Rede:
ID1003333000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/33 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des griechischen Parlaments und einer Delegation 2150 D Erweiterung der Tagesordnung 2183 C Aktuelle Stunde Beurteilung der amerikanischen Intervention auf Grenada durch die Bundesregierung und Grenada-Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Voigt (Frankfurt) SPD 2133 B Dr. Kohl, Bundeskanzler 2134 B Dr. Vogel SPD 2136 A Rühe CDU/CSU 2137A Ronneburger FDP 2138 B Reents GRÜNE 2139B Graf Huyn CDU/CSU 2140 B Verheugen SPD 2141 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2142 B Klose SPD 2143 B Dr. Hornhues CDU/CSU 2144A Herterich SPD 2144 D Klein (München) CDU/CSU 2145C Vizepräsident Stücklen 2146C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Paterna, Liedtke, Dr. Nöbel, Bernrath, Büchler (Hof), Walther, Kretkowski, Purps, Berschkeit, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Breitbandverkabelung/Kooperationsmodelle — Drucksachen 10/114, 10/499 — Paterna SPD 2146 D Pfeffermann CDU/CSU 2151 B Hoffie FDP 2154 D Frau Reetz GRÜNE 2156 C Kretkowski SPD 2159 D Linsmeier CDU/CSU 2162 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2165 B Weirich CDU/CSU 2167 C Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 2170 C Bernrath SPD 2177 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Steger, Paterna, Roth, Dr. Schmude, Frau Fuchs (Köln), Dr. Glotz, Dr. Mitzscherling, Dr. Nöbel, Dr. Sperling, Dr. Wernitz, Bindig, Brosi, Catenhusen, Fischer (Homburg), Gobrecht, Grunenberg, Horn, Dr. Jens, Dr. Kübler, Dr. Klejdzinski, Kuhlwein, Lutz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Nagel, Schäfer (Offenburg), Dr. Scheer, Schluckebier, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vogelsang, Vosen, Waltemathe, Weinhofer, Wieczorek (Duisburg), Dr. de With und der Fraktion der SPD Anwendung der Mikroelektronik — Drucksache 10/545 — Dr. Steger SPD 2180C Maaß CDU/CSU 2201 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2204 A Frau Dr. Bard GRÜNE 2207 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 2209 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 Vahlberg SPD 2213A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2215A Jung (Düsseldorf) SPD 2217C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern — Drucksache 10/351 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/564 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/563 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 2219 B Dreßler SPD 2221 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 2226 C Frau Potthast GRÜNE 2229 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 2231 B von der Wiesche SPD 2235 A Seehofer CDU/CSU 2236 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/381 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/485 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/468 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten — Drucksachen 10/31, 10/495 — Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . . 2239B, 2245 B Herkenrath CDU/CSU 2239 D Frau Blunck SPD 2241 D Bredehorn FDP 2244 A Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 2247 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln — Drucksache 10/490 — Feilcke CDU/CSU 2251 C Schreiner SPD 2253 A Eimer (Fürth) FDP 2255 D Dr. Jannsen GRÜNE 2256 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz) — Drucksache 10/508 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts — Drucksache 10/509 — 2257 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts — Drucksache 10/504 — 2258A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht -- Drucksache 10/503 — 2258 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung — Drucksache 10/488 — 2258 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — Drucksache 10/491 — 2258 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Pflanzenbehandlungsmitteln mit dem Wirkstoff 2,4,5-T (2,4,5-T-Gesetz) — Drucksache 10/529 — 2258 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 III Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 10/489 — 2258 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/484 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/528 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/542 — Frau Männle CDU/CSU 2259 A Frau Fuchs (Verl) SPD 2260 A Neuhausen FDP 2261A Frau Nickels GRÜNE 2262 D Hedrich CDU/CSU 2264 A Beratung der Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/481 — 2265A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes an der Schleißheimer Straße in München an die Landeshauptstadt München — Drucksachen 10/422, 10/540 — . . . . 