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    Plenarprotokoll 10/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Becker (Frankfurt) 1649 A Abwicklung der Tagesordnung 1714 A Zur Geschäftsordnung Burgmann GRÜNE 1649 B Aktuelle Stunde Neueste Entwicklungen in der Stahlindustrie bezüglich der anstehenden Fusion von Thyssen und Krupp Stratmann GRÜNE 1650 C Dr. Lammert CDU/CSU 1651 C Urbaniak SPD 1652 D Beckmann FDP 1653 C Dr. Sprung, Parl. Staatssekretär BMWi 1654 C Roth SPD 1656A Dr. Jobst CDU/CSU 1656 D Hoffmann (Saarbrücken) SPD 1657 D Grünbeck FDP 1658 C Müller (Wadern) CDU/CSU 1659 D Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 1660 C Burgmann GRÜNE 1661A Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 1661 C Stockleben SPD 1662 B Borchert CDU/CSU 1663A Reuschenbach SPD 1663 C Junghans SPD (Erklärung nach § 30 GO) 1664 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Schmidt (München), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With, Dr. Schwenk (Stade) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/119 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 10/318 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/272 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 10/307 — Schmidt (München) SPD 1665 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 1667 D Dr. Götz CDU/CSU 1669 B Schily GRÜNE 1671 D Kleinert (Hannover) FDP 1672 C Dr. Kübler SPD 1674A II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haftpflichtgesetzes — Drucksache 10/374 — Clemens CDU/CSU 1674 D Klein (Dieburg) SPD 1676A Wolfgramm (Göttingen) FDP 1677 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1678 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 10/171 — Dr. Eyrich, Minister des Landes BadenWürttemberg 1678 D Buschbom CDU/CSU 1681A Fischer (Osthofen) SPD 1682 A Dr. Hirsch FDP 1683 B Frau Reetz GRÜNE 1684 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/172 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/267 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/309 — Seesing CDU/CSU 1685 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 1687 C Beckmann FDP 1689 B Frau Nickels GRÜNE 1690 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen — Drucksache 10/229 — Bohl CDU/CSU 1692 A Klein (Dieburg) SPD 1693A Beckmann FDP 1695A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1982 — Drucksachen 9/2425, 10/136 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 1714C Heistermann SPD 1716 D Ronneburger FDP 1721 B Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 1724 D Dr. Klejdzinski SPD 1728A Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 1731 A Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 1733 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 10/317 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 1738 C Helmrich CDU/CSU 1739 C Stiegler SPD 1740 D Kleinert (Hannover) FDP 1742 B Krizsan GRÜNE 1744 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren — Drucksache 10/63 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/391 — 1745A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/311 — 1745 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen sowie über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht — Drucksache 10/258 — 1745 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 III Unterhaltsentscheidungen (Unterhaltsvollstreckungs- Übereinkommens -Ausführungsgesetz) — Drucksache 10/241 — 1745C Beratung des Antrags des Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN Sofortmaßnahme: Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung — Drucksache 10/205 — 1745 C Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/385 — 1745 D Fragestunde — Drucksache 10/407 vom 23. September 1983 — Einführung von Laufbahnlehrgängen für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel MdlAnfr 30 23.09.83 Drs 10/407 Hauser (Esslingen) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1696B, C ZusFr Hauser (Esslingen) CDU/CSU . . 1696 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1696 C Verteilung der Stellen für Stabsfeldwebel/ Oberstabsfeldwebel auf Stäbe, zentrale militärische Dienststellen und Truppeneinheiten MdlAnfr 31 23.09.83 Drs 10/407 Hauser (Esslingen) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . 1696 D, 1697A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1697 A Beteiligung des BMVg an der Herausgabe des Informationsdienstes Sicherheitspolitik und der Broschüre „Argumente gegen die Angst" MdlAnfr 32, 33 23.09.83 Drs 10/407 Kolbow SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 1697 B, C, D, 1698 A, B, C, D, 1699 A, B, C, D, 1700A, B, C, D ZusFr Kolbow SPD 1697 C, D, 1699A, B ZusFr Duve SPD 1697D, 1699 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 1698A, 1699D ZusFr Heistermann SPD 1698 B, 1700 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1698 C ZusFr Dr. Soell SPD 1698 D ZusFr Biehle CDU/CSU 1700A ZusFr Bindig SPD 1700 B ZusFr Berger CDU/CSU 1700 C Autorenschaft des BMVg an den Informationsdienst Sicherheitspolitik MdlAnfr 34 23.09.83 Drs 10/407 Duve SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 1701 A, B, C, 1702A,B,C ZusFr Duve SPD 1701 B ZusFr Biehle CDU/CSU 1701 C ZusFr Dr. Soell SPD 1702A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1702A ZusFr Fischer (Frankfurt) GRÜNE . . 1702 B ZusFr Heistermann SPD 1702 C Ausschreibung des Informationsdienstes Sicherheitspolitik des BMVg; Verteilung an alle Bundestagsabgeordneten mit Ausnahme der Fraktion der GRÜNEN MdlAnfr 35, 36 23.09.83 Drs 10/407 Leonhart SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1702 D, 1703A,B,C,D, 1704A,B,C,D, 1705A ZusFr Leonhart SPD 1703 B ZusFr Schwenninger GRÜNE 1703 C ZusFr Biehle CDU/CSU 1703 D ZusFr Duve SPD 1704A ZusFr Krizsan GRÜNE 1704 C ZusFr Lambinus SPD 1704 C ZusFr Schneider (Berlin) GRÜNE . . 1704 D ZusFr Berger CDU/CSU 1705A Durchführung eines Aktionsprogramms Öffentlichkeitsarbeit durch Freistellung eines Referatsleiters im Bundesministerium der Verteidigung MdlAnfr 37, 38 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 1705 B, C, D, 1706A,B,C,D, 1707A,B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 1705 B, C, 1706A ZusFr Duve SPD 1705D, 1707 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 1706 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 1706 C ZusFr Fischer (Frankfurt) GRÜNE . . 1706 C ZusFr Kolbow SPD 1706 D ZusFr Berger CDU/CSU 1707 B Verringerung des Fluglärms und der Zahl der Tiefflüge, insbesondere im Raum Memmingen-Kempten MdlAnfr 41, 42 23.09.83 Drs 10/407 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1707 C, D, 1708 A, B, C, D, 1709 A, B, C, D, 1710A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 1707C, 1708A, 1709A ZusFr Schwenninger GRÜNE 1708 B ZusFr Bindig SPD 1708 C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 1708 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1709 B ZusFr Kolbow SPD 1709 C ZusFr Sauermilch GRÜNE 1709 D ZusFr Heistermann SPD 1709 D ZusFr Schily GRÜNE 1710A Zahl und Begründungen der schriftlichen Proteste gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland an den Bundeskanzler MdlAnfr 43, 44 23.09.83 Drs 10/407 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 1710B, C, D, 1711A ZusFr Frau Odendahl SPD 1710 B, C, D ZusFr Duve SPD 1711A Benachteiligung von Familien mit behinderten Kindern durch die Nichtberücksichtigung der Mehraufwendungen bei der Berechnung des Kindergeldes MdlAnfr 45 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1711 B,C,D ZusFr Dr. Soell SPD 171 1 C, D Abschaffung der Meldepflicht für Tuberkuloseerkrankungen MdlAnfr 48 23.09.83 Drs 10/407 Lambinus SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 1711D, 1712A ZusFr Lambinus SPD 1712A Zahl der jährlich im Straßenverkehr verunglückenden Kinder; Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung MdlAnfr 52, 53 23.09.83 Drs 10/407 Löffler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 1712 B, D, 1713 A,B,C ZusFr Löffler SPD 1712D, 1713 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1713C Stillegung der Elztalbahn Freiburg-Elzach MdlAnfr 61 23.09.83 Drs 10/407 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 1713D, 1714A ZusFr Frau Reetz GRÜNE . . . . 1713D, 1714A Nächste Sitzung 1745 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1747* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1747* C Anlage 3 Verluste der Werft Nobiskrug durch nachträgliche Änderungswünsche der Bundesregierung beim Polarschiff „Polarstern" MdlAnfr 1 23.09.83 Drs 10/407 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 1748* B Anlage 4 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Wehrbereichsverwaltung III MdlAnfr 39, 40 23.09.83 Drs 10/407 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 1748* C Anlage 5 Bemühungen um eine stärkere Inanspruchnahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen MdlAnfr 46, 47 23.09.83 Drs 10/407 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1749*A Anlage 6 Ausfuhr lebender Eber ins Ausland zum Schlachten und Reimport in die Bundesrepublik Deutschland zur Vermarktung MdlAnfr 40 23.09.83 Drs 10/407 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 1749* C Anlage 7 Entwicklung der Pkw-Unterhaltskosten seit 1980 MdlAnfr 50 23.09.83 Drs 10/407 Purps SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1750*A Anlage 8 Erforderliche Höhe der Kilometerpauschale angesichts der gestiegenen Pkw-Unterhaltskosten MdlAnfr 51 23.09.83 Drs 10/407 Purps SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 1750*B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 V Anlage 9 Zahl der bei Unfällen verletzten Motorradfahrer seit 1980; Unfallhäufigkeit bei jungen Fahrern MdlAnfr 54, 55 23.09.83 Drs 10/407 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1750* C Anlage 10 Aufwertung oder Stillegung der Bundesbahnstrecke Leer-Neuschanz; Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Oldenburg-Groningen MdlAnfr 56, 57 23.09.83 Drs 10/407 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1751* B Anlage 11 Anschaffung behindertengerechter Großraumwagen für den IC-Reiseverkehr MdlAnfr 58 23.09.83 Drs 10/407 Klose SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1751* C Anlage 12 Wirtschaftliche Lage der privaten Unternehmen des Gleisoberbaus; Auftragsvergabe von 1979 bis 1984 MdlAnfr 59, 60 23.09.83 Drs 10/407 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1751* C Anlage 13 Bereitstellung von GVFG-Mitteln für den Teilausbau von Hauptverkehrsstraßen in großstädtischen Ballungsgebieten MdlAnfr 62, 63 23.09.83 Drs 10/407 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1752* A Anlage 14 Übertragung der Kontrolle des unteren Luftraums der Bundesrepublik Deutschland an EUROCONTROL MdlAnfr 64 23.09.83 Drs 10/407 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1752* C Anlage 15 Teilprivatisierung der Lufthansa MdlAnfr 65, 66 23.09.83 Drs 10/407 Schmidbauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1752* D Anlage 16 Humanitäre Hilfe für die Opfer der Unwetterkatastrophe im Süden Brasiliens MdlAnfr 87, 88 23.09.83 Drs 10/407 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1753*A Anlage 17 Anbieten deutscher Kraftfahrzeuge, die niedrigere als in der Bundesrepublik geltende Abgasnormen erfüllen, im Ausland; Folgerungen für die Abgasnormen in der Bundesrepublik MdlAnfr 93, 94 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1753* B Anlage 18 Gewalttätigkeiten auswärtiger Störer bei Demonstrationen in den letzten Monaten; Verhältnis der unfriedlichen zu den friedlichen Demonstrationen MdlAnfr 97, 98 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1753* D Anlage 19 Ungleichbehandlung von Ehen zwischen Asylanten und Aussiedlern nach Wegfall des sogenannten Verlobtenerlasses MdlAnfr 99 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1754* C Anlage 20 Verwendungsverbot für polychlorierte Biphenyle innerhalb der EG MdlAnfr 100, 101 23.09.83 Drs 10/407 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1755* A Anlage 21 Verlauf von Versammlungen mit vermummten oder passiv bewaffneten Perso- VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 nen; Verbot von Vermummung oder passiver Bewaffnung nach § 15 des Versammlungsgesetzes sowie Umfang der Ahndung von Verstößen MdlAnfr 102, 103 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1755* B Anlage 22 Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Verwendung von Asbest im Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt MdlAnfr 106 23.09.83 Drs 10/407 Frau Reetz GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 1755* C Anlage 23 Einführung eines Sozialpfandbriefes mit geringerer Versteuerung der Zinsgewinne MdlAnfr 120 23.09.83 Drs 10/407 Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1756* A Anlage 24 Schaffung von Erleichterungen für Pendler durch eine einheitliche Entfernungspauschale für alle Verkehrsteilnehmer MdlAnfr 121, 122 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1756* B Anlage 25 Äußerungen des Bundeskanzlers über die Geltung des Mitbestimmungsrechts und seine Anwendung in bundeseigenen Unternehmen, insbesondere im Zweigwerk Hannover der VAW-Leichtmetall GmbH MdlAnfr 123 23.09.83 Drs 10/407 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1757*A Anlage 26 Einhaltung des Mitbestimmungsrechts im Zweigwerk Hannover der VAW-Leichtmetall GmbH MdlAnfr 124 23.09.83 Drs 10/407 Egert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1757*A Anlage 27 Fristlose Entlassung im Zweigwerk Hannover der VAW-Leichtmetall GmbH wegen Widerstands gegen geplante Lohnkürzungen MdlAnfr 125 23.09.83 Drs 10/407 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1757* B Anlage 28 Verstoß des Zweigwerks Hannover der VAW-Leichtmetall GmbH gegen das Betriebsverfassungsgesetz MdlAnfr 126 23.09.83 Drs 10/407 Buschfort SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1757* C Anlage 29 Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer bei Erhöhung der Mineralölsteuer; Berücksichtigung der Probleme von Schwerbehinderten und Pendlern MdlAnfr 127, 128 23.09.83 Drs 10/407 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1757* D Anlage 30 Verkauf von Bundesanteilen am Grundkapital der Lufthansa und der VEBA MdlAnfr 129 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1758*A Anlage 31 Finanzgerichtsurteile betr. Nichtvereinbarkeit der Zwangsanleihe mit dem Grundgesetz MdlAnfr 130, 131 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1758* B Anlage 32 Steuerliche Gleichbehandlung von selbstgenutztem, fremdgenutztem und vermietetern Wohneigentum MdlAnfr 132 23.09.83 Drs 10/407 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1758* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 VII Anlage 33 Steuerliche Absetzbarkeit der durch den Handel mit Profispielern den Kommanditgesellschaften entstandenen Verluste MdlAnfr 133, 134 23.09.83 Drs 10/407 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1758* C Anlage 34 Personaleinsparungen in der Finanzverwaltung angesichts der Ausweitung der Steuergesetzgebung; Höhe der Einnahmen aus der Zwangsanleihe im Jahre 1983 MdlAnfr 137, 138 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 1759*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1649 25. Sitzung Bonn, den 29. September 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 9. Dr. Ahrens * 30. 9. Amling 30. 9. Antretter * 30. 9. Frau Dr. Bard 29. 9. Böhm (Melsungen) * 30. 9. Brandt 30.9. Broll 30. 9. Büchner (Speyer) * 30. 9. Dr. von Billow 30.9. Dr. Enders * 30. 9. Ertl * 30. 9. Gerstl (Passau) * 30. 9. Haase (Fürth) * 30. 9. Dr. Hackel * 30. 9. Dr. Häfele 29. 9. Handlos * 30. 9. Frau Dr. Hartenstein 30. 9. Hartmann * 30. 9. Hauck 30. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 30. 9. Heimann 30. 9. Herterich 30. 9. Dr. Holtz * 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger ** 30. 9. Jäger (Wangen) * 30.9. Kittelmann * 30. 9. Dr. Klein (Göttingen) 30. 9. Dr. Köhler (Duisburg) 29. 9. Dr. Kreile 29. 9. Dr.-Ing. Laermann 30. 9. Lemmrich e 30. 9. Lenzer * 30. 9. Dr. Linde * 30.9. Dr. Müller * 30. 9. Offergeld 30. 9. Reddemann * 30.9. Dr. Rumpf 30. 9. Dr. Schäuble * 30. 9. Dr. Scheer * 30.9. Schmidt (Hamburg) 30.9. Schmidt (München) * 30. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 30. 9. Schmitz (Baesweiler) * 30. 9. Schröder (Lüneburg) 30. 9. Schulte (Unna) * 30.9. Schwarz * 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 30. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 9. Dr. Stercken *** 30.9. Stobbe 30.9. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 70. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Unland ' 30. 9. Dr. Vogel 30.9. Vogt (Kaiserslautern) * 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Frau Dr. Wex 30. 9. Würtz ** 30. 9. Dr. Wulff * 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 90 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungsprogramms über die Stillegung von kerntechnischen Anlagen (1984-1988) wird als Drucksache 10/431 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 91 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (1985-1989) wird als Drucksache 10/414 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 94 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahres-Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der technologischen Grundlagenforschung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Anwendung neuer Technologien wird als Drucksache 10/415 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 97 aufgeführte EG-Vorlage Biotechnologie: Die Aufgabe der Gemeinschaft wird als Drucksache 10/416 verteilt. Die in Drucksache 10/433 unter Nummer 13 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines Forschungsprogramms über die Reaktorsicherheit wird als Drucksache 10/434 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 92 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm (1984-1987) wird als Drucksache 10/424 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 95 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines Hilfsprogramms für den Aufbau einer eigenen wissenschaftlichen und technologischen Forschung in den Entwicklungsländern (1984-1987) wird als Drucksache 10/425 verteilt. 