Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein** 25. 5.
Dr. Ahrens* 25. 5.
Frau Dr. Bard 25. 5.
Bastian 25. 5.
Biehle** 25. 5.
Brandt 25. 5.
Breuer 25. 5.
Collet 25. 5.
Curdt 25. 5.
Engelsberger 25. 5.
Ertl 25. 5.
Francke (Hamburg) ** 25. 5.
Gansel** 25. 5.
Haar 25. 5.
Hartmann 25. 5.
Hauck 25. 5.
Dr. Hoffacker 25. 5.
Hoffie 25. 5.
Horn** 25. 5.
Dr. Hupka** 25. 5.
Ibrügger** 25. 5.
Jungmann** 25. 5.
Kalisch 25. 5.
Dr.-Ing. Kansy** 25. 5.
Frau Kelly 25. 5.
Kiehm 25. 5.
Kittelmann* 25. 5.
Kolbow** 25. 5.
Frau Dr. Krone-Appuhn 25. 5.
Dr. Kunz (Weiden) 25. 5.
Lenzer 25. 5.
Frau Männle 25. 5.
Dr. Mikat 25. 5.
Dr. Müller* 25. 5.
Offergeld 25. 5.
Petersen** 25. 5.
Polkehn 25. 5.
Porzner 25. 5.
Reents** 25. 5.
Reschke 25. 5.
Dr. Rumpf 25. 5.
Schartz (Trier) 25. 5.
Schmidt (Hamburg) 25. 5.
Schmidt (Wattenscheid) 25. 5.
Schröder (Hannover) 25. 5.
Schröer (Mülheim) 25. 5.
Frau Simonis** 25. 5.
Graf Stauffenberg 25. 5.
Dr. Stoltenberg 25. 5.
Vogt (Kaiserslautern) * 25. 5.
Voigt (Frankfurt) ** 25. 5.
Walther 25. 5.
Dr. Warrikoff 25. 5.
Dr. von Wartenberg** 25. 5.
Weiskirch (Olpe) 25. 5.
Weiß** 25. 5.
Frau Dr. Wex 25. 5.
Frau Dr. Wilms 25. 5.
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Würtz** 25. 5.
Wurbs 25. 5.
Zander 25. 5.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Ergänzende Antwort
des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 45, 67. Sitzung, Seite 4700 D):
Der durch Art. 23 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 in das Bundesbesoldungsgesetz neu eingefügte § 19 a bestimmt u. a., daß die nach dem 31. Dezember 1983 in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommenen Beamten bei Eingangsämtern der Besoldungsgruppe A 11 und höher für die Dauer von 4 Jahren die Grundgehaltssätze der jeweils nächst niedrigeren Besoldungsgruppe erhalten.
Für die Prüfer beim Deutschen Patentamt ist als Eingangsamt das Amt eines Regierungsrats in der Besoldungsgruppe A 13 vorgesehen. Aufgrund der genannten gesetzlichen Regelung können den nach dem 31. Dezember 1983 in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellten Nachwuchskräften lediglich Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 12 gewährt werden.
Von 38 Bewerbern, die 1983 für eine Einstellung im Jahre 1984 ausgewählt waren, haben inzwischen 15 Bewerber mitgeteilt, daß sie wegen der nunmehr eingetretenen Absenkung der Besoldung ihre Bewerbung zurücknehmen.
In § 19a Abs. 2 BBesG n. F. ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Laufbahnen mit erheblichem Bewerbermangel die Absenkung der Bezüge auszusetzen. Das Bundesministerium der Justiz ist darum bemüht, daß von dieser Ermächtigung hinsichtlich der technischen Mitglieder des Deutschen Patentamts Gebrauch gemacht wird.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/1452 Frage 1):
Sind Informationen der „Wirtschaftswoche" zutreffend, daß die Bundesregierung bereits jetzt ein neues Organisationsgesetz für Kapitalbeteiligungsgesellschaften vorlegen will, ohne daß dies mit der zweiten Stufe des Vermögensbeteiligungsgesetzes in Übereinstimmung zu bringen ist?
Bei dem in der Wirtschaftswoche und anderen Veröffentlichungen erwähnten Entwurf eines Organisationsgesetzes für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften handelt es sich um eine im Bundesmi-
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nisterium der Finanzen im Rahmen allgemeiner Überlegungen zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis inländischer Unternehmen auf Referentenebene gefertigte Arbeitsunterlage für die Diskussion mit den Ressorts und den Bundesländern.
Die darin zur Diskussion gestellte Konzeption verfolgt das Ziel, nicht emissionsfähigen mittelständischen und jungen Unternehmen über Kapitalbeteiligungsgesellschaften zumindest mittelbar den Zugang zu den organisierten Märkten für Eigenkapital zu öffnen, die den Unternehmen nicht nur typische stille Beteiligungen sondern auch echtes Risikokapital wie etwa in der Form des KG- oder des GmbH-Anteils anbieten können.
Da sich die Arbeitnehmer über den Erwerb von Aktien oder Genußscheinen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft indirekt am Produktivkapital mittelständischer oder junger Unternehmen beteiligen könnten, hat dieses Modell auch vermögenspolitische Bedeutung. Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 1984 darauf hingewiesen, daß in einer 2. Stufe des Vermögensbeteiligungsgesetzes vor allem Regelungen für außerbetriebliche Vermögensbeteiligungen über Kapitalanlage- bzw. Kapitalbeteiligungsgesellschaften vorzusehen sind, die den Arbeitnehmern die Beteiligung an nicht emissionsfähigen Unternehmen erleichtern sollen.
Die Bundesregierung hat sich bisher weder mit der Frage befaßt noch darüber entschieden, ob und in welcher Weise eine mögliche gesetzgeberische Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalbildung über Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit einer 2. Stufe des Vermögensbeteiligungsgesetzes verknüpft werden soll. Zuvor bedarf es noch weiterer intensiver Gespräche mit den Ressorts, den Ländern und den Wirtschaftskreisen über die in der Arbeitsunterlage des Bundesministeriums der Finanzen vorgestellte Konzeption.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 13):
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Unterbindung der vom Parlamentarischen Staatssekretär Erhard festgestellten schwerwiegenden Verletzungen der ärztlichen Meldepflicht von Abtreibungen gegenüber dem Statistischen Bundesamt (Artikel 3 Nr. 2 des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Mai 1976), die 1981 die erschrekkend hohe zusätzliche Zahl von fast 125 000 Abtreibungen (212 000 stationäre und ambulante Abtreibungen statt nur 87 535 gemeldete) und 1982 noch wesentlich mehr verschwiegen hat, z. B. die Vorlage einer Meldebescheinigung vor der Kassen-Vergütung der ärztlichen Leistung oder Bestrafungen wie bei anderen gravierenden Falschangaben, damit durch Verbreitung der tatsächlichen Zahlen von Abtreibungen man auch staatlicherseits zum Bewußtseinswandel und zum aktiven Schutz des ungeborenen Lebens beiträgt?
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit den ärztlichen Standesorganisationen alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche zu erörtern. Das erscheint nach einer Besprechung mehrerer Bundesressorts mit dem Statistischen Bundesamt gegenwärtig als ein erfolgversprechender Weg. Dabei wird auch die Möglichkeit zu prüfen sein, ob die Vergütung der ärztlichen Leistung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Vorlage der statistischen Meldung verbunden werden kann. In diesem Zusammenhang ist aber u. a. auch auf die Datenschutzproblematik hinzuweisen, da nach Artikel 4 (nicht Artikel 3, wie in der Frage angegeben) des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Mai 1976 zwar nicht der Name der Schwangeren angegeben werden darf, wohl aber weitere Angaben zum Schwangerschaftsabbruch gefordert werden.
Die Verbindung der Abrechnungsvordrucke mit der statistischen Meldung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, denen der Name der Schwangeren natürlich bekannt ist, würde deshalb eine personenbezogene weitergehende Information darstellen.
Im übrigen ist, wie bereits in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. März 1984 in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Werner dargelegt, durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Positionen in der Krankenversicherung ab 1. Januar 1984 für den ambulanten Bereich die Erfassung genauerer Zahlen über durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche möglich. Für den stationären Bereich wird das durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab 1985 möglich sein. Damit läßt sich zumindest in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Größenordnung der Abbrüche ermitteln.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 20 und 21):
Welche „vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" sprechen für die Genehmigung des Verkaufs von U-Booten für Brasilien, und wie begründet es die Bundesregierung, daß dieser Kriegswaffenexport durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert wird?
Hat es im Zusammenhang mit der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vorgeschlagenen Möglichkeit zur Einstellung von Strafverfahren bei Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Gespräche oder Schriftwechsel zwischen der Bundesregierung und Betroffenen oder Vertretungen der deutschen Wirtschaft gegeben?
Zu Frage 20:
Der Bundessicherheitsrat hat im Dezember 1982 eine entsprechende Voranfrage der Howaldtswerke-Deutsche Werft, vorbehaltlich unveränderter Umstände, positiv beschieden.
Diese Entscheidung wurde unter Abwägung aller hierfür maßgeblichen politischen Gesichtspunkte entsprechend den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung vom 28. April 1982 getroffen.
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5171*
Die Finanzierung dieses Exportgeschäfts, das für die weitere Beschäftigung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist, liegt entsprechend dem Wunsch der beteiligten Firmen bei einer Geschäftsbank und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die langfristige Exportfinanzierung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Anstalt. Die KfW hat sich demgemäß zur Gewährung eines entsprechenden Darlehens aus eigenen Mitteln gegen bankübliche Sicherheiten aufgrund eines Beschlusses ihres Verwaltungsrates vom 7. Mai 1984 bereiterklärt; und zwar im Interesse der an dem Export beteiligten Firmen und ihrer Arbeitnehmer; aus diesem Grund haben auch die Vertreter der Bundesregierung im Verwaltungsrat der KfW der Darlehensgewährung zugestimmt.
