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    Plenarprotokoll 10/41 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2823 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/713 — 2823 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) — Drucksache 10/537 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortsetzung der Gemeindefinanzreform — Drucksache 10/538 — Bernrath SPD 2823 D von Schmude CDU/CSU 2826 C Krizsan GRÜNE 2828 D Gattermann FDP 2830 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 2833 C Dr. Struck SPD 2836 A Dr. Daniels CDU/CSU 2840 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2841 D Poß SPD 2843 A Dr. Blank CDU/CSU 2843 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksache 10/579 — Tietjen SPD 2845 B Seiters CDU/CSU 2846 D Dr. Jannsen GRÜNE 2848 D Dr. Hirsch FDP 2850 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2850 C Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/588 — Frau Nickels GRÜNE 2852 A Dr. Göhner CDU/CSU 2853 D Peter (Kassel) SPD 2855 D Neuhausen FDP 2857 A Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2858 C Nächste Sitzung 2859 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2861*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2861* C Anlage 3 Kontrollen und gesetzliche Vorschriften bezüglich der Freisetzung genetisch manipulierter Bakterien; Förderung von Projekten der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren seit 1978 MdlAnfr 3, 4 25.11.83 Drs 10/683 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2862* A Anlage 4 Kenntnis des US-Senats von den Stationierungsorten der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland; Informierung der deutschen Öffentlichkeit MdlAnfr 8, 9 25.11.83 Drs 10/683 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2862* C Anlage 5 Verbot der Verfütterung von aflatoxingefährdetem Erdnußschrot an Kühe; Festsetzung einer Höchstmenge für die Milch MdlAnfr 91 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* A Anlage 6 Schlußfolgerungen aus der Registrierung der Waldschäden und den parlamentarischen Anhörungen zur Bekämpfung des Waldsterbens; Prüfung kurzfristig wirksamer Maßnahmen MdlAnfr 92, 93 25.11.83 Drs 10/683 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* C Anlage 7 Unterschiedliche Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung durch das niederländische WIR-Programm MdlAnfr 94, 95 25.11.83 Drs 10/683 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2864* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2823 41. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 40, Sitzung, Seite 2820* D, Zeile 1: Statt „Dr. Probst" ist „Erhard" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Ertl 2. 12. Dr. Faltlhauser 2. 12. Francke (Hamburg) 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Frau Geiger 2. 12. Glombig 2. 12. Dr. Götz 2. 12. Günther 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Handlos 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Hauchler 2. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 2. 12. Hoffmann (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Graf Huyn 2. 12. Ibrügger 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Dr. Klein (Göttingen) 2. 12. Kolb 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Kroll-Schlüter 2. 12. Frau Krone-Appuhn ** 2. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Pauli 2. 12. Petersen 2. 12. Dr. Probst 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Rawe 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Sauer (Stuttgart) 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Hannover) 2. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Solms 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 1983 beschlossen, dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 10/618) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 (Drucksache 10/626) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe; hier: Kap. 23 02 Tit. 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (Drucksache 10/565) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr (Drucksache 9/2369) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: 2862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine der Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksache 10/92 Nr. 66) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den passiven Veredelungsverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 21) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Finanzielle Integration — (Drucksache 10/133 Nr. 10) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Drucksache 10/92 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 3 und 4): Welchen Kontrollen und gesetzlichen Vorschriften ist derjenige in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen, der beabsichtigt, genetisch manipulierte Bakterien in die Umwelt freizusetzen? Welche Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren sind seit 1978 von der Bundesregierung gefördert worden? Zu Frage 3: Das Arbeiten mit Bakterien, die durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren genetisch manipuliert worden sind, unterliegt den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (Fassung vom 7. August 1981). Die vom Bundeskabinett am 15. Februar 1978 beschlossenen Richtlinien sind für alle unmittelbar und mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbindlich. Nach Nummer 17 Abs. 2 e ist die Freisetzung von Organismen, die neukombinierte Nukleinsäuren enthalten, nicht erlaubt. Das Bundesgesundheitsamt kann auf Antrag und nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit Ausnahmen zulassen (Nummer 17 Abs. 3). Der mit den Richtlinien verfolgte Zweck, Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze vor der Gefahr übertragbarer Krankheiten zu schützen, wird auch durch das Bundesseuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz verfolgt. Sind manipulierte Bakterien auf Grund ihrer Eigenschaft Krankheitserreger im Sinne des Bundesseuchengesetzes, Tierseuchenerreger im Sinne des Viehseuchengesetzes oder schädliche Mikroorganismen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, so sind die Vorschriften der untengenannten Gesetze anzuwenden. In Betracht kommen z. B. §§ 64, 64 Abs. 2 Nummern 1-3, § 70 BSeuchenG, § 74 Abs. 1 ViehSG und §§ 24, 25 Abs. 1 Nummer 1 PflSchG. Zu Frage 4: Von der Bundesregierung werden oder wurden folgende Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung gefördert: Bundesgesundheitsamt Berlin: Erarbeitung von Kriterien für die Zulassung neuer biologischer Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitstechnische Überprüfung von Forschungsvorhaben durch die Zentrale Kommission. Universität Bielefeld: In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Gesellschaftliche Folgen neuer Biotechniken: Potential und Probleme der Anwendung von Techniken der Neukonstruktion von Genen und der Fortpflanzungsbiologie. Universität Heidelberg: Infektiosität von klonierter Hepatitis B-Virus-DNA in Primaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Regierung ihre Mitglieder im Senat über die Stationierungsorte von Pershing II und Cruise Missiles informiert und diese Standorte auch in den Protokollen festgehalten sind, und warum informiert die Bundesregierung dann weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch die Öffentlichkeit über die Stationierungsorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland? Welchen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsverweigerung über die Standorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es möglich ist, sich über den Umweg über die USA diese Informationen zu beschaffen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß in Sitzungen eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses im März und April 1983 Standorte genannt worden sind. Durch einen Fehler im administrativen Bereich sind diese teilweise in die Protokolle übernommen worden. Es liegt — besonders durch diesen Vorgang — kein Grund für die Bundesregierung vor, von der bisher gültigen Praxis abzuweichen. Zu Frage 9: Auf Grund der geltenden Bestimmungen war es Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, Anfragen und Behauptungen zu Lagerorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. An dieser Position hält auch unsere Bundesregierung fest. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2863* Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie bereit wäre, einer Bekanntgabe der Standorte in Ost und West sofort zuzustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 91): Wird die Bundesregierung — wie in der Schweiz — die Verfütterung von Erdnußschrot, das als besonders aflatoxin-gefährdet gilt, an Kühe verbieten und eine Höchstmenge von 0,05 µg pro kg Rohmilch festsetzen, um vorsorglich den möglichen Gefahren einer Aflatoxin-Kontamination des Grundnahrungsmittels Milch zu begegnen? Höchstgehalte an Aflatoxin B1 in Futtermitteln sind in der Bundesrepublik erstmals 1973 festgelegt und zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 (BGBl. I S. 505) von 0,02 auf 0,01 mg/kg Ergänzungsfuttermittel für laktierende Rinder, laktierende Schafe und laktierende Ziegen verschärft worden. Die Verschärfung ist inzwischen bei der EG nachvollzogen worden. Die für die Milchproduktion relevanten Höchstgehalte betragen z. Zt. EG-einheitlich 0,05 mg/kg Einzelfuttermittel und 0,01 mg/kg Mischfuttermittel. Bei Einhaltung des auch für die Verfütterung geltenden Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg Futter ist die Einhaltung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch sichergestellt. Es ist bekannt, daß von Erdnußprodukten in besonderem Maße eine Gefährdung durch Aflatoxine ausgeht, jedoch können auch andere, insbesondere tropische oder subtropische, Futtermittel in unterschiedlichem Maße mit Aflatoxin belastet sein. Im Vorgriff einer EG-einheitlichen Regelung ist daher mit der vorher erwähnten Verordnung ein absoluter Höchstgehalt von 0,2 mg/kg Futtermittel festgesetzt worden, was bedeutet, daß Futtermittel mit mehr als 0,2 mg/kg Aflatoxin in der Bundesrepublik nicht mehr verkehrsfähig sind und somit auch nicht mehr eingeführt werden dürfen. Darüberhinaus muß die Einfuhr von Erdnüssen und Baumwollsaaten (einschließlich daraus hergestellter Einzelfuttermittel) angezeigt werden, um die Einfuhr durch Aflatoxin besonders gefährdeter Einzelfuttermittel besser kontrollieren zu können. Auf Grund der getroffenen Regelungen bedarf es keines zusätzlichen Verbots der Verfütterung von Erdnußschrot an Milchkühe. Zur Frage der Festsetzung eines Höchstgehaltes für Aflatoxin in Rohmilch wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seiner Antwort zur Frage der Aflatoxinbelastung von Lebensmitteln äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg CDU/ CSU (Drucksache 10/683 Fragen 92 und 93): Welche Schlußfolgerungen zur Begegnung des Waldsterbens zieht die Bundesregierung aus der bundesweiten Aufnahme der Waldschäden und den beiden parlamentarischen Anhörungen vor dem Innenausschuß und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages? Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen einschließlich eventuell sofort wirksamer Übergangsregeln plant oder prüft die Bundesregierung? Zu Frage 92: Die Bundesregierung hat mit Besorgnis die neuen Zahlen über die erhebliche Zunahme der Waldschäden seit dem Sommer 1982 zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ursachen und der erforderlichen Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in ihren bisherigen Aussagen bestätigt. Bezüglich der Ursachen muß weiter davon ausgegangen werden, daß die Waldschäden in der Regel durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verursacht werden. Dabei kommen sowohl Luftschadstoffe, insbesondere Schwefeldioxid, Stickoxide, Photooxidantien und Schwermetalle, als auch Faktoren wie Frost, Trockenheit, Schädlinge und waldbauliche Einflüsse in Frage. Die Schädigungsanteile der einzelnen Faktoren sind von Standort zu Standort verschieden. Trotz des noch fehlenden naturwissenschaftlichen Nachweises sprechen die Indizien dafür, daß Luftverunreinigungen und deren Umwandlungsprodukte eine wesentliche Ursache für die Waldschäden sind. Zu Frage 93: Die Bundesregierung wird daher ihr Aktionsprogramm „Rettet den Wald" konsequent durchführen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die weitere Emissionsbegrenzung für Luftschadstoffe auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene. Das gilt für stationäre Anlagen ebenso wie für die Einführung bleifreien Benzins in Verbindung mit der Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die der Katalysatortechnik entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wendet die Bundesregierung der Einführung marktwirtschaftlich orientierter Instrumente zu. Sie hat daher die betroffenen Ressorts beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Instrumente der Luftreinhaltung durch zusätzliche marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Da trotz aller Anstrengungen eine ausreichende Verringerung der Immissionen in den Waldschadensgebieten nicht kurzfristig zu erreichen ist, zumal ein sehr großer Teil der Immissionen — z. B. beim Schwefeldioxid im Durchschnitt ca. 50 % — aus ausländischen Quellen stammen, müssen unverzüglich alle geeigneten forstlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vitalität der betroffenen Wälder zu stärken und die Schäden so weit wie möglich zu beheben, bis die angestrebte Luftqualität erreicht worden ist. Zur Förderung dieser Maßnahmen sollen für 1984 20 Millionen DM Bun- 2864* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 desmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von gezielten Düngungsmaßnahmen, dem Voran- und Unterbau in lückig gewordenen Beständen und für Wiederaufforstungen verwendet werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 94 und 95): Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Brüssel bei der Europäischen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, daß die Wettbewerbsverzerrungen durch das WIR-Programm in den Niederlanden, das Investitionen auch in der Landwirtschaft erheblich bezuschußt, endlich beseitigt werden? Zu Frage 94: Die Produktions- und Vermarktungskosten in der Schweinehaltung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die einen statistischen Vergleich zwischen zwei Ländern in der Gemeinschaft nicht zulassen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Bestandsgröße, das Tiermaterial, die Futterkosten, die Haltungstechnik und die Art der Vermarktung. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Schweineproduktion in einigen Regionen der Niederlande, aber auch in bestimmten Gebieten Norddeutschlands eine vergleichsweise hohe Konzentration erreicht. Die Unterschiede in den Produktionskosten zwischen diesen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sind sicherlich geringer als im Vergleich zu Gebieten mit einer anderen Produktions- und Vermarktungsstruktur im gleichen Lande. Die günstige Infrastruktur mit den nahegelegenen Seehäfen in den Niederlanden und in Norddeutschland wirken sich kostensenkend auf die Preise von Zukauf-Futtermitteln aus. Schließlich wurden in den Hauptproduktionsgebieten der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Vermarktungseinrichtungen (Versandschlachtereien) errichtet, die durch hohe Kapazitätsauslastung wesentlich kostengünstiger arbeiten als weniger gut ausgelastete Schlachthöfe in strukturschwächeren Gebieten. Zu Frage 95: Bei der investiven Förderung von Unternehmen in den Niederlanden auf Grund des niederländischen WIR-Gesetzes handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme im Rahmen der Steuergesetzgebung, die nicht speziell die Landwirtschaft betrifft. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten allgemeinen Investitionsprämien sind daher keine Beihilfen im Sinne des Art. 92 des EWG-Vertrages. Sie fallen daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG). Das WIR-Gesetz ist insoweit vergleichbar mit der — allerdings nur vorübergehend gewährten — 10%igen Investitionszulage nach dem deutschen Beschäftigungsförderungsgesetz. Was den Umfang der Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser in den vergangenen Jahren ganz erheblich eingeschränkt worden. So sind die Basisprämien für Investitionen in Neugebäude von früher 23 % auf heute 14 %, bei Investitionen in bestehende Gebäude von früher 15 % auf heute 8 % verringert worden. Schließlich ist auch die regionale Prämienzulage, die für Investitionen in bestimmten benachteiligten Regionen der Niederlande zusätzlich vorgesehen war, seit August 1982 für Betriebe der Landwirtschaft ganz aufgehoben worden. Die derzeit bestehende Regelung nach dem WIR-Gesetz ist, da sie mit dem EWG-Vertrag und dem sekundären Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Beseitigung wäre nur langfristig im Rahmen einer Steuerharmonisierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Dabei müßten allerdings auch Regelungen des deutschen Steuerrechts berücksichtigt und möglicherweise zur Disposition gestellt werden, wie etwa die Steuererleichterungen bei Investitionen in der Landwirtschaft auf Grund der §§ 76 und 78 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung. Auch sonstige steuerliche Rahmenbedingungen wie etwa die vermögensteuerlichen Belastungen müßten bei einer Harmonisierung angeglichen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Julius H. Krizsan


