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    623. Ende.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/41 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2823 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/713 — 2823 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) — Drucksache 10/537 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Fortsetzung der Gemeindefinanzreform — Drucksache 10/538 — Bernrath SPD 2823 D von Schmude CDU/CSU 2826 C Krizsan GRÜNE 2828 D Gattermann FDP 2830 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 2833 C Dr. Struck SPD 2836 A Dr. Daniels CDU/CSU 2840 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2841 D Poß SPD 2843 A Dr. Blank CDU/CSU 2843 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Tietjen, Bachmaier, Dr. Ehrenberg, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Oostergetelo, Polkehn, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade), Frau Terborg und der Fraktion der SPD Errichtung eines Dokumentations- und Informationszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Esterwegen — Drucksache 10/579 — Tietjen SPD 2845 B Seiters CDU/CSU 2846 D Dr. Jannsen GRÜNE 2848 D Dr. Hirsch FDP 2850 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 2850 C Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/588 — Frau Nickels GRÜNE 2852 A Dr. Göhner CDU/CSU 2853 D Peter (Kassel) SPD 2855 D Neuhausen FDP 2857 A Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 2858 C Nächste Sitzung 2859 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2861*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2861* C Anlage 3 Kontrollen und gesetzliche Vorschriften bezüglich der Freisetzung genetisch manipulierter Bakterien; Förderung von Projekten der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren seit 1978 MdlAnfr 3, 4 25.11.83 Drs 10/683 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2862* A Anlage 4 Kenntnis des US-Senats von den Stationierungsorten der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland; Informierung der deutschen Öffentlichkeit MdlAnfr 8, 9 25.11.83 Drs 10/683 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2862* C Anlage 5 Verbot der Verfütterung von aflatoxingefährdetem Erdnußschrot an Kühe; Festsetzung einer Höchstmenge für die Milch MdlAnfr 91 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* A Anlage 6 Schlußfolgerungen aus der Registrierung der Waldschäden und den parlamentarischen Anhörungen zur Bekämpfung des Waldsterbens; Prüfung kurzfristig wirksamer Maßnahmen MdlAnfr 92, 93 25.11.83 Drs 10/683 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2863* C Anlage 7 Unterschiedliche Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine in der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung durch das niederländische WIR-Programm MdlAnfr 94, 95 25.11.83 Drs 10/683 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2864* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2823 41. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 40, Sitzung, Seite 2820* D, Zeile 1: Statt „Dr. Probst" ist „Erhard" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Ertl 2. 12. Dr. Faltlhauser 2. 12. Francke (Hamburg) 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Frau Geiger 2. 12. Glombig 2. 12. Dr. Götz 2. 12. Günther 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Handlos 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Hauchler 2. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 2. 12. Hoffmann (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Graf Huyn 2. 12. Ibrügger 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Dr. Klein (Göttingen) 2. 12. Kolb 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Kroll-Schlüter 2. 12. Frau Krone-Appuhn ** 2. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Pauli 2. 12. Petersen 2. 12. Dr. Probst 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Rawe 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Sauer (Stuttgart) 2. 12. Schäfer (Mainz) 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Hannover) 2. 12. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Solms 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 1983 beschlossen, dem Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern zuzustimmen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 10/618) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 (Drucksache 10/626) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Überplanmäßige Ausgabe; hier: Kap. 23 02 Tit. 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (Drucksache 10/565) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr (Drucksache 9/2369) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 25. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: 2862* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine der Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksache 10/92 Nr. 66) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den passiven Veredelungsverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 21) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Finanzielle Integration — (Drucksache 10/133 Nr. 10) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (Drucksache 10/92 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 3 und 4): Welchen Kontrollen und gesetzlichen Vorschriften ist derjenige in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen, der beabsichtigt, genetisch manipulierte Bakterien in die Umwelt freizusetzen? Welche Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung für die Entwicklung und Anwendung gentechnischer Verfahren sind seit 1978 von der Bundesregierung gefördert worden? Zu Frage 3: Das Arbeiten mit Bakterien, die durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren genetisch manipuliert worden sind, unterliegt den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (Fassung vom 7. August 1981). Die vom Bundeskabinett am 15. Februar 1978 beschlossenen Richtlinien sind für alle unmittelbar und mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verbindlich. Nach Nummer 17 Abs. 2 e ist die Freisetzung von Organismen, die neukombinierte Nukleinsäuren enthalten, nicht erlaubt. Das