Zu Frage 21:
Der Vorschlag der Bundesregierung zur Herabsetzung der Mindeststrafe in § 16 KWKG, der es ermöglichen soll, wieder wie früher auch bei anderen als fahrlässigen Taten mit geringer Schuld und unbedeutenden Folgen das Verfahren nach §§ 153, 153 a StPO einzustellen, ist weder auf Gespräche noch auf Schriftwechsel zwischen der Bundesregierung und betroffenen Unternehmen oder Vertretungen der deutschen Wirtschaft zurückzuführen. Die ersten Ansätze zu diesem Vorschlag reichen vielmehr bereits auf den Anfang des Jahres 1980 zurück, als das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, das die Genehmigungen nach dem KWKG zu überwachen hat, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 1979 vorlegte. Daraus ergab sich, daß auch nach Änderung des § 16 KWKG weiterhin Bagatellfälle vorkamen, für die nach der Gesetzeslage, soweit es sich nicht um Fahrlässigkeitstaten handelte, eine sachgerechte Erledigung durch Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen war. Diese Einschätzung wurde durch die folgenden Tätigkeitsberichte noch verstärkt. Hinzu kamen entsprechende negative Erfahrungen aus dem Bereich des Waffengesetzes, dessen Strafdrohung für bestimmte Verstöße parallel mit der Strafdrohung nach § 16 KWKG geändert worden war. Demgemäß beschloß schließlich die Bundesregierung, dem Gesetzgeber vorzuschlagen, die Regelung von 1978 dahin abzuändern, daß sie auch für andere als fahrlässige Bagatellfälle wieder Einstellungen des Verfahrens zuließ. Die Vertretungen der deutschen Wirtschaft wurden davon erst unterrichtet, als der Referentenentwurf zwischen den Bundesressorts abgestimmt war, und zwar im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, das von der Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgeschrieben wird. Dabei wurde der Verband, der speziell die Kriegswaffenhersteller vertritt, durch ein Versehen sogar zunächst nicht unterrichtet. Weder dieser noch andere Verbände haben sich in dem anschließenden Anhörungstermin zu der Herabsetzung der Mindeststrafe in § 16 KWKG geäußert. Auch mit betroffenen Unternehmen sind von der Bundesregierung keine Gespräche über die Herabsetzung der Mindeststrafe in § 16 KWKG geführt worden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1452 Frage 27):
In welcher Weise trägt die am 4. April 1984 vom Vorstand des Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) novellierte Fassung des Teils A der Verdingungsordnung für Leistungen dem Wunsche des Bundesministers für Forschung und Technologie Rechnung, daß die öffentliche Auftragsvergabe Käufe von innovativen Produkten und Leistungen preferiert?
Die novellierte Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, die am 4. April 1984 vom Deutschen Verdingungsausschuß für Leistungen DVAL (Novellierungsgremium bestehend aus Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Wirtschaft und des DGB) verabschiedet wurde, ist nicht zuletzt aufgrund der Mitwirkung des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) unter Wahrung des Grundsatzes wettbewerblicher Beschaffung ganz bewußt innovationsfreundlich ausgerichtet worden, um den Unternehmen neue und weitreichende Möglichkeiten zu eröffnen, dem öffentlichen Beschaffer Produkte in ihrer ganzen Vielfalt, also einschließlich technischer Neuerungen, anzubieten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die innovationsfördernde Wirkung der Markterkundung im Vorfeld der Beschaffung sowie der Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der erweiterten Zulassung der Abgabe von Nebenangeboten hinzuweisen.
Der DVAL war sich einig in der Ablehnung einer Instrumentalisierung des öffentlichen Auftragswesens, die auf eine Bevorzugung innovativer Produkte hinauslaufen könnte: Eine derartige Präferenzierung widerspräche der grundsätzlich wettbewerblichen Ausrichtung der Beschaffung und mehreren internationalen Verpflichtungen aus dem EGRecht und dem GATT-Vertrag.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1452 Frage 32):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Schätzungen von Marktkennern 99 v. H. des Schafskäses aus Kuhmilch gewonnen werden, und welche Schlußfolgerungen für die Information von Verbrauchern wird die Bundesregierung gegebenenfalls ziehen?
In dem heutigen Käseangebot befinden sich Käsesorten, die traditionell ausschließlich aus Schafsmilch (z. B. Roquefort-Schafskäse) oder aber teilweise selbst in den südosteuropäischen Ursprungsländern mit Kuhmilch vermischt (z. B. einige FetaKäse) hergestellt werden.
Nach den Vorschriften der Käseverordnung besteht Käsereimilch aus Kuhmilch, die jedoch ganz oder teilweise durch Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch ersetzt sein kann. Im Falle der Verwendung von Milch anderer Tierarten als Kühe hat ein Hin-
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weis auf die Tierart zu erfolgen. Diese, in der Europäischen Gemeinschaft harmonisierte Kennzeichnungsregelung erstreckt sich auf alle in den Verkehr gebrachten Käse in Fertigpackungen.
Im übrigen muß auch beim Inverkehrbringen von Käse das Verbot zum Schutze vor Täuschung nach § 17 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes berücksichtigt werden. Wenn also ein Produkt mit der Bezeichnung einer bestimmten Tierart — z. B. als „Schafskäse" — in den Verkehr gebracht wird, setzt dies voraus, daß ausschließlich Milch dieser Tierart verwendet worden ist. Wird die Milch dieser Tierart dagegen nicht ausschließlich, aber überwiegend verwendet, erscheint z. B. der Hinweis „Schafskäse" nur dann vertretbar, wenn er ergänzt wird um die Aussage, daß Milch anderer Tiere, z. B. Kuhmilch, mitverwendet worden ist.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer kontrolliert.
Durch die geltenden Vorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung eine sachgerechte Information der Verbraucher ausreichend sichergestellt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 35 und 36):
Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, welche Auswirkungen die Brüsseler Agrarbeschlüsse einschließlich der Quotenregelung bei Milch auf die Einkommen der deutschen Landwirtschaft, insbesondere auf dem Milchsektor, geordnet nach verschiedenen Betriebsformen und -größenklassen im Wirtschaftsjahr 1984/85 haben wird?
Kann die Bundesregierung an Hand von Modellrechnungen quantifizieren, mit welchen Einkommensverlusten landwirtschaftliche Betriebe mit 10, 20 und 30 Kühen bei einem Mengenabzug im Rahmen der sogenannten Garantiemengenregelung in Höhe von 4 v. H. bzw. 12,5 v. H. rechnen müssen, und welche zusätzlichen Einkommensrückgänge wären zu erwarten, wenn die Auszahlungspreise für Milch um 7 v. H. zurückgehen?
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung hat natürlich im Vorfeld der Brüsseler Beschlüsse überschlägige Kalkulationen darüber angestellt, welche Auswirkungen die verschiedenen Vorschläge der Kommission und Alternativen dazu auf die Einkommen der Landwirtschaft haben könnten. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die Beschlüsse vom 31. März 1984, vor allem eine Garantiemengenregelung bei Milch, die Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Agrarpolitik sind. Ohne diese Reformbeschlüsse wäre ein drastisches Sinken z. B. der Milchpreise mit unabsehbaren Folgen für die Einkommen nicht zu vermeiden gewesen.
Die Bundesregierung kann aber keine allgemeingültigen Aussagen darüber machen, wie sich die
EG-Agrarbeschlüsse auf die Einkommen der Landwirte in den verschiedenen Betriebsformen und Größenklassen im Wirtschaftsjahr 1984/85 auswirken werden. Jeder Betrieb ist individuell betroffen; die differenzierte Struktur läßt es nicht zu, die unterschiedlichen einzelbetrieblichen Gegebenheiten in Modellkalkulationen einzufangen.
Tendenziell zeichnet sich für das Wirtschaftsjahr 1984/85 folgende Entwicklung ab: Die Futterbaubetriebe müssen — je nach ihren individuellen Gegebenheiten — mit Einkommensminderungen rechnen. Die Ausgestaltung der Garantiemengenregelung führt dazu, daß größere Betriebe generell stärker betroffen werden als kleinere. Insbesondere das Vorziehen der MWSt-Erhöhung bringt auch ihnen eine deutliche Entlastung. Diese Maßnahme dürfte in den Marktfrucht- und Veredelungsbetrieben 1984/85 sogar zu einer geringfügigen Verbesserung ihrer Einkommen führen, da die Anhebung der MWSt vor dem Abbau des Währungsausgleichs in Kraft tritt.
Die vorgenannten Tendenzen sind aber keine Vorschätzungen, sondern berücksichtigen nur die isolierten rechnerischen Auswirkungen der EG-Beschlüsse. Die Witterungsverhältnisse und die Entwicklung nicht an Marktordnungen gebundener Preise spielen eine ausschlaggebende Rolle, sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.
Bei einer Wertung ist zu beachten, daß
— viele Betriebe die Möglichkeit haben, sich an die veränderten Bedingungen anzupassen, um so einen großen Teil ihrer Erlösminderungen auszugleichen
— das Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Einkommenssituation Rückwirkungen der Maßnahmen auf die Einkommenslage der Landwirtschaft 1984/85 insgesamt ausgleicht.
Zu Frage 36:
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß speziell zur Garantiemengenregelung bei Milch zahlreiche Wochenblätter, Beratungsstellen und sonstige regionale Institutionen vielfältige Modellrechnungen mit unterschiedlichen Annahmen und Ergebnissen veröffentlich haben. Darin sind Möglichkeiten der betriebsindividuellen Anpassungsreaktionen häufig nicht berücksichtigt oder weit unterschätzt. Die Bundesregierung hat die Garantiemengenregelung so ausgestaltet, daß Einkommensminderungen soweit wie möglich vermieden werden und kein Betrieb in seiner Existenz bedroht wird. Ohne die entscheidende Begrenzung der Überproduktion wäre der Milchmarkt mit unabsehbaren Auswirkungen für die Einkommen der Erzeuger zusammengebrochen. Dieser Kollaps wurde durch die jetzige Lösung vermieden.
