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    Plenarprotokoll 10/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 Inhalt: Verzicht des Abg. Offergeld auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . 5442 A Erweiterung der Tagesordnung 5442 A Aktuelle Stunde betr. Situation im NATO-Bündnis nach der Entscheidung der niederländischen Regierung zur Nachrüstung Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 5427 B, 5441 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5428 B Bahr SPD 5429 B Ronneburger FDP 5430 C Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 5431 B Dr. Scheer SPD 5433 A Möllemann, Staatsminister AA 5434 B Stobbe SPD 5436A Graf Huyn CDU/CSU 5437 A Horn SPD 5438 A Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 5439 A Voigt (Frankfurt) SPD 5440 B Vizepräsident Frau Renger 5442 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1563 — 5442 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1564 — 5442 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1565 — 5442 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1566 — 5442 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1567 — 5442 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung — Drucksache 10/1474 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1577 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1580 — Michels CDU/CSU 5443 A Oostergetelo SPD 5445 B Bredehorn FDP 5449 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 5451 B Handlos fraktionslos 5452 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 5453 D Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Pflanzenbehandlungsmitteln mit dem Wirkstoff 2,4,5-T (2,4,5-T-Gesetz) — Drucksache 10/529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1399 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes — Drucksache 10/1022 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/990 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Antretter, Bernrath, Frau Blunck, Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lambinus, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Dr. Penner, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Dr. Schmude, Schreiner, Schröder (Hannover), Schröer (Mülheim), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Dr. de With, Wolfram (Recklinghausen), Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes — Drucksache 10/1502 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/1052 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waschmittelgesetzes — Drucksache 10/1434 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 10/1435 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes — Drucksache 10/1444 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Konsequenzen aus den jüngsten Dioxinskandalen — Drucksache 10/1205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Änderung des Entwurfs einer Vierten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes — Drucksache 10/1291 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 III Änderung der Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln — Drucksache 10/1436 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 9. September 1983 betreffend die Aufstellung von Noteinsatzplänen zur Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres durch Unfälle — Drucksachen 10/546 Nr. 18, 10/1242 — in Verbindung mit Beratung des Fünften Berichts der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe — Drucksache 10/1229 — in Verbindung mit Beratung des Dritten Immissionsschutzberichts der Bundesregierung — Drucksache 10/1354 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 5457 B Bachmaier SPD 5462 D Dr. Blens CDU/CSU 5464 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 5466 C Baum FDP 5468B, 5478B, 5499A Frau Dr. Hartenstein SPD 5470 C Schmidbauer CDU/CSU 5472 B, 5498 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 5474 B, 5483B, 5497 C Stahl (Kempen) SPD 5476 C Müller (Düsseldorf) SPD 5480 A Dr. Laufs CDU/CSU 5481 D Fellner CDU/CSU 5485 C Dr. Hirsch FDP 5487 B Kiehm SPD 5488 D Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 5490 B Jansen SPD 5491 D Seesing CDU/CSU 5493 D Lennartz SPD 5495 A Dr. Hauff SPD 5498 D Nächste Sitzung 5499 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5501* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5501* B Anlage 3 Auswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1984 zur Doppelfunktion des Sanitätsoffiziers als Arzt und Soldat auf weibliche Sanitätsoffiziere MdlAnfr 35 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5501* D Anlage 4 Nichtunterzeichnung des deutschamerikanischen Regierungsabkommens über PATRIOT/ROLAND während der NATO-Tagung im Mai 1984 MdlAnfr 36 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5502* A Anlage 5 Zustimmung des Bundesverteidigungsministers zu den Bauarbeiten auf dem Hubschrauberplatz der US-Streitkräfte in Fulda-Sickels MdlAnfr 41, 42 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5502* B Anlage 6 Verhinderung einer Wiederholung von Flugzeugunglücken angesichts des Absturzes einer Militärmaschine in Linz; Verbot der Verwendung von Hydrazin als Zusatztreibstoff MdlAnfr 43, 44 01.06.84 Drs 10/1538 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5502* C Anlage 7 Verlängerung einer C4-Professurvertretung im Fachbereich Pädagogik der Bun- IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 deswehrhochschule Hamburg durch Entscheidung des Bundesverteidigungsministers sowie Berufung des jetzigen Vertreters auf Dauer MdlAnfr 47, 48 01.06.84 Drs 10/1538 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5503* A Anlage 8 Vereinbarkeit der „Strategischen Verteidigungsinitiative" Präsident Reagans mit dem amerikanisch-sowjetischen Vertrag vom 26. Mai 1972 über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper MdlAnfr 54, 55 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Scheer SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 5503* C Anlage 9 Menschenrechtsverletzungen im Iran MdlAnfr 67 01.06.84 Drs 10/1538 Bindig SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 5504* A Anlage 10 Herausgabe eines Schulbuches für Schüler des 9. und 10. Schuljahres über aktuelle politische Probleme der inneren Sicherheit MdlAnfr 68, 69 01.06.84 Drs 10/1538 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 5504* C Anlage 11 Beteiligung der Länder an der Herausgabe eines Schulbuchs zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen durch den Bundesinnenminister; Finanzierung des Schulbuchs MdlAnfr 70, 71 01.06.84 Drs 10/1538 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 5505* A Anlage 12 Fälschungssicherheit maschinenlesbarer Personalausweise; bisherige Erfahrungen mit der Aufdeckung von Fälschungen MdlAnfr 72 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Reetz GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI 5505* B Anlage 13 Auflösung von Waffenwerkstätten des Bundesgrenzschutzes; Standorte, Zahl der betroffenen Arbeitsplätze und Vorhandwerker-Dienstposten MdlAnfr 73, 74 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 5505* D Anlage 14 Neuordnung des Rechts der Untersuchungshaft MdlAnfr 75, 76 01.06.84 Drs 10/1538 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 5506* A Anlage 15 Zahlung von GEMA-Gebühren durch gemeinnützige Vereine für das Abspielen von Schallplatten und Musikkassetten im Rahmen ihrer Arbeit MdlAnfr 77, 78 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 5506* B Anlage 16 Interpretation der Besprechungsniederschrift des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. April 1982 zum Erwerb von Erbbaugrundstücken durch den Bund im Bundestagswahlkreis Nienburg/Schaumburg MdlAnfr 79, 80 01.06.84 Drs 10/1538 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 5507* A Anlage 17 Steuerliche Begünstigung von Altpapiersammlungen durch gemeinnützige Vereine MdlAnfr 81, 82 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 5507* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 V Anlage 18 Einbeziehung der Grundstückskosten in die Bemessungsgrundlage, Verkürzung der Festlegungsfrist beim Bausparen sowie Erhöhung der Einkommensgrenzen und der begünstigten Bausparsummen bei der angekündigten Neuregelung der steuerlichen Förderung des Wohnungseigentums MdlAnfr 83, 84 01.06.84 Drs 10/1538 Huonker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 5507* D Anlage 19 Steuervergünstigungen für deutsche Sportvereine MdlAnfr 85, 86 01.06.84 Drs 10/1538 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 5508* B Anlage 20 Steuermindereinnahmen bei Besteuerung unterhaltspflichtiger Geschiedener nach der Splittingtabelle MdlAnfr 87 01.06.84 Drs 10/1538 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 5508* D Anlage 21 Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen im Persischen Golf auf die europäische und insbesondere deutsche Ölversorgung; Verhandlungen des Landes Baden-Württemberg und der Badenwerke mit Elictricité des France (EDF) über die Beteiligung an zwei neuen Kernkraftwerksblöcken mit entsprechender Stromabnahme; Auswirkungen auf den KohleVerstromungsvertrag MdlAnfr 88, 89 01.06.84 Drs 10/1538 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 5509* A Anlage 22 Verbot der Beschäftigung von Leiharbeitern aus der DDR bei Baumaßnahmen im Bundesgebiet MdlAnfr 90 01.06.84 Drs 10/1538 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 5509* C Anlage 23 Genehmigungsverfahren zur Lieferung von Rüstungsgütern und Kriegswaffen nach Saudi-Arabien, Syrien, in den Irak und den Iran seit 1. September 1980 MdlAnfr 91, 92 01.06.84 Drs 10/1538 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 5510* B Anlage 24 Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung in den Iran mit dem Ziel des „Abbaus wirtschaftlicher Berührungsängste" MdlAnfr 93 01.06.84 Drs 10/1538 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 5510* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 5427 75. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    (Berichtigung) 73. Sitzung, Seite 5214 D: In der neunten Zeile von unten ist statt „Bergbauprogramm" zu lesen „Bergbauernprogramm". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 8. 6. Dr. Althammer 8. 6. Frau Dr. Bard 8. 6. Brandt 8. 6. Broll 8. 6. Collet 8. 6. Cronenberg (Arnsberg) 8. 6. Dr. Glotz 8. 6. Dr. Götz 8. 6. Dr. Haack 8. 6. Hauck 8. 6. Kalisch 8. 6. Keller 8. 6. Frau Kelly 8. 6. Dr. Kreile 8. 6. Frau Krone-Appuhn 8. 6. Kroll-Schlüter 8. 6. Dr. Kunz (Weiden) 8. 6. Lemmrich* 8. 6. Marschewski 8. 6. Dr. Müller* 8. 6. Müller (Wadern) 8. 6. Polkehn 8. 6. Porzner 8. 6. Frau Potthast 8. 6. Repnik 8. 6. Schanz 8. 6. Dr. Scheer 8. 6. Schmidt (Hamburg) 8. 6. Dr. Schöfberger 8. 6. Schröder (Hannover) 8. 6. Sieler 8. 6. Graf Stauffenberg 8. 6. Dr. Stoltenberg 8. 6. Dr. Voigt (Northeim) 8. 6. Voigt (Sonthofen) 8. 6. Vosen 8. 6. Weiskirch (Olpe) 8. 6. Zander 8. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dreizehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 10/1279) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1984 bis 1987 (Drucksache 10/1419) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Informationstechnik (Drucksache 10/1281) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 10/1327) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 71. Jahreskonferenz der IPU vom 2. bis 7. April 1984 in Genf (Drucksache 10/1450) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/1538 Frage 35): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1984, die bisher geübte Praxis, daß angesichts der Doppelnatur des Sanitätsoffiziers (einerseits Arzt, andererseits Soldat) das Dienstrecht des Soldaten, das ärztliche Berufsrecht nicht außer Kraft setzen könne, nicht mehr Gültigkeit hat, und welche Konsequenzen hat dies gegebenenfalls für weibliche Sanitätsoffiziere? Die Bundesregierung vertritt, gestützt auf höchstrichterliche Entscheidung, zuletzt bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1984, die Auffassung, daß das für Sanitätsoffiziere geltende Dienstrecht nicht im Widerspruch zum ärztlichen Berufsrecht steht. Ein Widerspruch liegt auch nicht darin, daß die Weiterbildung eines Sanitätsoffiziers zum Arzt mit Gebietsbezeichnung - also zum Facharzt - zugleich eine Fachausbildung im Sinne des Soldatengesetzes ist. Weibliche Sanitätsoffiziere sind dienstrechtlich und berufsrechtlich gestellt wie männliche Sanitätsoffiziere. Eine unterschiedliche Behandlung wird nicht praktiziert und ist auch nicht beabsichtigt. 5502* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1538 Frage 36): Ich frage die Bundesregierung: Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß entgegen der bisherigen Ankündigung der Bundesregierung das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen über PATRIOT/ROLAND nicht während der NATO-Tagung vom 15.-17. Mai 1984 in Brüssel unterzeichnet worden ist? Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung eines deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens während der von Ihnen genannten NATO-Tagung nicht angekündigt. Der Bundesminister der Verteidigung hat anläßlich seiner Unterrichtung des Haushalts- und Verteidigungsausschusses am 25. Januar 1984 über die PATRIOT/ROLAND- Grundsatzvereinbarung den Abschluß eines entsprechenden Regierungsabkommens für Mitte 1984 in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, daß das Abkommen in Kürze unterzeichnet werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 41 und 42): Hat der Bundesminister der Verteidigung seine Zustimmung für die inzwischen fertiggestellten Bauarbeiten der US-Streitkräfte auf der von ihnen als Hubschrauberplatz benutzten Liegenschaft in Fulda/Sickels gegeben, bzw. ist er über den vollen Umfang der Bauarbeiten von den amerikanischen Streitkräften unterrichtet worden? Ist der Bundesminister der Verteidigung der Auffassung, daß es notwendig war, fast die gesamte Fläche des Flugplatzes zu betonieren oder ist er vielmehr mit mir der Auffassung, daß für die US-Streitkräfte in Fulda/Sickels eine Flugplatzanlage ausreichend gewesen wäre, wie sie üblicherweise bei der Bundeswehr und auch auf anderen amerikanischen Flugplätzen vorhanden ist? Zu Frage 41: Über die Notwendigkeit und den Umfang der von den amerikanischen Streitkräften in der ihnen zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Liegenschaft durchgeführten Baumaßnahmen hatten die amerikanischen Streitkräfte zu entscheiden. Der Bundesminister der Verteidigung ist oberste technische Instanz und hatte die Finanzverwaltung des Landes Hessen mit Planung und Ausführung zu beauftragen. Die Stadt Fulda hat 1976 vom Bundesminister der Finanzen wegen des von dem Betrieb des Hubschrauberflugplatzes der Streitkräfte der Vereinigten Staaten bei Fulda-Sickels ausgehenden Lärms und des vorgesehenen Ausbaues die Verlegung des Platzes gefordert. Dies ist 1979 durch den Bundesminister der Finanzen abgelehnt worden, weil ein anderer Standort nicht gefunden werden konnte. Zu Frage 42: In der Forderung der amerikanischen Streitkräfte waren neben der Herstellung einer Flugplatzstraße nur noch Ergänzungen der Flugzeugabstellflächen enthalten. Es ist notwendig, daß die Flächen, auf denen die Flugzeuge betankt abgestellt werden und auf denen die für die Flugvorbereitung notwendigen Wartungen erfolgen, befestigt und ordnungsgemäß entwässert werden. So werden Umweltbelastungen und Gefährdungen für den Flugbetrieb vermieden. Die baulichen Maßnahmen auf dem Flugplatz Fulda-Sickels entsprechen den Maßnahmen, die auch für einen Heeresflugplatz der Bundeswehr gefordert werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 43 und 44): Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, damit sich der Absturz einer Militärmaschine mit unabsehbaren katastrophalen Folgen — wie in Linz am Rhein — nicht wiederholen kann, und inwieweit ist sie in der Lage, auf die NATO-Partner erfolgreich einzuwirken, daß sie sich gegebenenfalls den Entscheidungen unterwerfen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die abgestürzte niederländische Düsenmaschine mit dem Zusatztreibstoff Hydrazin ausgerüstet war, der als hochgiftig bekannt ist und bei Beschädigung des Behälters in Linz am Rhein eine Katastrophe hätte herbeiführen können, wobei im Absturzgebiet rund 900 Personen — einschließlich der 200 Patienten und 200 Pflegekräfte im 150 Meter von der Absturzstelle gelegenen Krankenhaus — getötet oder verletzt worden wären, und was gedenkt sie zu tun, damit in Zukunft solche hochgiftigen Stoffe nicht mehr verwendet werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung bedauert den Flugunfall bei Linz sehr und spricht den Betroffenen ihr tiefes Mitgefühl aus. Im militärischen Flugbetrieb über der Bundesrepublik Deutschland besteht eine enge Zusammenarbeit mit den verbündeten Streitkräften, die sich auch in der Annahme deutscher Flugbetriebsregelungen seitens unserer Verbündeten widerspiegelt. In regelmäßig stattfindenden Treffen der Stabschefs der Luftstreitkräfte, in multinationalen Arbeitsgruppen, in der täglichen Zusammenarbeit in NATO-Stäben — um nur einige Beispiele zu nennen — bringen wir unsere nationalen Interessen gerade auch auf diesem so wichtigen Gebiet der Flugsicherheit ein. Den Verbündeten sind hierdurch die uns besonders berührenden Probleme vertraut und wir wissen, daß unsere Partner diese Kenntnisse im täglichen Flugbetrieb umsetzen. Zu Frage 44: Auf die nur im Flugzeugmuster F-16 mitgeführte geringe Menge des Treibstoffs Hydrazin — der auch im zivilen Bereich für den Antrieb von Notstromaggregaten verwendet wird — kann aus tech- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 5503* nischen Gründen leider derzeit noch nicht verzichtet werden. Eine Gefährdung durch diesen Treibstoff bestünde jedoch nur bei unmittelbarem Kontakt mit der Substanz. Bei undichtem Vorratstank löst sich der Treibstoff sofort rückstandslos auf und stellt keine weitere Gefährdung dar. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 47 und 48): Trifft es zu, daß an der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg im Fachbereich Pädagogik eine C4-Professurvertretung entgegen dem Beschluß des zuständigen Fachbereichsrats Pädagogik auf einseitige Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 31. März 1984 bis zum 30. September 1984 verlängert wurde, und wenn ja, warum wurde der für die Belange der wissenschaftlichen Lehre allein zuständige Fachbereichsrat Pädagogik nicht eingeschaltet? Ist es richtig, daß der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, den jetzigen Vertreter der C4-Professur „Allgemeine Pädagogik" auf Dauer zu berufen, obwohl die zuständige Berufungskommission und ein unabhängig urteilender Professor der Universität Hamburg bei der Prüfung der Bewerbung zu dem Ergebnis gekommen sind. dab der Bewerber „auch im zweiten Verfahrensdurchlauf trotz mehrfacher gründlicher Prüfung nicht konkurrenzfähig" ist? Zu Frage 47: Zutreffend ist, daß die am 31. März auslaufende Professurvertretung für die Professur „Allgemeine Pädagogik mit Schwerpunkt Geschichte und/oder Systematik der Erziehungswissenschaften" bis 30. September 1984 durch BMVg verlängert wurde. Es trifft nicht zu, daß an dieser Entscheidung der zuständige Fachbereich nicht beteiligt war. Der Präsident der HSBw und zuständige Fachbereichsvertreter äußerten sich in einer Stellungnahme vom 30. Januar 1984. Wie der Präsident in seiner Stellungnahme mitteilte, hatte der bisherige Professurvertreter noch 31 Examenskandidaten, davon 11 Diplomanden bis Juli bzw. September 1984 zu betreuen. Diese Betreuung kann und konnte auch nach Auffassung des Präsidenten ohne Beeinträchtigung des Rechts dieser Studenten auf freie Wahl des Prüfers und im Hinblick auf die bereits getroffenen individuellen Vorbereitungsmaßnahmen in erfolgversprechender Weise am besten von dem bisherigen Professurvertreter wahrgenommen werden. Wenn der Fachbereichsrat angesichts dieser Tatsache eine Betreuung der Examenskandidaten auch ohne den bisherigen Professurvertreter für möglich hielt, so liegt diese Entscheidung in seiner Verantwortung, die er im Rahmen der Verpflichtung zur Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes zu vertreten hätte. Aus der dem BMVg unmittelbar obliegenden Fürsorgepflicht gegenüber den studierenden Soldaten mußte jedoch angesichts der großen Zahl der betroffenen Kandidaten gewährleistet werden, daß die Betreuung durch den bisherigen Professurvertreter wahrgenommen wird. Im Schreiben des BMVg an die Hochschule wurde der Ausnahmecharakter dieser Entscheidung hervorgehoben und gleichzeitig um Verständnis dafür gebeten, daß dem Vorschlag des Fachbereichsrates aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt werden konnte. Im Gegensatz dazu hat der Fachbereichsrat nicht offengelegt, warum die mehrjährige offenbar erfolgreiche Professurvertretung nicht verlängert werden sollte. Zu Frage 48: Das BMVg entscheidet über die Berufung von Professoren erst nach Vorlage entsprechender Vorschläge der HSBw. Ein solcher Vorschlag liegt für die Professur „Allgemeine Pädagogik mit Schwerpunkt Geschichte und/oder Systematik der Erziehungswissenschaften" bisher nicht vor. Im übrigen stellt die Bundesregierung fest, daß der Frage augenscheinlich Informationen zugrunde liegen, die vom Berufungsausschuß im Interesse der Betroffenen den Vorschriften entsprechend vertraulich zu behandeln und darüber hinaus dem BMVg selbst noch unbekannt sind. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 54 und 55): Hält die Bundesregierung fest an ihrer Auffassung, die Strategische Verteidigungsinitiative (SDI) Präsident Reagans stehe im Einklang mit dem „Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion vom 26. Mai 1972 über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper"? Wie vereinbart die Bundesregierung die Verpflichtung der Vertragspartner des genannten Vertrages, gemäß Artikel V „keine ABM-Systeme oder Bestandteile zu entwickeln, zu erproben oder zu dislozieren ..." mit der schriftlichen Erklärung Verteidigungsminister Weinbergers vom 6. März 1984, er habe zusätzliche 250 Millionen Dollar beantragt, „um mit dem Erproben der Tödlichkeit von Waffen zu beginnen, das Überleben von Weltraumfahrzeugen zu erforschen und andere neue technologische Chancen zu erkunden"? Zu Frage 54: Die Forschungsarbeiten, die derzeit in den USA unter der Bezeichnung „Strategic Defense Initiative" durchgeführt werden, sind mit dem ABM-Vertrag vom 26. Mai 1972 vereinbar. Artikel V dieses Vertrages verbietet zwar die Entwicklung, Erprobung und Aufstellung see-, luft- und weltraumgestützter sowie mobiler landgestützter ABM-Systeme, nicht aber reine Forschungsarbeiten. Gleichwohl haben die USA der SU schon im vergangenen Jahr Gespräche auf Regierungsebene angeboten, um sicherzustellen, daß diese Forschungsarbeiten nicht zu einer Gefährdung, sondern zu einer Stärkung der Stabilität führen. Es ist im übrigen davon auszugehen, daß auch die SU solche Forschungsarbeiten durchführt. 5504* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 Zu Frage 55: Was Verteidigungsminister Weinberger in einer Einführung zu der Studie „Defense against Ballistic Missiles" ausgeführt hat, muß im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Studie gesehen werden. In dieser werden die Fragen genau formuliert, die durch weitere Forschungsarbeiten geklärt werden müssen. Dazu gehört auch die Frage nach der Zerstörungskraft (englisch: lethality) von Technologien, die später zur Raketenabwehr eingesetzt werden könnten. Wie uns die amerikanische Administration mitgeteilt hat, soll bei den vorgesehenen Versuchen die Wirkung von Laserstrahlen auf verschiedene Materialien untersucht werden. Es werden weder Waffentests noch Versuche gegen fliegende Körper vorgenommen. Die Forschungsarbeiten zur Überlebensfähigkeit von Raumfahrzeugen umfassen z. B. die Härtung gegen Strahleneinflüsse und die Erhöhung der Manövrierfähigkeit von Satelliten. Auch hier handelt es sich ausschließlich um Bodenversuche. Alle diese Forschungsarbeiten sind also mit dem ABM-Vertrag vereinbar. Erst aufgrund ihrer Ergebnisse wird in den 90er Jahren entschieden werden können, ob und welche raumgestützte Raketenabwehrsysteme entwickelt und erprobt werden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/1538 Frage 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es unter der derzeitigen Regierung der Islamischen Republik Iran zu schätzungsweise 30 000 Ermordungen von Angehörigen oppositioneller Parteien sowie religiöser und ethnischer Minderheiten gekommen ist, und welche konkreten Schritte sind von der Bundesregierung angesichts dieser gravierenden fortwährenden Menschenrechtsverletzungen im Iran erfolgt, oder gedenkt sie zu unternehmen? Die Bundesregierung befaßt sich seit Beginn der iranischen Revolution mit der Menschenrechtssituation in Iran. Sie hat sich, gestützt auf die Menschenrechtskonvention, der auch Iran beigetreten ist, wiederholt und auf den verschiedensten Ebenen für die Wahrung der Menschenrechte in Iran eingesetzt. Sie hat vor allem immer wieder bei Kontakten mit hochrangigen iranischen Persönlichkeiten an die Verpflichtungen erinnert, die sich für Iran aus den Menschenrechtskonventionen ergeben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern mehrfach bei der Regierung in Teheran interveniert. Ich möchte hier nur an die Demarchen während der deutschen und der griechischen Präsidentschaft im Jahre 1983 erinnern. Zuletzt haben die Zehn im Februar dieses Jahres zum Bericht des ECOSOC über Menschenrechtsverletzungen in Iran in gleichem Sinne eindeutig Stellung genommen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin dieses Problem aufmerksam beobachten und sich für die Beachtung der Menschenrechte in Iran einsetzen. Allerdings müssen wir dabei auch darauf achten, daß sich die ausländischen Interventionen nicht zum Nachteil und Schaden der Betroffenen auswirken. Die Bundesregierung konzentriert sich daher darauf, in nicht öffentlicher, aber offener Form bei den iranischen Stellen auf eine Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen hinzuwirken. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 68 und 69): Was hat den Bundesminister des Innern veranlaßt, ein Schulbuch in Auftrag zu geben, das nach Pressemitteilungen in 80 000 Exemplaren an Lehrer und Schüler des 9. und 10. Schuljahres verteilt werden soll und das nach den gleichen Presseberichten der geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen dienen und zu aktuellen politischen Problemen der inneren Sicherheit Stellung nehmen soll? Wer wurde als Autor beauftragt, und welche Vorgaben wurden dem Autor gegeben? Zu Frage 68: Unter der Verantwortung früherer Bundesinnenminister wurden Lehrer-/Schüler-Materialien „Sprengsätze" zu Fragen des Terrorismus und politisch motivierter Gewalt konzipiert und in Zusammenarbeit mit einem Schulbuchverlag verbreitet. Nun läßt das BMI Unterrichtsmaterialien erarbeiten, die in vorbeugender Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen gegen unsere Verfassungsordnung dazu beitragen sollen, Verständnis und Akzeptanz der Verfassungsordnung zu erhöhen und Engagement dafür zu wecken. Aufbereitete Unterrichtsmaterialien mit dieser notwendigen Zielsetzung stehen bisher nicht zur Verfügung. Mit einer Ausschreibung hat das BMI mehrere Verlage um die Abgabe eines Angebotes für die Produktion dieser Unterrichtsmaterialien in einer Auflage von 40 000 Exemplaren und für eine Verteilung an Fachlehrer gebeten. Die Bereitstellung von Klassensätzen für Schüler ist erst beabsichtigt, wenn die Zulassungen nach den einschlägigen Richtlinien der Länder vorliegen. Zu Frage 69: Die Unterrichtsmaterialien werden von einem Autoren-Team erarbeitet. Zielsetzung der Unterrichtsmaterialien soll sein, Schülern solche Grundwerte der freiheitlichen Verfassungsordnung zu vermitteln, deren Verständnis, Akzeptanz und aktive Verwirklichung für die Stabilität von freiheitlicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von besonderem Gewicht sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 5505* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 70 und 71): Hat der Bundesminister des Innern seinen Plan, ein Schulbuch zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen herauszugeben (siehe Frankfurter Rundschau vom 24. Mai 1984), mit den Ländern und den Kultusministern der Länder abgestimmt, die die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Genehmigung von Schulbüchern haben? Aus welchen Etatmitteln wird das Vorhaben des Bundesministers des Innern, ein Schulbuch zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen herauszugeben, finanziert? Zu Frage 70: Bei dem in Fortführung der Lehrer-/Schüler-Materialien „Sprengsätze" geplanten Werk handelt es sich nicht um ein Schulbuch, sondern um ergänzende Unterrichtsmaterialien. Das Vorhaben wurde mit Schreiben vom 20. Juni 1983 den Kultusministern der Länder angekündigt. Entsprechend den Richtlinien der Länder wird nach Fertigstellung der Unterrichtsmaterialien — soweit erforderlich — ihre Zulassung als Lernmittel beantragt werden. Zu Frage 71: Das Vorhaben wird, wie in der Vergangenheit die „Sprengsätze", aus Kapitel 0601 Titel 532 05 („Kosten der geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischen und terroristischen Bestrebungen") des Bundeshaushalts finanziert. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1538 Frage 72): Auf Grund welcher Informationen besteht die Bundesregierung auf Fälschungssicherheit für den geplanten maschinenlesbaren Personalausweis konkret, welche Zahlen sind der Bundesregierung bekannt über erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung durch die Aufdeckung von Fälschungen des Personalausweises? Das Projekt der Einführung eines neuen Personalausweissystems geht zurück auf Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 22. Juli 1978 und 27. April 1979. Der Deutsche Bundestag hat das dementsprechend neue Personalausweisgesetz am 15. Dezember 1982 einstimmig beschlossen. Der neue fälschungssichere Personalausweis wird sowohl bei der Bekämpfung des Terrorismus als auch der allgemeinen Kriminalität einen erheblichen Sicherheitsgewinn bringen: 1. Fälschungssichere Ausweise werden insbesondere viele Straftaten im Bereich der mittleren Kriminalität — wie z. B. Scheck- und Darlehensbetrug sowie betrügerische Kfz-Anmietung — wesentlich erschweren. Nach einem Bericht des Bundeskriminalamtes vom 16. Mai 1984 werden z. B. bei jährlich 3 000 Betrugsdelikten im Zusammenhang mit der Verwendung von Euro- und Reiseschecks total gefälschte oder verfälschte Personalausweise vorgelegt. 2. Welche kriminelle Energie von Straftätern angewandt wird, um in den Besitz von Blanko-Personalausweisen zu gelangen, beweist u. a. die Tatsache, daß derzeit rd. 12 700 Fahndungen nach Blanko-Personalausweisen bestehen, die bei Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen gestohlen wurden. 3. Im Bereich des Terrorismus wurden Ende 1982 in den RAF-Depots 70 deutsche verfälschte Personaldokumente gefunden. Terroristische Gewalttäter benutzten verfälschte Personalausweise vorzugsweise bei der Anmietung von Wohnungen, daneben aber auch bei der Anmietung von Fahrzeugen und Hotelzimmern. Mit guten Verfälschungen der Ausweispapiere wird die Fahndung unterlaufen. So führten mehrere festgenommene Terroristen Personalausweise mit sich, die auf jeder Seite verfälscht waren. Diese Fälschungen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar. Der neue fälschungssichere Personalausweis macht solche Manipulationen unmöglich. Insgesamt wird die Fälschungssicherheit des neuen Ausweises zu besseren Erfolgen bei der Fahndung nach gesuchten Personen führen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 73 und 74): In welchen Standorten des Bundesgrenzschutzes wird die Arbeitsgruppe in der Waffenwerkstatt aufgelöst, und wie viele qualifizierte Arbeitsplätze gehen dadurch verloren? Wie wird die Bundesregierung die von dieser Maßnahme betroffenen Vorhandwerker vor Nachteilen bewahren, da sie die Vorhandwerkerzulage von monatlich 270 DM verlieren und eine mindere Rentenbemessung hinnehmen müssen? Zu Frage 73: Lediglich im Bereich des Grenzschutzkommandos Mitte ist im Standort Eschwege die Auflösung der Arbeitsgruppe in der Waffenwerkstatt längerfristig vorgesehen. Im Standort Hünfeld besteht — wie die zuständige Grenzschutzverwaltung mitteilte — entgegen der bisherigen Planung bis auf weiteres doch noch ein Bedarf für die Arbeitsgruppe in der Waffenwerkstatt. Nach einer Umfrage im BGS sind derzeit keine Umstände ersichtlich, die eine Auflösung von weiteren Arbeitsgruppen erforderlich machen. Die Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze, die aufgrund 5506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 einer Untersuchung aus dem Jahr 1977 in den Waffenwerkstätten für Arbeiter eingerichtet sind, bleibt aufgrund der derzeitigen Auslastung der Werkstätten erhalten. Zu Frage 74: Die Zahlung der jederzeit widerruflichen Vorhandwerker-Zulage ist gemäß § 3 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag der Arbeiter des Bundes (MTB II) an eine Verwendung als Vorhandwerker gebunden. Mit dem Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker gemäß § 3 Abs. 4 MTB II entfällt demgemäß die weitere Zahlung der Leistungszulage. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 75 und 76): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage, es sei derzeit nicht erforderlich, das Recht der Untersuchungshaft neu zu ordnen, vielmehr müsse erst das Ergebnis einer Untersuchung, die Ende 1985 abgeschlossen sein werde, abgewartet und sorgfältig geprüft werden (Protokoll der 67. Sitzung vom 12. April 1984, S. 4701), mit ihrer Äußerung vom 24. April 1984 (Drucksache 10/1351), die Bundesregierung habe bisher von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 144 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz keinen Gebrauch gemacht, weil andere Vorhaben, wie u. a. die Regelung der Untersuchungshaft, vorrangig zu bearbeiten seien? Läßt die letztgenannte Äußerung den Schluß zu, daß die Bundesregierung entgegen der erstgenannten Aussage die Neuordnung des Rechts der Untersuchungshaft doch für vordringlich hält, und wenn ja, welches ist der gegenwärtige Stand der Arbeiten an diesem Gesetzgebungsvorhaben? Zu Frage 75: Ein Widerspruch besteht nicht. Die Äußerung in der Fragestunde am 12. April 1984 betraf die Frage, ob Anlaß besteht, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in § 113 StPO näher zu konkretisieren, während sich die Antwort der Bundesregierung vom 24. April 1984 auf die gesetzliche Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft bezog. Zu Frage 76: Für Überlegungen, ob Änderungen im Recht der Untersuchungshaft veranlaßt sind, muß, wie bereits am 12. April 1984 dargelegt, das Ergebnis der Untersuchung zur Rechtswirklichkeit der Untersuchungshaft abgewartet werden. Für den Bereich der gesetzlichen Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft wird ein Entwurf vorbereitet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 77 und 78): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Heimat- und ähnliche gemeinnützige Vereine, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit Musik oder Gesang darbieten oder aber Schallplatten und Musikkassetten abspielen lassen, neuerdings erhebliche GEMA-Gebühren zahlen müssen, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Existenz dieser ehrenamtlichen Tätigkeit zu sichern, und ist sie bereit, gegebenenfalls die Gesetze zu ändern und bessere Möglichkeiten für die Ablösung der Tantiemen zu schaffen? Zu Frage 77: Die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik ist grundsätzlich vergütungspflichtig, da das geistige Eigentum in seinen wirtschaftlichen Nutzungsrechten geschütztes Eigentum im Sinne von Artikel 14 des Grundgesetzes ist. Die Rechte der Komponisten und Textdichter werden von der GEMA nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Wahrnehmungsgesetz) verwaltet. Das Wahrnehmungsgesetz enthält Regelungen, die einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Urheber und der Nutzer gewährleisten sollen. Die Verwertungsgesellschaften sind insbesondere verpflichtet, mit Vereinigungen von Werknutzern Gesamtverträge zu angemessenen Bedingungen abzuschließen. Von dieser Möglichkeit machen auch die Musikvereine Gebrauch, die damit auf die Tarifgestaltung der GEMA Einfluß nehmen können. Die Verwertungsgesellschaften sollen bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange sowie auf Belange der Jugendpflege angemessen Rücksicht nehmen. Nach Ansicht der Bundesregierung sind daher die gesetzlichen Voraussetzungen für eine beiden Seiten zumutbare Vergütungsregelung gegeben. Eine weitere Einschränkung der Vergütungsansprüche der Urheber oder gar eine völlige Abschaffung der Vergütungspflicht für ganze Nutzergruppen hält die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für möglich. Zu Frage 78: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 77 dargelegt, hält die Bundesregierung die geltende gesetzliche Regelung auch für Musikvereine für angemessen und sieht insoweit keine Notwendigkeit für Gesetzesänderungen. Zur weiteren Verbesserung der Tarifgestaltung hat die Bundesregierung jedoch in dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts (BT-Drucksache 10/837) vorgesehen, daß die Schiedsstelle künftig auch für die Überprüfung der Angemessenheit von Tarifen in Einzelfällen zuständig sein soll. Da somit künftig alle Tarifstreitigkeiten zwischen Einzelnutzern zunächst vor der Schiedsstelle zu verhandeln sind, wird die Schiedsstelle einen vollen Überblick über die gesamte Tarifsituation und damit eine noch bessere Grundlage für eine sachgerechte Tarifgestaltung erhalten. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 5507* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/1563 Fragen 79 und 80): Schreibt die Besprechungsniederschrift des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. April 1982 — VI C 1 — VV 1390 — 5/82 (Besprechungspunkt 17) bei Anträgen zum Erwerb von Erbbaugrundstücken des Bundes im Bundestagswahlkreis Nienburg/Schaumburg, bei deren Bearbeitung das Bundesvermögensamt Hannover bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Grundstücke zusätzlich die von den Erbbauberechtigten bereits gezahlten Erschließungskosten in die Wertermittlung aufnimmt, der zuständigen Behörde unzweifelhaft und zwingend eine Einbeziehung bereits gezahlter Erschließungskosten bei der Bodenwertermittlung vor? Ist die Bundesregierung bereit, im Falle einer Fehlinterpretation der Besprechungsniederschrift des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. April 1982 zu korrekter Verfahrensweise aufzufordern oder aber anderenfalls unverzüglich diese rechtlich und sozialpolitisch problematische Verwaltungspraxis zu beenden? Sie sprechen offenbar die Fälle in Bückeburg an, in denen der Bund Mitte der 70er Jahre Erbbaurechte zur Errichtung von Einfamilienhäusern mit einer Laufzeit von 75 Jahren ausgegeben hat und Erbbauberechtigte bereits jetzt die Grundstücke zu Eigentum erwerben wollen. Das Bundesvermögensamt Hannover hat bei der Wertermittlung der Grundstücke entsprechend den Wertermittlungsrichtlinien zu Recht den Zustand der Grundstücke zugrunde gelegt, den sie nach zwischenzeitlicher Erschließung der Grundstücke haben. Dieses Verfahren, auf dessen Anwendung in der von Ihnen angeführten Besprechungsniederschrift hingewiesen worden ist, ist nicht zu beanstanden. Die Tatsache, daß die Erbbauberechtigten die Erschließungskosten selbst bezahlt haben, ist für die Anwendung dieses Verfahrens ohne Belang. Die Erbbauberechtigten waren nach den abgeschlossenen Erbbaurechtsverträgen verpflichtet, die Erschließungskosten ohne Kostenerstattung durch den Bund zu bezahlen, wobei die Wertsteigerung durch die Erschließung dem Bund als Grundstückseigentümer zugeordnet ist. Andererseits haben die Erbbauberechtigten nach den abgeschlossenen Erbbaurechtsverträgen praktisch als Gegenleistung den Vorteil, daß bei der Bemessung des Erbbauzinses für die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechtes nur der Wert des unerschlossenen Grundstücks zugrunde gelegt wird. Die Tatsache, daß die Erbbauberechtigten jetzt den Wert des Grundstücks im erschlossenen Zustand zu zahlen haben, stellt also keine Doppelzahlung dar. Es wird andererseits nicht verkannt, daß die Erbbauberechtigten, die bereits jetzt das Grundstück erwerben wollen, im Ergebnis auf den Vorteil des geschilderten günstigen Erbbauzinses für die erhebliche vertragliche Restlaufzeit des Erbbaurechts verzichten. Es wird im Augenblick geprüft, ob diese Tatsachen bei der Kaufpreisbemessung durch einen Abschlag berücksichtigt werden kann. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 81 und 82): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß gemeinnützige Vereine, die etwa durch Sammeln und Veräußern von Altpapier erst die finanziellen Voraussetzungen für ihre gemeinnützige Arbeit schaffen, steuerlich in Anspruch und dadurch bei ihrer gesellschaftlich nützlichen und wertvollen Tätigkeit erheblich eingeschränkt werden? Ist die Bundesregierung bereit, im Wege einer Gesetzesänderung dafür Sorge zu tragen, daß diese Art ,wirtschaftlicher" Betätigung gemeinnütziger Vereine im Hinblick auf den förderungswürdigen Zweck zukünftig steuerlich begünstigt wird? Zu Frage 81: Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf wirtschaftliche Betätigungen, mit denen sich gemeinnützige Körperschaften Mittel für die Erfüllung ihrer eigentlichen steuerbegünstigten Zwecke beschaffen und mit denen sie in Wettbewerb zu steuerpflichtigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stehen. Steuervergünstigungen würden insoweit Wettbewerbsvorteile für die gemeinnützigen Körperschaften bedeuten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die mit dem Grundsatz einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung nicht vereinbar wären. Die Bundesregierung ist deshalb wie alle ihre Vorgängerinnen der Auffassung, daß die Überschüsse aus den sehr vielfältigen und oft weitreichenden wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften grundsätzlich nicht von der Besteuerung freigestellt werden können. Zu Frage 82: Die Bundesregierung sieht durchaus, daß die Ertragsbesteuerung von Altmaterialsammlungen sowie von Flohmärkten und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen zu Härten führen kann. Gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird deshalb zur Zeit geprüft, ob der Verkauf gespendeter und gesammelter Sachen durch gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften im Wege einer Gesetzesänderung steuerlich begünstigt werden sollte. Das Ergebnis läßt sich noch nicht absehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Huonker (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 83 und 84): Ist die Bundesregierung bereit, bei der angekündigten Neuregelung der steuerlichen Förderung des Wohnungseigentums neben den Herstellungs- und Anschaffungskosten (Gebäudekosten) die Grundstückskosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, nachdem im Rahmen der vom Bundeswohnungsbauminister öffentlich vertretenen Konzeption (Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung/Privatgutlösung) für die Beschränkung der Bemessungsgrundlage auf die Baukosten keine steuersystematische Notwendigkeit besteht, der Anteil der Grundstückskosten an den Gesamtko- 5508* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 sten, insbesondere in Ballungsgebieten, bis zu 30 v. H. und mehr beträgt und die Bundesregierung die Bemessungsgrundlage „limitierte Kreditsumme" offenkundig ablehnt? Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß nach ihrer Auffassung die Lage der öffentlichen Haushalte neue Subventionen für die Landwirtschaft in Milliardenhöhe über die Kompensation für den Abbau des Grenzausgleiches hinaus zuläßt, im Rahmen der angekündigten Neuregelung und Verbesserung der Förderung des Wohneigentums die Verkürzung der Festlegungsfrist beim Bausparen von zehn auf sieben Jahre sowie die Erhöhung der Einkommensgrenzen und der begünstigten Bausparsummen bei der staatlichen Förderung des Bausparens vorschlagen? Zu Frage 83: Die Bundesregierung hat zur Neugestaltung der Besteuerung des Nutzungswerts selbstgenutzten Wohneigentums sich noch keine abschließende Meinung gebildet. Sie ist jedoch der Auffassung, daß bei einer Umgestaltung der steuerlichen Wohneigentumsförderung entsprechend den bisherigen für die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG maßgebenden Bemessungsgrundlagen verfahren werden sollte, zumal diese im Fall der Vermietung einer bis dahin selbstgenutzten Wohnung für die Bemessung der normalen Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG von Bedeutung sind. Zu Frage 84: Im Rahmen der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden knappen Mittel kann sie nicht jeden erdenklichen Vorschlag mit dem Ziel der Verwirklichung prüfen. Sie muß vielmehr einzelnen Vorschlägen politischen Vorrang vor anderen, vielleicht auch begrüßenswerten Vorschlägen einräumen. Unter diesen Umständen wäre es wirklichkeitsfremd, wenn Sie erwarten würden, daß die Bundesregierung alle von Ihnen angesprochenen Maßnahmen vorschlagen kann. Die Bundseregierung prüft zur Zeit, welche Regelungen sie auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung vorschlagen wird. Da diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, werden Sie Verständnis dafür haben, daß ich noch keine Ergebnisse nennen kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 85 und 86): Wann ist die Bundesregierung bereit, die vom Deutschen Sportbund (DSB) erhobenen Forderungen — zuletzt in dem Acht-Punkte-Programm des DSB vom 28. Februar 1983 — nach weiteren steuerlichen Vergünstigungen für die rund 60 000 Sportvereine zu erfüllen, wie dies der Präsident des DSB anläßlich des DSB-Bundestages am 26. Mai 1984 in Bad Homburg mit Nachdruck gefordert hat? Welche Forderungen des Antrages auf Drucksache 8/2668 der Fraktion der CDU/CSU vom 15. März 1979 nach steuerlichen Vergünstigungen für die Sportvereine ist die Bundesregierung bereit zu erfüllen, und wann können die Sportorganisationen gegebenenfalls damit rechnen? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Sportbund bei seinen begründeten Wünschen entgegenkommen, soweit dabei keine unvertretbaren Wettbewerbsnachteile für kleine und mittlere Gewerbetreibende entstehen und die Haushaltslage dies zuläßt. So hat der Bundesfinanzminister schon dafür gesorgt, daß ein von seinen Vorgängern jahrelang blockierter Beschluß der Finanzministerkonferenz über die Unschädlichkeit von pauschalen Ausbildungskostenerstattungen beim Vereinswechsel von Sportlern für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen angewendet werden kann. Einer der sowohl im 8-Punkte-Programm des Deutschen Sportbundes als auch in dem Entschließungsantrag der CDU/ CSU aus dem Jahr 1979 enthaltenen Punkte ist damit bereits zur Zufriedenheit des Sports geregelt. Zwei weitere von insgesamt fünf mit dem Entschließungsantrag unterstützten Wünschen des Sports sind weitgehend durch das Vereinsbesteuerungsgesetz aus dem Jahr 1980 erfüllt worden. Das Schwergewicht der anderen Wünsche des 8-Punkte-Programms liegt im Bereich des bezahlten Sports und bei Fragen im Zusammenhang mit den geänderten Zulassungsbestimmungen des Internationalen Olympischen Komitees. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Unterkommission gebildet, die sich eingehend mit diesen schwierigen Fragen befaßt. Lösungen können nur in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen des Sports gefunden werden. Dabei muß darauf Rücksicht genommen werden, daß sich auch innerhalb der Sportorganisationen die Meinungsbildung nicht von einem Tag auf den anderen vollzieht. Mit kurzfristigen Ergebnissen war deshalb von vornherein nicht zu rechnen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1538 Frage 87): Welche Steuerausfälle würde es verursachen, wenn geschiedene, zu Unterhaltszahlungen an den früheren Ehegatten und die Kinder verpflichtete Ehegatten während der Dauer der Unterhaltsverpflichtung/Unterhaltszahlung wie Verheiratete nach der Splittingtabelle besteuert würden? Die Steuerausfälle bei etwaiger Einführung des Ehegattensplitting für Steuerpflichtige mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren früheren Ehegatten sowie ihren Kindern lassen sich wegen fehlender einkommenstatistischer Unterlagen und sonstiger für eine Berechnung wichtiger Daten leider kaum ermitteln. Im übrigen wäre eine Besteuerung nach der Einkommensteuer-Splittingtabelle für Geschiedene nicht möglich. Das für zusammenlebende Ehegatten anwendbare Splitting-Verfahren berücksichtigt, daß die Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der jeder Ehegatte an den Einkünften und den Lasten beider Ehegatten wirtschaftlich zur Hälfte teil hat. Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 5509* festgestellt hat, führen nur zusammenlebende Ehegatten eine Lebensgemeinschaft, die die Anwendung des Splitting-Verfahrens rechtfertigt. Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bietet das Splitting-Verfahren keine Grundlage. Eine sachgerechte Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen erfolgt nach geltendem Recht bereits im Rahmen des sogenannten Realsplitting. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 88 und 89): Wie beurteilt die Bundesregierung die kriegerischen Auseinandersetzungen im Persischen Golf hinsichtlich der europäischen und deutschen Ölversorgung, und wie gedenkt sie darauf zu reagieren? Erfolgen die Verhandlungen des Landes Baden-Württemberg und der Badenwerke mit Electricité de France (EDF) über die Beteiligung an zwei neuen Kernkraftwerksblöcken und der entsprechenden Stromabnahme mit Wissen und Billigung der Bundesregierung, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben, vor allem auch in seinen Auswirkungen auf den Kohle-Verstromungsvertrag? Zu Frage 88: Die fortgesetzten Angriffe auf Seeschiffe im Golfbereich haben in den letzten Wochen zu einer zunehmenden Beeinträchtigung der Schiffahrt und zu drastischen Erhöhungen der Versicherungsprämien und Frachtraten geführt. Nach uns vorliegenden Meldungen wirkt sich die Eskalation dieser Angriffe inzwischen auch auf die Ölverladung in den nördlichen Golfhäfen nachteilig aus. Trotz der erhöhten Gefahren wird die Tankerschiffahrt im Golf jedoch aufrecht erhalten. Die Rohölmärkte haben preislich auf die Entwicklung im Golf relativ gelassen reagiert. Nach einem vorübergehenden geringfügigen Anziehen der Spotpreise um bis zu 1 $/b sind die Notierungen inzwischen wieder auf das alte Preisniveau zurückgefallen. Das macht deutlich, daß die bisherigen Versorgungsausfälle im Golf vom Markt voll aufgefangen werden konnten. Bei einer Verschärfung der Situation im Golf können allerdings nachhaltige Auswirkungen auf den Ölmarkt nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall sind im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur und der Europäischen Gemeinschaft Maßnahmen vorgesehen, um vor allem auch drastischen Preissteigerungstendenzen entgegenzuwirken. Zu Frage 89: Die Bundesregierung kann auch nach Rücksprache mit dem Land Baden-Württemberg und der Badenwerk AG Verhandlungen mit Electricité de France über die Beteiligung an zwei neuen Kernkraftwerksblöcken nicht bestätigen. Richtig ist, daß Ministerpräsident Späth und die in Baden-Württemberg tätigen Verbundunternehmen in den vergangenen Monaten Gespräche über die Möglichkeit befristeter zusätzlicher Strombezüge aus Frankreich geführt haben. Diese Gespräche standen insbesondere im Zusammenhang mit einer Realisierung des Kernkraftwerksprojektes Wyhl zu einem späteren als bisher geplanten Zeitpunkt. Zu konkreten Abmachungen zwischen der Badenwerk AG und der Electricité de France ist es bisher nicht gekommen. Stromlieferungen und -bezüge über die Grenzen hinweg sind in Westeuropa seit langem üblich. Sie tragen in dem praktizierten Umfang zur Erfüllung wesentlicher Ziele der Elektrizitätspolitik bei, da sie die Sicherheit der Stromversorgung erhöhen und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern. Ein verstärkter Stromimport aus dem Ausland stünde nur dann nicht im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik der Bundesregierung, wenn damit deutsche Steinkohle verdrängt oder ein nachhaltiger Verzicht auf die Errichtung der notwendigen GrundleistungsKraftwerke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbunden wäre. Die Gespräche Baden-Württembergischer EVU's bewegen sich in diesem Rahmen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1538 Frage 90): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß künftig bei Baumaßnahmen im Bundesgebiet — und speziell bei solchen, bei denen der Bund Auftraggeber ist — nicht Leiharbeiter und Kolonnen von Arbeitern aus der „DDR" eingesetzt werden? Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen Bauarbeiter aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland unter Verstoß gegen das Verbot der Leiharbeit im Baubereich eingesetzt worden sind. Bauarbeiter aus der DDR, die als Deutsche keiner Arbeitserlaubnis bedürfen, sind hier vielmehr aufgrund von Werkverträgen zwischen Auftraggebern aus der Bundesrepublik Deutschland und Bauunternehmen der DDR tätig. Die Inanspruchnahme von Bau- und Montageleistungen der DDR ist nach den für den innerdeutschen Wirtschaftsverkehr geltenden Bestimmungen genehmigungsbedürftig. Derartige Geschäfte sind jedoch seit Jahren in allgemeiner Form genehmigt. Die DDR hat allerdings den im Berliner Abkommen festgelegten Grundsatz zu beachten, wonach sich die Preise für Waren und Dienstleistungen an unseren Marktpreisen orientieren müssen. Wenn Angebote aus der DDR hinsichtlich ihrer Preisstellung und unter Berücksichtigung des Anteils der DDR an unserem Markt zu einer erheblichen Schädigung eines Produktionszweiges im Bundesgebiet führen oder zu führen drohen, könnten im Rahmen 5510* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juni 1984 eines Preisprüfungsverfahrens die Wettbewerbssituation geprüft und Schädigungen abgewehrt werden. Ein Preisprüfungsverfahren würde auf Antrag der betroffenen Wirtschaft eingeleitet werden. Bisher sind Anträge auf Preisprüfung beim dafür zuständigen Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft jedoch nicht gestellt worden. Für die Ausführung von Aufträgen des Bundes kommt eine Tätigkeit von Bauarbeitern aus der DDR ohnehin nur eingeschränkt in Betracht, weil Bauvorhaben des Bundes in erheblichem Umfange sicherheitsrelevant sind (Verteidigung, Fernmeldewesen, Hochbaumaßnahmen der Bundesbaudirektion). Das gilt sowohl für DDR-Unternehmen als Hauptauftragnehmer als auch für ihre Tätigkeit als Unterauftragnehmer. Soweit die DDR-Unternehmen — wie in der Regel — als Unterauftragnehmer tätig werden, bedarf der Hauptauftragnehmer für die Weitervergabe von Leistungen, auf die sein eigener Betrieb eingerichtet ist, der Zustimmung des Auftraggebers. nach § 4 Nr. 8 VOB/B hat nämlich der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich mit dem eigenen Betrieb zu erbringen und darf sie auf Nachunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers übertragen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 91 und 92): In welchem Stadium befinden sich Genehmigungsverfahren zur Lieferung von Rüstungsgütern und Kriegswaffen nach Saudi-Arabien und Syrien? In welchen Fällen ist die Lieferung von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in den Irak und in den Iran seit dem 1. September 1980 genehmigt worden? Zu Frage 91: Anträge zur Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Syrien liegen nicht vor. Was Saudi-Arabien betrifft, ist Ihnen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN über Rüstungshandel und militärische Zusammenarbeit mit Ländern des Nahen Ostens vom Dezember 1983 bekannt, daß eine saudiarabische Delegation die Bundesrepublik Deutschland besucht hat, um sich einen Überblick über Möglichkeiten der Lieferung deutscher Rüstungsgüter zu verschaffen. Unabhängig von diesen generellen Überlegungen haben der Bundesregierung zwei konkrete Anträge zur Genehmigung der Lieferng von Kriegswaffen nach Saudi-Arabien vorgelegen; diese Anträge sind inzwischen genehmigt worden. Weitere Anträge zur Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien liegen nicht vor. Zu Frage 92: Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Waren, die für den unmittelbaren Kriegseinsatz geeignet sind, in Länder, bei denen die Gefahr des Ausbruchs bewaffneter Auseinandersetzungen besteht oder die sich im Kriegszustand befinden, erteilt. Von diesem Grundsatz ist auch im Falle des Irak und des Iran nicht abgewichen worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/1538 Frage 93): Trifft es zu, daß trotz einer enormen Steigerung der Handelsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran (Steigerung der deutschen Ausfuhren in den Iran 1982/83 um 126,8 v. H.) der Besuch von Mitgliedern der Bundesregierung, z. B. Staatssekretär Dr. von Würzen, im Iran vornehmlich dem „Abbau wirtschaftlicher Berührungsängste des Iran" dient? Der Besuch von Staatssekretär Dr. von Würzen in Teheran im September 1983 diente der Erörterung der beiderseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Dabei wurde das gemeinsame Interesse an einem weiteren Ausbau dieser Beziehungen bekräftigt. Beide Seiten hielten es für wünschenswert, daß sich die Steigerung des Handelsaustausches nicht nur auf die Exportseite, sondern auch auf die Importseite erstreckt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich doch noch ein Wort zum Kraftwerk Buschhaus sage. Es ist der politische Wille der CDU/CSU, den Betrieb des neuen Kraftwerks, das übrigens nicht unter dieser Bundesregierung genehmigt und errichtet worden ist, nicht zu einer zusätzlichen Umweltbelastung werden zu lassen. 1988 wird eine moderne Rauchgasentschwefelungsanlage in Betrieb gehen. Bis dahin wird sichergestellt werden, daß die Gesamtemissionen durch Kompensation mit anderen Kraftwerken nicht über den gegenwärtigen Stand ansteigen. Darüber hinaus wird auch auf unserer Seite mit großem Nachdruck untersucht, ob es Möglichkeiten und Wege geben kann, schon vor 1988 den Gesamtausstoß an Schwefel deutlich zu reduzieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hierbei geht es aber um äußerst komplizierte juristische und technische Fragen.
    Das Grundgesetz weist, was den Umweltschutz angeht, keine Lücke auf. Unser Verfassungsrecht hindert uns überhaupt nicht daran, progressive Umweltpolitik zu gestalten. Ein neuer Verfassungsartikel würde weder dem Waldsterben noch der Gewäs-



