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    Plenarprotokoll 9/124 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 124. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 Inhalt: Wahl der Abg. Dr. Dregger, Dr. Waigel und Erhard (Bad Schwalbach) zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission - 7473 A Erweiterung der Tagesordnung 7491 C Fragestunde — Drucksache 9/2043 vom 22. Oktober 1982 — Gehaltskürzung für Mitglieder des Bundeskabinetts sowie dessen personelle Vergrößerung MdlAnfr 16 22.10.82 Drs 09/2043 Pauli SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 7473C, 7474 A, B ZusFr Pauli SPD 7473 D ZusFr Broll CDU/CSU 7474 B Personelle Auswirkungen des Regierungswechsels MdlAnfr 17 22.10.82 Drs 09/2043 Pauli SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 7474 C, D, 7475 A, B ZusFr Pauli SPD 7474C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU 7474 D ZusFr Conradi SPD 7474 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 7475 A ZusFr Broll CDU/CSU 7475A Zahl der während der sozialliberalen Regierungszeit von 1960 bis 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten MdlAnfr 20 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 7475 B, C, D, 7476 A, B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 7475 C ZusFr Conradi SPD 7475 D ZusFr Broll CDU/CSU 7475 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 7476 A ZusFr Lambinus SPD 7476 A Veröffentlichung der Dokumentation des Bundesarchivs über die Vertreibungsverbrechen MdlAnfr 21 22.10.82 Drs 09/2043 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 7476 B, D, 7477A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 7476 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7477 A Fachcolloquium und Forschungsvorhaben über gesundheitsschädliche Wirkungen des Abriebs von asbesthaltigen Bremsbelägen MdlAnfr 22 22.10.82 Drs 09/2043 Kirschner SPD Antw PStSekr Spranger BMI 7477 B, C ZusFr Kirschner SPD 7477 C Maßnahmen zur Bekämpfung des sauren Regens und der dadurch entstandenen Waldschäden MdlAnfr 23 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . 7477D, 7478 A, B, C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . 7477D, 7478A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 ZusFr Lambinus SPD 7478 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7478 B ZusFr von Schoeler FDP 7478 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7478 D Erlaß einer Großfeuerungsanlagen-Verordnung; Grenzwerte für die Emission säurebildender Schadstoffe MdlAnfr 24 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 7478D, 7479 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 7479A ZusFr von Schoeler FDP 7479 B Rechtssicherheit und Genehmigungsverfahren für Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs MdlAnfr 25 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . . . 7479 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 7479 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7479 C ZusFr von Schoeler FDP 7479 D Änderung der TA Luft MdlAnfr 26, 27 22.10.82 Drs 09/2043 Volmer CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . . . 7480 A, C, D, 7481 A, B, C, D, 7482 A, B ZusFr Volmer CDU/CSU 7480 C ZusFr Frau Schuchardt FDP 7480 C ZusFr Leuschner SPD 7480 D ZusFr von Schoeler FDP 7480 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . 7481B, 7482 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7481 B ZusFr Frau Zutt SPD 7481C, 7482 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7481 D ZusFr Volmer CDU/CSU 7482 A Bestandsaufnahme über die Anwendung der Vorschriften des Grundgesetzes und der Beamtengesetze zur Verfassungstreue in Bund und Ländern MdlAnfr 28, 29 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Schuchardt FDP Antw PStSekr Spranger BMI 7482 C, D ZusFr Frau Schuchardt FDP 7482 C Ergebnis der Bemühungen der DKP um eine Zusammenarbeit mit Nicht-Kommunisten MdlAnfr 36 22.10.82 Drs 09/2043 Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . 7482D, 7483 B, C, D, 7484A, B, C ZusFr Weiß CDU/CSU 7483 A ZusFr von Schoeler FDP 7483 B ZusFr Frau Schuchardt FDP 7483 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7483 C ZusFr Lambinus SPD 7483 D ZusFr Grobecker SPD 7483 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 7484 A ZusFr Hölscher FDP 7484 A ZusFr Broll CDU/CSU 7484 B ZusFr Zeitler SPD 7484 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7484 C Einfluß der DKP, des MSB Spartakus und anderer kommunistischer Organisationen auf die Kampagne zur Schaffung „atomwaffenfreier Zonen" MdlAnfr 37, 38 22.10.82 Drs 09/2043 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 7484D, 7485 B, C ZusFr Broll CDU/CSU 7485 B ZusFr Hölscher FDP 7485B, C Politische Orientierung, Motive und Ziele der an Hausbesetzungen beteiligten Personen MdlAnfr 39 22.10.82 Drs 09/043 Fellner CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 7485 D Errichtung eines Museums für Deutsche Geschichte in Berlin MdlAnfr 40, 41 22.10.82 Drs 09/2043 Bühling SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . . 7486 A, B, C, D ZusFr Bühling SPD 7486 C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 7486 D Erhebung einer Abwassergebühr für landwirtschaftliche Betriebe und Grundstücke in Bereichen ohne Kanalisationsanschluß; Änderung des Abwasserabgabengesetzes MdlAnfr 42 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . . . 7487 A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 7487 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7487 C Zwischenfälle auf der Elbe durch bewaffnete Boote der NVA-Marine; Regelung des Grenzverlaufs MdlAnfr 44, 45 22.10.82 Drs 09/2043 Möhring SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 III Antw PStSekr Spranger BMI . 7487D, 7488B, C, D, 7489 A ZusFr Möhring SPD 7488 B, C, D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 7488 D ZusFr von Schoeler FDP 7489 A Informierung der Kreditnehmer über den Kreditmarkt und die Zinserhebungen der Deutschen Bundesbank MdlAnfr 46 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ 7489 B, D, 7490 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7489 C, D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 7490 A ZusFr Frau Weyel SPD 7490 A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 7490 B Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Ratenkreditverträgen MdlAnfr 49 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ 7490C, 7491 A, B, C ZusFr Frau Zutt SPD 7491A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7491 B Nächste Sitzung 7491 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7493* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7493* A Anlage 3 Abhören privater Telefongespräche durch Dienststellen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte MdlAnfr 1 22.10.82 Drs 09/2043 Hansen fraktionslos SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7495* D Anlage 4 Abhören privater Telefongespräche durch Dienststellen der amerikanischen „National Security Agency" (NSA) MdlAnfr 13 22.10.82 Drs 09/2043 Hansen fraktionslos SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7496* B Anlage 5 Zahl und Kosten der durch den Regierungswechsel entstandenen personellen Veränderungen MdlAnfr 18, 19 22.10.82 Drs 09/2043 Walther SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7496* C Anlage 6 Entscheidung über die Rechtsstellung und Berufung eines neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz nach den Neuwahlen zum Bundestag MdlAnfr 32, 33 22.10.82 Drs 09/2043 Merker FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7496* D Anlage 7 Beschränkung der Familienzusammenführung; Forderung der evangelischen und katholischen Kirche, die Rechte von Ausländern auszubauen MdlAnfr 34, 35 22.10.82 Drs 09/2043 Bergerowski FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7497 *A Anlage 8 Unterstützung der 1983 beginnenden Fernsehsendungen der Deutschen Welle in den USA MdlAnfr 43 22.10.82 Drs 09/2043 Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 7497* D Anlage 9 Neuregelung des Rechts des Konsumentenkredits, speziell bei überteuerten Krediten und bei Kreditkündigungen; Schutz des Verbrauchers vor überteuerten Krediten auf europäischer Ebene MdlAnfr 47, 48 22.10.82 Drs 09/2043 Gnädinger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 7498 *A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 7473 124. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1982 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 28. 10. Dr. Corterier * 27. 10. Francke (Hamburg) * 27. 10. Hauck 28. 10. Höffkes 28. 10. Lintner 28. 10. Müller (Bayreuth) 28. 10. Rösch 28. 10. Frau Roitzsch 28. 10. Schulte (Unna) 28. 10. Dr. Wendig 28. 10. Wolfram (Recklinghausen) 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Gemeinschaft Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 14. Oktober 1982 davon Kenntnis gegeben, daß er den Parlamentarischen Staatssekretär Peter Lorenz zum neuen Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin bestellt hat. Die in Drucksache 9/1950 unter Nummer 20 aufgeführte EG-Vorlage Mitteilung der Kommission an den Rat: Stärkung des Binnenmarktes wird als Drucksache 9/2047 verteilt. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft im ersten Halbjahr 1980 und die Anwendung der Konvergenz-Entscheidung des Rates (Drucksache 8/4419) Entschließung des Europäischen Parlaments zum Neunten Bericht der Kommission der EG über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 9/464) Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aspekten und Erfordernissen einer Versorgung der Europäischen Gemeinschaft mit Steinkohle (Drucksache 9/1420) Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1710) Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 19. Oktober 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz und Island zur Ergänzung und Änderung der dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „UrAnlagen zum Stenographischen Bericht sprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügten Liste A betreffend die Tarifnummer 84.59 und Vorschlag für die Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz und Island zur Ergänzung und Änderung der