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    Plenarprotokoll 10/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Franke (Hannover) 4639 A Verzicht des Abg. Franke auf die Mitglied- schaft im Deutschen Bundestag . . . . 4639 A Eintritt des Abg. von Hammerstein in den Deutschen Bundestag 4639A Erweiterung der Tagesordnung 4639 B Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung 4639 B Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Brasilien 4658 B Begrüßung von Gästen aus Berlin . . 4667 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Fuchs (Köln), Roth, Frau Renger, Frau Blunck, Frau Dr. Czempiel, Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Frau Odendahl, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Bachmaier, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Glombig, Ibrügger, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Dr. Mitzscherling, Peter (Kassel), Rohde (Hannover), Dr. Soell, Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Frauenarbeitslosigkeit — Drucksachen 10/561, 10/871, 10/982 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Blunck, Bachmaier, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau MatthäusMaier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz — Drucksache 10/156 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau — Drucksache 10/955 — Frau Renger SPD 4640 A Frau Verhülsdonk CDU/CSU 4642 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4643 D Frau Seiler-Albring FDP 4645 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 Frau Steinhauer SPD 4647 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . 4649 C, 4682 B Egert SPD 4652 A Frau Männle CDU/CSU 4654 C Frau Potthast GRÜNE 4656 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4658 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 4660 B Frau Hürland CDU/CSU 4662 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 4663 C Frau Matthäus-Maier SPD 4668 A Dr. Kohl, Bundeskanzler 4670 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4672 A Frau Rönsch CDU/CSU 4676 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4677 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 4678 B Dr. Vogel SPD 4680 A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 4683 C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland — Sechster Jugendbericht — Stellungnahme der Bundesregierung zum Sechsten Jugendbericht — Drucksache 10/1007 — Frau Huber SPD 4702 D Breuer CDU/CSU 4705 C Frau Schoppe GRÜNE 4708 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4710 C Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4713C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Sportbericht der Bundesregierung — Drucksachen 9/1945, 10/358 Nr. 28, 10/1079 — Büchner (Speyer) SPD 4717 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4720 C Schwenninger GRÜNE 4723 B Mischnick FDP 4725 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 4728 A Frau Steinhauer SPD 4730 A Spilker CDU/CSU 4731 C Amling SPD 4733 D Tillmann CDU/CSU 4735A Klein (Dieburg) SPD 4738A Gerster (Mainz) CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 4740 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Wartenberg (Berlin), Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Die-burg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Harmonisierung des Asylverfahrens mit dem Auslieferungsverfahren — Drucksache 10/1025 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Asylverfahren — Drucksache 10/1164 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes — Drucksache 10/1255 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 4741 B Bachmaier SPD 4742 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 4744 A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4745 A Dr. Olderog CDU/CSU 4747 A Dr. Hirsch FDP 4749 D Vizepräsident Frau Renger 4746 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Die-burg), Dr. Kübler, Lambinus, Frau Renger, Schröder (Hannover), Dr. Schöfberger, Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/891 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/1286 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 4752 C Schmidt (München) SPD 4754 B Dr. Götz CDU/CSU 4756 D Schily GRÜNE 4759 D Kleinert (Hannover) FDP 4761 C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 III Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltgefährdung durch polychlorierte Biphenyle (PCBs) — Drucksachen 10/301, 10/950 — Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 4763 A Schmidbauer CDU/CSU 4765A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 4766 C Frau Dr. Hartenstein SPD 4767 C Baum FDP 4769 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1978 bis 1981 — Drucksachen 9/2364, 10/1050 — Höffkes CDU/CSU 4770 D Bindig SPD 4772 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4773 C Frau Gottwald GRÜNE 4774 C