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    Vokabeln: 3
    1. Immer,: 1
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    3. Präsident.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Brandt, Schmidt (Hamburg) und Braun 3333 A Verzicht der Abg. Dr. Klein (Göttingen) und Dr. Lenz (Bergstraße) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 3333 B Eintritt des Abg. Dr. Voigt (Northeim) und der Abg. Frau Augustin in den Deutschen Bundestag 3333 B Erweiterung der Tagesordnung 3333 C. Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 3333 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ausbildungsplatzsituation am Jahresende 1983 und im Jahre 1984 — Drucksache 10/872 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung zum Gesetz über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln (Artikel 3 Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksache 10/857 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ausbildungsplatzsituation am Jahresende 1983 und im Jahre 1984 — Drucksache 10/889 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung von Ausbildungsplätzen — Drucksache 10/892 — Daweke CDU/CSU 3334 A Kuhlwein SPD 3336 C Neuhausen FDP 3340 B Dr. Jannsen GRÜNE 3342 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 3344 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 3347 B Rossmanith CDU/CSU 3350 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 3351 B Reimann SPD 3353 C Schemken CDU/CSU 3355 B Beratung des Berichts der Bundesregierung gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 1982 — Drucksache 10/526 — in Verbindung mit Beratung des Fünften Berichts der Bundesregierung nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vom- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 hundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 — Drucksache 10/835 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW . 3358 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 3360 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 3362 D Neuhausen FDP 3366 C Dr. Jannsen GRÜNE 3368 D Frau Männle CDU/CSU 3370 A Kuhlwein SPD 3371 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit — Drucksache 10/722 — Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 3390 B Gilges SPD 3393A Eimer (Fürth) FDP 3396 C Frau Schoppe GRÜNE 3400 A Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 3402 C Müller (Düsseldorf) SPD 3405 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 3408A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen — Drucksache 10/229 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/718 — 3410 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher — Drucksache 10/60 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/859 — 3411 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union — Drucksache 10/573 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/727 — 3411 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Zusatzprotokollen vom 1. April 1982 zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 10/56 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/797 — 3411 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der SPD Transitwege von und nach Berlin — Drucksachen 10/117 10/737— Löffler SPD 3411 D Schulze (Berlin) CDU/CSU 3413 B Schneider (Berlin) GRÜNE 3414 D Ronneburger FDP 3416A Windelen, Bundesminister BMB . . . 3417 C Beratung der Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/794 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 3418 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 10/864 — 3420A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkünfte aus dem Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste — Drucksache 10/834 — 3420 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 10/773 — 3420 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 21. Juni 1983 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel — Drucksache 10/736 — 3420 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Saatgutverkehrsgesetzes — Drucksache 10/700 — 3420 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — 3420 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sortenschutzgesetzes — Drucksache 10/816 — Sander SPD 3420 D Hornung CDU/CSU 3421 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3422 D Paintner FDP 3424 A Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . . 3425 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Bericht und Vorschläge über die Mittel zur Stärkung der Effizienz der Strukturfonds der Gemeinschaft — Drucksachen 10/514, 10/802 — . . . . 3426 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine zwölfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Ausschluß des Vorsteuerabzugsrechts bei bestimmten Ausgaben — Drucksachen 10/358 Nr. 46, 10/717 (neu) — 3426 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine siebente Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/ EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — Drucksachen 10/92 Nr. 72, 10/840 — . 3426 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über eine Abgabe auf bestimmte Fette — Drucksachen 10/550, 10/715 — . . . . 3426 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines mehrjährigen Verkehrsinfrastrukturprogramms — Drucksachen 10/433 Nr. 11, 10/726 — . 3426 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksachen 10/446, 10/709 — . . . . 3427 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Januar 1983 in Straßburg — Drucksachen 9/2422, 10/711 — . . . . 3427 B Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft, Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1982 Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1981 — Drucksache 10/858 — 3427 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Fragestunde — Drucksache 10/878 vom 13. Januar 1984 — Äußerungen aus dem Bundesverteidigungsministerium über die Homosexualität in der Bundeswehr MdlAnfr 36 13.01.84 Drs 10/878 Reents GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . 3373A, B, C, D, 3374A, B ZusFr Reents GRÜNE 3373A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 3373 C ZusFr Conradi SPD 3373 D ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 3374 A ZusFr Lutz SPD 3374 A ZusFr Frau Simonis SPD 3374 B Entlassung homosexueller Soldaten und Offiziere aus der Bundeswehr; Rechtsgrundlage und Zahl der Fälle MdlAnfr 37, 38 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3374 C, D, 3375A,B,C,D, 3376A,B,C,D, 3377A,C,D, 3378 B, C, 3379 A, B, C, D, 3380D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 3374D, 3377D, 3378A ZusFr Dr. Sperling SPD 3375B, 3379A ZusFr Conradi SPD 3375 B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . 3375C, 3378 C ZusFr Reents GRÜNE 3375C, 3379A ZusFr Fischer (Frankfurt) GRÜNE . . . 3375 D ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 3375D, 3379 B ZusFr Bindig SPD 3376A ZusFr Gansel SPD 3376B, 3379 C ZusFr Frau Schoppe GRÜNE 3376 C ZusFr Jungmann SPD 3376C, 3380 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3376 D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD 3376D, 3377 A ZusFr Berger CDU/CSU 3378 B ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 3379 D Praxis des Bundesgesundheitsamtes bei der Arzneimittelzulassung MdlAnfr 39, 40 13.01.84 Drs 10/878 Fiebig SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3380 B, C, D ZusFr Fiebig SPD 3380B, C Entstehung krebserregender Substanzen beim Einschweißen von Lebensmitteln in Plastikfolie MdlAnfr 44 13.01.84 Drs 10/878 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 3381A Übernahme der zum Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr bei der Bundesbahn ausgebildeten Jugendlichen in ein Beschäftigungsverhältnis MdlAnfr 45, 46 13.01.84 Drs 10/878 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 3381 B, D, 3382A, C, D ZusFr Toetemeyer SPD . . . . 