Rede von
Heinz
Westphal
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Dr. Rose auf:
Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, den Film „Die weiße Rose" nun doch für die Aufführung in den Goethe-Instituten freizugeben?
Herr Staatsminister.
Dr. Mertes, Staatsminister: Herr Kollege Rose, nach Auffassung des Auswärtigen Amts stellt der Film „Die weiße Rose" eine künstlerisch eindrucksvolle Würdigung des Münchener Widerstands gegen den Nationalsozialismus dar. Gerade im Jahr der 40. Wiederkehr des Aufstands gegen Hitler vom 20. Juli 1944 ist er geeignet, das Bild Deutschlands und der Deutschen im Ausland historisch richtig darzustellen.
Das Auswärtige Amt hatte jedoch zu prüfen, ob wegen der Aussagen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Urteilen des Volksgerichtshofs im Nachspann des Films — ausschließlich darum ging es — Bedenken gegen seine Verwendung im Rahmen unserer auswärtigen Kulturpolitik bestehen. Der Bundesgerichtshof selbst hat jedoch gegen diese Darstellung seiner einschlägigen Rechtsprechung keine rechtlichen Schritte unternommen.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände — Sie wissen, verehrter Herr Kollege, daß politische Entscheidungen in hohem Maße das Ergebnis der Abwägung konkurrierender Güter und Gesichtspunkte sind und daß niemand für sein Ergebnis den Anspruch moralischer Überlegenheit erheben kann — hat das Auswärtige Amt dem Goethe-Institut und Inter Nationes mitgeteilt, daß der Film im Rahmen der Kulturarbeit im Ausland gezeigt werden kann. Das Goethe-Institut hat seinerseits auf Wunsch des Auswärtigen Amts seine Bereitschaft erklärt, eine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zum Nachspann bei Filmaufführungen im Ausland zu verbreiten, falls der Bundesgerichtshof dies wünscht. Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, ob der Bundesgerichtshof eine solche Absicht hat.
Das Auswärtige Amt wäre selbstverständlich bereit, für die Verbreitung einer Gegendarstellung des Bundesgerichtshofs zum Nachspann bei Filmaufführungen in seinem Verantwortungsbereich Sorge zu tragen.