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    Plenarprotokoll 10/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 Inhalt: Verzicht des Abg. Schröder (Lüneburg) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 4229A Eintritt der Abg. Frau Dempwolf in den Deutschen Bundestag 4229 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Verlauf des EG-Gipfels in Brüssel Dr. Kohl, Bundeskanzler 4229 B Dr. Vogel SPD 4233 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4237 C Frau Kelly GRÜNE 4242 A Genscher FDP 4244 D Beratung des Agrarberichts 1984 der Bundesregierung — Drucksachen 10/980, 10/981 — Kiechle, Bundesminister BML 4267 B Vizepräsident Westphal 4276 A Fragestunde — Drucksache 10/1171 vom 23. März 1984 — Verhinderung des Kaufs und Verkaufs von Ausbildungsplätzen MdlAnfr 6, 7 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Jannsen GRÜNE Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . 4248 A, B, C, D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4248B, D Blutspendenaufkommen und Organisation des Blutspendenwesens der Bundeswehr MdlAnfr 9, 10 23.03.84 Drs 10/1171 Pauli SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 4248D, 4249 B, C, D, 4250A, B ZusFr Pauli SPD 4249 A, B, 4250 A ZusFr Frau Weyel SPD 4249C, 4250 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 4249C, 4250 B ZusFr Berger CDU/CSU 4249 D Ausweisung des Ortes Wüschheim im Hunsrück als Operationsbasis für Cruise Missiles in Protokollen des US-Repräsentantenhauses MdlAnfr 11 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg 4250 C, D, 4251A, B ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4250C, D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4251A ZusFr Horacek GRÜNE 4251A ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 4251 A Ergebnis der Erörterung der neuen amerikanischen Heeresdienstvorschrift „Field Manual 100/5" in einer Sitzung der NATO-Verteidigungsminister MdlAnfr 12 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 4251 B, C, D, 4252A ZusFr Dr. Scheer SPD 4251 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 ZusFr Bahr SPD 4251 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4252 A Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für Teilnehmer an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung MdlAnfr 17, 18 23.03.84 Drs 10/1171 Delorme SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4252 A, C, D ZusFr Delorme SPD 4252 B, C ZusFr Frau Weyel SPD 4252 C Schutz der Verbraucher vor Frischmilch mit HCH-Rückständen; Verhinderung des Angebots als H- oder Trockenmilch MdlAnfr 20, 21 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4253 A, B, C, D, 4254 A, B, C, D, 4255 A ZusFr Frau Weyel SPD 4253C, D ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . 4254 A, B ZusFr Kastning SPD 4254B, C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 4254 C ZusFr Werner CDU/CSU 4254 D Wasserdampfverfahren als Alternative zur Begasung oder Bestrahlung von Gewürzen; Deklarationsmerkmale angeblich für den Export bestrahlter Lebensmittel MdlAnfr 26, 27 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Dr. Vollmer GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4255 B, C, 4256 A, B, C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4255 B, C, 4256 A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4256 B ZusFr Horacek GRÜNE 4256 C ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 4256 C Differenz zwischen den über die Krankenkasse abgerechneten und den an das Statistische Bundesamt gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen MdlAnfr 28, 29 23.03.84 Drs 10/1171 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 4256D, 4257 A, B, C, D, 4258 A, B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU 4256 D, 4257 D ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . 4257A, 4258 C ZusFr Frau Weyel SPD 4257A, 4258 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4257B, 4258 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4258 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4258 C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4258 D Gebührenerhöhung der Technischen Überwachungsvereine MdlAnfr 32 23.03.84 Drs 10/1171 Schmidbauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4259 A, B ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 4259 B Beantragung einer Anhebung der Behördengebühren durch die Bundesländer MdlAnfr 33 23.03.84 Drs 10/1171 Schmidbauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4259 B, C ZusFr Hornung CDU/CSU 4259 C Handel mit nicht in den Verkauf gekommenen Olympia-Briefmarken 1980 MdlAnfr 39, 40 23.03.84 Drs 10/1171 Pfeffermann CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP . . 4259D, 4260 A, C, D, 4261 A, B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . . 4260 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4261A ZusFr Kastning SPD 4261 B Verwirklichung des amerikanischen „Master-Restationing-Plan" (MRP); Einbringung der ÖTV-Forderungen auf arbeitsrechtliche Besserstellung der Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften MdlAnfr 56, 57 23.03.84 Drs 10/1171 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4261 C, D, 4262A, B ZusFr Stiegler SPD 4261 C, D, 4262A, B Änderung der 1976 erlassenen „Grundsätze über die Gewährung von Ausgleichszahlungen des Bundes an Gemeinden" nach Art. 106 Abs. 8 GG als Folge von Grundsteuermindereinnahmen MdlAnfr 58, 59 23.03.84 Drs 10/1171 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 4262 B, D, 4263A ZusFr Weiß CDU/CSU 4262 D ZusFr Stiegler SPD 4263 A Verhinderung von Massenentlassungen bei den zum bundeseigenen Salzgitterkonzern gehörenden Howaldtswerken-Deutsche Werft MdlAnfr 60 23.03.84 Drs 10/1171 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4263 B, C ZusFr Gansel SPD 4263B, C ZusFr Pfuhl SPD 4263 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 III Verzicht auf Einzelnachweise bei der steuerlichen Behandlung der Kinderbetreuungskosten; Auslegung der Begriffe „Beaufsichtigung" und „Betreuung" MdlAnfr 61, 62 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Huber SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4263D, 4264 A, B, C, D ZusFr Frau Huber SPD 4264 A, B, C, D Bindung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis an die Abgabe mindestens eines alkoholfreien Getränkes unter dem Preis alkoholischer Getränke aus Gründen des Jugendschutzes MdlAnfr 65 23.03.84 Drs 10/1171 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4265 A, C, D, 4266A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . 4265B, C ZusFr Grünbeck FDP 4265 C ZusFr Pfuhl SPD 4265 D ZusFr Gansel SPD 4265 D Erteilung einer Exporterlaubnis für U-Boote nach Chile vor der Beschlußfassung des Bundestages über die Chile-Resolution MdlAnfr 71 23.03.84 Drs 10/1171 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 4266B, D ZusFr Gansel SPD 4266C, D Nächste Sitzung 4276 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4277*A Anlage 2 Berufung und Zusammensetzung einer Zulassungs- und Aufbereitungs-Kommission „Organtherapeutische Therapierichtung und Stoffgruppe" sowie Existenz und Arbeitsergebnisse anderer Kommissionen nach dem Arzneimittelgesetz MdlAnfr 22, 23 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4277* B Anlage 3 Verbot der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat in Wein; Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland; Verwendung geeigneter Trauben und Moste für die Herstellung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat aus vorhandenen Anpflanzungen MdlAnfr 24, 25 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4277* D Anlage 4 Reduzierung des Eisenbahnpersonenverkehrs in der Region Ingolstadt, insbesondere Streichung des IC-Haltepunkts MdlAnfr 34, 35 23.03.84 Drs 10/1171 Seehofer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4278* B Anlage 5 Glasfaserverkabelung in Schleswig-Holstein MdlAnfr 38 23.03.84 Drs 10/1171 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4278* C Anlage 6 Verzögerung der Abschiebung von Asylbewerbern durch Folgeanträge im Sinne des Asylverfahrensgesetzes MdlAnfr 48, 49 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4278* D Anlage 7 Belastung der Bundesbeamten durch Anpassung von Beihilfevorschriften an Landesregelungen MdlAnfr 50, 51 23.03.84 Drs 10/1171 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4279* B Anlage 8 Neugestaltung der steuerlichen Wohnungseigentums-Förderung und künftige steuerliche Behandlung von selbstgenutztem Wohnungseigentum MdlAnfr 53, 54 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4279* C Anlage 9 Lieferung deutscher Hubschrauber, Panzertransporter und Flugabwehrraketen direkt oder über Drittländer an den Irak MdlAnfr 70 23.03.84 Drs 10/1171 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4280* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 4229 60. Sitzung Bonn, den 28. März 1984 Beginn: 8.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 30. 3. Breuer 28. 3. Brosi 30. 3. Dr. von Bülow 29. 3. Dr. Bugl 28. 3. Buschbom 30. 3. Curdt 30. 3. Dr. Ehrenberg 28. 3. Engelsberger 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Dr. Hackel* 28. 3. Herterich 28. 3. Klein (München) 28. 3. Krizsan 29. 3. Liedtke 28. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 29. 3. Dr. Müller* 30. 3. Niegel 30. 3. Offergeld 30. 3. Porzner 30. 3. Schemken 28. 3. Schmidt (Hamburg) 30. 3. Schmidt (München) * 28. 3. Schmidt (Wattenscheid) 30. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 3. Dr. Warnke 30. 3. Weiskirch (Olpe) 30. 3. Wischnewski 30. 3. Dr. Zimmermann 30. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1171 Fragen 22 und 23): Wird die Bundesregierung entsprechend dem Arzneimittelgesetz eine Zulassungs- und Aufbereitungskommission für den humanmedizinischen Bereich „Organtherapeutische Therapierichtung und Stoffgruppe" berufen, und wie wird diese zusammengesetzt? Welche anderen Zulassungs- und Aufbereitungskommissionen nach dem Arzneimittelgesetz wurden bisher berufen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Arbeit dieser Kommissionen? Zu Frage 22: Es ist nicht beabsichtigt, die bereits berufenen fünfzehn Kommissionen um weitere zu ergänzen. Die Zulassung und Aufbereitung von Arzneimitteln, die aus Organen gewonnen werden, sollten zweckmäßigerweise entsprechend ihren Anwendungsgebieten den bereits berufenen Zulassungs- und Aufbereitungskommissionen zugeordnet werden. Bei der Behandlung von Organpräparaten können sich Anlagen zum Stenographischen Bericht diese Kommissionen besonderer Schverständiger bedienen. Zu Frage 23: Im humanmedizinischen Bereich existieren eine Kommission für die Zulassung bisher unbekannter Arzneimittel und ein gestrafftes System von zehn Aufbereitungskommissionen für bekannte Arzneimittel, gegliedert nach Großgruppen der Anwendungsgebiete. Hinzu treten die Kommissionen für die Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie die gleichzeitig die Zulassungsund Aufbereitungsaufgaben wahrnehmen. Eine Kommission betreut die Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren. Einzelheiten sind den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger vom 13. April 1977 und 22. April 1982, die ich Ihnen gern zugänglich machen werde, zu entnehmen. Die Bundesregierung ist im übrigen in ihrem Bericht über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz (BT-Drucksache 9/1355) umfassend auf die Arbeit der Zulassungs- und Aufbereitungskommissionen eingegangen. Ich kann mich daher hier auf grundsätzliche Feststellungen beschränken, daß sich die Beteiligung des in den Kommissionen versammelten Sachverstandes positiv auf das Zulassungsverfahren ausgewirkt hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 10/1171 Fragen 24 und 25): Wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel die Beschlußempfehlung des Bundesrates zum Einsatz von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) (BR-Drucksache 543/83) vom 24. Februar 1984 dahin gehend aufnehmen, daß die Ersetzung des Zuckers durch rektifiziertes Traubenmostkonzentrat abgelehnt wird, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verbots der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat in Wein aus den Weinbaugebieten der Bundesrepublik Deutschland anhängig ist? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Beschlußempfehlung des Bundesrates zum Einsatz von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) (BR-Drucksache 543/83), und hat sie bereits Vorstellungen, wie kontrolliert werden soll, daß für die Herstellung von RTK nur geeignete Trauben und Moste aus vorhandenen Anpflanzungen verwendet werden? Zu Frage 24: Wie ich Ihnen schon in meinem Schreiben vom 30. Dezember 1983 erklärt habe, hat die Bundesregierung ein Verbot der Saccharose als Anreicherungsmittel von Anfang an abgelehnt. Sie hat deshalb auch den Vorschlag der Kommission, dies in der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 ab 16. März 1989 vorzuschreiben, die Zustimmung versagt. Im selben Schreiben habe ich Ihnen auch mitgeteilt, daß die EG-Kommission wegen des im Weinge- 4278* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 setz enthaltenen Verbots, RTK zur Anreicherung von Landwein und von Qualitätswein zu verwenden, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. In diesem Verfahren hat die Kommission am 23. Februar 1984 die mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, die nach Artikel 169 des EWG-Vertrags Voraussetzung für die Klageerhebung zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist. Zu Frage 25: Nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht bleibt Saccharose wie bisher als Anreicherungsmittel zulässig. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die Weinwirtschaft weiterhin von diesem ihr vertrauten und in der Anwendung problemlosen Stoff gebrauch machen wird. Gleichwohl hat die Bundesregierung in Brüssel darauf gedrängt, daß in der Gemeinschaft strenge Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Produktion und des Transports von RTK wie auch seiner Anwendung geschaffen werden. Hierzu ist durch Änderung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften die Beförderung mit Begleitdokument in gekennzeichneten Normbehältnissen mit einem fälschungssicheren Verschluß bis zum Anwender vorgesehen. Dieser hat dann die Verwendung in seiner Weinbuchführung abzuschreiben. Der Entwicklung praxisgerechter Nachweismethoden für Saccharose und RTK wird die Bundesregierung auch künftig besondere Aufmerksamkeit widmen. Die geschmackliche Neutralität von RTK ist bei Einhaltung der gemeinschaftlichen Begriffsbestimmung gewährleistet. Daß keine Rebflächen zum Zwecke der RTK-Produktion angelegt werden dürfen, ist der übereinstimmende Wille aller Mitgliedstaaten. Die Kontrolle hierüber obliegt den Überwachungsorganen der Erzeugermitgliedstaaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Seehofer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1171 Fragen 34 und 35): Plant die Deutsche Bundesbahn in der Region Ingolstadt eine Reduzierung ihres Angebots auf der Schiene oder gar Streckenstillegungen? Trifft es zu, daß zukünftig IC-Züge nicht mehr über Ingolstadt geführt werden und dafür mehr D-Züge eingesetzt werden sollen? Zu Frage 34: Ich beantworte Ihre Frage mit nein. Zu Frage 35: Zum Jahresfahrplan 1984/85 (Beginn 3. Juni 1984) wird nach Mitteilung der zuständigen Deutschen Bundesbahn keine grundsätzliche Änderung der Bedienung von Ingolstadt durch Fernzüge vorgenommen. Künftig werden lediglich bei den IC-Zügen IC 583 (Bremen—München) statt IC 581 (Hamburg—München) und bei den D-Zügen FD 723 (Dortmund—Berchtesgaden) statt D 883 (Rheine—München) in Ingolstadt halten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1171 Frage 38): Wann soll nach den Plänen der Bundesregierung mit der Glasfaserverkabelung in Schleswig-Holstein begonnen werden, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß für dieses Bundesland wegen seiner Randlage neue Dienste der Telekommunikation genauso wichtig wie überregionale Verkehrsanbindungen sind? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, zum frühest möglichen Zeitpunkt mit dem nachfrage- und rentabilitätsorientierten Ausbau eines langfristig einzurichtenden Glasfasernetzes für neue Breitbanddienste der Individualkommunikation zu beginnen. Bis zur Realisierung optischer Übertragungen in der Ortsebene sind aber noch eine Reihe technischer und wirtschaftlicher Fragen zu klären, so daß mit einer Diensteinführung auf der Basis optischer Nachrichtentechnik erst zu Beginn des nächsten Jahrzehnts zu rechnen ist. Es ist selbstverständlich, daß beim Ausbau der Netze zur gegebenen Zeit auch die Interessen des Landes Schleswig-Holstein und seine besondere geographische Situation berücksichtigt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/1171 Fragen 48 und 49): In wie vielen Fällen wurden 1982 und 1983 von Asylbewerbern sogenannte „Folgeanträge" im Sinne des Asylverfahrensgesetzes gestellt? In wie vielen Fällen blieben diese Anträge erfolglos, und haben sie zu einer merklichen Verzögerung der Abschiebung von Asylbewerbern geführt? Zu Frage 48: Das Asylverfahrensgesetz unterscheidet zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Folgeanträgen. Nach dem Asylverfahrensgesetz werden dem Bundesamt nur beachtliche Folgeanträge zur Entscheidung zugeleitet. Eine Erfassung dieser Anträge erfolgt erst seit dem 1. Januar 1983. Im Jahre 1983 sind 1 581 beachtliche Folgeanträge an das Bundesamt weitergeleitet worden. Nach dem Asylverfahrensgesetz entscheiden über unbeachtliche Folgeanträge die Ausländerbehörden in eigener Zuständigkeit. Das Bundesamt erhält von diesen unbeachtlichen Folgeanträgen nur Kenntnis, soweit sie ihm von den Ausländerbehörden gemeldet werden. Im Jahre 1983 sind dem Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 4279* Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge insgesamt 2 449 unbeachtliche Folgeanträge gemeldet worden. Es ist aber davon auszugehen, daß die tatsächliche Zahl der unbeachtlichen Folgeanträge erheblich höher ist. Da auch die Länder unbeachtliche Asylanträge im allgemeinen nicht zentral erfassen, vermag die Bundesregierung die genaue Zahl dieser Anträge nicht anzugeben. Zu Frage 49: Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das nur über beachtliche Folgeanträge zu entscheiden hat, behandelt diese Anträge wie Erstanträge. Die Entscheidungen darüber werden deshalb auch nicht gesondert erfaßt. Die Bundesregierung kann somit nicht beantworten, in wie vielen Fällen beachtliche Folgeanträge erfolglos geblieben sind. Unbeachtliche Folgeanträge verzögern die Abschiebung von Asylbewerbern, da gegen die Abschiebungsandrohung das Verwaltungsgericht regelmäßig angerufen und vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt wird. Nicht selten stellen Ausländer einen zweiten und dritten Folgeantrag, um die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zu verzögern. Die Ausländerbehörden sollen hierdurch vorgesehene Verfahren immer von neuem einleiten, um durch Rechtsbehelfeinlegung den Vollzug der Abschiebung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird die Abschiebung nicht selten erheblich verzögert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1171 Fragen 50 und 51): Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Zielsetzung beabsichtigt die Bundesregierung, neue Beihilfevorschriften zu verabschieden? Ist dabei insbesondere zu erwarten, daß durch Anpassung an die Regelungen einzelner Bundesländer eine zusätzliche Belastung der Beamten des Bundes zu