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ID1006501200

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    Plenarprotokoll 10/65 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1984 Inhalt: Würdigung aus Anlaß des 25jährigen Bestehens der Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages . . 4593 A Erweiterung der Tagesordnung 4593 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1983 — Drucksachen 10/854, 10/1144 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Vorlage der Sechsten Wohngeldnovelle — Drucksache 10/1235 —Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4593 D Waltemathe SPD 4596 C Grünbeck FDP 4599 A Sauermilch GRÜNE 4601 D Frau Rönsch CDU/CSU 4604 A Frau Dr. Czempiel SPD 4607 A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 4609 D Schmitt (Wiesbaden) SPD 4614 B Nächste Sitzung 4616 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4617*A Anlage 2 Wettbewerbsverzerrungen zwischen Wohnungsunternehmen durch die Einführung der Unternehmensmiete; Verkauf von Wohnungen nach Bildung größerer Wirtschaftseinheiten durch das Wohnungsunternehmen MdlAnfr 54, 55 30.03.84 Drs 10/1215 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4617* C Anlage 3 Verkauf von PCB-haltigen Transformatoren an Kunden in Nicht-EG-Ländern; Dunkelgeschäfte bei der PCB-Entsorgung aus Transformatoren MdlAnfr 71, 72 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4618* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1984 4593 65. Sitzung Bonn, den 6. April 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 6. 4. Dr. Ahrens * 6. 4. Bachmaier 6. 4. Bastian 6. 4. Büchner (Speyer) * 6. 4. Conradi 6. 4. Cronenberg (Arnsberg) 6. 4. Curdt 6. 4. Daweke 6. 4. Duve 6. 4. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 4. Dr. Enders * 6. 4. Engelsberger 6. 4. Fellner 6. 4. Frau Fischer *** 6. 4. Franke 6. 4. Gansel 6. 4. Frau Geiger *** 6. 4. Gerstl (Passau) * 6. 4. Gobrecht *** 6. 4. Dr. Häfele 6. 4. Hedrich 6. 4. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 6. 4. Heimann 6. 4. Hinsken 6. 4. Dr. Holtz *** 6. 4. Ibrügger 6. 4. Jung (Düsseldorf) 6. 4. Kittelmann * 6. 4. Dr. Kreile 6. 4. Kroll-Schlüter 6. 4. Frau Krone-Appuhn 6. 4. Dr. Lammert 6. 4. Frau Männle 6. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 6. 4. Dr. Müller * 6. 4. Offergeld 6. 4. Paterna 6. 4. Dr. Pohlmeier 6. 4. Polkehn 6. 4. Porzner 6. 4. Rappe (Hildesheim) 6. 4. Dr. Riesenhuber 6. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 6. 4. Roth 6. 4. Rühe 6. 4. Dr. Rumpf * 6. 4. Dr. Scheer *** 6. 4. Schily 6. 4. Schmidt (Hamburg) 6. 4. Schmidt (Wattenscheid) 6. 4. Schröder (Hannover) 6. 4. Schröer (Mülheim) 6. 4. Seehofer 6. 4. Dr. Soell 6. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 6. 4. Dr. Stark (Nürtingen) 6. 4. Dr. Steger 6. 4. Dr. Stercken *** 6. 4. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stobbe 6. 4. Stockhausen 6. 4. Vogelsang 6. 4. Voigt (Frankfurt) 6. 4. Voigt (Sonthofen) 6. 4. Weis 6. 4. Weiskirch (Olpe) 6. 4. Dr. Wernitz 6. 4. Wissmann 6. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 71. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 54 und 55): Befürchtet die Bundesregierung bei der Einführung der Unternehmensmiete keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen Wohnungsunternehmen, die innerhalb ihrer Bestände über ausgleichsfähige Wohnungen verfügen, und Unternehmen, deren Wohnungen ganz überwiegend aus den 70er Jahren stammen und somit nicht ausgleichen können? Was geschieht, wenn das Wohnungsunternehmen nach Bilden größerer Wirtschaftseinheiten Wohnungen verkauft? Zu Frage 54: Unser Bestreben ist es, das Ausmaß der Mietverzerrungen in den Sozialwohnungsbeständen zu verringern und dabei einen Mietausgleich zwischen zu teuer gewordenen Sozialwohnungen der 70er Jahre mit noch besonders mietgünstigen älteren Sozialwohnungen zu ermöglichen. Die Bildung von Wirtschaftseinheiten kann dazu beitragen. Die vorgeschlagene Regelung löst allerdings nicht die Vermietungsprobleme von Vermietern, die ausschließlich Wohnungen anbieten, deren Sozialmiete die Marktmiete erreicht oder überschritten hat. Wenn es vom Markt her zu niedrigeren Mieten kommt, so begrüßen wir das für die Mieter. Hier zeigen sich aber auch die Marktrisiken für die Vermieter. Zu Frage 55: Der Verkauf von Wohnungen kann-und soll nicht verboten werden. Dadurch werden aber die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht berührt. 4618* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1984 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Ehmke (Ettlingen) (GRÜNE) (Drucksache 10/1215 Fragen 71 und 72): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß bestimmte Firmen ausgetauschte, PCB-haltige Transformatoren an Kunden in Nicht-EG-Ländern verkaufen, anstatt sie ordnungsgemäß zu entsorgen? Kann die Bundesregierung jene Äußerungen bestätigen, die Vertreter der Firma AEG-Telefunken auf einer Informationsveranstaltung am 26. März 1984 in Bonn gemacht haben, wonach bereits eine Reihe von Dunkelgeschäften bei der Entsorgung von PCB aus Transformatoren, insbesondere dem kontaminierten Feststoff-Anteil, zu verzeichnen sind? Zu Frage 71: Die Bundesregierung verfügt nicht über konkrete Hinweise dieser Art. Zu Frage 72: Eine Anfrage bei dem Unternehmen AEG-Telefunken hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, um welche Art von Dunkelgeschäften es sich handeln soll bzw. wohin kontaminierte Transformatorenteile im Einzelfall verbracht wurden. Deshalb kann die Bundesregierung nicht zu Vorgängen Stellung nehmen, bei denen weder Beteiligte noch andere Einzelheiten konkretisiert sind.
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    Rede von Hannelore Rönsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Wenn Herr Kollege Waltemathe unserer Fraktion Vergeßlichkeit vorgeworfen hat,