2265 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/83 — Erhöhung des Zollkontingents 1983 für Bananen) — Drucksachen 10/315, 10/541 — . . . . 2265 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/553 — 2265 D Fragestunde — Drucksache 10/568 vom 4. November 1983 — Unterstützung einer aus dem Umfeld der Moon-Sekte gesteuerten Veranstaltung der „World Media Conference" durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 9 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Göhner CDU/CSU Antw StSekr Boenisch BPA . . . 2183D, 2184A ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU . . . 2183D, 2184A Erarbeitung des von Bundeskanzler Dr. Kohl geforderten Konzepts der „geistigmoralischen Führung"; Beteiligung von Bundesminister Dr. Geißler MdlAnfr 10, 11 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Sperling SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 2184 B, C, D, 2185A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 2184 C, D, 2185A Höhe der 1982 gemäß § 136 des DDR-Strafgesetzbuchs von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gestellten Kautionen MdlAnfr 27, 28 04.11.83 Drs 10/568 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 2185 A, B, C ZusFr von Schmude CDU/CSU 2185 B Beheizung der Kfz-Hallen der Bundeswehr MdlAnfr 34, 35 04.11.83 Drs 10/568 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg 2185D, 2186 A, B, C ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 2185D, 2186A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2186 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 2186 C Widersprüche zwischen den Aussagen des Planungsstabes der Bundesregierung vom September 1982 und dem Weißbuch 1983 über den Einsatz chemischer Kampfstoffe MdlAnfr 36 04.11.83 Drs 10/568 Sielaff SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 2186C, 2187 B, C, D, 2188 B, C, D, 2189A,B ZusFr Sielaff SPD 2187A,C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2187 D ZusFr Krizsan GRÜNE 2188 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2188 C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 2188 C ZusFr Dr. Kübler SPD 2188 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 ZusFr Schwenninger GRÜNE 2189A ZusFr Gilges SPD 2189A ZusFr Reents GRÜNE 2189 B Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und Frühpensionierungen bei der Bundesbahn im Vergleich zur Wirtschaft MdlAnfr 44, 45 04.11.83 Drs 10/568 Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 2189 C, D, 2190 B ZusFr Eylmann CDU/CSU 2190 B Zeitpunkt der Einführung fälschungssicherer Kraftfahrzeugkennzeichen MdlAnfr 42 04.11.83 Drs 10/568 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2190C, D ZusFr Conradi SPD 2190 D Vergabe von Waggonbauanschlußaufträgen durch die Bundesbahn an die Berliner Waggon-Union zur Sicherung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 48, 49 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Mitzscherling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 2191 A, B, C, D, 2192A ZusFr Dr. Mitzscherling SPD . . . 