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    Plenarprotokoll 10/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1984 D Fragestunde — Drucksache 10/507 vom 21. 10. 1983 — Nichtdarstellung verweigerter Menschenrechte für Ostdeutsche in der Broschüre „Auskünfte zur Deutschlandpolitik A—Z" MdlAnfr 1 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Rehlinger BMB 1967 B, D, 1968A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1967C,D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1967 D Anteil des Handwerks, der Industrie und des Handels an der Ausbildung im Jahr 1982 MdlAnfr 4 21.10.83 Drs 10/507 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 1968 B, C, D, 1969A ZusFr Kuhlwein SPD 1968B,C ZusFr Frau Steinhauer SPD 1968 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 1968 C ZusFr Frau Weyel SPD 1968 D ZusFr Frau Odendahl SPD 1969 A Konsequenzen aus der Abwerbung beruflichen Nachwuchses aus anderen Firmen MdlAnfr 110 21.10.83 Drs 10/507 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 1969 A, C, D, 1970A,B,C, 1971A ZusFr Kuhlwein SPD 1969 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 1969 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 1970A ZusFr Frau Odendahl SPD 1970 B ZusFr Frau Weyel SPD 1970 C ZusFr Catenhusen SPD 1970 D Feststellung von Mängeln, insbesondere bei Lebensmitteln tierischer Herkunft in einem Bericht des saarländischen Sozialministeriums; Untersuchungsergebnisse aus anderen Bundesländern MdlAnfr 22, 23 21.10.83 Drs 10/507 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1971 B, C, D, 1972A, B ZusFr Frau Weyel SPD 1971C, 1972 A Votum des Bundesgesundheitsrates zur Abschaffung des Heilpraktikerberufs MdlAnfr 24, 25 21.10.83 Drs 10/507 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1972 B, C, D, 1973A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 1972C, D ZusFr Kühbacher SPD 1973 A Äußerungen des Bundesgesundheitsrats über den Bedarf an Heilpraktikern MdlAnfr 26, 27 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Bard GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1973B,C,D, 1974A,B ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 1973B, 1974A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 ZusFr Kühbacher SPD 1973C, 1974A ZusFr Bindig SPD 1973 C ZusFr Frau Nickels GRÜNE 1973D, 1974 B ZusFr Krizsan GRÜNE 1974 B Auswirkungen der Einführung eines Intercargosystems durch die Bundesbahn ab Frühjahr 1984 auf Wirtschaftsräume außerhalb der Ballungszentren, z. B. auf Siegen MdlAnfr 35, 36 21.10.83 Drs 10/507 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1974 C, D, 1975A,B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1974D, 1975B Tätigkeit der Internationalen Kommission zum Schutz von Saar und Mosel MdlAnfr 45, 46 21.10.83 Drs 10/507 Brück SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 1975C, 1976 B, C, D ZusFr Brück SPD 1976 A, C, D ZusFr Kühbacher SPD 1976 D Verbot für Bundesbedienstete, insbesondere der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, an Friedensaktionen am 5. Oktober 1983 teilzunehmen MdlAnfr 47, 48 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 1977 A,B,C,D, 1978A,B,C,D, 1979A ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE . 1977 B,C, 1979A ZusFr Frau Steinhauer SPD 1977 C ZusFr Frau Blunck SPD 1977 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1977 D ZusFr Kühbacher SPD 1978 A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 1978 B ZusFr Schneider (Berlin) GRÜNE 1978 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1978 C Erfahrungen mit begrenzt offenen Wahllisten in Bundesländern MdlAnfr 51 21.10.83 Drs 10/507 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 1979 B, C, D, 1980 A, B, C, D ZusFr Frau Männle CDU/CSU 1979 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 1979 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1980A ZusFr Fellner CDU/CSU 1980 B ZusFr Grünbeck FDP 1980 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 1980 C ZusFr Frau Blunck SPD 1980 D Abnahme der Schwefeldioxidemissionen und -immissionen bis 1987, 1990 und 1993 MdlAnfr 52 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 1980D, 1981 B, D, 1982 A, B, C, 1983 A, B, C, D, 1984 A, B, C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 1981 B,C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1982 A ZusFr Bindig SPD 1982 B ZusFr Grünbeck FDP 1982 C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 1983A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 1983 B ZusFr Broll CDU/CSU 1983 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 1983 C ZusFr Frau Blunck SPD 1983 D ZusFr Duve SPD 1984 A ZusFr Antretter SPD 1984 B ZusFr Vosen SPD 1984 C Nächste Sitzung 1985 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1987* A Anlage 2 Äußerungen des französischen Wirtschaftsministers Delors über eine Gefährdung der Zusammenarbeit Europas durch die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen MdlAnfr 26, 27 07.10.83 Drs 10/457 ffler SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1987* B Anlage 3 Gründe für die Initiative Bundesminister Genschers für die Vertagung der Entscheidung über die Tierschutzkonvention im Europarat MdlAnfr 28, 29 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Linde SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1987* D Anlage 