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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 10052

  • date_rangeDatum: 8. Februar 1984

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 Inhalt: Begrüßung des Abgeordneten des österreichischen Nationalrats Friedrich Peter . . 3679 A Benennung des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) als Mitglied des Programmbeirats der Deutschen Bundespost 3679 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entscheidung in der Angelegenheit des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 10/956 — Jahn (Marburg) SPD 3679 B Dr. Kohl, Bundeskanzler 3683 B Brandt SPD 3686 C Rühe CDU/CSU 3690 C Fischer (Frankfurt) GRÜNE 3694 D Ronneburger FDP 3697 B Fragestunde — Drucksache 10/957 vom 3. Februar 1984 — Konvention über den Austausch von pflanzlichen genetischen Ressourcen und Schaffung eines Systems international kontrollierter Genbanken MdlAnfr 1 03.02.84 Drs 10/957 Catenhusen SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 3700 C, D, 3701A ZusFr Catenhusen SPD 3700D, 3701 A Filme des Gesamtdeutschen Instituts über Ostdeutschland und die Heimatvertreibung von Deutschen MdlAnfr 3 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Rehlinger BMB . . . . 3701 B, C, D, 3702A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3701C,D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 3701 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 3702 A ZusFr Krizsan GRÜNE 3702 A Haltung des Bundesministers Dr. Wörner zur Kritik des Regierungssprechers Boenisch am Militärischen Abschirmdienst und am Verteidigungsministerium MdlAnfr 4 03.02.84 Drs 10/957 Würtz SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 3702 B, C, D, 3703A, B ZusFr Würtz SPD 3702 C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 3702 D ZusFr Dr. Penner SPD 3703 A ZusFr Jungmann SPD 3703 B ZusFr Jansen SPD 3703 B Förderung von Zeitschriften mit Waffenwerbung, insbesondere der Verlagsgruppe Mönch, sowie Beurteilung von exportorientierten Rüstungsausstellungen, wie MEDE bzw. IDEE MdlAnfr 5 03.02.84 Drs 10/957 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3703C, D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 3703 D II Deutscher Bundestag 10.Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 Veröffentlichung der Abgasschadstoffwerte für Kraftfahrzeuge MdlAnfr 20 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Göhner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3704 A, B, C ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 3704 B ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 3704C Ungenutzte Ausbildungsplätze bei der Bundesbahn MdlAnfr 21 03.02.84 Drs 10/957 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 3704D, 3705A,B ZusFr Kuhlwein SPD 3704D, 3705A ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 3705A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 3705 B Übernahme der 1984 bei der Bundesbahn ausgebildeten Jugendlichen sowie Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze MdlAnfr 22, 23 03.02.84 Drs 10/957 Drabiniok GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3705 C, D, 3706A, B,C, D ZusFr Drabiniok GRÜNE . . . 3705D, 3706C,D ZusFr Kuhlwein SPD 3706A ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 3706 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3706 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 3706 D Stillegung von Bundesbahnstrecken in Bayern und im Zonenrandgebiet sowie Auflösung von Einrichtungen der Bundesbahnverwaltung MdlAnfr 24, 25 03.02.84 Drs 10/957 Lutz SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 3707 A, B, C, D, 3708 A, B, C, D, 3709A, B ZusFr Lutz SPD 3707 A, B, 3708C, D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 3707 B ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . . 3707C, 3709A ZusFr Drabiniok GRÜNE 3707C, D ZusFr Krizsan GRÜNE 3707 D ZusFr Dr. Enders SPD 3708 A ZusFr Lambinus SPD 3708A, 3709A ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 3709 B Auflösung von Bundesbahndirektionen sowie der Sozialverwaltung Süd in Rosenheim MdlAnfr 26, 27 03.02.84 Drs 10/957 Gerstl (Passau) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 3709 C, D, 3710A,B ZusFr Gerstl (Passau) SPD . . . 