    (Waltemathe [SPD]: Untätigkeit!)

    dann muß ich der Opposition allerdings vorhalten, daß sie die Goldmedaille in der Disziplin der Vergeßlichkeit verdient hätte;

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    haben Sie doch vergessen, wie hoch die Arbeitslosenzahlen waren, die Sie uns überlassen haben,

    (Waltemathe [SPD]: Wie hoch sind sie jetzt?)

    haben Sie doch vergessen, wie hoch die Schuldenlast war, die Sie uns überlassen haben. Stellen Sie bitte auch hier die Frage: Wie hoch ist sie jetzt?
    Haben Sie persönlich, Herr Waltemathe, eventuell vergessen, daß Sie an dem GEWOS-Bericht mitgearbeitet haben,

    (Waltemathe [SPD]: Nein, das habe ich nicht vergessen!)

    der aussagt, daß eine Wohnungsmittelmiete — von uns Solidarmiete genannt — für die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zu empfehlen sei? Ich würde Ihnen empfehlen, doch einmal bei der Wohnungsbaugesellschaft „Neue Heimat" nachzufragen, wie sie dazu steht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jetzt zum Herrn Kollegen Sauermilch (Pinneberg). Wenn Herr Kollege Sauermilch die Zahlen aus dem Bericht nicht mehr so ganz im Kopf hat, habe ich dafür volles Verständnis, hat er doch momentan ganz andere Dinge, die die fraktionsinternen Vorkommnisse betreffen, im Kopf. Wir verstehen das.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Sauermilch [GRÜNE]: Das ist billige Polemik!)

    Ich will deshalb die Fakten und die Zahlen aus dem Wohngeld- und Mietenbericht hier noch einmal vortragen. Die von der Bundesregierung im Januar 1984 im elften Wohngeld- und Mietenbericht vorgelegten Zahlen weisen aus, daß Bund und Länder an 1,8 Millionen Wohngeldempfänger rund 2,6 Milliarden DM Wohngeld gezahlt haben. Damit haben 11 % aller Mieter der Bundesrepublik Wohngeld erhalten. 93 % davon waren Mieter, 7 Y° erhielten als Eigentümer Lastenzuschuß.
    Bei den betreffenden Empfängern wird damit ein Drittel der finanziellen Belastung für den Wohnraum abgedeckt. Somit hat die CDU/CSU-geführte Bundesregierung im Jahre 1983 Wohngeld etwa in der gleichen Höhe eingesetzt, wie im Jahre 1982
    unter anderen Vorzeichen veranschlagt worden war.
    Die konstante Höhe der Wohngeldausgaben zeigt, daß das Wohngeld seine soziale Funktion gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erfüllt. Die Ausgabenentwicklung in früheren Berichtszeiträumen zeigte stets eine fallende Tendenz mit wachsendem zeitlichen Abstand von der jeweils letzen Novellierung. Daß dies zur Zeit nicht so ist, hat seinen Grund in der Tatsache, daß zunehmend Haushalte mit arbeitslosem Haushaltsvorstand in die Wohngeldberechtigung hineinwachsen.
    Trotz dieses bedauerlichen Anlasses ist dies für die Betroffenen beruhigend und bestärkt uns in der Forderung nach Erhaltung und Fortentwicklung des Wohngelds als Stütze einer sozialen Wohnungsmarktwirtschaft.
    Die Ausgaben lagen damals allerdings um 43 % höher als 1980. Dies hat schon Finanzminister Lahnstein (SPD) veranlaßt, vorn damaligen Bundeskanzler Schmidt (SPD) eine Änderung des Wohngelds mit dem Ziel der Einsparung von Leistungen zu fordern.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Ich nehme an, die katastrophale Haushaltslage wird ihn damals dazu veranlaßt haben. Das seinerzeitige Kabinett konnte sich allerdings zu einem Kurs der vernünftigen Haushaltsführung nicht entschließen. Man entschied halbherzig, die Ausgabenentwicklung erst einmal zu beobachten. Auch in diesem Fall führte das zögernde Handeln uns weiter auf den Weg in die hohe Staatsverschuldung.

