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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. September 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1387 A Fragestunde — Drucksache 10/377 vom 9. September 1983 — Unzulängliche Durchführung von FAO-Projekten MdlAnfr 1, 2 09.09.83 Drs 10/377 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 1387 B, D, 1388A, B, C ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 1388A ZusFr Eigen CDU/CSU 1388 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 1388 B Vorlage einer Schadstoff-Verordnung zur Festlegung von Höchstmengen an Schwermetallen und Tierarzneimitteln in Lebensmitteln MdlAnfr 3 09.09.83 Drs 10/377 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw StSekr Chory BMJFG . 1388D, 1389C, D, 1390A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 1389C,D ZusFr Eigen CDU/CSU 1390A ZusFr Frau Blunck SPD 1390A ZusFr von Schmude CDU/CSU 1390 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1390 B Verhinderung des weiteren Verkaufs von Arzneimitteln bei Bekanntwerden schädlicher Nebenwirkungen bis zur Feststellung der Unbedenklichkeit, z. B. bei den Rheumamitteln Coxigon und Amunogits/Osmogit MdlAnfr 4 09.09.83 Drs 10/377 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw StSekr Chory BMJFG . . 1390C, 1391A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 1391A Einbeziehung von Fuß- und Radwegen zur Verkehrsberuhigung in die Bebauungspläne der Gemeinden und deren Finanzierung MdlAnfr 5, 6 09.09.83 Drs 10/377 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 1391 C, D, 1392 A, B, C ZusFr Frau Weyel SPD 1391 D, 1392 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 1392 C Erhöhung der Ausbildungszuschüsse für die betriebliche Ausbildung von körperlich, geistig oder seelisch Behinderten MdlAnfr 40, 41 09.09.83 Drs 10/377 Reimann SPD Antw PStSekr Vogt BMA 1393A, C ZusFr Reimann SPD 1393A, C Haushaltsmittel 1983 und 1984 für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 42, 43 09.09.83 Drs 10/377 Peter (Kassel) SPD II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1983 Antw PStSekr Vogt BMA . . . 1393D, 1394A, B ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . 1393D, 1394A, B Stationierung amerikanischer Hubschrauber und Starrflügler auf dem Militärgelände in Wiesbaden-Erbenheim MdlAnfr 45, 46 09.09.83 Drs 10/377 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 1394 C, D, 1395A, B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 1394C, D ZusFr Frau Weyel SPD 1395A Informierung der Bevölkerung und der Kommunen über geplante militärische Anlagen MdlAnfr 48 09.09.83 Drs 10/377 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1395 C, D, 1396A,C,D ZusFr Dr. Scheer SPD 1395D, 1396A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1396A ZusFr Jungmann SPD 1396 B ZusFr Krizsan GRÜNE 1396 C ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 1396 D Zusammenarbeit des Bundesministers der Verteidigung mit anderen Bundesministerien in Fragen der Umweltbelastung durch militärische Anlagen MdlAnfr 49 09.09.83 Drs 10/377 Kolbow SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 1397A, B, C, D, 1398 B ZusFr Kolbow SPD 1397A, B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1397 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 1397 D ZusFr Dr. Scheer SPD 1398A ZusFr Krizsan GRÜNE 1398 B Einberufung von im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb tätigen Wehrpflichtigen MdlAnfr 50 09.09.83 Drs 10/377 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 1398C, D ZusFr Dr. Enders SPD 1398 C Widerruf der Anerkennung des als Entwicklungshelfer in Nicaragua tätigen Rainer Engelhardt als Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr 51 09.09.83 Drs 10/377 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 1398 D Äußerungen des stellvertretenden Kommandeurs der 6. Panzergrenadierdivision über die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Friedenszeiten; Verstoß gegen § 15 des Soldatengesetzes MdlAnfr 52, 53 09.09.83 Drs 10/377 Jungmann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 1399A, B, C, D, 1400 A, B, C, 1401A, B,C, D, 1402 A, B, C, D, 1403A, B ZusFr Jungmann SPD . . 1399A, B, 1400D, 1401A ZusFr Eigen CDU/CSU 1399D, 1401 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 1400A, 1401C ZusFr Frau Blunck SPD 1400 B, 1401 D ZusFr Porzner SPD 1402 A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 1402 A ZusFr Dr. Scheer SPD 1402 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 1402 C ZusFr Heistermann SPD 1402 D ZusFr Menzel SPD 1403 A ZusFr Lutz SPD 1403 A Vergrößerung des Milchangebots in der Bundeswehr; Verbilligung der Milch für alle Soldaten innerhalb der EG durch Zuschüsse aus der Mitverantwortungsabgabe MdlAnfr 54, 55 09.09.83 Drs 10/377 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 1403 B, C, D, 1404A, B,C ZusFr Eigen CDU/CSU 1403 C, 1404 B ZusFr Berschkeit SPD 1403 D ZusFr Dr. Scheer SPD 1404 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 1404 C Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge sowie Ausbau technischer Sicherungen; Kürzung der Haushaltsmittel MdlAnfr 58, 59 09.09.83 Drs 10/377 Berschkeit SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 1404D, 1405A,B ZusFr