besorgen ist? Ziel der in Abstimmung mit den Ländern erarbeiteten Neuordnung des Beihilferechts des Bundes ist die dringend gebotene Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, die erforderliche Vereinheitlichung dieses Rechtsgebietes, aber auch die ebenso notwendige Beseitigung von Fehlentwicklungen. Dadurch wird gleichzeitig ein Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet. Diese Zielsetzung würde gefährdet, wenn in der Neuordnung Regelungen vorgesehen würden, die mit den Grundsätzen beamtenrechtlicher Krankenfürsorge unvereinbar sind und deswegen von den Ländern nicht mitgetragen würden. Der Bundesminister des Innern, der nach § 200 des Bundesbeamtengesetzes für den Erlaß der Beihilfevorschriften zuständig ist, wird daher Regelungen einzelner Bundesländer nicht in die Neuordnung aufnehmen, die zu zusätzlichen Belastungen führen. Nach seiner Auffassung ist durch die bereits erbrachten Sparbeiträge die Belastungsgrenze der Beamten und Versorgungsempfänger erreicht. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuordnung ist eine abschließende Entscheidung noch nicht ergangen, sie wird in Kürze getroffen werden. Es ist jedoch gewährleistet, daß zwischen Verkündung und Inkrafttreten eine ausreichende Anpassungsfrist von etwa 6 Monaten vorgesehen wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/1171 Fragen 53 und 54): Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung bei der Neugestaltung der steuerlichen Wohneigentums-Förderung von einem umschichtbaren Finanzvolumen von 7,2 Milliarden DM ausgeht? Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung davon ausgeht, daß selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich künftig prinzipiell wie ein Konsumgut behandelt werden soll? Über die langfristigen Perspektiven der Wohnungsbauförderung, insbesondere über die Neugestaltung der steuerlichen Regelungen für das selbstgenutzte Wohneigentum nach Auslaufen der Ende 1982 beschlossenen, zeitlich befristeten Maßnahmen hat am 14. Februar 1984 ein erstes Gespräch zwischen den Ministern Dr. Stoltenberg und Dr. Schneider stattgefunden. Fachbeamte des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und des Bundesministeriums der Finanzen prüfen derzeit verschiedene mögliche Elemente und Formen einer Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Wohneigentums im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen, die damit verbundenen steuerlichen Aspekte und ihre wohnungspolitische Wirksamkeit. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Einzelfragen, zum Beispiel ob selbstgenutztes Wohneigentum zukünftig als Konsum- oder Investitionsgut behandelt wird, kann ich deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben. Die Bundesregierung wird, wie ich Ihnen bereits am 25. Januar 1984 mitgeteilt habe, zu gegebener Zeit das Ergebnis ihrer Prüfung mitteilen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten, der den in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 formulierten Zielen entspricht, daß viele Bürger Wohneigentum erwerben können, steuerliche Verzerrungen beseitigt und familienfreundliche Lösungen angestrebt werden. 4280* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. März 1984 Es wird angestrebt, vor der Sommerpause eine Kabinettvorlage zu erarbeiten, aus der sich die neuen Rahmenbedingungen ergeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/1171 Frage 70): Treffen Angaben von „sipri" zu, wonach Hubschrauber des Typs BO-105 — direkt und über Drittländer — sowie Panzertransporter und Roland-Flugabwehrraketen über die deutsch-französische Firma Euromissile an den Irak geliefert werden, und hat die Bundesregierung hierfür die gesetzlich vorgeschriebenen Ausfuhrgenehmigungen erteilt? Der Export der militärischen Version des Hubschraubers BO 105 ist nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigungspflichtig; Genehmigungen für den Export solcher Hubschrauber direkt oder über Drittländer in den Irak sind nicht erteilt worden. Dagegen ist der Export von zehn zivilen Hubschraubern in den Irak im Jahre 1978 nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigt worden. Genehmigungen für den Export speziell für Panzertransporte konstruierter Fahrzeuge aus der Bundesrepublik Deutschland direkt oder über Drittländer in den Irak sind ebenfalls nicht erteilt worden. Nicht auszuschließen ist, daß zivile Hubschrauber des Typs BO 105, die nicht mit genehmigungspflichtigen Navigationsgeräten ausgestattet sind, und Fahrzeuge, die nicht für militärische Zwecke besonders konstruiert sind, wie z. B. Zugmaschinen, Tieflader oder handelsübliche Lastkraftwagen, für deren Export es daher keiner Genehmigung bedarf, in den Irak geliefert worden sind. Die Firma Euro-Missile exportiert die im Rahmen einer Gemeinschaftsproduktion hergestellten Roland-Flugabwehrraketen in eigener Verantwortung und im Rahmen der französischen Exportregelungen für Rüstungsgüter.
Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich denke, daß ich unser aller Freude Ausdruck gebe, wenn ich mich sehr befriedigt darüber zeige, daß unser Kollege Peter Lorenz nach langer, schwerer Krankheit wieder gesund unter uns ist.

(Beifall)

Der Abgeordnete Schröder (Lüneburg) hat am 22. März 1984 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Als Nachfolgerin hat am 22. März 1984 die Abgeordnete Frau Dempwolf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße die Kollegin und hoffe auf gute Zusammenarbeit und viel Erfolg hier.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Verlauf des EG-Gipfels in Brüssel
Meine Damen und Herren, hier ist interfraktionell eine Aussprache von einer Runde — zwei Stunden — verabredet. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagung des Europäischen Rates am 19. und 20. März in Brüssel ist ohne ein abschließendes Ergebnis geblieben. Ich bedaure dies zutiefst, zumal eine Einigung über alle Punkte des Stuttgarter Paketes in greifbare Nähe gerückt war.
    Lassen Sie mich eingangs noch einmal die Stuttgarter Einigung vom vergangenen Jahr in ihren Grundzügen umreißen. Im Juni des vergangenen Jahres haben wir die drängendsten Probleme der Gemeinschaft zusammengefaßt und gebündelt. Wir haben uns damals folgende Aufgaben gestellt: die Erweiterung der Gemeinschaft um Spanien und Portugal, die neuen Entwicklungen in Forschung und Technologie und ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, die wirtschaftlichen Strukturprobleme und Umweltfragen, der Ausbau des Binnenmarktes und noch einiges über diese Aufzählung hinaus.
