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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. September 1983 1107 A Aktuelle Stunde Lehrstellensituation in der Bundesrepublik Deutschland Vogelsang SPD 1107 B Daweke CDU/CSU 1108 B Neuhausen FDP 1109 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1110 B Lutz SPD 1111B Schemken CDU/CSU 1112A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 1113B Frau Steinhauer SPD 1114D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 1116A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 1117A Jung (Düsseldorf) SPD 1118D Porzner SPD (Erklärung nach §30 GO) 1120A Dr. Schäuble CDU/CSU 1120C Rossmanith CDU/CSU 1120C Burgmann GRÜNE 1121 C Strube CDU/CSU 1122 B Frau Odendahl SPD 1122D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1982 — Drucksache 9/2389 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 1123C Kirschner SPD 1126C Neuhausen FDP 1128D Frau Nickels GRÜNE 1130B Frau Will-Feld CDU/CSU 1132 C Meininghaus SPD 1133C Dr. Göhner CDU/CSU 1135B Peter (Kassel) SPD 1136 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1138D Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/160 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/195 — 1140 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion GRÜNE Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksache 10/153 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Weirich CDU/CSU 1141 B Dr. Nöbel SPD 1143A Dr. Hirsch FDP 1144 D Frau Reetz GRÜNE 1145C Vizepräsident Westphal 1147 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Parteienfinanzierung (Parteienfinanzierungsgesetz) — Drucksache 10/183 — Dr. Schäuble CDU/CSU 1148A Wischnewski SPD 1150C Schily GRÜNE 1152 A Kleinert (Hannover) FDP 1155 B Zur Geschäftsordnung Stratmann GRÜNE 1157 C Dr. Schäuble CDU/CSU 1157 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Zukünfige Entwicklung der Großforschungseinrichtungen — Drucksache 10/158 — 1158B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Zukünftige forschungspolitische Zielsetzung im Bereich der Großforschungseinrichtungen (GFE) — Drucksache 10/188 — 1158 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 10/40 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/169 — 1158C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Nobember 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer — Drucksache 10/62 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/170 — 1158 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/167 — 1159A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1982 - Einzelplan 20 — — Drucksache 10/93 — 1159 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/83 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1983) — Drucksachen 10/19, 10/128 — . . . . 1159B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/83 — Zollpräferenzen 1983 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/18, 10/129 — . . . . 1159B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Einsetzung von Ausschüssen — Drucksache 10/177 — 1159C Nächste Sitzung 1160A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1161* A Anlage 2 Französische Pläne zur Vereinfachung der Schnellbrüterreaktoren unter Wahrung des Sicherheitsstandards; deutsche Beteiligung MdlAnfr 5, 6 16.06.83 Drs 10/165 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 1161* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 III Anlage 3 Abhängigkeit der Beantwortung von Fragen der Bundestagsabgeordneten durch die Bundesregierung vom erforderlichen Zeitaufwand MdlAnfr 82, 83 16.06.83 Drs 10/165 Schwenninger GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1161* C Anlage 4 Einschränkung der Tierversuche auf Grund einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes; Erfüllung des Tatbestands einer extremen Tierquälerei durch das Gänsestopfen MdlAnfr 84, 85 16.06.83 Drs 10/165 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* A Anlage 5 Bundesweite Übernahme des nordrhein-westfälischen Förderungsprogramms zum Bau umweltfreundlicher Lagerungsstätten für Dung MdlAnfr 86 16.06.83 Drs 10/165 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* C Anlage 6 Entwicklung der Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe durch die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern MdlAnfr 87, 88 16.06.83 Drs 10/165 Carstensen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* A Anlage 7 Feststellung und Überwachung von PSE- Fleisch MdlAnfr 89 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* C Anlage 8 Verbesserung der Winzereinkommen im Weinbaugebeit Mosel-Saar-Ruwer MdlAnfr 90, 91 16.06.83 Drs 10/165 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* D Anlage 9 Ausbau des US-Truppenübungsplatzes Wildflecken; Belastung der angrenzenden Gemeinden MdlAnfr 106, 107 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1164* C Anlage 10 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Einsatzes von Feldjägern bei der Demonstration am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf MdlAnfr 108 16.06.83 Drs 10/165 Verheyen (Bielefeld) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 1165* A Anlage 11 Nutzung von Teilen des früheren Konzentrationslagers Esterwegen für Stationierungszwecke MdlAnfr 109 16.06.83 Drs 10/165 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* B Anlage 12 Tierversuche im Bereich der wehrmedizinischen Forschung in den Jahren 1981 und 1982 MdlAnfr 110 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* C Anlage 13 Unterschiedliche Aussagen über den Bau eines Heeresflugplatzes und die Erweiterung des amerikanischen Munitionslagers Roggenwald im Raum Igersheim MdlAnfr 111, 112 16.06.83 Drs 10/165 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Anlage 14 Ersetzung der Offiziere im fachtechnischen Dienst durch Unteroffiziere MdlAnfr 113, 114 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* B Anlage 15 Vorzeitige Entlassung der im Herbst zur Bundeswehr einberufenen Abiturienten zum Beginn des Wintersemesters 1984/ 1985 MdlAnfr 115 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* D Anlage 16 Nichtbearbeitung der bis zum 30. Juni 1983 gestellten Kriegsdienstverweigerungsanträge durch die Kreiswehrersatzämter MdlAnfr 116, 117 16.06.83 Drs 10/165 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1167* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1107 17. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1983 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 6. Braun 24. 