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ID1003333200

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    Plenarprotokoll 10/33 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des griechischen Parlaments und einer Delegation 2150 D Erweiterung der Tagesordnung 2183 C Aktuelle Stunde Beurteilung der amerikanischen Intervention auf Grenada durch die Bundesregierung und Grenada-Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Voigt (Frankfurt) SPD 2133 B Dr. Kohl, Bundeskanzler 2134 B Dr. Vogel SPD 2136 A Rühe CDU/CSU 2137A Ronneburger FDP 2138 B Reents GRÜNE 2139B Graf Huyn CDU/CSU 2140 B Verheugen SPD 2141 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2142 B Klose SPD 2143 B Dr. Hornhues CDU/CSU 2144A Herterich SPD 2144 D Klein (München) CDU/CSU 2145C Vizepräsident Stücklen 2146C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Paterna, Liedtke, Dr. Nöbel, Bernrath, Büchler (Hof), Walther, Kretkowski, Purps, Berschkeit, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Breitbandverkabelung/Kooperationsmodelle — Drucksachen 10/114, 10/499 — Paterna SPD 2146 D Pfeffermann CDU/CSU 2151 B Hoffie FDP 2154 D Frau Reetz GRÜNE 2156 C Kretkowski SPD 2159 D Linsmeier CDU/CSU 2162 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2165 B Weirich CDU/CSU 2167 C Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 2170 C Bernrath SPD 2177 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Steger, Paterna, Roth, Dr. Schmude, Frau Fuchs (Köln), Dr. Glotz, Dr. Mitzscherling, Dr. Nöbel, Dr. Sperling, Dr. Wernitz, Bindig, Brosi, Catenhusen, Fischer (Homburg), Gobrecht, Grunenberg, Horn, Dr. Jens, Dr. Kübler, Dr. Klejdzinski, Kuhlwein, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Nagel, Schäfer (Offenburg), Dr. Scheer, Schluckebier, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vogelsang, Vosen, Waltemathe, Weinhofer, Wieczorek (Duisburg), Dr. de With und der Fraktion der SPD Anwendung der Mikroelektronik — Drucksache 10/545 — Dr. Steger SPD 2180C Maaß CDU/CSU 2201 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2204 A Frau Dr. Bard GRÜNE 2207 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2209 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 Vahlberg SPD 2213A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2215A Jung (Düsseldorf) SPD 2217C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern — Drucksache 10/351 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/564 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/563 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 2219 B Dreßler SPD 2221 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 2226 C Frau Potthast GRÜNE 2229 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 2231 B von der Wiesche SPD 2235 A Seehofer CDU/CSU 2236 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/381 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/485 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/468 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten — Drucksachen 10/31, 10/495 — Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . . 2239B, 2245 B Herkenrath CDU/CSU 2239 D Frau Blunck SPD 2241 D Bredehorn FDP 2244 A Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 2247 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln — Drucksache 10/490 — Feilcke CDU/CSU 2251 C Schreiner SPD 2253 A Eimer (Fürth) FDP 2255 D Dr. Jannsen GRÜNE 2256 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz) — Drucksache 10/508 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts — Drucksache 10/509 — 2257 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts — Drucksache 10/504 — 2258A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht -- Drucksache 10/503 — 2258 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung — Drucksache 10/488 — 2258 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — Drucksache 10/491 — 2258 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Pflanzenbehandlungsmitteln mit dem Wirkstoff 2,4,5-T (2,4,5-T-Gesetz) — Drucksache 10/529 — 2258 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 III Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 10/489 — 2258 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/484 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/528 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/542 — Frau Männle CDU/CSU 2259 A Frau Fuchs (Verl) SPD 2260 A Neuhausen FDP 2261A Frau Nickels GRÜNE 2262 D Hedrich CDU/CSU 2264 A Beratung der Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/481 — 2265A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes an der Schleißheimer Straße in München an die Landeshauptstadt München — Drucksachen 10/422, 10/540 — . . . . 2265 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/83 — Erhöhung des Zollkontingents 1983 für Bananen) — Drucksachen 10/315, 10/541 — . . . . 2265 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/553 — 2265 D Fragestunde — Drucksache 10/568 vom 4. November 1983 — Unterstützung einer aus dem Umfeld der Moon-Sekte gesteuerten Veranstaltung der „World Media Conference" durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Göhner CDU/CSU Antw StSekr Boenisch BPA . . . 2183D, 2184A ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU . . . 2183D, 2184A Erarbeitung des von Bundeskanzler Dr. Kohl geforderten Konzepts der „geistigmoralischen Führung"; Beteiligung von Bundesminister Dr. Geißler MdlAnfr 10, 11 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Sperling SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 2184 B, C, D, 2185A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 2184 C, D, 2185A Höhe der 1982 gemäß § 136 des DDR-Strafgesetzbuchs von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gestellten Kautionen MdlAnfr 27, 28 04.11.83 Drs 10/568 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 2185 A, B, C ZusFr von Schmude CDU/CSU 2185 B Beheizung der Kfz-Hallen der Bundeswehr MdlAnfr 34, 35 04.11.83 Drs 10/568 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg 2185D, 2186 A, B, C ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 2185D, 2186A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2186 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 2186 C Widersprüche zwischen den Aussagen des Planungsstabes der Bundesregierung vom September 1982 und dem Weißbuch 1983 über den Einsatz chemischer Kampfstoffe MdlAnfr 36 04.11.83 Drs 10/568 Sielaff SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 2186C, 2187 B, C, D, 2188 B, C, D, 2189A,B ZusFr Sielaff SPD 2187A,C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2187 D ZusFr Krizsan GRÜNE 2188 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2188 C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 2188 C ZusFr Dr. Kübler SPD 2188 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 ZusFr Schwenninger GRÜNE 2189A ZusFr Gilges SPD 2189A ZusFr Reents GRÜNE 2189 B Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und Frühpensionierungen bei der Bundesbahn im Vergleich zur Wirtschaft MdlAnfr 44, 45 04.11.83 Drs 10/568 Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 2189 C, D, 2190 B ZusFr Eylmann CDU/CSU 2190 B Zeitpunkt der Einführung fälschungssicherer Kraftfahrzeugkennzeichen MdlAnfr 42 04.11.83 Drs 10/568 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2190C, D ZusFr Conradi SPD 2190 D Vergabe von Waggonbauanschlußaufträgen durch die Bundesbahn an die Berliner Waggon-Union zur Sicherung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 48, 49 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Mitzscherling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 2191 A, B, C, D, 2192A ZusFr Dr. Mitzscherling SPD . . . 