Tarifnummer 84.59 im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Drucksache 9/1416 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (Drucksache 9/1416 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Tunesien (1982) (Drucksache 9/1416 Nr. 3) Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft und Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der für die Einfuhren von Waren mit Ursprung in Jugoslawien im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft geltenden Regelungen und Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft (Drucksache 9/1416 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Erzeugnisse in den Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2532/78 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus der Volksrepublik China (Drucksache 9/1416 Nr. 5) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 6. Januar 1982 über die Geräuschemission von Haushaltsgeräten (Drucksache 9/1416 Nr. 6) Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1459 Nr. 1) Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Investitionen im Bereich der rationellen Energienutzung und den Entwurf einer Empfehlung der Kommission an den Rat über die Förderung der Investition im Bereich der rationellen Energienutzung (Drucksache 9/1459 Nr. 2) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/ 414 /EWG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnisse zu halten und Vorschlag einer Entscheidung des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren für Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen einer begrenzten Verknappung von Erdöl und Erdölerzeugnissen (Drucksache 9/1459 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3017/79 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (Drucksache 9/1459 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3439/80 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyester-Spinnfäden mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/1506 Nr. 1) 7494* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 Entwurf einer Empfehlung Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG (1) — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und (1) zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und (1) zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksache 9/1506 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 562/81 über die Senkung der Zölle bei der Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft (Drucksache 9/1613 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3815/81 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (Drucksache 9/1613 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3810/81 zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Jugoslawien (1982) (Drucksache 9/1613 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft (Drucksache 9/1613 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Baumwollgarne mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 9/1613 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 90/82 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Phenol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 9/1613 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich/EWG-Schweiz — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Schweiz/ Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und Beschlußentwurf Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Schweiz/Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie zur Änderung der Anlage II des Abkommens (Drucksache 9/1613 Nr. 7) Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik über den Handel mit Textilwaren im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft (Drucksache 9/1651 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Suriname, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago und der Republik Uganda über den Beitritt Simbabwes zum Protokoll Nr. 7 betreffend AKP-Zucker im Anhang zum Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Suriname, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago und der Republik Uganda über den Beitritt von Belize zum Protokoll Nr. 7 betreffend AKP-Zucker im Anhang zum Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lome (Drucksache 9/1651 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf mechanische Armbanduhren mit Ursprung in der UdSSR (Drucksache 9/1651 Nr .3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung der Beschlüsse Nr. 5/81 der Gemischten Ausschüsse EWG-Österreich, EWG-Finnland, EWG-Island, EWG-Norwegen, EWG-Schweden und EWG-Schweiz zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und 2 der Abkommen der EWG mit den genannten Ländern (Drucksache 9/1651 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anpassung der Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft an die Richtlinien des Rates zur Harmonisierung der Verfahren für die Ausfuhr von Waren und für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr (Drucksache 9/1651 Nr. 5) Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, Jamaika, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Suriname, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago und der Republik Uganda über die Garantiepreise für Rohrzucker für 1981/82 und Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Garantiepreise für Rohrzucker mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) für 1981/82 (Drucksache 9/1651 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Drucksache 9/1686 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Oxalsäure mit Ursprung in China und zur engültigen Vereinnahmung der in Form des vorläufigen Antidumpingzolls auf Oxalsäure mit Ursprung in China und der Tschechoslowakei einbehaltenen Beträge (Drucksache 9/1686 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung von mit der Verordnung (EWG) Nr. 3804/81 festgesetzten Plafonds für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in Malta (Drucksache 9/1686 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf bestimmte geschweißte Rohre aus Stahl mit Ursprung in Rumänien (Drucksache 9/1686 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2532/78 zur Feststellung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus der Volksrepublik China (Drucksache 9/1726 Nr. 5) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Drucksache 9/1749 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/1950 Nr. 1) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftskontingents für Spinnfäden aus Poly (p-phenylenterephtalamid), zum Herstellen von Reifen oder Waren, die zum Herstellen von Reifen verwendet werden, der Tarifstelle ex 51.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/1950 Nr. 2) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 7495* Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus (Drucksache 9/1950 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 6 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/1950 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für VERDE-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1982/83) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für DAO-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1982/83) (Drucksache 9/1950 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten und Entwurf für einen Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Regelung für den Handel der Republik Griechenland mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren (Drucksache 9/1950 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Anwendung eines mit der Verordnung (EWG) Nr. 3737/81 festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in Norwegen (Drucksache 9/1950 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates vom 3. August 1979 über Zinszuschüsse für bestimmte im Rahmen des Europäischen Währungssystems gewährte Darlehen (Drucksache 9/1950 Nr. 8) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von standardisierten Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 0,75-75 kW mit Ursprung in der Sowjetunion einerseits und die Einstellung des Verfahrens gegenüber den Einfuhren der gleichen Waren mit Ursprung in Bulgarien, der Deutschen Demokratischen Republik, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei andererseits (Drucksache 9/1950 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3746/81 zur Festlegung der Handelsregelung mit Zypern über den 31. Dezember 1982 hinaus (Drucksache 9/1950 Nr. 10) Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung gewisser zollfreier Kontingente, die das Vereinigte Königreich für 1982 gemäß Protokoll Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland eröffnet hat (Drucksache 9/1950 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf mechanische Armbanduhren mit Ursprung in der UdSSR (Drucksache 9/1950 Nr. 12) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3061/79 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China (Drucksache 9/1950 Nr. 13) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3804/81 zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1982) (Drucksache 9/1950 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Heringe der Tarifstelle 03.01 B I a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/1950 Nr. 15) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Auf stok-kung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3276/81 für 1982 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 9/1950 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Drucksache 9/1950 Nr. 17) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Klaviere mit aufrecht stehenden Rahmen mit Ursprung in der UdSSR (Drucksache 9/1950 Nr. 18) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung von Artikel 18 der Richtlinie 69 /73 /EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr (Drucksache 9/1950 Nr. 19) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung der Anlage II zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und Entwurf des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und Ï ntwurf des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksache 9/1964 Nr. 2) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Einsparung von Rohöl