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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/41 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2823 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/713 — 2823 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) — Drucksache 10/537 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortsetzung der Gemeindefinanzreform — Drucksache 10/538 — Bernrath SPD 2823 D von Schmude CDU/CSU 2826 C Krizsan GRÜNE 2828 D Gattermann FDP 2830 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 2833 C Dr. Struck SPD 2836 A Dr. Daniels CDU/CSU 2840 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2841 D Poß SPD 2843 A Dr. Blank CDU/CSU 2843 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksache 10/579 — Tietjen SPD 2845 B Seiters CDU/CSU 2846 D Dr. Jannsen GRÜNE 2848 D Dr. Hirsch FDP 2850 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2850 C Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/588 — Frau Nickels GRÜNE 2852 A Dr. Göhner CDU/CSU 2853 D Peter (Kassel) SPD 2855 D Neuhausen FDP 2857 A Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2858 C Nächste Sitzung 2859 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2861*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2861* C Anlage 3 Kontrollen und gesetzliche Vorschriften bezüglich der Freisetzung genetisch manipulierter Bakterien; Förderung von Projekten der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren seit 1978 MdlAnfr 3, 4 25.11.83 Drs 10/683 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2862* A Anlage 4 Kenntnis des US-Senats von den Stationierungsorten der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland; Informierung der deutschen Öffentlichkeit MdlAnfr 8, 9 25.11.83 Drs 10/683 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2862* C Anlage 5 Verbot der Verfütterung von aflatoxingefährdetem Erdnußschrot an Kühe; Festsetzung einer Höchstmenge für die Milch MdlAnfr 91 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* A Anlage 6 Schlußfolgerungen aus der Registrierung der Waldschäden und den parlamentarischen Anhörungen zur Bekämpfung des Waldsterbens; Prüfung kurzfristig wirksamer Maßnahmen MdlAnfr 92, 93 25.11.83 Drs 10/683 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* C Anlage 7 Unterschiedliche Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung durch das niederländische WIR-Programm MdlAnfr 94, 95 25.11.83 Drs 10/683 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2864* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2823 41. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 40, Sitzung, Seite 2820* D, Zeile 1: Statt „Dr. Probst" ist „Erhard" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Ertl 2. 12. Dr. Faltlhauser 2. 12. Francke (Hamburg) 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Frau Geiger 2. 12. Glombig 2. 12. Dr. Götz 2. 12. Günther 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Handlos 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Hauchler 2. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 2. 12. Hoffmann (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Graf Huyn 2. 12. Ibrügger 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Dr. Klein (Göttingen) 2. 12. Kolb 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Kroll-Schlüter 2. 12. Frau Krone-Appuhn ** 2. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Pauli 2. 12. Petersen 2. 12. Dr. Probst 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Rawe 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Sauer (Stuttgart) 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Hannover) 2. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Solms 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 1983 beschlossen, dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 10/618) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 (Drucksache 10/626) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe; hier: Kap. 23 02 Tit. 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (Drucksache 10/565) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr (Drucksache 9/2369) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: 2862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine der Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksache 10/92 Nr. 66) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den passiven Veredelungsverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 21) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Finanzielle Integration — (Drucksache 10/133 Nr. 10) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Drucksache 10/92 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 3 und 4): Welchen Kontrollen und gesetzlichen Vorschriften ist derjenige in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen, der beabsichtigt, genetisch manipulierte Bakterien in die Umwelt freizusetzen? Welche Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren sind seit 1978 von der Bundesregierung gefördert worden? Zu Frage 3: Das Arbeiten mit Bakterien, die durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren genetisch manipuliert worden sind, unterliegt den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (Fassung vom 7. August 1981). Die vom Bundeskabinett am 15. Februar 1978 beschlossenen Richtlinien sind für alle unmittelbar und mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbindlich. Nach