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    Plenarprotokoll 9/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8263 A Verzicht der Abg. Frau Matthäus-Maier und des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 8263 B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 8285 B Aktuelle Stunde betr. Mittelfristige Finanzplanung Wieczorek (Duisburg) SPD 8263 B Glos CDU/CSU 8264A Gärtner FDP 8265 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 8265 D, 8272 D Schlatter SPD 8266 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 8267 C Sieler SPD 8268 C Dr. Friedmann CDU/CSU 8269 D Frau Simonis SPD 8270 C Echternach CDU/CSU 8271 C Frau Traupe SPD 8273 D Dr. Zumpfort FDP 8274 C Schmidt (Baesweiler) CDU/CSU . . . 8275C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 9/2110 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 8276 D Dr. Spöri SPD 8277 D Rentrop FDP 8280 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 8281A Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8281 D Dr. Czichon, Senator der Freien Hanse- stadt Bremen 8284 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 9/2201 —Straßmeir CDU/CSU 8285 C Pauli SPD 8286 D Dr. Riemer FDP 8288 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeffermann, Lintner, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Merker, Dr. Riemer, Rösch, Funke, Frau Noth, Timm und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 9/2125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 9/2195 — Lintner CDU/CSU 8289 C Bernrath SPD 8290 D Merker FDP 8291 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Stand, Entwicklung und mögliche Konsequenzen der 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksachen 9/1366, 9/1771 — Kittelmann CDU/CSU 8293 A Grunenberg SPD 8294 A Funke FDP 8296 B Dr. von Geldern CDU/CSU 8297 D Lange, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 8298 D Dr. Mertes, Staatsminister AA 8301 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Zwischenbericht und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 9/2130 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Zwischenbericht und den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter-Prototypanlage SNR 300 in Kalkar gemäß Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981, 10. Dezember 1981 und 29. April 1982 — Drucksachen 9/2001, 9/2205 — Lenzer CDU/CSU 8304 B Dr. Steger SPD 8307 A Dr.-Ing. Laermann FDP 8309 D Frau Schuchardt fraktionslos 8312 B Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8313 D Gärtner FDP (Erklärung nach § 31 GO) 8315A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zaire über den Luftverkehr — Drucksache 9/2033 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/2170 — 8316 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 24. Juli 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sri Lanka über den Luftverkehr — Drucksache 9/2032 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/2171 — 8316B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen — Drucksache 9/1713 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/2174 — 8316 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 9/1909 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/2173 — 8316 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz) — Drucksache 9/1910 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/2169 — 8316 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes — Drucksache 9/2086 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/2183 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/2182 — 8317A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 9/1905 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/2107 — 8317 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 III Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kürzung des Amtsgehalts der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksache 9/2028 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/2176 — 8317 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1982 (Bundesbesoldungs-und -versorgungsanpassungsgesetz 1982) — Drucksache 9/1912 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/2206 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/2193 — 8317 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/2119 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/2223 — 8318 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 9/2068 — 8318 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1878 — 8318C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes — Drucksache 9/2172 — 8318 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Daubertshäuser, Curdt, Kretkowski, Pauli, Wimmer (Eggenfelden) und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 9/2128 — 8318 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes — Drucksache 9/2191 — 8318 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) — Drucksache 9/2140 — 8319A Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/2095 — 8319 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministers für Verkehr 1980 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes —Drucksachen 9/89, 9/2175 — 8319 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (ein - schließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1980 — Drucksache 9/2108 — 8319 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 3511 Tit. 698 02 — Abgeltung von Schäden —— Drucksachen 9/2020, 9/2120 — . . . . 8319 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 05 02 Tit. 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen —— Drucksachen 9/2044, 9/2121 — . . . . 8319 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/82 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1982) — Drucksachen 9/2042, 9/2180 — . . . 8319 D Nächste Sitzung 8320 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8321*A Anlage 2 Ausgaben der Bundesländer für das Wohnungswesen im Jahr 1981 MdlAnfr 38 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8321*C Anlage 3 Strategische Bedeutung eines Entwicklungslandes als Kriterium für die Vergabe von Entwicklungshilfe MdlAnfr 48 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Warnke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8321* D Anlage 4 Kriterien des Bundesministers Dr. Warnke bei der Vergabe von Entwicklungshilfe; Einhaltung des Bundestagsbeschlusses vom 5. März 1982 MdlAnfr 49, 50 26.11.82 Drs 09/2184 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8321*D Anlage 5 Auswirkungen der Entwicklungspolitik des Bundesministers Dr. Warnke auf die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel-und Südamerikas MdlAnfr 51, 52 26.11.82 Drs 09/2184 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8322*A Anlage 6 „Widerstreitende Interessen" bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sowie deren Abstimmung durch Bundesminister Dr. Warnke mit den USA MdlAnfr 53, 54 26.11.82 Drs 09/2184 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8322* C Anlage 7 Kriterien des Bundesministers Dr. Warnke bei der Vergabe von Entwicklungshilfe MdlAnfr 55, 56 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Luuk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8322* D Anlage 8 Reduzierung der Zahl der bodengestützten Marschflugkörper