Rede:
ID0913501800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 2
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/135 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 135. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/2226 vom 3. Dezember 1982 — Schwierigkeiten bei der Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge MdlAnfr 22 03.12.82 Drs 09/2226 Thüsing SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 8331 B, D, 8332A ZusFr Thüsing SPD 8331 D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8332 A Voraussetzungen für die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 23 03.12.82 Drs 09/2226 Neumann (Bramsche) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . . 8332A, B, C, D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8332 B ZusFr Thüsing SPD 8332 C ZusFr Herberholz SPD 8332 C Wegfall der von privaten Hauseigentümern zu tragenden Kosten nach dem Fluglärmgesetz MdlAnfr 29 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 8332D, 8333A, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 8333A, C Unterwanderung der Friedensbewegung durch die DKP MdlAnfr 30 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8333C, 8334 A, B, C, D, 8335A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8334A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8334 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 8334 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8334 D ZusFr Lambinus SPD 8335 A Einbeziehung kleinerer Feuerungsanlagen in die Verordnung zur Reduzierung des Schwefeldioxids MdlAnfr 31 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8335 A, C, D, 8336A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8335 C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 8335C ZusFr Herberholz SPD 8335 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8335 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 8336A Umsetzung des Verhaltenskodex der OECD für den Export von gefährlichen Chemikalien, insbesondere von Pestiziden MdlAnfr 92 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 8336 C, D, 8337 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 8336C, D Aufhebung der Volksgerichtshofsurteile aus dem Dritten Reich MdlAnfr 39 03.12.82 Drs 09/2226 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8337 A, C, D, 8338 A, B, C, 8339A, B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 ZusFr Fischer (Osthofen) SPD 8337 C ZusFr Schmidt (München) SPD 8337 D ZusFr Dr. de With SPD 8338 A ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 8338 B ZusFr Börnsen SPD 8338 B ZusFr Thüsing SPD 8338 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 8339 A ZusFr Lambinus SPD 8339 B ZusFr Bohl CDU/CSU 8339 B Angleichung der Rechtsvorschriften zur Produzentenhaftung in der EG; Auswirkungen der Rechtsprechung, insbesondere zum Arzneimittelgesetz und zum Maschinenschutzgesetz MdlAnfr 40, 41 03.12.82 Drs 09/2226 Schmidt (München) SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . 8339 C, D, 8340 A ZusFr Schmidt (München) SPD 8339 C Wirtschaftliche Auswirkungen der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produzentenhaftung durch EG-Richtlinie MdlAnfr 42, 43 03.12.82 Drs 09/2226 Gnädinger SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8340 B, C, D ZusFr Gnädinger SPD 8340 C Regelung der Höhe des Schadenersatzes in der geplanten EG-Rechtsanpassung der Produzentenhaftung; Auffassung von Prof. Dr. Löwe über die Rechtslage zur Rückrufpflicht des Herstellers MdlAnfr 44, 45 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ 8341 A, C, D, 8342A, B ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD 8341 C, D, 8342 B Regelung des Schadenersatzanspruchs in der geplanten EG-Rechtsanpassung der Produzentenhaftung MdlAnfr 46 03.12.82 Drs 09/2226 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ 8342 B Einführung eines enumerativen Katalogs von Geschäften in die EG-Regelung über außerhalb von Geschäften abgeschlossene Verträge MdlAnfr 49, 50 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Ueberschär SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . 8342C, 8343 A ZusFr Dr. Ueberschär SPD . . . . 8342D, 8343A ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . 8343 A Aufnahme von Versicherungsverträgen in die EG-Regelung über außerhalb von Geschäften abgeschlossene Verträge MdlAnfr 51, 52 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. de With SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . . 8343B, C ZusFr Dr. de With SPD 8343B, C Einschränkung des Steuergeheimnisses bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, insbesondere des Kameradschaftsverbands der Soldaten des I. Panzerkorps der Waffen-SS MdlAnfr 54, 55 03.12.82 Drs 09/2226 Huonker SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8343D, 8344 A, B, C, D, 8345 A ZusFr Huonker SPD 8344A, B ZusFr Conradi SPD 8344C, D ZusFr Lambinus SPD 8344 D Rechtliche Grundlage der Zwangsanleihe; Widerspruch zwischen der Einführung der Zwangsanleihe und der Aufstockung des Investitionshaushalts MdlAnfr 58, 59 03.12.82 Drs 09/2226 Baack SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 8345 A, B, C, D, 8346A, B, C ZusFr Baack SPD 8345 B, C, 8346 A ZusFr Dr. de With SPD 8345 C, 8346 B ZusFr Lambinus SPD 8346 A ZusFr Müntefering SPD 8346 C Steuerliche Anreize zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, insbesondere im Handwerk MdlAnfr 60 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 8346C, 8347A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . 8346D, 8347 A ZusFr Lennartz SPD 8347 A ZusFr Baack SPD 8347 B Ausgabe steuerbegünstigter Wertpapiere zur Finanzierung insbesondere des Wohnungsbaus entsprechend § 3 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr 63, 64 03.12.82 Drs 09/2226 Feile SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 8347C, 8348 A Beibehaltung des § 3 a des Einkommensteuergesetzes betr. Steuerbefreiung der Zinserträge bestimmter Wertpapiere MdlAnfr 65, 66 03.12.82 Drs 09/2226 Lennartz SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 III Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 8348 B, C, D, 8349 A ZusFr Lennartz SPD 8348 B, C, D Präsident Stücklen 8346 B Aktuelle Stunde betr. Netzausbaustrategie der Deutschen Bundespost Paterna SPD 8349 A Pfeffermann CDU/CSU 8350 B Merker FDP 8351 C Dr. Nöbel SPD 8352 B Linsmeier CDU/CSU 8353 B Dr.-Ing. Laermann FDP 8354 A Bernrath SPD 8355A Weirich CDU/CSU 8356 A Kretkowski SPD 8357 A Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 8358 A Börnsen SPD 8359 C Dr. Laufs CDU/CSU 8360 D Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 8361 B Nächste Sitzung 8362 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8363* A Anlage 2 Zahl der 1969 und 1982 nach dem Regierungswechsel in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretäre und Ministerialdirektoren MdlAnfr 24, 25 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8363* B Anlage 3 Höhe der von Demonstranten verursachten Schäden von 1980 bis 1982 MdlAnfr 28 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8363* C Anlage 4 Fortentwicklung der Abfallbeseitigung zu einer umweit- und ressourcenschonendem Abfallwirtschaft; Export von Abfällen MdlAnfr 34, 35 03.12.82 Drs 09/2226 Boroffka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8364* A Anlage 5 Internationale Zusammenarbeit bei der Reduzierung grenzüberschreitender Umweltverschmutzungen MdlAnfr 36 03.12.82 Drs 09/2226 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8364* D Anlage 6 Gefälschte Ausweispapiere der Bundesrepublik Deutschland im Besitz des wegen Agententätigkeit aus den Niederlanden ausgewiesenen Ostberliners Prof. Dr. Spreu MdlAnfr 38 03.12.82 Drs 09/2226 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8365* C I Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 8331 135. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1982 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 8. 12. Dr. Ahrens * 8. 12. Bahner 8. 12. Büchner (Speyer) * 8. 12. Dr. Bugl 8. 12. Conrad (Riegelsberg) 8. 12. Dr. Enders * 10. 12. Feinendegen 8. 12. Dr. von Geldern 10. 12. Herkenrath 8. 12. Graf Huyn 8. 12. Ibrügger 8. 12. Immer (Altenkirchen) 9. 12. Junghans 10. 12. Dr. Klejdzinski 10. 12. Lampersbach 10. 12. Lemmrich * 8. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 8. 12. Löffler 10. 12. Maaß 8. 12. Dr. Marx 10. 12. Mischnick 10. 12. Dr. Müller * 10. 12. Müller (Bayreuth) 10. 12. Dr. Olderog 8. 12. Frau Pack * 10. 12. Rösch * 10. 12. Frau Roitzsch 10. 12. Schartz (Trier) 8. 12. Schlaga 10. 12. Schmöle 10. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Seiters 8. 12. Dr. Solms 9. 12. Dr. von Wartenberg ** 8. 12. Weiskirch 10. 12. Wimmer (Neuss) 8. 12. Wischnewski 8. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 24 und 25): Wie viele Staatssekretäre und wie viele Ministerialdirektoren sind seit der Regierungsübernahme durch Bundeskanzler Dr. Kohl in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden? Anlagen zum Stenographischen Bericht Bei wie vielen der elf Staatssekretäre und 14 Ministerialdirektoren, die - nach einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 9/2679 vom 16. März 1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU - im Jahr 1969 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, erfolgte dies nach dem Regierungswechsel? Mir steht diesbezügliches Zahlenmaterial für die Zeit vom 4. bis 25. Oktober 1982 zur Verfügung. Danach wurden in diesem