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ID1004803700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3439 A Aktuelle Stunde betr. Affäre Kießling Bastian GRÜNE 3439 B Francke (Hamburg) CDU/CSU 3440 B Dr. Apel SPD 3441 A Ronneburger FDP 3442 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 3443A Horn SPD 3444 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 3445 C Dr. von Bülow SPD 3446 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 3447 B Kolbow SPD 3448 B Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 3449 B Jungmann SPD 3449 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 3450 D Berger CDU/CSU 3451 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand — Drucksache 10/880 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 3452 C Lutz SPD 3457 A Müller (Remscheid) CDU/CSU 3459 D Hoss GRÜNE 3463 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 3465 C Heyenn SPD 3467 C Frau Seiler-Albring FDP 3469 D Egert SPD 3470 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Bericht über die Eröffnung der Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa in Stockholm vom 17. bis 19. Januar 1984 Genscher, Bundesminister AA 3472 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 3475 C Rühe CDU/CSU 3478 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 3481 B Schäfer (Mainz) FDP 3483 D Nächste Sitzung 3485 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3486*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3486* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1984 3439 48. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1984 Beginn: 8.30 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Antretter* 20. 1. Bahr 20. 1. Bohl 20. 1. Brandt 20. 1. Brosi 20. 1. Büchner (Speyer) 20. 1. Frau Dr. Däubler-Gmelin 20. 1. Dr. Enders* 20. 1. Ertl 20. 1. Gerlach (Obernau) 20. 1. Grünbeck 20. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 20. 1. Handlos 20. 1. Haungs 20. 1. Heimann 20. 1. Huonker 20. 1. Graf Huyn 20. 1. Jansen 20. 1. Jung (Düsseldorf) 20. 1. Kretkowski 20. 1. Kroll-Schlüter 20. 1. Landré 20. 1. Lenzer* 20. 1. Dr. Lippold 20. 1. Dr. h. c. Lorenz 20. 1. Offergeld 20. 1. Petersen 20. 1. Frau Potthast 20. 1. Rawe 20. 1. Reddemann* 20. 1. Reschke 20. 1. Reuschenbach 20. 1. Saurin 20. 1. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Scheer 20. 1. Schlaga 20. 1. Frau Schmedt (Lengerich) 20. 1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Schmidt (München)* 20. 1. Schmidt (Wattenscheid) 20. 1. Schröder (Lüneburg) 20. 1. Schröer (Mülheim) 20. 1. Dr. Solms 20. 1. Spilker 20. 1. Stockleben 20. 1. Vahlberg 20. 1. Voigt (Frankfurt) 20. 1. Dr. Voigt (Northeim) 20. 1. Voigt (Sonthofen) 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesminister für Wirtschaft hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 23. Dezember 1983 eine Vorlage betreffend Vertragsverletzungsverfahren der EG-Kommission wegen des deutschen Filmförderungsgesetzes übermittelt. Der Bundestagspräsident hat aufgrund von § 77 Abs. 2 GO entschieden, daß diese Vorlage nicht als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Sie wurde den Fraktionen und dem Innenausschuß zugeleitet. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 18. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Fünfzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Verlängerung der Frist für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems in der Republik Griechenland (Drucksache 10/799 Nr. 6)
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesminister der Verteidigung hat von Anfang an gewußt, daß die Publizität einer solchen Affäre allen Beteiligten Schaden zufügen müßte. Herr Kollege Jungmann, deswegen kann von einer Rufmordkampagne und von einer Vorverurteilung einfach nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Der Bundesminister der Verteidigung hat verantwortungsbewußt versucht, diesen Schaden zu vermeiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage allen Beteiligten: der Bundeswehr deshalb, weil einer ihrer höchstrangigen Soldaten einem unappetitlichen Verdacht ausgesetzt wurde:

    (Jungmann [SPD]: Gehen Sie einmal in die Bundeswehr! — Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: „Unappetitlich"? Ungeheuerlich ist das!)

    Der politischen Leitung der Bundeswehr soll Schaden zugefügt werden, wobei, wie wir hier sehen, einigen offensichtlich jedes Mittel recht ist. Dem Bündnis wird Schaden zugefügt, wenn z. B. von SPD-Kollegen die Mär verbreitet wird, hinter alledem stecke nichts anderes als das gestörte Verhältnis des NATO-Oberbefehlshabers zu seinem Stellvertreter.
    Was hat der Bundesminister der Verteidigung denn nun getan? Ich bitte doch noch einmal das Faktum zu berücksichtigen.

