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ID1006204600

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    7. Krizsan.: 1
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    Plenarprotokoll 10/62 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 62. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. März 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4407 A Aktuelle Stunde betr. die aktuelle Menschenrechtslage in der Türkei angesichts der bedrohlichen Lage der Gefangenen in den türkischen Militärgefängnissen Schily GRÜNE 4407 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 4408 B Voigt (Frankfurt) SPD 4409 C Dr. Hirsch FDP 4410 B Genscher, Bundesminister AA 4411 A Frau Huber SPD 4411 D Graf Huyn CDU/CSU 4412 D Frau Luuk SPD 4413 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 4414 D Hoss GRÜNE 4415 D Schwarz CDU/CSU 4416 B Bindig SPD 4417A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1201 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1202 — 4417 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1108 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Dr. Jannsen, Frau Reetz, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1184 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 4418 B Fischer (Osthofen) SPD 4419 D Bohl CDU/CSU 4422 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 4424 D Kleinert (Hannover) FDP 4426 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksache 10/1189 — Dr. Kreile CDU/CSU 4429 C Dr. Mertens (Bottrop) SPD 4430 D Gattermann FDP 4432 C Krizsan GRÜNE 4433 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 4434 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1984 Beratung des Jahresberichts 1983 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1061 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 4435 B Heistermann SPD 4437 A Dr. Feldmann FDP 4438 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 4440 B Voigt (Sonthofen) fraktionslos 4442 C Nächste Sitzung 4444 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4445 *A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4445 *C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1984 4407 62. Sitzung Bonn, den 30. März 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 30. 3. Austermann 30. 3. Bahr 30. 3. Dr. Becker (Frankfurt) 30. 3. Frau Beck-Oberdorf 30. 3. Breuer 30. 3. Brosi 30. 3. Buschbom 30. 3. Catenhusen 30. 3. Curdt 30. 3. Dörflinger 30. 3. Dr. Ehmke 30. 3. Engelsberger 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Franke 30. 3. Gallus 30. 3. Dr. Götz 30. 3. Dr. Häfele 30. 3. Heyenn 30. 3. Jaunich 30. 3. Klein (München) 30. 3. Dr. Kübler 30. 3. Kuhlwein 30. 3. Lambinus 30. 3. Liedtke 30. 3. Link (Diepholz) 30. 3. Lutz 30. 3. Metz 30. 3. Dr. Müller* 30. 3. Nelle 30. 3. Niegel 30. 3. Offergeld 30. 3. Porzner 30. 3. Frau Reetz 30. 3. Reuschenbach 30. 3. Sauer (Stuttgart) 30. 3. Schmidt (Hamburg) 30. 3. Frau Schmidt (Nürnberg) 30. 3. Schmidt (Wattenscheid) 30. 3. Schmitz (Baesweiler) 30. 3. Frau Schoppe 30. 3. Schröder (Hannover) 30. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 3. Stücklen 30. 3. Tietjen 30. 3. Vahlberg 30. 3. Dr. Warnke 30. 3. Weiskirch (Olpe) 30. 3. Wischnewski 30. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 30. 3. Würtz** 30. 3. Zander 30. 3. Dr. Zimmermann 30. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Nutzung der Solartechnik für die Niedertemperatur-Wärmeversorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 10/1090) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. Januar bis 2. Februar 1984 in Straßburg (Drucksache 10/1096) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Konsolidierung und zum Ausbau des Europäischen Währungssystems im Rahmen der Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom März 1982 (Drucksache 10/1097) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1983 (Drucksache 10/1113) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Mehrwertsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/1122) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/84 - Zollpräferenzen 1984 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 10/1156) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 3. Mai 1984 vorzulegen
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    Rede von Hans H. Gattermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit seinem Beschluß hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes den Gesetzgeber in Handlungszwang gebracht. Er hat eine jahrelange Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes und des Bundesfinanzhofes aufgegeben, nach der betrieblich bedingte Geldbußen als steuerlich nicht abzugsfähig erklärt wurden. Selten ist eine BFH-Entscheidung öffentlich so kritisiert worden wie diese, bis hin zu hämischen Kommentaren.
    Die FDP-Fraktion wird sich an dieser politisch wirksamen Schelte des Bundesfinanzhofes nicht beteiligen. Denn zum einen war es seit längerem absehbar, daß der Bundesfinanzhof zu einer solchen Entscheidung kommen würde,