und Pershing- II-Flugkörper in der Bundesrepublik Deutschland; amerikanisch-sowjetische Gespräche über eine Nullösung für bodengestützte nukleare Mittelstreckenraketen MdlAnfr 68, 69 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8323*A Anlage 9 Ausschaltung der beiden autorisierten Banken zugunsten der National Bank of Fort Sam Houston durch Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut MdlAnfr 73 26.11.82 Drs 09/2184 Weiß CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8323* A Anlage 10 Modernisierung chemischer Kampfstoffe der US-Stationierungsstreitkräfte MdlAnfr 74 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8324* A Anlage 11 Maßnahmen der Bundesregierung seit 1982 zur Durchsetzung eines überprüfbaren Verbots von C-Waffen MdlAnfr 77 26.11.82 Drs 09/2184 Duve SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8324* B Anlage 12 Hilfe der Bundesregierung für den durch ein türkisches Militärgericht verurteilten Deutschen Ralph Braun MdlAnfr 83 26.11.82 Drs 09/2184 Lambinus SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8325* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 V Anlage 13 Deutsch-sowjetische Gespräche über die Ausreise Volksdeutscher aus der Sowjetunion; Erörterung der Menschenrechtsfrage für Deutsche auf der KSZE-Nachfolgekonferenz in Madrid MdlAnfr 84, 85 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8325* A Anlage 14 Auswirkungen der sowjetischen Kenntnisse über westliche militärische Technologien auf das Wettrüsten; Bemühungen der EG um die Einhaltung internationaler Konventionen MdlAnfr 86, 87 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8326*A Anlage 15 Zahl der durch die sowjetische Intervention in Afghanistan getöteten und der von 1980 bis 1982 geflohenen Afghanen MdlAnfr 88 26.11.82 Drs 09/2184 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8326* C Anlage 16 Einschränkung des Verkaufs von VideoKassetten mit jugendgefährdendem Inhalt durch die freiwillige Selbstkontrolle MdlAnfr 113 26.11.82 Drs 09/2184 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8326* D Anlage 17 Änderungen des Namensrechts für nichteheliche Gemeinschaften MdlAnfr 114 26.11.82 Drs 09/2184 Bergerowski FDP SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8327"C Anlage 18 Änderung der Sorgerechtsregelung des § 1671 BGB MdlAnfr 115 26.11.82 Drs 09/2184 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8327* D Anlage 19 Regelung des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern bei Änderung des § 1671 BGB MdlAnfr 116 26.11.82 Drs 09/2184 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8328* A Anlage 20 Änderung der Sorgerechtsregelung in § 1671 BGB für Kinder unverheirateter Eltern MdlAnfr 117 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8328* C Anlage 21 Verstärkung des Verbraucherschutzes bei der Harmonisierung der versicherungsrechtlichen Bestimmungen in den EG MdlAnfr 164 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 8328* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8263 134. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 3. 12. Dr. Althammer ** 3. 12. Bahner 3. 12. Dr. Bardens ** 3. 12. Bindig 3. 12. Böhm (Melsungen) ** 3. 12. Büchner (Speyer) ** 3. 12. Dr. von Bülow 3. 12. Coppik 3. 12. Egert 3. 12. Eickmeyer ** 3. 12. Dr. Enders ** 3. 12. Engholm 3. 12. Dr. Faltlhauser 3. 12. Ertl 3. 12. Dr. Geßner ** 3. 12. Dr. Haussmann 3. 12. Dr. Holtz ** 3. 12. Horn ** 3. 12. Ibrügger 3. 12. Jansen 3. 12. Junghans 3. 12. Kittelmann ** 3. 12. Lagershausen 3. 12. Lampersbach 3. 12. Lemmrich ** 3. 12. Lenzer ** 3. 12. Löffler 3. 12. Dr. Marx 3. 12. Mischnick 3. 12. Dr. Müller ** 3. 12. Müller (Bayreuth) 3. 12. Frau Pack ** 3. 12. Rainer 3. 12. Reddemann ** 3. 12. Rösch ** 3. 12. Frau Roitzsch 3. 12. Schlaga 3. 12. Schmidt (Hamburg) 3. 12. Schmidt (München) ** 3. 12. Schmidt (Würgendorf) ** 3. 12. Dr. Solms 3. 12. Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim ** 3. 12. Graf Stauffenberg 3. 12. Stockleben 3. 12. Dr. Struck 3. 12. Dr. Unland ** 3. 12. Dr. Vohrer ** 3. 12. Wartenberg (Berlin) 3. 12. Weiskirch 3. 12. Wischnewski 3. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 38): Wie hoch waren die eigenen finanziellen Anstrengungen der einzelnen Bundesländer (Nettoausgaben) für das Wohnungswesen (in der Abgrenzung Oberfunktion 41) im Jahr 1981? Die Nettoausgaben der einzelnen Bundesländer für das Wohnungswesen in der Oberfunktion 41 der Landes-Haushaltspläne liegen für das Jahr 1981 noch nicht vor. Für das Jahr 1980 lauten die Zahlen wie folgt: Baden-Württemberg 613 Millionen DM Bayern 878 Millionen DM Berlin 1 010 Millionen DM Bremen 118 Millionen DM Hamburg 194 Millionen DM Hessen 498 Millionen DM Rheinland-Pfalz 203 Millionen DM Niedersachsen 361 Millionen DM Nordrhein-Westfalen 2 092 Millionen DM Saarland 33 Millionen DM Schleswig-Holstein 202 Millionen DM Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Osswald (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 48): Bedeutet dies für Bundesminister Dr. Warnke, daß die strategische Bedeutung eines Entwicklungslands im Ost- West-Konflikt und seine Parteinahme in diesem Konflikt entscheidendes Kriterium für die Vergabe von Entwicklungshilfe sein wird? (Die Frage schließt an die Frage 47 des Abg. Dr. Osswald an, die mündlich beantwortet wurde; vgl. 133. Sitzung, Seite 8232 B) Bundesminister Dr. Warnke hat den Begriff „Ost-West-Konflikt" überhaupt nicht gebraucht. Die deutsche Entwicklungspolitik ist von ihrer Anlage und Zielsetzung her als Instrument der Einflußnahme im Ost-West-Konklikt nicht geeignet. Es ist eine der wesentlichen Zielsetzungen unserer auf Partnerschaft und echte Blockfreiheit ausgerichteten Politik, daß der Ost-West-Konflikt nicht auf die Dritte Welt übertragen wird. Dort, wo sich ein Staat der Dritten Welt in die Hegemonialstrategie der Sowjetunion einfügt, ist allerdings eine Lage gegeben, die die Bundesregierung mitberücksichtigen muß. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 49 und 50): 8322* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 Inwiefern befindet sich die Bundesregierung damit noch im Einklang mit dem von Bundesminister Dr. Warnke als „wertvolles Startkapital" bezeichneten einstimmig verabschiedeten Bundestagsbeschluß zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung vom 5. März 1982, in dem als vorrangige Vergabekriterien bezeichnet worden sind die Verwirklichung der Menschenrechte, die Verwirklichung sozialen Fortschritts und sozialer Gerechtigkeit sowie die Gewährung gewerkschaftlicher Freiheiten und Bemühungen um den Aufbau demokratischer Strukturen? An welche bevorzugt zu unterstützende Länder denkt der Bundesminister Dr. Warnke? Zu Frage 49: Die Zielsetzung der Nordatlantischen Allianz steht in keinem Widerspruch zu dem einstimmig verabschiedeten Bundestagsbeschluß zur Entwicklungspolitik vom 5. März 1982. Zu Frage 50: Die Bundesregierung denkt besonders an Länder, die Eigenanstrengungen zum Aufbau entwicklungsfördernder Strukturen unternehmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 51 und 52): Wie definiert Bundesminister Dr. Warnke im Licht der Orientierung seiner Entwicklungspolitik an der Stärkung des Nordatlantischen Bündnisses, der Bedeutung der Entwicklungsländer im Ost-West-Konflikt und ihrer marktwirtschaftlichen