Rede:
ID1005010000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 63
    1. der: 6
    2. die: 4
    3. Bilanzen: 2
    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär,: 1
    6. sehen: 1
    7. Sie: 1
    8. nicht: 1
    9. im: 1
    10. Anzweifeln: 1
    11. jetzigen: 1
    12. Bankauskunftsregelung: 1
    13. einen: 1
    14. Widerspruch: 1
    15. darin,: 1
    16. daß: 1
    17. wir: 1
    18. gleichzeitig: 1
    19. ein: 1
    20. neues: 1
    21. Bilanzrichtliniengesetz: 1
    22. bekommen,: 1
    23. in: 1
    24. dem: 1
    25. Veröffentlichungspflicht: 1
    26. gesamten: 1
    27. und: 1
    28. damit: 1
    29. Zugang: 1
    30. Öffentlichkeit: 1
    31. zur: 1
    32. Bilanz: 1
    33. vieler: 1
    34. Unternehmen: 1
    35. gefordert: 1
    36. ist?Erhard,: 1
    37. Parl.: 1
    38. Staatssekretär:: 1
    39. Ich: 1
    40. muß: 1
    41. Frage: 1
    42. mit: 1
    43. einem: 1
    44. eindeutigen: 1
    45. Nein: 1
    46. beantworten.: 1
    47. Die: 1
    48. Veröffentlichung: 1
    49. von: 1
    50. ist: 1
    51. durchaus: 1
    52. etwas: 1
    53. anderes: 1
    54. als: 1
    55. Auskunft: 1
    56. über: 1
    57. Kreditwürdigkeit: 1
    58. eines: 1
    59. Menschen: 1
    60. auf: 1
    61. Grund: 1
    62. Erkenntnisse: 1
    63. Bank.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/50 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Glombig 3509 A Wahl des Abg. Porzner als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß 3509 A Wahl des Abg. Neumann (Bramsche) zum Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 3509 B Begrüßung einer Delegation des finnischen Reichstages 3539 B Erweiterung der Tagesordnung 3566 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Volkszählungsgesetzes 1983 — Drucksache 10/15 — Frau Reetz GRÜNE 3509 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 3511 C Schäfer (Offenburg) SPD 3512 D Dr. Hirsch FDP 3515 D Broll CDU/CSU 3517 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen — Drucksache 10/893 — Stutzer CDU/CSU 3520 A Frau Fuchs (Köln) SPD 3522A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 3525A Hoss GRÜNE 3527 A Frau Seiler-Albring FDP 3528 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1983) Gutachten des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1984 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1997 — Drucksache 10/560 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 3530 A Glombig SPD 3533 C Seehofer CDU/CSU 3539 C Frau Potthast GRÜNE 3540 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 3542 C Urbaniak SPD 3545 C Günther CDU/CSU 3547 C II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Dr. Bugl, Boroffka, Carstensen, Gerstein, Keller, Maaß, Frau Dr. Neumeister, Schneider (Idar-Oberstein), Seesing, Dr. Warrikoff, Landré, Dr. Laufs, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Wex, Dr. Blank, Fellner, Haungs, Dr. Lippold, Voigt (Sonthofen), Frau Dr. Wisniewski, Kolb, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Müller (Wadern), Magin, Frau Roitzsch, Frau Hoffmann (Soltau), Pohlmann, Sauter (Ichenhausen), Clemens, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Hüsch, Wilz, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Linsmeier, Schwarz, von Schmude, Dr.-Ing. Kansy, Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Neuhausen, Grünbeck, Hoffie, Eimer (Fürth), Dr. Haussmann und der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Neuausrichtung der Forschungs- und Technologiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/288, 10/710 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Zukünftige Entwicklung der Großforschungseinrichtungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Steger, Brosi, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD Zukünftige forschungspolitische Zielsetzung im Bereich der Großforschungseinrichtungen (GFE) in Verbindung mit der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zur Förderung der Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/158, 10/188, 9/962, 10/539 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme des Ersten europäischen strategischen Programms für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie (ESPRIT) — Drucksachen 10/426, 10/678 — Lenzer CDU/CSU 3567 C Stahl (Kempen) SPD 3572 A Dr.-Ing. Laermann FDP 3574 C Frau Dr. Hickel GRÜNE 3576 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 3579 B Dr. Steger SPD 3583 C Dr. Bugl CDU/CSU 3586 D Kohn FDP 3588 C Fischer (Homburg) SPD 3591 C Maaß CDU/CSU 3595 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) — Drucksache 10/406 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Humanitäres Kriegsvölkerrecht — Drucksache 10/419 — Schily GRÜNE 3598 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 3599 D Dr. Soell SPD 3602 D Möllemann, Staatsminister AA 3604 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kübler, Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften — Drucksache 10/584 — Porzner SPD (zur GO) 3609 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts — Drucksache 10/837 — Porzner SPD (zur GO) 3609 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Neuregelung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses — Drucksache 10/476 — 3609 D Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 III Beratung der Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/898 — 3609 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/895 — 3610 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/896 — 3610A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/897 — 3610A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/924 — 3610 B Beratung der Übersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/888 — 3610C Fragestunde — Drucksachen 10/908 vom 20. Januar 1984 und 10/921 vom 25. Januar 1984 — Datenschutz der Bankkunden nach der zum 1. Januar 1984 eingetretenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Möglichkeiten der Bundesregierung, auf eine Rückgängigmachung dieser Änderung hinzuwirken DringlAnfr 1, 2 25.01.84 Drs 10/921 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Erhard BMJ . . . . 3550 B, C, D, 3551 A, B, C, D, 3552 A, B, C, D, 3553 A, B, C, D ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 3550C, 3552B,C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 3550 D ZusFr Bindig SPD 3550D, 3553 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 3551A, 3553A ZusFr Dr. de With SPD 3551A, 3553 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 3551B, 3552 D ZusFr Bachmaier SPD 3551C, 3553A ZusFr Meininghaus SPD 3551C, 3553 B ZusFr Grünbeck FDP 3551D, 3552 C ZusFr Dr. Kübler SPD 3551 D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3553 C Verhandlungen mit Polen über die Pflege deutscher Kriegsgräber MdlAnfr 6 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 3554 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3554A, B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3554 C Verhinderung einer Präsentation der Wehrtechnik auf der deutschen Leistungsschau in Tokio durch die deutsche Botschaft MdlAnfr 7 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 3554 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3554 D Ausführungen des sowjetischen Verhandlungsführers bei den Genfer INF-Gesprächen zur Einschränkung des Mittelstrekkenpotentials MdlAnfr 8 20.01.84 Drs 10/908 Schreiner SPD Antw StMin Möllemann AA . . 3555 A, D, 3556 A ZusFr Schreiner SPD 3555 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 3555 D Gesamtdeutsche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland gemäß Urteil des BVG vom 31. Juli 1973 und Artikel 7 des Deutschlandvertrages auch für Bemühungen nach dem Harmel-Bericht und in der EPZ MdlAnfr 9 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 3556 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3556 B,C Forderung des polnischen Parlaments, den östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen MdlAnfr 10 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 3556D, 3557A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3557 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 3557 B IV Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Prozentuale Beitragssenkungen 1983 bei den einzelnen Krankenkassen sowie durchschnittliche Höhe der Versicherungsbeiträge 1984 MdlAnfr 46, 47 20.01.84 Drs 10/908 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Franke BMA 3557 C, D, 3558 A, C, D, 3559 A, B, C ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 3557 C, D, 3558A,C,D ZusFr Dr. de With, SPD 3559 A ZusFr Heyenn SPD 3559 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3559 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 3559 B ZusFr Grünbeck FDP 3559 C ZusFr Bachmaier SPD 3559 C Beschäftigungen für arbeitslose Jugendliche im Bereich der Altenpflege, der Sozialstationen, der Heilberufe und des Umweltschutzes MdlAnfr 49 20.01.84 Drs 10/908 Roth SPD Antw PStSekr Franke BMA 3560A,C ZusFr Roth SPD 3560 C Zuweisung von Mitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 48 20.01.84 Drs 10/908 Roth SPD Antw PStSekr Franke BMA 3560 C, D, 3561 A, B, C ZusFr Roth SPD 3560D, 3561 A ZusFr Dr. Scheer SPD 3561 B ZusFr Stiegler SPD 3561 B ZusFr Dreßler SPD 3561 C ZusFr Keller CDU/CSU 3561 C Abgeltung der Zuzahlung von 10 DM je Kurtag durch Urlaubsverzicht MdlAnfr 50, 51 20.01.84 Drs 10/908 Weinhofer SPD Antw PStSekr Franke BMA 3561 D, 3562 A, B, C, D, 3563 A, B, C, D ZusFr Weinhofer SPD 3562A, B ZusFr Müntefering SPD 3562C, 3563 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 3562 D ZusFr Lambinus SPD 3563 A ZusFr Stiegler SPD 3563 B ZusFr Heyenn SPD 3563 C ZusFr Dreßler SPD 3563 D Zahl, Gesamtvolumen und durchschnittlicher Umfang der in Konkursverfahren vereinbarten Sozialpläne seit 1975 MdlAnfr 52, 53 20.01.84 Drs 10/908 Dr. de With SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . 3564 A, B, C, D ZusFr Dr. de With SPD 3564B, D ZusFr Stiegler SPD 3564 C Verteilung der bei Konkursen abgeschlossenen Sozialpläne nach den sechs größten Unternehmensbranchen und nach Unternehmensgrößen MdlAnfr 54 20.01.84 Drs 10/908 Dreßler SPD Antw PStSekr Franke BMA . . 3564D, 3565B, C ZusFr Dreßler SPD 3565B, 3565 B Zahl der 1975-83 jährlich von Konkurs-Sozialplänen betroffenen Arbeitnehmer sowie deren durchschnittlicher finanzieller Anteil MdlAnfr 55 20.01.84 Drs 10/908 Dreßler SPD Antw PStSekr Franke BMA . 3565C, 3566 A, B, C ZusFr Dreßler SPD 3565D, 3566 B ZusFr Stiegler SPD 3566 C Nächste Sitzung 3610 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3611*A Anlage 2 Einrichtung neuer Naturschutzgebiete angesichts des Rückgangs der Feuchtgebiete; Verhandlungen mit der DDR über die Schaffung grenzübergreifender Lebensräume für Pflanzen und Tiere MdlAnfr 39, 40 20.01.84 Drs 10/908 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3611* B Anlage 3 Menge und Verwendung des durch Intervention vom EG-Markt genommenen Obstes und Gemüses im Wirtschaftsjahr 1981/1982 MdlAnfr 41 20.01.84 Drs 10/908 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3611* D Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 V Anlage 4 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Familienbetriebe auf dem Gebiet der Geflügelhaltung und der Schweinezucht MdlAnfr 42, 43 20.01.84 Drs 10/908 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3612*A Anlage 5 Existenzgefährdung der milchproduzierenden Grenzlandbauern des bayerischen Waldes angesichts der drohenden Milchkontingentierung MdlAnfr 44, 45 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3612*C Anlage 6 Befriedigung von Sozialplangläubigern beim Konkurs vor und nach der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung vom 13. 12. 1978; Wert künftiger Sozialplanansprüche nach Aufhebung der bisherigen Urteile durch Entscheidung des BVerfG vom 19. 10. 1983 MdlAnfr 56, 57 20.01.84 Drs 10/908 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 3613* A Anlage 7 Durch die Einigungsstelle zustande gekommene Sozialpläne bei Konkursen 1975-83; Auswirkungen der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Rangordnung von Sozialplanabfindungen im Konkurs auf die Abwicklung abgeschlossener und neuer Sozialpläne MdlAnfr 58, 59 20.01.84 Drs 10/908 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 3613" B Anlage 8 Heranziehung von Blitzschutzfirmen zur Winterbau-Umlage MdlAnfr 60, 61 20.01.84 Drs 10/908 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 3614*A Anlage 9 Möglichkeiten einer Anerkennung als Wehrdienstverweigerer vor Bildung der Anerkennungsausschüsse und Prüfungskammern MdlAnfr 62 20.01.84 Drs 10/908 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3614* C Anlage 10 Kritik ranghoher Offiziere an Politikern bei öffentlichen dienstlichen Veranstaltungen; Aberkennung der Sicherheitsstufe von Soldaten wegen politischer Betätigung zugunsten einer demokratischen Partei seit 1. Januar 1981 MdlAnfr 63, 64 20.01.84 Drs 10/908 Bastian GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3615*A Anlage 11 Beschaffung von Martin Marietta Pershing-1-B-Raketen durch die Bundesregierung MdlAnfr 65 20.01.84 Drs 10/908 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3615* B Anlage 12 Informationen über den Bau einer Schießanlage der US-Streitkräfte im Bereich Schwäbisch Gmünd MdlAnfr 66, 67 20.01.84 Drs 10/908 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3615* B Anlage 13 Haltung des Bundesministers der Verteidigung zur Erteilung von Lehraufträgen bei Hochschulen der Bundeswehr an Wehrdienstverweigerer MdlAnfr 68 20.01.84 Drs 10/908 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3615"D Anlage 14 Planung neuer Unterkunfts- und Sozialgebäude in Bundeswehrstandorten unter Be- VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 teiligung von Vertretern der späteren Benutzer; unzureichende Winterkleidung der Bundeswehrangehörigen MdlAnfr 69, 70 20.01.84 Drs 10/908 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3616* A Anlage 15 Wiedereinführung von Spikesreifen; Einführung von Autobahngebühren MdlAnfr 71 20.01.84 Drs 10/908 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3616* C Anlage 16 Nachteile für das LKW-Gewerbe durch die 50prozentige Erhöhung des Straßenverkehrsbeitrages in Österreich MdlAnfr 73, 74 20.01.84 Drs 10/908 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3616* D Anlage 17 Schiffbarmachung von Streckenabschnitten des Dortmund-Ems-Kanals für „1000Tonnen-Schiffe" bis 1990 MdlAnfr 75 20.01.84 Drs 10/908 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3617* B Anlage 18 Abfluß von Bundeshaushaltsmitteln für Straßenbaumaßnahmen in Baden-Württemberg im Jahre 1983 MdlAnfr 76, 77 20.01.84 Drs 10/908 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3617* C Anlage 19 Maßnahmen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung seit 1973 bis zum Inkrafttreten des MARPOL-Abkommens im Jahre 1983 MdlAnfr 79 20.01.84 Drs 10/908 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3617* D Anlage 20 Auslastung der Ausbildungskapazität im Bahnwerk Siegen MdlAnfr 80, 81 20.01.84 Drs 10/908 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3618*A Anlage 21 Zeitplan für die Fertigstellung der S-Bahn-Strecken im Raum Offenbach; Aussagen von Staatssekretär Bayer und Bundesminister Dr. Dollinger MdlAnfr 82, 83 20.01.84 Drs 10/908 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3618*C Anlage 22 Zusagen von Bundesminister Dr. Dollinger für den Bau einer S-Bahn Offenbach-Rödermark und Offenbach-Dietzenbach MdlAnfr 84, 85 20.01.84 Drs 10/908 Buckpesch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3619*A Anlage 23 Beteiligung der Bundesbahn am RheinNeckar-Nahverkehrsverbund; Aushang von Kampfschriften der metallindustriellen Arbeitgeberverbände zur Frage der Arbeitszeitverkürzung in den Zügen der Bundesbahn MdlAnfr 86, 87 20.01.84 Drs 10/908 Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3619*C Anlage 24 Erhaltung der Bundesbahnstrecke Braunschweig-Uelzen; Renovierungskosten, insbesondere für die Mittellandkanalbrücke MdlAnfr 88, 89 20.01.84 Drs 10/908 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3619* D Anlage 25 Zuständigkeit für den Erlaß von Datenschutzregelungen für Bildschirmtext und Sicherungen bei Anschluß von ausländischen Btx-Datenbanken Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 VII MdlAnfr 90 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3620*A Anlage 26 Übernahme von Auszubildenden des Fernmeldehandwerks durch die Bundespost nach der Abschlußprüfung im Sommer 1984; Kürzung der postspezifischen Ausbildungsinhalte zugunsten von in der Wirtschaft verwertbaren Elektronik-Kenntnissen MdlAnfr 91, 92 20.01.84 Drs 10/908 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3620* C Anlage 27 Arbeitsteilung im Abkommen über die europäische Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kernkraftwerken des Typs Schneller Brüter MdlAnfr 93, 94 20.01.84 Drs 10/908 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3621* B Anlage 28 Bewertung des Forschungsprogramms 1984-87 der Gemeinsamen Forschungsstelle mit Schwerpunkt nukleare Sicherheit durch den Bundesminister für Forschung und Technologie MdlAnfr 95 20.01.84 Drs 10/908 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3621*C Anlage 29 Angebliche Verhinderung der Friedensforschung durch die Bundesregierung MdlAnfr 96 20.01.84 Drs 10/908 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3622*A Anlage 30 Fortführung der Programme für die Ausbildung junger Frauen in gewerblich-technischen Berufen MdlAnfr 97, 98 20.01.84 Drs 10/908 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 3622*A Anlage 31 Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen, die angekündigte Bundesbeteiligung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nunmehr für Stipendien an promovierte Nachwuchswissenschaftler einzusetzen MdlAnfr 99 20.01.84 Drs 10/908 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 3622* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3509 50. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 47. Sitzung, Seite 3377 A, 24. Zeile: Statt „in den letzten Tagen ..." ist zu lesen: „in den letzten Fragen ..." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließl Dr. Ahrens * 27. 1. Frau Dr. Bard 27. 1. Brosi 27. 1. Brück 27. 1. Büchner (Speyer) * 27. 1. Dr. Dollinger 27. 1. Duve 27. 1. Dr. Ehmke (Ettlingen) 27. 1. Eimer (Fürth) 26. 1. Gallus 27. 1. Gerstl (Passau) * 27. 1. Handlos 27. 1. Hartmann 27. 1. Dr. Hauchler 27. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 27. 1. Heimann 27. 1. Herkenrath 27. 1. Jansen 27. 1. Kolbow ** 27. 1. Kretkowski 27. 1. Dr. h. c. Lorenz 27. 1. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 1. Dr. Müller * 27. 1. Petersen ** 27. 1. Roth (Gießen) 27. 1. Schlatter 26. 1. Schmidt (Hamburg) 27. 1. Frau Schoppe 27. 1. Schröder (Lüneburg) 27. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 27. 1. Spilker 27. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 27. 