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    Plenarprotokoll 9/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Inhalt: Wahl der Abg. Schulze (Berlin) und Sielaff zu stellvertretenden Mitgliedern des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7867 A Wahl des Abg. Echternach zum Mitglied des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung 7867 B Vorschlag des Abg. Metz als Mitglied des Kunstbeirates der Deutschen Bundespost 7867 B Nachträgliche Überweisung des Antrages zum Bericht des Seeverkehrsbeirats „Führen fremder Flaggen" an den Ausschuß für Wirtschaft 7867 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7867C, 7904 C Wegfall eines Punktes der Tagesordnung 7904 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Müller, Dr. Pohlmeier, Repnik, Schmöle, Herkenrath, Bahner, Graf von Waldburg-Zeil, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Hellwig, Ruf, Dr. Jobst, Dr. Voss, Sauer (Stuttgart), Dr. Möller, Dr. von Wartenberg, Ganz (St. Wendel), Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Jung (Lörrach), Pohlmann, Milz, Sauter (Ichenhausen), Louven, Schwarz, Dr. Schäuble, Sauter (Epfendorf), Funk (Gutenzell), Dörflinger, Werner, Hauser (Krefeld), Sick, Landré, Doss, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Jahn (Münster), Feinendegen, Kraus, Frau Geiger, Dr. Faltlhauser, Dr. George, Rossmanith, Hinsken, Dr. Schwörer, Dr. Stavenhagen, Dr. Hackel, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Haase (Kassel) und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des Handwerks in Entwicklungsländern — Drucksache 9/1924 — Dr. Pinger CDU/CSU 7879A Dr. Osswald SPD 7881 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 7884 C Bindig SPD 7888 C Schmöle CDU/CSU 7891 C Dr. Vohrer FDP 7893 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1982 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1982) — Drucksache 9/1912 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kürzung des Amtsgehalts der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksache 9/2028 — Regenspurger CDU/CSU 7897 B Bernrath SPD 7899 C Dr. Hirsch FDP 7901 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 7902 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 9/2034 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/2065 — 7903 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits — Drucksache 9/1719 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 9/2075 — 7904A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (2. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 9/2039 — 7904 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer — Drucksache 9/2055 — 7904 C Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/2041 — 7904 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Eigenmitteln der Gemeinschaft — Drucksachen 9/368, 9/2061 — . . . . 7904 D Fragestunde — Drucksache 9/2078 vom 5. November 1982 — Aufhebung von Unrechtsurteilen aus dem Dritten Reich zur Rehabilitation ehemaliger Widerstandskämpfer, insbesondere von Mitgliedern der Weißen Rose MdlAnfr 1 05.11.82 Drs 09/2078 Börnsen SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ 7867 D, 7868A, B, C ZusFr Börnsen SPD 7868 A ZusFr Thüsing SPD 7868 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7868 C Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit ganz Deutschlands gemäß Grundgesetz, Verwendung der Bezeichnung „deutsche Nation" als Synonym für das „deutsche Staatsvolk" MdlAnfr 2, 3 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 7868D, 7869 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7869A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 7869 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7869 B Umstrukturierung der öffentlichen Wohnungsbauförderung in Verdichtungsgebieten MdlAnfr 4 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 7869 C Fusionskontrolle nach der Vergrößerung des Aktienanteils der Metro GmbH an der Kaufhof AG MdlAnfr 5 05.11.82 Drs 09/2078 Pauli SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 7869D, 7870A, B ZusFr Pauli SPD 7870A,B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7870 B Durchführung der vorbereiteten Investitionen im MBB-Werk Stade zur Erhaltung der Arbeitsplätze MdlAnfr 13 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7870 C, D, 7871A,B,C,D ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . 7870D, 7871A ZusFr Börnsen SPD 7871 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 7871 B ZusFr Jungmann SPD 7871C Verhinderung der Stillegung des Agfa-Camera-Werks München MdlAnfr 14, 15 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Schöfberger SPD Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 III Antw PStSekr Grüner BMWi 7871D, 7872A,B,C,D, 7873A,B,C ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . 7872 A, D, 7873 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 7872 B ZusFr Marschall SPD 7873 B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 7873 C Einigung über eine gemeinsame EG-Fischereipolitik insbesondere mit Dänemark MdlAnfr 19 05.11.82 Drs 09/2078 Grunenberg SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . 7873D, 7874B, C ZusFr Grunenberg SPD 7874A, B Subventionsbetrug an der EG; Höhe des Schadens MdlAnfr 21, 22 05.11.82 Drs 09/2078 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 7874C,D, 7875A ZusFr Rossmanith CDU/CSU . . 7874C,D, 7875 A Subventionsbetrug an der EG; Verhinderung ähnlicher Betrugsfälle MdlAnfr 23, 24 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7875 B, C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 7875B,D ZusFr Glos CDU/CSU 7875 C Äußerungen von Bundesminister Dr. Blüm über die Humanisierung der Arbeit; Konsequenzen angesichts der Arbeitsunfälle MdlAnfr 25, 26 05.11.82 Drs 09/2078 Auch SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . . 7876A, C, D, 7877A,B,C,D, 7878A ZusFr Auch SPD 7876 C, D, 7877 A ZusFr Keller CDU/CSU 7877 B ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 7877C,D ZusFr Kirschner SPD 7877 D Verbesserung der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter durch den Einsatz von Fernsehen, Rundfunk und Fernsprechdiensten MdlAnfr 27 05.11.82 Drs 09/2078 Pauli SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . . 7878 B, C, D ZusFr Pauli SPD 7878C,D Nächste Sitzung 7905 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7907* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7907" B Anlage 3 Informierung des Kreditnehmers über den Schwerpunktzins für Ratenkredite, Vermittlungsgebühren und Vermittlungsprovisionen der Kreditvermittler MdlAnfr 50 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Zutt SPD ErgSchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ auf ZusFr Frau Zutt SP1) 7907* C Anlage 4 Vorausschätzungen des Bruttosozialprodukts für 1982 und 1983, Anteil des Exports MdlAnfr 6, 7 05.11.82 Drs 09/2078 Feile SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7908"A Anlage 5 Sicherstellung der Steinkohleförderkapazitäten, insbesondere im Aachener Steinkohlenrevier MdlAnfr 8, 9 05.11.82 Drs 09/2078 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7909* A Anlage 6 Zahl der im Bau befindlichen und der geplanten Kohle-, Kern- und Wasserkraftwerke MdlAnfr 10, 11 05.11.82 Drs 09/2078 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7909"D Anlage 7 Untersuchung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH über „PleitenUrsachen" MdlAnfr 12 05.11.82 Drs 09/2078 Poß SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7910"A IV Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Anlage 8 Auswirkung der Erhöhung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf Ostbayern MdlAnfr 16 05.11.82 Drs 09/2078 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7910*C Anlage 9 Zulieferungen britischer Firmen für den Bau argentinischer Kriegsschiffe in der Bundesrepublik Deutschland während des Embargos; Schadenersatzregelung bei verzögerter Lieferung an Argentinien MdlAnfr 17, 18 05.11.82 Drs 09/2078 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7910* D Anlage 10 Anteil der aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzten Arbeitnehmer sowie Ursachen und Arbeitsbereiche MdlAnfr 28, 29 05.11.82 Drs 09/2078 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 7911*A Anlage 11 Änderung des § 187a der Reichsversicherungsordnung über die Einschränkung von Kuren MdlAnfr 30 05.11.82 Drs 09/2078 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 7911*D Anlage 12 Angaben des „Stern" über die Stationierung von Pershing II-Raketen im Raum Neckarsulm und Heilbronn im Fall eines Scheiterns der Genfer Verhandlungen MdlAnfr 31 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7912* A Anlage 13 Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen beim Transport von Pershing-Raketen MdlAnfr 32 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7912* B Anlage 14 Vorgänge bei der Wehrdienstleistung des Schauspielers Alexander Hehn MdlAnfr 33, 34 05.11.82 Drs 09/2078 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7912* D Anlage 15 Zahl der Widersprüche der Bundesregierung gegen die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern MdlAnfr 35 05.11.82 Drs 09/2078 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7913* B Anlage 16 Beteiligung britischer und argentinischer Staatsangehöriger beim Bau der für Argentinien bestimmten Kriegsschiffe MdlAnfr 36 05.11.82 Drs 09/2078 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7913* B Anlage 17 Handel mit Eberfleisch MdlAnfr 37 05.11.82 Drs 09/2078 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7913* C Anlage 18 Deklarierung von Känguruh-, Antilopen-und Mauleselfleisch als Schweine- bzw. Rindfleisch MdlAnfr 38, 39 05.11.82 Drs 09/2078 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7913* D Anlage 19 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Legalisierung des Verkaufs von weichen Drogen in Enschede Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 V MdlAnfr 40, 41 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7914*C Anlage 20 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Legalisierung des Verkaufs weicher Drogen in einigen niederländischen Städten MdlAnfr 42 05.11.82 Drs 09/2078 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7914* D Anlage 21 Kosten zu Lasten des Bundessozialhilfegesetzes durch die Streichung des SchülerBAföG MdlAnfr 43 05.11.82 Drs 09/2078 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7915*A Anlage 22 Rücknahme der Kindergeldkürzungen MdlAnfr 44 05.11.82 Drs 09/2078 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7915*A Anlage 23 Abbau des Defizits der Bundesbahn im Schienenpersonennahverkehr durch Verlegung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße MdlAnfr 45, 46 05.11.82 Drs 09/2078 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7915* B Anlage 24 Schließung der Bundesbahnschule in Be-bra MdlAnfr 47 05.11.82 Drs 09/2078 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7915* D Anlage 25 Wegfall von Arbeitsplätzen bei der Bundesbahn in Schleswig-Holstein in den nächsten drei Jahren; Verhinderung sozial nicht gerechtfertigter Umsetzungen durch Verbesserung des Leistungsangebots MdlAnfr 48, 49 05.11.82 Drs 09/2078 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7916*A Anlage 26 Ursachen für den Unfall beim Transport einer Pershing-Rakete der US-Streitkräfte am 2. November 1982 in Malsch-Waldprechtsweier; Gefährdung der Bevölkerung durch amerikanische Militärfahrzeuge; Anwendung der gesetzlichen Vorschriften für Verkehrssicherheit MdlAnfr 50, 51, 52 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Friedmann CDU/CSU, Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7916* C Anlage 27 Unfälle durch unbeleuchtete Manöverfahrzeuge der US-Streitkräfte MdlAnfr 53 05.11.82 Drs 09/2078 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7917*A Anlage 28 Aufklärung des Unfalls beim Straßentransport einer US- Pershing-IA-Rakete in Malsch-Walprechtsweier MdlAnfr 54 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7917* B Anlage 29 Verkehrsunfälle beim Transport von Pershing-I-Raketen MdlAnfr 55 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7917* C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Anlage 30 Sicherheit der Bevölkerung bei Raketenoder Giftgastransporten der US-Streitkräfte im Bundesgebiet; Anwendung der gesetzlichen Vorschriften für Verkehrssicherheit MdlAnfr 56, 57 05.11.82 Drs 09/2078 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7917* D Anlage 31 Verkehrsunfall beim Transport einer USPershing-Rakete in Malsch-Walprechtsweier; Anwendung der deutschen Verkehrssicherheitsvorschriften MdlAnfr 58, 59 05.11.82 Drs 09/2078 Collet SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7918* B Anlage 32 Beachtung des Zonenrandförderungsgesetzes bei der Neuorganisation des Werkstättendienstes der Bundesbahn MdlAnfr 60 05.11.82 Drs 09/2078 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7918* C Anlage 33 Teilnahme deutscher Binnenschiffahrtstreibender am innerholländischen Handel; Begrenzung der Kabotagefreiheit in der deutschen Binnenschiffahrt, insbesondere Verlegung der Grenze Dortmund-Hamm an die Eingangsschleuse zum westdeutschen Kanalgebiet MdlAnfr 61, 62 05.11.82 Drs 09/2078 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7918* C Anlage 34 Empfang des PLO-Chefs Jassir Arafat in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 67 05.11.82 Drs 09/2078 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7919*A Anlage 35 Vereinbarkeit einer Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Atomwaffenprogramm Frankreichs mit dem Atomwaffensperrvertrag MdlAnfr 68 05.11.82 Drs 09/2078 Vosen SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7919* B Anlage 36 Äußerungen des Generals Thiry (CEA) über die militärische Nutzung von Plutonium in Frankreich MdlAnfr 69 05.11.82 Drs 09/2078 Catenhusen SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7919* D Anlage 37 Unterstützung deutscher Nationalitäten in Ost- und Südosteuropa MdlAnfr 70 05.11.82 Drs 09/2078 Sielaff SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7920* A Anlage 38 Unterbindung privater finanzieller Zuwendungen an in der Bundesrepublik Deutschland studierende Iraner durch den Iran MdlAnfr 71 05.11.82 Drs 09/2078 Weiß CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7920* D Anlage 39 Einflußnahme des türkischen Generalkonsuls auf das Veranstaltungsprogramm der Kulturwoche „Türkei in Köln" und auf andere türkische Aktivitäten MdlAnfr 72, 73 05.11.82 Drs 09/2078 Gilges SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 7921*C Anlage 40 Stand der Verhandlungen mit der DDR über die Verschmutzung von Elbe, Werra und Weser MdlAnfr 74, 75 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7922*A Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 VII Anlage 41 Erstattung von Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 3 des Lärmschutzgesetzes sowie Umwandlung zwingender Vorschriften des § 6 in Kann-Vorschriften MdlAnfr 76, 77 05.11.82 Drs 09/2078 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7922* C Anlage 42 Vorschlag des niedersächsischen Ministerpräsidenten Albrecht zur Errichtung von Wiederaufbereitungsanlagen an zwei Standorten MdlAnfr 78 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7923* B Anlage 43 Konsequenzen aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Lüneburg zum Bebauungsplan für die Zwischenlagerung von Brennelementen in Gorleben; politisches Umfeld der vermummten Gewalttäter bei der Demonstration gegen die bei Salzgitter geplante Atommülldeponie MdlAnfr 79, 80 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7923* C Anlage 44 Einführung einer 10-DM-Umlaufmünze MdlAnfr 81 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7924* B Anlage 45 Begrenzung des Schuldzinsenabzugs beim Bau von selbst genutzten oder vermieteten Wohneigentum MdlAnfr 82 05.11.82 Drs 09/2078 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7924* B Anlage 46 Rücknahme der Erhöhung der Postablieferung für den Bundeshaushalt MdlAnfr 83 05.11.82 Drs 09/2078 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7924* D Anlage 47 Inanspruchnahme ortsfester Postannahmestellen durch die Bevölkerung MdlAnfr 84 05.11.82 Drs 09/2078 Schätz SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7925*A Anlage 48 Herausgabe von Sonderbriefmarken zu den Themen „Friedensforschung" und „Frieden durch Abrüstung" MdlAnfr 85 05.11.82 Drs 09/2078 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7925*A Anlage 49 Chancengleichheit für Beamtinnen bei der Zulassung zum Aufstieg zur besonderen Verwendung, insbesondere bei der OPD Regensburg MdlAnfr 86 05.11.82 Drs 09/2078 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7925* C Anlage 50 Zustellung von Postsendungen, insbesondere an Bundestagsabgeordnete, mit beleidigenden oder neonazistischen Aufschriften MdlAnfr 87, 88 05.11.82 Drs 09/2078 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7925* D Anlage 51 Zahl der seit 1980 aus der DDR zurückgesandten Paketsendungen und der 1982 verlorengegangenen Paket- und Einschreibsendungen; Ersatzleistungen der Bundespost MdlAnfr 89 05.11.82 Drs 09/2078 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7926* A Anlage 52 Widerspruch zwischen den Verkabelungsplänen des Bundespostministers und den Feststellungen der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" VIII Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 MdlAnfr 90 05.11.82 Drs 09/2078 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7926* C Anlage 53 Projekte des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im Rahmen des Strukturprogramms für neue Arbeitsplätze in Berlin MdlAnfr 91 05.11.82 Drs 09/2078 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7926* D Anlage 54 Nutzbarkeit von Reaktoren und Brennkreisläufen im Sinne einer Zwei-ZweckVerwendung zur militärischen Plutoniumproduktion und zur zivilen Stromerzeugung MdlAnfr 92 05.11.82 Drs 09/2078 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7927*A Anlage 55 Bewertung der „risikoorientierten Analyse zum Schnellen Brüter" des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg e. V. MdlAnfr 93 05.11.82 Drs 09/2078 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7927* C Anlage 56 Militärische Nutzung des im französischen Reaktor von Marcoule erbrüteten Plutoniums MdlAnfr 94 05.11.82 Drs 09/2078 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7927* D Anlage 57 Nutzung