durch die Verwendung von Ersatz-Kraftstoffkomponenten im Benzin (Drucksache 9/1964 Nr. 3) Mitteilung der Kommission an den Rat über die Unterstützung von Vorhaben im Rahmen der Programme zur Exploration nach mineralischen Nichtenergie-Rohstoffen auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von Programmen zur Exploration mineralischer Nichtenergie-Rohstoffe auf den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten (Drucksache 9/1964 Nr. 4) Verordnung (EWG) Nr. 2306/82 des Rates vom 19. August 1982 zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Baumwollgarne mit Ursprung in der Türkei (Drucksache 9/1964 Nr. 6) Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über den Handel mit Kokoserzeugnissen (Drucksache 9/1964 Nr. 13) Bericht über das Energiesparprogramm der Mitgliedstaaten: Die Lage im Mai 1980 (Drucksache 9/184 Nr. 6) Mandat vom 30. Mai 1980: Zur Entwicklung der Industrie in Europa: Eine Strategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1151) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/2043 Frage 1): Wie will die Bundesregierung verhindern, daß Behörden der US-Streitkräfte sich unbemerkt und unkontrolliert durch die G 10-Gremien über das vollektronische militärische Fern- 7496* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 meldenett in das Telefonwählsystem der Deutschen Bundespost einschalten und private Telefongespräche abhören können? Die US-Army betreibt — wie z. B. auch andere Großteilnehmer (Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen) ein Fernsprechnetz, das aus zahlreichen Nebenstellenanlagen (NStAn1) gebildet wird. Diese Nebenstellenanlagen sind über normale Teilnehmeranschlüsse mit dem öffentlichen Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost verbunden. Von solchen Teilnehmeranschlüssen aus ist es nicht möglich, andere Teilnehmeranschlüsse zu überwachen oder irgendwelche Gesprächsverbindungen abzuhören. Dies gilt für alle bei der Deutschen Bundespost eingesetzten Ortsvermittlungssysteme. In diesem Jahr hat die US-Army damit begonnen, ihre alten mechanisch gesteuerten Nebenstellenanlagen durch neue, vollelektronische, digitale Nebenstellenanlagen zu ersetzen. Diese modernen Nebenstellenanlagen werden in gleicher Weise wie die bisher vorhandenen an das öffentliche Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost angeschlossen. Daher gilt für sie das oben gesagte in vollem Umfang: Auch von diesen Nebenstellenanlagen aus ist kein Überwachen oder Abhören fremder Anschlüsse möglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/2043 Frage 13): Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch Dienststellen der amerikanischen„National Security Agency” (NSA) massenhaft private Telefongespräche abgehört? Ihre Anfrage steht sicherlich in Zusammenhang mit dem Bericht der Zeitschrift „Stern" vom 7. Oktober 1982. Ich bemerke dazu: Der Bericht enthält zahlreiche Unrichtigkeiten und unzutreffende Schlußfolgerungen. Die Bundesregierung hält aber an der bisherigen Übung fest, Einzelheiten nur vor den zuständigen parlamentarischen Kontrollorganen, nicht aber in der Öffentlichkeit zu erörtern. Zur rechtlichen Situation nehme ich wie folgt Stellung: Gemäß Art. 5 Abs. 2 des Deutschland-Vertrages sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) vom 13. August 1968 die von den Drei Mächten innegehabten oder ausgeübten Rechte in bezug auf den Schutz der Sicherheit von in der Bundesrepublik stationierten Streitkräften der Drei Mächte (alliierte Vorbehaltsrechte) auf deutsche Stellen übergegangen. Nach Art. 1 § 1 Abs. 1 des vorgenannten Gesetzes sind zur Überwachung nur berechtigt: die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und der Bundesnachrichtendienst. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 18 und 19): Wie viele Beamte, unterteilt nach Besoldungsgruppen, sind seit dem Regierungsantritt der CDU/CSU-FDP Koalition bis zum Tag der Beantwortung dieser Frage in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, und welche Kosten entstehen dadurch dem Bundeshaushalt jährlich? Wie viele Mitarbeiter der obersten Bundesbehörden sind seit dem Regierungsantritt der CDU/CSU-FDP Koalition auf andere Dienstposten versetzt worden? In der Zeit vom 4. bis zum 25. Oktober 1982, 16.00 Uhr (Erhebungszeitraum) sind 35 Beamte des Bundes in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Es handelt sich um 9 Beamte der Besoldungsgruppe B 11 und um 26 Beamte der Besoldungsgruppe B 9. Da der 25. Oktober 1982 (16.00 Uhr) bereits Stichtag einer fernschriftlichen Umfrage bei den obersten Bundesbehörden aufgrund einer ähnlichen Frage des Kollegen Pauli war, ist dieser Erhebungszeitraum auch der Antwort auf Ihre Frage zugrundegelegt worden. Die jährlich entstehenden Kosten haben sich in der zur Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit bei den obersten Bundesbehörden nicht ermitteln lassen. Ich habe eine Umfrage veranlaßt und werde Sie über das Ergebnis unterrichten. Im Zeitraum vom 4. bis zum 25. Oktober 1982, 16.00 Uhr, sind im direkten Zusammenhang mit der Regierungsumbildung 102 Mitarbeiter innerhalb der Ministerien und des Bundeskanzleramtes umgesetzt worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/2043 Fragen 32 und 33): Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der vorgesehenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes die Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu stärken? Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung bereits Gespräche mit einer der CDU angehörenden Persönlichkeit begonnen hat, oder kann die Bundesregierung zusagen, daß über die Bestellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht von ihr, sondern erst von der durch Neuwahlen legitimierten Bundesregierung entschieden wird? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 7497* Zu Frage 32: Die Vorbereitung der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird im Bundesministerium des Innern fortgesetzt. Mit der Vorlage eines Regierungsentwurfs vor den Neuwahlen im März 1983 ist nicht zu rechnen. Unter diesen Umständen können über den Inhalt eines künftigen Änderungsgesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz keine endgültigen Aussagen gemacht werden. Allerdings haben die bisherigen Verhandlungen im Sommer dieses Jahres gezeigt, daß die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz vorgeschlagenen Vorschriften zur Verstärkung seiner Rechtsstellung bei den Bundesressorts auf rechtliche und tatsächliche Bedenken stoßen. Zu Frage 33: Das Bundesministerium des Innern, das für diese Angelegenheit für die Bundesregierung federführend ist, hat bisher keine Verhandlungen über die Bestellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz geführt. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Amtszeit des Bundesbeauftragten im Februar 1983 enden wird und daß es Aufgabe dieser Bundesregierung ist, zu diesem Zeitpunkt einen Bundesbeauftragten zu bestellen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Bergerowski (FDP) (Drucksache 9/2043 Fragen 34 und 35): Was hat den Bundeskanzler veranlaßt, eine über die bisherige Begrenzung noch hinausgehende Beschränkung der Familienzusammenführung von Ausländern vorzuschlagen? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der evangelischen und katholischen Kirche, die Rechte der Ausländer auszubauen, und welche konkreten Schritte wird sie in dieser Richtung unternehmen? Zu Frage 34: Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 13. Oktober 1982 die Integration der bei uns lebenden Ausländer als einen der drei Grundsätze der Ausländerpolitik der Bundesregierung herausgestellt. Er hat außerdem eine Begrenzung des Familiennachzugs — nicht eine Beschränkung der Familienzusammenführung — angekündigt. Beide Ziele sind untrennbar miteinander verknüpft. Eine Integration ist nur möglich, wenn ausländische Kinder rechtzeitig einreisen und unser Schulwesen durchlaufen. Ausländer, die ihre Schulzeit bereits im Heimatland absolviert haben, kommen in erster Linie zur Arbeitsaufnahme hierher. Diese Jugendlichen ohne Kenntnisse der deutschen Sprache und ohne ausreichende Ausbildung haben in Deutschland keine Zukunftsperspektiven. Eine Begrenzung des Familiennachzuges liegt daher im Interesse der ausländischen Kinder selbst. Gerade dies hat der Bundeskanzler in der Regierungserklärung besonders betont. Der Anspruch von Kindern, mit ihren Eltern zusammenzuleben, würde durch eine Herabsetzung der Altersgrenze nicht vereitelt. Er würde im Gegenteil gerade dadurch verwirklicht, daß Kinder in einem Zeitpunkt mit ihren Eltern zusammenleben, in dem sie der Betreuung und Erziehung noch besonders bedürfen. Zu Frage 35: Die Koalitionsvereinbarung vom 28. September 1982 sieht die Einsetzung einer Kommission aus Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden zu Fragen der Ausländerpolitik vor. Diese wird ihre Empfehlungen zum 1. März des kommenden Jahres vorlegen. Die Kommission wird die Erfahrungen von „klassischen" Einwanderungsländern und aus anderen europäischen Demokratien in ihre Überlegungen einbeziehen. Einer der Prüfungsgegenstände ist, wie der Aufenthaltsstatus der Ausländer nach längerfristigem Aufenthalt verfestigt werden kann. Andere Fragen zur Rechtsstellung der Ausländer werden mit einbezogen werden. Sie werden verstehen, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt der Arbeit dieser Kommission nicht vorgreifen möchte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 43): Ist die Bundesregierung bereit, die finanziellen Möglichkeiten für ein im Lauf des Jahrs 1983 zu beginnendes Fernsehprogramm der Deutschen Welle in den USA zu prüfen und durch einen Ansatz im Haushalt 1983 den Start im amerikanischen Kabelfernsehen freizugeben? Die Bundesregierung hat die finanziellen Möglichkeiten für ein im Laufe des Jahres 1983 zu beginnendes Fernsehprogramm der Deutschen Welle in den USA geprüft. Hierzu hat der Bundesminister des Innern dem Intendanten der Deutschen Welle durch Schreiben des damaligen Parl. Staatssekretärs, Herrn v. Schoeler, vom 11. August 1982 mitteilen müssen, daß das Bundeskabinett sich bei der Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 1983 am 7. Juli 1982 nicht in