    (Waltemathe [SPD]: In was?)

    — In die hohe Staatsverschuldung, die wir von Ihnen übernehmen mußten und die wir momentan bereinigen.

    (Bindig [SPD]: Kräftig fortgeführt! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Herr Kollege, Sie müßten vielleicht doch ab und zu einmal die neuesten Zahlen lesen. Ich verstehe, daß Sie sie ignorieren wollen, weil sie zu gut sind und nicht in Ihr Programm passen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Weltmeister der Vergeßlichkeit!)

    Mit dem 2. Haushaltsstrukturgesetz versuchte die damalige Bundesregierung schließlich, den besorgniserregenden Höchststand der Wohngeldzahlungen zu korrigieren. Die neue Bundesregierung will allerdings die Wohngeldzahlungen auch für die Zukunft sicherstellen.

    (Waltemathe [SPD]: Aha!)

    Sie mußte deshalb 1983 mit dem Haushaltsbegleitgesetz weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorsehen, die Sie, meine Herren und Damen von der SPD, schon längst hätten einleiten müssen.
    So meinen wir z. B., daß man Schwerbehinderte Haushaltsmitglieder bei der Wohngeldberechnung nicht doppelt zählen muß, da wir davon ausgehen, daß durch die Behinderung kein Raummehrbedarf



    Frau Rönsch
    besteht. Weiter wird der Freibetrag für Alleinerziehende nur noch dann gewährt, wenn diese nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend sind, und nur noch für Kinder unter zwölf Jahren.

    (Schmitt [Wiesbaden] [SPD]: Das ist christlich-unsozial!)

    — Herr Kollege Schmitt, ich komme gleich darauf zu sprechen. — In der Regel hat dieser Personenkreis nur dann zusätzliche Belastungen, wenn wegen Berufstätigkeit oder Ausbildung die Kinder von haushaltsfremden Personen betreut werden müssen.
    Auch im Haushalt lebende mitverdienende Kinder tragen mit ihrem Verdienst zum Lebensunterhalt der Familie bei und entfallen deshalb jetzt bei der Anrechnung. Im BAföG-Darlehen für Studenten sind die finanziellen Mittel, die für den Lebensunterhalt notwendig sind, enthalten, so daß auch hier zusätzliches Wohngeld nicht mehr gezahlt werden kann.
    Wenn auch heute von Ihnen wieder Anträge vorgelegt werden, die statt auf eine Finanzpolitik der Vernunft auf Expansion abzielen,

    (Waltemathe [SPD]: Wir unterstützen Ihren Minister!)

    so werden wir auch diese ablehnen, weil wir weiterhin den Haushalt konsolidieren wollen.

    (Waltemathe [SPD]: Fragen Sie einmal Herrn Schneider!)

    Wir wollen, daß das Wohngeld auf die persönlichen Verhältnisse des einzelnen Haushalts abgestellt ist,

    (Waltemathe [SPD]: Das wollen wir auch!)

    und haben deshalb Doppel- und Sondervergünstigungen abgebaut. Wir wollen, daß sich der Wohngeldempfänger auch in Zukunft auf die Hilfe des Staates verlassen kann.

    (Waltemathe [SPD]: Ab wann wollen Sie das?)

    Um das sicherzustellen, waren Anpassungen und Beseitigungen von Verzerrungen notwendig.
    Herr Waltemathe, zu Ihrer Frage sage ich Ihnen gleich noch etwas. Aber Sie kennen ja die Beschlußempfehlung für unseren Antrag, Herr Kollege Waltemathe.
    Wir wollen, daß das Wohngeld auch in Zukunft seiner Funktion der sozialen Absicherung des Wohnens gerecht wird. Deshalb haben die Regierungsfraktionen die Bundesregierung aufgefordert, noch 1984 das Gesetzgebungsverfahren für die sechste Wohngeldnovelle zur Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Mieten und Einkommen einzuleiten. Sie soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Januar 1986 in Kraft treten.
    Wohnungsbauminister Schneider hatte bis Mitte vergangenen Jahres noch gehofft, daß die sechste Wohngeldnovelle zum 1. Januar 1985 in Kraft treten könnte. 1987/88 sollte dann eine zweite Teilnovelle nachfolgen. Trotz der sich jetzt deutlich abzeichnenden Stabilisierung mußten wir aber erkennen, daß durch die von Ihnen verursachte Schuldenlast diese Anpassung verzögert wird,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    da sich auch die Wohngeldzahlungen nur an der gesamtwirtschaftlichen Situation orientieren können. Wir haben deshalb vorgeschlagen, beide Anpassungen spätestens am 1. Januar 1986, Herr Kollege Waltemathe, zusammenzuziehen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: So war das!)