1748* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 96 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme des ersten europäischen strategischen Programms für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie (ESPRIT) wird als Drucksache 10/426 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 98 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms über nicht-nukleare Energie (1983-1987) wird als Drucksache 10/427 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 23. September 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Sicherheitsmaßnahmen in Flugzeugen (Drucksache 9/2370) Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Problemen im Güterverkehr von und nach der Gemeinschaft beim Transit durch Österreich, die Schweiz und Jugoslawien (Drucksache 9/2415) Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den grenzübergreifenden Verkehrskonzepten in Grenzregionen, insbesondere in Regionen beiderseits der Binnengrenzen der Gemeinschaft wie der Grenzregion Rhein-Maas-Nord und der EUREGIO (Drucksache 9/2433) Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1980 und 1981 — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1981 (Drucksachen 9/1246, 10/358 Nr. 84) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf konsolidierter Basis (Drucksachen 9/961 Nr. 1, 10/358 Nr. 45) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 1): Trifft es zu, daß die Bundesregierung bei der Werft Nobiskrug einen Vertrag über das Polarschiff „Polarstern" abgeschlossen hat, bei dem durch laufende nachträgliche Änderungswünsche, die nicht im sogenannten Lastenheft enthalten waren, ein Verlust in Höhe von 15 Millionen DM bei der Werft hervorgerufen wurde, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, in Zukunft solche durch sie verursachten Mehrkosten zu erstatten? Das FS „Polarstern" ist entgegen Ihrer Annahme nicht bei der Werft Nobiskrug GmbH in Auftrag gegeben worden, sondern bei dem Konsortium „Polarforschungsschiff", das von den Werften Howaldtswerke-Deutsche Werft AG und Werft Nobiskrug GmbH gebildet worden war. Der Werft Nobiskrug oblag dabei die Ausrüstung des Schiffes. Die Bauausführung richtete sich nach der Bauvorschrift und den Ergänzungsvereinbarungen, die Bestandteil des Bauvertrages sind. Danach waren Änderungen während der Bauphase möglich und we- gen unterschiedlicher Auslegung auch notwendig; sie wurden durch eine Mehr- und Minderkostenrechnung erfaßt, die von der Bauaufsicht im direkten Kontakt mit der Werft protokolliert wurde. Darüber hinaus gehende Leistungen bedurften einer Vertragsergänzung mit Kostenerhöhung, wie sie im Fall des Einbaues einer Flossenstabilisierung auch einvernehmlich erfolgte. Die von der Bauaufsicht, der im Unterauftrag der Hamburgischen SchiffbauVersuchsanstalt GmbH wirkenden Zentralstelle für Schiffs- und Maschinentechnik (ZSM), anläßlich der Werftprobefahrten mit der Betriebsleitung der Werft erstellte Mehr- und Minderkostenübersicht ist ausgeglichen. Allerdings hat die Werft Nobiskrug GmbH danach im Übergabeprotokoll Nachforderungen geltend gemacht. Sie wurden überprüft. Die Überprüfung ergab, daß eine nachträgliche Änderung des zum Festpreis abgeschlossenen Bauvertrages „Polarstern" nach den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung nicht möglich war. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Fragen 39 und 40): Warum stehen in der Wehrbereichsverwaltung III im Verhältnis zu anderen Wehrbereichsverwaltungen so wenig Ausbildungsplätze bei der Bundeswehr zur Verfügung, obwohl hier das bevölkerungsreichste Bundesland vertreten ist? Ist die Bundesregierung bereit, zukünftig in der Wehrbereichsverwaltung III verhältnismäßig mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen, wenn ja, in welchem Umfang könnte dies geschehen? Zu Frage 39: In Nordrhein-Westfalen steht die Dichte der militärischen Infrastruktur und damit auch der territorialen Bundeswehrverwaltung aufgrund verteidigungspolitischer Erfordernisse im umgekehrten Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Daraus folgt, daß die Zahl der Ausbildungswerkstätten und sonstigen Ausbildungsbehörden (Standortverwaltungen) im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich geringer ist. Zu Frage 40; Derzeit stellt sich die Ausbildungsplatzsituation im Bereich der Wehrbereichsverwaltung III für die Büroberufe und die gewerblich-technischen Berufe wie folgt dar: Büroberufe Zum 1. September 1983 wurden im Bereich der Wehrbereichsverwaltung III erstmals 50 Ausbildungsplätze für den Beruf „Verwaltungsfachangestellte" eingerichtet. Es ist beabsichtigt, bei der Wehrbereichsverwaltung III auch künftig Verwaltungsfachangestellte in ungefähr derselben Größenordnung auszubilden. Gewerblich-technische Berufe Zu den zwei bereits bestehenden Ausbildungswerkstätten in Jülich und Aachen wird 1984 eine Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1749* weitere Ausbildungswerkstatt in Nörvenich eingerichtet. Ab 1984 werden in diesen drei Ausbildungswerkstätten jährlich 48 Auszubildende eingestellt. Als einmalige zusätzliche Maßnahme im Zuge der Bemühungen der Bundesregierung zur Linderung der Jugendarbeitslosigkeit wurden in diesem Jahr insgesamt 178 Ausbildungsplätze in den Berufen Koch, Schlosser, Elektriker, Drucker und Tischler bereitgestellt, davon allein 34 im Wehrbereich III. Sollten auch zukünftig zusätzliche Haushaltsmittel für Ausbildungszwecke bereitgestellt werden können, wird die Wehrbereichsverwaltung III wiederum berücksichtigt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 46 und 47): Treffen Berichte zu, nach denen die Inanspruchnahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen rückläufig ist, und liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie sich dieser Trend gegebenenfalls bei Frauen und Männern auswirkt? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Bevölkerung stärker für die Krebsvorsorge zu interessieren? Zu Frage 46: Diese Berichte treffen zu. Nach Einführung der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Jahre 1972 war die bisher höchste Beteiligungsrate bei Männern und Frauen im Jahre 1977 zu verzeichnen. Seitdem ist sie abgesunken. Dies wirkt sich besonders negativ bei der schon zuvor sehr geringen Beteiligung der männlichen Anspruchsberechtigten aus. Die Quote der Inanspruchnahme durch die Frauen ist von 35,7 % im Jahr 1977 auf 31,15 % im Jahr 1981 gefallen. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm durch die Männer lag 1977 bei nur 18,11 % der Anspruchsberechtigten, fiel bis 1980 auf 13,37 % und ist 1981 wieder leicht auf 14,81 % angestiegen. Die genauen Zahlen für 1982 liegen noch nicht vor, jedoch ist von einer Stagnation der Beteiligung auszugehen. Zu Frage 47: Die Bundesregierung sieht für eine Verbesserung der Inanspruchnahme des Krebsfrüherkennungsprogramms verschiedene Ansätze, die derzeit im Rahmen des „Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" diskutiert bzw. weiterverfolgt werden. Hierbei sind an erster Stelle Maßnahmen der gesundheitlichen Aufklärung zu nennen, die u. a. den gezielten Abbau von Hemmnissen zum Ziel haben. Auf diesem Gebiet ist insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung tätig, aber auch zahlreiche andere Organisationen wie die Krankenkassen oder die Deutsche Krebshilfe haben Aktivitäten entwickelt. Wichtig ist hier ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen. Im übrigen sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären (§ 369 RVO). Eine Analyse der vorhin genannten Zahlen zeigt, daß hier regionale Unterschiede innerhalb der Bundesrepublik zu verzeichnen sind, aber auch eine unterschiedliche Teilnahmequote innerhalb der einzelnen Altersgruppen. So ist die Beteiligung der Bevölkerung ab dem 60. Lebensjahr besonders schlecht, so daß hier zusätzliche Maßnahmen notwendig erscheinen. Zu denken ist hier u. a. an eine gezielte Ansprache durch den Hausarzt. Zudem ist anzunehmen, daß eine Verbesserung der Früherkennungsuntersuchungen ebenfalls zu einem erneuten Ansteigen der Inanspruchnahme führen dürfte. Die Verbesserung wird auf dem Forschungssektor durch die Bundesregierung im Rahmen des „Forschungs- und Entwicklungsprogramms im Dienste der Gesundheit" gefördert; sie ist ferner durch Maßnahmen der Qualitätssicherung, die durch die ärztlichen Organisationen bereits in Angriff genommen wurden, zu erreichen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 49): Ist der Bundesregierung bekannt, daß lebende Eber in das benachbarte EG-Ausland nur zum Schlachten transportiert werden, um anschließend in der Bundesrepublik Deutschland mit Tauglichkeitstempel vermarktet zu werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Von den zuständigen Behörden liegen Angaben vor, daß jährlich ca. 80 000 lebende Zuchteber — das entspricht ca. 0,2 % der in der Bundesrepublik Deutschland geschlachteten Schweine (40 000 000) — zu Schlachtzwecken in benachbarte Mitgliedstaaten, überwiegend nach Belgien, verbracht werden. Dieses Verbringen ist aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften (Richtlinie 64/432/EWG, tierseuchenrechtliche Regelungen für den Handelsverkehr mit lebenden Rindern und Schweinen) zulässig und kann daher nicht beschränkt werden. In Belgien und anderen Mitgliedstaaten dürfen unkastrierte Eber für den Inlandsbedarf geschlachtet werden. Dadurch wird das ansonsten hohe Kastrationsrisiko ausgeschlossen. Das von diesen Ebern stammende frische Fleisch darf jedoch nicht mit dem dafür vorgesehenen EG-Genußtauglichkeitsstempel gekennzeichnet werden. Es darf deshalb auch nicht in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Um zu verhüten, daß aus benachbarten EG-Mitgliedstaaten beabsichtigt oder unbeabsichtigt Eberfleisch in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, überprüfen die Einfuhruntersuchungsstellen auf Bitte des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ver- 1750* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 stärkt die eingehenden Schweinefleischsendungen auf Einhaltung dieses Verbots. Bei diesen Kontrollen wurden 1981 in 5 Fällen, 1982 in 2 Fällen, 1983 in 1 Fall aus Belgien die Nichtbeachtung des Verbots festgestellt. Die Bundesregierung hat die EG-Kommission gebeten, die betroffenen Lieferbetriebe zu überprüfen. Das Gutachten, das von Prof. Marazza, Italien, im Auftrag der EG-Kommission vom 14.-29. Juli 1983 in Belgien darüber erstellt worden ist, soll demnächst im Ständigen Veterinärausschuß erörtert werden, mit dem Ziel, die betroffenen Betriebe vom innergemeinschaftlichen Handelsverkehr auszuschließen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 50): Wie haben sich die Unterhaltskosten eines MittelklassePersonenkraftwagens pro gefahrenen Kilometer bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometer und alternativ 20 000 Kilometer vom 1. Januar 1980 bis heute entwickelt? Eine amtliche Statistik in der gewünschten Differenzierung besteht nicht. Private Organisationen und Fachzeitschriften führen Betriebskostenberechnungen durch. Da diese Berechnungen von unterschiedlichen Voraussetzungen und Annahmen ausgehen, ist ein Vergleich der Berechnungen untereinander nur schwer möglich. Hinzu kommen Modell- bzw. Ausstattungsänderungen der Personenkraftwagen in dem gefragten Zeitraum. Ein aussagefähiger allgemein gültiger quantitativer Kostenvergleich ist aus diesen Gründen nicht möglich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 51): Wie hoch müßte der Werbungskostenabzug (Kilometerpauschale) sein, um einen angemessenen Ausgleich für die gestiegenen Unterhaltskosten zu gewährleisten? Ein aussagefähiger, allgemein gültiger quantitativer Kostenvergleich über die Entwicklung der Unterhaltungskosten für Mittelklasse-Personenwagen seit dem 1. Januar 1980 besteht nicht. Deshalb kann auch kein Betrag für die Anhebung der Kilometerpauschale genannt werden, der die gestiegenen Unterhaltungskosten ausgleichen würde. Im übrigen sieht die Bundesregierung keine zwingende Verbindung zwischen den Haltungskosten bestimmter Kraftfahrzeuge und der steuerlichen Kilometerpauschale. Die 1967 aus verkehrs- und haushaltspolitischen Gründen erfolgte Herabsetzung der Kilometerpauschale auf den bis heute geltenden Satz wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1969 für verfassungsgemäß befunden. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß der Gesetzgeber nicht gehindert ist, den Werbungskostenabzug mit der genannten Zielsetzung einzuschränken. Die heute verstärkt hinzutretenden energiepolitischen Gesichtspunkte lassen es zusätzlich gerechtfertigt erscheinen, die Kraftfahrzeugwegekosten nicht im vollen Umfang zum Werbungskostenabzug zuzulassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Fragen 54 und 55): Wie viele Motorradfahrer wurden in 1980, 1981, 1982 in der Bundesrepublik Deutschland bei Unfällen verletzt bzw. getötet? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß gerade junge Motorradfahrer, die erst seit kurzem im Besitz eines Führerscheines sind, besonders häufig in Unfälle verwickelt werden? Zu Frage 54: Den Angaben der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik zufolge haben sich die Zahlen über verunglückte Fahrer und Mitfahrer von motorisierten Zweirädern (Mofas, Mopeds, Krafträder, Motorroller) wie folgt entwickelt. 1980 1981 1982 Motorisierte Zweiräder insgesamt 1 997 Getötete 1 987 1 918 Motorisierte Zweiräder insgesamt 96 370 Verletzte 98 106 93 297 Zu Frage 55: Der Bundesminsiter für Verkehr hat bereits im vergangenen Jahr eine Expertenkommission beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Neufassung des Fahrerlaubnisrechts für die motorisierten Zweiräder zu erarbeiten. Dabei steht insbesondere die Einführung eines Stufenführerscheins für die Klasse der leistungsstärksten Motorräder im Vordergrund. Eine solche Regelung soll verhindern, daß Fahranfänger sofort nach der Prüfung unbeschränkt schnelle und spurtstarke Motorräder fahren, die ein besonders hohes Maß an Fahrkönnen und Erfahrung erfordern. Die Fahrerlaubnis der Klasse 1 soll daher zunächst auf schwächere Motorräder beschränkt werden, auf denen vor Erteilung einer unbeschränkten Fahrerlaubnis über einen längeren Zeitraum hinweg Fahrpraxis erworben werden muß. Die Expertenkommission wird Mitte Oktober ihren Schlußbericht vorlegen, der auch Möglichkei- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1751* ten einer Verbesserung von Ausbildung und Prüfung aufzeigen wird. Der Bundesminister für Verkehr wird auf der Grundlage dieser Vorschläge die notwendigen Rechtsänderungen in die Wege leiten. Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der hohen Unfallquote der jungen Motorradfahrer sieht die Bundesregierung in der Einbeziehung dieser Risikogruppe in die geplanten Vorschriften zur Einführung eines Führerscheins auf Probe. Es wird also auch die Fahrerlaubnis der Klasse 1 zunächst auf eine Probezeit befristet werden, in der sich junge Fahranfänger im Straßenverkehr bewähren müssen. Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird dann nur nach erfolgreich absolvierter Probezeit erteilt; bei Nichtbewährung (z. B. durch Unfälle oder gewichtige Verkehrsverstöße) erfolgt eine gezielte Nachschulung, im Wiederholungsfalle u. U. eine erneute Prüfung bzw. Eignungsbegutachtung. Die Einführung des Führerscheins auf Probe wird gegenwärtig mit den Bundesländern beraten; auch hierzu wird der Bundesminister für Verkehr in Kürze einen Entwurf vorlegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 56 und 57): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesbahnstrecke Skandinavien-Südwesteuropa im Streckenabschnitt LeerNeuschanz (Niederlande) stillzulegen oder gemäß ihrer strukturpolitischen Bedeutung aufzuwerten? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesbahnstrecke Oldenburg-Groningen zu elektrifizieren? Zu Frage 56: Dem Bundesminister für Verkehr liegt kein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) für eine Stillegung des Gesamtbetriebes im Streckenabschnitt (Leer-)Ihrhove-Nieuweschans (NL) vor. Nach Mitteilung der DB hat sie für diesen Streckenabschnitt, dem im übrigen für den Verkehr der Relation Skandinavien-Südwesteuropa kaum Bedeutung zukommt, auch kein Verfahren nach dem Bundesbahngesetz eingeleitet. Zu Frage 57: Der Streckenabschnitt Leer-Ihrhove ist bereits seit 1980 elektrifiziert. Nach Mitteilung der zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) ist eine Umstellung der beiden Teilstrecken Oldenburg-Leer und Ihrhove-deutsch/niederländische Grenze der Verbindung Oldenburg-Groningen auf elektrischen Betrieb derzeit nicht vorgesehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 58): Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn anzuweisen und finanziell in die Lage zu versetzen, behindertengerechte Großraumwagen anzuschaffen, um den behinderten Mitbürgern eine Teilnahme am IC-Reiseverkehr zu ermöglichen? Der Bundesminister für Verkehr hat den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) am 27. Juli 1983 gebeten, bei der Beschaffung der letzten Serie von 160 Großraumreisezugwagen 2. Klasse für den IC-Verkehr zu prüfen, ob den rollstuhlgebundenen Behinderten mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand der Zugang zum hochwertigen Fernverkehr der DB erleichtert werden kann. Die Unternehmensleitung der DB hat zugesagt, entsprechende Möglichkeiten bei der im Herbst dieses Jahres anstehenden Vergabe des Fahrzeugauftrages zu untersuchen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 59 und 60): Ist der Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der privaten Unternehmen des Gleisoberbaues bekannt (Kapazitätsauslastung, Zahl der Beschäftigten, Auftragsvolumen), und geht die Bundesregierung davon aus, daß die Deutsche Bundesbahn auch in Zukunft noch funktionsfähige private Unternehmen dieser Branche brauchen wird? In welcher Höhe sind für 1983 und 1984 Auftragsvergaben an die privaten Unternehmen des Gleisoberbaues eingeplant, und welche Volumina übernimmt der Regiebetrieb der Deutschen Bundesbahn selber (jeweils im Vergleich von 1979 bis heute)? Zu Frage 59: Nach der Schätzung der Deutschen Bundesbahn (DB) sind etwa 200 kleinere und mittlere Bauunternehmen regelmäßig oder in Einzelfällen im Gleisoberbau für die DB tätig. Generelle Angaben über diese Bauunternehmen hinsichtlich Kapazitätsauslastung, Anzahl der Beschäftigten und gesamtes Auftragsvolumen sind nicht möglich, u. a. weil von ihnen vielfach auch in anderen Zweigen des Hoch- und Tiefbaus Bauleistungen erbracht werden. Der Bundesminister für Verkehr unterstützt nachdrücklich die Absicht des Vorstands der DB, den Anteil der Unternehmerleistung am gesamten Oberbauvolumen der DB baldmöglichst zu erhöhen; dies setzt auch in Zukunft leistungsfähige private Oberbauunternehmen voraus. Zu Frage 60: Für die im Oberbauprogramm ausgewiesenen Erhaltungsmaßnahmen wurden nach Mitteilung der DB Aufträge in nachstehender Größenordnung ver- 1752* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 geben; dabei ergeben sich die Eigenleistungen der DB aus den entsprechenden Aussagen über die Prozentanteile: 1979: 277 Millionen DM (das sind etwa 30 % der Gesamtumbauleistungen) 1980: 302 Millionen DM (das sind etwa 28 % der Gesamtumbauleistungen) 1981: 187 Millionen DM (das sind etwa 23 % der Gesamtumbauleistungen) 1982: 184 Millionen DM (das sind etwa 17 % der Gesamtumbauleistungen) 1983: 144 Millionen DM (das sind etwa 13% der Gesamtumbauleistungen) 1984: 152 Millionen DM (das sind etwa 13% der Gesamtumbauleistungen) Für Oberbauarbeiten der DB außerhalb des Oberbauprogramms sind zusätzliche Auftragsvergaben in 1983 in Höhe von 139 Millionen DM und für 1984 in Höhe von 174 Millionen DM vorgesehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 62 und 63): Ist die Bundesregierung bereit, aus Mitteln auf Grund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) den Teilausbau von Hauptverkehrsstraßen entsprechend den aktuellen und in absehbarer Zeit bestehenden Belastungen zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, mit GVFG-Mitteln zur Verkehrsberuhigung und damit zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Umwelt in großstädtischen Ballungsräumen beizutragen, und in welcher Höhe können gegebenenfalls anteilig GVFG-Mittel zur Verkehrsberuhigung bereitgestellt werden? Zu Frage 62: Der Bund fördert auch den Teilausbau von inner-örtlichen Hauptverkehrsstraßen durch Gewährung von Finanzhilfen an die Länder, wenn die durchzuführenden Maßnahmen den im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellten Bedingungen genügen. Das bedeutet insbesondere, daß der Teilausbau nach Art und Umfang im Hinblick auf die in absehbarer Zeit bestehenden verkehrlichen Belastungen der betreffenden Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist. Zu Frage 63: Die Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist eine typisch kommunale und städtebauliche Aufgabe. Der Bund ist gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG an die engen Voraussetzungen der im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgezählten Fördertatbestände gebunden. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind dort nicht enthalten. Förderbar ist nach § 2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur der Bau oder Ausbau bestimmter Straßen. Eine Förderung von Investitionsmaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist deshalb nur in diesem Rahmen möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 64): Treffen Presseberichte zu, nach denen sich die Verkehrsministerien der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland geeinigt haben, die gesamte Luftraumkontrolle auf Eurocontrol Maastricht zu konzentrieren und deshalb die für die Kontrolle des unteren Luftraumes zuständigen Zentralen in Bremen und Düsseldorf in den 90er Jahren nach Maastricht zu verlegen? Die Presseberichte treffen zu. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Schmidbauer (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Fragen 65 und 66): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach im Bundesverkehrsministerium auch im Zusammenhang mit einer eventuell beabsichtigten Kapitalerhöhung zur Zeit neue Überlegungen im Hinblick auf eine Teilprivatisierung der Lufthansa angestellt werden? Wenn dies zutrifft, bis zu welcher Marge wäre der Bundesverkehrsminister bereit, den Bundesanteil am Grundkapital der Lufthansa herabzusetzen? Von seiten der Bundesregierung ist zur Frage einer evtl. Privatisierung von Bundesbeteiligungen wiederholt Stellung genommen worden. Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 1983 ihre Absicht bekräftigt, öffentliche Vermögen dort zu privatisieren, wo dies ohne Beeinträchtigung staatlicher Belange möglich ist. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die konkreten Möglichkeiten hierfür. Sie hält eine sorgfältige Vorbereitung der Entscheidungen unter Einbeziehung der Beteiligten für erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Beteiligungen des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, da diese auf das Engste mit Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge verbunden sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Entscheidungen noch nicht gefallen. Dies gilt auch hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1753* Anlage 16 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Fragen 87 und 88): Welche staatlichen Hilfsmaßnahmen sind in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Opfer der schweren Unwetterkatastrophe im Süden Brasiliens ergriffen worden, unter denen sich sehr viele deutsche Einwanderer und deren Nachkommen befinden, und welche privaten Hilfsaktionen sind der Bundesregierung bekanntgeworden? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, aus Mitteln der „Humanitären Hilfe" sofort erste oder weitere Hilfe für die Opfer der schweren Unwetterkatastrophe im Süden Brasiliens zu leisten? Zu Frage 87: In enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Generalkonsulat in Curitiba hat die Bundesregierung bereits am 12. Juli d. J. 131 509,— DM als Sofort- und Katastrophenhilfe für die betroffene südbrasilianische Bevölkerung zur Verfügung gestellt. In einer Sofortaktion in Zusammenarbeit mit der brasilianischen Fluggesellschaft „Varig" sind für diesen Betrag 17 000 Decken aus der Bundesrepublik Deutschland in die brasilianischen Bundes-Staaten St. Catarina und Paraná geflogen worden, wo sie alsbald zur Verteilung gelangten. Darüber hinaus haben der Deutsche Caritasverband 300 000,— DM und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland 400 000,—DM als Soforthilfe ihren brasilianischen Schwesterorganisationen zur Verfügung gestellt. Weitere Rehabilitationsprogramme sind geplant. In verschiedenen Orten der Bundesrepublik wurden private Spendensammlungen durchgeführt. Zu Frage 88: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat sich die Lage in den von der Überschwemmung betroffenen Gebieten Südbrasiliens während der vergangenen Wochen gebessert. Eine Fortführung der Katastrophenhilfe scheint daher nicht mehr angezeigt. Aufgrund der Zweckbindung des vom Auswärtigen Amt verwalteten Titels „Humanitäre Hilfe" ist eine über die Soforthilfe hinausgehende Wiederaufbauhilfe nicht möglich. Humanitäre Hilfe umfaßt — entsprechend den ihr zugrundeliegenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen — Maßnahmen, die auf die sofortige oder zumindest kurzfristige Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen abzielen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/407 Fragen 93 und 94): Werden von deutschen Herstellern in anderen Abnehmerländern Kraftfahrzeuge angeboten, die auf der Grundlage des in Europa zur Zeit üblichen verbleiten Benzins niedrigere Abgasnormen erfüllen als in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Folgerungen will die Bundesregierung daraus für die bei uns zur Zeit zulässigen Abgasnormen ziehen? Ja. In Schweden und in der Schweiz werden von deutschen Herstellern — mit einem reduzierten Modellangebot — Kraftfahrzeuge angeboten, die auf der Grundlage des in Europa z. Zt. üblichen verbleiten Benzins niedrigere Abgasnormen erfüllen. In der EG und in den meisten übrigen europäischen Staaten gelten die auf der Grundlage des europäischen Testverfahrens (Europazyklus) festgelegten Grenzwerte der „Serie 04". Die in Schweden und in der Schweiz z. Zt. geltenden Abgasnormen sind allerdings nicht wesentlich schärfer als die Werte der „Serie 04". Ein unmittelbarer Vergleich ist nicht möglich, da die Fahrzeuge für Schweden und die Schweiz auf der Grundlage des (alten) US-Testverfahrens von 1972 geprüft werden. Im übrigen hat sich die deutsche Automobilindustrie bereits 1981 verpflichtet, die neuen Grenzwerte der „Serie 04" vorab freiwillig einzuhalten. Die derzeitig in Schweden und in der Schweiz geltenden Abgasgrenzwerte reichen im Hinblick auf eine erforderliche nachhaltige Herabsetzung der Schadstoffgrenzwerte bei weitem nicht aus. Die Bundesregierung wird daher entsprechend ihrem Kabinettbeschluß vom 21. Juli 1983 den Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage unverbleiten Benzins weit niedrigere Grenzwerte vorschlagen. Diese Grenzwerte werden sich an der besten z. Zt. verfügbaren Technologie zur Abgasreduzierung — das ist der Dreiwegkatalysator mit elektronischer Regelung — orientieren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU): (Drucksache 10/407 Fragen 97 und 98): In welchem Umfang gehen die Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Demonstrationen in den letzten Monaten — etwa aus Anlaß des Besuchs des US-Vizepräsidenten in Krefeld — auf das Konto auswärtiger Störer zurück, die zu diesem Zweck systematisch im Bundesgebiet umherreisen? Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Zahlen und das Verhältnis der unfriedlichen zu den friedlichen Demonstrationen entwickelt, und wie viele Polizeibeamte des Bundes und der Länder wurden dabei verletzt? Zu Frage 97: Bis zum 19. September 1983 sind in der Arbeitsdatei Landfriedensbruch 319 Personen aus 8 Bundesländern erfaßt. Dabei wurde aufgrund der vorliegenden Unterlagen festgestellt, daß es sich bei 143 Personen um 1754* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 überörtliche Täter handelt, deren Wohnort nicht mit dem Tatort übereinstimmt und die an mindestens 2 verschiedenen Orten aufgetreten sind. Bei 28 Tätern handelt es sich um Personen, die Bezug zum Terrorismus oder zu linksextremistischen Institutionen/Organisationen haben. Exakte Erkenntnisse über reisende Täter anläßlich von gewalttätigen Demonstrationen können nur in Einzelfällen durch die Analyse der Wohnorte festgenommener Täter gewonnen werden. So kamen z. B. von 135 in Krefeld am 25. Juni 1983 festgenommenen Personen aus — Schleswig-Holstein 16, — Hamburg 13, — Bremen 4, — Niedersachsen 16, — Nordrhein-Westfalen 59, — Hessen 9, — Rheinland-Pfalz 4, — Baden-Württemberg 3, — Bayern 4, — Saarland 3 und — Berlin 4. Diese Zahl ist jedoch nicht geeignet, zum einen auf das zahlenmäßige Potential reisender Störer im Bundesgebiet und zum anderen auf die landsmannschaftliche Zusammensetzung genaue Rückschlüsse zuzulassen (die geschätzte Zahl der gewalttätigen Störer in Krefeld betrug ca. 1 000 Personen). Über Verletzungen von Beamten des Bundesgrenzschutzes aus dem in Rede stehenden Anlaß liegen folgende Zahlen vor: 1981: 71 1982: 70. Zu Frage 98: Im Bundesministerium des Innern werden jährlich Übersichten über die Entwicklung der Demonstrationstätigkeit erstellt und dem Innen- und dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegt. Diese Übersichten, die auf Mitteilungen der Innenressorts der Länder beruhen, enthalten u. a. auch Angaben über die Gesamtzahl der friedlichen und unfriedlichen Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland. Aus den entsprechenden Angaben der vergangenen Jahre läßt sich eine eindeutige Tendenz des Verhältnisses der unfriedlichen zu den friedlich verlaufenden Demonstrationen nicht erkennen. So hatte sich z. B. im Jahre 1981 der Anteil der unfriedlich verlaufenen Demonstrationen im Vergleich zu dem Vorjahr 1980 fast verdoppelt; dagegen ist der Anteil der unfriedlich verlaufenen Demonstrationen von der Gesamtheit aller Demonstrationen im vergangenen Jahr 1982 leicht rückläufig gewesen (Anlage: „Demonstrationstätigkeit in den Jahren 1970-1982"). Über die Gesamtzahl der bei Einsätzen im Zusammenhang mit unfriedlichen Demonstrationen verletzten Polizeibeamten des Bundes und der Länder liegen dem Bundesminister des Innern umfassende Angaben nicht vor. Aus einer Umfrage der Gewerkschaft der Polizei bei ihren Landesbezirken Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ergibt sich aber z. B., daß sich im Bereich der Polizeien beider Länder die Zahl der verletzten Polizeibeamten von 1981 auf 1982 ungefähr verdoppelt hat. Diese Aussage deckt sich mit Angaben der zuständigen Innenministerien der Länder. Danach wurden in — Nordrhein-Westfalen — 1981: 15, 1982: 38 — Niedersachsen — 1981: 70, 1982: 136 Polizeibeamte bei Einsätzen im Zusammenhang mit unfriedlichen Demonstrationen verletzt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 99): Ist der Bundesregierung bewußt, daß durch Wegfall des sogenannten Verlobtenerlasses, Ehen, von denen nunmehr der eine Teil als Aussiedler und der andere Teil als Asylbewerber registriert wird, einer Ungleichbehandlung unterworfen sind und das Familienleben, dadurch in unverantwortlicher Weise gestört wird, und was gedenkt sie zur Änderung dieser Situation zu tun? Der nichtdeutsche Ehegatte eines Aussiedlers gilt nach § 1 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes als Aussiedler. Voraussetzung hierfür ist, daß die Ehe zum Zeitpunkt der Aussiedlung des deutschen Ehegatten bestanden hat. Die Länder, die das Bundesvertriebenengesetz als eigene Angelegenheit ausführen, hatten sich im Jahre 1979 darauf verständigt, einen nichtdeutschen Ehegatten auch dann anzuerkennen, wenn bei Verlobten die Eheschließung vor der Aussiedlung nur deshalb unterblieben war, um die Ausreise nicht zu verhindern oder zu gefährden, und die Eheschließung nach der Aussiedlung unverzüglich nachgeholt worden war. Die Rechtsprechung hat diese Regelung zwischenzeitlich als rechtswidrig angesehen, so daß die Landesflüchtlingsverwaltungen im Mai dieses Jahres übereingekommen sind, diese sogenannte Verlobtenregelung nicht mehr anzuwenden. Damit wird § 1 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes wieder so angewandt, wie das vom Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1953 bis zum Jahre 1979 der Fall war. Das entspricht der Gesetzeslage; die Bundesregierung ist hieran gebunden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß bei jeder Heirat von Deutschen mit Ausländern deren unterschiedlicher Status fortbesteht. Gleichwohl wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich hieraus bei der Eingliederung der Betroffenen ergebende Härten gemildert werden können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1755* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 100 und 101): Was hindert die Bundesregierung, ein Verwendungsverbot für Polychlorierte Biphenyle (PCB) — eventuell mit Übergangsfristen für den Bergbau — zu erlassen, und wann wird sie einen Vorschlag für ein EG-einheitliches Verwendungsverbot von PCB vorlegen, um den Schutz der Gesundheit der Menschen und den Umweltschutz vor Gefährdungen durch PCB zu gewährleisten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine vollständige Erfassung der vorhandenen PCB-Mengen und eine kontrollierte Beseitigung PCB-haltiger Abfälle sicherzustellen? Zu Frage 100: Die Bundesregierung hat bereits den Vorschlag für ein EG-einheitliches Verwendungsverbot von PCB im elektrotechnischen Bereich den Europäischen Gemeinschaften vorgelegt. An Hydraulikflüssigkeiten für den untertägigen Bergbau müssen hohe Ansprüche hinsichtlich ihrer Nichtbrennbarkeit gestellt werden. Diese Anforderungen erfüllt derzeit nur PCB. Solange keine zugelassenen Ersatzstoffe auf dem Markt eingeführt sind, kann aus naheliegenden Gründen des Arbeitsschutzes auf den Einsatz von PCB nicht verzichtet werden. Zu Frage 101: Die Erfassung und Kennzeichnung PCB-haltiger Transformatoren ist Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der besonders von der Feuerwehr für dringlich erachteten Erfassung aller PCB-haltigen Transformatoren zahlreiche Organisationen und Verbände angeschrieben und gebeten, entsprechende Anlagen den zuständigen Behörden zu melden (z. B. BDI, VCI). Die Vorschläge für eine Erfassung und umweltschädliche Beseitigung PCB-haltiger Abfälle werden bereits in einer Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) unter Mitwirkung des Bundeministers des Innern aufgestellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Fragen 102 und 103): Wie viele Versammlungen oder Aufzüge, bei denen in den vergangenen Jahren vermummte und/oder passiv bewaffnete Personen festgestellt wurden, sind friedlich bzw. unfriedlich verlaufen? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang in den vergangenen Jahren von den zuständigen Behörden bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen die Vermummung und/oder passive Bewaffnung nach § 15 des Versammlungsgesetzes verboten, und in welchem Umfang Verstöße gegen derartige Verbote im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet worden sind? Zu Frage 102: Nach mir vorliegenden Angaben der Länderinnenminister sind in den Jahren 1980, 1981 und 1982 von den insgesamt 1 132 Versammlungen/Aufzügen, bei denen vermummte/passiv bewaffnete Personen festgestellt worden sind, — 782 (ca. 70%) friedlich und — 350 (ca. 30 %) unfriedlich verlaufen. Zu Frage 103: In den Jahren 1980, 1981 und 1982 wurde von den zuständigen Landesbehörden für 1 820 Versammlungen/Aufzüge durch Auflage nach § 15 Versammlungsgesetz ein Verbot der Vermummung/passiven Bewaffnung verfügt. In 88 Fällen wurden in diesem Zeitraum entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In 24 Fällen wurden diese Verfahren durch Zahlung einer Geldbuße bzw. Eintreibung abgeschlossen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/407 Frage 106): Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die tonnenweise Verwendung von Asbest im Kühlturm des Atomkraftwerks Leibstadt (Inbetriebnahme 1984), und wird sie Schritte unternehmen, damit die Schweizer Behörden die Betriebserlaubnis für das Atomkraftwerk nicht erteilen, solange die Bevölkerung in der drei bis fünf Kilometer entfernten Kreisstadt Waldshut-Tiengen Immissionen von Asbeststaubteilchen ausgesetzt ist, die als außerordentlich krebserregend bekannt sind? Aus den ständigen deutsch-schweizerischen Behördengesprächen über Fragen grenznaher kerntechnischer Anlagen ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kühlturmeinbauten des schweizerischen KKW Leibstadt Asbest enthalten. Eingehende Untersuchungen unter Verwendung gesicherter Erkenntnisse aus den Erfahrungen mit vergleichbaren Kühltürmen auch in der Bundesrepublik Deutschland haben ergeben, daß die wenigen Asbestfasern, die in den Kühlturmfahnen festgestellt wurden, hinsichtlich Länge und Durchmesser überwiegend nicht von der Gestalt sind, wie sie während des Verarbeitungsvorgangs von Asbest auftreten und als krebsfördernd erkannt sind. Trotzdem werden die schweizerischen Behörden vorsorglich das Verhalten der Asbesteinbauten im Kühlturm des KKW Leibstadt laufend überwachen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß ein unzulässiges Krebsrisiko für die deutsche Bevölkerung im Grenzgebiet durch den Kühlturm des schweizerischen KKW Leibstadt auszuschließen ist, und sieht bei dieser Sachlage keine Veranlassung, Schritte gegen die Betriebserlaubnis des schweizerischen Kernkraftwerks zu unternehmen. 