2191B, 2192A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 2191C Vereinbarkeit des im Weißbuch 1983 für den Verteidigungsfall geforderten Einsatzes chemischen Kampfstoffes mit dem Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 54 04.11.83 Drs 10/568 Sielaff SPD Antw StMin Möllemann AA 2192 B, C, D, 2193A, B ZusFr Sielaff SPD 2192C, D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2192 D ZusFr Krizsan GRÜNE 2193A ZusFr Dr. Kübler SPD 2193 B Vorschlag der UNO zur Errichtung einer von chemischen Kampfstoffen freien Zone in Mitteleuropa MdlAnfr 55 04.11.83 Drs 10/568 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw StMin Möllemann AA 2193 C, D, 2194 A, B, C, D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 2193D, 2194A ZusFr Sielaff SPD 2194A ZusFr Gilges SPD 2194 B ZusFr Dr. Kübler SPD 2194 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 2194C ZusFr Reents GRÜNE 2194C Verlängerung der Äußerungsfrist der Bundesregierung zu einer Organklage von Bundestagsabgeordneten betreffend die Lagerung von chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 56 04.11.83 Drs 10/568 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw StMin Möllemann AA 2194 D, 2195 A, B, C, D, 2196A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 2195A, B ZusFr Sielaff SPD 2195 B ZusFr Dr. Kübler SPD 2195C ZusFr Gansel SPD 2195C ZusFr Lambinus SPD 2195D Entscheidung der Bundesregierung über die Modernisierung der amerikanischen CWaffen in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Vereinbarkeit mit dem Beitritt zum Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 57, 58 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Kübler SPD Antw StMin Möllemann AA . . . 2196 A, B, C, D, 2197 A,B,C,D ZusFr Dr. Kübler SPD 2196B, 2197A, B ZusFr Sielaff SPD 2196B, 2197 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 2196C, 2197 B ZusFr Gansel SPD 2196 C ZusFr Reents GRÜNE 2196 D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 2197 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 2197 D Vorführung der Fernsehserie „Der Kommissar" im deutschen Kulturinstitut in Bukarest in englischer Sprache MdlAnfr 60 04.11.83 Drs 10/568 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 2198A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 2198 B Berücksichtigung deutschlandpolitischer Ziele bei der Abrüstungskonferenz im Januar 1984 in Stockholm MdlAnfr 61 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 2198 C, D, 2199A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2198 D Beitrag der Sicherheitspolitik der NATO gemäß Ziffer 12 des Harmel-Berichts zur Überwindung der Teilung Deutschlands MdlAnfr 62 04.11.83 Drs 10/568 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 2199 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2199B, C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 V Unterbindung von Zeitungsanzeigen zur Anwerbung von Käufern für Konsul- und andere diplomatische Titel MdlAnfr 63, 64 04.11.83 Drs 10/568 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw StMin Möllemann AA . . 2199D, 2200 A, B, C, 2201A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2200 A, B, C, D Zusammenhang zwischen der vom Bundeskanzler in Saudi-Arabien vereinbarten Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich mit möglichen Rüstungsexporten, Ausrüstungs- und Ausbildungshilfen an den Sudan und Ägypten MdlAnfr 65, 66 04.11.83 Drs 10/568 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 2201 B, C ZusFr Gansel SPD 2201 B, C Nächste Sitzung 2265 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2267* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1983 2133 33. Sitzung Bonn, den 10. November 1983 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Borchert 10. 11. Dr. Enders * 11. 11. Gallus 11. 11. Dr. Götz 11. 11. Haehser 11. 11. Handlos 11. 11. Frau Huber 11. 11. Ibrügger 11. 11. Immer (Altenkirchen) 11. 11. Jäger (Wangen) * 11. 11. Kastning 11. 11. Kiechle 11. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 11. 11. Liedtke 11. 11. Dr. h. c. Lorenz 11. 11. Frau Dr. Martiny-Glotz 11. 11. Matthöfer 11. 11. Dr. Müller * 11. 11. Offergeld 11. 11. Regenspurger 11. 11. Frau Roitzsch (Quickborn) 11. 11. Schmidt (Hamburg) 11. 11. Schulte (Unna) * 11. 11. Stockleben 11. 11. Dr. Stoltenberg 11. 11. Vogel (Ennepetal) 10. 11. Vogt (Düren) 11. 11. Frau Dr. Wex 11. 11. Wischnewski 11. 11. Dr. Wittmann 11. 11. Zander 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem Leben auf der Erde existiert, gibt es ein Kommen und Gehen von Arten, aber noch nie war der Verlust an Arten so dramatisch wie heute. Während die Saurier noch mehrere Millionen an Jahren brauchten, um auszusterben, verschwinden heute täglich Arten von der Erde.