    Dr. Laufs
    serverschmutzung Einhalt gebieten. Es ist und bleibt Aufgabe der Politik, Güter abzuwägen und mit Augenmaß eine Umweltschutzmaßnahme nach der anderen durchzusetzen.
    So ist der vorbeugende und pflegende Schutz des Wasserhaushalts neben der Luftreinhaltung ein Schwerpunkt unserer praktischen Umweltvorsorgepolitik. Unsere Politik der drastischen Rückführung von Schadgasemissionen und damit der erheblichen Verminderung des Lufteintrags von Schadstoffen in die freie Fläche bedeutet im übrigen auch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum vorsorglichen Grundwasserschutz.
    Verstärkte Aufmerksamkeit müssen wir den drohenden Gefahren aus alten Abfalldeponien und allen Flächen zuwenden, auf denen mit grundwassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde und wird. Hier liegen Aufgaben, die wir nur mit intensiver Forschung und Entwicklung und nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen bewältigen können. Auch von dieser Stelle sollten einmal die bis heute erbrachten außerordentlichen Leistungen der Länder und Gemeinden bei der Kanalisation und Klärung häuslicher und industrieller Abwässer gewürdigt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Neun von zehn Einwohnern sind heute an Kläranlagen angeschlossen. Allein in einem Jahrzehnt sind dafür 50 Milliarden DM investiert worden. Die Wassergesetze, auf deren Grundlage moderner Gewässerschutz heute betrieben wird, sind teilweise schon in den 50er und 60er Jahren geschaffen worden. Dazu mußte man wahrhaftig nicht auf die GRÜNEN warten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Auch die zukünftige Weiterentwicklung wird nicht von den GRÜNEN abhängen. Ihre Anregungen sind zwar selbstverständlich willkommen, aber sie müssen auch kritisch geprüft werden.
    Wir sind im Grundsatz ja einig. Wir brauchen härtere Gewässerschutznormen. Die bisher zugelassenen Spielräume für Grundwasserbelastung und Gewässerverschmutzung können nicht mehr toleriert werden. Die Schwierigkeit bei der praktischen Normierung besteht aber darin, daß es eine außerordentlich große Zahl naturfremder, problematischer Stoffe gibt, die in herkömmlichen Verfahren biologisch nicht abbaubar sind. Für diese, in der Regel aus Industrie und Gewerbe in Fließgewässer eingeleiteten besonders kritischen Abwässer müssen strenge Anforderungen gestellt werden. Die sogenannten IndirektEinleiter dieser Schadstoffe — es handelt sich hier um etwa die Hälfte der Gesamtbelastung — sind für kommunale Kläranlagen und schließlich auch für die Fließgewässer ebenfalls ein schweres Problem.
    Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß das Wasserhaushaltsgesetz verbesserungsbedürftig ist, um den Stand der Technik zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe nutzen zu können. Die dadurch erzielbare Verschärfung der Mindestanforderungen an das Einleiten — der
    Stand der Technik setzt engere Grenzen als die bisher angewandten, allgemein anerkannten Regeln der Technik — muß sich in den Abwasserverwaltungsvorschriften niederschlagen. Die über 30 bereits erlassenen Vorschriften nach § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes sind zu überprüfen. Eine Fülle neuer allgemeiner Verwaltungsvorschriften für problematische Stoffe und bestimmte Produktionsbereiche sind ergänzend erforderlich.
    Wir anerkennen dabei ausdrücklich die Arbeit der über 50 Arbeitsgruppen von Vertretern der Behörden, der Wissenschaften, der verschiedenen Industriezweige, welche die Grundlagenmaterialien schaffen und zusammentragen. Schnelle Fortschritte bei der weiteren Verbesserung und Neuformulierung dieser Mindestanforderungen sind ohne enge Kooperation mit den betroffenen Kreisen nicht möglich.
    Meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Waschmittelgesetzes fordern die GRÜNEN die Senkung des Phosphateintrags in bundesdeutsche Fließgewässer um ein Viertel, d. h. sie fordern ein totales Verbot phosphathaltiger Wasch- und Reinigungsmittel ab 1. Januar 1986.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Nun ist es ja so, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, daß der Ersatz der Phosphate durch umweltfreundliche Stoffe seit eh und je von den Umweltpolitikern — auch der CDU/CSU — angestrebt wird. Das ist überhaupt nicht neu. Die Phosphathöchstmengenverordnung von 1980 bewirkte inzwischen eine Verminderung der Phosphatgehalte in Waschmitteln auf etwa die Hälfte der hohen Werte von 1975. Eine ganze Reihe von Ersatzstoffen — wie die Komplexbildner Zitrat und Nitrilotriacetat, das NTA — und Ionentauscher wie das Zeolith A sind entwickelt und erprobt worden.
    Große Studienkommissionen haben sich in jahrelanger Arbeit mit der Umweltverträglichkeit dieser neuen Stoffe befaßt. Das Ergebnis ist leider, daß es keine rundum umweltfreundlichen Waschmittel gibt. Es gibt nur weitere stufenweise Verbesserungen.
    Für das zunächst vielversprechende NTA sind Überwachungs- und Sonderprogramme aufgelegt worden. Es kann noch nicht unbegrenzt zugelassen werden. Oder wollen Sie es ohne Rücksicht auf die möglichen negativen Folgen einfach so zulassen?
    Meine Damen und Herren, es ist einfach unredlich, wenn durch den Gesetzentwurf der GRÜNEN der Eindruck erweckt wird, als könne man mit einem Federstrich zum 1. Januar 1986 alle umweltbelastenden Wasch- und Reinigungsmittel verbieten und durch absolut unschädliche Produkte ersetzen. So einfach kann man sich Umweltpolitik nun wirklich nicht machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie sollten sich zuvor einmal fragen, wie verheerend sich das ersatzlose Verbot der meisten Wasch- und Reinigungsmittel für unsere Lebensumwelt und vor allem auch für unsere Hygiene — lieber