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Sehr weise!)

    abzulesen aus dem Vorlagebeschluß des I. Senates vom 28. April 1982, abzulesen aus einer ensprechenden vorausgehenden Rechtsprechung.
    Zum anderen aber schließt sich die FDP dieser Gerichtsschelte deshalb nicht an, weil der Bundesfinanzhof in dankenswerter Weise endlich einmal wieder einen tragenden Grundsatz unseres Steuersystems deutlich herausgestellt hat, nämlich den Grundsatz, der in der politischen Diskussion — leider auch gelegentlich in der Anwendungspraxis der Exekutive — immer wieder vergessen wird, daß die Einkommen- und die Körperschaftsteuer Überschüsse und Gewinne besteuern und daß der Gewinn der Saldo aus Betriebserträgen und betrieblich veranlaßten Aufwendungen ist. Was betrieblich veranlaßte Aufwendungen sind, bestimmt in einer freien Wirtschaftsordnung vom Grundsatz her zunächst einmal die Unternehmensleitung und nicht die Finanzverwaltung.
    Will der Gesetzgeber — dies hat der BFH klar herausgestellt — im Einzelfall von diesem Grundsatz abweichen und bestimmte Kategorien von Betriebsausgaben steuerlich nicht anerkennen, dann



    Gattermann
    muß er ein konkretes Abzugsverbot in das Gesetz einfügen. Dies ist bei Geldbußen und Geldstrafen bisher nicht geschehen. Die Entscheidung des BFH ist eine logische Konsequenz aus diesem Tatbestand.
    Damit aber nun kein Irrtum aufkommt: Die FDPFraktion unterstützt den materiellen Inhalt dieser Gesetzesvorlage aus vollster Überzeugung. Die rechtspolitischen Zielsetzungen, die mit Geldbußen und Geldstrafen verfolgt werden, erfordern zwingend die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit. Dies aber hat der Gesetzgeber eben festzustellen.
    Für die FDP ist es unbestritten, daß Sinn und Zweck von Geldstrafen und Geldbußen einer wesentlich höherrangigen Zielsetzung dienen als der eben von mir herausgestellte steuersystematische Grundsatz. Bei aller grundsätzlichen Unterstützung dieses Gesetzentwurfes möchten wir aber doch auf zwei Punkte aufmerksam machen.
    Der Umstand, daß der Gesetzentwurf von CDU/ CSU, SPD, FDP und nunmehr auch von den GRÜNEN gemeinschaftlich wortgleich mit der Regierungsvorlage eingebracht worden ist, bedeutet nach unserer Auffassung nicht, daß die parlamentarischen Beratungen auf eine reine Formsache zu reduzieren seien. Vor allem ist die in der Gesetzesvorlage vorgesehene Rückwirkung des Abzugsverbots sorgfältig unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Dabei ist die Frage zu stellen, ob diese Prüfung auf einen sehr restriktiven Vertrauensschutzbegriff reduziert werden kann. Es ist insbesondere zu prüfen, welche Bedeutung es für diesen Vertrauensschutz hat, wenn sich in der Anwendungspraxis der Finanzverwaltung bei EG-Bußen bisher eine höchst unterschiedliche Handhabung vollzogen haben sollte.
    Die zweite Bemerkung betrifft das grundsätzliche Verhältnis zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung. Es muß einmal wieder im Gesamtzusammenhang des Verhältnisses der Verfassungsorgane diskutiert werden, was eigentlich Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung bedeuten.