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5173*
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 37 und 38):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rheinische Handelsmühlen Kontrakte zu niedrigen Preisen für französischen Backweizen abschließen, und hat die Bundesregierung untersucht, ob der französische Grenzausgleich und die neuen Verordnungen der EG-Kommission hierbei eine Rolle spielen?
In welcher Höhe und welcher Menge wird nach Kenntnis der Bundesregierung die EG-Kommission bei Backweizen in den ersten drei Monaten des Getreidewirtschaftsjahres 1984/ 1985 intervenieren?
Nach Mitteilungen aus der Wirtschaft wird französischer Brotweizen neue Ernte verschiedentlich für Lieferung September für ungefähr 490,— DM/t ab Rheinhäfen angeboten. Dieser Preis liegt um rd. 5% oberhalb des Interventionspreises für Futterweizen.
Die Kommission hat noch nicht entschieden, welche Mengen an Brotweizen zu welchem Preis in den ersten drei Monaten des Wirtschaftsjahres 1984/85 zur Marktstützung durch die Interventionsstellen aufgekauft werden.
Die Entscheidung der Kommission wird von Bedeutung sein für die Entwicklung der Marktpreise für Brotweizen in der Gemeinschaft, somit auch für die Preisforderungen für französisches Getreide, das in Deutschland angeboten wird. Von Einfluß ist außerdem die von der Kommission beschlossene Verlängerung der Zahlungsfristen bei der Intervention von Getreide auf mindestens 120 Tage. Die Änderung des französischen Grenzausgleichs am 1. August 1984 wirkt sich dagegen nicht auf die Preise für neuerntiges französisches Getreide in Deutschland aus. Der Ausgleich verringert sich zwar um 3 %. Dafür erhöhen sich aber die Preise in Frankreich entsprechend.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Günther (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 41 und 42):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß privat versicherte Künstler und Publizisten einen Beitragszuschuß zur Krankenversicherung nach § 8 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von der Künstlersozialkasse erhalten, während in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Künstler und Publizisten keinen Beitragszuschuß (Arbeitgeberanteil) erhalten?
Plant die Bundesregierung, die Ungleichbehandlung von privat und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Künstlern zu beseitigen?
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen solche selbständigen Künstler und Publizisten der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht bereits über eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, durch Abschluß einer privaten Krankenversicherung sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und — wie dies für den Fall der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auch sonst vorgesehen ist — einen Zuschuß zum privaten Krankenversicherungsbeitrag zu beanspruchen.
Selbständige Künstler und Publizisten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten diesen Zuschuß nicht, weil sie zu dem Personenkreis gehören, der bereits über die gesetzliche Krankenversicherung geschützt ist und daher nicht von der im Künstlersozialversicherungsgesetz vorgesehenen Versicherungspflicht erfaßt wird. Durch Kündigung der freiwilligen Versicherung und die dadurch einsetzende Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz können sie allerdings in den Genuß eines Beitragsanteils zu ihrer Krankenversicherung kommen. Um in solchen Fällen einen nahtlosen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, haben die beteiligten Verwaltungen, also die Künstlersozialkasse und Träger der Krankenversicherung vereinbart, daß die Betroffenen ihre freiwillige Versicherung unter Vorbehalt kündigen können. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die Künstlersozialkasse feststellt, daß Krankenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft zur Zeit zusammen mit den beteiligten Verwaltungen und den Verbänden der Versicherten, ob diese Regelung sich bewährt hat. Immerhin gibt die derzeitige Rechtslage den Betroffenen die Möglichkeit, zwischen der Pflichtversicherung und einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Je nach Satzung der Krankenkassen bietet die freiwillige Versicherung gegenüber der Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz die Möglichkeit, bereits vor dem Beginn der 7. Woche Krankengeld zu beziehen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/ 1452 Frage 43):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit die Mittel für allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung restlos verteilt hat, und wird sie im Interesse der Bekämpfung insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit dafür eintreten, daß zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?
Um die Kontinuität der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung zu sichern, hat die Bundesanstalt für Arbeit bereits im Februar 1984 unter Beteiligung ihrer Selbstverwaltung das für
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das laufende Haushaltsjahr bereitstehende Bindungsvolumen für die ABM-Förderung den Landesarbeitsämtern restlos zugeteilt. Das Bindungsvolumen besteht aus den Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes 1984 der Bundesanstalt für Arbeit nach Abzug einer Reserve an Ausgabemitteln, die für Zahlungsverpflichtungen aus rechtlichen Bindungen des Jahres 1983 und früher benötigt werden. Ich gehe davon aus, daß die Landesarbeitsämter ebenfalls rasch die ihnen zugeteilten Mittelkontingente auf die Arbeitsämter ihrer Bezirke verteilt haben.
Nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit sind von dem Gesamtbindungsvolumen 1984 in Höhe von 1,97 Mrd. DM im ersten Quartal 1984 rund 610 Millionen DM gebunden worden. Danach steht heute noch ein erheblicher Betrag für weitere Bindungen durch Anerkennungsbescheide zur Verfügung. Das schließt nicht aus, daß in einzelnen Arbeitsamtsbezirken die zugeteilten Mittelkontingente bereits jetzt schon restlos gebunden worden sind. In solchen Fällen kann bei weiterem Mittelbedarf der Präsident des Landesarbeitsamtes durch Mittelumschichtung helfen.
Im Hinblick auf diese Sachlage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, zusätzliche Mittel für die ABM-Förderung bereitzustellen. Sie kann dies auch nicht in Aussicht stellen, zumal der Mittelansatz 1984 der höchste ist, der jemals in einem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für die ABM-Förderung zur Verfügung gestellt worden ist.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 44):
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, daß in der Gastronomie im Bereich „Kochen" Männer gegenüber Frauen viel häufiger vertreten sind und Karrieren des Chefkochs machen, obwohl dieser Bereich in der Regel als eine Domäne der Frau angesehen wird, und ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zugunsten von Frauen zu ergreifen, wie dies bereits in anderen EG-Ländern geschieht?
Der Beruf Koch/Köchin ist in der Gastronomie traditionell ein Männerberuf. Maßgeblich hierfür waren in der Vergangenheit die Anforderungen an die physische Kondition, z. B. der Umgang mit schweren Arbeitsgeräten, und die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie, insbesondere unregelmäßige Arbeitszeiten bis in die späten Abendstunden. Wenn sich auch die Arbeitsanforderungen und -bedingungen gewandelt haben, so folgt das Einstellungsverhalten noch weitgehend historisch bedingten Traditionen. Heute dürfte neben den für Frauen mit Familienpflichten ungünstigen Arbeitszeiten in der Gastronomie die für eine erfolgreiche Karriere erforderliche Mobilität, um Erfahrungen in verschiedenen Gastronomiebetrieben zu sammeln, einschränkend hinzukommen.
Daß junge Frauen zunehmend auch in diesem Männerberuf Fuß fassen, zeigt sich an der Entwicklung ihres Anteils an den Auszubildenden im Beruf Koch/Köchin. Dieser zählte nach der üblichen Definition des Männerberufs (Anteil der weiblichen Auszubildenden 1977 unter 20%) bis 1981 zu dieser Kategorie. Von 1977 an stieg der Anteil der weiblichen Auszubildenden kontinuierlich von 14,8 % auf 18,8 % an und betrug 1982 20,2 % von insgesamt 20 728 Auszubildenden in diesem Beruf. Allerdings lag der Anteil der jungen Frauen, die als Ratsuchende diesen Berufswunsch äußerten, mit 26 % über dem Anteil, der eine Ausbildung als Koch/ Köchin aufnahm.
Wenn auch der Ausbildungsberuf Koch/Köchin trotz der positiven Entwicklung der letzten Jahre immer noch ein überwiegend männlicher Beruf ist, so gilt dies nicht für den gesamten Berufsbereich der Köche. Nimmt man die Zahl der in der Berufsordnung „Köche" Beschäftigten mit abgeschlossener Ausbildung, so ist der Anteil der Frauen mit 41 % (Juni 1983) doppelt so hoch wie bei den Auszubildenden. Dies ist ein Hinweis darauf, daß Frauen über andere Ausbildungsgänge, wie z. B. den der Wirtschafterin und Wirtschaftsleiterin bzw. Ökotrophologin, in diesen Beruf gelangen. Sie üben diesen Beruf außerdem auch in anderen Bereichen aus als in der Gastronomie, z. B. in Krankenhäusern, Betrieben und Heimen aller Art. Hierfür dürfte die Lage und Dauer der Arbeitszeit von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Zahl der weiblichen Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung in der Berufsordnung „Köche" ist bis 1983 gegenüber 1978 um 5 000 gestiegen. Ihr Anteil hat sich in diesem Zeitraum um etwa 1 % erhöht.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen EG-Ländern die Ausbildung von Frauen zu Köchinnen besonders gefördert wird. Aufgrund des Anteils junger Frauen an den Auszubildenden im Beruf Koch/Köchin und dessen Entwicklung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu einer besonderen Förderung. Eine solche Förderung würde auch nicht dem in der Bundesrepublik Deutschland üblichen System der Ausbildungsförderung entsprechen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 45):
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie hoch der Anteil von vollzeit- und teilzeitarbeitenden Frauen gegenüber dem der Männer ist, die durch Sozialpläne abgefunden bzw. begünstigt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über Zahl, Beschäftigungsverhältnisse und Geschlecht der Arbeitnehmer vor, die Ansprüche aus Sozialplänen haben; deshalb können auch keine Aussagen
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5175*
über den Anteil der voll- und teilzeitarbeitenden Frauen gegenüber dem der Männer bei Sozialplanleistungen gemacht werden. Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen — auch Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen — nicht in einem amtlichen Register erfaßt. Sowohl 1952 als auch 1972 hat der Gesetzgeber davon abgesehen, im Betriebsverfassungsgesetz für diesen betriebsautonomen Bereich eine amtliche Erfassung vorzuschreiben.