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Welches Faktum?)

    Nachdem ihm der stellvertretende Generalinspekteur -der Bundeswehr im Rahmen seiner Kompetenz und der für diese Fragen in der politischen Leitung zuständige Staatssekretär gemeldet hatten, General Dr. Kießling sei ein Sicherheitsrisiko, mußte er handeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Berger
    Er mußte zunächst dem Staat geben, was des Staates war: Er mußte sein Sicherheitsinteresse wahren. Gestatten Sie mir den Hinweis: Im Fall Guillaume war damals das Gegenteil geschehen. Damals hatte man monatelang zugewartet und verletzte damit das Sicherheitsinteresse des Staates ganz erheblich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Guillaume und Kießling in einem Atemzug!)

    Der Minister mußte den Betroffenen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht vor dem schützen, was im Falle einer größeren Publizität auf ihn zukommen würde.

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Das hat er nicht getan!)

    Minister Wörner hat versucht, beiden Zielen gerecht zu werden. Er vermied im Interesse einer möglichst geräuschlosen Erledigung des Falles den spektakulären Entzug des Sicherheitsbescheides und die damit notwendig werdende Dienstenthebung. Er wendete § 50 des Soldatengesetzes an, den es just zu diesem Zweck im Gesetz gibt.
    Nun ziehen Sozialdemokraten durch das Land und tun so, als sei der General Dr. Kießling das Opfer eines Willküraktes geworden.

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren von der SPD, was Sie wirklich wollen, ist gestern beim Besuch des Fraktionsvorsitzenden der SPD beim Bundeskanzler deutlich geworden. Er hat vorgeschlagen, auf einen Untersuchungsausschuß zu verzichten, wenn der Minister zurücktrete bzw, entlassen werde. Ihnen geht es nicht um die Aufhellung eines Sachverhaltes, sondern Ihnen geht es um den Kopf eines erfolgreichen Ministers in einem erfolgreichen Kabinett.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand
— Drucksache 10/880 —
Überweisungsvorschlag d. Ältestensrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung

(federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist eine Aussprachezeit von zwei Stunden vorgesehen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung. — Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wenden uns mit diesem Tagesordnungspunkt den großen Sorgen unserer Bürger zu. Die großen Sorgen gelten der Arbeitslosigkeit und dem Erreichen von Vollbeschäftigung. Das sind die Themen, die 2 Millionen Arbeitslose interessieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dieser Tag kann ein guter Tag für unseren Sozialstaat werden. Wir gehen einen neuen Weg in der Beschäftigungspolitik. In außergewöhnlichen Zeiten müssen auch ungewöhnliche Schritte gewagt werden.
    Die Bundesregierung legt dem Parlament heute einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vor. Dies ist nicht nur ein Erfolg der Bundesregierung und der Koalitionsparteien, sondern auch ein guter Tag für die Tarifpartner, also für Arbeitgeber und Gewerkschaften, und für alle, die mitmachen wollen.
    Das Verdienst, diese Idee geboren zu haben, gebührt den Gewerkschaften. Ich will hier ganz besonders die Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten, die Gewerkschaft Textil und Bekleidung, die IG Bau, Steine, Erden, die IG Chemie, Papier, Keramik und die IG Bergbau und Energie nennen. Dank gebührt auch jenen Arbeitgebern, die bereit sind, auf diese Vorschläge einzugehen. Unsere Tarifpartnerschaft ist nicht so erstarrt, wie sie mancherorts erscheint und — leider Gottes — mancherorts auch ist.
    Schon jetzt., meine Damen und Herren, hat unser Vorschlag zur Vorruhestandsregelung zur Entkrampfung erstarrter Fronten und zur Lockerung festgefahrener Positionen geführt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist der erste große Erfolg in einer Zeit, in der Dogmatisierung und Ideologisierung von Interessenstandpunkten die große Gefahr für die Gesprächsfähigkeit auch der Sozialpartner bleiben. Die Tarifpartner müssen gesprächs- und verhandlungsfähig bleiben. Die wechselseitige Ablehnung von Vorschlägen ist keine Verhandlung. Zu jedem Nein gehört die Alternative; wir bieten Alternativen an.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jede Seite muß wissen, wie der letzte Schritt einer Tarifauseinandersetzung aussehen kann. Kompromißfähig bleibt man nur, wenn man sich auch in die Position des anderen versetzen kann. Der Kompromiß ist keine Degenerationserscheinung. Der Kompromiß ist nach unserem Verständnis die größte Errungenschaft der Sozialgeschichte. Nur Klassenkämpfer halten ihn für denkunmöglich; sie sind auch auf dem Niveau der Eiszeit stehengeblieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Freilich, der Arbeitskampf gehört zum Bestandteil einer freien Gesellschaft. Arbeitskampf ist der



