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    Plenarprotokoll 9/116 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7087 A Absetzung der Punkte 7, 8, 14, 15 und Abwicklung der Tagesordnung 7087 B Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Aussagekraft der „Pleitestatistiken" MdlAnfr 1 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 7087 C, D, 7088A ZusFr Dr. Kübler SPD 7087D, 7088A Einhaltung der Kodexregelungen für die Ladungslenkung in der Linienschiffahrt; gleichberechtigte Beteiligung aller EG-Schiffahrtslinien MdlAnfr 4, 5 24.09.82 Drs 09/1998 Funke FDP Antw PStSekr Mahne BMV . . . . 7088B, C, D ZusFr Funke FDP 7088 B, C Förderung von Bildungsmaßnahmen des Deutschen Beamtenbunds mit Bundesmitteln; Durchführung von Seminaren in der Zeit vom 10. bis 12. September 1982 in Bonn MdlAnfr 6, 7 24.09.82 Drs 09/1998 Schröder (Hannover) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 7089A, B Verbleib der den früheren Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffenden Dokumente aus dem Jahr 1942 MdlAnfr 10 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 7089C, D ' ZusFr Hansen (fraktionslos) 7089C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7090A Abbau personeller Überbesetzungen in den Bundesministerien MdlAnfr 12 24.09.82 Drs 09/1998 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Huonker BMF . . . 7090 B, C, D ZusFr Clemens CDU/CSU 7090 B, C Gemeinnützigkeit des „Kameradschaftsverbands der Soldaten des I. Panzerkorps der ehemaligen Waffen-SS, Leibstandarte Adolf Hitler" MdlAnfr 16, 17 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Huonker BMF 7090 D, 7091A, B, C, D, 7092A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 7091A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 7092A, B ZusFr Hansen fraktionslos 7092 B, C ZusFr Dr. Scheer SPD 7092 C II Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 Unterschiede in deutschen und amerikanischen Bestimmungen für den Reexport von Lizenzen und Gütern in Drittländer MdlAnfr 20 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . . 7092D, 7093A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7093A, B Ursachen und Auswirkungen der Konkurse von Firmen MdlAnfr 21 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 7093C, D, 7094A ZusFr Dr. Kübler SPD 7093D, 7094A Berücksichtigung des unterschiedlichen Arbeitsanfalls in der Landwirtschaft in dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes MdlAnfr 22 24.09.82 Drs 09/1998 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA 7094 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 7094 C Zahl der erwerbslosen Ärzte und der unbesetzten Kassenarztpraxen MdlAnfr 26 24.09.82 Drs 09/1998 Jagoda CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . . . . 7094D, 7095A ZusFr Jagoda CDU/CSU 7094 D Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland illegal tätigen Bauarbeiter; Strafverfolgungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung MdlAnfr 27, 28 24.09.82 Drs 09/1998 Gilges SPD Antw PStSekr Egert BMA . 7095 B, C, D, 7096A,B ZusFr Gilges SPD 7095C, D, 7096 A ZusFr Schröder (Hannover) SPD . . . 7096A, B Trennungsgeldzahlungen an bei der Bundespost beschäftigte ausländische Arbeitnehmer MdlAnfr 35, 36 24.09.82 Drs 09/1998 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP 7096C, D Ausweitung der Postbankdienste MdlAnfr 37, 38 24.09.82 Drs 09/1998 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . 7097 A, B C, D, 7098A ZusFr Weirich CDU/CSU 7097 C, D Entwicklung der Arbeitsplätze im Bereich der ehemaligen Oberpostdirektion Tübingen MdlAnfr 40, 41 24.09.82 Drs 09/1998 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Becker BMP . . . 7098A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 7098C, D Nächste Sitzung 7099 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7101*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7101* B Anlage 3 Einsparung von Sachkosten und Abbau personeller Überbesetzungen im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 3 24.09.82 Drs 09/1998 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 7101*D Anlage 4 Aktiver Widerstand der nordrhein-westfälischen Grünen und der Atomkraftgegner gegen den Weiterbau des Schnellen Brüters in Kalkar MdlAnfr 8, 9 24.09.82 Drs 09/1998 Gerstein CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 7102*A Anlage 5 Steuerliche Abschreibung von Windkraftanlagen zur privaten Hausenergieversorgung MdlAnfr 11 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 7102*B Anlage 6 Beteiligungen von Lebensversicherungsunternehmen an anderen