6. Dr. von Bülow 24. 6. Frau Dr. Czempiel 24. 6. Engelsberger 24. 6. Glombig 24. 6. Dr. Haack 24. 6. Haar 24. 6. Haehser 24. 6. Hauck 24. 6. Hedrich 24. 6. Heimann 24. 6. Höffges 24. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 24. 6. Ibrügger 24. 6. Jansen 24. 6. Dr. Klein (Göttingen) 24. 6. Dr. Graf Lambsdorff 24. 6. Lowack 24. 6. Frau Männle 24. 6. Frau Matthäus-Maier 24. 6. Offergeld 24. 6. Pesch 24. 6. Pohlmann 24. 6. Polkehn 24. 6. Frau Potthast 24. 6. Saurin 24. 6. Schäfer (Mainz) 24. 6. Dr. Solms 24. 6. Spranger 24. 6. Frau Terborg 24. 6. Tietjen 24. 6. Dr. Waffenschmidt 24. 6. Dr. Warnke 24. 6. Weiskirch (Olpe) 24. 6. Würtz 24. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 5 und 6): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der französischen Überlegung, die nächste Generation von Schnellbrüterreaktoren sicherheitstechnisch durch Standardisierung und Umrüstung einfacher und übersichtlicher bei voller Wahrung des Sicherheitsstandards zu gestalten und auf diese Weise günstigere Kosten zu erzielen? Ist an eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an diesen Initiativen des französischen CEA gedacht? Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese französischen Überlegungen, soweit sie für ein Nachfolgeprojekt des SNR 300 genutzt werden sollen, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens Aussicht haben. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister des Anlagen zum Stenographischen Bericht Innern ein entsprechendes Beratungsgremium benannt, das in Kürze zum ersten Mal tagen wird. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung, daß zur Zeit zwischen europäischen Industriepartnern Verhandlungen stattfinden, die eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schnellbrutreaktoren anstreben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schwenninger (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Fragen 82 und 83): Wie groß wäre der zeitliche Aufwand für die Bundesregierung zur Beantwortung meiner Frage nach dem Umfang der Ausfuhren von „sonstigen Waren von strategischer Bedeutung" gemäß AWV, AL I C nach Südafrika seit November 1977 dafür, die Beträge der Genehmigungen für diese Waren durch Kopfrechnen, unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners, oder durch Anfertigungen von Computerauszügen zusammenzurechnen, und ab welchem zeitlichen Aufwand beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr? Hat die Bundesregierung Gründe, von einem bestimmten zeitlichen Aufwand ab Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr zu beantworten, und wenn ja, welche? Zu Frage 82: Bei der für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörde, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, werden jährlich 50 000 Ausfuhrgenehmigungsanträge bearbeitet. Um Angaben über den Wert der genehmigten Waren des Teils I Abschnitt C der Ausfuhrliste in ein bestimmtes Land für den von Ihnen gewünschten Zeitraum ab 1977 erstellen zu können, müßten ca. 300 000 Ausfuhrgenehmigungen manuell durchgesehen werden. Das Aufrechnen der herausgezogenen Warenwerte dürfte im Vergleich zu dem für die Zusammenstellung der Einzelbeträge benötigten Arbeitsaufwand nur eine unbedeutende Rolle spielen. Zur Zeit ist eine EDV-mäßige Erfassung aller Ausfuhrgenehmigungen im Aufbau, anhand derer in Zukunft Angaben über den Warenwert aller in ein bestimmtes Land erteilten Ausfuhrgenehmigungen erstellt werden können. Gegen die Weitergabe solcher statistischen Angaben bestünden keine Bedenken. Die Bundesregierung beantwortet Anfragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung. Die Frage des zeitlichen Aufwandes ist hierbei grundsätzlich kein Kriterium. Zu Frage 83: Wie vorher bereits erwähnt, beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung, wobei der zeitliche Aufwand grundsätzlich kein Kriterium darstellt. Jedoch sollte der dazu benötigte Arbeits- 1162* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Informationswert der Antwort stehen. Sollten Sie auf Ihre frühere Anfrage nach Anzahl und Art der ab 1977 nach Südafrika genehmigten Waren abzielen, darf ich nochmals darauf hinweisen, daß der Weitergabe solcher Angaben gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 84 und 85): Glaubt die Bundesregierung, daß durch den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 9/246) die Zahl der Versuche an Hunden und Katzen vermindert und dem Diebstahl von Hunden und Katzen für Tierversuche entgegengetreten werden kann, und wenn nein, welche Alternative würde sich hier anbieten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gänsestopfen den Tatbestand einer extremen Tierquälerei erfüllt (so Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland" in Wilhelmshaven)? Zu Frage 84: Die Verwendung von Tieren aus besonderen Versuchstierzuchten erlaubt in bestimmten Fällen wegen des hohen Maßes der Standardisierung bei einer geringeren Tierzahl eine zuverlässige Aussage und kann daher dazu beitragen, die Zahl der Tiere, die in einem Versuch verwendet werden, einzuschränken. Nach dem im Europarat fertiggestellten Entwurf eines Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren, die für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, ist eine solche Regelung, von der es Ausnahmen geben kann, auch ausdrücklich vorgeschrieben. Unternehmen, die Tiere zu Versuchszwecken züchten oder mit Versuchstieren handeln, müssen dann jedoch durch die zuständigen Behörden besonders intensiv überwacht werden. Dem genannten Übereinkommen wird die Bundesregierung voraussichtlich beitreten. Auch dem Diebstahl von Hunden und Katzen könnte entgegengewirkt werden, wenn grundsätzlich Versuche nur mit solchen Tieren durchgeführt würden, die in besonders kontrollierten Einrichtungen gezüchtet werden. Zusätzliche Aufzeichnungen und die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere würde die Verwendung gestohlener Hunde und Katzen mit Sicherheit erschweren, wenn nicht sogar ausschließen. Die Bundesregierung bezieht diese Vorschläge im Zusammenhang mit der von ihr vorbereiteten Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Zu Frage 85: Wie Ihnen bekannt ist, ist es gemäß § 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; diese kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 86): Ist der Bundesregierung das besondere Förderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien für die Förderung von Investitionen zur umweltfreundlichen Tierproduktion vom 3. Juli 1978), das durch Zuschüsse den Bau und die Erweiterung von „Lagerungsstätten für Dung und Gülle (Jauche) mit einer Lagerungsmöglichkeit für die Dauer von mindestens sechs Monaten" anregt und ermöglicht, bekannt, und inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei positiver Beurteilung dieses Förderungsprogramms eine bundeseinheitliche Förderung solcher umweltfreundlichen Anlagen zu beschließen bzw. auch die übrigen Bundesländer zu einem einheitlichen Förderungsprogramm anzuregen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein besonderes Förderungsprogramm aufgestellt hat, um Umweltbelastungen durch tierische Exkremente und Silosikkersäfte sowie durch Emissionen aus Ställen, Düngerlagerstätten und beim Ausbringen der Gülle zu vermindern. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die im Interesse des Umweltschutzes ergriffen werden. Ähnliche Förderungsmöglichkeiten bestehen auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Diese positiv zu beurteilenden Förderungsprogramme sind nach Auffassung der Bundesregierung allein jedoch noch nicht ausreichend. Sie bedürfen der Ergänzung z. B. durch Ausbringungsregelungen für das Düngen mit Jauche, Gülle und Stallmist, um einer Überdüngung entgegenwirken zu können, wie es das Land Niedersachsen als erstes Bundesland durch den sogenannten Gülle-Erlaß getan hat. Die Vornahme baulicher Investitionen und die technische Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe, wie sie in den Landesrichtlinien aufgeführt sind, kann heute schon bundesweit aufgrund des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" — auch hinsichtlich des dort begünstigten Personenkreises — gefördert werden. Die Bundesregierung wird die Förderung derartiger Investitionen bei der Weiterentwicklung ihres Förderungsprogrammes im Agrarstrukturbereich mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 87 und 88): Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern in Jungbullenfleisch und Bullenfleisch auf den Erlös und die Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe in traditionellen Weidemastgebieten auswirken? Hält die Bundesregierung bei der Einstufung von Rindern in die Schlachtwertklasse B Abschläge bei den Preisen bei guter Qualität dieser Rinder aus der Weideendmast für gerechtfertigt? 1. Die Ratsverordnung Nr. 1208/81 vom 28. April 1981 über die EG-Handelsklassenregelung Rindfleisch schreibt in Artikel 3 vor, daß die Altersgrenze zwischen Jungbullen und Bullen bei 24 Monaten liegt. Die Kriterien zur praktischen Bestimmung für diese Altersgrenze stellt der Verknöcherungsgrad der ersten 9 Brustwirbel dar, die jedoch bisher so festgelegt waren, daß auch noch wesentlich jüngere männliche nicht kastrierte Rinder als Bullen einzustufen gewesen wären. Diese in der Kommissions-VO Nr. 563/82 festgelegten Kriterien wurden auf deutsches Drängen nunmehr geändert. Damit sollen nachteilige Auswirkungen auf die Jungbullenmäster, auch in den Weidemastgebieten, verhindert werden. Für Ankäufe der BALM gilt diese Altersgrenze jedoch in diesem Jahr noch nicht, da über eine einheitliche Anwendung des neuen EG-Handelsklassenschemas Rindfleisch bei der Interventionsregelung auf dem Rindfleischsektor in der EG noch keine endgültige Einigung erzielt wurde. Laut Bekanntmachung Nr. 20/83/31 vom 19. Mai 1983 übernimmt die BALM zur Zeit Hälften von Jungbullen und Bullen der neuen Handelsklassen U und R, wobei allerdings nur Tiere bis zu einem bestimmten Verknöcherungsgrad akzeptiert werden, die aber Weidemastbullen in der Regel einschließen. Bei der gegenwärtigen Regelung sehe ich keine negativen Auswirkungen für die Erlössituation der Weidemastbetriebe. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch bei der noch ausstehenden endgültigen Regelung über die einheitliche Anwendung der EG- Handelsklassenregelung bei der Intervention für die Weidemastbetriebe keine nachteiligen Auswirkungen entstehen. 2. Wenn aufgrund der in der EG-Handelsklassenregelung festgelegten Kriterien Schlachtkörper eines nicht kastrierten männlichen Rindes guter Qualität als Bullenfleisch eingestuft werden (ausgenommen vor allem Deckbullen), so ist ein größerer Preisabschlag am Markt sicherlich nicht gerechtfertigt. Die derzeitigen Ankaufspreise der BALM für Jungbullen- und Bullenfleisch sind dementsprechend auch gleich hoch. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) Drucksache 10/165 Frage 89): Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Initiativen zur Überwachung von PSE-Fleisch zu ergreifen, und wenn ja, welche? In wissenschaftlichen Untersuchungen wird versucht, die Fleischqualität durch Messungen des pH-Wertes (Säuregrad) und der Farbhelligkeit (GöfoWert) des Fleisches festzustellen. Eine Methode für die objektive Feststellung im praktischen Schlachtbetrieb ist noch nicht entwickelt. Der BMJFG hat einen Forschungsauftrag zur Erarbeitung einer praktikablen Schnellmethode zur objektiven Feststellung von PSE-Fleisch vergeben, mit dessen Ergebnis Ende des Jahres zu rechnen ist. Eine eindeutige Abgrenzung von PSE-Fleisch * ist sehr problematisch, weil die Qualitätsunterschiede fließend sind. Soweit dieses Fleisch fleischbeschaurechtlich einwandfrei ist, ist dessen ernährungsphysiologischer und gesundheitlicher Wert nicht beeinträchtigt. In einer wissenschaftlichen Untersuchung wurde anhand einer Stichprobenuntersuchung der Bundesanstalt für Fleischforschung, Kulmbach, versucht, den Anteil von PSE-Fleisch zu ermitteln. Wenn man von einem Grenzwert von pH1 ** kleiner als 5,6 ausgehen würde, dann fallen 31 % der untersuchten Schlachtkörper unter diese Grenze. Die Beanstandungsquote bei der amtlichen Fleischbeschau, bei der nach subjektiven Aspekten auf Wässerigkeit und Farbabweichungen geachtet wird, ist sehr niedrig. Für die Durchführung der Fleischbeschau sind die Länder zuständig. Der BMJFG beabsichtigt, den Ländern nach Abschluß des Forschungsvorhabens zu empfehlen, wie die Untersuchung und Beurteilung von Schweinefleisch zur besseren Erfassung von PSE-Fleisch auf der Grundlage des geltenden Fleischhygienerechts durchgeführt werden kann. * = P = pale = hell; S = soft = weich; E = exudative = wässerig ** = pH-Wert 45 Minuten nach der Schlachtung Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einkommen der Winzer im Weinbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer seit Jahren hinter den allgemeinen Einkommen zurückbleiben, und