    Bundesminister Dr. Blüm
    Preis der Freiheit und der Tarifautonomie. Ohne Tarifautonomie gibt es keine soziale Marktwirtschaft. Wenn die Tarifpartner Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht frei aushandeln, muß der Staat sie diktieren. Wenn er Löhne festlegt, muß er auch den Preis befehlen. Aber wir wollen weder den Lohn-noch den Preiskommissar; der gehört in das Arsenal von Planwirtschaften. Deshalb gibt es dort auch keine freien Gewerkschaften und kein Streikrecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sind stolz darauf, daß es das bei uns gibt. Allerdings, meine Damen und Herren: Streikrecht heißt ja nicht, in jedem Augenblick auch eine Streikpflicht zu haben. Das Streikrecht ist ein Notventil, die Notbremse. Und die Frage, wann es angewandt werden soll, muß schon gestellt werden; jeder steht in dieser Verantwortung. In die konjunkturelle Landschaft des Jahres 1984 passen Arbeitskämpfe jedenfalls nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage nicht, daß der Himmel herunterfällt, wenn gestreikt wird, aber die Konjunktur kommt nicht hoch und die Arbeitslosen nicht in Arbeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Streik und Aussperrung würden auf die zarte Pflanze unserer konjunkturellen Frühjahrsblüte wie Eishagel im Mai wirken. Deshalb appelliert die Bundesregierung an die Friedensfähigkeit, an den Friedenswillen beider Tarifpartner. Unsere Vorruhestandsregelung ist eine Brücke für friedliche Vereinbarungen. Sozialpolitisch ist sie eine vertrauensbildende Maßnahme.
    Die Vorruhestandsregelung soll ein konkreter Beitrag sein, den Arbeitslosen zu helfen, und sie ist ein Beitrag zur Humanisierung der Altersgrenze. Sie erfüllt drei Funktionen: die Chancen des sozialen Friedens zu erhöhen, den Arbeitslosen zu helfen und die Altersgrenze zu humanisieren.
    Der Inhalt der Vorruhestandsregelung: Arbeitnehmer sollen in den Jahren von 1984 bis 1988 ab dem 59. Lebensjahr die Chance erhalten, früher in Rente zu gehen, wenn sie wollen. Der Staat gibt einen 40 %igen Zuschuß zu einem Vorruhestandsgeld, das 65% des letzten Bruttoverdienstes ausmacht, und zwar dann, wenn an Stelle des ausgeschiedenen Arbeitnehmers ein Arbeitsloser eingestellt wird. Die 65 % sind die Bemessungsgrundlage des staatlichen Zuschusses. Die Tarifpartner können mehr und Besseres vereinbaren.
    Meine Damen und Herren, ich will unseren Vorschlag in sieben Vorteilen, sieben Vorzügen zusammenfassen:
    Vorzug Nummer eins: Die Vorruhestandsregelung basiert auf Freiwilligkeit. Der Vorruhestand ist eine Arbeitszeitverkürzung, die nicht kollektiv befohlen wird, sondern über die der einzelne frei entscheidet. Wer länger arbeiten will, soll länger arbeiten; wer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, soll ab dem 59. Lebensjahr eine generelle Chance haben. Mit anderen Worten: Unsere
    Sozialpolitik zieht die Freiwilligkeit, wo immer es dafür Möglichkeiten gibt, dem Zwang vor.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unsere Sozialpolitik ist dadurch gekennzeichnet, daß wir die Individualisierung von Lebensentscheidungen immer der Kollektivierung von Lebensschicksalen vorziehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Vorteil Nummer zwei: Die Vorruhestandsregelung ist die einzige Arbeitszeitverkürzung, die mit einem Wiedereinstellungsmechanismus verbunden ist. In dieser Zeit, meine Damen und Herren, sollten wir nur jene Arbeitszeitverkürzungen für begehrenswert halten, die den Arbeitslosen helfen. Das ist der Test. Deshalb ist eine Arbeitszeitverkürzung mit Wiedereinstellungsmechanismus jeder anderen vorzuziehen. Die 35-Stunden-Woche hat diesen Mechanismus mit Sicherheit nicht. Ich fürchte im Gegenteil, daß sie in vielen Betrieben zu mehr Streß und mehr Überstunden führt, daß sie einen großen Rationalisierungsschub auslöst. Diese Rationalisierungspeitsche kann nicht die Politik im Interesse der 2 Millionen Arbeitslosen sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dritter Vorzug: Die Vorruhestandsregelung ist die einzige Arbeitszeitverkürzung, die mit einer staatlichen Beteiligung finanziert wird. Zur 35Stunden-Woche zahlt der Staat dagegen keinen Pfennig. Die Vorruhestandsregelung wird durch das Geld der Bundesanstalt für Arbeit mitfinanziert. Das kostet bei rund 100 000 Personen 600 Millionen DM im Jahr.
