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    Plenarprotokoll 10/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. September 1983 1107 A Aktuelle Stunde Lehrstellensituation in der Bundesrepublik Deutschland Vogelsang SPD 1107 B Daweke CDU/CSU 1108 B Neuhausen FDP 1109 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1110 B Lutz SPD 1111B Schemken CDU/CSU 1112A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 1113B Frau Steinhauer SPD 1114D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 1116A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 1117A Jung (Düsseldorf) SPD 1118D Porzner SPD (Erklärung nach §30 GO) 1120A Dr. Schäuble CDU/CSU 1120C Rossmanith CDU/CSU 1120C Burgmann GRÜNE 1121 C Strube CDU/CSU 1122 B Frau Odendahl SPD 1122D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1982 — Drucksache 9/2389 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 1123C Kirschner SPD 1126C Neuhausen FDP 1128D Frau Nickels GRÜNE 1130B Frau Will-Feld CDU/CSU 1132 C Meininghaus SPD 1133C Dr. Göhner CDU/CSU 1135B Peter (Kassel) SPD 1136 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1138D Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/160 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/195 — 1140 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion GRÜNE Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" — Drucksache 10/153 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Weirich CDU/CSU 1141 B Dr. Nöbel SPD 1143A Dr. Hirsch FDP 1144 D Frau Reetz GRÜNE 1145C Vizepräsident Westphal 1147 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Parteienfinanzierung (Parteienfinanzierungsgesetz) — Drucksache 10/183 — Dr. Schäuble CDU/CSU 1148A Wischnewski SPD 1150C Schily GRÜNE 1152 A Kleinert (Hannover) FDP 1155 B Zur Geschäftsordnung Stratmann GRÜNE 1157 C Dr. Schäuble CDU/CSU 1157 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Zukünfige Entwicklung der Großforschungseinrichtungen — Drucksache 10/158 — 1158B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Zukünftige forschungspolitische Zielsetzung im Bereich der Großforschungseinrichtungen (GFE) — Drucksache 10/188 — 1158 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung — Drucksache 10/40 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/169 — 1158C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Nobember 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer — Drucksache 10/62 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/170 — 1158 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/167 — 1159A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1982 - Einzelplan 20 — — Drucksache 10/93 — 1159 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/83 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1983) — Drucksachen 10/19, 10/128 — . . . . 1159B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/83 — Zollpräferenzen 1983 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/18, 10/129 — . . . . 1159B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Einsetzung von Ausschüssen — Drucksache 10/177 — 1159C Nächste Sitzung 1160A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1161* A Anlage 2 Französische Pläne zur Vereinfachung der Schnellbrüterreaktoren unter Wahrung des Sicherheitsstandards; deutsche Beteiligung MdlAnfr 5, 6 16.06.83 Drs 10/165 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 1161* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 III Anlage 3 Abhängigkeit der Beantwortung von Fragen der Bundestagsabgeordneten durch die Bundesregierung vom erforderlichen Zeitaufwand MdlAnfr 82, 83 16.06.83 Drs 10/165 Schwenninger GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1161* C Anlage 4 Einschränkung der Tierversuche auf Grund einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes; Erfüllung des Tatbestands einer extremen Tierquälerei durch das Gänsestopfen MdlAnfr 84, 85 16.06.83 Drs 10/165 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* A Anlage 5 Bundesweite Übernahme des nordrhein-westfälischen Förderungsprogramms zum Bau umweltfreundlicher Lagerungsstätten für Dung MdlAnfr 86 16.06.83 Drs 10/165 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1162* C Anlage 6 Entwicklung der Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe durch die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern MdlAnfr 87, 88 16.06.83 Drs 10/165 Carstensen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* A Anlage 7 Feststellung und Überwachung von PSE- Fleisch MdlAnfr 89 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* C Anlage 8 Verbesserung der Winzereinkommen im Weinbaugebeit Mosel-Saar-Ruwer MdlAnfr 90, 91 16.06.83 Drs 10/165 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 1163* D Anlage 9 Ausbau des US-Truppenübungsplatzes Wildflecken; Belastung der angrenzenden Gemeinden MdlAnfr 106, 107 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1164* C Anlage 10 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Einsatzes von Feldjägern bei der Demonstration am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf MdlAnfr 108 16.06.83 Drs 10/165 Verheyen (Bielefeld) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 1165* A Anlage 11 Nutzung von Teilen des früheren Konzentrationslagers Esterwegen für Stationierungszwecke MdlAnfr 109 16.06.83 Drs 10/165 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* B Anlage 12 Tierversuche im Bereich der wehrmedizinischen Forschung in den Jahren 1981 und 1982 MdlAnfr 110 16.06.83 Drs 10/165 Frau Dr. Bard GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* C Anlage 13 Unterschiedliche Aussagen über den Bau eines Heeresflugplatzes und die Erweiterung des amerikanischen Munitionslagers Roggenwald im Raum Igersheim MdlAnfr 111, 112 16.06.83 Drs 10/165 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1165* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Anlage 14 Ersetzung der Offiziere im fachtechnischen Dienst durch Unteroffiziere MdlAnfr 113, 114 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* B Anlage 15 Vorzeitige Entlassung der im Herbst zur Bundeswehr einberufenen Abiturienten zum Beginn des Wintersemesters 1984/ 1985 MdlAnfr 115 16.06.83 Drs 10/165 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1166* D Anlage 16 Nichtbearbeitung der bis zum 30. Juni 1983 gestellten Kriegsdienstverweigerungsanträge durch die Kreiswehrersatzämter MdlAnfr 116, 117 16.06.83 Drs 10/165 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 1167* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1107 17. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 6. Braun 24. 6. Dr. von Bülow 24. 6. Frau Dr. Czempiel 24. 6. Engelsberger 24. 6. Glombig 24. 6. Dr. Haack 24. 6. Haar 24. 6. Haehser 24. 6. Hauck 24. 6. Hedrich 24. 6. Heimann 24. 6. Höffges 24. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 24. 6. Ibrügger 24. 6. Jansen 24. 6. Dr. Klein (Göttingen) 24. 6. Dr. Graf Lambsdorff 24. 6. Lowack 24. 6. Frau Männle 24. 6. Frau Matthäus-Maier 24. 6. Offergeld 24. 6. Pesch 24. 6. Pohlmann 24. 6. Polkehn 24. 6. Frau Potthast 24. 6. Saurin 24. 6. Schäfer (Mainz) 24. 6. Dr. Solms 24. 6. Spranger 24. 6. Frau Terborg 24. 6. Tietjen 24. 6. Dr. Waffenschmidt 24. 6. Dr. Warnke 24. 6. Weiskirch (Olpe) 24. 6. Würtz 24. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 5 und 6): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der französischen Überlegung, die nächste Generation von Schnellbrüterreaktoren sicherheitstechnisch durch Standardisierung und Umrüstung einfacher und übersichtlicher bei voller Wahrung des Sicherheitsstandards zu gestalten und auf diese Weise günstigere Kosten zu erzielen? Ist an eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an diesen Initiativen des französischen CEA gedacht? Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese französischen Überlegungen, soweit sie für ein Nachfolgeprojekt des SNR 300 genutzt werden sollen, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens Aussicht haben. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister des Anlagen zum Stenographischen Bericht Innern ein entsprechendes Beratungsgremium benannt, das in Kürze zum ersten Mal tagen wird. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung, daß zur Zeit zwischen europäischen Industriepartnern Verhandlungen stattfinden, die eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schnellbrutreaktoren anstreben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schwenninger (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Fragen 82 und 83): Wie groß wäre der zeitliche Aufwand für die Bundesregierung zur Beantwortung meiner Frage nach dem Umfang der Ausfuhren von „sonstigen Waren von strategischer Bedeutung" gemäß AWV, AL I C nach Südafrika seit November 1977 dafür, die Beträge der Genehmigungen für diese Waren durch Kopfrechnen, unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners, oder durch Anfertigungen von Computerauszügen zusammenzurechnen, und ab welchem zeitlichen Aufwand beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr? Hat die Bundesregierung Gründe, von einem bestimmten zeitlichen Aufwand ab Fragen von Mitgliedern des Bundestages nicht mehr zu beantworten, und wenn ja, welche? Zu Frage 82: Bei der für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörde, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, werden jährlich 50 000 Ausfuhrgenehmigungsanträge bearbeitet. Um Angaben über den Wert der genehmigten Waren des Teils I Abschnitt C der Ausfuhrliste in ein bestimmtes Land für den von Ihnen gewünschten Zeitraum ab 1977 erstellen zu können, müßten ca. 300 000 Ausfuhrgenehmigungen manuell durchgesehen werden. Das Aufrechnen der herausgezogenen Warenwerte dürfte im Vergleich zu dem für die Zusammenstellung der