    (Krizsan [GRÜNE]: Der Mensch auch bald!)

    Da alle Pflanzen- und Tierarten schon auf Grund ihrer speziellen Erbanlagen einmalig sind, wird unsere Umwelt mit dem Verlust jeder Pflanzen- und Tierart unwiderbringlich ärmer. Hauptverursacher des täglichen Artenverlustes ist der Mensch. Er hat gerade deshalb eine ethische Verpflichtung, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Auch haben wir in der Bundesrepublik als Konsumenten hier eine besondere Verantwortung.
    Artenschutz ist schon lange kein nationales Thema mehr, sondern längst ein internationales Thema geworden, dies insbesondere, seitdem wir wissen, daß die ökologischen Probleme in der Dritten Welt in mancherlei Hinsicht größer sind als bei uns.
    Artenschutz hat auch eine wirtschaftliche Dimension. Es ist kaum problematisch, wenn Konsumenten bei uns auf ihnen lieb gewordene Produkte verzichten müssen. Schwieriger wird es, wenn sich die wirtschaftlichen Auswirkungen auf einige wenige Wirtschaftszweige konzentrieren. Dabei ist zu bedenken, daß den Entwicklungsländern durch den internationalen Artenschutz häufig mehr entgeht als uns. Aber das alles darf uns nicht dazu verleiten, unsere Anstrengungen im Bereich des Artenschutzes zu verringern, insbesondere nicht, wenn die Arten ohne besonderen Schutz vom Aussterben bedroht wären.
    Dies trifft zweifellos für die Meeresschildkröten zu, bei denen es sich um eine hochgradig gefährdete Art handelt. Die auf Antrag der FDP durchgeführte Expertenanhörung im Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages hat uns noch einmal deutlich gemacht, daß die Einfuhr von Meeresschildkröten und daraus gewonnenen Produkten zu kommerziellen Zwecken so schnell wie möglich verboten werden muß. Ein Importverbot dieser Art sollte sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken, sondern auch für alle anderen EG-Mitgliedstaaten gelten. Eine Rechtsgrundlage hierfür ist mit der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 ab dem 1. Januar 1984 vorhanden. Diese Verordnung allein reicht für die Bundesrepublik Deutschland nicht aus, sondern es bedarf zusätzlich eines Gesetzes, das die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ihre Durchführung in der Bundesrepublik schafft.
    Wir haben den Gesetzentwurf mit eingebracht, weil wir uns davon überzeugt haben, daß das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet und verkündet werden muß, um die Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom 1. Januar 1984 an sicherzustellen, denn bisher hat die Bundesrepublik das WA in eigener Zuständigkeit mit den Instrumentarien des Ratifikationsgesetzes zum WA durchgeführt. Nunmehr hat die Europäische Gemeinschaft mit dem Erlaß der Verordnung 3626/ 82 diesen Bereich in ihre Zuständigkeit übernommen. Dadurch ist das Ratifikationsgesetz ab 1. Januar 1984 nicht mehr anwendbar. Wir mußten also die Initiative übernehmen, um die Erfordernisse des internationalen und europäischen Artenschutzes auch nach dem 1. Januar 1984 zu gewährleisten.
    Wir sind uns darüber klar, daß es sich hier um kein perfektes Gesetz handelt, in dem alle Belange des Artenschutzes umfassend geregelt werden. Wir betrachten das Gesetz daher als eine Übergangsregelung und erwarten, daß so schnell wie möglich eine Generalbereinigung der mittlerweile völlig unübersichtlichen Rechtsetzung auf dem Gebiet des Artenschutzes erfolgt. Dabei müssen die internationalen und europäischen Aspekte der Handelsbeschränkungen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie die innerstaatlichen Schutzvorschriften in übersichtlicher und für jedermann verständlicher Form aufgenommen werden.
    Wir erwarten weiter, daß gravierende Verstöße gegen die Schutzvorschriften künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten geahndet werden; denn wer sich angesichts des desolaten Zustands der Natur, den die Menschen verschuldet haben, an der Natur vergeht, begeht kein geringfügiges Verwaltungsunrecht, sondern handelt kriminell.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Und wir erwarten, daß die Rechtszersplitterung in unserem Staat durch eine Vielzahl von Landesgesetzes und Verordnungen beseitigt wird. Dabei rechnen wir fest auf die verständige Mitarbeit der Länder, in denen ja bereits von einer Arbeitsgruppe ein wegweisender Entwurf gefertigt worden ist.
    Die notwendige Gesamtnovellierung des Artenschutzrechts im nächsten Jahr wird uns sicher Gelegenheit geben, den uns hier vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu § 2 betreffend die Ausnahmen von den Verboten des Art. 6 Abs. 1 der EG-Verordnung ohne Zeitdruck sachkundig zu beraten und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Verehrte Frau Blunck, Sie haben gerade bei diesem Gesetz angeprangert, daß es jetzt im Eilverfahren gehen muß. Ich glaube und hoffe, daß wir im näch-