2191B, 2192A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 2191C Vereinbarkeit des im Weißbuch 1983 für den Verteidigungsfall geforderten Einsatzes chemischen Kampfstoffes mit dem Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 54 04.11.83 Drs 10/568 Sielaff SPD Antw StMin Möllemann AA 2192 B, C, D, 2193A, B ZusFr Sielaff SPD 2192C, D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2192 D ZusFr Krizsan GRÜNE 2193A ZusFr Dr. Kübler SPD 2193 B Vorschlag der UNO zur Errichtung einer von chemischen Kampfstoffen freien Zone in Mitteleuropa MdlAnfr 55 04.11.83 Drs 10/568 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw StMin Möllemann AA 2193 C, D, 2194 A, B, C, D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 2193D, 2194A ZusFr Sielaff SPD 2194A ZusFr Gilges SPD 2194 B ZusFr Dr. Kübler SPD 2194 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2194C ZusFr Reents GRÜNE 2194C Verlängerung der Äußerungsfrist der Bundesregierung zu einer Organklage von Bundestagsabgeordneten betreffend die Lagerung von chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 56 04.11.83 Drs 10/568 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw StMin Möllemann AA 2194 D, 2195 A, B, C, D, 2196A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2195A, B ZusFr Sielaff SPD 2195 B ZusFr Dr. Kübler SPD 2195C ZusFr Gansel SPD 2195C ZusFr Lambinus SPD 2195D Entscheidung der Bundesregierung über die Modernisierung der amerikanischen CWaffen in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Vereinbarkeit mit dem Beitritt zum Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 57, 58 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Kübler SPD Antw StMin Möllemann AA . . . 2196 A, B, C, D, 2197 A,B,C,D ZusFr Dr. Kübler SPD 2196B, 2197A, B ZusFr Sielaff SPD 2196B, 2197 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 2196C, 2197 B ZusFr Gansel SPD 2196 C ZusFr Reents GRÜNE 2196 D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 2197 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 2197 D Vorführung der Fernsehserie „Der Kommissar" im deutschen Kulturinstitut in Bukarest in englischer Sprache MdlAnfr 60 04.11.83 Drs 10/568 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 2198A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 2198 B Berücksichtigung deutschlandpolitischer Ziele bei der Abrüstungskonferenz im Januar 1984 in Stockholm MdlAnfr 61 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 2198 C, D, 2199A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2198 D Beitrag der Sicherheitspolitik der NATO gemäß Ziffer 12 des Harmel-Berichts zur Überwindung der Teilung Deutschlands MdlAnfr 62 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 2199 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2199B, C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 V Unterbindung von Zeitungsanzeigen zur Anwerbung von Käufern für Konsul- und andere diplomatische Titel MdlAnfr 63, 64 04.11.83 Drs 10/568 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw StMin Möllemann AA . . 2199D, 2200 A, B, C, 2201A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2200 A, B, C, D Zusammenhang zwischen der vom Bundeskanzler in Saudi-Arabien vereinbarten Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich mit möglichen Rüstungsexporten, Ausrüstungs- und Ausbildungshilfen an den Sudan und Ägypten MdlAnfr 65, 66 04.11.83 Drs 10/568 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 2201 B, C ZusFr Gansel SPD 2201 B, C Nächste Sitzung 2265 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2267* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 2133 33. Sitzung Bonn, den 10. November 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Borchert 10. 11. Dr. Enders * 11. 11. Gallus 11. 11. Dr. Götz 11. 11. Haehser 11. 11. Handlos 11. 11. Frau Huber 11. 11. Ibrügger 11. 11. Immer (Altenkirchen) 11. 11. Jäger (Wangen) * 11. 11. Kastning 11. 11. Kiechle 11. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 11. 11. Liedtke 11. 11. Dr. h. c. Lorenz 11. 11. Frau Dr. Martiny-Glotz 11. 11. Matthöfer 11. 11. Dr. Müller * 11. 11. Offergeld 11. 11. Regenspurger 11. 11. Frau Roitzsch (Quickborn) 11. 11. Schmidt (Hamburg) 11. 11. Schulte (Unna) * 11. 11. Stockleben 11. 11. Dr. Stoltenberg 11. 11. Vogel (Ennepetal) 10. 11. Vogt (Düren) 11. 11. Frau Dr. Wex 11. 11. Wischnewski 11. 11. Dr. Wittmann 11. 11. Zander 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten ist der größte Reichtum in dieser Welt, für dessen Erhaltung wir Menschen mitverantwortlich sind.