3381 C, D, 3382 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 3382A,D Gestaltung der Gebühren, insbesondere der Parkgebühren an deutschen Flughäfen MdlAnfr 47, 48 13.01.84 Drs 10/878 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 3382 D, 3383 B, C, D, 3384A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 3383 A, B, C, D Aufnahme des Flugverkehrs von Münster/ Osnabrück nach Berlin MdlAnfr 49 13.01.84 Drs 10/878 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 3384A,B,C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 3384B,C ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD . . . . 3384 C Beschleunigung des Ausbaus der Saar zur Großschiffahrtsstraße MdlAnfr 50 13.01.84 Drs 10/878 Müller (Wadern) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 3384D, 3385A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 3384 D, 3385A Beschleunigung des Ausbaus der Saar zur Großschiffahrtsstraße MdlAnfr 51, 52 13.01.84 Drs 10/878 Schreiber CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 3385 B, C, D, 3386 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 3385 B, C, D ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 3385 D ZusFr Brück SPD 3386 A ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 3386A Ergebnis des vom BMFT geförderten Projekts „Innovations-Test für die Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr 53, 54 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 3386 B, C, D, 3387 A ZusFr Dr. Steger SPD 3386C, 3387 A Aussagen über die Arbeitsplatzzahlen in der Druckindustrie nach Einführung neuer Technologien; Korrektur der Angaben MdlAnfr 56, 57 13.01.84 Drs 10/878 Lutz SPD Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 V Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3387 B,C,D, 3388 A, B, C, D, 3389A ZusFr Lutz SPD 3387C, 3388C, D ZusFr Dr. Steger SPD 3387 D, 3388 C, D ZusFr Kuhlwein SPD 3388 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 3388 A ZusFr Toetemeyer SPD 3388 B Ankündigung der Förderung privater Schulen und Universitäten durch Bundesminister Genscher; Schaffung von Elite-Universitäten MdlAnfr 58, 59 13.01.84 Drs 10/878 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . 3389 B, C, D, 3390 A ZusFr Kuhlwein SPD 3389C, 3390 A Nächste Sitzung 3427 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3429*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3429* B Anlage 3 Zunahme der Selbsthilfegruppen in den letzten Jahren MdlAnfr 41 13.01.84 Drs 10/878 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3432*A Anlage 4 Angabe eines Verfallsdatums auf Kartonverpackungen von Wein; Gesundheitsgefahren durch den Verzehr von Hühnereiern MdlAnfr 42, 43 13.01.84 Drs 10/878 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 3432* C Anlage 5 Inhalt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Brutreaktortechnologie mit Großbritannien, Frankreich und Belgien MdlAnfr 55 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 3433* A Anlage 6 Zahl der Ausbildungsplätze im Jahr 1983; Bereiche mit unbesetzt gebliebenen Ausbildungsplätzen; Zahl der Schulabgänger aus allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 1983/1984 im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 60, 61 13.01.84 Drs 10/878 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 3433* B Anlage 7 Einreiseverweigerung für die kubanische Folklore-Gruppe „Gruppo Monkada" MdlAnfr 62, 63 13.01.84 Drs 10/878 Drabiniok GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3433* D Anlage 8 Durchführung der Entschließung des Europäischen Parlaments gegen die Verfolgung von Anhängern des Bahaismus in Iran MdlAnfr 64 13.01.84 Drs 10/878 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3434* A Anlage 9 Einsatz der französischen Streitkräfte angesichts des Austritts Frankreichs aus der Militärorganisation der NATO MdlAnfr 65 13.01.84 Drs 10/878 Bastian GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3434* C Anlage 10 Militärische Ausrüstungshilfe 1984 an Tunesien MdlAnfr 66 13.01.84 Drs 10/878 Schwenninger GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3434* D Anlage 11 Rechtliche Qualifikation des Harmel-Berichts, insbesondere im Hinblick auf Verpflichtungen der NATO-Partner MdlAnfr 67 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3435* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Anlage 12 Erhebung von Gebühren für die Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit nach Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 68 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3435* B Anlage 13 Erfüllung der sowjetischen Zusagen aus dem KSZE-Folgetreffen in Madrid hinsichtlich der Behandlung ausreisewilliger Deutscher und deren regelmäßiger Kontakte mit in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen MdlAnfr 69, 70 13.01.84 Drs 10/878 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 3435* C Anlage 14 Beschäftigung von arbeitslosen Junglehrern an Fachschulen des Bundes, insbesondere bei der Bundeswehr und dem Bundesgrenzschutz MdlAnfr 71 13.01.84 Drs 10/878 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3436*A Anlage 15 Bekanntgabe des Extremisten-Erlasses vom 19.9. 1950 an Bedienstete des Bundesgrenzschutzkommandos Mitte MdlAnfr 72 13.01.84 Drs 10/878 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 3436* C Anlage 16 Aufnahmekapazität der mit Bundesmitteln geförderten Zivilschutzbauten im Wahlkreis Celle-Uelzen MdlAnfr 73 13.01.84 Drs 10/878 Krizsan GRÜNE SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3436* D Anlage 17 Reduzierung der Stickoxid-Emissionen aus Großfeuerungsanlagen MdlAnfr 74, 75 13.01.84 Drs 10/878 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3437*A Anlage 18 Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz durch den Bundeswirtschaftsminister MdlAnfr 76 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3437* C Anlage 19 Umweltbelastung durch mit Knopfbatterien betriebene klingende Telegramme der Deutschen Bundespost MdlAnfr 77, 78 13.01.84 Drs 10/878 Bindig SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3437* D Anlage 20 Deutsche Position in den Verhandlungen mit Frankreich über die Verschmutzung der Rossel MdlAnfr 79 13.01.84 Drs 10/878 Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3438* B Anlage 21 Aufnahme von Flüchtlingen aus Vietnam, Laos und Kambodscha seit 1975; Zahl der in andere Staaten abgewanderten Flüchtlinge MdlAnfr 80 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 3438* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3333 47. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Antretter* 20. 1. Bahr 20. 1. Brandt 20. 1. Brosi 20. 1. Büchner (Speyer) 20. 1. Daweke 19. 1. Dr. Enders* 20. 1. Ertl 20. 1. Gerlach (Obernau) 20. 1. Grünbeck 20. 1. Haase (Fürth) * 19. 1. Handlos 20. 1. Heimann 20. 1. Horacek 19. 1. Huonker 20. 1. Graf Huyn 20. 1. Jansen 20. 1. Kretkowski 20. 1. Lenzer* 20. 1. Dr. h. c. Lorenz 20. 1. Offergeld 20. 1. Petersen 20. 1. Frau Potthast 20. 1. Rawe 20. 1. Reddemann* 20. 1. Saurin 20. 1. Dr. Scheer 20. 1. Schlaga 20. 1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Schmidt (München) * 20. 1. Schröder (Lüneburg) 20. 1. Schulte (Unna) * 19. 1. Schwarz* 19. 1. Dr. Solms 20. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 19. 1. Spilker 20. 1. Voigt (Frankfurt) 20. 