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    Plenarprotokoll 9/133 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 133. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 8215A Fragestunde — Drucksache 9/2184 vom 26. November 1982 — Finanzierung der vom Bundesarbeitsministerium angekündigten Rückkehrhilfen für Ausländer MdlAnfr 29 26.11.82 Drs 09/2184 Dreßler SPD Antw PStSekr Franke BMA . 8215D, 8216 A, B, C ZusFr Dreßler SPD 8216 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 8216 B ZusFr Dr. Penner SPD 8216C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8216C Differenzierung arbeitsloser Ausländer nach den Gründen für ihre Arbeitslosigkeit durch das Bundesarbeitsministerium MdlAnfr 30 26.11.82 Drs 09/2184 Dreßler SPD Antw PStSekr Franke BMA . . 8216D, 8217A ZusFr Dreßler SPD 8216D, 8217 A Zahl der illegal beschäftigten Arbeitnehmer sowie Höhe des Ausfalls an Steuern und Sozialabgaben; Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und -entleihung MdlAnfr 31, 32 26.11.82 Drs 09/2184 Gilges SPD Antw PStSekr Franke BMA 8217 B, D, 8218 A, B, C ZusFr Gilges SPD 8217 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 8217 D ZusFr Keller CDU/CSU 8218A ZusFr Dreßler SPD 8218 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 8218C Praxis der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Landesversicherungsanstalten bei der Erteilung der Bescheide für Neurenten MdlAnfr 26, 27 26.11.82 Drs 09/2184 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Franke BMA . . 8218D, 8219 A, B ZusFr Klein (Dieburg) SPD . . . 8218D, 8219 A ZusFr Keller CDU/CSU 8219 B Verunsicherung der Investoren durch Unklarheit über die Neugestaltung des Mietrechts MdlAnfr 33 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 8219 C, D, 8220 A, B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 8219 C, D ZusFr Müntefering SPD 8219 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8220 A ZusFr Bindig SPD 8220 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 8220 C ZusFr Klein (Dieburg) SPD 8220 D ZusFr Dreßler SPD 8220 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Bedenken des Bundesbauministers gegen die Staffelmiete MdlAnfr 34 26.11.82 Drs 09/2184 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . 8221 A, B, C, D, 8222 A ZusFr Müntefering SPD 8221 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8221 C ZusFr Dr. Sperling SPD 8221 D ZusFr Rayer SPD 8221 D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8222A Mittelfristige wohnungspolitische Neukonzentration durch den Bundesbauminister MdlAnfr 35 26.11.82 Drs 09/2184 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8222 B, C, D, 8223 A ZusFr Müntefering SPD 8222 C ZusFr Dr. Sperling SPD 8222 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 8223 A Zustimmung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Verminderung des Baransatzes im Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 1983 trotz Finanzlücke MdlAnfr 39, 40 26.11.82 Drs 09/2184 Offergeld SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8223 B, C, D, 8224 A, B, C, 8225 A, B, C, D, 8226 A, B ZusFr Offergeld SPD . . 8223 B, C, 8224D, 8225A ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 8223 C ZusFr Bindig SPD 8224A, 8225 B ZusFr Brück SPD 8224A, 8225 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . 8224B, 8226A ZusFr Dr. Pohlmeier CDU/CSU 8224 B ZusFr Schmöle CDU/CSU 8225 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8225 C ZusFr Thüsing SPD 8226 A ZusFr Frau Luuk SPD 8226 B Notwendigkeit einer Erhöhung der Baransätze bei Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 1983 angesichts der Finanzlücke MdlAnfr 41 26.11.82 Drs 09/2184 Brück SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 8226 C, D, 8227A, B ZusFr Brück SPD 8226C, D ZusFr Offergeld SPD 8226 D ZusFr Thüsing SPD 8227 A ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 8227 B ZusFr Frau Luuk SPD 8227 B Barabflüsse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bis zum 31. Oktober 1982 sowie verbleibende Mittel für das Haushaltsjahr 1982 MdlAnfr 42 26.11.82 Drs 09/2184 Brück SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 8227 C, 8228 A, B, C ZusFr Brück SPD 8228 A ZusFr Offergeld SPD 8228 B ZusFr Dr. Holtz SPD 8228 B Einhaltung völkerrechtlicher Zusagen aus dem Haushalt 1983 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit; Abweichungen beim Vollzug des Einzelplans 23 in den Jahren 1979 bis 1982 MdlAnfr 43, 44 26.11.82 Drs 09/2184 Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . . 8228 C, D, 8229 A, B, C, D, 8230A, B ZusFr Bindig SPD 8228 D, 8229 C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . 8229A, 8230A ZusFr Brück SPD 8229A, D ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 8229 B ZusFr Dr. Osswald SPD 8229 B ZusFr Offergeld SPD 8230 A ZusFr Frau Luuk SPD 8230 B Barabflüsse aus offenen Verpflichtungen des Einzelplans 23 MdlAnfr 45, 46 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Ueberschär SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . . 8230 C, D, 8231 A, B, C, D, 8232 A ZusFr Dr. Ueberschär SPD . . . 8230 C, D, 8231D ZusFr Offergeld SPD 8230D, 8232 A ZusFr Brück SPD 8231 A ZusFr Bindig SPD 8231 B ZusFr Frau Luuk SPD 8231 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 8231 C Äußerungen Bundesministers Dr. Warnke betr. NATO und Entwicklungspolitik MdlAnfr 47 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Osswald SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 8232 B, C, D, 8233 A, B, C, D ZusFr Dr. Osswald SPD 8232 B ,C ZusFr Dr. Holtz SPD 8232 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 III ZusFr Dr. Pohlmeier CDU/CSU 8232 D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 8233 A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8233 A, B ZusFr Brück SPD 8233 C ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 8233 D ZusFr Schmöle CDU/CSU 8233 D Nächste Sitzung 8234 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8235* A Anlage 2 Beitrag der Pharma-Industrie zur Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 12, 13 26.11.82 Drs 09/2184 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8235* B Anlage 3 Bewertung einer Honorarpause für Ärzte und einer Lohnpause der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Einkommensniveaus MdlAnfr 14, 15 26.11.82 Drs 09/2184 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8236* A Anlage 4 Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante ärztliche Versorgung in der Zeit von 1972 bis 1981 sowie Entlastung durch eine Honorarpause für Ärzte MdlAnfr 16, 17 26.11.82 Drs 09/2184 von der Wiesche SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8236* B Anlage 5 Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnärztliche Behandlung in der Zeit von 1972 bis 1981; Belastung von Krankengeldzahlungen und anderen Lohnersatzleistungen mit Abgaben und Beiträgen, insbesondere zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung MdlAnfr 18, 19 26.11.82 Drs 09/2184 Egert SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8236* D Anlage 6 Beitrag der Ärzte und Zahnärzte zur Stabilisierung der Kosten im Gesundheitswesen; Einführung weiterer Selbstbeteiligungsregelungen für Kranke MdlAnfr 20, 21 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8237* B Anlage 7 System der Krankenhausfinanzierung MdlAnfr 22, 23 26.11.82 Drs 09/2184 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8237* C Anlage 8 Stabilisierung des Kostenanstiegs im Krankenhausbereich MdlAnfr 24, 25 26.11.82 Drs 09/2184 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8238* B Anlage 9 Gleichbehandlung arbeitsloser Lehrer hinsichtlich des Anspruchs aus Arbeitslosenhilfe MdlAnfr 28 26.11.82 Drs 09/2184 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8238* D Anlage 10 Mehrwertabschöpfung bei Sanierung nach dem Städtebauförderungsgesetz MdlAnfr 36, 37 26.11.82 Drs 09/2184 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8239* A Anlage 11 Unternehmerische Nebentätigkeiten des Regierungssprechers und ZDF-Fernsehratsmitglieds Diether Stolze MdlAnfr 61, 62 26.11.82 Drs 09/2184 Paterna SPD SchrAntw StMin Vogel BK 8239* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Anlage 12 Kosten im Falle einer Entpflichtung des Regierungssprechers Diether Stolze durch seine sofortige Einstellung als Beamter auf Lebenszeit MdlAnfr 63 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw StMin Vogel BK 8240* A Anlage 13 Äußerung des Chefs des Bundeskanzleramts über den Stellenbedarf im Bundeskanzleramt MdlAnfr 64, 65 26.11.82 Drs 09/2184 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw StSekr Dr. Schreckenberger BK 8240* B Anlage 14 Einhaltung der vereinbarten Vorwahlzeit von fünf Wochen sowie Beginn der Vorwahlzeit für die Bundestagswahl am 6. März 1983 MdlAnfr 66, 67 26.11.82 Drs 09/2184 Jahn (Marburg) SPD SchrAntw MinDir Dr. Liebrecht BPA . . 8240* C Anlage 15 Maßnahmen zur Verwirklichung des militärischen Teils des NATO-Doppelbeschlusses MdlAnfr 70 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8240* D Anlage 16 Mangelnde Einsetzbarkeit der bei den US-Streitkräften gelagerten chemischen Kampfstoffe als Grund für die Modernisierung der entsprechenden Waffen MdlAnfr 75 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8241* A Anlage 17 Bedeutung des auf bundesdeutschem Gebiet gelagerten chemischen Kampfstoffes für die NATO MdlAnfr 76 26.11.82 Drs 09/2184 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8241* B Anlage 18 Kenntnis der UdSSR über die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen C-Waffenlager der US-Streitkräfte MdlAnfr 78 26.11.82 Drs 09/2184 Duve SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8241* B Anlage 19 C-Waffenlager in Rheinland-Pfalz; Rechtsgrundlage für die Geheimhaltung der US-Waffenlager im Bundesgebiet MdlAnfr 79, 80 26.11.82 Drs 09/2184 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8241* C Anlage 20 Schutz der Bevölkerung vor Unfällen bei Lagerung und Transport chemischer Waffen; Vereinbarung mit den US-Streitkräften über eine Lagerung von chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 81, 82 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8241* D Anlage 21 Zusammensetzung und Funktion des Weltfriedensrats sowie dessen Einwirkung auf die Friedensbewegung MdlAnfr 89, 90 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8242* B Anlage 22 Ziele der orthodoxen Kommunisten MdlAnfr 92, 93 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8242* D Anlage 23 Ziele extremistischer Gruppen bei Aktionen gegen den Bau der Startbahn West MdlAnfr 94 26.11.82 Drs 09/2184 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8243* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 V Anlage 24 Höhe der Kürzungen der Amtsgehälter der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre zur Sicherung einer realen 5%igen Senkung der Aufwendungen für den genannten Personenkreis MdlAnfr 95 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8243* D Anlage 25 Kürzung der Gehälter der Kabinettsmitglieder für November und Dezember 1982 MdlAnfr 96 26.11.82 Drs 09/2184 Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8244* A Anlage 26 Schutz der Bevölkerung vor Unfällen im Zusammenhang mit US-Giftgaslagern MdlAnfr 99 26.11.82 Drs 09/2184 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8244* C Anlage 27 Grundsatz der Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst bei der Anpassung der Bezüge an die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung; Korrektur des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1983 bei abweichenden Tarifergebnissen MdlAnfr 100, 101 26.11.82 Drs 09/2184 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8244* D Anlage 28 Belastung von Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes durch Einschränkung der Beihilfe (gestaffelte Eigenbeteiligung) MdlAnfr 102 26.11.82 Drs 09/2184 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8245 *A Anlage 29 Überstundenvergütung für Bundesbeamte im Jahr 1981 MdlAnfr 103 26.11.82 Drs 09/2184 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8245* C Anlage 30 Berücksichtigung der Erdbebengefährdung bei der Standortwahl für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich und das Kohlekraftwerk Weitefeld MdlAnfr 104 26.11.82 Drs 09/2184 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8245* D Anlage 31 Nachzahlungen an Übergangsgeldern für Schwerbehinderte gemäß § 42 des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr 107 26.11.82 Drs 09/2184 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8246* B Anlage 32 Abhängigkeit der Gebührenerhöhung für Rundfunk und Fernsehen von der Transparenz des Gehalts- und Zulagenwesens in Rundfunkanstalten; Angleichung der Vergütungen in den Rundfunkanstalten an die des öffentlichen Rechts MdlAnfr 108, 109 26.11.82 Drs 09/2184 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8246* C Anlage 33 Förderungsprogramme der Bundesländer für den Sport- und Freizeitstättenbau MdlAnfr 110, 111 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8247* B Anlage 34 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer MdlAnfr 118, 119 26.11.82 Drs 09/2184 Rosenthal SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8247* D Anlage 35 Anhebung der Vorsteuerpauschale für Landwirte bei gleichzeitiger Erhöhung der Mehrwertsteuer MdlAnfr 120, 121 26.11.82 Drs 09/2184 Hitzigrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8248* B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Anlage 36 Sicherung der Arbeitsplätze durch die Insolvenzrücklage MdlAnfr 122 26.11.82 Drs 09/2184 Feile SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8248* C Anlage 37 Angleichung des Mehrwertsteuersatzes der Bundesrepublik Deutschland an den anderer EG-Staaten MdlAnfr 123 26.11.82 Drs 09/2184 Struck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8248* D Anlage 38 Belastung von Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes durch Begrenzung der Vorsorgepauschale für Beamte MdlAnfr 124 26.11.82 Drs 09/2184 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8249* A Anlage 39 Auswirkungen der Umwandlung der Kinderbetreuungskosten in einen Kinderfreibetrag sowie einer Reduzierung des Ausbildungsfreibetrags auf die Einkommen im öffentlichen Dienst MdlAnfr 125 26.11.82 Drs 09/2184 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8249* B Anlage 40 Verbesserung des Verbraucherschutzes im Versicherungswesen; Änderung des § 81 c des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Erreichung einer gerechten Überschußbeteiligung der Versicherten, insbesondere in der Lebensversicherung MdlAnfr 126, 127 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8249* D Anlage 41 Informierung der Verbraucher über die Leistungen der Lebensversicherungsunternehmen; Förderung des Leistungswettbewerbs zwischen den Lebensversicherungsunternehmen MdlAnfr 128, 129 26.11.82 Drs 09/2184 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8250* A Anlage 42 Informierung des Verbrauchers über Preise und Leistungen der Versicherungsunternehmen MdlAnfr 130 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8250* D Anlage 43 Berücksichtigung des Gemeinwohls bei der Kapitalanlagepolitik der Lebensversicherer, insbesondere beim Mietwohnungsbau; Einflußnahme des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen MdlAnfr 131, 132 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8251* A Anlage 44 Haushaltsentlastungen für Nordrhein-Westfalen durch Sparbeschlüsse der Bundesregierung für 1983 MdlAnfr 133, 134 26.11.82 Drs 09/2184 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8251* D Anlage 45 Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministers nach § 4 des Auslandsinvestitionsgesetzes für den Anlagefall Grace des Flick-Konzerns; Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung MdlAnfr 135, 136 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8252* B Anlage 46 Französische Anordnung über die Abfassung der Begleitpapiere für Importwaren in französischer Sprache MdlAnfr 139, 140 26.11.82 Drs 09/2184 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8252* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 VII Anlage 47 Ersetzung der Energieerzeugung aus Braunkohle durch Kernenergieeinsatz MdlAnfr 143, 144 26.11.82 Drs 09/2184 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8253* A Anlage 48 Einführung eines bundeseinheitlichen Tarifs in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr 145, 146 26.11.82 Drs 09/2184 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8253* C Anlage 49 Verbesserung der Aufklärung über die Ablieferung von Altölen MdlAnfr 147 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8254* A Anlage 50 Unternehmensgewinne und Reinvestitionen im Jahre 1981 MdlAnfr 149 26.11.82 Drs 09/2184 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8254* C Anlage 51 Haltung der Bundesregierung bei den GATT-Verhandlungen hinsichtlich der Beschränkung des Imports von EG-Lebensmitteln in die USA und Japan; Gleichbehandlung agrarischer Rohstoffe und der daraus erzeugten Veredelungsprodukte MdlAnfr 150, 151 26.11.82 Drs 09/2184 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8255* B Anlage 52 Abbau des Verwendungsstaus in der Bundeswehr durch vorzeitige Pensionierung von Offizieren MdlAnfr 152, 153 26.11.82 Drs 09/2184 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8255* D Anlage 53 Anregung einer Gelöbnisfeier am 4. November 1982 durch den Kommandeur des Panzergrenadierbataillons 562 in Neuburg an der Donau MdlAnfr 154, 155 26.11.82 Drs 09/2184 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8256* B Anlage 54 Zahl der Anträge von Studenten der Bundeswehrhochschulen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Erstattung der Studienkosten MdlAnfr 156, 157 26.11.82 Drs 09/2184 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8256* C Anlage 55 Veröffentlichung der Standorte für Pershing-Il-Raketen und Marschflugkörper Cruise Missiles MdlAnfr 158 26.11.82 Drs 09/2184 Wallow SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8257* A Anlage 56 Angebot eines alkoholfreien Getränks unter dem Preis alkoholischer Getränke in Einrichtungen des Bundes MdlAnfr 159 26.11.82 Drs 09/2184 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8257* B Anlage 57 Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch das Aufstellen von Kriegsspielautomaten MdlAnfr 160 26.11.82 Drs 09/2184 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8257* C Anlage 58 Rückgang der Zahl strafgerichtlich angeordneter Heilbehandlungen bei Drogenabhängigen VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 MdlAnfr 161 26.11.82 Drs 09/2184 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8257* D Anlage 59 Vereinbarkeit der Einführung von Einkommensgrenzen und Kindergeldreduzierung mit einer familiengerechten Besoldung MdlAnfr 162 26.11.82 Drs 09/2184 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8258* A Anlage 60 Aufhebung der Ausnahmeregelungen für den Versicherungsbereich MdlAnfr 163 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8258* B Anlage 61 Auswirkung der Warnhinweise auf Zigarettenschachteln auf das Konsumverhalten der Raucher; Kosten der Sozialversicherungsträger durch Nikotinmißbrauch MdlAnfr 165, 166 26.11.82 Drs 09/2184 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8258* D Anlage 62 Auswirkung des Wegfalls von Schüler-BAföG auf Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes; Öffnung des „Benachteiligten-Programms" des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für Jugendliche, die bis zum 31. Dezember 1982 keinen Ausbildungsplatz haben MdlAnfr 167, 178 26.11.82 Drs 09/2184 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8259* C Anlage 63 Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Schulabgänger des Jahrgangs 1982 in der Bundesverwaltung MdlAnfr 168, 169 26.11.82 Drs 09/2184 Zeitler SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8260* A Anlage 64 Äußerung von Bundeskanzler Dr. Kohl über die Hauptprobleme arbeitsloser Jugendlicher; Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für die Schulabgänger des Jahrgangs 1982 MdlAnfr 170, 171 26.11.82 Drs 09/2184 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8260* C Anlage 65 Rückgang des Angebots an Ausbildungsplätzen im Jahre 1982 MdlAnfr 172, 173 26.11.82 Drs 09/2184 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8261* A Anlage 66 Einfluß der BAföG-Änderungen auf den Besuch von weiterführenden Schulen bzw. Hochschulen MdlAnfr 174, 175 26.11.82 Drs 09/2184 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8261* C Anlage 67 Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes; Erhöhung der Zahl der Auszubildenden in den vom Jugendarbeitsschutzgesetz besonders betroffenen Berufen seit der Verabschiedung 1976 MdlAnfr 176, 177 26.11.82 Drs 09/2184 Rayer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8261* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8215 133. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1982 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 2. 12. Dr. Ahrens *** 3. 12. Dr. Althammer *** 3. 12. Bahner 3. 12. Dr. Bardens ** 3. 12. Böhm (Melsungen) *** 3. 12. Büchner (Speyer) *** 3. 12. Egert 3. 12. Eickmeyer *** 3. 12. Dr. Enders *** 3. 12. Ertl 3. 12. Dr. Geßner *** 3. 12. Dr. Haussmann 3. 12. Dr. Holtz *** 3. 12. Horn *** 3. 12. Jansen 3. 12. Junghans 3. 12. Kittelmann *** 3. 12. Lemmrich *** 3. 12. Lenzer *** 3. 12. Löffler 3. 12. Mischnick 3. 12. Dr. Müller *** 3. 12. Müller (Bayreuth) 3. 12. Frau Pack *** 3. 12. Pensky *** 2. 12. Reddemann *** 3. 12. Rösch *** 3. 12. Frau Roitzsch 3. 12. Schlaga 3. 12. Schmidt (München) *** 3. 12. Schmidt (Würgendorf) *** 3. 12. Schröer (Mülheim) 2. 12. Dr.Freiherr Spies v.Büllesheim*** 3. 12. Dr. Unland *** 3. 12. Dr. Vohrer *** 3. 12. Vosen 2. 12. Weiskirch 3. 12. Wischnewski 3. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 12 und 13): Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie hat sich der Preisstillhalteappell des Bundesverbands der Pharmaindustrie an seine Mitgliedsfirmen im vergangenen Jahr auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel ausgewirkt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Wirksamkeit dieses Appells auf zukünftige Maßnahmen ähnlicher Art? Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung der vom Bundeskanzler geforderte Beitrag der Pharmaindustrie zur Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung aussehen? Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel aus Apotheken sind im Jahre 1981 um 7,3 v. H. gestiegen. Die Preise der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel haben sich im Jahresdurchschnitt 1981 gegenüber dem Jahresdurchschnitt 1980 um 5 v. H. erhöht. Der Appell des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie an seine Mitgliedsfirmen, auf Preiserhöhungen bei den zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimitteln zu verzichten oder unumgängliche Preiserhöhungen auf ein Minimum zu beschränken, ist im März 1981 ergangen und konnte daher erst ab April 1981 wirksam werden. In der Preissteigerungsrate von 5 v. H. für 1981 ist auch ein sog. Preisüberhang aus dem Jahre 1980 enthalten. Von Januar bis April 1981 lag der Preisanstieg gegenüber dem Vormonat bei durchschnittlich 0,7 v. H., von Mai bis Jahresende 1981 bei durchschnittlich 0,1 v. H. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der Preisappell des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie im Jahre 1982 spürbar auf die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken wird. Im ersten Halbjahr 1982 sind die Preise der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel um 2,0 v. H. gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres gestiegen. Der monatliche Preisanstieg der verordneten Arzneimittel lag im ersten Halbjahr 1982 bei durchschnittlich 0,15 v. H. gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Die Bundesregierung beobachtet allerdings mit Besorgnis die in jüngster Zeit festzustellende Beschleunigung der Preisentwicklung. In den Monaten September und Oktober hat sich das Preisniveau um 0,6 bzw. 0,7 v. H. gegenüber dem Vormonat erhöht. Es ist deshalb zu begrüßen, daß sich die Vertreter des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie auf der Sitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen am 15. November 1982 bereit erklärt haben, an ihre Mitgliedsfirmen zu appellieren, sich weiterhin um Preisstabilität zu bemühen. Die Befolgung dieses Appells wäre ein wichtiger Beitrag der Pharma-Industrie zur Stabilität der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. 8236* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 14 und 15): Hält die Bundesregierung das Angebot zu einer Honorarpause für Ärzte und den Vorschlag einer Lohnpause für politisch gleich zu bewertende und gleichgewichtige Tatbestände? Auf welchem Einkommensniveau der Ärzte (durchschnittliches Jahreseinkommen vor Steuern) ist das Angebot von Ärzteverbänden zu einer Honorarpause abgegeben worden, und auf welchem Einkommensniveau der Arbeitnehmer (durchschnittliches Arbeitnehmerjahreseinkommen) ist der Vorschlag des Bundesarbeitsministers zu einer halbjährigen Lohnpause unterbreitet worden? Eine Honorarpause für Ärzte und eine Lohnpause sind grundsätzlich politisch gleich zu bewerten. Die halbjährliche Verschiebung der Rentenanpassung, die wir den Rentnern zumuten, sollte zu entsprechenden Reaktionen bei allen anderen gesellschaftlichen Gruppen führen. Nur so können wir die schwierige Lage zu aller Nutzen schneller meistern. Was die Gleichgewichtigkeit von Honorarpause und Lohnpause betrifft, so ist doch jedem klar, daß die Einkommen der Ärzte und anderer Gruppen höher sind als das Arbeitnehmer im Durchschnitt erzielen. Die Bundesregierung würde es aber begrüßen, wenn außer den Ärzten auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisteten. Gleichmäßigkeit und Gleichgewichtigkeit lassen sich nicht verordnen. So ist zum Beispiel die Festsetzung der Zuwachsraten der Löhne für Arbeiter und Angestellte ausschließlich Sache der Tarifvertragsparteien. Die Bundesregierung kann insoweit nur appellieren. Im Falle der Beamtenbesoldung für 1983 hat sie ein Signal gesetzt. Über das Einkommen der Ärzte (vor Steuern) unterrichtet die Einkommensteuerstatistik, die im Abstand von drei Jahren erhoben wird. Derzeit liegen die Ergebnisse für 1977 vor. Danach hatten die rund 51 000 unbeschränkt steuerpflichtigen Ärzte, deren Einkünfte aus selbständiger Arbeit höher waren als die Einkünfte aus jeder der anderen Einkunftsarten (ohne zusammenveranlagte Ehegatten mit beiderseitigen Einkünften aus selbständiger Arbeit), ein Einkommen aus selbständiger Arbeit von durchschnittlich rund 159 300 DM. Im gleichen Jahr belief sich das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (Bruttolöhne- und -gehälter einschließlich Sozialbeiträge der Arbeitgeber) je beschäftigten Arbeitnehmer auf durchschnittlich rund 30 700 DM. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten von der Wiesche (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 16 und 17): Wie haben sich zwischen 1. Januar 1972 und 31. Dezember 1976 sowie zwischen 1. Januar 1977 und 31. Dezember 1981 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante ärztliche Versorgung entwickelt, und bestehen nach Kassenarten unterschiedliche Merkmale in dieser Entwicklung? Hält die Bundesregierung das Angebot von Ärzteverbänden zu einer halbjährigen Honorarpause für ausreichend, oder sollte diese auf ein volles Jahr ausgedehnt werden? Zu Frage 16: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante ärztliche Behandlung sind in den Jahren von 1972 bis 1976 um jährlich durchschnittlich 10,8 v. H. je Mitglied einschließlich Rentner gewachsen. Entsprechende Werte nach Kassenarten zeigen für die — Innungskrankenkassen mit 9,5 v. H. durchschnittlicher jährlicher Steigerungsrate den geringsten Anstieg, — Angestellten-Krankenkassen die höchste durchschnittliche jährliche Zunahme mit 10,7 v. H. In den Jahren 1977 bis 1981 hat sich der Ausgabentrend — dies gilt auch für andere Ausgabenbereiche — deutlich abgeflacht. Der durchschnittliche jährliche Zuwachs betrug 5,8 v. H. je Mitglied einschließlich Rentner, die stärkste Zunahme verzeichneten die Ortskrankenkassen mit plus 5,9 v. H. je Mitglied einschließlich Rentner, die geringste die Innungskrankenkassen mit plus 4,8 v. H. Zu Frage 17: Die Bundesregierung hält die Bereitschaft der Kassenärzte, im ersten Halbjahr 1983 auf eine Erhöhung ihrer Vergütungen zu verzichten, für ein Beispiel verantwortungsvollen Handelns. Dies wird zur Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr beitragen. Die Veränderung der ärztlichen Gesamtvergütungen im zweiten Halbjahr 1983 ist Gegenstand der Empfehlungen, die die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen im Frühjahr 1983 abzugeben hat. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Konzertierte Aktion zu präjudizieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksachen 9/2184 Fragen 18 und 19): Wie haben sich in den Zeiträumen zwischen 1. Januar 1972 und 31. Dezember 1976 sowie zwischen 1. Januar 1977 und 31. Dezember 1981 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnärztliche Behandlung entwickelt, und sind bei dieser Entwicklung Unterschiede in der Kassenart festzustellen? Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Politik, Lohnersatzleistungen mit Abgaben und Beiträgen zu belasten, Krankengeldzahlungen beitragspflichtig in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu machen, und wenn ja, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung diese Beiträge tragen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8237* Zu Frage 18: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für zahnärztliche Behandlung haben in den Jahren 1972 bis 1976 jährlich durchschnittlich um 16,3 v. H. je Mitglied einschließlich Rentner zugenommen. Die entsprechenden Werte nach Kassenarten zeigen für — die Ortskrankenkassen mit 14,8 v. H. durchschnittlicher jährlicher Steigerungsrate die flachste Entwicklung und für — die Angestellten-Krankenkassen mit 16,4 v. H. die höchste Zuwachsrate. Dazwischen liegen die Betriebskrankenkassen mit 15,6 und die Innungskrankenkassen mit 15,9 v. H. Das Ausgabenniveau betrug bei den Ortskrankenkassen je Mitglied einschließlich Rentner im Jahre 1977 rund 107 DM, bei den Ersatzkassen für Angestellte dagegen rund 188 DM. Im Zeitraum von 1977 bis 1981 hat sich die Ausgabenentwicklung stark abgeflacht, und zwar auf eine durchschnittliche jährliche Zunahme von 5,1 v. H. je Mitglied einschließlich Rentner. Die stärkste Zunahme war bei den Ortskrankenkassen mit 5,8 v. H. durchschnittliche jährliche Steigerungsrate, die geringste Zunahme bei den Innungskrankenkassen und Angestellten-Krankenkassen mit 3,8 v. H. festzustellen. Bei den Betriebskrankenkassen betrug sie 5,1 v. H. Zu Frage 19: Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie und zu welchem Zeitpunkt sich die Absicht verwirklichen läßt, eine individuelle Beitragszahlung für Lohnersatzleistungen einzuführen. Im Vorgriff hierauf sieht der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 1983 vor, daß die Zahlungen der Rentenversicherung an die Krankenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner im Jahre 1983 einmalig um einen Betrag von 1,2 Milliarden DM gekürzt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich vor Beendigung der erwähnten Prüfung zu der Frage, wer derartige Beiträge für die Lohnersatzleistung tragen soll, noch nicht Stellung nehmen kann. In diese Prüfung sollen auch die Stellungnahmen der Sachverständigen während der Anhörung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 einbezogen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 20 und 21): Welche gesetzlichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vorgetragene Ankündigung, auch Ärzte und Zahnärzte müßten einen Beitrag zur Stabilisierung der Kosten des Gesundheitswesens erbringen, praktisch umzusetzen? Plant die Bundesregierung über die jetzt vorgesehene Einführung von Selbstbeteiligungselementen bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten weitere Selbstbeteiligungsregelungen, und wenn ja, welche? Zu Frage 20: Ärzte und Krankenkassen haben zuletzt in der Sitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen am 15. November 1982 ihre Bereitschaft erklärt, im ersten Halbjahr 1983 keine Erhöhung der Vergütungen vorzusehen. Sie unterstützen damit das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu stabilisieren. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger haben inzwischen hierüber bereits weitgehend vertragliche Vereinbarungen getroffen. Gesetzliche Regelungen sind daher nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, über die von Ihnen genannten sozialrechtlichen Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 hinaus Maßnahmen vorzuschlagen, die eine Zuzahlung der Versicherten beinhalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 22 und 23): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, im Rahmen des Abbaus von Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern die Finanzierungskompetenz für das Krankenhauswesen wieder auf die Länder rückzuübertragen? Wie beurteilt die Bundesregierung Anregungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, das duale Finanzierungssystem des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze durch eine Krankenhausfinanzierung aus einer Hand abzulösen, und wie beurteilt sie die dabei auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zukommenden zusätzlichen Belastungen vor dem Hintergrund des Gebots der Beitragssatzstabilität? Die Bundesregierung wird im Rahmen der Gespräche über den Abbau von Mischfinanzierungen mit den Ländern auch über eine Übertragung der Zuständigkeit für Krankenhausfinanzierung verhandeln. Die Länder sind schon seit längerem daran interessiert, verschiedene gemeinschaftliche gesetzlich geregelte Bund-Länder-Finanzierungen wieder zu trennen, um zur besseren Trennung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern, zur Verwaltungsvereinfachung und zur besseren parlamentarischen Kontrolle beizutragen. Dazu gehört auch die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen aus öffentlichen Mitteln, zu der der Bund zur Zeit 850 bis 900 Millionen DM jährlich durch Finanzhilfen an die Länder beisteuert. Die Bundesregierung sieht ihre politische Mitverantwortung für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Krankenversorgung zu sozial tragbaren Kosten; sie sieht insbesondere ihre 8238* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 politische Mitverantwortung dafür, daß die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für stationäre Behandlung im Rahmen stabiler Beitragssätze finanziert werden können. Sie wird deshalb weiterhin an bundesweit geltenden Regelungen zur Krankenhausfinanzierung festhalten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die soziale Tragbarkeit der Krankenhauskosten zu gewährleisten. Die gemeinsame Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch Bund und Länder ist jedoch nur ein Teilaspekt angesichts der Krise, in die die Krankenhausfinanzierung seit einiger Zeit geraten ist. Wegen unzureichender Haushaltsmittel ist hier ein Investitionsstau in der Größenordnung von rund 15 Milliarden DM aufgelaufen, die von den Ländern zur Zeit nicht mehr finanziert werden können. Viele dringend notwendige Investitionen können zur Zeit nicht durchgeführt werden. Die Betriebskosten der Krankenhäuser und damit die Pflegesätze werden deshalb zunehmend durch unwirtschaftliche Betriebsstrukturen belastet. Die Bundesregierung wird deshalb in Kürze die Initiative ergreifen und mit allen Beteiligten, insbesondere Ländern, Krankenhäusern und Krankenkassen, in einen umfassenden Dialog über die Weiterentwicklung und Neuordnung der Krankenhausfinanzierung eintreten. Dabei werden alle Vorschläge wie auch die Vorschläge der Deutschen Krankenhausgesellschaft sorgfältig zu prüfen sein. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung daher zu bereits vorliegenden Vorschlägen jetzt noch nicht Stellung nehmen möchte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 24 und 25): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Stabilisierung des Kostenanstiegs im Krankenhausbereich noch unbefriedigend ist, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzlich zu den von früheren Bundesregierungen gefaßten Maßnahmen zu ergreifen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es einer wirksameren Gestaltung der Bestimmungen über die Krankenhausbedarfsplanung und das Pflegesatzrecht bedarf, um zu einer Kostenstabilisierung zu gelangen, und wie will die Bundesregierung dies angesichts der am Widerstand der Bundesländer gescheiterten Bemühungen früherer Bundesregierungen erreichen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Ausgabenentwicklung im Krankenhausbereich unbefriedigend ist. Die Meldungen der Krankenkassen über das erste Halbjahr 1982 weisen einen Anstieg der Ausgaben für stationäre Behandlung von 8,2 % je Mitglied aus; hierbei handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Dieser Steigerungssatz liegt erheblich über dem Grundlohnsummenzuwachs von 4,8 % im gleichen Zeitraum. Die übrigen Ausgabenbereiche liegen dagegen jeweils unter der Grundlohnentwicklung. Insgesamt haben die Leistungsausgaben im ersten Halbjahr 1982 um 1,9 % zugenommen. Die Bundesregierung wird zunächst im Rahmen der Novellierung der Bundespflegesatzverordnung die Vorgaben des Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes zum Pflegesatzrecht umsetzen. Dadurch werden verstärkt Anreize für eine wirtschaftliche Betriebsführung der Krankenhäuser und damit eine wirtschaftliche Erbringung der notwendigen Krankenhausleistungen geschaffen. Das wichtigste Instrument zur Steuerung der Kostenentwicklung in der stationären Versorgung ist jedoch die Krankenhausbedarfsplanung, für die die Länder zuständig sind. Mit der Entscheidung über Art und Umfang des Leistungsangebots sind auch die Folgekosten weitgehend vorherbestimmt, die von den Krankenkassen über den Pflegesatz zu finanzieren sind. Hier hat das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz von 1981 eine Reihe von Verbesserungen gebracht, um das Angebot besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Diese Verbesserung der gesetzlichen Rahmenvorgaben im Krankenhausfinanzierungsgesetz kann sich allerdings nur mittelfristig auswirken. Unabhängig davon sind die Länder seit Jahren mit Erfolg bemüht, nicht mehr benötigte Bettenkapazitäten an Krankenhäusern abzubauen. So wurden seit 1975 etwa 16000 Betten stillgelegt. Mittelfristig wird eine nachhaltige Kostenstabilisierung nur zu erreichen sein, wenn auch das geltende Finanzierungssystem weiterentwickelt wird. Insoweit verweise ich auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Kirschner. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 28): Stimmt es, daß arbeitslose Lehrer, die aus einer einphasigen Ausbildung hervorgegangen sind und während dieses öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Sozialabgaben geleistet haben, dennoch keine Arbeitslosenhilfe im Sinn des § 134 Abs. 1 Nr. 4 b und des § 134 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes erhalten, und was wird die Bundesregierung tun, um eine Gleichstellung mit denjenigen Lehramtskandidaten herbeizuführen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Referendare ausgebildet worden sind und Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben? Nach dem Arbeitsförderungsgesetz begründen Zeiten eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Beamter einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Arbeitslose Lehrer, die während ihrer Ausbildung Beamte auf Widerruf waren, können deshalb grundsätzlich Arbeitslosenhilfe erhalten. Studierende, die an der einphasigen Lehrerausbildung nach niedersächsischem Recht teilnehmen, werden dagegen nicht in ein Beamtenverhältnis berufen. Sie leisten ihre Praxiszeiten im dritten Studienabschnitt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ab. Sie sind wie andere Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8239* Studierende, die während des Studiums zur Ausbildung in einem Betrieb beschäftigt sind, kraft ausdrücklicher Regelung nicht sozialversicherungspflichtig. Dementsprechend sind sie auch beitragsfrei nach dem Arbeitsförderungsgesetz und erfüllen deshalb weder die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld noch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Es wäre nicht zu rechtfertigen, Studierende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis leistungsrechtlich besser zu behandeln als andere Studierende, die während des Studiums an einer betrieblichen Ausbildung auf privatrechtlicher Grundlage teilnehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, diese Rechtslage zu ändern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 36 und 37): Welche Möglichkeiten und Berechnungsmethoden sieht die Bundesregierung, um die im Städtebauförderungsgesetz zur Sanierung vorgesehene Abschöpfung des Mehrwerts zu berechnen und zu realisieren? Ist zur Mehrwertabschöpfung in jedem Fall erforderlich, daß die Objektwerte vor Beginn der Sanierung ebenfalls ermittelt worden sind? Zu Frage 36: Sanierungsbedingte Werterhöhungen von Grundstücken werden nach dem Städtebauförderungsgesetz abgeschöpft: 1. durch Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach Abschluß der Sanierung (§ 41 Abs. 4 StBauFG) sowie 2. durch gemeindlichen Erwerb eines Grundstücks zu dem Wert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (§ 23 StBauFG), und anschließender Veräußerung zum „Neuordnungswert" (§ 25 Abs. 6 StBauFG). Bei Durchführung von Umlegungen in Sanierungsgebieten werden sanierungsbedingte Werterhöhungen im Zusammenhang mit umlegungsbedingten Werterhöhungen durch Ausgleichsleistungen abgeschöpft (§ 16 StBauFG). Das Städtebauförderungsgesetz sieht darüber hinaus vor, daß Ausgleichsbeträge bereits vor Abschluß der Sanierung ganz oder teilweise abgelöst (§ 41 Abs. 6 StBauFG) und Vorauszahlungen verlangt werden können (§ 41 Abs. 10 StBauFG). Die für die Bemessung des Ausgleichsbetrags maßgeblichen Bodenwerte (§ 41 Abs. 5 StBauFG) sind nach den Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. August 1972 (BGBl. I S. 1416), insbesondere nach den Vorschriften des Fünften Teils der Verordnung, zu ermitteln. Nach diesen Grundsätzen sind die maßgeblichen Bodenwerte in der Regel durch Preisvergleich zu ermitteln, wobei auch das in der Ausgleichsbetragsverordnung geregelte „Grundwert-verfahren" zur Anwendung kommen kann. Zu Frage 37: Für die Bemessung von Ausgleichsbeträgen muß nach Abschluß der Sanierung der Bodenwert ermittelt werden, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre („Anfangswert"). Entsprechendes gilt nach § 16 Abs. 2 StBauFG auch bei Durchführung einer Umlegung im Sanierungsgebiet. Auch in den Fällen, in denen die Gemeinde ein Grundstück zu dem Wert erwirbt, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre, ist in der Regel eine Ermittlung dieses Wertes erforderlich. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung die im „Stern" zitierte Meinung ihres Regierungssprechers, er sei als Mitglied des Fernsehrats des ZDF nicht befangen, obwohl er selbst Gründer einer Gesellschaft ist, deren Geschäftsziele als „Vermittlung von Beiträgen für die Fernseh- und Rundfunkanstalten", ,,fachliche Beratung von Herstellern audiovisueller Produkte" sowie „finanzielle Beratung und Durchführung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte" angegeben sind? Sind der Bundesregierung weitere frühere oder fortdauernde unternehmerische Betätigungen des Regierungssprechers bekannt, die Anlaß geben könnten, die Erfüllung der Pflichten Diether Stolzes als Mitglied des Fernsehrats des ZDF und/oder als Regierungssprecher durch Interessenverknüpfung in Zweifel zu ziehen? Zu Frage 61: Die Bundesregierung verweist auf die Erklärung, die Herr Staatssekretär Stolze am 24. November 1982 vor der Bundespressekonferenz abgegeben hat. Danach hat er weder ein Engagement bei einer Gesellschaft noch ist er an ihr beteiligt. Unabhängig davon ist der Bundesregierung bekannt, daß Herr Staatssekretär Stolze von sich aus den Vorsitzenden des Fernsehrates des ZDF vorsorglich auf den Sachverhalt hinweisen wird. Nach dem Staatsvertrag und der Satzung des ZDF ist es Sache des Fernsehrates, über Fragen evtl. Interessenkollisionen zu befinden. Zu Frage 62: Der Bundesregierung sind keine „unternehmerischen Betätigungen" von Herrn Staatssekretär 8240* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Stolze bekannt, die Anlaß zu den in Ihrer Frage angesprochenen Zweifeln geben könnten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 63): Welche Kosten, die über die Kosten für angestellte Regierungssprecher aufgewandt werden müssen, entstehen der Bundesregierung im Fall einer Entpflichtung dadurch, daß der Sprecher der Bundesregierung, Dr. Stolze, als Beamter auf Lebenszeit eingestellt worden ist, und welche Gründe waren für die Einstellung als Beamter ohne Probezeit maßgeblich? Nach Auffassung der Bundesregierung würden bei einer eventuellen Entpflichtung des beamteten Sprechers der Bundesregierung nur die gleichen Kosten entstehen können, die auch erwachsen würden, wenn der Regierungssprecher aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses tätig wäre. Es wäre nicht realistisch anzunehmen, daß bei vergleichbarer Ausgangslage ein Angestelltenverhältnis zu schlechteren Bedingungen als ein entsprechendes Beamtenverhältnis hätte abgeschlossen werden können. Der Bundespersonalausschuß hat bei Herrn Staatssekretär Stolze im Hinblick auf seine Aufgaben als Chef einer obersten Bundesbehörde die unmittelbare Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit zugelassen. Dies war nach der Meinung der Bundesregierung wegen der Bedeutung dieser Funktion erforderlich und war auch die Praxis früherer Regierungen in gleichgelagerten Fällen vormaliger Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schreckenberger auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 64 und 65): Gibt „Der Spiegel", Nr. 47 vom 22. November 1982, die Auffassung des Chefs des Bundeskanzleramts zutreffend wieder, wenn es dort heißt, „Wir könnten gut mit weniger Leuten arbeiten"? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, entweder in den laufenden Haushaltsberatungen oder für den nächsten Haushalt, einschneidende Stellenkürzungen für das Bundeskanzleramt vorzuschlagen und gegebenenfalls welche? Ihre erste mündliche Anfrage beantworte ich mit „nein". Damit erübrigt sich eine Antwort auf Ihre weitere Frage. Anlage 14 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, MinDir. Dr. Liebrecht auf die Fragen des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 66 und 67): Wird die Bundesregierung an der Vereinbarung, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zur Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen zwischen den Sprechern der Bundesregierung und den Landesregierungen getroffen worden und nach der die Vorwahlzeit auf fünf Monate festgelegt worden ist, festhalten? Ist die Bundesregierung bereit festzustellen, daß die Vorwahlzeit mit der Erklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag am 13. Oktober 1982, am 6. März 1983 sollten Wahlen zum Deutschen Bundestag stattfinden, begonnen hat? Zu Frage 66: Ja. Zu Frage 67: Zunächst stelle ich fest, daß das Bundesverfassungsgericht — ich verweise auf die Entscheidungssammlung Band 44, 125, 153 — ausdrücklich betont, daß ein genauer Stichtag für den Beginn der „Vorwahlzeit" nicht eindeutig bestimmt werden könne. Das Bundesverfassungsgericht hat den Tag der Bestimmung des Wahltages durch den Bundespräsidenten lediglich als „Orientierungspunkt" hierfür bezeichnet. Bei strikt rechtlicher Betrachtungsweise muß danach die „Vorwahlzeit" noch nicht begonnen haben. Mit Ihrer Frage sprechen Sie aber bekanntermaßen nicht den Normalfall, sondern einen Ausnahmefall an, daß nämlich die Bundesregierung entsprechend der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag am 13. Oktober 1982 selbst Neuwahlen am 6. März 1983 anstrebt. Unabhängig von einer bestimmten Festlegung des Beginns der Vorwahlzeit unterwirft sich die Bundesregierung aber schon jetzt den besonderen Beschränkungen, wie sie für die Vorwahlzeit gelten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 70): Ist es zutreffend, daß sich die vorbereitenden Maßnahmen zur Implementierung des militärischen Teils des NATO-Doppelbeschlusses nur auf die Erstellung von Infrastruktureinrichtungen und nicht schon auf Bereitstellung von Abschußgestellen erstrecken? Ja. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8241* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 75): Kann man davon ausgehen, daß der größte Teil der bei den US-Streitkräften gelagerten chemischen Kampfstoffe nicht mehr einsetzbar ist und die Amerikaner daher die Modernisierung dieser Waffen in der Bundesrepublik Deutschland vorantreiben wollen? Die dieser Frage zugrundeliegende Vermutung, der größte Teil der von den US-Streitkräften gelagerten chemischen Kampfstoffe sei nicht mehr einsatzbereit, wird durch die Bundesregierung nicht bestätigt. Präsident Reagan hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es keine Pläne zur Lagerung dieser Kampfmittel außerhalb der Vereinigten Staaten gibt. Die Bundesregierung hat immer wieder betont, daß chemische Waffen aus allen Arsenalen der Welt entfernt werden sollen. Sie setzt sich daher mit Nachdruck für ein nachprüfbares Abkommen zum Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie zur Vernichtung der bestehenden Bestände ein. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 76): Welche Bedeutung haben die chemischen Kampfstoffe bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der NATO-Strategie? Die Allianz muß im Rahmen der Strategie der flexiblen Reaktion über angemessene Optionen verfügen, um gegenüber allen Formen der Aggression abschrecken zu können. Solange die Verhandlungen über ein vollständiges überprüfbares C-Waffenverbot nicht zum Erfolg geführt haben, muß das Bündnis in der Lage sein, zur glaubwürdigen Abschreckungsfähigkeit über geeignete Mittel zu verfügen. Für die Bundesregierung gilt auch hier das Ziel, eine überprüfbare Nullösung auf beiden Seiten zu erreichen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 78): Kann man davon ausgehen, daß die UdSSR ebenso wie die USA über Umfang, Art und Lagerung des C-Waffenpotentials der Gegenseite informiert ist, und wird dadurch eine Geheimhaltung seitens der Bundesregierung über die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen C-Waffenlager der US-Streitkräfte nicht ad absurdum geführt? Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, zum möglichen Umfang und zur Qualität möglicher Informationen der USA und der UdSSR über die möglicherweise vorhandenen chemischen Potentiale der jeweils anderen Seite Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß Information über mögliche Potentiale der Allianz der östlichen Seite nicht in einem unsere Sicherheit berührenden Umfang bekannt sind. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 79 und 80): Stimmen Informationen, wonach sich in Rheinland-Pfalz das größte C-Waffenlager Westeuropas befindet? Worin liegt die Berechtigung für die Geheimhaltung der C-Waffenlager bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist durch die US-Regierung über die Lagerung chemischer Waffen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland unterrichtet. Ortsangaben über die Lagerung chemischer Waffen unterliegen jedoch strengen Geheimhaltungsbestimmungen. Es ist deshalb geübte Praxis aller bisherigen Bundesregierungen und dieser Bundesregierung, in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptungen zu Lagerorten weder zu bestätigen noch zu dementieren. Zu Frage 80: Die Geheimhaltung der Lagerorte ist aus militärischen Gründen erforderlich. Diese entspricht früheren Vereinbarungen aller vorangegangenen Regierungen und wurde zuletzt ausdrücklich durch den damaligen Bundeskanzler Brandt und den damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Nixon, bestätigt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 81 und 82): Ist überhaupt und bejahendenfalls in welcher Weise die Sicherheit der deutschen Bevölkerung gewährleistet, wenn Unfälle bei der Lagerung und beim Transport von chemischen Waffen passieren? Wird die Bundesregierung in einer ersten Phase versuchen, mit den US-Streitkräften zu einer Vereinbarung zu kommen, daß die deutschen Stellen über die Standorte von 8242* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 chemischen Waffenlagern informiert werden, und wird sie in einer zweiten Phase versuchen, umgehend mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf zu drängen, daß entsprechend dem Verbot der Anwendung von chemischen Waffen auch die Lagerung von chemischen Waffen in deutschen Standorten unterlassen wird? Zu Frage 81: Die Bundesregierung ist über die Art der Lagerung und über die Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet. Die sehr strengen Maßnahmen für Bewachung und Kontrolle sowie die umfassenden Vorkehrungen für den Personenkreis schließen nach menschlichem Ermessen eine Gefährdung der Zivilbevölkerung aus. Einzelheiten hierüber unterliegen naturgemäß der Geheimhaltung. Transporte von chemischen Waffen werden — auch zu Übungszwecken — nicht durchgeführt. Zu Frage 82: Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, wo chemische Kampfstoffe der USA auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden. Angaben hierüber unterliegen strengen Geheimhaltungsbestimmungen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, eine Änderung der Verpflichtung zur Geheimhaltung zu erwirken. Die Bundesregierung hat zum Gesamtproblem der chemischen Waffen eindeutig gefordert, daß chemische Waffen aus allen Arsenalen der Welt entfernt werden sollen. Sie setzt sich in den internationalen Gremien mit Nachdruck für ein weltweit gültiges, nachprüfbares Abkommen zum Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie zur Vernichtung vorhandener Bestände ein. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 89 und 90): Wie wirkt der kommunistische Weltfriedensrat (WFR) auf die sogenannte Friedensbewegung in der Bundesrepublik Deutschland ein? Auf welche Mitglieder aus dem Bundesgebiet kann sich der Weltfriedensrat (WFR) bei seiner Tätigkeit stützen, und welche Funktionen nutzen diese WFR-Mitglieder zur Einflußnahme im Sinn der Lenker der WFR? Der sowjetisch gesteuerte „Weltfriedensrat" (WFR), dem Mitglieder aus 137 Ländern angehören, ist eines der wichtigsten Instrumente zur weltweiten Mobilisierung der Öffentlichkeit für die außenpolitischen Interessen der UdSSR. Dabei kommt ihm vor allem eine initiierende und koordinierende Rolle zu. Die vom WFR initiierten, einseitig gegen die westlichen Verteidigungsanstrengungen gerichteten „Massenaktionen" dienen der Unterstützung der Politik der Warschauer-Pakt-Staaten. In seinem „Aktionsprogramm 1982", das „bis in das Jahr 1983" konzipiert ist, setzt sich der WFR die „Mobilisierung der Öffentlichkeit in allen Teilen der Welt" zum Ziel, der Schwerpunkt liegt dabei auf — ich zitiere — „nationalen Aktivitäten, die auf Zusammenarbeit und Einheit mit dem breitesten Spektrum politischer Parteien, Gewerkschaften, Frauen- und Jugendorganisationen, religiöser Kreise, gesellschaftlicher und kultureller Gremien sowie namhafter Persönlichkeiten aus allen Bereichen des Lebens gerichtet sind." Bei seinen Bemühungen, unterschiedliche gesellschaftliche Zielgruppen gegen westliche Verteidigungsanstrengungen zu mobilisieren, kann sich der WFR auf seine nationalen Mitglieder, die z. T. führende Funktionen in kommunistischen Parteien oder prosowjetischen „Frontorganisationen" einnehmen, stützen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten die Mitglieder des WFR in zahlreichen anderen Organisationen mit und wirken — z. T. maßgeblich — auf Aktivitäten der Friedensbewegung ein. So wurde die Kampagne zum „Krefelder Appell" von der „Deutschen FriedensUnion" (DFU), die dem WFR angeschlossen ist, in Gang gesetzt und wird auch heute noch erheblich von ihr beeinflußt. Dem WFR gehören als sog. „angeschlossene Organisationen" in der Bundesrepublik Deutschland die DKP-beeinflußte DFU und die ebenfalls DKP- beeinflußte „Vereinigung der Verfolgten des NAZI-Regimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) an. Außerdem sind ca. 20 Einzelpersonen aus der Bundesrepublik Deutschland in der „Konferenz der Mitglieder des Weltfriedensrates in der BRD" zusammengeschlossen. Diese Personen sind zum großen Teil führende Mitglieder oder Funktionäre der DKP oder von ihr beeinflußter Organisationen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 92 und 93): Was sind die wirklichen Ziele orthodoxer Kommunisten, die in verschiedenen sogenannten Protestbewegungen mitwirken, und was sind ihre typischen Methoden, um in solchen Bewegungen Einfluß zu gewinnen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die meisten nicht-extremistischen Kräfte in diesen Bewegungen Mitarbeit und Einflußnahme der Kommunisten mindestens hinnehmen, sogar häufig billigen? Zu Frage 92: Die orthodoxen, d. h. Moskau-orientierten Kommunisten in unserem Lande, also die „Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und ihre Nebenorganisationen, streben getreu marxistisch-leninistischer Lehre nach wie vor die Diktatur des Proletariats an. Dieser Beriff wird allerdings heute aus propagandistischen Gründen gemieden; statt dessen wird von der „politischen Macht der Arbeiterklasse" gesprochen. Uneingeschränktes Vorbild sind die politischen Systeme in der Sowjetunion und in der DDR. Um diesem Ziel näherzukommen, bemüht sich die DKP entsprechend marxistisch- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8243* leninistischer Strategie und Taktik, auch mit nichtkommunistischen Kräften zusammenzuarbeiten. Die DKP geht dabei aus taktischen Gründen auf Vorstellungen ihrer „Bündnispartner" und der von ihr umworbenen Gruppierungen ein. Sie formuliert Nahziele und Forderungen, die einerseits für die Zielgruppen akzeptabel seien, andererseits zugleich die kommunistische Position verbessern sollen. Hierbei versucht sie Vorteile daraus zu ziehen, daß die orthodox-kommunistische Bedeutung einer Reihe der von ihr verwendeten Begriffe — wie „Demokratie", „Frieden", „Fortschritt", aber auch „Berufsverbot", „Imperialismus" — den Zielgruppen nicht hinreichend bekannt sind und Interessendivergenzen daher nicht ohne weiteres erkannt werden können. Die DKP will die verschiedenen sog. Protestbewegungen, ich nenne hier nur die Friedensbewegung, die Anti-Kernkraft-Bewegung, die Umweltschutz-und Ökologie-Bewegung, auf diese Weise zur Gewinnung einer, wie sie es nennt, „Massenbasis" nutzbar machen. Sie unterstützt diese Bewegungen mit der Organisationskraft und den erheblichen finanziellen Mitteln, über die sie als