    (Eigen [CDU/CSU]: Richtig!)

    Eine Verödung dieser Arten wird zur Verödung des menschlichen Geistes führen, so wie die Ursachen des Artensterbens Ausdruck einer schon vollzogenen Verelendung des menschlichen Geistes sind,

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    abgesehen von den noch nicht übersehbaren ökologischen Konsequenzen.
    Das zur Zeit stattfindende Aussterben von Arten trotz der Versuche ihrer Erhaltung muß uns deshalb aufs höchste alarmieren.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen: Im Bereich der Bundesrepublik sind ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder akut gefährdet — nach dem Stand von 1977 —: z. B. 55 % aller Säugetierarten, 44 % aller Vogelarten, 67 % aller Reptilien, 58 % aller Lurche, 34 % aller Fische, 51 % aller Libellen. Wir reden also über die Bedrohung der Grundelemente des Lebens.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein reiches Land. Es gibt hier einen kapitalkräftigen Markt für alles, was man aus Tieren und Pflanzen herstellen kann, die schon nahezu ausgestorben und deshalb rar und Gegenstände des sogenannten „gehobenen Bedarfs" geworden sind, lebendes Inventar eingeschlossen. Es gibt zahlreiche Interessengruppen hierzulande, die am Ausverkauf der noch vorhandenen Restbestände bedrohter Arten verdienen wollen. Kein Wunder, denn dabei sind mittlerweile höhere Gewinnspannen zu erzielen als im Drogenhandel.
    Was die Bundesrepublik hingegen immer noch nicht hat, sind ausreichende gesetzliche Vorschriften und Verwaltungskapazitäten, um die internationalen Verpflichtungen, die sich etwa aus der Ratifizierung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ergeben, auch wirksam durchzuführen und durchzusetzen. Beweise für diese Feststellung liegen beim Sekretariat der UNO in Gland bei Genf — Konventionen über den Handel mit gefährdeten Arten — oder sind in den Protokollen der Vertragsstaatenkonferenz im Washingtoner Artenschutzübereinkommen 1981 in Neu-Delhi zu lesen. Nicht zuletzt deswegen ist die Bundesrepublik nach wie vor eines der größten Importländer für Tiere und tierische Produkte, die nach dem WA geschützt sein sollten. Zum Beispiel kommen 60 % aller international verschobenen Felle hier auf den Markt, legal oder legalisiert, über den Umweg systematisch angelegter Schlupflöcher in den einschlägigen deutschen Bestimmungen: rechtmäßig, unrechtmäßig oder fein gewaschen.
    Nun kommt ein Jahr nach dem Erlaß der EWG-Verordnung dieses Durchführungsgesetz in großer Eile auf den Tisch dieses Hohen Hauses. Daß es dabei zu gewissen Ungereimtheiten gekommen ist, können Sie schon aus den notwendigen Korrekturen in der Berichterstattung ersehen. Noch dazu wurden wir Kritiker mit der Drohung unter Druck gesetzt: Wenn das Gesetz nicht bis zum Januar in Kraft trete, stünden sozusagen alle bedrohten Arten



    Frau Dr. Vollmer
    zur Einfuhr bereit. Die Verantwortung für die Bedrohung dieser Arten wurde also auf unsere „kleinen" Schultern gelegt. Ich denke, es ist unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, wenn wir wenigstens noch diese 14 Tage zur Verfügung hatten, um auf einige der gröbsten Webfehler dieses Gesetzes aufmerksam zu machen.

    (Eigen [CDU/CSU]: Na, na. So groß waren die nicht!)

    Webfehler Nr. 1: § 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfs, nach dem die Vorschriften des Jagdrechts unberührt bleiben sollen, gliedert einen großen Teil der dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegenden heimischen Arten, z. B. alle Greifvögel, von vornherein aus dem Regelungsbereich dieses Durchführungsgesetzes aus.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Sie wollen die Rebhühner und Fasanen ausnehmen!)

