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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/41 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2823 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/713 — 2823 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) — Drucksache 10/537 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortsetzung der Gemeindefinanzreform — Drucksache 10/538 — Bernrath SPD 2823 D von Schmude CDU/CSU 2826 C Krizsan GRÜNE 2828 D Gattermann FDP 2830 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 2833 C Dr. Struck SPD 2836 A Dr. Daniels CDU/CSU 2840 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2841 D Poß SPD 2843 A Dr. Blank CDU/CSU 2843 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksache 10/579 — Tietjen SPD 2845 B Seiters CDU/CSU 2846 D Dr. Jannsen GRÜNE 2848 D Dr. Hirsch FDP 2850 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2850 C Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/588 — Frau Nickels GRÜNE 2852 A Dr. Göhner CDU/CSU 2853 D Peter (Kassel) SPD 2855 D Neuhausen FDP 2857 A Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2858 C Nächste Sitzung 2859 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2861*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2861* C Anlage 3 Kontrollen und gesetzliche Vorschriften bezüglich der Freisetzung genetisch manipulierter Bakterien; Förderung von Projekten der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren seit 1978 MdlAnfr 3, 4 25.11.83 Drs 10/683 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2862* A Anlage 4 Kenntnis des US-Senats von den Stationierungsorten der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland; Informierung der deutschen Öffentlichkeit MdlAnfr 8, 9 25.11.83 Drs 10/683 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2862* C Anlage 5 Verbot der Verfütterung von aflatoxingefährdetem Erdnußschrot an Kühe; Festsetzung einer Höchstmenge für die Milch MdlAnfr 91 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* A Anlage 6 Schlußfolgerungen aus der Registrierung der Waldschäden und den parlamentarischen Anhörungen zur Bekämpfung des Waldsterbens; Prüfung kurzfristig wirksamer Maßnahmen MdlAnfr 92, 93 25.11.83 Drs 10/683 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* C Anlage 7 Unterschiedliche Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung durch das niederländische WIR-Programm MdlAnfr 94, 95 25.11.83 Drs 10/683 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2864* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2823 41. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 40, Sitzung, Seite 2820* D, Zeile 1: Statt „Dr. Probst" ist „Erhard" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Ertl 2. 12. Dr. Faltlhauser 2. 12. Francke (Hamburg) 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Frau Geiger 2. 12. Glombig 2. 12. Dr. Götz 2. 12. Günther 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Handlos 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Hauchler 2. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 2. 12. Hoffmann (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Graf Huyn 2. 12. Ibrügger 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Dr. Klein (Göttingen) 2. 12. Kolb 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Kroll-Schlüter 2. 12. Frau Krone-Appuhn ** 2. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Pauli 2. 12. Petersen 2. 12. Dr. Probst 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Rawe 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Sauer (Stuttgart) 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Hannover) 2. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Solms 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 1983 beschlossen, dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 10/618) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 (Drucksache 10/626) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe; hier: Kap. 23 02 Tit. 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (Drucksache 10/565) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr (Drucksache 9/2369) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: 2862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine der Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksache 10/92 Nr. 66) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den passiven Veredelungsverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 21) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Finanzielle Integration — (Drucksache 10/133 Nr. 10) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Drucksache 10/92 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 3 und 4): Welchen Kontrollen und gesetzlichen Vorschriften ist derjenige in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen, der beabsichtigt, genetisch manipulierte Bakterien in die Umwelt freizusetzen? Welche Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren sind seit 1978 von der Bundesregierung gefördert worden? Zu Frage 3: Das Arbeiten mit Bakterien, die durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren genetisch manipuliert worden sind, unterliegt den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (Fassung vom 7. August 1981). Die vom Bundeskabinett am 15. Februar 1978 beschlossenen Richtlinien sind für alle unmittelbar und mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbindlich. Nach Nummer 17 Abs. 2 e ist die Freisetzung von Organismen, die neukombinierte Nukleinsäuren enthalten, nicht erlaubt. Das Bundesgesundheitsamt kann auf Antrag und nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit Ausnahmen zulassen (Nummer 17 Abs. 3). Der mit den Richtlinien verfolgte Zweck, Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze vor der Gefahr übertragbarer Krankheiten zu schützen, wird