3709C, 3710A ZusFr Catenhusen SPD 3709C, 3710A ZusFr Drabiniok GRÜNE 3709 D Finanzierungsgrundsätze für den bundeseigenen Schienenverkehr; Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Bundesbahn MdlAnfr 28, 29 03.02.84 Drs 10/957 Weinhofer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 3710 B, C, D, 3711A ZusFr Weinhofer SPD 3710C ZusFr Drabiniok GRÜNE 3710C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 3710 D Flächenbedienung durch die Bundesbahn im Personen- und Güterverkehr MdlAnfr 30 03.02.84 Drs 10/957 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3711 B, C, D, 3712A,B ZusFr Amling SPD 3711 C ZusFr Lambinus SPD 3711C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 3711D ZusFr Drabiniok GRÜNE . . . . 3711 D, 3712 A ZusFr Heyenn SPD 3712A Verwirklichung des Bahnkonzepts der Bundesregierung vom 23. 11. 1983 MdlAnfr 31 03.02.84 Drs 10/957 Amling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3712B, D ZusFr Amling SPD 3712 C Entscheidung des einzelnen Mieters über den Anschluß an das Kabelfernsehen MdlAnfr 39 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Rawe BMP 3713 A, C, D ZusFr Dr. Hirsch FDP 3713B,C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 3713 D Antennenverbote zur Erzwingung von Anschlüssen für das Kabelfernsehen MdlAnfr 40 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hirsch FDP Antw StSekr von Loewenich BMBau 3714 A, B, C, D ZusFr Dr. Hirsch FDP 3714B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 3714C ZusFr Krizsan GRÜNE 3714C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 3714C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 III Beschränkung der Wohnungsbauförderung im sozialen Wohnungsbau auf Eigentumsmaßnahmen MdlAnfr 41, 42 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Schöfberger SPD Antw StSekr von Loewenich BMBau . . 3714A, 3715A,C,D, 3716A,B ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . . . 3715 B,C,D ZusFr Dr. Sperling SPD 3715D, 3716A ZusFr Lambinus SPD 3716B Behinderung von Bauinvestitionen in Höhe von 200 Milliarden DM durch das geltende Baurecht laut Aussage des PStSekr Dr. Jahn; Vorlage des geplanten Baugesetzbuches vor 1986 MdlAnfr 43, 44 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Sperling SPD Antw StSekr von Loewenich BMBau 3716 B,C,D, 3717A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 3716 B, D, 3717A Höhe der Lizenzeinnahmen sowie der Forschungs- und Entwicklungsmittel des Kernforschungszentrums Karlsruhe für das Trenndüsenprojekt; Vergabe von Förderungsmitteln an den Lizenznehmer STEAG MdlAnfr 46, 47 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3717 B,C,D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 3717B, C Vorlage eines vollständigen Angebots aller Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst einschließlich Bahn und Post für das Ausbildungsjahr 1984/85 MdlAnfr 49 03.02.84 Drs 10/957 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 3718 A, B, C ZusFr Frau Weyel SPD 3718A,C ZusFr Dr. Sperling SPD 3718C Nächste Sitzung 3718 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3719*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3719* B Anlage 3 Gesundheitsschäden von Tieren in vom Waldsterben besonders betroffenen Gebieten MdlAnfr 2 03.02.84 Drs 10/957 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 3719* D Anlage 4 Veröffentlichung des sechsten Jugendberichts „Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr 7 03.02.84 Drs 10/957 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3720*A 3720*A Anlage 5 Zubilligung der Versorgungsanwartschaft eines politischen Beamten für den Bundesbeauftragten für den Zivildienst trotz Ablehnung der Verbeamtung durch den Bundespersonalausschuß MdlAnfr 8 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3720* B Anlage 6 Verkaufs- und Verzehrverbote für Leber und andere Innereien von Wild MdlAnfr 9 03.02.84 Drs 10/957 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3720* C Anlage 7 Gründe für die geringe Auflagenhöhe der BMJFG-Schriftenreihe „Daten des Gesundheitswesens — Ausgabe 1983 —" MdlAnfr 10 03.02.84 Drs 10/957 Frau Schoppe DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3720* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 Anlage 8 Kommerzielle Verwendung von Embryonen und Föten MdlAnfr 11 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3720* D Anlage 9 Wert des innerdeutschen Luftverkehrs, insbesondere auf den Linien SaarbrückenFrankfurt und Saarbrücken-Düsseldorf für die regionale Wirtschaft; Einsatz moderneren Fluggeräts auf diesen Linien MdlAnfr 12, 13 03.02.84 Drs 10/957 Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3721*A Anlage 10 Beschleunigte Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 224 zwischen der A 42 und der A 2 MdlAnfr 14, 15 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Mertens (Bottrop) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3721* C Anlage 11 Fahrten eines Ost-Berliner