der Lage sah, die von der Deutschen Welle beantragten Mittel zur Mitfinanzierung dieses Programms vorzusehen. Die Haushaltslage des Bundes hat sich, wie Sie wissen, seither nicht verbessert. Dennoch wird der Bundesminister des Innern das Anliegen — vorbehaltlich der noch ausstehenden positiven Beschlüsse der Aufsichtsgremien der Deutschen Welle sowie der anschließend vorgesehenen abschließenden Abstimmung 7498* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Oktober 1982 zwischen den beteiligten Ressorts — bei der bevorstehenden Erörterung seines Einzelplans 06 des Haushaltsplan-Entwurfs 1983 mit den Herren Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erneut ansprechen. Ich muß jedoch schon jetzt darauf aufmerksam machen, daß nach wie vor im Einzelplan 06 Mittel nicht zur Verfügung stehen; sie müßten also aus dem Gesamthaushalt zusätzlich verfügbar gemacht werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Fragen 47 und 48): Beabsichtigt die Bundesregierung, aus der Studie über die Praxis des Konsumentenkredits Konsequenzen für die Regelung des Rechts des Konsumentenkredits zu ziehen, und sieht die Bundesregierung einen besonderen Regelungsbedarf für den Rechtsschutz der Kreditnehmer vor überteuerten Krediten sowie bei Kreditkündigungen infolge von Arbeitslosigkeit, Krankheit und ähnlichen unvorhersehbaren Notlagen? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß auch in der EG-Richtlinie über den Verbraucherkredit Regelungen zum Schutz vor überteuerten Krediten eingearbeitet werden, und wird sie einen eigenen Gesetzentwurf zum Verbraucherkredit vorlegen, wenn sich die Verabschiedung des 1979 vorgelegten EG-Richtlinienentwurfs weiter verzögert? Zu Frage 47: Die Studie wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben, um rechtstatsächliche Unterlagen und Entscheidungshilfen zunächst für die in Brüssel in Gang befindlichen Beratungen über eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit und später für eine sich anschließende innerstaatliche Regelung dieser Materie zu gewinnen. Für diese Zwecke finden die jetzt vorliegenden Ergebnisse der Studie Verwendung. Die Ergebnisse der Studie legen es nahe, daß der Verbraucher mehr als bisher durch exakte und übersichtliche Information über die mit einem Kredit verbundenen Kosten geschützt wird. In diese Richtung zielen sowohl die in dem Entwurf eines Gesetzes über Maklerverträge enthaltenen Vorschläge zur Darlehensvermittlung (BT-Drucks. 9/1633, §§ 655-655 c) als auch der EG-Richtlinienvorschlag. Gegen überteuerte Kredite und Übervorteilung bei Kreditkündigungen ist der Kreditnehmer nach geltendem Recht durch die Vorschriften über die Nichtigkeit sittenwidriger und wucherischer Rechtsgeschäfte (§ 138 BGB), das Zinseszinsverbot (§§ 248 Abs. 1 und 289 Satz 1 BGB) sowie verschiedene Vorschriften des AGB-Gesetzes (Verbot von Vertragsstrafen nach Maßgabe des § 11 Nr. 6, Verbot überhöhter Schadensersatzpauschalen nach § 11 Nr. 5, Einschränkung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen nach § 10 Nr. 7) geschützt. Überdies ist der Kreditwucher nach § 302 a StGB strafbar. Die Vorschriften des AGB-Gesetzes werden in der Praxis noch nicht voll ausgeschöpft. Ob und wie weit zusätzliche Schutzvorschriften geboten sind, läßt sich noch nicht abschließend beurteilen. Vom 53. Deutschen Juristentag, dessen zivilrechtliche Abteilung sich mit Fragen des Konsumentenkredits beschäftigte, wurde die Notwendigkeit gesetzlicher Sonderregelungen über den Verzug des Kreditnehmers und sonstige Störungen der Vertragsdurchführung verneint. Zu Frage 48: Nach dem gegenwärtigen Stand sieht die Bundesregierung keine realistische Chance für eine Rechtsangleichung in der EG zur Begrenzung der Kreditkosten. Eine Harmonisierung der Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über sittenwidrige und wucherische Rechtsgeschäfte, über Zinseszinsverbote oder etwa höchstzulässige Kreditzinsen und -gebühren würde wegen der unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage in den 10 Mitgliedstaaten voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten bereiten und den Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen in Frage stellen. Den zweiten Teil Ihrer Frage beziehe ich zunächst auf eine künftige Gesamtregelung des Verbraucherkredits. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, dem Richtlinienentwurf vorzugreifen. Die Bundesregierung beabsichtigt aber auch nicht, demnächst eine Teilregelung speziell zum Schutze vor überteuerten Krediten vorzulegen. Insoweit darf ich auf meine Antwort auf Ihre Frage Nr. 47 Bezug nehmen. Ergänzend möchte ich klarstellen, daß Preisregelungen, durch die den Kreditinstituten höchstzulässige Zinsen und Gebühren vorgeschrieben werden, von der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann rufe ich auch die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Volmer auf:
    Welche Änderungen der TA Luft beabsichtigt die Bundesregierung im einzelnen, und welche in der Anhörung des Innenausschusses am 6. Oktober 1982 gewonnenen Erkenntnisse der Bundesregierung wird sie dabei berücksichtigen?