straff organisierte und von kommunistischen Bruderparteien unterstützte Kaderorganisation verfügt, und versucht auf diese Weise stärkeren Einfluß zu gewinnen, als ihr dies auf Grund ihrer Mitgliederzahlen und ihres Wählerpotentials aus eigener Kraft möglich wäre. Die DKP bemüht sich insbesondere um personellen Einfluß auf die Koordinierungsgremien der verschiedenen Protestbewegungen und bedient sich dabei, sofern es ihr opportun erscheint, im Hintergrund zu bleiben, der von ihr beeinflußten Organisationen, bei der Friedensbewegung z. B. des „Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" und der „Deutschen Friedensunion" (DFU). Zu Frage 93: Nichtextremistische Kräfte, die Mitarbeit und Einflußnahme von Kommunisten in Protestbewegungen hinnehmen oder sogar billigen, kommen dem Bestreben der orthodoxen Kommunisten entgegen, „Bündnispartner" zu gewinnen und durch die Zusammenarbeit mit Nichtkommunisten eine Aufwertung und größeren politischen Einfluß zu erlangen. Jeder sollte wissen, wozu orthodoxe Kommunisten ihren Einfluß letztlich nutzen wollen, nämlich zur Beseitigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kein Demokrat sollte ihnen dazu die Hand reichen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 94): Welche extremistischen Gruppen beteiligten sich im Lauf dieses Jahrs an den Aktionen gegen den Bau der Startbahn West, und welche Ziele über die bloße Erschwerung oder Verhinderung der Bauarbeiten hinaus verfolgten sie dabei? An den Protesten gegen den Bau der Startbahn West beteiligten sich auch in diesem Jahr Linksextremisten aller Richtungen, angefangen von der DKP und ihren Nebenorganisationen über die „K- Gruppen" und Kräfte der undogmatischen „Neuen Linken" bis hin zu den terroristischen „Revolutionären Zellen". Die DKP und ihre Nebenorganisationen paßten sich dem Widerstandskonzept der Bürgerinitiativen gegen den Bau der Startbahn an. Neben der Beteiligung an „gewaltfreien" Aktionen vor Ort konzentrierten sie ihre Agitation darauf, der Widerstand gegen die Startbahn müsse im Ergebnis zur Hessischen Landtagswahl zum Ausdruck kommen. Die „K-Gruppen" beschränkten sich im wesentlichen auf solidarische Berichterstattung über die Aktionen am Baugelände. Orthodoxe Kommunisten und Gruppen der „Neuen Linken" beteiligten sich an den Aktionen mit dem Ziel, ihren Einflußbereich auszuweiten und über die Zusammenarbeit an einem konkreten Umweltproblem eine „Massenbasis" für ihren Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung herzustellen. Einzelne „K-Gruppen" und auch ausgeschiedene Mitglieder dieser Gruppen versuchen, innerhalb der Umweltschutzbewegung neue sog. Arbeitszusammenhänge aufzubauen. Angehörige „autonomer", anarchistischer Zusammenschlüsse aus Hamburg, Bremen, Berlin, dem Ruhrgebiet und dem Frankfurter Raum zählten zu den ca. 1 000 militanten Startbahngegnern, die Polizeibeamte mit Brandsätzen und Steinen bei der Demonstration am 30. Januar am Baugelände bewarfen. Diese Gruppierungen bezeichnen ihre Beteiligung offen als Teil ihres Kampfes gegen den Staat und das „herrschende System". Terroristische Organisationen betonen die militärische Bedeutung der Startbahn West und sehen in den Protesten eine bislang einmalige Ausgangslage, ihre Thesen von einer „imperialistischen" Bedrohung durch die Vereinigten Staaten massenwirksam zu vermitteln. „Revolutionäre Zellen" bezeichneten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Einrichtungen von am Bau der Startbahn beteiligten Firmen in Bekennerschreiben als Aktionen gegen Kriegsvorbereitungen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 95): Um wieviel Prozent müßten die Amtsgehälter der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre gekürzt werden, damit auch in Anbetracht der Vermehrung der Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre 8244* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 die Aufwendungen für Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre im kommenden Jahr um real 5 v. H. sinken? Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß die Kürzung der Amtsgehälter der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre lediglich einen persönlichen Solidaritätsbeitrag dieser Amtsträger darstellt. Die Kürzung soll eine Signalwirkung haben und ist auch weithin so verstanden worden. Zweck der Maßnahme, die ja nur wenige Personen betrifft, kann es nicht sein, einen Spareffekt zur Sanierung des Bundeshaushalts zu erzielen. Daher besteht auch kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Kürzung der Amtsgehälter und der Berufung von vier weiteren Parlamentarischen Staatssekretären, die wegen der Fülle der von der neuen Bundesregierung in kurzer Zeit zu bewältigenden Aufgaben notwendig geworden ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 9/ 2184 Frage 96): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler auf Grund der fünfprozentigen Kürzung für die Monate November und Dezember 1982 ein um 1,41 v. H. niedrigeres Monatsgehalt und die Bundesminister ein um 1,12 v. H. niedrigeres Monatsgehalt beziehen, als der frühere Bundeskanzler und seine Bundesminister bezogen hätten, wenn ihnen antragsgemäß die Erhöhung der Gehälter um 3,6 v. H. auf die Diäten angerechnet worden wären, was die gegenwärtige Regierung für sich abgelehnt hat? Ihre Berechnung der Unterschiede zwischen der von der früheren Bundesregierung vorgeschlagene Kürzungsmaßnahme und der von der neuen Bundesregierung dem Parlament vorgelegten Kürzungsregelung trifft für die Monate November und Dezember 1982 annähernd zu. Allerdings ist dazu zu bemerken, daß ein Bundesminister, der nicht Mitglied des Deutschen Bundestages ist, nach dem Vorschlag der früheren Bundesregierung keinerlei Gehaltseinbuße hätte hinnehmen sollen. Der entscheidende Unterschied zwischem dem Vorhaben der früheren Bundesregierung und dem Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung liegt aber — und das muß betont werden — in der Dauer der Anwendung. Während die Regelung nach dem Vorschlag der früheren Bundesregierung nur für die Dauer der letzten fünf Monate des Jahres 1982 gelten sollte, wird die von der jetzigen Bundesregierung vorgesehene Kürzung bis zum Ende des Jahres 1984, also für insgesamt 26 Monate wirksam sein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 99): Kann die Bundesregierung erläutern, wie in einem Katastrophenfall bei den US-Giftgaslagern die deutsche Bevölkerung vor Schäden geschützt werden kann, wenn den zuständigen deutschen Behörden nicht bekannt ist, welche chemischen Waffen wo lagern? Die Bundesregierung hat bereits in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. September 1982 durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herrn Dr. Corterier, erklärt, daß die Lagerung chemischer Kampfmittel auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit dem Deutschland-Vertrag und dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 erfolgt. Für die Sicherheit dieser Waffen einschließlich des Katastrophenschutzes sind die verbündeten Streitkräfte selbst verantwortlich. Einzelheiten über die Art und Lagerung dieser Waffen unterliegen aus militärischen Gründen der Geheimhaltung. Der Bundesminister der Verteidigung ist jedoch über die Standorte und die Art der gelagerten Systeme informiert. In einer Gefahrensituation kann durch die verbündeten Streitkräfte unverzüglich mit den für die Katastrophenabwehr zuständigen deutschen Stellen Verbindung aufgenommen werden, um die je nach Lage erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 100 und 101): Was versteht die Bundesregierung unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst bei der Anpassung der Bezüge an die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung, und auf welche Weise will sie diesen Grundsatz im nächsten Jahr verwirklichen? Wird die Bundesregierung die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 1983 in Höhe von 2 v. H. ab 1. Juli 1983 korrigieren, wenn es im nächsten Jahr zu einem davon abweichenden Tarifergebnis im öffentlichen Dienst kommt? 1. Die Bundesregierung geht von der Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst aus, lehnt also einseitige Benachteiligung (Sonderopfer) bestimmter Gruppen im öffentlichen Dienst ab. Im Jahre 1983 ist für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger eine Anpassung von 2 v. H. ab 1. Juli 1983 vorgesehen. Für die Arbeitnehmer wird über die Anpassung verhandelt werden. Die Tarifvertragspartner — und somit auch die durch den Bundesinnenminister vertretene Bundesregierung — werden sich am Verhandlungstisch Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8245* äußern. Jede weitere Erörterung im Vorfeld dieser Verhandlungen würde die autonome Entscheidung der Tarifvertragsparteien erschweren. 2. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es gelingen wird, mit den Tarifpartnern zu einer Einigung zu kommen, die dem Ernst der vorgefundenen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse gerecht wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 102): Welche Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes sind in welchem finanziellen Umfang (DM Betrag) durch die vorgesehene Einschränkung bei der Beihilfe (gestaffelte Eigenbeteiligung) belastet? In dem im Auftrag der Bundesregierung vom Bundesminister des Innern fertiggestellten Entwurf sind folgende, nach Besoldungsgruppen gestaffelte, jährliche Eigenbeteiligungen durch Abzug von den im Krankheitsfall gewährten Beihilfen vorgesehen: Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 100 DM Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 200 DM Besoldungsgruppe A 13 bis B 1 300 DM Besoldungsgruppe B 2 bis B 6 400 DM Besoldungsgruppe B 7 bis B 11 500 DM Zu den vorstehenden Besoldungsgruppen treten die jeweils entsprechenden Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen C, H und R hinzu. Bei Arbeitnehmern sind die entsprechenden Vergütungsgruppen maßgebend. Bei Beihilfeberechtigten, deren Bezüge aus dem Amt die Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B 11 übersteigen, beträgt die Selbstbeteiligung 600 DM. Diese Eigenbeteiligung ermäßigt sich — bei Beamten im Vorbereitungsdienst um 50 v. H. — bei Witwen und Waisen um 75 v. H. — bei den übrigen Versorgungsempfängern um 50 v. H. sowie für das erste Kind um 50 DM, für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 100 DM. Bei Empfängern von Mindestversorgungsbezügen entfällt die Selbstbeteiligung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß angesichts der notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt diese ausgewogene und soziale Belange berücksichtigende Eigenbeteiligung den Beamten und Versorgungsempfängern zugemutet werden kann und die Beamten damit, zusätzlich zu der aus den Dienst- und Versorgungsbezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge, einen beachtens- und anerkennenswerten Beitrag zur Haushaltsentlastung und auch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erbringen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 103): Wieviel Überstunden bei Bundesbeamten wurden im vergangenen Jahr vergütet? Angaben über die Anzahl der von Bundesbeamten geleisteten und vergüteten Mehrarbeitsstunden liegen bei den Besoldungsstellen nicht vor. Dort sind lediglich die Einzelbeträge erfaßt. Diese ergeben für das Jahr 1981 eine Gesamtsumme von 56 419 186 DM. Im wesentlichen wird Mehrarbeitsvergütung im einfachen (10,60 DM pro Stunde), mittleren (12,00 DM pro Stunde) und gehobenen Dienst (15,60 DM pro Stunde) gezahlt, wobei das Schwergewicht bei Beamten im mittleren Dienst liegen dürfte. Davon ausgehend ergeben sich bei einem zugrunde gelegten Durchschnittssatz von 12,00 DM pro Stunde insgesamt ca. 4,7 Millionen Stunden. Davon entfallen auf die einzelnen Bereiche: 1. Post ca. 3,1 Millionen Stunden 2. Bahn ca. 0,39 Millionen Stunden 3. Verteidigung ca. 0,06 Millionen Stunden 4. Bundesbereich im übrigen ca. 1,15 Millionen Stunden. Die exakte Zahl der vergüteten Mehrarbeitsstunden könnte nur durch umfangreiche und sehr zeitaufwendige Einzelermittlungen bei allen in Betracht kommenden Anordnungsstellen festgestellt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 104): In welcher Weise ist das Vorhandensein von Verwertungslinien in der Erdkruste und das periodische Auftreten von Erdbeben bei der Standortwahl für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich und das Kohlekraftwerk Weitefeld (Kreis Altenkirchen) berücksichtigt, und welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind den Herstellern und Betreibern auferlegt worden? Zur Beurteilung des Standortes für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich hat der Antragsteller bezüglich des seismischen Verhaltens am Standort zwei Gutachten von Dr. L. Ahorner (Erdbebenwarte Bensberg der Universität Köln) am 10. Dezember 1973 und 20. August 1974 vorgelegt. Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, daß die Erdbebensicherheit bei Zugrundelegung eines Auslegungserdbebens der Stärke VII und eines Sicherheitserdbebens der Stärke VIII gewährleistet ist. Diese Gutachten wurden im Auftrag der Genehmigungsbehörde durch Professor Berkhemmer, Universität Frankfurt/Main, bestätigt. Zur Beurteilung des Baugrunds legten die Antragsteller drei Gutachten von Professor Breth/ 8246* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Dipl.-Ing. Romberg/ Darmstadt (Dezember 1973, April 1974 und August 1974) vor. Nach diesen Gutachten bestehen keine Bedenken gegen die Einigung des Baugrunds, wenn bestimmte übliche bauliche Vorkehrungen getroffen werden. Es wird besonders festgestellt, daß die quartären Kiese im Untergrund nicht verworfen sind. Ihre Basis verläuft im untersuchten Gebiet in gleichbleibender Tiefe. Trotzdem schlägt der Gutachter spezielle Gründungsmaßnahmen vor (separate Gründungen für sicherheitstechnisch relevante Gebäude), die den vorgefundenen bodenmechanischen und geologischen Gegebenheiten auch bei Anlegung eines strengen Sicherheitsmaßstabes Rechnung tragen. Diese Gutachten wurden ebenfalls im Auftrag der Genehmigungsbehörde vom Geologischen Landesamt Rheinland-Pfalz mit positivem Ergebnis überprüft. Aufgrund dieser gutachtlichen Untersuchungen wurde in der 1. TEG vom 9. Januar 1975 die Einigung des Standorts hinsichtlich Erdbebensicherheit und Baugrund bejaht. Die 1. TEG enthält mehrere Auflagen, die die Erdbebensicherheit besonders wichtiger Anlagenteile betreffen. Für die Beurteilung des Standortes des Kohlekraftwerkes Weitefeld hat die Bundesregierung keine Zuständigkeit. Es darf jedoch unterstellt werden, daß aus dem Interesse des Antragstellers an einem angemessenen Investitionsschutz, sowie aus Gründen, die sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Gewerbeordnung ableiten, die Fragen der Erdbebenauslegung angemessen berücksichtigt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 107): Wird die Bundesregierung als Folge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1982, in dem noch einmal bestätigt wurde, daß bei Schwerbehinderten gemäß § 42 des Schwerbehindertengesetzes a. F. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten nicht auf das Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes angerechnet werden, wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auf den gleichen Gründen beruht wie die Schwerbehinderteneigenschaft, und der letzten Sitzung der BAT-Kommission der öffentlichen Arbeitgeber die Nachzahlungsverfahren der Übergangsgelder für den betroffenen Personenkreis noch in diesem Jahr abschließen oder zumindest gegenüber Betroffenen einen Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung aussprechen? Zu der einschlägigen Tarifvorschrift, die eine über die ohnehin bestehende Überversorgung noch hinausgehende Verdoppelung des verfügbaren Einkommens für bis zu vier Monate nach dem Ausscheiden des Angestellten vermeiden soll, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Juli 1982 die Auffassung vertreten, daß diese Vorschrift mit § 42 des Schwerbehindertengesetzes in der bis Ende 1981 geltenden Fassung nicht vereinbar und daher unwirksam sei. Die öffentlichen Arbeitgeber sehen — so auch in der Arbeitgeberbesprechung der BAT-Kommission am 16. November 1982 — dieses Urteil als unzutreffend an, zumal sich das Bundesarbeitsgericht darin mit einer Reihe von Gesichtspunkten noch nicht auseinandergesetzt hat, wozu jedoch in weiteren noch anhängigen Verfahren Gelegenheit bestehen wird. Zudem ist gegen das erwähnte Urteil zwischenzeitlich von seiten eines Arbeitgeberverbandes Verf assungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Angesichts dieser Sachlage rechne ich auf Ihr Verständnis für die starken Bedenken, die dagegen bestehen, aus diesem Urteil weitergehende Folgerungen zu ziehen. Es ist jedoch vorgesehen worden, daß gegenüber Anspruchstellern, wenn die tarifliche Ausschlußfrist für die schriftliche Geltendmachung eingehalten war, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet werden kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordnete Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 108 und 109): Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, um die vom Rechnungsprüfungsausschuß am 29. April 1982 geforderte Angleichung der Vergütungen in den Rundfunkanstalten an die Vergütungen im allgemeinen öffentlichen Dienst zu erreichen, und was gedenkt sie in Zukunft in dieser Angelegenheit zu unternehmen? Wie wird die Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29. April 1982 durchgesetzt, vor Gebührenerhöhungen zunächst das Gehalts- und Zulagenwesen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchschaubar und öffentlich zu machen? Die Bundesregierung teilt die in den Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29. April 1982 zum Ausdruck gebrachte Auffassung. Sie wird sich dafür einsetzen, diesem Anliegen Geltung zu verschaffen. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesregierung, auf eine Angleichung der Vergütungen der Rundfunkanstalten an die des öffentlichen Dienstes hinzuwirken, im Hinblick auf die Anstaltsautonomie und die Tarifhoheit der Rundfunkanstalten des Bundesrechts sehr begrenzt. Für die Landesrundfunkanstalten ist ohnehin die ausschließliche Zuständigkeit der Länder gegeben. Dessen ungeachtet hat der Bundesminister des Innern gemeinsam mit dem Bundesminister der Finanzen besonders auch im lfd. Haushaltsjahr größten Wert darauf gelegt, über die eigenverantwortlichen Anstaltsorgane und bei den Beratungen der Haushaltsentwürfe dem Gesichtspunkt der sparsamen Haushaltsführung Vorrang zu geben. Bei der Durchsetzung dieses Ziels ist aber zu beachten, daß die Vergütungsstrukturen der Bundesrundfunkanstalten, schon um qualitativ wettbewerbsfähig zu bleiben, nicht losgelöst von den entsprechenden Regelungen der Landesrundfunkanstalten gesehen werden können. Auch aus diesem Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8247* Grund hat der Bundesminister des Innern mit Staatssekretärsschreiben vom 20. August 1982 der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder den vollständigen Wortlaut der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses am 29. April 1982 übermittelt und um Stellungnahme gebeten, wie diesen Forderungen im Bereich der Länder entsprochen werden könnte. Er machte hierzu darauf aufmerksam, daß die Berücksichtigung der Besoldungs- und Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst bei Verbesserungen der Vergütungen der Bediensteten in den Rundfunkanstalten bereits Gegenstand der Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder vom 5. Juli 1973 zur Anpassung der Rundfunkgebühren an die Kostenentwicklung gewesen ist. Insbesondere hat er auf die Notwendigkeit der Transparenz der Vergütungsstrukturen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hingewiesen. Auf diese Durchschaubarkeit hat der Bürger, der die Anstalten im wesentlichen finanziert, einen Anspruch. Eine Antwort auf dieses Schreiben steht noch aus; sie ist angekündigt. Von dem Ergebnis dieser Antwort wird es abhängen, ob und welche weiteren Schritte die Bundesregierung unternehmen wird. Dabei wird auch von Bedeutung sein, zu welchem Ergebnis der Bundesrechnungshof und ggf. die Landesrechnungshöfe bei den von ihnen erbetenen Übersichten über die Gehälter und Vergünstigungen in den Rundfunkanstalten kommen werden. Die Übersicht des Bundesrechnungshofes, die die Vergütungsstrukturen der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des Senders RIAS zum Gegenstand haben wird, ist für Anfang des Monats zugesagt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 110 und 111): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Bund und Ländern — nach Schätzungen der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) — ein Antragsvolumen zur Förderung des Sportstättenbaus durch Gemeinden und Vereine in Höhe von fast 3 Milliarden DM liegt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — auch unter Berücksichtigung der Folgekosten — durch entsprechende Förderungsprogramme für den Sport- und Freizeitstättenbau ein wirkungsvoller Beitrag zur Beschäftigungslage der klein- und mittelständischen Unternehmen geleistet werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, bei den Bundesländern auf entsprechende Förderungsmaßnahmen hinzuwirken? Zu Frage 110: Die von Ihnen zitierte Schätzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft ist nicht bekannt. Bekannt ist dagegen eine Hochrechnung des Deutschen Sportbundes auf der Grundlage von Schätzungen in zwei Bundesländern, die ebenfalls zu einem Antragsvolumen von 3 Milliarden DM kommt. Ob damit der tatsächliche Bedarf der Kommunen und Vereine einigermaßen zutreffend wiedergegeben ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Der Bund ist nämlich seit dem Auslaufen der Beteiligung der Bundesförderung am sogenannten „Goldenen Plan" Ende 1974 für den Bau von Breitensportanlagen nur noch in einem sehr begrenzten Umfang, und zwar im Zonenrandgebiet, zuständig und besitzt daher zum Förderungsbedarf im Bundesgebiet insgesamt keine eigenen Erkenntnisse. Zu Frage 111: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß durch Förderungsprogramme der hier angesprochenen Art ein Beitrag zur Beschäftigungslage der klein- und mittelständischen Unternehmen geleistet werden kann. Dabei kommt besondere Bedeutung dem Umstand zu, daß die Investitionen beim Bau von Breitensportanlagen über das ganze Land gestreut werden und damit tatsächlich auch die kleineren Unternehmen, insbesondere auch in den ländlichen Gebieten, erreichen. Allerdings muß gesehen werden, daß vergleichbare wirtschaftliche Vorteile auch durch andere Förderungsprogramme, z. B. zugunsten von Schulen und Anlagen zur Abwasser- oder Abfallbeseitigung, bewirkt werden können. Die Bundesländer sind sich, wie die Vertreter des Bundes in den gemeinsamen Fachgremien feststellen konnten, der geschilderten Problematik voll bewußt. Es ist ihre — der Bundesländer — Aufgabe zu prüfen und zu entscheiden, wie und in welchem Ausmaß ein Programm zur Förderung von Breitensportanlagen, das der Sportminister des Bundes selbstverständlich begrüßen würde, in den Gesamtrahmen der Maßnahmen eines Landes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Beschäftigungslage eingepaßt werden kann. Dabei muß auch bedacht werden, daß die Betriebskosten von Sportanlagen die Kommunen oder Trägervereine über die Jahre hinweg gesehen leider oft mehr belasten als die einmalige Investition; die Verkürzung von Öffnungszeiten zahlreicher Sportstätten ist — bedauerlicherweise — hierfür ein Anzeichen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Rosenthal (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 118 und 119): Wird die Bundesregierung, wie Bundeskanzler Dr. Kohl in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 vor dem Deutschen Bundestag angekündigt hat, nach der Bundestagswahl einen Gesetzentwurf zur Förderung der breiten Vermögensbildung, zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital vorlegen, oder gilt die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesfinanzminister, Dr. Häfele, der nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung vom 23./24. Oktober 1982 vor dem „Aktienforum" in Düsseldorf erklärt hat, die Bundesregierung werde einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl vorlegen? Wird der von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Gesetzentwurf zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital nur auf die betriebliche Vermögensbeteiligung abstellen, oder beabsichtigt die Bundesregierung, einen Ge- 8248* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 setzentwurf zu erarbeiten, der auch eine überbetriebliche Vermögensbeteiligung ermöglicht, der den Tarifvertragsparteien den Weg zu tarifvertraglichen Regelungen freimacht, indem der Gesetzgeber die Hindernisse beseitigt, die bisher solchen Beteiligungslösungen entgegenstehen? Zu Frage 118: In dem von Ihnen angesprochenen Pressebericht ist meine Äußerung auf dem Aktienforum in Düsseldorf leider falsch wiedergegeben. Sehr zum Leidwesen des Fragestellers beim Aktienforum habe ich umgekehrt erklärt, daß die Bundesregierung vor der Wahl am 6. März 1983 einen Gesetzentwurf nicht mehr vorlegen könne. Dagegen ist die Bundesregierung bemüht, die Grundlinie für einen Gesetzentwurf zur Vermögenspolitik möglichst noch vor den Neuwahlen am 6. März 1983 festzulegen. Die Frist bis zur Auflösung des Bundestages ist nicht ausreichend, um die gesetzgebenden Körperschaften noch vor der Wahl mit diesem Gesetzesvorhaben zu befassen. Zu Frage 119: Die Bundesregierung strebt eine Regelung an, die auch für Tarifvereinbarungen genutzt werden kann. Inwieweit hierfür Formen der überbetrieblichen Vermögensbeteiligung einzubeziehen sind, wird gründlich zu prüfen sein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Hitzigrath (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 120 und 121): Wie begründet die Bundesregierung ihren Vorschlag, die Vorsteuerpauschale für Landwirte gleichzeitig mit den Sätzen der Mehrwertsteuer anzuheben, wenn doch die Vorsteuerpauschale die Vorsteuerbelastung von früher bezogenen Lieferungen und Leistungen widerspiegeln soll? Wie hoch ist die in der gleichzeitigen Anhebung der Vorsteuerpauschale liegende Subvention an die Landwirtschaft? Zu Frage 120: Durch die Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 1983 wird sich zwangsläufig die Vorbelastung der Landwirtschaft mit Umsatzsteuer erhöhen. Die Bundesregierung schätzt, daß die Vorbelastung um rd. 0,5 v. H.-Punkte ansteigen wird. Sie hat demgemäß vorgeschlagen, die Durchschnittssätze von 7,5 v. H. auf 8 v. H. zu erhöhen. Die Durchschnittssätze spiegeln nicht nur die in der Vergangenheit entstandene Vorbelastung wider. Sie dienen gleichermaßen dazu, die nach der Steuersatzanhebung entstehende höhere Vorsteuerbelastung auszugleichen. Zu Frage 121: Bei der Festsetzung der Durchschnittssätze ist Artikel 25 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern zu beachten. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Pauschalsätze festsetzen, die dazu führen, daß die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Umsatzsteuer-Vorbelastung hinausgehen. Die Anhebung der Durchschnittssätze zum 1. Juli 1983 soll eine erhöhte umsatzsteuerliche Vorbelastung ausgleichen, die durch die Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 1983 eintreten wird. Damit ist nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine Subvention an die Landwirtschaft nicht verbunden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 122): Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, damit die beschlossene Insolvenzrücklage tatsächlich zur Sicherung der Arbeitsplätze dient und nicht trotz gebildeter und steuerlich anerkannter Rücklagen Entlassungen in mehr oder minder großem Umfang stattfinden oder gar der Betrieb stillgelegt wird, z. B. um dem Erwerber größere Marktchancen zu eröffnen? Die in Ihrer Anfrage angesprochenen wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkte sind Gegenstand eines Bescheinigungsverfahrens, das der steuerlichen Anerkennung der sog. Insolvenzrücklage in jedem Fall vorausgehen muß. Nach dem Gesetzentwurf ist die Rücklage nur zulässig, wenn durch Bescheinigung nachgewiesen wird, daß durch den Erwerb der Fortbestand eines von der Stillegung bedrohten Betriebs und bestehende Dauerarbeitsplätze nachhaltig gesichert werden können. Neben weiteren Voraussetzungen muß die Bescheinigung auch die Feststellung enthalten, daß der Erwerbsvorgang wettbewerblich unbedenklich ist. Außerdem ist gewährleistet, daß die Rücklage sofort wieder steuererhöhend aufgelöst werden muß, wenn der erworbene Betrieb stillgelegt oder wieder verkauft werden sollte. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stuck (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 123): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß wir im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft demnächst ohnehin noch eine weitere Anpassung der Mehrwertsteuer nach oben vornehmen müssen, und daß eine solche Erhöhung europapolitisch notwendig ist, wie Außenminister Genscher am 18. November 1982 in der ZDF-Sendung „Bürger fragen — Politiker antworten" ausgeführt hat? Bereits durch die 1. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern aus dem Jahr 1967 vom 11. April 1967 (ABI EG 1967 S. 1301) ist als Endziel der Umsatzsteuer-Harmonisierung festgelegt worden, im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten den sog. steuerlichen Grenzausgleich, d. h. die Besteuerung der Einfuhr und die steuerliche Entla- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8249* stung der Ausfuhr, unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität zu beseitigen. Voraussetzung dafür ist eine weitgehende Angleichung der Umsatzsteuersätze in den Staaten der EG. Gemeinschaftsvorschriften zur Verwirklichung dieses Anliegens, dem die Bundesregierung eine erhebliche europapolitische Bedeutung beimißt, sind allerdings noch nicht ergangen. Auch Richtlinien-Vorschläge der EG-Kommission liegen hierzu bisher noch nicht vor. Die EG-Kommission hat in ihrem Bericht über die Aussichten für eine Angleichung der Steuersysteme in der Gemeinschaft vom 26. März 1980 (Beilage 1/80 zum Bulletin der EG [Spanne von 15 bis 17 v. H.]) lediglich ihre Vorstellungen dargelegt. Diese haben keine unmittelbare Verbindlichkeit für die einzelnen Länder. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 124): Welche Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes sind in welchem finanziellen Umfang (DM-Betrag) durch die Begrenzung der Vorsorgepauschale für Beamte auf höchstens 2 000 DM /4 000 DM (Ledige/Verheiratete) belastet? Die gekürzte Vorsorgepauschale wirkt sich zunächst beim monatlichen Lohnsteuerabzug aus, so daß sich ab Auszahlung der Bezüge für Januar 1983 für die betroffenen Beamten eine höhere Lohnsteuerbelastung ergibt. Da die Sonderausgabenhöchstbeträge erhalten bleiben, hängt die endgültige Mehrbelastung von den im Einzelfall nachgewiesenen Aufwendungen ab. Sofern beim Lohnsteuer-Jahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuerveranlagung Aufwendungen mindestens im Umfang der bisherigen Vorsorgepauschale nachgewiesen werden, wird Lohn-/Einkommensteuer erstattet und es tritt im Endeffekt dann keine Mehrbelastung ein. Für einen Regierungssekretär (A 8, 10. Dienstaltersstufe, verh., 2 Kinder, Jahresbezüge 37 815 DM) ergibt sich beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Mehrbelastung von 9,80 DM monatlich bzw. 118 DM jährlich. Bei einem Leitenden Ministerialrat (B 3, verh., 2 Kinder, Jahresbezüge 104 445 DM) stellt sich die monatliche Mehrbelastung auf 88,80 DM bzw. 1 966 DM jährlich. Nicht belastet sind Beamte mit Kindern in Besoldungsgruppe A 1 und A 2, z. B. Postschaffner. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 125): Kann die Bundesregierung angeben, wie sich die Umwandlung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten in einen Kinderfreibetrag von 432 DM je Kind sowie eine etwaige Reduzierung des Ausbildungsfreibetrags ab 1984 bei den verschiedenen Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes finanziell auswirken wird? Die finanziellen Auswirkungen der Umwandlung des Kinderbetreuungsbetrages in den Kinderfreibetrag ab 1. Januar 1983 sowie der Halbierung der Ausbildungsfreibeträge ab 1. Januar 1984 hängen davon ab, in welcher Höhe Kinderbetreuungskosten bisher geltend gemacht worden sind. Ein verheirateter Regierungshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8, 10. Dienstaltersstufe) mit 2 Kindern — ein über 18jähriges Kind befindet sich in Berufsausbildung und ist auswärtig untergebracht — muß künftig 404 DM im Jahr mehr an Steuern zahlen. Ein leitender Ministerialrat (Besoldungsgruppe B 3) wird dagegen bei gleichen Familienverhältnissen um 852 DM mehr belastet, außerdem wird bei diesem Beamten das Zweitkindergeld um 360 DM jährlich gekürzt. Dies ist eine deutlich stärkere Belastung des höheren Beamten gegenüber dem Regierungshauptsekretär. Bei der Berechnung ist berücksichtigt worden, daß Kinderbetreuungskosten in Höhe der Nichtbeanstandungsgrenze von 600 DM bisher steuerlich anerkannt worden sind. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 126 und 127): Wird die Bundesregierung die Kritik der Verbraucherorganisationen an einzelnen Tatbeständen im Versicherungswesen in der öffentlichen Diskussion über die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch sorgfältige Vorbereitung weitergehender Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in angemessener Weise beachten, und wird sie die vielfältigen Aspekte des Verbraucherschutzes z. B. im Hinblick auf Vergleichbarkeit der Leistungen der Versicherer, gerechte Überschußbeteiligung, befristetes Rücktrittsrecht und noch wirksamere Vertretung der Interessen der Versicherten bei Beschwerdefällen vor gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen gründlich untersuchen lassen? Wird die Bundesregierung insbesondere in der Lebensversicherung andere Verbraucherschutzregelungen anstelle der kritisierten neuen Regelung des § 81 c des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Erreichung einer gerechteren Überschußbeteiligung der Versicherten vorlegen, und wird sie die Ursachen der Kritik durch realistischere Vorschriften z. B. für die Prämienkalkulation, die Rückkaufwerte und durch klare Maßstäbe für die den Versicherten jeweils zustehenden Überschüsse beseitigen? Zu Frage 126: Die Bundesregierung hat die im Verlauf des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgebrachten kritischen Überlegungen der Verbraucherorganisationen zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Anregungen werden geprüft werden. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit 8250* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 weitergehender gesetzlicher oder verwaltungsmäßiger Regelungen ergeben, werden diese mit der gewohnten Sorgfalt vorbereitet werden. Der Verbraucherschutz wird hierbei — der Zielsetzung des Versicherungsaufsichtsgesetzes entsprechend — die gebührende Beachtung finden. Aussagen zu etwaigen Schwerpunkten sind noch nicht möglich. Zu Frage 127: Die Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz mit dem neuen § 81c sollte nach Auffassung der Bundesregierung möglichst bald verabschiedet werden. Damit werden der Aufsichtsbehörde Mittel an die Hand gegeben, wirksamer als bisher Entwicklungen zu begegnen, die geeignet sind, die Belange der Versicherten zu beeinträchtigen. Mit der Regelung werden die Überlegungen zum Problem der Überschußbeteiligung nicht beendet. Diese Diskussion wird vielmehr mit dem Ziel fortgesetzt werden, Verbesserungen zu erreichen, wo dies möglich und notwendig erscheint, und zwar insbesondere durch Stärkung des Wettbewerbs (z. B. durch Erhöhung der Markttransparenz). Dabei wird Lösungen der Vorzug gegeben, die gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Maßnahmen möglichst entbehrlich machen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 128 und 129): Wie könnte nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß die Versicherten verständliche und ausreichende Informationen über die Leistungen der Lebensversicherungsunternehmen erhalten, um eine Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit der einzelnen Unternehmen zu erreichen, und hält die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die überraschend niedrigen Rückkaufwerte die Werbeaussage des Verbands der Lebensversicherungsunternehmen, eine Lebensversicherung sei eine sichere Geldanlage mit hohem Wertzuwachs, für eine sachgerechte Information? Wie will die Bundesregierung der wissenschaftlichen Kritik an der durch Maßnahmen des Bundesaufsichtsamts eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Lebensversicherungsbereich begegnen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Leistungswettbewerb zwischen den Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsform zum Nutzen der Versicherten zu fördern? Zu Frage 128: Grundsätzlich ermöglicht der Versicherungsmarkt eine eingehende Unterrichtung über das Leistungsangebot der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Verbraucher ist auch nicht allein auf die Unterrichtung durch die Versicherungsunternehmen angewiesen, sondern kann sich darüber hinaus ggf. durch sachkundige Beratung von dritter Seite die ihm etwa noch erforderlich erscheinende Aufklärung verschaffen. Der Leistungsvergleich ist indessen oft schwieriger als in anderen Wirtschaftsbereichen. Verbesserungen der Information sind durchaus wünschenswert, sie sind aber nur zweckdienlich, soweit sie objektive Anhaltspunkte bieten, Das wird nicht einfach sein. Die Bundesregierung wird sich aber um Anstöße bemühen. Der Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages — insbesondere in Form der Kapitallebensversicherung — ist in der Regel eine langfristig angelegte Maßnahme der Daseinsvorsorge des Versicherungsnehmers. Dieser Bedeutung entsprechend hat der Gesetzgeber durch das Versicherungsaufsichtsgesetz Sorge dafür getragen, daß die Erfüllbarkeit der durch ein Versicherungsunternehmen im Versicherungsvertrag gegenüber einem Versicherungsnehmer übernommenen Verpflichtungen auf Dauer sichergestellt ist. Dies gilt auch für evtl. Wertzuwächse. Der Hinweis auf diesen Sachverhalt durch Lebensversicherungsunternehmen im Rahmen von Werbemaßnahmen kann nicht beanstandet werden. Die vorzeitige Auflösung eines solchen Vertrages und die Höhe der dann jeweils im Einzelfall — unter Berücksichtigung des verbrauchten Versicherungsschutzes — zu ermittelnden und dem Versicherungsnehmer zu erstattenden Rückkaufwerte vermag an dieser Wertung nichts zu ändern. Der Umstand, daß ein von beiden Beteiligten auf lange Frist abgeschlossener Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, muß als Ausnahme gesehen werden. Es ist nicht sachgerecht, von daher den Wert des ursprünglichen Vertrages bemessen zu wollen. Zu Frage 129: Der Bundesregierung sind kritische Stimmen über mangelnden Wettbewerb im Bereich der Lebensversicherungen bekannt. Sie prüft Überlegungen zur Verstärkung dieses Wettbewerbs. Allerdings stehen Aufsicht und Wettbewerb notwendig in einem Spannungsverhältnis. Dies wird auch bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Kritik, die im übrigen keine übereinstimmenden Lösungen aufzeigt, zu berücksichtigen sein. Der Wettbewerb zwischen Versicherungsunternehmen bedarf unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Rechtsformen nach Auffassung der Bundesregierung keiner verwaltungsmäßigen Anstöße. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 130): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Versicherungsnehmer normalerweise nur von einem einzigen, ihnen meist persönlich bekannten Vertreter eines Versicherungsunternehmens beraten lassen, und wie beurteilt die Bundesregierung generell die Möglichkeiten der Verbraucher, auf dem Versicherungsmarkt das für sie günstigste Angebot in bezug auf Preis und Leistung zu ermitteln? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Versicherungsnehmer sich vor Abschluß eines Versicherungsver- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8251* trages durch einen oder mehrere Versicherungsvermittler beraten lassen. Die Lage auf dem Versicherungsmarkt erlaubt es den Verbrauchern, sich durch entsprechendes Bemühen einen Überblick über das Angebot zu verschaffen und danach die Entscheidung zugunsten des ihren Bedürfnissen entsprechenden Angebotes zu treffen. Inwieweit es Verbrauchern jeweils gelingt, das günstigste Angebot auszuwählen, ist weder bei Waren noch bei Dienstleistungen durchgängig festgestellt. Versicherungsleistungen bilden da keine Ausnahme. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 131 und 132): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Branche wie die Lebensversicherer, die steuerliche Vorteile genießt, hinsichtlich ihrer Kapitalanlagepolitik das Gemeinwohl besonders im Auge behalten muß, und auf welche Weise kann und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung diesen Zusammenhang, beispielsweise beim Mietwohnungsbau, herausstellen? Hat das Bundesaufsichtsamt nach Meinung der Bundesregierung seine Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die Anlagepolitik der Lebensversicherer in angemessener Weise genutzt, um wieder Investitionen im Mietwohnungsbau zu erreichen, und wie will die Bundesregierung einer Überbetonung des Renditegedankens zu Lasten anderer Kriterien entgegenwirken? Zu Frage 131: Für die Versicherungsunternehmen gilt allgemein der Grundsatz, ihr Vermögen so anzulegen, daß möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird (§ 54 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz). Dieser im Gesetz vorgeschriebene Zielkatalog ist abschließend. Für Lebensversicherungsunternehmen gilt insoweit nichts anderes. Das öffentliche Interesse am Wohnungsbau ist den Versicherern bekannt. Die Bundesregierung sieht in der Versicherungsaufsicht kein Instrument der Kapitalmarktlenkung. Steuerliche Vorteile sind im übrigen nicht der Versicherungswirtschaft eingeräumt, sie unterstützen die individuelle Lebensvorsorge der Versicherten. Zu Frage 132: Die Einflußnahme des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen auf das Anlageverhalten der Versicherungsunternehmen muß sich im Rahmen der durch das Versicherungsaufsichtsgesetz gezogenen Grenzen halten. Die Aufteilung der Vermögensanlagen im Einzelfall bleibt danach der Anlagepolitik des jeweiligen Unternehmens überlassen. Die Aufsichtsbehörde kann dem Unternehmen keine Anweisung zur Anlage in bestimmten Vermögenswerten erteilen. Das Bundesaufsichtsamt hat allerdings erst kürzlich die Anforderungen an die Mindestrendite von zum gebundenen Vermögen gehörenden Wohngrundstücken gemildert. Diese Anforderungen wurden für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren gesenkt. Den Versicherungsunternehmen wurde auf diese Weise die Entscheidung für ein verstärktes Engagement im Wohnungsbau erleichtert. Das Bundesaufsichtsamt, das die dem Bund zustehende Aufsicht über Versicherungsunternehmen wahrnimmt, beobachtet aufmerksam die Entwicklung im Bereich der Vermögensanlagen jedes beaufsichtigten Unternehmens. Soweit sich im Einzelfall ein mit den gesetzlichen Anlagegrundsätzen (§ 54 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz) unvereinbares Verhalten abzeichnet — z. B. durch Überbetonung des Renditegesichtspunktes unter gleichzeitiger Vernachlässigung der übrigen Grundsätze —, greift die Aufsichtsbehörde ein. Halten sich aber die Versicherer bei der Anlage an die Grundsätze der Mischung und Streuung, kann das Streben nach Rendite, das letztlich dem versicherten Verbraucher zugute kommt, nicht beanstandet werden. Das Bundesaufsichtsamt nimmt seine Aufgaben sachgerecht wahr. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, insoweit tätig zu werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 133 und 134): In welcher Höhe werden Haushaltsentlastungen für Nordrhein-Westfalen durch die Sparvorschläge der Bundesregierung für 1983 eintreten? Welche Bereiche sind durch die Sparvorschläge der Bundesregierung für die Haushaltsentlastung in Nordrhein-Westfalen betroffen? Zu Frage 133: Die finanziellen Auswirkungen der Ergänzungsvorlage zum Bundeshaushalt 1983 und des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind realistisch geschätzt worden. Dennoch enthalten sie Schätzrisiken. Die Aufteilung der Auswirkungen auf die einzelnen Länder ist mit weiteren Risiken behaftet. Daher sind die nachfolgenden Zahlen nur geeignet, eine ungefähre Vorstellung von den zu erwartenden Größenordnungen zu vermitteln. Der Haushalt Nordrhein-Westfalens wird durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 um gut eine Milliarde entlastet. Daneben hat der Bund die Mittel der gemeinsamen Finanzierungen von Bund und Ländern um rd. 500 Millionen DM erhöht. Davon dürften auf Nordrhein-Westfalen gut 100 Millionen DM entfallen. 8252* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Zu Frage 134: Das Bundesministerium der Finanzen schätzt, daß sich im nordrhein-westfälischen Haushalt 1983 auf der Grundlage der Maßnahmen des Bundes im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 1983 folgende Minderausgaben ergeben: — Regelung der Beamtenbesoldung rund 360 Millionen DM — Einschränkung des Schüler-BAföG rund 30 Millionen DM — Einschränkung des Anspruchs auf Wohngeld rund 20 Millionen DM. Daneben wird Nordrhein-Westfalen durch die Haushaltsgesetzgebung des Bundes 1983 steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 670 Millionen DM erhalten. — Erhöhung der Umsatzsteuer ab 1. Juli 1983 und Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um 1 %-Punkt rund 575 Millionen DM — Wegfall der „Kindergeldmilliarde" rund 280 Millionen DM. Die steuerlichen Mehreinnahmen bei diesen Positionen werden um knapp 50 Millionen DM durch die geplanten Änderungen des Einkommensteuergesetzes erhöht und um rund 235 Millionen DM durch die geplanten Änderungen des Gewerbesteuergesetzes und bei der Gewerbesteuerumlage verringert. Von den steuerlichen Entlastungen erhalten die Gemeinden Nordrhein-Westfalens über den allgemeinen Steuerverbund 25,5 v. H., das sind rund 170 Millionen DM. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 135 und 136): Trifft es zu, daß dem Bundeswirtschaftsminister Unterlagen der Flick-Zentrale vorliegen, nach denen die bei der Beantragung der Bescheinigungen nach § 4 des Auslandsinvestitionsgesetzes für den Anlagefall Grace gemachten Aussagen über technologische Kooperationen nicht mehr haltbar sind, und wird Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff die erteilte Bescheinigung zurückziehen? Hält der Parlamentarische Staatssekretär Grüner seine am 13. Dezember 1978 mir gegenüber im Deutschen Bundestag gemachte Aussage aufrecht, daß die Voraussetzungen im Anlagefall Grace für eine Begünstigung nach § 4 des Auslandsinvestitionsgesetzes gegeben sind? Zu Frage 135: Dem Bundeswirtschaftsministerium wurden auf seine Veranlassung hin von der Staatsanwaltschaft Bonn einige Notizen von Angehörigen der Firma Flick zur Verfügung gestellt, die zu Zweifeln Anlaß geben, ob die Antragstellerin die für die Bescheinigungserteilungen erheblichen Umstände seinerzeit in ihren Anträgen richtig und vollständig dargestellt hat. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung eingeleitet, ob die erteilten Bescheinigungen Bestand behalten können. Die Firma Flick wurde zur Stellungnahme und Vorlage geeigneter Beweisunterlagen bis zum 1. Dezember dieses Jahres aufgefordert. Stellungnahme und Unterlagen sind rechtzeitig eingegangen. Vor Prüfung dieser Unterlagen und gegebenenfalls einer Erhebung weiterer Beweise kann keine Aussage dazu gemacht werden, ob die erteilten Bescheinigungen zurückzunehmen sind. Zu Frage 136: Die damaligen Anträge der Firma Flick, einen Teil des Gewinns aus der Veräußerung von Daimler-Benz-Aktien ohne sofortige Besteuerung auf eine Beteiligung bei der Firma Grace zu übertragen, wurden nach sehr eingehender und umfassender Prüfung vom Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit dem Bundesfinanzministerium und den beteiligten Länderwirtschaftsministerien positiv beurteilt und mit der Erteilung der Bescheinigungen abgeschlossen. Die Bescheinigungen testieren, daß der Erwerb der Gracebeteiligung unter Berücksichtigung der Anteilsveräußerung volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig und geeignet ist, der internationalen Arbeitsteilung und einer verstärkten weltwirtschaftlichen Verflechtung zu dienen. Ich habe am 13. Dezember 1978 auf Ihre Anfrage mitgeteilt, daß bei dieser Beurteilung die technologische Kooperation insbesondere auch auf dem energiepolitisch wichtigen Gebiet der Kohle-technologie eine besondere Rolle spiele. Die seinerzeit vorgelegten Unterlagen über kooperative und andere unternehmerische Planungen sowie mündliche Erläuterungen der Beteiligungskonzeption waren plausibel und boten zu Zweifeln keinen Anlaß. Solange das Bundeswirtschaftsministerium über keine Erkenntnisse verfügt, die eine Revision der damaligen Entscheidungen rechtfertigen, besteht für das Bundeswirtschaftsministerium keine rechtliche Möglichkeit, die Bescheinigungen aufzuheben. Solche Erkenntnisse liegen dem Bundeswirtschaftsministerium bisher noch nicht vor. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 139 und 140): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach auf Grund einer Anordnung der französischen Regierung neuerdings bei Importwaren sämtliche Begleitpapiere, wie z. B. Rechnungen, Bestellformulare, Versicherungsbescheinigungen usw., in französischer Sprache abgefaßt sein müssen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Maßnahme den freien, unbehinderten Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in unzulässiger Weise einschränkt? Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Benachteiligung ausländischer Produzenten gegenüber französischen Herstellern zu unternehmen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8253* Zu Frage 139: Es trifft zu, daß die französische Regierung aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 20. Oktober 1982 angeordnet hat, daß alle Zollpapiere sowie die Warenbegleitpapiere in französischer Sprache abgefaßt sein müssen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß diese Maßnahme den freien, unbehinderten Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erheblich einschränkt. Zu Frage 140: Die Bundesregierung ist gegen diese Maßnahme sowohl bilateral als auch auf EG-Ebene vorgegangen: Bei den deutsch-französischen Gipfelkonsultationen vom 21./22. Oktober hat Bundesminister Graf Lambsdorff gegenüber seinen französischen Gesprächspartnern die Bedenken der Bundesregierung vorgebracht. Am 28. Oktober wurden der EG-Kommission unsere Beschwerden übermittelt. Die EG-Kommission hat inzwischen das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 169 EWG-Vertrag eingeleitet. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 143 und 144): Vertritt Bundeskanzler Dr. Kohl nach wie vor die Meinung, die er in seiner Eigenschaft als CDU-Vorsitzender geäußert hat, daß der Braunkohlentagebau im Rheinland die Landschaft verhunzt, und wenn ja, welche Folgerungen ergeben sich daraus für die Arbeit der Bundesregierung? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Energieerzeugung aus Braunkohle durch schnellen und vermehrten Einsatz der Kernkraft mittel- oder langfristig zu ersetzen? Zu Frage 143: Der Bundeskanzler hat sich am 28. August 1982 in seiner Eigenschaft als CDU-Bundesvorsitzender bei dem 1. Linner-Burg-Gespräch in Krefeld zur Belastung der Umwelt durch Braunkohlentagebaue geäußert. Es ist unstrittig, daß der Abbau von Braunkohle ohne Eingriffe in die Landschaft nicht möglich ist. Der Abbau wird daher seit langem schon durch landesrechtliche Vorschriften im einzelnen geregelt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser einschlägigen Vorschriften die heimische Braunkohle einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung leistet. Die hierdurch bedingten Umsiedlungs- und Rekultivierungsmaßnahmen gelten im übrigen weltweit als vorbildlich. Zu Frage 144: Braunkohle wird auch weiterhin für die Stromerzeugung eine wichtige Rolle spielen. Sowohl Kernenergie als auch Braunkohle ermöglichen kosten- günstige Stromerzeugung zur Deckung der Grundlast. Die Bundesregierung erwartet, daß der weitere Ausbau der Kernenergie nach Maßgabe des Bedarfs es erleichtert, langfristig die Braunkohle aus dem Grundlastbereich der Kraftwerke teilweise herauszunehmen, so daß dieser Energieträger in Zukunft stärker als Rohstoff etwa für die Kohleveredelung zur Verfügung steht. An dieser in der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms dargestellten Auffassung hält die Bundesregierung fest. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 145 und 146): Wird die Bundesregierung die Kritik an den Ungerechtigkeiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ernstnehmen und das Tarifsystem so gestalten, daß es keine Sondertarife für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, für Landwirte und bestimmte Regionen mehr gibt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Verbraucherorganisationen nach Einführung eines bundesweiten Einheitstarifs in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, und wird sie Anträge auf Erlaubnis eines besonderen Ausländertarifs ablehnen? Zu Frage 145: Die Gliederung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach Berufsgruppen und Regionen ergibt sich aus der Anwendung des Pflichtversicherungsgesetzes. Die Prämienunterschiede entsprechen den Unterschieden im Schadenverlauf der jeweiligen Berufsgruppen bzw. Regionen. Sie sind eine Folge des Wettbewerbs der Versicherungsunternehmen untereinander. Die Bundesregierung hat hierzu bereits früher in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Rudi Schmitt (Drucksache 9/63 — Frage Nr. 14 auf Seite 7) und in der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Anke Martiny (Drucksache 9/741 — Frage Nr. 38 auf Seite 22) eingehend Stellung genommen, so daß ich auf diese Antworten verweise. Zu Frage 146: Die Einführung eines bundesweiten Einheitstarifs würde eine grundlegende Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und eine Abkehr von dem derzeitigen wettbewerblich ausgerichteten System erfordern. Die Bundesregierung sieht zu einer solchen Änderung keine Notwendigkeit. Auch hierzu verweise ich auf die Ausführungen in der vorhin zitierten Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Anke Martiny. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu bemerken, daß dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen der Antrag eines Versicherungsunternehmens auf Genehmigung von Beitragszuschlägen für bestimmte ausländische Versicherungsnehmergruppen vorliegt. Der Antrag wird zur Zeit sorgfältig geprüft. Eine Entscheidung 8254* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 1 über den Antrag ist erst nach Abschluß dieser Prüfung möglich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 147): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Informationen über die Notwendigkeit der Ablieferung von Altölen zur schadlosen Beseitigung und für jedermann zugängliche Sammelstellen zu verbessern, und ist sie bereit, hierzu geeignete Informations- und Aufklärungskampagnen mit Mitteln des Rückstellungsfonds zur Sicherung der Altölbeseitigung zu fördern? Da Altöl in Mengen ab 200 1 jederzeit auf Wunsch des Betroffenen von einem Sammelunternehmen abgeholt wird, betrifft Ihre Frage im wesentlichen die sogenannten Kleinmengen, d. h. die beim Selbstwechsel von Motorenschmierölen anfallenden Altöl-mengen. In den schriftlichen Fragen für November 1982 ist das Problem der Selbstwechsler-Altöle zweimal angesprochen worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten bei der Erfassung dieser sogenannten Kleinmengen nicht als Rechtfertigung dazu herangezogen werden können, die Einkaufsmöglichkeiten für preisgünstige Handelsöle — im wesentlichen Zweitraffinate aus der Aufarbeitung von Altöl — einzuschränken. Im Jahre 1975 verpflichteten sich die Verbände des Handels gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft, durch Selbsthilfemaßnahmen einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, daß Selbstwechsler-Altöle vom Autofahrer kontrolliert beseitigt werden können. In Zusammenarbeit mit den Kommunen sollte für jeden Käufer von SelbstwechslerÖlen (im Regelfall Handelsölen) die Möglichkeit geschaffen werden, sich an der Verkaufsstelle über die nächstgelegene Altöl-Annahmestelle zu unterrichten. Soweit es den Unternehmen des Handels möglich war, sollten eigene Altöl-Annahmestellen eingerichtet werden. Wo diese Möglichkeit nicht bestand, waren in Zusammenarbeit mit den Kommunen öffentliche Altöl-Annahmestellen einzurichten. In den letzten Jahren sind die Verbände des Handels mehrfach auf ihre gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft eingegangenen Verpflichtungen erinnert worden. Der Handel ist immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die eingegangene Selbstverpflichtung als Langzeitaufgabe verstanden werden müsse. Um die Menge der unkontrolliert beseitigten Selbstwechsler-Altöle weiter zu verringern, hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als Verwalter des Rückstellungsfonds zur Sicherung der Altölbeseitigung Handzettel drucken lassen, mit denen Handelsölkäufer beim Erwerb der Motorenöle auf die Umweltbelastungen bei unsachgemäßer Beseitigung der Altöle und auf ihre Rechte und Pflichten als Altölbesitzer aufmerksam gemacht werden soll. Der Handzettel hat folgenden Wortlaut: Achtung Gefahr ALTÖL unkontrolliert beseitigt, ist eine große Gefahr für Wasser und Boden. Es muß daher kontrolliert beseitigt werden. Sie haben Anspruch darauf! Die umweltfreundliche Beseitigung haben Sie beim Ölkauf bereits bezahlt. Außerdem: Schon auf fahrlässige Verunreinigung der Gewässer steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für angerichtete Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe. IHR Beitrag zum Umweltschutz: Bringen Sie das Altöl zur Sammelstelle. Die Anschrift der Sammelstelle liegt hier aus. VIELEN DANK! Die Bundesregierung ist jederzeit bereit, Selbsthilfemaßnahmen des Handels zu unterstützen und durch Kooperation aller Beteiligten — insbesondere auch der Kommunen — zur Lösung der Problematik der Selbstwechsler-Altöle beizutragen. Dazu stehen selbstverständlich auch Mittel aus dem Rückstellungsfonds zur Sicherung der Altölbeseitigung zur Verfügung. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 149): Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch im Jahr 1981 die Gesamtheit des unternehmerischen Gewinns war, und welcher Anteil reinvestiert wurde? Der Begriff „unternehmerischer Gewinn" ist keine aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ableitbare Größe, aus der sich ein direkter Bezug zu dem reinvestierten Anteil herleiten ließe. Möglich ist lediglich die Darstellung des globalen Zusammenhangs zwischen den gesamten Unternehmens- und Vermögenseinkommen aus der Volkseinkommensberechnung und der Höhe der gesamten Unternehmensinvestitionen. Die vom Statistischen Bundesamt errechnete Summe der gesamten Unternehmens- und Vermögenseinkommen betrug im Jahre 1981 brutto 304,65 Mrd. DM. Eine Aufteilung dieser Residualgröße in Einkommen aus Unternehmertätigkeit einerseits und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte und des Staates andererseits liegt für 1981 wegen der noch unvollständigen statistischen Ausgangsdaten noch nicht vor. Die gesamte Bruttogröße wird ermittelt, indem von dem nach der Entstehungs- und Verwendungsrechnung des Bruttosozialprodukts ermittelten Volkseinkommen die Summe der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abgezogen wird. Nach Abzug der direkten Steuern und sonstiger Abgaben verblieb von dieser Bruttogröße ein Nettobetrag von 247,09 Mrd. DM. Hiervon entfielen auf die Entnahmen der Selbständigen, Freiberufler, Gewerbetreibenden usw. und die Vermögenseinkommen der privaten Haushalte und des Staates insgesamt 257,19 Mrd. DM. Daraus ergibt sich, daß Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8255* Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften, sonstige Vermögenseinkommen und Entnahmen etwas höher waren als das Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. D. h. der Restposten „nichtentnommene Gewinne der Unternehmen" weist 1981 einen negativen Betrag von 10,1 Mrd. DM auf. Die Größenordnung dieses Restpostens ergibt sich z. T. aus dem verwendeten Bewertungsmaßstab bei den Abschreibungen. Diese werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu Wiederbeschaffungspreisen des Anlagevermögens bewertet, im Gegensatz zu den einzelwirtschaftlichen Jahresabschlüssen, in denen Anschaffungspreise zugrundegelegt werden. Die Bruttoinvestitionen des Unternehmensbereichs (einschl. Wohnungsbau) beliefen sich im Jahre 1981 auf 284,79 Mrd. DM. Finanziert wurden diese Investitionen durch eigene Mittel der Unternehmen in Höhe von 205,44 Mrd. DM und Fremdmittel im Ausmaß von 79,35 Mrd. DM. Inwieweit in diesen Fremdmitteln wieder angelegte Beträge von Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften u. ä. enthalten sind, geht aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht hervor. Die eigenen Mittel setzen sich neben den nichtentnommenen Gewinnen aus den verdienten Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die 1981 177,90 Mrd. DM betrugen, und Vermögensübertragungen des Staates und der privaten Haushalte in Höhe von 37,64 Mrd. DM zusammen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 150 und 151): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bei den GATT-Verhandlungen in Genf in bezug auf die hoheitlichen und administrativen Beschränkungen von Importen von EG-Nahrungsmitteln in die USA und Japan ein? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß der liberale Welthandel keine Einbahnstraße ist, und daß die Länder, die agrarische Rohstoffe ohne Beschränkung exportieren wollen, die daraus erzeugten Veredelungsprodukte gleich behandeln sollten? Zu Frage 150: Fragen des Agrarhandels waren auf der vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen GATT-Ministertagung ein zentrales Thema und führten insbesondere zwischen EG und USA zu Auseinandersetzungen. Die Bundesregierung hat sich dabei — im Rahmen der für Handelspolitik ausschließlich zuständigen Gemeinschaft — für eine Entschärfung der Konflikte im Agrarhandel eingesetzt. Nach dem Abschlußdokument der Tagung sollen in einem besonderen Ausschuß umfassend alle Probleme im Agrarhandel erörtert werden. Ein wesentlicher Diskussionspunkt dürfte dabei mehr Disziplin bei der Gewährung von Exportsubventionen für Agrarprodukte sein. Zum Aufgabenbereich des Ausschusses gehört aber auch eine Untersuchung der Handelsbeschränkungen aufgrund von GATT-Ausnahmegenehmigungen für den Agrarhandel. Dies zielt insbesondere auf den sog. Agrar-Waiver der USA von 1955. Mit Unterstützung der Bundesregierung wendet sich die EG gegen diese unbegrenzte Ausnahmegenehmigung, die die USA bei Agrarerzeugnissen zu Zollerhöhungen oder Einfuhrkontingentierungen entgegen den Allgemeinen Vorschriften des GATT ermächtigt. Mit Japan führt die Gemeinschaft seit April 1982 Konsultationen im Rahmen des GATT durch, die auf eine Verbesserung der Importbedingungen in Japan abzielen. Ein Teil der konkreten Forderungen der Gemeinschaft betrifft auch den Agrarhandel. Die Bundesregierung hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, daß das Handelsungleichgewicht der Gemeinschaft mit Japan nicht durch Importbeschränkungen, sondern durch erweiterten Marktzugang in Japan abgebaut wird; so bestehen nicht zuletzt im Agrarhandel beträchtliche Exportchancen für die Gemeinschaft. Zu Frage 151: Ja. Die Bundesregierung sieht den Welthandel allerdings nicht nur als Straße mit Verkehr und Gegenverkehr im zweiseitigen Austausch an, sondern als multilaterales System, um dessen Funktionsfähigkeit sie gerade auf der GATT-Ministertagung gekämpft hat. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 152 und 153): Wie stellt sich der Sachstand des Verwendungsstaus bei den Streitkräften für die Bundesregierung zur Zeit dar, und wird sie — wie vom Generalinspekteur vorgeschlagen — eine „flexiblere" Pensionierung von Berufsoffizieren anstreben? Wann ist mit der Vorlage eines schlüssigen Konzepts zu rechnen? Wie Sie wissen, sind infolge der Bewerberlage beim Aufbau der Bundeswehr die Jahrgänge 1925 bis 1934 gegenüber dem Soll um rund 3 000 Offiziere unterbesetzt, die Jahrgänge 1935 bis 1944 um rund 4 700 Offiziere überbesetzt. Entsprechend unausgewogene Altersstrukturen bestehen bei den Offizieren des milFD und den Feldwebeln. Dies hat zur Folge, daß bis 1991 die Zahl der jährlichen Zurruhesetzungen deutlich unter das strukturgerechte Soll von gut 500 absinkt. So werden z. B. im Jahr 1986 nur 123 Offiziere zur Ruhe gesetzt. Dadurch bleiben militärisch erforderliche Verwendungswechsel zwischen den einzelnen Verwendungsstufen aus. Militärische Führer überaltern in Verwendungen, denen sie auf Grund des Lebensalters und der körperlichen Belastbarkeit — Erziehung, Ausbildung und Führung der Züge, Einheiten und Verbände bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen das ganze Jahr hindurch in oft schwierigem Gelände 8256* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 mit eben auch höchsten körperlichen Anforderungen — angesichts ihres Auftrages nicht mehr uneingeschränkt gewachsen sind. Nach einer Erhebung der Streitkräfte haben z. Z. rund 4 000 Offiziere und ebenfalls rund 4 000 Feldwebel das Grenzalter ihrer derzeitigen Tätigkeit überschritten. Eine Ablösung der in ihrer Verwendung überalterten mil. Führer ist zumindest in den vorrangigen Schlüsselstellungen der Truppe, also bei KpChef, BtlKdr., Zugführer in Kampf- und Kampfunterstützungsverbänden, unabweisbar. Die von Ihnen angesprochene „flexiblere Pensionierung" von Berufssoldaten wäre eine denkbare Lösungsmöglichkeit. Die Bundesregierung hat dazu ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen; sie befindet sich vielmehr erst am Beginn eines Abstimmungsverfahrens. Als Einstieg zur Milderung des Verwendungsstaus hat die Bundesregierung im ergänzten Haushaltsentwurf für 1983 350 Planstellen für Offiziere und Feldwebel vorgesehen. Dadurch wird es möglich sein, 350 Offiziere und Unteroffiziere m. P., die das Grenzalter in der Truppe überschritten haben, aus der Truppe herauszulösen und in eine Verwendung in Kommandobehörden, Ämter und Schulen zu versetzen. Auf die dadurch in der Truppe freigewordenen Dienstposten können dann junge Offiziere und Feldwebel gesetzt werden, die den hohen physischen und psychischen Belastungen in der Ausbildung und Erziehung von jungen Wehrpflichtigen und Soldaten auf Zeit gewachsen sind. Ob die Bewilligung zusätzlicher Planstellen zur Verminderung des Beförderungsstaus in den künftigen Jahren und vor allem ab 1986 durch vorzeitige Zurruhesetzungen als flankierende Maßnahme ergänzt werden kann, weil das Fehl an Zurruhesetzungen dann Größenordnungen erreicht, die mit Anschlußverwendungen wohl kaum ausgeglichen werden können, ist Gegenstand von Untersuchungen und Abstimmungsgesprächen, deren Ergebnis abgewartet werden muß. Diese Bundesregierung ist sich dieses Problems sehr wohl bewußt, hat nunmehr den ersten Schritt zum Abbau eingeleitet und wird sich um eine realisierbare Gesamtlösung bemühen. Leider wurden von der bisherigen Bundesregierung auf diesem Gebiet keinerlei Schritte zur Lösung eingeleitet. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 154 und 155): Hat der Kommandeur des Panzergrenadierbataillons 562, das in Neuburg an der Donau stationiert ist, die Junge Union, Ortsverein Langenmosen, initiiert, zu einer Gelöbnisfeier am 4. November 1982 einzuladen, und wenn ja, wie wird dies von der Bundesregierung beurteilt? Sind von dem Kommandeur noch andere Personen, Verbände und Gruppen gebeten worden, Einladungen zu versenden? 1. Im Mai d. J. trat der Kreisvorsitzende der Jungen Union des Kreises Neuburg/ Schrobenhausen an den Bataillonskommandeur des Panzergrenadier-Bataillons 562 mit der Frage heran, ob das Bataillon nicht einmal eine öffentliche Gelöbnisfeier in der Gemeinde Langenmosen durchführen wolle. Er wies darauf hin, daß in der Bevölkerung ein starkes Interesse für eine solche Veranstaltung bestehen würde. Der Bataillonskommandeur erklärte seine Bereitschaft unter der Voraussetzung einer Einladung durch die Gemeinde. Diese Einladung erfolgte mündlich durch den 1. Bürgermeister Ende September 1982 und schriftlich am 8. Oktober 1982. Das Bataillon war Gast der Gemeinde Langenmosen und hat auf den Kreis der einzuladenden Gäste keinen Einfluß genommen. 2. Weder der Ortsverein der Jungen Union, noch andere Verbände und Gruppen waren vom Bataillonskommandeur autorisiert, zu dieser Veranstaltung einzuladen, mit Ausnahme des 1. Bürgermeisters, als Gastgeber. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 156 und 157): Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Zeitsoldaten, die an der Bundeswehrhochschule studiert haben und unmittelbar nach Abschluß des Studiums den Antrag auf Anerkennung eines Wehrdienstverweigerers stellen? Ist beabsichtigt, wie bei der Umstellung vom BAföG-Zuschuß auf Darlehen für externe Studenten die Erstattung der Studienkosten für den Fall der Anerkennung der Wehrdienstverweigerung zu verlangen? Zu Frage 156: Antragsteller auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer wurden bisher nicht erfaßt. Als Wehrdienstverweigerer anerkannt wurden jedoch aus den Studienjahrgängen 1976 bis 1978 bei 2 732 Absolventen insgesamt 29 Offiziere = 0,11 % (Stand 1. November 1982). Zu Frage 157: Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts (BT-Drs. 9/1897 vom 5. August 1982) sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß künftig alle Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die auf eigenen Antrag vor Ablauf der für Berufssoldaten durch Gesetz (§ 46 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SG), für Soldaten auf Zeit durch Verwaltungsakt festgesetzten Dienstzeit entlassen werden, die Kosten, die dem Dienstherrn anläßlich ihres Studiums oder ihrer Fachausbildung entstanden sind, oder das ihnen als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten müssen. Die Möglichkeit eines ganzen oder teilweisen Erstattungsverzichts wegen besonderer Härte ist vorgesehen. Die Kostenerstattungspflicht soll danach u. a. in allen Fällen entstehen, in denen Berufssoldaten Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8257* und Soldaten auf Zeit wegen besonderer Härte auf eigenen Antrag vorzeitig entlassen werden. Sie würde sich damit auch auf rechtskräftig anerkannte Kriegsdienstverweigerer erstrecken, da die rechtskräftige Anerkennung in jedem Fall die besondere Härte im Sinne von § 46 Abs. 3, § 55 Abs. 3 SG mit der Folge der unverzüglichen Entlassung begründet. Die Regelung würde ferner die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit treffen, die künftig nach § 125 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes zum Beamten ernannt werden und damit als auf eigenen Antrag entlassen gelten. Mit dieser Regelung wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den öffentlichen Interessen des Dienstherrn und den persönlichen Interessen des Soldaten erreicht werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 158): Wird die Bundesregierung der wiederholt — auch von Mitgliedern des Bundestages — erhobenen Forderung nachkommen, die geplanten Standorte für die neuen Mittelstreckenraketen Pershing II und die Marschflugkörper Cruise Missiles der Öffentlichkeit bekanntzugeben? Alle bisherigen Bundesregierungen haben Standorte nuklearer Waffensysteme in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich bekanntgegeben. Auch diese Bundesregierung hat — auch hier im Deutschen Bundestag — wiederholt bekräftigt, daß sie diese Praxis beibehalten wird. Dies gilt auch für die möglichen Standorte von PERSHING II und Cruise Missile, falls die NATO wegen der Nichtbeseitigung vorhandener uns bedrohender sowjetischer Mittelstreckenraketen gezwungen wird, diese wegen des Scheiterns der angestrebten Nullösung bei den Genfer Abrüstungsgesprächen zu stationieren. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 159): Ist die Bundesregierung bereit, in ihrem direkten Einflußbereich (verpachtete und selbstbetriebene Gaststätten, Kantinen in den Bundesministerien und in den anderen Bundesbehörden und -dienststellen, staatlich verwaltete Heime, Anstalten und sonstige Einrichtungen) darauf hinzuwirken, daß dort mindestens ein alkoholfreies Getränk deutlich billiger angeboten wird als das billigste angebotene alkoholhaltige Getränk? Herr Minister Geißler hat bereits kürzlich den Bundesminister für Verkehr und die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, im Interesse des Jugendschutzes vor Alkoholmißbrauch darauf hinzuwirken, daß in Bahnhofs- und Autobahngaststätten sowie in Gaststätten in kommunalen Einrichtungen mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger angeboten wird als das billigste dort angebotene alkoholische Getränk. Die Bundesregierung ist bereit, über diese Initiative des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit hinaus in ihrem direkten Zuständigkeitsbereich dort Einfluß im Sinne Ihrer Frage zu nehmen, wo dies aus Gründen des Jugendschutzes angezeigt erscheint. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 160): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bisherigen Bundesregierung, daß die Gewalttätigkeiten, Grausamkeiten und kriegerischen Handlungen, wie sie in Kriegsspielautomaten abgebildet sind, nicht ohne Einfluß auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bleiben können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß die Verbreitung derartiger Telespielautomaten beschränkt oder verboten wird? Herr Zander hatte Ihnen in der Fragestunde am 30. September 1981 dargelegt, daß es nicht ohne Einfluß auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bleiben könne, wenn ihnen Gewalttätigkeiten, Grausamkeiten und kriegerische Handlungen beständig als etwas Normales und als im Grunde legitime Instrumente für Konfliktlösungen dargestellt werden. Die jetzige Bundesregierung teilt diese Bewertung. Eine gesetzliche Beschränkung der öffentlichen Aufstellung von jugendgefährdenden Telespielautomaten ist bereits in § 7 des Entwurfs zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag mit dem Ziel einer baldigen Realisierung weiterverfolgen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Frage 161): Trifft es zu, daß trotz der im neuen Betäubungsmittelgesetz geschaffenen Möglichkeit, straffällig gewordene Drogenabhängige vor einer Bestrafung in eine Therapieeinrichtung einzuweisen, die Zahl der Patienten in solchen Einrichtungen nicht etwa gestiegen, sondern gesunken ist, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, worauf diese Entwicklung zurückzuführen ist? Das am 1. Januar 1982 in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz ist in seinen Auswirkungen noch nicht voll zu beurteilen. Nach Berichten der Drogenbeauftragten der Länder führten anlaufbedingte Unsicherheiten bei der Anwendung der neuen Bestimmungen an einigen Orten zu einer 8258* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Verminderung der Zuweisungen in Therapieeinrichtungen. Andernorts wirkten sich die neuen Bestimmungen jedoch positiv auf die Zuweisungspraxis aus. Diese Unterschiede dürften im wesentlichen auf Anlaufschwierigkeiten bei der Kooperation der beteiligten Stellen zurückzuführen sein. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus diesem Grund bereits gezielte Maßnahmen (z. B. Fortbildungsmaßnahmen für Juristen und Therapeuten) durchgeführt. Die Bundesregierung wird solche Vorhaben weiterhin unterstützen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 162): Steht die Einführung von Einkommensgrenzen und die Herabsetzung der Kindergeldsätze ab zweitem Kind nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 (BVerfGE 44, 249) zur familiengerechten Besoldung im Einklang? Die Frage beantworte ich mit ja. Der erwähnte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 betrifft nicht die vorgeschlagenen Änderungen im Bundeskindergeldgesetz, sondern die verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenbesoldung. Nach den Leitsätzen des Beschlusses soll die Besoldung sicherstellen, daß ranggleiche Beamte, Richter und Soldaten ohne oder mit wenig Kindern und solche mit vielen Kindern „sich annähernd das gleiche" leisten können. Ihre Frage bezieht sich jedoch nur auf das Kindergeldrecht selbst, dieses wird durch den erwähnten Beschluß nicht berührt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 163): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Ausnahmeregelungen für den Versicherungsbereich im Wettbewerbsrecht, im Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und in anderen Gesetzen im Hinblick auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes nach kritischer Überprüfung soweit wie möglich aufgehoben werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Gründe, den Versicherungsbereich nicht vollständig dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu unterstellen, nach wie vor Gültigkeit haben. Sie sind letztlich darin zu sehen, daß das marktwirtschaftliche Ausleseprinzip, das in letzter Konsequenz auch den Konkursfall beinhaltet, aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Versicherten keine uneingeschränkte Anwendung finden kann. Es kommt hinzu, daß die branchentypischen Unsicherheiten der Kalkulationsgrundlagen eine umfassende technische Zusammenarbeit der Unternehmen erforderlich machen. Dem Gedanken des Verbraucherschutzes ist zudem durch die Änderungen der 4. Kartellrechtsnovelle verstärkt Rechnung getragen worden. Sie beinhalten eine Begründungspflicht bei der Anmeldung von Wettbewerbsbeschränkungen, eine Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise, eine Wartefrist zwischen Anmeldung und Wirksamwerden der Wettbewerbsbeschränkung sowie eine Verbesserung der Publizität. Nach diesen Änderungen zugunsten der Verbraucher besteht nach Ansicht der Bundesregierung keine Notwendigkeit für eine weitergehende Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bundesregierung sieht ferner keinen Anlaß, die beiden Sonderregelungen des AGB-Gesetzes für Versicherungsverträge zu ändern oder zu beseitigen. § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGB-Gesetz, wonach die in § 11 Nr. 12 festgelegten Begrenzungen der Laufzeit für Versicherungsverträge nicht gelten, hat nur klarstellenden Charakter, da Versicherungsverträge ohnehin nicht zu den Liefer-, Dienst- oder Werkverträgen im Sinne des § 11 Nr. 12 zu rechnen sind. In der Sache wäre eine Anwendung des § 11 Nr. 12 AGB-Gesetz mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Laufzeit bei Versicherungsverträgen nicht angebracht, da diese im Interesse beider Parteien auf längere Dauer angelegt sind (z. B. Lebensversicherungen). § 23 Abs. 3 AGB-Gesetz läßt behördlich genehmigte Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) auch dann zum Vertragsbestandteil werden, wenn die Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 2 AGB-Gesetz im Einzelfall einmal nicht eingehalten werden. Die Regelung beruht darauf, daß die Versicherung ein kollektiv ausgerichtetes Geschäftssystem darstellt, daß die gleichmäßige Anwendung der behördlich genehmigten AVB gegenüber allen Versicherungsnehmern gesetzlich vorgeschrieben ist und daß ohne Geltung der AVB die Leistung des Versicherers weitgehend unbestimmt wäre. In der Praxis werden die Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 2 AGB-Gesetz durchweg eingehalten. Zusammenfassend ist somit festzustellen, daß die Bundesregierung unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes keinen Anlaß zu Änderungen in den beiden angesprochenen Gesetzen sieht. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 165 und 166): Gibt es Erkenntnisse, wie sich die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln und in der Zigarettenwerbung auf das Konsumverhalten von Rauchern ausgewirkt haben? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8259* Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß die Zahl der Personen ist, die sich auf Grund von Schäden durch Nikotin in ärztlicher Behandlung befinden, und wie hoch die Kosten sind, die den einzelnen Sozialversicherungsträgern durch den Nikotinmißbrauch jährlich entstehen? Zu Frage 165: Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über die Auswirkungen des Warnhinweises auf das Konsumverhalten liegen nicht vor. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Warnhinweis erst seit relativ kurzer Zeit praktiziert wird. Er wird aufgrund einer auf Initiative der Bundesregierung zustandegekommenen Vereinbarung der Zigaretten-Industrie seit November 1980 in Werbeanzeigen für Zigaretten in Illustrierten und Zeitungen, seit Februar 1981 auf Werbeplakaten und seit Oktober 1981 auf den Pakkungen von Zigaretten angebracht. Mit der am 30. Oktober 1982 erlassenen Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung ist vorgeschrieben worden, daß der Warnhinweis künftig auf den Packungen aller zum Rauchen bestimmten Tabakerzeugnisse angebracht werden muß. Der Warnhinweis ist Teil von Aufklärungskampagnen, die die Bundesregierung mit dem Ziel betreibt, dem Raucher die Gesundheitsschädlichkeit nachdrücklich vor Augen zu führen und insbesondere Kinder und Jugendliche davon abzuhalten, Raucher zu werden. Die Bundesregierung beobachtet stetig den Konsum von Tabakerzeugnissen. Nach Trendanalysen der Bundesregierung sind in der Gruppe der 14- bis 25jährigen positive Tendenzen zu verzeichnen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Entwicklung auch auf ihre Aufklärungs- und Gesundheitskampagnen einschließlich des Warnhinweises zurückzuführen ist. Zu Frage 166: Die Zahl der Personen, die sich wegen Schäden, die durch Nikotin hervorgerufen wurden, in ärztlicher Behandlung befinden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Statistiken aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die über die Fälle und die Kosten Aufschluß geben könnten, liegen nicht vor. Es wird lediglich eine Krankheitsartenstatistik über die Arbeitsunfähigkeitsfälle geführt, die aber nichts aussagt über die Ursachen der Erkrankungen. Auch die Statistiken der Rentenversicherer lassen keine Aussage darüber zu, in welchem Umfange Heilbehandlungsmaßnahmen wegen Nikotinmißbrauch durchgeführt werden. Demnach sind zwar die durch Nikotin verursachten Schäden nicht quantifizierbar, es ist aber bekannt, daß das Rauchen Mitursache für einige häufige und schwerwiegende Krankheiten ist, wie zum Beispiel chronische Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bösartige Neubildungen. Die Bundesregierung wird daher ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Rauchens fortführen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 167 und 178): Welche Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes fallen durch den weitgehenden Wegfall der Schülerförderung (BAföG) aus der Förderung für ihre Kinder heraus, und wie viele betrifft dies? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das „Benachteiligten-Programm" des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für andere Gruppen von Jugendlichen zu öffnen, die bis zum 31. Dezember 1982 noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, oder für diese Gruppen ein vergleichbares Programm zu entwickeln? Zu Frage 167: Der Bundesregierung liegen Angaben darüber, wie viele Eltern von geförderten Schülern Angehörige des öffentlichen Dienstes sind und welchen Einkommensgruppen sie angehören, nicht vor. Da bei der Leistungsberechnung nur nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status unterschieden wird, ist lediglich die Zahl der Beamten gesondert erfaßt. Unterstellt man bei zu Hause und auswärts wohnenden Schülern eine in etwa gleichmäßige Verteilung, so waren 1981 ca. 7,3 v. H. der Eltern von Schülern an Ausbildungsstätten, die von der Rückführung der Schülerförderung betroffen sind, Beamte. Auf der Basis der vorliegenden Statistik werden von der vorgeschlagenen Änderung beim Schüler- BAföG etwa 20 000 Schüler aus Beamtenhaushalten betroffen sein, von denen allerdings ein Teil über die Härteregelung bis zum Ende ihrer Ausbildung weiter gefördert werden kann. Zu Frage 178: Wie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vom 15. November 1982 dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages, Herrn Kurt Vogelsang, MdB, bereits mitgeteilt hat, ist die Möglichkeit der Öffnung des „Benachteiligten-Programms" für andere Gruppen von Jugendlichen, die bis zum 31. Dezember 1982 noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, eingehend geprüft worden. Die Prüfung ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Programm im Rahmen seiner Zweckbestimmung durchaus vorübergehend für die Ausbildung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen weiter geöffnet werden könnte. Aus folgende Gründen hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zum jetzigen Zeitpunkt aber auf eine Öffnung des Programms verzichtet: — Die Verbände und Organisationen der Wirtschaft haben sich gegenüber der Bundesregierung bereit erklärt, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um denjenigen Jugendlichen noch einen Ausbildungsplatz anbieten zu können, die am 30. September noch nicht in Ausbildung vermittelt wurden. Diese Bemühungen haben Vorrang vor Bundespro- 8260* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 grammen, die sich nicht an Benachteiligte im engeren Sinn richten. — Durch eine weitere Öffnung würden erhebliche Kosten in Höhe von ca. 123 Millionen DM für 5 000 zusätzlich geförderte Jugendliche für die Jahre 1983-1985 entstehen. Eine Deckung aus dem Einzelplan 31 hierfür wäre nicht möglich. — Außerdem wurde durch den 1. Nachtragshaushalt 1982 die Förderalternative der ausbildungsbegleitenden Hilfen geöffnet. Wegen der späten Verabschiedung des 1. Nachtragshaushalts wird diese Öffnung voraussichtlich nicht in wünschenswertem Umfang realisiert werden können. Es bestehen deshalb berechtigte Zweifel, daß zum jetzigen Zeitpunkt mit einer weiteren Öffnung noch eine gröBere Zahl von unversorgten Bewerbern erreicht werden kann. Im übrigen verweise ich darauf, daß die Mittel für das bisherige Programm für 1983 um 27 Millionen DM gegenüber 1982 auf insgesamt 124 Millionen DM aufgestockt wurden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Zeitler (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 168 und 169): Ist die Bundesregierung bereit, für Schulabgänger des Jahrgangs 1982, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, im Bereich der Verwaltungen des Bundes weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen? Welche Planungen hat die Bundesregierung entwickelt, um im Bereich der Verwaltungen des Bundes (inklusive Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn) im Jahr 1983 für Ausbildungsanfänger mindestens ebensoviele Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen wie 1982? Zu Frage 168: Die Bundesregierung wird alle Ausbildungskapazitäten ausschöpfen, über die sie in ihren Sondervermögen, Forschungsstätten und -einrichtungen und Behörden verfügt, bzw. auf die sie Einfluß nehmen kann. Sie muß dabei allerdings die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Personaleinsparung beachten. Die Einstellungsbedingungen des öffentlichen Dienstes und die regionalen Besonderheiten begrenzen freilich das Ausmaß möglicher Nachbesetzungen. Bekanntlich bekommen aber viele der zum 30. September eines Jahres nicht untergekommenen Ausbildungsplatzbewerber bis zum Jahresende noch einen Ausbildungsplatz. Zu Frage 169: Die Bundesregierung wird, sobald die Daten der Ressorts über die für 1983 vorgesehenen Neueinstellungen vorliegen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten darauf hinwirken, daß die Betriebe, Forschungsstätten, Behörden und Einrichtungen des Bundes 1983 ihre Ausbildungsangebote insbesondere für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz auf dem hohen Niveau der Vorjahre halten; dabei muß in Kauf genommen werden, daß dies zur Ausbildung über den Eigenbedarf führt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 170 und 171): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Dr. Kohl — wie aus einem Interview im deutschen Fernsehen vom 23. November 1982 hervorgeht — eines der Hauptprobleme der über 300 000 jugendlichen Arbeitslosen darin sieht, daß sie deswegen arbeitslos werden, weil sie keine Ausbildungsplätze haben bzw. keine qualifizierte Ausbildung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit am 30. September 1982 festgestellte Zahl von 36 000 unversorgten Bewerbern des Schulabgängerjahrgangs 1982 um Ausbildungsplätze ein erhebliches Problem darstellt und Anlaß für vermehrte Anstrengungen der Arbeitgeber bzw. für Sofortmaßnahmen der Bundesregierung sein müßte? Zu Frage 170: Bundeskanzler Kohl mißt der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eine besondere Priorität zu. Er hat in dem in der Frage zitierten Interview auf den bestehenden Zusammenhang von Berufschancen und guter Ausbildung hingewiesen und dabei deutlich gemacht, wie wichtig eine qualifizierte Berufsausbildung zur Vermeidung bzw. Verringerung des Risikos der Arbeitslosigkeit ist. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft teilt diese Auffassung. Zu Frage 171: Die Bundesregierung verkennt keineswegs die Probleme der Ausbildungsplatzsituation in diesem wie in den folgenden Ausbildungsjahren, wenn auch die Lage in diesem Jahr dank der Anstrengungen aller Beteiligten nicht so schlecht ist, wie ursprünglich von manchen befürchtet. Der Bundeskanzler hat die Ausbildungsplatzfrage in seinen ersten Gesprächen mit führenden Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften erörtert. Die Vertreter der Wirtschaft sagten zu, alles daran zu setzen, daß genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat die Ausbildungsplatzsituation im Oktober eingehend mit den Repräsentanten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erörtert. Ergebnis war, daß insbesondere „vor Ort", in Kreisen, Arbeitsamtsbezirken, Städten und Gemeinden intensiv versucht wird, Jugendliche noch in Ausbildung zu bringen, die zu Beginn des Ausbildungsj ahres noch keinen Ausbildungsplatz hatten. Die Bundesregierung prüft außerdem entsprechend der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 gemeinsam mit den Organisationen der Wirtschaft, wie für die schwierigen nächsten Jahre vorübergehend zusätzliche Ausbildungskapazitäten ge- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 8261* schaffen oder Ausbildungsmaßnahmen organisiert werden können. Besonders schwer haben es nach wie vor bestimmte Personengruppen. Deshalb fördert die Bundesregierung die Berufsausbildung „benachteiligter" Jugendlicher, die Ausweitung der Ausbildungschancen von jungen Frauen sowie die Berufsausbildung von Ausländern. Die Mittel für diese Förderung sollen im Bundeshaushalt 1983 auf insgesamt 140 Millionen DM erhöht werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 172 und 173): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach den bisher vorliegenden Zahlen für 1982 das Angebot an Ausbildungsplätzen insgesamt geringer war als die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, während noch 1980 und 1981 das Angebot laut Berufsbildungsbericht höher war als die Nachfrage? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach den bisher vorliegenden Zahlen für 1982 das Angebot an Ausbildungsplätzen in über 100 Arbeitsamtsbezirken von 142 Arbeitsamtsbezirken niedriger ist als die Nachfrage und daß auch bei dieser Zahl gegenüber 1981 ein negativer Trend vorliegt? Zu Frage 172: Nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit zum 30. September 1982 waren bei den Arbeitsämtern zu diesem Zeitpunkt noch knapp 36 000 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gemeldet. Zum gleichen Zeitpunkt waren gut 20 000 unbesetzte Ausbildungsplätze bei den Arbeitsämtern gemeldet. Die Bundesregierung erwartet, daß viele Jugendliche, die am 30. September 1982 noch ohne Ausbildungsplatz waren, angesichts der Bemühungen aller noch bis Ende des Jahres einen Ausbildungsplatz finden werden. Insofern ist es erst Ende dieses Monats möglich, eine halbwegs gesicherte Bilanz über die tatsächliche Ausbildungsplatzsituation des Jahres 1982 zu ziehen. Zu Frage 173: Aufgrund der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit zum 30. September hat sich die Zahl der Arbeitsamtsbezirke, in denen das Angebot unter der Nachfrage liegt, erhöht, und zwar auf 124 Arbeitsamtsbezirke. Eine endgültige Bewertung kann allerdings erst vorgenommen werden, wenn die tatsächliche Zahl der zum 30. September neu abgeschlossenen Verträge bekannt ist. Dies wird voraussichtlich Ende dieses Monats der Fall sein. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 174 und 175): Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Zahl der Schulabgänger nach Klasse 10, die wegen der von der Bundesregierung beabsichtigten Veränderung beim Schüler-BAföG 1983 auf den Besuch einer weiterführenden Schule verzichten und einen Ausbildungsplatz im dualen System suchen werden? Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Zahl der Abiturienten bzw. der Absolventen mit Fachhochschulreife, die wegen der von der Bundesregierung beabsichtigten Veränderung beim Studenten-BAföG 1983 auf den Besuch einer Hochschule verzichten und einen Ausbildungsplatz im dualen System suchen werden? Zu Frage 174: Die Bundesregierung teilt die Befürchtung nicht, daß Schulabgänger nach Klasse 10 in großer Zahl auf den Besuch einer weiterführenden Schule verzichten werden, um einen Ausbildungsplatz im dualen System zu suchen. Sie ist davon überzeugt, daß die Jugendlichen die Chancen der verschiedenen Bildungsangebote sorgfältig gegeneinander abwägen und dabei vor allem ihre Eignung und Neigung ausschlaggebend sein lassen werden. Zu Frage 175: Die Bundesregierung rechnet nicht damit, daß Hochschulzugangsberechtigte infolge der vorgeschlagenen Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz auf den Besuch einer Hochschule verzichten und einen Ausbildungsplatz im dualen System suchen werden. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Rückzahlungsbedingungen für das BAföG-Darlehen der Studenten sozial so ausgestaltet, daß die vollständige Umstellung der Ausbildungsförderung auf Darlehen keinen zielstrebigen und studiengeeigneten Auszubildenden vom Studium abhalten muß. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Rayer (SPD) (Drucksache 9/2184 Fragen 176 und 177): Inwieweit lassen sich nach Auffassung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft durch Änderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zusätzliche Ausbildungsplätze mobilisieren? Trifft es zu, daß sich in den vom Jugendarbeitsschutzgesetz besonders betroffenen Berufen die Zahl der Auszubildenden — Lehrlinge — seit Verabschiedung des Jugendarbeitsschutzgesetzes 1976 überdurchschnittlich erhöht hat, und teilt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Auffassung, daß diese Berufe auch durch das Jugendarbeitsschutzgesetz für jugendliche Schulabgänger attraktiver geworden sind? Zu Frage 176: Die Bundesregierung beabsichtigt, weder den Jugendarbeitsschutz abzubauen noch ihn zu schmälern. Ihre Absicht ist es aber, dazu beizutragen, die 8262* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1982 Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes daraufhin zu überprüfen, ob durch Veränderung nicht mehr zeitgemäßer Regelungen zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden könnten. Im übrigen wird auf die Antwort vom 26. November 1982 an den Abgeordneten Schätz verwiesen (131. Sitzung, Anlage 22). Zu Frage 177: Es trifft zu, daß die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in einigen Ausbildungsberufen, die von den Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes betroffen sind, zwischen 1976 und 1980 überdurchschnittlich gestiegen ist. Dies ist Ausdruck einmal des großen Ausbildungsengagements der Wirtschaft, die trotz 1976 verschärfter Arbeitszeitvorschriften für Jugendliche ihr Ausbildungsplatzangebot auch in den vom Jugendarbeitsschutzgesetz betroffenen Berufs- und Wirtschaftszweigen stark erhöht hat. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß auch in diesen Bereichen u. U. das Angebot noch erhöht werden könnte, wenn — ohne den Schutz der Jugendlichen zu schmälern — diejenigen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes überprüft würden, die sich nach Auffassung von vielen Verantwortlichen in der Berufsausbildung als ausbildungshemmend erwiesen haben. Wenn z. B. Auszubildende im Interesse einer geordneten Ausbildung auf auswärtigen Bau- und Montagestellen unterwiesen werden müssen, ist ihnen und den Betrieben sicher nicht zuzumuten, einen speziellen Zubringerdienst für die Jugendlichen zu organisieren, weil sie — nach geltendem Recht — erst eine Stunde später als betriebsüblich mit der Arbeit beginnen dürfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Holtz.


Rede von Prof. Dr. Uwe Holtz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist jetzt, auch nach Ihren Antworten, nicht eigentlich klar
geworden, daß sich die These von der Erblast nicht mehr aufrechterhalten läßt?
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Holtz, wir beurteilen den Sachverhalt offensichtlich völlig verschieden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zu weiteren Zusatzfragen wird nicht gewünscht.
    Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
    Hält es der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit für vereinbar mit den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und -klarheit, bei der finanziellen und technischen Zusammenarbeit im Haushaltsplan 1983 beim Einzelplan 23 Baransätze vorzuziehen, die zur Erfüllung der bestehenden völkerrechtlichen Zusagen angeblich nicht ausreichen, oder erwägt er, derartige Zusagen nicht einzuhalten?
    Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bindig, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstellen, daß bei den Titeln der finanziellen und technischen Zusammenarbeit im Einzelplan 23 des Haushaltsplans 1983 die vorgesehenen Baransätze zur Erfüllung der von der früheren Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Zusagen ausreichen.