Ausrichtung „wahre, wirkliche Blockfreiheit"? Wie wird sich die Absicht von Bundesminister Dr. Warnke, bei der Bewertung der Probleme Mittel- und Südamerikas „den Stellenwert" der USA zu berücksichtigen, in der konkreten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden Staaten auswirken? Zu Frage 51: Bundesminister Warnke befindet sich mit seinen Erklärungen zur Blockfreiheit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung, daß echte Blockfreiheit gleichbedeutend ist mit der Wahrung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Staaten der Dritten Welt sowie mit der Ablehnung jeder Politik der Vorherrschaft, der Intervention und der Einmischung. Diese Auffassung kommt auch in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 zum Ausdruck und ist zuletzt in der gemeinsamen Erklärung über den offiziellen Besuch des Bundeskanzlers in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 16. November 1982 bekräftigt worden. Zu Frage 52: Die Bundesregierung wird, und dies hat Bundesminister Warnke ausdrücklich auf der Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung herausgestellt, sich mit der amerikanischen Regierung über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Mittel- und Südamerika konsultieren. Die Eigenständigkeit der deutschen Entwicklungspolitik gegenüber Lateinamerika wird dadurch nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch für die von der Bundesregierung mit angeregte entwicklungspolitische Initiative der EG in Zentralamerika. Bundesminister Warnke hat gegenüber anwesenden Vertretern der USA klargestellt, daß es selbstverständlich unterschiedliche Auffassungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA in Fragen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit geben könne und geben werde. Es komme dieser Bundesregierung jedoch darauf an, im Einzelfall gemeinsam Lösungen zu finden, die dem Geist gemeinsamer Bündnispartnerschaft entsprechen. Bundesminister Warnke hat ausdrücklich erklärt, er gehe davon aus, daß dies intern auch die Vorgängerin der Regierung Kohl getan habe. Der einzige Unterschied sei, daß die Regierung Kohl sich offen zu diesem Grundsatz der Bündnistreue bekenne. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 53 und 54): Welche Einzelfälle „widerstreitender Interessen" gegenüber den USA kann sich Bundesminister Dr. Warnke in der Nord-Süd-Politik vorstellen? Wird der Bundesminister Dr. Warnke Entscheidungen zur Vergabe von Entwicklungshilfe künftig mit der amerikanischen Regierung abstimmen? Zu Frage 53: Die westliche Haltung in nord-süd-politischen Fragen wird im Rahmen der OECD und z. B. auch bei den Wirtschaftsgipfeln laufend abgestimmt. Dabei ist es gelungen, gemeinsame Grundpositionen zu erarbeiten, z. B. die Unterstützung von Stabilität, Unabhängigkeit und echter Nichtgebundenheit der Staaten der Dritten Welt. Zu Frage 54: Ihre Entscheidungen trifft die Bundesregierung selbstverständlich autonom. Sie wird aber auch in Zukunft ihre Entwicklungspolitik mit den anderen westlichen Gebern und in den bekannten internationalen Gremien abstimmen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 55 und 56): Wird der Bundesminister Dr. Warnke künftig Entwicklungsländer mit marktwirtschaftlicher Ausrichtung ihrer Wirtschaftsstruktur bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bevorzugen? Wie kann Bundesminister Dr. Warnke eine Politik der Vergabe von Entwicklungshilfe, die sich orientiert an der Stärkung des Nordatlantischen Bündnisses, der Bedeutung der Entwicklungsländer im Ost-West-Konflikt und der markt- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8323* wirtschaftlichen Ausrichtung, vereinbaren mit der Regierungserklärung des Bundeskanzlers, in der die Unterstützung wahrer, wirklicher Blockfreiheit zugesagt wurde? Zu Frage 55: Das Bemühen eines Landes, nach Möglichkeit marktwirtschaftliche Elemente in die Wirtschaftsstrukturen einzufügen, ist ein wichtiges Kriterium unter anderen Kriterien. Eigenanstrengungen des Landes und der gewährte Raum für Eigeninitiative bestimmen über die Wirksamkeit deutscher Entwicklungshilfe. Zu Frage 56: Es ist unsere Politik, einer Übertragung des Ost-West-Konfliktes auf die Dritte Welt entgegenzuwirken. Die Formulierung „Ost-West-Konflikt" ist von Bundesminister Warnke weder wörtlich noch sinngemäß verwendet worden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 68 und 69): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 83 der Versammlung der Westeuropäischen Union sicherzustellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Vorbereitungen für die ab 1983 vorgesehene Dislozierung der vereinbarten Zahlen von bodengestützten Marschflugkörpern und Pershing-II-Flugkörpern weitergehen abzüglich eventuell vorher im Rahmen der INF-Gespräche vereinbarter Reduzierungen? Ist die Bundesregierung weiter bereit, entsprechend der erwähnten Empfehlung der Versammlung der Westeuropäischen Union darauf zu drängen, daß die Sowjetunion dem westlichen Vorschlag einer beiderseitigen Nullösung für bodengestützte nukleare Mittelstreckenraketen zustimmt, und darauf hinzuwirken, daß die amerikanisch-sowjetischen Gespräche schrittweise fortgeführt werden, um auch andere Waffensysteme einzubeziehen? Zu Frage 68: Ich darf Sie auf die Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Kohl vom 13. Oktober 1982 verweisen, in der er ausführte: Die Bundesregierung steht uneingeschränkt zum Doppelbeschluß der NATO von 1979, zu jenem Beschluß, der Verhandlungen über die Reduzierung und Begrenzung sowjetischer und amerikanischer nuklearer Mittelstreckensysteme bietet. Sie wird die Beschlüsse erfüllen und nach innen vertreten: den Verhandlungsteil und — wenn notwendig — auch den Nachrüstungsteil. Die Vorbereitungen für eine evtl. notwendig werdende Stationierung amerikanischer Mittelstrekkensysteme in der Bundesrepublik Deutschland ab Ende 1983 verlaufen planmäßig. Sollten die intensiven, von uns nachdrücklich unterstützten Anstrengungen unserer amerikanischen Verbündeten bis dahin nicht zu einem konkreten Verhandlungsergebnis in Genf führen, so wird die gemäß NATO- Doppelbeschluß vorgesehene Stationierung beginnen. Im übrigen wird darauf verwiesen, daß das Kommunique zum NATO-Doppelbeschluß in Ziff. 11 ausdrücklich feststellt, daß der Bedarf der NATO an nuklearen Mittelstrecken-Systemen im Licht konkreter Verhandlungsergebnisse geprüft werden soll. Die Bundesregierung befindet sich demnach in Übereinstimmung mit der Empfehlung 383 der Versammlung der WEU. Zu Frage 69: Ja. Die Bundesregierung tritt unverändert für die von den USA nach Abstimmung im Bündnis vorgeschlagene beiderseitige Null-Lösung und damit für ein Ergebnis der ersten Phase der Genfer INF-Verhandlungen ein, bei dem USA und SU weltweit auf landgestützte nukleare Mittelstreckenflugkörper größerer Reichweite verzichten. Dieser Vorschlag entspricht der Auffassung des Bündnisses, daß es notwendig ist, diejenigen nuklearen Systeme vorrangig rüstungskontrollpolitisch zu erfassen, die von beiden Seiten als besonders bedrohlich empfunden werden. Die Bundesregierung hält ferner an ihrer Unterstützung für die amerikanische Verhandlungsposition fest, wonach zur Ausschließung von Umgehungsmöglichkeiten nukleare Waffensysteme unterhalb dieser Reichweite von einer in Genf zu vereinbarenden Regelung erfaßt werden müssen. Sie tritt ferner dafür ein, daß andere nukleare Systeme mittlerer Reichweite in einer künftigen Phase der Verhandlungen einbezogen werden sollen, nachdem eine befriedigende Lösung für die bodengestützten Mittelstreckenflugkörper erreicht ist. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 73): Sind der Bundesregierung Bestrebungen des US-Verteidigungsministeriums bekannt, eine Änderung des § 72 Abs. 1 a (1) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenvertrag zu erreichen, um an Stelle der einen oder der beiden bereits autorisierten Banken, nämlich der „American Express International Banking Corperation" und der „Chase Manhattan Bank", die „National Bank of Fort Sam Houston" zu etablieren? Der Bundesregierung liegen von amerikanischer Seite keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die von Ihnen erwähnten beiden Banken, die im Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Doppelstatut aufgeführt sind, durch eine andere Bank ersetzt werden sollen. Eine weitere Bank könnte unter den besonderen Bedingungen des Zusatzabkommens nur dann tätig werden, wenn gemäß Art. 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens besonders bilaterale Absprachen, in der Regel auf diplomatischem Wege, getroffen werden. Seitens der amerikanischen Botschaft wurden kürzlich mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesmini- 8324* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 sterium der Finanzen offiziell Fragen erörtert, die im Zusammenhang mit einer Ausweitung des Serviceangebots der „American Express Banking Corperation" für die amerikanischen Streitkräfte stehen. Hieraus ist zu schließen, daß die „Amercian Express Banking Corporation" weiterhin in diesem Bereich tätig bleibt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 74): Ist die US-Regierung inzwischen an die Bundesregierung mit der Bitte um Modernisierung der chemischen Kampfstoffe bei den US-Streitkräften herangetreten, und wie hat bzw. wird die Bundesregierung auf diese Bitte reagieren? Präsident Reagan hat bekanntlich im Februar d. J. in den Erläuterungen zu der amerikanischen Absicht, neuartige chemische Kampfmittel herzustellen, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es keinerlei Pläne für eine Stationierung dieser Kampfmittel außerhalb der Vereinigten Staaten gibt. Die Produktion dieser Kampfmittel soll frühestens 1984 aufgenommen werden. An dieser Sachlage hat sich nichts geändert. Die amerikanische Regierung hat sich daher in der angesprochenen Frage auch nicht an die Bundesregierung gewandt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 77): Welche Maßnahmen sind in den vergangenen zwölf Monaten von seiten der Bundesregierung getroffen worden, um ein umfassendes, verifizierbares C-Waffenverbot durchzusetzen, und gibt es bereits Erfolge'? Auch für die neue Bundesregierung ist ein umfassendes und nachprüfbares Verbot aller chemischen Waffen von vorrangiger Bedeutung, wie Bundeskanzler Kohl am 13. Oktober 1982 in seiner Regierungserklärung unterstrichen hat. Als einziges Land, das auf die Herstellung von chemischen Waffen vertraglich verzichtet und im Rahmen der WEU internationalen Kontrollen dieses Verzichts zugestimmt hat, spielt die Bundesrepublik Deutschland bei den Bemühungen um ein C-Waffen-Verbotsabkommen eine führende Rolle. Bei den Verhandlungen des Genfer Abrüstungsausschusses über ein solches Verbotsabkommen hat sich bisher das Problem der Nachprüfbarkeit (Verifikation) des Abkommens als das hauptsächliche Hindernis erwiesen, während in anderen Bereichen wichtige Annäherungen erreicht werden konnten. Verifikation im Bereich der C-Waffen ist deshalb von so entscheidender Bedeutung, weil die sogenannten nationalen technischen Mittel wie z. B. Satellitenüberwachung hier weitgehend ausfallen. Gestützt auf ihre spezifischen Erfahrungen, hat die Bundesregierung sich in diesem Jahr auf praktikable und konstruktive Beiträge zur Lösung des zentralen Verifikationsproblems konzentriert und dargetan, daß internationale Kontrollen möglich sind, ohne daß dabei Geschäftsgeheimnisse ausgespäht werden. So hat sie dem Genfer Abrüstungsausschuß und der Zweiten Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung drei viel beachtete Arbeitspapiere vorgelegt. Darin schlägt die Bundesregierung die Einsetzung eines aus Sachverständigen bestehenden ständigen internationalen Beratergremiums vor, das für die Nachprüfung des Abkommens zuständig sein soll; dieses Gremium muß auch die Befugnis zu Ortsinspektionen haben. Ortsinspektionen sind erforderlich, um etwaige Verdachtsmomente zu klären, aber auch um sicherzustellen, daß z. B. keine chemischen Waffen entgegen den Bestimmungen des Abkommens in dem Teil der chemischen Industrie hergestellt werden, der dazu in der Lage wäre, d. h. in den Fabriken, die phosphororganische Verbindungen produzieren. Um die Lösung des Verifikationsproblems weiter zu vereinfachen, haben wir ein Losverfahren vorgeschlagen. So soll nur noch ein gewisser Prozentsatz der Anlagen zur Inspektion durch das Los bestimmt werden. In unserem dritten Papier, das dem Genfer Abrüstungsausschuß im September, also erst kurz vor Ende seiner Jahressitzung 1982 vorgelegt wurde, sind unsere Vorschläge in Vertragssprache, d. h. als Teil eines Abkommens, formuliert. Unsere Vorschläge haben maßgeblich dazu beigetragen, daß die C-Waffen-Diskussion im Genfer Abrüstungsausschuß im Jahre 1982 so intensiv wie noch nie zuvor geführt worden ist. Die Diskussion, die noch nicht abgeschlossen ist, wird Mitte Januar 1983, wenn die Genfer C-Waffen-Arbeitsgruppe wieder zusammentritt, fortgeführt. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß ihre Vorschläge zu konkreten Fortschritten beitragen. Immerhin hat die Sowjetunion, die bisher bindende Ortsinspektionen kategorisch ablehnte und statt dessen nur auf nationale Maßnahmen abstellte, eine erste Bewegung gezeigt: In ihren letzten Vorschlägen erkennt sie zum ersten Mal internationale Ortsinspektionen im Prinzip an — dies allerdings nur in zwei Randbereichen, nämlich bei der Vernichtung von C-WaffenVorräten (nicht dagegen von C-Waffen-Fabriken) sowie bei der Produktion der nach dem künftigen Abkommen erlaubten Höchstmenge von 1 t supertoxischer Substanzen. Die Bundesregierung wertet dies als einen Schritt in die richtige Richtung und hofft, daß der Osten zunehmend zu der Erkenntnis gelangt, daß eine zuverlässige Verifikation im Interesse aller Beteiligten liegt. Seien Sie versichert, daß die Bundesregierung auch künftig in ihren nachdrücklichen Bemühungen um eine vollständige und kontrollierte Abschaffung aller chemischen Waffen nicht nachlassen wird. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8325* Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 83): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den von einem türkischen Militärgericht zu 16 Monaten Haft verurteilten deutschen Staatsangehörigen Ralph Braun zu befreien? Die Bundesregierung hat den Fall Braun mehrfach gegenüber der türkischen Regierung angesprochen. Bundesminister Genscher hat bei seinem Besuch in der Türkei am 20. November 1982 den Fall mit Außenminister Türkmen erörtert und sich nachdrücklich für eine rasche Abwicklung des Berufungsverfahrens und vor allem für eine baldige Freilassung von Herrn Braun eingesetzt. In gleichem Sinne habe ich den Fall gegenüber Außenminister Türkmen angesprochen. Auch der deutsche Botschafter in Ankara hat beim türkischen Außenminister in dieser Sache demarchiert. Mit dem türkischen Geschäftsträger ist der Fall Braun im Auswärtigen Amt erörtert worden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 84 und 85): Hat die Bundesregierung bei den jüngsten Gesprächen mit Repräsentanten der Sowjetunion die Sorge um die Ausreise der Sowjetbürger deutscher Volkszugehörigkeit zum Ausdruck gebracht, und hat sie bejahendenfalls befriedigende Antworten erhalten? In welcher Weise hat die Bundesregierung während der zur Zeit stattfindenden KSZE-Nachfolgekonferenz in Madrid die den Deutschen entgegen der KSZE-Schlußakte vorenthaltenen Menschenrechte vorgetragen? Zu Frage 84: Die große Sorge um den Rückgang der Rückführung und Familienzusammenführung Rußlanddeutscher veranlaßte die neue Bundesregierung, schon bei den ersten Kontakten mit führenden Persönlichkeiten der Sowjetunion ihre Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen, und zwar — am 5. Oktober in New York durch Bundesminister Genscher gegenüber Außenminister Gromyko und — am 7. Oktober in Bonn durch den Bundeskanzler gegenüber dem Ministerpräsidenten der RSFSR, Solomenzew. Das Problem wurde erneut am 16. November in Madrid an die sowjetische KSZE-Delegation herangetragen. Bundesminister Genscher hat bei seinem Gespräch überdies eine graphische Darstellung überreicht, aus der der rapide Rückgang der Ausreisezahlen einprägsam ersichtlich ist. Er bat, die Frage im Geiste der Beziehungen zwischen beiden Ländern, der abgeschlossenen Verträge und der Schlußakte von Helsinki die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu widmen und sich dafür einzusetzen, daß Ausreisen wieder im alten Umfang genehmigt werden. Dabei erinnerte er an die Zusage von Generalsekretär Breschnew. Auch der Bundeskanzler sprach die Wohlwollenserklärung Breschnews mit der Bitte an, die sowjetische Regierung möge sie mit Nachdruck in die Tat umsetzen. Am 15. November nutzte der Herr Bundespräsident in Moskau sein Gespräch mit dem neuen sowjetischen Parteichef Andropow, Fragen der Familienzusammenführung zu erörtern. Obwohl die vier Ansprachen in sechs Wochen noch keine Ergebnisse zeitigen können, ist bemerkenswert, daß die sowjetische Führung nach Bekundung des neuen Generalsekretärs der KPdSU die Wichtigkeit dieser Frage für die bilateralen Beziehungen versteht. Die Bundesregierung hofft, daß diesem Verständnis entsprechende politische Entscheidungen und Taten folgen werden. Zu Frage 85: Die Bundesregierung betrachtet es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben, für die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Deutschen einzutreten. Dies gilt nicht nur für die Deutschen in der DDR, sondern auch für die Deutschstämmigen in der Sowjetunion und in den anderen Ländern des Warschauer Paktes. Das Madrider KSZE-Folgetreffen ist derzeit das einzige Forum, wo Regeln für die Verbesserung des Loses dieser Menschen ausgehandelt werden können und wo diese Thematik auch auf der Tagesordnung steht. Einige wichtige Verbesserungen auf dem Gebiet der Familienzusammenführung konnten bereits provisorisch vereinbart werden, d. h. sie würden bei einer Einigung auf ein Gesamtschlußdokument darin enthalten sein. Über weitere Verbesserungen auf dem Gebiet der Information wird noch verhandelt. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam, wie die Schlußakte von Helsinki, insbesondere das Menschenrechtsprinzip und die Bestimmungen des Korbes III, in den KSZE-Teilnehmerstaaten in die Tat umgesetzt werden. Dabei hat es bedauerlicherweise Rückschläge gegeben, zuletzt insbesondere bei der Familienzusammenführung aus der SU und aus Rumänien und bei den Besuchsreisen in die DDR (Erhöhung des Zwangsumtauschs). Diese und andere Rückschläge hat die deutsche Delegation seit Beginn des Madrider Haupttreffens im November 1980 und während aller bisherigen Phasen nüchtern und klar kritisiert verbunden mit der Anmahnung von Verbesserungen und zwar sowohl auf den Plenarversammlungen als auch auf den Sitzungen der verschiedenen Arbeitsorgane. In zusätzlichen bilateralen Gesprächen hat die deutsche Delegation diese Thematik ebenfalls aufgegriffen. Diese Praxis ist selbstverständlich nach Wiederbeginn des Treffens am 9. November 1982 weiterge- 8326* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 führt worden. Auch in Zukunft wird sich daran nichts ändern. Über Art und Umfang ihrer Bemühungen um menschliche Verbesserungen im West-Ost-Verhältnis hat die Bundesregierung wiederholt berichtet. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 86 und 87): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des stellvertretenden Sprechers des State Department, Alan Romberg, daß die Sowjetunion „beträchtliche Mengen militärisch relevanter Technologien aus dem Westen durch intensive legale und illegale Anstrengungen" erhalten hätte und die Auffassungen eines amerikanischen Senatsausschusses, daß die der Sowjetunion zugänglichen neuesten Fortschritte westlicher Technologien über Agenten, öffentlich zugängliche Regierungsdokumente, wissenschaftlichen Austausch, Handelsgesellschaften und Wirtschaftsbeziehungen die Rüstungsspirale nur beschleunigen, da der Westen den mit Hilfe westlicher technologischer Fortschritte entwickelten neuesten sowjetischen Waffen immer neue Generationen von Abwehrwaffen entgegensetzen müsse? Begrüßt die Bundesregierung die Aufforderung des EG-Wirtschafts- und Sozialausschusses an die EG-Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zu verstärken, damit die Einhaltung internationaler Konventionen garantiert wird, und welche konkreten Schritte beabsichtigt sie, allein und mit anderen EG-Staaten in diesem Bemühen zu unternehmen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des stellvertretenden Sprechers des State Departments, daß die Sowjetunion „beträchtliche Mengen militärisch relevanter Technologien aus dem Westen durch intensive legale und illegale Anstrengungen" erhalten hat. Die Bundesregierung steht mit ihren Freunden und Verbündeten in engem Kontakt, um den Transfer militärisch relevanter Technologien zu kontrollieren und — soweit sicherheitspolitisch notwendig — zu unterbinden. Diesem Ziel dienen die laufenden Verhandlungen zur Revision der COCOM-Listen und zur Intensivierung der Ausfuhrkontrollen. Wir wirken dabei auf eine einheitliche und straffe Handhabung der Embargovorschriften hin. Die Auffassung eines amerikanischen Senatsausschusses, daß der Transfer militärisch relevanter Technologien über Agenten, öffentlich zugängliche Regierungsdokumente, wissenschaftlichen Austausch, Handelsgesellschaften und Wirtschaftsbeziehungen erfolgt und dadurch die Rüstungsspirale beschleunigt wird, kann die Bundesregierung nur mit Einschränkungen teilen. In dieser Frage sind die Verhältnisse von Land zu Land verschieden. So ist z. B. zu verneinen, daß öffentlich zugängliche Regierungsdokumente der Bundesrepublik Deutschland Daten enthalten, die das Sicherheitsbedürfnis der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Im übrigen wird auf die ausführliche Beantwortung der einschlägigen Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6. Juni 1982 (Stenographische Berichte, 9. Wahlperiode, 106. Sitzung, S. 6430 ff.) und auf die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wimmer und der Fraktion der CDU/CSU vom 10. August 1982 (BT-Drucksache 9/1864) hingewiesen. Zu Frage 87: Ja, und im übrigen verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben von Staatsminister Dr. Mertes vom 9. November 1982. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 88): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Opfer an Menschenleben die sowjetische Aggression gegen das afghanische Volk bisher insgesamt gefordert hat, und wie viele Flüchtlinge Afghanistan von Januar 1980 bis heute verlassen haben? Gesicherte Angaben über die Zahl der Menschenleben, die die sowjetische Aggression gegen Afghanistan gefordert hat, liegen nicht vor. Es muß davon ausgegangen werden, daß die Kampfhandlungen hohe Verluste, besonders auf Seiten der Zivilbevölkerung fordern. Die Zahl der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan ist seit Dezember 1979 von 400 000 auf rund 2,8 Millionen angestiegen. Über die Zahl afghanischer Flüchtlinge, die in diesem Zeitraum in Iran Zuflucht gefunden haben, liegen keine sicheren An- gaben vor. Schätzungen belaufen sich auf mindestens 500 000. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 113): Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgschancen, mit dem geltenden Strafrecht gegen die Verbreitung von Video-Kassetten pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts vorzugehen, und meint die Bundesregierung, daß die neulich eingeführte freiwillige Selbstkontrolle der Video-Händler, wie sie z. B. in Neuss praktiziert wird, zur Beschränkung des Verkaufs dieser Video-Kassetten an Minderjährige ausreicht? Ich möchte zunächst darauf aufmerksam machen, daß die Fraktion der SPD unter dem 24. November 1982 eine Kleine Anfrage zu dem gleichen Thema eingebracht hat. Die Bundesregierung wird die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zum Anlaß einer ausführlichen Stellungnahme zu der Problematik nehmen. Ohne diese vorwegnehmen zu können, beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung verfolgt die besorgniserregende Zunahme des Angebots von Video-Kassetten- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8327* filmen, die brutale Quälereien von Menschen und besonders grausame Tötungshandlungen sowie pornographische Darstellungen zum Inhalt haben, mit großer Aufmerksamkeit. Soweit die Verbreitung derartiger Video-Kassettenfilme den Tatbestand des § 131 StGB (Verherrlichung von Gewalt) bzw. des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) erfüllt, reichen die gesetzlichen Regelungen bei strikter Anwendung aus, Auswüchsen auf dem Video-Kassettenmarkt wirksam zu begegnen. Probleme bereiten indes diejenigen Video-Kassettenfilme, auf die § 131 StGB wegen fehlender Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung nicht anwendbar ist. Vor allem bei den Kannibalismus- und Zombie-Filmen, die den Schwerpunkt der derzeitigen öffentlichen Diskussion bilden, stößt eine Subsumtion unter § 131 StGB auf Schwierigkeiten, weil diese Filme in der Regel mangels einer positiven Bewertung der Gewaltätigkeiten weder offen oder verdeckt für Gewalttätigkeiten werben noch Gewalttätigkeiten als harmlos darstellen. Zumindest wird es in der Regel auch am subjektiven Tatbestand fehlen. Diese Problematik hat auch Auswirkungen auf den Jugendschutz nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Gj S). Nach § 6 GjS unterliegen den Verbreitungs- und Werbeverboten des GjS ohne Indizierungsverfahren 1. Video-Kassettenfilme, deren Inhalte die Voraussetzungen des § 131 StGB (§ 6 Nr. 1 GjS) oder des § 184 StGB (§ 6 Nr. 2 GjS) erfüllen, 2. Video-Kassettenfilme, deren Inhalte offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden (§ 6 Nr. 3 GjS). Die Anwendung des § 6 Nr. 1 GjS führt wegen der Verweisung auf § 131 StGB zu den bereits erwähnten Schwierigkeiten. Eine Strafverfolgung auf der Grundlage des § 6 Nr. 3 GjS ist wenig aussichtsreich. Die Praxis sieht diese Vorschrift nämlich nicht als Auffangtatbestand für die durch die Maschen des § 6 Nr. 1 GjS fallenden Filme an, weil sie meint, von § 6 Nr. 3 GjS würden nur solche Filme mit Gewaltdarstellungen erfaßt, deren Grad der Jugendgefährdung den Filmen entspricht, die in § 6 Nr. 1 GjS angesprochen sind. Hieraus ergibt sich, daß nach der geltenden Rechtslage eine strafrechtliche Verfolgung von Gewaltdarstellungen auf Video-Kassetten vor allem dann Erfolg verspricht, wenn eine Kassette von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert worden ist. Daher ist es zu begrüßen, daß die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die allein in letzter Zeit bereits etwa 60 VideoKassettenfilme mit brutalen oder pornographischen Inhalten indiziert hat, seit dem 5. Oktober 1982 personell verstärkt worden ist. Die Bundesregierung prüft nun, ob gesetzgeberische Änderungen im Bereich des § 6 GjS und des § 131 StGB zur Verstärkung des Jugendschutzes angezeigt sind. Auf dem Gebiet pornographischer Darstellungen bestehen derartige Probleme nicht. Die Vorschriften des § 184 StGB und der §§ 21, 6 Nr. 2 GjS bieten ausreichenden strafrechtlichen Jugendschutz. Eine Erweiterung des Pornographieverbots nach § 6 Nr. 2 GjS ist schon deshalb nicht erforderlich, weil diese Vorschrift auch die sog. einfache Pornographie erfaßt. Die Bundesregierung begrüßt, daß die Video-Branche Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, daß beim Vertrieb von Video-Kassetten die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Unter diesem Aspekt wird auch die am 25. Oktober 1982 zwischen Neusser Videohändlern und dem dortigen Jugendamt getroffene Vereinbarung grundsätzlich positiv beurteilt. Ob diese regionale Maßnahme ausreicht, den notwendigen Jugendschutz zu gewährleisten, kann die Bundesregierung jedoch zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen, da ihr die nähreren Einzelheiten nicht bekannt sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Bergerowski (FDP) (Drucksache 9/2184 Frage 114): Sind im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderung der Sorgerechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches in § 1671 entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Änderungen des Namensrechts möglich und vorgesehen, die nichtehelichen Kindern oder Kindern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet, den Namen des Vaters zu übernehmen? Das geltende Recht eröffnet bereits die Möglichkeit, daß ein nichteheliches Kind den Namen seines Vaters erhält. Nach § 1618 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BGB kann der Vater seinem nichtehelichen Kind seinen Familiennamen durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erteilen, wenn er sein Kind anerkannt hat oder wenn seine Vaterschaft rechtskräftig festgestellt ist. Die Namenserteilung bedarf nach § 1618 Abs. 1 Satz 3 BGB der Einwilligung des Kindes und der Mutter. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 9/2184 Frage 115): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Sorgerechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches in § 1671 entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ändern, und in welcher Form ist eine Änderung beabsichtigt? Die Frage ist inhaltsgleich mit der in der Fragestunde vom 24. November 1982 unter Nr. 73 gestellten Frage des Herrn Kollegen Dr. Wittmann. Ich 8328* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 darf auf die Antwort hierzu verweisen (129. Sitzung, Seite 7971 C). Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 9/2184 Frage 116): Sieht die Bundesregierung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die Sorgerechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches in § 1671 zu ändern, eine rechtliche Möglichkeit, gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder auch für solche Eltern vorzusehen, die ohne Eheschließung zusammenleben? Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht nach § 1705 BGB der Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht sieht das Gesetz für die Eltern eines nichtehelichen Kindes nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24. März 1981 (BVerfGE 56, 363 [385f.1) die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung festgestellt und hat diese Auffassung in dem Urteil vom 3. November 1982 zum gemeinsamen Sorgerecht geschiedener Eltern ausdrücklich bestätigt. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen von ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaft rechtfertigen nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts aus der Sicht der Verfassung eine unterschiedliche Behandlung. Die unterschiedlichen Voraussetzungen liegen darin, daß die Parteien einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dadurch, daß sie es ablehnen, ihren Entschluß zur Lebensgemeinschaft in einer bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Form kundzutun, gleichzeitig erreichen wollen, ihre Gemeinschaft ohne Mitwirkung des Staates aufheben zu können. In diese rechtliche Folgenlosigkeit beim Zerbrechen der Verbindung ist ihr Kind einbezogen. Es muß mit der Belastung der jederzeit form- und folgenlos möglichen einseitigen Beendigung der Verbindung seiner Eltern leben und ist daher in besonderem Maße schutzbedürftig. Im Gegensatz zur ehelichen Lebensgemeinschaft, bei der das mit der Eingehung einer Ehe gegenüber dem Partner übernommene Pflichtenverhältnis durch die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwar verändert, aber nicht beendet wird, besteht bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine derartige rechtlich verbindliche personale Verantwortung der Eltern eines nichtehelichen Kindes füreinander nicht einmal im Zeitpunkt ihres Zusammenlebens. Dem entspricht eine eindeutige gesetzliche Regelung, durch die im Interesse des Kindeswohls vermieden wird, daß ein nichteheliches Kind in den Mittelpunkt eines Streits seiner Eltern nach deren Trennung gerät. Zu einer gesetzlichen Änderung der Sorgerechtsregelung für nichteheliche Kinder besteht daher aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum gemeinsamen Sorgerecht der Eltern nach der Scheidung kein Anlaß. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer (FDP) (Drucksache 9/2184 Frage 117): Sind im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderung der Sorgerechtsregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches in § 1671 entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Übernahme des gemeinsamen Sorgerechts von nicht oder nicht mehr verheirateten Eltern Vorbedingungen denkbar und zweckmäßig, wie z. B. Elternverträge, die die Frage des Unterhalts regeln? Für eine Änderung der Sorgerechtsregelung für eheliche Kinder in § 1671 BGB besteht aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 zum gemeinsamen Sorgerecht geschiedener Eltern derzeit kein Anlaß. Ich verweise hierzu auf die Antwort zu der in der Fragestunde vom 24. November 1982 unter Nr. 73 gestellten Frage des Herrn Kollegen Dr. Wittmann (129. Sitzung, Seite 7971 C). Unabhängig davon könnte es sich durchaus als zweckmäßig erweisen, daß Eltern Vereinbarungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge treffen. Solche Vereinbarungen könnten dazu beitragen, spätere Streitigkeiten der Eltern zu vermeiden. Außerdem könnten solche Vereinbarungen dem Richter eine Grundlage für die Entscheidung geben, ob den Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht belassen werden kann. In jedem Falle empfiehlt sich aber eine Vereinbarung über den Unterhalt. Was die Regelung des Sorgerechts für nichteheliche Kinder anbetrifft, ist eine gesetzliche Änderung nicht beabsichtigt. Ich verweise hierzu auf meine Antwort zu der dahin gehenden Frage 116 des Herrn Kollegen Schmidt (Anlage 19). Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 164): Wird die Bundesregierung bei der Harmonisierung der versicherungsrechtlichen Bestimmungen auf europäischer Ebene die Forderungen nach einem verstärkten Verbraucherschutz im Versicherungsbereich angemessen berücksichtigen, und wird sie bei einer Regelung des Widerrufs bei Haustürgeschäften keine Ausnahme für Versicherungsverträge zulassen? Die Bundesregierung setzt sich bei der Harmonisierung des Versicherungsvertragsrechts und bei der Angleichung der Rechtsvorschriften bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachdrücklich für eine Beibehaltung des im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Standards des Verbraucherschutzes ein und unterstützt auf europäischer Ebene Bemühungen, den Verbraucherschutz auszubauen. Ob die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für sogenannte Haustürgeschäfte erforderlich ist, bedarf nach Auffassung der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8329* rung noch weiterer Prüfung. In diese Prüfung müssen auch Versicherungsverträge, die durch den Versicherungsvertreter in der Wohnung des Versicherten angebahnt oder abgeschlossen werden, unter Beachtung der Besonderheiten dieses Vertragstyps einbezogen werden. Dabei wird insbesondere die weitere Entwicklung der Beratungen über die Versicherungsvertragsrechts-Richtlinie zu berücksichtigen sein. Versicherungsrechtliche Fragen außerhalb des Versicherungsvertragsrechts, auf die sich innerstaatlich Forderungen nach einem verstärkten Verbraucherschutz beziehen, sind nicht Gegenstand der Harmonisierungsarbeiten auf europäischer Ebene. Ihre Einbeziehung würde wegen der unterschiedlichen Rechts- und Sachlage in den Mitgliedstaaten die ohnehin schwierigen Verhandlungen vollends zum Scheitern verurteilen. Die Bundesregierung ist aber trotz des Widerstands einiger Mitgliedstaaten und der Kommission bestrebt, den in Deutschland erreichten Stand des Verbraucherschutzes im Bereich des Versicherungswesens aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien-Vorschläge über den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im Versicherungsbereich, die Rechtsschutzversicherung und die Kreditversicherung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Steger, es ist schon erstaunlich, mit welcher Geschwindigkeit Sie zu rotieren vermögen, denn wenn ich in jahrelanger enger Zusammenarbeit nicht Gelegenheit gehabt hätte festzustellen, was Ihre eigentliche Meinung ist, kann ich nur meiner
    8310 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982
    Dr.-Ing. Laermann
    Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß sie sich in den letzten vier Wochen so total geändert hat.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das ist ein schneller Brüter!)