    Aber das ist nicht die einzige Ursache. Im Wohngeldbericht ist nachgewiesen, daß durch die verschiedenen, kurz aufeinanderfolgenden Wohngeld-novellen in den vergangenen Jahren der normale Arbeitsablauf bei den Wohngeldstellen erheblich gestört war.

    (Waltemathe [SPD]: Ach so!)

    Es kam zu längeren Bearbeitungszeiträumen — das steht im Bericht, Herr Waltemathe; lesen! — und zu einer erhöhten Fehlerquote bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs.
    Weiter wollen wir mit der sechsten Novelle die zuschußfähigen Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nicht mehr nach Gemeindegrößenklassen, sondern nach dem regionalen Mietniveau veranschlagen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist gut so!)

    Damit sollen im Bericht festgestellte Mietunterschiede bei vergleichbar großen Städten vermieden werden. Es hat sich gezeigt, daß die Gemeindegröße kein hinreichend genaues Indiz für das örtliche Mietenniveau ist.
    Im geltenden System wird auch das Problem der Umlandgemeinden nicht gelöst. Die Umstellung auf das regionale Mietenniveau trägt den jeweiligen Besonderheiten der Gemeinden ebenso Rechnung wie den Besonderheiten der Umlandgemeinden. Nachteile für einzelne Städte werden dadurch vermieden, daß die Umstellung zusammen mit den Anpassungen erfolgen wird. Strukturpolitisch wird dadurch keine Änderung eintreten, da wohl z. B. niemand von Kassel nach Rüsselsheim umziehen wird, nur weil er dort mehr Wohngeld erhält.

    (Bindig [SPD]: Nach Oggersheim!)

    — Da soll man sehr gut leben können, auch werden dort ganz intelligente Menschen geboren.

    (Waltemathe [SPD]: „Auch", „auch"! — Dr.Ing. Kansy [CDU/CSU]: Da werden die ganz unruhig!)

    — Dafür habe ich Verständnis; einen solchen Kanzler konnten Sie noch nie stellen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch soll bei der Einkommensermittlung grundsätzlich die im Bearbeitungszeitraum zu erwartende Einnahme berücksichtigt werden, damit der Verwaltungsaufwand bei den Behörden verringert wird. In Zusammenarbeit mit den Ländern sollen außerdem die Wohngeldzahlungen an Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge verein-



    Frau Rönsch
    facht werden. Sie, meine Herren und Damen von der SPD, haben dieser Umstellung des Systems teilweise zugestimmt, ohne allerdings dem Minister die dafür notwendige Bearbeitungszeit einräumen zu wollen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist leider wahr!)

    Sie glauben, hier wieder einmal eine Gelegenheit gefunden zu haben, über Ihr Nichtstun in der Vergangenheit mit Polemik hinweggehen zu können.

    (Waltemathe [SPD]: Hat der Minister das nun vor dem Ausschuß gesagt oder nicht?)

    — Selbstverständlich, Herr Waltemathe.

    (Waltemathe [SPD]: Aha! Wir also unterstützen ihn, und Sie kritisieren ihn!)

    Aber ich habe Sie gerade darauf hingewiesen, daß auf Grund der ganzen Punkte, die im Wohngeldbericht aufgeführt worden sind, Bearbeitungszeit notwendig ist. Das haben Sie zwar eingesehen, aber Sie wollen dem Minister die Zeit nicht einräumen.

    (Zuruf von der SPD: Das sind doch Ausflüchte! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Und dann die 35-Stunden-Woche fordern, das ist das Schlimme! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die sind in allem überfordert! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Ich verstehe Ihre Aufregung. Sie wird sich jetzt noch verstärken; denn jetzt kommen wir zum Mietenbericht. Ich habe angesichts Ihrer Situation, meine Herren und Damen von der Opposition, durchaus Verständnis dafür, daß Sie den Aussagen im vorgelegten Mietenbericht wenig Aufmerksamkeit schenken wollen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sie überhaupt nicht erwähnen wollen!)

    müssen Ihnen doch die Aussagen, die Sie noch vor gut einem Jahr und auch in jüngster Zeit gemacht haben, in ausgesprochen unangenehmer Erinnerung sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Insbesondere dem Herrn Jahn! Wo ist denn der hier?)

    — Das ist genau das Problem. Der Herr Kollege Jahn war am Anfang zwar ganz kurz da, als Kollege Kansy gesprochen hat. Aber ich habe menschliches Verständnis dafür, daß er dann gegangen ist. Denn er wird j a auch durch die neuen Zahlen aus der jüngsten Vergangenheit eingeholt. Er kann es einfach nicht ertragen, hier die Wahrheit zu hören.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Hornung [CDU/CSU]: Er hat nichts mehr zu bieten! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: „Tarnvater" Jahn!)