Dr. Mertes, Staatsminister AA 4776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten — Drucksache 10/786 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1139 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1140 — 4777 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume — Drucksache 10/787 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1141 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1142 — 4778A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/57 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/1218 — 4778 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Somalia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/58 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/1227 — 4778 C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache 10/1128 — 4778 D Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der Verfassungsstreitsache Antrag von Dr. Helmut Kohl und Dr. Friedrich Zimmermann sowie 229 weiterer Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen § 2 des Haushaltsgesetzes 1981 — Drucksache 10/1154 (neu) 4778 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 14/83, über die Kontrollrechte hinsichtlich der Haushaltsmittel für die Nachrichtendienste — Drucksache 10/1203 (neu) — Dr. Emmerlich SPD (zur GO) 4779 B Beratung der Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1240 — 4779 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 10 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Feldmoching an die Landeshauptstadt München — Drucksache 10/1195 — 4779 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für die Verordnung (EWG) des Rates zur Stärkung der gemeinsamen Handelspolitik und insbesondere des Schutzes gegen unlautere Handelspraktiken — Drucksachen 10/472, 10/1228 — . . . 4779 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Maßnahmen zur Ablösung der Nahrungsmittelhilfe durch Maßnahmen im Bereich der Ernährung — Drucksachen 10/873 Nr. 19, 10/929, 10/ 1231 — 4780A Fragestunde — Drucksache 10/1253 vom 6. April 1984 — Konsequenzen aus der erneuten Erörterung des SNR 300 für das Genehmigungsverfahren MdlAnfr 36 06.04.84 Drs 10/1253 Vahlberg SPD Antw PStSekr Spranger BMI 4685 C ZusFr Vahlberg SPD 4685 D Gespräch zwischen dem PStSekr Spranger und führenden Vertretern der Evangelischen Kirche Deutschlands zum Thema „Innere Sicherheit" MdlAnfr 41 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Dr. Vollmer GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 4686 A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 4686 A Behauptungen ausländischer Regierungsstellen über eine deutsche Beteiligung an der Kampfgasproduktion im Irak MdlAnfr 19, 20 06.04.84 Drs 10/1253 Gansel SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 4686 C ZusFr Gansel SPD 4686 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 4687 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4687 B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 4687 C ZusFr Horacek GRÜNE 4687 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4687 D ZusFr Berger CDU/CSU 4689 B Behauptungen über eine deutsche Beteiligung an der Kampfgasproduktion im Irak MdlAnfr 21 06.04.84 Drs 10/1253 Dr Diederich (Berlin) SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 4689 C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 4689 D ZusFr Gansel SPD 4690 A ZusFr Schily GRÜNE 4690 B ZusFr Dr. Soell SPD 4690 C ZusFr Berger CDU/CSU 4690 D Werbung von StMin Möllemann für „Germania Edel Pils" in Zeitungen MdlAnfr 22 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 4691 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4691 B ZusFr Schily GRÜNE 4691 D ZusFr Heistermann SPD 4691 D ZusFr Frau Blunck SPD 4692 A ZusFr Gansel SPD 4692 A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 4692 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 4692 C Gestaltung des Tags der deutschen Einheit in den deutschen auswärtigen Vertretungen; Registrierung als nationaler Gedenktag bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 23, 24 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 4692 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4693 A ZusFr Dr. Schmude SPD 4693 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 4693 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4693 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4693 D ZusFr Dolata CDU/CSU 4694 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4694 D Ausbildung britischer Soldaten für den Einsatz in Irland auf dem Truppenübungsplatz Sennelager MdlAnfr 25 06.04.84 Drs 10/1253 Heistermann SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 4695 B ZusFr Heistermann SPD 4695 C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 V Auszeichnung des sowjetischen Flugzeugpiloten nach Abschuß der koreanischen Verkehrsmaschine MdlAnfr 26 06.04.84 Drs 10/1253 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 