    — Ja, manchmal brüten welche ganz langsam und kriegen dann auch nicht die Kurve.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage, über die wir heute zu entscheiden haben, ist doch, ob der Deutsche Bundestag seinen politischen Vorbehalt gegen eine mögliche Inbetriebnahme des SNR 300, eines Prototyps eines Schnellen Brüters, aufheben will oder nicht. Der Deutsche Bundestag hatte schon 1978 einen Beschluß darüber gefaßt, nämlich eine Enquete- Kommission einzusetzen und sie mit der fachlichen Klärung dieser sehr schwierigen Frage zu betrauen. Diese Kommission hat in der 8. Legislaturperiode eine Beschlußempfehlung abgegeben, ohne sich letztendlich über die Inbetriebnahme zu äußern, weil noch nicht für alle Kommissionsmitglieder Evidenz im Hinblick auf die politische Verantwortbarkeit bestand. Die Kommission hat dann für die Nachfolgekommission in der 9. Legislaturperiode empfohlen, noch eine Literaturstudie über den internationalen Stand in der Frage der Höhe der Energiefreisetzung im Auslegungsstörfall zu erstellen; sie sollte darüber hinaus noch eine risikoorientierte Studie in Auftrag geben, an der sowohl Kritiker als auch Befürworter der Schnellbrütertechnologie beteiligt werden sollten.
    Die Studien wurden vorgelegt und in der Kommission ausgewertet. Zusätzlich wurden internationale Experten zur Stellungnahme hinzugezogen und um Disputation gebeten. Die Enquete-Kommission hat dann ihrem detaillierten Auftrag entsprechend einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem sie mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder zu der Auffassung gelangt, daß das Risiko — das war die eigentliche Aufgabe der Kommission — eines Schnellbrutreaktors des Typs SNR 300 kleiner ist oder allenfalls in der Bandbreite eines Leichtwasserreaktors des Typs Biblis B, also 1 300 MW, liege. Das war die konkrete Frage, die nach der Beschlußempfehlung der alten Kommission noch zu prüfen war.
    In der Kommission hat dann eine Minderheit entgegen den ursprünglichen Vorstellungen — ich habe das hier schon vorgetragen — andere Argumente berücksichtigt und zu einer ablehnenden Empfehlung herangezogen, und zwar eigenartigerweise von einem Mitglied damit begründet, daß in der Zwischenzeit — nämlich von 1980 bis jetzt — zu wenig für das forcierte Energiesparen getan worden sei, zu wenig Geld für die Erforschung alternativer Energiequellen zur Verfügung gestellt worden sei. Wenn nun kurzfristig 2 Milliarden DM dafür bereitgestellt würden, könne er einer Inbetriebnahmeempfehlung zustimmen. Es waren also offensichtlich keine Sicherheitsbedenken; denn die läßt man sich auch nicht mit 2 Milliarden DM abkaufen. Ich finde, das sind eigenartige Schlußfolgerungen, und mit deren Auswirkungen haben wir uns hier zu beschäftigen.
    In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich nicht auf die technischen Einzelheiten eingehen, sondern lassen Sie mich noch einmal folgendes feststellen.
    Die Aufhebung des politischen Vorbehaltes gegen eine mögliche Inbetriebnahme des SNR 300 ist kein Einstieg in eine Plutoniumwirtschaft. Das hat auch die Enquete-Kommission in der vorigen Legislaturperiode einstimmig festgestellt. Sie ist auch keine Festlegung auf eine in Zukunft mögliche oder notwendige — die Frage steht jetzt nicht an — kommerzielle Brüternutzung. Sie ist auch keine Festlegung auf eine volle Finanzierung des in Frage stehenden Projektes durch den Staat, durch die öffentliche Hand. Die Aufhebung des politischen Vorbehaltes gegen eine mögliche Inbetriebnahme hat — auch nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission in der 8. wie in der 9. Legislaturperiode — keinen Einfluß auf das Genehmigungsverfahren. Dieses Genehmigungsverfahren läuft entsprechend der gegebenen Rechtslage ab.
    Ich möchte wissen, was geschieht, wenn der Vorbehalt des Bundestages nicht aufgehoben wird. Kann die Genehmigungsbehörde nach zwölf Jahren Genehmigungsverfahren, in dem sie die Auflage in Richtung auf eine Inbetriebnahme gemacht hat, am Ende erklären: „Das war alles falsch. Obwohl Sie meine Auflage erfüllt haben, kann ich die Genehmigung zur Inbetriebnahme nicht erteilen"? Auf welcher Rechtsbasis soll denn eine Betriebsgenehmigung versagt werden? Wenn der Bundestag außer seinem politischen Vorbehalt auch einen rechtlichen Vorbehalt hätte machen wollen, dann hätte er konsequenterweise eine Novellierung des Atomgesetzes anstreben müssen.
    Die Aufhebung des politischen Inbetriebnahmevorbehaltes ist eine Voraussetzung dafür — auch darüber, Herr Kollege Steger, waren wir uns in den letzten Monaten im klaren, auch zusammen mit dem damaligen Forschungsminister Herrn von Bülow —, daß die Verhandlungen mit der Wirtschaft — vorwiegend mit der Elektrizitätswirtschaft — bezüglich der Übernahme der Kostensteigerung beim SNR 300, wie aber auch beim THTR, den wir nicht außenvor lassen dürfen, erfolgversprechend geführt werden können. Wenn Sie heute beklagen, daß noch kein Ergebnis vorliegt, dann hängt das entscheidend damit zusammen, daß dieser Vorbehalt des Parlamentes noch nicht aufgehoben worden ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Nun hat eine Kommission von Experten sachverständig festgestellt, daß wir dieses Risiko politisch verantworten könnten, und nun wird gesagt: „Aber die Finanzierung ist nicht gesichert." Irgendwo müssen wir aus diesem Teufelskreis ausbrechen und den ersten Schritt tun. Ich meine, daß dies die Aufhebung des Inbetriebnahmevorbehaltes ist. Wenn die Wirtschaft zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Brütertechnologie in der Zukunft steht, dann wird sie auch bereit sein, dieses Ding zu finanzieren. Wenn sie dazu nicht bereit ist, dann ist das
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1982 8311
    Dr.-Ing. Laermann
    Unternehmen beendet. Aber es scheitert nicht an diesem Parlament.

    (Lenzer [CDU/CSU]: Genau das!)

    Dieses Parlament soll sich doch — verdammt noch mal! — nicht den Schwarzen Peter in die Tasche stecken, daß es für alle Folgen verantwortlich ist, die durch eine solche Entscheidung entstehen.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer? —
Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald B. Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Laermann, darf oder muß ich Ihre eben gemachten Äußerungen so verstehen, daß über die Einführung der Brutreaktortechnologie letztlich die Wirtschaft und nicht die Politik zu entscheiden hat?