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung mißt der baldigen Verabschiedung der TA Luft eine besondere Priorität zu. Es ist daher vorgesehen, die Beschlußfassung des Bundeskabinetts über diese umweltpolitisch besonders bedeutsame Verwaltungsvorschrift noch in diesem Jahr herbeizuführen. Mit der Novelle werden vor allem folgende umweltpolitische Ziele verfolgt.
    Erstens. Der Schutz der menschlichen Gesundheit wird gegenüber der TA Luft 1974 verbessert durch Herabsetzung des Immissionswertes für Stickstoffdioxid und Einführung neuer Immissionswerte für Blei und Cadmium, scharfe Begrenzung der Emissionen kanzerogener Stoffe bis hinein in den vorbeugenden Gesundheitsschutz, ähnlich dem Strahlenminimierungsgebot, zuverlässige Beurteilung der tatsächlichen Umweltbelastung, insbesondere durch Verkleinerung der Beurteilungsfläche, Einführung eines Prüfverfahrens für Stoffe, für die noch keine Immissionswerte festgelegt sind.
    Zweitens: erstmalig Vorschriften zum Schutz besonders empfindlicher Tiere und Pflanzen, Senkung des Immissionswertes von Fluorwasserstoff, Einführung eines Prüfverfahrens zum Schutz besonders empfindlicher Tiere und Pflanzen.
    Drittens: erstmalig Anforderungen zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln im Hinblick auf Schwermetalle unter Berücksichtigung der vorhandenen Bodenbelastungen, die Einführung von Immissionswerten für Blei, Cadmium und Thallium im Staubniederschlag und Einführung eines Prüfverfahrens für die Belastung von Lebens- und Futtermitteln.
    Viertens. Die Präzisierung des Beurteilungsverfahrens gibt die Möglichkeit, für die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung bei Nachteilen und Belästigungen ein generalisiertes Verfahren vorzuschreiben. Auf Grund der besonderen örtlichen Situation — z. B. Art der Nutzung — können deshalb zum Schutz vor Nachteilen und Belästigungen strengere oder weniger strenge Anforderungen als nach dem Immissionswert vorgeschrieben werden. Diese individuelle Prüfung berechtigt uns, den Im-missionswert für Bleiniederschlag von 500 — so im Entwurf vom September 1981 — auf 300 Mikrogramm zu senken, die scharfen Immissionswerte für Cadmium und Thallium beizubehalten und den hohen Staubniederschlagswert für industrielle Gebiete aufzugeben.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Volmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, ich habe in der Frage 27 danach gefragt, in welchem Maße die Anhörung des Innenausschusses vom 6. Oktober 1982 noch in die Überlegungen einbezogen werden kann. In diesem Zusammenhang darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß ein erster Entwurf der vergangenen Bundesregierung in einer Sachverständigenanhörung zerrissen wurde und ein neuer Entwurf vorgelegt werden mußte, zu dem der Innenausschuß jetzt eine Anhörung beantragt und durchgeführt hat.
    Spranger, Parl. Staastssekretär: Herr Kollege Volmer, die Bundesregierung mißt der Anhörung und den Stellungnahmen im Innenausschuß wie auch im Wirtschaftsausschuß große Bedeutung zu. Sie können versichert sein, daß die Sachverständigenstellungnahmen in diesem Entwurf mit berücksichtigt werden.

    (Volmer [CDU/CSU]: Danke schön!)