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    565. gehalten,: 1
    566. Herabsetzung: 1
    567. Gerichte.: 1
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    584. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Unglücks bei dem Übungsschießen der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Münsingen am 3. Oktober 1983 1825 A Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Dollinger 1825 B Erweiterung der Tagesordnung 1825 B Termine für die Vorlage des Forschungsberichts und des Faktenberichts der Bundesregierung 1825 B Beratung des Berufsbildungsberichts 1983 — Drucksache 10/334 — Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 1825 D Kuhlwein SPD 1829 A Rossmanith CDU/CSU 1832 B Neuhausen FDP 1834 B Dr. Jannsen GRÜNE 1836 C Kastning SPD 1838 D Nelle CDU/CSU 1841 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 1843 B Frau Odendahl SPD 1846 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Beratung des Agrarberichts 1983 der Bundesregierung -- Drucksachen 10/89, 10/386 — Michels CDU/CSU 1848 B Wimmer (Neuötting) SPD 1849 D Paintner FDP 1851 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 1852 D Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . 1854 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 10/319 — Dr. Götz CDU/CSU 1856 C Klein (Dieburg) SPD 1857 D Beckmann FDP 1859 D Frau Reetz GRÜNE 1860 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Nichtigkeit der Entscheidungen der als „Volksgerichtshof" und „Sondergerichte" bezeichneten Werkzeuge des nationalsozialistischen Unrechtsregimes — Drucksache 10/116 — Fischer (Osthofen) SPD 1881 B Marschewski CDU/CSU 1882 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 1883 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 1885 D Kleinert (Hannover) FDP 1887 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 10/423 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Schneider (Berlin) GRÜNE 1888 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 1890 C Dr. Olderog CDU/CSU 1891A Bachmaier SPD 1892 B Dr. Hirsch FDP 1893 C Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Bastian und der Fraktion DIE GRÜNEN Giftgas — Lagerung, Gefährdung — Rechtsgrundlagen — Drucksachen 10/97, 10/444 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Giftgas — Souveränität, Kontrolle — Giftgasrüstung — Drucksachen 10/98, 10/444 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN Giftgas — Öffentliche Information — Völkerrecht, Interpretation — Repressalien — Drucksachen 10/99, 10/444 — Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 1895 B Genscher, Bundesminister AA 1897 B Jungmann SPD 1903 B Graf Huyn CDU/CSU 1905 D Dr. Feldmann FDP 1908 B Frau Kelly GRÜNE 1910 A Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/428 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/429 — 1912 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes an der Schleißheimer Straße in München an die Landeshauptstadt München — Drucksache 10/422 — 1912 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes der ehemaligen Klosterkaserne in Konstanz — Drucksachen 10/226, 10/430 — . . . . 1913A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Restfläche der ehemaligen Marine- Kaserne Bremerhaven- Lehe; hier: Veräußerung an die Stadt Bremerhaven — Drucksachen 10/372, 10/431 — . . . . 1913A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zu bestimmten Beförderungen im Binnenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind — Drucksachen 10/358 Nr. 92, 10/410 — . 1913 C Fragestunde — Drucksache 10/457 vom 7. Okt. 1983 — Deponierung von Systemteilen der Pershing I und II auf dem US-Army-Gelände in Frankfurt-Hausen MdlAnfr 95, 96 07.10.83 Drs 10/457 Horacek GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg 1862 A, B, C, D, 1863 A, B, C, D, 1864 A, B, C, D, 1865 A, B, C, D, 1866A,B,C,D, 1867A,B,C ZusFr Horacek GRÜNE 1862 A, B, C, 1864 D, 1865 A ZusFr Fischer (Frankfurt) GRÜNE 1862 C, 1866 A ZusFr Frau Blunck SPD 1862 D, 1865 C ZusFr Bastian GRÜNE 1863 A ZusFr Frau Kelly GRÜNE 1863 A ZusFr Sauermilch GRÜNE 1863 B ZusFr Frau Gottwald GRÜNE 1863 C ZusFr Sielaff SPD 1863 D ZusFr Dr. Sperling SPD 1863 D, 1867 C ZusFr Schneider (Berlin) GRÜNE 1864 A, 1867 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 1864 B ZusFr Frau Simonis SPD 1864 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 1864 C, 1865 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 III ZusFr Conradi SPD 1865 D ZusFr Eigen CDU/CSU 1866 A ZusFr Frau Schoppe GRÜNE 1866 B ZusFr Catenhusen SPD 1866 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 1866 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1866 D ZusFr Dörflinger CDU/CSU 1867 A Aufhebung der Zweckentfremdungsverordnung und der Hindernisse für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen; Einstellung des Sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr 9, 10 07.10.83 Drs 10/457 Waltemathe SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 1868 A, B, C, D, 1869 A, B, C, D, 1870 A ZusFr Waltemathe SPD . . . 1868 A, B, 1869 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1868 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 1868 C ZusFr Conradi SPD 1868 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 1869 A ZusFr Dr. Sperling SPD 1869 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 1869 B ZusFr Müntefering SPD 1870 A Eigentumsförderung nach dem Investitionsgutmodell; Grundlagen der 2. Berechnungsverordnung MdlAnfr 11, 12 07.10.83 Drs 10/457 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 1870 B, C, D, 1871 A, B, C ZusFr Conradi SPD 1870 B, C, 1871 B ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 1870 C ZusFr Müntefering SPD 1870 D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1871 A ZusFr Waltemathe SPD 1871 A, C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 1871 C Ersetzung des Wohngeldes durch ungebundene Transferzahlungen MdlAnfr 13 07.10.83 Drs 10/457 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 1871 D, 1872 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 1872 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1872 B ZusFr Müntefering SPD 1872 B ZusFr Frau Rönsch CDU/CSU 1872 B ZusFr Waltemathe SPD 1872 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 1872 D Anstiftung zur Steuerhinterziehung durch Propagierung der Selbsthilfe im Wohnungsbau MdlAnfr 14 07.10.83 Drs 10/457 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 1872D, 1873 A, B, C ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 1873A ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 1873 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1873 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1873C ZusFr Grünbeck FDP 1873 C Preisgünstiges Bauland der Gemeinden für einkommensschwächere Haushalte MdlAnfr 15 07.10.83 Drs 10/457 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 1873D, 1874 A, B, C, D, 1875 A, B, C ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . 1873D, 1874A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1875 B ZusFr Dörflinger CDU/CSU 1875 B ZusFr Dr. Sperling SPD 1875 C ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 1875 D ZusFr Frau Rönsch CDU/CSU 1875A ZusFr Sauermilch GRÜNE 1875 A ZusFr Waltemathe SPD 1875 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 1875 C Senkung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung MdlAnfr 16 07.10.83 Drs 10/457 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 1875D, 1876 A, B, C, D, 1877A ZusFr Müntefering SPD 1875 D ZusFr Dr. Sperling SPD 1876 A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 1876 B ZusFr Waltemathe SPD 1876 B ZusFr Grünbeck FDP 1876 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1876 D Neuregelung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau MdlAnfr 17 07.10.83 Drs 10/457 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 1877 A, B, C, D ZusFr Müntefering SPD 1877 A,B ZusFr Grünbeck FDP 1877 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1877 C ZusFr Waltemathe SPD 1877 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Einschränkung des Zweitwohnungsbaus in Fremdenverkehrsgebieten MdlAnfr 18, 19 07.10.83 Drs 10/457 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 1878 A, B, C, D, 1879A,B,C ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 1878B,C ZusFr Grünbeck FDP 1878 D ZusFr Dörflinger CDU/CSU 1879A,B ZusFr Sauermilch GRÜNE 1879 B Anti-amerikanische Haltung der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem NATO- Doppelbeschluß MdlAnfr 23 07.10.83 Drs 10/457 Frau Simonis SPD Antw StSekr Boenisch BPA 1879 C, D, 1880 A, B,C, D ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 1879D, 1880A ZusFr Bastian GRÜNE 1880 A ZusFr Frau Blunck SPD 1880 C ZusFr Frau Kelly GRÜNE 1880 D Nächste Sitzung 1913 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1915* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1915* B Anlage 3 Unterbindung der geschlechtsspezifischen Ausschreibung von Ausbildungsplätzen MdlAnfr 3 07.10.83 Drs 10/457 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 1916* A Anlage 4 Einstellung von Lernbehinderten als Auszubildende und Jungarbeiter bei Bundespost und Bundesbahn MdlAnfr 4 07.10.83 Drs 10/457 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 1916* B Anlage 5 Ablehnung des Entwurfs der Europäischen Tierschutzkonvention durch den Europarat; Einschränkung der Tierversuche durch Novellierung des Tierschutzgesetzes von 1972 MdlAnfr 5, 6 07.10.83 Drs 10/457 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1916* C Anlage 6 Förderung von Schüler- und Jugendfahrten in die DDR seit 1979 MdlAnfr 7, 8 07.10.83 Drs 10/457 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 1917*A Anlage 7 Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Thesen von Dr. Ernst Albrecht und Dr. Haimo George MdlAnfr 25 07.10.83 Drs 10/457 Egert SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 1917* D Anlage 8 Förderung mittelständischer Betriebe angesichts der Finanzierungsbedingungen der DDR im innerdeutschen Handel sowie Erleichterung der Teilnehme an der Leipziger Messe MdlAnfr 56, 57 07.10.83 Drs 10/457 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1918*A Anlage 9 Kriterien für eine Vergabe von Förderungsmitteln im Zonenrandgebiet; Berücksichtigung von Anträgen aus Niederbayern und der Oberpfalz MdlAnfr 70, 71 07.10.83 Drs 10/457 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1918* C Anlage 10 Neubildung der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer bis zum 01.01. 84 und Ablehnung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz MdlAnfr 97, 98 07.10.83 Drs 10/457 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1919*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 V Anlage 11 Zahl der neu hinzukommenden Sozialhilfeempfänger aus dem Kreis der Arbeitslosen MdlAnfr 99 07.10.83 Drs 10/457 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1919*C Anlage 12 Qualitative Unterschiede bei der Heilpraktiker-Ausbildung in privaten Ausbildungsstätten und in Fachschulen des Heilpraktiker-Berufsverbandes MdlAnfr 100 07.10.83 Drs 10/457 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1919* D Anlage 13 Zulassung des Antirheumatikums Felden Tabs 10 und 20 durch das Bundesgesundheitsamt trotz Ablehnung durch die Zulassungskommission MdlAnfr 101, 102 07.10.83 Drs 10/457 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1920*A Anlage 14 Zulassung des Antirheumatikums Felden Tabs 10 und 20 durch das Bundesgesundheitsamt trotz Ablehnung durch die Zulassungskommission; Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch Einführung einer Meldepflicht für durch Arzneimittel verursachte Schäden MdlAnfr 103, 104 07.10.83 Drs 10/457 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1920* B Anlage 15 Überangebot stationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe MdlAnfr 105, 106 07.10.83 Drs 10/457 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1920* D Anlage 16 Erhaltung der Ammertalbahn Tübingen—Stuttgart MdlAnfr 107 07.10.83 Drs 10/457 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1921*A Anlage 17 Gefährdung der Verkehrssicherheit im privaten Omnibusverkehr, insbesondere im Schülerverkehr, durch den Einsatz von Aushilfsfahrern MdlAnfr 108 07.10.83 Drs 10/457 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1921* C Anlage 18 Planung der Umgehungsstraßen in Garmisch-Partenkirchen und deren zeitliche Realisierung, insbesondere im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 1992 MdlAnfr 109, 110 07.10.83 Drs 10/457 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1921* D Anlage 19 Ersatz der Dünnsäureverklappung angesichts eines neuen Verfahrens zur Aufkonzentrierung von Dünnsäure mit 50 %iger Energieeinsparung MdlAnfr 111 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1922*A Anlage 20 Verklappung von Schadstoffen in Nord- und Ostsee, Erteilung von Verklappungsgenehmigungen in den letzten 15 Jahren MdlAnfr 112, 113 07.10.83 Drs 10/457 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1922* C Anlage 21 Entwurf eines Verkehrsschildes: Verbot der Einfahrt lärmintensiver Kraftfahrzeuge in eine Straße MdlAnfr 114, 115 07.10.83 Drs 10/457 Ehrbar CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1923* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Anlage 22 Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf den Bundesbahnstrecken Heide-Neumünster, Bad Oldesloe-Neumünster und Ascheberg-Neumünster; Erhaltung der Arbeitsplätze im Bundesbahn-Ausbesserungswerk in Neumünster MdlAnfr 116, 117 07.10.83 Drs 10/457 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1923* B Anlage 23 Berücksichtigung des Umweltschutzes bei den Korrosionsschutzarbeiten an der Rader Kanalhochbrücke und an anderen Brücken des Bundes MdlAnfr 118, 119 07.10.83 Drs 10/457 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1923* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 1825 28. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 10. Frau Dr. Bard 14. 10. Frau Beck-Oberdorf 13. 10. Bindig 14. 10. Gobrecht ** 14. 10. Haar 13. 10. Dr. Hackel 14. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 14. 10. Herterich 14. 10. Frau Huber 14. 10. Ibrügger 14. 10. Jansen 14. 10. Jung (Düsseldorf) 14. 10. Klein (München) ** 14. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 14. 10. Lennartz 14. 10. Menzel 14. 10. Milz 14. 10. Möllemann 14. 10. Dr. Müller * 14. 10. Offergeld 14. 10. Poß 14. 10. Reents 14. 10. Roth 13. 10. Roth (Gießen) 14. 10. Dr. Scheer 14. 10. Schemken 14. 10. Schlatter 13. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Dr. Soell ** 14. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 10. Dr. Stercken ** 14. 10. Stücklen 14. 10. Tietjen 14. 10. Frau Traupe 14. 10. Verheugen 14. 10. Voigt (Frankfurt) 13. 10. Frau Dr. Wex 14. 10. Dr. Wittmann 14. 10. Wissmann 14. 10. Zink 14. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 70. Konferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1983 dem Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Juni 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen zugestimmt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 28. September 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1983 (Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes) (Drucksache 10/316 - neu -) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Straßenbaubericht 1982 (Drucksache 10/361) zuständig: Ausschuß für Verkehr Viertes Hauptgutachten der Monopolkommission 1980/1981 (Drucksache 9/1892) hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 10/409) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einführung von verbilligten Fernsprechtarifen an Wochenenden, Feiertagen und abends ab 20.00 Uhr für Telefongespräche innerhalb der Gemeinschaft (Drucksache 10/412) zuständig: Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Bericht der Bundesregierung zur Einrichtung von Widerspruchsausschüssen bei der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 1979 (Drucksache 10/442) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Tit. 525 11 - Aus- und Fortbildung, Umschulung - (Drucksache 10/447) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 23 Tit. 671 01 - Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz - (Drucksache 10/465) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 10/446) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 26. Januar 1984 vorzulegen. Die in Vorlage 10/433 unter Nummer 12 aufgeführte EG-Vorlage Geänderter Vorschlag einer fünften Richtlinie des Rates nach Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die Struktur der Aktiengesellschaft sowie über Befugnisse und Verpflichtungen ihrer Organe wird als Drucksache 10/467 verteilt. Die in Drucksache 10/92 unter Nummer 8 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für die Verordnung (EWG) des Rates zur Stärkung der gemeinsamen Handelspolitik und insbesondere des Schutzes gegen unlautere Handelspraktiken wird als Drucksache 10/472 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 30. September 1983 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1981 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. 