auch durch das Bundesseuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz verfolgt. Sind manipulierte Bakterien auf Grund ihrer Eigenschaft Krankheitserreger im Sinne des Bundesseuchengesetzes, Tierseuchenerreger im Sinne des Viehseuchengesetzes oder schädliche Mikroorganismen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, so sind die Vorschriften der untengenannten Gesetze anzuwenden. In Betracht kommen z. B. §§ 64, 64 Abs. 2 Nummern 1-3, § 70 BSeuchenG, § 74 Abs. 1 ViehSG und §§ 24, 25 Abs. 1 Nummer 1 PflSchG. Zu Frage 4: Von der Bundesregierung werden oder wurden folgende Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung gefördert: Bundesgesundheitsamt Berlin: Erarbeitung von Kriterien für die Zulassung neuer biologischer Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitstechnische Überprüfung von Forschungsvorhaben durch die Zentrale Kommission. Universität Bielefeld: In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Gesellschaftliche Folgen neuer Biotechniken: Potential und Probleme der Anwendung von Techniken der Neukonstruktion von Genen und der Fortpflanzungsbiologie. Universität Heidelberg: Infektiosität von klonierter Hepatitis B-Virus-DNA in Primaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Regierung ihre Mitglieder im Senat über die Stationierungsorte von Pershing II und Cruise Missiles informiert und diese Standorte auch in den Protokollen festgehalten sind, und warum informiert die Bundesregierung dann weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch die Öffentlichkeit über die Stationierungsorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland? Welchen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsverweigerung über die Standorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es möglich ist, sich über den Umweg über die USA diese Informationen zu beschaffen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß in Sitzungen eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses im März und April 1983 Standorte genannt worden sind. Durch einen Fehler im administrativen Bereich sind diese teilweise in die Protokolle übernommen worden. Es liegt — besonders durch diesen Vorgang — kein Grund für die Bundesregierung vor, von der bisher gültigen Praxis abzuweichen. Zu Frage 9: Auf Grund der geltenden Bestimmungen war es Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, Anfragen und Behauptungen zu Lagerorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. An dieser Position hält auch unsere Bundesregierung fest. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2863* Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie bereit wäre, einer Bekanntgabe der Standorte in Ost und West sofort zuzustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 91): Wird die Bundesregierung — wie in der Schweiz — die Verfütterung von Erdnußschrot, das als besonders aflatoxin-gefährdet gilt, an Kühe verbieten und eine Höchstmenge von 0,05 µg pro kg Rohmilch festsetzen, um vorsorglich den möglichen Gefahren einer Aflatoxin-Kontamination des Grundnahrungsmittels Milch zu begegnen? Höchstgehalte an Aflatoxin B1 in Futtermitteln sind in der Bundesrepublik erstmals 1973 festgelegt und zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 (BGBl. I S. 505) von 0,02 auf 0,01 mg/kg Ergänzungsfuttermittel für laktierende Rinder, laktierende Schafe und laktierende Ziegen verschärft worden. Die Verschärfung ist inzwischen bei der EG nachvollzogen worden. Die für die Milchproduktion relevanten Höchstgehalte betragen z. Zt. EG-einheitlich 0,05 mg/kg Einzelfuttermittel und 0,01 mg/kg Mischfuttermittel. Bei Einhaltung des auch für die Verfütterung geltenden Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg Futter ist die Einhaltung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch sichergestellt. Es ist bekannt, daß von Erdnußprodukten in besonderem Maße eine Gefährdung durch Aflatoxine ausgeht, jedoch können auch andere, insbesondere tropische oder subtropische, Futtermittel in unterschiedlichem Maße mit Aflatoxin belastet sein. Im Vorgriff einer EG-einheitlichen Regelung ist daher mit der vorher erwähnten Verordnung ein absoluter Höchstgehalt von 0,2 mg/kg Futtermittel festgesetzt worden, was bedeutet, daß Futtermittel mit mehr als 0,2 mg/kg Aflatoxin in der Bundesrepublik nicht mehr verkehrsfähig sind und somit auch nicht mehr eingeführt werden dürfen. Darüberhinaus muß die Einfuhr von Erdnüssen und Baumwollsaaten (einschließlich daraus hergestellter Einzelfuttermittel) angezeigt werden, um die Einfuhr durch Aflatoxin besonders gefährdeter Einzelfuttermittel besser kontrollieren zu können. Auf Grund der getroffenen Regelungen bedarf es keines zusätzlichen Verbots der Verfütterung von Erdnußschrot an Milchkühe. Zur Frage der Festsetzung eines Höchstgehaltes für Aflatoxin in Rohmilch wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seiner Antwort zur Frage der Aflatoxinbelastung von Lebensmitteln äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg CDU/ CSU (Drucksache 10/683 Fragen 92 und 93): Welche Schlußfolgerungen zur Begegnung des Waldsterbens zieht die Bundesregierung aus der bundesweiten Aufnahme der Waldschäden und den beiden parlamentarischen Anhörungen vor dem Innenausschuß und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages? Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen einschließlich eventuell sofort wirksamer Übergangsregeln plant oder prüft die Bundesregierung? Zu Frage 92: Die Bundesregierung hat mit Besorgnis die neuen Zahlen über die erhebliche Zunahme der Waldschäden seit dem Sommer 1982 zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ursachen und der erforderlichen Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in ihren bisherigen Aussagen bestätigt. Bezüglich der Ursachen muß weiter davon ausgegangen werden, daß die Waldschäden in der Regel durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verursacht werden. Dabei kommen sowohl Luftschadstoffe, insbesondere Schwefeldioxid, Stickoxide, Photooxidantien und Schwermetalle, als auch Faktoren wie Frost, Trockenheit, Schädlinge und waldbauliche Einflüsse in Frage. Die Schädigungsanteile der einzelnen Faktoren sind von Standort zu Standort verschieden. Trotz des noch fehlenden naturwissenschaftlichen Nachweises sprechen die Indizien dafür, daß Luftverunreinigungen und deren Umwandlungsprodukte eine wesentliche Ursache für die Waldschäden sind. Zu Frage 93: Die Bundesregierung wird daher ihr Aktionsprogramm „Rettet den Wald" konsequent durchführen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die weitere Emissionsbegrenzung für Luftschadstoffe auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene. Das gilt für stationäre Anlagen ebenso wie für die Einführung bleifreien Benzins in Verbindung mit der Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die der Katalysatortechnik entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wendet die Bundesregierung der Einführung marktwirtschaftlich orientierter Instrumente zu. Sie hat daher die betroffenen Ressorts beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Instrumente der Luftreinhaltung durch zusätzliche marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Da trotz aller Anstrengungen eine ausreichende Verringerung der Immissionen in den Waldschadensgebieten nicht kurzfristig zu erreichen ist, zumal ein sehr großer Teil der Immissionen — z. B. beim Schwefeldioxid im Durchschnitt ca. 50 % — aus ausländischen Quellen stammen, müssen unverzüglich alle geeigneten forstlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vitalität der betroffenen Wälder zu stärken und die Schäden so weit wie möglich zu beheben, bis die angestrebte Luftqualität erreicht worden ist. Zur Förderung dieser Maßnahmen sollen für 1984 20 Millionen DM Bun- 2864* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 desmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von gezielten Düngungsmaßnahmen, dem Voran- und Unterbau in lückig gewordenen Beständen und für Wiederaufforstungen verwendet werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 94 und 95): Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Brüssel bei der Europäischen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, daß die Wettbewerbsverzerrungen durch das WIR-Programm in den Niederlanden, das Investitionen auch in der Landwirtschaft erheblich bezuschußt, endlich beseitigt werden? Zu Frage 94: Die Produktions- und Vermarktungskosten in der Schweinehaltung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die einen statistischen Vergleich zwischen zwei Ländern in der Gemeinschaft nicht zulassen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Bestandsgröße, das Tiermaterial, die Futterkosten, die Haltungstechnik und die Art der Vermarktung. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Schweineproduktion in einigen Regionen der Niederlande, aber auch in bestimmten Gebieten Norddeutschlands eine vergleichsweise hohe Konzentration erreicht. Die Unterschiede in den Produktionskosten zwischen diesen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sind sicherlich geringer als im Vergleich zu Gebieten mit einer anderen Produktions- und Vermarktungsstruktur im gleichen Lande. Die günstige Infrastruktur mit den nahegelegenen Seehäfen in den Niederlanden und in Norddeutschland wirken sich kostensenkend auf die Preise von Zukauf-Futtermitteln aus. Schließlich wurden in den Hauptproduktionsgebieten der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Vermarktungseinrichtungen (Versandschlachtereien) errichtet, die durch hohe Kapazitätsauslastung wesentlich kostengünstiger arbeiten als weniger gut ausgelastete Schlachthöfe in strukturschwächeren Gebieten. Zu Frage 95: Bei der investiven Förderung von Unternehmen in den Niederlanden auf Grund des niederländischen WIR-Gesetzes handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme im Rahmen der Steuergesetzgebung, die nicht speziell die Landwirtschaft betrifft. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten allgemeinen Investitionsprämien sind daher keine Beihilfen im Sinne des Art. 92 des EWG-Vertrages. Sie fallen daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG). Das WIR-Gesetz ist insoweit vergleichbar mit der — allerdings nur vorübergehend gewährten — 10%igen Investitionszulage nach dem deutschen Beschäftigungsförderungsgesetz. Was den Umfang der Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser in den vergangenen Jahren ganz erheblich eingeschränkt worden. So sind die Basisprämien für Investitionen in Neugebäude von früher 23 % auf heute 14 %, bei Investitionen in bestehende Gebäude von früher 15 % auf heute 8 % verringert worden. Schließlich ist auch die regionale Prämienzulage, die für Investitionen in bestimmten benachteiligten Regionen der Niederlande zusätzlich vorgesehen war, seit August 1982 für Betriebe der Landwirtschaft ganz aufgehoben worden. Die derzeit bestehende Regelung nach dem WIR-Gesetz ist, da sie mit dem EWG-Vertrag und dem sekundären Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Beseitigung wäre nur langfristig im Rahmen einer Steuerharmonisierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Dabei müßten allerdings auch Regelungen des deutschen Steuerrechts berücksichtigt und möglicherweise zur Disposition gestellt werden, wie etwa die Steuererleichterungen bei Investitionen in der Landwirtschaft auf Grund der §§ 76 und 78 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung. Auch sonstige steuerliche Rahmenbedingungen wie etwa die vermögensteuerlichen Belastungen müßten bei einer Harmonisierung angeglichen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Spöri


