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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. September 1983 1107 A Aktuelle Stunde Lehrstellensituation in der Bundesrepublik Deutschland Vogelsang SPD 1107 B Daweke CDU/CSU 1108 B Neuhausen FDP 1109 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1110 B Lutz SPD 1111B Schemken CDU/CSU 1112A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 1113B Frau Steinhauer SPD 1114D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 1116A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 1117A Jung (Düsseldorf) SPD 1118D Porzner SPD (Erklärung nach §30 GO) 1120A Dr. Schäuble CDU/CSU 1120C Rossmanith CDU/CSU 1120C Burgmann GRÜNE 1121 C Strube CDU/CSU 1122 B Frau Odendahl SPD 1122D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1982 — Drucksache 9/2389 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 1123C Kirschner SPD 1126C Neuhausen FDP 1128D Frau Nickels GRÜNE 1130B Frau Will-Feld CDU/CSU 1132 C Meininghaus SPD 1133C Dr. Göhner CDU/CSU 1135B Peter (Kassel) SPD 1136 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1138D Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/160 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/195 — 1140 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion GRÜNE Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksache 10/153 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Weirich CDU/CSU 1141 B Dr. Nöbel SPD 1143A Dr. Hirsch FDP 1144 D Frau Reetz GRÜNE 1145C Vizepräsident Westphal 1147 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Parteienfinanzierung (Parteienfinanzierungsgesetz) — Drucksache 10/183 — Dr. Schäuble CDU/CSU 1148A Wischnewski SPD 1150C Schily GRÜNE 1152 A Kleinert (Hannover) FDP 1155 B Zur Geschäftsordnung Stratmann GRÜNE 1157 C Dr. Schäuble CDU/CSU 1157 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Zukünfige Entwicklung der Großforschungseinrichtungen — Drucksache 10/158 — 1158B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Zukünftige forschungspolitische Zielsetzung im Bereich der Großforschungseinrichtungen (GFE) — Drucksache 10/188 — 1158 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 10/40 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/169 — 1158C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Nobember 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer — Drucksache 10/62 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/170 — 1158 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/167 — 1159A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1982 - Einzelplan 20 — — Drucksache 10/93 — 1159 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/83 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1983) — Drucksachen 10/19, 10/128 — . . . . 1159B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/83 — Zollpräferenzen 1983 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/18, 10/129 — . . . . 1159B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Einsetzung von Ausschüssen — Drucksache 10/177 — 1159C Nächste Sitzung 1160A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1161* A Anlage 2 Französische Pläne zur Vereinfachung der Schnellbrüterreaktoren unter Wahrung des Sicherheitsstandards; deutsche Beteiligung MdlAnfr 5, 6 16.06.83 Drs 10/165 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 1161* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 III Anlage 3 Abhängigkeit der Beantwortung von Fragen der Bundestagsabgeordneten durch die Bundesregierung vom erforderlichen Zeitaufwand MdlAnfr 82, 83 16.06.83 Drs 10/165 Schwenninger GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1161* C Anlage 4 Einschränkung der Tierversuche auf Grund einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes; Erfüllung des Tatbestands einer extremen Tierquälerei durch das Gänsestopfen MdlAnfr 84, 85 16.06.83 Drs 10/165 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* A Anlage 5 Bundesweite Übernahme des nordrhein-westfälischen Förderungsprogramms zum Bau umweltfreundlicher Lagerungsstätten für Dung MdlAnfr 86 16.06.83 Drs 10/165 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* C Anlage 6 Entwicklung der Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe durch die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern MdlAnfr 87, 88 16.06.83 Drs 10/165 Carstensen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* A Anlage 7 Feststellung und Überwachung von PSE- Fleisch MdlAnfr 89 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* C Anlage 8 Verbesserung der Winzereinkommen im Weinbaugebeit Mosel-Saar-Ruwer MdlAnfr 90, 91 16.06.83 Drs 10/165 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* D Anlage 9 Ausbau des US-Truppenübungsplatzes Wildflecken; Belastung der angrenzenden Gemeinden MdlAnfr 106, 107 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1164* C Anlage 10 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Einsatzes von Feldjägern bei der Demonstration am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf MdlAnfr 108 16.06.83 Drs 10/165 Verheyen (Bielefeld) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 1165* A Anlage 11 Nutzung von Teilen des früheren Konzentrationslagers Esterwegen für Stationierungszwecke MdlAnfr 109 16.06.83 Drs 10/165 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* B Anlage 12 Tierversuche im Bereich der wehrmedizinischen Forschung in den Jahren 1981 und 1982 MdlAnfr 110 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* C Anlage 13 Unterschiedliche Aussagen über den Bau eines Heeresflugplatzes und die Erweiterung des amerikanischen Munitionslagers Roggenwald im Raum Igersheim MdlAnfr 111, 112 16.06.83 Drs 10/165 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Anlage 14 Ersetzung der Offiziere im fachtechnischen Dienst durch Unteroffiziere MdlAnfr 113, 114 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* B Anlage 15 Vorzeitige Entlassung der im Herbst zur Bundeswehr einberufenen Abiturienten zum Beginn des Wintersemesters 1984/ 1985 MdlAnfr 115 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* D Anlage 16 Nichtbearbeitung der bis zum 30. Juni 1983 gestellten Kriegsdienstverweigerungsanträge durch die Kreiswehrersatzämter MdlAnfr 116, 117 16.06.83 Drs 10/165 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1167* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1107 17. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 6. Braun 24. 6. Dr. von Bülow 24. 6. Frau Dr. Czempiel 24. 6. Engelsberger 24. 6. Glombig 24. 6. Dr. Haack 24. 6. Haar 24. 6. Haehser 24. 6. Hauck 24. 6. Hedrich 24. 6. Heimann 24. 6. Höffges 24. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 24. 6. Ibrügger 24. 6. Jansen 24. 6. Dr. Klein (Göttingen) 24. 6. Dr. Graf Lambsdorff 24. 6. Lowack 24. 6. Frau Männle 24. 6. Frau Matthäus-Maier 24. 6. Offergeld 24. 6. Pesch 24. 6. Pohlmann 24. 6. Polkehn 24. 6. Frau Potthast 24. 6. Saurin 24. 6. Schäfer (Mainz) 24. 6. Dr. Solms 24. 6. Spranger 24. 6. Frau Terborg 24. 6. Tietjen 24. 6. Dr. Waffenschmidt 24. 6. Dr. Warnke 24. 6. Weiskirch (Olpe) 24. 6. Würtz 24. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 5 und 6): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der französischen Überlegung, die nächste Generation von Schnellbrüterreaktoren sicherheitstechnisch durch Standardisierung und Umrüstung einfacher und übersichtlicher bei voller Wahrung des Sicherheitsstandards zu gestalten und auf diese Weise günstigere Kosten zu erzielen? Ist an eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an diesen Initiativen des französischen CEA gedacht? Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese französischen Überlegungen, soweit sie für ein Nachfolgeprojekt des SNR 300 genutzt werden sollen, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens Aussicht haben. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister des Anlagen zum Stenographischen Bericht Innern ein entsprechendes Beratungsgremium benannt, das in Kürze zum ersten Mal tagen wird. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung, daß zur Zeit zwischen europäischen Industriepartnern Verhandlungen stattfinden, die eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schnellbrutreaktoren anstreben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schwenninger (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Fragen 82 und 83): Wie groß wäre der zeitliche Aufwand für die Bundesregierung zur Beantwortung meiner Frage nach dem Umfang der Ausfuhren von „sonstigen Waren von strategischer Bedeutung" gemäß AWV, AL I C nach Südafrika seit November 1977 dafür, die Beträge der Genehmigungen für diese Waren durch Kopfrechnen, unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners, oder durch Anfertigungen von Computerauszügen zusammenzurechnen, und ab welchem zeitlichen Aufwand beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr? Hat die Bundesregierung Gründe, von einem bestimmten zeitlichen Aufwand ab Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr zu beantworten, und wenn ja, welche? Zu Frage 82: Bei der für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörde, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, werden jährlich 50 000 Ausfuhrgenehmigungsanträge bearbeitet. Um Angaben über den Wert der genehmigten Waren des Teils I Abschnitt C der Ausfuhrliste in ein bestimmtes Land für den von Ihnen gewünschten Zeitraum ab 1977 erstellen zu können, müßten ca. 300 000 Ausfuhrgenehmigungen manuell durchgesehen werden. Das Aufrechnen der herausgezogenen Warenwerte dürfte im Vergleich zu dem für die Zusammenstellung der Einzelbeträge benötigten Arbeitsaufwand nur eine unbedeutende Rolle spielen. Zur Zeit ist eine EDV-mäßige Erfassung aller Ausfuhrgenehmigungen im Aufbau, anhand derer in Zukunft Angaben über den Warenwert aller in ein bestimmtes Land erteilten Ausfuhrgenehmigungen erstellt werden können. Gegen die Weitergabe solcher statistischen Angaben bestünden keine Bedenken. Die Bundesregierung beantwortet Anfragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung. Die Frage des zeitlichen Aufwandes ist hierbei grundsätzlich kein Kriterium. Zu Frage 83: Wie vorher bereits erwähnt, beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung, wobei der zeitliche Aufwand grundsätzlich kein Kriterium darstellt. Jedoch sollte der dazu benötigte Arbeits- 1162* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Informationswert der Antwort stehen. Sollten Sie auf Ihre frühere Anfrage nach Anzahl und Art der ab 1977 nach Südafrika genehmigten Waren abzielen, darf ich nochmals darauf hinweisen, daß der Weitergabe solcher Angaben gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 84 und 85): Glaubt die Bundesregierung, daß durch den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 9/246) die Zahl der Versuche an Hunden und Katzen vermindert und dem Diebstahl von Hunden und Katzen für Tierversuche entgegengetreten werden kann, und wenn nein, welche Alternative würde sich hier anbieten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gänsestopfen den Tatbestand einer extremen Tierquälerei erfüllt (so Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland" in Wilhelmshaven)? Zu Frage 84: Die Verwendung von Tieren aus besonderen Versuchstierzuchten erlaubt in bestimmten Fällen wegen des hohen Maßes der Standardisierung bei einer geringeren Tierzahl eine zuverlässige Aussage und kann daher dazu beitragen, die Zahl der Tiere, die in einem Versuch verwendet werden, einzuschränken. Nach dem im Europarat fertiggestellten Entwurf eines Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren, die für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, ist eine solche Regelung, von der es Ausnahmen geben kann, auch ausdrücklich vorgeschrieben. Unternehmen, die Tiere zu Versuchszwecken züchten oder mit Versuchstieren handeln, müssen dann jedoch durch die zuständigen Behörden besonders intensiv überwacht werden. Dem genannten Übereinkommen wird die Bundesregierung voraussichtlich beitreten. Auch dem Diebstahl von Hunden und Katzen könnte entgegengewirkt werden, wenn grundsätzlich Versuche nur mit solchen Tieren durchgeführt würden, die in besonders kontrollierten Einrichtungen gezüchtet werden. Zusätzliche Aufzeichnungen und die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere würde die Verwendung gestohlener Hunde und Katzen mit Sicherheit erschweren, wenn nicht sogar ausschließen. Die Bundesregierung bezieht diese Vorschläge im Zusammenhang mit der von ihr vorbereiteten Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Zu Frage 85: Wie Ihnen bekannt ist, ist es gemäß § 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; diese kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 86): Ist der Bundesregierung das besondere Förderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien für die Förderung von Investitionen zur umweltfreundlichen Tierproduktion vom 3. Juli 1978), das durch Zuschüsse den Bau und die Erweiterung von „Lagerungsstätten für Dung und Gülle (Jauche) mit einer Lagerungsmöglichkeit für die Dauer von mindestens sechs Monaten" anregt und ermöglicht, bekannt, und inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei positiver Beurteilung dieses Förderungsprogramms eine bundeseinheitliche Förderung solcher umweltfreundlichen Anlagen zu beschließen bzw. auch die übrigen Bundesländer zu einem einheitlichen Förderungsprogramm anzuregen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein besonderes Förderungsprogramm aufgestellt hat, um Umweltbelastungen durch tierische Exkremente und Silosikkersäfte sowie durch Emissionen aus Ställen, Düngerlagerstätten und beim Ausbringen der Gülle zu vermindern. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die im Interesse des Umweltschutzes ergriffen werden. Ähnliche Förderungsmöglichkeiten bestehen auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Diese positiv zu beurteilenden Förderungsprogramme sind nach Auffassung der Bundesregierung allein jedoch noch nicht ausreichend. Sie bedürfen der Ergänzung z. B. durch Ausbringungsregelungen für das Düngen mit Jauche, Gülle und Stallmist, um einer Überdüngung entgegenwirken zu können, wie es das Land Niedersachsen als erstes Bundesland durch den sogenannten Gülle-Erlaß getan hat. Die Vornahme baulicher Investitionen und die technische Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe, wie sie in den Landesrichtlinien aufgeführt sind, kann heute schon bundesweit aufgrund des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" — auch hinsichtlich des dort begünstigten Personenkreises — gefördert werden. Die Bundesregierung wird die Förderung derartiger Investitionen bei der Weiterentwicklung ihres Förderungsprogrammes im Agrarstrukturbereich mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 87 und 88): Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern in Jungbullenfleisch und Bullenfleisch auf den Erlös und die Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe in traditionellen Weidemastgebieten auswirken? Hält die Bundesregierung bei der Einstufung von Rindern in die Schlachtwertklasse B Abschläge bei den Preisen bei guter Qualität dieser Rinder aus der Weideendmast für gerechtfertigt? 