Einzelbeträge benötigten Arbeitsaufwand nur eine unbedeutende Rolle spielen. Zur Zeit ist eine EDV-mäßige Erfassung aller Ausfuhrgenehmigungen im Aufbau, anhand derer in Zukunft Angaben über den Warenwert aller in ein bestimmtes Land erteilten Ausfuhrgenehmigungen erstellt werden können. Gegen die Weitergabe solcher statistischen Angaben bestünden keine Bedenken. Die Bundesregierung beantwortet Anfragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung. Die Frage des zeitlichen Aufwandes ist hierbei grundsätzlich kein Kriterium. Zu Frage 83: Wie vorher bereits erwähnt, beantwortet die Bundesregierung Fragen von Mitgliedern des Bundestages im Rahmen der Geschäftsordnung, wobei der zeitliche Aufwand grundsätzlich kein Kriterium darstellt. Jedoch sollte der dazu benötigte Arbeits- 1162* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Informationswert der Antwort stehen. Sollten Sie auf Ihre frühere Anfrage nach Anzahl und Art der ab 1977 nach Südafrika genehmigten Waren abzielen, darf ich nochmals darauf hinweisen, daß der Weitergabe solcher Angaben gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 84 und 85): Glaubt die Bundesregierung, daß durch den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 9/246) die Zahl der Versuche an Hunden und Katzen vermindert und dem Diebstahl von Hunden und Katzen für Tierversuche entgegengetreten werden kann, und wenn nein, welche Alternative würde sich hier anbieten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gänsestopfen den Tatbestand einer extremen Tierquälerei erfüllt (so Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland" in Wilhelmshaven)? Zu Frage 84: Die Verwendung von Tieren aus besonderen Versuchstierzuchten erlaubt in bestimmten Fällen wegen des hohen Maßes der Standardisierung bei einer geringeren Tierzahl eine zuverlässige Aussage und kann daher dazu beitragen, die Zahl der Tiere, die in einem Versuch verwendet werden, einzuschränken. Nach dem im Europarat fertiggestellten Entwurf eines Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren, die für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, ist eine solche Regelung, von der es Ausnahmen geben kann, auch ausdrücklich vorgeschrieben. Unternehmen, die Tiere zu Versuchszwecken züchten oder mit Versuchstieren handeln, müssen dann jedoch durch die zuständigen Behörden besonders intensiv überwacht werden. Dem genannten Übereinkommen wird die Bundesregierung voraussichtlich beitreten. Auch dem Diebstahl von Hunden und Katzen könnte entgegengewirkt werden, wenn grundsätzlich Versuche nur mit solchen Tieren durchgeführt würden, die in besonders kontrollierten Einrichtungen gezüchtet werden. Zusätzliche Aufzeichnungen und die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere würde die Verwendung gestohlener Hunde und Katzen mit Sicherheit erschweren, wenn nicht sogar ausschließen. Die Bundesregierung bezieht diese Vorschläge im Zusammenhang mit der von ihr vorbereiteten Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Zu Frage 85: Wie Ihnen bekannt ist, ist es gemäß § 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; diese kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 86): Ist der Bundesregierung das besondere Förderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien für die Förderung von Investitionen zur umweltfreundlichen Tierproduktion vom 3. Juli 1978), das durch Zuschüsse den Bau und die Erweiterung von „Lagerungsstätten für Dung und Gülle (Jauche) mit einer Lagerungsmöglichkeit für die Dauer von mindestens sechs Monaten" anregt und ermöglicht, bekannt, und inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei positiver Beurteilung dieses Förderungsprogramms eine bundeseinheitliche Förderung solcher umweltfreundlichen Anlagen zu beschließen bzw. auch die übrigen Bundesländer zu einem einheitlichen Förderungsprogramm anzuregen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein besonderes Förderungsprogramm aufgestellt hat, um Umweltbelastungen durch tierische Exkremente und Silosikkersäfte sowie durch Emissionen aus Ställen, Düngerlagerstätten und beim Ausbringen der Gülle zu vermindern. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die im Interesse des Umweltschutzes ergriffen werden. Ähnliche Förderungsmöglichkeiten bestehen auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Diese positiv zu beurteilenden Förderungsprogramme sind nach Auffassung der Bundesregierung allein jedoch noch nicht ausreichend. Sie bedürfen der Ergänzung z. B. durch Ausbringungsregelungen für das Düngen mit Jauche, Gülle und Stallmist, um einer Überdüngung entgegenwirken zu können, wie es das Land Niedersachsen als erstes Bundesland durch den sogenannten Gülle-Erlaß getan hat. Die Vornahme baulicher Investitionen und die technische Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe, wie sie in den Landesrichtlinien aufgeführt sind, kann heute schon bundesweit aufgrund des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" — auch hinsichtlich des dort begünstigten Personenkreises — gefördert werden. Die Bundesregierung wird die Förderung derartiger Investitionen bei der Weiterentwicklung ihres Förderungsprogrammes im Agrarstrukturbereich mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (CDU/CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 87 und 88): Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung die neue Kategorieneinteilung von Schlachtrindern in Jungbullenfleisch und Bullenfleisch auf den Erlös und die Ertragslage landwirtschaftlicher Betriebe in traditionellen Weidemastgebieten auswirken? Hält die Bundesregierung bei der Einstufung von Rindern in die Schlachtwertklasse B Abschläge bei den Preisen bei guter Qualität dieser Rinder aus der Weideendmast für gerechtfertigt? 1. Die Ratsverordnung Nr. 1208/81 vom 28. April 1981 über die EG-Handelsklassenregelung Rindfleisch schreibt in Artikel 3 vor, daß die Altersgrenze zwischen Jungbullen und Bullen bei 24 Monaten liegt. Die Kriterien zur praktischen Bestimmung für diese Altersgrenze stellt der Verknöcherungsgrad der ersten 9 Brustwirbel dar, die jedoch bisher so festgelegt waren, daß auch noch wesentlich jüngere männliche nicht kastrierte Rinder als Bullen einzustufen gewesen wären. Diese in der Kommissions-VO Nr. 563/82 festgelegten Kriterien wurden auf deutsches Drängen nunmehr geändert. Damit sollen nachteilige Auswirkungen auf die Jungbullenmäster, auch in den Weidemastgebieten, verhindert werden. Für Ankäufe der BALM gilt diese Altersgrenze jedoch in diesem Jahr noch nicht, da über eine einheitliche Anwendung des neuen EG-Handelsklassenschemas Rindfleisch bei der Interventionsregelung auf dem Rindfleischsektor in der EG noch keine endgültige Einigung erzielt wurde. Laut Bekanntmachung Nr. 20/83/31 vom 19. Mai 1983 übernimmt die BALM zur Zeit Hälften von Jungbullen und Bullen der neuen Handelsklassen U und R, wobei allerdings nur Tiere bis zu einem bestimmten Verknöcherungsgrad akzeptiert werden, die aber Weidemastbullen in der Regel einschließen. Bei der gegenwärtigen Regelung sehe ich keine negativen Auswirkungen für die Erlössituation der Weidemastbetriebe. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch bei der noch ausstehenden endgültigen Regelung über die einheitliche Anwendung der EG- Handelsklassenregelung bei der Intervention für die Weidemastbetriebe keine nachteiligen Auswirkungen entstehen. 2. Wenn aufgrund der in der EG-Handelsklassenregelung festgelegten Kriterien Schlachtkörper eines nicht kastrierten männlichen Rindes guter Qualität als Bullenfleisch eingestuft werden (ausgenommen vor allem Deckbullen), so ist ein größerer Preisabschlag am Markt sicherlich nicht gerechtfertigt. Die derzeitigen Ankaufspreise der BALM für Jungbullen- und Bullenfleisch sind dementsprechend auch gleich hoch. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) Drucksache 10/165 Frage 89): Beabsichtigt die Bundesregierung gesetzliche Initiativen zur Überwachung von PSE-Fleisch zu ergreifen, und wenn ja, welche? In wissenschaftlichen Untersuchungen wird versucht, die Fleischqualität durch Messungen des pH-Wertes (Säuregrad) und der Farbhelligkeit (GöfoWert) des Fleisches festzustellen. Eine Methode für die objektive Feststellung im praktischen Schlachtbetrieb ist noch nicht entwickelt. Der BMJFG hat einen Forschungsauftrag zur Erarbeitung einer praktikablen Schnellmethode zur objektiven Feststellung von PSE-Fleisch vergeben, mit dessen Ergebnis Ende des Jahres zu rechnen ist. Eine eindeutige Abgrenzung von PSE-Fleisch * ist sehr problematisch, weil die Qualitätsunterschiede fließend sind. Soweit dieses Fleisch fleischbeschaurechtlich einwandfrei ist, ist dessen ernährungsphysiologischer und gesundheitlicher Wert nicht beeinträchtigt. In einer wissenschaftlichen Untersuchung wurde anhand einer Stichprobenuntersuchung der Bundesanstalt für Fleischforschung, Kulmbach, versucht, den Anteil von PSE-Fleisch zu ermitteln. Wenn man von einem Grenzwert von pH1 ** kleiner als 5,6 ausgehen würde, dann fallen 31 % der untersuchten Schlachtkörper unter diese Grenze. Die Beanstandungsquote bei der amtlichen Fleischbeschau, bei der nach subjektiven Aspekten auf Wässerigkeit und Farbabweichungen geachtet wird, ist sehr niedrig. Für die Durchführung der Fleischbeschau sind die Länder zuständig. Der BMJFG beabsichtigt, den Ländern nach Abschluß des Forschungsvorhabens zu empfehlen, wie die Untersuchung und Beurteilung von Schweinefleisch zur besseren Erfassung von PSE-Fleisch auf der Grundlage des geltenden Fleischhygienerechts durchgeführt werden kann. * = P = pale = hell; S = soft = weich; E = exudative = wässerig ** = pH-Wert 45 Minuten nach der Schlachtung Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/165 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einkommen der Winzer im Weinbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer seit Jahren hinter den allgemeinen Einkommen zurückbleiben, und hat die Bundesregierung Vorstellungen, wie dieser absolut ungenügenden Einkommenslage der Mosel-Winzer abgeholfen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, ein Programm zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation in diesem Raum und mit besonderem Schwerpunkt zur Verbesserung 1164* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 der Situation der Mosel-Winzer einzuleiten und dazu neben anderen Finanzierungsmitteln auch nationale Mittel bereitzustellen? Zu Frage 90: Der Agrarbericht der Bundesregierung weist aus, daß die Einkommen der Winzer im bestimmten Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer, obwohl sie von 1980/ 81 auf 1981/82 beachtlich gestiegen sind, sowohl hinter der Summe der Vergleichsansätze zurückgeblieben sind als auch unter denen der Winzer vergleichbarer anderer bestimmter Anbaugebiete liegen. Dabei handelt es sich um eine Aussage zu durchschnittlichen Werten, die rechnerisch aufgrund unterschiedlicher Fähigkeiten der Betriebsleiter, Betriebsgrößen, Boden- und Klimaverhältnisse etc. zustandegekommen sind. Die Bundesregierung bemüht sich seit vielen Jahren, zusammen mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die strukturellen Verhältnisse an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Neben der Flurbereinigung und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsstruktur wurde die Verbesserung der Erfassungs- und Absatzstruktur nach Auslaufen des nationalen Programms zur Verbesserung der Kellerwirtschaft zunächst durch die EG-Verordnung Nr. 17 aus 1964 und wird z. Z. durch die Verordnung Nr. 335 aus 1977 gefördert. Ferner sind in der Vergangenheit beachtliche Anstrengungen zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in vertretbarer Entfernung der Winzerbetriebe unternommen worden. Von diesen Angeboten wurde — abgesehen von einigen durchaus erfreulichen Ansätzen — nicht im erforderlichen Umfange Gebrauch gemacht. Der Versuch der Weinwirtschaft in den zurückliegenden Jahren, durch einen möglichst hohen Anteil an Prädikatswein dem Erzeuger ein besseres Einkommen zu ermöglichen, dürfte vor allem an den unzureichenden strukturellen Verhältnissen gescheitert sein. Es wird daher erforderlich sein, die Erfassungs- und Vermarktungsstruktur weiter zu verbessern. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob durch Herausnahme eines Teiles der Stillwein-menge und deren Verarbeitung zu Sekt eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Zur Überwindung der nach der Rekordernte 1982 aufgetretenen Marktstörungen sieht die EG-Weinmarktordnung für Tafelwein Lager- und Destillationsbeihilfen vor, von denen jedoch an Mosel-Saar-Ruwer kaum Gebrauch gemacht wurde. Um Störungen des Tafelweinmarktes durch ein Überangebot billiger Qualitätsweine zu vermeiden, hat der Ministerrat die Gewährung von Lagerbeihilfen für Qualitätswein und für zur Gewinnung von Qualitätswein geeignete Weine beschlossen. Diese Lagerbeihilfe beträgt für eine Lagerzeit von 6 Monaten rd. 80 DM/Fuder. Es bleibt zu hoffen, daß damit der Markt vorübergehend entlastet werden kann. Zu Frage 91: Zuständig für die Ausarbeitung eines derartigen Programms ist das Land Rheinland-Pfalz. Daher wurde, wie Ihnen bekannt ist, unter Federführung des Landes bereits Anfang 1982 eine Arbeitsgruppe gebildet, an der auch Vertreter der zuständigen Bundesressorts mitarbeiten. Die Arbeiten dieser Gruppe sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß dieser Arbeiten wird zu prüfen sein, was getan werden kann, um die Situation der Winzer an Mosel-Saar-Ruwer zu verbessern. Eine dauerhafte Besserung der Verhältnisse wird allerdings nur durch die aktive Mitarbeit aller Betroffenen erreicht werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 106 und 107): Sieht das Bundesverteidigungsministerium eine Chance, seine Zustimmung zum Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken, der dem Vernehmen nach die modernste Schießbahn Europas erhalten soll, nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder doch mit Auflagen zu versehen? Besteht noch eine Möglichkeit, mit den Streitkräften der USA dahin gehend zu verhandeln, daß beim Ausbau des Truppenübungsplatzes Wildflecken lebensbedrohende Auswirkungen wie Bodenerosion, Veränderungen des Gesamtwasserhaushalts, Gefährdung der Trinkwassergewinnung, nicht geregelte Abwasserbeseitigung und besonders die unerträgliche Lämbelästigung für die Stadt Gersfeld sowie die Gemeinden Ebersburg und Poppenhausen verhindert werden? 1. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, die zur Zeit laufenden Baumaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken zurückzunehmen. Durch die Beteiligung der deutschen Bauverwaltung an den von den Streitkräften der Vereinigten Staaten selbst durchgeführten Baumaßnahmen ist aber gewährleistet, daß alle erforderlichen Auflagen erfüllt werden. 2. Durch die Mitwirkung unserer Bauverwaltung ist gewährleistet, daß bei dem Ausbau der Schießbahn 9 Maßnahmen getroffen werden, die eine Bodenerosion verhindern. Es ist gleichzeitig dafür gesorgt, daß Probleme des Gesamtwasserhaushaltes, der Trinkwassergewinnung und der Abwasserbeseitigung durch entsprechende Maßnahmen gelöst werden. Die amerikanischen Vertragspartner haben dem Bundesministerium der Verteidigung ausdrücklich versichert, daß die Gesamtwasserversorgung nicht beeinträchtigt wird. Am 15. Juni 1983 sind dem Landrat des Kreises Fulda und den Bürgermeistern der Städte Gersfeld, Ebersburg und Poppenhausen die neuesten Ergebnisse von Lärmmessungen vorgestellt worden. Danach hat sich die bisher vom Bundesministerium der Verteidigung geäußerte Ansicht bestätigt, daß der Übungsbetrieb auf der Schießbahn 9 nicht die stets vermutete Lärmquelle ist. Gleichwohl werden im Zuge des Umbaues der Schießbahn 9 Lärmschutzwälle aufgeschüttet und Baumanpflanzungen vorgenommen, um die Lärmbelästigung noch weiter zu verringern. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1165* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 108): Hält die Bundesregierung den Einsatz von Feldjägern, wie er am 11. Juni 1983 in der Generalfeldmarschall-RommelKaserne in Augustdorf vorgenommen sein soll, wo gewaltfreie Demonstranten brutal geschlagen und mißhandelt worden sein sollen, für gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel vereinbar, und hat die Bundesregierung Ermittlungen zum oben geschilderten Fall eingeleitet, um die genauen Vorfälle zu erkunden? Die Bundesregierung hält die Darstellung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, nicht für zutreffend. Die bisherigen Ermittlungen dieses Zwischenfalls im Zusammenhang mit dem Augustdorfer Soldatentag am 11. Juni 1983 haben vielmehr ergeben, daß am Nachmittag gegen 15.15 Uhr etwa 20 Besucher in kleinen Gruppen das Kasernengelände betreten hatten, um inmitten der über 20 000 Besucher eine dort nicht zugelassene Demonstrantengruppe zu bilden und mit zuvor verdeckt mitgeführten Transparenten zu demonstrieren. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte es sich bei den Demonstranten um Mitglieder der GRÜNEN in Detmold. Auf den Transparenten und durch Sprechchöre wurden Besucher und Soldaten diffamiert. Alle Bemühungen der herbeigerufenen zuständigen Ordnungskräfte, die rechtswidrige Demonstration und Provokation in einem sichtbar gekennzeichneten militärischen Sicherheitsbereich zu beenden, blieben erfolglos. Die Maßnahmen, die daraufhin erforderlich wurden, wie die anwesenden Besucher und die Polizei bestätigen, waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 109): Welche unausweichlichen Bedürfnisse der Bundeswehr machen es notwendig, daß — wie der „General-Anzeiger" am 9. Juni 1983 berichtete — Teile des früheren Konzentrationslagers Esterwegen nun für Stationierungszwecke gebraucht werden sollen? Die Feststellung, daß Teile des Geländes bei Esterwegen für Stationierungszwecke benutzt werden sollen, trifft nicht zu. Vielmehr ist ein Eigenbedarf der Bundeswehr deshalb gegeben, weil hier eine von derzeit im Wehrbereich II (Hannover) noch fehlenden 2 Reservelazarettgruppen eingerichtet werden soll. Es ist dort nur vorgesehen, dieses benötigte Sanitäts-Material zu lagern. Neben diesem erklärten Eigenbedarf sind insbesondere auch Kostengründe ausschlaggebend: So sind erhebliche Einsparungen möglich, weil durch bereits vorhandene Bundeswehr-Infrastruktur die Kosten für neue Erschließung oder gar Bebauung entfallen. Das Gelände in Esterwegen ist wegen seiner Lage und seiner Verbindung zu den dort bereits bestehenden Bundeswehranlagen gut geeignet. Ferner hat die Bundeswehr zunehmend Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundstücken und ist daher bei ihrem Vorhaben darauf angewiesen, auf bundeseigenes Gelände zurückzugreifen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/165 Frage 110): Wieviel Tierversuche wurden 1981 und 1982 im Bereich wehrmedizinischer Forschung durchgeführt, und welchen Anteil haben daran Untersuchungen mit Substanzen, die biologischen und chemischen Waffen zuzurechnen sind? Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 6. Mai 1983 auf eine ähnliche Frage des Kollegen Kolbow ausführte, Drucksache 10/64, Nr. 67-70, ist eine genaue Aufstellung über Tierversuche im Bereich wehrmedizinischer Forschung in Auftrag gegeben worden. Diese Erhebungen sind jedoch nicht abgeschlossen. Alle Forschungsarbeiten haben lediglich die Fortentwicklung eines wirksamen Schutzes zum Ziel. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 111 und 112): Gibt der Bericht der Bad Mergentheimer „Tauber-Zeitung" vom 11. Juni 1983 Planungen der Bundeswehr, auf dem Gebiet der Gemeinde Igersheim (Baden-Württemberg) in der Nähe des Ortsteils Berndsfelden einen Heeresflugplatz zu bauen, „auf dem Hubschrauber stationiert werden sollen als Ergänzung für das Heeresfliegerregiment 30 in Niederstetten und als Ausbildungsort" zutreffend wieder, und wie erklärt sie sich die Diskrepanz in den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung V durch Regierungsdirektor Simianer, der erklärte, „daß er von solch einem Projekt noch nie etwas gehört habe", während der Leiter der Pressestelle Jinker die Planungen bestätigte? Kann die Bundesregierung die Aussage des Igersheimer Gemeinderats Hans-Peter Kuhnhäuser gegenüber den „Fränkischen Nachrichten", Bad Mergentheim, in der Ausgabe vom 11./12. Juni 1983 bestätigen oder dementieren, daß „das amerikanische Munitionslager Roggenwald im Raum Bad Mergentheim/Igersheim (Baden-Württemberg) erweitert werden soll" und „die Vorbereitungen für die Erweiterung" bereits „im Gange" sind, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Umstand, daß nach eigener Aussage weder die Gemeindeverwaltung Igersheim noch die Stadtverwaltung Bad Mergentheim von solchen Planungen unterrichtet sind? Zu Frage 111: Die Bundesregierung bestätigt, daß die Streitkräfte der Vereinigten Staaten innerhalb des bereits bestehenden Munitionslagers im Staatswald Roggenberg weitere Lagerhäuser errichten wollen. 1166* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 Dadurch wird der bestehende Schutzbereich nach Süden erweitert. Dieser Planung hat das Land Baden-Württemberg 1982 in dem nach dem Schutzbereichgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahren unter Auflagen zugestimmt. Die Erfüllung der Auflagen ist zugesagt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens sind auch die Bürgermeisterämter Bad Mergentheim und Igersheim gehört worden. Das Bauvorhaben ist jedoch wegen der bisher ungeklärten Finanzierung über das Planungsstadium nicht hinausgekommen. Zu Frage 112: Die Bundeswehr beabsichtigt, im Gebiet der Gemeinde Igersheim — Ortsteil Bernsfelden - einen Außenlandeplatz für Hubschrauber anzulegen. Es handelt sich nicht um einen neuen Heeresflugplatz, auf dem Hubschrauber ständig stationiert sein werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 2 Landbeschaffungsgesetz in Verbindung mit §§ 17, 30 Luftverkehrsgesetz ist bei der Landesregierung Baden-Württemberg eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg wird die betroffenen Gebietskörperschaften beteiligen, soweit dieses bisher noch nicht geschehen ist. Insofern hat der Pressesprecher der Wehrbereichsverwaltung V diesen Sachverhalt zutreffend wiedergegeben. Der andere Beamte hat mit seiner Auskunft aussagen wollen, daß er für diese Frage nicht zuständig sei und deshalb an den zuständigen Dezernenten der Wehrbereichsverwaltung V verwiesen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 113 und 114): Deckt sich die Auffassung der Bundesregierung mit den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach, der in der Norddeutschen Rundschau vom 29. November 1982 erklärt hat, „... auf längere Zeit gesehen, wolle man den Offizier im fachtechnischen Dienst von unten her auflösen"? Werden nicht die — vom Bundeswehrverband gewünschten und inzwischen eingeführten — Spitzendienstgrade in Unteroffizierskorps dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahngruppen erheblich zu erschweren, und werden dadurch nicht auch alte überkommene Strukturen wieder eingeführt und verfestigt? 1. Die Bundesregierung ist bemüht, die fatale Entwicklung im personellen Bereich der Bundeswehr in den letzten Jahren wieder in Ordnung zu bringen. Dazu gehört selbstverständlich, mögliche und auch theoretische Denkmodelle in alle Richtungen zu untersuchen. Die von Ihnen angeführte Äußerung im Zusammenhang mit dem militärfachlichen Dienst ist vor diesem Hintergrund als eine theoretische Möglichkeit zu sehen und in diesem Sinne als persönliche Äußerung gekennzeichnet gewesen. 2. Im Laufbahnrecht der Soldaten ist das Erreichen der Enddienstgrade (Spitzendienstgrade) einer Laufbahngruppe keine Voraussetzung für einen Aufstieg. Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere haben insoweit bereits in den Dienstgraden Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Feldwebel oder höher jederzeit die Möglichkeit, sich für einen Laufbahngruppenwechsel zu bewerben oder sich dafür vorschlagen zu lassen. So können sie bei Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfs auch ohne entsprechende Bildungsvoraussetzungen nach § 33 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufsteigen. Wenn sie den Dienstgrad Feldwebel erreicht haben und einen mittleren Bildungsabschluß nachweisen — der auch während des Dienstverhältnisses in Bildungseinrichtungen der Bundeswehr erworben werden kann —, können sie nach § 30 SLV für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zugelassen werden. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, daß mit der Einführung der Spitzendienstgrade bei den Unteroffizieren und der damit verbundenen Erhöhung der Attraktivität dieser Laufbahngruppe sich einzelne Unteroffiziere nicht mehr für einen Aufstieg zum Offizier interessieren, ist eine Erschwerung des Aufstiegs damit nicht verbunden, die Entscheidung hierüber liegt weit vor dem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Dienstgrade Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann und Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann erreicht werden. Unteroffiziere, die nicht zum Offizier aufsteigen können oder wollen, haben mit der Einführung der Spitzendienstgrade wieder ein attraktives Laufbahnziel vor Augen, das die persönliche Leistungsmotivation positiv beeinflußt. Mit der Einführung der Spitzendienstgrade wurde im Gegenteil ein wesentlicher Beitrag für die Berufszufriedenheit der Unteroffiziere erreicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/165 Frage 115): Wird die Bundesregierung die wehrpflichtigen Abiturienten, die nicht im Juli 1983, sondern erst im Herbst zur Bundeswehr einberufen werden, im kommenden Jahr vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen, damit sie noch zum Wintersemester 1984/85 ihr Studium aufnehmen können? Wie Ihnen die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Fragen vom 3. Juni 1983 bereits mitgeteilt hat, ist sie bemüht, auch für Wehrpflichtige mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1983 1167* Hochschul- oder Fachhochschulreife soweit wie möglich persönliche Härten zu vermeiden. Studienwillige Wehrpflichtige, die nach Schulabschluß aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen erst zum Oktober 1983 einberufen werden können, und die eine Zulassung zu einem nur im Wintersemester beginnenden Studium nachweisen, werden auf Antrag für die Dauer des Studiums zurückgestellt. Die Bundesregierung hält an der bisherigen Rechtshandhabung fest, daß nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz zur Aufnahme eines beabsichtigten Studiums im Wintersemester 1984/85 nur solche Wehrpflichtige vorzeitig entlassen werden können, die ohne eigenes Verschulden erst zum 1. Oktober 1983 einberufen worden sind und die ein sogenanntes Jahresstudium aufnehmen wollen, das im gesamten Bundesgebiet ausschließlich im Wintersemester begonnen werden kann. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Juni 1983 die Möglichkeit, Sonderurlaub bis zur Dauer von 3 Wochen, längstens bis zur Dauer von 1 Monat zu gewähren, wenn — sich die Dienstzeit und das Ausbildungsvorhaben überschneiden und — durch Gewährung von Sonderurlaub, in Verbindung mit einzubringendem Erholungsurlaub, der beabsichtigte Ausbildungsbeginn noch ermöglicht werden kann und — eine ablehnende Entscheidung unbillig wäre sowie — dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ob die Gewährung von Sonderurlaub aus Billigkeitsgründen auch im Jahre 1984 beibehalten werden kann, ist erst dann zu entscheiden, wenn nach Feststellung der Anzahl der im Jahre 1983 erfolgten Beurlaubungen ausgeschlossen werden kann, daß durch das Ausmaß der Freistellungen gegen Ende des IV. Quartals eine erhebliche Schwächung der Einsatzfähigkeit eintritt. Anlage 16 Antwort des Pari. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/165 Fragen 116 und 117): Trifft es zu, daß die Kreiswehrersatzämter angewiesen sind, Anträge von Jugendlichen, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, auf Kriegsdienstverweigerung, die bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, als „Nichtanträge", d. h. als nicht gestellte Anträge, zu behandeln, und kommt dies gegebenenfalls nicht einer Rechtsverweigerung gleich? Trifft es zu, daß Anweisungen bestehen, für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, die von Jugendlichen bis zum 30. Juni 1983 gestellt werden, keine Eingangsbestätigung zu erteilen? Zu Frage 116: Am 31. Mai 1983 hat das Bundeswehrverwaltungsamt die Kreiswehrersatzämter angewiesen, die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Personen, die noch nicht 171/2 Jahre alt sind, unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurücksenden. Anträge von Personen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Antragstellung wehrpflichtig werden, sind ebenfalls noch nicht rechtswirksam. Von einer Zurücksendung wird aber aus Gründen der Entbürokratisierung abgesehen. Zu Frage 117: In den Fällen, in denen der Antrag unter Hinweis auf die Rechtsunwirksamkeit der Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgeschickt wird, erübrigt sich eine Eingangsbestätigung. In den anderen Fällen wird sie erteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Doris Odendahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist schon eine Unverfrorenheit, Herr Kollege Rossmanith und Herr Strube, zu unterstellen, daß nur Sie sich um Ausbildungsplätze bemühen; denn jeder einzelne auch meiner Kolle-