1916* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 3): Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Ausbildungsplatzmangels für Mädchen Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxis der geschlechtsspezifischen Anbietung von Ausbildungsplätzen und die damit verbundene Benachteiligung auch in solchen Berufen zu unterbinden, die für Männer und Frauen geeignet sind? Es trifft zu, daß noch immer viele Ausbildungsplätze von den ausbildenden Betrieben geschlechtsspezifisch angeboten werden. Die Bundesregierung hat wiederholt an die Ausbildungsbetriebe appelliert, alle Ausbildungsplätze auch jungen Frauen zu öffnen, soweit dies rechtlich zulässig ist; denn nach dem arbeitsrechtlichen EG- Anpassungsgesetz sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze grundsätzlich Männern und Frauen gleichermaßen angeboten werden. Um die Berufs- und Ausbildungschancen von jungen Frauen weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung das Modellprogramm zur Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen entwikkelt und damit auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar den Nachweis erbracht, daß junge Frauen ohne besondere Probleme auch viele sogenannte „Männerberufe" erlernen und ausüben können. Um den jungen Frauen kurzfristig zu helfen, die in diesem Jahr noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen ein einmaliges Ausbildungssonderprogramm beschlossen, in dem vorrangig die Ausbildung junger Frauen gefördert werden soll. Sie hat damit Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, eine Benachteiligung von Mädchen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen zu verhindern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 4): Trifft es zu, daß bei bundeseigenen Betrieben, wie Bundespost und Bundesbahn keine Lernbehinderten mehr als Auszubildende oder als Jungarbeiter eingestellt werden? Nach allen mir vorliegenden Informationen trifft es nicht zu, daß Lernbehinderte bei bundeseigenen Betrieben wie Bundesbahn oder Bundespost keine Einstellung mehr als Auszubildende oder als Jungarbeiter finden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es keine allgemein anerkannte Klassifizierung von Lernbehinderungen gibt. Lernbehinderte gelten nicht als Schwerbehinderte, für die besondere Regelungen bestehen und die nach wie vor unter Berücksichtigung ihrer individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigung und den Anforderungen der unterschiedlichen betrieblichen Verhältnisse als Auszubildende oder Jungarbeiter eingestellt werden. Für Lernbehinderte bestehen in den bundeseigenen Betrieben zwar keine besonderen Regelungen oder Programme, sie werden aber auch nicht aufgrund schlechter Zeugnisse oder Schulnoten als Bewerber zurückgewiesen. Sie müssen sich wie alle anderen Bewerber den für die unterschiedlichen beruflichen Anforderungsprofile bestehenden Eignungstests unterziehen. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert in berufsvorbereitenden Maßnahmen ca. 10 000 Teilnehmer jährlich, darunter auch lernbehinderte Jugendliche. Diese Berufsvorbereitungslehrgänge werden auch in bundeseigenen Betrieben wie Bundesbahn und Bundespost durchgeführt. Einen Einstellungsstopp für Lernbehinderte als Jungarbeiter in bundeseigenen Betrieben gibt es nach meiner Information nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 5 und 6): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung des Entwurfs der Europäischen Tierschutzkonvention durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates, und welche Initiativen wird sie im Hinblick auf die Erarbeitung einer neuen Konvention ergreifen, um die Tierversuche wirksamer als bisher einzuschränken? Ist die Bundesregierung bereit, bei der angekündigten Novellierung des Tierschutzgesetzes von 1972 wesentlich strengere Schutzmaßnahmen und wirksamere Einschränkungen der Tierversuche vorzuschlagen, als es in dem Entwurf des Europarates über ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Versuchstieren vorgesehen war, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in Artikel 9 des Konventionsentwurfs vorgeschlagene Anzeige- und Genehmigungsregelung? 1. Die Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Technologie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, mit der — vorbehaltlich geringfügiger Änderungen — die Annahme des Entwurfs für ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Versuchstieren vorgeschlagen wurde, hat bei der Abstimmung durch die Parlamentarische Versammlung nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Ministerbeauftragten hatten zuvor die Beratung des ÜbereinkommensEntwurfs auf eine Sitzung voraussichtlich Anfang 1984 vertagt, da auch andere Mitgliedstaaten des Europarates Einwände gegen den Text des Übereinkommens-Entwurfs erhoben hatten. Die Ministerbeauftragten beschlossen daher, daß bis zur nächsten Sitzung des Ministerkomitees die Mitgliedstaaten ihre Änderungswünsche einreichen. Das Ministerkomitee hat also eine Entscheidung über den Entwurf noch nicht getroffen, so daß durch die Verschiebung der Beratungen erneut Gelegenheit besteht, nach Lösungen zu suchen, die so- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 1917* weit wie möglich den Belangen des Tierschutzes in der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß in dem Übereinkommen noch deutlicher werden, daß Tierversuche in ganz Europa zu reduzieren sind, und keine Festschreibung des derzeitigen Zustandes erfolgt. 2. Nach Auffassung der Bundesregierung enthält der Übereinkommens-Entwurf Bestimmungen, die auf europäischer Ebene zu einer Verbesserung des Tierschutzes beitragen können. Einige dieser Bestimmungen gehen über die Vorschriften des Tierschutzgesetzes von 1972 hinaus. Die vorgesehenen Änderungen im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Tierschutzgesetzes entsprechen insoweit dem Übereinkommens-Entwurf. Artikel 4 des Übereinkommens-Entwurfs erlaubt den Vertragsparteien strengere Maßnahmen zu treffen, als sie in dem Entwurf vorgesehen sind. Von dieser Möglichkeit wird die Bundesregierung im Zuge der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes Gebrauch machen. Nach Artikel 9 des Übereinkommens-Entwurfs dürfen Versuche, bei denen Tiere länger anhaltenden erheblichen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt sind, nur genehmigt werden, wenn sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme außergewöhnlich wichtig sind. Die Überlegungen zu dieser Regelung sind noch nicht abgeschlossen. Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf die hiermit verbundene Problematik einer besonders sorgfältigen Prüfung; auf der anderen Seite müssen verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes, berücksichtigt werden, andererseits muß aber auch den berechtigten Anliegen des Tierschutzes Rechnung getragen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 7 und 8): Wie ist die Entwicklung von Schüler- und Jugendfahrten in die DDR seit 1979 hinsichtlich der Teilnehmerzahl und der finanziellen Förderung verlaufen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in Zukunft auch Kurzreisen von Schüler- und Jugendgruppen (Ein- und ZweiTagesreisen) in die DDR zu fördern? Zu Frage 7: Im Bereich der Schülerfahrten in die DDR ist seit 1979 hinsichtlich der Teilnehmerzahl und auch der finanziellen Förderung durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ein starker Zuwachs festzustellen, der sich von Jahr zu Jahr in einer Verdoppelung der Maßnahmen, Teilnehmerzahl und Förderung abzeichnet. Ein ähnlicher Trend gilt auch für die Fahrten sonstiger Jugendgruppen. Im einzelnen gilt: Schülerfahrten Teilnehmerzahl DM 1979 834 . 