    Bredehorn
    sten Jahr Zeit genug haben, Ihre Anregung mit aufzunehmen.

    (Beifall der Abg. Frau Blunck [SPD])

    Deshalb ist es auch zu begrüßen, daß Sie bis zum 30. September 1984 die Gesamtnovellierung der Artenschutzgesetzgebung fordern.
    Wir sind von einigen Naturschutzorganisationen darauf hingewiesen worden, daß der Gesetzentwurf Regelungen enthalte, die es gewissenlosen Geschäftemachern leicht machten, z. B. durch falsche Deklarationen und Bescheinigungen das Gesetz zu umgehen. Das ist keine Frage der Qualität des Gesetzes, sondern eine Frage der Qualität der Durchführung. Gewiß hängt die Qualität des Gesetzes von der Qualität der Durchführung ab. Das ist aber kein gesondertes Problem dieses Gesetzes, sondern ein allgemeines Problem.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    In unserem freiheitlichen Rechtsstaat mit seinen offenen Grenzen, auf den wir mit Fug und Recht stolz sein können, wird Schmugglern die Arbeit natürlich leicht gemacht. Sollen wir aber, um Schmugglern und Urkundenfälschern das Geschäft zu erschweren, lückenlose Personen- und Gepäckkontrollen an allen Grenzen einführen und jeglichen Handel mit allen Tieren und Pflanzen, lebenden und toten, egal ob gezüchtet oder bereits vor 30 oder 50 Jahren bereits der Natur entnommen, unterbinden? Dazu sagen wir nein.
    Was schutzwürdig ist, muß geschützt werden, und zwar wirksam. Dazu müssen die Durchführung und insbesondere die Überwachung sichergestellt werden. Wir sind kürzlich von einer Artenschutzorganisation, der Umweltstiftung WWF-Deutschland, durch Fernschreiben vom 24. Oktober 1983, das an alle Bundestagsfraktionen gerichtet war, darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Durchführungsbehörden für künftige Aufgaben angeblich personell nicht ausgestattet seien. Falls dies zutrifft, werden wir uns, ungeachtet dessen, daß wir die Sparpolitik auch im Personalbereich mittragen, dafür einsetzen, daß die Durchführungsbehörden die notwendige Personalausstattung erhalten.
    Die FDP-Fraktion wird dem Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und dem Antrag zum Verbot der Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Vollmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten ist der größte Reichtum in dieser Welt, für dessen Erhaltung wir Menschen mitverantwortlich sind.

    (Eigen [CDU/CSU]: Richtig!)

    Eine Verödung dieser Arten wird zur Verödung des menschlichen Geistes führen, so wie die Ursachen des Artensterbens Ausdruck einer schon vollzogenen Verelendung des menschlichen Geistes sind,

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    abgesehen von den noch nicht übersehbaren ökologischen Konsequenzen.
    Das zur Zeit stattfindende Aussterben von Arten trotz der Versuche ihrer Erhaltung muß uns deshalb aufs höchste alarmieren.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen: Im Bereich der Bundesrepublik sind ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder akut gefährdet — nach dem Stand von 1977 —: z. B. 55 % aller Säugetierarten, 44 % aller Vogelarten, 67 % aller Reptilien, 58 % aller Lurche, 34 % aller Fische, 51 % aller Libellen. Wir reden also über die Bedrohung der Grundelemente des Lebens.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein reiches Land. Es gibt hier einen kapitalkräftigen Markt für alles, was man aus Tieren und Pflanzen herstellen kann, die schon nahezu ausgestorben und deshalb rar und Gegenstände des sogenannten „gehobenen Bedarfs" geworden sind, lebendes Inventar eingeschlossen. Es gibt zahlreiche Interessengruppen hierzulande, die am Ausverkauf der noch vorhandenen Restbestände bedrohter Arten verdienen wollen. Kein Wunder, denn dabei sind mittlerweile höhere Gewinnspannen zu erzielen als im Drogenhandel.
    Was die Bundesrepublik hingegen immer noch nicht hat, sind ausreichende gesetzliche Vorschriften und Verwaltungskapazitäten, um die internationalen Verpflichtungen, die sich etwa aus der Ratifizierung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ergeben, auch wirksam durchzuführen und durchzusetzen. Beweise für diese Feststellung liegen beim Sekretariat der UNO in Gland bei Genf — Konventionen über den Handel mit gefährdeten Arten — oder sind in den Protokollen der Vertragsstaatenkonferenz im Washingtoner Artenschutzübereinkommen 1981 in Neu-Delhi zu lesen. Nicht zuletzt deswegen ist die Bundesrepublik nach wie vor eines der größten Importländer für Tiere und tierische Produkte, die nach dem WA geschützt sein sollten. Zum Beispiel kommen 60 % aller international verschobenen Felle hier auf den Markt, legal oder legalisiert, über den Umweg systematisch angelegter Schlupflöcher in den einschlägigen deutschen Bestimmungen: rechtmäßig, unrechtmäßig oder fein gewaschen.
    Nun kommt ein Jahr nach dem Erlaß der EWG-Verordnung dieses Durchführungsgesetz in großer Eile auf den Tisch dieses Hohen Hauses. Daß es dabei zu gewissen Ungereimtheiten gekommen ist, können Sie schon aus den notwendigen Korrekturen in der Berichterstattung ersehen. Noch dazu wurden wir Kritiker mit der Drohung unter Druck gesetzt: Wenn das Gesetz nicht bis zum Januar in Kraft trete, stünden sozusagen alle bedrohten Arten



