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    Plenarprotokoll 10/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 10/878 vom 13. Jan. 1984 — Eingrenzung der Schieß- und Übungstätigkeit auf dem von US-Streitkräften genutzten Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 22 13.01.84 Drs 10/878 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 3309B, D, 3310A ZusFr Stiegler SPD 3309 D ZusFr Krizsan GRÜNE 3310A Prüfung der Vorschläge der 21. Umweltministerkonferenz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes MdlAnfr 2 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3310B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 3310B, C Militärische Entwicklungen im Bereich des Warschauer Paktes mit Hilfe illegal transferierter westlicher Hochtechnologie; Fortschritte in der COCOM-Überwachung MdlAnfr 5 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 3311A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3311 B, C Vorbereitungen der Bundesrepublik Deutschland für die Deutsche Leistungsschau 1984 in Japan MdlAnfr 6 13.01.84 Drs 10/878 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 3311D, 3312 B, C ZusFr Frau Simonis SPD 3312A, B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3312 C Wegfall der Förderung der Entwässerung von Feuchtgebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes MdlAnfr 9 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Gallus BMI. . . . 3313A, B, C, D, 3314A, B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 3313A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 3313 B ZusFr Frau Blunck SPD 3313 C ZusFr Frau Simonis SPD 3313 D ZusFr Broll CDU/CSU 3313 D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 3314A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 3314 B ZusFr Krizsan GRÜNE 3314 C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 3314C Subventionierung des Flugverkehrs von Münster/Osnabrück nach Berlin MdlAnfr 11 13.01.84 Drs 10/878 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 3315A, B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3315 B ZusFr Dr. Sperling SPD 3315 C Praxis der DDR bei der Genehmigung von Anträgen auf Familienzusammenführung MdlAnfr 12 13.01.84 Drs 10/878 Schulze (Berlin) CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 3315D, 3316A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3316A ZusFr Lowack CDU/CSU 3316A ZusFr Dr. Sperling SPD 3316 B Verbot der Verteilung des vom BMB herausgegebenen DDR-Kalenders 1984 an nordrhein-westfälischen Schulen MdlAnfr 13 13.01.84 Drs 10/878 Schulze (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 3316B, D, 3317A, B, C ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . . 3316 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 3316 D ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . 3317A ZusFr Lowack CDU/CSU 3317 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3317 C Verbot der Verteilung des vom Gesamtdeutschen Institut herausgegebenen DDR-Kalenders 1984 an nordrhein-westfälischen Schulen MdlAnfr 14 13.01.84 Drs 10/878 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 3317D, 3318A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 3317 D, 3318A ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . 3318A ZusFr Dr. Sperling SPD 3318 B ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . . 3318C ZusFr Frau Simonis SPD 3318C ZusFr Bindig SPD 3318 D Vereinbarkeit der Einreisebeschränkungen der DDR für große Wohnmobile mit dem Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972 MdlAnfr 15 13.01.84 Drs 10/878 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 3319A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 3319 B Vereinbarkeit der Behandlung des Schreibens einer behinderten Mutter an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit der von der Bundesregierung propagierten „geistig-moralischen Erneuerung" MdlAnfr 16, 17 13.01.84 Drs 10/878 Berschkeit SPD Antw PStSekr Vogt BMA 3319C, 3320A, B, C, D, 3321A, B, C, D, 3322A, B, C, D ZusFr Berschkeit SPD 3320A, 3321 D ZusFr Frau Simonis SPD . . . 