Bundesgesundheitsamt kann auf Antrag und nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit Ausnahmen zulassen (Nummer 17 Abs. 3). Der mit den Richtlinien verfolgte Zweck, Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze vor der Gefahr übertragbarer Krankheiten zu schützen, wird auch durch das Bundesseuchengesetz, das Viehseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz verfolgt. Sind manipulierte Bakterien auf Grund ihrer Eigenschaft Krankheitserreger im Sinne des Bundesseuchengesetzes, Tierseuchenerreger im Sinne des Viehseuchengesetzes oder schädliche Mikroorganismen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, so sind die Vorschriften der untengenannten Gesetze anzuwenden. In Betracht kommen z. B. §§ 64, 64 Abs. 2 Nummern 1-3, § 70 BSeuchenG, § 74 Abs. 1 ViehSG und §§ 24, 25 Abs. 1 Nummer 1 PflSchG. Zu Frage 4: Von der Bundesregierung werden oder wurden folgende Projekte der Sicherheitsforschung und der Technologiefolgenabschätzung gefördert: Bundesgesundheitsamt Berlin: Erarbeitung von Kriterien für die Zulassung neuer biologischer Sicherheitsmaßnahmen und sicherheitstechnische Überprüfung von Forschungsvorhaben durch die Zentrale Kommission. Universität Bielefeld: In Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Gesellschaftliche Folgen neuer Biotechniken: Potential und Probleme der Anwendung von Techniken der Neukonstruktion von Genen und der Fortpflanzungsbiologie. Universität Heidelberg: Infektiosität von klonierter Hepatitis B-Virus-DNA in Primaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Regierung ihre Mitglieder im Senat über die Stationierungsorte von Pershing II und Cruise Missiles informiert und diese Standorte auch in den Protokollen festgehalten sind, und warum informiert die Bundesregierung dann weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch die Öffentlichkeit über die Stationierungsorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland? Welchen Sinn hat nach Ansicht der Bundesregierung die Informationsverweigerung über die Standorte der Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es möglich ist, sich über den Umweg über die USA diese Informationen zu beschaffen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß in Sitzungen eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses im März und April 1983 Standorte genannt worden sind. Durch einen Fehler im administrativen Bereich sind diese teilweise in die Protokolle übernommen worden. Es liegt — besonders durch diesen Vorgang — kein Grund für die Bundesregierung vor, von der bisher gültigen Praxis abzuweichen. Zu Frage 9: Auf Grund der geltenden Bestimmungen war es Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, Anfragen und Behauptungen zu Lagerorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. An dieser Position hält auch unsere Bundesregierung fest. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2863* Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie bereit wäre, einer Bekanntgabe der Standorte in Ost und West sofort zuzustimmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 91): Wird die Bundesregierung — wie in der Schweiz — die Verfütterung von Erdnußschrot, das als besonders aflatoxin-gefährdet gilt, an Kühe verbieten und eine Höchstmenge von 0,05 µg pro kg Rohmilch festsetzen, um vorsorglich den möglichen Gefahren einer Aflatoxin-Kontamination des Grundnahrungsmittels Milch zu begegnen? Höchstgehalte an Aflatoxin B1 in Futtermitteln sind in der Bundesrepublik erstmals 1973 festgelegt und zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 (BGBl. I S. 505) von 0,02 auf 0,01 mg/kg Ergänzungsfuttermittel für laktierende Rinder, laktierende Schafe und laktierende Ziegen verschärft worden. Die Verschärfung ist inzwischen bei der EG nachvollzogen worden. Die für die Milchproduktion relevanten Höchstgehalte betragen z. Zt. EG-einheitlich 0,05 mg/kg Einzelfuttermittel und 0,01 mg/kg Mischfuttermittel. Bei Einhaltung des auch für die Verfütterung geltenden Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg Futter ist die Einhaltung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch sichergestellt. Es ist bekannt, daß von Erdnußprodukten in besonderem Maße eine Gefährdung durch Aflatoxine ausgeht, jedoch können auch andere, insbesondere tropische oder subtropische, Futtermittel in unterschiedlichem Maße mit Aflatoxin belastet sein. Im Vorgriff einer EG-einheitlichen Regelung ist daher mit der vorher erwähnten Verordnung ein absoluter Höchstgehalt von 0,2 mg/kg Futtermittel festgesetzt worden, was bedeutet, daß Futtermittel mit mehr als 0,2 mg/kg Aflatoxin in der Bundesrepublik nicht mehr verkehrsfähig sind und somit auch nicht mehr eingeführt werden dürfen. Darüberhinaus muß die Einfuhr von Erdnüssen und Baumwollsaaten (einschließlich daraus hergestellter Einzelfuttermittel) angezeigt werden, um die Einfuhr durch Aflatoxin besonders gefährdeter Einzelfuttermittel besser kontrollieren zu können. Auf Grund der getroffenen Regelungen bedarf es keines zusätzlichen Verbots der Verfütterung von Erdnußschrot an Milchkühe. Zur Frage der Festsetzung eines Höchstgehaltes für Aflatoxin in Rohmilch wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in seiner Antwort zur Frage der Aflatoxinbelastung von Lebensmitteln äußern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg CDU/ CSU (Drucksache 10/683 Fragen 92 und 93): Welche Schlußfolgerungen zur Begegnung des Waldsterbens zieht die Bundesregierung aus der bundesweiten Aufnahme der Waldschäden und den beiden parlamentarischen Anhörungen vor dem Innenausschuß und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages? Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen einschließlich eventuell sofort wirksamer Übergangsregeln plant oder prüft die Bundesregierung? Zu Frage 92: Die Bundesregierung hat mit Besorgnis die neuen Zahlen über die erhebliche Zunahme der Waldschäden seit dem Sommer 1982 zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ursachen und der erforderlichen Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in ihren bisherigen Aussagen bestätigt. Bezüglich der Ursachen muß weiter davon ausgegangen werden, daß die Waldschäden in der Regel durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren verursacht werden. Dabei kommen sowohl Luftschadstoffe, insbesondere Schwefeldioxid, Stickoxide, Photooxidantien und Schwermetalle, als auch Faktoren wie Frost, Trockenheit, Schädlinge und waldbauliche Einflüsse in Frage. Die Schädigungsanteile der einzelnen Faktoren sind von Standort zu Standort verschieden. Trotz des noch fehlenden naturwissenschaftlichen Nachweises sprechen die Indizien dafür, daß Luftverunreinigungen und deren Umwandlungsprodukte eine wesentliche Ursache für die Waldschäden sind. Zu Frage 93: Die Bundesregierung wird daher ihr Aktionsprogramm „Rettet den Wald" konsequent durchführen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die weitere Emissionsbegrenzung für Luftschadstoffe auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene. Das gilt für stationäre Anlagen ebenso wie für die Einführung bleifreien Benzins in Verbindung mit der Festlegung von Schadstoffgrenzwerten, die der Katalysatortechnik entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit wendet die Bundesregierung der Einführung marktwirtschaftlich orientierter Instrumente zu. Sie hat daher die betroffenen Ressorts beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit bestehende Instrumente der Luftreinhaltung durch zusätzliche marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Da trotz aller Anstrengungen eine ausreichende Verringerung der Immissionen in den Waldschadensgebieten nicht kurzfristig zu erreichen ist, zumal ein sehr großer Teil der Immissionen — z. B. beim Schwefeldioxid im Durchschnitt ca. 50 % — aus ausländischen Quellen stammen, müssen unverzüglich alle geeigneten forstlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Vitalität der betroffenen Wälder zu stärken und die Schäden so weit wie möglich zu beheben, bis die angestrebte Luftqualität erreicht worden ist. Zur Förderung dieser Maßnahmen sollen für 1984 20 Millionen DM Bun- 2864* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 desmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung gestellt werden, die zur Finanzierung von gezielten Düngungsmaßnahmen, dem Voran- und Unterbau in lückig gewordenen Beständen und für Wiederaufforstungen verwendet werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 94 und 95): Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Produktions- und Vermarktungskosten für Schweine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Brüssel bei der Europäischen Gemeinschaft dafür Sorge zu tragen, daß die Wettbewerbsverzerrungen durch das WIR-Programm in den Niederlanden, das Investitionen auch in der Landwirtschaft erheblich bezuschußt, endlich beseitigt werden? Zu Frage 94: Die Produktions- und Vermarktungskosten in der Schweinehaltung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die einen statistischen Vergleich zwischen zwei Ländern in der Gemeinschaft nicht zulassen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Bestandsgröße, das Tiermaterial, die Futterkosten, die Haltungstechnik und die Art der Vermarktung. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Schweineproduktion in einigen Regionen der Niederlande, aber auch in bestimmten Gebieten Norddeutschlands eine vergleichsweise hohe Konzentration erreicht. Die Unterschiede in den Produktionskosten zwischen diesen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sind sicherlich geringer als im Vergleich zu Gebieten mit einer anderen Produktions- und Vermarktungsstruktur im gleichen Lande. Die günstige Infrastruktur mit den nahegelegenen Seehäfen in den Niederlanden und in Norddeutschland wirken sich kostensenkend auf die Preise von Zukauf-Futtermitteln aus. Schließlich wurden in den Hauptproduktionsgebieten der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Vermarktungseinrichtungen (Versandschlachtereien) errichtet, die durch hohe Kapazitätsauslastung wesentlich kostengünstiger arbeiten als weniger gut ausgelastete Schlachthöfe in strukturschwächeren Gebieten. Zu Frage 95: Bei der investiven Förderung von Unternehmen in den Niederlanden auf Grund des niederländischen WIR-Gesetzes handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme im Rahmen der Steuergesetzgebung, die nicht speziell die Landwirtschaft betrifft. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten allgemeinen Investitionsprämien sind daher keine Beihilfen im Sinne des Art. 92 des EWG-Vertrages. Sie fallen daher auch nicht unter die besonderen Beihilfeverbote und -beschränkungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (72/159/EWG). Das WIR-Gesetz ist insoweit vergleichbar mit der — allerdings nur vorübergehend gewährten — 10%igen Investitionszulage nach dem deutschen Beschäftigungsförderungsgesetz. Was den Umfang der Investitionsförderung nach dem WIR-Gesetz anbelangt, so ist dieser in den vergangenen Jahren ganz erheblich eingeschränkt worden. So sind die Basisprämien für Investitionen in Neugebäude von früher 23 % auf heute 14 %, bei Investitionen in bestehende Gebäude von früher 15 % auf heute 8 % verringert worden. Schließlich ist auch die regionale Prämienzulage, die für Investitionen in bestimmten benachteiligten Regionen der Niederlande zusätzlich vorgesehen war, seit August 1982 für Betriebe der Landwirtschaft ganz aufgehoben worden. Die derzeit bestehende Regelung nach dem WIR-Gesetz ist, da sie mit dem EWG-Vertrag und dem sekundären Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Beseitigung wäre nur langfristig im Rahmen einer Steuerharmonisierung auf Gemeinschaftsebene zu erreichen. Dabei müßten allerdings auch Regelungen des deutschen Steuerrechts berücksichtigt und möglicherweise zur Disposition gestellt werden, wie etwa die Steuererleichterungen bei Investitionen in der Landwirtschaft auf Grund der §§ 76 und 78 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung. Auch sonstige steuerliche Rahmenbedingungen wie etwa die vermögensteuerlichen Belastungen müßten bei einer Harmonisierung angeglichen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege von Schmude, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Spöri?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, ich möchte meine erste Rede gern im Zusammenhang vortragen.