    Diese Einschränkung ist doppelt bedenklich. Erstens verstößt sie gegen die mit Vorrang vor dem nationalen Recht ausgestattete EWG-Verordnung; denn diese ermächtigt nicht zu einer solchen Trennung der Durchführungsbestimmungen: hier Artenschutzrecht, dort Jagdrecht.
    Zweitens muß zur Ergänzung dieses Durchführungsgesetzes ein zweites Regelwerk erlassen werden, das die Bestimmungen der EWG-Verordnung auf die unter dem Bundesjagdrecht stehenden und vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfaßten Tierarten separat anwendet. Die einschlägigen Bestimmungen der im BML vorbereiteten Bundeswildschutzverordnung können diese Funktion gerade nicht übernehmen, weil sich auch nach Auffassung von Rechtsexperten hierzu keine ausreichende Rechtsgrundlage in § 36 des Bundesjagdgesetzes finden läßt. Die Konsequenz wären ein unvollständiges Durchführungsgesetz und eine totale Rechtsunklarheit bezüglich der dem Jagdrecht unterstellten und vom WA geschützten Tierarten. Wir fragen: Ist das beabsichtigt?
    Webfehler Nr. 2: § 2 Abs. 1 des Entwurfs enthält Ausnahmen von den Vermarktungsverboten des Art. 6 Abs. 1 der EWG-Verordnung. Sie erstrecken sich undifferenziert auch auf alle Vogelarten im Sinne von Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie, soweit diese gleichzeitig im Anhang 1 des WA bzw. im Anhang C Teil 1 der EWG-Verordnung aufgeführt sind. Die EWG-Verordnung ermächtigt die Mitgliedstaaten zur Zulassung solcher Ausnahmen indessen ausdrücklich nur unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung der Vorschriften der EG-Vogelschutzrichtlinie. Nur unter diesem Vorbehalt! Wozu gäbe es sie sonst? Es wäre doch unsinnig.
    Die EG-Vogelschutzrichtlinie enthält ihrerseits jedoch keine Ermächtigung zur Ausnahme von den generellen Vermarktungsverboten ihres Art. 6 Abs. 1. Die in Abs. 2 und 3 festgelegten Ausnahmen unterfallen nicht dem WA. Somit verfehlt der Gesetzentwurf die ausdrückliche Vorschrift der EWGVerordnung hinsichtlich der Berücksichtigung der EG-Vogelschutzrichtlinie bei der Zulassung von Ausnahmen.
    Er verstößt nicht nur gegen die Verordnung, deren Durchführung er eigentlich regeln soll, sondern er vermindert in der Konsequenz den Schutz zahlreicher europäischer Vogelarten, den diese durch die EG-Vogelschutzrichtlinie genießen sollen. Das kommt in der Praxis einer Umkehrung der Ziele des Übereinkommens gleich.
    Vom Ministerium war nun auf diesen Hinweis folgendes zu hören. Ein Widerspruch zwischen EWG-Verordnung und EG-Vogelschutzrichtlinie bestehe deshalb nicht, weil in der Vogelschutzrichtlinie unausgesprochen als Selbstverständlichkeit eine entsprechende Ausnahmeermächtigung vorgesehen sei. Ein solcher Hinweis, der mit keiner Textstelle zu decken ist, erscheint doch sehr als eine unhaltbare Ausrede, wie wir überhaupt zunehmend den Eindruck eines regelrechten Verwirrspiels von seiten des Ministeriums gewonnen haben.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Eigen [CDU/ CSU]: Im Ausschuß so friedlich und hier so polemisch!)

    Zusätzlich zu diesem Argument sehen wir an verschiedenen Teilen des vorliegenden Gesetzentwurfs eine einseitige Bevorzugung bestimmter Interessengruppen, die von der Vorschrift eventuell betroffen werden könnten. Dafür möchte ich folgende Beispiele nennen.
    Erstens. § 2 Abs. 1 Nr. 1 stellt die Inlandszucht von den Vermarktungsverboten frei. Damit wird der katastrophale Zustand fortgesetzt, daß die sogenannte Inlandszucht wegen ihrer mangelnden Kontrollierbarkeit als zentrales Schlupfloch mißbraucht werden kann zur Legalisierung illegaler Entnahmen aus der Natur bei uns und in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern. Auf diese illegale Weise decken z. B. die deutschen Falkner nachweislich einen großen Teil ihres jährlichen Nachschubbedarfs an Greifvögeln. Die schwierige und deshalb spärliche Nachzucht deckt nämlich bei weitem nicht die Lücken, die die mindestens 2 000 jährlich verendenden Gefangenschaftsvögel hinterlassen. Das ist eine längst öffentlich bekannte Tatsache, aus der jedoch weiter keine Konsequenzen gezogen werden.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Dann müssen Sie die Zoos abschaffen!)

    Zweitens. Es ist weder gerechtfertigt noch einzusehen, daß die Vermarktungsverbote gemäß Art. 6 Abs. 1 der EWG-Verordnung nicht für Exemplare gelten sollen, die vor oder nach Inkrafttreten der Verordnung mehr oder minder rechtmäßig erworben wurden. Ihr Besitz wird ja durch diese Verbote keineswegs in Frage gestellt, sondern lediglich ihre weitere Vermarktung, deren Einschränkung nach § 2 Abs. 3 Buchstaben a) und b) niemals ausreichend kontrolliert werden kann. Die EWG-Verordnung ermächtigt die Mitgliedstaaten zu derartigen Ausnahmen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Es lag aber offensichtlich in der Absicht der Autoren dieses Entwurfs, alles zu verhindern, was einer Expansion dieses kapitalkräftigen Markts entgegenwirken könnte. Ich will auch sagen, um welche Geschäfte es sich dabei handelt. Es handelt sich dabei z. B. um Geschäfte mit Chinchilla- und Leoparden-