    Der vierte Vorzug: Die Vorruhestandsregelung ist zeitlich befristet. Sie ist eine Arbeitszeitverkürzung, die uns über die schwierigen Jahre, in denen die geburtenstarken Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt kommen, hinweghelfen. Wochenarbeitszeitverkürzungen haben endgültigen Charakter: einmal eingeführt — immer eingeführt. Lebensarbeitszeitverkürzungen im Rahmen von zeitlich befristeten Vereinbarungen sind beweglich. Sie können der veränderten Arbeitsmarktlage angepaßt werden. Eine Lebensarbeitszeitverkürzung kann auch rückgängig gemacht werden. Sie nimmt dabei niemandem einen Besitzstand weg, denn derjenige, der im Ruhestand ist, muß ja nicht wieder arbeiten. Und derjenige der noch arbeitet, hat die Lebensarbeitszeitverkürzung noch nicht. Was man nicht hat, kann einem auch nicht weggenommen werden. Sie sehen, daß eine Lebensarbeitszeitverkürzung hier anpassungsfähiger ist. Wir brauchen eine Politik, die sich nicht brüstet, Jahrhundertwerke zu erstellen. Das Leben ist schneller und dynamischer als jede Gesetzgebung. Deshalb müssen wir anpassungsfähig bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Überprüfung und begrenzte Geltungsdauer gehören zu einer Sozialpolitik ohne Schablonen. Darauf sind wir stolz: eine lebensnahe Sozialpolitik betreiben zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Bundesminister Dr. Blüm
    Vorteil Nr. 5: Die Vorruhestandsregelung ist die einzige Arbeitszeitverkürzung, in die eine Mittelstandskomponente eingebaut ist. In Betrieben unter 20 Beschäftigten kann die Vorruhestandsregelung nicht gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Hier geht es nicht nur um ein Entgegenkommen gegenüber mittelständischen Unternehmen, sondern auch um die Funktionsfähigkeit des Kleinbetriebes und die Sicherung seiner Arbeitsplätze.
    Vorteil Nr. 6: Die Vorruhestandsregelung ist Ausdruck der Generationensolidarität. Alt und Jung sind zusammengespannt in Form eines wechselseitigen Gebens und Nehmens. Der Ältere, der geht, macht einen Arbeitsplatz für einen Jüngeren frei. Die Vorruhestandschance für den 59jährigen schafft eine Ausbildungschance mehr für den 15jährigen.
    Für Betriebe unter 20 Arbeitnehmer ist bereits die Einstellung eines Lehrlings über den Bedarf hinaus verrechnungsfähig für die Vorruhestandsregelung. Der Betrieb erhält den 40 %igen Zuschuß für den Vorruhestand der Älteren, wenn er einen Lehrling mehr ausbildet, als er braucht. Darüber hinaus wird die Übernahme eines ausgelernten Lehrlings für die Vorruhestandsregelung in allen Betrieben in Rechnung gestellt. Meine Damen und Herren, das kann ein wichtiger Beitrag sein, schon 1984 den Ausbildungsmarkt zu entspannen: über den Bedarf hinaus ausbilden, weil man weiß, daß drei Jahre später — oder dreieinhalb Jahre später — nach beendigter Lehre der so mehr Ausgebildete übernommen und für eine Vorruhestandsregelung angerechnet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie sehen: Wir haben eine Regelung in der Balance zwischen Alt und Jung. Das dient nicht nur den 59jährigen, sondern auch den 15jährigen. Wir brauchen eine Politik der Generationensolidarität. Wir brauchen eine Politik, in der klar ist, daß Alt und Jung in einem Boot sitzen.
    In diese Generationensolidarität, meine Damen und Herren, ist auch eine Anerkennung und eine Wiedergutmachung für eine Generation eingebaut, welche die schwersten Lasten dieses Jahrhunderts getragen hat. Überlegen Sie: Wer sind denn die 59jährigen der Jahre 1984, 1985, 1986, 1987, 1988? Das sind die Menschen, die in der Massenarbeitslosigkeit der 20er Jahre ihre Kindheit verbracht haben. Massenarbeitslosigkeit war damals noch Massenelend. Das sind die Jugendlichen, die in den Luftschutzbunkern und Kellern die Bombennächte des Zweiten Weltkrieges erlébt haben. Das sind die jungen Männer und Frauen, die nach dem Krieg den Schútt weggeschaufelt haben und die — wie man in meiner Heimat sagt: für einen Apfel und ein Ei — das Wirtschaftswunder vollbracht haben. Ich finde, es ist auch ein Stück Anerkennung und Wiedergutmachung von den Nachgewachsenen, wenn wir ihnen sagen: Laßt sie in Ruhe gehen, wenn sie wollen. Sie haben es verdient.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)