    Frau Odendahl
    1 gen tut in seinem Wahlkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten dasselbe.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir haben Ihr Muster nicht übernommen. Wir betreiben keine Sonthofen-Strategie und genießen heute nicht, wie Sie in Schwierigkeiten geraten, die Ausbildungsgarantie zu erfüllen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht so bös!)

    — Ich kann es auch lieb, wenn es Ihnen lieber ist.
    Herr Blüm hat schon ganz entschieden differenziert. Er hat vorhin gesagt, jeder soll einen Ausbildungsplatz „finden". Der Herr Bundeskanzler hat gesagt, jeder soll einen Ausbildungsplatz „bekommen". Man achte doch darauf.
    Sie haben heute nichts dazu gesagt, was Sie unter „ausbildungswillig" und „ausbildungsfähig" verstehen. Sie haben sich nur bemüht, diese Begriffe auf eine höhere Ebene zu heben, damit sie weit nach außen dringen und damit man das Wort „jeder" inzwischen verdrängen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben den Ausführungen entnommen, daß Sie nichts tun wollen, sondern bis Herbst hoffen. Wir meinen aber: Das reicht nicht. Sie müssen jetzt etwas tun. Deshalb haben wir konkrete Maßnahmen auf den Tisch gelegt.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Tatsächlich?)