Nummer 17 Abs. 2 e ist die Freisetzung von Organismen, die neukombinierte Nukleinsäuren enthalten, nicht erlaubt. Das Bundesgesundheitsamt kann auf Antrag und nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit Ausnahmen zulassen (Nummer 17 Abs. 3). Der mit den Richtlinien verfolgte Zweck, Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze vor der Gefahr übertragbarer Krankheiten zu schützen, wird auch durch das Bundesseuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz verfolgt. Sind manipulierte Bakterien auf Grund ihrer Eigenschaft Krankheitserreger im Sinne des Bundesseuchengesetzes, Tierseuchenerreger im Sinne des Viehseuchengesetzes oder schädliche Mikroorganismen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, so sind die Vorschriften der untengenannten Gesetze anzuwenden. In Betracht kommen z. B. §§ 64, 64 Abs. 2 Nummern 1-3, § 70 BSeuchenG, § 74 Abs. 1 ViehSG und §§ 24, 25 Abs. 1 Nummer 1 PflSchG. Zu Frage 4: Von der Bundesregierung werden oder wurden folgende Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung gefördert: Bundesgesundheitsamt Berlin: Erarbeitung von Kriterien für die Zulassung neuer biologischer Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitstechnische Überprüfung von Forschungsvorhaben durch die Zentrale Kommission. Universität Bielefeld: In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Gesellschaftliche Folgen neuer Biotechniken: Potential und Probleme der Anwendung von Techniken der Neukonstruktion von Genen und der Fortpflanzungsbiologie. Universität Heidelberg: Infektiosität von klonierter Hepatitis B-Virus-DNA in Primaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Regierung ihre Mitglieder im Senat über die Stationierungsorte von Pershing II und Cruise Missiles informiert und diese Standorte auch in den Protokollen festgehalten sind, und warum informiert die Bundesregierung dann weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch die Öffentlichkeit über die Stationierungsorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland? Welchen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsverweigerung über die Standorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es möglich ist, sich über den Umweg über die USA diese Informationen zu beschaffen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß in Sitzungen eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses im März und April 1983 Standorte genannt worden sind. Durch einen Fehler im administrativen Bereich sind diese teilweise in die Protokolle übernommen worden. Es liegt — besonders durch diesen Vorgang — kein Grund für die Bundesregierung vor, von der bisher gültigen Praxis abzuweichen. Zu Frage 9: Auf Grund der geltenden Bestimmungen war es Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, Anfragen und Behauptungen zu Lagerorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. An dieser Position hält auch unsere Bundesregierung fest. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2863* Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie bereit wäre, einer Bekanntgabe der Standorte in Ost und West sofort zuzustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 91): Wird die Bundesregierung — wie in der Schweiz — die Verfütterung von Erdnußschrot, das als besonders aflatoxin-gefährdet gilt, an Kühe verbieten und eine Höchstmenge von 0,05 µg pro kg Rohmilch festsetzen, um vorsorglich den möglichen Gefahren einer Aflatoxin-Kontamination des Grundnahrungsmittels Milch zu begegnen? Höchstgehalte an Aflatoxin B1 in Futtermitteln sind in der Bundesrepublik erstmals 1973 festgelegt und zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 (BGBl. I S. 505) von 0,02 auf 0,01 mg/kg Ergänzungsfuttermittel für laktierende Rinder, laktierende Schafe und laktierende Ziegen verschärft worden. Die Verschärfung ist inzwischen bei der EG nachvollzogen worden. Die für die Milchproduktion relevanten Höchstgehalte betragen z. Zt. EG-einheitlich 0,05 mg/kg Einzelfuttermittel und 0,01 mg/kg Mischfuttermittel. Bei Einhaltung des auch für die Verfütterung geltenden Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg Futter ist die Einhaltung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch sichergestellt. Es ist bekannt, daß von Erdnußprodukten in besonderem Maße eine Gefährdung durch Aflatoxine ausgeht, jedoch können auch andere, insbesondere tropische oder subtropische, Futtermittel in unterschiedlichem Maße mit Aflatoxin belastet sein. Im Vorgriff einer EG-einheitlichen Regelung ist daher mit der vorher erwähnten Verordnung ein absoluter Höchstgehalt von 0,2 mg/kg Futtermittel festgesetzt worden, was bedeutet, daß Futtermittel mit mehr als 0,2 mg/kg Aflatoxin in der Bundesrepublik nicht mehr verkehrsfähig sind und somit auch nicht mehr eingeführt werden dürfen. Darüberhinaus muß die Einfuhr von Erdnüssen und Baumwollsaaten (einschließlich daraus hergestellter Einzelfuttermittel) angezeigt werden, um die Einfuhr durch Aflatoxin besonders gefährdeter Einzelfuttermittel besser kontrollieren zu können. Auf Grund der getroffenen Regelungen bedarf es keines zusätzlichen Verbots der Verfütterung von Erdnußschrot an Milchkühe. Zur Frage der Festsetzung eines Höchstgehaltes für Aflatoxin in Rohmilch wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seiner Antwort zur Frage der Aflatoxinbelastung von Lebensmitteln äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg CDU/ CSU (Drucksache 10/683 Fragen 92 und 93): Welche Schlußfolgerungen zur Begegnung des Waldsterbens zieht die Bundesregierung aus der bundesweiten Aufnahme der Waldschäden und den beiden parlamentarischen Anhörungen vor dem Innenausschuß und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages? Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen einschließlich eventuell sofort wirksamer Übergangsregeln plant oder prüft die Bundesregierung? Zu Frage 92: Die Bundesregierung hat mit Besorgnis die neuen Zahlen über die erhebliche Zunahme der Waldschäden seit dem Sommer 1982 zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ursachen und der erforderlichen Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in ihren bisherigen Aussagen bestätigt. Bezüglich der Ursachen muß weiter davon ausgegangen werden, daß die Waldschäden in der Regel durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verursacht werden. Dabei kommen sowohl Luftschadstoffe, insbesondere Schwefeldioxid, Stickoxide, Photooxidantien und Schwermetalle, als auch Faktoren wie Frost, Trockenheit, Schädlinge und waldbauliche Einflüsse in Frage. Die Schädigungsanteile der einzelnen Faktoren sind von Standort zu Standort verschieden. Trotz des noch fehlenden naturwissenschaftlichen Nachweises sprechen die Indizien dafür, daß Luftverunreinigungen und deren Umwandlungsprodukte eine wesentliche Ursache für die Waldschäden sind. Zu Frage 93: Die Bundesregierung wird daher ihr Aktionsprogramm „Rettet den Wald" konsequent durchführen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die weitere Emissionsbegrenzung für Luftschadstoffe auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene. Das gilt für stationäre Anlagen ebenso wie für die Einführung bleifreien Benzins in Verbindung mit der Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die der Katalysatortechnik entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wendet die Bundesregierung der Einführung marktwirtschaftlich orientierter Instrumente zu. Sie hat daher die betroffenen Ressorts beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Instrumente der Luftreinhaltung durch zusätzliche marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Da trotz aller Anstrengungen eine ausreichende Verringerung der Immissionen in den Waldschadensgebieten nicht kurzfristig zu erreichen ist, zumal ein sehr großer Teil der Immissionen — z. B. beim Schwefeldioxid im Durchschnitt ca. 50 % — aus ausländischen Quellen stammen, müssen unverzüglich alle geeigneten forstlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vitalität der betroffenen Wälder zu stärken und die Schäden so weit wie möglich zu beheben, bis die angestrebte Luftqualität erreicht worden ist. Zur Förderung dieser Maßnahmen sollen für 1984 20 Millionen DM Bun- 2864* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 desmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von gezielten Düngungsmaßnahmen, dem Voran- und Unterbau in lückig gewordenen Beständen und für Wiederaufforstungen verwendet werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 94 und 95): Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Brüssel bei der Europäischen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, daß die Wettbewerbsverzerrungen durch das WIR-Programm in den Niederlanden, das Investitionen auch in der Landwirtschaft erheblich bezuschußt, endlich beseitigt werden? Zu Frage 94: Die Produktions- und Vermarktungskosten in der Schweinehaltung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die einen statistischen Vergleich zwischen zwei Ländern in der Gemeinschaft nicht zulassen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Bestandsgröße, das Tiermaterial, die Futterkosten, die Haltungstechnik und die Art der Vermarktung. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Schweineproduktion in einigen Regionen der Niederlande, aber auch in bestimmten Gebieten Norddeutschlands eine vergleichsweise hohe Konzentration erreicht. Die Unterschiede in den Produktionskosten zwischen diesen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sind sicherlich geringer als im Vergleich zu Gebieten mit einer anderen Produktions- und Vermarktungsstruktur im gleichen Lande. Die günstige Infrastruktur mit den nahegelegenen Seehäfen in den Niederlanden und in Norddeutschland wirken sich kostensenkend auf die Preise von Zukauf-Futtermitteln aus. Schließlich wurden in den Hauptproduktionsgebieten der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Vermarktungseinrichtungen (Versandschlachtereien) errichtet, die durch hohe Kapazitätsauslastung wesentlich kostengünstiger arbeiten als weniger gut ausgelastete Schlachthöfe in strukturschwächeren Gebieten. Zu Frage 95: Bei der investiven Förderung von Unternehmen in den Niederlanden auf Grund des niederländischen WIR-Gesetzes handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme im Rahmen der Steuergesetzgebung, die nicht speziell die Landwirtschaft betrifft. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten allgemeinen Investitionsprämien sind daher keine Beihilfen im Sinne des Art. 92 des EWG-Vertrages. Sie fallen daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG). Das WIR-Gesetz ist insoweit vergleichbar mit der — allerdings nur vorübergehend gewährten — 10%igen Investitionszulage nach dem deutschen Beschäftigungsförderungsgesetz. Was den Umfang der Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser in den vergangenen Jahren ganz erheblich eingeschränkt worden. So sind die Basisprämien für Investitionen in Neugebäude von früher 23 % auf heute 14 %, bei Investitionen in bestehende Gebäude von früher 15 % auf heute 8 % verringert worden. Schließlich ist auch die regionale Prämienzulage, die für Investitionen in bestimmten benachteiligten Regionen der Niederlande zusätzlich vorgesehen war, seit August 1982 für Betriebe der Landwirtschaft ganz aufgehoben worden. Die derzeit bestehende Regelung nach dem WIR-Gesetz ist, da sie mit dem EWG-Vertrag und dem sekundären Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Beseitigung wäre nur langfristig im Rahmen einer Steuerharmonisierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Dabei müßten allerdings auch Regelungen des deutschen Steuerrechts berücksichtigt und möglicherweise zur Disposition gestellt werden, wie etwa die Steuererleichterungen bei Investitionen in der Landwirtschaft auf Grund der §§ 76 und 78 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung. Auch sonstige steuerliche Rahmenbedingungen wie etwa die vermögensteuerlichen Belastungen müßten bei einer Harmonisierung angeglichen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag auf Drucksache 10/579 an den Innenausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Verteidigungsausschuß zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
    — Drucksache 10/588 —Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/681 vor.
    Im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart
    2852 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
    Vizepräsident Frau Renger
    worden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
    Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort.
    Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Frau Abgeordnete Nickels.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Petition geht es um eine Erweiterung des Truppenübungsplatzes Kerstlingerröder Feld um 104 ha Waldgebiet. Davon ist ein Teil nötig für Panzerübungen, ein anderer für Infanterieübungen — Waldkampf. Diese Erweiterung wird von einer Truppe für nötig gehalten, die trotz einer von ihr reklamierten Raumnot im internationalen und nationalen Vergleich bisher nach eigenen Aussagen immer ausgezeichnete und überragende Leistungen erbracht hat.
Worum handelt es sich bei dem Gebiet Kerstlingerröder Feld? Das Kerstlingerröder Feld ist ein Teil des Göttinger Waldes. Es ist ein weitgehend intaktes Ökosystem und von hohem Wert für die Bürger. Laut Raumordnungsprogramm der Landesregierung ist dieses Waldgebiet Vorranggebiet erstens für die Naherholung, zweitens für den Landschaftsschutz, drittens für den Waldbau und die Forstwirtschaft; es ist forstwirtschaftliches Hauptnutzungsgebiet für einige Gemeinden. Außerdem finden wir hier ein Versuchsgelände der Deutschen Forschungsgemeinschaft, das 1980 auf zwölf Jahre geplant und mit Millionenaufwand eingerichtet worden ist. 4,5 Millionen DM sind hier bereits investiert worden; pro Jahr sind 2 bis 4 Millionen DM Fördersumme vorgesehen. In Süden schließt sich ein Wasserschutzgebiet zur Trinkwassergewinnung der Gemeinden Groß- und Klein-Lengden an.
Unter ökologischen Gesichtspunkten handelt es sich hierbei um die Lebensgemeinschaft Kalkbuchenwald. Der Kalkbuchenwald gehört zu den artenreichsten Ökosystemen Mitteleuropas. Er ist wegen flachgrundigen und verletztlichen Bodens ein sehr seltenes und sehr empfindliches Vorkommen. Das Mitglied des Landtages Niedersachsen, der Abgeordnete Bruns von der SPD, hat es als „eines der wertvollsten Waldbestände Niedersachsens" klassifiziert. Wir finden in diesem Waldgebiet eine reich ausgebildete Krautschicht von mindestens 77 Arten, wovon neun Arten auf der roten Liste stehen.
Wir finden hier auch einen außerordentlichen Artenreichtum von Tieren, bedingt durch die Vielfalt der Kraut- und Baumschicht. Es werden hier 2 000 bis 3 000 Arten angeführt, wovon viele äußerst empfindlich gegen Lärm, Bodenerschütterung und Abgase sind.
Was passiert nun mit diesem äußerst wertvollen Gebiet durch Inanspruchnahme durch das Militär?
Das Bundesverteidigungsministerium und die Regierung Niedersachsens erklären, daß die Schäden durch Trassenverlauf auf Waldwegen, durch möglichst geringen Holzeinschlag und durch Vorsorge sowie geeignete und schnelle Maßnahmen bei Schäden auf ein Minimum begrenzt werden können.
Diese Einschätzung ist aber nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und dem Urteil unabhängiger Fachleute falsch. Das geht aus einer Stellungnahme von Vertretern des BUND sowie aus einem Gutachten von Professor Dr. Lang vom 20. März 1982 hervor. Dieses Gutachten lag dem Ausschuß weder bei seinen Beratungen noch bei der Ortsbesichtigung vor. Außerdem ist es heute schon fast Allgemeinwissen, daß das Ökosystem Wald nicht bloß durch Holzeinschlag gefährdet werden kann, sondern daß jeder Eingriff Konsequenzen für die ganze Lebensgemeinschaft Wald nach sich zieht, so wie ein Stein, den man ins Wasser wirft, auch weite Kreise auf der ganzen Wasseroberfläche nach sich zieht. Insbesondere sind hier Bodenverdichtungen durch Panzertrassen mit Störungen des Wasserhaushalts sowie Veränderungen der Lebensgemeinschaft Wald durch das Baumaterial für die Trassen zu erwarten.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Das haben wir alles bei der Ortsbesichtigung erörtert!)