    Vorruhestandsvorteil Nr. 7: Diese Regelung gewinnt nur Leben, wenn Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammenwirken. Wenn nur einer nicht mitspielt, kommt die gesamte Vorruhestandsregelung nicht zustande. Das ist ein Beschäftigungspakt durch Taten, nicht ein Beschäftigungspakt durch Austausch vom Kommuniqués. Davon haben wir jetzt genug gehört. Wir wollen, daß Arbeitgeber, Staat und Gewerkschaften vor den Karren gespannt werden und ihn in gleicher Richtung aus dem Dreck ziehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)

    Der Vorruhestand zwingt zur Partnerschaft. Er ist ein Element des Miteinanders. Gegeneinander schaffen wir keine Vollbeschäftigung.
    Unser Angebot richtet sich an 770 000 Arbeitnehmer; soviel sind im ersten Jahr im Alter von 59 und mehr Jahren. Bis 1988 wird die Zahl auf 840 000 steigen.
    Ich stehe hier nicht, um zu sagen — wir maßen uns nicht an, das zu behaupten —: Diese Vorruhestandsregelung eingeführt, und die Arbeitslosigkeit ist verschwunden. Ein solches Mittel gibt es nicht; Patentrezepte haben nur Ideologen zur Verfügung. Aber diese Regelung kann einen Beitrag leisten, einen wichtigen flankierenden Beitrag gerade in einer Zeit der größten demographischen Anspannung.
    Im übrigen bin ich der Meinung, daß keine Arbeitszeitverkürzung uns die Hauptaufgabe abnehmen kann. Die Hauptaufgabe heißt: Arbeitsplätze schaffen, investieren, Wachstum. Eine Arbeitszeitverkürzung kann immer nur Hilfscharakter, flankierenden Charakter haben, und auch diese Vorruhestandsregelung enthebt uns nicht der Aufgabe, die deutsche Wirtschaft durch die Schaffung moderner Arbeitsplätze zu erneuern. Mit den alten Klamotten von vorgestern werden wir das Jahr 2000 nicht erreichen!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir brauchen eine Modernisierung unserer Wirtschaft. Nur moderne Arbeitsplätze sind überlebensfähig. Almosen-Arbeitsplätze entsprechen übrigens auch nicht dem Selbstbewußtsein der Arbeitnehmer.
    Die jährliche Gesamtbelastung der Tarifvertragsparteien würde bei voller Ausschöpfung der Regelung knapp 1 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme betragen. Dieser Solidaritätsbeitrag überfordert niemanden, aber auch niemand sollte sich um diesen Solidaritätsbeitrag herummogeln wollen. Ohne Fleiß kein Preis, und ohne Anstrengung keine Vollbeschäftigung.
    Die Produktivität kann nur einmal verteilt werden. Arbeitszeitverkürzungen, die nicht auf den Lohn verrechnet werden, produzieren Einkommensillusionen. Sie produzieren entweder Inflation oder höhere Abgaben durch höhere Steuern oder höhere Beiträge.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Bundesminister Dr. Blüm
    Die Einsicht in die Notwendigkeit, daß dann, wenn Arbeit geteilt wird, auch Lohn zu teilen ist, wird von den Arbeitsbesitzern verlangt. Die Solidarität, die jetzt gebraucht wird, ist eine Solidarität, die den Ausgleich zwischen denjenigen, die Arbeit haben, und denjenigen, die Arbeit suchen, anstrebt. Das ist, wie ich zugebe, eine neue Form der Solidarität, die den Gewerkschaften, den Arbeitnehmern abverlangt wird. Wer nur die Vorteile derjenigen verteilt, die Arbeit haben, wer sich in diesen Vorteilen eingräbt, der handelt so borniert egoistisch wie die Kapitalisten des 19. Jahrhunderts.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