    Sie wollen auch die Statistik frisieren. Zu dieser Befürchtung sind wir heute gekommen; denn Sie haben einige Maßnahmen aufgezeigt, die dazu dienen.
    Hauptsache ist, daß heute außer Reden nichts gewesen ist. Es wäre dienlicher gewesen, Sie hätten nicht einzelne Punkte angesprochen, was man tun sollte, sondern Sie hätten hier und heute konkret gesagt, was Sie sofort tun werden, denn im Herbst wird es zu spät sein.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1982
— Drucksache 9/2389 —
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger.

(Unruhe)

— Einen Augenblick, Frau Abgeordnete Berger. Wir wollen abwarten, bis eine Beruhigung nach der Aktuellen Stunde eingetreten ist.
Frau Abgeordnete Berger, Sie haben die volle Aufmerksamkeit der Damen und Herren des Hauses.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lieselotte Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Dem aufmerksamen Beobachter wird es nicht entgangen sein, daß der Ausschuß den Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 1982 diesmal bereits zwei Wochen nach Ablauf des Berichtsjahres vorgelegt hat. Dies zeigt u. a., daß eine zeitnahe Berichterstattung möglich ist und wie leistungsstark das Ausschußbüro sein kann. Insoweit gilt mein Dank unserem Büro und seinem neuen Leiter, Herrn Ministerialdirigenten Dr. Schick.
    Erstens. Meine Damen und Herren, unsere Arbeit im Jahre 1982 war dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der Eingaben von 11 000 im Vorjahr auf beinahe 14 000 gestiegen ist. Das ist eine Steigerung von über 20 %.
    Dies ist in erster Linie eine Folge der vielfachen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt. Ich nenne hier das 2. Haushaltsstrukturgesetz, das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz und das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, die sich fast alle im Jahre 1982 für den Bürger auswirkten.
    Zum Ende des Jahres 1982 gingen bereits Eingaben zum Haushaltsbegleitgesetz 1983 ein, das ja u. a. vielfältige Änderungen von Steuergesetzen, eine Investitionshilfeabgabe sowie Änderungen beim Kindergeld, bei den Renten, beim Wohngeld, bei der Arbeitsförderung und bei der Sozialhilfe brachte.
    An der Spitze der Eingaben liegt wiederum — wie schon in den Vorjahren — das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Hier haben wir im ersten Halbjahr 1983 einen Anstieg von 22 auf etwa 35 % aller Eingaben zu verzeichnen. Dabei geht es vor allem um Beschwerden gegen Arbeitsämter wegen zu langer Bearbeitungsdauer oder wegen zu niedriger Leistungen, aber auch um Hilfegesuche bei der Arbeitsvermittlung und der Berufsförderung.
    Viele Rentner haben sich an uns gewandt, weil sie ab 1. Januar 1983 Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen, und dies auch aus ihren sonstigen Einkünften.
    In jüngster Zeit wird häufig auch die Härteregelung bei Bagatellarzneimitteln angesprochen, die jetzt im Regelfall nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden. Hier wird der Ausschuß bei der Regierung vor allem auf eine einheitliche Handhabung bei allen Krankenkassen hinwirken müssen. Es darf nicht so bleiben wie zur Zeit, daß z. B. die eine Krankenkasse Abführmittel für einen querschnittgelähmten oder an multipler Sklerose