4695 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4695 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4696 B Politische und rechtliche Folgen der Resolution der UN-Menschenrechtskommission über die Wiederherstellung der Menschenrechte in Polen MdlAnfr 27 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 4696 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4696 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4697 A Einflußnahme des Industrieverbands Pflanzenschutz auf die Pflanzenschutzgesetzgebung Brasiliens sowie Unterstützung durch die deutsche Botschaft MdlAnfr 28 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Dr. Vollmer GRÜNE Antw StMin Dr. Mertes AA 4697 B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 4697 C ZusFr Horacek GRÜNE 4698 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4698 B Standort für das Juristische Informationssystem (JURIS) MdlAnfr 42 06.04.84 Drs 10/1253 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 4698 C ZusFr Fischer (Osthofen) SPD 4698 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 4698 D Fortsetzung des Informationssystems JURIS und Festlegung von Kassel als Standort MdlAnfr 43 06.04.84 Drs 10/1253 Stiegler SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 4699 A ZusFr Stiegler SPD 4699 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 4699 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 4699 C Anstieg der Zahl der Räumungsklagen bei Mietwohnungen in Großstädten 1983 MdlAnfr 44 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 4699 C ZusFr Dr. Schöfberger SPD 4699 D Verlängerung der Bearbeitungszeit für Patente infolge Einsparung von Prüferplanstellen beim Deutschen Patentamt MdlAnfr 45 06.04.84 Drs 10/1253 Vahlberg SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 4700 A ZusFr Vahlberg SPD 4700 C Zahl der 1982 ohne Freiheitsstrafe abgeschlossenen Strafverfahren, in denen die Angeklagten in U-Haft saßen; Änderung des § 113 StPO hinsichtlich Einschränkung der U-Haft bei Bagatelldelikten MdlAnfr 46, 47 06.04.84 Drs 10/1253 Bachmaier SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 4700 D ZusFr Bachmaier SPD 4701A Verhinderung der Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus bis zum Einbau einer Entschwefelungsanlage MdlAnfr 48 06.04.84 Drs 10/1253 Dolata CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4701 D ZusFr Dolata CDU/CSU 4702 A Nächste Sitzung 4780 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4781* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4781* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 4639 67. Sitzung Bonn, den 12. April 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 13. 4. Bamberg 13. 4. Dr. Blank 13. 4. Brandt 13. 4. Braun 13. 4. Broll 13. 4. Duve 12. 4. Dr. Enders* 13. 4. Engelsberger 13. 4. Dr. Faltlhauser 13.4. Haar 13. 4. Dr. Häfele 13. 4. Hauser (Esslingen) 12. 4. Dr. Holtz* 13. 4. Kittelmann* 13. 4. Klein (München) 13. 4. Frau Krone-Appuhn 13. 4. Lennartz 12. 4. Lohmann (Witten) 13. 4. Frau Luuk 13. 4. Magin 13. 4. Möllemann 13. 4. Dr. Müller* 13. 4. Offergeld 13. 4. Dr. Pohlmeier* 12. 4. Polkehn 13. 4. Porzner 13.4. Frau Roitzsch (Quickborn) 13. 4. Dr. Rumpf* 13. 4. Schäfer (Mainz) 13. 4. Schröer (Mülheim) 12. 4. Frau Simonis** 12. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 13. 4. Dr. Stark (Nürtingen) 13. 4. Dr. Stoltenberg 12. 4. Stratmann 12. 4. Uldall 13. 4. Dr. Unland* 13. 4. Voigt (Sonthofen) 13. 4. Frau Dr. Vollmer 13. 4. Vosen 12. 4. Dr. Warnke 13. 4. Weiskirch (Olpe) 13. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Weisskirchen (Wiesloch) 13. 4. Frau Will-Feld 13. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln - Drucksache 10/490 - in der Fassung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung dem Haushaltsausschuß überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. April 1984 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung der Vorruhestandsleistungen Gesetz zu dem Zweiten Protokoll vom 21. Juni 1983 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel Mit Schreiben vom 30. März 1984 hat Horst Dahlmeyer, Bonn, mitgeteilt, daß er mit sofortiger Wirkung als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt ausscheide. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 5. April 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Gutachten des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 9/632, 10/358 Nr. 60 - Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 4. April 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1983 bei Kap. 60 04 Titel 698 01 - Zahlungen nach dem Spar-Prämiengesetz - Drucksache 10/1083 -
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    Rede von Ursula Seiler-Albring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aktueller Schwerpunkt der heutigen Debatte wird aus guten Gründen die Frau-



