Rede von
Adolf
Roth
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
... nicht ohne Mitwirkung des ganzen Hauses behandelt werden sollte.
Ich verstehe die Kritik der GRÜNEN nicht, wenn wir jetzt auch die haushaltspoltische Kontrolle der Dienste aus der Unzulänglichkeit von interfraktionellen Absprachen herausnehmen und zu einer klaren gesetzlichen Regelung kommen.
Ein einwandfreieres und ein praktikableres Instrument als eine gesetzliche Regelung für diese Fragen gibt es überhaupt nicht.
§ 4 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes ist den Regelungen des G-10-Gesetzes und des PKK-Gesetzes nachgebildet. Das ist eine praktikable und, wie Sie sehr wohl wissen, auch verfassungsrechtlich völlig einwandfreie Lösung.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1983 3247
Roth
I In entsprechender Anwendung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit sollen die Mitglieder dieses Gremiums durch den Deutschen Bundestag gewählt werden.
Sie sollen Mitglieder des Haushaltsausschusses sein. Ihnen obliegt die Genehmigung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne. Der Rechnungshof hat dann wie seither die Jahresrechnung zu prüfen und dieses neue Gremium über die Ergebnisse der Jahresprüfung zu unterrichten.
Ich empfinde es deshalb als völlig unangebracht, wenn Sie uns unterstellen, wir wollten unsere Mehrheit gegen die Rechte der Minderheit einsetzen.
Sie können sich darauf verlassen, daß wir die G-10-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang respektieren werden. Einen Mißbrauch der Rechte der Mehrheit des Hauses oder der Koalition gegen die Minderheit wird es nicht geben.
Wir sind aber auch nicht bereit — das füge ich hinzu —, uns in diesem Hause dem ständigen Druck einer parlamentarischen Minderheit auf die Entscheidungsfreiheit des ganzen Hauses auszusetzen.
Ärmster! — Schily [GRÜNE]: Sie tun uns
j a richtig leid!)
Im übrigen verstehe ich Ihre Aufregung nur zum Teil. Wir machen nämlich gleichzeitig Ernst damit, die Rechte des Parlaments zu stärken. Wir schaffen neue, zusätzliche Kontrollrechte.
Wir nehmen nämlich aus den seither acht geheimgehaltenen Titeln vier heraus und legen sie offen.
Das ist eine echte Verbesserung der parlamentarischen Kontrollrechte.
Meine Damen und Herren, Sie können sich akustisch noch so sehr zur Wehr setzen in diesem Hause, ich bleibe dabei: § 4 Abs. 9 ist geeignet, den von mir beschriebenen Zielkonflikt zu lösen, und zwar in einer sauberen Weise.
Wir werden diese Regelung unterstützen.
Meine Damen und Herren, das Gremium kann dann bereits in der zweiten Januar-Hälfte gewählt werden. Es kann die Beratungen unverzüglich aufnehmen.
Es ist Bestandteil des Haushaltsgesetzentwurfs, daß die Haushaltsansätze bis zu diesem Zeitpunkt zu 75 % gesperrt sind und daß im übrigen — damit auch da keine Unklarheiten aufkommen — die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend Art. 111 des Grundgesetzes gelten.
Ich wollte in aller Kürze noch einen zweiten Punkt zum Haushaltsgesetz vortragen, der in der Debatte der letzten drei Tage eine Rolle gespielt hat. Das ist die Frage der Stellenwiederbesetzungssperre. Herr Kollege Kühbacher hat hier zu sehr drastischen Bemerkungen gegriffen, als er von der größten Massenentlassung gesprochen hat, von Arbeitsplatzvernichtung auf Zeit, vom Skandal eines politischen Arbeitslosenprogramms. Starke Worte, Herr Kühbacher, aber leider ohne Substanz.
Mit § 18a dieses Haushaltsgesetzes haben wir nämlich der Regierung in bewußter Abkehr von der von Ihnen früher praktizierten einprozentigen globalen und pauschalen Stellenstreichung ein wesentlich flexibleres Instrument in die Hand gegeben, mit dem es möglich sein soll, etwa 90 bis 100 Millionen DM im Haushalt 1984 im Personalkostenbereich einzusparen.
Planstellen von Beamten und Stellen von Angestellten sollen für die Zeit von sechs Monaten nicht wiederbesetzt werden. Man soll sich in den Dienststellen darauf verlassen können, daß aus den großen vorhandenen Personalkörpern heraus die Arbeit mit übernommen wird.
Meine Damen und Herren, dies ist ein gewollter Effekt. Das ist ein wesentlich praktischerer und elastischer handhabbarer Effekt. Damit stellen wir sicher, daß diese Personalreduzierung auch wirklich stattfinden kann.
Wir haben vor allen Dingen wesentliche Ausnahmen in dieses Gesetz geschrieben, die insbesondere zum einen den jungen Menschen, zum anderen den Behinderten zugute kommen. Wir wollen, daß der Nachwuchs im öffentlichen Dienst nach Absolvierung der Ausbildungsphase in die freien Stellen übernommen werden kann und zwar als Beamte auf Probe oder in ein Arbeitsverhältnis. Wir wollen darüber hinaus, daß die Schwerbehinderten eine echte Zusatzchance bekommen. Kein Dienststellenleiter muß eine freiwerdende Stelle unbesetzt lassen, wenn er dafür einen geeigneten und anerkannten Schwerbeschädigten findet, den er auf diese Stelle setzen kann.
3248 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1983
Roth
Ich glaube, daß diese Politik im besten Sinne des Wortes sozial ist, daß wir hier etwas für eine Gruppe tun, die es in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation besonders schwer hat. Wir reden nicht nur von der sozialen Beschäftigungspolitik, wir handeln auch danach.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluß.
Die Debatte der letzten drei Tage hat bewiesen, daß die Opposition weder in personeller noch in sachlicher Hinsicht eine wirkliche Alternative zur Politik dieser neuen Bundesregierung aufzuzeigen hatte.
In den Jahren Ihres eigenen Versagens, Herr Kollege Diederich, haben Sie mit der ganzen Häme Ihrer Kritik immer nach der Alternative der Union gerufen. Diese Alternative hat längst Gestalt angenommen. Wir haben ein Programm nicht nur versprochen, sondern wir haben es mit großem und wachsendem Erfolg durchgesetzt. Jetzt sind Sie es, die ein Defizit in der Wirtschafts- und Finanzpolitik wieder beseitigen müssen. Sie sind es, die Kommissionen bilden müssen, um aus diesem Defizit herauszukommen.