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Mitsteuerzahler! Wenn jemand so schwer krank ist, wie es die Gemeindefinanzen sind, dann reicht es doch nicht aus, Herr Kollege Bernrath, mit dem Rezept zu wedeln oder, Herr von Schmude, zu behaupten, der Gärtner sei
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2829
    Krizsan
    schuld, oder zu versprechen, der Arzt käme in ein paar Monaten.
    Wir GRÜNEN sehen es als eine unserer wesentlichen Aufgaben im Bundestag an, die zentralstaatliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur zu stoppen, sondern einen Prozeß der Dezentralisierung einzuleiten.

    (Zuruf von der SPD: Damit steigen die Steuern!)

    — Nicht unbedingt.
    Hierzu gehört eine Änderung der Steuerverteilung zugunsten der kommunalen Ebene. Allerdings ist es hiermit allein nicht getan. Erforderlich ist vielmehr eine Stärkung der Finanzautonomie der Gemeinden sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite des Haushalts.
    Auf der Gemeindeebene, meine Damen und Herren, wird unser Lebensumfeld am spürbarsten gestaltet. Dies ist auch die Ebene, auf der der Bürger am ehesten ansetzen kann, um auf die Gestaltung seiner Umwelt selber Einfluß zu nehmen. Dies ist auch der Grundgedanke unserer Finanzverfassung.
    Aber entspricht denn eigentlich die heutige Realität noch dieser Idee? Welchen Regeln und Gesetzen folgt die Politik der Stadträte, der Gemeinderäte, der Kreistage? Waren etwa die Lebensbedürfnisse der Bewohner dafür entscheidend, daß sich dort, wo ehemals Plätze der Begegnung waren, heute die Pfeiler der Stadtautobahn erheben, daß reizvolle Grünflächen als Ansiedlungsfläche für Industrieunternehmen verteilt wurden, daß Städte mit menschenunwürdigen Betonsilos umrandet sind, daß diejenigen, die, von diesem Lebensumfeld sozial geschädigt, die Hilfe des Sozialarbeiters suchen, inzwischen erfahren müssen, daß dessen Stelle leider gestrichen werden mußte?
    Wer das Bild, das viele Städte und Gemeinden heute bieten, allein mit den vielzitierten ökonomischen Sachzwängen erklärt, verschweigt die Schuld der Finanzpolitik, verschweigt insbesondere die Finanzzwänge, die vom Bund den Gemeinden auferlegt werden.
    So stellen die Finanzhilfen für Investitionen, insbesondere im Straßenbaubereich, das reinste Prämiensystem für gigantomanische und ökologisch schädliche Projekte dar.