4 Einbeziehung der Empfehlungen des Europarats zur Situation der Rußlanddeutschen in die Verhandlungen mit der Sowjetunion; Aufklärung der griechischen Regierung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 III über die deutsche Staatsangehörigkeit angesichts der Behinderung von Flüchtlingen aus der DDR MdlAnfr 30, 31 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1988* A Anlage 5 Ablehnung von Ausbürgerungsanträgen in der Bundesrepublik Deutschland lebender iranischer Ärzte durch die iranische Regierung MdlAnfr 32 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Enders SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1989* A Anlage 6 Umgehung des Flug-Boykotts gegenüber der Sowjetunion durch den deutschen Botschafter Dr. Meyer-Landrut MdlAnfr 33 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1989* B Anlage 7 Konsularische Betreuung der in Honduras inhaftierten Deutsch-Honduranerin Inés Schwaderer-Murillo; humanitäre Hilfeleistungen an salvadorianische Flüchtlinge bei einer Zwangsverlagerung ins Landesinnere von Honduras MdlAnfr 34, 35 07.10.83 Drs 10/457 Frau Gottwald GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1989* C Anlage 8 Intervention gegen die Folterung von Kindern in der Türkei MdlAnfr 36, 37 07.10.83 Drs 10/457 Schneider (Berlin) GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1990* B Anlage 9 Einreiseverweigerung für den chilenischen Exilpolitiker Volodia Teitelboim MdlAnfr 38 07.10.83 Drs 10/457 Catenhusen SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1991* A Anlage 10 Massenvertreibung und Verfolgung der Indios in Nicaragua; Erhöhung der polnischen Rüstungsausgaben trotz Schwierigkeiten bei der Tilgung bundesdeutscher Kredite MdlAnfr 39, 40 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 1991* B Anlage 11 Kennzeichnung der für den Verletztentransport im Verteidigungsfall eingesetzten Hubschrauber der Bundeswehr MdlAnfr 91 07.10.83 Drs 10/457 Hauser (Esslingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 1992* A * Anlage 12 Entwicklungshilfe für El Salvador angesichts der dortigen innenpolitischen Situation MdlAnfr 5 21.10.83 Drs 10/507 Waltemathe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ 1992* B Anlage 13 Anrechnung der Vorarbeiten, wie Beladen des Fahrzeugs, auf die Arbeitszeit der Fernfahrer; Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schienen- und Straßenverkehr durch unterschiedliche Handhabung der Sozialvorschriften MdlAnfr 28, 29 21.10.83 Drs 10/507 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 1992* C Anlage 14 Umweltbewußtes Fahrverhalten und verschärfte Überprüfung der Autoabgase angesichts der Zunahme von Waldschäden MdlAnfr 32 21.10.83 Drs 10/507 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 1993* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 1967 30. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1983 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anmerkung 27. Sitzung, Seite 1796 D: Parl. Staatssekretär Dr. Häfele teilt mit, daß ihm in seiner Antwort auf die erste Zusatzfrage des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) offensichtlich — wie sich auch aus seiner Antwort auf die nächste Zusatzfrage ergibt — ein Sprechfehler unterlaufen sei. Der erste Satz dieser Antwort müsse richtig heißen: „Die Behörden, die das Gesetz anwenden, müssen sich an den klaren Wortlaut des Gesetzes halten." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 10. Böhm (Melsungen) ** 28. 10. Büchner (Speyer) * 26. 10. Dr. Enders * 28. 10. Haar 28. 10. Haase (Kassel) 27. 10. Dr. Hauchler 26. 10. Hedrich 28. 10. Dr. Klejdzinski 27. 10. Klose 28. 10. Kolbow 27. 10. Lenzer ** 28. 10. Matthöfer 28. 10. Paterna 26. 10. Poß 26. 10. Rappe (Hildesheim) 26. 10. Roth 26. 10. Schmidt (München) ** 28. 10. Schmidt (Wattenscheid) 27. 10. Frau Schoppe 28. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 28. 10. Stücklen 28. 10. Dr. Warnke 28. 10. Frau Dr. Wex 28. 10. Frau Dr. Wisniewski 26. 10. Dr. Wittmann 28. 10. Wolfram (Recklinghausen) 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 26 und 27): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Äußerung des französischen Wirtschaftsministers Delors ein, der in den wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur DDR eine Gefahr für die Zusammenarbeit Europas sieht? Auf welche Bestimmungen des EG-Vertrages oder andere Abmachungen unter den Vertragsparteien beziehen sich die Anmerkungen des französischen Wirtschaftsministers? Zu Frage 26: Nach Informationen der Bundesregierung wurde eine Äußerung des französischen Wirtschafts- und Finanzministers Delors von einer Nachrichtenagentur stark vergröbert und entstellt wiedergegeben. Andere Journalisten, die dem Hintergrundgespräch von Minister Delors ebenfalls beiwohnten, haben keine Kritik am Innerdeutschen Handel herausgehört. Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister Genscher und sein französischer Kollege Cheysson haben im übrigen zu dieser Frage ein klärendes Gespräch am 20. September am Rande des Allgemeinen Rates geführt. Die französische Regierung bleibt bei ihrer bisherigen Auffassung, die mit den angeblichen Äußerungen des Ministers Delors nicht übereinstimmt. Zu Frage 27: Wie Parl. Staatssekretär Dr. Sprung schon vor diesem Hause am 28. September 1983 darlegte, ist das System des Innerdeutschen Handels im Berliner Abkommen von 1951 niedergelegt. Dieses Abkommen regelt den kommerziellen Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das „Protokoll über den Innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen", das integraler Bestandteil des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 ist, besagt, daß dieses System von der EWG nicht berührt wird. Das System des Innerdeutschen Handels und seine Behandlung im Rahmen der EWG trägt dem Gesichtspunkt Rechnung, daß die Bundesrepublik Deutschland und die DDR im Verhältnis zueinander nicht Ausland sind. Eine Änderung der bestehenden Rechtslage kommt deshalb für die Bundesregierung nicht in Betracht. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 28 und 29): Welche Entscheidung der Bundesregierung lag der Initiative von Bundesminister Genscher zugrunde, auf Vertagung der Entscheidung über die Tierschutz-Konvention im Minister-Komitee des Europarates zu dringen, und welches waren die dafür maßgebenden politischen Erwägungen? Hat Bundesminister Genscher als Mitglied der Bundesregierung oder in einer anderen Funktion beim Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung um Vertagung der Beschlußfassung über die Tierschutz-Konvention gebeten? Zu Frage 28: Der Bundesaußenminister hatte eine Vertagung der Beratungen des Entwurfs beantragen lassen, weil die Regelungen in der vorliegenden Konvention noch nicht befriedigend sind. Dem Bundesminister des Auswärtigen geht es einvernehmlich mit den übrigen in der Frage zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung darum, ein gutes Tierschutzübereinkommen auf europäischer Ebene abzuschließen. Durch die Verschiebung der Beratungen im Ministerkomitee besteht erneut Gelegenheit, nach Lösungen zu suchen, die soweit wie möglich den Belangen des Tierschutzes Rechnung tragen. 1988* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 Zu Frage 29: Der Bundesaußenminister hat den Antrag als Mitglied der Bundesregierung stellen lassen, weil die Bundesregierung ein gutes europäisches Tierschutzabkommen wünscht. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 30 und 31): In welcher Weise kann die Bundesregierung die jüngsten Empfehlungen und Forderungen des Europarates zur Situation der Rußlanddeutschen in die Gespräche und Verhandlungen mit der Sowjetunion einbringen, und wie beurteilt sie angesichts des bisherigen Verhaltens der Sowjetunion die Erfolgschancen? Wird die Bundesregierung die griechische Regierung dahin gehend verständigen, daß es nach unserer Rechtsauffassung nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, weshalb keinem Flüchtling aus der DDR das Recht genommen werden darf, sich auf diese deutsche Staatsangehörigkeit zu berufen? Zu Frage 30: Die Bundesregierung begrüßt die im letzten Monat von 21 Ländern des Europarates einstimmig angenommene Entschließung, in der für freie Ausreisemöglichkeiten der Sowjetunion-Deutschen plädiert und die sowjetische Regierung aufgefordert wird, die „schwerwiegenden Diskriminierungen" einzustellen, sowie die Anträge Ausreisewilliger deutscher Abstammung zügig zu bearbeiten. Die Bundesregierung betrachtet dies als eine wertvolle Unterstützung ihrer entsprechenden eigenen Bemühungen. Es sei daran erinnert, daß der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen bei ihren Gesprächen mit der sowjetischen Führung im Juli in Moskau nachdrücklich für die Sowjetunion-Deutschen eingetreten sind. Die Bundesregierung wird die Sowjetunion immer wieder nachdrücklich auffordern, ihre Auswanderungspolitik zu lockern, sowie die Lage der Deutschen in der Sowjetunion zu verbessern und dabei die Empfehlungen und Forderungen des Europarates gegenüber der sowjetischen Führung geltend machen. Sie erwartet weiterhin, daß sich die sowjetische Führung unseren Appellen auf die Dauer nicht verschließt; ich selbst habe zu diesem Thema am 20. September 1983 über das Pressereferat des Auswärtigen Amtes folgende Erklärung abgegeben: Friede heißt nicht nur Friedenserhaltung — gegen jedes Kriegsrisiko; Friede heißt auch Friedensgestaltung auf der Grundlage von Menschenrecht und Menschlichkeit. Das Schicksal der Deutschen in der Sowjetunion und der Rückgang der Zahl der deutschen Aussiedler aus der Sowjetunion beweisen, daß die Sowjetunion diese Maßstäbe des Friedens mißachtet. Die früher im europäischen Teil der Sowjetunion ansässigen Deutschen wurden im Zusammenhang mit den Ereignissen des II. Weltkrieges zwangsweise umgesiedelt. Sie leben jetzt vornehmlich in Kasachstan, dem asiatischen Teil der russischen Sowjetrepublik und in Kirgisien. Nach der letzten sowjetischen Volkszählung im Jahre 1979 betrug ihre Anzahl rund 2 Millionen. Nicht überprüfbaren kürzlichen Pressemeldungen zufolge hat ihre Zahl in den letzten Jahren zugenommen. Die rückläufige Entwicklung der Zahl deutscher Aussiedler aus der Sowjetunion erfüllt die Bundesregierung nach wie vor mit großer Sorge. Dieser Rückgang ist seit 1976 zu verzeichnen und hat sich seit 1981 verstärkt (Monatsdurchschnitte 1976: 809, 1977: 773, 1978: 705, 1979: 602, 1980: 580, 1981: 314, 1982: 172, 1. Januar bis 31. August 1983: 115 Aussiedler). Die Entwicklung ist eingetreten, obwohl wir das Problem in den letzten Jahren wiederholt mit großem Nachdruck gegenüber der sowjetischen Führungsspitze angesprochen haben. Der Haupteinwand der sowjetischen Seite, der Rückgang