    Frau Dr. Vollmer
    zur Einfuhr bereit. Die Verantwortung für die Bedrohung dieser Arten wurde also auf unsere „kleinen" Schultern gelegt. Ich denke, es ist unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, wenn wir wenigstens noch diese 14 Tage zur Verfügung hatten, um auf einige der gröbsten Webfehler dieses Gesetzes aufmerksam zu machen.

    (Eigen [CDU/CSU]: Na, na. So groß waren die nicht!)

    Webfehler Nr. 1: § 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfs, nach dem die Vorschriften des Jagdrechts unberührt bleiben sollen, gliedert einen großen Teil der dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegenden heimischen Arten, z. B. alle Greifvögel, von vornherein aus dem Regelungsbereich dieses Durchführungsgesetzes aus.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Sie wollen die Rebhühner und Fasanen ausnehmen!)

    Diese Einschränkung ist doppelt bedenklich. Erstens verstößt sie gegen die mit Vorrang vor dem nationalen Recht ausgestattete EWG-Verordnung; denn diese ermächtigt nicht zu einer solchen Trennung der Durchführungsbestimmungen: hier Artenschutzrecht, dort Jagdrecht.
    Zweitens muß zur Ergänzung dieses Durchführungsgesetzes ein zweites Regelwerk erlassen werden, das die Bestimmungen der EWG-Verordnung auf die unter dem Bundesjagdrecht stehenden und vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfaßten Tierarten separat anwendet. Die einschlägigen Bestimmungen der im BML vorbereiteten Bundeswildschutzverordnung können diese Funktion gerade nicht übernehmen, weil sich auch nach Auffassung von Rechtsexperten hierzu keine ausreichende Rechtsgrundlage in § 36 des Bundesjagdgesetzes finden läßt. Die Konsequenz wären ein unvollständiges Durchführungsgesetz und eine totale Rechtsunklarheit bezüglich der dem Jagdrecht unterstellten und vom WA geschützten Tierarten. Wir fragen: Ist das beabsichtigt?
    Webfehler Nr. 2: § 2 Abs. 1 des Entwurfs enthält Ausnahmen von den Vermarktungsverboten des Art. 6 Abs. 1 der EWG-Verordnung. Sie erstrecken sich undifferenziert auch auf alle Vogelarten im Sinne von Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie, soweit diese gleichzeitig im Anhang 1 des WA bzw. im Anhang C Teil 1 der EWG-Verordnung aufgeführt sind. Die EWG-Verordnung ermächtigt die Mitgliedstaaten zur Zulassung solcher Ausnahmen indessen ausdrücklich nur unter dem Vorbehalt der Berücksichtigung der Vorschriften der EG-Vogelschutzrichtlinie. Nur unter diesem Vorbehalt! Wozu gäbe es sie sonst? Es wäre doch unsinnig.
    Die EG-Vogelschutzrichtlinie enthält ihrerseits jedoch keine Ermächtigung zur Ausnahme von den generellen Vermarktungsverboten ihres Art. 6 Abs. 1. Die in Abs. 2 und 3 festgelegten Ausnahmen unterfallen nicht dem WA. Somit verfehlt der Gesetzentwurf die ausdrückliche Vorschrift der EWGVerordnung hinsichtlich der Berücksichtigung der EG-Vogelschutzrichtlinie bei der Zulassung von Ausnahmen.
    Er verstößt nicht nur gegen die Verordnung, deren Durchführung er eigentlich regeln soll, sondern er vermindert in der Konsequenz den Schutz zahlreicher europäischer Vogelarten, den diese durch die EG-Vogelschutzrichtlinie genießen sollen. Das kommt in der Praxis einer Umkehrung der Ziele des Übereinkommens gleich.
    Vom Ministerium war nun auf diesen Hinweis folgendes zu hören. Ein Widerspruch zwischen EWG-Verordnung und EG-Vogelschutzrichtlinie bestehe deshalb nicht, weil in der Vogelschutzrichtlinie unausgesprochen als Selbstverständlichkeit eine entsprechende Ausnahmeermächtigung vorgesehen sei. Ein solcher Hinweis, der mit keiner Textstelle zu decken ist, erscheint doch sehr als eine unhaltbare Ausrede, wie wir überhaupt zunehmend den Eindruck eines regelrechten Verwirrspiels von seiten des Ministeriums gewonnen haben.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Eigen [CDU/ CSU]: Im Ausschuß so friedlich und hier so polemisch!)