hat die Bundesregierung Vorstellungen, wie dieser absolut ungenügenden Einkommenslage der Mosel-Winzer abgeholfen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, ein Programm zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation in diesem Raum und mit besonderem Schwerpunkt zur Verbesserung 1164* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 der Situation der Mosel-Winzer einzuleiten und dazu neben anderen Finanzierungsmitteln auch nationale Mittel bereitzustellen? Zu Frage 90: Der Agrarbericht der Bundesregierung weist aus, daß die Einkommen der Winzer im bestimmten Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer, obwohl sie von 1980/ 81 auf 1981/82 beachtlich gestiegen sind, sowohl hinter der Summe der Vergleichsansätze zurückgeblieben sind als auch unter denen der Winzer vergleichbarer anderer bestimmter Anbaugebiete liegen. Dabei handelt es sich um eine Aussage zu durchschnittlichen Werten, die rechnerisch aufgrund unterschiedlicher Fähigkeiten der Betriebsleiter, Betriebsgrößen, Boden- und Klimaverhältnisse etc. zustandegekommen sind. Die Bundesregierung bemüht sich seit vielen Jahren, zusammen mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die strukturellen Verhältnisse an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Neben der Flurbereinigung und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsstruktur wurde die Verbesserung der Erfassungs- und Absatzstruktur nach Auslaufen des nationalen Programms zur Verbesserung der Kellerwirtschaft zunächst durch die EG-Verordnung Nr. 17 aus 1964 und wird z. Z. durch die Verordnung Nr. 335 aus 1977 gefördert. Ferner sind in der Vergangenheit beachtliche Anstrengungen zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in vertretbarer Entfernung der Winzerbetriebe unternommen worden. Von diesen Angeboten wurde — abgesehen von einigen durchaus erfreulichen Ansätzen — nicht im erforderlichen Umfange Gebrauch gemacht. Der Versuch der Weinwirtschaft in den zurückliegenden Jahren, durch einen möglichst hohen Anteil an Prädikatswein dem Erzeuger ein besseres Einkommen zu ermöglichen, dürfte vor allem an den unzureichenden strukturellen Verhältnissen gescheitert sein. Es wird daher erforderlich sein, die Erfassungs- und Vermarktungsstruktur weiter zu verbessern. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob durch Herausnahme eines Teiles der Stillwein-menge und deren Verarbeitung zu Sekt eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Zur Überwindung der nach der Rekordernte 1982 aufgetretenen Marktstörungen sieht die EG-Weinmarktordnung für Tafelwein Lager- und Destillationsbeihilfen vor, von denen jedoch an Mosel-Saar-Ruwer kaum Gebrauch gemacht wurde. Um Störungen des Tafelweinmarktes durch ein Überangebot billiger Qualitätsweine zu vermeiden, hat der Ministerrat die Gewährung von Lagerbeihilfen für Qualitätswein und für zur Gewinnung von Qualitätswein geeignete Weine beschlossen. Diese Lagerbeihilfe beträgt für eine Lagerzeit von 6 Monaten rd. 80 DM/Fuder. Es bleibt zu hoffen, daß damit der Markt vorübergehend entlastet werden kann. Zu Frage 91: Zuständig für die Ausarbeitung eines derartigen Programms ist das Land Rheinland-Pfalz. Daher wurde, wie Ihnen bekannt ist, unter Federführung des Landes bereits Anfang 1982 eine Arbeitsgruppe gebildet, an der auch Vertreter der zuständigen Bundesressorts mitarbeiten. Die Arbeiten dieser Gruppe sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß dieser Arbeiten wird zu prüfen sein, was getan werden kann, um die Situation der Winzer an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Eine dauerhafte Besserung der Verhältnisse wird allerdings nur durch die aktive Mitarbeit aller Betroffenen erreicht werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 106 und 107): Sieht das Bundesverteidigungsministerium eine Chance, seine Zustimmung zum Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken, der dem Vernehmen nach die modernste Schießbahn Europas erhalten soll, nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder doch mit Auflagen zu versehen? Besteht noch eine Möglichkeit, mit den Streitkräften der USA dahin gehend zu verhandeln, daß beim Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken lebensbedrohende Auswirkungen wie Bodenerosion, Veränderungen des Gesamtwasserhaushalts, Gefährdung der Trinkwassergewinnung, nicht geregelte Abwasserbeseitigung und besonders die unerträgliche Lämbelästigung für die Stadt Gersfeld sowie die Gemeinden Ebersburg und Poppenhausen verhindert werden? 1. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, die zur Zeit laufenden Baumaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken zurückzunehmen. Durch die Beteiligung der deutschen Bauverwaltung an den von den Streitkräften der Vereinigten Staaten selbst durchgeführten Baumaßnahmen ist aber gewährleistet, daß alle erforderlichen Auflagen erfüllt werden. 2. Durch die Mitwirkung unserer Bauverwaltung ist gewährleistet, daß bei dem Ausbau der Schießbahn 9 Maßnahmen getroffen werden, die eine Bodenerosion verhindern. Es ist gleichzeitig dafür gesorgt, daß Probleme des Gesamtwasserhaushaltes, der Trinkwassergewinnung und der Abwasserbeseitigung durch entsprechende Maßnahmen gelöst werden. Die amerikanischen Vertragspartner haben dem Bundesministerium der Verteidigung ausdrücklich versichert, daß die Gesamtwasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Am 15. Juni 1983 sind dem Landrat des Kreises Fulda und den Bürgermeistern der Städte Gersfeld, Ebersburg und Poppenhausen die neuesten Ergebnisse von Lärmmessungen vorgestellt worden. Danach hat sich die bisher vom Bundesministerium der Verteidigung geäußerte Ansicht bestätigt, daß der Übungsbetrieb auf der Schießbahn 9 nicht die stets vermutete Lärmquelle ist. Gleichwohl werden im Zuge des Umbaues der Schießbahn 9 Lärmschutzwälle aufgeschüttet und Baumanpflanzungen vorgenommen, um die Lärmbelästigung noch weiter zu verringern. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1165* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 108): Hält die Bundesregierung den Einsatz von Feldjägern, wie er am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-RommelKaserne in Augustdorf vorgenommen sein soll, wo gewaltfreie Demonstranten brutal geschlagen und mißhandelt worden sein sollen, für gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel vereinbar, und hat die Bundesregierung Ermittlungen zum oben geschilderten Fall eingeleitet, um die genauen Vorfälle zu erkunden? Die Bundesregierung hält die Darstellung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, nicht für zutreffend. Die bisherigen Ermittlungen dieses Zwischenfalls im Zusammenhang mit dem Augustdorfer Soldatentag am 11. Juni 1983 haben vielmehr ergeben, daß am Nachmittag gegen 15.15 Uhr etwa 20 Besucher in kleinen Gruppen das Kasernengelände betreten hatten, um inmitten der über 20 000 Besucher eine dort nicht zugelassene Demonstrantengruppe zu bilden und mit zuvor verdeckt mitgeführten Transparenten zu demonstrieren. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich bei den Demonstranten um Mitglieder der GRÜNEN in Detmold. Auf den Transparenten und durch Sprechchöre wurden Besucher und Soldaten diffamiert. Alle Bemühungen der herbeigerufenen zuständigen Ordnungskräfte, die rechtswidrige Demonstration und Provokation in einem sichtbar gekennzeichneten militärischen Sicherheitsbereich zu beenden, blieben erfolglos. Die Maßnahmen, die daraufhin erforderlich wurden, wie die anwesenden Besucher und die Polizei bestätigen, waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 109): Welche unausweichlichen Bedürfnisse der Bundeswehr machen es notwendig, daß — wie der „General-Anzeiger" am 9. Juni 1983 berichtete — Teile des früheren Konzentrationslagers Esterwegen nun für Stationierungszwecke gebraucht werden sollen? Die Feststellung, daß Teile des Geländes bei Esterwegen für Stationierungszwecke benutzt werden sollen, trifft nicht zu. Vielmehr ist ein Eigenbedarf der Bundeswehr deshalb gegeben, weil hier eine von derzeit im Wehrbereich II (Hannover) noch fehlenden 2 Reservelazarettgruppen eingerichtet werden soll. Es ist dort nur vorgesehen, dieses benötigte Sanitäts-Material zu lagern. Neben diesem erklärten Eigenbedarf sind insbesondere auch Kostengründe ausschlaggebend: So sind erhebliche Einsparungen möglich, weil durch bereits vorhandene Bundeswehr-Infrastruktur die Kosten für neue Erschließung oder gar Bebauung entfallen. Das Gelände in Esterwegen ist wegen seiner Lage und seiner Verbindung zu den dort bereits bestehenden Bundeswehranlagen gut geeignet. Ferner hat die Bundeswehr zunehmend Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundstücken und ist daher bei ihrem Vorhaben darauf angewiesen, auf bundeseigenes Gelände zurückzugreifen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 110): Wieviel Tierversuche wurden 1981 und 1982 im Bereich wehrmedizinischer Forschung durchgeführt, und welchen Anteil haben daran Untersuchungen mit Substanzen, die biologischen und chemischen Waffen zuzurechnen sind? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 6. Mai 1983 auf eine ähnliche Frage des Kollegen Kolbow ausführte, Drucksache 10/64, Nr. 67-70, ist eine genaue Aufstellung über Tierversuche im Bereich wehrmedizinischer Forschung in Auftrag gegeben worden. Diese Erhebungen sind jedoch nicht abgeschlossen. Alle Forschungsarbeiten haben lediglich die Fortentwicklung eines wirksamen Schutzes zum Ziel. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 111 und 112): Gibt der Bericht der Bad Mergentheimer „Tauber-Zeitung" vom 11. Juni 1983 Planungen der Bundeswehr, auf dem Gebiet der Gemeinde Igersheim (Baden-Württemberg) in der Nähe des Ortsteils Berndsfelden einen Heeresflugplatz zu bauen, „auf dem Hubschrauber stationiert werden sollen als Ergänzung für das Heeresfliegerregiment 30 in Niederstetten und als Ausbildungsort" zutreffend wieder, und wie erklärt sie sich die Diskrepanz in den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung V durch Regierungsdirektor Simianer, der erklärte, „daß er von solch einem Projekt noch nie etwas gehört habe", während der Leiter der Pressestelle Jinker die Planungen bestätigte? Kann die Bundesregierung die Aussage des Igersheimer Gemeinderats Hans-Peter Kuhnhäuser gegenüber den „Fränkischen Nachrichten", Bad Mergentheim, in der Ausgabe vom 11./12. Juni 1983 bestätigen oder dementieren, daß „das amerikanische Munitionslager Roggenwald im Raum Bad Mergentheim/Igersheim (Baden-Württemberg) erweitert werden soll" und „die Vorbereitungen für die Erweiterung" bereits „im Gange" sind, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Umstand, daß nach eigener Aussage weder die Gemeindeverwaltung Igersheim noch die Stadtverwaltung Bad Mergentheim von solchen Planungen unterrichtet sind? Zu Frage 111: Die Bundesregierung bestätigt, daß die Streitkräfte der Vereinigten Staaten innerhalb des bereits bestehenden Munitionslagers im Staatswald Roggenberg weitere Lagerhäuser errichten wollen. 1166* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Dadurch wird der bestehende Schutzbereich nach Süden erweitert. Dieser Planung hat das Land Baden-Württemberg 1982 in dem nach dem Schutzbereichgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahren unter Auflagen zugestimmt. Die Erfüllung der Auflagen ist zugesagt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens sind auch die Bürgermeisterämter Bad Mergentheim und Igersheim gehört worden. Das Bauvorhaben ist jedoch wegen der bisher ungeklärten Finanzierung über das Planungsstadium nicht hinausgekommen. Zu Frage 112: Die Bundeswehr beabsichtigt, im Gebiet der Gemeinde Igersheim — Ortsteil Bernsfelden - einen Außenlandeplatz für Hubschrauber anzulegen. Es handelt sich nicht um einen neuen Heeresflugplatz, auf dem Hubschrauber ständig stationiert sein werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 2 Landbeschaffungsgesetz in Verbindung mit §§ 17, 30 Luftverkehrsgesetz ist bei der Landesregierung Baden-Württemberg eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg wird die betroffenen Gebietskörperschaften beteiligen, soweit dieses bisher noch nicht geschehen ist. Insofern hat der Pressesprecher der Wehrbereichsverwaltung V diesen Sachverhalt zutreffend wiedergegeben. Der andere Beamte hat mit seiner Auskunft aussagen wollen, daß er für diese Frage nicht zuständig sei und deshalb an den zuständigen Dezernenten der Wehrbereichsverwaltung V verwiesen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 113 und 114): Deckt sich die Auffassung der Bundesregierung mit den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach, der in der Norddeutschen Rundschau vom 29. November 1982 erklärt hat, „... auf längere Zeit gesehen, wolle man den Offizier im fachtechnischen Dienst von unten her auflösen"? Werden nicht die — vom Bundeswehrverband gewünschten und inzwischen eingeführten — Spitzendienstgrade in Unteroffizierskorps dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahngruppen erheblich zu erschweren, und werden dadurch nicht auch alte überkommene Strukturen wieder eingeführt und verfestigt? 