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Gattermann, warum halten Sie es für verwunderlich, daß wir jetzt eine Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzen vorlegen, wenn ja auch Sie gehört haben, daß die Kommunen die kommunalen Investitionen stark zurückfahren und wenn wir andererseits wissen, daß gerade die Kommunen 70 % aller öffentlichen Investitionen bewegen, was ganz entscheidend ist für die konjunkturellen Situation und für die Entwicklung des Arbeitsmarktes in unserem Bereich?

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Hans H. Gattermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Spöri, ich wollte gerade zu diesem Punkte Stellung nehmen. Insofern kommt Ihre Frage meinem eigentlichen Redetext direkt zuvor; sie wird damit beantwortet werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der hat die vorher gelesen!)

Ich hatte gesagt, daß es den Gemeinden relativ am besten geht. Ich will das mit einigen Zahlen belegen. In diesem Jahr wird der Bund z. B. rund 14,5 % seiner Ausgaben durch Kredite finanzieren; bei den Ländern werden es rund 9 % sein, während es bei den Gemeinden nur noch rund 21)/0 sind.

(Dr. Apel [SPD]: Das sind vielleicht Milchmädchenrechnungen! — Weiter Zurufe von der SPD)

In absoluten Zahlen ausgedrückt heißt dies, daß der Bund mit einer Nettokreditaufnahme von etwa 37 Milliarden DM in diesem Jahr wird arbeiten müssen, während sich die Nettokreditaufnahme bei den Gemeinden gegenüber dem Vorjahr halbiert hat; dort liegt man nur noch bei etwa 4 Milliarden DM.

(Poß [SPD]: Was sagt die Bauindustrie dazu?)