82 465,80 1980 1 068 110 263,72 1981 2 059 218 788,50 1982 5 019 559 374,40 1. 1.-30.6. 1983 6 034 644 311,56 Sonstige Jugendgruppen Teilnehmerzahl DM 1979 — — 1980 170 17 279,91 1981 514 66 260,95 1982 949 104 725,- 1. 1.-30.6. 1983 1 627 156 891,80 Zu Frage 8: Die Bundesregierung plant, ab 1984 auch ein-oder zweitägige Kurzreisen von Jugendgruppen in die DDR zu fördern. Die dafür notwendigen Verwaltungsvorschriften sind derzeit in Vorbereitung und sollen in Kürze mit den Bundesländern abgestimmt werden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 25): Sind die im ZDF gesendeten Ausführungen des Bundeskanzlers, daß manche mehr akademische Spielereien, die da auf Papieren und in anderen Texten entstanden sind, den Bundeskanzler nicht sonderlich beeindrucken, eine Absage an die Thesen der Herren Albrecht und George? Die in Ihrer Anfrage wiedergegebene Äußerung des Bundeskanzlers ist einem Redeabschnitt entnommen, der sich mit der Notwendigkeit öffentlicher Sparmaßnahmen befaßt. Dieser Zusammenhang ist von Ihnen nicht beachtet worden. Er macht deutlich, daß sich der zitierte Satz grundsätzlich gegen eher theorieorientierte Patentrezepte richtet, die von verschiedenen wirtschaftspolitischen Richtungen propagiert werden. Zu den von Ihnen angesprochenen Thesen-Papieren aus den Reihen der CDU hat der Bundeskanzler wiederholt festgestellt, daß es sich nicht um Positionen der Bundesregierung, sondern um Denkanstöße von Einzelpersonen handelt. Offene, notfalls auch kontroverse Diskussionen über den besten Weg zur Lösung unserer Wirtschaftsprobleme sind von der Sache her geboten und Zeichen einer lebendigen Demokratie. Der Bundeskanzler hat jedoch stets mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Grundsätze und Richtlinien der Wirtschaftspolitik in seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 festgelegt sind. Dieses in sich ausgewogene Konzept 1918* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 der Bundesregierung bleibt die berechenbare und verläßliche Rahmenvorgabe für die kommenden Jahre. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 56 und 57): Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Leipziger Herbstmesse unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des innerdeutschen Handels? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den erkennbar härteren Finanzierungsbedingungen durch die DDR — mit negativer Auswirkung auf die mittelständischen Betriebe — entgegenzuwirken, und sieht die Bundesregierung besondere Förderungsnotwendigkeiten, um den mittelständischen Betrieben bei den erheblich gestiegenen Messekosten die Teilnahme an der Leipziger Messe zu erleichtern? Zu Frage 56: In Gesprächen mit Ausstellern wird das Ergebnis der Leipziger Herbstmesse unterschiedlich beurteilt. Während die Investitionsgüterlieferanten unter den Folgen der restriktiven Investitionspolitik der DDR leiden und nur bei Maschinen mit hohem Rationalisierungseffekt einige Verkäufe abgeschlossen wurden, waren die Chancen für die Einkäufer, vor allem bei Konsumgütern, gut. Im übrigen wurden bei der Messe keine herausragenden großen Geschäfte abgeschlossen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des innerdeutschen Handels dürfte sich das Wachstum der Lieferungen, das im ersten Halbjahr mit + 33 % außerordentlich hoch war, verlangsamen. Auf der Bezugsseite versucht die DDR, ihre Verkäufe wieder stärker als im ersten Halbjahr zu steigern. Beides könnte dazu führen, daß das Ungleichgewicht zwischen Lieferungen und Bezügen wieder geringer wird. Zu Frage 57: Die Frage der mit großem Nachdruck verfolgten Forderungen der DDR nach Finanzierung von Liefergeschäften ist von Staatssekretär Dr. von Würzen anläßlich der Leipziger Herbstmesse gegenüber Außenhandelsminister Sölle erneut angesprochen worden. Staatssekretär Dr. von Würzen hat mit Nachdruck vor einem Überziehen derartiger Forderungen gewarnt, die vor allem die mittelständischen Unternehmen überfordern und dem Handel schaden können. Darüber hinaus waren sich beide Seiten einig, daß die Treuhandstelle für Industrie und Handel bei ihren laufenden Gesprächen mit dem Ministerium für Außenhandel sich dieser Probleme annehmen soll. Der Bundesregierung sind Überlegungen des Deutschen Industrie- und Handelstages sowie von Industrie- und Handelskammern bekannt, durch Gemeinschaftsstände die Kosten der Teilnahme an der Messe vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die im innerdeutschen Handel besonders stark vertreten sind, in Grenzen zu halten. Die Frage, ob dieser Weg sinnvoll ist, muß von den Ausstellern aus ihrem Interesse heraus beantwortet werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 70 und 71): Nach welchen Kriterien werden Zonenrandförderungsmittel vergeben, und über welche Stellen, außer dem Ministerium, läuft die Antragsentwicklung? Wie viele Anträge liegen derzeit aus Niederbayern und der Oberpfalz vor, und können diese Anträge vom Finanzvolumen her berücksichtigt werden? Zu Frage 70: Die regionale Wirtschaftsförderung für das Zonenrandgebiet erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" unter Beachtung des Zonenrandförderungsgesetzes. Die Investitionszulagenbescheinigungen nach dem Investitionszulagengesetz erteilt der Bund im Benehmen mit den Ländern. Die Vergabe von Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist dagegen Aufgabe der Länder. Im übrigen sind Mittel für die soziale und kulturelle Förderung des Zonenrandgebietes im Einzelplan des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen veranschlagt, an deren Vergabe eine Reihe weiterer Bundesressorts beteiligt sind. Grundsätzlich sind Anträge jeweils an die Sozial- bzw. Kultusministerien der Zonenrandländer zu richten, die selbständig Notwendigkeit und Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben prüfen und gegebenenfalls dem Bund zur Förderung vorschlagen. Zu Frage 71: Angesichts der großen Anzahl der beim Bund vorliegenden Anträge auf Investitionszulage, ist es mir in der Kürze der Zeit leider nicht möglich, Ihnen Angaben über den hiervon auf Niederbayern und die Oberpfalz entfallenden Anteil zu machen. Da auf die Investitionszulage bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht und die Finanzierung nicht aus Haushaltsmitteln erfolgt, ist die Berücksichtigung der Anträge gewährleistet. Im Bereich der sozialen und kulturellen Zonenrandförderung sind die verschiedenen Bundeshilfen des Haushaltsjahres 1983 bereits weitgehend verplant. Detaillierte Angaben, in welchem Umfang zusätzliche Anträge vorliegen, müßten von den Zonenrandländern erfragt bzw. ermittelt werden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 1919* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 97 und 98): Teilt die Bundesregierung die Meinung vieler Fachleute, daß die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerung aus zeitlichen Gründen bis zum 1. Januar 1984 in der im neuen KdVG vorgesehenen Form nicht vorgenommen werden kann und damit bestätigt wird, daß das Gesetz übereilt verabschiedet worden ist? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie das Formblatt der Ablehnung bei Kriegsdienstverweigerung aussieht, und ob der Ablehnung durch das Bundesamt für Zivildienst eine schriftliche Begründung für den Prüfungsausschuß beigegeben wird? Zu Frage 97: Die neuen Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes über die Berufung der Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung treten zusammen mit den übrigen Vorschriften des Gesetzes am 1. Januar 1984 in Kraft. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Beisitzer bereits vor diesem Zeitpunkt von den Vertretungskörperschaften der Gemeinden gewählt werden dürfen. Der Bundesminister der Verteidigung hält dies für rechtlich zulässig. Soweit die Länder sich dieser Auffassung nicht anschließen sollten, können sie jedoch bereits vor Inkraftreten des Gesetzes — d. h. noch in diesem Jahr — alle Vorbereitungen für deren Wahl treffen. Damit ist gewährleistet, daß auch in diesen Bundesländern keine nennenswerte Unterbrechung der Tätigkeit der Ausschüsse und Kammern zu Beginn des nächsten Jahres eintritt. Soweit sich Unterbrechungen ergeben sollten, werden sie jedoch nicht zu einem Rückgang der Einberufungen zum Zivildienst führen, da das Bundesamt für den Zivildienst Anfang nächsten Jahres mit der Prüfung der noch nicht abschließend entschiedenen Anträge der ungedienten Wehrpflichtigen, die ihren Antrag nach dem 30. Juni 1983 gestellt haben, beginnt. Die aufgezeigte Rechtsfrage, die sich bei den Bemühungen um eine frühzeitige Ernennung der Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern stellt, ist keine Folge der kurzen Beratungszeit des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes in den gesetzgebenden Körperschaften. Die gleiche Frage hätte sich auch bei dem auf der Arbeit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beruhenden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP vom Juni 1979 ergeben, der später im Plenum des Deutschen Bundestages in der Dritten Lesung keine Mehrheit gefunden hat. Dieser Gesetzentwurf, der über ein Jahr lang in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages gründlich beraten worden ist, sah ebenfalls keine Übergangsvorschrift für die Bildung der neuen Ausschüsse vor. Zu Frage 98: Sowohl Ablehnungen von Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach § 6 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes als auch Weiterleitungen solcher Anträge an den Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung nach § 7 des Gesetzes sind mit einer Begründung zu versehen. Dies ergibt sich im ersten Falle aus § 39 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, im zweiten Falle mittelbar aus § 7 Satz 3 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 99): Wie hoch ist der Anteil der neu hinzukommenden Sozialhilfeempfänger an den Arbeitslosen? Im Jahre 1980 betrug die Zahl der Haushalte von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, bei denen die Hauptursache der Hilfegewährung der Verlust des Arbeitsplatzes war, 79 744. Im Jahre 1981 betrug die Zahl 93 261. Das waren 1980 10,5 % aller Haushalte, die diese Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, und im Jahre 1981 12,3 % aller Haushalte. Neuere Zahlen für das Bundesgebiet liegen noch nicht vor. Die Amtliche Sozialhilfestatistik erscheint hinsichtlich der Empfängerzahlen jeweils erst 1 1/2 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Berichtsjahres. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/457 Frage 100): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausbildung zum Heilpraktiker durch private gewerbliche Ausbildungsstätten — wöchentlich inserierende „Institute" — qualitativ weit unter dem Niveau der sechs dreijährigen Ganztags-Fachschulen des Heilpraktiker-Berufsverbandes „DH" (Deutsche Heilpraktiker e. V.) liegt, mit dem Effekt, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz der Absolventen dieser gewerblichen Ausbildungsstätten zur Führung einer eigenen Praxis befähigt wird, und ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß die gewerblich betriebenen Ausbildungsstätten für die Auszubildenden um ein Vielfaches teurer sind als die Verbandsfachschulen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß neben den Berufsverbänden zahlreiche weitere Stellen Ausbildungen zum Heilpraktiker anbieten, und daß die Ausbildungsmöglichkeiten in ihrem Niveau differieren. Für die Zulassung zum Beruf des Heilpraktikers setzt das Heilpraktikerrecht keine bestimmte Ausbildung voraus. Der einzelne Berufsbewerber ist daher in der Wahl seiner Ausbildungsstätte frei. Er muß sich aber der für alle Bewerber vorgeschriebenen Überprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen, die zur Versagung der Berufserlaubnis führen muß, wenn festgestellt wird, daß die Ausübung der Heilkunde durch ihn eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen würde. Diese Überprü- 1920' Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 fungen werden in den Bundesländern weitgehend einheitlich durchgeführt. Welche Kosten der Berufsbewerber für seine Ausbildung aufwendet, steht ebenso in seinem Belieben wie die Wahl der Ausbildungsstätte. Da das Ausbildungsangebot frei ist, besteht keine Handhabe, auf die Ausbildungsbedingungen amtlicherseits Einfluß zu nehmen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 101 und 102): Treffen Meldungen (z. B. der Spiegel Nr. 40 vom 3. Oktober 1983) zu, wonach das Bundesgesundheitsamt das Arzneimittel „Felden Tabs 10 und 20" zugelassen haben soll, obwohl die Zulassungskommission diesem Vorhaben ablehnend gegenüberstand? Worauf bezog sich gegebenenfalls die Ablehnung der Zulassungskommission, und was gab für die abweichende Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes den Ausschlag? Das Bundesgesundheitsamt hat die Präparate „Felden Tabs 10 und 20" bislang nicht zugelassen. Das antragstellende pharmazeutische Unternehmen hat vielmehr entsprechend der Anregung der Zulassungskommission in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsamt mit Schreiben vom 18. August 1983 um Aussetzung des Zulassungsverfahrens bis zum 25. Januar 1984 gebeten. Bekanntlich enthält dieses Arzneimittel den Oxicam-Abkömmling Piroxicam. Derartige Arzneimittel befinden sich im Verkehr. Im Rahmen des Stufenplanes fand am 29. September 1983 eine Sondersitzung über die Risiken oxicam-haltiger Arzneimittel statt. Nach der Auswertung der Ergebnisse dieser Sondersitzung wird über diese Präparate-Gruppe insgesamt zu entscheiden sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (GRÜNE) (Drucksache 10/457 Fragen 103 und 104): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulassung des Antirheumatikums „Felden Tabs 10 und 20" durch das Bundesgesundheitsamt trotz der Ablehnung durch die Zulassungskommission des Amtes? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Meldepflicht von Schädigungen durch Arzneimittel, die oft zum Tode führen, durch behördlich zugelassene Pharmaka die derzeitig ansteigende Zahl solcher Zwischenfälle gesenkt werden könnte und die Bundesrepublik Deutschland dadurch ihren Platz als Schlußlicht in bezug auf die Arzneimittelsicherheit in den westlichen Industrieländern verlassen würde? Zu Frage 103: Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Fragen Nr. 101 und 102 des Kollegen Jaunich ausgeführt habe, hat das Bundesgesundheitsamt die beiden neuen Darreichungsformen des Antirheumatikums „Felden" bislang nicht zugelassen. Ob und ggf. unter welchen Auflagen „Felden Tabs 10 und 20" zugelassen werden kann, wird das Bundesgesundheitsamt nach Auswertung des Ergebnisses der Sondersitzung vom 29. September 1983 und Anhörung der Kommission A entscheiden. Zu Frage 104: Die Arzneimittelgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland hält einem internationalen Vergleich sehr wohl stand. Der Vollzug des Gesetzes verwirklicht ein hohes Maß an Arzneimittelsicherheit. Die Zulassung von Arzneimitteln kann bereits bei begründetem Verdacht unerwünschter Wirkungen zurückgenommmen bzw. widerrufen werden. Der pharmazeutische Unternehmer ist nach § 29 des Arzneimittelgesetzes verpflichtet, der zuständigen Bundesoberbehörde alle bisher ihrer Art nach nicht bekannten oder in ihrer Häufigkeit veränderten unerwünschten Wirkungen anzuzeigen, die bisher nicht Gegenstand der Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Zulassung sein konnten. Ergänzend stellt der Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz (BT-Drucks. 9/1355) zur Diskussion, die Anzeigepflicht des pharmazeutischen Unternehmers auf jeden beobachteten Einzelfall einer unerwünschten Wirkung auszudehnen. Dadurch soll die Zulassungsbehörde eine breitere Datenbasis für Risikomaßnahmen erhalten. In das Risikoerfassungssystem ist auch die Ärzteschaft eingebunden. Jeder Arzt ist nach der Berufsordnung verpflichtet, die ihm aus seiner Verordnungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Wirkungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft mitzuteilen. Im übrigen wird das Risikoerfassungssystem Gegenstand der Beratungen über den Erfahrungsbericht im Bundestag sein. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 105 und 106): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland ein Überangebot stationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe festgestellt werden kann oder im nächsten Jahr zu erwarten ist, und wenn ja, in welchem Umfang? Sind der Bundesregierung Fälle von spekulativem Mißbrauch im Bereich von Alten- und Pflegeheimen bekanntgeworden, die auf einer Überversorgung mit solchen Einrichtungen beruhen und denen mit dem vorhandenen Instrumentarium des Bundessozialhilfegesetzes nicht wirksam begegnet werden kann? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 1921* Es ist Aufgabe der Länder, die für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und den Bedarf danach einzuschätzen. Verschiedene Länder haben darauf hingewiesen, daß zunehmend Einrichtungen für alte und behinderte Menschen entstehen, die zu Lasten der Sozialhilfe in Anspruch genommen wurden oder werden sollen, für die ein Bedarf aus der Sicht der Sozialhilfe jedoch nicht bestehe. Dabei kann es sich darum handeln, daß der Bedarf nicht oder nicht in dieser Region besteht oder daß die Einrichtung nach ihrem Angebot einen noch bestehenden Bedarf nicht zu decken geeignet ist. Dabei wird außer auf Neubauten — auch solcher, die im Bauherrenmodell entstehen — insbesondere auch auf Umwidmungen bestehender Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kur- und Erholungseinrichtungen) hingewiesen. Vor allem dies hat den Bundesrat veranlaßt, zu Artikel 21 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 1984 verschiedene Vorschläge zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes zu machen, zu denen er folgende allgemeine Begründung gegeben hat: Länder, Kommunen und Einrichtungsträger haben in den letzten Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, um ein bedarfsdeckendes Netz von Einrichtungen zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz zu schaffen. Durch zahlreiche, vielfach gewerblich motivierte Investitionsvorhaben von Einrichtungsträgern, deren Folgekosten die öffentliche Hand zu einem maßgeblichen Anteil zu tragen hätte, zeichnet sich jedoch namentlich im stationären Bereich eine Überversorgung mit Sozialhilfeeinrichtungen ab. Hierdurch werden einerseits begrüßenswerte Aktivitäten der Familien- und Nachbarschaftshilfe und der ambulanten sozialen Dienste gehemmt. Andererseits muß längerfristig mit unzureichender Auslastung aller Einrichtungen und damit erheblichen Kostensteigerungen im Einzelfall gerechnet werden. Über diese Feststellungen der zuständigen Behörden hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Feststellung von Mißbräuchen im Einzelfall wäre im übrigen Sache der zuständigen Landesbehörden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 107): Wird die Bundesregierung aus dem jetzt vorliegenden Schlußbericht über die erste Phase der ÖPNV-Modelluntersuchung Landkreis Tübingen mit der Zusatzuntersuchung Ammertalbahn/Durchführung der Strecke Tübingen—Ammerbuch—Herrenberg—Sindelfingen—Stuttgart auf der Schiene die Konsequenz ziehen, endlich selbst die Initiative zu ergreifen, um zusammen mit dem Land Baden-Württemberg und den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften die Möglichkeiten zu erörtern, die sich nicht nur zur Erhaltung der Ammertalbahn selbst, sondern auch zur Durchführung dieser Strecke auf der Schiene ergeben? Wie ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 23. September 1983 mitgeteilt habe, wurde der Schlußbericht über die erste Phase der ÖPNV-Modelluntersuchung Kreis Tübingen mit der Zusatzuntersuchung Ammertalbahn dem Landkreis Tübingen und dem Land Baden-Württemberg zugeleitet. Reaktionen darauf stehen noch aus. Der Bundesminister für Verkehr ist grundsätzlich bereit, das Projekt weiterzuführen. Voraussetzung ist allerdings, daß sich der Kreis ebenfalls mit der Fortführung dieses Projekts einverstanden erklärt und ggf. eigene Vorstellungen äußert. Erst danach ist es sinnvoll, daß sich alle Beteiligten, einschließlich der Deutschen Bundesbahn, zu einer gemeinsamen Beratung aller Fragen, zu denen auch die Ammertalbahn gehört, zusammenfinden. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß der Deutschen Bundesbahn keine zusätzlichen finanziellen Belastungen erwachsen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im privaten Omnibusverkehr, und hier insbesondere im Schülerverkehr, überwiegend Aushilfsfahrer mit mehr als 60 v. H. eingesetzt werden, wobei häufig der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt ist, und was gedenkt sie, insbesondere auch im Blick auf die Verkehrssicherheit dagegen zu tun? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Veranlassung, die fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen zum Führen von Kraftomnibussen (§§ 15d ff. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zu ändern. Insbesondere hält sie es nicht für sachgerecht, in das Fahrerlaubnisrecht Regelungen aufzunehmen, die sich auf die Arbeitsverhältnisse der Busfahrer erstrecken. Die für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorhandenen Bestimmungen (§§ 15e ff. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) stellen ausschließlich darauf ab, daß die Erwerber der Erlaubnis die geforderten Anforderungen erfüllen und somit geeignet zum Führen von Kraftomnibussen im Straßenverkehr sind. Erkenntnisse über eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Aushilfsfahrer liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 109 und 110): Wie ist der derzeitige Stand der Planungen der Umgehungsstraßen in Garmisch-Partenkirchen, und wie sieht die zeitliche Abfolge der Realisierung dieser Straßen aus? Welchen Einfluß hätte eine erfolgreiche Bewerbung Garmisch-Partenkirchens für die Olympischen Winterspiele 1992 auf die Durchführung dieser Straßenbaumaßnahmen? 1922* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 Zu Frage 109: Für die Planung der Ortsumgehungen GarmischPartenkirchens im Zuge der Bundesstraßen 2 bzw. 23 ist das auf Landesebene durchgeführte Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Die bayerische Straßenbauverwaltung wird das Ergebnis dieses Verfahrens in Kürze dem Bundesverkehrsministerium vorlegen und die Bestimmung der Linie gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz beantragen. Aus planungsrechtlicher und finanzieller Sicht ist die weitere Entwicklung der beiden Projekte zunächst nicht absehbar. Zu Frage 110: Eine erfolgreiche Bewerbung Garmisch-Partenkirchens für die Olympischen Winterspiele 1992 kann die planungsrechtliche Durchsetzung der Projekte kaum beschleunigen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/457 Frage 111): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einem von der Firma Bayer gemeinsam mit der finnischen Anlage-Firma W. Rosenlew Ltd. entwickelten neuen Verfahren die Aufkonzentrierung von Dünnsäure auf 65 v. H. in Vakuum-Zwangsumlauf-Verdampfern 50 v. H. Energieersparnis bringt, und wenn ja, warum verordnet die Bundesregierung nicht einen sofortigen Stopp der Dünnsäureverklappung? Der Bundesregierung ist das Verfahren bekannt. Es setzt jedoch wegen der Aufarbeitung der sogenannten Filtersalze, die bei der Aufkonzentrierung von Dünnsäure anfallen, zusätzliche Spalt- und Schwefelsäurekontakt-Anlagen voraus. Diese Voraussetzungen sind bei den anderen deutschen Titandioxid-Herstellern nicht gegeben. Die Anwendung des Verfahrens wird im übrigen durch die Wettbewerbssituation im EG-Bereich zusätzlich erschwert. Die übrigen deutschen Titandioxid-Hersteller haben Maßnahmen ergriffen, ihre Produktion ebenfalls auf abfallarme Technologien umzustellen. Letztere beruhen auf modifizierten Aufkonzentrierungsverfahren und werden eine vollständige Beendigung der Dünnsäureeinbringung ermöglichen. Hierfür müssen mit erheblichem Investitionsaufwand neue Produktionsanlagen errichtet werden. Die Umstellung erfordert einen gewissen Zeitbedarf für Planung, Genehmigung und Bau der neuen Anlagen. Während der Verfahrensumstellung wird eine stufenweise Reduzierung der Dünnsäuremengen erreicht. Das Einbringen des in der Dünnsäure enthaltenen Grünsalzes wird bereits Ende 1984 beendet. Die Bundesregierung drängt darauf, daß die erforderlichen Baumaßnahmen so schnell wie möglich durchgeführt und abgeschlossen werden. Sie wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, daß im Rahmen der künftigen EG-Richtlinie über die Harmonisierung des nationalen Verringerungsprogramms für Titandioxid-Abfälle alle Mitgliedstaaten zu vergleichbaren Anstrengungen verpflichtet werden. Ein sofortiger Stopp der Dünnsäure-Einbringung für deutsche Firmen führte dagegen nur zur Verlagerung der Produktion in andere EG-Länder mit niedrigeren Umweltschutzanforderungen, zur Stilllegung der Produktion in deutschen Unternehmen mit ca. 2 500 Arbeitsplätzen, nicht jedoch zu einer Entlastung der Nordsee. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/457 Fragen 112 und 113): Welche Schadstoffe in welchen Mengen wurden in den letzten 10 bis 15 Jahren im Wege der sogenannten Verklappung in den Bereich der Nordsee bzw. in den Bereich der Ostsee eingeleitet? Welchen Firmen wurden in diesem Zeitraum Verklappungsgenehmigungen erteilt? Zu Frage 112: Der Bundesregierung sind Angaben über die in die internationalen Gewässer der Nordsee und des Nordost-Atlantik verklappten Schadstoffe erst seit 1976 bekannt. Danach werden jährlich zwischen 7 bis 9 Millionen Tonnen Industrieabfälle, 7 bis 9 Millionen Tonnen Klärschlämme und 70 bis 110 Millionen Tonnen Baggergut eingebracht. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an der Gesamtmenge hat stark abnehmende Tendenz. Er hat sich in diesem Zeitraum von rund 15% fortlaufend auf 1% im Jahre 1982 verringert. Die vor 1980 in die Ostsee verklappten Schadstoffmengen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Seit diesem Zeitpunkt darf in dem Bereich der Hohen See des Ostseegebiets keinerlei Abfall mehr eingeleitet werden. Lediglich in die Küstengewässer darf noch Baggergut eingebracht werden. Die für die deutschen Küstengewässer hierfür erforderlichen Erlaubnisse erteilt das Land Schleswig-Holstein. Im Jahre 1981 wurden rund 300 000 m3 Baggergut eingebracht. Die Zahlen für 1982 sind noch nicht vollständig. Inwieweit andere Ostseeanliegerstaaten Baggergut einbringen, ist nicht bekannt. Zu Frage 113: Genehmigungen zur Verklappung von Abfällen wurden erteilt — der Freien und Hansestadt Hamburg sowie — den Firmen Kronos Titan, Zweigwerke Nordenham und Leverkusen, Pigment Chemie, Homberg und Bayer, Leverkusen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 1923* Die Genehmigungen für die Freie und Hansestadt Hamburg und die Firma Bayer sind inzwischen ausgelaufen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ehrbar (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 114 und 115): Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundesverkehrsminister ein neues Verkehrsschild entwickelt, wonach nur lärmarme Kraftfahrzeuge in eine Straße einfahren dürfen? Welche rechtlichen Veränderungen wären dazu erforderlich, und bis wann ist gegebenenfalls mit diesem Schild zu rechnen? Zu Frage 114: Die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr sehen vor, daß bei Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen, die aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, Ausnahmen für besonders gekennzeichnete lärmarme Fahrzeuge vorgenommen werden können. Dies soll jetzt durch ein Zusatzschild zu dem jeweiligen Verbotszeichen geschehen. Ein solches Zusatzschild mit der Bedeutung „lärmarme Fahrzeuge frei" ist erarbeitet worden und muß noch mit den Ländern abgestimmt werden. Zu Frage 115: Nach Abstimmung mit den Ländern wird das Zusatzschild durch den Bundesminister für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemacht werden. Einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung bedarf es nicht. Die Kennzeichnung der lärmarmen Fahrzeuge muß allerdings in der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung festgelegt werden. Die StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung wird insoweit ergänzt werden. Die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte bereits Anfang März 1984 in Kraft treten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 116 und 117): Wird die Bundesregierung alles nur Erdenkliche unternehmen, um die Bundesbahnstrecken Heide-Neumünster, Bad Oldesloe-Neumünster und Ascheberg-Neumünster auch für den Personenverkehr zu erhalten? Gibt es bei der Bundesregierung bzw. Deutschen Bundesbahn Pläne, die sicherstellen, daß die Arbeitsplätze in wichtigen Bundesbahnunternehmen wie z. B. dem Bundesbahnausbesserungswerk in Neumünster, auch in Zukunft erhalten bleiben? Zu Frage 116: Wird von der Deutschen Bundesbahn für eine Strecke die Entbindung von der Betriebspflicht angestrebt, so hat sie dies zunächst im Rahmen eines gesetzlichen Verfahrens zur Diskussion zu stellen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn kann dem Bundesminister für Verkehr erst dann einen Antrag mit prüffähigen Unterlagen vorlegen, wenn der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn über die Maßnahmen beschlossen und ihr zugestimmt hat. Bei Strecken im Zonenrandgebiet, zu denen auch die angesprochenen drei Strecken zählen, hat sich das Bundeskabinett die endgültige Entscheidung vorbehalten. Für die Strecke Heide-Neumünster und Ascheberg-Neumünster steht der abschließende Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn noch aus. Hinsichtlich der Strecke Neumünster-Bad Oldesloe hat das Land Schleswig-Holstein den zustimmenden Beschluß des Verwaltungsrates durch Anrufung der Bundesregierung gemäß § 52 Bundesbahngesetz angefochten. Das Bundeskabinett hat hierüber noch nicht entschieden. Dieser Sachstand gestattet zur Zeit noch keine endgültige Aussage zu den angesprochenen Strekken. Zu Frage 117: In Neumünster betreibt die Deutsche Bundesbahn ein Ausbesserungswerk für die Instandhaltung von Reisezugwagen. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn besteht derzeit keine Absicht, am Betrieb des Ausbesserungswerkes Neumünster etwas zu verändern. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/457 Fragen 118 und 119): Nach welchen Verfahren werden künftig die Korrosionsschutzarbeiten an der Rader Kanalhochbrücke und an anderen Brückenbauten des Bundes „umweltfreundlich" durchgeführt, und ist dann sichergestellt, daß es zu keinen Schäden mehr kommt? Wer ist dafür verantwortlich, daß bei der Konstruktion der Rader Kanalhochbrücke nicht erkannt worden ist, daß damit schon Umweltschäden vorprogrammiert wurden, und warum ist nicht wie bei den später gebauten Kanalüberquerungen auch hier ein Brücke gebaut worden, die eine sogenannte Werkstatt-Konservierung der einzelnen Brückenteile zuläßt? Zu Frage 118: Bei künftigen Korrosionsschutzarbeiten werden wie bei den zur Zeit laufenden Arbeiten an der Hochbrücke „Rader Insel" umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine Umweltbelastung auszuschließen. Die Brückenkonstruktion wird durch fahrbare Schutzgerüste vollständig eingekleidet, so daß die 1924* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1983 gesamten Arbeiten in einer geschlossenen Kabine durchgeführt werden. Der Bundesminister für Verkehr und die Deutsche Bundesbahn werden noch in diesem Monat eine „Richtlinie für die umweltgerechte Planung und Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten" herausgeben, die die Dienststellen bei der Durchführung und Ausschreibung von Korrosionsschutzmaßnahmen zu beachten haben. Zu Frage 119: Die Konstruktion des stählernen Brückenüberbaues der Hochbrücke „Rader Insel" ist nicht ursächlich für die aufgetretenen Umweltschäden. Umweltschäden sind seinerzeit durch die Korrosionsschutzarbeiten aufgetreten. Die zur Zeit laufenden Arbeiten zur Erneuerung des Korrosionsschutzes der Hochbrücke zeigen, daß durch entsprechende Schutzmaßnahmen eine Umweltbelastung verhindert werden kann. Die Hochbrücke wurde im Jahre 1968/72 errichtet. Der Stand der Korrosionsschutztechnik ließ zu dieser Zeit die Ausführung eines Korrosionsschutzes im Werk bei derartigen Großbrücken nicht zu. Insbesondere erforderten die seinerzeit verfügbaren Anstrichsysteme auf Ölbasis zu lange Aushärtungszeiten, so daß bei der Montage der Brücke der Korrosionsschutz umfassend geschädigt worden wäre.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Olderog.