    Noch zu Beginn des Jahres 1983 wurde von Ihnen von einer Mietsteigerungsrate von 30% und mehr gesprochen. Der Mieterbund behauptete gar, Mieter würden vogelfrei. Darauf müssen wir hier immer wieder hinweisen, weil das eine so katastrophale Äußerung war, die die Mieter total verunsichert hat. Zur Staffelmiete hieß es: Kann der Mieter nicht mehr zahlen, fliegt er raus. Dies alles galt dem am
    1. Januar 1983 in Kraft getretenen neuen Mietengesetz, das die Interessen von Mietern und Vermietern sozial ausgewogen gegenüberstellte.
    Der vorgelegte Bericht zeigt die Mietentwicklung für die Jahre 1982 und 1983 auf und widerlegt die von Ihnen damals gemachten Prognosen mit seinen Aussagen eindeutig. Da Sie, Herr Kollege Waltemathe, dazu noch nichts gesagt haben, nehme ich an, daß die Herren und Damen Nachredner von Ihnen dazu dann noch Äußerungen machen werden.

    (Waltemathe [SPD]: Darauf können Sie sich verlassen! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist nicht zu erwarten!)

    Während die Steigerungsrate im Jahre 1982 bei 5 % lag, betrug sie in den ersten zehn Monaten 1983 5,3 %. Sie schwächte sich im Laufe des Jahres 1983 noch ab und lag im Dezember des vergangenen Jahres nur noch bei 4,6 % über dem Wert vom Dezember 1982. Ich hoffe für Sie, daß Sie die Gelegenheit hier heute wahrnehmen und Ihre unrichtigen Aussagen aus der Endphase des letzten Wahlkampfes richtigstellen. Sie haben hier ein breites Forum und die Gelegenheit dazu, all das richtigzustellen, womit Sie damals die Menschen unbegründeterweise Angst eingejagt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Eigen [CDU/CSU]: Das war damals Lug und Trug! — Hornung [CDU/CSU]: Das war unverschämt!)

    Die Mieten im Althausbestand stiegen 1982, also vor der Gesetzesänderung zum 1. Januar 1983, durchschnittlich um 5,2 %.
    Ich muß jetzt einen Sprung machen, weil ich noch auf die Mietentwicklung im sozialen Wohnungsbau eingehen will, aber gesehen habe, daß meine Zeit abläuft. Hinsichtlich der Mietentwicklung im sozialen Wohnungsbau, die mit der neuen Mietgesetzgebung in gar keiner Weise zusammenhing, obwohl Sie es den Mietern glauben machen wollten — siehe Hamburg —,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Mietenlüge! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    ist zu sagen, daß die Steigerungsrate in den ersten elf Monaten des Jahres 1983 bei 6,5 % lag.
    Dies war erstens das Resultat der noch von der alten Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderung zum Abbau von Mietverzerrungen im sozialen Wohnungsbau. Dadurch erhöhen sich Zinsen und Abgaben.
    Zum zweiten lag das an der verfehlten Förderpolitik für die Sozialwohnungen in Ihrer Regierungszeit. — Herr Kollege Waltemathe, ich würde hier zuhören, wenngleich ich verstehe, daß Sie es nicht hören wollen. — Die Kosten für die Mietwohnungen laufen auf Grund der degressiven Förderung immer weiter auseinander.
    Drittens spielten Steigerungen der kommunalen Gebühren eine Rolle, die bei den Vermietern lediglich Durchlaufposten sind. Auch hier beruhigte sich allerdings im November 1983 die Steigerungsrate;



    Frau Rönsch
    sie lag gegenüber dem Vergleichsmonat 1982 nur noch bei 5,2 %.
    Wenn auch die durchschnittliche Mietsteigerung im Berichtszeitraum mit 5,3 % über der Steigerungsrate bei den Lebenshaltungskosten allgemein lag, so ist doch festzustellen, daß die Steigerung der Lebenshaltungskosten gegenüber den vergangenen Jahren erheblich reduziert werden konnte.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Genau!)

    Auch hier zeigte sich der Erfolg einer sozialen Wirtschafts- und Finanzpolitik, die den Preisauftrieb bei
    den allgemeinen Lebenshaltungskosten eingrenzte.
    So konnte unser Wohnungsbauminister Oscar Schneider zufrieden feststellen: Die Mietenentwicklung 1983 verläuft in ruhigen Bahnen; von einer Mietenexplosion kann keine Rede sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Czempiel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christa Czempiel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Rönsch, Ihnen möchte ich zunächst einmal sagen: Wenn wir hier heute zusammen sind, beurteilen wir die Politik Ihrer Regierung und nicht die vergangener Zeiten.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das hätten Sie wohl gern!)