des in französischen und deutschen Reaktoren erbrüteten und in Frankreich wiederaufbereiteten Plutoniums MdlAnfr 95, 96 05.11.82 Drs 09/2078 Leuschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7928*A Anlage 58 Nutzung ziviler Atomkraft zur Herstellung französischer Atomwaffen; Lieferung von Plutonium an Frankreich für den Brüter „Super-Phénix" MdlAnfr 97, 98 05.11.82 Drs 09/2078 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 7928* B Anlage 59 Auswirkungen einer Streichung des Schüler-BAföG auf Kinder aus Arbeiterfamilien; Ankündigung einer Umorientierung der bisherigen Bildungspolitik durch die neue Bildungsministerin MdlAnfr 99, 100 05.11.82 Drs 09/2078 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7928* D Anlage 60 Verminderung der Darlehensschuld nach dem BAföG durch Studienabschluß vor Ablauf der Förderungshöchstdauer MdlAnfr 101, 102 05.11.82 Drs 09/2078 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7929* B Anlage 61 Minderung der Darlehensschuld durch einen Studienabschluß vor Ablauf der Förderungshöchstdauer; Anteil BAföG-berechtigter und nicht BAföG-berechtigter Schüler nach den Kürzungen MdlAnfr 103, 104 05.11.82 Drs 09/2078 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7929* C Anlage 62 Wegfall des Schüler-BAföG in Ballungsgebieten; Erhöhung der Lehrerarbeitslosigkeit durch die Streichung des Schüler-BAföG in Ballungsgebieten MdlAnfr 105, 106 05.11.82 Drs 09/2078 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7930* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 IX Anlage 63 Anteil des entfallenden Schüler-BAföG am Familieneinkommen MdlAnfr 107, 108 05.11.82 Drs 09/2078 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7931* B Anlage 64 Leistungen nach dem BAföG für Schüler berufsbildender Klassen und des 2. Bildungsweges sowie Zahl der 1984/85 zu fördernden Schüler, unterschieden nach Schultypen MdlAnfr 109, 110 05.11.82 Drs 09/2078 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7931* C Anlage 65 Ausgaben für die Schülerförderung in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt 1983 MdlAnfr 111 05.11.82 Drs 09/2078 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7932* B Anlage 66 Veröffentlichung des Aufrufs des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation MdlAnfr 112, 113 05.11.82 Drs 09/2078 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7932* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7867 128. Sitzung Bonn, den 12. November 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 9/2045) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Entschließung des Europäischen Parlaments zum Kampf gegen eine übermäßig starke Zusammenballung in den Städten und zur Förderung einer institutionellen Dezentralisierung durch eine Raumordnung auf europäischer Ebene und den Einsatz moderner Verkehrs- und Kommunikationsmittel (Drucksache 9/2048) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Bedeutung und den Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen, insbesondere des Handelsembargos und des Boykotts auf die Außenbeziehungen der EWG (Drucksache 9/2051) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik vorgelegten Entwurf einer Europäischen Akte (Drucksache 9/2052) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 12. 11. Beckmann 12. 11. Dr. Böhme (Freiburg) 12. 11. Eickmeyer 12. 11. Engholm 12. 11. Funk (Gutenzell) 12. 11. Gansel 12. 11. Haar 12. 11. Haase (Fürth) 12. 11. Hölscher 12. 11. Ibrügger 12. 11. Immer (Altenkirchen) 12. 11. Junghans 12. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 11. Neuhaus 12. 11. Picard 12. 11. Rainer 12. 11. Rohde 12. 11. Dr. Rumpf 12. 11. Schartz (Trier) 12. 11. Schulte (Unna) 12. 11. Graf Stauffenberg 12. 11. Tillmann 12. 11. Voigt (Sonthofen) 12. 11. Dr. Wendig 12. 11. Dr. Wieczorek 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur europäischen Briefmarke (Drucksache 9/2053) zuständig: Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sonnenenergie (Drucksache 9/2054) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Überplanmäßige Ausgaben; hier: Kap. 23 02 Tit. 686 24 - Förderung von Ernährungssicherheitsprogrammen in Entwicklungsländern im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens (Drucksache 9/2072) zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 50, 124. Sitzung, Seite 7491 B): Ihre Zusatzfrage Hat die Bundesregierung Informationen über die Höhe des Packings im Vergleich zur Kreditsumme sowohl im Schnitt wie bei einer Mindest- und einer Höchstbelastung? beantworte ich wie folgt: Das Packing wird in den zwischen den Kreditinstituten und den Kreditvermittlern geschlossenen sog. Einreicherverträgen festgelegt, und zwar in Form eines auf die Kreditsumme bezogenen Prozentsatzes pro Laufzeitmonat. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in Einreicherverträge. Die nachfolgenden Angaben stützen sich auf eine empirische Untersuchung von Prof. Dr. Bitz über Leistungsangebot und Ertragslage deutscher Kreditvermittler, veröffentlicht in „Der vermittelte Kredit" 1982 S. 121 ff. Danach betrug das Packing in 11 v. H. der untersuchten Fälle 0,15 in 9 v. H. der untersuchten Fälle 0,15 bis unter 0,20 in 20 v. H. der untersuchten Fälle 0,20 % in 14 v. H. der untersuchten Fälle über 0,20 bis unter 0,25 in 28 v. H. der untersuchten Fälle 0,25 in 18 v. H. der untersuchten Fälle über 0,25 %. Im Durchschnitt dürfte das Packing somit zwischen 0,20 und 0,25 % pro Monat liegen. Dies entspricht bei einer Laufzeit von zwei Jahren einem effektiven Jahreszins zwischen 4,60 und 5,76 %, bei einer Laufzeit von vier Jahren einem effektiven Jahreszins zwischen 4,70 und 5,87 %. Bei der Wertung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß das Packing nicht unbedingt mit der Mehrbelastung des Kreditkunden gegenüber den im Schaltergeschäft derselben Bank berechneten Zinsen identisch ist. Es ist vielmehr eine Frage der 7908* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 internen Kalkulation der Kreditinstitute, inwieweit sie das Packing voll oder teilweise auf den Kunden überwälzen oder — etwa unter dem Gesichtspunkt ersparten Eigenaufwands — zu Lasten des ihnen selbst verbleibenden Zinsanteils finanzieren. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 6 und 7): Wie lauten die Schätzungen für das nominelle Bruttosozialprodukt der Jahre 1982 und 1983 in absoluten Zahlen (Milliarden) und in Zuwachsraten, die der interministerielle Arbeitskreis für gesamtwirtschaftliche Voraussetzungen beim Bundeswirtschaftsminister im Mai 1982 und im Oktober 1982 durchgeführt hat? Welchen Anteil hat die Entwicklung des Exports an der Korrektur der Schätzwerte im Oktober 1982 für das nominelle Bruttosozialprodukt der Jahre 1982 und 1983? Zu Frage 6: Der interministerielle Arbeitskreis „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" (AK „GV"), dessen Ergebnisse üblicherweise nicht veröffentlicht werden, hat in seiner Sitzung im Mai 1982 für das Bruttosozialprodukt 1982 in jeweiligen Preisen einen Wert von 1 635 Milliarden DM bzw. eine Zunahme um 51/2% vorausgeschätzt. Wegen der ab Frühsommer zu beobachtenden Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung mußte diese Schätzzahl in der Sitzung im Oktober 1982 deutlich auf 1599,5 Milliarden DM oder gut 31/2 % zurückgenommen werden. Für das Jahr 1983 lautet der Schätzvergleich: 1 742 Milliarden DM oder 61/2 % (vorläufige Projektion, Stand: Mai 1982) gegenüber 1 658 Milliarden DM oder gut 31/2 % (Stand: AK „GV" Oktober 1982). Die niedrigere Veränderungsrate für 1983 gegenüber der Frühjahresprojektion ergibt sich hauptsächlich daraus, daß wegen der rückläufigen gesamtwirtschaftlichen Produktion im 2. Halbjahr 1982 jetzt real mit einem negativen Überhang gerechnet wird, während ursprünglich bei positiveren Erwartungen für den Verlauf des Jahres 1982 auch ein positiver Überhang unterstellt worden war. Dabei ist zu beachten, daß der Arbeitskreis eine Prognose für das nächste Jahr immer erst im Herbst des vorangehenden Jahres erarbeitet, während die erste vorläufige Projektion von einem engeren Kreis der hauptbeteiligten Bundesressorts aufgestellt wird. Bei einem Vergleich der absoluten Schätzzahlen ist außerdem zu berücksichtigen, daß das Statistische Bundesamt im August 1982 völlig revidierte Zahlen zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung veröffentlicht hat, auf denen erstmals die Vorausschätzung des Arbeitskreises „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" vom Oktober 1982 basiert. Danach ergibt sich jetzt im Basisjahr 1981 für das Bruttosozialprodukt in jeweiligen Preisen ein Wert von 1543,1 Milliarden DM gegenüber dem früheren Veröffentlichungsstand von 1551,9 Milliarden DM, auf dem die Frühjahrsprognose für 1982 aufbaute. Diese Differenz von 8,8 Milliarden DM ist als Basiseffekt mit heranzuziehen, wenn die alten mit den neuen Prognosewerten verglichen werden. Zu Frage 7: Die schon im Frühjahr 1982 einsetzende Beruhigung bei der Auslandsnachfrage und die Abschwächung bei den Exporten seit dem Frühsommer setzte sich bis zuletzt verstärkt fort. Daher hat ein bedeutender Korrekturbedarf gerade von dieser Seite die nominale Zunahme des Sozialprodukts in den Prognosen für 1982 und 1983 gedämpft. Während im Frühjahr für die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen im Jahre 1982 in jeweiligen Preisen ein Wert von 552 Milliarden DM (+ 121/2%) vorausgeschätzt wurde, erwartete der Arbeitskreis in der Oktobersitzung nur noch einen Wert von knapp 534 Milliarden DM (+ 71/2%). Von daher und wegen der inzwischen auch von internationalen Organisationen deutlich nach unten revidierten Vorstellungen über die Welthandelsentwicklung 1983 waren auch die Ansätze für das nächste Jahr noch fühlbarer nach unten zu korrigieren. Statt 617 Milliarden DM ( + 11 %) werden jetzt nur noch Exporte von Waren und Dienstleistungen in jeweiligen Preisen von 555 Milliarden DM ( + 4 %) erwartet. Rein rechnerisch und unter Vernachlässigung sonstiger Einflußgrößen beträgt der Anteil der Entwicklung des Exports von Waren und Dienstleistungen an der Korrektur des Bruttosozialprodukts — bei Ausschaltung des o. g. Basiseffekts — 1982 rd. 88% und 1983 rd. 82%. Eine solche isolierte Quantifizierung des Einflusses dieser Korrekturen für die Exporte auf die Neuschätzung des Bruttosozialprodukts ist allerdings problematisch. Neben der schon erwähnten Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Vergangenheitswerte, die zwischen den beiden Schätzzeitpunkten fertiggestellt wurde, spielt auch eine Rolle, daß geänderte Vorausschätzungen der Exporte einen nicht geringen Einfluß auf den Schätzansatz für die Importe haben, da in den Ausfuhren auch direkte und indirekte Vorleistungen aus Einfuhren enthalten sind, schwächere Exporte ferner die Inlandsnachfrage beeinträchtigen, was ihrerseits wieder dämpfende Einflüsse auf die Importe hat. Die Differenz aus Exporten und Importen, der Außenbeitrag in jeweiligen Preisen, wurde im Oktober für beide Jahre fast genau so wie im Mai eingeschätzt. Ein solcher Vergleich geht aber von der Vorstellung aus, daß die kausalen ökonomischen Beziehungen zwischen Ausfuhr, Einfuhr und Inlandsnachfrage bei den zeitlich unterschiedlichen Prognoseständen jeweils richtig getroffen wurden. Dies muß aber als sehr problematisch angesehen werden. Trotzdem läßt sich sagen, daß der Einfluß des geänderten Prognosebildes der Auslandskonjunktur sich deutlich in den geänderten Zahlen der Inlandskonjunktur niedergeschlagen hat. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7909* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 8 und 9): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die jährliche Fördermenge von ca. 92 Millionen Tonnen Steinkohle im Rahmen der von der Bundesregierung bestätigten Kohlevorrangpolitik mittel- und langfristig sicherzustellen? Hat die Bundesregierung dabei die Absicht, den Förderanteil des Aachener Steinkohlenreviers an der Gesamtförderung im bisherigen Umfang zu gewährleisten? Zu Frage 8: Die Bundesregierung wird auch künftig an dem bekannten Ziel der Kohlepolitik festhalten, daß der deutsche Steinkohlenbergbau auch für den Rest dieses Jahrhunderts seinen Versorgungsbeitrag hält. Eine energiepolitische Zielgröße für die Förderung des deutschen Steinkohlenbergbaus — etwa von 90 oder gar 92 Millionen t — hat die Bundesregierung allerdings nie vorgegeben oder garantiert. Den wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland erbringt die Steinkohle bei den Kraftwerken und der Stahlindustrie. Mit dem Vertrag zwischen dem deutschen Steinkohlenbergbau und der Elektrizitätswirtschaft vom April 1980, dem sogenannten Jahrhundertvertrag, der für einen steigenden Einsatz deutscher Kohle in den Kraftwerken sorgt, ist der Vorrang der heimischen Steinkohle bei der Stromversorgung festgelegt. Der Absatz im Bereich der Stahlindustrie wird vor allem durch den Hüttenvertrag gestützt und durch das System der Kokskohlenbeihilfe flankiert. Hiervon werden auch die Lieferungen an die Stahlindustrie in den übrigen Ländern der europäischen Gemeinschaften erfaßt. Im Wärmemarkt hat es auch in der Vergangenheit keine Absatzhilfen gegeben. Über die Absatzsicherung im Kraftwerkskohlenbereich und im Bereich der europäischen Stahlindustrie hinaus wird die deutsche Steinkohle durch weitere öffentliche Hilfen gefördert, insbesondere zur Stärkung ihrer Investitions- und Innovationsfähigkeit. Da nach dem Hüttenvertrag fast die gesamte deutsche Stahlindustrie ihren jeweiligen Kokskohlenbedarf ausschließlich aus heimischer Förderung deckt, schlagen die Probleme der Stahlindustrie voll auf die deutsche Steinkohle durch: Die Nachfrage nach deutscher Kokskohle geht aus konjunkturellen und strukturellen Gründen erheblich zurück. Es kann nicht Ziel der Energiepolitik sein, eine bei dieser Lage überhöhte Förderung unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Hierfür stehen auch keine tauglichen Instrumente zur Verfügung, denn die Bundesregierung kann die fehlende Stahlnachfrage und damit den geringeren Kokskohlenbedarf nicht ersetzen. Es ist Aufgabe der Bergbauunternehmen, auf die verschlechterte Absatzsituation auch durch Förderanpassung zu reagieren. Die Bundesregierung wird die von den Unternehmen vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der einschlägigen Regelungen und der haushaltspolitischen Grenzen flankieren. Zu Frage 9: Förderquoten der einzelnen Reviere an der Gesamtförderung des deutschen Steinkohlenbergbaus bestehen nicht. Der Anteil der einzelnen Reviere richtet sich nach den Planungen der Förderung und dem Absatz der Bergbauunternehmen. Nach den Planungen der beiden im Aachener Revier tätigen Unternehmen ergibt sich für die Förderentwicklung folgendes Bild: Die Gewerkschaft Sophia-Jacoba beabsichtigt, ihre Förderung in der derzeitigen Größenordnung von etwa 2 Millionen t im Jahr auch langfristig zu halten. Die beiden Zechen des Eschweiler BergwerksVereins Anna und Emil-Mayerisch werden seit einiger Zeit im Rahmen eines umfassenden Umstrukturierungskonzepts zu einem leistungsfähigen Verbundbergwerk zusammengefaßt. Nach Beendigung der planmäßig verlaufenden Umstrukturierung wird die Förderung von gegenwärtig rd. 3 Millionen t etwa 1984 planmäßig auf rd. 2,5 Millionen t im Jahr zurückgehen. Die Umstrukturierung der Bergbaubetriebe des Eschweiler Bergwerks-Vereins wird vom Bund mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt rd. 260 Millionen DM unterstützt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Umstrukturierung mit insgesamt rd. 130 Millionen DM. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/ 2078 Fragen 10 und 11): Welche Großbaustellen von Kohle-, Kern- und Wasserkraftwerken bestehen zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland? Bei welchen weiteren Großbaustellen von Kohle-, Kern-und Wasserkraftwerken ist mit einem Baubeginn bis zum Ende des kommenden Jahres zu rechnen? Zu Frage 10: In der Bundesrepublik bestehen zur Zeit 23 Großbaustellen von Kohle- und Kernkraftwerken. Als Großbaustellen sind hierbei alle Anlagen über 300 MW gerechnet. Diese Kraftwerke repräsentieren eine Leistung von insgesamt rund 20 000 MW. Nach der Energieträgerbasis verteilen sich diese Anlagen wie folgt: — 9 Leistungsreaktoren auf Kernenergiebasis mit 12 000 MW sowie die beiden Prototypen Schneller Brüter und Hochtemperaturreaktor mit zusammen 650 MW — 11 Steinkohlekraftwerke mit 7 300 MW 7910* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 — 1 Braunkohlekraftwerk mit 350 MW Bei Wasserkraftwerken sind lediglich Kleinanlagen mit Leistungen unter 50 MW im Bau. Zu Frage 11: Weitere Projekte auf Kernenergie-, Steinkohle-und Braunkohlebasis mit insgesamt jeweils mehreren Tausend MW sind in verschiedenen Stadien des Genehmigungsverfahrens. Welche Projekte davon bis Ende des kommenden Jahres in Angriff genommen werden, läßt sich gegenwärtig nicht im einzelnen absehen. Entscheidend dafür dürften bei Kernenergie und Braunkohle insbesondere der weitere Ablauf der Genehmigungsverfahren, bei der Steinkohle auch die regionale Strombedarfsentwicklung sowie die im Rahmen des 15-Jahresvertrages eingegangenen Abnahmeverpflichtungen sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 12): Kann die Bundesregierung die Untersuchung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH über „Pleiten-Ursachen" vom Sommer dieses Jahres bestätigen, wonach 45 v. H. aller Pleiten im persönlichen Bereich der Unternehmer begründet liegen, weitere 40 v. H. auf unternehmerische Fehlleistungen zurückzuführen und 15 v. H. strukturbedingt seien? Die Ursachen von Unternehmenszusammenbrüchen sind äußerst vielfältig. Innerbetriebliche und außerbetriebliche Faktoren wirken zusammen, überlagern und verstärken sich. In einigen neueren Untersuchungen werden zwar innerbetriebliche Faktoren wie „Schwächen in der Unternehmensführung", „Managementfehler" neben Absatzproblemen, falscher Brancheneinschätzung, kritischen Wachstumsschwellen und verkrusteten Kostenstrukturen als besonders insolvenzrelevant herausgestellt, ohne daß es allerdings gelingt, diese Faktoren ausreichend klar voneinander abzugrenzen, zu gewichten und ihre Bedeutung für den Einzelfall wie gesamtwirtschaftlich nachzuweisen. Dies gilt auch für die zitierte Untersuchung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, die sich in ihrer Analyse der Insolvenzursachen nur auf 360 „notleidend" gewordene Bürgschaftsfälle der Kreditgarantiegemeinschaften abstützt. Ebenso große Bedeutung wie den innerbetrieblichen Ursachen mißt die Bundesregierung — besonders auch was die gegenwärtige Häufung der Insolvenzfälle anbetrifft — den überbetrieblichen Insolvenzeinflüssen zu. So besteht offensichtlich eine enge Abhängigkeit vom Konjunkturverlauf, denn besonders in wirtschaftlichen Abschwächungsphasen nimmt das Durchhaltevermögen betroffener Unternehmen ab. Ein ernstes Problem sieht die Bundesregierung dabei auch in der sinkenden Ertragskraft und Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, die das Konkursrisiko erhöhen. Die Bundesregierung hat deshalb in ihrer Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 u. a. auch die Absicht zum Ausdruck gebracht, die Ertragschancen der Unternehmen zu verbessern und so die Bildung von Eigenkapital zu stärken. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Frage 16): Wie wirkt sich die Erhöhung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf Ostbayern aus? Entsprechend der Ankündigung in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 hat die neue Bundesregierung die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Entwurf des Bundeshaushalts 1983 deutlich erhöht. Durch die Aufstockung des Baransatzes um insgesamt 25 Millionen DM erhöht sich der Anteil Bayerns unter Einbeziehung der 50 %igen Landesbeteiligung um rd. 18 % auf 127,8 Millionen DM. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Wiederanhebung der Verpflichtungsermächtigungen um 25 % auf den Stand vor der Kürzung des Jahres 1981 beschlossen. Hierdurch steht Bayern ein um 20 Millionen DM höheres Volumen an Verpflichtungsermächtigungen als 1982 zur Verfügung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Verbesserungen den in Ostbayern gelegenen Fördergebieten bei der Gewährung von Investitionszuschüssen, die in der Kompetenz des Landes liegt, entsprechend zugute kommen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Güner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 17 und 18): Ist der Bundesregierung bekannt, daß während des auf Initiative Großbritanniens zustandegekommenen Waffenlieferungsembargos gegenüber Argentinien für die in der Bundesrepublik Deutschland im Bau befindlichen argentinischen Kriegsschiffe weiterhin Zulieferungen britischer Firmen an den deutschen Hersteller erfolgt sind? Hat es auf Grund des Waffenlieferungsembargos gegenüber Argentinien beim Bau der für Argentinien bestimmten Kriegsschiffe Verzögerungen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen gegeben, und wer haftet für diese? Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Großbritannien nach der Erklärung der De-facto-Beendigung der Feindseligkeiten mit Argentinien am 12. Juli 1982 seine Beschränkungen für Zulieferungen für Kriegsschiffe, die in der Bundesrepublik Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7911* Deutschland für Argentinien gebaut werden, aufgehoben hat. Dies geschah also noch während der Geltungsdauer des Beschlusses der Bundesregierung vom 7. April 1982, deutsche Waffenlieferungen an Argentinien zu verhindern. Zu Frage 18: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit es aufgrund des Lieferstopps beim Bau der für Argentinien bestimmten Kriegsschiffe Verzögerungen gegeben hat. Zur Frage, ob aufgrund von Verzögerungen Schadensersatzforderungen geltend gemacht wurden, kann sich nur der deutsche Vertragspartner äußern. Gegenüber der Bundesregierung sind keine Entschädigungsforderungen erhoben worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 28 und 29): Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, und welches sind die wesentlichen Ursachen? In welchen Bereichen der Arbeitswelt und welchen Ausgestaltungen werden über die flexible Altersgrenze ab dem 63. Lebensjahr hinaus Vorruhestandsregelungen und Übergänge in die Rente als Lebensarbeitszeitverkürzung praktiziert? Zu Frage 28: Informationen über vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen liefert die Rentenzugangsstatistik. Nach dieser Statistik entfielen von allen Neuzugängen an Versichertenrenten im Jahr 1981 knapp 47 % auf Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, etwa 9 % auf vorzeitige Altersrenten wegen Schwerbehinderung und rund 4% auf Renten wegen Berufsunfähigkeit. Zusammen haben danach ca. 60% der Neurentner des Jahres 1981 ihre Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Berufsunfähigkeitsrentner nicht vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und daß nicht alle Versicherten vor Rentenbeginn im Erwerbsleben stehen. Zahlenangaben liegen hierzu jedoch nicht vor. Weiter ist bei der Wertung der genannten Zahlen zu berücksichtigen, daß 37 % der Erwerbsunfähigkeitsrentner bei Rentenbeginn bereits 60 Jahre und älter, dagegen 29 % jünger als 55 Jahre und rund 35% zwischen 55 und 60 Jahre alt waren. Diese Altersstruktur bezieht sich auf die Rentenzugänge des Jahres 1980. Häufigste Ursache für die Feststellung einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen von Herz und Kreislauf einschließlich der Gefäße und des Blutes mit einem Anteil von über 40 %, gefolgt von Erkrankungen der Bewegungsorgane mit einem Anteil von etwa 20%. Zu Frage 29: Tarifvertragliche Vereinbarungen über Vorruhestandsregelungen zur Ergänzung der rentenrechtlichen Möglichkeiten der flexiblen Altersgrenze sind bisher in den einzelnen Tarifbereichen kaum üblich. Bekannt ist der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Zigarettenindustrie vom 3. Juli 1981, welcher vorsieht, daß Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern, die dem Unternehmen mindestens 15 Jahre angehören, in Übereinstimmung mit Arbeitgeber und Betriebsrat bis zu 24 Kalendermonate vor dem Zeitpunkt, zu dem sie Anspruch auf ein Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, entweder mit einer herabgesetzten Wochenarbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt oder von der Arbeitsleistung grundsätzlich freigestellt werden. Das normale Arbeitsentgelt, die Jahressonderzahlung und eine vermögenswirksame Leistung werden bei herabgesetzter Arbeitszeit nicht, bei Freistellung von der Arbeit auf 75 % gemindert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Betriebsvereinbarungen, welche im Rahmen von Sozialplänen es älteren Arbeitnehmern ermöglichen, vor dem eigentlichen Renteneintritt aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die in diesen Betriebsvereinbarungen niedergelegten Bedingungen werden nicht im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums erfaßt, so daß eine Darlegung der Bestimmungen mir im einzelnen nicht möglich ist. Es bleibt darauf hinzuweisen, daß in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der flexiblen Altersgrenze ab dem vollendeten 63. Lebensjahr zusätzlich für Frauen, Arbeitslose und Schwerbehinderte unter bestimmten rentenrechtlichen Bedingungen die Möglichkeit gegeben ist, vorgezogenes Altersruhegeld vom vollendeten 60. Lebensjahr an zu beziehen. In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Oktober 1982 ist die Absicht hervorgehoben worden, mehr Flexibilität im Arbeitsleben zu erreichen. Derjenige, der freiwillig früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, sollte dazu die Möglichkeit erhalten, ohne daß dadurch die Rentenversicherung zusätzlich belastet wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 30): Gedenkt die Bundesregierung, den § 187 a der Reichsversicherungsordnung (RVO), der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz 1981 eingefügt wurde und der den Leistungsrahmen für Kuren begrenzte, zu ändern mit dem Ziel, den alten Zustand wieder herzustellen und damit die erheblichen Probleme, die sich bei deutschen Kurorten durch einen Rückgang der Besucherzahlen ergeben haben, zu mildern? § 187 a Reichsversicherungsordnung verpflichtet die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, für Kuren in den Jahren 1982 und 1983 nicht mehr auszugeben, als 1980 dafür ausgegeben worden ist. 7912* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Die Maßnahme soll einer übermäßigen und gesundheitspolitisch nicht erforderlichen Ausuferung der Ausgaben für Kuren entgegenwirken. Eine vorzeitige Aufhebung des § 187 a Reichsversicherungsordnung mit dem Ziel, den vor dem 1. Januar 1982 geltenden Rechtszustand wiederherzustellen, ist nicht beabsichtigt. Sie würde die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden und den Kostendämpfungsbemühungen der Beteiligten entgegenwirken. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 31): Treffen die Angaben des Nachrichtenmagazins „Stern" zu, daß im Fall eines Scheiterns der Genfer Verhandlungen im Dezember nächsten Jahres 27 Pershing II für Neckarsulm (Artillerie-Kaserne) und 9 Pershing II für Heilbronn (Badnerhof-Kaserne) vorgesehen sind sowie in Kleingartach bei Heilbronn eine sogenannte QuRA-Stellung (Quick-ReactionAlert — ständige Feuerbereitschaft) geschaffen werden soll? Angaben über den Ort der Lagerung von Nuklearwaffen sowie die Ausrüstung bestimmter Einheiten mit Nuklearwaffen unterliegen strenger Geheimhaltung. Die Bundesrepublik Deutschland ist in Vereinbarung mit den USA wie auch in besonderen NATO-Geheimhaltungsbestimmungen diese bindende Verpflichtung eingegangen. Ich empfehle Ihnen, die Gründe für diese Geheimhaltung beim früheren Bundeskanzler, Ihrem stellvertretenden Parteivorsitzenden, zu erfragen, der genau dieses Verfahren eingeleitet und praktiziert hat. Auf dieser Grundlage war es und ist es Praxis, Anfragen und Aussagen zu Lager- bzw. Standorten nuklearer Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. Dies gilt auch dann, wenn offensichtlich falsche Behauptungen aufgestellt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Frage 32): Welches Konzept verbirgt sich hinter dem Transport von Raketen, und werden die dazu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen mit den in Frage kommenden deutschen Dienststellen abgesprochen? 1. Die Einsatzverfahren für die Pershing-Verbände der Luftwaffe und der U. S. Army sind in einem vom Alliierten Oberbefehlshaber Europa (SACEUR) verfügten Konzept festgelegt. 2. In der Erkenntnis, daß in einem Konfliktfalle die Pershing-Verbände bevorzugtes Ziel gegnerischer Angriffe sein werden, zielt die taktische Grundkonzeption der NATO auf — ein frühzeitiges Verlassen der Friedensstandorte mit — weiträumiger Verlegung und — häufigem Stellungswechsel. Nur so kann die Überlebensfähigkeit der Pershing-Verbände sichergestellt werden. 3. Es liegt auf der Hand, daß der hohe Grad an Mobilität, der zur Verwirklichung dieses Konzeptes notwendig ist, im Frieden nur durch ständiges Üben aufrechterhalten werden kann. Die Pershing-Transporte auf unseren Straßen stehen vorwiegend im Zusammenhang mit solchen Übungen. 4. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für diese Transporte liegen in jeweils nationaler Verantwortung. Sie wurden für die Pershing-Verbände der Luftwaffe erst Ende vergangenen Jahres neu gefaßt und sehen — unabhängig von den ohnehin getroffenen munitionstechnischen Sicherheitsvorkehrungen — u. a. vor: a) ein Begleitkommando b) die Begrenzung der Marschbewegungen auf das Minimum dessen, was zur Erreichung des Übungszieles erforderlich ist. Hierzu sei auch auf die Pressemitteilung BMVg vom 4. November 1982 verwiesen, in der zusammenfassend festgestellt wurde, daß der Transport eines Pershing-Flugkörpers nicht gefährlicher — eher ungefährlicher — ist als der Transport von Treibstoffen und Chemikalien. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 33 und 34): Gibt es Anhaltspunkte für die Annahme, daß Bundeswehrärzte gegenüber dem Fernsehschauspieler Alexander Hehn, der laut Pressemeldungen eine entsprechende Anzeige erstattet haben soll, eine vorsätzliche Körperverletzung begannen haben, und liegen im Fall des genannten Schauspielers Voraussetzungen vor, die die von Herrn Hehn beantragte vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr gerechtfertigt erscheinen lassen? Trifft es zu, daß Herr Hehn, der — wie gleichzeitig gemeldet wird — wegen Wehrunwilligkeit am 15. Februar verhaftet und dann doch eingezogen wurde, derzeit für Dreharbeiten vom Truppendienst freigestellt ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gegebenenfalls diese Maßnahme einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstellt? Zu Frage 33: Eine eingehende Überprüfung der Angelegenheit hat keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß Bundeswehrärzte gegenüber dem Panzergrenadier Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7913* Hehn eine vorsätzliche Körperverletzung begangen haben, ergeben. Des weiteren liegen nach den bisher bekannten internistischen und orthopädischen Befundberichten keine Voraussetzungen vor, die eine vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienstverhältnis rechtfertigen würden. Zu Frage 34: Panzergrenadier Hehn erhielt auf seinen Antrag um Sonderurlaub Erholungsurlaub für die Zeit vom 28. September 1982 bis 27. Oktober 1982. Diesen Urlaub nutzte er für Dreharbeiten. Da sich diese durch Erkrankung anderer Schauspieler verzögerten, beantragte er eine Verlängerung des Erholungsurlaubes bis zum 5. November 1982. Die Verlängerung wurde durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten genehmigt, da sie im Rahmen des Jahresurlaubes zustand. Panzergrenadier Hehn verbleiben von dem ihm zustehenden Erholungsurlaub nunmehr noch drei Tage. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liegt nicht vor, wenngleich der Vorgesetzte großzügig verfahren hat. Es erscheint mir unerklärlich, daß Panzergrenadier Hehn gesundheitlich nicht in der Lage sein soll, seinen Dienst als Stabsdienstsoldat zu leisten, andererseits aber an wochenlangen, zumindest nicht erholsamen Dreharbeiten für einen Film teilnehmen kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 35): Ist es zutreffend, daß sich innerhalb der letzten zwölf Monate die Zahl der „Aberkennungen der Anerkennungen", d. h. der Widersprüche der Bundesrepublik Deutschland gegen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor den zuständigen Ausschüssen deutlich erhöht hat und bejahendenfalls, welche Gründe gibt es dafür? Diese Annahme ist nicht zutreffend. In den 12 Monaten bis 30. Juni 1982 ist die Zahl der Widersprüche der Kreiswehrersatzämter gegen anerkennende Entscheidungen der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer gegenüber dem vorausgegangenen Vergleichszeitraum gleich geblieben. Der prozentuale Anteil der Amtswidersprüche an der Zahl der Anerkennungen ist mit 2,2 v. H. geblieben. Statistische Angaben für die Zeit vom 1. Juli 1982 liegen noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 36): In welchem Umfang und zu welcher Zeit haben britische und argentinische Staatsangehörige am Bau der für Argentinien bestimmten Kriegsschiffe mitgewirkt? Die Durchführung der Schiffsbauaufträge für Argentinien unterliegt nicht der Kontrolle des Bundesministeriums der Verteidigung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 37): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland ein schwunghafter Handel mit — im Lande sowie in EG-Staaten, insbesondere in Belgien und Holland — geschlachtetem Eberfleisch getrieben wird, obwohl ein Verbot der Verwertung in Kraft ist, und wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Von den zuständigen Landesbehörden liegen keine Angaben vor, nach denen ein schwunghafter Handel mit Eberfleisch in der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden könnte. Hierfür kann allerdings jährlich nur die geringe Fleischmenge von etwa 0,15% des jährlichen Schweinefleischaufkommens in Betracht kommen. Das in der Frage angesprochene Verwertungsverbot gilt nur für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr. In Belgien und in den Niederlanden darf Eberfleisch — wie auch in der Bundesrepublik Deutschland — unter bestimmten Einschränkungen verwertet werden. Um zu verhüten, daß aus den EG-Mitgliedstaaten beabsichtigt oder unbeabsichtigt Eberfleisch in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, überprüfen die Einfuhruntersuchungsstellen auf Bitte des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit verstärkt die eingehenden Schweinefleischsendungen auf die Einhaltung des Verbotes. Bei diesen Kontrollen wurden 1981 in 5 Fällen aus Belgien sowie 1982 in 2 Fällen aus Belgien und in einem Fall aus den Niederlanden die Nichtbeachtung des Verbots festgestellt. Die Bundesregierung hat die Kommission der EG gebeten, die betroffenen Lieferbetriebe zu überprüfen und ihnen erforderlichenfalls die Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu entziehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 38 und 39): Ist der Bundesregierung bekannt, über welche Wege u. a. Känguruh-, Antilopen-, Maulesel- und bis heute noch nicht definiertes Fleisch in großem Umfang importiert und in der Bundesrepublik Deutschland als Schweine- bzw. Rindfleisch verkauft worden ist (vgl. „Buersche Zeitung" vom 23. Oktober 1982)? 7914* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Liegt ein Versagen von Stellen vor, die unmittelbar oder mittelbar dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung zugehören, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um derartige Vorfälle zu verhindern? Zu Frage 38: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in großem Umfang Fleisch von Känguruhs, Antilopen und Mauleseln ohne zutreffende Bezeichnung in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden ist. Fleisch von Känguruhs, Antilopen (Haarwild) und von Mauleseln (Einhufer) darf nach den fleischbeschaurechtlichen Vorschriften in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, wenn bei der Einfuhr das Fleisch so gekennzeichnet ist, daß die Tierart, von der es stammt, leicht feststellbar ist. Nich definierbares Fleisch ist nicht einfuhrfähig. Bei der amtlichen Einfuhruntersuchung wird auch überprüft, ob das Fleisch den Angaben der beigefügten Genußtauglichkeitsbescheinigung entspricht und die von den amtlichen Stellen des Versandlandes vorzunehmende Kennzeichnung der Tierart angebracht ist. Die insgesamt eingeführten Mengen sind im Vergleich zum Gesamtfleischverbrauch gering, sie liegen unter 0,1 %. Nach Eingang erster Informationen (aus Kanada, USA, Japan) über mögliche falsche Bezeichnungen der Tierarten im internationalen Fleischhandel hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die zuständigen obersten Landesveterinärbehörden gebeten, bei der Einfuhr und im Rahmen der Lebensmittelüberwachung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstärkt auf die Identität von eingeführtem Wild- und Einhuferfleisch sowie dessen Verwendung und Verbleib zu achten. Nach Informationen aus der amtlichen Überwachung der Länder sind in einigen Fällen die erforderlichen Angaben über die Tierart unterblieben oder geändert worden. Dadurch wurden die Abnehmer und die Verbraucher getäuscht. Zu Frage 39: Ein Versagen von Stellen, die dem Verantwortungsbereich der Bundesregietung zugehören, liegt nicht vor. Die fleischbeschaurechtlichen und lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften werden von den Landesbehörden in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Die zuständigen Landesbehörden haben, auch auf Hinweis durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, die Überwachungsmaßnahmen gezielt verstärkt und dadurch die jetzt in der Presse bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 40 und 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Rat der Stadt Enschede (Niederlande) mit Mehrheit beschlossen hat, weiche Drogen (Haschisch, Marihuana) legal an Kleinverbraucher in den dortigen Jugendzentren abzugeben? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um im Grenzbereich Bundesrepublik Deutschland — Niederlande die Einfuhr sogenannter weicher Drogen zu unterbinden? Zu Frage 40: Der Bundesregierung ist der angesprochene Sachverhalt bekannt, sie hat im Rahmen ihrer Antwort auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Unland in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 1982 eine erste Stellungnahme dazu abgegeben. Zu Frage 41: Die vorzusehenden Maßnahmen wurden zentral angeordnet, sie müssen jedoch örtlich auf die festgestellte Sitution abgestimmt werden. Die grenznahen Zolldienststellen legen in Abstimmung mit dem Grenzschutzeinzeldienst diese Maßnahmen fest mit dem Ziel, die Kontrolle gezielt im erforderlichen Umfange zu verstärken, allerdings unter Beachtung des Grundsatzes, den normalen Reiseverkehr soweit möglich nicht zu behindern. Über Einzelheiten sollte dazu im Interesse einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen öffentlich nicht berichtet werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Durchsache 9/2078 Frage 42): Sieht die Bundesregierung die Chance, daß die Entscheidung der Gemeinde Enschede, den Verkauf sogenannter Soft Drugs zuzulassen, zurückgenommen wird, und hat sie Möglichkeiten genutzt, auf die niederländische Regierung Einfluß zu nehmen, daß nicht Entscheidungen wie in Enschede von weiteren Städten des Landes getroffen werden, damit eine Belastung der gutnachbarlichen Beziehungen im deutsch-niederländischen Grenzraum vermieden werden kann? Die Bundesregierung hat in dieser Sache — wie in ihrer Antwort auf die Frage Nr. 129 des Abgeordneten Dr. Unland am 27./28. Oktober 1982 angekündigt — sowohl bei der niederländischen Regierung als auch beim Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt (INCB) in Wien Demarchen unternommen. Die Bundesregierung vermag den Erfolg dieser Demarchen zur Zeit noch nicht zu beurteilen. Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7915* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 43): Wie hoch sind die Folgekosten für das Bundessozialhilfegesetz, die im Fall eines Kahlschlags der Schülerförderung auf die Bundesländer zukommen? Die Bundesregierung beabsichtigt keinen Kahlschlag der Schülerförderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz. Im übrigen werden die vorgesehenen Änderungen erst ab 1. August 1983 wirksam werden. Erst von diesem Zeitpunkt an wird sich möglicherweise eine Mehrbelastung in begrenztem Umfang für die Sozialhilfe ergeben. Über die möglichen späteren Mehrbelastungen für die Sozialhilfeträger lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine präzisen Angaben machen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 44): Steht die Bundesregierung dem Inhalt der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Spranger, Kroll-Schlüter, Volmer, Broll, Fellner u. a. und der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 9/1918) positiv gegenüber, und wird sie insbesondere die in Frage 8 angeschnittenen weiteren „Leistungseinschränkungen zu Lasten der Familie, wie z. B. die Kindergeldkürzung von Anfang 1982" wieder zurücknehmen? Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung die Grundsätze ihrer Familienpolitik dargelegt. Dem Familienlastenausgleich kommt dabei eine große Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird das Steuerrecht familienfreundlicher gestalten, sie beabsichtigt die Einführung eines Familiensplittings im Jahr 1984. Zur Sanierung des Staatshaushalts sind Leistungskürzungen, die alle Bevölkerungsgruppen treffen, unumgänglich. Es ist jedoch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß Personen mit einem höheren Einkommen einen größeren Beitrag hierzu leisten als Personen mit niedrigem Einkommen. Dem trägt die von der Bundesregierung angekündigte Staffelung des Kindergeldes nach der Einkommenshöhe Rechnung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 45 und 46): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der unerträglichen Belastung der Deutschen Bundesbahn und dem Bundeshaushalt durch den Schienenpersonennahverkehr in der Fläche in Höhe von mehr als drei Milliarden DM pro Jahr ein Ende zu machen? Welche Vorschläge des neuen Vorstands der Deutschen Bundesbahn liegen der Bundesregierung vor, um das immer größer werdende Defizit im Schienenpersonennahverkehr durch eine Verlegung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße abzubauen? Zu Frage 45: Der Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bundesbahn gilt als auferlegte Betriebs- und Beförderungspflicht im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69. Die Höhe der hiernach durch den Bund gewährten Ausgleichsleistungen für den Schienenpersonennahverkehr in der Fläche richtet sich nach dem von der Deutschen Bundesbahn erreichten Kostendeckungsgrad. Eine Verminderung dieser Belastung läßt sich im wesentlichen durch Fahrpreisanpassungen, Rationalisierungsmaßnahmen und vor allem durch eine nachfragegerechte Ausgestaltung des Leistungsangebotes, das auch Fahrplanmaßnahmen und Strekkenumstellungen einbezieht, erreichen. Zu Frage 46: Der neue Vorstand der Deutschen Bundesbahn setzt die Bemühungen fort, im Schienenpersonennahverkehr das Angebot der Nachfrage anzupassen und prüft in diesem Zusammenhang, inwieweit im Einzelfall die Schiene noch einen angemessenen Beitrag zur Verkehrsbedienung in einer Region leisten kann. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Frage 47): Besteht die Absicht der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahnschule Bebra im hessischen Zonenrandkreis Bad Hersfeld/Rotenburg zu schließen, und wie beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung diese Absicht unter dem Gesichtspunkt des Zonenrandförderungsgesetzes? Die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Situation der Deutschen Bundesbahn auf den Personalbestand und Personalbedarf lassen für 1983 und — aus heutiger Sicht — auch in den darauffolgenden Jahren mit einem erheblich absinkenden Ausbildungsaufkommen rechnen. Auch unter Berücksichtigung von Fortbildungsmaßnahmen werden daher die Bundesbahnschulen und somit auch die Bundesbahnschule Bebra in den nächsten Jahren nicht mehr voll ausgelastet sein. Dies macht eine Anpassung der Schulkapazität an den vorhandenen Bedarf erforderlich und zwingt die Deutsche Bundesbahn, den Schulbetrieb an einigen Bundesbahnschulen zu reduzieren. Die schwierigen und umfangreichen Untersuchungen zu der Frage, in welchem Umfang diese Reduzierung erfolgen muß und welche Bundesbahnschulen von den Maßnahmen betroffen sein werden, konnten nach Mittei- 7916* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 lung der Deutschen Bundesbahn noch nicht abgeschlossen werden. Die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn wird nach Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte getroffen werden; dabei werden Interessen der Raumordnung berücksichtigt, soweit sich dies mit den Unternehmenszielen vereinbaren läßt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksacahe 9/2078 Fragen 48 und 49): Wieviel Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein gehen bei der Deutschen Bundesbahn (DB) in den nächsten drei Jahren voraussichtlich durch Rationalisierungen verloren, und wo soll ein Ansatz der hierdurch freiwerdenden Kräfte erfolgen, nachdem das Kräftesoll schon jetzt in allen DB-Bereichen erfüllt ist? Können nicht durch einen praxisgerechten Ausbau der Dienstleistungen (z. B. längere Öffnungszeiten der Fahrkartenschalter und der Annahme für Gepäck und Expressgut) — gegebenenfalls auch über kw-Stellen — sozial nicht gerechtfertigte regionale Umsetzungen verhindert werden, und wie will die Deutsche Bundesbahn künftig ihr Dienstleistungsangebot vor Ort — auch in der Fläche — verbessern? Zu Frage 48: Die Weiterbeschäftigung der von 1983-1985 durch Bedarfsminderung auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der Bundesbahndirektion Hamburg freiwerdenden etwa 1 000 Mitarbeiter wird durch die zu erwartenden normalen Abgänge in Höhe von jährlich rd. 1 300-1 350 (durch Zurruhesetzungen, Invalidisierungen, Tod, Entlassungen und freiwilliges Ausscheiden) sichergestellt. Bei der genannten Zahl sind allerdings zusätzliche Verminderungen auf Grund möglicherweise eintretender weiterer Verkehrsverluste nicht berücksichtigt. Diese Angaben beziehen sich entsprechend der Organisation der Deutschen Bundesbahn auf den Bezirk der Bundesbahndirektion Hamburg und gehen damit über das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein, für das der Deutschen Bundesbahn keine Daten vorliegen, hinaus. Zu Frage 49: Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, ihre Schalteröffnungszeiten unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze den Marktbedürfnissen anzupassen. Dabei berücksichtigt sie nicht nur die örtliche Nachfrage, sondern auch die Bedürfnisse der Fläche. Der generelle Einsatz von kw- (überzähligen) Dienstkräften zu einer darüber hinausgehenden Ausweitung ihrer Dienstleistungsangebote ist nicht beabsichtigt, da Dienstposten nur zur Abdeckung eines ständigen oder wenigstens zeitweisen Bedarfs eingerichtet werden. Das schließt nicht aus, daß in Einzelfällen ein zusätzlicher Einsatz von überzähligen Kräften in Betracht kommen kann, solange entsprechend fachlich vorgebildetes Personal hier noch zur Verfügung steht und nicht an anderen Stellen bedarfsgerecht benötigt wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Frage 50) und Antretter (SPD) (Fragen 51 und 52) (Drucksache 9/2078): Trifft es zu, daß der Unfall beim Transport einer Pershing-Rakete, der sich am 2. November 1982 in Malsch-Waldprechtsweier ereignete, auf den schlechten Zustand der amerikanischen Transportfahrzeuge zurückzuführen ist (Versagen der Bremsen, abgefahrene Reifen des Ersatzfahrzeugs u. dgl.), und ist die Bundesregierung zutreffendenfalls bereit, auf die amerikanischen Streitkräfte dahin gehend einzuwirken, daß alle mit diesem Waffensystem zusammenhängenden Techniken modernsten Anforderungen entsprechen? Wie wird die Bundesregierung der Gefährdung der Bevölkerung durch amerikanische Militärfahrzeuge begegnen, die in den Jahren 1981 bis 1982 allein im Raum Schwäbisch Gmünd sechs Unfälle verursachten und jüngst in Waldprechtsweier ein Menschenleben gefordert haben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in Verhandlungen mit den zuständigen amerikanischen Stellen zu erreichen, daß die gesetzlichen Vorschriften für die Verkehrssicherheit, die für deutsche Zivil- und Militärfahrzeuge ebenso wie für amerikanische Zivilfahrzeuge gelten, auch auf amerikanische Militärfahrzeuge Anwendung finden? Zu Fragen 50 und 51: Die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg getroffenen vorläufigen Feststellungen lassen erkennen, daß der Unfall in Malsch-Waldprechtsweier am 2. November 1982 auf menschliches Versagen — überhöhte Geschwindigkeit auf einer längeren Strecke von 12 % Gefälle — zurückzuführen ist. Ein vermutetes Versagen der Fahrzeugbremsen konnte noch nicht bestätigt werden. US-Militärfahrzeuge unterliegen nach dem NATO-Truppenstatut vom 1. Juli 1963 nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften und auch nicht der deutschen Kontrolle. Der Bundesminister für Verkehr wird dennoch diesen Vorfall und — zum gleichen Zeitraum aufgetretene andere Unfälle durch US-Militärfahrzeuge — zum Anlaß nehmen, mit den Verantwortlichen der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer Verbesserung des technischen Zustandes der von US-Streitkräften benutzten Fahrzeuge aufnehmen. Zu Frage 52: Für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen sind nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Art. 57 Abs. 5), vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die deutschen Vorschriften für den Bau, die Ausführung und die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge nicht anzuwenden, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften der Entsendestaaten entsprechen. Diese Regelung hat sich bewährt. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit von Verhandlungen zum Zwecke der Änderung dieser seit über zwanzig Jahren geltenden Regelung. Die Bundesregierung wird jedoch in Gesprächen mit den amerikanischen Verbündeten erörtern, wie Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7917* in Zukunft die Abwicklung von Transporten sicherer gemacht werden kann. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 53): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in jüngster Zeit durch unbeleuchtete Manöverfahrzeuge der US-Streitkräfte wiederholt zu schweren Unfällen kam, und gedenkt die Bundesregierung, auf die Bündnispartner einzuwirken mit dem Ziel, daß auch für Militärfahrzeuge und auch im Manöver die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten, wonach Fahrzeuge bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein müssen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in jüngster Zeit durch unbeleuchtete Manöverfahrzeuge der US-Streitkräfte wiederholt zu schweren Unfällen kam. Die deutschen Verkehrsvorschriften gelten für alle Stationierungsstreitkräfte. Abweichungen sind nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet, d. h. daß die Militärfahrzeuge während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, beleuchtet sein müssen (§ 17 Abs. 1 StVO). Ist dies aus dringenden militärischen Gründen nicht möglich, müssen die militärischen Einsatzführer auf andere Art und Weise Vorsorge treffen, daß Gefahren für unbeteiligte Dritte vermieden werden. Diese Vorschriften werden als ausreichend angesehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/ 2078 Frage 54): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bevölkerung über den schweren Unfall mit einer US-Pershing-IA-Atomrakete während eines Straßentransports in der Nähe von Karlsruhe voll aufzuklären, insbesondere ob ein und gegebenenfalls welche Art von Sprengkopf mitgeführt wurde, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Sicherheit der deutschen Bevölkerung bei US-Transporten von Raketen mit Sprengköpfen zu gewährleisten? Die Bundesregierung hat über das Bundesministerium der Verteidigung zum Unfall mit der US-Pershing IA öffentlich Stellung genommen. Die wesentliche Aussage dieser Stellungnahme war: Bei Übungen, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft erforderlich sind, wird der Flugkörper immer ohne den Gefechtskopf transportiert. Deshalb wurden auch bei der Übung, in deren Rahmen der Unfall geschah, keine Gefechtsköpfe mitgeführt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 55): Wann gab es bisher in der Bundesrepublik Deutschland seit der Stationierung von Pershing-I-Raketen Verkehrsunfälle beim Transport derartiger Raketen, und wie schätzt die Bundesregierung das Transportrisiko ein? Der Bundesregierung liegt keine Statistik zu Unfällen im Bereich der US-Stationierungsstreitkräfte vor. Die Transportdurchführung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der US-Stationierungsstreitkräfte. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß Verkehrsunfälle bei Transporten mit Pershing-I-Raketen geschehen sind. In keinem Fall erfolgte dabei eine Reaktion der Rakete selbst. Bei der Beförderung von Pershing-I-Raketen ist die US-Armee verpflichtet, den deutschen Sicherheitsstandard entsprechend der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 31. August 1979 einzuhalten. Soweit die Beförderung mit truppeneigenen Fahrzeugen erfolgt, werden dabei die US-Vorschriften angewandt, soweit diese gleichwertige oder höhere Anforderungen als die Gefahrgutverordnung Straße stellen. Die Bundesregierung wird im Gespräch mit den amerikanischen Verbündeten erörtern, wie in Zukunft derartige Unfälle vermieden werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 56 und 57): Werden Raketen- oder Giftgastransporte der US-Armee in der Bundesrepublik Deutschland den zuständigen Behörden gemeldet, und wer ist für die Sicherheit der deutschen Bevölkerung bei solchen Transporten verantwortlich? Inwieweit unterliegen Fahrzeuge der US-Armee in der Bundesrepublik Deutschland den deutschen Verkehrsvorschriften, insbesondere denen über die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, und wer überwacht gegebenenfalls die Einhaltung dieser Vorschriften? Zu Frage 56: Nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter besteht keine Meldepflicht für Raketenoder Giftgastransporte der US-Armee. Für Straßentransporte der US-Armee mit truppeneigenen Fahrzeugen gilt § 15 der Gefahrgutverordnung Straße vom 23. September 1979. Danach wendet die US-Armee in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung — auch gegenüber der deutschen Bevölkerung — ihre eigenen Vorschriften an, soweit diese gleichwertige oder höhere Anforderungen als die Gefahrgutverordnung Straße stellen. Daraus folgt, daß die US-Armee die Gefahrgutverordnung Straße anwenden muß, wenn die eigenen Vorschriften geringere Anforderungen stellen. 