    Wenn die Gemeinschaft diesen Aufgaben gerecht werden will, muß sie alles tun, um sich selbst auf solide finanzielle Grundlagen zu stellen. Deshalb haben wir uns in Stuttgart gleichgewichtige und auch gleichwertige Fortschritte in folgenden Bereichen vorgenommen: Die Haushaltsdisziplin in der Gemeinschaft soll verstärkt werden — das schließt die Verbesserung der Effizienz der Strukturfonds ebenso wie die Begrenzung des Anstiegs der Agrarkosten ein —, die Haushaltsungleichgewichte sollen beseitigt, und die künftige Finanzierung der Gemeinschaft durch Aufstockung der eigenen Einnahmen soll gesichert werden.
    Niemand von uns, meine Damen und Herren, hat sich je Illusionen über die Schwierigkeiten der Lösung dieser Aufgaben gemacht. Es galt und gilt, einen Ausgleich unter den Interessen der Mitgliedstaaten zu finden. Dieser Ausgleich kann nicht nur darin bestehen, möglichst gleichgewichtig viele nationale Wünsche nebeneinander zu stellen und aneinanderzufügen. Er kann nur durch deutliche Einschnitte in den Bestand gefunden werden.
    Die wirtschaftliche Situation sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der Gemeinschaft zwingt uns alle zu einer verstärkten Haushaltsdisziplin, zur Begrenzung der Ausgaben und insbesondere des Kostenanstiegs im Agrarbereich. Ob wir es zugeben oder nicht, meine Damen und Herren, die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten befinden sich nicht mehr in einer Zeit ständig wachsenden Wohlstands und voller Kassen. Heute sind wir überall in der Gemeinschaft von Strukturkrisen, Arbeitslosigkeit und vielen anderen Heimsuchungen hart getroffen. Alle Regierungen in der Gemeinschaft sind gezwungen, durch Einsparungen in den nationalen Haushalten die Konsolidierung voranzutreiben. Die Europäische Gemeinschaft und ihr Haushalt können und dürfen da keine Ausnahme machen.
    Gleichzeitig wächst in einer solchen Zeit natürlich der Widerstand der betroffenen Gruppen und Länder gegen einschneidende Maßnahmen. Diese Maßnahmen müssen jedoch tiefgreifend sein, wenn die jetzt zu fassenden Beschlüsse von Dauer sein sollen. So ist es erklärlich, daß diese Verhandlungen ganz besonders hart geführt werden und natürlich auch Zeit kosten. Ich darf die Gelegenheit nutzen,



    Bundeskanzler Dr. Kohl
    auch von dieser Stelle aus alle unsere Partner und natürlich uns selbst aufzurufen, uns vor nationaler und politischer Kurzsichtigkeit zu hüten und das gemeinsame Ziel der Vollendung des Baues Europas nicht aus den Augen zu verlieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Europäische Gemeinschaft basiert auf der Grundlage wirtschaftlicher und politischer Solidarität, d. h. einem ausgewogenen Interessenausgleich. Aber das wäre für sich allein zu wenig. Die Europäische Gemeinschaft braucht auch eine Zukunftsperspektive.
    Dem Vorsitzenden, dem französischen Staatspräsidenten François Mitterrand, ebenso wie den Mitgliedern der Kommission gebührt hohe Anerkennung dafür, daß sie im Vorfeld von Brüssel die Voraussetzungen für einen entscheidungsfähigen Kompromiß geschaffen hatten. Ihrem Engagement — ich denke hier vor allem an den französischen Präsidenten — für die europäische Sache, ihrer Entschlossenheit, jetzt einen fairen Interessenausgleich unter den Mitgliedsländern durchzusetzen, war es zu verdanken, daß den Staats- und Regierungschefs in Brüssel ein Vorschlag vorlag, der für alle Beteiligten weitgehend akzeptabel sein konnte.
    Die Agrarminister hatten im Vorfeld des Brüsseler Gipfels in zähen und sehr konzentrierten Verhandlungen eine Übereinstimmung in drei wesentlichen Elementen erzielt.
    Erstens. Die Einführung einer Garantieschwelle im Bereich der Milch, wodurch die Preisgarantie auf eine Produktionsmenge für die Gemeinschaft von 97,8 Millionen Tonnen gegenüber einer gegenwärtigen Produktionsmenge von rund 104 Millionen Tonnen längerfristig begrenzt sein wird. Damit wurde das dringendste Problem der gemeinsamen Agrarpolitik angepackt.
    Ich bin mir bewußt und ich will es aussprechen, daß mit diesem Ergebnis im Einzelfall Härten gerade auch für die betroffenen deutschen Bauern und Landwirte verbunden sind. Angesichts des rasanten Kostenanstiegs und der als Folge einer bisher unbegrenzten Preisgarantie und erheblicher Rationalisierungsfortschritte weder im Inland noch im Ausland absetzbaren Überschüsse gibt es jedoch — darüber waren wir uns in Brüssel alle einig — keinen anderen Ausweg. Es mußte schnell und wirksam gehandelt werden.
    Wenn wir zu dieser Maßnahme jetzt und heute nicht bereit sind, dann könnte eines Tages die Zeche für die Landwirte noch sehr viel teurer sein. Es geht darum, die gemeinsame Agrarpolitik und mit ihr einen Grundpfeiler der Gemeinschaft insgesamt vor dem Zusammenbruch zu bewahren.
    Zweitens. Die Agrarpreise wurden für das Wirtschaftsjahr 1984/85 mit flankierenden Maßnahmen festgesetzt. Dabei ist erreicht worden, daß die notwendigen Einschränkungen in der Agrarpolitik ausgewogen auf alle Mitgliedsländer durch Einführung von Garantieschwellen auch in anderen Produktbereichen erstreckt werden. Das betrifft vor allem die Mittelmeerprodukte. Darin liegt ebenso wie bei der Milch eine Kurskorrektur in der gemeinsamen Agrarpolitik, die lange Jahre hindurch nicht erreichbar schien.