Versicherungsunternehmen MdlAnfr 13, 14 24.09.82 Drs 09/1998 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 7102*D Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 III Anlage 7 Gewährung besonderer Leistungen für Ausbildungsbetriebe zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 15 24.09.82 Drs 09/1998 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 7103*C Anlage 8 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch Aussetzung der Anrechnung von Ausbildungsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz MdlAnfr 25 24.09.82 Drs 09/1998 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Egert BMA 7103* D Anlage 9 Finanzierung von Abtreibungen mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Einbau von „Lärmpegelbegrenzern" in Diskotheken MdlAnfr 29, 30 24.09.82 Drs 09/1998 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Egert BMA 7104*A Anlage 10 Verpflichtung der Herstellerfirmen zur Unterrichtung der Ärzte über Suchtrisiken bei Arzneimitteln MdlAnfr 31 24.09.82 Drs 09/1998 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 7104*C Anlage 11 „Freiwillige Selbstkontrolle" für Hersteller von Video- Kassetten mit jugendgefährdendem Inhalt MdlAnfr 32 24.09.82 Drs 09/1998 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 7104*D Anlage 12 Werbepraktiken der Hersteller von Muttermilchersatzprodukten; Verhinderung der Ernährung Neugeborener mit Fertignahrung gegen den Willen der Eltern MdlAnfr 33, 34 24.09.82 Drs 09/1998 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 7105* B Anlage 13 Verbot des Aushangs eines Plakats der Kinderhilfsorganisation terre des Hommes gegen Ausländerfeindlichkeit durch die Bundespost MdlAnfr 39 24.09.82 Drs 09/1998 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 7105*D Anlage 14 Ausschluß einer Nutzung der deutschen Beteiligung am Space Shuttle für militärische Zwecke MdlAnfr 46 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 7106*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 7087 116. Sitzung Bonn, den 29. September 1982 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Dregger 29. 9. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Frau Huber 29. 9. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Wattenscheid) 29. 9. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Herr Bundespräsident hat mit Schreiben vom 17. September 1982 mitgeteilt, daß er gemäß Artikel 64 Abs. 1 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers den Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Hans-Dietrich Genscher, den Bundesminister des Innern, Herrn Gerhart Rudolf Baum, Anlagen zum Stenographischen Bericht den Bundesminister für Wirtschaft, Herrn Dr. Otto Graf Lambsdorff sowie den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herrn Josef Ertl, aus dem Amt entlassen und Herrn Bundeskanzler Helmut Schmidt zugleich zum Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Bundesminister Dr. Jürgen Schmude unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes zum Bundesminister des Innern, Herrn Bundesminister Manfred Lahnstein unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes zum Bundesminister für Wirtschaft sowie Herrn Bundesminister Björn Engholm unter Beibehaltung seines bisherigen Amtes zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernannt habe. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pokkenerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland und über die Entwicklung der Welt-Pockenlage insgesamt (Drucksache 9/548) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 20. September 1982 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1980 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 3): Ist die Bundesregierung bereit, aus der Untersuchung für das Bundesverteidigungsministerium durch Herrn Emcke Konsequenzen in Form von Stellenplankürzungen und Einsparungen von Sachkosten im Bundesverteidigungsministerium zu ziehen, und wird die Bundesregierung die bisher noch nicht überprüften 4 200 Arbeitsplätze des Bundesverteidigungsministeriums einer kritischen Untersuchung unterziehen? Als Ergebnis der Untersuchungen durch Herrn Manfred Emcke und die Beratungsfirma McKinsey beabsichtigt Bundesminister Dr. Apel im Bundesministerium der Verteidigung ein leistungsfähiges Controlling-System einzuführen. Ziel dieser Reorganisation ist es, der Leitung des Ministeriums verbesserte Instrumente der Planung, Steuerung und Kontrolle für die komplexen Führungsaufgaben des Verteidigungsressorts zur Verfügung zu stellen. Die in diesem Zusammenhang von der Fa. McKinsey genannten Einsparungsmöglichkeiten beruhen 7102* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 auf Grobschätzungen, da eine Überprüfung von Einzelarbeitsplätzen in den untersuchten Abteilungen nicht Inhalt des Beratungsauftrages war. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unmittelbaren Konsequenzen hinsichtlich der Kürzung von Haushaltsstellen gezogen werden. In welchem Ausmaß sich als Folge dieser Organisationsveränderung Stellenreduzierungsmöglichkeiten ergeben, wird noch im Rahmen anschließender Detailuntersuchungen zu ermitteln sein. Auf Grund der unterschiedlichen Aufgabenstellung der nicht unmittelbar in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsbereiche des Bundesministeriums der Verteidigung ist es nicht möglich, allgemein Rückschlüsse auf personelle Reserven zu ziehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Fragen 8 und 9): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Sprechers der Grünen in Düsseldorf, wonach die nordrhein-westfälischen Grünen und verschiedene Gruppen von Atomkraftgegnern gegen den Weiterbau des Schnellen Brüters in Kalkar aktiven Widerstand leisten werden? Auf welche Weise hält es die Bundesregierung für möglich, den Übungsbetrieb für Aktionen wie z. B. kleine Sabotageakte gegen den Schnellen Brüter, wie er nach den gleichen Aussagen z. Z. durchgeführt wird, zu unterbinden? Von der aus Presseberichten bekanntgewordenen Ankündigung des Sprechers der Grünen in Nordrhein-Westfalen, man werde nach der Demonstration in Kalkar am 2. Oktober gegen den Bau des „Schnellen Brüters" aktiven Widerstand leisten und vor Blockaden, Streiks und Sabotageakten nicht mehr zurückschrecken, hat sich — ebenfalls Presseberichten zufolge — der Landesverband der Grünen in Nordrhein-Westfalen distanziert. Er hat dem Sprecher die Legitimation abgesprochen, für den Landesverband als Sprecher aufzutreten; man lehne nach wie vor jegliche Form gewaltsamer Sabotage ab. Den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen ist über Übungen für gewaltsame Aktionen, wie kleine Sabotageakte, gegen den Weiterbau des Schnellen Brüters nichts bekannt. Für den Fall, daß derartige Aktivitäten festgestellt werden sollten, werden die zuständigen Behörden des Landes die erforderlichen Maßnahmen treffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur privaten Hausenergieversorgung einkommensteuerrechtlich hinsichtlich Wertabschreibungen den gleichen Status als alternative Energiequelle einzuräumen, wie dies bei Solaranlagen, Biogasanlagen und Wärmepumpen der Fall ist? Die Bundesregierung hat in der Dritten Fortschreibung ihres Energieprogramms vom 4. November 1981 erneut bekräftigt, daß auch in Zukunft unter Beachtung der Erfordernisse des Umweltschutzes zur Deckung des Energiebedarfs alle Energieträger angemessen genutzt werden müssen. Sie wird deshalb die Förderung von Forschung und Markteinführung konsequent fortsetzen, um alle in unserer geographischen Lage anwendbaren Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien zum Einsatz zu bringen. Windkraftanlagen können lokal zur Energieversorgung beitragen. Zur Zeit wird der Betrieb von Pilot- und Demonstrationsanlagen erprobt. Eine Steuerermäßigung, wie sie z. B. in Form erhöhter Absetzungen nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für den Einbau bestimmter Fernwärmeanschlüsse sowie von Wärmepumpen, Solaranlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Anspruch genommen werden kann, wird mit weiterer Entwicklung und wachsender Bedeutung von Windkraftanlagen zu prüfen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/1998 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Beteiligungen von Lebensversicherungsunternehmen an anderen Versicherungsunternehmen in Hinsicht auf das Gebot der Spartentrennung, auf die Risiken solcher Kapitalanlagen und auf eine gerechte Überschußbeteiligung der Versicherten? Wieviel Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen durch solche Beteiligungen hohe Verluste zum Nachteil der Versicherten entstanden sind, und sollten eventuelle Beteiligungen von Lebensversicherungsunternehmen an anderen Versicherungsunternehmen beschränkt oder verboten werden? Zu Frage 13: Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind die Versicherer auch bei Spartentrennung daran interessiert, den Versicherungsinteressenten ein umfassendes Versicherungsangebot zu unterbreiten. Dies legt wechselseitige Beteiligungen nahe. Solche Beteiligungen sind durch die Vermögensanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes gedeckt und stehen nicht im Widerspruch zum Gebot der Spartentrennung, wenn folgendes beachtet wird: 1. Die Beteiligung an anderen Versicherungsunternehmen darf nicht überproportional groß sein, Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 7103* d. h. die im Versicherungsaufsichtsgesetz festgeschriebenen Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität und Liquidität bei angemessener Mischung und Streuung der Vermögensanlagen müssen beachtet werden. Das gilt nicht nur für das sogenannte gebundene Vermögen von Versicherungsunternehmen, das in Höhe insbesondere der versicherungstechnischen Rückstellungen zu bilden ist; es gilt vielmehr auch für das darüber hinaus zu bildende sogenannte freie Vermögen. 