1. Die Ratsverordnung Nr. 1208/81 vom 28. April 1981 über die EG-Handelsklassenregelung Rindfleisch schreibt in Artikel 3 vor, daß die Altersgrenze zwischen Jungbullen und Bullen bei 24 Monaten liegt. Die Kriterien zur praktischen Bestimmung für diese Altersgrenze stellt der Verknöcherungsgrad der ersten 9 Brustwirbel dar, die jedoch bisher so festgelegt waren, daß auch noch wesentlich jüngere männliche nicht kastrierte Rinder als Bullen einzustufen gewesen wären. Diese in der Kommissions-VO Nr. 563/82 festgelegten Kriterien wurden auf deutsches Drängen nunmehr geändert. Damit sollen nachteilige Auswirkungen auf die Jungbullenmäster, auch in den Weidemastgebieten, verhindert werden. Für Ankäufe der BALM gilt diese Altersgrenze jedoch in diesem Jahr noch nicht, da über eine einheitliche Anwendung des neuen EG-Handelsklassenschemas Rindfleisch bei der Interventionsregelung auf dem Rindfleischsektor in der EG noch keine endgültige Einigung erzielt wurde. Laut Bekanntmachung Nr. 20/83/31 vom 19. Mai 1983 übernimmt die BALM zur Zeit Hälften von Jungbullen und Bullen der neuen Handelsklassen U und R, wobei allerdings nur Tiere bis zu einem bestimmten Verknöcherungsgrad akzeptiert werden, die aber Weidemastbullen in der Regel einschließen. Bei der gegenwärtigen Regelung sehe ich keine negativen Auswirkungen für die Erlössituation der Weidemastbetriebe. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch bei der noch ausstehenden endgültigen Regelung über die einheitliche Anwendung der EG- Handelsklassenregelung bei der Intervention für die Weidemastbetriebe keine nachteiligen Auswirkungen entstehen. 2. Wenn aufgrund der in der EG-Handelsklassenregelung festgelegten Kriterien Schlachtkörper eines nicht kastrierten männlichen Rindes guter Qualität als Bullenfleisch eingestuft werden (ausgenommen vor allem Deckbullen), so ist ein größerer Preisabschlag am Markt sicherlich nicht gerechtfertigt. Die derzeitigen Ankaufspreise der BALM für Jungbullen- und Bullenfleisch sind dementsprechend auch gleich hoch. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) Drucksache 10/165 Frage 89): Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Initiativen zur Überwachung von PSE-Fleisch zu ergreifen, und wenn ja, welche? In wissenschaftlichen Untersuchungen wird versucht, die Fleischqualität durch Messungen des pH-Wertes (Säuregrad) und der Farbhelligkeit (GöfoWert) des Fleisches festzustellen. Eine Methode für die objektive Feststellung im praktischen Schlachtbetrieb ist noch nicht entwickelt. Der BMJFG hat einen Forschungsauftrag zur Erarbeitung einer praktikablen Schnellmethode zur objektiven Feststellung von PSE-Fleisch vergeben, mit dessen Ergebnis Ende des Jahres zu rechnen ist. Eine eindeutige Abgrenzung von PSE-Fleisch * ist sehr problematisch, weil die Qualitätsunterschiede fließend sind. Soweit dieses Fleisch fleischbeschaurechtlich einwandfrei ist, ist dessen ernährungsphysiologischer und gesundheitlicher Wert nicht beeinträchtigt. In einer wissenschaftlichen Untersuchung wurde anhand einer Stichprobenuntersuchung der Bundesanstalt für Fleischforschung, Kulmbach, versucht, den Anteil von PSE-Fleisch zu ermitteln. Wenn man von einem Grenzwert von pH1 ** kleiner als 5,6 ausgehen würde, dann fallen 31 % der untersuchten Schlachtkörper unter diese Grenze. Die Beanstandungsquote bei der amtlichen Fleischbeschau, bei der nach subjektiven Aspekten auf Wässerigkeit und Farbabweichungen geachtet wird, ist sehr niedrig. Für die Durchführung der Fleischbeschau sind die Länder zuständig. Der BMJFG beabsichtigt, den Ländern nach Abschluß des Forschungsvorhabens zu empfehlen, wie die Untersuchung und Beurteilung von Schweinefleisch zur besseren Erfassung von PSE-Fleisch auf der Grundlage des geltenden Fleischhygienerechts durchgeführt werden kann. * = P = pale = hell; S = soft = weich; E = exudative = wässerig ** = pH-Wert 45 Minuten nach der Schlachtung Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einkommen der Winzer im Weinbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer seit Jahren hinter den allgemeinen Einkommen zurückbleiben, und hat die Bundesregierung Vorstellungen, wie dieser absolut ungenügenden Einkommenslage der Mosel-Winzer abgeholfen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, ein Programm zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation in diesem Raum und mit besonderem Schwerpunkt zur Verbesserung 1164* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 der Situation der Mosel-Winzer einzuleiten und dazu neben anderen Finanzierungsmitteln auch nationale Mittel bereitzustellen? Zu Frage 90: Der Agrarbericht der Bundesregierung weist aus, daß die Einkommen der Winzer im bestimmten Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer, obwohl sie von 1980/ 81 auf 1981/82 beachtlich gestiegen sind, sowohl hinter der Summe der Vergleichsansätze zurückgeblieben sind als auch unter denen der Winzer vergleichbarer anderer bestimmter Anbaugebiete liegen. Dabei handelt es sich um eine Aussage zu durchschnittlichen Werten, die rechnerisch aufgrund unterschiedlicher Fähigkeiten der Betriebsleiter, Betriebsgrößen, Boden- und Klimaverhältnisse etc. zustandegekommen sind. Die Bundesregierung bemüht sich seit vielen Jahren, zusammen mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die strukturellen Verhältnisse an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Neben der Flurbereinigung und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsstruktur wurde die Verbesserung der Erfassungs- und Absatzstruktur nach Auslaufen des nationalen Programms zur Verbesserung der Kellerwirtschaft zunächst durch die EG-Verordnung Nr. 17 aus 1964 und wird z. Z. durch die Verordnung Nr. 335 aus 1977 gefördert. Ferner sind in der Vergangenheit beachtliche Anstrengungen zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in vertretbarer Entfernung der Winzerbetriebe unternommen worden. Von diesen Angeboten wurde — abgesehen von einigen durchaus erfreulichen Ansätzen — nicht im erforderlichen Umfange Gebrauch gemacht. Der Versuch der Weinwirtschaft in den zurückliegenden Jahren, durch einen möglichst hohen Anteil an Prädikatswein dem Erzeuger ein besseres Einkommen zu ermöglichen, dürfte vor allem an den unzureichenden strukturellen Verhältnissen gescheitert sein. Es wird daher erforderlich sein, die Erfassungs- und Vermarktungsstruktur weiter zu verbessern. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob durch Herausnahme eines Teiles der Stillwein-menge und deren Verarbeitung zu Sekt eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Zur Überwindung der nach der Rekordernte 1982 aufgetretenen Marktstörungen sieht die EG-Weinmarktordnung für Tafelwein Lager- und Destillationsbeihilfen vor, von denen jedoch an Mosel-Saar-Ruwer kaum Gebrauch gemacht wurde. Um Störungen des Tafelweinmarktes durch ein Überangebot billiger Qualitätsweine zu vermeiden, hat der Ministerrat die Gewährung von Lagerbeihilfen für Qualitätswein und für zur Gewinnung von Qualitätswein geeignete Weine beschlossen. Diese Lagerbeihilfe beträgt für eine Lagerzeit von 6 Monaten rd. 80 DM/Fuder. Es bleibt zu hoffen, daß damit der Markt vorübergehend entlastet werden kann. Zu Frage 91: Zuständig für die Ausarbeitung eines derartigen Programms ist das Land Rheinland-Pfalz. Daher wurde, wie Ihnen bekannt ist, unter Federführung des Landes bereits Anfang 1982 eine Arbeitsgruppe gebildet, an der auch Vertreter der zuständigen Bundesressorts mitarbeiten. Die Arbeiten dieser Gruppe sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß dieser Arbeiten wird zu prüfen sein, was getan werden kann, um die Situation der Winzer an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Eine dauerhafte Besserung der Verhältnisse wird allerdings nur durch die aktive Mitarbeit aller Betroffenen erreicht werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 106 und 107): Sieht das Bundesverteidigungsministerium eine Chance, seine Zustimmung zum Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken, der dem Vernehmen nach die modernste Schießbahn Europas erhalten soll, nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder doch mit Auflagen zu versehen? Besteht noch eine Möglichkeit, mit den Streitkräften der USA dahin gehend zu verhandeln, daß beim Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken lebensbedrohende Auswirkungen wie Bodenerosion, Veränderungen des Gesamtwasserhaushalts, Gefährdung der Trinkwassergewinnung, nicht geregelte Abwasserbeseitigung und besonders die unerträgliche Lämbelästigung für die Stadt Gersfeld sowie die Gemeinden Ebersburg und Poppenhausen verhindert werden? 1. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, die zur Zeit laufenden Baumaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken zurückzunehmen. Durch die Beteiligung der deutschen Bauverwaltung an den von den Streitkräften der Vereinigten Staaten selbst durchgeführten Baumaßnahmen ist aber gewährleistet, daß alle erforderlichen Auflagen erfüllt werden. 2. Durch die Mitwirkung unserer Bauverwaltung ist gewährleistet, daß bei dem Ausbau der Schießbahn 9 Maßnahmen getroffen werden, die eine Bodenerosion verhindern. Es ist gleichzeitig dafür gesorgt, daß Probleme des Gesamtwasserhaushaltes, der Trinkwassergewinnung und der Abwasserbeseitigung durch entsprechende Maßnahmen gelöst werden. Die amerikanischen Vertragspartner haben dem Bundesministerium der Verteidigung ausdrücklich versichert, daß die Gesamtwasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Am 15. Juni 1983 sind dem Landrat des Kreises Fulda und den Bürgermeistern der Städte Gersfeld, Ebersburg und Poppenhausen die neuesten Ergebnisse von Lärmmessungen vorgestellt worden. Danach hat sich die bisher vom Bundesministerium der Verteidigung geäußerte Ansicht bestätigt, daß der Übungsbetrieb auf der Schießbahn 9 nicht die stets vermutete Lärmquelle ist. Gleichwohl werden im Zuge des Umbaues der Schießbahn 9 Lärmschutzwälle aufgeschüttet und Baumanpflanzungen vorgenommen, um die Lärmbelästigung noch weiter zu verringern. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1165* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 108): Hält die Bundesregierung den Einsatz von Feldjägern, wie er am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-RommelKaserne in Augustdorf vorgenommen sein soll, wo gewaltfreie Demonstranten brutal geschlagen und mißhandelt worden sein sollen, für gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel vereinbar, und hat die Bundesregierung Ermittlungen zum oben geschilderten Fall eingeleitet, um die genauen Vorfälle zu erkunden? Die Bundesregierung hält die Darstellung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, nicht für zutreffend. Die bisherigen Ermittlungen dieses Zwischenfalls im Zusammenhang mit dem Augustdorfer Soldatentag am 11. Juni 1983 haben vielmehr ergeben, daß am Nachmittag gegen 15.15 Uhr etwa 20 Besucher in kleinen Gruppen das Kasernengelände betreten hatten, um inmitten der über 20 000 Besucher eine dort nicht zugelassene Demonstrantengruppe zu bilden und mit zuvor verdeckt mitgeführten Transparenten zu demonstrieren. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich bei den Demonstranten um Mitglieder der GRÜNEN in Detmold. Auf den Transparenten und durch Sprechchöre wurden Besucher und Soldaten diffamiert. Alle Bemühungen der herbeigerufenen zuständigen Ordnungskräfte, die rechtswidrige Demonstration und Provokation in einem sichtbar gekennzeichneten militärischen Sicherheitsbereich zu beenden, blieben erfolglos. Die Maßnahmen, die daraufhin erforderlich wurden, wie die anwesenden Besucher und die Polizei bestätigen, waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 109): Welche unausweichlichen Bedürfnisse der Bundeswehr machen es notwendig, daß — wie der „General-Anzeiger" am 9. Juni 1983 berichtete — Teile des früheren Konzentrationslagers Esterwegen nun für Stationierungszwecke gebraucht werden sollen? Die Feststellung, daß Teile des Geländes bei Esterwegen für Stationierungszwecke benutzt werden sollen, trifft nicht zu. Vielmehr ist ein Eigenbedarf der Bundeswehr deshalb gegeben, weil hier eine von derzeit im Wehrbereich II (Hannover) noch fehlenden 2 Reservelazarettgruppen eingerichtet werden soll. Es ist dort nur vorgesehen, dieses benötigte Sanitäts-Material zu lagern. Neben diesem erklärten Eigenbedarf sind insbesondere auch Kostengründe ausschlaggebend: So sind erhebliche Einsparungen möglich, weil durch bereits vorhandene Bundeswehr-Infrastruktur die Kosten für neue Erschließung oder gar Bebauung entfallen. Das Gelände in Esterwegen ist wegen seiner Lage und seiner Verbindung zu den dort bereits bestehenden Bundeswehranlagen gut geeignet. Ferner hat die Bundeswehr zunehmend Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundstücken und ist daher bei ihrem Vorhaben darauf angewiesen, auf bundeseigenes Gelände zurückzugreifen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 110): Wieviel Tierversuche wurden 1981 und 1982 im Bereich wehrmedizinischer Forschung durchgeführt, und welchen Anteil haben daran Untersuchungen mit Substanzen, die biologischen und chemischen Waffen zuzurechnen sind? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 6. Mai 1983 auf eine ähnliche Frage des Kollegen Kolbow ausführte, Drucksache 10/64, Nr. 67-70, ist eine genaue Aufstellung über Tierversuche im Bereich wehrmedizinischer Forschung in Auftrag gegeben worden. Diese Erhebungen sind jedoch nicht abgeschlossen. Alle Forschungsarbeiten haben lediglich die Fortentwicklung eines wirksamen Schutzes zum Ziel. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 111 und 112): Gibt der Bericht der Bad Mergentheimer „Tauber-Zeitung" vom 11. Juni 1983 Planungen der Bundeswehr, auf dem Gebiet der Gemeinde Igersheim (Baden-Württemberg) in der Nähe des Ortsteils Berndsfelden einen Heeresflugplatz zu bauen, „auf dem Hubschrauber stationiert werden sollen als Ergänzung für das Heeresfliegerregiment 30 in Niederstetten und als Ausbildungsort" zutreffend wieder, und wie erklärt sie sich die Diskrepanz in den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung V durch Regierungsdirektor Simianer, der erklärte, „daß er von solch einem Projekt noch nie etwas gehört habe", während der Leiter der Pressestelle Jinker die Planungen bestätigte? Kann die Bundesregierung die Aussage des Igersheimer Gemeinderats Hans-Peter Kuhnhäuser gegenüber den „Fränkischen Nachrichten", Bad Mergentheim, in der Ausgabe vom 11./12. Juni 1983 bestätigen oder dementieren, daß „das amerikanische Munitionslager Roggenwald im Raum Bad Mergentheim/Igersheim (Baden-Württemberg) erweitert werden soll" und „die Vorbereitungen für die Erweiterung" bereits „im Gange" sind, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Umstand, daß nach eigener Aussage weder die Gemeindeverwaltung Igersheim noch die Stadtverwaltung Bad Mergentheim von solchen Planungen unterrichtet sind? Zu Frage 111: Die Bundesregierung bestätigt, daß die Streitkräfte der Vereinigten Staaten innerhalb des bereits bestehenden Munitionslagers im Staatswald Roggenberg weitere Lagerhäuser errichten wollen. 1166* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Dadurch wird der bestehende Schutzbereich nach Süden erweitert. Dieser Planung hat das Land Baden-Württemberg 1982 in dem nach dem Schutzbereichgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahren unter Auflagen zugestimmt. Die Erfüllung der Auflagen ist zugesagt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens sind auch die Bürgermeisterämter Bad Mergentheim und Igersheim gehört worden. Das Bauvorhaben ist jedoch wegen der bisher ungeklärten Finanzierung über das Planungsstadium nicht hinausgekommen. Zu Frage 112: Die Bundeswehr beabsichtigt, im Gebiet der Gemeinde Igersheim — Ortsteil Bernsfelden - einen Außenlandeplatz für Hubschrauber anzulegen. Es handelt sich nicht um einen neuen Heeresflugplatz, auf dem Hubschrauber ständig stationiert sein werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 2 Landbeschaffungsgesetz in Verbindung mit §§ 17, 30 Luftverkehrsgesetz ist bei der Landesregierung Baden-Württemberg eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg wird die betroffenen Gebietskörperschaften beteiligen, soweit dieses bisher noch nicht geschehen ist. Insofern hat der Pressesprecher der Wehrbereichsverwaltung V diesen Sachverhalt zutreffend wiedergegeben. Der andere Beamte hat mit seiner Auskunft aussagen wollen, daß er für diese Frage nicht zuständig sei und deshalb an den zuständigen Dezernenten der Wehrbereichsverwaltung V verwiesen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 113 und 114): Deckt sich die Auffassung der Bundesregierung mit den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach, der in der Norddeutschen Rundschau vom 29. November 1982 erklärt hat, „... auf längere Zeit gesehen, wolle man den Offizier im fachtechnischen Dienst von unten her auflösen"? Werden nicht die — vom Bundeswehrverband gewünschten und inzwischen eingeführten — Spitzendienstgrade in Unteroffizierskorps dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahngruppen erheblich zu erschweren, und werden dadurch nicht auch alte überkommene Strukturen wieder eingeführt und verfestigt? 