Es ist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Betriebspartner bei der Aufstellung von Sozialplänen nach § 75 Betriebsverfassungsgesetz darauf zu achten haben, daß eine unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihres Geschlechtes unterbleibt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbacher auf die Fragen des Abgeordneten Drabiniok (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1452 Fragen 58 und 59):
Wird die Bundesregierung die Genehmigung für die Flugbewegungen der sogenannten „Flugschau" beim „Flugtag" an der US-Airbase Ramstein am 24. Juni 1984 trotz des anderslautenden Beschlusses des Stadtrates von Kaiserslautern erteilen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Für welche anderen militärischen „Flugveranstaltungen" gedenkt die Bundesregierung Genehmigungen für Flugbewegungen zu erteilen, trotz der damit verbundenen Gefahren für die Bevölkerung?
Zu Frage 58:
Flugveranstaltungen dienen der Darstellung des fliegerischen Ausbildungs- und Leistungsstandes und werden im Rahmen der sicherheitspolitischen Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
Das Interesse der Bevölkerung an diesen Flugvorführungen ist außerordentlich groß — die in die Hunderttausende gehenden Zuschauerzahlen belegen dies sehr deutlich.
Aus diesen Gründen wurde die Flugveranstaltung anläßlich des Tages der offenen Tür in Ram-stein am 24. Juni dieses Jahres genehmigt.
Zu Frage 59:
Für 1984 sind 23 Flugveranstaltungen auf militärischen Plätzen genehmigt worden.
Bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen werden besonders hohe Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Zuschauer und der Bevölkerung des Umlandes gestellt.
Für die genannten Flugveranstaltungen haben Maßnahmen der Flugsicherheit die höchste Priorität.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/1452 Frage 62):
Treffen Informationen zu, daß das Bundesverteidigungsministerium Miniportrait-Kameras für die Billigherstellung von Paßbildern anschaffen will, und wie ist dies in Übereinstimmung mit einer mittelstandsfreundlichen Politik gegenüber den Foto-Kleinbetrieben zu bringen?
Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, für die Teilstreitkraft Heer 120 SofortbildKameras zu beschaffen.
Die Herstellung von Lichtbildern zu dienstlichen Zwecken ist nach der geltenden Erlaßlage im eigenen Bereich durchzuführen. Dieses Verfahren ist kostengünstiger, entspricht dem besonderen Sicherheitsbedürfnis und erfordert keinen besonderen Verwaltungsaufwand.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 63 und 64):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Pläne von seiten der Amerikaner bestehen, den Flugplatz für Motorsegler in Lauterbach, Stadtteil Wernges, in einen Hubschrauberlandeplatz umzuwandeln?
Welche sonstigen geeigneten Plätze beabsichtigt die Bundesregierung den Amerikanern im Raum Osthessen anzubieten, um dem Wunsch der Amerikaner nach einem Hubschrauberlandeplatz entgegenzukommen?
Zu Frage 63:
Die Stadt Fulda hat die vom Bundesminister der Verteidigung mitgetragene Zusage des Bundesministers der Finanzen, daß sich der Bund nach Kräften um die Errichtung eines Außenlandeplatzes — bei angemessener kommunaler Kostenbeteiligung — bemühen wird. Dadurch soll die von dem Flugplatz in Fulda-Sickels ausgehende Lärmbelästigung vermindert werden.
Zu Frage 64:
Im Bereich Fulda erscheinen mehrere Motor-/ Segelsportflugplätze dafür grundsätzlich geeignet. Ob es zu der Errichtung eines Außenlandeplatzes kommen wird, und wenn j a, an welchem Standort, ist noch nicht abzusehen.
Es bedarf zunächst einer eingehenden Uberprüfung, bei der die zivilen raumordnerischen Belange besonderes Gewicht haben. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, kann der Bundesminister der Verteidigung unter Abwägung aller Belange eine Entscheidung treffen.
5176* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 66 und 67):
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, damit „Pseudo-Krupp" bundesweit statistisch erfaßt wird?
In welcher Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung, betroffene Eltern und Kinder sowie engagierte Kinderkliniken bzw. Ärzte, die an der Erforschung und Bekämpfung von „Pseudo-Krupp" beteiligt sind, zu unterstützen?
Zu Frage 66:
Eine statistische Erfassung von Krankheiten auf der Grundlage einer Meldepflicht sieht das Bundes-Seuchengesetz für bestimmte übertragbare Krankheiten vor. Da „Pseudo-Krupp" keine übertragbare Krankheit ist, kann eine Meldepflicht und die statistische Erfassung nicht durch eine das Bundes-Seuchengesetz ergänzende Regelung eingeführt werden. Für eine bundesweite Erfassung der an Pseudo-Krupp Erkankten müßte daher eigens eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die ihrer Natur nach zum Recht der Statistik gehörte.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. November 1979 einen Entschließungsantrag angenommen (BT-Drucksache 8/3417), in dem er u. a. die Verabschiedung des Statistikbereinigungsgesetzes zum Anlaß genommen hat, auf die Notwendigkeit der Begrenzung amtlicher statistischer Befragungen auf das unumgänglich notwendige Mindestmaß hinzuweisen.
Das Problem der Ursache bzw. Verschlimmerung des Pseudo-Krupp kann nicht durch eine bundesweite statistische Erfassung mit Meldepflicht des Pseudo-Krupp gelöst werden. Hierzu sind vielmehr exakte Einzelbeobachtungen und epidemiologischer Studien erforderlich. Die Auffassungen der Wissenschaftler sind widersprüchlich. Neben bereits vorliegenden Studien werden zur Zeit mehrere epidemiologische Erhebungen, wie prospektive und retrospektive Studien, von verschiedenen Stellen in Gang gebracht.
Aus diesen Gründen spricht sich die Bundesregierung nicht dafür aus, Pseudo-Krupp bundesweit statistisch zu erfassen. Es erscheint vielmehr sinnvoller, die epidemiologischen Arbeiten fortzuführen.
Zu Frage 67:
Hilfe an betroffene Eltern, soweit sie über die üblichen medizinischen und sozialen Maßnahmen hinausgeht, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Die Bundesregierung hat das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes beauftragt, den derzeitigen Wissenstand zu ermitteln. In Zusammenarbeit zwischen der Weltgesundheitsorganisation und dem Bundesgesundheitsamt wird vom 3. bis 7. Juli 1984 im Bundesgesundheitsamt ein Expertengespräch, an dem Wissenschaftler aus vielen Industrieländern der Welt teilnehmen werden, durchgeführt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird die Elterninitiativen „Pseudo-Krupp" zu einem Gespräch einladen, um aus der Sicht und den Beobachtungen der betroffenen Eltern weitere Hinweise für ein Handeln zu erhalten.
Rückschlüsse auf die Entwicklung von Pseudo-Krupp können auch aus einer repräsentativen Stichprobe des Jahrgangs 1978 abgeleitet werden, deren Auswertung vorbereitet wird. Im Auftrag des Bundesgesundheitsamtes hat Infratest eine Kohorte von 3 000 Kindern dieses Jahrgangs mehrmals untersucht und die Erkrankungen der Kinder festgehalten.
Auch in verschiedenen Bundesländern laufen Studien, die den Zusammenhang von Luftschadstoffen und Pseudo-Krupp klären wollen. In Niedersachsen ist eine retrospektive und prospektive Studie unter Leitung der Medizinischen Hochschule Hannover angelaufen. In Rheinland-Pfalz ist eine Studie in der Planung, die, basierend auf den Luftmeßwerten, mögliche Zusammenhänge zwischen Luftverunreinigungen und Pseudo-Krupp einerseits, dem „plötzlichen Kindestod" andererseits klären soll.
Ein eventuell weiterer Forschungsbedarf soll nach dem WHO-Expertengespräch erörtert werden. Ein besonderer Forschungsbedarf zur Behandlung besteht offenbar nicht, da die Krankheit sehr gut auf die moderne Therapie anspricht. Bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung kommen Todesfälle praktisch nicht mehr vor.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 68 und 69):
Wie beurteilt die Bundesregierung den an der Universität Innsbruck entwickelten Test, mit dessen Hilfe in Urinproben festgestellt werden kann, ob Blutspender an einer Immunerkrankung leiden?
Kann mit Hilfe dieses Tests erreicht und sichergestellt werden, daß Personen, die an AIDS erkrankt sind, kein Blut spenden'?
Bei diesem Test handelt es sich um die Bestimmung der Substanz Neopterin, einem natürlichen Produkt aus dem Zellstoffwechsel. Der Nachweis ist apparativ und zeitlich sehr aufwendig und kostspielig.
Die Neopterinausscheidung im Urin ist bei vielen Krankheiten, zum Beispiel bei verschiedenen Infektionserkrankungen und bei Krebs, erhöht, desgleichen bei bestimmten Immunerkrankungen, wozu auch das erworbene Immundefektsyndrom AIDS gehört. Eine sichere Aussage darüber, ob eine erhöhte Neopterinausscheidung im Urin durch AIDS oder eine andere, harmlose Erkrankung verursacht ist, läßt sich aus einem positiven Ergebnis dieses Tests nicht ablesen. Darüber hinaus ist nicht bekannt
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5177*
a) wann nach der Infektion mit dem AIDS-Erreger mit einer erhöhten Neopterinausscheidung zu rechnen ist
b) in welchem Umfang auch im Vorstadium von AIDS die Neopterinausscheidung erhöht sein kann.
