Rede von
Uwe
Lambinus
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Diese Entscheidung erwächst nicht aus unserem Rollenverständnis. Was sich in den letzten Monaten im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und in begleitenden Pressekampagnen ereignet hat, verlangt tieferes Nachdenken und kann nicht mit einem parlamentarischen Schnellschuß erledigt werden.
Ich habe nicht die Absicht, heute eine Lambsdorff-Debatte oder eine Justizdebatte zu führen. Wir sollten auch beides klar voneinander trennen, wenn auch das erste Thema dem zweiten Stoff gegeben hat. Aber letztlich geht es dabei gar nicht um den Grafen Lambsdorff, sondern um die Gewährleistung der Bürgerrechte in einem liberalen Rechtsstaat für alle, damit für jeden und damit auch für jeden Politiker.
Was die Justizdebatte angeht, so möchte ich mich heute darauf beschränken, zwei Stimmen aus der Staatsanwaltschaft selbst zu zitieren. Ich zitiere aus der „Frankfurter Neuen Presse" vom 3. Dezember 1983. Dort heißt es unter der Überschrift „Hessens Juristen kritisieren Bonner Staatsanwaltschaft":
Hessens oberster Ankläger, Generalstaatsanwalt Horst Gauf, erklärte in einem Gespräch mit unserer Zeitung: „Für mich wäre es eine Sache der Fairneß gewesen, daß der Angeschuldigte von der Anklageschrift Kenntnis hat, bevor ich eine Pressekonferenz gebe."
Meine Damen und Herren, es gibt noch Staatsanwälte in Deutschland, die Fairneß auch dem Angeschuldigten gegenüber zeigen. Das ist gut so, das muß so bleiben, und das sollte allgemein werden.
Ich zitiere weiter:
Mit kritischem Unterton äußerte sich auch der Chef der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Heinz Haueisen. Er sagte: „In Frankfurt ist es ein ungeschriebenes Gesetz, daß wir bei dem zuständigen Gericht nachfragen, ob die Anklageschrift dem Angeschuldigten zugestellt ist, zwei Tage warten, und erst dann die Öffentlichkeit informierern."