1. Die Bundesregierung ist bemüht, die fatale Entwicklung im personellen Bereich der Bundeswehr in den letzten Jahren wieder in Ordnung zu bringen. Dazu gehört selbstverständlich, mögliche und auch theoretische Denkmodelle in alle Richtungen zu untersuchen. Die von Ihnen angeführte Äußerung im Zusammenhang mit dem militärfachlichen Dienst ist vor diesem Hintergrund als eine theoretische Möglichkeit zu sehen und in diesem Sinne als persönliche Äußerung gekennzeichnet gewesen. 2. Im Laufbahnrecht der Soldaten ist das Erreichen der Enddienstgrade (Spitzendienstgrade) einer Laufbahngruppe keine Voraussetzung für einen Aufstieg. Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere haben insoweit bereits in den Dienstgraden Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Feldwebel oder höher jederzeit die Möglichkeit, sich für einen Laufbahngruppenwechsel zu bewerben oder sich dafür vorschlagen zu lassen. So können sie bei Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfs auch ohne entsprechende Bildungsvoraussetzungen nach § 33 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufsteigen. Wenn sie den Dienstgrad Feldwebel erreicht haben und einen mittleren Bildungsabschluß nachweisen — der auch während des Dienstverhältnisses in Bildungseinrichtungen der Bundeswehr erworben werden kann —, können sie nach § 30 SLV für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zugelassen werden. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, daß mit der Einführung der Spitzendienstgrade bei den Unteroffizieren und der damit verbundenen Erhöhung der Attraktivität dieser Laufbahngruppe sich einzelne Unteroffiziere nicht mehr für einen Aufstieg zum Offizier interessieren, ist eine Erschwerung des Aufstiegs damit nicht verbunden, die Entscheidung hierüber liegt weit vor dem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Dienstgrade Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann und Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann erreicht werden. Unteroffiziere, die nicht zum Offizier aufsteigen können oder wollen, haben mit der Einführung der Spitzendienstgrade wieder ein attraktives Laufbahnziel vor Augen, das die persönliche Leistungsmotivation positiv beeinflußt. Mit der Einführung der Spitzendienstgrade wurde im Gegenteil ein wesentlicher Beitrag für die Berufszufriedenheit der Unteroffiziere erreicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 115): Wird die Bundesregierung die wehrpflichtigen Abiturienten, die nicht im Juli 1983, sondern erst im Herbst zur Bundeswehr einberufen werden, im kommenden Jahr vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen, damit sie noch zum Wintersemester 1984/85 ihr Studium aufnehmen können? Wie Ihnen die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Fragen vom 3. Juni 1983 bereits mitgeteilt hat, ist sie bemüht, auch für Wehrpflichtige mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1167* Hochschul- oder Fachhochschulreife soweit wie möglich persönliche Härten zu vermeiden. Studienwillige Wehrpflichtige, die nach Schulabschluß aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen erst zum Oktober 1983 einberufen werden können, und die eine Zulassung zu einem nur im Wintersemester beginnenden Studium nachweisen, werden auf Antrag für die Dauer des Studiums zurückgestellt. Die Bundesregierung hält an der bisherigen Rechtshandhabung fest, daß nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz zur Aufnahme eines beabsichtigten Studiums im Wintersemester 1984/85 nur solche Wehrpflichtige vorzeitig entlassen werden können, die ohne eigenes Verschulden erst zum 1. Oktober 1983 einberufen worden sind und die ein sogenanntes Jahresstudium aufnehmen wollen, das im gesamten Bundesgebiet ausschließlich im Wintersemester begonnen werden kann. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Juni 1983 die Möglichkeit, Sonderurlaub bis zur Dauer von 3 Wochen, längstens bis zur Dauer von 1 Monat zu gewähren, wenn — sich die Dienstzeit und das Ausbildungsvorhaben überschneiden und — durch Gewährung von Sonderurlaub, in Verbindung mit einzubringendem Erholungsurlaub, der beabsichtigte Ausbildungsbeginn noch ermöglicht werden kann und — eine ablehnende Entscheidung unbillig wäre sowie — dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ob die Gewährung von Sonderurlaub aus Billigkeitsgründen auch im Jahre 1984 beibehalten werden kann, ist erst dann zu entscheiden, wenn nach Feststellung der Anzahl der im Jahre 1983 erfolgten Beurlaubungen ausgeschlossen werden kann, daß durch das Ausmaß der Freistellungen gegen Ende des IV. Quartals eine erhebliche Schwächung der Einsatzfähigkeit eintritt. Anlage 16 Antwort des Pari. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 116 und 117): Trifft es zu, daß die Kreiswehrersatzämter angewiesen sind, Anträge von Jugendlichen, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, auf Kriegsdienstverweigerung, die bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, als „Nichtanträge", d. h. als nicht gestellte Anträge, zu behandeln, und kommt dies gegebenenfalls nicht einer Rechtsverweigerung gleich? Trifft es zu, daß Anweisungen bestehen, für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, die von Jugendlichen bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, keine Eingangsbestätigung zu erteilen? Zu Frage 116: Am 31. Mai 1983 hat das Bundeswehrverwaltungsamt die Kreiswehrersatzämter angewiesen, die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Personen, die noch nicht 171/2 Jahre alt sind, unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurücksenden. Anträge von Personen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Antragstellung wehrpflichtig werden, sind ebenfalls noch nicht rechtswirksam. Von einer Zurücksendung wird aber aus Gründen der Entbürokratisierung abgesehen. Zu Frage 117: In den Fällen, in denen der Antrag unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgeschickt wird, erübrigt sich eine Eingangsbestätigung. In den anderen Fällen wird sie erteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Auf Drucksache 10/153 wird beantragt, den Zwischenbericht der Enquete-Kommission Neue Informations- und Kommunikationstechniken, Drucksache 9/2442, zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Forschung und Technologie, den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen zu überweisen. Darüber hinaus schlägt der Ältestenrat vor, den Zwischenbericht auch dem Rechtsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Wer den Überweisungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dann sind die Überweisungen so, wie ich sie vorgetragen habe, beschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich muß noch eine Zwischenbemerkung machen. In der Aktuellen Stunde heute morgen hat der Herr Abgeordnete Seiters in einem Zwischenruf den Abgeordneten Lutz mit dem unparlamentarischen Ausdruck „Sie Flegel!" belegt.