Deshalb ist der Test in seinem Ergebnis zu unspezifisch und zu unsicher, als daß er AIDS-verdächtige Personen von einer Blutspende ausschließen könnte. Aus all diesen Gründen kann der Urintest nicht zum allgemeinen Ausschluß von Risikopersonen zur Blutspende empfohlen werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 70 und 71):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das als umweltschonende Verpackungsmaterial „Jute" unter anderem stark mit Hexachlorbenzol und Lindan belastet ist, und aus diesem Grund bereits Fachleute des Bundesgesundheitsamtes vor dem Transport unverpackter Lebensmittel in Jute gewarnt haben, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um die Bevölkerung vor Schadstoffeinflüssen durch den Transport unverpackter Lebensmittel in Jute zu schützen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der chemische Stoff „Buthylnitrit", der beim Einatmen einen Rauschzustand von einigen Minuten hervorruft und deshalb als Schnüffelstoff bei Jugendlichen beliebt ist z. B. in herkömmlichen Raumsprays enthalten und damit käuflich zu erwerben ist, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um die Bevölkerung vor dieser Droge zu schützen'?
Zu Frage 70:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine landwirtschaftliche Versuchsanstalt in Hessen in Jutesäcken Rückstände an Organochlorverbindungen wie Hexachlorbenzol und Lindan nachgewiesen hat.
Auf umgehende Rückfrage hat das zuständige Hessische Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten erklärt, daß es — abweichend von Pressedarstellungen — eine direkte Gefährdung der Verbraucher durch die Verwendung von Jutesäcken und Einkaufstaschen aus Jute nicht als gegeben ansieht.
Das Bundesgesundheitsamt, das in erster Reaktion zur Vorsicht geraten hatte, kam nach eingehender Prüfung der hessischen Untersuchungsergebnisse zu dem Schluß, daß bei der Verwendung solcher Jutesäcke für Lebensmittel keine gesundheitliche Gefährdung besteht.
Als weitere Vorsichtsmaßregel hat die Bundesregierung die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln zuständigen obersten Behörden der Bundesländer sowie die damit befaßten Verbände der Wirtschaft über die hessischen Untersuchungsergebnisse informiert und gebeten, einer möglichen Belastung des Verbrauchers durch Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln in Juteverpackungen nachzugehen.
Inzwischen haben Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung ergeben, daß in diesen Erzeugnissen Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nur in minimalen Mengen im Bereich der Nachweisgrenze feststellbar sind und davon wiederum nur geringste Anteile aus der Jute in die darin verpackten Lebensmittel übergehen. Aus diesem Grund ist eine nennenswerte zusätzliche Belastung nicht zu erwarten.
Zu Frage 71:
Der chemische Stoff Isobuthylnitrit kann beim Einatmen einen Rauschzustand hervorrufen und bei einer Überdosierung schwere akute Vergiftungen herbeiführen.
Aufgrund der allgemeinen Schutzbestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ist die Verwendung von gesundheitsschädlichen Isobuthylnitrit in Bedarfsgegenständen wie Raumsprays zur Geruchsverbesserung in Wohnräumen verboten. Angaben der einschlägigen Industrie zufolge enthalten herkömmliche Raumsprays auch kein Isobuthylnitrit.
Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben vor Jahren Isobuthylnitrit in einigen ausländischen Erzeugnissen festgestellt, die als Raumluftverbesserer angeboten wurden. Wegen des Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind diese Erzeugnisse vom Markt genommen worden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom Februar dieses Jahres ist einem Händler untersagt worden, Raumluftverbesserer mit Isobuthylnitrit zu importieren und in den Verkehr zu bringen.
Bezüglich der Problematik des Mißbrauchs von Lösemitteln und anderen chemischen Substanzen als Schnüffelstoffe weise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 10/812 und 10/848) vom 29. Dezember 1983 hin.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 72 und 73):
Was hat die Bundesregierung getan, um dem einstimmigen Beschluß des Ernährungsausschusses vom 4. April 1984 zu weinrechtlichen Bestimmungen der EG zu folgen, der dem Bundeskanzler mit Schreiben des Ausschußvorsitzenden vom 4. April 1984 übermittelt wurde, und bis wann ist mit der Zulassung der in dem Beschluß des Ernährungsausschusses erwähnten Maßnahmen zu rechnen'?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verbraucher davon ausgeht — und dies wird durch in- und ausländische Verbraucherumfragen bestätigt —, daß die in der Bundesrepublik Deutschland abgefüllten europäischen Tafelweinverschnitte aus deutschem Wein bestünden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den offensichtlich durch irreführende Aufmachung und Beschaffung herbeigeführten Betrug am Verbraucher auszuschließen?
5178* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984
Zu Frage 72:
In dem von Ihnen angeführten Beschluß hat der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Bundesregierung aufgefordert, „bei der Beratung der entsprechenden weinrechtlichen Bestimmungen der EG, insbesondere bei den Beratungen über die Änderung der EG-Verordnung 337/79" auf die Änderung der angefügten Gemeinschaftsregelungen hinzuwirken.
Diese Beratungen haben nocht nicht stattgefunden. Sie werden in Kürze aufgenommen werden.
Ob und ggf. wann die im Beschluß genannten Rechtsänderungen verwirklicht werden können, ist nicht absehbar. Zu beiden ist mit entschiedenem Widerstand der anderen Mitgliedstaaten wie auch der Kommission zu rechnen, die das alleinige Initiativrecht für Verordnungsänderungen hat.
So hat sie wegen der im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehenden nationalen Vorschrift über die Zulassung der ständigen erhöhten Anreicherung um 41/2 % vol (Volumprozent) für die nördlichen Anbaugebiete bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Auch bei der seit dem 16. März 1984 verbotenen Naßzuckerung, bei der dem Weine zur Erhöhung des Alkoholgehaltes und Verminderung der Säure Zuckerwasser zugesetzt wird, nehmen Kommissionen und Mitgliedstaaten eine ablehnende Haltung ein. Hier kann sich aber die Bundesregierung darauf berufen, daß die von ihr für ein verbessertes Entsäuerungsverfahren beantragte Zulassung von Weinsäure noch nicht erfolgt ist und daher für die Ernte 1984 nicht angewendet werden kann. Ein Antrag auf Zulassung der Naßverbesserung für den Jahrgang 1984 sollte daher bei der Kommission und bei den übrigen Mitgliedstaaten auf Verständnis stoßen.
Zu Frage 73:
Um Verbrauchertäuschungen über die Herkunft von Wein auszuschließen, hat die Bundesregierung für eine deutliche Kennzeichnung gesorgt. So ist seit Ende 1981 vorgeschrieben, daß EG-Verschnitte als „Verschnitt von Weinen aus mehreren EG-Ländern der Europäischen Gemeinschaft" gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung muß in Schriftzeichen erfolgen, die mindestens halb so hoch sind wie die für das Wort „Tafelwein" verwendeten und darf nicht niedriger als 3 mm sein. Sie muß in leicht lesbaren, unverwischbaren und ausreichend großen Schriftzeichen so angebracht werden, daß sie sich von dem Hintergrund, auf dem sie aufgedruckt ist, und von allen anderen schriftlichen Angaben und Zeichnungen deutlich abhebt.
Darüber hinaus darf seit Ende 1981 bei diesen Verschnittweinen der Abfüllort — also z. B. „Bernkastel/Mosel" — nicht mehr angegeben werden, sondern nur noch eine Kennziffer.
Diese Regelungen konnten sich anscheinend auf die von Ihnen angeführten Verbraucherumfragen noch nicht auswirken, weil für bereits ausgestattete
Erzeugnisse und den Aufbrauch von Etikettenbeständen Übergangsfristen gelten.
Irreführende Darstellungen in der Etikettierung sind nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht schon seit 1976 in der gesamten EG verboten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die genannten Gemeinschaftsregelungen den Weinüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten — in der Bundesrepublik Deutschland sind dies die Weinüberwachungsbehörden der Bundesländer — ausreichende Handhabe bieten, um Verbrauchertäuschungen über die Herkunft des Weines zu verhindern.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 74):
Ist es zutreffend, daß die Bundesbahnstrecke von Bad Kreuznach über Alsenz—Rockenhausen nach Kaiserslautern auch aus verteidigungspolitischer Sicht von erheblicher Bedeutung ist und deshalb unter allen Umständen erhalten und bevorzugt instandgesetzt werden muß?
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt bei der augenblicklichen Zahl der Reisenden nicht, den Bestand der Bundesbahnstecke Mainz-Bad Kreuznach-Alsenz-Rockenhausen-Kaiserslautern zur Diskussion zu stellen. Für die Deutsche Bundesbahn, die gesetzlich verpflichtet ist, ihre Anlagen in gutem, betriebssicherem Zustand zu erhalten, stellt sich insofern auch nicht die Frage nach einer bevorzugten Erhaltung und Instandsetzung.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 75 und 76):
Gibt es fundierte Untersuchungen — wenn ja, mit welchem Ergebnis —, wie Familien mit drei oder mehr Mitgliedern von der bisher für sie wirtschaftlicheren Autonutzung weg wieder hin für die Bundesbahn-Benutzung gewonnen werden könnten?
Welche Mittel bzw. welche langfristigen Entwicklungen könnten dadurch zugunsten der Deutschen Bundesbahn eingeleitet werden?
Zu Frage 75:
Untersuchungen mit der von Ihnen angesprochenen generellen Zielsetzung, deren Ergebnisse auf die Deutsche Bundesbahn (DB) übertragbar wären, sind dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt.