Berschkeit SPD 1404 D, 1405 B Aktuelle Stunde betr. Lage des Schiffbaus und Weigerung der Bundesregierung, den deutschen Werften Exporthilfe zu gewähren Grobecker SPD 1405 C Metz CDU/CSU 1406 A Bredehorn FDP 1407 A Reents GRÜNE 1408 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 1409A, 1418D, 1424D Gansel SPD 1410 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 1411C, 1417 B Ewen SPD 1413 B Echternach CDU/CSU 1414 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1983 III Klose SPD 1415B, 1424A Austermann CDU/CSU 1416 B Roth SPD 1418A Maaß CDU/CSU 1419A Ronneburger FDP 1420 A Dr. Ehrenberg SPD 1420 D Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 1421 C Hinrichs CDU/CSU 1422 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1423 A Nächste Sitzung 1426 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1427*A Anlage 2 Gesetzentwurf betr. Aufnahme außerbetrieblicher Anlageformen in den Katalog der geförderten Anlageformen MdlAnfr 44 09.09.83 Drs 10/377 Poß SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 1427* B Anlage 3 Optimale Ausnutzung der Truppenübungsplätze der Streitkräfte der Verbündeten MdlAnfr 47 09.09.83 Drs 10/377 Reuter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 1427* C Anlage 4 Zahl der mit Genehmigung deutscher Behörden vorgenommenen Verklappungen in der Nordsee im Vergleich zu denen der übrigen Anrainer-Staaten MdlAnfr 60, 61 09.09.83 Drs 10/377 Carstensen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 1427* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1983 1387 21. Sitzung Bonn, den 14. September 1983 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 16. 9. Dr. von Bülow 14. 9. Deres 15. 9. Ertl * 16. 9. Gerstl (Passau) * 15. 9. Dr. Glotz 15. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 14. 9. Heyenn 16. 9. Dr. Holtz * 16. 9. Hoppe (Berlin) 14. 9. Dr. Kreile 16. 9. Liedtke 16. 9. Dr. Müller * 16. 9. Müller (Remscheid) 14. 9. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 9. Petersen 16. 9. Reddemann * 16. 9. Repnik 16. 9. Schäfer (Mainz) 16. 9. Schulte (Unna) * 16. 9. Schwenninger 16. 9. Dr. Soell 16. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 15. 9. Frau Steinhauer 14. 9. Stobbe 16. 9. Dr. Waigel 16. 9. Dr. Warnke 16. 9. Dr. Weng 14. 9. Frau Dr. Wex 16. 9. Wilz 16. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 10/377 Frage 44): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Vogt im KAB-Organ „Gemeinsame Zeitung" vom September 1983, einen Gesetzentwurf zur Vermögensbildung vorzuschlagen, in dem außerbetriebliche Anlageformen in den Katalog der geförderten Anlageformen aufgenommen werden? Die Bundesregierung hat im Vorblatt zum Entwurf eines Vermögensbeteiligungsgesetzes (BT-Drucksache 10/337) auf Seite II und in der Begründung auf Seite 11 angekündigt, daß sie den ergänzenden Gesetzentwurf, der u. a. die Ausdehnung der Förderung auch auf mittelbare außerbetriebliche Kapitalbeteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform über Kapitalbeteiligungs- bzw. Kapitalanlagegesellschaften vorsehen wird, noch innerhalb dieser Legislaturperiode vorzulegen beabsichtigt. Sie hat gleichzeitig mitgeteilt, daß die hierfür notwendigen Regelungen noch weiterer, nicht kurzfri- Anlagen zum Stenographischen Bericht stig abzuschließender Vorbereitung bedürfen. Eine weitergehende Konkretisierung ist deshalb im Moment nicht möglich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 10/ 377 Frage 47): Gibt es Überlegungen bzw. Initiativen der Bundesregierung, die sich vor der Auslegung neuer Truppenübungsplätze der Verbündeten zunächst einmal darum bemühen, vorhandene Truppenübungsplätze in räumlicher Nähe optimal zu nutzen? Bei allen Liegenschaftsanforderungen der verbündeten Streitkräfte wird grundsätzlich geprüft, ob der Bedarf auf vorhandenen Liegenschaften gedeckt werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (CDU/CSU) (Drucksache 10/377 Fragen 60 und 61): Welche und wie viele Verklappungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Genehmigung der deutschen Behörden in die Nordsee eingebracht? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Verhältnis die genehmigten Verklappungen von deutschen Einleitern zu denen der übrigen Nordseeanrainer-Staaten stehen? Zu Frage 60: Mit Erlaubnissen der zuständigen deutschen Behörde - des Deutschen Hydrographischen Instituts - werden nur noch Abfälle aus der TitandioxidProduktion in die Nordsee eingebracht, und zwar von Nordenham aus in ein Gebiet nordwestlich Helgolands und über niederländische Häfen mit einer zusätzlichen Erlaubnis der dortigen Behörden vor der niederländischen Küste. Für 1983 sind insgesamt Höchstmengen von 1,36 Millionen Tonnen genehmigt. Zu Frage 61: Der Bundesregierung sind entsprechende Daten der Beseitigung von Abfällen aus der TitandioxidProduktion für das Jahr 1980 bekannt. In diesem Jahr wurden mit deutscher Erlaubnis noch 1,49 Millionen Tonnen, von Belgien aus ca. 500 000 Tonnen mit Schiffen in die Nordsee eingebracht. Von Norwegen, Großbritannien, den Niederlanden und Frankreich wurden 2,7 Millionen Tonnen direkt über Rohrleitungen in die ökologisch wesentlich empfindlicheren Flußmündungsgebiete und Küstengewässer eingeleitet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Klejdzinski.