    (Zustimung bei den GRÜNEN)

    Durch die ständige bundesgesetzliche Verringerung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer sind die Gemeinden teilweise zu einem geradezu selbstmordverdächtigen Verhalten gezwungen; selbstmordverdächtig sowohl in dem Sinne, daß alle ökologischen Schäden in Kauf genommen werden, als auch im haushaltspolitischen Sinne, daß oft infrastrukturelle Vorleistungen erbracht werden, die die Gemeinden auf Jahre hinaus in die desolatesten Haushaltslagen versetzen. Zudem werden ruinöse Wettbewerbe zwischen den konkurrierenden Gemeinden ausgetragen, die zu volkswirtschaftlicher Verschwendung führen.
    Auch wird die Idee des Hebesatzrechts bei der Gewerbesteuer ad absurdum geführt. Die Höhe des Hebesatzes stellt kein Spiegelbild der Kosten dar, die ein Betrieb in seinem Ansiedlungsort verursacht, sondern ein Spiegelbild der Erpreßbarkeit der Gemeinde.

    (Zuruf von der SPD)

    Das Hebesatzrecht, das als Beweis der finanziellen Unabhängigkeit der Gemeinden gegenüber den übergeordneten staatlichen Ebenen angeführt wird, kann als solches nicht funktionieren, wenn statt dessen die totale finanzielle Abhängigkeit von wenigen Gewerbebetrieben oder gar nur einem Gewerbebetrieb besteht. Es ist ja bekannt, daß inzwischen nur noch ein Drittel aller Betriebe Gewerbesteuer zahlt.
    Insgesamt führten diese Entwicklungen dazu, daß der Anteil der gemeindlichen Steuereinnahmen an ihren Gesamteinnahmen nur noch ein Drittel ausmacht. Hiervon entfällt nur noch die Hälfte auf die Realsteuern, also auf die Steuern, die die Gemeinden angeblich autonom variieren können. Dadurch sind die Gemeinden gezwungen, ständig an der Gebührenschraube für kommunale Dienste zu drehen.
    Diesem engen Einnahmenkorsett steht ein mindestens ebenso enges Ausgabenkorsett gegenüber, das von der Finanzpolitik des Bundes ständig fester geschnürt wird. Die am Ende der nächsten Woche aller Voraussicht nach verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetze werden erneut die Auswirkungen eines verfehlten wirtschaftspolitischen Konzepts auf die Gemeinden abwälzen. Dann werden wieder weitere Teile der Gemeindefinanzen durch die Sozialhilfe absorbiert. Wie sollen die Gemeinden anders reagieren, als weiterhin die wenigen Ausgabenbereiche, über die sie autonom bestimmen können, zu kürzen? Das bedeutet dann ganz konkret — und das können wir und vielleicht auch Sie in der Heimatgemeinde spüren —: weitere Schließung von Seniorentagesheimen, geringere Ausgaben für Landschaftspflege, kein Ausbau des Bestandes der öffentlichen Büchereien, Verringerung der Investitionen im Umweltschutz,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo geschieht das?)