    Frau Dr. Vollmer
    pelzen oder Ozelotpelzen oder um Leder von Krokodilen, Schlangen und Ottern. Ich sage das, damit wir wissen, was nun geschützt wird und wofür es Ausnahmen gibt.
    Drittens. Das gilt auch für die Freistellung künftiger Einfuhren toter Exemplare als persönliche Gebrauchsgegenstände oder als Hausrat von der Dokumentenpflicht in § 2 Abs. 2 des Entwurfs. So öffnet man vor allem dem mißbräuchlichen Import wertvoller Einzelpräparate geflissentlich Tür und Tor. Frau Blunck hat schon darauf hingewiesen, daß auf diese Weise eine einzige Person Werte von mehreren hunderttausend Mark am Leibe einführen kann.
    Viertens. Hingegen fehlt bezeichnenderweise eine Ermächtigung für den Bundesminister nach Art. 15 der EWG-Verordnung, strengere Maßnahmen zu ergreifen, z. B. generelle Import- oder Exportverbote, wenn absehbar ist, daß der Vollzug des geltenden Rechts die Erhaltung einheimischer oder ausländischer Arten in ihren Ursprungsländern nicht zu gewährleisten vermag. Warum fehlt eine solche Ermächtigung?
    Ich fasse zusammen. Die Fraktion der GRÜNEN wird nach ausführlicher Prüfung dieses Gesetzes und dem Rat der Naturschützer entsprechend, mit denen wir uns beraten haben, der jetzigen Fassung dieses Gesetzentwurfs nicht zustimmen, weil wir zu der Erkenntnis gekommen sind, daß dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht verhindert, was er zu verhindern vorgibt, nämlich daß Tierspekulanten und andere zahlungskräftige Interessentengruppen die ohnehin schon bedrohten Reste der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt weiterhin ausplündern und schädigen können. Wir werden allerdings den Anträgen der SPD zustimmen.
    Ich komme nun zur zweiten Drucksache, dem Einfuhrverbot von Meeresschildkröten. Erinnern wir uns: Engagierte Bürger, die zufällig Zeugen des Abschlachtens dieser eigenartig schönen Tiere wurden, haben unter eigenen finanziellen Opfern darauf aufmerksam gemacht, daß trotz der Aufnahme der Meeresschildkröten in den Anhang 1 des WA diese Tierart weiter vom Aussterben bedroht ist, hauptsächlich durch die kommerzielle Nutzung durch den Menschen. Das Ergebnis, das wir hier als gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen vorlegen, ist in erster Linie das Resultat dieses ungeheuren Einsatzes so vieler Menschen. Und ich habe manchmal einen Traum, daß die Menschen selbst und die Kinder und die Zukunft dieser Erde so viele engagierte Schützer und Briefschreiber finden wie diese Tiere.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Diese Tierschützer machten darauf aufmerksam, daß Produkte dieser Tiere mit gefälschten Papieren in die Bundesrepublik kommen. Es kam zu einzelnen Beschlagnahmen. „Damit war unserer Pflicht Genüge getan", meinte das Ministerium. Bis zum heutigen Tag weist es darauf hin, daß es die Hunderte von Tonnen Schildkrötenfleisch-Importe nicht mehr gebe und damit schärfere Bestimmungen nicht mehr notwendig seien. Tatsache ist jedoch: Auch in diesem Jahr wurden Schildkrötenprodukte importiert. Unter Umgehung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden Tiere als Vorerwerb deklariert, d. h. als aus Beständen stammend, die vor der Inschutznahme der Wildbahn entnommen wurden. Laut Augenzeugen wurden diese Bestände immer wieder aufgefüllt. Nachprüfbar ist das für unsere Zollbehörden nicht. Aus Zuchten können diese Tiere auch nicht stammen. Darauf ist schon hingewiesen worden. Schildkrötensuppe jedoch kann man nach wie vor kaufen. Bei der Firma Lacroix lagern noch 25 bis 30 t Schildkrötenfleisch — alles legal, versteht sich.

    (Eigen [CDU/CSU]: Das Fleisch kommt doch gar nicht herein!)