2. Soweit eine Beteiligung in das „gebundene Vermögen" eingehen soll, müssen darüber hinaus die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz gezogenen festen Grenzen eingehalten werden. Aktienbesitz darf beispielsweise zusammen mit Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen 25 v. H. des gebundenen Vermögens nicht übersteigen. Aktien derselben Gesellschaft außerdem insgesamt nicht 5 v. H. des Grundkapitals dieser Gesellschaft. Höhere Beteiligungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden, die nicht ohne eingehende Prüfung erteilt wird. 3. Für die Beteiligung darf nicht mehr als das betriebsnotwendige Kapital eingesetzt werden, d. h. Zuschüsse und Verlustausgleiche dürfen nicht gewährt werden. Bei Beachtung dieser Grundsätze wird das finanzielle Risiko einer Beteiligung so eingegrenzt, daß es erfahrungsgemäß nicht größer ist als dasjenige einer anderen Vermögensanlage. Demzufolge hat die Beteiligung an anderen Versicherungsunternehmen dann auch keine negativen Auswirkungen auf die gerechte Überschußbeteiligung der Versicherten. Zu Frage 14: Der Bundesregierung ist bisher nur ein Fall bekanntgeworden, der sich überdies in jüngster Zeit ereignet hat, in dem die Beteiligung eines Lebensversicherungsunternehmens an einem anderen Versicherungsunternehmen zu hohen Verlusten geführt hat. In diesem Fall sind von dem Lebensversicherungsunternehmen über das betriebsnotwendige Kapital der Beteiligung hinaus an die Beteiligungsgesellschaft besondere Zuschüsse zum Verlustausgleich gewährt worden. In diesem Vorgang hat die zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde einen Mißstand gesehen, der die Belange der Versicherten gefährde; sie hat hiergegen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen. Da das betroffene Unternehmen hiergegen Rechtsmittel eingelegt hat, bleibt zunächst abzuwarten, ob die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde Rechtskraft erhalten. Erst danach könnte sich die Frage stellen, ob die Beteiligung von Lebensversicherungsunternehmen an anderen Versicherungsunternehmen zusätzlicher gesetzlicher Regelungen bedarf. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 15): Ist die Bundesregierung bereit, für zusätzliche Ausbildungsplätze den Ausbildungsbetrieben in den nächsten drei Jahren einen Steuerfreibetrag zu gewähren und darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, daß Ausbildungsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den nächsten drei Jahren bevorzugt berücksichtigt werden, um damit die Jugendarbeitslosigkeit zu beseitigen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Steuerfreibeträge für Ausbildungsbetriebe vorzuschlagen. Einer Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge steht zwingendes EG-Recht entgegen. Nach der EG-Koordinierungsrichtlinie für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge dürfen nur ausschließlich auftragsbezogene Kriterien für die Entscheidung über den Zuschlag maßgebend sein, wie z. B. niedrigster Preis, wirtschaftlichstes Angebot und technischer Wert, jedoch keine Kriterien, die in der Person des Bieters oder in der Struktur seines Betriebes begründet sind. Eine Änderung dieser zwingenden EG-Vorschriften anzustreben wäre erfolglos. Ferner sind nach den wirtschaftspolitischen Prinzipien für die Vergabe öffentlicher Aufträge diese grundsätzlich nach Wettbewerbsprinzipien zu vergeben. Damit wird den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen, die auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgebend sind. Im Augenblick sprechen auch frühere Erfahrungen dagegen, daß eine solche Regelung geeignet ist, die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt wirksam zu verbessern. Bei der ersatzlosen Streichung einer derartigen Regelung anläßlich der Novellierung der VOB im Jahr 1973 hat der Deutsche Verdingungsausschuß für Bauleistungen, in dem die ausbildende Wirtschaft maßgeblich vertreten ist, den EG-rechtlich notwendigen