Dieser Betrag wird sich im nächsten Jahr aller Voraussicht nach noch einmal halbieren.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

— Nun zu Ihnen, Herr Kollege Spöri: Die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden sind aus verschiedenen Quellen gespeist worden, die hier vom Kollegen Bernrath schon angesprochen worden sind. Leider — das sage ich mit Ihnen gemeinsam
— ist eine dieser Konsolidierungsquellen das Zurückfahren der gemeindlichen Investitionen; da stimme ich Ihnen j a völlig zu.

(Dr. Spöri [SPD]: Der Bau liegt am Boden!)

Daneben gibt es andere Konsolidierungsmaßnahmen — sie sind hier angesprochen worden — wie Zurückführung im Personalwesen und andere Dinge. Die Konsolidierungsbemühungen in diesen anderen Einsparungsfeldern dürfen nicht eingeschränkt, eingestellt werden. Wenn über eine neue Verteilung der Einkommensteuer einige Millionen bei der Gemeinden mehr einkämen, so wäre es ein Irrglaube, Herr Kollege Spöri, anzunehmen, daß dies in die Investitionen ginge. Dies würde nur dazu führen, daß die Konsolidierungsbemühungen in den anderen Feldern — ich will hier nur das Stichwort „Privatisierung" nennen — eingeschränkt würden. Von diesem Ansatz, von diesem finanziellen Ansatz her halten wir jedenfalls keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen für gegeben.
Was nun die gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Verantwortung angeht: Der Vorschlag zielt darauf ab, daß der Bund mit rund 1,2 Milliarden DM belastet wird, daß die Länder mit rund 0,9 Milliarden DM belastet werden und daß die Wirtschaft mit 2,4 Milliarden DM belastet wird. Das alles ist — jedenfalls gegenüber der gesamtfinanzpolitischen Konzeption dieser Bundesregierung — kontraproduktiv.
Hinsichtlich der Einzelmaßnahmen scheint uns alles, nahezu alles verfehlt zu sein: Die Wiederrückgängigmachung der Maßnahmen bei der Gewerbesteuer mit den Hinzurechnungsvorschriften aus dem Haushaltsbegleitgesetz 1983 erhöht natürlich wiederum die ertragsunabhängige Belastung der Unternehmen, insbesondere jene mit sehr hohen Fremdfinanzierungen. Ich weiß nicht, ob Sie die Werftenindustrie, ob Sie Firmen wie Hoesch und ARBED-Saarstahl einmal gefragt haben, wie freundlich sie eine solche Maßnahme einschätzen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Spöri, ich will an dieser Stelle hier auch das noch sagen: Ich stamme nun zufällig aus einer Gemeinde, der es besonders dreckig geht.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Deswegen ist es mir — wie vielen meiner politischen Freuden — wirklich ein Herzensanliegen — ich komme gleich noch darauf zu sprechen —, die finanzielle Situation der Gemeinden zu verbessern. Aber das hindert mich nicht, zu erkennen, daß die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen diesen Effekt nun gerade nicht haben. Der Herr Kollege Krizsan hat schon darauf hingewiesen, was beispielsweise eine andere Verteilung der Einkommensteuer bedeutet: Sie wird über Gerechte und Ungerechte verteilt, sie geht zugunsten von Gemeinden, die es nicht nötig haben, und sie ist ein Tropfen auf den heißen Stein bei den Gemeinden, die es bitter nötig haben.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Spöri [SPD]: Das ist doch bei allen Verteilungsschlüsseln so!)

2832 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
Gattermann
Aber dies nur als Nebenbemerkung.
Meine Damen und Herren, nun zum anderen Vorschlag hinsichtlich der Einbeziehung weiterer Gruppen in die Gewerbesteuer: Sie nehmen hier die schon 1960 aus guten Gründen aufgegebene Vervielfältigungstheorie wieder auf. Gerade in der heutigen Situation, in der — Stichwort: Akademikerschwemme — eine Unzahl junger Akademiker auf den Markt drängt, verhindern Sie — bei Anwendung dieser Theorie —, daß Freiberufler diese beschäftigen.

(Dr. Spöri [SPD]: Das sind Spitzenverdiener, Herr Gattermann!)