    Drittens. Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesregierung, sind zu einer Regelung für den Abbau des positiven deutschen Grenzausgleichs in drei Stufen bereit. Damit soll ein Problem gelöst werden, über das vor allem im deutsch-französischen Verhältnis Einvernehmen hergestellt werden sollte, um in der Agrarpolitik eine neue Basis zu finden. Durch die Gewährung eines Einkommensausgleichs aus nationalen Mitteln in der Größenordnung von rund 2 Milliarden DM, aber auch unter Beteiligung des Gemeinschaftshaushalts wird sichergestellt, daß diese Regelung nicht einseitig zu Lasten der deutschen Landwirtschaft geht. Der notwendige Einkommensausgleich wird nach unserem Willen gleichzeitig mit dem Beginn des Abbaus des Währungsausgleichs wirksam werden.
    Meine Damen und Herren, ich verstehe sehr gut die Sorgen unserer Bauern, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Sie können sich darauf verlassen — und müssen sich auch darauf verlassen können —, daß wir nicht zulassen, daß sie als Prügelknaben für die verfehlte Politik früherer Jahre herhalten müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die deutschen Bauern haben schon bei den letzten Preisrunden Geduld und Opferbereitschaft gezeigt. Dafür schulden wir ihnen Dank.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, am Ende des Europäischen Rates waren wir uns bis auf zwei wichtige Ausnahmen des Haushaltsausgleichs über alle anderen Fragen einig. Ungelöst blieben die Probleme der britischen Entlastung wie die Milchproduktionszuwachsrate Irlands. Der größte Teil der Aufgabe, die wir uns in Stuttgart gestellt hatten, konnte erledigt werden. Dies ist ein Erfolg, der in seiner Bedeutung nicht übersehen oder unterschätzt werden darf, auch wenn am Ende dieser Tagung keine Einigung über das Gesamtpaket zustande kam.
    Was konnten wir erreichen? Es ist eine Neuorientierung der gemeinsamen Agrarpolitik erreicht worden. Sie bietet die Aussicht, das Problem der Überproduktion in den Griff zu bekommen, den Ausgabenanstieg im Agrarbereich zu bremsen und die gemeinsame Agrarpolitik insgesamt veränderten Bedingungen anzupassen.
    Dieses Ziel haben alle Bundesregierungen in den letzten Jahrzehnten mit großer Beharrlichkeit verfolgt. Die Agrarminister hatten im Vorfeld des Brüsseler Gipfels in zähen, aber sehr konzentrierten Verhandlungen hierüber auch schon praktisch eine abschließende Lösung erzielt. Es bestand Einvernehmen darüber, eine finanzielle Leitlinie zur Herstellung einer strikten Haushaltsdisziplin für die Europäische Gemeinschaft einzuführen. Auch sie bedeutet ein völlig neues Element gegenüber der Vergangenheit. Vorgesehen ist eine Verfahrensregelung mit dem Ziel, die allgemeine Ausgabenentwicklung der Gemeinschaft im Einvernehmen zwi-



    Bundeskanzler Dr. Kohl
    schen Rat, Kommission und Europäischem Parlament wirksam in den Griff zu bekommen. Die Bundesregierung mißt der Durchsetzung des von ihr seit langem geforderten Prinzips, daß der Anstieg der Agrarkosten unterhalb des Wachstums der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft gehalten werden muß, ganz besondere Bedeutung bei. Damit wäre erreicht, was die deutsche Politik in den letzten Jahrzehnten immer wieder angestrebt hat. Wir gewinnen größeren finanziellen Spielraum für andere Gemeinschaftsaufgaben.
    Meine Damen und Herren, es bestand ferner Einvernehmen darüber, einen Mechanismus einzuführen, um eine gerechtere Lastenverteilung zu erreichen. Da die Bundesrepublik Deutschland den höchsten Anteil an den Lasten innerhalb der Gemeinschaft trägt, mußte die Bundesregierung hierauf entscheidenden Wert legen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Auseinandersetzungen zu beenden, die seit Jahren die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft schwer belasten. Zugunsten eines Mitgliedstaates, der, gemessen an seinem relativen Wohlstand, eine besondere Haushaltslast trägt, greifen Korrekturmaßnahmen ein, deren Kriterien festgelegt sind. Wir als Bundesrepublik werden damit gegen übertriebene Belastungen geschützt. Die notwendigen Einzelheiten soll der Rat auf der Ebene der Finanzminister bis zum nächsten Europäischen Rat im Juni dieses Jahres aushandeln.
    Die Staats- und Regierungschefs einigten sich in Brüssel, der Gemeinschaft durch Ausbau und Fortentwicklung ihrer Politiken neue Impulse zu geben. Hervorzuheben sind Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie, insbesondere durch Programme für die Bereiche Telekommunikation und Biotechnologie. Dies sind Bereiche, wie wir wissen, meine Damen und Herren, in denen die europäischen Staaten gegenüber ihren großen Konkurrenten, vor allem Japan und USA, dramatisch zurückzufallen drohen. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Mobilität der Wissenschaftler in Europa zu verbessern.
    Vorgesehen sind auch Maßnahmen, um den Binnenmarkt weiter auszubauen. Ein wichtiges Ziel, das sehr kurzfristig angegangen werden muß, sind eine entscheidende Vereinfachung der Formalitäten im Binnenhandel der Gemeinschaft und der dringende Abbau und die dringende Vereinfachung des Zollsystems. Störungen, wie sie in der letzten Zeit an den Grenzen aufgetreten sind, sollten in der Zukunft vermieden werden. Sie sind unvereinbar mit der Idee der Europäischen Gemeinschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es bestand auch Einigkeit darüber, die Effizienz der Strukturfonds zu verbessern. Die Mittel sollen im Rahmen der Finanzierbarkeit real ausgeweitet und zugleich konzentriert werden. Im Rahmen integrierter Programme soll den besonderen Bedürfnissen der Mittelmeerländer Rechnung getragen werden.