    Frau Berger (Berlin)

    leidenden Rollstuhlfahrer als Härtefall anerkennt, die Nachbarkasse dies aber nicht tut.
    Ein anderer Schwerpunkt bleibt das Verteidigungsministerium. Dort ist das Hauptanliegen nach wie vor die Zurückstellung vom Wehrdienst oder die vorzeitige Entlassung, um eine Arbeitsstelle erhalten oder behalten zu können. Mit Recht hat ein Kommentator in der Zeitung „Das Parlament" Nr. 15/16 vom 16./23. April 1983 zu unserem Jahresbericht 1982 bemerkt:
    Im Hinblick auf die immer schwierigere Arbeitsmarktsituation werden künftig noch vermehrt Härtefälle auftreten, in denen bereits vereinbarte Ausbildungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einberufung noch nicht begonnen werden konnten und daher auch nicht unter den Schutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes fallen.
    Immerhin konnte der Ausschuß in einigen gravierenden Fällen eine Zurückstellung bis nach Beendigung der Ausbildung erreichen.
    Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der der Arbeitsplatz ein kostbares Gut geworden ist und in der viele arbeitslose Wehrpflichtige den Wehrdienst ableisten wollen, muß die Güterabwägung zwischen Wehrpflicht und Arbeitsplatzrisiko im Verteidigungsministerium teilweise zu anderen — flexibleren — Entscheidungen führen als bisher. Auf dieses die Bürger außerordentlich bedrängende Problem hat auch der Wehrbeauftragte in seinem letzten Jahresbericht eindringlich hingewiesen.
    Zweitens. Lassen Sie mich jetzt auf die Anwendung der dem Petitionsausschuß zustehenden besonderen Befugnisse zu sprechen kommen. Es handelt sich dabei um unser Recht, uns Akten vorlegen, Auskunft erteilen und Zutritt gewähren zu lassen sowie Petenten, Zeugen und Sachverständige zu hören. Wie Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen können, haben wir davon auch im Jahre 1982 nur maßvoll Gebrauch gemacht.
    Im Jahresbericht 1982 sind auf Seite 5 drei Ortstermine erwähnt. Dabei haben die Ausschußmitglieder die Erfahrung gemacht, daß es beim Bürger nicht ohne Eindruck bleibt, wenn Abgeordnete sich unmittelbar und bei genauer Kenntnis der Einzelheiten an Ort und Stelle mit den Sorgen der Bürger beschäftigen. Das wirkt vertrauensbildend.
    Bei den Anhörungen von Regierungsvertretern im Ausschuß hat sich häufig bestätigt, daß sich auf diese Weise in kurzer Zeit sehr viel mehr klären und vieles schneller regeln läßt als in monatelangem Schriftwechsel. Wir wollen und wir können unsere Befugnisse immer nur dann anwenden, wenn wir im Einzelfall anders wirklich nicht weiterkommen. Die Erfahrung zeigt aber, daß wir auf den heilsamen Präventiveffekt dieser Befugnisse durchaus vertrauen können.
    Wir haben zwar mehr Rechte als andere Ausschüsse; dennoch ist eines völlig klar: Der Petitionsausschuß ist kein Oberausschuß. Er ist auch kein ständiger Untersuchungsausschuß, und er will dies auch nicht sein.
    Drittens. Wir debattieren heute über eine Drucksache aus der 9. Wahlperiode. Das Grundrecht nach Art. 17 des Grundgesetzes überdauert in seiner Wirkung das Kommen und Gehen der Wahlperioden. Der Bürger kann also sicher sein, daß sein an den Bundestag herangetragenes Problem solange bearbeitet wird, bis wir ihm geholfen haben oder letztlich feststellen müssen, daß wir ihm nach Sach- und Rechtslage eben leider nicht helfen können.
    Viertens. Die Kontinuität der Petitionen hat beim Übergang von der 9. auf die 10. Wahlperiode auch die Vorsitzende des Ausschusses mit erfaßt. Alle Fraktionen dieses Hauses haben es für richtig angesehen, dieses Amt erneut in meine Hände zu legen. Ich weiß dieses Vertrauen sehr wohl zu würdigen.

    (Kirschner [SPD]: So sind wir!)

    — Ihnen danke ich besonders, Herr Kollege Kirschner —, zumal vor dem Hintergrund einer weit verbreiteten Meinung, daß der Vorsitz des Petitionsausschusses der Opposition zufallen sollte. Ich lasse dahingestellt, welche guten Gründe dafür sprechen könnten. Für mich gilt weiterhin, daß ich meine Aufgabe in diesem Amt wie in den vergangenen zehn Jahren ohne Ansehen der Person und der Parteien als Fürsprecherin der Bürger sehe. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Fünftens. Ich komme nunmehr zu einigen Verfahrensfragen. Der Ausschuß handelt nach dem Prinzip: Wir prüfen regelmäßig, ob das, was wir getan haben, auch für die Zukunft richtig ist. Von dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht" oder dem, „Das haben wir noch nie so gemacht, und da könnte ja jeder kommen", halten wir überhaupt nichts. Also haben wir zu Beginn dieser Wahlperiode auch die bisher geltenden Grundsätze für die Behandlungen von Bitten und Beschwerden überprüft und völlig neu bearbeitet. Diese Grundsätze sind eine eigenartige Mischung von Geschäftsordnung für den Ausschuß und von quasi Dienstanweisung für das Ausschußbüro. § 110 der Geschäftsordnung des Bundestages schreibt zwingend vor, solche Verfahrensgrundsätze zu Beginn jeder Wahlperiode neu zu beschließen.
    a) Bei der Überarbeitung sind wir auf einige Probleme gestoßen, die wirklich nicht einfach zu behandeln sind. Sie liegen z. B. darin, daß 1968 ein Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 des Grundgesetzes beschlossen wurde, ein Gesetz, welches auch Beschwerdeinstanzen vorsieht. 1975 kam dann der Art. 45 c ins Grundgesetz, der dem Petitionsausschuß die alleinige Zuständigkeit für die Behandlung von Petitionen zuweist. 1978 schließlich kam das Gesetz über die Parlamentarische Kontrollkommission.
    Es ist notwendig, unsere Zuständigkeit im Verhältnis zu diesen Stellen zu klären. Angesichts der genannten Daten und Fakten kann uns wirklich niemand unparlamentarische Hast vorwerfen, wenn wir solchen Fragen nachgehen. Es wäre dem Bundestag nicht angemessen, abzuwarten, bis wir



    Frau Berger (Berlin)

    von einem Petenten mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgeführt werden.
    Diese Eventualität ist gar nicht so theoretisch, wie es dem Außenstehenden vielleicht erscheinen möchte. Erst vor zwei Jahren hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Petitionsverfahren zu beschäftigen. Als Kriterium für die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens war es für das Gericht entscheidend, daß das Ausschußbüro vom Petitionsausschuß durch die Verfahrensgrundsätze Arbeitsanweisungen erhalten hat, die klar und für juristisch geschulte Mitarbeiter ohne weiteres anwendbar sind.
    b) Ferner geht es um die Zuständigkeit des Ausschusses bei Beschwerden gegen Bundesbehörden, die nicht Bestandteil der Bundesregierung sind. Dazu gehören vor allem das Bundespräsidialamt und das Sekretariat des Bundesrates. Es fällt schwer anzunehmen, daß es für das exekutive Handeln solcher Behörden keine zuständige Volksvertretung geben soll, die Petitionen entgegennehmen kann. Über alle diese Fragen möchten wir Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit unseres Vorgehens haben. Der Ausschuß hat daher beschlossen, ein wissenschaftliches Gutachten hierzu einzuholen.
    c) Zu keinem Zeitpunkt war übrigens bestritten, daß der Petitionsausschuß auch zuständig ist für die Behandlungen von Beschwerden über die Verwaltung des Deutschen Bundestages. Nur habe ich den Eindruck, daß diese oberste Bundesbehörde noch nicht in allen ihren Teilen voll verstanden hat, daß für sie keine Extrawurst gebraten werden kann.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Parlamentarier sind da oft nur störend!)