1. Die Bundesregierung ist bemüht, die fatale Entwicklung im personellen Bereich der Bundeswehr in den letzten Jahren wieder in Ordnung zu bringen. Dazu gehört selbstverständlich, mögliche und auch theoretische Denkmodelle in alle Richtungen zu untersuchen. Die von Ihnen angeführte Äußerung im Zusammenhang mit dem militärfachlichen Dienst ist vor diesem Hintergrund als eine theoretische Möglichkeit zu sehen und in diesem Sinne als persönliche Äußerung gekennzeichnet gewesen. 2. Im Laufbahnrecht der Soldaten ist das Erreichen der Enddienstgrade (Spitzendienstgrade) einer Laufbahngruppe keine Voraussetzung für einen Aufstieg. Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere haben insoweit bereits in den Dienstgraden Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Feldwebel oder höher jederzeit die Möglichkeit, sich für einen Laufbahngruppenwechsel zu bewerben oder sich dafür vorschlagen zu lassen. So können sie bei Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfs auch ohne entsprechende Bildungsvoraussetzungen nach § 33 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufsteigen. Wenn sie den Dienstgrad Feldwebel erreicht haben und einen mittleren Bildungsabschluß nachweisen — der auch während des Dienstverhältnisses in Bildungseinrichtungen der Bundeswehr erworben werden kann —, können sie nach § 30 SLV für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zugelassen werden. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, daß mit der Einführung der Spitzendienstgrade bei den Unteroffizieren und der damit verbundenen Erhöhung der Attraktivität dieser Laufbahngruppe sich einzelne Unteroffiziere nicht mehr für einen Aufstieg zum Offizier interessieren, ist eine Erschwerung des Aufstiegs damit nicht verbunden, die Entscheidung hierüber liegt weit vor dem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Dienstgrade Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann und Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann erreicht werden. Unteroffiziere, die nicht zum Offizier aufsteigen können oder wollen, haben mit der Einführung der Spitzendienstgrade wieder ein attraktives Laufbahnziel vor Augen, das die persönliche Leistungsmotivation positiv beeinflußt. Mit der Einführung der Spitzendienstgrade wurde im Gegenteil ein wesentlicher Beitrag für die Berufszufriedenheit der Unteroffiziere erreicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 115): Wird die Bundesregierung die wehrpflichtigen Abiturienten, die nicht im Juli 1983, sondern erst im Herbst zur Bundeswehr einberufen werden, im kommenden Jahr vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen, damit sie noch zum Wintersemester 1984/85 ihr Studium aufnehmen können? Wie Ihnen die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Fragen vom 3. Juni 1983 bereits mitgeteilt hat, ist sie bemüht, auch für Wehrpflichtige mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1167* Hochschul- oder Fachhochschulreife soweit wie möglich persönliche Härten zu vermeiden. Studienwillige Wehrpflichtige, die nach Schulabschluß aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen erst zum Oktober 1983 einberufen werden können, und die eine Zulassung zu einem nur im Wintersemester beginnenden Studium nachweisen, werden auf Antrag für die Dauer des Studiums zurückgestellt. Die Bundesregierung hält an der bisherigen Rechtshandhabung fest, daß nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz zur Aufnahme eines beabsichtigten Studiums im Wintersemester 1984/85 nur solche Wehrpflichtige vorzeitig entlassen werden können, die ohne eigenes Verschulden erst zum 1. Oktober 1983 einberufen worden sind und die ein sogenanntes Jahresstudium aufnehmen wollen, das im gesamten Bundesgebiet ausschließlich im Wintersemester begonnen werden kann. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Juni 1983 die Möglichkeit, Sonderurlaub bis zur Dauer von 3 Wochen, längstens bis zur Dauer von 1 Monat zu gewähren, wenn — sich die Dienstzeit und das Ausbildungsvorhaben überschneiden und — durch Gewährung von Sonderurlaub, in Verbindung mit einzubringendem Erholungsurlaub, der beabsichtigte Ausbildungsbeginn noch ermöglicht werden kann und — eine ablehnende Entscheidung unbillig wäre sowie — dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ob die Gewährung von Sonderurlaub aus Billigkeitsgründen auch im Jahre 1984 beibehalten werden kann, ist erst dann zu entscheiden, wenn nach Feststellung der Anzahl der im Jahre 1983 erfolgten Beurlaubungen ausgeschlossen werden kann, daß durch das Ausmaß der Freistellungen gegen Ende des IV. Quartals eine erhebliche Schwächung der Einsatzfähigkeit eintritt. Anlage 16 Antwort des Pari. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 116 und 117): Trifft es zu, daß die Kreiswehrersatzämter angewiesen sind, Anträge von Jugendlichen, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, auf Kriegsdienstverweigerung, die bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, als „Nichtanträge", d. h. als nicht gestellte Anträge, zu behandeln, und kommt dies gegebenenfalls nicht einer Rechtsverweigerung gleich? Trifft es zu, daß Anweisungen bestehen, für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, die von Jugendlichen bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, keine Eingangsbestätigung zu erteilen? Zu Frage 116: Am 31. Mai 1983 hat das Bundeswehrverwaltungsamt die Kreiswehrersatzämter angewiesen, die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Personen, die noch nicht 171/2 Jahre alt sind, unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurücksenden. Anträge von Personen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Antragstellung wehrpflichtig werden, sind ebenfalls noch nicht rechtswirksam. Von einer Zurücksendung wird aber aus Gründen der Entbürokratisierung abgesehen. Zu Frage 117: In den Fällen, in denen der Antrag unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgeschickt wird, erübrigt sich eine Eingangsbestätigung. In den anderen Fällen wird sie erteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Nickels.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
So bestimmt es Art. 17 des Grundgesetzes seit 1949. Das Petitionsrecht gehört somit zu den unveräußerlichen Grundrechten.