Zeitraum 35 Bundesbeamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt, und zwar 9 Staatssekretäre und 26 Ministerialdirektoren. Aufgrund der schriftlichen Fragen des Herrn Kollege Wallow vom 25. November 1982 werden zur Zeit Zahlen und Besoldungsgruppen der im Zusammenhang mit den Regierungswechseln 1969 und 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Bundesbeamten durch fernschriftliche Umfrage bei den obersten Bundesbehörden erhoben. Mit dem Ergebnis dieser Umfrage, das zu Beginn der nächsten Woche vorliegen wird, werde ich auch auf Ihre Fragen eingehen können. Ich werde sie alsdann schriftlich beantworten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 28): Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die auf Grund von Feststellungen und Schätzungen der Polizei in den Jahren 1980 und 1981 und in diesem Jahr bis heute durch gewaltsame Ausschreitungen im Zuge von Demonstrationen verursachten Schäden zu beziffern sind? Die Bundesregierung hat keine Übersichten darüber, wie hoch die Schäden zu beziffern sind, die im genannten Zeitraum durch gewaltsame Ausschreitungen im Zuge von Demonstrationen verursacht wurden. Auch in den Bundesländern liegen umfassende Übersichten der genannten Art nicht vor; zum Teil erfassen die zuständigen Landesbehörden allerdings Angaben über Sachschäden, die Bürgern im Zuge gewalttätiger Ausschreitungen bei Demonstrationen in einzelnen Städten, wie z. B. Frankfurt, entstanden sind. In Einzelfällen führt die Polizei darüber hinaus Aufstellungen über Schäden, die der öffentlichen Hand bei Großeinsätzen der Polizei verursacht worden sind. Ich bitte um Verständnis, daß in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit eine zuverlässige Ermittlung der bei den Bundesländern vorhandenen Erkenntnisse über einzelne Demonstrationsschäden nicht möglich war. Ich bin jedoch gerne bereit, Ihnen baldmöglichst die Ergebnisse einer schriftlichen Umfrage bei den Ländern zu übermitteln. 8364* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Boroffka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Fragen 34 und 35): Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zur Fortentwicklung der Abfallbeseitigung zu einer umweit- und ressourcenschonenden Abfallwirtschaft sowie zur Förderung einer abfallverringernden Wiederverwertung von Reststoffen und Altmaterialien? Wie beurteilt die Bundesregierung die zu beobachtende Tendenz, Probleme der Müllverwertung oder -beseitigung durch Export in andere Staaten lösen zu wollen, und hält sie die gesetzlichen Vorschriften für ausreichend, einen eventuell zunehmenden Ferntransport, Ex- und Import von Abfällen im Interesse des Umweltschutzes zufriedenstellend zu regeln? Zu Frage 34: Die Bundesregierung mißt der besseren Nutzung von Rohstoff- und Energieinhalten in Abfällen besondere Bedeutung bei. Sie strebt die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien an. Die Bundesregierung beabsichtigt, in einer 3. Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz der Verwertung von Abfällen auch rechtlich Vorrang vor der bloßen Beseitigung einzuräumen. Die Bundesregierung vertritt dabei die Auffassung, daß die Rückgewinnung und Vermarktung von verwertbaren Stoffen aus Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen wirksamer durch private Unternehmen erfolgen kann. Die beseitigungspflichtigen Körperschaften sollten daher verpflichtet werden, entsprechende Angebote privater Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hält ferner die Aufnahme einer Ermächtigung in das Abfallbeseitigungsgesetz für sinnvoll, auf deren Grundlage produktbezogene Regelungen zur Verringerung und Verwertung von Abfällen sowie zur Reduzierung der in Abfällen enthaltenen Schadstoffe erlassen werden können. Ob entsprechende Verordnungen künftig erforderlich sind, hängt von der Bereitschaft der Wirtschaft zu freiwilligen Lösungen ab. Die Bundesregierung hat hierzu bereits konkrete Gespräche mit den Beteiligten beispielsweise zur Verringerung des Abfallaufkommens aus Verpackungen aufgenommen. Besondere Erwartungen setzt die Bundesregierung in das private Engagement der Bürger bei der Fortentwicklung der Abfallwirtschaft. Die getrennte Sammlung von Altglas und Altpapier oder die Verringerung von Schadstoffen in Hausmüll sind konkrete Beispiele, wo der Bürger spürbar zur Lösung von Abfallproblemen beitragen kann. Die Bundesregierung wird diese Form aktiver Bürgerbeteiligung im Rahmen neuer Modellvorhaben nachhaltig unterstützen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung in der Förderung von Forschung und Entwicklung insgesamt eine Schwerpunktaufgabe der Abfallwirtschaft. Besondere Priorität haben Verfahren der Sortierung und energetischen Nutzung von Hausmüll sowie neue