    Zusätzlich zu diesem Argument sehen wir an verschiedenen Teilen des vorliegenden Gesetzentwurfs eine einseitige Bevorzugung bestimmter Interessengruppen, die von der Vorschrift eventuell betroffen werden könnten. Dafür möchte ich folgende Beispiele nennen.
    Erstens. § 2 Abs. 1 Nr. 1 stellt die Inlandszucht von den Vermarktungsverboten frei. Damit wird der katastrophale Zustand fortgesetzt, daß die sogenannte Inlandszucht wegen ihrer mangelnden Kontrollierbarkeit als zentrales Schlupfloch mißbraucht werden kann zur Legalisierung illegaler Entnahmen aus der Natur bei uns und in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern. Auf diese illegale Weise decken z. B. die deutschen Falkner nachweislich einen großen Teil ihres jährlichen Nachschubbedarfs an Greifvögeln. Die schwierige und deshalb spärliche Nachzucht deckt nämlich bei weitem nicht die Lücken, die die mindestens 2 000 jährlich verendenden Gefangenschaftsvögel hinterlassen. Das ist eine längst öffentlich bekannte Tatsache, aus der jedoch weiter keine Konsequenzen gezogen werden.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Dann müssen Sie die Zoos abschaffen!)

    Zweitens. Es ist weder gerechtfertigt noch einzusehen, daß die Vermarktungsverbote gemäß Art. 6 Abs. 1 der EWG-Verordnung nicht für Exemplare gelten sollen, die vor oder nach Inkrafttreten der Verordnung mehr oder minder rechtmäßig erworben wurden. Ihr Besitz wird ja durch diese Verbote keineswegs in Frage gestellt, sondern lediglich ihre weitere Vermarktung, deren Einschränkung nach § 2 Abs. 3 Buchstaben a) und b) niemals ausreichend kontrolliert werden kann. Die EWG-Verordnung ermächtigt die Mitgliedstaaten zu derartigen Ausnahmen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Es lag aber offensichtlich in der Absicht der Autoren dieses Entwurfs, alles zu verhindern, was einer Expansion dieses kapitalkräftigen Markts entgegenwirken könnte. Ich will auch sagen, um welche Geschäfte es sich dabei handelt. Es handelt sich dabei z. B. um Geschäfte mit Chinchilla- und Leoparden-



