Rede von
Prof.
Egon
Bahr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister, ist Ihren vorherigen Ausführungen zu entnehmen, daß die Behauptungen des „Spiegel" im Gegensatz zu der Verpflichtung des Staatsministers stehen, von seinen wirtschaftlichen Interessen Abstand zu nehmen? Mit anderen Worten: Es kann nur eins von beidem stimmen. Ist dies das, was Sie sagen wollten?
Dr. Mertes, Staatsminister: Herr Kollege, ich sagte schon, Herr Staatsminister Möllemann habe zu diesen Vorwürfen selbst Stellung genommen. Darauf verweise ich erneut. Maßgeblich für die Beurteilung einer Pflichtverletzung ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Danach dürfen Staatsminister neben ihrem Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und auch nicht den Leitungsgremien eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Ich vermag nicht zu erkennen, auf welchen dieser Tatbestände Ihre Frage zielt.