7918* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Zu Frage 57: Deutsche Verkehrsvorschriften gelten auch für ausländische Streitkräfte (Artikel 57 Absatz 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut). Für das Verhalten im Straßenverkehr sind Abweichungen von den deutschen Vorschriften nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet (Artikel 57 Absatz 4 a Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut). Für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen sind nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel 57 Absatz 5), vorbehaltlich einer gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die deutschen Vorschriften für den Bau, die Ausführung und die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge jedoch nicht anzuwenden, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften der Entsendestaaten entsprechen. Die Einhaltung und Überwachung dieser Vorschriften liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen Truppenbehörde (Artikel 10 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut). Die Bundesregierung wird in Gesprächen mit den amerikanischen Verbündeten erörtern, wie in Zukunft die Abwicklung von Transporten sicherer gemacht werden kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 58 und 59): Sind die US-Streitkräfte gehalten, Transporte, wie den verunglückten Transport einer Pershing-Rakete auf der K 3549 bei Waldprechtsweier, der deutschen Verkehrspolizei zu melden und polizeilich absichern zu lassen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um derartige für viele Menschen lebensgefährliche Unfälle in Zukunft auszuschließen? Zu Frage 58: Nach dem Deutschen Straßenverkehrsrecht besteht keine Meldepflicht für derartige Transporte, es sei denn, daß die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschritten werden. Dann bedarf es für den Transport einer Vereinbarung der Stationierungsstreitkräfte mit den zuständigen deutschen Landesbehörden (Artikel 57 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in Verbindung mit § 35 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung). Zu Frage 59: Ich verweise auf meine Antwort zu den Fragen 50 des Abgeordneten Dr. Friedmann und 51 des Abgeordneten Antretter (Anlage 26). Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 60): Hat die Bundesregierung entsprechend der Entschließung des Unterausschusses für Zonenrandförderung des innerdeutschen Ausschusses vom 15. September 1982 dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) nach dem Bundesbahngesetz Zielvorgaben für die Neuorganisation des Werkstättendienstes dahin gehend gegeben, daß die Bestimmungen des Zonenrandförderungsgesetzes bei allen Neuorganisationsvorschlägen zu beachten und Konzepte vorzulegen sind, die auch ein reduziertes Arbeitsvolumen angemessen verteilen, und wie wurden diese Zielvorgaben vom Vorstand der DB umgesetzt? Der Bundesminister für Verkehr hat den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, den Beschluß des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 29. September 1982 und die darin enthaltenen Empfehlungen in seine Überlegungen über die künftige Gestaltung des Werkstättenwesens einzubeziehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 61 und 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß, während der innerdeutsche Schiffahrtsmarkt im Rheinstromgebiet der niederländischen Flotte uneingeschränkt zur Verfügung steht, für deutsche Binnenschiffahrtstreibende eine Teilnahme am innerholländischen Schiffahrtsmarkt so gut wie ausgeschlossen ist, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die deutsche Binnenschiffahrt zu unterstützen? Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Bundesverbands der Deutschen Binnenschiffahrt (BdB), die Kabotagefreiheit im größtmöglichen Umfang zu beschränken und als Sofortmaßnahme die Verlegung der in der Außenwirtschaftsverordnung genannten Grenze Dortmund-Hamm an die Eingangsschleusen zum westdeutschen Kanalgebiet durchzuführen? Der Inhalt der Fragen ist mir aus einer Resolution des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt vom 8. Oktober 1982, die noch weitere Punkte enthält, bekannt. Da die Forderungen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt wegen ihrer möglichen weitreichenden Auswirkungen auf die nationale und internationale Verkehrswirtschaft einer eingehenden Prüfung bedürfen, wurde dem Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt angeboten, hierüber mit dem Bundesverkehrsministerium Fachgespräche zu führen. Diese Gespräche stehen noch aus. Jetzt schon Aussagen zu konkreten Maßnahmen zu machen, halte ich daher für verfrüht. Für die Teilnahme am inner-niederländischen Schiffahrtsmarkt ist eine Lizenz erforderlich, die von den zuständigen niederländischen Stellen auf Antrag erteilt wird. Hierbei werden in- und auslän- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7919* dische Binnenschiffahrtstreibende gleich behandelt. Es ist bekannt, daß wegen der großen Überkapazität auf diesem Markt seit Beginn dieses Jahres keine neuen Lizenzen ausgegeben werden. Diese — voraussichtlich vorübergehende — Maßnahme betrifft jedoch alle, also auch niederländische Binnenschiffahrtsunternehmen. Da somit keine Diskriminierung der deutschen Flotte vorliegt, sieht die Bundesregierung derzeit keine Möglichkeit, die deutsche Binnenschiffahrt in diesem Bereich zu unterstützen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 67): Denkt die Bundesregierung daran, PLO-Chef Yassir Arafat zu empfangen, und hat Staatsminister Möllemann inzwischen eine Einladung ausgesprochen? Hinsichtlich der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur PLO gilt unverändert, was Bundeskanzler Schmidt in der Regierungserklärung vom 7. Mai 1981 festgestellt hat: „Unsere deutsche Haltung zur PLO wird sich bestimmen nach der Position, welche die PLO zu dem auch Israel zustehenden Recht einnimmt, in sicheren und anerkannten Grenzen zu leben." Zwar begrüßt die Bundesregierung die auch von Yassir Arafat getragene Charta von Fez vom September 1982 als Schritt in die richtige Richtung, da sie die Bereitschaft der Araber zu einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts dokumentiert und eine indirekte Anerkennung Israels enthält. Nach wie vor steht jedoch die nach Ansicht der Bundesregierung unabdingbare eindeutige und klare Anerkennung des Existenzrechts Israels durch die PLO aus. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Pläne, Yassir Arafat zu empfangen. Staatsminister Möllemann hat daher auch keine Einladung an den Vorsitzenden der PLO ausgesprochen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 68): Erlaubt der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen unsere direkte oder indirekte Mitwirkung am Atomwaffenprogramm Frankreichs, und wie ordnen sich die Konsultationen des Präsidenten der französischen Republik mit dem Bundeskanzler zum Thema „gemeinsame nukleare Verteidigung" hierin ein? Die Mitwirkung am Atomwaffenprogramm eines Kernwaffenstaates ist nach Art. II des NVV der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet, wenn diese Mitwirkung eine Verfügungsgewalt über solche Waffen begründen würde. Im übrigen hat die Bundesrepublik Deutschland anläßlich der Ratifizierung des NVV am 2. Mai 1979 erklärt, sie gehe davon aus, „daß die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch die NATO gewährleistet bleibt; die Bundesrepublik Deutschland bleibt ihrerseits den kollektiven Sicherheitsregelungen der NATO verpflichtet"! Bezüglich der deutsch-französischen Konsultationen vom 21./22. Oktober 1982 in Bonn darf ich Sie auf die Abschlußerklärung von Bundeskanzler Dr. Kohl und die Presseerklärung des französischen Staatspräsidenten Mitterrand am 22. Oktober 1982 verweisen. Bundeskanzler Dr. Kohl: „Einen besonders breiten Raum in unserem Gespräch haben die Fragen der Sicherheitspolitik eingenommen. Wir haben dabei nach 19 Jahren zum ersten Male auch eine Übereinkunft des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages aktiviert, der j a ausgesprochener-maßen auch einen Hinweis auf eine Entwicklung zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik gibt." Staatspräsident Mitterrand: „Von einem Anschluß der Bundesrepublik Deutschland an die Nuklearstrategie Frankreichs war nicht die Rede, ebensowenig von einem nuklearen Technologietransfer nach Deutschland. Auch ging es nicht darum, für die Entwicklung der französischen Nuklearstreitmacht von Deutschland eine finanzielle Beteiligung zu erhalten oder gar zu verlangen, daran wurde nicht einmal gedacht." Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner wies bereits am 20. Oktober 1982 in Hagen darauf hin, daß die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich nichts mit einer Nuklearachse zu tun habe. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 69): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in „Le Monde" vom 19. Januar 1978 zitierten Äußerung des Generals Thiry vom französischen Atomenergiekommissariat CEA, „Frankreich ist in der Lage, Atomwaffen jeder Art und jeden Kalibers herzustellen; es wird Atomwaffen in großer Zahl zu vergleichsweise niedrigen Kosten produzieren können, sobald Schnelle Brutreaktoren das dazu erforderliche Plutonium reichlich verfügbar machen"? Bei seinem Arbeitsbesuch würdigte Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner am 14. Oktober 1982 vor der deutschen Presse in Paris die unabhängige französische Nuklearstreitmacht als bedeutenden zusätzlichen Abschreckungsfaktor; diese Würdi- 7920* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 gung war bereits in der NATO-Ratserklärung von Ottawa vom 19. Juni 1974 enthalten. Die Ausrüstung der französischen Nuklearstreitmacht ist eine souveräne Entscheidung Frankreichs. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 70): Welche Möglichkeiten gibt es für die Bundesregierung, im Einverständnis mit den jeweiligen Regierungen deutsche Nationalitäten in Ost- und Südosteuropa zu unterstützen — insbesondere in ihren legitimen sprachkulturellen Entfaltungen —, und in welcher Weise wurden deutsche Nationalitäten in diesen Gebieten bisher bereits unterstützt? Die Bundesregierung betrachtet es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben, für die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Deutschen, wo immer sie leben, einzutreten. Dies gilt gerade auch für die Deutschen, die in der Sowjetunion und in anderen Staaten des Warschauer Paktes ansässig sind. In Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht setzt sich die Bundesregierung demgemäß immer wieder nachdrücklich für die Achtung der Rechte dieses Personenkreises generell und auch bilateral gegenüber den betreffenden Regierungen ein. Sie macht diesen stets erneut deutlich, welche Bedeutung dieses Problem für die bilateralen Beziehungen hat. Die Wahl der Mittel bestimmt sich für jede verantwortungsbewußte Regierung zunächst danach, ob diese den Betroffenen tatsächlich nützen, oder ihnen angesichts des Staats- und Gesellschaftssystems, in dem sie leben müssen, voraussichtlich eher schaden. Eine generelle Maxime dazu läßt sich nicht aufstellen. Jedes Einzelproblem erfordert vielmehr eine Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Die Bundesregierung hat Art und Umfang ihrer Bemühungen um menschliche Verbesserungen im Ost-West-Verhältnis wiederholt dargestellt. Sie hat auf die Erfolge hingewiesen, aber auch auf den noch bestehenden Regelungsbedarf und die teilweise schweren Rückschläge. Zu den Bemühungen in der Vergangenheit möchte ich nur auf die Antworten der Bundesregierung zu folgenden Großen Anfragen hinweisen: — der CDU/CSU zum Thema „Die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Überprüfungstreffen in Belgrad" — Bundestagsdrucksache 8/1605 vom 9. März 1978 — der SPD und FDP zum Thema „Die zukünftige Weiterentwicklung des Entspannungsprozesses auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" — Drucksache 8/4486 vom 23. September 1980 — der CDU/CSU zum Thema „Umfassende Bestandsaufnahme in der Deutschlandpolitik" Drucksache 9/678 vom 20. Juli 1981 — der CDU/CSU zum Thema „Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid — bisherige Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki — weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki" — Drucksache 9/643 vom 8. September 1981 Die Bundesregierung wird hierzu auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 6. Juli 1982 — Drucksache 9/1826 — in einer Antwort zur Lage der Deutschen in Mittel- und Osteuropa erneut Stellung nehmen. Die von Ihnen erwähnten sprachkulturellen Entfaltungen sind ein wichtiger Teil der Gesamtsituation der in den ost- und südosteuropäischen Staaten lebenden deutschen Minderheiten. Es versteht sich von selbst, daß die neue Bundesregierung mit großer Aufmerksamkeit die Lage der Deutschen in Ost- und Südosteuropa beobachten wird. Sie wird überall dort, wo dies im Interesse der betroffenen Menschen geboten ist, sich nachhaltig darum bemühen, bei den jeweiligen Regierungen im Sinne der eingangs gemachten Bemerkungen auf eine Verbesserung der Lage hinzuwirken. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß iranische Studenten, die an Universitäten oder Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland studieren und von der Regierung der Islamischen Republik Iran als nicht regierungsfreundlich angesehen werden, keine finanziellen Zuwendungen zur Finanzierung ihres Studiums durch ihre Eltern oder Unterhaltsverpflichteten bekommen können, weil den Eltern oder Unterhaltsverpflichteten die Überweisung von Geldern auf postalischem Weg oder über die Geldinstitute durch die iranischen Behörden unmöglich gemacht wird, und ist die Bundesregierung bereit, wenn dies zutreffen sollte, entsprechende Schritte zu unternehmen, damit dieser Zustand beseitigt wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine ganze Reihe von iranischen Studenten, die an Universitäten oder Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland studieren, keine finanziellen Zuwendungen zur Finanzierung ihres Studiums mehr aus ihrem Heimatland erhalten. Bereits im Jahre 1980 wurden im Iran neue Vorschriften ausgearbeitet, die für die Genehmigung von Devisenüberweisungen ins Ausland strengere Maßstäbe anlegten. Zuvor konnte praktisch jeder nicht wehrpflichtige bzw. vom Wehrdienst durch Hinterlegung einer Kaution freigekaufte junge Ira- Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7921* ner, der einen Studienplatz im Ausland nachwies, ohne weiteres ausreisen und sich in einem gewissen, relativ großzügig bemessenen Rahmen Devisen ins Ausland überweisen lassen. Schon damals aber erklärte der Leiter der iranischen Genehmigungsstelle in einem Presseinterview, daß in Zukunft nur noch solche Studenten würdig sein sollten, die wertvollen iranischen Devisenreserven im Ausland zu verbrauchen, die gleichzeitig „Missionare der islamischen Revolution" zu werden versprächen. Ein weiterer Gesichtspunkt sollte die Nützlichkeit des jeweiligen Studienfaches für die Bedürfnisse der Heimat sein. Die iranische Zentralbank ließ wissen, daß Überweisungen ins Ausland für Studienzwecke nur noch an Studenten der Medizin, der Ingenieurwissenschaften, der Landwirtschaft und der Chemie genehmigt werden sollten. Im Jahre 1981 wurde die Liste der Studienfächer, die eine Unterstützung verdienten, amtlich neu festgelegt. Sie umfaßte im einzelnen: — Ingenieurwissenschaften, — Medizin, — Landwirtschaft, — Naturwissenschaften. Bei diesen Fächern sollten monatlich bis zu 1 400 DM überwiesen werden können, Studienanfängern darüber hinaus einmalig als Starthilfe der doppelte Monatsbetrag. Inzwischen ist die Liste um 23 weitere Fächer erweitert worden, davon auch geisteswissenschaftliche Studienfächer, die für den Iran von Nutzen sind. Als Gründe für die Zurückhaltung bei der Devisenüberweisung an Studierende im Ausland lassen sich seither insbesondere drei nennen: — ideologische Vorbehalte („nur Missionare der islamischen Revolution"), — Bestrebungen zur Deviseneinsparung, — verstärkte Rekrutierung wehrfähiger Jugendlicher. Die Bundesregierung hat die iranische Regierung auf die Probleme hingewiesen, die einer großen Zahl von iranischen Studierenden daraus erwachsen, daß sie keine Geldüberweisungen mehr erhalten. Die Bundesregierung ist sich dabei bewußt, daß es nur sehr schwer ist, die Iraner zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen und daß gerade in Fragen, die die Grundsätze der islamischen Revolution betreffen, die Gefahr groß ist, daß wir uns dem Vorwurf aussetzen, wir wollten uns in die inneren Angelegenheiten des Iran einmischen. Dennoch hat die Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes noch in diesen Tagen den Kulturrat der iranischen Botschaft Bonn, Herrn Hassan Sarw, zu einem Gespräch eingeladen. Er kam dieser Einladung nach mehrmaliger Verschiebung des Termins am 9. November 1982 nach. Dabei teilte er mit, daß in Zukunft Geldüberweisungen nur noch an solche Studenten möglich sein würden, die ein für ihr Heimatland wichtiges Fach studierten und den Nachweis erbrächten, daß sie mit Erfolg ihren Studien nachgingen. Für Bummler wolle der Iran keine Devisen mehr ausgeben. Der Leistungsnachweis müsse durch die Botschaft oder eines der iranischen Generalkonsulate legalisiert werden. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 72 und 73): Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die Bemühungen des türkischen Generalkonsuls Ilhan Kiciman, auf das Veranstaltungsprogramm der Kulturwoche „Türkei in Köln" wegen der Teilnahme kurdischer Folkloregruppen und — laut Äußerung des Generalkonsuls — „separatistischer, ideologischer und linksgerichteter Gruppen" (Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Oktober 1982), Einfluß zu nehmen, eine Einmischung in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland dar, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der türkische Generalkonsul Ilhan Kiciman an Kölner Lehrer einen Fragebogen verschickt hat, in dem er die türkischen Lehrer auffordert, „Informationen über alle Vereine und Moscheen, die in ihrer Umgebung von Türken gegründet wurden" (Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Oktober 1982), mit Namen, Adresse, Telefonnummer, Gründungsdatum, Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und politische Richtung der Organisation zu sammeln? 1. Nach Artikel 5 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 gehört es zu den konsularischen Aufgaben, die Interessen des Entsendestaats im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen. In diesem Recht ist auch die Befugnis des Generalkonsuls enthalten, zu Vorgängen, die sein Land betreffen, öffentlich Stellung zu beziehen. Indem sich der türkische Generalkonsul zu einer Veranstaltung der Stadt Köln äußerte, welche die Darstellung seines Landes zum Gegenstand hatte, handelte er im Rahmen dieser konsularischen Aufgabe. Das dabei angeblich benutzte Vokabular möchte das Auswärtige Amt nicht kommentieren. 