    Dr. Laufs
    Herr Kollege von den GRÜNEN — auswirken würde.

    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/ CSU, FDP und der SPD)

    Dies gilt auch für den Antrag der GRÜNEN zur Änderung der Tensidverordnung. Papier ist bekanntlich geduldig. Sie von den GRÜNEN erheben die Forderung — wie es da heißt —, daß künftig alle anionischen, nichtionischen und kationischen Tenside zu 95 % zu biotisch natürlich häufig vorkommenden Metaboliten abbaubar sein müssen, die wiederum vollständig in biologischen Kläranlagen zu verstoffwechseln sind.
    Dies ist wieder so ein typischer Antrag aus der riesigen Flut von extrem technischen Vorlagen der GRÜNEN, die draußen kein Mensch mehr verstehen kann. Und dabei sind es doch Sie, die immer von Basisnähe reden. Damit greifen Sie immer nur punktuelle, höchst komplexe physikalisch-chemische Probleme auf, die in ihrer Zusammenhanglosigkeit unpolitisch sind. Die Folge Ihrer Forderung wäre zum Beispiel, daß Hochleistungsflaschenspülmaschinen nicht mehr betrieben werden könnten. Wollen Sie zur Einwegflasche zurück? Wollen Sie gänzliche Rechtsunsicherheit, weil die Metabolite nicht definiert sind und keine Verfahren existieren, die Einhaltung Ihrer Forderungen zu kontrollieren?