    Repräsentanten unseres Staates haben sie auf Empfängen, wie jüngst geschehen, sogar auf der Menükarte gehabt.
    Die Anhörung von Sachverständigen und beteiligten Zollbehörden vor dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat ein anderes Bild ergeben. In für Sachverständige seltener Einmütigkeit sprachen sie sich für schärfere Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere aus. Ein Importstopp für diese Tiere und deren Produkte wurde gefordert. Die Zollbehörden könnten auf dieser Grundlage einfache Verstöße gegen das WA ahnden.
    Der Ausschuß hat sich für die Unterstützung dieser Forderung nach Importstopp ausgesprochen. Auch wir stimmen dem zu, obwohl wir bedauern, daß dieser Importstopp nur für kommerzielle Einfuhr gilt. Wir stimmen diesem Votum zu, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn es diesmal noch nicht um den Erhalt einheimischer Arten geht. Wir wissen, daß der Schritt zum Erhalt der einheimischen Arten noch ein ganzes Stück größer und schwieriger sein wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär von Geldern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang von Geldern


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nicht mit allen gerade vorgetragenen Bedenken, Frau Kollegin Dr. Vollmer, auseinandersetzen und habe auch deshalb nicht die Absicht, das zu tun, weil Sie hier wieder Dinge vorgetragen haben, die wir im Gespräch ausführlich erörtert hatten und worüber wir Ihnen Auskunft im einzelnen gegeben hatten. Deshalb ist es natürlich sehr unbefriedigend, wenn das jetzt, nachdem wir uns da einig gewesen sind, erneut so vorgetragen wird.
    Ich will einen einzigen Punkt aufgreifen. Was Sie über die Europäische Vogelschutzrichtlinie gesagt haben, entspricht absolut nicht der schriftlichen Auskunft der Kommission über die Vereinbarkeit der Vogelschutzrichtlinie mit diesem Gesetz und



    Parl. Staatssekretär Dr. von Geldern
    mit dieser EG-Verordnung, die wir Ihnen vorgelegt haben. Da ist es natürlich allmählich müßig, wenn das nun hier noch einmal von vorn von Ihnen so vorgetragen wird und Sie den Eindruck erwecken, als sei das alles nicht vereinbar. Diese Auseinandersetzung führt letzten Endes nicht zu einem guten Ergebnis.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Eigen [CDU/ CSU]: So ist es! Es lohnt nicht, zu reden!)

    Die Bundesregierung wird sich in ihrem Bemühen um einen effektiven und wirksamen Artenschutz von niemandem übertreffen lassen.

    (Lachen bei den GRÜNEN)

    Das Gesetz, das hier eingebracht ist, ist notwendig, damit die auch hier schon mehrmals angesprochene Lücke nicht entsteht und wir nicht ab 1. Januar 1984 einen Rückschritt in dem bereits erreichten Standard des internationalen Artenschutzes erleben.
    Insofern, Frau Kollegin Dr. Vollmer — und das gilt auch für Sie, Frau Kollegin Blunck —, ist es tatsächlich eine Gefährdung des Artenschutzes, wenn Sie die Beratung hier mit zusätzlichen Anträgen und Vorschlägen befrachten, die in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr in die Tat umgesetzt werden können. Deshalb wende ich mich namens der Bundesregierung dagegen, insbesondere gegen Ihren Vorschlag zu § 2 des Gesetzes. Ich muß das in aller Deutlichkeit sagen: Wer jetzt noch versucht, mit solchen überzogenen Forderungen den Gesetzentwurf noch wesentlich zu ändern, der ist letzten Endes kein Freund und Schützer der bedrohten Tier- und Pflanzenarten, sondern er erweist diesen Arten einen denkbar schlechten Dienst.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich will mich auch gern mit Ihrem Änderungsvorschlag auseinandersetzen. Gegen den Vorschlag spricht zunächst, daß er verfassungswidrig ist; denn hier ist keine Entschädigungsregelung vorgesehen,

    (Frau Blunck [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das spielt bei denen aber keine Rolle mehr!)