2. Es gehört zu den Aufgaben eines Generalkonsuls, sich im Rahmen der Gesetze über die eigenen Staatsangehörigen in seinem Konsularbezirk und über deren Vereinigungen zu informieren. Dies ergibt sich aus Artikel 5 Buchstaben a und e des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963, wonach es die Aufgabe des Konsuls ist, die Interessen der eigenen Staatsangehörigen zu schützen und ihnen Hilfe und Beistand zu leisten. Wenn der türkische Generalkonsul in Köln die türkischen Lehrer um Informationen über die in seinem Amtsbezirk gegründeten Vereine und Einrichtungen bittet, so liegt darin für sich allein keine Überschreitung seiner konsularischen Zuständigkeiten. 7922* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 74 und 75): Wie beurteilt die Bundesregierung den tatsächlichen Stand der von ihrer Amtsvorgängerin seit mehr als fünf Jahren für notwendig erklärten und als teils bereits begonnen, teils jeweils unmittelbar bevorstehend geschilderten Verhandlungen mit der DDR über die Verschmutzung und Belastung von Elbe, Werra und Weser und anderer kleinerer Grenzgewässer, die von seiten der DDR erfolgen? Hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Hamburger Senat und den anderen betroffenen norddeutschen Küstenländern Gespräche hinsichtlich der Elbe mit der DDR geführt oder nicht, und gegebenenfalls auf welcher politischen Ebene? Die Elbe ist beim Grenzübertritt aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland außergewöhnlich hoch mit Schadstoffen belastet, die aus dem Gebiet der DDR und der CSSR stammen. Nach Bemühungen der Bundesregierung erklärte sich die DDR am 6. Mai 1982 grundsätzlich zu einem informativen Expertengespräch zur Gewässergüte der Elbe bereit. Die Bundesregierung hat bisher — gemeinsam mit dem Hamburger Senat und den anderen betroffenen Küstenländern — noch keine Gespräche mit der DDR hinsichtlich der Elbverschmutzung geführt. Die Anfang September der DDR übergebene Einladung des Bundesministers des Innern zu einem ersten Treffen nach Bonn gilt allerdings nach wie vor. Angesichts der schwerwiegenden Probleme wird sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, daß diese Fachgespräche mit der DDR sehr bald aufgenommen werden. Auch im Verhältnis zur DDR bekennt sich die Bundesregierung im Bereich der Gewässerverunreinigung zum Verursacherprinzip. Sie erwartet daher, daß die DDR bereit ist, pragmatische Lösungen der von ihr zu vertretenden Verschmutzung rasch zu erzielen. Die Bundesregierung schafft ihrerseits die Voraussetzungen hierzu dadurch, daß sie solche Gespräche zusammen mit den Küstenländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein intensiv vorbereitet. Zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser hatten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR mit den Erklärungen vom 30. April 1980 ihre Bereitschaft zu Expertengesprächen bekundet. Diese sind im vergangenen Juli zu einem vorläufigen Abschluß gelangt. Zwischen Bund und Ländern wird derzeit das Konzept für die abschließenden Gespräche mit der DDR beraten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die DDR dabei die baldige Realisierung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der von ihr verursachten Salzbelastungen zusagt. Wegen der Verschmutzung der Röden ist die Bundesregierung seit mehreren Jahren bei der DDR vorstellig geworden. Im Mai dieses Jahres erklärte die DDR ihre grundsätzliche Bereitschaft, an der Verbesserung des Gütezustandes der Röden mitzuwirken, machte jedoch eine Lösung zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Finanzierungsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland abhängig. Zur Vorbereitung einer Stellungnahme bat die Bundesregierung um nähere technische Einzelheiten eines Konzepts der DDR. Sie hofft, hierüber rasch Gespräche in der Grenzkommission führen zu können und dabei alsbald befriedigende endgültige Lösungen zu finden. Über die akute Verschmutzung anderer kleiner Gewässer werden Gespräche in der Grenzkommission geführt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 76 und 77): Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Erstattung von Aufwendungen gem. § 9 Abs. 3 des Lärmschutzgesetzes die Folge der Anerkennung des Verursacherprinzips ist und infolgedessen prinzipiell unabhängig von den für das menschliche Ohr ohnehin nicht wahrnehmbaren Grenzen zwischen den Schutzzonen 1 und 2 erfolgen sollte, und wenn ja, wie kann sie bewirken, daß diese Ansicht bei der Anwendung des Gesetzes beachtet wird? Ist die Bundesregierung bereit, wegen Schwierigkeiten in der Haushaltslage, oder bei der Abgrenzung der Zone 2 oder des subjektiven Lärmempfindens die zwingenden Vorschriften des § 6 des Lärmschutzgesetzes in Kann-Vorschriften umzuwandeln und schon jetzt die Länder zu ermächtigen, so zu handeln, wenn der Entwurf einer Neufassung der Festsetzung des Lärmschutzbereichs eines militärischen Flugplatzes Teile des bisherigen Schutzbereichs 2 herausnimmt? Zu Frage 76: Der in § 9 Abs. 1 des Fluglärmgesetzes vorgesehene Ersatz von Aufwendungen für baulichen Schallschutz, zu dem nach § 12 des Gesetzes der Flugplatzhalter verpflichtet ist, steht im Einklang mit dem Verursacherprinzip. Indessen kann das Verursacherprinzip nicht als Leitlinie für legislative Detailregelungen verstanden werden, also etwa für eine bestimmte Ausgestaltung der Erstattungsvorschriften des Fluglärmgesetzes. Das Verursacherprinzip enthält aus diesem Grund auch kein Gebot zur Ausdehnung der Erstattungsregelung auf Schutzzone 2 der Lärmschutzbereiche. Nach der derzeitigen Rechtslage können Aufwendungen für baulichen Schallschutz bei Grundstücken der Lärmschutzzone 2 nicht erstattet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, Änderungen des Gesetzes vorzuschlagen. Schließlich ist zu bedenken, daß die Erstattungsregelung des Fluglärmgesetzes nicht abschließend ist, daß nach § 16 des Gesetzes vielmehr Vorschriften, die weitergehende Entschädigungen gewähren, unberührt bleiben. Es ist sonach ungeachtet der Grenzen der Schutzzonen nach dem Fluglärmgesetz rechtlich möglich, z. B. zivilrechtliche Nachbarschaftsansprüche wegen Lärmimmissionen gegen den Flugplatzhalter geltend zu machen. Zu Frage 77: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung des § 6 des Fluglärmgesetzes sachgerecht ist. Das gesetzliche Gebot in eine Kann-Vorschrift umzuwandeln, würde eine einschneidende Ver- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7923* schlechterung des Schutzes der Wohnbevölkerung bedeuten. In erster Linie hätte wohl die Gruppe der Mieter neuer Wohnungen in Schutzzone 2 unter einer solchen Änderung zu leiden. Es liegt auch im Interesse der Erwerber von Wohnungen, sich darauf verlassen zu können, daß ein angemessener Schallschutz tatsächlich eingebaut ist. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Änderung des Fluglärmgesetzes in diesem Punkt vorzuschlagen. Im übrigen entspricht es dem in Frage 1 angesprochenen Verursacherprinzip, daß derjenige, der in einem lärmvorbelasteten Gebiet bauen will, die zusätzlichen Kosten für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen selbst aufbringt, wie es das Fluglärmgesetz vorsieht. Zudem sind Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden auch dann nicht fehlinvestiert, wenn die Gebäude künftig nicht mehr im Lärmschutzbereich liegen. Zum einen ist auch außerhalb des Lärmschutzbereichs in der Nähe von Flugplätzen mit erheblichem Fluglärm zu rechnen, zum anderen kommt der Schallschutz in der Regel auch der Wärmedämmung zu gute. Der Bundesregierung ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt, Landesbehörden von der Beachtung verbindlicher Regelungen des Fluglärmgesetzes, wie etwa von den Vorschriften über die bauakustischen Anforderungen an Wohnungen in Schutzzone 2, freizustellen. Sie kann eine solche Freistellung auch nicht im Vorgriff auf eine evtl. später eintretende Rechtsänderung herbeiführen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 78): Stimmt die Bundesregierung mit der von Ministerpräsident Dr. Albrecht vertretenen Auffassung überein, daß im Gegensatz zur bisherigen Planung an zwei Standorten das Projekt einer Wiederaufarbeitungsanlage weiterverfolgt werden soll, also zwei Wiederaufarbeitungsanlagen errichtet werden sollen, und wie sehen die konkreten Planungen zur Jahreskapazität dieser beiden Wiederaufarbeitungsanlagen aus? Soweit der Bundesregierung bekannt, hat Ministerpräsident Albrecht in Übereinstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) die Auffassung vertreten, daß die Zahl der Anträge auf Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage aus Kosten- und Rationalisierungsgründen auf zwei reduziert werden sollte. Dieser Auffassung stimmt die Bundesregierung zu, weil damit das Projekt der Wiederaufarbeitungsanlage als wichtige Maßnahme zur Entsorgung von Kernkraftwerken konkretisiert und zügig verwirklicht werden kann. Unabhängig davon begrüßt die Bundesregierung die Parallelität der verschiedenen Standortauswahl-Verfahren, weil die Antragstellung nicht zugleich die Verwirklichung des Vorhabens gewährleistet und der Bau einer Anlage erst bei positivem Abschluß des Genehmigungsverfahrens möglich ist. Welche Kapazität zur Wiederaufarbeitung letztlich genehmigt wird, hängt von dem Umfang der erforderlichen Entsorgung der Kernkraftwerke ab. Die DWK-Planungen sehen derzeit die Anlagenkapazität einer Wiederaufarbeitungsanlage von 2 Tonnen pro Tag vor, was bei einer rd. 75 %igen Auslastung an 220 Betriebstagen im Jahr einem Jahresdurchsatz von 350 Tonnen entspricht. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 79 und 80): Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Lüneburg, mit dem der Bebauungsplan für das Brennelemente-Zwischenlager in Gorleben für nichtig erklärt wurde, für die Verwirklichung des deutschen Entsorgungskonzepts? Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchem politischen Umfeld die überwiegend vermummten Gewalttäter stammten, die im Zusammenhang mit einer Demonstration am 31. Oktober 1982 gegen die geplante Atommülldeponie Erzgrube Konrad bei Salzgitter randalierten? Zu Frage 79: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 28. Oktober 1982, in dem der von der Gemeinde Gorleben für das Gebiet des derzeit im Bau befindlichen Brennelemente-Zwischenlagers beschlossene Bebauungsplan aufgehoben wurde, ist mir bisher nur aus Pressemitteilungen bekannt. Ich kann Ihre Frage daher nur vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung nach Vorliegen des Beschlusses wie folgt beantworten: Diese Entscheidung bedeutet keinen Baustopp für das Zwischenlager. In diesem Verfahren ging es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes; die erteilten Baugenehmigungen und deren Vollziehbarkeit bleiben daher unberührt. In diesem Zusammenhang ist auf eine bereits am 29. Dezember 1981 vom OVG Lüneburg getroffene Entscheidung hinzuweisen. In diesem Verfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung für das Zwischenlager bestätigt wurde, ist das Gericht auch auf die Frage einer möglichen Nichtigkeit des Bebauungsplanes eingegangen. Es hat ausgeführt, es spreche viel dafür, daß sich das Vorhaben bei Nichtigkeit des Bebauungsplanes als nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Bundesbaugesetz (Bauvorhaben im Außenbereich) genehmigungsfähig erweisen dürfte. Diese Rechtsprechung hat das OVG Lüneburg nunmehr auch nach der Entscheidung vom 28. Oktober 1982 bestätigt: Nach jüngsten Pressemeldungen hat es am 9. November 1982 im vorläufigen Verfahren entschieden, daß alle für das Zwischenlager erteilten Baugenehmigungen weiterhin vollziehbar bleiben, so daß die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Man kann daher durchaus davon ausge- 7924* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 hen, daß in den noch anhängigen Hauptsacheverfahren um die Baugenehmigung das Gericht zu dem Ergebnis gelangen wird, daß die Erteilung trotz Nichtigkeit des Bebauungsplanes rechtmäßig war. Zu Frage 80: Nach den zuständigen Behörden bisher vorliegenden, zum Teil unbestätigten Hinweisen beteiligten sich an den gewalttätigen Aktionen am 30. Oktober dieses Jahres gegen die Verwendung des Erzschachtes Konrad als Lager für radioaktive Abfälle Angehörige von Gruppen, die sich selbst häufig als „Autonome", als „autonom" oder als „antiimperialistisch" bezeichnen, u. a. aus Hamburg, Bremen, Berlin, Braunschweig, Hannover und Göttingen. „Autonome" Gruppen hatten bereits bei den Vorbereitungstreffen zu den Protestaktionen am 30. Oktober sogenannte „direkte Aktionen" gegen Schacht, die Besetzung des Werksgeländes und die Zerstörung von dort befindlichen Anlagen gefordert. Nach Beobachtungen bei Demonstrationen gegen andere Kernenergieprojekte ist zu vermuten, daß auch gewaltbereite Kernkraftgegner ohne weitere politische Zielsetzung sich an den Gewaltaktionen beteiligten. Die „autonomen" Gruppen stellen den militanten Kern der seit der Jahreswende 1980/81 feststellbaren „neuen Protestwelle" dar. Sie sind zumeist anarchistisch orientiert, vertreten aber in jüngster Zeit zunehmend auch sogenannte „antiimperialistische" Positionen. Auch im sogenannten „Häuserkampf" sind Vertreter dieser autonomen Gruppen immer wieder in Erscheinung getreten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 81): Ist die Bundesregierung auf Grund der seit langem laufenden Überlegungen bereit, eine 10-DM-Umlaufmünze einzuführen? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, eine 10-DM-Umlaufmünze einzuführen. Eine Befragung der betroffenen Wirtschaftsverbände und Bundesministerien im vergangenen Jahr hat gezeigt, daß das Bedürfnis für eine solche Münze unterschiedlich gesehen, aber noch überwiegend verneint wird. Auch bedürfen die technischen Aspekte, insbesondere die Gewährleistung der Fälschungs- und Automatensicherheit, weiterer Prüfung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 82): Warum beabsichtigt die Bundesregierung, den von ihr geplanten Schuldzinsenabzug für den Bau von selbst genutztem Wohneigentum im Gegensatz zur Regelung beim Bau von vermietetem Eigentum zu begrenzen, und ist die Bundesregierung bereit, diese Begrenzung des Schuldzinsenabzugs auch beim Bau von Häusern und Wohnungen einzuführen, die vermietet werden? Der in Artikel 1 des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 vorgeschlagene erweiterte Schuldzinsenabzug bei selbstgenutzten Häusern ist als eine zeitlich begrenzte, zusätzliche Förderung des Eigenheimbaus angelegt. Ziel ist, die Finanzierung des Eigenheimbaus zu erleichtern, der Baukonjunktur damit zusätzliche Impulse zu geben und zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen. Bei der Besteuerung selbstgenutzter Wohnungen wird ein pauschaler Nutzungswert zugrundegelegt, mit dem grundsätzlich die Werbungskosten abgegolten sind. Der vorgesehene Schuldzinsenabzug von jährlich 10 000 DM weicht von diesem Prinzip ab. Eine zeitliche Beschränkung und die Begrenzung der Abziehbarkeit der Höhe nach ist daher unter Beachtung des Zieles der Maßnahme gerechtfertigt. Bei vermieteten Wohnungen wird dagegen der Besteuerung der Überschuß der Einnahmen über die tatsächlichen Werbungskosten zugrundegelegt. Der Überschuß wird somit genau ermittelt und spiegelt die steuerliche Leistungsfähigkeit des Bürgers wider. Eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs würde einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bedeuten und ist damit nicht zu rechtfertigen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 83): Wann wird die Bundesregierung die Erhöhung der Postablieferung von 62/3 v. H. auf 10 v. H. rückgängig machen und damit die fundamentale Kritik der CDU/CSU-Fraktion berücksichtigen, die von Januar bis April 1981 in diversen Erklärungen die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung bezweifelte und u. a. von „Telefonsteuer", zweckentfremdeter „Subventionierung des Bundeshaushalts" und „Manipulation" sprach? Ihnen ist bekannt, daß die Bundesregierung bei ihrem Amtsantritt eine äußerst schwierige Haushaltslage vorgefunden hat. Sie erlaubt es auf absehbare Zeit nicht, die durch das Subventionsabbaugesetz 1981 auf 10 v. H. angehobene gesetzliche Ablieferung der Deutschen Bundespost wieder abzusenken. Angesichts der kritischen Finanzlage des Bundes ist eine Rückkehr zum früheren Ablieferungssatz von 62/3 v. H. der Betriebseinnahmen in voraussehbarer Zeit nicht möglich. Es wird nach einer grundlegenden Verbesserung der Finanzlage des Bundes zu prüfen sein, ob eine Rückführung zu dem ursprünglichen Satz möglich ist. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7925* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Schätz (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 84): Teilt die Bundesregierung die im Beschluß des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen vom 11. November 1981 niedergelegte Auffassung, daß von der Deutschen Bundespost alles getan werden soll, um die Inanspruchnahme ortsfester Amtsstellen (Annahmestellen) durch die Bevölkerung zu erhöhen, und wenn ja, welche Planungen und Maßnahmen hierzu hat sie eingeleitet oder wird sie einleiten, um u. a. die vom bisherigen Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in einem Vortrag vor dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 10. September 1982 geäußerten Vorstellungen zu verwirklichen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß von der Bundespost alles getan werden soll, um die Inanspruchnahme ortsfester Amtsstellen durch die Bevölkerung zu erhöhen. Chancen hierzu bestehen in den vom früheren Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen H. Matthöfer am 10. September 1982 in seinem Vortrag vor dem Verwaltungsrat aufgezeigten Bereichen. Entsprechende Untersuchungen sind eingeleitet, mit dem Ziel, Bedarf, organisatorische Lösungen und wirtschaftliche Realisierbarkeit festzustellen. Es ist allerdings heute noch nicht möglich, die Erfolgsaussichten dieser Bemühungen im einzelnen einzuschätzen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 85): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, 1983 oder 1984 Sonderbriefmarken zu den Themen „Friedensforschung" und „Frieden durch Abrüstung" herauszugeben? Die Herausgabe eines Sonderpostwertzeichens zu den Themen „Friedensforschung" und „Frieden durch Abrüstung" im Jahre 1983 ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Die Herausgabe von Sondermarken bedarf einer längeren Vorbereitung. Diese Tatsache zwingt die Deutsche Bundespost, die jeweilige Jahresplanung frühzeitig abzuschließen. Anträge auf Ausgabe von Sonderpostwertzeichen für das Jahr 1983 mußten dem Bundespostministerium deshalb bis spätestens Ende 1981 vorliegen. Aufgrund Ihres Schreibens vom 14. Mai 1982 ist aber für die Sonderpostwertzeichen-Programmplanung des Jahres 1984 eine Sondermarke zum Thema „Friedensforschung" vorgemerkt worden. Darüber hat Sie der Bundespostminister mit Schreiben vom 7. Juni 1982 informiert. Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost, dem unter anderem Mitglieder aller Fraktionen dieses Hauses angehören, wird im Januar 1983 auch über diesen Vorschlag beraten und dem Bundespostminister Empfehlungen zuleiten. Über die endgültige Themenauswahl werden Sie dann unverzüglich unterrichtet. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 86): Was ist die Ursache dafür, daß im Geschäftsbereich der Oberpostdirektion Regensburg in den Jahren 1980/81 unter 84 Beamten, die zum Aufstieg zur besonderen Verwendung nach den Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung zugelassen wurden, keine einzige Frau dabei war, und was wird die Bundesregierung tun, um bei künftigen Maßnahmen dieser Art den Frauen eine bessere Chance zu geben? Zu der genannten Aufstiegsmaßnahme konnten entsprechend den Bestimmungen der §§ 23, 29 BLV Beamte und Beamtinnen zugelassen werden, die am 1. August 1980 (Beginn der Einführungzeit) das höchstbewertete Amt ihrer Laufbahn erreicht und sich zu diesem Zeitpunkt in einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren seit der Anstellung bewährt haben; sie mußten ferner mindestens 50 Jahre alt sein. Da seinerzeit in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes zahlreiche Beamte der nächstniedrigeren Laufbahn eingesetzt waren, sind zunächst diese zum Aufstieg für besondere Verwendungen zugelassen worden, sofern sie sich in den vorangegangenen 6 Jahren mindestens 3 Jahre auf Arbeitsplätzen der nächsthöheren Laufbahn bewährt und die eingangs erwähnten laufbahnrechtlichen Bedingungen erfüllt hatten. Im Bereich der OPD Regensburg hat diese Bedingungen offenbar keine Beamtin erfüllt, denn Bewerbungen zum Aufstieg für besondere Verwendungen sind dort von Beamtinnen damals nicht abgegeben worden. Danach ist erstmals wieder in diesem Jahr ein Aufstieg für besondere Verwendungen eröffnet worden. Bei dieser Maßnahme haben sich im Bereich der OPD Regensburg auch Frauen beworben. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 87 und 88): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung geboten und möglich, die Zustellung von Postsendungen insbesondere an Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu verhindern, die neben Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB im Anschriftenfeld mit neonazistischen Aufklebern wie z. B. „Ausländer Stop!" versehen sind? Wenn ja, bedauert die Bundesregierung, daß Sendungen mit derartigen Beleidigungen und Aufklebern zugestellt worden sind, und was gedenkt sie zu tun, um das abzustellen? Zu Frage 87: Sendungen mit im Sinne von § 185 StGB beleidigendem Inhalt sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Postordnung von der Postbeförderung ausgeschlossen. Das gleiche gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Postordnung für Sendungen mit politischen Parolen wie „Ausländerstopp" auf der Aufschriftseite unabhängig von der Zielrichtung und Bewertung der Parole. 7926* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 In Anbetracht des Verkehrsumfangs von mehr als 30 Millionen Briefsendungen täglich, die an einer Vielzahl von Stellen eingeliefert und von mehreren zehntausend Postbediensteten bearbeitet werden, wäre es nur mit nicht vertretbar hohem Aufwand möglich, die Zustellung aller derartigen Sendungen mit letzter Sicherheit zu verhindern. Das gilt auch, wenn diese Maßnahme, wie vorgeschlagen, sich nur auf einen begrenzten Kreis von Empfängern beziehen soll. Zu Frage 88: Die Bundesregierung bedauert, daß derartige Sendungen zugestellt worden sind. Das Zustellpostamt in Bonn wird deshalb erhöhtes Augenmerk auf Sendungen an Abgeordnete des Deutschen Bundestages richten. Die Bundesregierung hofft, mit dieser Maßnahme die Anzahl solcher Sendungen verringern zu können. Allerdings kann sie aus den zu Frage Nr. 87 genannten Gründen nicht sicherstellen, daß die Zustellung derartiger Sendungen völlig abgestellt wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Frage 89): Wie hoch ist die Zahl der von den Behörden der DDR in den letzten drei Jahren an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paketsendungen, und wie hoch war in diesen Jahren die Zahl der verlorengegangenen Paket- und Einschreibsendungen sowie die Aufwendungen der Deutschen Bundespost für den Ersatz dieser Paket- und Einschreibsendungen, die für Empfänger in der DDR bestimmt waren? An Absender im Bundesgebiet und in Berlin (West) wurden in den letzten 3 Jahren nachstehend aufgeführte Paketsendungen von den Behörden der DDR zurückgesandt: 1979 37 470 Stück 1980 40 894 Stück 1981 45 549 Stück Im Verkehr mit der DDR und Berlin (Ost) waren nachstehend genannte Verlustzahlen für Pakete und für Einschreibsendungen zu verzeichnen: Pakete Einschreibsendungen 1979 22 573 Verlustfälle 3 921 Verlustfälle 1980 27 103 Verlustfälle 3 994 Verlustfälle 1981 27 246 Verlustfälle 5 305 Verlustfälle Nachstehende Ersatzbeträge mußten für verlorengegangene Paket- und Einschreibsendungen, die für Empfänger in der DDR und in Berlin (Ost) bestimmt waren, gezahlt werden: 1979 2 467 474 DM 1980 3 075 383 DM 1981 3 288 725 DM Umfassendes Zahlenmaterial für das Jahr 1982 liegt noch nicht vor. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 90): Kann die Bundesregierung ihre Einschätzung der Bedeutung des Parlaments erläutern am Beispiel der Tatsache, daß der Bundespostminister wenige Tage nach Amtsantritt weitreichende Verkabelungspläne verkündet hat, die in grundsätzlichem Widerspruch zu einstimmigen Feststellungen und Erläuterungen der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" stehen, deren Vorsitzender Dr. Schwarz-Schilling noch wenige Tage vorher war? Der Deutsche Bundestag ist Bestandteil unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassung. Stellung und Bedeutung sind im Grundgesetz hinreichend beschrieben. Einer neuerlichen einschätzenden Würdigung durch die Bundesregierung bedarf es daher nicht. Es liegt allerdings in der Kompetenz des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, seine Zielvorstellungen für seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich zu formulieren und öffentlich vorzutragen. Solange die auf Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. April 1981 eingesetzte Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" ihre Empfehlungen zu den Problemen der neuen Informationstechniken noch nicht vorgelegt hat, können weder Übereinstimmungen noch Widersprüche zu der Geschäftsführung des Postministers festgestellt werden. Die Enquete-Kommission hat sich außerdem ausdrücklich vorbehalten, die bereits verabschiedeten Teilbereiche einer erneuten Beratung zu unterziehen, wenn sich im Rahmen der Erörterung der „Erläuterungen" und „Empfehlungen" neue Erkenntnisse ergeben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 91): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem vom Berliner Senat verabschiedeten Strukturprogramm für neue Arbeitsplätze in Berlin im Hinblick auf Projekte des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ein, die in diesem Rahmen nach Berlin geholt werden sollen? Mit dem am 15. Juni 1982 beschlossenen „Strukturprogramm für neue Arbeitsplätze in Berlin" hat der Senat einen weiteren Schwerpunkt seiner Wirtschaftspolitik geschaffen. Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist es, Anreize zu geben, um Berliner Forschungsergebnisse in hochwertige Produkte umzusetzen, die in Berlin hergestellt werden. Hierfür bietet sich die Stadt mit ihrem hohen Wissenschafts- und FuEPotential und den Erprobungs- und Produktionsmöglichkeiten ihrer Industrie an. Möglichkeiten er- Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7927* öffnen sich nach Ansicht des Senats insbesondere auf den Gebieten der Verkehrs- und Energietechnik. Die Projektschwerpunkte des BMFT in Berlin stehen in vollem Einklang mit den Vorstellungen des Senats, wie sie in der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Weizsäcker vom 8. September 1982 zum Ausdruck gekommen sind. Dabei kann das Strukturprogramm eine gute Hilfe für einen verstärkten Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und für erfolgreiche Innovationen sein, die zu Zukunftsinvestitionen der Wirtschaft führen werden. Darüber hinaus dienen die Vorschläge zur Novellierung des Berlinförderungsgesetzes ebenfalls einer positiven Veränderung der Industriestruktur Berlins. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 92): Was unternimmt die Bundesregierung zur Entwicklung von Reaktoren und Brennstoffkreisläufen, welche im Sinne einer Zwei-Zweck-Verwendung zur militärischen Plutoniumproduktion und zur zivilen Stromerzeugung schon allein technisch nicht nutzbar sind? Die Bundesrepublik Deutschland hat auf die Produktion von Nuklearwaffen und auf die nationale Verfügungsgewalt über solche Waffen verzichtet. Unsere kerntechnischen Entwicklungen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied von Euratom und damit auch den Euratom-Kontrollen über Kernbrennstoffe unterworfen. Sie ist darüber hinaus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NV-Vertrag) beigetreten und hat damit Produktion und Nutzung von Kernmaterial einer internationalen Kontrolle unterworfen. Damit ist die rein friedliche Nutzung der Kernenergie für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Im Rahmen der „Internationalen Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs" (INFCE) wurde festgestellt, daß die Nichtverbreitung von Kernwaffen vor allem eine politische Aufgabe ist und allein technisch nicht gelöst werden kann. Keine noch so umfassende Kombination von Maßnahmen zur Verhinderung eines Mißbrauchs kann deshalb als ausreichender Ersatz für den politischen Willen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen angesehen werden. Von technischer Seite kann die Gefahr des Mißbrauches der friedlichen Nutzung der Kernenergie vor allem dadurch vermindert werden, daß hohe Spaltstoffkonzentrationen in frischem Reaktorbrennstoff (also ohne die Schutzwirkung der Strahlung abgebrannter Brennelemente) möglichst weitgehend vermieden werden. Hierzu gehört — wo technisch möglich — die Ablösung der Verwendung von hochangereichertem Uran (z. B. 93 % Uran 235), einem waffengrädigen Spaltmaterial. Es wird z. B. weltweit in vielen Forschungsreaktoren, aber auch in Hochtemperaturreaktoren vom Typ des THTR 300 eingesetzt. Um die Gefahr der militärischen Nutzung von Kernbrennstoffen zu verringern, unterstützt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) die Bemühungen, hochangereichertes Kernmaterial so weit wie möglich durch niedrig angereichertes zu ersetzen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus aus dem Ergebnis von INFCE zusammen mit der beteiligten Industrie die Konsequenz gezogen, einen Brennstoff für Forschungsreaktoren zu entwickeln, in dem kein hochangereichertes Uran mehr verwendet wird. Auch Hochtemperaturreaktoren der nächsten Generation sollen mit niedrig angereichertem Uran betrieben werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Entwicklungsarbeiten zu effektiven Sicherungsmaßnahmen durch eigene Arbeiten in den Großforschungszentren und durch Unterstützung entsprechender Aktivitäten der IAEO. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 93): Ist die Bundesregierung in der Lage, den Inhalt der „risikoorientierten Analyse zum Schnellen Brüter" des Instituts für Energie- und Umweltforschung zu bewerten, und wie sieht die Bewertung gegebenenfalls aus? Die Studie der an der „Risikoorientierten Analyse zum SNR 300" beteiligten Gruppe Benecke wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" für deren Zwecke angefertigt. Die Enquete-Kommission hat sich mit ihren Ergebnissen detailliert auseinandergesetzt und Stellung bezogen. Die Bewertung der Bundesregierung über den Inhalt dieser Studie, an der auch das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) beteiligt war, deckt sich weitgehend mit der der Mehrheit der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik". Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 94): Schließt die Bundesregierung aus, daß erbrütetes Plutonium aus dem wiederaufgearbeiteten Kern des Phénix-Reaktors (Brüter) in Marcoule/Frankreich — an dessen F + E-Programm die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist — militärischen Zwecken zugeführt wurde? Die Bundesregierung war an der Errichtung und ist am Betrieb des französischen Brüters Phénix nicht beteiligt. Die Verwendung des in der Phénix- 7928* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Anlage erbrüteten Plutoniums ist eine interne Angelegenheit der französischen Seite. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vereinbarte F + E-Programm im Schnellbrüterbereich dient ausschließlich der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Es zielt auf die Weiterentwicklung der Schnellbrütertechnologie einschließlich der damit verbundenen Reaktorsicherheitssysteme ab. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Leuschner (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 95 und 96): Sind der Bundesregierung Vereinbarungen zwischen RWE und EdF bzw. andere Vereinbarungen mit dem Betreiber bekannt, die sicherstellen, daß das in französischen Brütern erbrütete Plutonium, das für Waffenzwecke von höchster Qualität ist, nur für zivile Zwecke eingesetzt wird? Ist im Rahmen der Wiederaufarbeitungsverträge über mehr als 2 000 Tonnen Kernbrennstoffen aus Leichtwasserreaktoren zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet, daß die dabei gewonnene Plutoniummenge von ca. 20 Tonnen direkt und indirekt ausschließlich der Atomenergienutzung im zivilen Bereich zugeführt werden? Zu Frage 95: Der Betrieb des Phénix und Super-Phénix liegt voll in französischer Verantwortung. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schnellbrüter-Kernkraft-Gesellschaft (SBK) sich gegenüber der Electricité de France (EdF) verpflichtet hat, für die Beladung des Erstkerns und für zwei weitere Nachladungen Plutonium leihweise zur Verfügung zu stellen, jedoch ausschließlich für diesen Zweck. Diese Vereinbarung wurde von EURATOM gebilligt. Zu Frage 96: Im Rahmen der zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung getroffenen Absprache über die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen aus deutschen Leichtwasserreaktoren in F hat sich die französische Regierung verpflichtet, das bei dieser Wiederaufarbeitung anfallende Plutonium an die Bundesrepublik Deutschland zurückzugeben. Dieses Plutonium wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die Herstellung von Brennelementen oder im Rahmen von F+E verwendet. Dabei unterliegt es — wie alles Kernmaterial in der Bundesrepublik Deutschland — den Sicherungsmaßnahmen von EURATOM und IAEO. Anlage 58 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 97 und 98): Wie beurteilt die Bundesregierung das nicht zuletzt im CEA-Tätigkeitsbericht für das Jahr 1973 geäußerte Bestreben des französischen Atomenergiekommissariats, die Produktion strategischer und taktischer Atomwaffen zunehmend dadurch zu steigern, daß zur kostengünstigen Herstellung von Waffenmaterial die zivile Atomkraft genutzt wird? Ist es zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer 16prozentigen Beteiligung am Brüter „SuperPhénix" verpflichtet ist, anteilige Mengen von Plutonium für die Beladung des Reaktors an Frankreich zu liefern? Zu Frage 97: Frankreich ist hinsichtlich der Verwendung des im nationalen Brennstoffkreislauf erzeugten Plutoniums als Kernwaffenstaat frei. Die deutsch-französische Schnellbrüterzusammenarbeit, die in der Erklärung von Nizza aus dem Jahre 1978 niedergelegt ist, erstreckt sich ausschließlich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie. Zu Frage 98: Wie ich bereits bei der Antwort auf die Frage Nr. 96 des Herrn Kollegen Leuschner ausgeführt habe, besteht eine Abrede zwischen der SBK und EdF, im Super-Phénix leihweise und nur für diesen Zweck Plutonium aus der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen. Im Rahmen des von Ihnen erwähnten Beteiligungsvertrages wurde eine solche Absprache nicht getroffen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 99 und 100): Welche Auswirkungen auf die bisher erreichten Fortschritte zu mehr Chancengerechtigkeit für Kinder aus Arbeiterfamilien erwartet die Bundesregierung von der beabsichtigten weitgehenden Streichung des Schüler-BAföG? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die durch die Bundesbildungsministerin angekündigte Umorientierung der bisherigen Bildungspolitik auf eine Förderung der „wissenschaftlichen und praktischen Eliten" gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dem notwendigen sozialen Konsens dienlich ist? Zu Frage 99: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jetzt notwendige Einsparung bei der Schülerförderung in Höhe von 200 Millionen DM im Jahr 1983 von den Betroffenen Opfer verlangt. Sie sieht in Anbetracht der finanzwirtschaftlichen Gesamtlage aber keinen Weg, diese Änderung zu vermeiden. Die Bundesregierung weiß aber auch, daß die Auszubildenden und ihre Eltern in allen Berufsgruppen und Einkommensschichten den Wert einer qualifizierten Ausbildung kennen und bereit sind, große — auch wirtschaftliche — Anstrengungen hierfür zu unternehmen. Die Bundesregierung rechnet auf diese Einsichten und individuellen Kräfte, damit begabten und leistungswilligen Schülern ein chancengerechter Weg zu einer qualifizierten Ausbildung auch künftig offen steht und diese Jahrgänge die Folgen der Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7929* Finanzpolitik der früheren Bundesregierung überwinden können. Zu Frage 100: Die Bildungspolitik der Bundesregierung steht im Dienste der heranwachsenden Generation; sie zielt darauf, die jungen Menschen bestmöglich zu qualifizieren, um ihre Berufschancen zu sichern und sie zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, zu befähigen. Im Mittelpunkt dieser Politik steht der Anspruch des einzelnen auf ein angemessenes Angebot von ihm gemäßen konkreten Bildungsmöglichkeiten; diese Bildungsangebote sind aber zugleich auch persönliche Herausforderungen. Die Förderung der einseitig Begabten, Lernschwachen, Behinderten und von Ausländerkindern und die pädagogische Herausforderung der praktisch und intellektuell Hochbegabten sind gleichermaßen vordringliche Aufgaben. Die Bundesregierung ist bemüht, in der Verwirklichung dieser Ziele dazu beizutragen, allen jungen Menschen berufliche Zukunftschancen zu sichern. Die engen finanzpolitischen Handlungsspielräume sind dabei zu berücksichtigen. Sie wird dabei deutlich machen, daß qualifizierende Bildung nicht allein Hochschulbildung ist, sondern die berufliche Bildung ebenso gute Berufs- und Lebenschancen eröffnet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum sozialen Konsens. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 101 und 102): In welchem Umfang ist bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, die Darlehensschuld beim Studenten-BAföG durch Studienabschluß vor Ablauf der Förderungshöchstdauer zu mindern? Geht die Bundesregierung davon aus, daß sich diese Zahl künftig wesentlich erhöhen wird angesichts der kurzbemessenen Förderungshöchstdauer? Zu Frage 101: Der Anteil der Fälle, in denen der Auszubildende durch einen vorzeitigen Studienabschluß einen teilweisen Darlehenserlaß nach § 18b Abs. 1 BAföG erreichen konnte, ist in den Jahren 1979 bis 1982 — über die statistische Angaben vorliegen — nahezu konstant. Bezogen auf die rd. 250 000 in dieser Zeit zur Rückzahlung aufgeforderten Darlehensnehmer hat der Anteil der Erlaßfälle betragen: 1979/80: 13,58 v. H. 1981: 14,5 v. H. 1982 (bis 30. Juni): 14,54 v. H. Zu Frage 102: Die Bundesregierung erwartet, daß Zahl und Anteil der Erlaßfälle künftig ansteigen werden. Der erhöhte Erlaßbetrag von 5 000 DM wird Auszubildende und Hochschulen veranlassen, verstärkt alle Möglichkeiten zur frühzeitigen und zügigen Durchführung der Abschlußprüfungen auszuschöpfen. Der Anreiz erhöht sich für die Geförderten auf .Grund der Umstellung auf Volldarlehen zusätzlich dadurch, daß ihre Darlehensschuld bei einem vorzeitigen Studienabschluß erheblich geringer ist als bei vollem Ausschöpfen der Förderungshöchstdauer. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 103 und 104): Ist die Möglichkeit einer Minderung der Darlehensschuld durch einen Studienabschluß vor Ablauf der Förderungshöchstdauer in allen Studienfächern in Anspruch genommen worden, oder gibt es zwischen den einzelnen Studienfächern Unterschiede? Wieviel Prozent der Schüler, deren Eltern ein anrechenbares Nettoeinkommen zwischen 1 800 und 2 000 DM haben, haben bei den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen beim Schüler-BAföG künftig keinen Anspruch auf Förderung, und wieviel Prozent der Schüler sind es, deren Eltern weniger als DM 1 200 anrechenbares Nettoeinkommen haben? Zu Frage 103: Die Möglichkeit eines teilweisen Darlehenserlasses wegen vorzeitigen Studienabschlusses besteht nach den ausbildungs- und förderungsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich für jedes Studienfach. Nach den Erfahrungen des mit dem Darlehenseinzug beauftragten Bundesverwaltungsamtes erreichen die Auszubildenden in einigen Studienfächern wie z. B. Medizin, Architektur und zahlreichen Fachhochschulstudiengängen in stärkerem Maße diesen Darlehensteilerlaß. Eine nach Studienfächern differenzierende Statistik wird zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsmehraufwandes beim Bundesverwaltungsamt nicht geführt. Zu Frage 104: Die Bundesregierung weiß, daß die Eingriffe zum Herbst 1983 von einer beachtlichen Gruppe von Schülern und ihren Eltern Opfer verlangen werden. Sie werden auch härter betroffen sein als die Studenten, deren Förderung mit Darlehen in Anbetracht der sozial ausgestalteten Rückzahlungsbedingungen keinen zielstrebigen und studiengeeigneten jungen Menschen von einem Studium abhalten wird. Daß die bereits von der früheren Bundesregierung zum Herbst 1983 veranlaßten Eingriffe nicht ausreichen, so daß wir heute vor der Notwendigkeit dieser weiteren Sparmaßnahmen stehen, hat seinen Grund allein in der verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik der letzten 13 Jahre. Gleichwohl ist das Gerede vom Kahlschlag bei der Schülerförderung ungerechtfertigt und unver- 7930* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 antwortlich; ungerechtfertigt, weil die Förderung notwendig auswärts untergebrachter Schüler sowie der Schüler des 2. Bildungsweges weithin erhalten bleibt und eine Härteregelung die Folgen der Änderung für Schüler aus Familien mit besonders niedrigem Einkommen bis zum Abschluß der begonnenen Schulausbildung abmildert. Unverantwortlich, weil es Verwirrung stiftet und dadurch gerade den Abschreckungseffekt erst bewirkt, den man angeblich so fürchtet. Die Bundesregierung ist zudem entschlossen, im Zusammenwirken mit den Ländern eine Begabtenförderung auch im Schülerbereich zu entwickeln. Ich bin überzeugt, daß auch eine andere Bundesregierung nachhaltige weitere Eingriffe nicht hätte vermeiden können. Ich erinnere an die Ausführungen des früheren Bundeskanzlers Schmidt vor dem sozialdemokratischen Arbeitskreis für Arbeitnehmerf ragen. Von den ab 1. August 1983 nach geltendem Recht 380 000 förderungsberechtigten Schülern werden nach dem Inkrafttreten der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über 20 v. H. — auf Dauer — in der Förderung verbleiben. Zusammen mit den im Rahmen der beabsichtigten Härteregelung förderungsberechtigten Schülern werden 1983 voraussichtlich über 130 000 Schüler (35 v. H.) Förderung erhalten können. Soweit die Ausbildungsförderung für Schüler künftig entfallen soll, werden davon Schüler, deren Eltern über ein Nettoeinkommen zwischen 1 800 DM und 2 000 DM verfügen, gleichermaßen betroffen sein wie andere Einkommensgruppen. Auch in der genannten Einkommensgruppe werden voraussichtlich über 20 v. H. der bisher Geförderten weiterhin Ausbildungsförderung erhalten (von bisher 55 000 Geförderten bleiben ca. 11 000 in der Förderung). Während der Geltungsdauer der vorgeschlagenen Härteregelung wird dieser Anteil noch etwas höher liegen. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei denjenigen, die künftig keine Ausbildungsförderung mehr erhalten werden, keineswegs nur um Fälle handelt, die nach dem geltenden Recht den vollen Bedarfssatz in Höhe von 275 DM erhalten hätten. Ein erheblicher Teil dieser Schüler erhält auch heute lediglich Förderungsbeträge unter 150 DM. In der Einkommensgruppe bis 1 200 DM netto monatlich befinden sich z. Z. etwas weniger als 20 v. H. der Eltern der geförderten Schüler. Insbesondere für diesen Personenkreis ist die Härteregelung vorgesehen, die besonders bedürftigen Schülern eine auf den notwendigsten Umfang reduzierte Ausbildungsförderung bis zum Schulabschluß erhalten soll. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 105 und 106): Teilt die Bundesregierung die Sorge der Berliner Schulsenatorin Dr. Laurien, daß durch einen „Kahlschlag der Schülerförderung" praktisch in den städtischen Ballungsgebieten künftig kein Schüler-BAföG mehr geleistet wird, weil hier in aller Regel die Ausbildungsstätte in zumutbarer Entfernung zum Wohnort der Familie liegt, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Sorge es für gerechtfertigt, die Schülerförderung weitgehend pauschal zu streichen, anstatt nach anderen Konzepten zu suchen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zunahme der Lehrerarbeitslosigkeit in städtischen Ballungsgebieten ein, wenn durch die Streichung des Schüler-BAföG viele Familien aus existentiellen Gründen auf eine weitere qualifizierte berufliche Ausbildung ihrer Kinder verzichten müssen und damit ein gewaltiger Schülerrückgang zu erwarten ist? Zu Frage 105: Die Beschlüsse des Bundeskabinetts werden nicht zu dem befürchteten Kahlschlag in der Schülerförderung führen, weil 1. die Förderung für Schüler, die von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichen können, erhalten bleibt, 2. die Förderung für den 2. Bildungsweg weitgehend aufrechterhalten wurde und 3. durch eine Härteregelung die gravierenden Auswirkungen des Wegfalls der Förderung für Schüler aus Familien mit besonders niedrigem Einkommen, die sich bereits im Förderungsbereich des BAföG befinden, für die Übergangszeit bis zum Abschluß der begonnenen Schulausbildung abgemildert werden. Es trifft zu, daß Jugendliche aus den städtischen Ballungsgebieten erheblich seltener auswärts untergebracht sind, weil sie in der Regel alle Bildungseinrichtungen von der Wohnung der Eltern aus erreichen können. Wegen der besonderen Standortvorteile ist für diese Jugendlichen eine besondere Fürsorge nicht notwendig, während die auswärtige Unterbringung bei Jugendlichen aus dem ländlichen Raum oft der einzige Weg ist, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu erhalten. Die Bundesregierung hat deshalb der Konzentration der Förderung auf diesen Personenkreis den Vorrang gegeben vor einer Förderung mit minimalen Beträgen für möglichst viele, durch die eine spürbare Entlastung der besonders belasteten Familien nicht mehr hätte erreicht werden können. Im übrigen weise ich darauf hin, daß nach der Antwort des Senates von Berlin im Abgeordnetenhaus Frau Dr. Laurien in Übereinstimmung mit dem Senat die grundsätzlichen Überlegungen zu einer Neuregelung der Ausbildungsförderung von Schülern und Studenten haushaltspolitisch für not- Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 7931* wendig hält und daß der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sowohl hinsichtlich der Schülerförderung wie auch der Studentenförderung den Vorstellungen von Frau Dr. Laurien entspricht. Zu Frage 106: Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Jugendlichen und ihre Eltern in allen Schichten und Einkommensgruppen des großen Wertes einer gründlichen berufsqualifizierenden Ausbildung bewußt sind und daher jede denkbare Anstrengung unternehmen werden, um eine solche Ausbildung auch künftig zu erhalten. Es besteht daher kein Anlaß zu der Befürchtung eines massiven Rückgangs von Auszubildenden in den berufsbildenden Schulen. Zudem ist es bisher von niemandem als Ziel der Ausbildungsförderung angesehen worden, Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer zu verbessern. Im übrigen wird eine qualifizierte Berufsausbildung — wie in der Frage unterstellt — keineswegs nur an Schulen vermittelt. Vielmehr bietet das duale System der Berufsausbildung für den ganz überwiegenden Teil der Jugendlichen vielfältige und gleichwertige Möglichkeiten auf vielen Qualifikationsebenen und nach wie vor gute Aufstiegschancen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 107 und 108): Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Familieneinkommen bei Wegfall der Schülerförderung für eine Familie mit zwei Kindern in der Klasse 12 und 13 (Vater Alleinverdiener) mit einem Bruttoeinkommen inklusive Kindergeld von 2 100 DM? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der entfallenen Förderung am Familieneinkommen bei einer Familie eines Industriearbeiters mit durchschnittlichem Einkommen von brutto 2 422 DM, ein Gymnasiast und ein Kind unter 15 Jahren, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der entfallenen Förderung für eine Witwe mit der durchschnittlichen BVA-Witwenrente und einem Kind im Gymnasium? Zu Frage 107: Eine Familie mit einem Bruttoeinkommen einschließlich Kindergeld in Höhe von 2 100 DM monatlich erhält für zwei Gymnasiasten in den Klassen 12 und 13 zur Zeit insgesamt 550 DM Ausbildungsförderung (2 x 275 DM). Dieselbe Familie erhält ein Jahr später, im Herbst 1983, wenn der Abiturient zur Hochschule gewechselt und der Schüler in die Klasse 13 versetzt ist, 565 DM, oder wenn der Student nicht zu Hause wohnt sogar 690 DM Förderung. Die Reduzierung der Schülerförderung führt in diesem Fall zu keiner Minderung des Familieneinkommens. Zu Frage 108: Eine konkrete Beantwortung der Frage würde voraussetzen, daß von dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen eines Industriearbeiters auf ein durchschnittliches Familieneinkommen geschlossen werden könnte. Dies ist jedoch im Hinblick auf die unterschiedliche Höhe z. B. der steuerlichen Abzugsbeträge oder der zusätzlichen Transfereinkommensanteile nicht möglich. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kann ein Durchschnittswert von um oder jedenfalls nicht wesentlich über 10 v. H. angegeben werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, daß sich das Bruttoeinkommen bis Herbst 1983 erneut verändert haben wird. Die vorgenannten Berechnungsschwierigkeiten gelten auch hinsichtlich des Witweneinkommens. In diesem Zusammenhang hat im übrigen schon die frühere Bundesregierung stets darauf hingewiesen, daß es nicht Aufgabe der Ausbildungsförderung sein kann, Einkommensdefizite der Familie, die aus der relativ geringen Höhe der Witwenrente resultieren, auszugleichen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 109 und 110): Welche Möglichkeiten sähe die Bundesregierung, die durch die Koalitionsvereinbarung auferlegte Sparauflage von 200 Millionen DM 1983 und 550 Millionen DM 1984 ohne Streichung der Förderung in den berufsbildenden Klassen und dem zweiten Bildungsweg zu sichern, und warum hat die Bundesregierung solche Alternativen nicht erwogen? Wie viele Schüler werden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schuljahr 1984/85 gefördert, und wieviel Prozent weniger sind es an den beruflichen Schulen und an den allgemeinbildenden Schulen? Zu Frage 109: Die Bundesregierung hat geprüft, ob die notwendigen Einsparungen nicht auch bei weitgehender Beibehaltung des Gefördertenkreises hätten realisiert werden können. Sie konnte nur Gruppen von Schülern ganz aus der Förderung herausnehmen oder allen Schülern sehr viel weniger geben. Der zweite Weg hätte zwangsläufig dazu geführt, daß alle Schüler und Familien — auch die mit besonders hohen Kosten Belasteten — nur noch mit so geringen Beträgen gefördert worden wären, daß eine spürbare Entlastung oder gar Deckung des Bedarfs auch nicht annähernd hätte erreicht werden können. Die Bundesregierung hat sich daher für den Wegfall der Ausbildungsförderung für alle zu Hause wohnenden Schüler — mit Ausnahme der Auszubildenden an Abendschulen und Kollegs — entscheiden müssen. Die Ausbildungsförderung wird für die mit besonders hohen Kosten belasteten Auszubildenden mit bedarfsdeckenden Beträgen weitergeführt. 7932* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1982 Ich rufe erneut in Erinnerung, daß auch jede andere Bundesregierung angesichts wachsender Schülerzahlen im Sekundarbereich II sowie der Studienanfängerzahlen zu schmerzlichen Eingriffen in die Ausbildungsförderung gezwungen gewesen wäre, um auf Dauer einen Kernbestand an Ausbildungsförderung zu sichern. Die Bundesregierung hat daher keine andere Möglichkeit gesehen, auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung die Folgen der verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik der Regierung Schmidt zu beherrschen, als die, für die sie sich entschieden hat. Zu Frage 110: Nach den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen werden im Schuljahr 1984/85 voraussichtlich insgesamt knapp 95 000 Schüler gefördert. Bei den berufsbildenden Schulen bedeutet dies ein Rückgang der Gefördertenzahl um zwei Drittel und bei den allgemeinbildenden Schulen um etwa 85 v. H. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, daß sie für diesen Bereich zusammen mit den Ländern eine Förderung begabter Schüler anstrebt und entsprechende Initiativen in Kürze ergreifen wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 111): Wie hoch waren die Ausgaben, die in der mittelfristigen Finanzplanung des bisherigen Haushaltsentwurfs für die Schülerförderung vorhergesehen waren, und welche Ausgaben sind in der mittelfristigen Finanzplanung des neuen Haushaltsentwurfs vorgesehen? Der von der früheren Bundesregierung mit dem Haushaltsentwurf 1983 beschlossene Finanzplan bis 1986 wies für die Schülerförderung folgende Ansätze aus: 1983 1984 1985 1986 in Mio. DM 980 800 760 760. Der nunmehr vorgelegte Haushaltsplanentwurf 1983 sieht einen Ansatz von 780 Millionen DM vor. Dieser Betrag wird ausreichen, da das Begleitgesetz zum Haushalt für 1983 zu Minderausgaben in Höhe von 200 Millionen DM führt. In den Jahren 1984 bis 1986 werden jeweils 600 Millionen DM weniger aufgewandt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2078 Fragen 112 und 113): In welchen Zeitungen erschien der Aufruf des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft am 12. September 1982 zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation über die Veröffentlichung in den „Lübecker Nachrichten" hinaus? Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt dadurch entstanden? Zu Frage 112: Mit Schreiben vom 2. September 1982 hatte der damalige Bundesminister Engholm einen Aufruf zur Verbesserung der Ausbildungssituation an die Chefredakteure von 75 Regionalzeitungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland versandt mit der Bitte, diesen Appell in geeigneter Form an ihre Leser weiterzugeben. Welche Zeitungen diesen Aufruf veröffentlicht haben, ist nicht bekannt. Zu Frage 113: Kosten für die Veröffentlichung des Aufrufs sind dem Bundeshaushalt nicht entstanden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Kurt J. Rossmanith
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Darf ich davon ausgehen, daß ich, sobald Erkenntnisse vorliegen, von der Bundesregierung eine schriftliche Stellungnahme erhalte?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Ja.

(Rossmanith [CDU/CSU]: Danke schön!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Dr. Riedl auf:
    Welche Kosten sind den deutschen Steuerzahlern durch angebliche Betrügereien entstanden, die von Verbrecherorganisationen der Kasse der EG zugefügt wurden?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Riedl, bis auf die in letzter Zeit erschienenen Zeitungsberichte über Vorfälle in Italien liegen mir Informationen über Subventionsbetrug durch Verbrecherorganisationen nicht vor. Die Kosten für den deutschen Steuerzahler lassen sich nicht quantifizieren. Zunächst liegen keine offiziellen Angaben über die Höhe der erhaltenen Subventionen vor. Weiter gibt es keine Informationen, inwieweit von den Begünstigten erlangte Beträge erfolgreich zugunsten des EG-Haushalts wieder eingezogen werden können. Lediglich den dann noch verbleibenden Schaden des EG-Haushalts hätte der deutsche Steuerzahler im Rahmen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung des EG-Haushalts mitzutragen.