    Ein Produktivitätszuwachs, der nur in Arbeitszeitverkürzungen geht, nimmt auch keine Rücksicht auf die Rentner, denn deren Renten sind an die Löhne gebunden. So etwas ist zur Konsolidierung erlaubt; wer aber allen Produktivitätszuwachs nur in Arbeitszeitverkürzungen steckt, nabelt die Rentner ab,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ein wichtiger Gesichtspunkt! — Sehr richtig!)

    und das sind auch Gewerkschafter!
    Die Solidarisierungsanstrengung schließt auch die Unternehmer ein, auch die Unternehmer! Die Gewerkschaften haben es in dieser Zeit, in einer Zeit der Umstellung, nicht leicht.
    Meine Damen und Herren, niemand von uns kann an erfolglosen Gewerkschaften interessiert sein.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr wahr! — Sehr richtig!)

    Die Gewerkschaften können ihre Ordnungsaufgabe nur dann wahrnehmen, wenn sie das Vertrauen der Arbeitnehmer haben. Erfolglose Gewerkschaften, schwache Gewerkschaften wären ein Beitrag zum sozialen Chaos. Deshalb sollen die Gewerkschaften, die sich als Ordnungsfaktoren verstehen, Erfolge haben, denn auf die ist unsere Sozialpartnerschaft angewiesen.

    (Beifall von der CDU/CSU und der FDP — Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Ungeheuerlich, was Sie da von sich geben, diese Aufgabe, die Sie den Gewerkschaften zuteilen!)

    — Nein, verehrte Frau Kollegin, ich teile diese Aufgabe den Gewerkschaften nicht zu. Das entspricht vielmehr dem besten Selbstverständnis, der Tradition der Arbeiterbewegung, was Ihrer Kenntnis offenbar entgangen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Lachen bei den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren — —

    (Stratmann [GRÜNE]: Die Gewerkschaften waren einmal Widerstandsfaktoren und sind es zum Teil heute noch! — Frau BeckOberdorf [GRÜNE]: Das ist seiner Kenntnis entgangen!)

    — Bitte? Die Gewerkschaften waren Widerstandsfaktor in einem Staat, der nicht unserem Sozialstaat entspricht. Sie haben den Widerstand nie so begriffen, wie Sie ihn offenbar begreifen;

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    sie haben ihn immer in Treue zum Staat begriffen, selbst in Bismarcks Zeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dazu noch dies: In meinem Verständnis sind die Gewerkschaften als Ordnungsfaktor nicht ausführendes Organ des Staates. Diese Aufgabe haben sie in sozialistischen Gesellschaften; da sind sie die abhängige Variable des Staates.

    (Zuruf des Abg. Schily [GRÜNE])

    In unserem System sind sie freier Ordnungsfaktor in einem System der Machtbalance. Die Freiheit ist in einem System von Macht und Gegenmacht immer besser aufgehoben als in einem Obrigkeitsstaat, der von angeblich guten Menschen regiert wird. Das ist meistens die eigene Verwandtschaft.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Von dieser Obrigkeitsgläubigkeit haben wir nie etwas gehalten. Unsere Skepsis gegen Macht geht
    viel weiter als die Skepsis, die der Sozialismus hat.