1. Voigt (Sonthofen) 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1983 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Sasbach und Marckolsheim Gesetz zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" vom 13. De- Anlagen zum Stenographischen Bericht zember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren Gesetz zum Zweiten Protokoll vom 17. Februar 1983 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (Steuerentlastungsgesetz 1984 - StEntlG 1984 -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (Stahlinvestitionszulagen-Änderungsgesetz - StahllnvZulÄG) Fünfunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21 Abs. 1) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984 (Haushaltsgesetz 1984) Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: 1. Zum Haushaltsgesetz 1984: Die Bundesregierung hat mehrfach, u. a. auch unter Punkt 3 ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984 - Haushaltsgesetz 1984 - (BT-Drucksache 10/534) erklärt, daß sie beim Abbau von Mischfinanzierungen eine für beide Seiten befriedigende Lösung der Ausgleichsfrage anstrebt; gleichzeitig zieht der Bund sich jedoch auf verschiedenen Gebieten aus bisher gemeinsamen Bund-/LänderFinanzierungen zurück (vg. z. B. Tz 12 der BR-Drucksache 300/83 - Beschluß -). Zu diesem Punkt der Stellungnahme des Bundesrates und in anderen Fällen ist der Deutsche Bundestag dem Verlangen des Bundesrates nicht gefolgt. Die Fälle, in denen der Bund seine bisherige Mitfinanzierung einseitig vermindert oder einstellt, häufen sich in letzter Zeit. Das könnte darauf hindeuten, daß der Bund vor der Lösung der Ausgleichsfragen vollendete Tatsachen schaffen will. Hiergegen wendet sich der Bundesrat mit großem Nachdruck. 2. Zum Haushaltsbegleitgesetz: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die Förderng von Nachwuchswissenschaftlern künftig von den Ländern in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird. Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bund die den Ländern entstehenden Mehrbelastungen in der bisherigen Höhe unmittelbar ausgleicht. 3430* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3. Zum Vermögensbeteiligungsgesetz: Die Bundesregierung wird gebeten, den angekündigten zweiten ergänzenden Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode zügig vorzulegen. Insbesondere sollten 1. die Anlagemöglichkeiten des Vermögensbeteiligungsgesetzes noch stärker auf das Produktivvermögen ausgerichtet werden und 2. indirekte (überbetriebliche) Beteiligungsformen über Beteiligungs-Sondervermögen durch eine Erweiterung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) — unter Wahrung der Wahlfreiheit für Arbeitnehmer und Unternehmen — ermöglicht werden. Das Vermögensbeteiligungsgesetz muß stärker die vermögenswirksamen Leistungen fördern, die Arbeitnehmer in betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligungsformen anlegen. Der Anlagekatalog muß insbesondere um GmbH-Anteile erweitert werden. Diese Ausweitung des Katalogs entspricht der Praxis der freiwilligen Mitarbeitermodelle. Durch Einbeziehung von Beteiligungs-Sondervermögen, d. h. (Investment-)Fonds, die neben Aktien auch stille Beteiligungen in ihr Vermögen aufnehmen können, werden die indirekten betrieblichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer verbessert und die Wettbewerbsnachteile des Beteiligungssparens verringert. 4. Zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit: Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn es dem Deutschen Bundestag möglich gewesen wäre, den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. BR-Drucksache 477/82 — Beschluß —) als Ganzes abschließend zu behandeln. Im Hinblick auf die unbedingt erforderliche nahtlose Verlängerung des Entlastungsgesetzes über den 31. Dezember 1983 hinaus ist die vom Deutschen Bundestag vorgenommene Aufspaltung des Bundesratsentwurfs jedoch hinnehmbar. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, daß die in seinem Entwurf enthaltenen Vorschriften zur Beschleunigung und Vereinfachung von Rechtsstreitigkeiten um technische Großanlagen im Hinblick auf die in naher Zukunft anstehenden Vorhaben nach wie vor dringend erforderlich sind, um den rechtskräftigen Abschluß solcher Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ermöglichen. Eine Regelung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts erst im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verwaltungsprozeßordnung, wie dies aus dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (vgl. BT-Drucksache 10/668) entnommen werden kann, erscheint deshalb aus der Sicht der Länder nicht vertretbar, zumal der Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung noch nicht einmal beim Deutschen Bundestag eingebracht ist. 5. Der Bundesrat begrüßt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82, das die gemeinschaftsrechtliche Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für die Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 1984 sicherstellt. Ebenso wie der Deutsche Bundestag betrachtet auch der Bundesrat die Neuregelung im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Gesamtreform des Artenschutzrechts lediglich als eine Übergangslösung. Es wird für den Bürger, die berührten Wirtschaftskreise und die für den Vollzug zuständigen Behörden des Bundes und der Länder immer schwieriger, die in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelten Vorschriften zum Schutze der national und international gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu beachten und anzuwenden. Der Bundesrat hält eine Gesamtnovellierung des Artenschutzrechts für vordringlich, insbesondere wegen der noch bestehenden Regelungslücken (z. B. fehlende Ein- und Ausfuhrregelung für die nicht dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegenden Arten und unzureichende innerstaatliche Vollzugsinstrumente zur Verhinderung des illegalen Handels) und aus Gründen der Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Rechtsvereinfachung. Dabei kann auf einen Gesetzentwurf zurückgegriffen werden, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Veranlassung der Umweltministerkonferenz erarbeitet hat. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei dem angekündigten Gesetzentwurf u. a. folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: — Die internationalen und nationalen Bestimmungen des Artenschutzes im engeren Sinne (Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor dem direkten menschlichen Zugriff) sollten nach Möglichkeit zu einer umfassenden und abschließenden Regelung im Bundesnaturschutzgesetz zusammengefaßt werden. — Für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs sollten sämtliche Verwaltungszuständigkeiten auf die Bundesverwaltung übertragen werden. — Die Beschlagnahme- und Einziehungsmöglichkeiten, insbesondere die Bestimmungen über die Kostentragung bei der Verwahrung und Versorgung illegal eingeführter Tiere und Pflanzen sollten für Bundes- und Landesbehörden verbessert werden. — Schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften des Artenschutzrechts (z. B. illegale Einfuhren von weltweit vom Aussterben bedrohten Arten) sollten strafrechtlich geahndet werden. — Im Interesse einer schnellen und flexiblen Reaktion auf geänderte Bestands-, Gefährdungs- und Handelssituationen sollte die Anpassung von Schutzbestimmungen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr vereinfacht und beschleunigt möglich sein. Der Bundesrat geht dabei davon aus, daß die mit der Durchführung des Artenschutzes im grenzüberschreitenden Verkehr betrauten Bundesbehörden so ausgestattet werden, daß sie die auf sie zukommenden verwaltungs- und fachwissenschaftlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können. Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, bereits während des Gesetzgebungsverfahrens die Rechtsverordnung über die besonders geschützten Arten so zügig vorzubereiten, daß sie gleichzeitig mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten kann. Der Bundesrat sieht trotz erheblicher rechtspolitischer Bedenken gegen die in § 5 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes getroffene Regelung nur im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit des Gesetzgebungsvorhabens von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Einführung der sofortigen Beschwerde entgegen dem Grundsatz des § 62 Abs. 2 Satz 3 OWiG nicht geboten. Auf jeden Fall sollte aber über eine etwaige sofortige Beschwerde nicht das Oberlandesgericht, sondern die Kammer für Bußgeldsachen beim Landgericht entscheiden (vgl. § 73 Abs. 1 GVG i. V. m. § 46 Abs. 1 und 7 OWiG). Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, bei der beabsichtigten Neuregelung des Artenschutzes diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Steuerharmonisierung in der Gemeinschaft (Drucksache 10/779) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Konzertierungsverfahrens im Zusammenhang mit den Vorschlägen für Verordnungen zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben im Bereich der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlewasserstoffen sowie auf dem Gebiet der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe (Drucksache 10/845) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausübung des Wahlrechts durch Bürger der Gemeinschaft, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaates ihres ständigen Wohnsitzes sind, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 14. bis 17. Juni 1984 (Drucksache 10/846) zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Rechtsausschuß Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3431* Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Jugoslawien auf dem Verkehrssektor (Drucksache 10/847) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 70. Jahreskonferenz der IPU vom 4. bis 12. Oktober 1983 in Seoul (Republik Korea) (Drucksache 10/731) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung Bericht über die 29. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 2. bis 7. Oktober 1983 in Den Haag (Drucksache 10/826) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den 2. Teil der 29. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 28. November bis 1. Dezember 1983 in Paris (Drucksache 10/839) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1983 (Drucksache 10/775) zuständig: Haushaltsausschul Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalt 1983 hier: Einwilligung zu einer überplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung (Drucksache 10/784) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 09 Tit. 682 01 — Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein — (Drucksache 10/807) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1983; hier: Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 11 02 Tit. 676 01 — Erstattung der schweizerischen Leistungen an Grenzgänger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 10/856) zuständig: Haushaltsausschuß Sozialbericht 1983 (Drucksache 10/842) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (Drucksache 10/843) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Rechtsausschuß Wohngeld- und Mietenbericht 1983 (Drucksache 10/854) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Zweiter Teil: Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche von Staat und Gesellschaft (Drucksache 10/863) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1983 in Straßburg und die Straßburger Konferenz über die parlamentarische Demokratie vom 4. bis 6. Oktober 1983 (Drucksache 10/838) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 10/813) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. April 1984 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/84 — Zollkontingent 1984 für Bananen) (Drucksache 10/820) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 12. April 1984 vorzulegen. Aufhebbare Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/853) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 12. April 1984 vorzulegen Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 19. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Drucksache 10/376 Nr. 79) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 9. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, da der Rat über die Vorlagen bereits Beschluß gefaßt hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm (1984 bis 1987) (Drucksache 10/424) Einsetzung des Aufsichtsrates der GFS (Drucksache 10/486 Nr. 25) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungsprogramms über die Stillegung von kerntechnischen Anlagen (1984 bis 1988) (Drucksache 10/413) Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 11. Januar 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat, da die Verordnung bereits in Kraft getreten ist: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über eine spezifische Gemeinschaftsmaßnahme zur Förderung der Stadterneuerung in Nordirland (Belfast) (Drucksache 10/92 Nr. 76) 3432* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Die in Drucksache 10/873 unter Nummer 30 aufgeführte EG-Vorlage Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend Telekommunikation — Aktionslinien — wird als Drucksache 10/874 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/878 Frage 41): Warum sind nach Meinung der Bundesregierung trotz erweiterter und auch verbesserter medizinischer und sozialer Dienste gerade in den vergangenen Jahren immer mehr Selbsthilfegruppen entstanden? Seit einigen Jahren haben sich neben der herkömmlichen Art der Selbtshilfe neue Formen entwickelt, die vermehrt zur Gründung von Selbtshilfegruppen geführt haben. Diese Entwicklung ist nicht nur in der Bundesrepublik festzustellen, sondern ebenso und vermehrt z. B. in den USA, England, Holland und Belgien; alles Länder, die im internationalen Vergleich ein hoch entwickeltes Gesundheitswesen mit einer Vielzahl von medizinischen und sozialen Versorgungseinrichtungen haben. Selbsthilfegruppen haben insbesondere in dem Bereich an Bedeutung gewonnen, in dem im Zusammenhang mit Erkrankungen auftretende psycho-soziale Lebensprobleme und persönliche Betroffenheit eine Rolle spielen. Ihre Bewältigung macht das Aussprechen persönlicher Probleme, den Austausch von Erfahrungen, Zuspruch, auch Anerkennung, gegenseitige persönliche Hilfe und gemeinsame Aktivitäten erforderlich. Der Bedarf für diese zur Problembewältigung notwendigen Hilfen hat angesichts des Ansteigens von chronischen Erkrankungen und Behinderungen sowie psycho-somatischen und psychosozial bedingten Störungen erheblich zugenommen. Die bestehenden medizinischen Institutionen und sozialen Dienste sind aber nicht allein in der Lage, diesen individuellen Bedürfnissen zu entsprechen. Patienten fühlen sich heute häufiger als früher mit ihren individuellen Problemen allein gelassen; sie leiden unter der schweren Durchschaubarkeit der Versorgungswege und suchen daher Rat und Hilfe nicht nur bei Fachleuten, sondern vermehrt bei Gleichgesinnten, von denen auf Grund eigener Erfahrung und Betroffenheit eher wirksame Hilfe und Beistand erwartet wird. Nach anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten sind jetzt vermehrt Bemühungen von Ärzten und Selbtshilfegruppen zu beobachten, eine sachgerechte Zusammenarbeit zu erreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/878 Fragen 42 und 43): Erwägt die Bundesregierung, die Angabe eines Verfalldaturns auf Kartonverpackungen von Wein vorzuschreiben, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, diesen