    (Beifall des Abg. Kleinert [Hannover] [FDP])

    Meine Damen und Herren, es muß in demselben Gesamtzusammenhang auch geprüft werden und einmal darüber gesprochen werden, wie es eigentlich mit dem Selbstverständnis des Parlaments zu vereinbaren ist, daß durch das Parlament schnellstens botmäßig zu reparieren ist, was nach Meinung der Rechtsprechung im Exekutivverhalten falsch ist. Diese Frage würden wir im Sinne des Selbstverständnisses des Parlaments gern einmal ausführlich diskutieren.
    Wir haben einen Gesetzentwurf mit rechtspolitisch außerordentlich interessanten Fragen zu beraten. Wir begrüßen es deshalb sehr, daß auch der Rechtsausschuß an diesen Beratungen beteiligt wird. Wir schließen dabei nicht aus, daß wir uns zu den angeschnittenen verfassungsrechtlichen Fragen auch die Meinung der verfassungsrechtlichen Wissenschaft anhören werden. Wir werden uns dennoch für eine sehr gründliche, aber auch eine sehr zügige Beratung dieses Gesetzes einsetzen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krizsan.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Julius H. Krizsan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leeres Haus! Ich freue mich, daß der eingebrachte Gesetzentwuf der GRÜNEN Sie zu schnellem Handeln gezwungen hat. Ich bin mir sicher, daß Sie sonst wieder eine lange Bank gefunden hätten, auf die die notwendige Steuerrechtsänderung geschoben worden wäre. Ich bin mir deshalb sicher, weil eben trotz besseren Wissens nicht früher gehandelt wurde. Ich kann auch Herrn Mertens nicht so richtig verstehen, der hier in eine große Schelte des Gerichts ausbricht. Herr Mertens, schon Ihre Regierung hätte doch tätig werden können. Das Problem war ja immerhin seit April 1982 bekannt, als der I. Senat des Bundesfinanzhofs diese Rechtsfragen dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt hat. Dabei lautete die Begründung, daß die Nichtabzugsfähigkeit von Geldstrafen und Geldbußen im Gesetz nicht geregelt sei. Deshalb ist in der Anfang des Jahres 1983 erschienenen Auflage des Steuerlehrbuchs von Tipke auch zu lesen, daß — ich zitiere — der Gesetzgeber baldmöglichst den § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ergänzen und ohne Rücksicht auf die Entscheidung des Großen Senats klarstellen sollte, daß Geldstrafen und Geldbußen nicht abgezogen werden dürfen.
    Die Regierung, oder besser gesagt: die Regierungen haben jedoch untätig auf die Entscheidung gewartet und auch noch nicht gehandelt, als diese am 21. November 1983 getroffen wurde. Warum? Der Handlungsbedarf war dem Bundesfinanzminister doch klar. So hätte spätestens direkt nach der Bekanntgabe ein Gesetzentwurf aus dem großen Apparat des Finanzministeriums kommen müssen. Aber statt dessen mußten auch bei dieser Selbstverständlichkeit erst die GRÜNEN initiativ werden, ehe die Regierung reagierte. Ich spreche von Selbstverständlichkeit, weil es widersinnig wäre, wenn die Wirkung von ordnungspolitischen Maßnahmen des Staates im nachhinein durch finanzpolitische Maßnahmen geändert würde.
    Die GRÜNEN würden dieses insbesondere für den Umweltbereich verurteilen. Das angestrebte Ziel unserer Politik ist es zwar, Produktionsweisen und Produkte, die zu nicht behebbaren Umweltschäden führen können, gänzlich abzuschaffen. Insofern ist die Bestrafung von Umweltschädigern nur ein Hilfsmittel der Umweltpolitik. Aber die Wirkung dieses Instruments darf nicht noch weiter ausgehöhlt werden. Dabei werden für die Betriebe hohe, schmerzhafte Bußgelder — wie z. B. im Fall der Farbwerke Hoechst — ohnehin fast nie verhängt. Leitende Angestellte dieses Werks waren im Februar 1981 zu einem Bußgeld von insgesamt 1,45 Millionen DM verurteilt worden, weil im Zeitraum von 1977 bis 1980 täglich — das bitte ich zu bedenken — bis zu 800 Tonnen Salzsäure in den Main



    Krizsan
    geleitet worden waren. Die Folge war eine katastrophale Übersäuerung des Untermains, wodurch die Gewässerökologie total zerstört wurde, die Fische krepierten und die Möglichkeiten zu ihrer Fortpflanzung auf ungewisse Dauer vernichtet wurden. Der heutige Grenzwert für diese Firma beträgt 10 bis 12 t Salzsäure pro Tag. Der Anreiz, diese Grenzwerte einzuhalten, wäre sozusagen mehr als halbiert, wenn drohende Bußgelder als Betriebsausgaben abzugsfähig wären.