    Es bestand auch völliges Einvernehmen darüber, die Beitrittsverhandlungen mit Spanien und Portugal bis zum 30. September dieses Jahres abzuschließen, so daß der Beitritt zum 1. Januar 1986 vollzogen werden kann. Damit ist auch ein vorrangiges Ziel der deutschen Politik erreicht worden. Wir lösen damit unser Wort ein, das wir alle gemeinsam, die demokratischen Parteien unseres Landes den befreundeten Staaten gegenüber bei der Wiedererrichtung der Demokratie gegeben haben.
    Im Zusammenhang mit dem Beitritt von Spanien und Portugal wird die Gemeinschaft durch eine Anhebung der Mehrwertsteuerabführung von 1,0 auf 1,4 % zum 1. Januar 1986 den Finanzrahmen erhöhen. Die Ratifizierung dieser Erhöhung soll gleichzeitig mit der Ratifizierung der Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal erfolgen.
    In einer Absichtserklärung des Europäischen Rates ist vorgesehen, ab 1. Januar 1988 eine weitere Erhöhung der Eigeneinnahmen auf 1,6 % zu ermöglichen. Das setzt jedoch voraus, daß ein einstimmiger Beschluß der zuständigen Gremien und damit auch ein positives Votum aller Mitgliedstaaten vorliegen.
    Herr Kollege Vogel, Sie haben in diesem Zusammenhang gestern davon gesprochen — ich darf kurz darauf eingehen —, daß der sich abzeichnende Kompromiß in den nächsten vier bis fünf Jahren die Bundesrepublik und die Steuerzahler bei uns zwischen 32 und 34 Milliarden DM kosten wird. Ich hoffe, ich habe das korrekt zitiert. Wir haben jetzt eine erste Berechnung vorgenommen; das Ganze ist j a notwendigerweise etwas vage, weil noch kein Beschluß vorliegt. Sie gehen bei dieser Mehraufwendung von 32 bis 34 Milliarden DM neben Ausgleichsforderungen für den Abbau des Währungsausgleichs offensichtlich von einer vollen Ausschöpfung der auf 1,4 % bzw. 1,6 % erhöhten Mehrwertsteuerabführung für die Dauer von fünf Jahren aus. Wenn ich es richtig verstehe, ergibt sich hieraus die genannte Zahl für die Jahre von 1985 bis 1989.
    Nach den ersten Berechnungen, die wir vorgenommen haben, werden die tatsächlichen Mehrwertsteuerabführungen bei einer unterstellten Steigerung des EG-Haushalts von 10 % — das war die Diskussionsgrundlage in Brüssel — jedoch auf 8 392 000 000 geschätzt. Dabei gehen wir davon aus — sonst hätten wir das ja nicht angestrebt —, daß die Beschlüsse zur Haushaltsdisziplin — Steigerungssatz der Agrarkosten unter den eigenen Einnahmen, keine Überschreitung der Höchstbeträge für die nichtagrarischen Ausgaben — selbstverständlich eingehalten werden.

    (Gansel [SPD]: Können Sie das noch einmal mit anderen Worten erklären?)

    Das heißt, bei dieser Prämisse, von der wir ausgehen, ergibt sich für die Jahre 1985 bis 1989 eine Summe, die etwa bei 18 Milliarden liegt.
    Es ist natürlich richtig, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Vogel: daß diese Kosten in der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen sind. Das konnte ja auch gar nicht geschehen. Selbstverständlich müssen sie bei der Überarbeitung der mittelfristigen Finanzplanung aufgenommen werden. Ich hoffe, daß wir in einigen Wochen in den zustän-



    Bundeskanzler Dr. Kohl
    digen Ausschüssen über ein Gesamtpaket, das dann endgültig fertiggestellt ist, sprechen können. Dann wird man diese Berechnung auch noch sehr viel detaillierter und korrekter vornehmen können.
    Meine Damen und Herren, zwei dornige Probleme — und dies weiß jeder — blieben in Brüssel am Ende ungelöst: erstens die Frage der irischen Beteiligung an der Rückführung der Milchproduktion. Irland bestand und besteht angesichts der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Milchwirtschaft für dieses Land auf Sonderbehandlung und fordert die Zuerkennung einer höheren Produktionsquote. Diese Forderung fand durchaus Verständnis bei allen Teilnehmern. Die Zugeständnisse der Partner erschienen der irischen Regierung jedoch nicht ausreichend. Ich denke, bei gutem Willen muß es möglich sein, in dieser Frage zu einer Verständigung zu kommen.
    Zweitens. Offen ist weiterhin das Problem der britischen Entlastung. Die Berechtigung einer britischen Ausgleichsforderung ist im Grunde allgemein anerkannt. So hat das Vereinigte Königreich auch in den vergangenen Jahren Rückerstattungen erhalten: 1982 in einer Höhe von 1 050 Millionen ECU. Der für 1983 vereinbarte Betrag von 750 Millionen ECU ist noch nicht zurückgeflossen. Für 1984 bestand — und man kann wohl sagen: besteht — Großbritannien in Brüssel immer noch auf einer Entlastung in Höhe von 1 250 Millionen ECU; das entspricht etwa 3 Milliarden DM. Diese Forderung erschien den übrigen Mitgliedsländern, und zwar ohne Ausnahme, selbst unter Berücksichtigung der besonderen britischen Situation als nicht akzeptabel.
    Ich habe am Ende der Brüsseler Konferenz und nach, glaube ich, sechs Stunden Debatten zu diesem Punkt versucht, gemeinsam mit anderen die Verhandlungen mit einem eigenen Vorschlag voranzubringen. Danach konnte Großbritannien für die Dauer von fünf Jahren eine jährliche Entlastung von 1 Milliarde ECU gewährt werden. Im Anschluß daran sollte auch zugunsten Großbritanniens der von mir bereits erwähnte Korrekturmechanismus eingreifen, über dessen wesentliche Elemente auch mit Großbritannien, d. h. mit allen, Einvernehmen bestand.
    Um eine Einigung zu erleichtern, habe ich diesen Vorschlag mit einem weiteren Entgegenkommen unserer Seite verbunden: Ich habe angeboten, die deutsche Beteiligung an der britischen Entlastung von jährlich 1 Milliarde ECU nicht wie bisher auf 50 %, sondern auf 66 % des nach dem Beitragsschlüssel auf uns entfallenden Anteils zu bemessen.