    (Fischer [Frankfurt] Skepsis sieht man Ihnen richtig an!)

    Es ist an unserer Vorruhestandsregelung Kritik geübt worden. Ihre Ausstattung sei zu gering. Meine Damen und Herren, ich habe Verständis für diese Kritik. Aber wir müssen mit knappen Mitteln haushalten. Immerhin liegt die Vorruhestandsregelung, selbst wenn sie von den Tarifpartnern nicht aufgestockt würde, mit 65% über dem Arbeitslosengeld. Denn 65% brutto sind über 70 % netto; und das Arbeitslosengeld der Arbeislosen ohne Kinder — das sind die Älteren in der Regel — beträgt derzeit 63%. Das Arbeitslosengeld wird nur ein Jahr gezahlt, die Vorruhestandsregelung läuft gewöhnlich vier Jahre. Sie ist auch höher als die Rente. Das Nettorentenniveau beträgt 65%. Während der Zeit des Vorruhestandsbezugs wirkt die Vorruhestandsregelung rentensteigernd.
    Ich will die sozialdemokratischen Kollegen auf ihren eigenen Plan zur Vorruhestandsregelung aufmerksam machen. Dieser Plan aus der Zeit, da Sie noch an der Regierung waren, ist nie Wirklichkeit geworden. Diesen Mangel hatten viele Ihrer Pläne.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Nahezu alle!)

    In der Zeit, als Sie diesen Plan hatten, hatte der damalige Arbeitsminister in einem Rundfunkinterview am 2. Februar 1982 den Vorruhestandsbezug, der geplant sei, mit 68 % des letzten Nettoeinkommens angegeben. Herr Kollege Dreßler, ich kann Ihnen für Ihre Rede gleich das Interview überreichen. Es ist nämlich am 4. März 1982 in der „Welt der Arbeit" wiederholt worden. 68 % netto sind nach meiner Rechnung mindestens 2 Prozentpunkte weniger als das, was wir anbieten. Ich habe das nur zur Vorsicht gesagt. Ich bedauere, daß der Kollege Lutz abfällige Handbewegungen macht, die offen-



    Bundesminister Dr. Blüm
    bar seiner eigenen Regierung gelten; denn ich kann nicht gemeint sein. Unsere Regelung ist besser.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich möchte die Proportionen zurechtrücken. Die Vorruhestandsregelung ist ein faires Angebot. Sie gibt uns gleichzeitig die Möglichkeit, jene Türen in die Rentenversicherung zu verriegeln, mit der sich sehr viele Arbeitgeber auf Kosten der Solidargemeinschaft älterer Arbeitnehmer entledigt haben.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Mit Zustimmung des Ministers!)

