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ID0911501800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Inhalt: Erklärung des Bundeskanzlers Schmidt, Bundeskanzler 7072 C Dr. Kohl CDU/CSU 7077 B Brandt SPD 7078 B Genscher FDP 7080 D Coppik fraktionslos 7082 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1785 — 7063A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 9/1937 — Bohl CDU/CSU 7063 D Dr. Ueberschär SPD 7065A Engelhard FDP 7066 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7066 C Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs — Drucksachen 9/34, 9/562, 9/1954 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 7067 D Dr. Emmerlich SPD 7068 B Engelhard FDP 7068 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 9/1981 — Stiegler SPD 7069 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7070 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7071 A Engelhard FDP 7072 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für die Haushaltsjahre 1978 und 1979 — Drucksachen 9/38, 9/978, 9/1759 — . . 7083 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/1720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1962 — 7083 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen — Drucksache 9/1951 — 7084A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen) — Drucksache 9/1952 — 7084A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 9/1905 — 7084 C Nächste Sitzung 7084 C Anlage Amtliche Mitteilungen 7085*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7063 115. Sitzung Bonn, den 17. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7085* Anlage Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über Stand und Ergebnisse von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung (Drucksache 9/1953) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8 September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Drucksache 9/1088 Nr. 20) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 76/895/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse (Drucksache 9/1272 Nr. 50) Bericht der Kommission über den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse und die technologische Entwicklung der Verwendung von Schwefeldioxyd bei der Herstellung von Weinen und Anlage zum Stenographischen Bericht Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 in bezug auf den höchstzulässigen Gesamtschwefeldioxydgehalt der Weine mit Ausnahme der Schaumweine und der Likörweine (Drucksache 9/1272 Nr. 51) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 8. September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft, Rahmen für eine Aktion auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 9/1131 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen in den Beziehungen zwischen den italienischen Trägern und den Trägern der übrigen Mitgliedstaaten bei der Erstattung der Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung (Drucksache 9/1459 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76 betreffend Finanzvorschriften für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76 betreffend Finanzvorschriften für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Drucksache 9/1349 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte gibt nicht nur den Koalitionsfraktionen, sondern auch der Bundesregierung Gelegenheit, ihre Überlegungen zur Überarbeitung des Versorgungsausgleichs öffentlich darzustellen — wenn auch in sehr kurzer Zeit. Sie gibt freilich auch Gelegenheit, unberechtigte Vorwürfe auszuräumen, Herr Kollege Erhard.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Unberechtigte, ja!)

    Bundesregierung und Koalitionsfraktionen nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Sie bemühen sich um möglichst schnelle gesetzgeberische Reaktion auf die Forderungen des Gerichts. Schwierige Rechtsprobleme — und um die handelt es sich hier — aber lassen sich nicht mit legislativen Schnellschüssen beantworten.
    Das Bundesverfassungsgericht hat alle zentralen Grundsätze des neuen Eherechts ausdrücklich als verfassungsmäßig anerkannt. Das gilt für das Zerrüttungsprinzip, das gilt für den Versorgungsausgleich, und das gilt für das Unterhaltsrecht. Für bestimmte Härtefällen hat das Gericht Korrekturen verlangt.
    Der im Dezember 1980 vorgelegte Regierungsentwurf des Eherechtsergänzungsgesetzes ist mit ganz geringfügigen Änderungen in den jetzt zur ersten Beratung anstehenden Koalitionsentwurf eingegangen. Er dient der Beseitigung möglicher Härten im Bereich des Versorgungsausgleichs. Im Laufe der Ausschußberatungen haben die Koalitionsfraktionen nun den weitergehenden Entwurf erarbeitet, der die überaus schwierige Materie des sogenannten Sofortausgleichs aufgreift und angemessen regelt. Hier kam es, wie die Praxis zeigte, im Einzelfall zu ungewöhnlich starken Belastungen ausgleichspflichtiger Ehegatten.
    Die Bundesregierung hatte bereits intensiv und lange Zeit an der Lösung dieser Probleme gearbeitet, als sich Mitglieder dieses Hauses entschieden, selber einen Entwurf zu erstellen. Die Bundesregierung hat daraufhin ihren Sachverstand und den Ertrag ihrer Vorarbeiten in die weiteren Erörterungen eingebracht. Ein eigener Regierungsentwurf könnte somit kaum anders aussehen als der Entwurf der Fraktionen der Koalition.
    Namens der Bundesregierung begrüße ich die von dem Koalitionsentwurf vorgeschlagenen Regelungen. Auf die Einzelheiten will ich hier nicht eingehen. Darüber wird in den Ausschüssen zu reden sein.
    Das Bundesministerium der Justiz hat die Probleme des Sofortausgleichs während der vorbereitenden Beratungen der Koalitionsfraktionen mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen, mit Mitgliedern des Deutschen Familiengerichtstages und mit Vertretern von Verbänden erörtert. Dabei hat sich gezeigt, daß die Regelungen dieses Entwurfs praktikabel sind. Über Änderungsanregungen der Länder wird man im Ausschuß sprechen müssen.