    (Zurufe von den GRÜNEN: Pfui!)

    Der amtierende Präsident hat diesen Zwischenruf nicht gehört. Das Protokoll ist andererseits eindeutig. Ich rufe Herrn Abgeordneten Seiters wegen dieses Zwischenrufs zur Ordnung.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Sicherlich ungern, Herr Präsident!)

    Ich rufe den Zusatzpunkt 2 zur Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Parteienfinanzierung (Parteienfinanzierungsgesetz — PartFG)

    — Drucksache 10/183 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Finanzausschuß Rechtsausschuß Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Runde vereinbart worden. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Dr. Schäuble.





Rede von Dr. Wolfgang Schäuble
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorsitzenden der damals im Bundestag vertretenen Parteien haben am 22. Januar 1982 an den Bundespräsidenten einen Brief geschrieben, in dem sie ihn gebeten haben, eine unabhängige Kommission zum Thema „Parteienfinanzierung" einzusetzen. Der Brief trägt die Unterschriften der Herren Brandt, Kohl, Genscher und Strauß. Der Herr Bundespräsident ist der Bitte der Parteivorsitzenden dankenswerterweise nachgekommen und hat eine Sachverständigenkommission berufen, die uns am 18. April 1983 ihren Bericht zur Neuordnung der Parteienfinanzierung vorgelegt hat. Ich möchte den Mitgliedern der Kommission und ihrem Vorsitzenden Professor Fürst für die sorgfältige, umfangreiche und sachkundige Arbeit ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich denke, daß die Vorgeschichte dieses Berichts der Sachverständigenkommission uns allen Veranlassung gibt, aus den Empfehlungen dieser Kommission nun auch Konsequenzen zu ziehen. Deswegen legen die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Parteienfinanzierung auf der Drucksache 10/183 vor. Die vom Herrn Bundespräsidenten eingesetzte Kommission hat uns ihre Empfehlungen — das war auch nicht ihre Aufgabe — nicht in der Form der Gesetzessprache vorgelegt, so daß wir mit dem Ziel, hier im Bundestag zu Entscheidungen zu kommen, einen Gesetzentwurf einbringen müssen. Nur so können wir in dem nach der Geschäftsordnung dieses Hauses vorgesehenen Verfahren in den Ausschüssen, im Plenum beraten. Wir bringen diesen Gesetzentwurf heute ein, um die Beratungen in diesem Hause zu eröffnen.
Ich will hinzufügen: Es hat im Vorfeld der Einbringung dieses Entwurfs eine Diskussion gegeben. Die Fraktion der GRÜNEN hat darüber Klage geführt, daß sie an einem Gespräch der Vorsitzenden der Parteien, die den Bundespräsidenten damals um die Einsetzung dieser Kommission gebeten haben, nicht beteiligt worden sind. Ich denke, daß dieser Beschwernis von jetzt an abgeholfen ist, denn dadurch, daß wir in diesem Hause beraten, sind alle Fraktionen dieses Hauses an der Beratung beteiligt.