    Wenn also z. B. der Bundesminister des Auswärtigen oder der Bundesminister der Verteidigung damit leben müssen und durchaus auch damit leben können, daß der Sachbearbeiter XY im Auftrage des Ausschusses eine Stellungnahme mit Vordruck anfordert und Fristen setzt, so gilt dies auch und selbstverständlich gegenüber der Verwaltung des Bundestages. Wir haben dies kürzlich in einem Obleutegespräch klargestellt.
    d) Schließlich haben wir bei der Neufassung der Verfahrensgrundsätze auch die Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten auf eine neue Grundlage gestellt. Die alte Vereinbarung aus dem Jahre 1975 war von den beiden damaligen Bürochefs unterzeichnet. Da in dieser Vereinbarung die Tätigkeit des Petitionsausschusses bei Soldatenpetitionen angesprochen ist, haben wir - nach Abstimmung mit dem Wehrbeauftragten — die Regelung in die vom Ausschuß beschlossenen Grundsätze mit aufgenommen.
    Unverändert gilt weiterhin, daß das Anliegen eines Soldaten, das er beim Wehrbeauftragten und beim Petitionsausschuß vorbringt, zunächst vom Wehrbeauftragten behandelt wird. Allerdings muß sich der Petitionsausschuß, je nach den Umständen des Einzelfalles, ein gleichzeitiges Tätigwerden vorbehalten. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundrecht nach Art. 17 des Grundgesetzes, das durch eine Eingabe an den Wehrbauftragten nicht konsumiert wird.
    Wir hatten z. B. einen Fall, wo der Wehrbeauftragte seine Prüfung bis zum Abschluß eines Wehrbeschwerdeverfahrens ausgesetzt hatte. Da auch wir nach der bisherigen Regelung nicht hätten tätig werden können, wäre der Petent zwischen zwei Stühlen gesessen. In derartigen Fällen muß dem Ausschuß ein Tätigwerden möglich sein.
    An dieser Stelle möchte ich mich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten, Willi Berkhan, und seinen Mitarbeitern ausdrücklich bedanken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die wenigen hier erwähnten Punkte zeigen, daß bei der Neufassung der Grundsätze über die Behandlung der Petitionen allerlei Ungereimtheiten auszuräumen waren. Was der Ausschuß jetzt beschlossen hat, ist übrigens meines Erachtens ein gutes Beispiel für klare, transparente Vorschriftensprache und Vorschriftentechnik. Ich danke den Mitarbeitern des Ausschußbüros, an der Spitze dem neuen Bürochef, daß sie sich dieser Aufgabe in überzeugender Weise angenommen haben.
    Sechstens. Nun ein paar Bemerkungen zu Problemen des Arbeitsalltages, die letztlich den Bürger treffen und die dem Ansehen des Parlaments aber abträglich sind: Es kommt leider immer wieder vor, daß sich die Bundesregierung nicht an die gesetzten Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen oder Berichten hält. Das sind in der Regel sechs Wochen. Durch die Fristüberschreitung wird das Verfahren entsprechend verzögert.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Dem Ausschuß liegen leider zu oft Fälle vor, deren Bearbeitung fast ein Jahr und zuweilen noch länger gedauert hat. Dies kann besonders in den Fällen nicht hingenommen werden, in denen die Zeit gegen den Bürger gearbeitet hat. Ich habe dafür kein Verständnis, und der Ausschuß hat dafür kein Verständnis.
    Eine Mitbürgerin hatte sich z. B. darüber beschwert, daß sie fast zwei Jahre vergeblich auf eine Entscheidung einer Behörde gewartet hatte. Als wir dann eine Stellungnahme der Bundesregierung angefordert hatten, erhielten wir endlich nach vier Monaten die Erklärung, daß eine Bearbeitungsdauer von zwei Jahren nicht entschuldigt werden könne. Dies, meine Damen und Herren, wußten wir von vornherein.
    Siebtens. Für das Protokoll muß ich zum Jahresbericht 1982 noch eine Berichtigung anbringen, um die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ausdrücklich gebeten hat.
    In Abschnitt 2.16.1 auf der Seite 21 dieses Berichtes ist die Rechtslage zum Teil unzutreffend dargestellt. Richtig ist folgende Fassung:
    Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist die Absetzung für Ab-



    Frau Berger (Berlin)

    nutzung nach § 7 b Einkommensteuergesetz nur für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung berücksichtigungsfähig und somit einkommensmindernd. Die 7 b-Abschreibung für ein unechtes Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus bleibt auch für den selbstgenutzten Teil des Hauses förderungsrechtlich unberücksichtigt und vermindert das Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht.
    Soweit die Berichtigung.
    Achtens. Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich nach vielen Seiten Dank sagen. Zunächst den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die übrigens keine ungestörte Parlamentspause kennen und die jedes Jahr viele Hunderte von Petitionen in den Urlaub nachgeschickt bekommen. In den letzten Sommerferien waren es über 500 Akten, die wir in die Ferienorte nachzuschicken hatten. — Jetzt kommt kein Beifall, weil das natürlich niemandem so recht gefallen möchte.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Am besten fährt man dann in die Sahara!)

    — Herr Abgeordneter Bötsch, in die Sahara wird nichts verschickt, weil wir das Risiko nicht eingehen wollen, daß der Abgeordnete eventuell nicht dort, sondern woanders zu finden ist.

    (Heiterkeit und Beifall)

    Besonders möchte ich auch die Kollegen erwähnen, die nicht mehr dem Parlament oder dem Ausschuß angehören. Es sind dies vor allem der frühere stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Richard Müller (Bayreuth), es sind dies die Kollegen Obleute Otto Regenspurger, Rainer Funke und der stellvertretende Obmann Horst Ginnuttis. Sie alle haben — ebenso wie die anderen ausgeschiedenen Ausschußmitglieder — die Last dieser Arbeit über Jahre hinweg gerne auf sich genommen. Sie haben viel zum Wohle der Bürger bewegt.
    Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern des Ausschußbüros, das mit seinen nicht einmal 60 Beschäftigten dem Riesenheer der vereinigten obersten Bundesbehörden gegenübersteht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber auch dieses Riesenheer der Regierungsbeamten und Angestellten soll und darf nicht ohne Dank bleiben für die Mühe, die sie mit uns hatten, und für die zusätzliche Arbeit, die sie im Interesse der Bürger auf sich nahmen.
    Ich schließe mit den Worten meiner Rede aus dem Jahre 1980 von dieser Stelle aus:
    Wir danken den Bürgern für das Vertrauen, das sie uns entgegenbringen. Wir meinen: Der Bürger ist gut beraten, wenn er sich mit seinen Sorgen an das von ihm gewählte Parlament wendet; denn er kann mit Sicherheit davon ausgehen, daß sein Anliegen ernst genommen wird. Wir sind sein verlängerter Arm. Wir sind Anwälte des Bürgers.
    Das wollen wir auch in Zukunft so halten. (Beifall bei allen Fraktionen)