Fortfall der Bestimmung zusätzlich damit begründet, daß sie praktisch keine Rolle gespielt habe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 25): Ist die Bundesregierung zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit bereit, die Anrechnung der Ausbildungsplätze nach dem Schwerbehindertengesetz für die Dauer von drei Jahren auszusetzen? Auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Schröder (Wilhelminenhof) hat mein Kollege Rudolf Dreßler in der Fragestunde vom 26./27. Mai 1982 (Stenographischer Bericht Seite 6311) geantwortet; seitdem hat sich kein neuer Sachstand ergeben. In der Sache möchte ich insbesondere nochmals auf die Zielsetzung hinweisen, daß Ausbildungs- 7104* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 plätze in einem angemessenen Umfang auch für schwerbehinderte Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. Hierzu tragen eine Reihe gesetzlicher Regelungen im Schwerbehindertengesetz bei, vor allem auch die Einbeziehung der Ausbildungsplätze in die Beschäftigungspflicht. Gerade vor dem Hintergrund der schwieriger gewordenen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt erscheint es problematisch, solche Schutzregelungen für Schwerbehinderte abzubauen. Die Interessen schwerbehinderter Auszubildender einerseits und nichtbehinderter Auszubildender andererseits dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Rahmen der angekündigten Novellierung des Schwerbehindertengesetzes wird es darum gehen, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Fragen 29 und 30): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Pflichtbeiträgen zur Finanzierung von Abtreibungen — nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus anderen, sozialen Gründen — gezwungen werden, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Was ist der Bundesregierung über die Forderung einiger Gewerbeaufsichtsämter bekannt, in Discotheken sogenannte Lärmpegelbegrenzer einzubauen, die bewirken sollen, daß sich die Musikanlage automatisch abstellt, wenn diese eine Lautstärke von mehr als 85 Dezibel erreicht, und ist sie bereit, diese Forderung durch eine entsprechende gesetzliche Regelung zu unterstützen? Zu Frage 29: Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Kosten für nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1975 festgestellt, welche Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch vor der Wertordnung des Grundgesetzes Bestand haben. In dem vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Rahmen hat es der Gesetzgeber für erforderlich gehalten, die Kosten für derartige medizinische Eingriffe von den Krankenkassen übernehmen zu lassen. Für eine Ausgrenzung der verfassungsrechtlich anerkannten Notlageindikation aus der Leistungspflicht der Krankenkassen sind sachliche Gründe nicht erkennbar. Das geltende Recht bietet die Gewähr, daß die Eingriffe nach umfassender Begutachtung und Beratung durch qualifizierte Ärzte durchgeführt werden und nicht durch unqualifizierte „Kurpfuscher", deren gesundheitsschädigende Tätigkeit in vielen Fällen gerade wieder eine Leistungspflicht der Krankenkassen hervorrufen würde. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, die Leistungen der Krankenkassen bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen zu beseitigen oder auf bestimmte Indikationsgruppen zu beschränken. Zu Frage 30: In einigen Bundesländern sind in den letzten Jahren Schwerpunktaktionen in Diskotheken zum Schutz der Beschäftigten gegen Lärmschäden durchgeführt worden. Dabei wurde festgestellt, daß die Lärmbelastungen in einem Teil der Diskotheken zu hoch waren. Die Gewerbeaufsicht hat unter anderem in einem Teil der Fälle angeordnet, die Lautstärke durch Einbau von Lärmpegelbegrenzern herabzusetzen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 15 der Arbeitsstättenverordnung, der einen mittleren Lärmwert von 85 Dezibel als Obergrenze vorschreibt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1998 Frage 31): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Herstellerfirmen von Medikamenten zu verpflichten, Ärzte ausführlich auf Suchtrisiken von Arzneimitteln hinzuweisen, um zu verhindern, daß Suchtwirkungen von Medikamenten verschwiegen oder verharmlost werden? Das Bundesgesundheitsamt sowie das PaulEhrich-Institut besitzen nach dem Arzneimittelgesetz die Möglichkeit, durch Auflagen auf den Inhalt der Packungsbeilage Einfluß zu nehmen. Inhalt der Packungsbeilage kann auch ein Hinweis sein, der auf die Gefahr der Entstehung von Abhängigkeit oder Sucht hinweist. Ein derartiger Hinweis in der allgemein zugänglichen Packungsbeilage könnte jedoch im konkreten Einzelfall problematisch sein. Besondere Informationen nur für Ärzte können den Herstellern durch Auflagen bisher nicht auferlegt werden. Der Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz bezeichnet es jedoch als sinnvoll, neben die Packungsbeilage eine besondere Arztinformation zu stellen, die auch besondere, nur für den Arzt bestimmte Hinweise enthält. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, daß in der Vergangenheit der Weg eingeschlagen worden ist, eine besondere Arztinformation im Weg eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Zulassungsbehörde und Herstellerfirma festzulegen. Dieses Verfahren setzt jedoch die Mitwirkung der betroffenen Unternehmen voraus. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 9/1998 Frage 32): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 7105* Ist die Bundesregierung angesichts zunehmender Verbreitung von Videokassetten mit jugendgefährdendem Inhalt bereit, bei den Herstellern von Videokassetten auf die Einrichtung einer Freiwilligen Selbstkontrolle hinzuwirken analog der Freiwilligen Selbstkontrolle, wie sie etwa beim Film besteht? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Auswüchsen auf dem Videomarkt in erster Linie durch eine strikte Anwendung des geltenden Rechts, d. h. des Strafrechts und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu begegnen. Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in letzter Zeit auf Antrag verschiedener Jugendämter bereits etwa 60 Video-Filme mit brutalen oder pornographischen Inhalten indiziert hat. Daneben ist eine Initiative des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Donnepp, von besonderer Bedeutung. Frau Donnepp hat kürzlich die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen gebeten, Verstöße gegen das Verbot der Gewaltverherrlichung stärker zu verfolgen. Die Bundesregierung hat diese Initiative ausdrücklich begrüßt. Sie hält es für wünschenswert, daß die anderen Landesjustizverwaltungen sich dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen anschließen. Unabhängig davon erwartet die Bundesregierung jedoch, daß die Video-Branche geeignete Vorkehrungen trifft um sicherzustellen, daß beim Vertrieb von Video-Kassetten die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Entsprechende Bemühungen sind von der Video-Branche kürzlich angekündigt worden. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet aufmerksam beobachten und ggf. prüfen, ob eine gesetzliche Selbstkontrolle oder eine weitere Intensivierung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften notwendig sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/1998 Fragen 33 und 34): Wie beurteilt die Bundesregierung Werbepraktiken der Hersteller von Muttermilchersatzprodukten, mit denen Ärzte, Kinderschwestern und Hebammen zur Anwendung bzw. Weitergabe solcher Produkte bewegt werden, z. B. durch kostenlose Lieferung der benötigten Mengen bis hin zur Finanzierung von Studienreisen und wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung des WHO-Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen, der eine Einschränkung der Werbung für diese Produkte empfiehlt? Wie kann erreicht werden, daß Neugeborene nicht gegen den Willen ihrer Eltern und ohne Notwendigkeit mit Fertignahrung ernährt werden und so das Stillen erschwert wird? Zu Frage 33: Die Bundesregierung steht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation grundsätzlich positiv gegenüber. Eines der beiden wesentlichen Ziele des Kodex, die Förderung des Stillens durch Aufklärung und Information, wird von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt. Ein absolutes Werbeverbot, wie vom WHO-Kodex empfohlen, wird dagegen nicht für erforderlich gehalten. Es wird zunächst abgewartet, wie sich freiwillige Werbebeschränkungen im Rahmen einer am 1. Juli 1982 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der diätetischen Lebensmittelindustrie und der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde in der Praxis bewähren. Darüber hinaus wird eine Einschränkung der Werbung im Rahmen freiwilliger Werbebeschränkungen gegenwärtig auf EG-Ebene erörtert. Werbepraktiken, durch die bei Ärzten und anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen ein Zwang zur Verwendung oder Empfehlung bestimmter Muttermilchersatzprodukte ausgelöst wird, verstoßen nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Wettbewerbsregeln des Bundesverbandes der diätetischen Lebensmittelindustrie. Nach den Wettbewerbsregeln ist es grundsätzlich unzulässig, Gruppen und Institutionen, die