    Ich möchte Ihnen dazu eines sagen: Sie haben hier wieder von der Arbeitslosenzahl gesprochen. Wir wären froh, wenn sie heute auf dem Stand von damals wäre, als Sie die Regierung übernahmen.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Wie vor zehn Jahren!)

    Ich möchte jetzt mit einem Beispiel anfangen. Bitte, stellen Sie sich einmal vor — wenn Ihnen das möglich ist —, Sie wären Angestellter im einfachen Dienst und hätten zwei Kinder, von denen das eine zu 80 % schwerbehindert und das andere ein Lehrling mit einem Einkommen von 300 DM wäre. Ihre Frau kann wegen des Schwerbehinderten Kindes natürlich nicht dazuverdienen, kann nicht berufstätig sein. Wir unterstellen, Sie verdienten im Monat 2 160 DM brutto. Das sind — jetzt legen Sie mich bitte nicht auf den Groschen genau fest — 1 580 DM netto. Dazu kämen — ich will da sehr ehrlich sein — noch ein 13. Monatsgehalt sowie 300 DM Urlaubsgeld. Das ergibt ein Nettoeinkommen zwischen 1 600 und 1 700 DM.
    Eine solche Familie bekam, wenn man eine anrechenbare Miete von 650 DM zugrunde legt — das ist heute ein ganz normaler Preis —, vor dem '1. März 1983 205 DM Wohngeld. Heute werden ihr 51 DM abgezogen; sie erhält also nur noch 154 DM, und zwar auf Grund Ihrer politischen Entscheidungen. Die Doppelberechnung für das schwerbehinderte Kind fällt weg, und das Lehrlingsgeld von 300 DM wird angerechnet, d. h. es wird nicht mehr unberücksichtigt gelassen.

    (Schmitt [Wiesbaden] [SPD]: Das ist christlich-sozial!)

    In der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 15. März 1984 heißt es:
    Das Wohngeld ist als verläßliches Instrument der sozialen Wohnungsmarktwirtschft in seinem Leistungsniveau zu erhalten.
    Dieses Leistungsniveau, meine Damen und Herren, ist nach unserer Auffassung und nach dem soeben genannten Beispiel längst unterschritten

    (Beifall bei der SPD)

    Denn das Wohngeld entspricht keinesfalls mehr der Mieten- und Einkommensentwicklung in unserem Land.
    So sind 1982 die Mieten und die Belastungen der Wohngeldempfänger gegenüber dem Vorjahr laut Bericht im Schnitt um 7 % gestiegen, während die Wohngeldzahlungen gleichgeblieben sind.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das ist ja gar nicht wahr!)

    Wenn auch eine lineare Kürzung des Wohngeldes von Ihrer Seite unterblieb, so waren die Einsparungen doch dergestalt, daß die Wohngeldzahlungen in ihrem Kernbestand inzwischen gefährdet sind.
    Lassen Sie mich ein zweites Beispiel nennen. Da bekommt ein Rentner im Monat 1 000 DM. Für die Krankenkasse gehen 50 DM ab, so daß ihm 950 DM im Portomonnaie verbleiben. Ab 1. Juli dieses Jahres, also nach der Rentenerhöhung, sollte er theoretisch 34 DM mehr bekommen. Die Krankenkassenbeiträge wurden aber um 2 % heraufgesetzt; er muß dafür 20 DM zahlen. Zieht man diese von den 34 DM ab, bleibt ihm ein Plus von 14 DM Erhöhung. Er bekäme also nach Adam Riese 964 DM ausgezahlt, 14 DM mehr als vorher. So weit, so gut. Jetzt wird das Wohngeld aber nicht nach diesem Nettobetrag von 964 DM, sondern nach seiner Bruttoeinnahme von 1 034 DM berechnet, und das bedeutet beim Wohngeld ein Minus von 20 DM.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Zieht man diese von den 964 DM ab, erhält der Rentner nach dem 1. Juli 1984 noch 944 DM, d. h. 6 DM weniger als vor der Rentenerhöhung. So sieht die Wirklichkeit aus, meine Damen und Herren.

    (Waltemathe [SPD]: Die schweigen ja auch still!)

    Wir haben bei den Wohngeldempfängern immerhin 46 % Rentner.
    Welche soziale Funktion, so muß man fragen, betrachtet man außerdem auch noch die Mietsteigerungen, hat denn das Wohngeld heute noch? Wenn dann von einem Hohngeld gesprochen wird,

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Dann ist das ein Hohn!)

    dann trifft das genau die Wahrheit.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Im Austeilen waren Sie schon immer maßlos!)




    Frau Dr. Czempiel
    Dieses Wohngeld sollte doch einst dazu dienen, angemessenes und vor allem familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich möglich zu machen.

    (Waltemathe [SPD]: Herrn Kansy und Frau Rönsch fällt schon gar nichts mehr ein!)