Wein auch wirklich innerhalb der drei Monate, die er sich erfahrungsgemäß in dieser Verpackung hält, zu verbrauchen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des „Spiegel" vom 9. Januar 1984 (38. Jg. Nr. 2), daß dem Verbraucher gesundheitliche Gefahren vom Verzehr von Hühnereiern drohen können, und welche Schritte wird sie gegebenenfalls unternehmen, um den Verbraucher zu schützen? Zu Frage 42: Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums als Teil der Etikettierung von für den Endverbraucher bestimmten, verpackten Lebensmitteln ist durch die Kennzeichnungsrichtlinie des Rates vom 18. Dezember 1978 (79/112/EWG) gemeinschaftsrechtlich geregelt. Nach dieser Richtlinie ist — vorbehaltlich der Gemeinschaftsvorschriften für bestimmte Lebensmittel — die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Wein jedoch nicht erforderlich. Maßgebend für diese Freistellung war die Überlegung, daß Wein regelmäßig nicht zu den schnell verderblichen Lebensmitteln gehört. Ob sich durch die Verwendung neuer Verpakkungsformen bei Landwein (z. B. Bag in Box) die Haltbarkeit gegenüber den traditionellen Verpakkungen nachteilig verändert, ist noch nicht abschließend geklärt. Nach den bisher gewonnen Erkenntnissen besteht eine gewisse Vermutung, daß Landwein (Tafelwein) in Kunststoff- bzw. Kartonverpackungen in sensorischer Hinsicht weniger lang haltbar ist als Landwein, der in Flaschen abgefüllt wurde. Nach welchem Zeitraum sich die Qualität des Weines nachteilig verändert, wird allerdings noch diskutiert. Sollten sich die Erkenntnisse über die kürzere Haltbarkeit des in Kartonverpackungen abgefüllten Landweins (Tafelweins) bestätigen, wird es das Anliegen der Bundesregierung sein, im Interesse des Verbraucherschutzes eine weitergehende Kennzeichnung bei diesen Verpackungsformen im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes herbeizuführen. Zu Frage 43: Durch die unkontrollierte und verbotswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, können gesundheitliche Gefährdungen für den Verbraucher entstehen. Dies gilt auch für die Anwendung von Arzneimitteln bei Geflügel, von dem Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind deswegen so gestaltet worden, daß bei deren Beachtung gesundheitsbedenkliche Rückstände von Tierarzneimitteln in den Lebensmitteln nicht mehr vorhanden sind. Die Durchführung der bundesrechtlichen Vorschriften obliegt den Ländern. Die Bundesregierung wertet jedoch die ihr zu Kenntnis gelangen- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3433* den Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder aus. Dies hat beispielsweise zu einer Änderung des Arzneimittelgesetzes im vergangenen Jahr geführt, um damit die Wirksamkeit der Überwachung zu steigern. Weiterhin liegt dem Bundesrat derzeit eine Verordnung der Bundesregierung vor, durch welche die unzulässige Anwendung von Chloramphenicol, einem in dem Spiegel-Artikel erwähnten Stoff, dem nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes eine besondere toxikologische Bedeutung zukommt, bei Geflügel, das der Eiergewinnung dient, wirksam unterbunden werden soll. Im übrigen bedürfen die in dem Spiegel-Artikel erwähnten Ergebnisse einer weiteren Absicherung und Auswertung, bevor entschieden werden kann, ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen geboten sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/878 Frage 55): Welches ist der technische und finanzielle Inhalt der neuen Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Sektor der Brutreaktortechnologie zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien. Frankreich und Belgien? Die am 10. Januar 1984 in Paris unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Bundesrpeublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich beinhaltet in erster Linie den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu der bereits seit vielen Jahren auf dem europäischen Kontinent praktizierten Kooperation auf diesem Gebiet. Sie dient als Rahmen für die beabsichtigte Kommerzialisierung der Brüterentwicklung in Europa. Mit der Vereinbarung werden keine technischen oder finanziellen Regelungen getroffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Fragen 60 und 61): Wie hoch ist die Zahl der Ausbildungsplätze, und in welchen wesentlichen Bereichen sind die Ausbildungsplätze nach Kenntnis der Bundesregierung 1983 unbesetzt geblieben? Wie hoch ist die voraussichtliche Zahl der Schulabgänger aus allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 1983/1984 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr? Zu Frage 60: Nach dem Berufsbildungsförderungsgesetz umfaßt das Ausbildungsplatzangebot die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die Anzahl der am 30. September bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten, unbesetzten Ausbildungsplätze. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge betrug 1983 insgesamt 677 698; die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen belief sich auf 19 641. Damit ergibt sich zum Stichtag 30. September 1983 ein Gesamtangebot von 697 339 Ausbildungsplätzen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes noch ca. 7 000 bis 8 000 zusätzliche Ausbildungsplätze sowie im Rahmen des Benachteiligtenprogramms ca. 6 000 Ausbildungsplätze für Jugendliche, die auf Grund ihrer Benachteiligung sonst keine Ausbildungschance gehabt hätten, bereitgestellt. Nach den Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeit gab es zum 30. September 1983 vor allem in folgenden Berufsbereichen eine größere Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze: — Bau- und Baunebenberufe einschließlich Tischler: 5 162 — Waren- und Dienstleistungskaufleute: 3 303 — Metallberufe: 2 805 — Ernährungsberufe: 2 428 — Körperpfleger, Gästebetreuer, Hauswirtschafts- und Reinigungsberufe: 1 763. Zu Frage 61: Nach den bisherigen Schätzungen der KMK und des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I 1984 gegenüber 1983 um knapp 20 000 zurückgehen (von 799 580 im Jahr 1983 auf 780 000 im Jahr 1984); die Zahl der Abgänger aus der Sekundarstufe II wird dagegen um knapp 10 000 zunehmen (von 292 870 im Jahr 1983 auf 302 400 im Jahr 1984). Eine Überprüfung dieser Schätzungen ist derzeit im Gang; es ist möglich, daß dabei die für 1984 zu prognostizierende Zahl der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I höher sein wird. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Drabiniok (GRÜNE) (Drucksache 10/878 Fragen 62 und 63): Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung der kubanischen Folkloregruppe „Gruppo Monkada" die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert, die am 24. November 1983 ein Konzert in Bonn geben wollte? Verstößt die Bundesregierung mit der Einreiseverweigerung einer kubanischen Folkloregruppe nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung? Zu Frage 62: Die Antragsteller legten Mitte November 1983 bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris Sichtvermerksanträge vor, aus denen sich ergab, daß sie Folklore-Veranstaltungen in mehreren deutschen Orten durchführen wollten. Die Anträge erhielten jedoch keine Angaben über die Auftrittsorte, Auftrittszeiten und Agenturen — Angaben, die die nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 i. V. mit Abs. 5 3434* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz zuständige Ausländerbehörde benötigte, um ihre vorgeschriebene Zustimmung geben zu können. Die Antragsteller wurden daraufhin von der Botschaft Paris gebeten, diese Angaben nachzureichen. Sie kamen der Bitte jedoch nicht nach. Über die Erteilung der Sichtvermerke konnte daher keine Entscheidung getroffen