Technologien zur Vermeidung und Behandlung von gefährlichen Abfällen. Mit der Erprobung dieser Verfahren in Demonstrationsanlagen soll die Umsetzung in die Praxis gefördert werden. Zu Frage 35: Die Bundesregierung lehnt nachdrücklich Bestrebungen ab, Abfallprobleme in größerem Umfang durch die Ausfuhr von Abfällen lösen zu wollen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte die grenzüberschreitende Beseitigung von Abfällen auf sachlich notwendige Ausnahmefälle beschränkt werden. Gegen die Ausfuhr großer Mengen von Abfall sprechen folgende Gründe: Die Überwachung derartiger Abfallbewegungen wirft schwierige Vollzugsprobleme auf. Die mit großen Anstrengungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaute Infrastruktur der Abfallbeseitigung, insbesondere im Sonderabfallbereich, wird weniger ausgelastet und damit teilweise in ihrem wirtschaftlichen Betrieb gefährdet. Notwendige Standortentscheidungen für neue Abfallbehandlungsanlagen werden erschwert, die Tätigkeit bundesdeutscher Entsorgungsunternehmen beeinträchtigt. Schließlich widerspricht diese Praxis auf Dauer auch Bemühungen um eine sinnvolle Verwertung von Abfällen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der grenzüberschreitenden Beseitigung von Abfällen reichen nach Auffassung der Bundesregierung nicht aus. Die Bundesregierung strebt daher über die bereits erforderliche Einfuhrgenehmigung hinaus eine Genehmigungspflicht im Abfallbeseitigungsgesetz für die Durchfuhr und Ausfuhr von Abfällen an. Sie setzt sich ferner dafür ein, daß es auch auf EG-Ebene zu entsprechenden Regelungen kommt. Die Bundesregierung wird noch im Dezember 1982 mit den Bundesländern Gespräche führen, um zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Beseitigung von Abfällen zu gelangen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 36): Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die im Ausland produzierten, aber mit Luft und Wasser in die Bundesrepublik Deutschland transportierten Umweltbelastungen mindern zu lassen, und welche Erfolgsaussichten sieht sie dafür, bei unseren Nachbarn, insbesondere im Osten, eine Reduzierung ihrer besonders schwerwiegenden grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen zu erreichen'? Die Bundesregierung ist intensiv bemüht, bei ihren Nachbarn eine Reduzierung der Umweltbelastungen zu erreichen. Dazu gehören u. a. Probleme Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 8365* der Gewässerverschmutzung und des sauren Regens. Die Bundesregierung steht in der EG und im Europarat sowie in den Umweltausschüssen der NATO und der OECD mit den Regierungen zahlreicher Staaten in Kontakt, auch um grenzüberschreitende Umweltfragen aufzugreifen und zu lösen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren im Wege bilateraler Verhandlungen mit ihren östlichen Nachbarstaaten kaum signifikante Erfolge erzielt. Neue Initiativen mit unseren östlichen Nachbarn sind deshalb in den letzten Monaten ergriffen worden. Im November 1982 haben sich bei den Beratungen der deutsch-tschechoslowakischen Grenzbevollmächtigten Lösungsmöglichkeiten für die SO2- und Geruchsbelästigungsprobleme in Nordostoberfranken abgezeichnet. Hinsichtlich der Reduzierung der Werra-Versalzung beabsichtigt die Bundesregierung auf der Grundlage der von Experten ausgearbeiteten technischen Verfahren — nach Erörterung mit den Bundesländern — Anfang nächsten Jahres Verhandlungen mit der DDR aufzunehmen. Hinsichtlich der Probleme der Verunreinigung der Elbe hat die Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 18. November 1982 eine Einladung zu Expertengesprächen an die DDR wiederholt. Die DDR hat sich bereiterklärt, im Februar 1983 zu solchen Gesprächen nach Bonn zu kommen. Die Bundesregierung wird ferner Verhandlungen mit der DDR über eine Sanierung der durch Abwässer aus der Stadt Sonneberg (DDR) belasteten Röden führen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 38): Entspricht es der Tatsache, daß der von niederländischen Behörden wegen Agententätigkeit ausgewiesene Professor der Ost-Berliner Humboldt-Universität, Dr. A. F. R. Spreu, im Besitz von gefälschten Ausweispapieren der Bundesrepublik Deutschland gewesen sein soll? Prof. Dr. Spreu legitimierte sich bei seiner Festnahme durch die niederländische Polizei am 10. November 1982 mit einem behelfsmäßigen West-Berliner Personalausweis, ausgestellt auf eine dort wohnhafte Person. Bei dem von Prof. Dr. Spreu benutzten Ausweispapier handelt es sich um eine Totalfälschung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weitere Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Conradi auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird wie in der Geschäftsordnung vorgesehen verfahren, ebenso bei der Frage 27.
    Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des Fluglärmgesetzes dahin gehend zu veranlassen, daß Bauauflagen, deren Kosten von privaten Hauseigentümern getragen werden müssen, entfallen?
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Friedmann, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung des Fluglärmgesetzes sachgerecht ist, wonach bei der Errichtung von Woh-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1982 8333
    Parl. Staatssekretär Spranger
    nungen in Lärmschutzbereichen qualifizierter Schallschutz vorgesehen werden muß. Ein Verzicht auf obligatorischen Schallschutz in neuen Wohnungen wäre mit dem Schutzgedanken des Gesetzes unvereinbar. In erster Linie hätten wohl die Mieter neuer Wohnungen in der Schutzzone 2 unter einer solchen Änderung zu leiden. Im übrigen liegt es auch im Interesse der Erwerber von Wohnungen, sich darauf verlassen zu können, daß ein angemessener Schallschutz tatsächlich eingebaut ist. Wie die Bundesregierung zuletzt auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Frau Will-Feld am 12. November 1982 — Protokoll der 128. Sitzung, Anlage 41 zu Frage 77 — dargelegt hat, beabsichtigt sie nicht, eine Änderung dieser Rechtslage anzustreben.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Bernhard Friedmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wäre es möglich, dann wenigstens das Verursacherprinzip zur Geltung kommen zu lassen, indem diejenigen, die den Fluglärm verursachen, nämlich die NATO, den Bewohnern die Kosten, welche durch Bauauflagen entstehen, erstatten, oder wäre es, falls das aus finanziellen Gründen nicht möglich sein sollte, wenigstens möglich, die Bauauflagen in Empfehlungen umzuwandeln, damit die lärmgeprüfte Bevölkerung nicht zusätzlich zu der Plage auch noch die Kosten zu tragen hat?
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Friedmann, das Fluglärmgesetz verpflichtet den Halter eines Flugplatzes zur Zahlung von Entschädigungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden in Schutzzone 1. Es liefert ferner die rechtliche Grundlage für eine Reihe von Regelungen zur lärmoptimalen Durchführung des Flugbetriebes, z. B. lärmarme Start- und Landeverfahren, lärmarme Streckenführungen, Errichtung von Lärmschutzhallen für Standläufe.
    Die Errichtung neuer Wohnungen im Lärmschutzbereich sollte zur Vermeidung neuer Lärmbelastungssituationen eigentlich unterbleiben.
    In der Schutzzone 2 wird die Errichtung zwar toleriert, aber nur, wenn qualifizierter Schallschutz von vornherein vorgesehen wird.
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung schafft derjenige die Ursache für die Problemsituation, der trotz vorhandener Lärmbelastung eine Wohnung oder eine entsprechende schutzwürdige Einrichtung schaffen will. Es steht im Einklang mit dem Verursacherprinzip, wenn dieser die Kosten für den erforderlichen Schallschutz trägt. Wie Untersuchungen zeigen, liegen die Mehrkosten für den vorgeschriebenen baulichen Schallschutz bei Neubauten in Schutzzone 2 erheblich unter 2 % der Baukosten. Sie amortisieren sich rasch durch bessere Wärmedämmung und Energieminderverbrauch. Das bedeutet also hier, daß die gesetzlichen Regelungen durchaus unter Beachtung des Verursacherprinzips erfolgt sind.