    kein Ausbau von Radwegenetzen oder, wie in unserer Gemeinde, Erhöhung der Kindergartengebühren auf ein Niveau, das es vielen Eltern nicht mehr ermöglicht, ihre Kinder dort hinzuschicken,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie hoch?)

    — um fast das Doppelte — Kürzung von Recyclingversuchen in der Abfallwirtschaft, Kürzung von Zuschüssen für Volkshochschulen und eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen mehr.
    Aber diese Entwicklungen sind nicht erst mit dem Regierungswechsel in Gang gekommen. Bei diesen Entwicklungen gab es keine Wende. Das ist sehr zu bedauern. Sie sind vielmehr schon während der SPD/FDP-Regierung in Gang gesetzt worden. Auch unter Ihrem Bundeskanzler wurden Haushaltsstrukturgesetze verabschiedet, für die man als
    2830 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
    Krizsan
    Synonym auch das Wort „Gemeindebelastungsgesetz" verwenden könnte. Insbesondere beim Abbau der Gewerbesteuer hat sich die SPD hervorgetan. So ist es eigentlich verwunderlich, finden wir, daß die SPD heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Gemeindefinanzen vorlegt. Nichtsdestoweniger begrüßen wir diesen Gesetzentwurf.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Insbesondere halten wir es für unbedingt erforderlich, daß die Kürzungen bei der Hinzurechnung von Dauerschulden bzw. Dauerschuldzinsen für die Gewerbekapitalsteuer bzw. Gewerbeertragsteuer rückgängig gemacht werden. Aber auch der von der SPD/FDP-Regierung eingeführte Freibetrag bei. der Hinzurechnung der Dauerschulden ist unseres Erachtens zu streichen. Als richtig bewerten wir auch den Vorschlag, größere Betriebe von Freiberuflern in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen. Nur durch Vergrößerung des Kreises der Steuerpflichtigen wird die Abhängigkeit der Gemeinden von einigen wenigen Steuerpflichtigen aufgehoben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Trugschluß!)

    Wir schlagen darüber hinaus vor, die jetzigen Freibeträge bei der Gewerbesteuer zu überprüfen und statt der Freibeträge Freigrenzen einzuführen. Hierdurch käme der Verzicht auf die Besteuerung des Gewerbeertrages und -kapitals tatsächlich nur den kleinen Betrieben zugute und begünstigte nicht gleichzeitig Großbetriebe. Auch schlagen wir vor, zu prüfen, welche Wirkungen Steuersätze haben, die nach Größenklassen des Gewerbekapitals gestaffelt sind.
    Wir begrüßen auch den Vorschlag der SPD, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer anzuheben. Allerdings ist dies wegen der regionalen Wirkungen zur Zeit noch nicht das Nonplusultra. Der Verteilungsschlüssel für den Einkommensteueranteil begünstigt wohlhabende Gemeinden und benachteiligt relativ gerade die sozialen Brennpunkte, deren Haushalte besonders belastet sind. Wir schlagen deshalb vor, für die Verteilung der Einkommensteuer unter den Gemeinden nicht nur das bisherige Kriterium „Örtliches Einkommensteueraufkommen", sondern auch das Kriterium „Örtliche Arbeitslosenrate" anzuwenden.