Die Deutsche Bundesbahn hält jedoch bereits heute, u. a. als Ergebnis kontinuierlicher eigener Marktuntersuchungen, eine Reihe von ständigen Tarifangeboten sowie zeitlich befristete Versuchsangebote für Familienreisen vor.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5179*
Ständige Angebote sind:
— Der Familien-Paß
— Fahrkarten für Kinder aus kinderreichen Familien und
— die Mini-Gruppen-Karte
mit Fahrpreisermäßigungen bis zu 50%. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundesbahn im Rahmen ihrer Sonderangebotsaktionen 1982/1983 mit familienfreundlichen Komponenten wie „Rosarotes Wochenende", „Abteil des Jahres", „Die Bahnfahrt ins Blaue" und „Rosarote Wochen" den Markt getestet. Dabei wurde festgestellt, daß der Familienanteil durch besonders attraktive Pauschalpreise gesteigert werden kann. Bei dem zur Zeit laufenden Versuchsangebot „Das Rosarote Jahr" (25. März bis 30. Dezember 1984) wurde wiederum ein besonders günstiges Familienangebot geschaffen:
In der Preisstufe 1 z. B. gelten folgende — entfernungsunabhängige — Pauschalpreise: Einzelreisende 99 DM, zwei Personen 179 DM (+ 80 % gegenüber dem Fahrpreis für Einzelreisende), Familien (Kinder bis 18 Jahre) 199 DM (+ 20 %).
Eine begleitende Marktuntersuchung während der gesamten Laufzeit des Angebotes wird auf repräsentativer Basis durchgeführt und soll der Deutschen Bundesbahn wichtige Erkenntnisse über ihre künftige Tarifgestaltung, insbesondere auch zur Familienkomponente, liefern.
Zu Frage 76:
Aus einer begleitenden Marktuntersuchung zum Familien-Paß hat die Deutsche Bundesbahn folgende Erkenntnisse gewonnen: Knapp die Hälfte der Nutzer sind häufiger mit der Deutschen Bundesbahn gefahren, rund die Hälfte der Nutzer sind weitere Strecken gereist bzw. in größeren Familiengruppen.
Die begleitenden Marktuntersuchungen der Deutschen Bundesbahn zu den Sonderangeboten mit besonders attraktiven Pauschalpreisen für Familien lassen erkennen, daß der Familienanteil von sonst etwa bis zu 5% der Reisenden bei diesen Angeboten auf bis zu 21% erhöht werden konnte.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 77):
Hält die Bundesregierung angesichts der Sportbootunfälle auf den deutschen Schiffahrtswegen und der Zahl der Toten und Verletzten die Einführung eines generellen Befähigungsnachweises zur Führung von Sportbooten für geboten?
Angesichts der geringen Zahl von Sportbootunfällen auf den Schiffahrtswegen, soweit sie Bundeswasserstraßen sind, hält die Bundesregierung zur Zeit eine Erweiterung der Führerscheinpflicht über die in den Sportbootführerscheinverordnungen-See und -Binnen enthaltene Regelung für Sportboote mit einer Motorenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) hinaus nicht für erforderlich.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 78 und 79):
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag der EGKommission zur Aufhebung der Begrenzung der Abgabenfreiheit bei dem in den Tanks von Nutzfahrzeugen eingeführten Treibstoff zuzustimmen, obwohl jährliche Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von mehreren 100 Millionen DM zu erwarten wären, keine Fortschritte bei der Harmonisierung der staatlich beeinflußten kostenwirksamen Wettbewerbsbedingungen für den Straßengüterverkehr und die Bahnen innerhalb der EG erzielt werden konnten, die Wettbewerbslage der Deutschen Bundesbahn (DB) im grenzüberschreitenden Verkehr verschlechtert würde, im Seehafenverkehr der DB Verkehrsverluste und Erlöseinbußen zu erwarten wären und schließlich die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen gegenüber den ausländischen Konkurrenzhäfen im Hinterlandverkehr weiter verschlechtert würde?
Was beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diese weiteren auf eine staatliche Maßnahme zurückzuführenden wettbewerblichen Benachteiligungen der Deutschen Bundesbahn und der deutschen Seehäfen gegenüber dem Verkehr über ausländische Seehäfen abzubauen bzw. auszugleichen?
Die Bundesregierung hat bereits bei der Beschlußfassung im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft über die Heraufsetzung der abgabenfreien Treibstoffmenge von 501 auf 2001, die ab 1. Juli 1984 in Kraft tritt, erklärt, daß sie einer vollständigen Freigabe der Treibstoffeinfuhr nur dann zustimmen könne, wenn Fortschritte bei der Harmonisierung der Wegekosten und der anderen Wettbewerbsbedingungen erreicht worden sind. Dabei sollten auch erst die Erfahrungen mit der 200-l-Regelung ausgewertet werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die vollständige Freigabe der Einfuhr von Treibstoff zum jetzigen Zeitpunkt die Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des europäischen Verkehrsmarktes weiter verschärfen würde. Deshalb wird sie diesem Vorschlag gegenwärtig nicht zustimmen; die Frage nach Ausgleichsmaßnahmen stellt sich damit zur Zeit nicht.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/ 1452 Frage 82):
Treffen Hinweise zu, daß die Deutsche Bundesbahn plant, den Huckepackbahnhof Regensburg zum 2. Juni 1984 aufzulösen, und wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß der ostbayerischen Metropole Regensburg diese Einrichtung auch in Zukunft erhalten bleibt?
5180* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984
Die Deutsche Bundesbahn wird den Huckepackverkehr von und nach Regensburg zum 2. Juni 1984 (Fahrplanwechsel) einstellen. Diese Entscheidung — die im übrigen von der Huckepackgesellschaft Kombiverkehr mitgetragen wird — muß akzeptiert werden, weil das Verhältnis von Einnahmen und Kosten in diesem Einzelfall besonders ungünstig ist, die kommerzielle Eigenverantwortung gestärkt werden muß und ein Genehmigungsvorbehalt des Bundesministers für Verkehr nicht gegeben ist.
Container und Wechselbehälter können jedoch weiter in Regensburg umgeschlagen und im Frachtenzugnetz befördert werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 83 und 84):
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, in welchen Fällen und mit welchem finanziellen Volumen von Gemeinden und Städten, in denen Stadtsanierungsvorhaben nach dem Städtebauförderungsgesetz durchgeführt werden, Ausgleichsbeträge erhoben worden sind?
Inwieweit treffen nach Ansicht der Bundesregierung Befürchtungen zu, nach denen sich der totale oder teilweise Verzicht auf das Erheben von Ausgleichsbeträgen negativ auf die Bodenpreise in Sanierungsgebieten auswirken könnte?
Zu Frage 83:
Nach Mitteilung der für den Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes (StBauFG) zuständigen Länder hat die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 41 Abs. 4 StBauFG bislang keine große praktische Bedeutung. Ausgleichsbeträge sind bisher nur in verhältnismäßig wenigen Fällen erhoben worden. Die Sanierungspraxis hat dabei gezeigt, daß sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen entgegen ursprünglichen Erwartungen des Gesetzgebers häufig nur gering ausfallen. In vielen Fällen stehen sogar die möglichen Einnahmen aus der Erhebung von Ausgleichsbeträgen in keinem Verhältnis zu dem hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand. Der Bundesrat hat deshalb im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes (BT-Drucksache 10/1013) vorgeschlagen, die Gemeinden im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Ausgleichsbeträge zum Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zu ermächtigen.
Zu Frage 84:
Die Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen nach den Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes ist darauf ausgerichtet, Bodenwerterhöhungen, die tatsächlich aufgrund der Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen eingetreten sind, insbesondere durch Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zu verwenden. Da die Abschöpfung deshalb nicht zu einer Dämpfung der Bodenwerte im Sanierungsgebiet beitragen kann, führt ein Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen auch zu keiner Erhöhung der Bodenpreise im Sanierungsgebiet.
Die Bundesregierung ist vielmehr der Auffassung, daß Sanierungsverfahren zügiger als bisher durchgeführt werden können, wenn die Gemeinden von der Anwendung der besonderen bodenrechtlichen Vorschriften des Sädtebauförderungsgesetzes einschließlich der Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen in den Fällen absehen können, in denen sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß sich dahin gehende Erleichterungen der Sanierungsverfahren, wie sie in den vom Bundesrat beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes (BT-Drucksache 10/1013) vorgeschlagen werden, im Ergebnis eher dämpfend auf das Bodenwertniveau auswirken werden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/ 1452 Fragen 85 und 86):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dab die Stadt Bonn im Herbst dieses Jahres für die Kunsthalle einen beschränkten Gutachter-Wettbewerb ausschreiben will?
Ist für eine Bauaufgabe dieser Bedeutung nicht ein öffentlicher Architekten-Wettbewerb angemessener als ein beschränkter Gutachter-Wettbewerb?
Es gibt keine Entscheidung der Stadt Bonn, für die Kunsthalle in Bonn einen Gutachter-Wettbewerb durchzuführen.
Die Bauabsicht der Stadt Bonn bezieht sich auf den Neubau eines städtischen Kunstmuseums. Das in kommunaler Trägerschaft und Verantwortung zu errichtende Museum soll die von der Bundesregierung nach wie vor gewünschte Kunst- und Ausstellungshalle ergänzen, aber nicht ersetzen. Da es sich bei dem Bau des Museums um eine kommunale Baumaßnahme handelt, obliegt die Auswahl der Architekten und die Festlegung des Verfahrens hierzu den städtischen Gremien. Nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, ist eine Festlegung auf die Durchführung eines Gutachter-Wettbewerbs mit beschränkter Teilnehmerzahl bisher nicht gefallen. Der Rat der Stadt Bonn hat die Verwaltung vielmehr beauftragt, zur Erlangung von Architektenentwürfen ein geeignetes Verfahren vorzubereiten.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/1452 Frage 87):
Ist es richtig, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie zu Informationsgesprächen mit Besuchergruppen auch Vertreter des „Deutschen Atomforums e. V."