    Frau Seiler-Albring
    enarbeitslosigkeit sein. Lassen Sie mich aber bitte auf die Hintergründe eingehen, die wesentlich zu dieser Situation führen, nämlich die Diskriminierung der Frau in unserer Gesellschaft.
    Uns liegt heute unter Tagesordnungspunkt 2 c ein Vertragstext vor, der in 30 Artikeln sehr ausführlich alle irgendwie relevanten Lebensbereiche anspricht, in denen Frauen tatsächlich diskriminiert werden oder wo die Möglichkeit einer Diskriminierung besteht. Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zu treffen, diese Tatbestände im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellung und Gleichberechtigung von Mann und Frau zu ändern und, wie in Art. 2 auch ausgeführt, notfalls Sanktionen zu ihrer Durchführung zu ergreifen.
    In einer Denkschrift zu diesem Übereinkommen fügt die Bundesregierung eine nach Zahl und Umfang sicherlich sehr beeindruckende Auflistung der Gesetze und Verordnungen bei, die seit dem Jahr, in dem in Art. 3 Abs. 2 der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau in unsere Verfassung aufgenommen worden ist, dafür sorgen sollen, diesen Grundsatz auch zur gelebten Verfassung werden zu lassen. Die Bundesregierung stellt abschließend fest, daß die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich einen guten Platz bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung im Arbeitsleben einnehme. Wie der Grundtenor der Denkschrift überhaupt ist, daß eigentlich gegen jede nur denkbare Diskriminierung von Frauen in allen denkbaren Lebenslagen gesetzliche Vorsorge getroffen worden sei und daß, wenn überhaupt, nur eine aktualisierende Fortschreibung des Bestandes notwendig sei.
    Nun — so könnte sich der geneigte Leser also befriedigt sagen —, es ist ja alles in Ordnung, alles ist erfreulich. Sollen nun endlich einmal jene Staaten — da fallen einem ja gleich spontan eine Reihe ein —, in denen hinsichtlich Emanzipation und Gleichberechtigung noch Mittelalter herrscht, diese Dinge angehen. Nur, wenn sich der genannte Zeitgenosse dann einmal unvoreingenommen der Situation von 1984 in der Bundesrepublik Deutschland stellt, wird er leider sehr schnell feststellen müssen, daß auch hierzulande in bestürzend vielen Köpfen, männlichen und weiblichen, noch emanzipatorisches Mittelalter herrscht.
    Es wäre unredlich — das sei vorausgeschickt —, in Abrede zu stellen, daß in 35 Jahren Grundgesetz Fortschritte in Richtung auf das Ziel des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gemacht worden sind. Aber immer noch klafft zwischen dem Verfassungsanspruch und der Verfassungswirklichkeit ein skandalöser Widerspruch. Wie auch im Sechsten Jugendbericht zur Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland, der heute nachmittag zur Debatte stehen wird, dargestellt, kommen wir in allen relevanten Lebensbereichen zu einer beschämenden und bestürzenden Tatbestandsaufnahme einer vielfältigen Diskriminierung.