der Zahlen, sei natürlich, da die meisten Ausreisewilligen schon ausgereist seien, ist nicht stichhaltig. Beim Deutschen Roten Kreuz sind derzeit etwa 100 000 Ausreisewünsche erfaßt. Die Bundesregierung benutzt weiterhin jede geeignete Gelegenheit, um an die sowjetische Führung zu appellieren, ihre mehrfach geäußerten Wohlwollenserklärungen in die Tat umzusetzen. Wir werden auf jeden Fall die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen und die Sowjetunion auf Einhaltung ihrer Zusagen in geeigneter Form drängen. Ernsthafte Vertrauensbildung und echte Entspannung sind nur möglich, wenn das gegebene Wort eingehalten und elementare Menschlichkeit verwirklicht wird. Zu Frage 31: Das — noch nicht in Kraft getretene — Rechtshilfeabkommen zwischen der DDR und Griechenland gibt der Bundesregierung keine Veranlassung von ihrer bisher zur deutschen Staatsangehörigkeit vertretenen Haltung abzurücken, wonach es in Deutschland nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Grundgesetz gibt. Nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung können sich Deutsche aus der DDR und Berlin (Ost) ebenso wie die übrigen Deutschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, also auch in Griechenland, hierauf berufen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin intensiv darum bemühen, daß die griechische Regierung unseren Rechtsstandpunkt im Interesse der Menschen im geteilten Deutschland berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 1989* Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 32): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Behörden in Teheran den Ärzten und Ärztinnen, die teilweise schon viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben und arbeiten, keine Ausbürgerungsanträge aus der iranischen Staatsangehörigkeit bewilligen, und wie kann sie dazu beitragen, daß diese die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die iranische Regierung einer Entlassung von iranischen Medizinern aus der iranischen Staatsangehörigkeit überwiegend mit der Begründung nicht zustimmt, daß deren Dienste derzeit im Iran dringend benötigt werden. Die vielfältigen Bemühungen unserer Botschaft Teheran, die iranische Seite zu einer flexibleren Haltung zu bewegen, waren bisher ergebnislos. Solange die Kriegssituation zwischen dem Iran und dem Irak andauert, sieht das Auswärtige Amt keine realistische Möglichkeit, den Iran durch diplomatische Demarchen von dieser ablehnenden Haltung abzubringen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bei der Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger aufgrund der Ziffer II des Schlußprotokolls zum deutsch-iranischen Niederlassungsabkommen (BGBl. 1955 II S. 829) völkerrechtlich gebunden, Iraner erst einzubürgern, wenn sie entweder aus der iranischen Staatsangehörigkeit schon entlassen worden sind oder die iranische Regierung der Einbürgerung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Bundesregierung wird auch künftig geeignete Gelegenheiten nutzen, um mit der iranischen Regierung Gespräche mit dem Ziel zu führen, zu einer befriedigenderen Handhabung der Einbürgerungsklausel zu kommen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Frage 33): Womit begründet die Bundesregierung das Durchbrechen des Flug-Boykotts mit der Sowjetunion durch Herrn Botschafter Andreas Mayer-Landrut, der laut SPIEGEL Nr. 39/ 1983 dienstlich über Wien nach Bonn flog? Die zeitweilige Suspendierung des Flugverkehrs in die und aus der Sowjetunion war keine Aktion, die deutsche Reisende behindern sollte, sondern ein Ausdruck der äußersten Betroffenheit und Empörung gegenüber dem durch nichts zu rechtfertigenden sowjetischen Vorgehen gegen ein südkoreanisches Zivilflugzeug. Demgemäß kann von einem Durchbrechen des Flugboykotts gegenüber der Sowjetunion seitens der Bundesrepublik Deutschland keine Rede sein. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (GRÜNE) (Drucksache 10/457 Fragen 34 und 35): Welche konkreten Schritte haben das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Tegucigalpa seit Anfang Juni 1983 unternommen, um — wie den Überbringern einer Petition von 4 600 Personen seitens des Auswärtigen Amts zugesichert — die seit März 1983 im Gefängnis einsitzende Deutsch-Honduranerin Inés Schwaderer-Murillo während ihres Gefängnisaufenthalts konsularisch zu betreuen und eine offizielle Prozeßbeobachtung durch die deutsche Botschaft vorzubereiten, vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß in diesem Fall der Zeitraum der Anklagevorbereitung nicht einen Monat, wie dies normalerweise der Fall ist, sondern bereits drei Monate andauert? Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Wunsch der honduranischen Regierung beabsichtigt ist, die in Honduras an der Grenze zu El Salvador gelegenen Lager Colomancagua und Mesa Grande für ca. 17 000 salvadorianische Flüchtlinge zum Zweck der Verbesserung der Operationsmöglichkeiten des honduranischen Militärs gegen die in El Salvador operierende salvadorensische Guerilla zu verlegen, obwohl sich die Flüchtlinge eindeutig gegen eine Verlagerung ins Landesinnere ausgesprochen haben, und ist die Bundesregierung bereit, ihre finanziellen Leistungen im Rahmen der humanitären Hilfe auch für diese Zwangsverlagerung zur Verfügung zu stellen, die für die Flüchtlinge massive soziale und humanitäre Probleme nach sich ziehen würde, wie bei der vor zwei Jahren erfolgten Verlagerung von La Virtud nach Mesa Grande? Zu Frage 34: Obwohl die honduranischen Behörden wegen der doppelten Staatsangehörigkeit von Frau Murillo Schwaderer nicht verpflichtet sind, der Botschaft in Tegucigalpa eine konsularische Betreuung zu gestatten, konnte dank der ständigen Bemühungen der Botschaft und einer Intervention auf hoher politischer Ebene erreicht werden, daß ein Konsularbeamter Gelegenheit erhielt, Frau Murillo Schwaderer am 19. Juli 1983 in der Haftanstalt zu besuchen. Das Gespräch in der Frauenhaftanstalt konnte unbeaufsichtigt geführt werden. Dem Auswärtigen Amt wie auch der Botschaft Tegucigalpa ist es verwehrt, in ein laufendes Strafverfahren einzugreifen. Hinsichtlich der Frage der Dauer der Anklagevorbereitung ist zu berücksichtigen, daß Frau Murillo Schwaderer von honduranischer Seite Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, die für Sprengstoffanschläge, Entführungen und Raubüberfälle verantwortlich gemacht wird. Konkrete Maßnahmen wurden anläßlich des Gesprächs mit der Mutter der Inhaftierten am 21. Juni 1983 im Auswärtigen Amt anläßlich der Übergabe von Unterschriftenlisten nicht zugesichert, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, ob die honduranische Seite der Botschaft die konsularische Betreuung von Frau Murillo Schwaderer gestatten würde. 1990* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 Die Botschaft wird den Fortgang des Verfahrens gegen Frau Murillo Schwaderer, die durch einen Anwalt ihrer Wahl vertreten ist, auch weiterhin beobachten und Frau Murillo Schwaderer im Rahmen des Möglichen konsularisch betreuen. Zu Frage 35: Nach Kenntnis der Bundesregierung betreut der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen etwa 16 000 Flüchtlinge aus El Salvador in Honduras. Mehr als 9 000 Flüchtlinge halten sich in dem Lager Mesa Grande auf, das etwa 50 km von der Grenze entfernt ist. Das Lager Colomoncagua mit ca. 6 000 Flüchtlingen ist in unmittelbarer Grenznähe. In dem Grenzbereich, dessen Verlauf im übrigen zwischen El Salvador und Honduras teilweise strittig ist, war die Sicherheit der Flüchtlinge nicht immer gewährleistet. Der Hohe Flüchtlingskommissar hat aus diesem Grund mobile Beobachtungsgruppen im Grenzbereich zum Schutz der Flüchtlinge eingesetzt. Die Verlegung der Flüchtlinge aus dem Grenzbereich soll zum einen ihre Sicherheit gewährleisten und zum anderen ihnen die Möglichkeit geben, durch landwirtschaftlichen Anbau einen gewissen Grad an Selbstversorgung zu erreichen. Die meisten der Flüchtlinge sind Bauern, von denen nur ein kleiner Teil in der Nähe des Lagers von Mesa Grande eine Selbstversorgung erreichen kann. In einer Zusammenarbeit zwischen dem Hohen Flüchtlingskommissar der VN und der honduranischen Regierung ist daher die Errichtung von landwirtschaftlichen Siedlungen vorgesehen für Flüchtlinge aus El Salvador, aber auch aus Nicaragua und Guatemala. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Umsiedlung und Integration der Flüchtlinge ohne soziale oder humanitäre Härten erfolgen wird. Der Hohe Flüchtlingskommissar der VN hat für die landwirtschaftlichen Siedlungen 1984 einen Betrag von 2,244 Millionen US-Dollar vorgesehen. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des Hohen Flüchtlingskommissars, den Flüchtlingen zur Selbstversorgung zu verhelfen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die Flüchtlinge eindeutig gegen eine Ansiedlung im Landesinnern von Honduras ausgesprochen hätten. Eine derartige Ansiedlung dient auch nicht einer in der Frage angesprochenen „Verbesserung der Operationsmöglichkeiten des honduranischen Militärs", es sei denn, daß man eine Unterstützung der Guerillaverbände aus den Lagern unterstellt. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Schneider (Berlin) (GRÜNE) (Drucksache 10/457 Fragen 36 und 37): Welche Informationen über Methoden und Häufigkeit von Folter an Kindern in der Türkei liegen der Bundesregierung vor bzw. wie beurteilt die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen über diese Tatsache? Ist die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung wegen Kinderfolter vorstellig geworden bzw. beabsichtigt sie dies zu tun? Zu Frage 36: Vorwürfe wegen angeblicher Folter von Kindern sind der Bundesregierung bisher nur aufgrund der Dokumentation von Terre des Hommes vom 2. März 1983 über „Kinder und Jugendliche im türkischen Militärgefängnis Diyarbakir, z. B. Yilmaz Ali, 14 Jahre, seit drei Jahren in Haft", bekannt geworden. Auf diese Quelle gehen auch die entsprechenden Berichte in den deutschen Medien zurück. Diese Dokumentation stützt sich auf eine Liste von 58 Namen. Nach den in dieser Liste angegebenen Geburtstagen betreffen zur Zeit der Verhaftung nach der bei uns gültigen rechtlichen Definition 56 Fälle Jugendliche, d. h. Personen zwischen 14 und 18 Jahren und nur 2 Fälle Kinder im Alter unter 14 Jahren. Ali Yilmaz war bei seiner Verhaftung am 9. August 1980 11 Jahre alt und wurde am 15. Juni 1981 entlassen. Fadil Yaraldik soll nach Angaben von Terre des Hommes 1969 geboren sein und wäre dann bei seiner Verhaftung ebenfalls 11 Jahre alt gewesen, nach türkischen Angaben wurde er in Wirklichkeit 1959 geboren. Wie ich in meiner Antwort auf eine ähnliche Frage des Kollegen Lammert am 29. September 1983 ausgeführt habe, ist die