    (Dr. Spöri [SPD]: Vorschlag der SPD!)

    Für die Gemeinden und Städte muß eine finanzielle Lage geschaffen werden, die die Gemeindewirtschaft nicht mehr reduziert auf Gewerbeansiedlungsprogramme, kostenlose Flächenerschließung für die Großindustrie, Vernachlässigung von ökologischen Notwendigkeiten durch mangelnden Umweltschutz, Gewährung von Sondertarifen bei Wasser und Strom und große Sozialhilfebürokratie. Gemeindewirtschaft in unserem Sinne sollte z. B. beinhalten: Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, Verbesserung der Wasserwirtschaft, Schaffung neuer Energieversorgungssysteme und von Recyclingverfahren der Abfallwirtschaft.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Möller [CDU/CSU]: Einsamer Beifall des Herrn Schily!)

    Gemeindewirtschaft sollte aber nicht auf diese investive Tätigkeit begrenzt sein. Vielmehr gehört hierzu unseres Erachtens auch die Unterstützung von selbstverwalteten Kollektiven, die im gewerblichen und im sozialen Bereich tätig sind. Die Gemeinden könnten die örtlichen Projekte und Initiativgruppen durch Beratungsstellen und Verpachtung von Betrieben und Ausrüstung fördern.
    Meine Damen und Herren, kanadische Programme haben bewiesen, daß örtliche Arbeitsbeschaffungsprogramme erfolgreich sind. Hier wurden von selbstverwalteten Gruppen selbst erdachte Projekte durchgeführt, die Lücken in öffentlichen Leistungen aufgezeigt haben, die die Bürokratie auf Grund ihrer Strukturen nicht erkennen und nicht in gleicher Weise erfolgreich schließen konnte. Die Finanzierung dieser Maßnahmen in diesem kanadischen Modell erfolgte aus Fonds, an denen die Kommune beteiligt war.
    Wir halten solche Initiativenfonds für ein übertragbares Modell. Wir sehen hierin die Chance, Selbsthilfegruppen zu fördern, die von den christlichen Parteien nur als Trittbrett für den Abbau von Sozialleistungen mißbraucht werden.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Na! Na!)

    Finanzautonomie der Gemeinden beinhaltet für uns auch die Autonomie, solche Initiativen zu fördern, um so dem Ziel, die Städte wieder lebenswerter zu machen und dem Begriff der örtlichen Gemeinschaft wieder einen Sinn zu geben, ein Stück näherzukommen.
    Schönen Dank!

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei einzelnen Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Gattermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans H. Gattermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemandem ist es verborgen geblieben, daß sich die Gemeinden, aber auch der Bund und die Länder in einer schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation befinden.

    (Hornung [CDU/CSU]: Woher kommt das?)

    — Ja, ich will es Ihnen gleich sagen, Herr Kollege.
    — Der Glaube an ein immerwährendes erhebliches Wirtschaftswachstum hat auf allen Ebenen dieses Staates dazu geführt, daß Wohltaten geschaffen und verteilt wurden und daß folgekostenträchtige Investitionen getätigt wurden, die heute — gesamtwirtschaftlich gesehen — nicht mehr finanziert werden können. Und da kann, bitte schön, keine Partei in diesem Lande sagen, sie sei, auf welcher Ebene auch immer, nicht daran beteiligt gewesen.
    Meine Damen und Herren, wenn es also heute allen staatlichen Ebenen finanziell nicht gut geht, dann verwundert es uns doch, daß Sie, meine Damen und Herren von der SPD, gerade in diesem Augenblick ausweislich Ihres Gesetzesantrags die Notwendigkeit für ein Sofortprogramm sehen, denn immerhin geht es den Gemeinden, wenn man alle
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2831
    Gattermann
    Gemeinden global betrachtet, relativ — ich betone dies — im Vergleich zu allen anderen Ebenen noch am besten.