werden. Die Antragsteller haben bei der Botschaft Paris nicht wieder vorgesprochen. Zu Frage 63: Die Ausführungen zu Frage 1 ergeben, daß sich die Folklore-Gruppe die Nichterteilung der Sichtvermerke selbst zuzuschreiben hat. Unter diesen Umständen fehlt jede Grundlage für einen etwaigen Verstoß der Bundesregierung gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/878 Frage 64): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die am 7. März 1983 vom Europäischen Parlament verabschiedete Entschließung durchzuführen, in der die Außenminister aufgefordert werden, bei der Regierung des Iran vorstellig zu werden, um die Verfolgung, Inhaftierung und Tötung von Angehörigen der Baha-Religionsgemeinschaft im Iran zu unterbinden? Im Anschluß an die Resolution des Europäischen Parlaments vom 10. März 1983 hat die Bundesregierung als Präsidentschaft der Zehn Demarchen zugunsten der Bahai unternommen. Am 23. März 1983 sprach ein Beamter des Auswärtigen Amts in Bonn mit dem iranischen Botschafter, wenige Tage später unser Botschafter in Teheran mit einem Vertreter des iranischen Außenministeriums. Die Bundesregierung hat im eigenen Namen und im Namen der zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die iranische Regierung gebeten, von menschenrechtsverletzenden Maßnahmen gegen Bahai abzusehen. Ende Juli 1983 ist Griechenland als damalige Präsidentschaft der EG aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses nochmals beim iranischen Außenministerium vorstellig geworden. Zuletzt haben die EG Staaten in einer Erklärung zum Bericht des ECOSOC über Menschenrechtsverletzungen in Iran vor der Generalversammlung der VN in gleichem Sinne Stellung genommen. Daneben hat die Bundesregierung immer wieder Gespräche mit hohen iranischen Persönlichkeiten genutzt, um dieses Thema anzusprechen. Ich darf insoweit auch auf die schriftliche Antwort von StM Dr. Mertes vom 6. Juli 1983 auf die Frage des Abgeordneten Heinrich Klein (Bundestags-Drucksache 10/268 S. 3) verweisen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dieses Problem aufmerksam beobachten und sich für die Wahrung der Menschenrechte in Iran einsetzen. Allerdings müssen wir dabei auch darauf achten, daß sich die ausländischen Interventionen nicht zum Nachteil und Schaden der Betroffenen auswirken. Die Bundesregierung konzentriert sich daher darauf, in nicht öffentlicher, aber offener Form bei den iranischen Stellen auf eine Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen hinzuwirken. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bastian (GRÜNE) (Drucksache 10/ 878 Frage 65): Bedeutet der Austritt Frankreichs aus der Militärorganisation der NATO nach Ansicht der Bundesregierung, daß die französischen Streitkräfte im Bündnisfall nicht zum Einsatz kommen würden, oder ist in einem solchen Fall davon auszugehen, daß französische Land-, Luft- und Seestreitkräfte im Rahmen der sich aus der fortbestehenden NATO-Mitgliedschaft Frankreichs ergebenden Beistandspflicht unter nationalem französischen Kommando eingesetzt würden? Frankreich ist einer der engsten Freunde und Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland. Frankreich ist nach wie vor Partner des Nordatlantik-Vertrages mit allen sich daraus ergebenden Pflichten. Dies ist von offizieller französischer Seite immer wieder betont worden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Rede des französichen Staatspräsidenten Mitterrand, die er vor fast genau einem Jahr am 20. Januar 1983 vor dem Bundestag hielt. Er bekräftigte damals die Solidarität Frankreichs, in deren Bewußtsein ein beträchtlicher Teil der 1. französischen Armee — um 50 000 Soldaten — in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten werde. Der französische Staatspräsident bekannte sich zugleich zu der Rolle Frankreichs als loyaler Partner des Atlantischen Bündnisses und als treuer pflichtbewußter Freund der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Schwenninger (GRÜNE) (Drucksache 10/878 Frage 66): Trifft es zu, daß auch 1984 militärische Ausrüstungshilfe an Tunesien gezahlt wird, und in welchen Bereichen wird diese Ausrüstungshilfe gewährt? Die Bundesregierung beabsichtigt, Tunesien 1984 im Rahmen der 1982 vertraglich zugesagten Ausrüstungshilfe weiter beim Bau eines Militärhospitals, das auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird, zu unterstützen. Ferner werden mit Funkgerä- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3435* ten ausgestattete PKW und Motorräder geliefert werden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Frage 67): Wie ist der Harmel-Bericht der NATO rechtlich zu qualifizieren, insbesondere enthält er rechtliche oder politisch-moralische Verpflichtungen der NATO-Partner und gegebenenfalls welche? Der Harmel-Bericht ist ein Grundsatzdokument des Atlantischen Bündnisses mit dem Titel „Bericht des Rats über die künftigen Aufgaben der Allianz". Das Dokument wurde am 14. Dezember 1967 auf der Ministertagung des Nordatlantikrates in Form einer Entschließung verabschiedet, von der keine rechtliche Bindungswirkung ausgeht. Der HarmelBericht enthält jedoch bestimmte Grundprinzipien und Aufgaben der NATO, die das bis heute gültige Grundkonzept des Atlantischen Bündnisses darstellen, zu dem sich alle Mitgliedstaaten uneingeschränkt bekennen. Es ist ein Konzept der umfassenden Friedenssicherung, nach dem das Atlantische Bündnis zwei Hauptfunktionen hat: — Gewährleistung des Gleichgewichtes durch ausreichende militärische Stärke und politische Solidarität zur Abschreckung von Aggression und politischer Druckausübung; — Dialog und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Osten. Hinzugekommen sind Rüstungskontrolle und Abrüstung als integrale Bestandteile der Sicherheitspolitik des Bündnisses. Die Bündnispartner bekennen sich im HarmelBericht zugleich zu einer Politik, die darauf gerichtet ist, „eine gerechte und dauerhafte Ordnung in Europa zu erreichen, die Teilung Deutschlands zu überwinden und die europäische Sicherheit zu fördern." Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Frage 68): Wie beurteilt die Bundesregierung die seit vielen Monaten polnischerseits geübte Praxis, daß Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße nicht mehr aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen werden und darum die Entlassung erst in der Bundesrepublik Deutschland beantragen müssen, wofür hohe Gebühren zu zahlen sind? Die Bundesregierung bedauert, daß die polnische Regierung seit Mitte 1983 die bis dahin übliche Entlassung von volksdeutschen Aussiedlern aus der polnischen Staatsbürgerschaft vor bzw. bei der Ausreise nicht mehr praktiziert. Bis dahin verloren volksdeutsche Aussiedler, die Polen auf Dauer verließen, in der Regel bei Überschreiten der polnischen Staatsgrenze ihre polnische Staatsbürgerschaft, ohne daß es eines — mit nicht unerheblichen Gebühren behafteten — gesonderten Entlassungsverfahrens von der Bundesrepublik Deutschland aus bedurfte. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Fragen 69 und 70): Hat es seit der Unterzeichnung der Schlußdokumente des KSZE-Folgetreffens von Madrid durch die Vertreter der Sowjetunion in der Behandlung der Ausreiseanträge von Deutschen in der UdSSR positive Änderungen in der Haltung der sowjetischen Behörden gegeben, und wenn ja, welcher Art sind diese? Werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung entsprechend den Vereinbarungen beim KSZE-Folgetreffen von Madrid Deutschen in der UdSSR, die Ausreiseanträge oder Eheschließungswünsche für die Bundesrepublik Deutschland gestellt oder geltend gemacht haben, bis zu deren Genehmigung nunmehr wenigstens die vereinbarten „Kontakte und regelmäßigen Begegnungen" mit den hier lebenden Angehörigen oder Verlobten gestattet, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die UdSSR zur Erfüllung dieser Zusage von Madrid anzuhalten? Zu Frage 69: Die Zahl der Ausreisen von Deutschen aus der UdSSR ist seit 1977 stark rückläufig. Die seit September 1983 vorliegenden Zahlen lassen keine Umkehrung dieser Entwicklung erkennen. Bei der praktischen Bearbeitung der eingereichten Anträge sind keine positiven Änderungen eingetreten. Zu Frage 70: Was die „Kontakte und regelmäßigen Begegnungen" angeht, so ist die Lage seit jeher dadurch gekennzeichnet, daß Besuchsreisen von Personen aus der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Verwandten oder Verlobten in die Sowjetunion in zahlreichen Fällen gestattet werden. Personen, die ihre ständige Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführung oder im Zusammenhang mit einer Eheschließung betreiben, erhalten demgegenüber in der Regel keine Erlaubnis für eine Besuchsreise. Dahinter steht offenbar die — mit zahlreichen Fällen zu belegende — Befürchtung, daß diese Personen von einer genehmigten Besuchsreise nicht wieder in die Sowjetunion zurückkehren. An dieser Situation hat sich seit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments von Madrid nichts geändert. 3436* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Unsere Botschaft in Moskau setzt sich in zahlreichen konkreten Fällen für die Anliegen von Personen ein, die einen Antrag auf Aussiedlung oder Eheschließung gestellt haben oder bei Besuchsreiseanträgen in die Sowjetunion auf Schwierigkeiten stoßen. Die Bundesregierung bleibt im Kontakt mit der sowjetischen Regierung ständig bemüht, eine Behandlung dieser Anliegen zu erreichen, die den in Helsinki und Madrid gegebenen Zusagen entspricht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/878 Frage 71): Wie viele arbeitslose Junglehrer könnte die Bundesregierung einstellen, wenn sie den bisher an den Fachschulen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes und sonstigen Fachschulen des Bundes von nebenamtlich beschäftigten Lehrern und Ruhestandslehrern erteilten Unterricht ausschließlich durch arbeitslose Junglehrer erteilen lassen würde, und wird sie entsprechende Initiativen ergreifen? Der Begriff arbeitslose Junglehrer ist mehrdeutig. Für die Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß damit Lehrer mit der Lehrbefähigung für allgemeinbildenden Unterricht an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gemeint sind. Eine Verwendung solcher Lehrer ist nur an Fachschulen des Bundes möglich, an denen allgemeinbildender Unterricht erteilt wird. Wegen der sehr unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Bereichen dieser Fachschulen gliedere ich die Antwort auf. 1. Fachschulen des Bundesgrenzschutzes Der an diesen Fachschulen zu erteilende Unterricht ist bereits seit 1983 stark rückläufig. Die zu erteilenden Unterrichtsstunden werden bis 1987 gegenüber 1983 auf rund die Hälfte abnehmen. Dies führt bereits ab Mitte 1984 dazu, daß generell nebenamtliche/nebenberufliche Lehrer nicht mehr benötigt werden. Langfristig wird sogar ein Personalabbau bei den hauptamtlichen Lehrern erfolgen. Dementsprechend sind bereits einzelne kw-Vermerke bei den Planstellen der vorhandenen hauptamtlichen Lehrern ausgebracht worden. Bei diesen Gegebenheiten ist die Einstellung arbeitsloser Junglehrer leider ausgeschlossen. 2. Fachschulen der Bundeswehr Nebenamtliche/nebenberufliche Lehrer, die stets nur eine geringe Zahl von Wochenstunden erteilen, können durch arbeitslose Junglehrer nur ersetzt werden, wenn letztere mit voller Wochenstundenzahl und entsprechendem Arbeitsvertrag oder unter Berufung in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden. Soweit hierfür die Voraussetzungen an den Bundeswehrfachschulen gegeben sind, werden arbeitslose Junglehrer eingestellt. Bei Bewilligung zusätzlicher Planstellen wäre es außerdem möglich, weitere hauptamtliche Lehrer in geringem Umfang an den Bundeswehrfachschulen zu beschäftigen. Eines bestimmten Anteils nebenamtlicher/nebenberuflicher Lehrer bedarf es jedoch auch künftig, insbesondere für Unterrichtsfächer, die eine spezielle Lehrbefähigung erfordern. 3. Sonstige Fachschulen des Bundes Sonstige Fachschulen des Bundes, an denen all-gemeinbildender Unterricht erteilt wird, gibt es nicht. Insoweit besteht keine Möglichkeit, arbeitslose Junglehrer an Stelle von nebenamtlich Beschäftigten und Ruhestandslehrern einzusetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/878 Frage 72): Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, daß beim Bundesgrenzschutzkommando Mitte Bediensteten Auszüge aus dem Erlaß der Bundesregierung vom 19. September 1950 zur Kenntnis gegeben und nach Kenntnisnahme zu den Personalakten genommen werden? Es trifft zu, daß im Bereich des Grenzschutzkommandos Mitte bei der Einstellung noch Auszüge aus dem Kabinettbeschluß vom 19. September 1950 gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt wurden. Die Bundesregierung hält diesen Beschluß — wie in der Antwort auf Ihre schriftlichen Fragen im Dezember 1983 im einzelnen ausgeführt wurde — für überholt. Ich habe deshalb veranlaßt, daß die von Ihnen angesprochene Praxis nicht fortgesetzt wird. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/878 Frage 73): Für wie viele Personen gibt es mit Bundesmitteln geförderte Zivilschutzbauten im Wahlkreis Celle-Uelzen? Gegenwärtig stehen im Wahlkreis Celle-Uelzen, und zwar ausschließlich in Celle, 6 öffentliche Schutzräume mit Schutzplätzen für 3 428 Personen zur Verfügung. Darüber hinaus befindet sich ein Schutzbauvorhaben mit 75 Schutzplätzen in der Baudurchführung. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 3437* Ob und ggf. wie viele Hausschutzräume in Wohngebäuden vorhanden sind, ist nicht bekannt. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Fragen 74 und 75): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom 8. November 1983 zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen aus Großfeuerungsanlagen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen, um das erhebliche Stickoxid-Verminderungspotential zur Rettung des Waldes auszuschöpfen? Die Bundesregierung begrüßt die Stellungnahme des Sachverständigenrates zur Verminderung der Stickstoffoxidemissionen aus Feuerungsanlagen. Sie mißt der Verminderung dieser Schadstoffe große Bedeutung bei, weil sie nach Auffassung maßgeblicher Wissenschaftler an den Waldschädigungen beteiligt sind. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene verfahrenstechnische Entwicklungen zur Stickstoffoxid-Emissionsverminderung: 1. feuerungstechnische Maßnahmen 2. abgasseitige Maßnahmen. Da sich beide Verfahrensarten stark in der Entwicklung befinden, hat die Bundesregierung in der Großfeuerungsanlagen-Verordnung StickstoffoxidEmissionsgrenzwerte festgelegt, die als Mindestwerte anzusehen sind. Darüber hinaus hat sie eine Dynamisierungsklausel eingefügt, nach der jeweils der neueste Stand der Minderungstechnik auszuschöpfen ist. Diese Regelung versetzt die Genehmigungsbehörden in die Lage, den jeweils neuesten technischen Fortschritt in die Praxis umzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung verfahrenstechnischer Maßnahmen zur Stickstoffoxid-Emissionsminderung. Während bei den feuerungstechnischen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland schon gute Ergebnisse erzielt worden sind, soll bei den abgasseitigen Maßnahmen versucht werden, sich auch japanische Erfahrungen zunutze zu machen. Um sich über die neuesten technischen Möglichkeiten zur StickstoffoxidVerminderung zu informieren, hat Bundesinnenminister Dr. Zimmermann die deutschen