Reviere, Wanderwege und Tierwechsel werden durch Trassenbau und Panzer- und Infanteriebetrieb zerstört. Die Infanterieausbildung wird durch Befahren und Abstellen von Radfahrzeugen, Zelte, Feuerstellen und Begehen in Formationen schwere Folgen für den Boden, die Pflanzen- und die Tierwelt nach sich ziehen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Auch das ist erörtert worden!)

Es sind weiter erhebliche Emissionen durch Abgase schwerer Panzermotoren zu befürchten, die Schäden wie beim sauren Regen im Trassenbereich erwarten lassen. Der Verlust von Motorenöl, der bei Maschinen nie ausgeschlossen werden kann, könnte unter Umständen auch das Wasserschutzgebiet beeinträchtigen. Alle diese Schäden treten selbst dann ein, wenn die Panzer — wie versprochen — nicht von den Trassen abweichen. Daran muß man aber große Zweifel haben.
Oberstleutnant Bahr hat beim Ortstermin erklärt,

(Berger [CDU/CSU]: Die Soldaten sind disziplinierter als die GRÜNEN!)

daß ein Widerspruch besteht: Trassenfahren sei keine realitätsbezogene Ausbildung, aber es werde hingenommen, um das Gelände zu schonen. Oberstleutnant Bahr hat erklärt, daß die Soldaten auf realistische Weise üben können müssen, um im Verteidigungsfall auch überall kämpfen zu können; darum müsse man dieses Gelände auch erweitern. Ich möchte dazu sagen, daß im Verteidigungsfall nicht auf Trassen gefahren wird.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat demgegenüber in einer Stellungnahme vom 24. Oktober 1983 — auch abgegeben nach der Ortsbesichtigung — wörtlich erklärt — ich zitiere —:

(Berger [CDU/CSU]: Warum waren Sie bei der Ortsbesichtigung nicht dabei?)