(Eigen [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Um diesem Recht einen noch größeren Nachdruck zu verleihen, erhielt 1975 auch der Petitionsausschuß Verfassungsrang. In Art. 45 c des Grundgesetzes heißt es — ich zitiere —:

(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.


(2) Die Befugnisse des Ausschusses ... regelt ein Bundesgesetz.

Dieser doch erstaunlich hohe Rang wird dem Petitionsrecht aus der Einsicht heraus zugebilligt, daß auch in einem demokratischen Staat staatliches Handeln immer menschliches Handeln ist und somit zwangsläufig auch Fehler und Mängel produziert, unter denen andere Menschen zu leiden haben. Wenn also alle Stricke reißen und der einzelne nicht mehr weiß, was er machen soll, kann er sich in ganz bestimmten Fällen an die Volksvertreter wenden. Ein Stückchen direkter Demokratie also, von den immer mehr Menschen Gebrauch machen.
1982 hatte das Ausschußbüro einen erheblichen Anstieg der Zahl der Eingaben zu verzeichnen, was hier auch von allen Vorrednern schon hervorgehoben worden ist. Von 11 386 Eingaben im Vorjahr stieg die Zahl 1982 auf 13 593 an. Je nachdem, wo man sich im Augenblick befindet — auf der Regierungsbank oder auf der Oppositionsbank —, kann man diese Zunahme der Zahl der Eingaben einmal der Tatsache zuschreiben, daß die Politik dem Bürger im Augenblick etliche unverdauliche Brocken zu schlucken gibt, oder aber dem zunehmenden Rechtsbewußtsein des einzelnen. Die jungen Leute würden es vielleicht noch anders ausdrücken; sie würden vielleicht sagen: Je mehr das „Raumschiff Bonn" von der Basis abhebt, desto mehr machen die Bürger von ihrem Petitionsrecht Gebrauch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wahr ist wohl, daß schmerzhafte Einschnitte die Leute wacher machen. Wer keinen Grund zum Klagen hat, der tut es meistens auch nicht.
Ein Blick auf die Verteilung der Petitionen auf die verschiedenen Sachgebiete zeigt darum auch sehr früh, wo den Leuten der Schuh drückt und wo Gesetze offenkundig viele Menschen zu Härtefällen werden läßt. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn die Regierung öfter einen Blick in die Ausschußvorlagen riskieren würde. Vielleicht wäre dann manches wissenschaftliche Gutachten überflüssig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Petitionsausschuß ist so eine Art Fieberthermometer, der anzeigt, wo die Volksseele kocht oder anfängt zu kochen. Aber er sollte auch — und das vor allen Dingen — der verlängerte Arm des Bür-



Frau Nickels
gers sein — wie Sie, Frau Berger, das früher auch schon einmal gesagt haben — und seinen berechtigten Beschwerden zum Erfolg verhelfen. Das ist allerdings ein sehr hoher Anspruch. Die Wirklichkeit sieht in vielem leider ganz anders aus.
Trotz der steigenden Zahlen von Eingaben wissen z. B. sehr viele Bürger immer noch nicht, was sie mit dem Begriff Petitionsausschuß überhaupt anfangen sollen. Sie wissen nicht, daß „jedermann" — und übrigens auch „jedefrau" — ganz gleich, ob Gastarbeiter, Ausländer, Staatenloser, Strafgefangener oder Minderjähriger das Petitionsrecht besitzt. Ein Blick in den Jahresbericht 1982 zeigt, daß auffallend viele Angehörige des öffentlichen Dienstes, aber nur 28 % Frauen von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Im übrigen — ich möchte das hier anmerken — entsprechen sich Petenten und Ausschußmitglieder: Wenn es um beamtenrechtliche Belange geht, kann man im Ausschuß nachgerade leidenschaftliche Debatten erleben, denen Sabine Bard und ich nur staunend folgen können.
Aber nicht nur Unkenntnis, manchmal ist es auch die Angst vor Nachteilen, die Menschen davon abhält, sich an den Petitionsausschuß zu wenden. Nach Aussagen von Behindertenvertretern ist das vor allen Dingen bei Behinderten und Heimbewohnern der Fall. Diesen Menschen dauert auch das Ausschußverfahren oft zu lang. Vor allen Dingen schreckt sie aber die Tatsache ab, daß die Voten des Petitionsausschusses — Verfassungsrang hin, Verfassungsrang her — keine bindende Wirkung haben, daß heißt, daß sich die zuständigen Stellen durchaus über ein Votum des Ausschusses hinwegsetzen können. Und das geschieht doch relativ häufig. So hat z. B. der Petitionsausschuß 1982 bloß in 52 von über 13 000 Fällen von seinem Recht Gebrauch gemacht, der Bundesregierung Petitionen zur Berücksichtigung und zur Erwägung zu übermitteln. Davon waren bis zur Drucklegung des Jahresberichts 17 noch nicht abgeschlossen, 13 positiv beschieden, und in immerhin 10 Fällen ist die Regierung dem Votum des Ausschusses nicht gefolgt.
Ich denke, daß hier eine der Ursachen dafür liegt, daß im Gegensatz zum hohen rechtlichen Rang und der moralischen Legitimation, die dem Ausschuß j a zugebilligt wird, eine Geringschätzung seiner Arbeit oft bei vielen Behörden, aber unter der Hand auch beim Parlament, zu spüren ist.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich gut an die erstaunten Blicke, die wir GRÜNEN von den anderen Fraktionen hier geerntet haben, als wir uns bei der Beschlußfassung über die beiden letzten Sammelübersichten der Stimmen enthalten haben. Wir hatten damals das Gefühl, diese Petitionen nicht richtig genug zu kennen. Aus Respekt vor den einzelnen Menschen, die doch hinter diesen Sammelübersichten stehen, entschlossen wir uns zur Stimmenthaltung. Fast hat es aber den Anschein, als sei die Beschlußfassung über die Sammelübersichten im Plenarsaal zu einem nutzlosen Ritual verkommen, dem man sich eben aus Pflichtbewußtsein unterzieht. Wenn das tatsächlich so ist — ich weiß es nicht genau —, dann sollten wir dieses Verfahren ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schon im vergangenen Jahr hat Herr Funke von der FDP von dieser Stelle aus auf die zunehmende Ohnmacht des Bürgers vor „anonymen Einrichtungen wie Banken, Versicherungen oder großen Konzernen" sowie anderen „nichtstaatlichen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen" hingewiesen. In allen diesen Fällen hat der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bis heute keine Einwirkungsmöglichkeiten.