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5181*
entsendet, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Art einseitiger interessengebundener Information gegenüber den Besuchergruppen?
Besuchergruppen, die zu Gast im Bundesministerium für Forschung sind, werden ausschließlich von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie informiert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 88 und 89):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das sogenannte Orfa-Abfallverwertungssystem mit Anlagen zur thermischen Nachverbrennung und Rauchgasreinigung ausgestattet ist, so daß die Grenzwerte gemäß TA-Luft eingehalten werden, und ist ebenfalls bekannt, daß die beim Orfa-Verfahren vorhandenen Verfahrensschritte — doppelte Zerkleinerungsstufe, Trocknung, Ozonierung, Windsichtung — notwendige Voraussetzungen für Trennschärfe und Qualität der Produkte sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Aufbereitungskosten für den Hausmüll nach dem sogenannten Orfa-Abfallverwertungsverfahren erheblich unter denen von thermischen Anlagen zur Abfallbeseitigung liegen, und welche Schlüsse sind aus der Tatsache zu ziehen, daß das Bundesministerium für Wirtschaft das Orfa-Abfallverwertungssystem im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung eines EG-Zuschusses für eine Demonstrationsanlage eingehend geprüft und uneingeschränkt positiv bewertet hat?
Zu Frage 88:
Im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung ist die Verlängerung der Nutzungsdauer vorhandener und neu zu erschließender Deponien durch Steigerung der Verwertung von Abfallstoffen ein wichtiges Ziel. Hierfür werden zur Zeit am Markt eine Reihe von Verfahren angeboten, u. a. dies von Ihnen angesprochene Orfa-Verfahren.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Grenzwerte der TA-Luft bei allen Verfahren der Abfallbehandlung und Verwertung in der Praxis einzuhalten sind und beim Orfa-Verfahren hierfür zumindest eine Verfahrensstufe erforderlich ist.
Ferner ist der Bundesregierung die vorgesehene Verfahrenstechnik des Orfa-Verfahrens bekannt, die im wesentlichen aus einer mehrstufigen Zerkleinerung, Trocknung, Ozon-Behandlung und Windsichtung der Abfallstoffe besteht.
Diese Technik hat nach Auffassung der Bundesregierung Einfluß auf die gewonnenen Produkte aber auch auf die Kosten des Verfahrens. Es ist somit von marktwirtschaftlichen Bedingungen abhängig, ob das Orfa-Verfahren in die Praxis der Abfallwirtschaft Eingang finden kann.
Zu Frage 89:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es eine Reihe von Verfahren der Abfallbehandlung gibt, deren Kosten unter denen von thermischen Abfallentsorgungsanlagen liegen.
Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß die deutschen Vertreter das Orfa-Verfahren im Rahmen der speziellen Zielrichtung des EG-Programms „Demonstrationsvorhaben im Energiebereich" unterstützt haben. Aufgrund des Prüfungsergebnisses der EG kam es jedoch nicht zu einer Förderung, da nach überwiegender Auffassung der Mitglieder des Beratenden Programmausschusses das Verfahren bereits soweit entwickelt ist, daß eine zusätzliche Förderung zur Vermarktung entbehrlich erschien.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1452 Frage 90):
Welche Initiativen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie ergriffen, um das ausufernde Berater- und Vermittlerwesen bei der Antragstellung zur Gewährung von Zuschüssen für Forschung und Technologie (vgl. z. B. Wirtschaftswoche Nr. 18 vom 27. April 1984, Seite 26) einzudämmen'?
In der zitierten Veröffentlichung der Wirtschaftswoche wird Bezug genommen auf das Personalkostenzuschußprogramm des Bundesministers für Wirtschaft und ein Förderungsvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie, bei dem ein freier Berater für die Antragsberatung ein bestimmtes Honorar erhalten haben soll.
Zur Frage der Einschaltung freier Berater bei der Antragstellung zum Personalkostenzuschuß hat der Bundesminister für Wirtschaft bereits ausführlich zu einer entsprechenden Frage der Frau Abgeordneten Simonis Stellung genommen. Ich verweise insoweit auf das Plenarprotokoll 10/27, Seite 1799.
Leider fehlen im Artikel der Wirtschaftswoche konkrete Hinweise auf ein bestimmtes BMFT-Förderungsvorhaben. Auch auf Nachfrage sah sich die Wirtschaftswoche nicht imstande, Angaben zu machen, die zur Erhellung des Sachverhaltes hätte beitragen können. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn ich darauf nicht näher eingehen kann.
Zur generellen Frage der Vereinfachung des Antragsverfahrens ist zu sagen, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie nach wie vor bemüht ist, dieses so einfach wie möglich zu gestalten und weiter zu verbessern. Allen Antragstellern steht seitens der Projektträger eine kostenlose Beratung zur Verfügung, damit der Antragsaufwand bei den Antragstellern so gering wie möglich gehalten werden kann. Darauf wurde erst kürzlich wieder im „Ratgeber Forschung und Technologie", der über die Fördermöglichkeiten und Beratungshilfen seitens des Bundes, der Länder und der Europäischen Gemeinschaft informiert, hingewiesen. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen, Herr Kollege, dieser Ratgeber mit gesonderter Post zugeleitet wird.
Wenn in einzelnen Fällen Unternehmen sich dennoch für die Beiziehung freier Berater entscheiden, ist dies grundsätzlich Sache der Unternehmen
5182* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984
selbst, und es steht staatlichen Stellen nicht zu, hierzu Stellung zu nehmen. Solche Fälle bieten keinen Anlaß für Generalisierungen derart, daß von einem ausufernden Berater- und Vermittlerwesen gesprochen werden müßte.
Die Bundesregierung begrüßt im übrigen grundsätzlich die Tätigkeit privatwirtschaftlicher Technologie- und Innovationsberater, weil diese helfen, Informationen über das Forschungs- und Entwicklungsgeschehen zu verbreiten und dabei Kenntnisse vermitteln, die innovativ tätigen Unternehmen nützlich sein können.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 91 und 92):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der amerikanischen Regierung, daß auch die Sportler, Trainer, Funktionäre und Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland zu den XXIII. Olympischen Sommerspielen 1984 in Los Angeles neben der ID-Card des IOC/Organisationskomitees — im Gegensatz zu den vorhergehenden Olympischen Spielen — zur Einreise in die USA zusätzlich ein Visum benötigen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese amerikanische Sonderregelung abzulehnen ist, und ist die Bundesregierung bereit — auch auf Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit —, bei der amerikanischen Regierung darauf zu drängen, daß vor allem die Sportler, Trainer, Funktionäre, Journalisten und Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland, die an den Olympischen Spielen teilnehmen, darüber berichten oder diese besuchen, ohne Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen können?
Zu Frage 91:
Eine solche Forderung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Zu Frage 92:
Da eine solche Sonderregelung der Bundesregierung nicht bekannt ist — auch nicht für Touristen — besteht kein Grund, bei der amerikanischen Regierung vorstellig zu werden.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 93):
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß die Sowjetunion die Anzahl ihrer einsetzbaren atomaren Sprengköpfe seit Abschluß des Vertrages über Nichtverbreitung von Kernwaffen am 1. Juli 1968 von rund 2 500 auf etwa 12 000 zuzüglich eingelagerte Nuklearmunition, z. B. für die Artillerie, wie auch zum Nachladen verschiedener Systeme gesteigert und damit, etwa im Hinblick auf Artikel 6 des Vertrages, dem Vertrag die Grundlage entzogen hat?
Die in den von Ihnen genannten Zahlen deutlich werdende Tendenz zum Aufwuchs der nuklearen Waffen der Sowjetunion zeigt die Notwendigkeit, durch ausgewogene Ergebnisse von Rüstungskontrollverhandlungen Reduzierungen im Nuklearwaffenbestand zu erreichen. Auf dieses Ziel waren und sind die Bemühungen der USA bei den von der Sowjetunion unterbrochenen INF- und START-Verhandlungen gerichtet.
Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages verpflichtet alle Vertragsparteien dazu, ,,... in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung ...". Die Bundesregierung sieht bisher keine Veranlassung, einem der damit besonders angesprochenen Kernwaffenstaaten des Nichtverbreitungsvertrages eine Verletzung dieser Vertragsvorschrift vorzuwerfen. Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn ein Kernwaffenstaat, der Partei des Nichtverbreitungsvertrages ist, versuchen würde, sein Nuklearpotential auf Dauer ganz oder teilweise Verhandlungen über nukleare Abrüstung zu entziehen. Dies würde im Widerspruch zu den genannten Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag stehen, den die Bundesregierung weiterhin als wichtigste und unerläßliche Grundlage des internationalen Nichtverbreitungsregimes betrachtet.
Die Bundesregierung würde es aber nachdrücklich begrüßen, wenn die Sowjetunion, anstatt die Zahl ihrer Kernwaffen zu erhöhen, dem Beispiel des Nordatlantischen Bündnisses folgen würde, das im Zusammenhang mit dem Doppelbeschluß vom Dezember 1979 und durch den Beschluß von Montebello vom 28. Oktober 1983 entschieden hat, insgesamt 2 400 atomare Gefechtsköpfe aus Europa abzuziehen. Damit wird die Zahl der Kernwaffen in Westeuropa auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesenkt.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Frage 95):
Wird die Bundesregierung auf Hungerstreik und Hilferufe des russischen Menschen- und Bürgerrechtlers Professor Andrej Sacharow mit neuen Aktivitäten reagieren, und welche konkreten Maßnahmen, einschließlich gemeinsamer Schritte mit den westlichen Verbündeten, plant sie dabei?