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Aber hinter verschlossenen Türen lieber untereinander!)

— Aber nein! Gnädige Frau, Sie sind doch jetzt immerhin drei Monate im Parlament. Sie wissen, daß wir in den Ausschüssen nicht hinter verschlossenen Türen, sondern unter der Kontrolle der Öffentlichkeit tagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: War das im Ausschuß?)

Ich möchte an eine Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen anknüpfen, die vor zwei Tagen in diesem Hause stattgefunden hat und in der zwei Mitglieder der Sachverständigenkommission, die Professoren Kaack und Schneider, über das Thema referiert haben. Bei dieser Veranstaltung ist in einem sachkundigen Kreis über die Problematik diskutiert worden. Herr Professor Kaack hat an diesem Abend einen Satz gesagt, den ich hier in diese Debatte einführen möchte.

(Vorsitz: Präsident Dr. Barzel)

Er hat gesagt: Die Parteien, die Fraktionen stehen bei dem Thema „Parteienfinanzierung" vor der sicherlich heiklen Aufgabe, quasi in eigener Sache entscheiden zu müssen. Aber dies ist nach dem Verständnis der parlamentarischen Demokratie nicht anders möglich. Er hat weiter gesagt: Weil das Parlament quasi in eigener Sache entscheiden muß, sei es zu empfehlen, daß das Parlament in sich möglichst einen Konsens finde; und es sei auch zu erwägen, daß man möglichst parlamentsunabhängige Institutionen in die Beratungen einführe.
Ich denke, indem wir diese Kommission des Bundespräsidenten hatten, deren Empfehlungen nun vorliegen, haben wir dem Rechnung getragen. Es ist eine parlamentsunabhängige Institution, die uns Empfehlungen gemacht hat,

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Da muß ich lachen!)

die wir jetzt sehr ernst zu nehmen haben. Ich denke, daß wir uns alle in den in den kommenden Monaten stattfindenden Beratungen Mühe geben sollen und Mühe geben müssen, daß wir zu gemeinsamen Entscheidungen kommen. Wir, die CDU/ CSU, sind zu jedem Konsens in der Frage der Neuordnung der Parteienfinanzierung bereit.

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: „Wir sind zu jeder Schandtat bereit!")

Ich sage gleich dazu: Wir haben mit unserem Gesetzentwurf die Empfehlungen der Kommission — ich sage das noch einmal — in die Formulierung eines Gesetzentwurfs umgesetzt. Das bedeutet nicht, daß wir uns in all den Positionen festgelegt haben. Wir sind offen für alle Gespräche, für alle Beratungen.
Wir sind bei der Einbringung des Gesetzentwurfs von den Empfehlungen der Kommission in zwei Punkten abgewichen. Wir haben — und dies war j a wohl eine in der Öffentlichkeit sehr übereinstimmende Diskussion — geglaubt, daß das Institut der dritten Stimme, das die Kommission vorgeschlagen hat, nicht sehr praktikabel sein wird; wir haben deswegen davon abgesehen.
Und wir glauben als Koalitionsfraktionen, daß wir entgegen den Empfehlungen der Kommission, die staatlichen Wahlkampfkostenerstattungen entsprechend der eingetretenen Geldentwertung von 3,50 auf 50 DM rückwirkend ab 1980 zu erhöhen, eine solche Erhöhung der Mittel für die Parteien in der gegenwärtigen finanz- und haushaltspolitischen Gesamtlandschaft nicht beschließen können, obwohl das die Schatzmeister unserer Parteien überhaupt nicht freut. Deswegen schlagen wir vor — aber auch darüber wird in den Beratungen gesprochen werden —, daß wir die Erhöhung der staatlichen Mittel erst 1985 in Kraft setzen.



Dr. Schäuble
Sie sehen, meine Damen und Herren: Wir haben nicht etwa die angenehmen Seiten der Kommissionsempfehlungen herausgesucht, sondern wir haben alles, was die Kommission empfiehlt, mit Ausnahme dieser zwei Punkte in den Gesetzentwurf eingebracht.
Lassen Sie mich einige allgemeine Bemerkungen zum Thema Parteienfinanzierung in dieser ersten Lesung hinzufügen. Nach Art. 21 unseres Grundgesetzes kommt den politischen Parteien eine zentrale Rolle bei der politischen Willensbildung in unserem demokratischen Rechtsstaat zu. Dabei ist es immer noch ein verhältnismäßig geringer Teil unserer Mitbürger, der sich durch Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei aktiv engagiert. Diesen Mitgliedern, die über ihren finanziellen Mitgliedsbeitrag hinaus viel Einsatz und Zeitaufwand für unsere Demokratie aufbringen, gebührt der Dank aller Demokraten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Fischer [GRÜNE]: Hört! Hört!)

Aber wir müssen unseren Mitbürgern auch klar sagen: Die Finanzierung der Parteien kann nicht allein durch Mitgliedsbeiträge erfolgen.

(Fischer [GRÜNE]: Sparen könnte man!)