    Frau Dr. Vollmer
    pelzen oder Ozelotpelzen oder um Leder von Krokodilen, Schlangen und Ottern. Ich sage das, damit wir wissen, was nun geschützt wird und wofür es Ausnahmen gibt.
    Drittens. Das gilt auch für die Freistellung künftiger Einfuhren toter Exemplare als persönliche Gebrauchsgegenstände oder als Hausrat von der Dokumentenpflicht in § 2 Abs. 2 des Entwurfs. So öffnet man vor allem dem mißbräuchlichen Import wertvoller Einzelpräparate geflissentlich Tür und Tor. Frau Blunck hat schon darauf hingewiesen, daß auf diese Weise eine einzige Person Werte von mehreren hunderttausend Mark am Leibe einführen kann.
    Viertens. Hingegen fehlt bezeichnenderweise eine Ermächtigung für den Bundesminister nach Art. 15 der EWG-Verordnung, strengere Maßnahmen zu ergreifen, z. B. generelle Import- oder Exportverbote, wenn absehbar ist, daß der Vollzug des geltenden Rechts die Erhaltung einheimischer oder ausländischer Arten in ihren Ursprungsländern nicht zu gewährleisten vermag. Warum fehlt eine solche Ermächtigung?
    Ich fasse zusammen. Die Fraktion der GRÜNEN wird nach ausführlicher Prüfung dieses Gesetzes und dem Rat der Naturschützer entsprechend, mit denen wir uns beraten haben, der jetzigen Fassung dieses Gesetzentwurfs nicht zustimmen, weil wir zu der Erkenntnis gekommen sind, daß dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht verhindert, was er zu verhindern vorgibt, nämlich daß Tierspekulanten und andere zahlungskräftige Interessentengruppen die ohnehin schon bedrohten Reste der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt weiterhin ausplündern und schädigen können. Wir werden allerdings den Anträgen der SPD zustimmen.
    Ich komme nun zur zweiten Drucksache, dem Einfuhrverbot von Meeresschildkröten. Erinnern wir uns: Engagierte Bürger, die zufällig Zeugen des Abschlachtens dieser eigenartig schönen Tiere wurden, haben unter eigenen finanziellen Opfern darauf aufmerksam gemacht, daß trotz der Aufnahme der Meeresschildkröten in den Anhang 1 des WA diese Tierart weiter vom Aussterben bedroht ist, hauptsächlich durch die kommerzielle Nutzung durch den Menschen. Das Ergebnis, das wir hier als gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen vorlegen, ist in erster Linie das Resultat dieses ungeheuren Einsatzes so vieler Menschen. Und ich habe manchmal einen Traum, daß die Menschen selbst und die Kinder und die Zukunft dieser Erde so viele engagierte Schützer und Briefschreiber finden wie diese Tiere.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Diese Tierschützer machten darauf aufmerksam, daß Produkte dieser Tiere mit gefälschten Papieren in die Bundesrepublik kommen. Es kam zu einzelnen Beschlagnahmen. „Damit war unserer Pflicht Genüge getan", meinte das Ministerium. Bis zum heutigen Tag weist es darauf hin, daß es die Hunderte von Tonnen Schildkrötenfleisch-Importe nicht mehr gebe und damit schärfere Bestimmungen nicht mehr notwendig seien. Tatsache ist jedoch: Auch in diesem Jahr wurden Schildkrötenprodukte importiert. Unter Umgehung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden Tiere als Vorerwerb deklariert, d. h. als aus Beständen stammend, die vor der Inschutznahme der Wildbahn entnommen wurden. Laut Augenzeugen wurden diese Bestände immer wieder aufgefüllt. Nachprüfbar ist das für unsere Zollbehörden nicht. Aus Zuchten können diese Tiere auch nicht stammen. Darauf ist schon hingewiesen worden. Schildkrötensuppe jedoch kann man nach wie vor kaufen. Bei der Firma Lacroix lagern noch 25 bis 30 t Schildkrötenfleisch — alles legal, versteht sich.

    (Eigen [CDU/CSU]: Das Fleisch kommt doch gar nicht herein!)

    Repräsentanten unseres Staates haben sie auf Empfängen, wie jüngst geschehen, sogar auf der Menükarte gehabt.
    Die Anhörung von Sachverständigen und beteiligten Zollbehörden vor dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat ein anderes Bild ergeben. In für Sachverständige seltener Einmütigkeit sprachen sie sich für schärfere Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere aus. Ein Importstopp für diese Tiere und deren Produkte wurde gefordert. Die Zollbehörden könnten auf dieser Grundlage einfache Verstöße gegen das WA ahnden.
    Der Ausschuß hat sich für die Unterstützung dieser Forderung nach Importstopp ausgesprochen. Auch wir stimmen dem zu, obwohl wir bedauern, daß dieser Importstopp nur für kommerzielle Einfuhr gilt. Wir stimmen diesem Votum zu, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn es diesmal noch nicht um den Erhalt einheimischer Arten geht. Wir wissen, daß der Schritt zum Erhalt der einheimischen Arten noch ein ganzes Stück größer und schwieriger sein wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)