(Beifall des Abg. Dr. von Wartenberg [CDU/CSU])

Gleichzeitig stieg jedoch in den Jahren 1980 bis 1982 die Verschuldung der Gemeinden von 82 Milliarden auf nunmehr 102 Milliarden DM. Natürlich muß der Schuldenstand der Kommunen im Zusammenhang mit der Schuldenentwicklung bei Bund und Ländern gesehen werden. In 1983 steigen die kommunalen Schulden nur um 3 Milliarden und in 1984 nur noch 1,5 Milliarden DM.
Das vorrangige stabilitätspolitische Ziel dieser Bundesregierung ist auf die Sanierung und Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte ausgerichtet. Denn nur eine dauerhafte Gesundung aller öffentlichen Haushalte schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit und ermöglicht letztlich die Wiederbelebung der Wirtschaft.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

Der Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen sieht nun Belastungen des Bundes in Höhe von 1,249 Milliarden DM und der Länder von 834 Millionen DM zugunsten der Gemeinden vor.
Bund, Länder und Gemeinden sitzen jedoch in einem Boot. Eine einfache Verschiebung der Last untereinander, meine Damen und Herren, ist deshalb keine Lösung. Durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 15 auf 16% ergibt sich beim Bund eine Deckungslücke für das Haushaltsjahr 1985 von 930 Millionen DM.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

Angesichts dieser schwierigen Haushaltslage ist ein solcher Vorschlag nicht zu verantworten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

Zusätzlich wollen Sie, meine Damen und Herren, auch noch weitere 2,43 Milliarden DM für die Gemeinden sicherstellen, indem Sie die Wirtschaft zur Kasse bitten. Dies ist schon im Ansatz ein Rückfall in Ihre gescheiterte Wirtschaftspolitik

(Beifall bei der CDU/CSU)

und kann sich nur vertrauensmindernd und wachstumsfeindlich auswirken.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

— Steuererhöhungen, Herr Spöri, passen nicht in unsere konjunkturpolitische Landschaft.