    Der Bogen spannt sich vom überdurchschnittlich hohen Anteil von Mädchen bei den nicht vermittelten Bewerbern um einen Ausbildungsplatz im Jahr 1983 — 63,9% — über die immer noch zwar objektiv nicht vorhandene, aber faktisch so begriffene Reduzierung auf wenige Ausbildungsberufe, über die geschlechtsspezifische Ausschreibung von Stellen, über die Einstellungsentscheidung nicht nach Leistung, sondern nach Geschlecht, über die Benachteiligung bei Beförderung und Bevorzugung bei Entlassung, über verdeckte und offene Lohndiskriminierung — wahrhaftig kein Ruhmesblatt für Gewerkschaften und Arbeitgeber; öffentliche und private —, über die überdurchschnittlich hohe Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, die unzureichende materielle und ideelle Hilfe zur Wiedereingliederung in das Berufsleben nach der Zeit der Kindererziehung, über die Benachteiligung von Müttern mit Kindern bei der Suche nach einer adäquaten Wohnung bis hin zur Repräsentanz von Frauen in Aufstiegspositionen in Berufsverbänden, Gewerkschaften und Parteien — von der direkten körperlichen Gewalt gegen Frauen ganz zu schweigen. Diese Auflistung, meine Damen und Herren, könnte leider mühelos fortgesetzt werden. Nein, wir haben überhaupt gar keinen Anlaß, mit uns zufrieden zu sein. Der Spiegel, den wir uns heute hier vorhalten, hat häßliche Stockflecken.
    Die Diskriminierung von Mädchen und Frauen in den genannten Lebensbereichen hat vielfältige Ursachen: Ignoranz, mangelnde Flexibilität, die Furcht vor wirtschaftlichen Nachteilen bei der Einstellung junger Frauen und vieles mehr. Vor allen Dingen aber, meine Damen und Herren, hat sie ihren Grund in der Aufrechterhaltung des traditionellen Rollenverhaltens in unserer Gesellschaft, das zwar durch die zunehmend partnerschaftlich gelebten Beziehungen langsam relativiert wird, aber z. B. in so manchem Schulbuch fröhliche Urständ feiert nach der Melodie: Mutter und Tochter erledigen Hausarbeit, der Sohn bastelt zukunftsbeflissen am Computer, und Vater liest nach des Tages Mühe die wohlverdiente Zeitung.
    Die Skala der Diskriminierungsmethoden reicht von subtil bis offensichtlich, wobei die negative Konsequenz der ersten Methode durchaus nicht geringer sein muß als die Wirkung klarer Verstöße gegen das gesetzlich fixierte Diskriminierungsverbot.
    Ich halte es z. B. für außerordentlich gefährlich, weil durch Sanktionen eben nicht faßbar oder kaum faßbar, wenn Frauen heute wieder mit vielen goldenen Worten zurück ins Haus und an den Kochtopf geredet und geschrieben werden, so nach dem Wetterhäuschenprinzip: Die Frau kommt heraus, wenn es regnet, und der Mann ist zuständig für die besseren Klimalagen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Dieses bewirkt eine ebenso böse Diskriminierung der berufstätigen Frauen und ihres Rechts auf Ausübung ihres Berufs, wie es die bornierte Diskriminierung der Frauen war und ist, die aus freier Entscheidung oder unter dem Druck ihrer familiären Verhältnisse zu Hause bleiben wollen oder müssen.