    Bundesminister Dr. Schmude
    Im Entwurf, meine Damen und Herren, sind die erforderlichen Abwägungen mit dem notwendigen Augenmaß vorgenommen worden. Daß das Ergebnis kompliziert ist, ließ sich leider nicht vermeiden. Unser Versorgungsrecht ist kompliziert. Es ist zu hoffen — und die Bundesregierung geht davon aus —, daß weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich des Versorgungsausgleichs danach auf längere Zeit nicht mehr nötig sein werden. Ich begrüße es ausdrücklich, daß alle anstehenden Korrekturen nun durch ein einziges Gesetz vorgenommen werden. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns, daß der politische Meinungsprozeß innerhalb der SPD — von der FDP kann ich nicht sprechen, die war an den Beratungen nicht beteiligt; sie hat nur in dieser Woche erst den Namen daruntergesetzt, deswegen die eilige Vorlage —, so weit gelangt ist, daß man den Weg öffnet zur Realteilung; d. h. es soll das, was in der Ehe erworben wurde, in der Qualität, in der es erworben wurde, auf die beiden geschiedenen Eheleute aufgeteilt werden — ein alter Vorschlag von uns. Wie er aber jetzt in diesem nicht einmal als Zangengeburt zu bezeichnenden eiligen Entwurf vorgelegt worden ist, läßt sich wie folgt charakterisieren.
    Erstens. Der Versorgungsausgleich im ganzen wird auf eine völlig andere Berechnungsmethode umgestellt, was Unsicherheit in die Gerichte bringt, eine größere Zahl von Beteiligten verursacht und Offenheit für das schafft, was im Ergebnis herauskommt, wenn Renten gezahlt werden müssen, ohne daß die entsprechenden notwendigen Anpassungen verfahrensrechtlich auch nur vorgesehen wären.
    Zweitens. Es wird bei noch nicht unverfallbar gewordenen Rentenanwartschaften — in der Regel wegen der tatsächlichen Verhältnisse zu Lasten der anspruchsberechtigten Frauen — eine Verschlechterung herbeigeführt. Das noch Verfallbare wird nämlich beim Berechtigten berücksichtigt, beim Verpflichteten aber nicht. Damit wird der gesamte Versorgungsausgleich auf ein niedrigeres Niveau heruntergezurrt. Ich wiederhole: zu Lasten des Schwächeren, das ist in diesen Fällen fast immer die Frau. Wie die SPD dazu gekommen ist, dazu noch unter dem Vorsitz von Frau Lepsius, wird ihr Geheimnis bleiben.
    Drittens. Fast alle Entscheidungen der Familiengerichte werden falsch. Ein großer Teil der Entscheidungen zum Versorgungsausgleich ist bereits falsch. An die Eingeweihten: Die Veränderungen in § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes, wo Pensionen und Renten miteinander verschmolzen und abgeschmolzen werden, machen alle Entscheidungen, die auf dem bisher geltenden Recht ergangen sind, schon jetzt falsch. In Berlin sind inzwischen alle Entscheidungen falsch, wo bei einer Ehescheidung einer der Beteiligten aus dem öffentlichen Dienst war, ohne
    daß Korrekturmöglichkeiten bestehen. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. In der Sache sind sie jedoch falsch. Darum hätte man sich kümmern müssen, auch im Justizministerium.