    (Eigen [CDU/CSU]: Alles schlimme Leute!)

    Bußgelder beinhalten mithin einen Ansatz, um die Folgen von Umweltverschmutzung dem verursachenden Betrieb anzulasten. Würde eine Strafzahlung für eine begangene Schädigung, die allein aus Profitinteresse erfolgte, abzugsfähig sein, würde das Verursacherprinzip im nachhinein doch wieder durch das Gemeinlastprinzip ersetzt. Es wäre unserer Meinung nach auch grober Widersinn, daß der Autobesitzer, der zwei Liter Altöl vom Ölwechsel ins Erdreich abläßt, wenn er erwischt wird, das Bußgeld in voller Höhe tragen muß, während der Tankstellenbesitzer die Strafhöhe für das Ablassen von 500 Litern Altöl durch den Abzug als Betriebsausgaben verringern könnte. Um Mißverständnissen vorzubeugen, will ich hier gleich klarstellen, daß wir beider Verhalten in keinem Fall entschuldigen. Allerdings werden die ökologischen Schäden nicht dadurch verringert, daß sich die Justiz auf Kleinverschmutzer konzentriert und die größten Verschmutzer ungeschoren läßt. Die größten Wasserverschmutzer sind übrigens fast immer die Unternehmen mit den besten Bilanzen.
    Wir GRÜNEN sind gespannt, zu welchem Ergebnis die Strafanzeige führen wird, die die GRÜNEN Saar gegen die Gesellschaft für Verbrennung von Abfallstoffen in diesem Monat erstattet haben, weil der begründete Verdacht vorliegt, daß 1974 infolge eines Betonbeckenbruchs 20 000 l Altöl ins Erdreich gedrungen sind und die Firma nichts unternommen hat, um die Folgen dieser Katastrophe einzugrenzen.
    Allerdings will ich die möglichen Folgen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs für den Umweltbereich nicht überbewerten. Das wirklich Beklagenswerte an dieser Sache ist, daß die Frage der Absetzbarkeit von Bußgeldern wegen eines Verstoßes gegen Umweltbestimmungen gar keine so große Rolle spielt, weil bei den meisten Verstößen gar keine Bußgelder verhängt werden oder sie eine unbedeutende Höhe haben oder überhaupt keine Ordnungswidrigkeit angezeigt werden kann, da die Umweltverschmutzung mit behördlicher Genehmigung erfolgt, wie es z. B. bei der von Herrn Mertens schon erwähnten Dünnsäureverklappung in der Nordsee der traurige Fall ist.
    Deshalb können sich Umweltschützer meist nicht auf den juristischen Weg begeben und sich schon gar nicht auf diesen verlassen, sondern müssen andere Wege gehen. Und wenn sie diese anderen Wege dann gehen, sind es paradoxerweise die Umweltschützer, gegen die dann Verfahren eröffnet und drastische Ordnungsgelder verhängt werden.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Und da diese nicht — ich betone: nicht — im Zusammenhang mit einer Gewinnerzielung stehen, sondern genau wie bei Demonstrationen gegen militärische Aufrüstung dem Ziel dienen, die Lebensgrundlagen der Menschen zu erhalten, werden diese Ordnungsgelder dem Bereich der privaten Lebensführung zugeordnet. Das ist unserer Meinung nach absurd. Wir meinen, daß man gerade in diesem Punkt — das als Anregung für den Herrn Voss aus dem Finanzministerium —, den Sinn, den politischen Zweck und die Zielgruppen dieser Bußgelder überdenken sollte.

    (Beifall der Abg. Frau Nickels [GRÜNE]) — Danke schön.

    Wir meinen: Da gibt es noch eine Menge zu tun. Vielen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: „Brausender Beifall" in den Reihen der GRÜNEN!)