    Was blieb davon übrig? Das Netz der sozialen Sicherung, auf das wir in der Bundesrepublik allesamt, auch Sie, stolz sind und waren,

    (Grünbeck [FDP]: Auf Pump!)

    wird von Tag zu Tag großmaschiger; denn man kann die Wohngeldentwicklung nicht losgelöst von all den vielen anderen Einschnitten betrachten.

    (Beifall bei der SPD — Hornung [CDU/ CSU]: Weil Sie so miserabel gewirtschaftet haben!)

    — Ich sage dazu gleich noch etwas. — Von dieser Regierung werden Einsparungen in der Hauptsache bei den unteren Einkommensschichten vorgenommen

    (Beifall bei der SPD)

    und nicht etwa bei Beziehern von Einkommen von über 5 000 DM im Monat.

    (Eigen [CDU/CSU]: Wie bei Ihnen, nicht?)

    Da hört man nichts. Das Wohngeld sollte aber für diejenigen Menschen bei uns sein, die am unteren Ende der Einkommensskala stehen

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    und die gleichzeitig für sie unerträglich hohe Mietbelastungen zu tragen haben. Das sind heute vor allem die vielen, vielen Arbeitslosen,

    (Hornung [CDU/CSU]: Bei der Neuen Heimat haben Sie den Bonzen das Geld zugeschoben! — Gegenrufe von der SPD)

    das sind die Rentner, das sind die Behinderten. Hier aber trifft es ganz besonders hart die Familien, bei denen sowieso die vielfältigsten Kürzungen zusammenlaufen,

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das stimmt ja gar nicht!)

    seien es Beitragserhöhungen bei der Arbeitslosen-
    und der Rentenversicherung, Streichung des Schüler-BAföG, Belastung durch Mehrwertsteuererhöhung, Neuregelung bei Mutterschaftsurlaub usw.
    Hessen ermittelte beispielsweise, wie hoch die Wohngeldeinbußen in den Fällen waren, die nach dem 1. März 1983, also nach dem neuen Recht, entschieden wurden. 31,5% der Antragsteller mußten Kürzungen hinnehmen,

    (Zuruf von der SPD: Das ist der Aufschwung!)

    die meisten so zwischen 20 und 40 DM. Bei einigen aber — das waren die meisten Familien, bei denen vieles zusammenkam — mußten Kürzungen zwischen 80 und 100 DM hingenommen werden.

    (Hornung [CDU/CSU]: Nach Ihrer Politik bekämen sie gar nichts mehr!)

    Sie alle sind von den negativen Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz und durch das Hinauszögern einer Anpassung des Wohngeldbetrages betroffen.

    (Waltemathe [SPD]: Erst ankündigen und dann nicht wahrmachen!)

    In Nordrhein-Westfalen wird jeder zehnte Haushalt, der im Dezember 1982 noch Wohngeld erhielt, jetzt bei der Anwendung des geänderten Wohngeldrechts ab 1. März 1984 einen ablehnenden Bescheid erhalten.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das ist ein reiches Land! Das könnt ihr dann ausgleichen!)

    Die kommunalen Spitzenverbände bemerken hierzu, daß die Zahl der Anspruchsberechtigten infolge sinkender Einnahmen und steigender Mieten erheblich zugenommen habe, so daß die Zahl der Anträge laufend ansteigt. Die Wohngeldobergrenzen sind ja längst überholt und können nur durch eine Novellierung, die so schnell wie irgend möglich vorgenommen werden sollte, aufgefangen werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Für uns Sozialdemokraten ist eine Wohnung jedenfalls kein Gegenstand des gehobenen Konsums, sondern neben Gesundheit, Nahrung und Arbeit eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein menschliches Leben und dessen Entwicklung.

    (Beifall bei der SPD) Wohnung ist eben mehr als nur Unterkunft.


    (Sehr richtig! bei der SPD und der CDU/ CSU)

    Die SPD verweist mit Stolz darauf, daß unter ihrer Federführung bei der Fünften Wohngeldnovelle vor allem familienpolitische Gesichtspunkte tonangebend waren.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Unter Ihrer Federführung sind die anonymen Großstadtviertel entstanden!)

    Damals kam es zu überproportionalen Anhebungen der Beträge in der Wohngeldtabelle für Haushalte mit vier und mehr Personen, d. h. für kinderreiche Familien.
    Wir beschlossen die Einführung eines Freibetrages für mitverdienende Kinder. Dieser Freibetrag ist seit dem 1. März 1983 gestrichen. Diese Maßnahme ist völlig unverständlich,

    (Hornung [CDU/CSU]: Sie haben noch nicht kapiert, warum!)