    Mit Ausnahme Großbritanniens fanden alle anderen Mitgliedstaaten dieses Angebot annehmbar.
    Großbritannien lehnte auch eine weitere Verbesserung des Angebots ab, die darin bestand, die Übergangslösung mit jeweils 1 Milliarde ECU bereits nach drei oder auch zwei Jahren in eine Dauerlösung mit dem Korrekturmechanismus überzuleiten. Bei einer Annahme dieses Vorschlags hätte Großbritannien durch eine dynamische Ausgestaltung im dritten oder vierten Jahr eine höhere Entlastung erzielen können.
    Dies, meine Damen und Herren, war die Lage am späten Abend des 20. März. Sie ließ zur Enttäuschung auf allen Seiten einen endgültigen Abschluß der Verhandlungen nicht mehr zu.
    Ich fasse das Ergebnis dieser Brüsseler Tagung aus unserer Sicht wie folgt zusammen.
    Erstens. Über den überwiegenden Teil des Stuttgarter Verhandlungspakets konnte Einigung erzielt werden. Sie steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt einer Regelung der offengebliebenen Punkte. Wir sind jedoch ein ganz wesentliches Stück weitergekommen. Dies war nur möglich, weil jeder seinen Beitrag leistete und bereit war, eigene Forderungen zurückzustecken und den Belangen der Partner und dem Gemeinschaftsinteresse Rechnung zu tragen. Leider — auch das muß gesagt werden — war in zwei Fragen eine Einigung bisher nicht möglich.
    Zweitens. Die Bundesregierung hat auch auf dieser Sitzung des Europäischen Rates — wie die Bun- desregierungen zuvor in den letzten Jahrzehnten — in der vordersten Linie jener Mitgliedstaaten gestanden, die die Zukunft der Gemeinschaft entschieden verteidigen. Seit Konrad Adenauer hat jeder deutsche Bundeskanzler dazu aufgerufen, eigene Forderungen, so berechtigt sie sein mögen, nicht vor den Bestand und den Ausbau der Gemeinschaft zu stellen. Für mich gilt das gleiche. Ich stehe damit nicht allein im Kreis unserer Partner, und hierin sehe ich einen Beweis dafür, daß die Gemeinschaftssolidarität auch künftig kräftig genug sein wird, sich in kritischen Situationen zu bewähren.
    Drittens. Alle Beteiligten waren sich bewußt, daß man nicht ohne die Bereitschaft auseinandergehen konnte, weitere erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die beiden noch offenen Punkte einer annehmbaren Lösung zuzuführen. Das, was so mühsam und unter Opfern für jeden bereits erreicht worden ist, darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Jetzt, meine Damen und Herren, kommt es darauf an, das erzielte Einvernehmen zu erhalten und schließlich durch die noch fehlenden Schluß-steine zu vervollkommnen. Der Rat der Landwirtschaftsminister und der Außenministerrat, die gestern und vorgestern in Brüssel tagten, haben zum großen Bedauern der Bundesregierung keine Einigung gebracht. In beiden Räten wurde erneut die Anstrengung unternommen, die möglich war, um die noch offenen Probleme zu lösen. Wir haben uns bereiterklärt, den Korrekturmechanismus für die britische Entlastung schon nach dem ersten Jahr wirksam werden zu lassen. Und Irland wurde eine Aufstockung seiner Milch-Quote um weitere 200 000 Tonnen angeboten.
    Der französische Staatspräsident hat sich bereit erklärt, erneut eine große Anstrengung zu unternehmen, in alle Hauptstädte zu reisen und die notwendigen Gespräche zu führen. Er beabsichtigt, mit den Regierungen der Gemeinschaft gemeinsam nach einem Weg zu suchen, der auch Großbritan-



    Bundeskanzler Dr. Kohl
    nien in der Frage seines Ausgleichs in einer auch für die anderen Mitgliedstaaten tragbaren Weise zufriedenstellt. François Mitterrand hat außerdem seine Absicht zum Ausdruck gebracht, noch vor Juni dieses Jahres eine Sondertagung des Rates einzuberufen. allerdings unter der Voraussetzung, daß vor Beginn einer solchen Tagung sich auch eine hinreichende Chance für die Einigung abzeichnet. Ich habe selbstverständlich meine Bereitschaft erklärt, ihn hierbei zu unterstützen.
    Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung wird an ihrem Europa-Kurs festhalten. Die heute zu überwindenden Schwierigkeiten sind das Ergebnis von Fehlentwicklungen in vielen Jahren. Sie zu beseitigen kostet Mühen und Opfer. Aber wir dürfen zu keinem Augenblick dabei aus den Augen verlieren, was in all diesen Jahren auf dem Spiel stand und was für die Zukunft auf dem Spiel steht. Es geht darum, ob Europa fähig ist, die Interessen seiner Nationalstaaten auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und sich zu einigen. Diese Einigung Europas, um deren wirtschaftliche Grundlagen wir heute ringen, bedarf — endlich, sage ich — auch der stärkeren politischen Ausformung. Auch hierüber werden wir, nicht zuletzt im Blick auf die Wahl zum Europäischen Parlament am 17. Juni, bald, noch in diesem Jahr mit unseren Partnern sprechen müssen. Die Frage wird sein: Wer von uns allen in der Gemeinschaft ist bereit, die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft auch in schwierigsten Zeiten als irreversibel, als unwiderruflich zu betrachten? Die Frage ist: Wer ist bereit, uns und anderen auf dem Weg zur Politischen Union Europas mit dem erklärten Ziel des Baus der Vereinigten Staaten von Europa zu folgen? Denn dies ist j a die Intention der Gründer der Europäischen Gemeinschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist unser Wunsch und es ist unsere Hoffnung, daß diese beiden entscheidenden Fragen von möglichst allen Partnern der Gemeinschaft mit einem klaren Ja beantwortet werden. Die Antwort auf unsere Fragen wird uns die Richtung angeben, der wir folgen müssen, wenn wir beim Bau und der politischen Integration Europas endlich weiterkommen wollen. In der Präambel des EWG-Vertrages ist im ersten Satz die Rede vom festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen. Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, daß dem Willen nun auch konkret Taten überall in Europa folgen. Wir sind dazu bereit.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)