1. Steiner 26. 1. Stücklen 27. 1. Vahlberg 27. 1. Verheugen 27.1. Vosen 26. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Fragen 39 und 40): Sieht die Bundesregierung in dem Rückgang der Feuchtgebiete eine Gefahr für die Wiesenvögel, wenn ja, wird sie sich - gegebenenfalls unter finanzieller Beteiligung - für die Einrichtung großflächiger, wenn notwendig auch Bundesländer übergreifender Naturschutzgebiete einsetzen? Könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch die Ausweisung zusammenhängender, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR grenzübergreifender NaAnlagen zum Stenographischen Bericht turschutzgebiete neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden, wenn ja, hat die Bundesregierung mit der DDR darüber verhandelt oder wird sie verhandeln? Zu Frage 39: Mit dem Rückgang der Feuchtgebiete ist eine Gefahr für Wiesenvögel ebenso wie für andere Vögel, die auf solche Lebensstätten angewiesen sind, verbunden. Maßnahmen zum Schutz der Biotope wie z. B. die Einrichtung von Naturschutzgebieten, sind Aufgaben der Bundesländer. Das gilt auch für großflächige, Bundesländergrenzen übergreifende Naturschutzgebiete. Die Bundesregierung hat insgesamt nur geringe Möglichkeiten zur Mitwirkung beim Biotopschutz. So setzt sie sich insbesondere beim Beschluß über die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für die Berücksichtigung der Naturschutzbelange ein. Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer. Eine direkte finanzielle Förderung ist im Rahmen der „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" möglich. Hierbei ist jedoch auf die strengen Förderungsvoraussetzungen und den geringen Mittelansatz von derzeit 4 Millionen DM hinzuweisen. Zu Frage 40: Die Ausweisung geeigneter Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR als zusammenhängende Naturschutzgebiete wäre unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung der Lebensräume von schützenswerten Pflanzen und Tieren auch nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll. Die Bundesregierung wäre daher, u. a. auch aus diesem Grunde an einer Zusammenarbeit in Fragen des Naturschutzes mit der DDR grundsätzlich interessiert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 41): Wieviel Tonnen Obst und Gemüse wurden im Wirtschaftsjahr 1981/82 in der EG vom Markt genommen (interveniert), und wie wurden diese elf Produkte verwendet? Im Wirtschaftsjahr 1981/82 waren in der EG für die Intervention nur neun Produkte zugelassen. Eine Erweiterung auf elf Produkte erfolgte erst im Wirtschaftsjahr 1982/83. Nach Angaben der EG-Kommission wurden im Wirtschaftsjahr 1981/82 in der EG insgesamt rd. 3612* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 812 000 t Obst und Gemüse interveniert. Von dieser Menge wurden an Sozialeinrichtungen abgegeben rd. 49 000 t verfüttert rd. 159 000 t zu Alkoholherstellung verwendet rd. 126 000 t vor Verwendung unbrauchbar rd. 477 000 t Von der gesamten intervenierten Menge in der EG von rd. 812 000 t entfielen nur 439 t auf die Bundesrepublik Deutschland; das sind 0,05%. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 42 und 43): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland die Geflügelhaltung ebenso wie die Schweinezucht und -mast mehr und mehr vom landwirtschaftlichen Familienbetrieb zu gewerblich betriebenen Großanlagen verlagert, und was gedenkt sie zu unternehmen, um den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich gegenüber den gewerblichen Großbetrieben benachteiligt sind, und ist sie bereit, hier unverzüglich für Wettbewerbsgleichheit zu sorgen? Zu Frage 42: Eine Verlagerung zu gewerblichen Großbeständen hat vor allem in der Geflügelhaltung stattgefunden. Bereits seit einigen Jahren dürfte die Masthühnerhaltung zu etwa 70 bis 80 % und die Legehennenhaltung zu mehr als 50% in Haltungen betrieben werden, die nach den Abgrenzungen des Bewertungsgesetzes als gewerblich gelten. Genaue Zahlenangaben liegen hierüber nicht vor. In der Viehzählungsstatistik wird nicht gesondert erfaßt, ob größere Viehbestände im steuerlichen Sinne landwirtschaftlich oder gewerblich sind. In der Schweinehaltung wurden die Bestandsaufstockungen bisher zum allergrößten Teil in landwirtschaftlichen Betrieben vorgenommen. Das gilt insbesondere für die Sauenhaltung. In jüngster Zeit sind jedoch auch Einzelfälle von beabsichtigten Neugründungen gewerblicher Großbestände in der Schweinezucht bekanntgeworden. Die Bundesregierung will die Veredlungsproduktion den bäuerlichen Betrieben erhalten. Eine Möglichkeit für Maßnahmen hierzu liegt im steuerlichen Bereich. Geeignete Maßnahmen werden zur Zeit geprüft. Die Einführung von Bestandsobergrenzen, durch die große Tierhaltungen gesetzlich verboten und Überschreitungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, strebt die Bundesregierung u. a. aus verfassungsrechtlichen Gründen zur Zeit nicht an. Zu Frage 43: Gewerbliche Tierhalter haben gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben eine Reihe von Nachteilen, u. a. Gewerbesteuerpflicht, Ausschluß von der Pauschalierung der Mehrwertsteuer sowie von verschiedenen Vergünstigungen landwirtschaftlicher Betriebe bei der Einkommensteuer. Die Benachteiligung gewerblicher Betriebe hat sich im Laufe der letzten Jahre verringert, insbesondere weil der Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer seit 1981 nicht mehr besteht und die Gewerbesteuerfreibeträge angehoben wurden. Eine höhere Belastung landwirtschaftlicher Betriebe kann sich in einzelnen Fällen bisher bei der Grundsteuer ergeben, weil bei der landwirtschaftlichen Einheitsbewertung Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung vorgenommen werden. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und inwieweit durch Änderung im steuerlichen Bereich die Wettbewerbskraft der bäuerlichen Betriebe gegenüber gewerblichen Betrieben gestärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung bewußt, daß viele Grenzlandbauern des Bayerischen Waldes sich in den letzten Jahren auf Grund staatlicher Empfehlungen auf die Milchwirtschaft konzentriert und das Risiko einer Betriebserweiterung mit jetzigem hohen Schuldendienst auf sich genommen haben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Lage dieser Milchbauern, die wegen ihrer geographischen Heimat keine Ausweichmöglichkeit haben, angesichts der drohenden Milchkontingentierung vor dem Ruin zu bewahren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Bayerischen Wald, aber auch in anderen Regionen, in den letzten Jahren die Milchproduktion, z. B. aufgrund fehlender inner- und außerlandwirtschaftlicher Einkommensalternativen, stark zugenommen hat. Empfehlungen zur Ausdehnung der Milchproduktion hat die Bundesregierung nicht gegeben; im Gegenteil hat sie seit langem auf die Risiken eines weiteren Wachstums der Produktion hingewiesen. Um einen Zusammenbruch des EG-Milchmarktes zu verhindern, der gerade diese Regionen besonders treffen würde, müssen deshalb wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die die Überproduktion kurzfristig einschränken. Hierfür ist nach Auffassung der Bundesregierung die Garantiemengenregelung besonders geeignet, deren kurz- und mittelfristige einkommensmäßige Auswirkungen geringer sind als bei einer entsprechend wirksam gestalteten Preissenkung oder Mitverantwortungsabgabe. Der große strukturelle Wandel dieser Regionen gerade in den letzten Jahren kann z. B. durch die Wahl eines zeitnahen Referenzzeitraumes für die Festlegung der einzelbetrieblichen Garantiemengen berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3613* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 56 und 57): Zu welchem Prozentsatz wurden die Gläubiger des Sozialplans im Konkurs letztendlich befriedigt für den Zeitraum vor der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 und nach diesem Zeitraum? Welchen wirtschaftlichen Wert mißt die Bundesregierung künftigen Sozialplanansprüchen im Lichte der vorgenannten Frage zu, nachdem der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 19. Oktober 1983 die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1979 aufgehoben hat? Zu Frage 56: Die Antwort auf diese Frage ist bereits in meiner Antwort auf die zweite Frage des Herrn Kollegen de With enthalten. Zahlen zu diesem Thema sind mir nur für die beiden Jahre 1979 und 1980 bekanntgeworden, also für die Zeit nach dem Grundsatz-beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Sozialplan im Konkurs im Dezember 1978. Die Differenz zwischen der vereinbarten und der schließlich ausgeschütteten Entschädigung beträgt danach, wie gesagt, 6%. Zu Frage 57: Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Ausgangsverfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Sollte das Bundesarbeitsgericht die Sozialplanforderungen jetzt in dieselbe Rangposition einreihen wie z. B. die Lohnrückstände aus der Zeit vom 7. bis 12. Monat vor Konkurseröffnung (die erste Rangstelle unter den Konkursforderungen), dann wäre dies keine allzu große Schlechterstellung gegenüber der Situation vor dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Sollte das Bundesarbeitsgericht demgegenüber für seine Gesetzesauslegung keine solche Möglichkeit mehr sehen, so wären Sozialplanansprüche bis zu einer gesetzlichen Neuregelung praktisch wertlos. Die Befriedigungsaussichten für die nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger liegen heute durchschnittlich bei etwa 4 % der Forderungshöhe (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt der Jahre 1975 bis 1981 3,77 %; vgl. Statistisches Jahrbuch 1983, Ordnungsnummer 7.18.5). Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 58 und 59): Wie viele Sozialpläne in Konkursverfahren sind in den Jahren 1975 bis 1983 durch Anrufung der Einigungsstelle zustande gekommen, und in welchem Umfang ist die Einigungsstelle im Durchschnitt von den Anträgen der Betriebsräte abgewichen? Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rangordnung von Sozialplanabfindungen im Konkurs auf die Abwicklung bereits abgeschlossener und die Voraussetzungen für den Neuabschluß von Sozialplänen, und was wird die Bundesregierung tun, um die Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Rechtsberater, die im Vertrauen auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der Vorrangigkeit von Sozialplanansprüchen ausgegangen sind, vor Enttäuschungen dieses Vertrauens zu schützen? Zu Frage 58: Nach der Untersuchung der sozialwissenschaftlichen Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht kann für die untersuchten Jahre 1979 und 1980 davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis zwischen Sozialplänen, die ohne Tätigwerden einer Einigungsstelle abgeschlossen werden, und solchen, die unter Einschaltung der Einigungsstelle zustande kommen, im Konkursfall etwa 1 : 2 beträgt. Darüber, in welchem Umfang Einigungsstellen von den ursprünglich erhobenen Anträgen der Betriebsräte abgewichen sind, enthält die Untersuchung keine genauen Angaben. Ihr ist lediglich zu entnehmen, daß in aller Regel nur der Betriebsrat einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreitet, nicht dagegen der Konkursverwalter, und daß „gut 2/3 der Fälle", in denen die Einigungsstelle im Konkursunternehmen tätig geworden ist, einvernehmlich abgeschlossen worden sind, also entweder ohne Spruch der Einigungsstelle oder durch einstimmigen Beschluß. Zu Frage 59: Abfindungen aus Sozialplänen, die wegen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr abgewickelt wurden, werden wohl auch jetzt vom Konkursverwalter nicht ausgezahlt, solange das Bundesarbeitsgericht über die Ausgangsprozesse nicht entschieden hat. Zumindest werden in solchen Fällen die Konkursverwalter zunächst nicht mehr als die für letztrangige Konkursforderungen ermittelte Quote auszahlen wollen, sofern das nicht bereits geschehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den rechtlichen Voraussetzungen des Abschlusses von Sozialplänen in der zitierten Entscheidung nichts gesagt. In der Praxis dürfte sich der Neuabschluß von Sozialplänen im Konkurs durch die weiterbestehende Rechtsunsicherheit nicht erleichtern; möglicherweise werden die Betriebsräte jetzt versuchen, höhere Forderungen durchzusetzen, da sie befürchten müssen, daß die Sozialplanforderungen nur zu einem sehr geringen Prozentsatz ausgezahlt werden. Zu dem von Ihnen angesprochenen Vertrauen auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zu bemerken: Der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts war im Schrifttum umstritten und seit 1980 vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das war den Konkursorganen, den Gewerkschaften und ist auch Ihnen und Ihrer Fraktion bekannt, wie Ihr Gesetzentwurf zur Änderung der Konkursordnung zeigt. Zu dessen Begründung berufen Sie sich ja auf die Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung ist bestrebt, die Insolvenzrechtsreform so rasch wie möglich voranzutreiben. 3614* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Ihr ist bekannt, daß Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer angemessenen Zwischenlösung im Gespräch sind. Selbstverständlich verschließt sich die Bundesregierung einer solchen Prüfung nicht. Sie neigt bisher der Auffassung zu, daß nur im Rahmen einer Gesamtlösung die Problematik der konkursrechtlichen Behandlung der Sozialplanansprüche befriedigend geregelt werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Fragen 60 und 61): Welche Gründe sind bestimmend, Blitzschutzbetriebe zur Winterbau-Umlage heranzuziehen, für die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Handwerkszweigen feststeht, daß sie dem fachlichen Geltungsbereich der Bautarife nicht unterliegen und somit mangels der Tatbestandsvoraussetzungen des § 83 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Leistungen aus der Produktiven Winterbauförderung nicht oder nicht in vollem Umfang beanspruchen können? Welche wesentliche Belebung der Bautätigkeit in der Schlechtwetterzeit erwartet die Bundesregierung durch die Einbeziehung von Blitzschutzfirmen in die Produktive Winterbauförderung, wenn bekannt ist, daß dem inneren Blitzschutz immer größere Bedeutung zukommt und dieser von Firmen ausgeführt wird, die dem fachlichen Geltungsbereich der Bautarife nicht unterliegen? Betriebe, die Blitzschutzanlagen bauen, sind unabhängig davon, welchem Tarifbereich sie angehören, in die Winterbauförderung einbezogen und daher auch umlagepflichtig. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 1979. Sie können daher die Leistungen der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft in Anspruch nehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Voraussetzungen für das Wintergeld und das Schlechtwettergeld — der Winterlohnausgleich sowie das Verbot der witterungsbedingten Kündigung — können nicht nur durch tarifliche Regelungen, sondern auch durch Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen geschaffen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Betriebe des Blitzschutzbaus sich selbst nicht einheitlich sehen. So sind zahlreiche Betriebe beim Baugewerbe organisiert und erfüllen die tariflichen Voraussetzungen für die Zahlung von Schlechtwettergeld und Wintergeld. Sie zahlen auch Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes. Diese Betriebe haben ein Interesse daran, weiterhin in die Winterbauförderung einbezogen zu bleiben. Dem stehen die Betriebe gegenüber, die beispielsweise Mitglied in den Verbänden des Elektrohandwerks sind und deshalb durch die für sie geltenden tariflichen Regelungen die Voraussetzungen des § 83 Arbeitsförderungsgesetz nicht erfüllen. Eine unterschiedliche Behandlung der Betriebe des Blitzschutzbaus ist nicht möglich. Die Bundesregierung geht bisher davon aus, daß Betriebe, die Blitzschutzanlagen bauen, überwiegend witterungsabhängige Arbeitsplätze haben, so daß deren Bautätigkeit in der Schlechtwetter-Zeit durch die Leistungen der Winterbauförderung in wirtschafts- oder sozialpolitisch erwünschter Weise belebt wird. Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist bisher nicht bekanntgeworden. Sollten sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben, weil sich die Tätigkeit der Blitzschutzbaubetriebe ins Bauwerksinnere verlagert hat, wird die Bundesregierung überprüfen, ob die Bautätigkeit dieser Betriebe durch die Leistungen der Winterbauförderung noch in erwünschter Weise belegt wird. Ich bin daher gerne bereit, Ihre Frage zum Anlaß zu nehmen, den Verband Deutscher Blitzableiterfirmen um eine Stellungnahme hierzu zu bitten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 62): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Soldaten, Reservisten und ungediente Wehrpflichtige, die den Wehrdienst verweigern wollen, zu ihrem Recht zu kommen, obwohl Anerkennungsausschüsse und Prüfungskammern für sie noch nicht gebildet sind? Für die meisten Anträge Ungedienter, die seit Jahresmitte 1983 gestellt worden sind, ist das Bundesamt für den Zivildienst zuständig, das diese Tätigkeit bereits aufgenommen hat. Die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung können über Anerkennungsanträge erst entscheiden, wenn die — insgesamt 326 — kommunalen Vertretungskörperschaften die ehrenamtlichen Beisitzer gewählt haben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden die Wahlen vereinzelt schon im Januar, überwiegend im Februar und März, in einigen Fällen auch später stattfinden. Die Wehrersatzbehörden sind angewiesen, sicherzustellen, daß die Ausschüsse und Kammern, sobald die Beisitzer gewählt sind, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die ersten Sitzungen durchführen. Die ersten Ausschüsse werden ihre Arbeit bereits in den kommenden Tagen aufnehmen. Durch die vorübergehende Aussetzung der Verhandlungen wird das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht in Frage gestellt. Eine Einberufung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Anerkennungsantrag grundsätzlich nicht möglich. Wehrpflichtige, die den Anerkennungsantrag erst nach der Einberufung oder einer Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle gestellt und den Wehrdienst angetreten haben, können auf Antrag durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten von der unmittelbaren Bedienung der Waffe befreit werden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3615* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bastian (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/908 Fragen 63 und 64): Billigt die Bundesregierung die zunehmende Tendenz zur Kritik an Politikern durch ranghohe Offiziere der Bundeswehr bei öffentlichen dienstlichen Veranstaltungen, wie sie z. B. in der Kritik General Zedlers an Oskar Lafontaine anläßlich einer Kommandoübergabe und General Pranges an den Abgeordneten Bastian anläßlich eines öffentlichen Gelöbnisses zum Ausdruck gekommen ist? In wie vielen Fällen und mit welchen Begründungen sind Soldaten der Bundeswehr seit dem 1. Januar 1981 Sicherheitsstufen lediglich wegen einer politischen Betätigung zugunsten einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen demokratischen Partei aberkannt worden? Zu Frage 63: Die Bundesregierung kann eine zunehmende Tendenz zur Kritik an Politikern durch ranghohe Offiziere der Bundeswehr bei öffentlichen dienstlichen Veranstaltungen nicht erkennen. Die von Ihnen angeführten Beispiele liegen beide weit zurück im letzten Jahr. In der Fragestunde am 14. September 1983 wurde ein Vorgang allein durch 17 Fragen und Antworten gewürdigt. Zu Frage 64: Wegen politischer Betätigung zugunsten einer demokratischen Partei in der Bundesrepublik ist für Soldaten und für andere Bundeswehrangehörige seit 1. Januar 1981 in keinem Fall ein Sicherheitsbescheid versagt bzw. aufgehoben worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 65): Plant die Bundesregierung — wie die Aviation Week & Space Technologie am 28. November 1983 berichtet — die Beschaffung von Martin Marietta Pershing-I-B-Raketen zum Preis von ca. 731 Millionen Dollar. Die Bundeswehr verfügt über das Raketensystem PERSHING I a, das bis Ende der 80er Jahre einsatzbereit sein wird. Eine Entscheidung über die mögliche Nachfolge für das System PERSHING I a steht noch nicht an. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 66 und 67): Treffen in der Rems-Zeitung vom 9. November 1983 veröffentlichte Informationen der baden-württembergischen Landesregierung zu, denen zufolge der von den US-Streitkräften in Schwäbisch Gmünd/Unterbettringen-Lindenfeld geplante Bau einer Schießanlage „tot sei", oder ist die Information, die ich vom Bundesverteidigungsminister erhalten habe, richtig, daß die US-Streitkräfte das Vorhaben in der Absicht zurückgestellt haben, um zu prüfen, ob die vorgesehenen Einrichtungen an anderer Stelle errichtet werden können und das Bundesministerium der Verteidigung mit den amerikanischen Streitkräften nach einer Möglichkeit suchen werde, auf das Vorhaben zu verzichten? Wurde das Gespräch mit den amerikanischen Streitkräften — falls die Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums zutrifft — aufgenommen, und kann gegebenenfalls davon ausgegangen werden, daß die US-Streitkräfte auf das Vorhaben verzichten? Zu Frage 66: Die Antwort des Bundesministers der Verteidigung vom 28. November 1983, nach der die Streitkräfte der Vereinigten Staaten das genannte Vorhaben zurückgestellt haben und prüfen, ob es an anderer Stelle realisiert werden kann, beruht auf einer Absprache mit den Streitkräften der Vereinigten Staaten, die durch die zuständige Abteilung des Ministeriums und den persönlichen Einsatz von Bundesminister Dr. Wörner erreicht wurde. Der Inhalt des von Ihnen genannten Artikels in der Rems-Zeitung vom 9. November 1983 steht in keinem Widerspruch zu den Informationen, die Sie vom Bundesminister der Verteidigung erhalten haben. Zu Frage 67: Es wird zur Zeit in Baden-Württemberg mit Vertretern des Landes nach einem geeigneten, mit den zivilen Belangen zu vereinbarenden Standort gesucht, der auch für die im Raum Schwäbisch Gmünd stationierten US-Verbände nutzbar ist. Ein konkretes Ergebnis liegt bisher aber noch nicht vor. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 68): Gibt es Einwirkungen des Bundesministers der Verteidigung auf die Hochschulen der Bundeswehr, Wehrdienstverweigerern keine Lehraufträge zu erteilen, oder sieht sich das Bundesministerium der Verteidigung- umgekehrt veranlaßt, einer solchen Praxis entgegenzuwirken? Lehrbeauftragte gehören zum nebenamtlichen wissenschaftlichen Personal der HSBw. Der Lehrauftrag wird vom Präsidenten der HSBw auf Vorschlag der Fachbereiche und nach Zustimmung des akademischen Senats erteilt. Eine Genehmigung des BMVg ist nicht erforderlich. Das schließt jedoch nicht aus, daß das BMVg in sehr seltenen Einzelfällen bei der Personalauswahl mitwirkt. Dies ist zulässig, weil es sich bei der Erteilung nebenamtlicher Lehraufträge ebenso wie bei der Einstellung des hauptamtlichen wissenschaftlichen Personals um eine Wahrnehmung der Personalhoheit des Bundes handelt und nicht um eine Frage der Hochschulautonomie. 3616* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 69 und 70): Ist die Bundesregierung bereit, bei der Planung neuer Unterkunfts- und Sozialgebäude in den Bundeswehrstandorten auf Mitberatung der Soldaten-, Unteroffiziers- und Offiziersvertreter einzuwirken, um die praktische Erfahrung und die Wünsche der späteren Benutzer in die Planung der Staatsbauverwaltungen einfließen zu lassen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß seitens der Truppe lebhaft darüber geklagt wird, daß die Winterausrüstung hinsichtlich Stiefel, Handschuhe und Parka unzureichend sei, die Kampfstiefel für den Sommer geeignet, jedoch im Winter stark wasserdurchlässig seien und im Gegensatz zur Ausrüstung der US-Truppen keine Überschuhe aus Gummi zur Verfügung stünden und daß die Parkas nicht nur beim Wachdienst gegenüber den modernen Steppjacken (Thermojakken) eindeutig schlechter im Wärmeschutz seien, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage 69: Unterkunfts- und Sozialgebäude werden auf der Grundlage militärischer Infrastrukturforderungen geplant. In diesen militärischen Infrastrukturforderungen wurden selbstverständlich die Forderungen, Wünsche und Erfahrungen der Truppe berücksichtigt. Zu Frage 70: Alle Bekleidungsstücke der Soldaten der Bundeswehr werden nach den Forderungen der Truppe entwickelt, unter vergleichbaren Einsatzbedingungen praktisch erprobt und erst beschafft und eingeführt, wenn sie von der Truppe selbst für geeignet befunden worden sind. Eine getrennte Sommer- und Winterbekleidung ist nach der Bekleidungskonzeption der Bundeswehr jedoch nicht vorgesehen. Eine Anpassung auch bei einsatzähnlichen Übungen unter häufig wechselnden Witterungsbedingungen soll durch zusätzliche, jedem Soldaten mögliche Kombination von vorhandener Ober- und Unterbekleidung erfolgen. Wenn es vereinzelt zu Klagen kommt, so beziehen sich diese meist auf früher beschaffte Artikel, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgetragen werden müssen. Der Kampfschuh z. B. erwies sich nach der Einführung hinsichtlich des Nässe- und Kälteschutzes leider nicht als voll befriedigend. Dies wurde aber inzwischen erheblich verbessert. Auf dem Wege dahin haben allein an der Erprobung des Kampfschuhes mehrere Bataillone teilgenonnem. Inzwischen wurde auch ein verbesserter Handschuh eingeführt und die Soldaten wurden zum Regen- und Windschutz mit einem wasserdichten Poncho ausgestattet. Eine Entscheidung über die Einführung von Überschuhen aus Gummi wurde noch nicht getroffen, da zur zeit Truppenversuche durchgeführt werden. Es kann aber versichert werden, daß nach Vorlage der Ergebnisse die erforderlichen Maßnahmen zügig getroffen werden. Moderne Steppjacken dagegen sind für eine militärische Verwendung z. B. wegen leichter Brennbarkeit und hoher Reparaturanfälligkeit nicht geeignet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 71 und 72): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Wiedereinführung von Spikes-Autoreifen, wenn dadurch einerseits eine höhere Verkehrssicherheit und andererseits geringere Mengen von Streusalz erreicht würden? Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung von Autobahngebühren, um damit eine neue Steuerquelle einzuführen? Zu Frage 71: Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse ist nicht beabsichtigt, Spikes-Reifen wieder zuzulassen, da Spikes das Unfallgeschehen in seiner Gesamtheit keineswegs positiv beeinflussen. Auch bei einer Wiederzulassung der Spikes-Reifen könnte auf das Streuen von Tausalz mindestens auf den Bundesfernstraßen nicht verzichtet werden, denn auch für Fahrzeuge des Güterfernverkehrs muß die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Zum Schutze der Umwelt wird schon heute die Tausalzmenge auf ein für die Verkehrssicherheit unabdingbares Mindestmaß beschränkt. Zu Frage 72: Nein. Ziel der Verkehrspolitik der Bundesregierung ist es, eine gesamteuropäische Lösung zu finden, die letztendlich die gebührenfreie Benutzung aller Straßen vorsieht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Fragen 73 und 74): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die österreichische Bundesregierung die Kosten für Jahresmautkarten für Ausländer zwar gesenkt, aber gleichzeitig den Straßenverkehrsbeitrag um 50 v. H. erhöht hat und somit sich keine Verbesserungen für das Lastkraftwagen-Gewerbe ergeben? Was will die Bundesregierung dagegen tun? Zu Frage 73: Die Pressemeldungen treffen in bezug auf die Brenner-maut zu. Es trifft jedoch die allgemeine Aussage nicht zu, daß sich keine Verbesserung für das Lkw-Gewerbe ergäbe. In diesem Zusammenhang sind zwei Dinge zu unterscheiden: 1. Was ist an Abgaben zu zahlen? 2. Wie ist die Wettbewerbssituation zwischen deutschen und österreichischen Unternehmen? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3617* Zur Abgabenhöhe ist zu bemerken, daß die Folgen der Neuregelung ab 1. Januar 1984 für die einzelnen Unternehmen unterschiedlich sind: Für Unternehmen, die häufig Transitfahrten durchführen, lohnt sich der Erwerb der Jahresmautkarte. Sie zahlen weniger Mautgebühren als früher. Unternehmen, die nur gelegentlich fahren, zahlen nicht weniger. Die Erhöhung des Straßenverkehrsbeitrages von 0,25 öS/Tonnenkilometer auf 0,35 öS/Tonnenkilometer kann dazu führen, daß bestimmte Unternehmen mehr Abgaben zahlen müssen als vor dem 1. Januar 1984. Zur Wettbewerbssituation ist zu berücksichtigen, daß bis zum 1. Januar 1984 österreichische Unternehmen wesentlich besser gestellt waren als ausländische, weil sie die stark verbilligte Jahresmautkarte erwerben konnten. Dieser Wettbewerbsvorteil ist nunmehr abgebaut. Zu Frage 74: Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger hat sofort nach Bekanntwerden der Pläne für eine Erhöhung des Straßenverkehrsbeitrages bei seinem österreichischen Kollegen Lausecker Protest erhoben. Diese Frage wird in der deutsch-österreichischen Verkehrskommission weiter behandelt. Im übrigen darf auf die Antwort der Bundesregierung vom 18. November 1983 auf die Frage des Abgeordneten Kohn (BT-Drucksache 10/689) sowie auf die Antworten vom 30. November 1983 auf Ihre Fragen 31 und 32 (BT-Drucksache 10/683) verwiesen werden. Darin war ausgeführt worden, daß die Bundesregierung erforderlichenfalls u. a. von der Kündigungsmöglichkeit des Kraftfahrzeugsteuerbefreiungsabkommens mit Österreich Gebrauch machen wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 75): Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Streckenabschnitte des Dortmund-Ems-Kanals für „1000-Tonnen-Schiffe" bis 1990 schiffbar gemacht werden? Der Dortmund-Ems-Kanal ist in ganzer Länge (d. h. einschließlich staugeregelter Mittelems und freier Tideems) von Dortmund bis Emden seit 1959 für den Verkehr mit 1 000-t-Schiffen und sei 1968 für den Verkehr mit 1 350-t-Europa-Schiffen befahrbar. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des 1 350-t-Schiffes werden einzelne Teilabschnitte des Dortmund-Ems-Kanals ausgebaut. Im Rahmen des am 16. Februar 1984 zur Unterzeichnung vorgesehenen Änderungsabkommens zum ergänzenden Ausbau der westdeutschen Kanäle soll bis 1990 ein weiterer rd. 3 km langer Abschnitt bei Ladbergen ausgebaut werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 76 und 77): Wie ist im Bundeshaushalt 1983 im Land Baden-Württemberg der Mittelabfluß bei den Hauptbautiteln für Um-, Aus-und Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Vergleich von Soll und Ist verlaufen, und welche Anteilsquote an den Straßenbaumitteln des Bundes hat damit das Land Baden-Württemberg erreicht? Worin liegen gegebenenfalls die Ursachen für Differenzen zwischen Soll und Ist beim Mittelabfluß für Straßenbaumaßnahmen bei den Hauptbaumitteln im Land Baden-Württemberg? Dem Bundesminister für Verkehr liegen noch keine Unterlagen vor, die eine Beurteilung des Haushaltsablaufs im Jahre 1983 in Baden-Württemberg zulassen. Dies wird erst nach dem Jahresabschluß für den Haushalt 1983 voraussichtlich im Februar dieses Jahres möglich sein. Ihre Fragen können daher zur Zeit nicht beantwortet werden. Ich sage Ihnen eine schriftliche Antwort zu, sobald dies möglich ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Frage 79): Welche konkreten Maßnahmen sind infolge des MARPOLAbkommens zur Verhinderung der Verschmutzung der Meere seit 1973 von den jeweiligen Bundesregierungen bis zum Inkrafttreten des Abkommens im Oktober 1983 eingeleitet worden? Von den jeweiligen Bundesregierungen sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, um zum völkerrechtlichen Inkrafttreten des MARPOLÜbereinkommens beizutragen und es national wirksam durchzuführen. Nachdem es unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung durch die Tankersicherheitskonferenz 1978 gelungen war, Schwierigkeiten auszuräumen, die der Ratifikation durch die Staaten entgegenstanden, diente die Folgezeit insbesondere der nationalen Vorbereitung zur Inkraftsetzung des Übereinkommens. Die getroffenen Maßnahmen in allen Einzelheiten darzulegen, würde den Rahmen der Fragestunde sprengen. Stichwortartig zusammengefaßt sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen: — Mitwirkung bei der Erarbeitung von Durchführungsvorschriften im Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt der internationalen Seeschiffahrtsorganisation, — Entwurf des Zustimmungsgesetzes unter Berücksichtigung des geltenden Umweltstrafrechts und Erlaß der notwendigen Durchführungsverordnungen, 3618* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 — Schaffung der verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen, — Konkretisierung der technischen Anforderungen an Bau und Ausrüstung der Schiffe und Erlaß betrieblicher Regelungen, — Intensivierung der polizeilichen Überwachung zur Ermittlung und Ahndung von Verstößen. Weiterhin haben die jeweiligen Bundesregierungen gegenüber den dafür zuständigen Bundesländern immer wieder darauf gedrängt, die nach dem Übereinkommen vorgeschriebenen Auffanganlagen vorzuhalten und für eine ausreichende Inanspruchnahme durch die Schiffahrt zu sorgen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 80 und 81): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die Bundesbahndirektion Essen das Bahnwerk Siegen angewiesen hat, zum 1. September 1984 lediglich sechs Auszubildende für gewerblich-technische Berufe einzustellen, obwohl das Bahnwerk Siegen z. Z. über eine Ausbildungskapazität von insgesamt 30 Plätzen pro Jahr verfügt, und gibt es vergleichbare Anweisungen für andere Ausbildungswerkstätten? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß gerade angesichts der Ausbildungsplatzsituation in Bundesbetrieben alle Ausbildungskapazitäten genutzt werden müssen, und ist sie bereit, über ein Sonderkontingent die 24 Ausbildungsplätze beim Bahnwerk Siegen zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren? Zu Frage 80: Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihrem am voraussichtlichen Eigenbedarf ausgerichteten Einstellungsprogramm für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen nur zu einem Teil die ihr zur Verfügung stehende Ausbildungskapazität ausnützen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine entscheidende Voraussetzung für die Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn die Senkung der Personalkosten und die Steigerung der Arbeitsproduktivität ist. Die hierfür notwendige Verringerung des Personalbestandes soll insbesondere im Rahmen des natürlichen Abganges und durch Zurückhaltung bei Neueinstellungen erreicht werden. Kein Unternehmen kann auf die Dauer nicht benötigte Mitarbeiter beschäftigen. Die zu treffenden Einzelmaßnahmen fallen ausschließlich in die Kompetenz der Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist für den Bezirk der Bundesbahndirektion Essen vorgesehen, höchstens 208 Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen einzustellen. Die Aufteilung der Auszubildenden auf die einzelnen Ausbildungsstellen bleibt der Direktion überlassen. Über das Kontingent des Bahnbetriebswerks Siegen ist zur Zeit noch nicht entschieden worden. Nach Ansicht der Deutschen Bundesbahn dürfte diese Entscheidung aber in der genannten Größenordnung liegen. Ich verweise aber auf meine Antwort auf die nächste Frage. Zu Frage 81: Die Bundesregierung ist darum bemüht, daß auch im Jahre 1984 — wie in den vergangenen Jahren — bei der Deutschen Bundesbahn alle nutzbaren Ausbildungsplätze für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz besetzt werden. Die Überlegungen über die Besetzung der von der Deutschen Bundesbahn für den Eigenbedarf nicht benötigten Ausbildungsplätze sind nocht nicht abgeschlossen. Von der Entscheidung werden auch die Ausbildungsplätze beim Bahnbetriebswerk Siegen erfaßt (siehe Frage Nr. 80). Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 82 und 83): Ist der in der Pressemitteilung des Bundesministers für Verkehr vom 11. Januar 1984 zum Thema S-Bahn in der Region Offenbach wiedergegebene Zeitplan richtig, demzufolge die Fertigstellung der S-Bahn-Strecken im Kreis Offenbach bis zur Fertigstellung der Baustufe 2, d. h. bis zum Jahre 1993, anzustreben ist? Weshalb enthielt die Antwort von Staatssekretär Bayer an den Abgeordneten Buckpesch (Drucksache 10/819, Frage 81) in Sachen S-Bahn im Raum Offenbach nur inhaltsarme Angaben, während einen Monat später Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger mit relativ präzisen und auch hoffnungsvoll stimmenden Aussagen aufwarten konnte? Zu Frage 82: In der von Ihnen zitierten Presseerklärung des Bundesministers für Verkehr sind keine möglichen Fertigstellungstermine genannt worden, da derzeit weder Aussagen über die exakten Kosten der Maßnahmen noch über die dann zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gemacht werden können. Um eine möglichst große Netzwirkung zu erzielen, wird aus verkehrlichen Gründen angestrebt, die S-Bahnstrecken im Kreis Offenbach zeitgleich mit der 2. Baustufe fertigzustellen. Zu Frage 83: Umfang und Sachgehalt der Aussagen von Staatssekretär Bayer am 13. Dezember 1983 und von Bundesminister Dr. Dollinger am 11. Januar 1984 zu Fragen des S-Bahn-Baus im Raum Offenbach mußten zwangsläufig unterschiedlich ausfallen. Während der Abg. Buckpesch mit seiner Frage Nr. 81 seinerzeit lediglich einen einzigen Tatbestand abfragte, der mit der Antwort von Staatsse- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3619* kretär Bayer präzise beantwortet worden ist, hatte Bundesminister Dr. Dollinger mit den Vertretern des Landkreises und der Stadt Offenbach einen ausführlichen Gedankenaustausch, in dem die anstehenden Fragen detailliert besprochen wurden und Gelegenheit bestand, alle bis dahin bekannten Einzeldaten in die Diskussion einfließen zu lassen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Buckpesch (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 84 und 85): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Verkehr, Dr. Dollinger, am 11. Januar 1984 in einem Gespräch mit