Bundesregierung den Vorwürfen, in Diyarbakir würden Kinder und Jugendliche gefoltert, nachgegangen. Nach türkischen Angaben vom Juni 1983 zu 36 der von Terre des Hommes genannten Fälle sind davon noch 12 Jugendliche in Haft. An ihnen konnten keine Spuren von Folterungen festgestellt werden. Diese Angaben wurden seinerzeit auch Terre des Hommes gegenüber gemacht und wurden bis heute — soweit uns bekannt ist — nicht bestritten. Von den verbleibenden 22 der von Terre des Hommes genannten Fälle sind bei 18 die Familiennamen unbekannt; in der Liste dieser Organisation sind die Vor- und Nachnamen vertauscht und fehlen teilweise. Das Auswärtige Amt hat die türkische Botschaft um Angaben zu den fehlenden Fällen gebeten. Zu Frage 37: Die Bundesregierung verurteilt Menschenrechtsverletzungen, z. B. Folterungen und hat dies auch gegenüber der türkischen Regierung ständig vertreten. Sie hat die Vorwürfe von Terre des Hommes wegen angeblicher Kinderfolter in der bereits erwähnten Weise mit der türkischen Regierung aufgenommen und hält ihre Bitte bezüglich der noch fehlenden Antworten aufrecht. Unter den gegebenen Umständen kann sie in dieser spezifischen Frage nicht mehr tun. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 1991* Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 38): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, dem chilenischen Exilpolitiker Volodia TEITELBOIM das Einreisevisum für einen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland vom 17. bis 20. September 1983 zu verweigern? Herrn Teitelboim ist der beantragte Einreisesichtvermerk nicht abgelehnt worden. Der Sichtvermerksantrag — unterstützt durch Note der kubanischen Botschaft in Moskau — wurde bei unserer Botschaft in Moskau am 31. August 1983 mit der Begründung gestellt, persönliche Angelegenheiten in der kubanischen Botschaft in Bonn erledigen zu wollen. Herr Teitelboim wurde darauf hingewiesen, daß er den Sichtvermerk in Havanna hätte beantragen müssen und daß die Botschaft deshalb erst die Ermächtigung der zuständigen Botschaft in Havanna einzuholen habe. Diese Ermächtigung wurde erteilt und ging am 17. September 1983 bei der Botschaft Moskau ein. Die kubanische Botschaft in Moskau wurde am 19. September 1983 telefonisch unterrichtet, daß der Sichtvermerk erteilt werden könne. Dennoch erschienen daraufhin weder ein Angehöriger der kubanischen Botschaft — wie angekündigt — noch Herr Teitelboim selbst, um den Reisepaß zur Sichtvermerkserteilung vorzulegen. Ein späterer Protest des Parteivorstandes der DKP, wonach Herr Teitelboim auf seine (des Parteivorstandes) Einladung die Bundesrepublik Deutschland habe besuchen wollen, zeigt im übrigen, daß Herr Teitelboim bei der Sichtvermerks-Antragstellung zumindest keine vollständigen Angaben gemacht hat. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 39 und 40); Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtswidrige und gegen internationale Konventionen verstoßende Massenvertreibung und Verfolgung der Indios in Nicaragua, was wird sie, zusammen mit befreundeten Staaten — auch der EG —, unternehmen, um die Beendigung der gravierenden Menschenrechtsverletzungen einzufordern? Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß einerseits die VR Polen — auch nach der Einstellung der Zins- und Tilgungsraten für die Verschuldung im Westen und nach Verhängung des Kriegsrechts im Dezember 1981 — die den Ostblock stärkenden Rüstungsausgaben weiter um 7,1 v. H. bzw. 5,4 Milliarden Dollar erhöht hat, andererseits aber auch in diesem und in den folgenden Jahren verbürgte und nichtverbürgte hohe Schulden an die Bundesrepublik Deutschland nicht zahlen kann, und wenn dies zutrifft, wie beurteilt die Bundesregierung das Zusammentreffen von hohen Schäden für unsere Steuerzahler mit der verstärkten, gegen die Sicherheit des westlichen Bündnisses gerichteten Rüstung? Zu Frage 39: Die Bundesregierung hat sich wiederholt — auch im Deutschen Bundestag — zur Lage der Indios in Nicaragua geäußert. Sie ist äußerst besorgt über die Behandlung der Stämme der Miskito, Sumo und Rama durch die sandinistische Regierung. Deren Widerstand gegen die Alphabetisierungskampagne, vor allem aber die Zwangsevakuierungen der Indios vom Grenzfluß zu Honduras Rio Coco in grenzferne Gebiete, haben zu erheblichen Spannungen mit den Sandinisten und auch zu Opfern unter den Indios geführt. In den Siedlungsgebieten der Indios ist es zu Massenfestnahmen gekommen. Die Anzahl der Indio-Flüchtlinge in Honduras soll inzwischen 20 000 erreicht haben. Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der sandinistischen Regierung — zuletzt mit Innenminister Tomas Borge bei seinem Besuch in Bonn vom 5. bis 7. Oktober 1983 — wiederholt auf die notwendige Achtung der Menschenrechte bei der Behandlung dieser Völkerstämme hingewiesen. Die Bundesregierung hat außerdem mehrfach deutlich gemacht, daß die Fortführung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Nicaragua auch von der Entwicklung in diesem Land abhängt. Sie hat die Regierung in Managua an ihre eigenen Revolutionsziele nämlich Pluralismus, gemischte Wirtschaft und echte Blockfreiheit erinnert. Auch mit ihren europäischen Partnern hat die Bundesregierung — im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit — die geschilderten Probleme erörtert. Die Zehn sind sich in ihrer Besorgnis über die innenpolitische