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Mit diesen hektischen Schnellschüssen dienen Sie dem Umweltschutz nicht. Wer eine Liebens- und lebenswerte Umwelt schaffen und erhalten will,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Sie warten, bis sie kaputt ist!)

    braucht neben einem geschärften Sachverstand vor allem auch Augenmaß und einen langen Atem.

    (Beifall des Abg. Berger [CDU/CSU])

    Diese Voraussetzungen finde ich bei dieser Bundesregierung und bei dieser Koalition.

    (Vogt [Kaiserslautern] [GRÜNE]: Nein; das sind Umweltflaschen!)

    Deshalb wird sie auch weiterhin erfolgreich sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Vogt [Kaiserslautern] [GRÜNE]: Lauter Umweltflaschen!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ehmke (Ettlingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es möglich wäre, würde ich Ihnen gerne zu Beginn einige Bilder zeigen von einem kleinen Dorf im Hochsauerland. Sie fragen: Was hat dies mit dem heutigen Thema zu tun? Dieses Dorf mit 1 000jähriger Geschichte liegt in einem malerischen Tal, bietet 400 Menschen eine Heimat, und am Eingang des Dorfes können Sie lesen: „Talsperrenbau ist Mord".
    Ich empfehle Ihnen allen: Wenn es Ihre Zeit zuläßt, fahren Sie ins Hochsauerland, in die Nähe von Winterberg, ins Tal der Neger, einem Nebenfluß der
    Ruhr. Hier plante der Ruhrtalsperrenverband mit Unterstützung des Regierungspräsidenten Arnsberg den Bau einer Talsperre und wollte das ganze Tal dort unter Wasser setzen. Das Talsperrenwasser würde gebraucht — so die Begründungen der Betreiber —, um die Wasserqualität der Ruhr aufzufrischen. Sie wissen sicherlich, daß aus der Ruhr ca. 3 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt werden. Die Alternative zum Negertalsperrenprojekt — das hätte im übrigen die nordrhein-westfälischen Bürger mehr als eine halbe Milliarde D-Mark gekostet, Herr Gerstein —, nämlich eine Verbesserung der Abwasserreinigung, wurde nicht ins Auge gefaßt.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Was meinen Sie, wie die Ruhr aussähe, wenn es den Verein nicht gäbe!)

    Das Negertalsperrenprojekt konnte vor einigen Tagen von der örtlichen Bürgerinitiative gestoppt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, daß die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit für eine Verdünnungstalsperre nicht mit dem Gesetzesauftrag des Ruhrtalsperrenvereins übereinstimmt. Wir sind froh über dieses Urteil und beglückwünschen die Betroffenen, die ihre Heimat verteidigen konnten.

    (Beifall der Abg. Frau Reetz [GRÜNE])

    Gleichzeitig fordern wir alle Abgeorneten aus Nordrhein-Westfalen auf, Herr Kollege Müller aus Düsseldorf, sich gegen jede weitere Talsperrenplanung einzusetzen und dahingehend auf die Landesregierung einzuwirken.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das ist grundverkehrt!)

    Wir begrüßen es aber auch, daß der Widerstand gegen die Verdünnungsphilosophen in unserem Lande wächst. Es dürfte sich vielleicht herumgesprochen haben, vielleicht auch irgendwann einmal bei Ihnen: Die Wasserqualität läßt sich auch durch verbesserte Abwasserreinigung heraufsetzen.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    In der Bundesrepublik werden Abwasser nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik" — so der Fachjargon — gereinigt. Dies heißt, daß Abwässer nicht mit den Mitteln gereinigt werden, die auf Grund einer fortgeschrittenen Technik zur Verfügung stehen, sondern so, wie es sich halt eingebürgert hat, wie es die Masse der Kläranlagen macht.