3320B, 3322A ZusFr Dr. Sperling SPD 3320C, 3322 C ZusFr Bindig SPD 3320 D ZusFr Reents GRÜNE 3321 A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 3321 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 3322 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3322 C Lärmbelästigung durch Tiefflüge, insbesondere im Raum Backnang-Schwäbisch Gmünd MdlAnfr 23, 24 13.01.84 Drs 10/878 Antretter SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 3323A, B, C, D, 3324 A ZusFr Antretter SPD 3323B, C, 3324A ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 3324A Anhebung des Verpflegungssatzes bei der Bundeswehr MdlAnfr 27 13.01.84 Drs 10/878 Pfuhl SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3324B, C ZusFr Pfuhl SPD 3324 C Tätigkeit der Firma Bayer AG auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung chemischer Kampfstoffe; Vereinbarkeit mit dem Verzicht auf die Herstellung von ABC-Waffen MdlAnfr 28, 29 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 3324D, 3325A, B, C, D ZusFr Dr. Scheer SPD . . . 3324D, 3325A, C, D ZusFr Conradi SPD 3325A, D Errichtung eines NATO-Munitionsdepots im Lohmoor (Gemeinde Scheeßel) angesichts der Bemühungen um Abrüstung und Naturschutz MdlAnfr 31 13.01.84 Drs 10/878 Krizsan GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 3326A, B, C ZusFr Krizsan GRÜNE 3326 B Mitspracherecht der Gemeinden bei der Abholzung von Waldflächen im Bereich des NATO-Flugplatzes Geilenkirchen MdlAnfr 34, 35 13.01.84 Drs 10/878 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3326C, D, 3327A, C ZusFr Frau Nickels GRÜNE . . . 3326D, 3327 C Nächste Sitzung 3327 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3329* A Anlage 2 Einfuhrverbot für Meeresschildkröten und -produkte MdlAnfr 7, 8 13.01.84 Drs 10/878 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3329* B Anlage 3 Reduzierung der Militärdienst-Auslösesumme für jugendliche türkische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland; Problem der Arbeitsplatzsicherung MdlAnfr 18, 19 13.01.84 Drs 10/878 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3330* A Anlage 4 Haltung der Bundesregierung gegenüber Job-Sharing, Kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit und Teilzeitbeschäftigung; Aufhebung bzw. Senkung der Sozialversicherungsfreigrenze MdlAnfr 20, 21 13.01.84 Drs 10/878 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3330* C Anlage 5 Beschaffung winterfester Schuhe für die Soldaten der Bundeswehr MdlAnfr 26 13.Ó1.84 Drs 10/878 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3331*A Anlage 6 Anzahl der über 65- bzw. über 80jährigen Vertragsärzte in Kreiswehrersatzämtern; Einstellung jüngerer arbeitsloser Ärzte MdlAnfr 32, 33 13.01.84 Drs 10/878 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 3331* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 3309 46. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Antretter* 20. 1. Brandt 18. 1. Brosi 20. 1. Büchner (Speyer) 20. 1. Cronenberg (Arnsberg) 18. 1. Dr. Enders* 20. 1. Ertl 20. 1. Gerlach (Obernau) 20. 1. Grünbeck 20. 1. Haase (Fürth) * 19. 1. Handlos 20. 1. Heimann 20. 1. Horacek 19. 1. Graf Huyn 20. 1. Jansen 20. 1. Kretkowski 20. 1. Dr. h. c. Lorenz 20. 1. Petersen 20. 1. Frau Potthast 20. 1. Rawe 20. 1. Reddemann* 19. 1. Saurin 20. 1. Dr. Scheer 20. 1. Schlaga 20. 1. Schmidt (Hamburg) 20. 1. Schmidt (München) * 20. 1. Schröder (Lüneburg) 20. 1. Schulte (Unna) * 19. 1. Schwarz* 19. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 19. 1. Spilker 20. 1. Voigt (Sonthofen) 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Fragen 7 und 8): Trifft es zu, daß ab 1. Januar 1984 die Einfuhr von Meeresschildkröten und Meeresschildkrötenprodukten zu kommerziellen Zwecken nur aus Nicht-EG-Staaten verboten, aus EG-Staaten jedoch zulässig ist und damit die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. November 1983 von der Bundesregierung unterlaufen wird? Trifft es ferner zu, daß unter Verletzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Dezember 1983 größere Mengen Schildkrötenfleisch mit ausdrücklicher Billigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden sind? Zu Frage 7: Seit dem 1. Januar 1984 ist es verboten, Meeresschildkröten bzw. daraus hergestellte Produkte, die nach dem 31. Dezember 1983 in einen anderen EG- Anlagen zum Stenographischen Bericht Staat eingeführt worden sind oder nach diesem Zeitpunkt im EG-Gebiet der Natur entnommen wurden, zu kommerziellen Zwecken in die Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. Bisher, d. h. seit dem 1. Januar, hat es demgemäß im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels keine „Einfuhren" aus anderen EG-Staaten in die Bundesrepublik Deutschland gegeben. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß nennenswerte Vorräte, die ggf. vor dem 1. Januar 1984 in andere EG-Länder gelangt sein könnten, oder die von Schildkröten stammen, die vor dem 1. Januar 1984 innerhalb des EG-Gebietes der Natur entnommen worden sind - wofür übrigens nur die französischen Überseegebiete, z. B. Réunion, franz. Guayana, Guadeloupe (also z. B. nicht die Cayman-Inseln) in Frage kommen -, vorhanden sind und auf den deutschen Markt gebracht werden sollen. Um jedoch jegliche Gefahr auszuschließen, daß derartige Ware auf den deutschen Markt kommt oder daß Täuschungen versucht werden, hat sich die Bundesregierung von der zuständigen französischen Stelle zusichern lassen, daß diese bisher keine Bescheinigungen ausgestellt hat und auch nicht ausstellen wird, die ein Verbringen vorgenannter Bestände in die Bundesrepublik Deutschland ermöglichen würden. Dementsprechend sind die Zolldienststellen angewiesen worden, einen derartigen, die innergemeinschaftlichen Grenzen überschreitenden Handel nicht zuzulassen, strenge Kontrollen durchzuführen und mir unverzüglich über etwaige Vorkommnisse zu berichten. Ein Handel mit gezüchteten Meeresschildkröten ist ohnehin auf absehbare Zeit ausgeschlossen, weil es weltweit keine im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens anerkannten Zuchtfarmen gibt. Daraus folgt, daß die Bundestagsentschließung über die Meeresschildkröten von der Bundesregierung nicht unterlaufen, sondern voll umgesetzt wurde. Zu Frage 8: Im Jahre 1983 wurden in voller Übereinstimmung mit dem bis 31. Dezember 1983 geltenden Recht insgesamt lediglich rd. 7,3 t Meeresschildkrötenfleisch sowie ca. 550 kg Schildpatt in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Dabei handelte es sich ausschließlich um Vorerwerb, d. h. um Fleisch und Schildpatt, das von Meeresschildkröten stammte, die bereits vor 1976 (bei der Karettschildkröte) bzw. 1977 (bei der Suppenschildkröte) der Natur entnommen worden waren. Daß Schildkrötenfleisch im Dezember 1983 noch hereingelassen werden mußte, nachdem 1982 und von Januar bis November 1983 keinerlei Schildkrötenfleischeinfuhren stattfanden, ist darauf zurückzuführen, daß für diese Waren von den Importeuren der eindeutige Nachweis erbracht wurde, daß es sich um Vorerwerb handelte. Unter diesen Umständen hatte das Bundesernährungsministerium keine 3330* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 Möglichkeit, die Ware zurückzuweisen, sondern es war nach damals geltendem Recht gezwungen, den nachgewiesenen Vorerwerb anzuerkennen und die Einfuhren zu genehmigen. Dem Bundesernährungsministerium sind auch keinerlei Beweise dafür vorgelegt worden, daß es bei der Zulassung der Einfuhren getäuscht worden sei. In diesem Fall hätte das Ministerium auch jetzt noch die Möglichkeit, diese Einfuhren zu beschlagnahmen und würde das auch tun. Diese Einfuhren können auch wegen der geringen Mengen, ihrer Herkunft und des Zeitpunktes ihrer Entnahme aus der Natur nicht für den Rückgang der Bestände an Meeresschildkröten verantwortlich gemacht werden. Sie stammen im übrigen nicht aus den Ländern, aus denen über das grausame Abschlachten vom Meeresschildkröten berichtet worden ist. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/878 Fragen 18 und 19): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des türkischen Gesetzes zur Auslösung des Militärdienstes (statt 20 nur zwei Monate) für türkische Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Sicherung des Arbeitsplatzes? Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, im Interesse der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten jungen Türken bei der türkischen Regierung darauf hinzuwirken, daß die Auslösesumme für den Militärdienst in der Türkei von derzeit 20 000 DM auf 5 000 bis 6 000 DM reduziert wird, da nach Angaben türkischer Betreuungsorganisationen die tatsächlichen Kosten rund 5 000 DM betragen, das durchschnittliche Monatseinkommen türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1 200 DM beträgt und es keine Arbeitsplatzsicherung für die Dauer des Militärdienstes gibt? Der Arbeitsplatz türkischer Arbeitnehmer, die in der Türkei den Kurzwehrdienst von 2 Monaten leisten, ist als gesichert anzusehen. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht den türkischen Arbeitnehmern ein Leistungsverweigerungsrecht für die Zeit des Kurzwehrdienstes zu, sofern nicht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den geordneten Betriebsablauf von erheblicher Bedeutung ist und der Arbeitgeber durch den Ausfall nicht in eine Zwangslage gebracht wird, die er durch Überbrückungsmaßnahmen nicht beheben kann. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es eine innere Angelegenheit der Türkei, wie sie die Regelungen über den Kurzwehrdienst ausgestaltet. Sie kann hierzu keine Stellung nehmen. Im übrigen ist aber darauf hinzuweisen, daß der deutsche Arbeitgeber und der türkische Arbeitnehmer für die Zeit des Wehrdienstes die unbezahlte Freistellung vereinbaren können, so daß der türkische Arbeitnehmer nach Ablauf des Wehrdienstes auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. Türkische Jugendliche, die vor der Einberufung zum Wehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Arbeitserlaubnis erworben haben, verlieren diesen Anspruch nicht durch die Ableistung des Wehrdienste s. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/878 Fragen 20 und 21): Wie steht die Bundesregierung zur arbeits- und sozialrechtlichen Regelung der neuen Arbeitsformen wie Job-Sharing, kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Kapovaz) und Teilzeit? Ist die Bundesregierung zur Änderung der Sozialversicherungsordnung dahin gehend bereit, die Sozialversicherungsfreigrenze von derzeit 390 DM monatlich aufzuheben oder wesentlich zu reduzieren unter dem Gesichtspunkt der besseren Sicherung von Rentenanwartschaften betroffener Arbeitnehmer? Zu Frage 20: Zur arbeitsrechtlichen Regelung der in der Frage genannten neuen Arbeitsformen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage Frauenarbeitslosigkeit (Bundestags-Drucksache 10/ 871) ausgeführt, daß sie eine rechtliche Regelung anstrebt, die Benachteiligungen der Teilzeitarbeit ausschließt. Die Vorschläge zur arbeitsrechtlichen Erleichterung der Teilzeitarbeit, die gegenwärtig ausgearbeitet werden, sind darauf gerichtet, Mißbräuche der Teilzeitarbeit und ihrer Sonderformen zu unterbinden. Die Bundesregierung wird bestrebt sein, für neuere Entwicklungen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Arbeit auf Abruf (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit — „Kapovaz") und die Arbeitsplatzteilung (job-sharing). Zwar sollen diese Arbeitszeitformen zulässig bleiben, aber auf sozial verträgliche Ausgestaltungen beschränkt werden. So wird beispielsweise erwogen, für den Fall der Arbeit auf Abruf die Dauer der Abrufbereitschaft sowie der zeitlich nicht festgelegten Arbeitszeit zu begrenzen und bei Arbeitsplatzteilung die Verpflichtung der Arbeitnehmer zur gegenseitigen Vertretung zu beschränken. Im übrigen ist es Sache der Tarifvertragsparteien, hier Lösungen zu finden, die eine ausgewogene Verteilung der Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Zur sozialrechtlichen Regelung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage ausgeführt, daß in der Rentenversicherung grundsätzlich jeder Beitrag entsprechend seiner Höhe die spätere Rente steigert, auch ein Beitrag aufgrund von Teilzeitarbeit. Dementsprechend gibt es auch grundsätzlich keine Benachteiligung von Teilzeitarbeitskräften in der Rentenversicherung. Soweit ausnahmsweise bei der späteren Anrechnung einer Zurechnungszeit eine Rentenanwartschaft durch niedrigere Beiträge noch gesenkt werden kann, hat die Bundesregierung auf ihre wiederholt begrün- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1984 3331* dete Absicht hingewiesen, die Anrechnung und Bewertung von beitragsgeminderten und beitragslosen Zeiten neu regeln zu wollen. Zu Frage 21: Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung der in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung geltenden Regelung über die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen. Die Frage der Aufhebung bzw. wesentlichen Absenkung der geltenden Geringfügigkeitsgrenze war Gegenstand der Großen Anfrage Frauenarbeitslosigkeit (Bundestags-Drucksache 10/871). In ihrer Antwort hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die Regelung über die Geringfügigkeitsgrenze in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und erheblich eingeschränkt worden ist. Die seit dem 1. Januar 1983 geltende Regelung ist das Ergebnis eingehender Erörterungen der verschiedenen Probleme der Geringfügigkeitsgrenze im Vermittlungsausschuß. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/878 Frage 26): Warum haben die Soldaten der Bundeswehr immer noch keine winterfesten Schuhe, was von ihnen zu Recht als ein Unding bezeichnet wird? Die Bekleidungskonzeption der Bundeswehr sieht eine getrennte Sommer- und Winterbekleidung nicht vor, weil eine solche Ausstattung bei den häufig wechselnden Witterungsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland gravierende Nachteile, insbesondere in der Logistik mit sich bringen würde. Der als Ganzjahresschuh für diese Klimazone eingeführte Kampfschuh war zwar anfangs hinsichtlich des Nässe- und Kälteschutzes nicht voll befriedigend, wurde aber inzwischen erheblich verbessert. Er hat sogar kürzlich bei einer vergleichenden Prüfung auf Wasserdichtigkeit von Kampfschuhen mehrerer Staaten am besten abgeschnitten. Aus Gründen der Sparsamkeit müssen allerdings auch die Restbestände früher beschaffter Schuhe aufgetragen werden. Diese Phase wird in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Für besondere Verwendungen steht ferner spezielles Schuhzeug zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/878 Fragen 32 und 33): Ist der Bundesregierung bekannt, daß überwiegend Vertragsärzte in den Kreiswehrersatzämtern tätig sind, die über ein bereits anderweitig gesichertes Einkommen (Pensionen, Renten etc.) verfügen, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch vermehrte Beschäftigung junger Ärzte ihren Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit in diesem Berufszweig zu leisten? Wie hoch ist die Anzahl der Vertragsärzte, die älter als 65 und die älter als 80 Jahre sind? Zu Frage 32: Es ist richtig, daß in den Kreiswehrersatzämtern auch Vertragsärzte arbeiten, die aus einer eigenen Praxis oder als Bezieher von Renten oder Versorgungsbezügen über ein „gesichertes Einkommen" verfügen. Ohne die Bereitschaft dieser Ärzte, die, soweit es sich um Pensionäre handelte, nur regelmäßig eine Woche im Monat tätig waren, hätte in der Vergangenheit die Musterung der aufgerufenen Jahrgänge nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Bis zum Jahre 1983 konnten jährlich im Durchschnitt nur 23 Ärzte für eine hauptamtliche Tätigkeit im musterungsärztlichen Dienst hinzugewonnen werden. Die geänderte Situation auf dem Arbeitsmarkt hat 1983 erstmals zu einer erhöhten Einstellungsquote an zivilen Ärzten geführt. Trotz der durch die Einsparungsauflagen verringerten Einstellungsmöglichkeiten konnten die zur Verfügung stehenden Planstellen im Jahre 1983 zur Einstellung von 51 Ärzten genutzt werden. Bei diesen Neueinstellungen handelte es sich — wenn auch nur zum geringen Teil — auch um arbeitslose Ärzte. Das geringe Interesse arbeitsloser Ärzte an einer musterungsärztlichen Tätigkeit beruht nach den Erkenntnissen aus vielen Bewerbergesprächen darauf, daß diese Ärzte stärker an einer klinischen, fachlich förderlichen Verwendung interessiert sind als an der rein diagnostisch ausgerichteten Routinetätigkeit eines Musterungsarztes. Hinzu kommt, daß es sich bei den arbeitslosen Ärzten fast ausschließlich um Berufsanfänger handelt, die auf Grund mangelnder ärztlicher Erfahrung für die Tauglichkeitsuntersuchungen nicht sehr geeignet sind. Soweit Arztbewerber über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen verfügen, werden sie — wie bisher — bei Auswahlentscheidungen bevorzugt berücksichtigt werden. Zu Frage 33: Von den — z. T. im Wechsel — tätigen 92 Vertragsärzten sind 56 über 65 Jahre alt. Vertragsärzte, die 80 Jahre und älter sind, sind nicht beschäftigt.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulze (Berlin).


Rede von Gerhard Schulze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß sich nur 5 der 25 Bilder in dem Kalender, der meines Erachtens auch sehr schön gestaltet worden ist, mit der Grenze beschäftigen?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Das kann ich bestätigen. Ich bedanke mich für das Kompliment. Ich teile diese Ansicht vollinhaltlich und meine, daß der Kalender in diesem Jahr besonders gut gelungen ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.