Taxiunternehmens nach West-Berlin; Möglichkeit von Fahrten West-Berliner Taxiunternehmen in den Ostteil Berlins MdlAnfr 16, 17 03.02.84 Drs 10/957 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3721* D Anlage 12 Herabsetzung der CO-Abgabewerte in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend dem tatsächlichen technischen Stand MdlAnfr 18, 19 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3722* B Anlage 13 Verlagerung von Bundeswehrtransporten auf die Bundesbahn; Neuverteilung der Aufgaben von Bund und Ländern im öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 32, 33 03.02.84 Drs 10/957 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 3722* C Anlage 14 Fahrplanausdünnung der Bundesbahn in Schleswig-Holstein ab Sommer 1984; Stillegung der Bundsbahnstrecke Rendsburg-Kiel MdlAnfr 34, 35 03.02.84 Drs 10/957 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3723* A Anlage 15 Zentrales Register zur Überwachung des illegalen Reinigens von Öltankern MdlAnfr 36 03.02.84 Drs 10/957 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3723* C Anlage 16 Verlagerung der Briefpost vom Nachtflugpostnetz auf die Bahnpost MdlAnfr 37, 38 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3723* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 3679 52. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 49. Sitzung, Seite 3500 A: In der fünften Zeile von unten (von B an) ist statt „eineinhalb Jahre" zu lesen „einhalb Jahr" Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 3719* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 10.2. Frau Beck-Oberdorf 10.2. Brosi 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Hartmann 10.2. Heimann 9.2. Kißlinger 10.2. Lintner 8.2. Dr. h. c. Lorenz 10.2. Dr. Marx 8. 2. Nagel 10.2. Schmidt (Hamburg) 10.2. Schröer (Mülheim) 8. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 10.2. Dr. Steger 10.2. Stobbe 10.2. Vahlberg 10.2. Dr. Vogel 10.2. Voigt (Frankfurt) 10.2. Frau Dr. Wex 10.2. Windelen 8. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Februar 1984 dem Gesetz zur Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes zugestimmt. Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 26. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Maßnahmen im Anschluß an die Debatte des Europäischen Parlaments über den Hunger in der Welt zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Hungers in der Welt sowie zu den zu diesem Thema eingereichten Entschließungsanträgen — Drucksache 10/358 Nr. 108 — Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür — Drucksache 10/358 Nr. 82 — Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 26. und 27. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Festlegung allgemeiner Leitlinien betr. die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nicht-assoziierten Entwicklungsländer für das Jahr 1984 — Drucksache 10/486 Nr. 8, berichtigt in Drucksache 10/546 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des Hungers in der Welt — Drucksache 10/358 Nr. 110 — Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 20. bzw. 25. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, da der Rat über die Vorlagen Beschluß gefaßt hat: Vorschlag eines Beschlusses des Rates über das Rahmenprogramm der wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten der Gemeinschaft 1984-1987 — Drucksache 10/295 — Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/402/EWG zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms (1982-1984) auf dem Gebiet der Rohstoffe — Drucksache 10/546 Nr. 21 — Die in Drucksache 10/873 unter Nummer 1 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 724/75 über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist als Drucksache 10/931 verteilt. Die in Drucksache 10/873 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen im Beschäftigungsbereich Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Energiestrategie ist als Drucksache 10/938 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 2): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Tiere in vom Waldsterben besonders betroffenen Gebieten Gesundheitsschäden aufweisen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Tiere in vom Waldsterben besonders betroffenen Gebieten Gesundheitsschäden aufweisen, die von Gesundheitsschäden, wie sie in anderen Gebieten auftreten, abweichen. Eine Umfrage bei Sachverständigen in den Ländern und der Bundes- 3720* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 anstalt für Fleischforschung in Kulmbach hat zu keinen anderen Ergebnissen geführt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 