Die von Herrn Funke angeregte Weiterentwicklung des Petitionsrechts ist aber bis heute noch nicht angegangen worden. Sie wäre doch so wichtig, einmal im Interesse des Bürgers, zum anderen aber auch, um die Schere zu schließen, die zwischen der verfassungrechtlichen Stellung und den tatsächlichen Möglichkeiten des Petitionsausschusses klafft.
Einbeziehen sollte man meiner Meinung nach hier auch die Erfahrungen, die Mitglieder des baden-württembergischen Petitionsausschusses in der vorletzten Woche in Skandinavien gemacht haben. Sie waren sehr beeindruckt von der starken und unabhängigen Stellung und Autorität der Ombudsleute, die etwa im Rang eines Ministers unabhängig neben Parlament und Regierung stehen und aus eigener Initiative dort eingreifen können, wo immer sie es für nötig halten. Das ist hier nicht möglich.
Die Realität im Petitionsausschuß sieht heute so aus, daß seine Wirksamkeit als Bürgeranwalt steht und fällt mit dem persönlichen Engagement seiner Mitarbeiter und Mitglieder. Dabei sind ihm folgende Tätigkeitsfelder zugewiesen. Der Ausschuß soll versuchen, für die Probleme eine Lösung zu finden, die im Verantwortungsbereich des Bundes entstehen oder durch Ämter und Einrichtungen verursacht werden, die von Bonn beaufsichtigt werden. Daß auf diesem Arbeitsfeld doch relativ viel erreicht wird, ist vor allem — das ist so gemeint, wie ich es sage; denn Lobhudelei liegt uns nicht — Ihr Verdienst, Frau Berger. Ich denke, Sie sollten auch nicht traurig sein, wenn Sie die leeren Bänke hier sehen. Die Leute, denen Sie geholfen haben, wissen das schon zu schätzen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ein zweiter wichtiger Tätigkeitsbereich umfaßt Vorschläge zur Gesetzgebung, die Bürger dem Ausschuß übermitteln, der dann über die — das ist ein Ausdruck der Verwaltung — Berechtigung des Anliegens zu entscheiden hat. Diese Arbeit erleben meine Kollegin und ich als ziemlich spannungsreich. Einmal unterliegen die Mitglieder des Petitionsausschusses der begründeten Forderung, ihren Ausschuß nicht zum Oberausschuß über alle anderen werden zu lassen. Das ist aber nur machbar durch Selbstbeschränkung in der inhaltlichen Diskussison. Andererseits hat das aber auch zu der Legende geführt, der Petitionsausschuß sei ein politisches Neutrum, so etwa nach der Devise: Im Peti-



Frau Nickels
tionsausschuß sind die Abgeordneten weder rechts noch links, sondern vorn am Puls des Volkes.
Dabei spiegelt unser Ausschuß nicht bloß die Ungereimtheiten und Härten wider, die oft in der Folge von Gesetzen im Leben auftauchen, sondern ganz genau auch die politische Wirklichkeit. Gesetze werden eben nicht im luftleeren Raum gemacht, sondern sie entstehen auf dem Boden politischer Realitäten und Interessen. Eben darum ist auch die Entscheidung darüber, ob die Bitte zur Änderung eines Gesetzes ein berechtigtes Anliegen und — wie es so schön heißt — der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen oder aber nach Sach- und Rechtslage als erledigt anzusehen ist, eine politische Entscheidung. So werden gerade die Gesetze, die von der Regierungsmehrheit gemacht und dann beim Petitionsausschuß von Bürgern beanstandet werden, von eben dieser Mehrheit im Petitionsausschuß oft auch als nach Sach- und Rechtslage erledigt erklärt.
Ein konkretes Beispiel dafür liegt Ihnen heute in der Sammelübersicht 5, Drucksache 10/160, zur Beschlußfassung vor. Es ist die Petition Nr. 103, Stichwort Zivildienst, und zwar ist es die zweite Petition auf der letzten Seite oben der Sammelübersicht. Der Bittsteller wendet sich zusammen mit 422 anderen gegen das Gesetz zur Neuordnung der Kriegsdienstverweigerung, weil er die Verlängerung des Zivieldienstes auf 20 Monate für verfassungswidrig hält. Die Neuregelung verstößt seiner Meinung nach gegen Art. 12 a des Grundgesetzes, nach dem die Dauer des Zivildienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen darf. Außerdem kritisiert er, daß dieses Gesetz eine weitere Benachteiligung von Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden mit sich bringt.
In der Stellungnahme, die der Petitionsausschuß vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zu dieser Petition einholte, führte dieser aus, daß die Eingabe unbegründet sei. Der Petitionsausschuß schloß sich mit Mehrheit der Auffassung des Ministers an und schlägt heute dem Bundestag vor, diese Petition als nach Sach- und Rechtslage erledigt anzusehen. Eine wirkliche Würdigung der Argumente des Petenten konnte aber im Petitionsausschuß nicht stattfinden, eben mit der Begründung, eine inhaltliche Diskussion dieser Problematik sei dem entsprechenden Fachausschuß vorbehalten.
Jeder hier weiß, wie umstritten die übereilige Novellierung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes in juristischen Fachkreisen, aber auch in breiten Teilen der Öffentlichkeit war und ist. Eine Dauerdiskussion über diese Gesetzesnovelle bahnt sich an. Aus diesen Gründen und weil wir das Anliegen des Bittstellers für voll berechtigt halten — und weil ich auch denke, daß nicht nur in beamtenrechtlichen Belangen Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung vorgelegt werden sollten —, machen wir heute von unserem Recht Gebrauch, die getrennte Abstimmung über diese Petition zu verlangen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Namens meiner Fraktion stelle ich hiermit gemäß § 47 der Geschäftsordnung den Antrag, über die im Antrag 4, lfd. Nr. 103, Sammelübersicht 5, genannte Petition getrennt abzustimmen. Ein weitergehender Antrag zu dieser Petition liegt Ihnen als Drucksache vor.

(Beifall bei den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Will-Feld.