dem Offenbacher Oberbürgermeister, Dr. Suermann, und dem Landrat des Kreises Offenbach, Rebel, die begrüßenswerte Zusicherung gab, er werde sich für den Bau einer S-Bahn zwischen Offenbach-Stadt und Rödermark und Offenbach-Stadt und Dietzenbach im Kreis Offenbach einsetzen, da er diesen Anschluß für sinnvoll halte? Steht diese Aussage im Einklang mit dem Kabinettsbeschluß vom 23. November 1983, in dem auf Seite 8 unter Punkt 3.4 zu lesen ist: „Für den Bau neuer S-Bahnen in den Ballungsräumen ist Voraussetzung, daß dem Bund und der Deutschen Bundesbahn keine neuen Folgekosten entstehen"? Zu Frage 84: Der Bundesminister für Verkehr Dr. Dollinger hat anläßlich des Gesprächs am 11. Januar 1984 mit dem Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, Herrn Dr. Suermann, und dem Landrat des Kreises Offenbach, Herrn Rebel, geäußert, daß auch er einen solchen Anschluß aus verkehrlichen Gründen für sinnvoll halte. Dieser Anschluß sei deshalb in die verkehrlichen Grundlagen der Trassenuntersuchung einbezogen worden. Im übrigen habe er der Deutschen Bundesbahn einen Planungsauftrag erteilt, der die Grundlage für alle weiteren notwendigen Untersuchungen dieser Strecken bilden werde. Der Bundesminister für Verkehr bezeichnete es als sinnvoll, eine zeitgleiche Fertigstellung des Rodgau-Anschlusses mit der Baustufe 2 anzustreben. Zu Frage 85: Die Antwort auf Frage 84 steht im Einklang mit dem Kabinett-Beschluß vom 23. November 1983. Aufgrund der Prognose der Fahrgastzahlen für die Strecken Offenbach Stadt/Oberroden und Offenbach Stadt/Dietzenbach kann damit gerechnet werden, daß die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für diese Strecken mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden können. Die Planungsarbeiten bei der Deutschen Bundesbahn als Voraussetzung für die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind angelaufen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 86 und 87): Wird sich die Deutsche Bundesbahn am Rhein-NeckarNahverkehrsverbund beteiligen, und welche Formen der Kooperation wird die Deutsche Bundesbahn anstreben? Sieht die Bundesregierung durch das Aushängen von zwei Kampfschriften des Gesamtverbandes der metallindustriellen Arbeitgeberverbände zur Frage der Arbeitszeitverkürzung in den Zügen der Deutschen Bundesbahn nicht den Tatbestand der einseitigen Bevorzugung eines Tarifpartners durch eine öffentliche Bundeseinrichtung als erfüllt an, und zu welchem Preis wurden diese Exemplare ausgehängt? Zu Frage 86: Der Raum Rhein-Neckar gehört zu den Verkehrsballungsgebieten, für die ein Verkehrs- und Tarifverbund geplant ist. Die Leitlinien der Bundesregierung zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn vom 23. November 1983 gehen grundsätzlich von einer Beteiligung der Deutschen Bundesbahn an einer solchen Kooperation aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Verluste der Deutschen Bundesbahn vor Verbundbeitritt danach prozentual nicht stärker steigen als die Gesamtzuwendungen an die Deutsche Bundesbahn im Bundeshaushalt. Der derzeitige Stand der Vorbereitungsarbeiten erlaubt jedoch noch keine Aussagen darüber, ob dem Rechnung getragen werden kann, und welche Kooperationsform letztlich in Frage kommen wird. Zu Frage 87: Werbung für Dritte auf Bahngebiet gehört zu den Angelegenheiten, die von der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit betrieben werden. Die Auslage dieser Druckschrift erfolgte, wie die übrige Wirtschaftswerbung auf Bahngebiet, gegen entsprechendes Entgelt. Die Deutsche Bundesbahn stellt sich dabei lediglich als Werbeträger jedermann zur Verfügung. So ist zum Beispiel in der Zeit vom 12. Dezember 1983 bis zum 12. Januar 1984 auch eine Werbeschrift des Deutschen Gewerkschaftsbundes für eine 35-Stunden-Woche in den Zügen der Deutschen Bundesbahn ausgelegt worden. Solange jedermann die Möglichkeit hat, Werbeschriften zu den gleichen Bedingungen in den Zügen der Deutschen Bundesbahn auslegen zu lassen, ist nach Auffassung des Bundesministers für Verkehr gegen diese Art Werbung nichts einzuwenden. Im vorliegenden Falle erhält die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, die die Werbung für die Deutsche Bundesbahn durchführt, je Stück, Abteil und Monat 4,— DM. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/908 Fragen 88 und 89): 3620* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Trifft es zu, daß die Bundesbahnlinie Braunschweig—Uelzen im Zonenrandgebiet in ihrer Existenz gefährdet ist, weil die dann notwendig werdenden Renovierungsarbeiten, z. B. an der Brücke über dem Mittellandkanal zwischen Wenden und Meine, nicht unternommen werden sollen? In welcher Höhe liegen die voraussichtlich anfallenden Kosten für den Erhalt der Strecke? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Strecke Braunschweig-Uelzen seit Jahren rückläufig. Für Erneuerungsarbeiten an der Brücke über den Mittellandkanal zwischen Meine und Bechtsbüttel und weiteren Brücken der Deutschen Bundesbahn müßten 1986 rund 2,5 Millionen DM aufgewendet werden. Die Deutsche Bundesbahn führt deshalb z. Z. Untersuchungen über die zukünftige Bedienung des Schienenpersonennahverkehrs im Abschnitt Isenbüttel-Gifhorn-Braunschweig durch. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse (vsl. Ende 1984) kann seitens der Deutschen Bundesbahn eine Entscheidung, ob der Schienenpersonennahverkehr in einem Verfahren nach dem Bundesbahngesetz zur Diskussion gestellt wird, getroffen werden. Der Güterverkehr steht dabei nicht zur Diskussion. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/908 Frage 90): Besteht zwischen Bund und Ländern Übereinstimmung darüber, wer für den Erlaß von Datenschutzregelungen beim Bildschirmtext zuständig ist, und welche Sicherungen bestehen für Bildschirmtext-Teilnehmer, wenn die Deutsche Bundespost, wie angekündigt, den Anschluß im Ausland installierter Bildschirmtext-Datenbanken zuläßt, die dem deutschen Datenschutzrecht nicht unterliegen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nutzung des Fernmeldedienstes Bildschirmtext (Btx), soweit keine publizistisch relevanten Inhalte angeboten werden, nach Art. 73 Nr. 7 GG in die Zuständigkeit des Bundes fällt und durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt ist. Im Gegensatz hierzu vertreten die Länder die Ansicht, die Regelungskompetenz für die gesamte Palette des Btx-Dienstes nach Artikeln 30, 70 GG innezuhaben. Sie haben infolgedessen in Artikel 9 ihres Btx-Staatsvertrages bereichsspezifische Datenschutzregelungen für alle Anwendungsbereiche des Bildschirmtextes erlassen, die über die sonstigen Datenschutzbestimmungen des Bundes aber auch der Länder hinausgehen. Die Fernmeldeordnung enthält ihrerseits datenschutzrechtliche Bestimmungen für die Bildschirmtextteilnehmer, die den Bestimmungen des BtxStaatsvertrages der Länder inhaltlich entsprechen. Insoweit kann beim Bildschirmtext von einem lükkenlosen Datenschutz gesprochen werden. Darüber hinaus unterliegen die Bediensteten der Deutschen Bundespost dem Fernmeldegeheimnis. Beim Anschluß im Ausland installierter Btx-Datenbanken muß danach unterschieden werden, ob die Datenbank als externer Rechner des Deutschen Btx-Dienstes einzustufen ist oder über einen ausländischen Bildschirmtextdienst oder sogar direkt angewählt werden kann. Im ersten Fall muß nach Art. 2 Abs. 4 des BtxStaatsvertrages der Länder ein Btx-Beauftragter bestellt sein, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und für die Einhaltung der Bestimmungen des Btx-Staatsvertrages verantwortlich ist. In den beiden anderen Fällen sind für die Sicherung der Daten die jeweilige Fernmeldeverwaltung oder Organisation und der Betreiber der Btx-Datenbank zuständig. Art und Umfang der Sicherungsmaßnahmen und der rechtlichen Vorkehrungen zum Datenschutz richten sich nach den ausländischen Gesetzen, die in einer Reihe von europäischen Ländern bereits bestehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 91 und 92): Wieviel Auszubildende des Fernmeldehandwerks bei der Deutschen Bundespost (DBP) werden im Sommer 1984 ihre Abschlußprüfung machen, und wieviel davon werden voraussichtlich bei der DBP keinen Arbeitsplatz im fernmeldetechnischen Dienst erhalten? Wenn ein Teil der Ausbildungsabsolventen nicht von der Deutschen Bundespost übernommen werden kann, ist es dann nicht erforderlich, die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker" dergestalt zu ändern, daß postspezifische Ausbildungsinhalte gekürzt werden zugunsten der in der Wirtschaft geforderten Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Elektronik, und wird der zuständige Bundesausschuß für Berufsbildung durch Änderung der Ausbildungsordnung die gegenwärtige Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Fernmeldehandwerkern berücksichtigen? Zu Frage 91: Die frühere und jetzige Bundesregierung stimmten in der Zielsetzung überein, daß u. a. auch bei der Deutschen Bundespost über den Bedarf hinaus ausgebildet wird. Dies hat zwangsläufig zur Folge, daß nicht allen auszubildenden F-Handwerkern nach der Ausbildung ein Arbeitsplatz angeboten wird. Sicherlich wird niemand die Forderung erheben wollen, ausgebildete F-Handwerker ohne vorhandene Arbeit einzustellen bzw. Arbeiten für diese Leute vorzuziehen mit der Folge, daß nachfolgende Jahrgänge überhaupt keine Einstellungschancen haben. Im Jahr 1984 werden ca. 4 000 Auszubildende zum Fernmeldehandwerker (Azb FHandw) bei der Deutschen Bundespost zur Prüfung heranstehen. Durch die Bereitstellung einer Ausbildungskapazität, die