(Dr. Apel [SPD]: Und wie ist das mit der Mehrwertsteueranhebung?)

Das, was mühsam an wirschaftlicher Belebung und konjunktureller Erholung aufgebaut worden ist, darf nicht gefährdet werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

Sie stellen damit das Konjunktursignal auf Halt. Sie betätigen sich als Bremser.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Gefahr, die von diesem Gesetz ausgeht, meine Damen und Herren, liegt aber nicht nur in der generellen Wirkung von neuen Belastungen, sondern bedenklich sind auch die Einzelmaßnahmen. So fordern Sie die Aufhebung von bestimmten Befreiungstatbeständen bei der Körperschaft-, Vermögen- und auch Gewerbesteuer für Monopolunternehmen des Bundes und für bestimmte Kreditinstitute. Sie müssen aber bedenken, daß diese Befreiung den besonderen Eigenarten und Aufgaben der genannten Institute Rechnung trägt.
Geradezu systemverändernd

(Lachen und Zurufe von der SPD)

sind aber die Art. 2 und 3 des Gesetzenwurfs, der Drucksache 10/537, weil sie nämlich die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage auf eine andere Basis stellen und vor allem die Gewerbesteuerpflicht grundlegend verändern. Wenn die Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht mit einbezogen werden sollen, ergeben sich Grundsatzfragen, aber auch schwierige Abgrenzungsproblem. Ein Freiberufler, der nur noch eine gleichartig tätige fremde Kraft beschäftigen darf, um nicht gewerbesteuerpflichtig zu werden, wird sich überlegen, ob er nicht viele Angestellte in den Status eines freien Mitarbeiters herabstuft. Generell gefährden Sie damit Arbeitsplätze und verstärken auch den Trend zur Schwarzarbeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

Ein großer Kontrollaufwand wäre erforderlich. Und insgesamt, meine Damen und Herren, ist eine solche Maßnahme volkswirtschaftlich bedenklich. Sie würde in der Wirtschaft als neue finanzielle und psychologische Belastung zu Buche schlagen.
Gleiches gilt für Art. 2, die §§ 8 und 12 des Gewerbesteuergesetzes. Sie wollen damit das Rad zurückdrehen und die von der Bundesregierung getroffenen Entlastungsmaßnahmen aufheben. Die Bundesregierung hat mit einem ersten Schritt die Hinzurechnung der Dauerschulden und der Dauerschuldzinsen bei der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer gekürzt

(Zurufe von der SPD)

und im Gegenzug die Gewerbesteuerumlage gesenkt.

(Zuruf des Abg. Dr. Spöri [SPD])

Im übrigen hat die Bundesregierung den Kommunen für Belastung durch die Haushaltsbegleitge-
2828 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
von Schmude
setze 1983 und 1984 auch insgesamt einen fairen Ausgleich gewährt. Die Gewerbesteuerentlastung kommt nahezu allen gewerbesteuerpflichtigen Betrieben zugute, vor allem dem Mittelstand; denn Firmen ohne Fremdfinanzierung gibt es so gut wie gar nicht, ganz im Gegenteil.

(Zurufe von der SPD)

Unsere Wirtschaft hat in den 70er Jahren — ja, dank Ihrer Politik — durch gestiegene Kosten und leistungsfeindliche Steuergesetze einen Auszehrungsprozeß durchlaufen. Dieser Prozeß hat die Eigenkapitalquote unserer Betriebe auf unter 20 % herabgedrückt.

(Zuruf von der SPD)

Die ertragsunanbhängigen Steuern — dazu gehört auch die Gewerbekapitalsteuer — treffen die ohnehin schwachen Betriebe und gefährden letztlich deren Bestand und auch die Arbeitsplätze.

(Dr. Apel [SPD]: Und was sollen die Gemeinden machen?)

Die Gemeinden haben sehr wohl ein Interesse an gesunden und leistungsstarken Betrieben; denn auf Dauer sind ertragsschwache und Verlustbetriebe eben keine zuverlässigen Gewerbesteuerzahler.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genauso ist es!)