    Frau Seiler-Albring
    Es ist bekannt, daß die FDP aus diesem unbefriedigenden Zustand bereits im Jahre 1978 die Konsequenzen gezogen und ein Antidiskriminierungsgesetz gefordert hat.

    (Zurufe von der SPD)

    — Wenn Sie das bezweifeln, erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrem neuen Fraktionsmitglied Günter Verheugen.
    Wir gingen dabei von der Überlegung aus, daß es zwar äußerst problematisch ist, gesellschaftliches Verhalten per Gesetz ändern zu wollen. Wir sind uns wohl alle darin einig, daß Gesetze nur dann eine Chance haben, angenommen und gelebt zu werden, wenn sie auch in den Köpfen angekommen sind,

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    daß wir aber, wenn wir es mit dem Grundgesetzartikel ernst meinen, das formale Recht auf Gleichberechtigung durch zusätzliche positive Regelungen durchsetzbar machen müssen und Verstöße nun endlich auch durch Sanktionen ahnden müssen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom Dienstag hier ein deutliches Zeichen gesetzt.
    Die Bundesrepublik Deutschland wird sich durch die Ratifizierung des vorliegenden Vertrags verpflichten, entsprechende Mittel einzusetzen, und geeignete Wege zur Durchsetzung des als richtig erkannten Weges gehen. Wir meinen, daß die von meiner Fraktion lange geforderte unabhängige Kommission, die bei Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz einschreiten soll, ein solches Mittel sein kann; dies natürlich nur dann, wenn man ihr ein Instrumentarium an die Hand gibt, das auch greift.
    Dazu gehören nach unserer Meinung u. a. das eigene Klagerecht, das Prozeßhilferecht, die Offenlegung von Diskriminierungen, die Entwicklung von Abhilfemaßnahmen, deren Abmahnung und öffentliche Behandlung sowie die Verhängung von Bußgeldern.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir sollten uns nicht länger das beschämende Schauspiel leisten, daß eine Mehrheit — und das sind die Frauen in dieser Gesellschaft — ein Grundrecht von einer Minderheit einfordern muß, und endlich nicht mehr nur den Mund spitzen, sondern auch pfeifen. Denn — das sage ich einmal selbstkritisch an unsere eigene Adresse — es ist ja nicht nur so, daß ein großer Teil der männlichen Zeitgenossen ihre überkommenen Besitzstände mit allen Mitteln verteidigen, sondern es wird ihnen von vielen Frauen und Mädchen aus Bequemlichkeit, mangelnder Mobilität und der Scheu vor unerfreulichen Auseinandersetzungen auch einfach zu leicht gemacht, ihre Positionen zu halten.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Änderung des gesellschaftlichen Bewußtseins, meine Damen und Herren, ist ein zäher Prozeß. Ein gut ausgestattetes Gesetz, eine gut ausgestattete Gleichberechtigungskommission, die das
    Thema Gleichberechtigung ständig problematisiert, können nach unserer Auffassung ein fruchtbarer permanenter Impuls in Richtung auf unser Ziel sein.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/ CSU)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Steinhauer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltraud Steinhauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Ich habe die Debatte bisher verfolgt und muß sagen: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Wenn ich das realisieren würde, ist es mir um die Mehrheiten nicht bange. Ich würde dann, Frau Verhülsdonk, einigen Herren Ihrer Fraktion, die Nachholbedarf in Mütterlichkeit haben, sagen, wie sie sich weiter verhalten sollten.

    (Beifall bei der SPD)

    Jedenfalls ist bisher in der Debatte schon klargeworden, daß das Arbeitsleben ein ganz wichtiges Gebiet der Gleichbehandlung, Gleichberechtigung ist. 1980 haben wir mit dem EG-Anpassungsgesetz hier einen ganz wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Der vorliegende Bericht zeigt uns jedoch ganz deutlich, daß unsere Befürchtungen über die Unvollkommenheit dieses Gesetzes zu Recht bestanden. Um es klar zu sagen: Die verbindlichen Forderungen der EG-Richtlinien sind nicht so umgesetzt worden, daß sie die Gleichbehandlung im Arbeitsleben wirksam gewährleisten. Der Bericht bestätigt, daß trotz gleicher Qualifikation in vielen Fällen Arbeitnehmer bei der Einstellung wegen des Geschlechts unterschiedlich behandelt werden. Im Klartext: Frauen werden benachteiligt.
    Wenn wir auch, wie wir vorhin schon von Frau Renger gehört haben, im Tarifrecht die gleichwertige Behandlung haben, können wir doch feststellen, daß es noch Unterschiede von bis zu 30% beim Effektivverdienst gibt. Ich glaube, hier sind wir alle angehalten — insbesondere möchte ich auch die Tarifvertragsparteien auffordern —, hier einmal die Eingruppierungsrichtlinien und die Arbeitsbewertung zu überprüfen. Ich denke, daß wir arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse beachten sollten, wonach insbesondere geistige und nervliche Belastung für die Arbeitsbewertung eine größere Rolle spielen sollten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein weiteres Beispiel für die Ungleichbehandlung ist insbesondere bei der Einstellung von Arbeitnehmern festzustellen. Hier sind Frauen in großem Maße nach wie vor benachteiligt. Das geht so weit, daß man weibliche Sozialpädagogen ablehnt oder behauptet, Operationsschwestern seien für diesen Beruf nicht geeignet. Erst recht ist die Benachteiligung von Mädchen beim Erhalt von Ausbildungsstellen sehr problematisch geworden. So kann ich Ihnen Beispiele nennen, wo Ausbildungsbetriebe in Berufen, die sonst vornehmlich Mädchen vorbehal-