1756* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 120): Plant die Bundesregierung die Einführung eines Sozialpfandbriefes, dessen Zinsgewinne geringer versteuert werden sollen, um Kapital für zinsgünstige Investitionsdarlehen zu beschaffen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Sozialpfandbrief einzuführen, dessen Zinsgewinne geringer besteuert werden sollen. Die kapitalmarktpolitischen, haushaltsmäßigen und verteilungspolitischen Gründe, die gegen die Ausgabe von Wertpapieren sprechen, deren Zinsen steuerfrei bleiben, gelten auch für den Sozialpfandbrief mit nur teilweise steuerpflichtigen Zinsen. Kapitalmarktpolitisch spricht gegen die erneute Ausgabe steuerbefreiter oder steuerbegünstigter Wertpapiere, daß sich dadurch zwangsläufig ein gespaltener Kapitalmarktzins entwickeln würde. Es käme zu umfangreichen Tauschoperationen zugunsten der steuerlich besser gestellten Wertpapiere. Der Bund und seine Sondervermögen müßten unter Umständen erhebliche Beträge ihrer umlaufenden tarifbesteuerten Anleihen im Wege der Kurspflege aufnehmen, was hohe Kosten verursachen würde. Durch die Kursverluste bei tarifbesteuerten Wertpapieren käme es zu Zinssteigerungen, die öffentliche Kreditaufnahme würde beeinträchtigt und verteuert. Private Investitionen außerhalb der begünstigten Bereiche würden ebenfalls behindert werden. Haushaltsmäßig fällt ins Gewicht, daß ein Steuerausfall durch die Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung bestimmter Zinsen auch bei Ländern, Gemeinden und Kirchen zu erwarten wäre. Die steuerliche Besserstellung würde sich nämlich außer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auch bei der Gewerbeertragsteuer und bei der Kirchensteuer auswirken, zumal damit zu rechnen wäre, daß vor allem Steuerpflichtige mit hohem Einkommen derartige Wertpapiere erwerben würden. Bei solchen Steuerpflichtigen und bei Kapitalgesellschaften kann eine Steuerersparnis von bis zu 65 v.H. eintreten. Dadurch würden Wertpapiere mit steuerfreien oder steuerbegünstigten Zinsen für die öffentliche Hand teurer als Wertpapiere mit tarifbesteuerten Zinsen. Der Steuerausfall wäre noch größer, wenn auch Länder und Gemeinden Wertpapiere mit steuerfreien oder steuerbegünstigten Zinsen ausgeben dürften. Verteilungspolitisch wäre es nicht sehr überzeugend, wenn ausgerechnet Großverdiener als Folge der progressiven Tarifgestaltung des Einkommensteuerrechts am stärksten begünstigt würden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 121 und 122): Welche Vorstellung hat die Bundesregierung hinsichtlich der wiederholt erklärten Absicht der sie tragenden Bundestagsfraktionen für die Pendler Erleichterungen zu schaffen, und wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage zu rechnen? Wie beurteilt die Bundesregierung eine einheitliche Entfernungspauschale für alle Verkehrsteilnehmer, oder hält sie an einer Kilometerpauschale für Fahrzeughalter fest? Zu Frage 121: Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die in der Vergangenheit von einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen geforderten Erleichterungen für Pendler zu schaffen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß durch die Entwicklung der Treibstoffpreise insbesondere bei Arbeitnehmern, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind, finanzielle Belastungen eingetreten sind. Sie sieht jedoch wegen der Lage der öffentlichen Haushalte gegenwärtig keine Möglichkeit einer steuerlichen Sonderregleung für Pendler, etwa durch eine Erhöhung der Kilometerpauschale. Dies ist jedoch nicht nur ein Haushalts-Problem. Auch andere Gründe stünden Verbesserungen nur isoliert für den ländlichen Raum entgegen. Man kann nicht davon ausgehen, daß die Verkehrsverhältnisse in den Ballungsräumen allgemein gut und in den ländlichen Räumen allgemein schlecht sind. Es gibt sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Ballungsräumen schnelle und direkte Verkehrsverbindungen des öffentlichen Nahverkehrs, andererseits aber auch Wohngebiete, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur in unregelmäßigen Zeitabständen bedient werden. Eine sachgerechte Abgrenzung würde im übrigen — sofern sie überhaupt möglich wäre — zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen. Angesichts der allseits als dringend notwendig erkannten Rechts- und Verfahrensvereinfachung erschiene dies nicht vertretbar. Zu Frage 122: Eine einheitliche Entfernungspauschale für alle Steuerpflichtigen, deren Arbeitsstätte oder Betrieb von ihrer Wohnung entfernt liegt, ohne daß es darauf ankommt, ob ein Verkehrsmittel oder welches Verkehrsmittel benutzt wird, würde zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen. Denn in diesem Fall würden auch diejenigen die Entfernungspauschale erhalten, denen keine oder geringere Aufwendungen als durch die Entfernungspauschale abgegolten entstehen. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß eine Ersetzung der geltenden Kilometerpauschale von 0,36 DM durch eine gleichhohe Entfernungspauschale Steuerausfälle von jährlich 800 Millionen DM zur Folge hätte. Die Bundesregierung erwägt deshalb die Einführung einer Entfernungspauschale nicht. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1757* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 123): Treffen Meldungen zu, daß Bundeskanzler Dr. Kohl erklärt habe, die Mitbestimmungsrechte würden nicht angetastet, und wenn ja, soll das auch für das faktische Verhalten der Vorstände im bundeseigenen Unternehmen, wie dem Zweigwerk Hannover der VAW AG, gelten? Die Bundesregierung denkt nicht daran, die Mitbestimmungsrechte anzutasten. Dies gilt auch für den Vorstand des bundeseigenen Unternehmens Vereinigte Aluminium-Werke AG. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 124): Wird die Bundesregierung ihren Einfluß über den Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns VAW geltend machen und darauf dringen, daß im Zweigwerk Hannover der VAW AG die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nicht übergangen werden? Die Bundesregierung sieht dazu keinen Anlaß. Der Vorstand der VAW AG hat in dem von Ihnen angesprochenen Fall die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nicht übergangen, sondern vielmehr dem Betriebsrat seinen Vorschlag schriftlich übergeben und um Aufnahme von Verhandlungen gebeten, wie dies in § 11 des Manteltarifvertrages für die niedersächsische Metallindustrie zwingend vorgeschrieben ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 125): Trifft es zu, daß im Zweigwerk Hannover der bundeseigenen VAW AG der Betriebsratsvorsitzende und ein weiteres Betriebsratsmitglied fristlos entlassen wurden sowie weiteren Arbeitnehmern die Entlassung angedroht wurde, weil sie sich der vom Vorstand geplanten massiven Lohnkürzung im Betrieb widersetzt haben? Dem Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Betriebsratsmitglied wurde am 9. September 1983 die fristlose Kündigung und weiteren 6 Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen, weil sie durch maßgebende Teilnahme an einem auch von der IG Metall mißbilligten wilden Streik gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen und dem Werk einen großen Schaden zugefügt haben. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 126): Ist im Zweigwerk Hannover der VAW AG massiver Druck von oben ausgeübt worden, statt offene und ehrliche Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufzunehmen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls auch der Auffassung, daß dies weder dem Geist noch den Buchstaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht? Nach den von der Bundesregierung eingeholten Informationen ist kein derartiger Druck ausgeübt worden. Der Vorstand hat sich vielmehr so verhalten, wie es § 11 des Manteltarifvertrages der Niedersächsischen Metall-Industrie vorsieht. Die Werksleitung hat dem Betriebsrat die Unterlagen über die zwischen den Partnern zu treffende Vereinbarung mit der Bitte um Überprüfung und Aufnahme der Verhandlungen übergeben. Der Betriebsrat hat inzwischen auch seine Bereitschaft dazu erklärt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 127 und 128): Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer bei entsprechender Erhöhung der Mineralölsteuer vorsieht? Wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls die besonderen Probleme der Schwerbehinderten und Pendler bei einer solchen Lösung zu berücksichtigen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn auch aus energiepolitischer und umweltpolitischer Sicht einiges für das Vorhaben spricht, so überwiegen doch die Nachteile. Insbesondere käme es dabei — wie sich auch aus Ihrer zweiten Frage ergibt — zu einer Rechtskomplizierung durch notwendige Ausgleichsregelungen z. B. für Pendler und Behinderte. Dadurch würde der Vereinfachungseffekt aufgehoben, der mit der Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer verbunden wäre. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Konferenz der Landesfinanzminister mit Beschlüssen vom 16. Oktober 1981 und 28. Januar 1982 die Reform mit dem ausdrücklichen Bemerken abgelehnt hat, daß damit ein Schlußstrich unter die Diskussionen zur Kraftfahrzeugsteuerreform gezogen werden solle. Damit kann auf absehbare Zeit die für eine Reform notwendige Zustimmung des Bundesrates nicht erwartet werden. 1758* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 Da die Bundesregierung den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf nicht vorlegen wird, erübrigt sich eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 129): Treffen Presseberichte zu, nach denen das Bundesfinanzministerium durch Verkauf von Bundesanteilen an die Lufthansa und VEBA mit der Privatisierung von Bundesbeteiligungen beginnen will? Bereits im Jahreswirtschaftsbericht 1983 hat die Bundesregierung ihre Absicht bekräftigt, öffentliches Vermögen dort zu privatisieren, wo dies ohne Beeinträchtigung staatlicher Belange möglich ist. Die Möglichkeiten einer Privatisierung von Bundesbeteiligungen werden sorgfältig geprüft. Im gegenwärtigen Zeitpunkt sind Entscheidungen noch nicht gefallen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 130 und 131): Kennt die Bundesregierung Finanzgerichtsurteile, die die „Zwangsanleihe" für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz halten? Sieht die Bundesregierung angesichts solcher Urteile die Finanzierung ihres wohnungsbaupolitischen Sonderprogrammes oder aber die Haushaltskonsolidierung als gefährdet an? Der Bundesregierung sind eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 12. Juli 1983 und eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 16. September 1983 bekannt, in denen die Vollziehung von Abgabebescheiden mit der Begründung ausgesetzt worden ist, daß an der Verfassungsmäßigkeit des Investitionshilfegesetzes Zweifel bestehen. Die Bundesregierung hält das Investitionshilfegesetz weiterhin für verfassungsgemäß. Die Bundesregierung sieht die Finanzierung des wohnungsbaupolitischen Sonderprogramms auch angesichts der Finanzgerichtsurteile nicht als gefährdet an. Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang auch nicht die Haushaltskonsolidierung als gefährdet an, da die aus der Investitionshilfeabgabe zu erwartenden Mittel nicht zur Haushaltskonsolidierung bestimmt sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 132): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der § 7 EStG und die pauschale Nutzungswertbesteuerung für Eigenheime keine Benachteiligung gegenüber der steuerlichen Behandlung von fremdgenutztem und vermietetem Wohneigentum darstellen? Die Bundesregierung sieht die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums wegen der teilweise unterschiedlichen Auswirkungen gegenüber der Besteuerung vermieteten Wohneigentums als überprüfungsbedürftig an. Diese Überprüfung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 133 und 134): Wie beurteilt die Bundesregierung unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten Gesellschaften (wie beispielsweise die Braunschweiger „Eintracht-Transfer-Lizenz GmbH und Co. KG"), die den kommerziellen Handel mit Anteilen von Profispielern oder ganzen Profimannschaften zum Ziel haben? Ist es nach dem geltenden Steuerrecht möglich, daß Kommanditisten, die finanzielle Anteile an Spielern oder ganzen Mannschaften erwerben, beim Transfer dieser Spieler am Gewinn oder Verlust beteiligt werden und eventuelle Verluste, die aus diesem Spielerhandel entstehen, steuerlich absetzen können, und was gedenkt die Bundesregierung gegen derartige Praktiken zu unternehmen? Die Verhältnisse der „Eintracht-Transfer-Lizenz GmbH & Co. KG" sind der Bundesregierung nicht bekannt. Davon abgesehen könnten sie wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) auch nicht offenbart werden. Allgemein läßt sich aber folgendes sagen: Nach § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Bilanz auszuweisen, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Ist die Nutzungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts zeitlich begrenzt, so sind die Anschaffungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung gem. § 7 EStG über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen. Diese Absetzungen mindern den Gewinn; andererseits sind Einnahmen aus der Veräußerung eines solchen Rechts gewinnerhöhende Betriebseinnahmen. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere Rechte aller Art, z. B. auch das auf Grund der Zahlung einer Ablösesumme von einem Bundesliga-Verein erworbene ausschließliche Recht, einen Spieler während der Dauer des mit ihm abgeschlossenen Vertrags einzusetzen. Diese rechtliche Beurteilung gilt allgemein bei Sportvereinen, die Fußballveranstaltungen unter Einsatz von Lizenzspielern nach dem Bundesligastatut des Deutschen Fußballbundes Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983 1759* e. V. durchführen und daher mit diesem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaftsteuer unterliegen. Ob allerdings ein Unternehmen, das — wie in dem von Ihnen erwähnten Sachverhalt - offensichtlich nicht gewerbsmäßig Fußballveranstaltungen betreibt, Aufwendungen für ein derartiges Recht gewinnmindernd verrechnen kann, hängt davon ab, ob der Erwerb des Rechts betrieblich veranlaßt ist. Unter der Voraussetzung der betrieblichen Veranlassung können den beteiligten Kommanditisten gewerbliche Verlustanteile nur dann zugerechnet werden, wenn sie Mitunternehmer i. S. des Einkommensteuerrechts sind. Soweit für die Kommanditisten ein negatives Kapitalkonto entsteht, gilt im übrigen das Verbot der Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften (§ 15 a Einkommensteuergesetz). Die Entscheidungen im Einzelfall treffen die zuständigen Landesfinanzbehörden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 137 und 138): Wie wird die Bundesregierung das Problem lösen, daß trotz weitergehender Explosion der Steuergesetzgebung auch in ihrem Verantwortungsbereich das für die Durchführung zuständige Personal weiter schrumpft, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Personal noch gerecht wird? Wie hoch sind die Einnahmen aus der sogenannten Zwangsanleihe für Besserverdienende bis zum 31. Juli 1983, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamteinnahmen hieraus für das ganze Jahr 1983? Zu Frage 137: Die Bundesregierung sieht in der Steuergesetzgebung einen Weg, um positiv auf die konjunkturelle Lage der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Beschäftigungsprobleme einzuwirken. Bei der Durchführung der dazu erforderlichen Steuergesetze kann es zu Arbeitsmehrbelastungen der Steuerverwaltung kommen. Da Personalvermehrungen zu einer dauerhaften und zur Zeit nicht tragbaren Belastung der öffentlichen Haushalte führen würden, müssen vorübergehende Arbeitsmehrbelastungen in Kauf genommen werden. Im Verantwortungsbereich des Bundesministers der Finanzen ergeben sich direkte Auswirkungen der Steuergesetze nur beim Bundesamt für Finanzen. Das Bundesamt für Finanzen ist in der Lage, die ihm gestellten Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Aufgabenvermehrung einerseits und Stellenabbau als Teil der Haushaltskonsolidierung andererseits müssen bei der Frage nach der Personalbelastung auch unter dem Gesichtspunkt des verstärkten Einsatzes der EDV betrachtet werden. Ähnlich wie in der Wirtschaft nutzt die Steuerverwaltung in zunehmendem Umfang die Möglichkeiten der Rationalisierung durch konsequenten Einsatz der Automation. Zu Frage 138: Die Einnahmen aus der Investitionshilfeabgabe betrugen bis zum 31. Juli 1983: 282 Millionen DM und bis 31. August 1983: 338 Millionen DM. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ist für das Haushaltsjahr 1983 ein Betrag von 700 Millionen DM veranschlagt gegenüber 1 Milliarde DM bei der ursprünglichen Schätzung. Bei der ursprünglichen Schätzung des Aufkommens der Investitionshilfeabgabe im Herbst 1982 waren die Modalitäten der Erhebung dieser Abgabe noch nicht genau bekannt. Das kassenmäßige Aufkommen nach Rechnungsjahren konnte deshalb nur grob geschätzt werden. Nachdem der Finanzausschuß des Bundestages im Dezember 1982 beschlossen hatte, daß sonstige Bezüge, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, erst durch Voranmeldungen zum 10. März des Folgejahres bzw. bei der Veranlagung und nicht schon bei der jeweiligen Zahlung zu berücksichtigen sind, waren Korrekturen in der kassenmäßigen Verteilung der Aufkommensschätzung notwendig. Die auf sonstige Bezüge aus dem Entstehungsjahr 1983 entfallende Investitionshilfeabgabe wird also erst 1984 kassenmäßig wirksam. Im Rechnungsjahr 1984 ist deshalb mit einem höheren kassenmäßigen Aufkommen als 1983 zu rechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wirtschaftskriminalität und natürlich auch die gesetzgeberischen Bemühungen um ihre Eindämmung sind j a nicht ganz neu. Ich erinnere beispielhaft nur an Mißstände im Aktienwesen vor über hundert Jahren. Damals wurde ein Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt. Auf Grund einer Interpellation des nationalliberalen Abgeordneten Dr. Lasker kam es damals zu einer Novellierung des Aktienrechts, um, wie damals gesagt wurde, den „Ausschreitungen auf dem Gebiete des Aktienwesens" wirksam entgegentreten zu können, auch mit den Mitteln des Strafrechts.
    Die seit den sogenannten Gründerjahren eingetretenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen in allen Lebensbereichen haben die Herausbildung immer neuer Formen sozialschädlichen Verhaltens im Wirtschaftsleben ermöglicht. Die politisch Verantwortlichen, wir alle also, dürfen Mißbrauchsmöglichkeiten unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung nicht einfach hinnehmen.
    Diese Grundüberzeugung hat alle Fraktionen des Deutschen Bundestages im Jahre 1976 dazu geführt, dem Ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität einhellig ihre Zustimmung zu geben. Ich hoffe, daß dies, wenn auch bei unterschiedlichen Auffassungen im Detail, so bleiben wird.
    Der Gesetzgeber hat ja bereits 1976 zu erkennen gegeben, daß mit den damaligen Gesetzgebungsvor-