Entwicklung Nicaraguas einig und haben dies verschiedentlich zum Ausdruck gebracht. Zu Frage 40: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse über die polnischen Rüstungsangaben. Die offiziellen Angaben aus den Ländern des Warschauer Pakts erlauben keinen gesicherten Rückschluß auf die Höhe der tatsächlichen Ausgaben. Die Behauptung, daß die polnischen Rüstungsausgaben um 7,1% erhöht wurden, geht auf eine in der „Welt" vom 21. September 1983 wiedergegebene Meldung der polnischen Zeitschrift „Tygodnik Mazowsze" zurück. Diese Meldung kann die Bundesregierung nicht nachprüfen. Zahlen über Rüstungsausgaben und über die Auslandsverschuldung sind nicht vergleichbar. Rüstungsausgaben erfolgen in Sloty. Sofern sich die Ausgaben auf den Kauf von Waffen und militärischen Ausrüstungsgütern beziehen, werden sie nicht in frei konvertierbarer Währung getätigt. Zins- und Rückzahlungen aus Krediten aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen westlichen Ländern müssen dagegen in Devisen erfolgen. Wenn die polnische Regierung Geld für Rüstungsausgaben zur Verfügung hatte, bedeutet das nicht, daß sie auch genügend Devisen besaß, um westliche Kredite zu bedienen oder zurückzuzahlen. Im übrigen kann an der Haltung der Bundesregierung zu Rüstungsausgaben kein Zweifel beste- 1992* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 hen. Sie hat wiederholt deutlich gemacht, daß sie die Rüstungsausgaben der Staaten des Warschauer Pakts für zu hoch hält. Die Bundesregierung tritt daher stets für Verhandlungen über die Reduzierung der militärischen Potentiale ein, um ein Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau herzustellen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Frage 91): Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Hubschrauber der Bundeswehr, die nicht ausschließlich als Sanitätshubschrauber verwendet werden, für den Fall des Transports von verletzten Soldaten oder Zivilisten im Verteidigungsfall mit dem Zeichen des Roten Kreuzes kenntlich zu machen? Die Bundeswehr verfügt nicht über Hubschrauber, die ausschließlich als Sanitätsluftfahrzeuge verwendet werden. Gemäß Artikel 35 des I. Genfer Abkommens vom 16. August 1949 werden Transporte von Verwundeten in gleicher Weise wie die beweglichen Sanitätseinheiten geschont oder geschützt. Die Schutzwirkung ergibt sich jedoch nur bei direkter visueller Erkennung und Identifizierung. Es wird geprüft, wie durch die Verwendung des Schutzzeichens, eines Blinklichts, eines Funksignals oder eines elektronischen Systems der Schutz verbessert werden kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 5): Kann es die Bundesregierung verantworten, angesichts der jüngsten schweren Menschenrechtsverletzungen in El Salvador und angesichts der Tatsache, daß ein Grund für die seinerzeitige Einstellung der Entwicklungshilfe an El Salvador die nicht gewährleistete Sicherheit der Entwicklungshelfer war, die Entwicklungshilfeleistungen wieder aufzunehmen? Die Bundesregierung hat die Absicht, in El Salvador — wie auch in anderen Ländern — die Kräfte zu unterstützen, die für den Ausbau demokratischer Strukturen und sozialer Reformen eintreten. Die Entwicklung in El Salvador seit den demokratischen Wahlen im März 1982 gibt Anlaß, auf eine positive Entwicklung zu hoffen. Für das Frühjahr 1984 sind zudem Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Durch die entwicklungspolitische Zusammenarbeit kann ein wichtiger Beitrag zur Besserung der Lage der unter den Bürgerkriegswirren der vergangenen Jahre leidenden Bevölkerung geleistet werden. Die Bundesregierung wird selbstverständlich vor Entsendung von Fachkräften die Sicherheitslage sorgfältig prüfen lassen. Nach den hier vorliegenden Informationen waren Streitkräfte der Regierung an den von Ihnen angesprochenen Menschenrechtsverletzungen in El Salvador nicht beteiligt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 28 und 29): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland niemand um die systematische Kontrolle der Gesamttages-/Wochenarbeitszeit der Fernfahrer kümmert, weil nur die sogenannte Lenkzeit überwacht wird, aber durch Vorarbeiten, wie z. B. das Selbstbeladen seines Fahrzeugs, die zugelassene Lenkzeit des Fernfahrers von acht Stunden oft weit überschritten wird und dadurch wirkliche Arbeitszeiten von zwölf und mehr Stunden keine Seltenheit sind, und welche Folgerungen kann sie in ihrem Verantwortungsbereich daraus ziehen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße im Bereich der Sozialvorschriften abzubauen, die durch ihre unterschiedliche Handhabung und durch die weitgehend fehlende Kontrolle ihrer Einhaltung auf seiten der Straße bestehen? Zu Frage 28: Es trifft nicht zu, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland niemand um die systematische Kontrolle der Arbeitszeiten, Lenkzeiten und Ruhezeiten der Fernfahrer kümmert. Zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, daß für die Arbeitszeit der Fernfahrer ein gesetzlicher Rahmen durch die Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung geschaffen worden ist. Im Rahmen dieser Bestimmungen haben die Tarifpartner im Bundes-Manteltarifvertrag für den Fernverkehr die wöchentliche Arbeitszeit der Fernfahrer auf höchstens 60 Stunden festgelegt. Hierbei muß ich allerdings hinzufügen, daß der Bundes-Manteltarifvertrag zur Zeit Gegenstand von