für die Empfehlung von Säuglings- und Kleinkindernahrung von Bedeutung sein können, diese Erzeugnisse kostenlos zu überlassen. Die Gewährung von Stipendien für Studienreisen ist auch nach dem WeltgesundheitsorganisationsKodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zulässig. Für diese Fälle sehen die Weltgesundheitsorganisations-Empfehlungen lediglich eine Auskunftspflicht vor. Zu Frage 34: Die Kinderärzte in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen die Bestrebungen zur Förderung der Muttermilchernährung, die um so wirksamer sind, je mehr die Mütter bereits in den ersten Lebenstagen nach der Geburt stillen. Die ausschließliche Muttermilchernährung — abgesehen von medizinisch begründeten Sonderfällen — ist deshalb in den ersten Lebenstagen allgemein anerkannte Praxis geworden. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, daß auch im Rahmen der ärztlichen Fortbildung alles getan wird, damit sich diese Praxis überall durchsetzt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1998 Frage 39): Was hat den Bundespostminister veranlaßt, den Aushang eines Plakats der Kinderhilfsorganisation Terre des Hommes gegen Ausländerfeindlichkeit in den Postämtern nicht zu gestatten, obwohl das Plakat neben dem Bild eines türkischen Kindes lediglich den rot durchgestrichenen Schriftzug „Ausländer raus", die mit dem Kind in Verbindung gebrachte Aus- 7106* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. September 1982 sage „Ick bin een Berliner" sowie den Text „Deutsche und ausländische Kinder halten zusammen. Kinder kennen keine Grenzen." enthält? Das Hilfswerk Terre des Hommes hatte für eine Aktion im September 1982 einen kostenlosen Plakataushang und die Auslage von Formblättern „Zahlkarte/Postüberweisung" beantragt. Der Antrag bezüglich des Plakataushangs mußte von der Deutschen Bundespost abgelehnt werden, da bei einem Aushang des Plakats bei den Postämtern und Poststellen die Gefahr besteht, daß die Deutsche Bundespost ungewollt in die aktuelle öffentliche Diskussion um den Problemkreis „Integration ausländischer Arbeitnehmer — Ausländerfeindlichkeit" hineingezogen wird. Die für die freiwillig übernommene Leistung „Plakataushang für gemeinnützige Zwecke" geltenden Grundsätze schließen Plakate mit politischem Inhalt aus. Für gemeinnützige Zwecke hängt die Deutsche Bundespost jährlich in ihren rund 18 000 Amtsstellen bundesweit und kostenlos etwa 20 verschiedene Plakate aus. Damit ist in keiner Weise eine Wertung der Tätigkeit bzw. der Anliegen von Terre des Hommes verbunden. Im Gegenteil unterstützt die Bundesregierung die vielfältigen Aktivitäten von Organisationen und Gruppen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1998 Frage 46): Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß ihre Beteiligung am Space Shuttle nicht auch für militärische Zwecke benutzt wird, wie dies gegenwärtig im Rahmen des Columbia-Programms von den US-Streitkräften beabsichtigt ist? Das Raumtransportgerät Space Shuttle ist eine rein amerikanische Entwicklung, an der die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt ist, so daß der Einsatz dieses Geräts naturgemäß von den Vereinigten Staaten bestimmt wird. Über die Europäische Weltraumorganisation ESA ist die Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung des Raumlabors SPACELAB beteiligt, das eine mit dem Space Shuttle transportierbare Nutzlast zur friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraumes darstellt. Im Rahmen des Übereinkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und bestimmten Regierungen, die Mitglieder der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation sind, über ein Programm der Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Beschaffung und Nutzung eines Weltraumlaboratoriums in Verbindung mit dem Raumtransportersystem vom 5. September 1975 ist vorgesehen, Spacelab zu friedlichen Zwekken einzusetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.


Rede von Karl-Heinz Hansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist nicht schon die programmatische Nennung des Namens „Leibstandarte Adolf Hitler" mehr als eine Vermutung über die Zielsetzung dieses Vereins, die automatisch eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausschließen müßte?
Huonker, Parl. Staatssekretär: Sehr geehrter Kollege, soweit mir bekannt ist, ist in dem Namen dieses Vereins die Bezeichnung „Leibstandarte Adolf Hitler" nicht enthalten. Im übrigen beziehe ich mich auf das, was ich auf die erste Frage des Kollegen Spöri ausgeführt habe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Scheer.