    Bundesminister Engelhard
    haben nur ein Teil von gezielten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Eindämmung wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen verwirklicht werden konnte.
    Die Wirtschaftskriminalität ist trotz beachtlicher Erfolge bei ihrer Bekämpfung weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr. Die „Täter im weißen Kragen", wie man sie nennt, verursachen Jahr für Jahr Schäden in Milliardenhöhe.
    Wir verfügen — allerdings ohne Berücksichtigung des sogenannten Dunkelfelds — über Zahlen. In den letzten Jahren ergab sich, bezogen auf die in dem jeweiligen Jahr abgeschlossen Ermittlungsverfahren, folgender Gesamtschadensumfang: 1979 3,9 Milliarden DM,

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Das ist nur die Spitze des Eisbergs!)

    1980 2,6 Milliarden DM, 1981 3,6 Milliarden DM.
    Um auf den Zwischenruf einzugehen: Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß dies nicht der volle angerichtete Schaden ist, sondern die Spitze eines Eisberges — oder wie immer man es ausdrücken mag. Jedenfalls gibt es in diesem Bereich ein beträchtliches Dunkelfeld, das betragsmäßig völlig aufzuhellen uns naturgemäß nicht möglich ist.
    Das durch sozialschädliches Verhalten im Wirtschaftsleben oft leicht verdiente Geld reizt natürlich überdies andere zur Nachahmung. Es führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Stellenweise untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft.
    Dieses Erscheinungsbild der Wirtschaftskriminalität stellt eine sehr ernst zu nehmende Aufforderung an uns alle dar, in den letzten anderthalb Jahrzehnten entwickelte Instrumente zur Bekämpfung weiterzuentwickeln und den heutigen Notwendigkeiten anzupassen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität macht die Bundesregierung deutlich, daß sie entschlossen ist, wirtschaftskriminelle Verhaltensweise weiterhin zu bekämpfen.
    In Übereinstimmung mit den liberalen Prinzipien der Strafrechtsreform gilt allerdings auch hier, daß der Einsatz des Strafrechts nur dort erwogen werden soll, wo sozialschädliches Verhalten anders nicht ausreichend bekämpft werden kann oder wo sich gezeigt hat, daß sich das geltende Recht bei der Bekämpfung nicht oder nicht mehr ausreichend bewährt. Diesen Grundsätzen trägt auch der Entwurf der Bundesregierung Rechnung.
    Ich möchte auf einige Einzelheiten des Entwurfs kurz eingehen.
    In seinem „modernsten" Teil, wie ich es einmal nennen will, will der Entwurf bestimmte Formen der sogenannten Computerkriminalität bekämpfen. Es sollen im Strafgesetzbuch Lücken geschlossen werden, die dadurch entstanden sind, daß der Gesetzgeber des vorigen Jahrhunderts die Entwicklung der modernen Technik, insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung, natürlich nicht voraussehen konnte. Auf Grund des verbreiteten Einsatzes von EDV-Anlagen in der Wirtschaft und in der Verwaltung stellen die in den beiden letzten
    Jahrzehnten zunächst in den USA, dann zunehmend auch in der Bundesrepublik und in allen anderen westlichen Industrieländern festgestellten kriminellen Angriffe auf EDV-Anlagen eine erhebliche Gefahr dar. Der Entwurf schlägt daher zur Behebung der deutlich gewordenen Strafbarkeitslükken einen neuen Tatbestand des Computerbetrugs und darüber hinaus einen Tatbestand der Fälschung gespeicherter Daten sowie weitere Ergänzungen des Urkundenstrafrechts vor.
    Als Computerbetrug werden vermögensschädigende Beeinflussungen von Datenverarbeitungsvorgängen erfaßt, die ja nur deswegen nicht Betrug im Sinne des alten § 263 des Strafgesetzbuches sind, weil andere Personen nicht getäuscht werden. Lükken des Urkundenstrafrechts werden dann durch den neuen Tatbestand der Fälschung gespeicherter Daten geschlossen.
    Der Entwurf sieht auch die Probleme, die dadurch entstanden sind, daß Kapitalanlageangebote außerhalb des organisatorischen Rahmens der Börse innerhalb der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte sehr an Bedeutung gewonnen haben. Die Ausweitung des sogenannten Nebenkapitalmarkts war von Skandalen und Firmenzusammenbrüchen begleitet. Aus diesem Grunde ist, zumindest bezogen auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung, eine Verbesserung des Schutzes der zumeist unerfahrenen Anleger erforderlich. Diesem Bedürfnis sollen der neue Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs und die Neuregelung der Börsenstraftatbestände Rechnung tragen.
    Wirtschaftskriminalität richtet sich bekanntermaßen in vielen Fällen auch gegen den einzelnen Arbeitnehmer oder gegen die Solidargemeinschaft insgesamt. Mit dem Tatbestand des Veruntreuens von Arbeitsentgelten will der Entwurf zwei Bereiche erfassen. Zum einen sollen die bisher in mehreren Sozialgesetzen enthaltenen Strafvorschriften über das sogenannte Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit im Strafgesetzbuch in einem neuen § 266 a vereinheitlicht werden. Dies verdeutlicht den Unrechtsgehalt von Taten, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Das Veruntreuen von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit kann gerade in unserer Zeit nicht mehr als Kavaliersdelikt oder was sonst immer betrachtet werden, sondern stellt kriminalstrafwürdiges Unrecht dar. Daneben sollen im Randbereich der Veruntreuung bzw. des Betruges liegende und bisher unzureichend erfaßte Verhaltensweisen kriminalisiert werden. Das bisher weitgehend straflose heimliche Nichtabführen anderer Lohnteile des Arbeitnehmers wie z. B. von vermögenswirksamen Leistungen nach dem 624-Mark-Gesetz oder von gepfändeten oder abgetretenen Teilen des Arbeitsentgelts soll von der neuen Strafvorschrift erfaßt werden.
    Der illegalen Beschäftigung — und dies wird dann sicher Gegenstand der Ausschußberatungen sein — will der Entwurf durch die Erweiterung von § 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes entgegenwirken.