Sie haben das offenbar gesehen, weil Sie diese Vervielfältigungstheorie über die 80 000-DM-Betriebsvermögensgröße praktisch gleichzeitig wieder aufheben und so gut wie alle einbeziehen wollen. Wir Freien Demokraten sagen jedenfalls zu diesem Punkt klar und unmißverständlich nein.

(Dr. Apel [SPD]: Was wollen Sie denn? Sagen Sie einmal, was Sie wollen! — Weitere Zurufe von der SPD)

Noch eine Nebenbemerkung: Im Gesundheitswesen produzieren Sie eine Verteuerung,

(Dr. Spöri [SPD]: Die wissen doch nicht, wohin mit dem Geld!)

die wieder voll auf die Sozialsysteme durchschlägt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich aber nun etwas zu dem sagen, wo wir uns aufeinander zubewegen, Herr Kollege Spöri: Die Notwendigkeit der Fortsetzung der Gemeindefinanzreform steht für uns außer Frage. Wir halten eine Umstrukturierung des Gemeindefinanzsystems seit langem für erforderlich. Wir haben bereits vor einem Jahr hier im Deutschen Bundestag von unserer Fraktion ein Hearing speziell dazu durchgeführt. Unsere Parteikommission Gemeindefinanzreform arbeitet seit langem an diesem Problem. Der von Ihnen im Prüfungsauftrag favorisierte Vorschlag einer Wertschöpfungssteuer stößt bei uns allerdings auf erhebliche Bedenken, nicht nur, weil eine neue Steuer notwendigerweise immer eine schlechte Steuer ist — demgegenüber wäre dann eine alte Steuer, so schlecht sie auch sein mag, noch eine gute Steuer —, sondern weil diese Steuer von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft nach meiner Meinung zu Recht als Job-Killer erster Kategorie bezeichnet wird.

(Zuruf von der SPD: Sie greifen ja die Bestimmung auch an!)

Vor allem personalintensiven Betrieben würde hiermit eine schwere Bürde aufgelastet. Der Einzelhandel hat uns vorgerechnet, daß bei ihm die ertragsunabhängigen Teile einer solchen Steuer in der Regel 70 %, in Einzelfällen bis zu 90 % ausmachen würden. Die 1980 abgeschaffte arbeitsplatzfeindliche Lohnsummensteuer würde mit einem höheren Steuersatz durch die Hintertür wieder eingeführt.

(Zurufe von der SPD)

Der hochgeschätzte Kollege Matthöfer hat damals in einem sehr lesenswerten Aufsatz „Die Gemeindefinanzreform — ein dynamisches Reformwerk" gesagt: Die Abschaffung der Lohnsummensteuer war vielmehr unter dem Aspekt der Wirtschaftsentlastung im Bereich der ertragsunabhängigen Steuern notwendig. Bitte konterkarieren Sie nicht die Maßnahmen Ihres früheren Finanzministers.

(Zuruf von der SPD)

Ich bin auf die Verunsicherungen angesprochen worden, die die FDP mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Gewerbesteuer in die Diskussion hineinbringt.

(Sehr wahr! und Sehr richtig! bei der SPD)

Ich bin für dieses Stichwort ausgesprochen dankbar. Im Kontext zu der Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Gemeinden haben wir in der Tat zur Frage der Gewerbesteuer eine klare, präzise Position, und zwar offenbar als einzige Partei im Deutschen Bundestag. Um den Verunsicherungen der Öffentlichkeit auch in der Diskussion entgegenzuwirken, will ich diese Position der FDP noch einmal ganz klar präzisieren, damit es fürderhin keine Mißverständnisse mehr gibt:
Erstens. Die FDP hält an ihrem Langzeitziel der Abschaffung der Gewerbesteuer fest. Diese Steuer vereinigt so ziemlich alle Nachteile in sich, die eine Gemeindesteuer nur haben kann. Sie führt zu immensen Steuerkraftunterschieden zwischen den Kommunen, sie bringt die Gemeinden in eine starke Abhängigkeit von den Konjunkturausschlägen und begünstigt damit ein prozyklisches Investitionsverhalten der Gemeinden, sie verursacht im nationalen und internationalen Bereich erhebliche Wettbewerbsverzerrungen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zweitens. Unverzichtbare Voraussetzung für die Abschaffung der Gewerbesteuer ist ein alternatives Finanzierungssystem für die Gemeinden,