Neuverhandlungen ist. Diese rein arbeitszeitrechtlichen Regelungen haben durch die Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über Lenk- und Ruhezeiten (Sozialvorschriften im Straßenverkehr) eine wesentliche Ergänzung erfahren, die neben dem Arbeitsschutz insbesondere auch auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit abzielt. Danach darf der Fernfahrer im Rahmen seiner Arbeitszeit grundsätzlich täglich nicht länger als acht Stunden hinter dem Steuer sitzen; ferner muß er nach vier Stunden Fahrt eine Unterbrechung einlegen. Vor allem aber darf er eine Fahrt nur antreten, wenn er innerhalb der letzten 24 Stunden grundsätzlich mindestens elf zusammenhängende Stunden Ruhezeit eingehalten hat. Die Einhaltung dieser gesetzlichen und tariflichen Regelungen wird insbesondere auch in der Bundesrepublik Deutschland ständig kontrolliert. Neben der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr ist dies vor allem Aufgabe der Bundesländer, das Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1983 1993* heißt der Länderpolizeien und Gewerbeaufsichtsämter. Intensität und Ausmaß der ständigen Kontrollen werden deutlich an der Zahl der jährlichen Bußgeldbescheide (1981 waren es z. B. mehr als 46 000). Sowohl das Verkehrsgewerbe als auch die Fahrer selbst beklagen eher ein Zuviel als ein Zuwenig an Kontrollen. Selbstverständlich wird auch darauf geachtet, ob durch die von Ihnen erwähnten Beladetätigkeiten gegen bestehende Vorschriften verstoßen wird. Be- und Entladetätigkeiten sind als solche allerdings nicht unzulässig, können aber dazu führen, daß z. B. die vorgeschriebene Ruhezeit nicht eingehalten bzw. die Arbeitszeit überschritten wird. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten ausreichen, um in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu gewährleisten. Zu Frage 29: Die Bundesregierung räumt ein, daß es Unterschiede und Probleme bei der Anwendung der Sozialvorschriften geben kann. Dies ist aber dadurch bedingt, daß die Überwachung von Vorschriften etwa gegenüber der Deutschen Bundesbahn wesentlich einfacher ist als im Falle von zehntausenden Verkehrsunternehmen. Ich darf aber in diesem Zusammenhang wie schon bei der Beantwortung der Frage Nr. 28 erneut hervorheben, daß Ausmaß und Intensität der Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr im Bereich der Bundesrepublik Deutschland beachtlich sind. Die zuständigen Beamten der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, insbesondere aber auch der Länderpolizeien und der Gewerbeaufsicht, sind täglich im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Wie schon erwähnt, wurden im Jahre 1981 über 46 000 Bußgeldbescheide erlassen und mehr als 25 000 Verwarnungen ausgesprochen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 32): Wird die Bundesregierung die dramatische Zunahme der Waldschäden zum Anlaß nehmen, die Kraftfahrer zu einer umweltverträglichen Fahrweise anzuhalten, und wird sie die Vorschriften für die Überprüfung der Autoabgase verschärfen? In Presse, Funk und Fernsehen ist in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen worden, daß durch vernünftige Fahrweise eines Kraftfahrers nicht nur Kraftstoff eingespart, sondern auch die Geräusch- und Schadstoffemissionen reduziert werden können. Im Rahmen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen hat der Bewerber unter anderem den Nachweis zu erbringen, daß er die Grundzüge der energiesparenden Fahrweise beherrscht. Hinsichtlich der Überprüfung des Abgasverhaltens im Verkehr befindlicher Fahrzeuge haben erste neuere Untersuchungen gezeigt, daß sich durch optimale Motoreinstellung für die Schadstoffemissionen von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen nur geringfügige Reduzierungen über einen gewissen Wartungszeitraum erreichen lassen; für die Stickoxidemissionen, die für den „sauren Regen" mitverantwortlich gemacht werden, können dagegen keine Verbesserungen erreicht werden. Weitere Untersuchungsergebnisse bleiben abzuwarten, bevor erforderlichenfalls wirksame Maßnahmen zur strengeren Überprüfung des Abgasverhaltens der Kraftfahrzeuge ergriffen werden können. In dieser Frage hat der Bundesminister für Verkehr ständigen Kontakt mit der Vereinigung für die technische Kraftfahrzeugüberwachung (TÜV), dem Verband der Automobilindustrie (VDA) sowie mit dem Kraftfahrzeughandwerk.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gudrun Weyel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Staatssekretärin, halten Sie es nicht für selbstverständlich, daß bei einer verantwortlichen Überprüfung in erster Linie solche Produkte geprüft werden, bei denen ein Verdacht vorliegt?
    Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Ja, das habe ich ausgeführt.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine weitere Zusatzfrage von Frau Weyel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gudrun Weyel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Hält die Bundesregierung angesichts dieser inzwischen erwiesenen Zahlen oder der vermuteten Zahlen — wobei sicher noch offen ist, wie diese falschen Meldungen eigentlich verbreitet wurden — es für notwendig, im Bereich der Überprüfung geeignete Maßnahmen zu treffen, um das vielleicht etwas intensiver zu gestalten?
    Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Weyel, das ist Sache der Länder.