    Bundesminister Engelhard
    Meine Damen und Herren! Zu den hier zur Debatte stehenden Maßnahmen gehört auch der Ihnen vorliegende Bundesratsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes. Mit dem Bundesrat hält es auch die Bundesregierung für unverzichtbar, die Durchführung umfangreicher Großverfahren in Wirtschaftsstrafsachen zu gewährleisten. Wenn sie sich in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zurückhaltend geäußert hat, so findet dies seinen Grund nicht in einer unterschiedlichen Zielsetzung, sondern allein in dem Zweifel, ob es zur Erreichung dieses Zieles tatsächlich einer einschneidenden Änderung der verjährungsrechtlichen Vorschriften bedarf. Dieser Frage wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsgangs schon deshalb besonders sorgfältig nachzugehen sein, weil eine zügige Aburteilung der Tat zu den Grundforderungen unseres Rechtsstaates gehört. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, daß unangemessene Verfahrensverzögerungen nicht nur mit unseren innerstaatlichen Prinzipien, sondern auch mit Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Widerstreit treten würden, treten können. Aber angesichts der schon vorhandenen Möglichkeiten einer rechtzeitigen Beschränkung des Prozeßstoffs — woran noch einmal erinnert werden soll — nach den Vorschriften der §§ 154 und 154a unserer Strafprozeßordnung,