    Frau Steinhauer
    ten waren, diese ausdrücklich nur noch Jungen anbieten; Beispiel: bei Steuergehilfen und sogar bei Verkäufern. Übrigens kann man das tagtäglich bei Stellenanzeigen für Ausbildung usw. in der Zeitung lesen.
    Auch die mittelbare Diskriminierung findet nach wie vor statt, d. h. Arbeiterinnen werden insbesondere in bezug auf Arbeitsschutzbestimmungen unterschiedlich behandelt. Der Bericht bestätigt auch die von uns in der Beratung im Jahre 1980 geäußerte Befürchtung, daß die Beweislast für eine unterschiedliche Behandlung klarer, d. h. zu Lasten der Arbeitgeber, geregelt werden muß.
    Ein wichtiger Punkt ist auch die Regelung des Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!)

    Die Praxis hat erwiesen, daß in solchen Fällen lediglich der Ersatz von Porto und Fahrtkosten erfolgte, so daß man vom Portoparagraphen spricht. Gerade am Dienstag dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof hier ein sehr wichtiges Urteil gefällt und klargestellt, daß dies keine Erfüllung der EG-Richtlinie ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Zu bedauern ist auch, daß der kleine Punkt, die Aushangpflicht zu regeln, damals nicht geklärt werden konnte. Wir sind der Auffassung, daß dies jetzt endlich weitergeführt werden muß.
    Im Bericht der Bundesregierung, aus dem ich hier einige Beispiele über die Erfahrungen mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz wiedergegeben habe, ist zu entnehmen, daß die Frauen nach wie vor am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Trotzdem kommt die Bundesregierung zu einem eigenartigen Ergebnis: Nach dem Stand der Erfahrungen wäre es verfrüht, Änderungen des Gesetzes vorzuschlagen; dieser Bericht könne daher nur den Zweck haben, den Deutschen Bundestag über die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung der Gleichberechtigung zu unterrichten. Die Bundesregierung will alles weiter aufmerksam verfolgen und dann erst ihre erforderlichen Entscheidungen treffen.
    Die Bundesregierung kommt in der Einschätzung einiger Änderungsvorschläge seitens der Organisationen zu unverständlichen Ergebnissen. Ein ausdrückliches Verbot der mittelbaren Diskriminierung sei nicht notwendig. Die Diskussion um Fördermaßnahmen für Frauen soll aufmerksam beobachtet werden. Die Rechtsprechung zur vollständigen Umkehr der Beweislast soll aufmerksam weiterverfolgt werden. Sanktionen bei unterbliebener Einstellung oder Beförderung werden für rechtlich bedenklich gehalten. Die Muß-Vorschriften für geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen und Aushang des Gesetzes sollen weiterhin aufmerksam verfolgt werden. Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, Stärkung des Betriebsrats bei Frauenförderung werden aus juristischen Gründen abgelehnt.
    Die Bundesregierung beabsichtigt einige Änderungen. Zum Beispiel im Frauenarbeitsschutz, bei der Schichtarbeit und Nachtarbeit und bei der Pausenregelung sind Verschlechterungen vorgesehen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Pfui!)

    Hausarbeitstagsgesetze sollen aufgehoben werden; also nur Verschlechterungen, aber keine Weiterentwicklung.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Wir können dieser Einschätzung nur entnehmen, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ihre grundsätzliche Einstellung für eine klar geregelte Chancengleichheit der Frauen im Arbeitsleben nicht revidiert haben, indem sie weitere gesetzliche Regelung zur Förderung der Chancengleichheit für überflüssig halten. Die Bundesregierung vertraut hier völlig auf Regelungen der Vertragsfreiheit und erklärt Chancengleichheit im Arbeitsleben zur Privatsache. Sie öffnet damit die Möglichkeit zur Diskriminierung. Dahinter verbirgt sich das tatenlose Zusehen beim Zurückdrängen der Frauen aus dem Arbeitsleben.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der Stellung der FDP zur Gleichberechtigung hatten wir j a auch schon unsere Probleme. Bei der FDP kam Gleichberechtigung im wesentlichen nur in Sonntagsreden vor.