    die notwendig wäre, wenn die Vereinbarkeit mit Art. 14 des Grundgesetzes hergestellt werden sollte.
    Zweitens würde die Annahme Ihres Antrages bedeuten, daß Exemplare der besonders gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ab 1984 weder gewerblich noch privat freiverkauft werden dürften, und zwar gleichgültig, ob es sich um Exemplare handelt, die bis Ende 1983 in Übereinstimmung mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt wurden oder dort rechtmäßig der Natur entnommen worden sind. Auch wäre es, wenn man Ihrem Antrag folgte, nicht mehr möglich, solche Tiere und Pflanzen zu verkaufen, die nachweislich aus Zucht oder künstlicher Vermehrung in EG-Drittländern stammen. Kurz gesagt: Bisher legale Ware würde von heute auf morgen unverkäuflich. Ich meine, wir könnten ein solches Gesetz vor der Öffentlichkeit nicht rechtfertigen, und wir könnten auch nicht die durch ein solches Gesetz dann verursachten Geschäftsschließungen, Verdienst- und Vermögensausfälle bei Handel, Gewerbe und Privatpersonen und auch nicht die verfassungsrechtlich notwendigen Entschädigungen in Millionenhöhe, die dann zu zahlen wären, rechtfertigen.

    (Frau Blunck [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

    Aber auch von der Sache her, Frau Kollegin Blunck, ist Ihr Antrag, den Sie hier begründet haben, nicht gerechtfertigt. Es gibt aus der Sicht des Artenschutzes keinen vernünftigen Grund, warum z. B. Tiere aus anerkannten Zuchtbetrieben in Drittländern

    (Frau Dr. Bard [GRÜNE]: Es gibt keine solchen Zuchtbetriebe!)

    nicht verkauft werden sollten. Im Gegenteil, Zuchtfarmen für gefährdete Tierarten auch außerhalb Europas dienen dem Artenschutz; denn durch gezüchtete Tiere und Pflanzen kann die Nachfrage befriedigt werden, die sonst legal oder, was schlimmer ist, illegal doch aus der Natur gedeckt würde, und der dezimierte Bestand in der Natur kann wieder aufgefüllt werden. Das geschieht bereits in teilweise erfreulichem Umfang.
    Es ist übrigens auch kein Grund ersichtlich, weshalb der Verkauf von in der Gemeinschaft gezüchteten Tieren und Pflanzen, freigegeben werden soll, nach Ihrem Antrag dagegen nicht der Verkauf von entsprechenden Exemplaren aus nichteuropäischen Zuchten. Genau das bedeutet Ihr Antrag. Wenn man berücksichtigt, daß viele Entwicklungsländer dringend auf Einnahmen aus dem Verkauf von gezüchteten Tieren und Pflanzen angewiesen sind, bedeutet Ihr Antrag eine durch nichts zu rechtfertigende Benachteiligung der Entwicklungsländer gegenüber der europäischen Konkurrenz. Das würden die Entwicklungsländer zu Recht als reine Willkür und als Protektionismus ansehen, und das würde unsere Bemühungen um den internationalen Artenschutz geradezu unglaubwürdig machen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wie wäre es mit der Erhöhung des Kaffeepreises? — Gegenruf von der CDU/CSU: Was nützt das den Schildkröten?)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat von Anfang an erkannt, welche Bedeutung das Washingtoner Artenschutzübereinkommen für das Überleben vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten, von denen hier zu Recht in dramatischer Weise die Rede war, hat, und welche Rolle dabei unserem Lande als einem großen Importland zukommt. Deshalb hat die Bundesrepublik als erster EG-Staat im Jahre 1976 dieses Abkommen ratifiziert und hat in der Folgezeit maßgeblich dazu beigetragen, daß die internationale und auch die nationale Durchführung des Übereinkommens ständig verbessert wurde und daß das Übereinkommen heute weltweit als das wirksamste Abkommen überhaupt im Bereich des Artenschutzes angesehen wird.
    Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 2249
    Parl. Staatssekretär Dr. von Geldern
    Übrigens hat der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zuletzt seine deutliche Anerkennung darin gefunden, daß unserem Lande in diesem Jahr von 81 Staaten der Welt der Vorsitz des wichtigsten Ausschusses des Washingtoner Artenschutzübereinkommens übertragen wurde.