Die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bestraft vor allem die Betriebe, die bei stark gesunkenen Renditen nicht einfach den bequemen Weg der Anpassung gefunden und damit Arbeitskräfte freigesetzt, sondern durch Investitionen und Umsatzausweitung versucht haben, ihr Geschäft zu halten. Dies war nur durch Kreditaufnahme möglich. Die Anrechnung der Dauerschuldzinsen erhöht nämlich die ohnehin hohen Kreditkosten. Sie hat letztlich die Wirkung einer Zinssteuer, und diese wollen wir nicht.
Die Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung ist insoweit auch ein spürbarer Kostenentlastungsbeitrag. Im Interesse der Investitionen und im Interesse der Arbeitsplätze darf dies nicht rückgängig gemacht werden. Im übrigen eignen sich derart schwerwiegende Eingriffe in das geltende Steuerrecht wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung überhaupt nicht für ein kurzfristig wirkendes Konzept, wie Sie es hier vorschlagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Diskussion über eine Reform oder gar den Fortbestand der Gewerbesteuer zeigt, daß ein Regelungsbedarf vorhanden ist. Die Bundesregierung hat aber angesichts der anstehenden Tarifreform bei der Lohn- und Einkommensteuer keine weiteren Veränderungen bei der Gewerbesteuer in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Diese Prioritätenfolge ist deshalb richtig, weil entweder bei der Gewerbesteuer ein ausgewogenes Reformkonzept oder aber eine alternative Gemeindesteuer entwikkelt werden muß. Dieses Vorhaben verdient im Interesse der Gemeinden eine angemessene Vorbereitung und eine offene Diskussion. Hier darf es kein Flickwerk geben.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Mit Ihrem Antrag auf Fortsetzung der Gemeindefinanzreform wollen Sie darüber hinaus auch mittel- und langfristig die Gemeindefinanzen auf eine andere Basis stellen. Sie beschränken sich dabei auf die Problemkreise der Wertschöpfungssteuer und auf die Neuverteilung des gemeindlichen Lohn-und Einkommensteueranteils. Ihr Antrag schließt von vornherein andere Modelle von der Prüfung aus. Die Einengung auf diese beiden Komplexe wird den Interessen unserer Gemeinden keinesfalls gerecht.
Der vorgesehene Prüfungsauftrag vernachlässigt auch den Gesichtspunkt, inwieweit sich die ohnehin umstrittene Wertschöpfungssteuer in die Steuerharmonisierungsbemühungen innerhalb der EG einbauen läßt. Da, wie ich bereits ausgeführt habe, in dieser Legislaturperiode keine grundlegenden Veränderungen in steuerlicher Hinsicht vorgesehen sind, die die Gemeinden berühren könnten, wäre ein Beschluß im Sinne des vorliegenden Antrags eine einseitige Vorwegnahme.
Der Wunsch nach Überprüfung des Verteilungsschlüssels für den gemeindlichen Lohn- und Einkommensteueranteil wird im Antrag mit den veränderten Verhältnissen in den Gemeinden begründet. In der Tat sind die Verhältnisse in den Kommunen außerordentlich unterschiedlich. Eine ausgewogene, gerechte Neuverteilung ist nur gemeinsam mit den Ländern möglich. Der kommunale Finanzausgleich auf Landes- und Kreisebene könnte auch schon heute die unterschiedliche Situation in den einzelnen Gemeinden stärker berücksichtigen. In meinem Heimatland Schleswig-Holstein wird das erfolgreich praktiziert.
Die von der SPD beantragten Sofortmaßnahmen beinhalten grundsätzliche, tiefgreifende und langfristig währende Veränderungen unseres Steuersystems. Die Vorschläge dienen nicht dem Ziel einer schrittweisen Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte und bedrohen durch die Gewerbesteuererhöhung den Aufschwung. Die Gemeinden wissen, daß nur eine florierende, auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik die Voraussetzung für Steuermehreinnahmen schafft. Sie haben deshalb Vertrauen in die Politik der Bundesregierung, die das ermöglicht.
Dabei wollen und müssen die Gemeinden aber auch das Recht behalten, über Hebesätze Einfluß auf Steuerart und Steuerhöhe zu nehmen. Andernfalls würden sie zu Trittbrettfahrern bei Bund und Ländern degradiert, und die kommunale Selbstverwaltung wäre am Ende.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Krizsan.