Obwohl auf allen Übungsplätzen geschotterte
Fahrstrecken angelegt worden sind und noch
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2853
Frau Nickels
angelegt werden, übt die Truppe bei einigermaßen geeigneten Böden und trockenem Wetter auch außerhalb der Fahrstrecken. Durch diesen Fahrverkehr im Gelände mit Schwerlast- und Kettenfahrzeugen wird nach geraumer Zeit die Bodendecke zerstört, der Boden verdichtet und die normale Ableitung des Tagwassers unmöglich gemacht.
Ich denke, dieses wörtliche Zitat spricht für sich.
Was ändert nun der Beschluß des Petitionsausschusses an dieser Gefahrenlage? Schlicht und ergreifend gar nichts. Dieser Beschluß des Petitionsausschusses besagt, daß die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden soll, soweit die vorhandenen Waldwege in den Bau der Panzertrassen einbezogen werden können, sie im übrigen als erledigt anzusehen und sie dem Niedersächsischen Landtag zur Kenntnis zu geben.
Die Waldwege sollten aber schon seit Beginn der Planungen so weit wie möglich in den Trassenbau einbezogen werden. Das geht aus einer Stellungnahme des niedersächsischen Innenministers vom 27. November 1981 — Blatt 3 — eindeutig hervor. Ein Hektar Waldeinschlag weniger vermindert die ökologischen Folgeschäden nur unwesentlich.
Es ist nicht zu erwarten, daß sich der Niedersächsische Landtag mit dieser Sache noch einmal bef assen wird; Ministerialrat Behre hat das klipp und klar erklärt. Es hat dazu schon zwei Abstimmungen im Niedersächsischen Landtag gegeben, darunter eine namentliche Abstimmung.
Es handelt sich bei dieser Angelegenheit um einen Interessenkonflikt zwischen Umweltschutz und Bürgerbelangen sowie militärischen Belangen. Der zweite Teil der Petition, nämlich das Anliegen der Bürger, den Übungsplatz nicht zu erweitern, die Nutzungsverträge nicht zu unterzeichnen und das Änderungsverfahren erneut durchzuführen, wird mit dem Argument abgelehnt, schon 1972 seien die betroffenen Gemeinden im Rahmen des Landbeschaffungsgesetzes gehört worden, die Durchführung sei nur mit Zustimmung des Bundes möglich und das BMVg lehne ein neues Änderungsverfahren ab, weil sich die „sachlichen und rechtlichen Aspekte nicht geändert" hätten.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Nehmen Sie mal Rücksicht auf die Stenographen!)

Da sind wir GRÜNE ganz anderer Auffassung. Wir halten das Anliegen zum einen aus den zuvor schon genannten ökologischen Gründen, zum anderen aber auch aus folgenden Gründen für voll berechtigt:
Erstens. Das Anhörungsverfahren wurde 1972 durchgeführt. Am 27. Oktober 1976 hat es in Niedersachsen eine Gebietsreform gegeben. Somit wäre eine Einschaltung und Stellungnahme der Gemeinde Gleichen, die damals noch nicht existierte, als jetziger offizieller Gebietskörperschaft noch nötig. Das geht aus dem Gutachten von Professor Lange hervor, das uns weder bei der Ortsbesichtigung noch in der Ausschußberatung vorgelegen hat.
Zweitens. Die Güterabwägung zwischen militärischen und Belangen des Natur- und Bürgerschutzes ist zu Unrecht zugunsten der militärischen Belange ausgefallen. Auch das geht aus dem Gutachten von Professor Lange hervor.

(Berger [CDU/CSU]: Das Militär schützt auch den Wald!)

In ihm heißt es, daß das Landbeschaffungsgesetz eine „angemessene Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung" fordert. Im Abschnitt „Militärische Verteidigung" des Landesraumordnungsprogrammes wird ausgesagt, daß die Vorranggebiete für den Natur- und Landschaftsschutz, für die Naherholung und für die Land- und Forstwirtschaft von militärischen Anlagen freizuhalten sind. Vor allem der stadtnahe Forst müsse, so hat der frühere Bundesminister Josef Ertl in diesem Zusammenhang einmal gesagt, geschützt und vor Schäden bewahrt werden.
Drittens. Wir GRÜNE sind der Auffassung, daß sich die sachlichen Aspekte seit 1972 radikal geändert haben. Ich denke, daß die Ergebnisse der letzten Erhebungen der Bundesregierung zum dramatischen Anwachsen des Waldsterbens durchaus eine Änderung der sachlichen Lage darstellen.

(Berger [CDU/CSU]: Die Soldaten halten den Wald sauberer, als die Demonstranten an der Startbahn West dies tun!)

In diesem Zusammenhang halten wir den Anspruch der Bundeswehr auf 104 Hektar ökologisch und ökonomisch wertvollster Waldfläche mitten im Göttinger Wald, der im Landschaftsrahmenplan als Naturschutzgebiet vorgeschlagen ist, für nicht gerechtfertigt, das Anliegen der Petenten aber unter diesen „total geänderten sachlichen Aspekten" für voll gerechtfertigt und wert, der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen zu werden. Denn wir sind der Meinung, daß der beste Waldschutz der ist, noch gesunden Wald leben zu lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)


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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Göhner.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Aber bitte nur 10 Minuten! Ihre Vorrednerin hat 20 Minuten gesprochen, jedenfalls was die Menge betrifft!)