7): Wann wird die Bundesregierung den sechsten Jugendbericht „Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlichen, und warum hat sie dies bisher noch nicht getan, obwohl der Bericht bereits im Dezember 1982 fertiggestellt wurde? Die Stellungnahme der Bundesregierung zum 6. Jugendbericht soll am 15. Februar vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach wird der Bericht zusammen mit der Stellungnahme umgehend Bundesrat und Bundestag zugeleitet werden. Die Abfassung der Stellungnahme hat wegen der Bedeutung und der Schwierigkeit des Themas längere Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich angenommen wurde, allerdings nicht länger als bei den vorausgegangenen Jugendberichten. Nach dem Gesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, den Jugendbericht gemeinsam mit ihrer Stellungnahme dem Parlament zuzuleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 8): Aus welchen sachlichen und rechtlichen Gründen hält es die Bundesregierung für angebracht und zulässig, dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst durch Anstellungsvertrag die Versorgungsanwartschaft eines „politischen Beamten" der Besoldungsgruppe A 16 zu gewähren, nachdem der Bundespersonalausschuß seine Zustimmung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis verweigert hat? Das Bundesbeamtengesetz weist in § 36 den Bundesbeauftragten für den Zivildienst als politischen Beamten aus. Der jetzige Bundesbeauftragte ist derzeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig, in dem die einzelnen Beschäftigungsbedingungen in haushaltsrechtlich und arbeitsrechtlich zulässiger Weise geregelt werden. Auch in der Praxis früherer Bundesregierungen sind, wenn Funktionen politischer Beamter von Angestellten wahrgenommen wurden, in bestimmten Fällen im Arbeitsvertrag Regelungen in Anlehnung an das Bundesbeamtengesetz vereinbart worden. Die vertragliche Regelung mit Herrn Hintze bleibt hinsichtlich seiner Bezüge für den in § 36 BBG angesprochenen Fall dahinter zurück. Insbesondere wird entgegen Ihrer Annahme keine Versorgungsanwartschaft, vielmehr werden zeitlich begrenzte Übergangsbezüge vorgesehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 9): Sind z. B. für Leber etc. von Wild in Einzelfällen bereits Verkaufs- und Verzehrverbote erfolgt? Verkaufs- und Verzehrsverbote für Organe (wie Lebern, Nieren von Wild) sind durch die Bundesregierung nicht erlassen worden. Ob dies im Einzelfall durch die zuständigen Behörden der Länder erfolgt ist, ist hier nicht bekannt geworden. Nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ist dies auch nicht erforderlich. Die Ergebnisse eines durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit geförderten umfangreichen Forschungsvorhabens zeigen, daß die in diesem Zusammenhang bedeutungsvollen Schwermetallrückstände (Blei, Cadmium, Quecksilber) bei den wichtigsten Wildtieren (Reh-, Rot-, Schwarzwild, Hasen) im Muskelfleisch praktisch nicht vorkommen. Die in Organen (Leber, Nieren) vorkommenden Rückstände sind im allgemeinen sehr niedrig und unterhalb der toxischen Grenze. Außerdem werden Organe von Wildtieren nur selten verzehrt. Deshalb reicht der den Verbrauchern immer wieder nahegebrachte Hinweis des Bundesgesundheitsamts, den Verzehr von Organen einzuschränken, als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes aus. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Schoppe (GRÜNE) (Drucksache 10/957 Frage 10): Trifft es zu, daß die „Daten des Gesundheitswesens 1983 —", Band 152, der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in geringerer Anzahl aufgelegt sind als frühere Ausgaben, und steht die Absicht der Bundesregierung dahinter, gesundheitspolitisch interessierten Bürgern aktuelle Informationen schwieriger zugänglich zu machen? Die Auflage ist zwar niedriger als bei den früheren Ausgaben. Gleichwohl hat bei einer Auflagenhöhe von jetzt 5 000 Exemplaren jeder gesundheitspolitisch Interessierte die Möglichkeit, sich über die aktuellen Daten in dieser Veröffentlichung zu unterrichten. Wir stützen uns dabei auf die Erfahrung mit der vorigen Ausgabe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Frage 11): Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen bestätigen, wonach in unserem Land Embryonen und Föten kommerziell verwendet werden, und wie beurteilt sie gegebenenfalls diesen Vorgang? Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 3721* Der Bundesregierung sind die Pressemitteilungen bekannt. Die von ihr unverzüglich angestellten Erkundigungen bei Fachverbänden (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und Industrieverband Körperpflege und Waschmittel) sowie ärztlichen Spitzengremien (Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft haben nach dem gegenwärtigen, noch nicht abgeschlossenen Stand der Befragung keinen Anhalt dafür gegeben, daß Handel und Verwertung menschlicher Embryonen und Föten in unserem Land stattfinden. Die Bundesregierung würde es auch nicht für vertretbar halten, menschliche Embryonen und Föten zum Gegenstand kommerzieller Verwendung zu machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 12 und 13): Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem innerdeutschen Luftverkehr als Impulsgeber für die regionale Wirtschaft zu, und ist sie der Meinung, daß die deutsche Lufthansa dieser Aufgabenstellung im Saarland gerecht wird'? Teilt die Bundesregierung die Vermutung, daß der Rückgang der Fluggastzahlen auf den Linien Saarbrücken-Frankfurt/Main und Saarbrücken-Düsseldorf im Einsatz unzulänglichen Fluggeräts (Short SD 330 bzw. Metroliner SWM) zu suchen ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung über die Deutsche Lufthansa Einfluß auf die Deutsche Luftverkehrsgesellschaft (DLT) nehmen, diese Unzulänglichkeiten dadurch zu beheben, daß in Zukunft — wie von der DLT in Aussicht gestellt — das moderne Gerät HS 748 eingesetzt wird'? Zu Frage 12: Die Bundesregierung steht der Aufrechterhaltung bestehender und der Einrichtung neuer leistungsfähiger regionaler Luftverkehrsdienste als Impulsgeber für die regionale Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber, soweit sich dieser Verkehr wirtschaftlich trägt und dabei die Belange der Eisenbahn gewahrt bleiben. Fluglinienverbindungen von und nach Saarbrükken können von der Deutschen Lufthansa, wie die Vergangenheit gezeigt hat, nicht durchgeführt werden, da das Aufkommen für die zur Verfügung stehenden Flugzeugtypen zu gering ist. Daher werden die gegenwärtig bestehenden Flugdienste zwischen Saarbrücken-Frankfurt (4 x täglich) und Saarbrücken-Düsseldorf (2 x täglich) von der DLT — Deutsche Luftverkehrsgesellschaft mbH, Frankfurt — durchgeführt. Diese Dienste sind in das Verkaufs- und Buchungssystem der Deutschen Lufthansa voll integriert. Insoweit wird die Deutsche Lufthansa im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten über ihren Kooperationspartner DLT ihrer Aufgabenstellung im Saarland gerecht. Zu Frage 13: Gründe für eine rückläufige Entwicklung der Fluggastzahlen auf den Linien Saarbrücken-Frankfurt und Saarbrücken-Düsseldorf sind der Bundesregierung nicht im einzelnen bekannt. Nach Angaben der diese Flugdienste durchführenden DLT — Deutsche Luftverkehrsgesellschaft mbH — sind im Jahresdurchschnitt 1983 auf der mit 19sitzigem Fluggerät des Baumusters Metroliner SWM bedienten Strecke Saarbrücken-Düsseldorf v. v. durchschnittlich 9,3 Passagiere pro Flug (2 tägliche Verbindungen) und auf der mit Short SD 330 (33 Sitze) bedienten 4mal täglichen Verbindung Saarbrücken-Frankfurt v. v. 13,8 Passagiere pro Flug befördert worden. Inwieweit durch einen eventuellen Einsatz der größeren HS 748 (44 Sitze) anstelle des bisherigen Fluggeräts die für einen wirtschaftlichen Betrieb dringend erforderliche Belebung der Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen im Saarland zu erreichen ist, kann der Bundesminister für Verkehr nicht mit genügender Sicherheit beurteilen. Im übrigen liegt eine solche Entscheidung allein im Ermessensspielraum des Saarlandes und der Luftverkehrsgesellschaft. Die Bundesregierung würde eine verbesserte Anbindung des Saarlandes im Luftverkehr sehr begrüßen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 14 und 15): Wann wird die Planung für den Streckenabschnitt der B 224 (später A 52) zwischen der A 42 und der A 2 abgeschlossen'? Wann ist mit der Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zu rechnen, und ist die Bundesregierung bereit, diese Teilstrecke in der Dringlichkeit vorzuziehen? Zu Frage 14: Der 6streifige Ausbau der B 224 im Bereich Bottrop wird von der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen geplant. Die Planung wird aus derzeitiger Sicht etwa im Jahre 1987 abgeschlossen sein. Zu Frage 15: Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nach der Entwurfsbearbeitung etwa im Jahre 1987 zu rechnen. Über ein Vorziehen in der Dringlichkeit kann erst nach baureifer Vorbereitung entschieden werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 16 und 17): 3722* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Ost-Berliner Limousinen-Service als Taxiunternehmen Fahrten in den Westteil der Stadt durchführt, und auf Grund welcher Verträge sind diese Personenbeförderungen möglich? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung für West-Berliner Taxiunternehmen, ebenfalls mit westdeutschen und ausländischen Kunden Taxifahrten in den Ostteil Berlins zu unternehmen? Zu Frage 16: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Hotel-Limousinen aus dem Ostsektor Berlins Fahrten in die Westsektoren der Stadt durchführen. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß diese Fahrten nach Artikel 25 Ziffer 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972 als gewerbliche Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr genehmigungsfrei zulässig sind. Zu Frage 17: Eine begrenzte Zahl in Berlin (West) anässiger Taxiunternehmen kann aufgrund einer besonderen Zulassung durch die DDR Berliner, westdeutsche und ausländische Kunden in den Ostsektor der Stadt bringen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Berliner Taxigewerbe seit langem anstebt, den Kreis der berechtigten Taxiunternehmen auszuweiten und die Rahmenbedingungen dieses Verkehrs zu verbessern. Die Frage ist in der nach Artikel 32 des Vertrages über Fragen des Verkehrs gebildeten Verkehrskommission bereits mehrfach angesprochen worden. Dasselbe ist auf der Ebene der Beauftragten für den Berliner Reise- und Besucherverkehr geschehen. Die DDR hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, daß die Einreise mit Taxen weder in dem Vertrag über Fragen des Verkehrs noch in der Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise-und Besucherverkehrs geregelt sei. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in einem geeigneten Zusammenhang fortsetzen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 18 und 19): Trifft es zu, daß in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Kraftfahrzeuge ein CO-Abgabewert von 4,5 Volumenprozenten mit einem möglichen Zuschlag für Meßtoleranzen von ca. 1 v. H. zugelassen, von den Automobilherstellern für neue Kraftfahrzeuge aber bereits ein Volumenprozent mit einer Toleranz plus minus 0,5 v. H. erreicht wird? Gedenkt die Bundesregierung, die offensichtlich überholten und bisher noch zulässigen CO-Abgabewerte in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dem tatsächlichen technischen Stand der neuen Kraftfahrzeuge anzupassen? Zu Frage 18: Ja, es trifft zu, daß noch Fahrzeuge im Verkehr sind, die bei niedrigeren Grenzwerten nicht betrieben werden können. Bei verschiedenen Fahrzeugtypen werden Volumenprozente CO in der genannten Größenordnung erreicht. Dies gilt jedoch nicht generell. Zu Frage 19: Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gehalt an CO im Leerlauf auf 3,5 Volumenprozente herabzusetzen. Die entsprechende Änderungsverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung soll in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 32 und 33): Ist die Bundesregierung bereit, die Glaubwürdigkeit ihrer Grundsätze in der Verkehrs- und Umweltpolitik dadurch zu untermauern, daß sie bestimmten Bundesunternehmen wie z. B. der Bundeswehr zwingend vorschreibt, ihre bisher über andere Verkehrsträger abgewickelten Transporte auf die Deutsche Bundesbahn zu verlagern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unter politisch rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten eine zweckmäßigere Verteilung der Aufgaben von Bund und Ländern im öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen, wodurch auch in Frage kommende kommunale Behörden in den Schienenpersonennahverkehr eingebunden werden können? Zu Frage 32: Die Verkehrspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, den umweltschonenden Schienenverkehr zu intensivieren. Im Rahmen unserer Wirtschafts- und Verkehrsordnung kommen verkehrslenkende dirigistische Maßnahmen hierfür jedoch nicht in Betracht, da die Bundesregierung am Grundsatz der freien Wahl der Verkehrsmittel festhält. Eine staatlich verordnete Verlagerung von Transporten auf die Schiene, wie sie in der Frage für bestimmte Bundesunternehmen gefordert wird, würde demnach nicht die Glaubwürdigkeit der verkehrspolitischen Grundsätze untermauern, sondern diesen zuwiderlaufen. Die Bundeswehr beförderte 1983 rd. 2,6 Millionen Tonnen im Wagenladungs- und Stückgutverkehr der Deutschen Bundesbahn. Dies brachte Einnahmen in Höhe von rd. 160 Mio. DM für die Deutsche Bundesbahn ein. Eine gänzliche Transportverlagerung auf die Schiene kommt aus verkehrsordnungspolitischen und innerbetrieblichen Gründen der Bundesunternehmen nicht in Betracht. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, die Deutsche Bundesbahn bei der Transportvergabe durch Bundesunternehmen angemessen zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 3723* Zu Frage 33: Der öffentliche Personennahverkehr ist in erster Linie eine Angelegenheit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Bundesregierung fördert die freiwillige Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bundesbahn und den anderen Verkehrsunternehmen sowie mit kommunalen Gebietskörperschaften. Eine Vielzahl solcher Kooperationen leisten in der gesamten Bundesrepublik erfolgreiche Arbeit. Durch eine Reihe von ÖPNV-Modellvorhaben, die der Bundesminister für Verkehr fördert, werden unter Einbeziehung der Deutschen Bundesbahn zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit, insbesondere in ländlich strukturierten Räumen untersucht. Dabei spielt die Einbindung von kommunalen Gebietskörperschaften eine besondere Rolle. Es bedarf keiner Neuverteilung der Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr. Dies beweist auch das erfolgreich abgeschlossene ÖPNV-Modell Hohenlohekreis. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 34 und 35): Welche Fahrplanausdünnung nimmt die Deutsche Bundesbahn (DB) in Schleswig-Holstein ab Sommer 1984 vor, und welche schleswig-holsteinischen Bahnhöfe werden dann von der DB nicht mehr bedient? Trägt sich die Deutsche Bundesbahn mit dem Gedanken, die Zugverbindung zwischen Rendsburg und Kiel einzustellen, wenn ja, wann ist frühestens mit dieser Einstellung zu rechnen? Zu Frage 34: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn liegt der Schwerpunkt ihrer Maßnahmen in Schleswig-Holstein auf der Relation Kiel-Rendsburg-LübeckHusum, auf der sie ein neues Bedienungskonzept einführt. Dieses sieht für den Schienenpersonenverkehr eine ausschließlich eilzugmäßige Bedienung vor, damit der systembedingte Vorteil des Schienenverkehrs — schnelle Beförderung gebündelter Verkehrsströme — besser zur Geltung kommt. Das heutige Eilzugangebot wird deshalb aufgestockt. Dadurch ergibt sich für die Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens eine Attraktivitätssteigerung infolge kürzerer Reisezeiten bei gleichzeitiger Kostenreduzierung für die Deutsche Bundesbahn. So werden in der Relation KielRendsburg-Husum künftig zwei zusätzliche Eilzugpaare und zwischen Kiel und Rendsburg ein zusätzliches Eilzugpaar verkehren. Im Rahmen des Konzeptes werden die schwach frequentierten Schienenhalte in Ohrstedt, Ahrenviöl, Sollbrück, Kronsburg, Brandsbeck, Achterwehr, Flemhude, Melsdorf künftig mit dem Bus bedient. Das neue Bedienungskonzept wurde mit den Gebietskörperschaften und dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein abgestimmt. Zu Frage 35: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn bestehen derzeit keine Überlegungen, den Bestand der Strecke Rendsburg-Kiel zur Diskussion zu stellen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 36): Wird die Bundesregierung die bereits im Rahmen internationaler Abkommen wie auf nationaler Ebene eingeleitete Maßnahmen zur Überwachung des illegalen Reinigens von Öltankern auf hoher See und in der Nordsee zumindest national durch ein zentrales Sündenregister, etwa nach dem Vorbild der Flensburger Kartei, ergänzen, um durch ein solches ergänzendes Überwachungssystem Wiederholungstäter wirksamer ermitteln und wirksamer als bisher zur Verantwortung ziehen zu können, und wann wird die Bundesregierung dieses zentrale Sündenregister (Flensburger Kartei für die Nordsee) einführen? Die Bundesregierung erfaßt schon jetzt zentral alle Verstöße gegen das Verbot, 01 oder ölhaltige Gemische in die Nordsee einzuleiten. Soweit solche Verstöße als Straftaten geahndet worden sind, werden diese in das Bundeszentralregister eingetragen. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Umweltverstößen durch Schiffe ist seit 1. Januar 1984 das Deutsche Hydrographische Institut zuständig, das aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen Wiederholungstäter leicht feststellen kann. Darüber hinaus ist durch Anweisung in den Mitteilungen für Strafsachen sichergestellt, daß das Deutsche Hydrographische Institut auch über die Einleitung und den Ausgang von Strafverfahren unterrichtet wird. Die Einrichtung einer besonderen Kartei erübrigt sich daher. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 37 und 38): Ist es mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betriebsführung bei der Deutschen Bundespost (DBP) noch zu verantworten, daß neben einem hervorragend organisierten Bahnpostnetz im Nachtluftpostnetz der DBP von Montag bis Freitag tonnenweise Briefpost befördert wird, obwohl die Kapazitäten der Bahnpost für die Beförderung dieser Briefpost ohne wesentliche Beeinträchtigung der Laufzeiten ausreichen? Ist es richtig, daß bei einer Verlagerung dieser Briefpost vom Nachtluftpostnetz auf die Bahnpost bis zu 70 Millionen DM jährlich eingespart werden können, und wann beabsichtigt die Deutsche Bundespost, diese Einsparungen zu realisieren? 