Anlagenhersteller für den 24. Januar 1984 zu einem Gespräch nach Bonn eingeladen. Beim Stickstoffoxid-Verminderungspotential darf der Kraftfahrzeugbereich nicht vergessen werden, denn er ist an den gesamten Stickstoffoxid-Emissionen mit nahezu 50 % beteiligt. Hier beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Einführung bleifreien Benzins ab 1. Januar 1986 und durch die Übernahme der US-Grenzwerte und Testverfahren die Schadstoffe im Abgas deutscher Kraftfahrzeuge —einschließlich die Stickstoffoxide — im Vergleich zum Beginn der siebziger Jahre auf weniger als 1/10 herabzusetzen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/878 Frage 76): Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlungen des Abschlußberichtes der Arbeitsgemeinschaft Energie und Umwelt der Umweltministerkonferenz nicht weiterzuverfolgen, und wie wird die Bundesregierung den Konflikt zwischen der Umweltministerkonferenz und dem Bundeswirtschaftsminister lösen? Die von einem Umweltverband aufgestellte Behauptung, die Bundesregierung verfolge die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Energie und Umwelt" nicht weiter, ist unzutreffend. Die Umweltministerkonferenz, deren Mitglied der BMI ist, hat dem Bundesminister des Innern auf der Basis des Berichts der Arbeitsgruppe vom November konkrete Prüfaufträge erteilt. Die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz hat der Bundesminister des Innern am 16. Dezember 1983 in seinem Informationsdienst „Umwelt" veröffentlicht. Diesen Aufträgen kommt der BMI nach. Sofern im weiteren Verfahren Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Ressorts auftreten, werden sie nach den üblichen geschäftsordnungsmäßigen Regeln behandelt. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/878 Fragen 77 und 78): Welche die Umwelt belastenden Schadstoffe enthalten die sogenannten Knopfbatterien, die zum Betrieb der von der Deutschen Bundespost (DBP) neu eingeführten klingenden Telegramme verwendet werden, und wie viele solcher klingender Telegramme hat die DBP bisher erworben, um sie als Angebot bereitzuhalten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance, die zum Betrieb der klingenden Telegramme verwendeten Knopfbatterien einem Recyclingverfahren zuzuführen vor dem Hintergrund, daß diese Batterien nicht leicht zu entfernen sind, weil sie sich unter einem verklebten Deckblatt befinden, und wie beurteilt daher die Bundesregierung mittelfristig die Umweltbelastung, die durch die klingenden Telegramme entsteht? Zu Frage 77: Die in den Telegrammschmuckblättern der Deutschen Bundespost enthaltenen Batterien zählen zu den quecksilberarmen Batterien. Sie enthalten neben Alkali und Mangan als elektrochemisches System Quecksilber in einer Menge von ca. 0,8 %. Weitere die Umwelt potentiell belastende Schadstoffe sind nicht enthalten. Das Gesamtgewicht der Batterie beträgt 1 g. Die Deutsche Bundespost hat bisher 400 000 Schmuckblätter mit dieser Ausstattung erworben; davon sind bis heute 250 000 bis 300 000 Exemplare ausgeliefert. 3438* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1984 Zu Frage 78: Die Bundesregierung sieht bei Alkali-Manganbatterien wegen des geringen Quecksilbergehaltes keine Möglichkeiten für die Verwertung. In der Bundesrepublik Deutschland werden gegenwärtig pro Jahr insgesamt ca. 115 Millionen Alkali-Manganbatterien mit einem Gesamtgewicht von ca. 4 600 t und einem Quecksilberanteil von 37 t eingesetzt. Für die von der Deutschen Bundespost erworbenen tönenden Telegramme errechnet sich ein Quecksilbergehalt von ca. 32 kg. Ausgehend von dem Verhältnis des Quecksilberanteils der Telegramme zu dem aller Alkali-Manganbatterien, 32 kg zu 37 000 kg, beurteilt die Bundesregierung die durch die tönenden Telegramme verursachte Mehrbelastung der Umwelt als unbedeutend. Die Bundesländer prüfen z. T. verschiedene Modelle zur getrennten Sammlung von Problemstoffen aus Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben. Hierbei sind unter anderem auch alle Batterien einbezogen mit Ausnahme der Quecksilberoxidbatterien. Für diese besteht bereits ein vom Bundesminister des Innern mit den betroffenen Verbänden auf freiwilliger Basis vereinbartes Rückführungs- und Verwertungssystem. Die Herausnahme der Batterien aus den Schmuckblättern zum Zwecke der getrennten Sammlung ist aus technischer Sicht nicht problematisch. Allerdings stellt sich die Aufgabe, den Verbraucher bzw. Empfänger solcher Telegramme auf diese Möglichkeiten hinzuweisen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß dem Bürger in zumehmendem Umfang Möglichkeiten zur getrennten Sammlung von Problemstoffen aus Haushalten und kleinen Gewerbetrieben geboten werden. Entsprechende Aktionen werden bereits in vielen Orten durchgeführt und gut von der Bevölkerung angenommen. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Frage 79): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhandlungensposition der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Frankreich in Fragen der Rosselverschmutzung? Die Problematik der Rosselverschmutzung wird in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar vor Verunreinigung von jeher intensiv beraten. Sie wird auch zukünftig ein Schwerpunkt der Mosel-Saar-Kommission bleiben. Nachdem das von den lothringischen Kohlegruben verursachte Schlammproblem im wesentlichen gelöst war, sind weitere Fortschritte zunächst nur zögernd durchgesetzt worden. Inzwischen hat die französische Seite erklärt, daß die Rossel verstärkt saniert werden solle und in den französischen Chemiebetrieben noch mehr Mittel als vorher eingesetzt würden. Wie auch von der Regierung des Saarlandes anerkannt wird, haben die auf französischem Gebiet durchgeführten Maßnahmen bereits zu einer deutlichen Verbesserung geführt, wenngleich dies noch nicht ausreicht. Die Bundesregierung wird daher in der MoselSaar-Kommission auch zukünftig auf eine weitere Sanierung der Rossel hinwirken. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß auch auf saarländischem Gebiet noch große Anstrengungen erforderlich sind. Eine Stärkung ihrer Verhandlungsposition und zuzsätzliche neue Anstöße für Sanierungsmaßnahmen auf beiden Seiten erwartet die Bundesregierung von einem von der EG kürzlich in Auftrag gegebenen Fachgutachten zur Verschmutzung von Rossel und Saar. Auftragnehmer auf deutscher Seite sind das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes und Prof. Dr. Rincke/em. Prof. an der TH Darmstadt. Ein weiterer Gutachter ist auf französischer Seite benannt. Ziel der gemeinsamen Bemühungen auf französischer und deutscher Seite bleibt weiterhin, die Belastungen der Rossel so weit zu verringern, daß nachteilige Auswirkungen auf Saar und Mosel ausgeschlossen werden. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Frage 80): Wie viele Flüchtlinge — jeweils nach dem Herkunftsland — sind aus Vietnam, Laos und Kambodscha seit 1975 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden, und wie viele Flüchtlinge sind inzwischen in andere Staaten abgewandert? Von 1975 bis zum 31. Dezember 1983 haben insgesamt 27 003 Flüchtlinge aus dem ehemaligen Indochina in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden. Im Rahmen der Familienzusammenführung sind davon 4 385 Vietnamesen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Wie viele Personen im übrigen jeweils auf Vietnam, Laos und Kambodscha entfallen, ist nicht bekannt. Bis zum Jahresende 1983 sind 326 Vietnamesen in andere Staaten weitergewandert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jaunich?


Rede von Alfred Sauter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Immer, Herr Präsident.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte schön.