Die Bundesregierung hat auf den Hilferuf von Akademie-Mitglied Sacharow sowohl auf bilateraler Ebene als auch im multilateralen Rahmen reagiert. Bundesminister Genscher hat sich in seinen Gesprächen mit der sowjetischen Führung am 21./ 22. Mai 1984 in Moskau dafür eingesetzt, Frau Bonner zur ärztlichen Behandlung in ein Land ihrer Wahl reisen zu lassen und Akademie-Mitglied Sacharow die Möglichkeit zur Annahme von wissenschaftlichen Einladungen des Auslandes zu geben. Außerdem hat die Bundesregierung maßgeblich an einer Demarche zugunsten des Ehepaares Sacha-
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5183*
row-Bonner mitgewirkt, die als Schreiben des französischen Außenministers Cheysson im Namen der Zehn an Außenminister Gromyko gerichtet war und am 19. Mai in Moskau übergeben wurde.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 96 und 97):
Hat die Bundesregierung wegen der offiziellen Angriffe gegen die Bundesminister Dr. Zimmermann, Windelen und Staatsminister Dr. Mertes in der Volksrepublik Polen durch unsere Botschaft in Warschau vorgesprochen und die Angriffe zurückgewiesen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß nach wie vor die Sendungen der Deutschen Welle durch Bulgarien gestört werden, und wurde dieses Thema während des Besuches des bulgarischen Außenministers in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesaußenminister zur Sprache gebracht?
Zu Frage 96:
Die Bundesregierung hat die wiederholten Angriffe gegen Mitglieder der Bundesregierung in Gesprächen auf allen Ebenen mit Nachdruck zurückgewiesen und die Polemik bedauert, die nach unserer Auffassung den deutsch-polnischen Beziehungen abträglich ist.
Zu Frage 97:
Die Bundesregierung sieht in der andauernden Störung von Sendungen der Deutschen Welle durch Bulgarien einen Verstoß gegen die KSZE-Bestimmungen, gegen den sie bereits in der Vergangenheit mehrfach protestiert hat. Bundesminister Genscher hat den Besuch des bulgarischen Außenministers in der Bundesrepublik Deutschland zum Anlaß genommen, erneut auf die Einstellung der Störungen zu dringen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 98 und 99):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Nutzung von Archiven und der Auswertung dort gewonnener Erkenntnisse der jüngeren und jüngsten Geschichte eine wachsende Rechtsunsicherheit gibt, die unter anderem auch mit der unterschiedlichen Datenschutzpraxis der einzelnen Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammenhängt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dieser Rechtsunsicherheit zu begegnen?
Wieweit sind in diesem Zusammenhang die Vorbereitungen für ein Bundesarchivgesetz gediehen?
Zu Frage 98:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß es bei der Nutzung von Archiven
und der Auswertung dort gewonnener Erkenntnisse in bezug auf die jüngere und jüngste Geschichte eine wachsende Rechtsunsicherheit gibt.
Zu Frage 99:
Die Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes sind innerhalb der Ressorts weitgehend abgeschlossen. Der Bundesminister des Innern wird daher den Entwurf in Kürze dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorlegen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 100 und 101):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Einfluß auf Kraftwerkserbauer zu nehmen und diese zu veranlassen, bei der Verkleidung der Kühltürme anstelle von Asbestzement-platten asbestfreie Zementbaustoffe zu verwenden?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, bei Bauvorhaben des Bundes die Verwendung von Asbestbaustoffen zu verbieten?
Kühltürme mit einem Kühlwasserdurchsatz von 10 000 Kubikmetern je Stunde und mehr bedürfen gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor ihrer Errichtung und ihrem Betrieb einer Genehmigung. Im Rahmen des von der zuständigen Länderbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahrens ist u. a. zu prüfen, ob von Kühltürmen schädliche Umwelteinwirkungen, z. B. durch Asbestfasern, ausgehen können. Nach den im Bundesinnenministerium vorliegenden Informationen, die Untersuchungsergebnisse der eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt einschließen, sind durch den Betrieb von Kühltürmen bisher keine Asbestemissionen aufgetreten.
Der Wirtschaftsverband Asbestzement e. V. hat der Bundesregierung im Rahmen eines Innovationsprogramms den vollständigen Ersatz von Asbest in Faserzementprodukten des Hochbaus bis 1989 zugesagt. Die Realisierung dieses weltweit beispielhaften Programms läßt Verbote oder Verwendungsbeschränkungen nicht erforderlich erscheinen.
Die für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes zuständigen Behörden berücksichtigen bei Planung und Ausführung der Baumaßnahmen die Möglichkeiten, die durch den Einsatz asbestfreier bzw. asbestarmer Produkte gegeben sind.
5184* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 102 und 103):
Hat die Bundesregierung mit den Ländern erörtert, ob diese bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, oder ob sie nicht doch bereit sind, ein gemeinsames Projekt „Kunsthalle Bonn" zu fördern?
Ist die Bundesregierung bereit, mit dem Land Nordrhein-Westfalen und mit der Stadt Bonn über ein gemeinsames Projekt „Kunsthalle Bonn" in Form einer Stiftung zu verhandeln?
Zu Frage 102:
Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß das Vorhaben einer Kunst- und Ausstellungshalle in der Bundeshauptstadt baldmöglich verwirklicht wird. Sie hält es allerdings für geboten, daß dies in enger Abstimmung mit den Ländern geschieht. Um diese Abstimmung hat sich die Bundesregierung seit langem bemüht.
Der nunmehr von den Ländern gemachte Vorschlag, eine Kulturstiftung zu gründen, an der der Bund sich beteiligen soll, könnte für diese Abstimmung sehr hilfreich sein.
Die Bundesregierung hat daher im Zusammenhang mit dem Stiftungsvorhaben mit den Ländern entsprechende Gespräche aufgenommen.
Zu Frage 103:
Die Bundesregierung ist an pragmatischen Lösungen zur Verwirklichung des Vorhabens interessiert, die einen raschen Übergang in die Planungsphase ermöglichen.
Wichtig ist ihr aber auch, wie bereits ausgeführt, das Einvernehmen mit den Ländern. Die Bundesregierung wird daher vor organisatorischen Entscheidungen den weiteren Verlauf der mit den Ländern im Zusammenhang mit dem Vorhaben einer Kulturstiftung begonnenen Gespräche abwarten.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1452 Fragen 104):
In welcher Weise wird dem Auftrag des Grundgesetzes „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden" bei der Planung und Durchführung der Errichtung des sogenannten Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland angemessener Ausdruck verliehen, wie es der Regierungserklärung des Bundeskanzlers entspricht?
In seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1983 hat der Bundeskanzler erklärt:
Die Bundesregierung wird darauf hinwirken,
daß in der Bundeshauptstadt Bonn eine Sammlung zur deutschen Geschichte seit 1945 entsteht, gewidmet der Geschichte unseres Staates und der geteilten Nation.
Die Darstellung der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wäre unvollständig, wenn nicht auf die Entstehung der Teilung der deutschen Nation und auf die Bemühungen zu deren Überwindung eingegangen würde. In diesem Sinne heißt es in dem vom Bundesminister des Innern in Auftrag gegebenen Gutachten: „Überlegungen und Vorschläge zur Errichtung eines Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn":
Im Mittelpunkt sollte also zwar die Geschichte der Bundesrepublik stehen, es sollte aber durchgängig deutlich werden, daß diese Geschichte nicht isoliert zu sehen ist, da sie historisch in einen größeren nationalen Rahmen gehört und in ihm verankert bleibt, wie sie andererseits in untrennbarem Zusammenhang steht mit Tradition und Entwicklung der westlichen Welt.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/1452 Fragen 105 und 106):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Stadt Bonn — offenbar des jahrelangen Wartens auf den Bund und die Länder müde — nun daran geht, eine Kunsthalle in eigener Regie zu planen und zu bauen?
Sind damit die Vorstellungen einer gemeinsamen „Kunsthalle Bonn" der Stadt Bonn und des Bundes, möglicherweise auch der Länder, vom Tisch?
Zu Frage 105:
Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß die Stadt Bonn beabsichtigt, das Vorhaben einer Kunsthalle in zwei Abschnitten zu verwirklichen.
In einem ersten Abschnitt will sie ein „Kunstmuseum für die städtischen Kunstsammlungen und für museumsgerechte Wechselausstellungen" in eigener Trägerschaft errichten; hierzu strebt sie die finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen an.
Der zweite Abschnitt sieht eine „Ausstellungshalle für große Wechselausstellungen" vor, die in ihrer Grundanlage offenbar dem Vorhaben einer „Kunst- und Ausstellungshalle" angenähert ist, wie sie die Bundesregierung verwirklicht sehen möchte und worüber diese mit den Ländern das Gespräch aufgenommen hat.
Die Bundesregierung ist an pragmatischen Lösungen zur Verwirklichung des Vorhabens einer Kunst- und Ausstellungshalle in der Bundeshauptstadt interessiert. Sie begrüßt daher grundsätzlich die Pläne der Stadt Bonn, da sie geeignet erscheinen, das Vorhaben voranzubringen. Die Bundesregierung wird die Pläne der Stadt Bonn in Kürze mit dieser in dem nach der Bonn-Vereinbarung 1980
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1984 5185*
vorgesehenen gemeinsamen Kuratorium des näheren erörtern.
Zu Frage 106:
Diese Vorstellungen sind nicht vom Tisch. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Kunstmuseum und der Ausstellungshalle. Es entspricht der Auffassung des Bundes, daß das Kunstmuseum von der Stadt Bonn in eigener Trägerschaft errichtet wird.
Die Ausstellungshalle soll nach den Plänen der Stadt Bonn in staatlicher Trägerschaft betrieben werden. Auch dies entspricht der Auffassung des Bundes. Die Verwirklichung hängt vom Verlauf des Gespräches mit den Ländern ab. Die Pläne der Stadt Bonn sind hier für jede Lösung, auch eine gemeinschaftliche, offen.