3724* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1984 Zu Frage 37: Es trifft nicht zu, daß mit Hilfe des bestehenden Bahnpostnetzes das Nachtluftpostnetz ohne wesentliche Beeinträchtigung der Laufzeiten entfallen könnte. Das Nachtluftpostnetz (NLP) der Deutschen Bundespost ist unerläßlicher Bestandteil eines Systems, das eine flächendeckende Versorgung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) innerhalb der gültigen Laufzeitvorgabe für Briefsendungen gewährleistet. Die Erfüllung der Laufzeitvorgabe kann nur sichergestellt werden durch das zur Zeit bestehende ineinandergreifende Beförderungssystem von Straßenposten, Bahnposten und Luftpostverbindungen. Zu Frage 38: Die genannten Einsparungen bei einem Verzicht auf das Nachtluftpostnetz treffen nicht zu. Die Aufrechterhaltung des Nachtluftpostnetzes entspricht den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung. Bei Wegfall der Nachtluftbeförderung würden nicht etwa Kosten eingespart, sondern im Gegenteil zusätzliche Kosten verursacht, da in diesem Fall die äußerst aufwendige Unterwegsbearbeitung wieder erheblich verstärkt werden müßte, damit der Zeitverlust wenigstens teilweise ausgeglichen würde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage? — Nein.
    Die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Bamberg werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Dasselbe gilt für die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Stutzer.
    Die Frage 36 des Abgeordneten Bindig wird auf Grund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rawe zur Verfügung.
    Die Fragen 37 und 38 des Abgeordneten Riedl (München) sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Hirsch auf:



    Vizepräsident Stücklen
    Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, durch eine Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Betriebskosten einer Kabelverteilanlage und dementsprechend auch die Grundgebühr für den Mieter auch dann umzulegen, wenn der bisherige Fernsehempfang ausreichend ist und der Mieter ausdrücklich den Anschluß an die Verkabelung ablehnt, und hält die Bundesregierung es nicht für besser, eine Lösung anzustreben, nach der jeder Mieter — wie bei einem Telefonanschluß — selbst darüber entscheiden kann, ob er sich mit den entsprechenden Anschlußkosten und den Grundgebühren belasten will oder nicht?


Rede von Wilhelm Rawe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. Hirsch, die Bundesregierung hält an den im Entwurf einer Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vorgesehenen Regelungen über die Umlegung der Betriebskosten für den Kabelanschluß fest. Diese Regelungen enthalten keinen Anschlußzwang für den Mieter. Soweit der Kabelanschluß und die Hausverteilanlage nicht als wohnwertverbessernde Modernisierungsmaßnahmen anerkannt werden — die einschlägige Rechtsprechung ist hier uneinheitlich —, ist der Mieter berechtigt, den Anschluß seiner Wohnung abzulehnen. Ein Anschlußzwang für den Mieter besteht auch dann nicht, wenn der Vermieter mit einer einheitlichen Baumaßnahme seine Hausverteilanlage installiert hat. Auf Wunsch des Mieters können die in seiner Wohnung befindlichen Breitbandsteckdosen abgeklemmt oder verplombt werden. Dann fällt die monatliche Fernmeldegebühr von 6 DM für den Vermieter nicht an und darf von ihm auch nicht als Betriebskosten umgelegt werden.
Neben dem geschilderten Vermieteranschluß, der die Ursache für die Betriebskostenumlegung auf den Mieter ist, gibt es seit dem 1. Juli 1983 auch den Mieteranschluß. Hier trägt der Mieter die Installationskosten und die Fernmeldegebühren selbst. Der Mieteranschluß ist noch selten. Die Deutsche Bundespost überläßt es ihren Kunden, für welche Anschlußart sie sich entscheiden wollen.
Beim Telefon legt die Bundespost das Kabel durch eigene Kräfte oder durch Auftragnehmer stets bis in die Wohnung; sie kann also immer ein Teilnehmerverhältnis zum Mieter begründen. Dagegen endet das postalische Breitbandnetz am sogenannten Übergabepunkt — der liegt entweder im Keller oder aber, was auch möglich ist, im öffentlichen Weg —, während die Hausverkabelung zugunsten einer den Mittelstand fördernden Politik dem privaten Elektrohandwerk, wie Sie sicherlich auch wissen, überlassen worden ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage, bitte.