    (Beifall des Abg. Kleinert [FDP])

    aber auch der derzeitigen gesetzgeberischen Erwägungen, die Pflicht zur Verlesung sämtlicher in das Verfahren eingeführter Urkunden einzuschränken, sollte zumindest nicht ohne Not einer Regelung zugestimmt werden, die eine Aburteilung nicht nur umfangreicher Wirtschaftsvergehen, sondern auch zahlreicher Bagatelldelikte nach mehr als zehn Jahren erlauben würde.
    Der Entwurf zur Änderung von § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nunmehr zum viertenmal eingebracht worden. Die Bundesregierung hat erhebliche Zweifel, ob die vorgeschlagene Regelung zur Verbesserung des Schuldnerschutzes gegen Kreditwucher wirklich erforderlich ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere aus den letzten Jahren hat hier durchaus zu befriedigenden Lösungen geführt.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, wenn die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität verwirklicht werden, so liegt insgesamt ein beachtliches Instrumentarium vor, um mit Erfolg Mißbräuchen unseres Wirtschaftslebens entgegenwirken zu können. Ich bitte um zügige Beratungen dieser wichtigen Vorschläge. — Danke.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Götz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eicke Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser verehrter Kollege Schmidt hat das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als ein „Wendeopfer" bezeichnet. Ich glaube, Herr Schmidt, das ist es sicher nicht. Ich würde sagen, noch nie hatte dieses Gesetz die Chance, tatsächlich realisiert zu werden, erst jetzt, nachdem die Wende eingeleitet ist. Sie haben es j a damals leider nicht mehr geschafft.
    Herr Schmidt, die Intention dieses Gesetzes hat sicherlich unsere volle Unterstützung. Aber wir als Juristen wissen, daß nicht alles immer so ganz einfach ist, schon gar nicht dann, wenn man es in tatbestandsmäßige Form gießen muß.
    Eines möchte ich jedenfalls vorausschickend sagen, nämlich daß es mir eigentlich nicht recht einleuchtet, weshalb in die Diskussionen um die Gesetzentwürfe zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, wie sie uns heute vorliegen, immer wieder Gesichtspunkte hineingebracht werden wie: hier die Großen, da die Kleinen; hier die Chefs, dort die Arbeitnehmer. Sie haben vorhin gesagt, Herr Schmidt: die Schwächeren, die Wehrhafteren. Ich meine, das ist hier eigentlich nicht das Problem, es sei denn, Sie meinen, es ist generell das Problem des Strafrechts, den Schwächeren zu schützen. Da gebe ich Ihnen recht.
    Aber ich meine, man sollte sich der Frage enthalten, ob hier gesellschaftspolitische, ideologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen oder nicht. Ich meine, das ist in der Tat nicht der Fall, sondern hier geht es im Grunde genommen um die Fortentwicklung des Rechts aus einer Zeit, als man noch nicht sehen konnte, welche wirtschaftlichen, welche technolgischen Neuerungen sich im 20. Jahrhundert ergeben würden.
    Wenn Sie die Berichte der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität lesen, können Sie feststellen, daß auch diese Kommission erklärt hat, daß es hier nicht etwa um ideologische Fragen, sondern ganz schlicht und einfach um die Modernisierung, um die Anpassung alten Rechts an neue Gegebenheiten geht. Tatsächlich hat uns der Herr Bundesjustizminister in wenigen Worten gesagt — —

    (Schmidt [München] [SPD]: Warum greifen Sie dann den Ausschreibungsbetrug nicht auf?)