seit Jahren über dem Eigenbedarf der Deutschen Bundespost liegt, wird es 1984 nicht mehr möglich sein, bundesweit alle diese Ausgebil- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 3621* deten in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Nach heutiger Erkenntnis ist davon auszugehen, daß im Jahre 1984 für etwa 1 000 auslernende Azb FHandw ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten im einfachen fernmeldetechnischen Dienst vorhanden sein werden. Darüber hinaus können voraussichtlich etwa weitere 1 000 auslernende Azb FHandw in ein ausbildungsfremdes Beschäftigungsverhältnis, vorwiegend bei Ämtern des Fernmeldewesens, übernommen werden. Die genaue Zahl an Übernahmemöglichkeiten steht erst nach Abschluß der z. Z. laufenden Arbeiten im Rahmen der Personalbedarfs- und -bestandsprognosen im März 1984 fest. Zu Frage 92: Der Ausbildungsberuf Fernmdeldehandwerker ist ein Beruf der Berufsgruppe „Elektriker". Er ist in der Grundbildung und in dem theoretischen Ausbildungsteil sehr breit angelegt und deckt viele Ausbildungsinhalte aus anderen Berufen dieser Berufsgruppe mit ab. Auch auf die Vermittlung von Transferfähigkeiten, d. h. der Fähigkeiten, in einem bestimmten Bereich erworbene Kenntnisse auf andere Gebiete übertragen und anwenden zu können, wird besonderer Wert gelegt. Gleichwohl aber hat der Bundespostminister seit einiger Zeit zusätzliche Ausbildungsinhalte aus dem Bereich der Elektroinstallation in die Ausbildung aufgenommen. Der Bereich Elektroinstallation wurde deshalb ausgewählt, weil aufgrund der Größe des Arbeitsmarktsegmentes hier am ehesten Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Deutschen Bundespost vermutet werden. Zusätzliche Ausbildungsinhalte aus dem Bereich der Elektronik über die erheblichen, jetzt schon vermittelten Inhalte hinaus können wegen der Enge dieses Arbeitsmarktsegmentes kaum zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Die Bundesregierung sieht daher die Mobilität von Fernmeldehandwerkern am Arbeitsmarkt als voll gewährleistet an. Eine Veränderung der „Verordnung über die Berufsbildung zum Fernmeldehandwerker" steht aus diesem Grund nicht zur Diskussion. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 10/908 Fragen 93 und 94): Welche Regelungen bezüglich der engeren Zusammenarbeit in Europa bei der Entwicklung von Kernkraftwerken des Typs „Schneller Brüter" sieht das nunmehr von Vertretern Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Belgiens und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen im einzelnen vor? Welche europäische Arbeitsteilung ist in diesem Abkommen vorgesehen, und trifft es insbesondere zu, daß dabei die Wiederaufarbeitung von Frankreich übernommen wird? Zu Frage 93: Mit der am 10. Januar 1984 in Paris unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich beabsichtigen die beteiligten Regierungen, unter langfristigen Gesichtspunkten sich um eine engere Zusammenarbeit bei Brutreaktoren zu bemühen. Die Konkretisierung dieser Absicht soll durch Vereinbarungen zwischen FuEEinrichtungen, Industriefirmen und EVU mit dem Ziel eines „integrierten europäischen Entwicklungsprogramms" realisiert werden. Zu Frage 94: Eine europäische Arbeitsteilung ist in diesem Abkommen nicht geregelt. Die Vereinbarung enthält keine Regelung über die Wiederaufarbeitung von Brüter-Brennelementen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 95): Wieso hält der Bundesminister für Forschung und Technologie das Forschungsprogramm 1984 bis 1987 der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Schwerpunkt auf nukleare Sicherheit für einen „wesentlichen Fortschritt" (BMFT-Pressemitteilung vom 14. Dezember 1983), wenn er andererseits der Auffassung ist, bei der nuklearen Sicherheitsforschung nähere sich der Erkenntnisgewinn zunehmend Null? 1. Die Frage unterstellt, der (einzige) Schwerpunkt des Forschungsprogramms 1984 bis 1987 der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) liege auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit. Dies ist unzutreffend. Das Programm hat vier Schwerpunkte, die auf den Bereichen nukleare und nichtnukleare Sicherheit, Umweltschutz, Normen und Standards liegen. Davon beansprucht der Schwerpunkt „nukleare Sicherheit" etwa 28 % des Gesamtvolumens an Personal und Mitteln des Programms. Die von Ihnen zitierte Pressemitteilung des BMFT vom 14. Dezember 1983 hat auf diese vierfache Schwerpunktsetzung hingewiesen und die fristgerechte Verabschiedung des Programms — zusammen mit anderen Ergebnissen — als vom Forschungsministerrat am 13. Dezember 1983 erzielten wesentlichen Fortschritt bezeichnet. Die Bundesregierung hält an dieser Bewertung fest. 2. Die Bundesregierung ist auch nicht, wie die Frage weiter unterstellt, der Auffassung, daß sich bei der nuklearen Sicherheitsforschung der Erkenntnisgewinn Null nähere. Eine entsprechende Meinungsäußerung seitens der Bundesregierung ist nicht bekannt. 3622* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1984 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatsskretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/908 Frage 96): Weshalb und durch welche Maßnahmen verhindert die Bundesregierung, laut einer Geld/Werbe-Anzeige des „Forschungsinstituts für Friedenspolitik e. V. Dr. Alfred Mechtersheimer" (Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 7./8. Januar 1984), die Arbeit der Friedensforschung? Die Bundesregierung behindert nicht, sondern fördert die Arbeit der Friedensforschung nach wie vor. Auch nach der am 1. Januar 1984 wirksam gewordenen Neuordnung der Organisation der Förderung sind die Mittel des Bundesministers für Forschung und Technologie für diesen Zweck in gleichem Umfang wie bisher erhalten geblieben, für 1984 insgesamt 3,1 Mio. DM. Davon sind 2,86 Mio. DM für die Forschungsförderung und 240 TDM für die Verbreitung des Friedensgedankens gedacht. Die in der zitierten Zeitungsanzeige erhobene Behauptung entbehrt daher jeder Grundlage. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/908 Fragen 97 und 98): Welche Mittel sind dafür vorgesehen, die 1983 auslaufenden Modellversuche für die Ausbildung junger Frauen in gewerblich-technischen Berufen weiterhin zu fördern, nachdem Frau Bundesministerin Wilms vor dem Deutschen Bundestag am 19. Januar 1984 die Fortführung dieser Programme zugesagt hat? In welcher Form sollen diese Programme für die Ausbildung junger Frauen in gewerblich-technischen Berufen fortgeführt werden? Zu Frage 97: Das Modellprogramm ist 1978 begonnen worden. Es wird 1984 mit 16 Modellvorhaben und in Einzelfällen auch noch 1985 fortgeführt. Es wurden hierfür knapp 30 Millionen DM zur Verfügung gestellt, davon sind etwa 21/2 Millionen DM für 1984 vorgesehen. Zu Frage 98: Zur Zeit werden ca. 8% aller weiblichen Auszubildenden in Berufen ausgebildet, die vor dem Modellprogramm als typische Männerberufe galten. 1977 waren es nur 2,6%. Nach der erfolgreichen Durchführung des Modellprogramms kommt es jetzt darauf an, daß auch in den gewerblich-technischen Berufen die Ausbildung von Frauen künftig zum Normalfall wird. Dazu müssen die im Programm gewonnenen, insgesamt sehr positiven, Erfahrungen so umfassend wie möglich genutzt und umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für folgende Schwerpunkte: 1. In der Schule sind bei Informationen und Beratung der Schüler zur Berufswahl die gewerblichtechnischen Berufe noch stärker als bisher in den Blickpunkt der Schülerinnen zu rücken. 2. Die Bereitschaft der Betriebe, mehr junge Frauen in gewerblich-technischen Berufen auszubilden, muß gefördert werden; dies soll durch ausführliche Information sowie Handreichungen für die Ausbilder geschehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, Vorhaben auf diesen Gebieten zu fördern. Einzelne Vorhaben laufen bereits an oder sind in Vorbereitung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/908 Frage 99): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge der Wissenschafts- und Forschungsorganisationen, die zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses angekündigte Bundesbeteiligung in Höhe von 25 Millionen DM nunmehr zur Finanzierung von Stipendien für nachqualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftler zu nutzen? Das Memorandum der Wissenschaftsorganisationen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Postdoktoranden-Phase ist dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vom 16. Januar 1984 zugeleitet worden. Die Bundesregierung wird diese Vorschläge sehr sorgfältig prüfen. Sie werden jedoch verstehen, daß in so kurzer Zeit eine abschließende Prüfung weder fachlich, noch in Hinsicht auf die finanziellen Auswirkungen möglich war. Über Fortgang und Ergebnis der Prüfung wird die Bundesregierung den zuständigen Bundestagsausschuß unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck.


Rede von Josef Grünbeck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht im Anzweifeln der jetzigen Bankauskunftsregelung einen Widerspruch darin, daß wir gleichzeitig ein neues Bilanzrichtliniengesetz bekommen, in dem die Veröffentlichungspflicht der gesamten Bilanzen und damit der Zugang der Öffentlichkeit zur Bilanz vieler Unternehmen gefordert ist?
Erhard, Parl. Staatssekretär: Ich muß die Frage mit einem eindeutigen Nein beantworten. Die Veröffentlichung von Bilanzen ist durchaus etwas anderes als die Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Menschen auf Grund der Erkenntnisse der Bank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kübler.