(Dr. Spöri [SPD]: Welches? — Weitere Zurufe von der SPD)

das ihre Finanzkraft nicht verschlechtert, sondern verbessert, das ihre Finanzautonomie nicht aushöhlt, sondern stärkt,

(Zurufe von der SPD: Sehr richtig! — Jetzt kommt's!)

das unvertretbare Unterschiede in der Finanzkraft der Gemeinden nicht festschreibt, sondern abbaut,

(Sehr gut! bei der SPD)

das die Interessenverbindung zwischen Betrieben und Gemeinden nicht auflöst, sondern festigt,

(Beifall bei der SPD — Zustimmung bei der SPD)

Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2833
Gattermann
das die finanzielle Interessenverbindung nicht auf das Verhältnis zwischen Betrieben und Gemeinden beschränkt,

(Schily [GRÜNE]: Jetzt setzen Sie das einmal in Zahlen um! — Zurufe von der SPD)

sondern auch eine Interessenverbindung zwischen möglichst vielen oder allen Bürgern der Gemeinde herstellt,

(Schily [GRÜNE]: Was sagt denn der Flick dazu? — Zurufe von der SPD)

das den Kommunen einen möglichst stetigen Einnahmenfluß garantiert

(Schily [GRÜNE]: Ob das Herrn Flick gefällt, was Sie jetzt sagen? — Zurufe von der SPD)

und ihnen ein antizyklisches Investitionsverhalten erlaubt.
Drittens. Es ist völlig klar, daß diese Aufgabe nicht in dieser Legislaturperiode gelöst werden kann,

(Zurufe von der SPD: Aha!)

ja selbst parlamentarische Weichenstellungen in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen können.

(Zuruf von der SPD: Das Mirakel von Gattermann! — Weitere Zurufe von der SPD)

Das absolut vorrangige Ziel der Steuerpolitik für diese Legislaturperiode ist eine leistungsmotivierende Tarifreform.

(Krizsan [GRÜNE]: Die Gemeinden kaputtmachen! — Zurufe von der SPD)

Unabhängig davon muß der Rest dieser Legislaturperiode dazu benutzt werden, die Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle voranzutreiben.

(Zuruf von der SPD: Gattermann, sagen Sie uns das Zauberwort! — Weitere Zurufe von der SPD)

Vom DIHT, vom Institut „Finanzen und Steuern", vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium

(Schily [GRÜNE]: Jetzt sind wir an der richtigen Adresse!)

eine Variante, die unter dem Stichwort „Ritter-Modell" läuft, sind Alternativmodelle vorgelegt worden.

(Schily [GRÜNE]: Ritter-was? Raubritter? — Zurufe von der SPD)

Es gibt auch ein andiskutiertes Modell der FDP, das lange veröffentlicht ist. Das alles sind hervorragende Vorarbeiten, auf deren Grundlage die politischen Parteien nunmehr ihre Schularbeiten zur Frage machen sollen, was das optimale alternative Finanzierungssystem ist. Die FDP wird auf ihrem nächsten Bundesparteitag der Kommission Gemeindefinanzreform den Auftrag erteilen, auf der Grundlage ihrer bisherigen Arbeiten ein in sich flexibles, umfassendes, konkretes Konzept zu erarbeiten, das den soeben genannten Kriterien entspricht.

(Krizsan [GRÜNE]: Wie soll das denn aussehen?)

Niemand, meine Damen und Herren, soll den Liberalen vorwerfen können, sie würden Steuerpolitik nur aus bundespolitischer Sicht betreiben. Das Wohl und Wehe der Gemeinden als Kernzelle unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens liegt uns mindestens ebenso am Herzen wie Ihnen,

(Krizsan [GRÜNE]: Warum warten Sie dann so lange?)

die Sie nunmehr mit Schnellschuß aus der Hüfte, mit einer Portion Effekthascherei, nachdem Sie sich aus der finanzpolitischen Gesamtverantwortung entfernt haben, Vorschläge vorlegen.

(Krizsan [GRÜNE]: Lieber Schnellschuß als schneller Tod!)

Meine Damen und Herren, von der SPD, so nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Voss.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Kein Minister da!)