Rede von Dr. Rolf Olderog
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle waren und sind noch immer betroffen über den tragischen Freitod des jungen Türken Kemal Altun. Und ich begreife, daß das von vielen als ein verständlicher Anlaß gesehen wird, darüber nachzudenken und sachlich zu debattieren, ob Recht und Verfahren von Auslieferung und Asyl verbessert werden können. Aber die Rede des Kollegen Schneider habe ich als peinlich empfunden. Es war eine Hetzrede gegen die Bundesregierung und gegen unsere Gerichte.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es war eine Diffamierung, die unter dem Niveau einer rechtspolitischen Debatte in diesem Hause ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Lassen Sie mich in der Sache auf den Gesetzentwurf eingehen, wie er formuliert worden ist. Dieser Entwurf erscheint in der Tat zunächst in gewisser Weise plausibel. Es wird häufig von einem Spannungsverhältnis zwischen den beiden Verfahren gesprochen. Offensichtlich wird das so gesehen, daß zwei unterschiedliche Institutionen, Bundesamt und Verwaltungsgerichte beim Asylverfahrensrecht auf der einen Seite und die Oberlandesgerichte und das Bundesverfassungsgericht beim Auslieferungsverfahren auf der anderen Seite, bei gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten, etwa, daß die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren die Gefahr der politischen Verfolgung für gegeben erachten, das Oberlandesgericht aber entscheidet, den Straftäter auszuliefern. Ist das nicht ein Unterlaufen des im Grundgesetz garantierten Asylrechts? Ich weiß, daß dazu auch von Fachleuten, von namhaften Juristen, kritische Fragen gestellt werden. Dennoch glaube ich, daß es gute Gründe für das geltende Recht gibt.
Asylverfahren und Auslieferungsverfahren haben es — und das ist der entscheidende Punkt — eben nicht mit einem identischen Sachverhalt zu tun. Beim Auslieferungsverfahren gibt es ein wichtiges zusätzliches Element. Eine Auslieferung erfolgt nur, wenn der ersuchende Staat ausdrücklich eine Garantie dafür gibt und im konkreten Fall auch tatsächlich bietet, daß der Ausgelieferte in seinem Heimatland nicht aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wird oder Nachteile hinnehmen muß. Der Ausgelieferte darf nur für eine bei der Auslieferung genau festgelegte Tat bestraft werden, und er erhält die Garantie, später wieder ausreisen zu dürfen. Die Auslieferungsvereinbarung wirkt also wie eine Schutzglocke, die über den Ausgelieferten gestülpt wird und ihn vor Übergriffen und vor politischer Verfolgung schützt. Er ist also besser geschützt vor etwaigen Verfolgungen als seine Mitbürger in seinem Heimatland.
Aber nun gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch weiter. Sie wollen auch dann schon die Auslieferung ausschließen, wenn nur ein Antrag auf Asyl gestellt wird. Meine Damen und Herren, man muß sich das einmal in seinen Auswirkungen vorstellen. Das Asylverfahren dauert oft mehrere Jahre. Es kann formlos von jedem Ausländer in einfachster
Form in Gang gesetzt werden. Und selbst ein völlig unbegründet eingeleitetes Verfahren kann mit einigem Geschick über Jahre in der Schwebe gehalten werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider!)

Auch nach Verlassen des Heimatlandes kann noch durch politisch aggressives Verhalten die Gefahr einer politischen Verfolgung begründet werden.
Wie lange eigentlich können dann unsere Strafverfolgungsbehörden Straftäter in Auslieferungshaft halten? Da gibt es das Beschleunigungsgebot, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein rasches Verfahren bedingt. Wenn wir so entscheiden würden, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, dann würde das geradezu eine Einladung an Straftäter im Ausland bedeuten, sich hier bei uns in der Bundesrepublik zu versammeln. Wir würden ein Eldorado für kriminelle Elemente aus dem Ausland werden!

(Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Das glauben Sie doch selbst nicht! Es gibt doch unser Strafgesetzbuch!)

Was ist eigentlich mit dem Europäischen Auslieferungsabkommen von 1964? Wir müßten dieses Auslieferungsabkommen doch brechen. Ein ausländischer Staat, der glaubhafte Garantien für ein faires Verfahren bietet, hat doch einen Anspruch darauf, daß wir ausliefern. Wir haben eine Verpflichtung. Ein Auslieferungsstopp träfe ja nicht nur Länder, bei denen das problematisch werden kann, etwa die Türkei, sondern er träfe in gleicher Weise England, Frankreich, Italien, USA — die westlichen Demokratien. Soll das auch für sie gelten? Gibt es einen Grund, das so zu regeln?
Was wäre eigentlich mit unserem Interesse, mit dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland, unseren staatlichen Strafanspruch gegenüber Straftätern durchzusetzen, die sich im Ausland befinden? Was ist eigentlich mit unserem Interesse? Wir haben darum gekämpft — ich bin damals Berichterstatter gewesen —, Deutsche, die unter teilweise unmenschlichen Bedingungen im Ausland einsitzen, wieder hierher zu bekommen, damit sie ihre Strafe unter humanen Bedingungen verbüßen können. Nur wer selbst ausliefert, an den wird auch ausgeliefert.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gleich auch noch einen Vorwurf aufgreifen, der vielfach erhoben wird. Ich weiß natürlich, daß auch ausländische Ersuchen denkbar sind, die mit manipulierten Unterlagen begründet werden. Natürlich kann auch ein Oberlandesgericht oder das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, getäuscht werden, aber wer kann Justizirrtümer überhaupt gänzlich ausschließen? Wir haben in der Bundesrepublik — ganz im Gegensatz zu dem, was sie gesagt haben, Herr Schneider — ein Maximum an rechtsstaatlichen Garantien. Zuständig sind die Oberlandesgerichte; ich als Jurist habe noch Respekt vor hohen Gerichten. Das sind Kollegialorgane mit hochqualifizierten Juristen, die mit dem Grundsatz „in dubio pro reo" arbeiten, die also gewohnt sind, in diesen Fällen vorsichtig und behut-



Dr. Olderog
sam vorzugehen, d. h. auch im Zweifelsfalle zugunsten des Betroffenen zu entscheiden. Schließlich kann auch noch das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
Wieviel mehr rechtsstaatliche Garantien können wir noch bieten, meine Damen und Herren? Wir wollen alles prüfen; der Minister hat es gesagt. Ich sehe aber leider nicht, daß man zu einer grundlegenden Verbesserung kommen könnte.
Lassen Sie mich auch dem Vorwurf entgegentreten, die Oberlandesgerichte prüften nur sehr formal. Es mag solche Fehler gegeben haben, aber ich bitte Sie einmal, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1983 zu lesen, in denen mit großer Sorgfalt dargestellt worden ist, mit welcher Gründlichkeit die Gerichte bei gegebenem Anlaß zu prüfen haben, ob im Einzelfall die Gefahr der politischen Verfolgung gegeben ist.
Gerade zur Türkei ist gesagt worden, daß dort heute teilweise eine Situation zu beklagen ist, auf Grund deren dieser Anlaß gegeben ist. Deshalb muß im Falle der Türkei besonders gründlich geprüft werden, ob eine türkische Stelle mit manipulierten strafrechtlichen Vorwürfen versucht, politischer Gegner im Wege des Auslieferungsverfahrens habhaft zu werden.
Meine Damen und Herren, insbesondere aber Herr Schneider, ich bitte Sie wirklich, sich einmal die Entscheidungen vom 23. Februar durchzulesen. Ich glaube, Sie werden Ihre Vorwürfe dann nicht mehr guten Gewissens hier im Hause vertreten können. Sie werden dann erkennen, wie sorgfältig die unterschiedlichen Gesichtspunkte, die dabei zu berücksichtigen sind, gegeneinander abgewogen werden.
Ich habe die Rede des Kollegen Schneider als stillos empfunden. Ich habe den Eindruck gehabt, daß er eigentlich gar nicht zu seinem Gesetzentwurf geredet hat, sondern daß er hier nur eine diffamierende Anklage gegen unsere staatliche Ordnung abliefern wollte.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

Er hat diese Rede dabei weniger gegen die Bundesregierung oder die sie tragenden politischen Kräfte gehalten, sondern es war eine Diffamierung, eine Herabsetzung der deutschen Gerichte. Ihre Schläge treffen vor allem die deutschen Gerichte, die nach meiner festen Überzeugung über jeden Zweifel erhaben sind und unser aller volles Vertrauen verdienen. — Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bachmeier.