    Viertens: Das Quasi-Splitting: Die außerhalb des öffentlichen Rechts erworbenen Versorgungsanwartschaften werden auch nach diesem Entwurf tatsächlich alle in die öffentlich-rechtlichen Versorungsversicherungsanstalten überführt, mit anderen Qualitäten. Das Verfassungsproblem ist dasselbe wie das, was beim Verfassungsgericht noch ansteht, es wird nur verlagert. Es wird verlagert in Ansprüche zwischen der Versicherungsanstalt und den privaten Versorgungsträgern, wenn Zahlungen erfolgen. Die Sache bleibt dieselbe.
    Wie weit das geht, nur, um die Ideologie aufrechtzuerhalten, von der eben auch die Rede war, ist ganz deutlich an einem einfachen Beispiel abzulesen. Da gibt es eine Beamtin und einen Beamten. Er ist meinethalben Staatsanwalt, sie Lehrerin. Und die lassen sich, dem Herrn sei's geklagt, scheiden. Nun hat der eine eine Versorgung nach A 10 und der andere eine nach A 14 der Besoldungsordnung. Wie wird der Ausgleich vorgenommen, von derselben Versorgungskasse, von derselben Pensionskasse? Er wird vorgenommen mit einem Umweg über die Rentenversicherung der Angestellten. Das soll eine vernünftige Regelung sein? Die soll auch noch bald angenommen werden? Wer soll denn so etwas annehmen? Wir etwa? Glauben Sie, die Länder werden das machen? — Ganz bestimmt nicht! Das ist Ideologie, die zu Unsinn führt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine schnelle Regelung wäre notwendig für die verfassungswidrigen Zustände. Für die hier zu regelnden Fragen haben wir keine verfassungsrechtlichen Aufträge. Hat denn, Herr Minister, die Regierung ihren eigenen Entwurf vom Dezember 1980 zurückgezogen? Der steht doch nach wie vor an. Wir haben doch eben darüber geredet. Und jetzt sagen Sie: Die Koalitionsfraktionen haben da etwas Besseres erarbeitet. Ja, was machen Sie mit Ihrem eigenen Entwurf? Nehmen Sie ihn doch wenigstens zurück, damit auch die Öffentlichkeit weiß, daß überhaupt noch nichts zur Entscheidung ansteht.
    Und dann: Am 6. und 7. September hat die Besprechung der Referenten der Länder im Justizministerium zu diesem Entwurf stattgefunden, d. h. in der vorigen Woche Montag und Dienstag. Und dann stellt sich der Justizminister her und sagt: Die Länder sind beteiligt worden. Sie sind nicht beteiligt! Sie haben nicht einmal den Entwurf rechtzeitig bekommen. Vier Wochen vorher haben sie das komische Ding bekommen.
    Ich kann nur sagen: Hier wird Nebel verbreitet, als wäre hier jemand eilig bei der Gesetzgebung — aber die Ideologie soll erhalten werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist ja bald vorbei!)

    Ich möchte Sie auf ein letztes aufmerksam machen. Wenn wirklich, wie ich aus den Nachrichten gehört habe, demnächst Neuwahlen ins Haus ste-



    Erhard (Bad Schwalbach)

    hen, dann wird dieser Entwurf in den Orkus gehen. Es müßten neue Gesetzentwürfe eingebracht werden. Und wer bleibt wiederum auf der Strecke? Die alten Leute, denen in verfassungswidriger Weise die Renten weggenommen worden sind.
    Ich kann nur sagen: Eine Regierung wäre gut beraten, wenn sie die eiligen Dinge eilig regelt und sich nicht an der Ideologie von Frau Lepsius festbeißt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Buh-Rufe von der SPD)