    — Jetzt warten Sie doch ab, Herr Schmidt. Es ist ja gar nicht so, daß ich immer dagegen bin, wenn Sie etwas vorschlagen. Ich bin nur der Meinung, daß man nicht alles kritiklos übernehmen sollte. Wir werden sicherlich einen Weg finden, um auch diese Frage miteinander lösen zu können.
    Es ist sicherlich kein Problem, zunächst einmal die Frage des Computerbetruges und auch die Frage der Datenfälschung juristisch in den Griff zu bekommen. Hier geht es ganz einfach um die Frage: Kann sich ein Computer irren, wie ein Mensch sich irren muß, wenn Betrug nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches vorliegen soll? Ein Computer irrt sich nicht. Infolgedessen brauchen wir hier einen neuen Tatbestand.
    Es ist auch gar keine Frage, daß Datenbänder, die in der Datenverarbeitungsmaschine gespeichert und visuell nicht lesbar sind, keine Urkunden im
    1670 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1983
    Dr. Götz
    herkömmlichen Sinn darstellen, obwohl sie im Rechtsverkehr beweiserheblich sein können. Infolgedessen muß hier der Urkundenbegriff auf die neuen Technologien ausgedehnt werden. Keine Frage! Deswegen stimmen wir dem Entwurf zu, wie ihn die Bundesregierung jetzt wieder vorgelegt hat, soweit der Computerbetrug oder die Datenfälschung betroffen sind.
    Nun aber, Herr Schmidt, zu der Frage: Was machen wir mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Tatbestand des Ausschreibungsbetruges? Ich möchte hier gleich etwas anderes anschließen: Ich unterstütze auch nicht bedingungslos das, was die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten Kapitalanlagebetrug vorgeschlagen hat. Wenn ich nämlich versuche, die Frage des Ausschreibungsbetrugs juristisch in eine mit dem Strafgesetzbuch konforme Kleidung zu zwängen, muß ich auch die Frage des Anlagebetruges unter demselben Gesichtspunkt sehen. Sie wissen, Herr Schmidt, daß wir bis jetzt unter den Begriff des Betruges immer die Frage des Vermögensvorteils auf der einen Seite und des Vermögensnachteils auf der anderen Seite subsumiert haben. In beiden vorgeschlagenen Tatbeständen — sowohl des Kapitalanlagebetruges als auch des Ausschreibungsbetruges — fehlen jedoch genau diese beiden Merkmale.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Nachweis!)

    — Richtig, das ist die Frage, Herr Emmerlich. Wir haben beim Ausschreibungsbetrug vielleicht sogar noch einen etwas einfacheren Sachverhalt. Sie haben zu Recht gesagt: Beim Ausschreibungsbetrug ist es in der Regel so, daß sich mehrere an Preisabsprachen beteiligen, und der eine genau weiß, daß er der Billigste ist, weil die anderen nur sogenannte Schutzangebote abgegeben haben. Der Zuschlag wird erteilt. Aber jetzt taucht das Problem auf: In der Regel ist ein Vermögensvorteil bei dem Anbietenden, der den Auftrag erhalten hat, gegeben. Aber ob der Vermögensnachteil, der Vermögensschaden bei demjenigen eingetreten ist, der den Auftrag zu erteilen hatte, ist meist nicht nachweisbar; möglicherweise ist er auch nicht einmal vorhanden.
    Ich war lange genug Bürgermeister, um diese Frage beurteilen zu können. Weil es keinen korrekten, verbindlich zu ermittelnden Marktpreis gibt, ist es schwer festzustellen, ob auf der Seite des Ausschreibungsveranstalters tatsächlich ein Schaden gegeben ist.
    Ich meine deswegen, daß wir sehr wohl prüfen müssen, ob wir den Begriff des Betruges in diesem Zusammenhang überhaupt in das Strafgesetzbuch einführen dürfen. Ich sehe von der Tendenz, von der Zielrichtung dessen, was Sie wollen, durchaus eine Legitimität, hierüber zu diskutieren. Ich bin bereit, das mit zu prüfen. Nur erscheint es mir zweifelhaft, ob wir das beim Fehlen eines so wesentlichen Tatbestandsmerkmals wie des Vermögensschadens unter dem Gesichtspunkt des Betruges machen können.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Über diese Frage können wir uns verständigen!)

    — Darüber können wir uns vielleicht verständigen.
    Das gilt auch für den Begriff des Kapitalanlagebetrugs; hier vielleicht noch mehr. Kapitalanlagebetrug soll j a nach dem Gesetzentwurf in solchen Fällen vorliegen, in denen durch Prospekte oder Darstellungen anderer Art Angebote zur Kapitalbeteiligung gemacht werden, die nicht reell sind, denen Fälschungen im Prospekt zugrunde liegen.
    Die Bundesregierung wie auch der Bundesrat argumentieren, daß hier eine Gefährdung im Vorbereich des eigentlichen Betruges gegeben sei. Sicher ist hier eine Gefährdung gegeben. Aber ich glaube nicht, daß wir es uns hier so einfach machen können und sagen können: Gefährdung allein reicht aus, um im Strafgesetzbuch einen entsprechenden Tatbestand unterzubringen. Der ehemalige Bundesjustizminister Schmude sagte in der letzten Legislaturperiode, allein die tendenzielle Gefährdung reiche aus. Ich meine, das reicht so nicht. Auch wer sich an das Autosteuer setzt, gefährdet tendenziell; denn Autofahren ist tendenziell gefährlich. Aber selbstverständlich wird deswegen niemand bestraft. Wir kennen hier nur die Gefährdungshaftung.

    (Schmidt [München] [SPD]: Es sei denn, der Betreffende hat keinen Führerschein!)

    — Sie haben keinen Führerschein mehr, Herr Schmidt? Ich kenne dieses Problem persönlich noch nicht, aber es ist mir als Jurist bekannt.
    Die Gefährdungshaftung ist hier nicht einschlägig. Aber selbstverständlich bin ich auch hier bereit, mit der CDU/CSU-Fraktion und Ihnen zu prüfen, welche Möglichkeit wir haben, den Vorschlag strafrechtskonform unterzubringen, damit auch der „Kapitalanlagebetrug" zukünftig strafbar gemacht werden kann.
    Ein weiteres Problem: Die SPD hat mit ihrem Entwurf vorgeschlagen, die Arbeitnehmerüberlassung generell im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar zu machen.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Die illegale!)

    — Selbstverständlich die illegale. — Auch darüber kann man diskutieren. Ich will das nicht bestreiten. Ich bin nur der Meinung, daß im Grunde genommen die Bußgelder ausreichen, die zur Ahndung des Verwaltungsunrechts ergehen können.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Ist das Verwaltungsunrecht?)

    Was Sie vorhaben, ist, die besondere Verwerflichkeit einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung unter Strafe zu stellen. Sie aber kann nach meiner Auffassung schon jetzt in solchen Fällen bestraft werden, wie sie in der Praxis tatsächlich vorkommen, z. B. bei Ausbeutung von Arbeitnehmern oder bei Steuerhinterziehung und ähnlichen Dingen. Hier haben wir schon Straftatbestände. Deswegen bin ich im Augenblick jedenfalls noch nicht überzeugt, ob es notwendig ist, illegale Arbeitnehmerüberlassung — ich gebrauche bewußt nicht den Begriff Verleihung; ich finde ihn furchtbar; man kann keinen Menschen verleihen — strafbar zu machen.

    (Zuruf von der SPD: Das ändert aber nichts an der Sache! — Schmidt [München] Dr. Götz [SPD]: Sie haben sicher auch gelesen, daß auch Annehmer bestraft werden soll?)




    — Ja, aber wir sind uns einig, daß wir uns im Augenblick in dem wesentlichen Bereich vorwärts bewegen sollten, wo sich der Verleiher oder derjenige, der illegal beschäftigt, Pflichten entzieht, die er normalerweise hätte, würde er legal beschäftigen oder legal verleihen. Ich bin der Meinung, daß wir insoweit dem Entwurf der Bundesregierung zustimmen sollten. Wir sollten nach dem neuen § 266 a auch diejenigen strafbar machen, die illegal beschäftigen und beispielsweise Teile des Arbeitnehmerentgelts Dritten vorenthalten, denen sie es etwa bei Pfändungen zahlen müßten, oder auch Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen.
    Lassen Sie mich zu den beiden weiteren Punkten noch etwas sagen. Zunächst zur Strafverfolgungsverjährung: Ich habe in der letzten Legislaturperiode auch hiergegen meine Vorbehalte geltend gemacht. Ich bin der Meinung, wir müssen hier etwas tun. Herr Schmude hatte damals gesagt, wir müßten zunächst versuchen, die Zeitfresser in den Verfahren über Änderungen der Strafprozeßordnung herauszubekommen. Ich bin ebenfalls der Meinung; das muß der erste Schritt sein. Wir dürfen nicht als erstes das Strafgesetz ändern und die Verjährungsfristen verlängern. Ich meine, daß aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit die Verlängerung der Verjährungsfrist das letzte Mittel ist, das wir treffen sollten. Zunächst muß versucht werden, über personelle Verstärkungen, über die entsprechende Finanzausstattung der Gerichte oder eventuell über strafprozessuale Änderungen dem Problem an die Wurzeln zu kommen.
    Als letztes erwähne ich das vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetz bezüglich Kreditwucher. Ich habe auch hier, offen gestanden, erhebliche Bedenken, ob wir in dieser Form, wie es vorgeschlagen worden ist, dem Problem gerecht werden können. Ich sehe ein Problem darin, daß wir bis jetzt — der Kreditwucher soll ja unter den § 138 BGB subsumiert werden — unter „Sittenwidrigkeit" noch immer die besondere Verwerflichkeit einer Tat verstanden haben. Nun wird vorgeschlagen, schon allein das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als sittenwidrig zu verstehen. Ich könnte mir durchaus Fälle vorstellen, in denen das noch nicht ausreicht, Sittenwidrigkeit zu begründen, beispielsweise dann, wenn derjenige, der den Kredit nimmt, mit Leichtigkeit eine entsprechende Zinssumme zahlen kann und wenn zwischen den Betreffenden eine Abmachung besteht, ein Gentlemen's Agreement; man kann sich viele Formen vorstellen. Es muß nicht unbedingt sittenwidrig sein, wenn die Spanne zwischen Leistung und Gegenleistung zu groß ist.
    Ich meine, hier muß ein subjektives Element dazukommen. Hier muß die besondere Verwerflichkeit der Tat eine entscheidende Rolle spielen. Ich bin bereit, mit Ihnen zu prüfen, wie wir diese besondere Verwerflichkeit der Tat mit in den Tatbestand hineinschreiben können.

    (Dr. Kübler [SPD]: Beweisfrage!)

    Sicher kann die Spanne zwischen Leistung und Gegenleistung gelegentlich schon sittenwidrig sein. Sie kann jedenfalls ein Indiz für die Sittenwidrigkeit sein. Aber ich meine, daß ein weiteres Tatbestandsmerkmal hinzukommen muß, nämlich die Ausnützung einer besonderen Notlage in der Person des Kreditnehmers. Wir sollten uns überlegen, ob wir hier in dem Tatbestand etwas unterbringen können, was eben diese Verwerflichkeit der Tat mit berücksichtigt.

    (Zuruf von der SPD: Das ist geltendes Recht!)

    — Das ist noch nicht das formal geltende Recht, das ist der Tatbestand mit entsprechender Auslegung durch die Gerichte, d. h. Richterrecht. Wir könnten hier durchaus etwas aus der Rechtsprechung in den Tatbestand mit übernehmen. Das müssen wir uns überlegen.
    Insgesamt zusammenfassend: In der Intention sind wir uns wohl einig. Ich habe nicht den Eindruck, daß der Bundesrat hier etwas anderes möchte. Ich habe auch nicht den Eindruck, daß Sie von der SPD etwas anderes wollen als die Bundesregierung. Ich meine, daß wir im Hinblick auf die enormen Schadenssummen in der Wirtschaftskriminalität in den vergangenen Jahren — es sind ja jetzt neuerdings bereits Summen von 8 und 9 Milliarden DM pro Jahr im Gespräch — hier kurztreten sollten. Wir müssen an die Wirtschaftskriminalität heran ohne Scheuklappen, ohne gesellschaftspolitische Diskussionen, ob Stärkerer oder Schwächerer. Wir müssen deswegen heran, weil die Schadenssummen da sind. Aber als Juristen sollten wir so herangehen, daß wir nicht mit neuen Gesetzen sofort neue Rechtsunsicherheit provozieren, neue Auslegung der Gesetze, neues Richterrecht, sondern wir sollten mit Bedacht herangehen, um Gesetze zu schaffen, die wie die Gesetze über Betrug oder Unterschlagung oder Untreue im 19. Jahrhundert, die ja immerhin jetzt über 100 Jahre funktioniert haben, auch wieder für die nächsten 100 Jahren funktionieren können. Ich würde Sie bitten, daß wir sine ira et studio, wie wir es in diesem Kreis in den vergangenen Legislaturperioden gewohnt waren, herangehen und gemeinsam diese Arbeit leisten zum Wohle unserer Bevölkerung.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)