Rede von Dr. Karl-Heinz Klejdzinski
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sicherlich eine vorrangige Frage ist, daß aber der Schutz der Bevölkerung noch größeren Vorrang haben muß?
Chory, Staatssekretär: Ja, natürlich hat der Gesundheitsschutz Vorrang. Ich hoffe, daß ich bisher in diesem Sinne verstanden worden bin.

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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke schön. — Dann kommen wir zur Frage 4 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz:
    Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung angesichts der Vorgänge um die Rheuma-Mittel Coxigon und Amunogits/Osmogit, für die Zukunft zu verhindern, daß Arzneimittel, deren gefährliche Nebenwirkungen er- und bekannt sind, weiter verschrieben und verkauft werden dürfen, bis die Gefährdung nach einem langwierigen Verfahren durch das Bundesgesundheitsamt auch formal bestätigt wird, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AgV), daß im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes im Arzneimittelrecht — analog zum Lebensmittelrecht 1975 — das Mißbrauchsprinzip durch das Verbotsprinzip ersetzt werden müßte, um zugelassene Arzneimittel bei Bekanntwerden schädlicher Nebenwirkungen bis zur Feststellung ihrer Unbedenklichkeit vom Verkauf auszuschließen?
    Herr Staatssekretär.
    Chory, Staatssekretär: Das Arzneimittelgesetz und der auf seiner Grundlage erlassene Stufenplan zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken bieten eine geeignete Handhabe, um abgestuft nach der Schwere des drohenden Gesundheitsrisikos und der Dichte der vorliegenden Verdachtsmomente die zum Schutz der Patienten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
    Die Zulassungsbehörde kann, auch ohne ein Stufenplanverfahren durchführen zu müssen, bereits dann einschreiten, wenn ernstzunehmende Erkenntnisse irgendwelcher Art den Schluß nahe legen, daß das fragliche Arzneimittel unvertretbare schädliche Wirkungen besitzt. Bei der Gefahr schwerer Schäden genügt auch eine entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts, um einen begründeten, das Eingreifen rechtfertigenden Verdacht anzunehmen. Das Herstellerinteresse am uneingeschränkten Vertrieb des Arzneimittels muß dann hinter dem Interesse des Patienten zurücktreten.
    Es kann aber eine gewisse Zeitspanne notwendig sein, um die Informationen zusammenzutragen, die als ernstzunehmende Erkenntnisse den begründeten Verdacht von Arzneimittelrisiken konkretisieren. Dabei ist auch Sorge zu tragen, daß nicht ohne ausreichende Begründung Therapiemöglichkeiten entzogen werden. Sobald hinreichende Verdachtsmomente ermittelt sind, werden die notwendigen Maßnahmen unverzüglich ohne bürokratische Verzögerung getroffen.
    Zu Ihrer Frage nach einer Übertragung des im Lebensmittelrecht geltenden Verbotsprinzips ist zu bemerken: Wie im Lebensmittelgesetz für Zusatzstoffe gilt auch im Arzneimittelgesetz das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt; Arzneimittel dürfen erst in den Verkehr gebracht werden, nachdem in einem Zulassungsverfahren beim Bundesgesundheitsamt ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität festgestellt worden sind. Ergeben sich im nachhinein Zweifel an der Unbedenklichkeit der zugelassenen Stoffe, so muß im Lebensmittelbereich der Verordnungsgeber tätig werden, um die Erlaubnis zur Verwendung des Stoffes als Zusatzstoff rückgängig zu machen. Im übrigen gilt nach
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn. Mittwoch. den 14. September 1983 1391
    Staatssekretär Chory
    der Zulassung sowohl im Lebensmittel- wie im Arzneimittelrecht für den Unternehmer das Mißbrauchsprinzip, allerdings mit einem Unterschied: Das generelle Verbot zum Schutz der Gesundheit im § 8 des Lebensmittelgesetzes stellt auf die Eignung des Stoffes ab, die Gesundheit zu schädigen. Demgegenüber greift das Verbot des § 5 des Arzneimittelgesetzes bereits bei begründetem Verdacht, daß das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch unvertretbare schädliche Wirkungen entfaltet.