    Das war nun wirklich abschieben: erst einmal ein Jahr Arbeitslosigkeit und dann in die Rente! Unter humanen Gesichtspunkten ist das nun wirklich ein Rentenzugang, den ich nicht für den Normalfall halten kann.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es ist auch eine Lebensarbeitszeitverkürzung auf Kosten der Solidargemeinschaft. Die Arbeitgeber haben auf diese Weise betriebliche Sozialpolitik betrieben, haben ihre Belegschaften verjüngt und haben sich das Ganze von den Zahlern der Beiträge zur Arbeislosenversicherung und zur Rentenversicherung finanzieren lassen. Diese Arbeitsteilung machen wir nicht. Für den Arbeitnehmer ändert sich gar nichts. Der kann mit 60 nach einjähriger Arbeitslosigkeit in die Rente. Nur der Arbeitgeber, der diesen Weg geht, soll erstatten; er soll die Kosten nicht auf die Solidargemeinschaft abwälzen können. Ausgenommen von der Erstattungspflicht sind solche Unternehmen, die durch den Konkurs bedroht sind, in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder staatliche Subventionen erhalten.
    Erstattet muß jetzt nicht nur das Arbeitslosengeld werden, sondern auch die Kosten für die Rentenversicherung. Die haben in einem Jahr allein 1,7 Milliarden DM ausgemacht. Jeder 2. Großbetrieb hat diesen Zugang genutzt, aber nur jeder 14. Kleinbetrieb mit über 50 Arbeitnehmern. Das war eine Arbeitszeitverkürzung für Großbetriebe auf Kosten der Beitragszahler.
    Damit machen wir jetzt Schluß. Wir machen keine Sozialpolitik durch die Hintereingänge. Wir machen keine Sozialpolitik für die Cleveren und Trickreichen, auch nicht für die trickreichen Unternehmer. Wir machen Sozialpolitik für die Normalverbraucher. Bei uns kommen nicht diejenigen zum Zug, die jedes Häkchen nutzen können, sondern wir wollen eine Sozialpolitik der Gerechtigkeit und der Plausibilität.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dieses Gesetz ist eilbedürftig. Deshalb appelliere ich an alle Fraktionen des Bundestages, dieses Gesetz zügig zu beraten. Denn wenn es erst nach den Tarifverhandlungen in Kraft träte, wäre es um seinen Effekt gebracht. Die Züge wären abgefahren, und wir hätten einen schönen Fahrplan. Ich appelliere an die Gewerkschafter, die mehr wollen, und an andere, die weniger wollen, mitzuarbeiten.
    Dieser Entwurf ist ein Angebot, ein Gesetz der mittleren Linie. Ich kenne keine Arbeitszeitverkürzung — hier wende ich mich an die Freunde des Mittelstandes, zu denen ich mich selber auch zählen darf —, die so mittelstandsfreundlich ist wie diese. Ich kenne keine, bei der soviel Rücksicht auf mittelständische Belange genommen wurde. Wir balbieren nicht alle über einen Kamm — wir balbieren überhaupt niemanden —, wir machen keine nivellierte Sozialpolitik.
    Wir haben bei der Inanspruchnahme dieses Gesetzes den Mittelstand hinsichtlich der Unternehmen berücksichtigt, in denen unter 20 Beschäftigte tätig sind: nicht gegen den Willen des Arbeitgebers. Wir haben, was die Lehrlinge anbelangt, besonders mittelstandsfreundliche Regelungen getroffen. Und hinsichtlich der 59er-Regelung befreien wir die Betriebe mit unter 20 Arbeitnehmern von der Erstattungspflicht. Das ist auch ganz logisch: Wenn Sie im Vorruhestandsgesetz eine Sonderregelung haben, kann das Pendant auf der anderen Seite auch nicht in gleicher Weise behandelt werden.
    Ich möchte die Begründung unseres Vorschlages schließen, indem ich Ihre Aufmerksamkeit auch auf eine aus meiner Sicht notwendige Neubewertung des Alters richte. Gleichgültig, ob die Altersgrenze bei 59 oder 65 oder 70 Lebensjahren liegt, das Alter ist ein Lebensabschnitt mit eigenem Recht und eigener Würde. Vielleicht führt der von uns im Gesetzentwurf gewählte Begriff Ruhestand für diese Lebensepoche in die Irre. Alter ist kein Zustand der Aufgabenlosigkeit und der passiven Ruhe. Arbeit ist nicht erst dann Arbeit, wenn sie für Lohn betrieben wird.
    Das Alter könnte ein Vehikel sein, über das die ehrenamtliche Arbeit wieder neues Prestige und neue Funktionen erhält. Die Alten könnten uns helfen, die Fixierungen einer Erwerbsgesellschaft aufzulösen, die alle Werte nur vom Geld abhängig macht.
    Der alte Mitbürger hat seinen Sitz im Leben. Er darf nicht in die Ecke gestellt oder gedrängt werden oder sich dort selber verstecken. Es ist auch ein Zwang zur Lebenslüge, wenn Alte erst ernstgenommen werden, wenn sie sich als Junge tarnen. Laßt die Alten alt sein! Wenn Oma und Opa wieder mehr zu sagen haben, brauchen wir vielleicht weniger Sozialarbeiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir brauchen die Lebenserfahrung der Alten in Parlament, Gewerkschaften, Vereinen und in den Familien. Eine Politik, die aus Erfahrung gespeist wird, ist gegen Lebensferne und -fremdheit besser gefeit als eine Politik, die ihre Weisheiten aus abstrakten Theorien schöpft. Die Aufwertung des Alters könnte mit einer Aufwertung der Erfahrung verbunden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)