    (Zuruf des Abg. Gerstein [CDU/CSU])

    — Sie wissen das doch genau! Warum werden Sie dabei so erregt? — Dabei würden wirkungsvollere Techniken zur Verbesserung der Abwasserreinigung sofort verfügbar sein.

    (Zuruf des Abg. Dr. Laufs [CDU/CSU])

    — Wissen Sie, Herr Kollege: Wer gute Argumente hat, der hört ruhig zu und erwidert dann sachlich, nicht so wie Sie!

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Da hätten Sie heute eigentlich gar nicht zu kommen brauchen!)




    Dr. Ehmke (Ettlingen)

    Der Einsatz dieser Techniken könnte Arbeitsplätze schaffen. Lediglich der politische Wille dazu fehlt.
    Die Negertalsperre war beileibe keine Einzelmaßnahme. Am Neckar, am Rhein, an der Weser — um nur einige Beispiele zu nennen — werden ähnliche Projekte geplant oder gebaut.
    Die Verdünnungsphilosophie mag vielleicht einigen Landesregierungen im Moment bequemer anmuten. Auf Dauer wird sie spätestens in den Küstengewässern katastrophale Folgen haben.
    Wir GRÜNE wollen juristische und politische Wege aufzeigen, wie wir noch rechtzeitig eine sich abzeichnende Wasserkrise verhindern können. Unser Novellierungsvorschlag zum § 7 a Wasserhaushaltsgesetz, der Novellierungsantrag zum Waschmittelgesetz und zur Tensidverordnung und unsere Vorstellungen zur Novellierung des Abwasserabgabengesetzes sind Teil eines gewässerpolitischen Maßnahmenbündels, mit dem wir Sie als Opposition in den nächsten Monaten fortgesetzt konfrontieren werden.
    Viele von Ihnen denken vielleicht im Moment: Die übertreiben wie immer, diese GRÜNEN. Haben Sie dies nicht auch schon vor zehn Jahren gesagt, als einige Wissenschaftler vor dem sich abzeichnenden Waldsterben gewarnt haben?
    Als erste prinzipielle Anstrengung für den Gewässerschutz schlagen wir die Novellierung des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Nach unseren Vorstellungen soll das Abwasser kommunaler Kläranlagen mit den besten zur Verfügung stehenden Techniken gereinigt werden. Besonders gefährliche Stoffe, wie sie besonders von großen chemischen Betrieben in die Gewässer geleitet werden, sollen nach dem Stand der Technik gereinigt werden. In diesem Zusammenhang fordern wir, daß auch IndirektEinleiter, also Betriebe, die nicht direkt in die Gewässer, sondern in das öffentliche Kanalnetz entwässern, verstärkte Anstrengungen zur Abwasserreinigung und Abwasservermeidung unternehmen. Ich muß hier anmerken, daß ja auch der Bundesinnenminister vorhin davon gesprochen hat. Dies würden wir begrüßen.
    Es ist eine Binsenweisheit, daß jede Vermeidung von Abwasserbelastungen mit schädlichen Stoffen günstiger ist als die nachträgliche Entfernung dieser Stoffe in teuren Kläranlagen.

    (Beifall der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Aus diesem Grund haben wir parallel einen Novellierungsantrag zum Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vorgelegt. Ursachen für schädliche Abwasserbelastungen sind sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich zu suchen. Gerade in den letzten Jahren haben es die Produzenten von Wasch- und Reinigungsmitteln in erschreckender Weise verstanden, über werbewirksam hervorgerufene Ängste eine Chemisierung der privaten Haushalte vorzunehmen.
    Wir haben eine simple Forderung: Alles das, was im Sinne unseres Novellierungsantrags zum § 7 a Wasserhaushaltsgesetz als für die Gewässergüte kritischer Stoff einzustufen ist, darf auch nicht in
    Reinigungsmitteln und Waschmitteln des täglichen Gebrauchs enthalten sein. Und dies ist möglich. Den größten Brocken bilden hier sicher die Textilwaschmittel, also all die Ingredienzien, die am Waschtag aus der Waschmaschine ins Abwasser gepumpt werden.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Also bei Ihnen an Weihnachten!)

    Wie konzeptionslos die etablierte Gewässerschutzpolitik ist, zeigt gerade die Geschichte der Textilwaschmittel der letzten 20 Jahre. Ursprünglich wusch man mit Seife. Moderne Tenside — synthetisiert auf Erdölbasis — ersetzten in den 60er Jahren nach und nach die natürliche Seife. Die Waschwirkung war — zugegeben — besser. Negative Folgeerscheinungen — sie erinnern sich vielleicht — waren Anfang der 70er Jahre Schaumberge und Fischsterben.
    Der Gesetzgeber trat angesichts dieser sichtbaren Gewässerverschmutzung in Aktion und verbot die harten Tenside. Negative Folgeerscheinung: Die chemische Industrie ließ sich was Neues einfallen. Phosphate gelangten vermehrt in die Waschmittel. Ende der 70er Jahre — vielleicht erinnern Sie sich auch daran —: Seen und Gewässer färbten sich giftgrün, zum Teil sogar blutrot. Der Grund war Überdüngung durch Phosphat. Sogar den küstennahen Meeren geht mittlerweile in periodischen Abständen die Luft aus.
    Der Gesetzgeber trat angesichts dieser sichtbaren Gewässerverschmutzung wieder in Aktion. Er verbot die Hälfte der damals zulässigen Phosphat-zugaben. Zum 1. Januar 1984 war diese Verordnung einzuhalten. Folgewirkung: Zum 1. Januar 1984 wurden neue Stoffe, deren ökologische Auswirkungen, wir heute nur erahnen können, als Phosphatersatz in die Waschmittel eingeführt.
    Was Ende der 80er Jahre Stoffe wie Nitrilotriazetat — kurz NTA — oder auch die ohne Wissen der Behörden eingeführten Phosphonate anrichten, das dürfen Sie dann in der nächsten Legislaturperiode behandeln.
    Meine Damen und Herren, Sie kennen sicher das Märchen vom Hasen und vom Igel: „Ich bin schon da!" Wir haben den Eindruck, daß der Gesetzgeber — wie der Hase im Märchen — den Waschmittelproduzenten hinterherläuft. Klare Konzepte und politische Zielvorgaben fehlen vollständig. Wir wollen mit unserem Novellierungsantrag zum Waschmittelgesetz hier einen Anfang machen. Es geht hier, Herr Kollege Laufs, in erster Linie um technische Vorgaben an die Industrie und nicht um puren Aktionismus.
    Jetzt zur Tensidverordnung: Da synthetische Tenside in nicht unbedenklichen Mengen nach wie vor in die bundesdeutschen Gewässer gelangen, erscheint es notwendig, die Anforderungen an der Abbaubarkeit dieser Stoffe in kommunalen Kläranlagen zu verschärfen. Des weiteren werden von den gegenwärtig geltenden Vorschriften kationische Tenside nicht erfaßt. Durch Verschiebungen am Markt haben aber gerade diese Tenside — in Form der Weichspüler und Weichspülkonzentrate — in



    Dr. Ehmke (Ettlingen)

    den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Daher sollten auch diese Stoffe in die geltenden Abbaubarkeitsvorschriften integriert werden. Meine Damen und Herren, was hilft es, wenn heute Tenside vermarktet bzw. entwickelt werden, die zwar nicht mehr Gewässer zum Schäumen bringen, aber den Klärschlamm kommunaler Kläranlagen für die landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar machen?
    Wie bedeutsam die Novellierung der Tensidverordnung ist, legen hochaktuelle Forschungsergebnisse aus Österreich nahe. Gynäkologen fanden in der Eibläschenflüssigkeit erhöhte Gehalte an kationischen Tensiden. Kationische Tenside sind die Wirksubstanzen in eben den erwähnten Weichspülern, die vom geltenden Recht wiederum überhaupt nicht erfaßt werden.
    Eines sollte zum Schluß meiner Ausführungen klar geworden sein, meine Damen und Herren: Versäumnisse in der Gewässerschutzpolitik und konzeptionsloser Aktionismus führen zur Naturzerstörung und menschenfeindlicher Politik — ich habe das am Beispiel der Negertalsperre ausgeführt — und haben eine schlechte Trinkwasserqualität zur Folge.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)

    Auch in einem anderen Tal, im Naafbachtal, wehrt sich eine Bürgerinitiative gegen die Zerstörung ihrer Heimat. Das Naafbachtal liegt in der Nähe von Lohmar bei Siegburg. Vielleicht sehen Sie sich auch dieses Gebiet einmal an. Der Träger dieses Projekts, der Aggerverband, will 60 Millionen Kubikmeter Trinkwasser nach Flutung des Tals an Städte am Rhein wie Bonn und Köln liefern, damit es ein Ende mit dem minderwertigen Trinkwasser hat.
    Nun haben wir die Bundesregierung gefragt, wie sie zu den Planungen des Aggerverbandes steht. Der Aggerverband geht in seinem Gutachten „Bewertung der maßgebenden Alternativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des Aggerverbandes" davon aus, daß auf Grund veränderten Verbraucherverhaltens bei 80 000 mit Rheinuferfiltrat versorgten Bürgern durch Mineralwasserkauf ein gesamtwirtschaftlicher Nettoverlust von 60 Millionen DM entsteht. — Das heißt: Kauf von Wasser in Flaschen. — Die Bundesregierung sah sich nicht in der Lage, diese wissenschaftlichen Berechnungen zu überprüfen, weil ihr angeblich das Gutachten fehlte. Hiermit möchte ich Ihnen dieses Gutachten übergeben, Herr Minister, und Sie auffordern, unsere Anfrage vom 2. Mai 1984 — diesmal sachkundig — zu beantworten.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Abg. Dr. Ehmke [Ettlingen] [GRÜNE] überreicht Bundesinnenminister Dr. Zimmermann das Gutachten)