    (Widerspruch bei der FDP)

    Zu einem durchgreifenden Gesetz konnte sie sich nicht entschließen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Linie bestimmte schon damals der Wirtschaftsminister, und der ist heute unverändert der gleiche.
    Die Bundestagsfraktion der SPD hat aus dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz, der offenkundige Mängel des Gesetzes deutlich hervorhebt, die gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute zur ersten Lesung einbringen. Dieser Gesetzentwurf soll einen ganz wesentlichen Schritt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung im Arbeitsleben gehen. Er formuliert daher folgende Schutzbestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Erstens: Verbot der umittelbaren und mittelbaren Benachteiligung; Beweislastumkehr, d. h. Beweis durch den Arbeitgeber. Zweitens: Schadensersatzanspruch bei Diskriminierung. Sanktionen, die nur symbolischen Charakter haben, erfüllen die Vorgaben der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien nicht. Drittens: zwingende Vorschrift einer geschlechtsneutralen Stellenausschreibung. Viertens: Pflicht zum Aushang der Vorschriften. Fünftens: Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen das Gesetz.
    Mit der heute weiter vorgelegten Entschließung zur Anwendung der EG-Richtlinien im öffentlichen Dienst entspricht die SPD-Bundestagsfraktion einer weiteren Problematik, die uns hier vorliegt, nämlich der arbeitsrechtlichen Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst. Wir fordern die Bundesre-
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1984 4649
    Frau Steinhauer
    gierung auf, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß diese Richtlinien im öffentlichen Dienst einschließlich im Beamtenrecht umgesetzt werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dieses ist sehr wichtig, weil auch gerade im öffentlichen Dienst Frauen nach wie vor bei Einstellungen, bei Aufstieg usw. benachteiligt werden. Von einer Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes kann nach jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung, Aufhebung der Berichtspflicht betreffend bevorzugte Einstellung von Benachteiligten usw., nicht die Rede sein.
    Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf etwas, was sich zu Lasten der Frauen auswirken kann, nämlich ein Gesetz, das das Arbeitsplatzschutzgesetz für die Wehr- und Dienstpflichtigen weiterentwickeln soll. Wir möchten ausdrücklich klarstellen, daß dies nicht zur Chancenverschlechterung bei der Einstellung von Frauen führen darf. Das heißt, hier müssen auch Gesichtspunkte wie Mutterschutz und Erziehungszeit mit einbezogen werden.
    Ich fasse zusammen. Es gibt, wie dargelegt, durchaus gesetzgeberische Instrumente, um die Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsleben zu verbessern. Man muß sie allerdings wirksam ausgestalten und darf nicht unter dem irreführenden Begriff der Beschäftigungsförderung etwas verkaufen, was die Benachteiligung der Frauen im Arbeitsleben noch festschreibt.

    (Beifall bei der SPD)

    Offensichtlich will die Bundesregierung einen Konflikt mit den Arbeitgebern vermeiden; sie opfert dafür die Verbesserung der Stellung der Frauen in der Berufswelt. Es wird glatt übersehen, daß die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung auch ein wesentlicher Bestandteil der veränderten sozialen Wirklichkeit des neuen Rollenverständnisses der Frauen ist. Frauen wollen trotz Familienaufgaben erwerbstätig sein. Nicht wir zwingen die Frauen in dieses neue Rollenschema, wie uns das die Christdemokraten vorwerfen, Frauen entscheiden heute zunehmend selbst mit ihren Partnern, wie sie ihr familiäres und berufliches Leben gestalten und ihre Aufgaben verteilen.
    Gerade in den letzten Tagen ist uns eine Studie des Internationalen Arbeitsamtes, die wir in die Beratungen mit einbeziehen wollen, bekanntgeworden. Zur Bestätigung wird hierin die Diskriminierung noch einmal dargelegt.
    Wir als Gesetzgeber haben die notwendigen Voraussetzungen für die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit im Arbeitsleben zu schaffen. Dies tun wir Sozialdemokraten mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur Sicherung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Ich hoffe, dieses Gesetz wird nach den Ausschußberatungen alsbald zur Verabschiedung im Bundestag anstehen.

    (Beifall bei der SPD)