    denn bei der Berechnung des Jahreseinkommens einer Familie schlägt sie ja mit zu Buche. Die frühere Regelung sollte der Tatsache Rechnung tragen, daß mitverdienende Kinder nicht ihren gesamten Verdienst nun der Familie zum Lebensunterhalt zur Verfügung stellen können. Dieser Freibetrag bezog sich ja sowieso auf einen Personenkreis, der in der Regel über ein geringes Einkommen verfügt und von dem nicht erwartet werden kann, daß das bisher freigehaltene Einkommen nunmehr im
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1984 4609
    Frau Dr. Czempiel
    Haushaltsbudget der Familie zur Abdeckung der Mietkosten zur Verfügung gestellt wird.
    Konnten nach der Fünften Wohngeldnovelle Alleinerziehende bisher für jedes Kind unter 16 Jahren einen Freibetrag von 1 200 DM absetzen, so ist dies jetzt nur noch für Kinder unter 12 Jahren möglich, als ob nicht gerade Kinder zwischen 12 und 16 Jahren ganz erhebliche Mehrkosten verursachen würden. Außerdem wird der Freibetrag für Alleinerziehende — Frau Rönsch hat das j a vorhin schon gesagt — nur noch erwerbstätigen oder auszubildenden Alleinerziehenden, die länger vom Haushalt entfernt sind, gewährt. Die frühere Regelung sollte als familienpolitische Maßnahme der Situation der Alleinerziehenden Rechnung tragen. Wer weiß, wie schwierig es gerade Alleinerziehende haben, der wird unsere Maßnahmen verstehen. Dieser Personenkreis wird zu Recht als besonders förderungsbedürftig angesehen. Die neue Regelung führte zu einer verstärkten wirtschaftlichen Belastung der ohnehin bereits angespannten Haushalte alleinerziehender Elternteile.
    Ein weiteres Beispiel: Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit um wenigstens 80 % konnten bei der Bestimmung der Höchstbeträge des für eine Familie zu berechnenden Wohngeldes doppelt gezählt werden. Man ging davon aus, daß Schwerbehinderte einen besonderen Wohnbedarf haben — ich möchte Frau Rönsch hier widersprechen, die gesagt hat, dies sei nicht der Fall — und daher eine höhere Miete zahlen oder größere Belastungen insgesamt aufbringen müssen.

    (Waltemathe [SPD]: Frau Rönsch ist gar nicht mehr da!)

    — Nein. —

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sie ist gerade mal raus!)

    Diese Bestimmung ist gestrichen, und das führt im Bereich der mit Behinderten lebenden Familien zu einer Verringerung des Wohngeldanspruchs, ohne daß ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Belastungen begründeterweise Rechnung getragen wird.
    Diese Reihe ließe sich, was das Wohngeld anlangt, beliebig fortsetzen. Sie läuft immer wieder auf eine erhebliche Verschlechterung der Situation der Familien hinaus. Dies wird durch Parteien vertreten, die sich, bevor sie in der Regierungsverantwortung standen, zum selbsternannten Familienadvokaten machten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Der heutige Zickzackkurs im Familienbereich läßt sich auch nicht dadurch geradebiegen, daß immer wieder die mißliche Finanzlage und die Erblast bemüht wird. Ich habe vorhin schon auf die Arbeitslosen hingewiesen; wir wären froh, wenn die Arbeitslosenquote noch auf dem damaligen Stand wäre.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Menschen in der Bundesrepublik sind ja alle willig zu sparen. So ist das doch gar nicht.

    (Hornung [CDU/CSU]: Diese Heuchelei! Das hat doch jeder erkannt!)

    — Alle. Aber wenn es nur diejenigen trifft, die arm sind, wenn es nur diejenigen trifft, die am unteren Ende der Skala stehen, dann stimmt die ganze Richtung nicht.

    (Beifall bei der SPD — Hornung [CDU/ CSU]: Sie haben die Wirtschaft kaputtgemacht! Deswegen ist für die Armen nichts mehr da!)

    Durch die Zuordnung zum Sozialgesetz ist das Wohngeld eine eigenständige, auf Dauer angelegte Sozialleistung. Dabei muß man immer im Auge behalten — dies ist für die gesamte Wohngeldentwicklung wichtig —, daß das Wohngeld alle Schwankungen bei der Sozialhilfe mit auffängt. Wird weniger Sozialhilfe gezahlt, geht das Wohngeld hinauf, und umgekehrt.
    Die mißliche Entwicklung beim Wohngeld, die sogenannte Liberalisierung im Bereich des Mietrechts und die Stagnation in der Einkommensentwicklung belasten daher einen großen Teil von Familien nachhaltig und führen zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Sozialhilfe, so daß die Reduzierung der Ansprüche nach dem Wohngeldgesetz nicht zu einer Kostenersparung, wie Sie meinen, führt, sondern in einem erheblichen Umfang lediglich zu einer Kostenverlagerung zuungunsten der Sozialhilfe.
    Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Novellierung bereits zum 1. Januar 1985 durchzuführen,

    (Beifall bei der SPD)

    was rein technisch auch möglich ist und was, will man, die soziale Gerechtigkeit nicht völlig über Bord werfen und überhaupt noch etwas gelten lassen, dringend erforderlich ist.

    (Beifall bei der SPD)