Es ist sehr die Frage, ob es angesichts der Aufgaben der Parteien richtig wäre, wenn allein die Minderheit von Mitgliedern die Finanzierung der Parteien tragen müßte.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Es gibt — man muß das einmal sagen — auch Grenzen für die Beitragsbelastung der Bürger, wenn wir nicht sozial schwächere Schichten von der Mitgliedschaft in Parteien ausschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die meisten Parteien haben einen Mitgliedsbeitrag von monatlich 5 DM. Das ist nicht unerheblich für Bürger, die sich häufig in vielen Vereinen engagieren und auch dafür Beiträge bezahlen.

(Fischer [GRÜNE]: Ohne die hohe Aufwandsentschädigung!)

— Sie haben es mit Vereinen nicht so sehr, Herr Fischer! Aber lassen Sie uns doch mal ein bißchen vernünftig miteinander umgehen. — Wir wissen, daß der Mitgliedsbeitrag von monatlich 5 DM für die Parteien nicht kostendeckend ist. Das heißt, die Parteien verdienen nicht an ihren Mitgliedern, sondern sie legen drauf, weil 5 DM nicht kostendekkend sein können.

(Zuruf der Abg. Beck-Oberdorf [GRÜNE])

Deswegen müssen wir es dankbar begrüßen, daß sich auch viele Mitbürger, die nicht Mitglieder einer Partei sind, dazu bereitgefunden haben und weiter bereitfinden, durch Spenden einen wichtigen und unerläßlichen Beitrag dazu zu leisten, daß die notwendigen finanziellen Mittel für die politische Arbeit der Parteien aufgebracht werden konnten und können. Ich danke allen, die durch Spenden an die politischen Parteien diesen Beitrag geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Fischer [GRÜNE]: Herrn Flick! Vor allem Herrn Flick! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir wissen — das muß man offen bekennen —, daß die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Parteien unzureichend sind und daß alle Parteien in unterschiedlicher Weise Probleme haben. Die Kommission hat dies in ihrem ausführlichen Bericht ausdrücklich dargelegt. Keine Partei hat Anlaß, mit dem Finger auf die anderen zu zeigen.
Auch die Partei DIE GRÜNEN sollte die Empfehlungen in dem Gutachten der Kommission doch sehr sorgfältig lesen. Sie haben mit Ihrer Finanzierung genauso Probleme, denn wir wissen, daß der Anteil staatlicher Mittel bei der Finanzierung der Parteien nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht überwiegen darf. Die Kommission führt aus — ich zitiere aus Seite 223 der amtlichen Drucksache —:
Um so extremer stellt sich ein Sonderfall dar, der aus Tabelle 27 nicht unmittelbar zu erkennen ist: Im Jahre 1979 erhielten Die Grünen 98,2 v. H.... ihrer gesamten Einnahmen aus der Wahlkampfkostenerstattung.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Ich zitiere weiter:

Die Entstehungsgeschichte der Partei Die Grünen

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Geschichtsklitterung! — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wir GRÜNE können doch nichts dafür, daß wir von Flick nichts bekommen haben!)

stellt somit einen in der Bundesrepublik bisher einmaligen Fall staatlich subventionierter Parteigründung dar, der deutlich zeigt ... usw.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen dies nicht zum Vorwurf. Ich sage nur: Wir alle haben Probleme;

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Aber doch sehr unterschiedliche!)

keiner werfe den ersten Stein. — Wir sitzen da alle miteinander ein bißchen im Glashaus. Deswegen müssen wir uns gemeinsam um eine Lösung bemühen. Aber dies heißt doch, daß wir zu Entscheidungen kommen müssen, denn sonst gibt es keine Lösungen.
Meine Damen und Herren, die Lösung muß erstens sein — ich will noch weniges aus den Thesen der Kommission aufgreifen; dies gilt für alle Parteien —: Das Gebot der Sparsamkeit und das Gebot der Ausgabenbeschränkung muß auch für die politischen Parteien gelten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Hört! Hört! bei den GRÜNEN)




Dr. Schäuble
Ich denke, wir alle bekennen uns dazu.
Wir bekennen uns zweitens auch zu der These der Kommission, daß die Finanzierung der Parteien durch den Bürger absoluten Vorrang hat; das ist These 10 der Kommissionsempfehlung.
Wir bekennen uns schließlich drittens zu der These der Kommission, daß staatliche Leistungen zur Deckung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes zulässig und unverzichtbar sind, wenn die Parteien die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen sollen.
Alle drei Punkte sind richtig, alle drei Komponenten einer Lösung müssen wir in dem berücksichtigen, was wir gemeinsam zu beraten und zu beschließen haben.
Ich denke, daß die Empfehlungen der Sachverständigen-Kommission eine gute Grundlage für unsere Beratungen und für die möglichst gemeinsam zu treffenden Entscheidungen bieten. Wir werden sorgfältig beraten müssen. Wir bewegen uns auf Neuland, bei dem wir sorgfältig prüfen müssen, wie wir eine Lösung finden, die allen verfassungsrechtlichen Bedenken standhält.
Ich will aber auch schon an dieser Stelle sagen: Die Kommission unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts hat sich ja sehr viel Mühe gemacht, nur Empfehlungen abzugeben, die verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Ich denke, Herr Kollege Ehmke, daß wir doch eine Umkehr der Beweislast in der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Empfehlungen dieser Sachverständigen- Kommission haben. Aber wir werden natürlich den Sachverstand der Verfassungsministerien der Bundesregierung als Beratungshilfe für das Parlament erbitten. Ich hoffe, Herr Innenminister, Herr Justizminister, daß Ihre Häuser uns dabei helfen.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns bei diesem Thema nicht verstecken. Wir sollten das nicht in Hinterzimmern diskutieren, sondern im vollen Licht der Öffentlichkeit und unter öffentlicher Kontrolle. Die Parteien haben keinen Grund, sich zu verstecken; sie haben allen Grund, unseren Bürgern offen zu sagen, welches unsere Probleme sind und was erforderlich ist, um diese Probleme zu lösen. Aber wir müssen auch sagen: ohne die Parteien und die Rolle der Parteien ist eine parlamentarische Demokratie nicht denkbar.
Meine Damen und Herren, je offener wir miteinander beraten und je rascher und zügiger nach sorgfältiger Beratung wir zu gemeinsamen Entscheidungen kommen, um so eher werden wir verhindern, daß das Thema Parteienfinanzierung zu einem Instrument der Diskreditierung des demokratischen Rechtsstaats wird. Dies gilt es zu verhindern. Dazu brauchen wir eine saubere und klare Neuregelung.
Der vorgeschlagenen Überweisung stimmen wir zu. Ich bitte Sie, das Gesetz zur Neuregelung der Parteienfinanzierung gemeinsam mit uns zügig zu beraten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Kollege Wischnewski.