Rede:
ID0911501600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Inhalt: Erklärung des Bundeskanzlers Schmidt, Bundeskanzler 7072 C Dr. Kohl CDU/CSU 7077 B Brandt SPD 7078 B Genscher FDP 7080 D Coppik fraktionslos 7082 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1785 — 7063A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 9/1937 — Bohl CDU/CSU 7063 D Dr. Ueberschär SPD 7065A Engelhard FDP 7066 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7066 C Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs — Drucksachen 9/34, 9/562, 9/1954 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 7067 D Dr. Emmerlich SPD 7068 B Engelhard FDP 7068 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 9/1981 — Stiegler SPD 7069 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7070 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7071 A Engelhard FDP 7072 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für die Haushaltsjahre 1978 und 1979 — Drucksachen 9/38, 9/978, 9/1759 — . . 7083 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/1720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1962 — 7083 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen — Drucksache 9/1951 — 7084A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen) — Drucksache 9/1952 — 7084A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 9/1905 — 7084 C Nächste Sitzung 7084 C Anlage Amtliche Mitteilungen 7085*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7063 115. Sitzung Bonn, den 17. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7085* Anlage Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über Stand und Ergebnisse von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung (Drucksache 9/1953) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8 September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Drucksache 9/1088 Nr. 20) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 76/895/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse (Drucksache 9/1272 Nr. 50) Bericht der Kommission über den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse und die technologische Entwicklung der Verwendung von Schwefeldioxyd bei der Herstellung von Weinen und Anlage zum Stenographischen Bericht Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 in bezug auf den höchstzulässigen Gesamtschwefeldioxydgehalt der Weine mit Ausnahme der Schaumweine und der Likörweine (Drucksache 9/1272 Nr. 51) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 8. September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft, Rahmen für eine Aktion auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 9/1131 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen in den Beziehungen zwischen den italienischen Trägern und den Trägern der übrigen Mitgliedstaaten bei der Erstattung der Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung (Drucksache 9/1459 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76 betreffend Finanzvorschriften für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76 betreffend Finanzvorschriften für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Drucksache 9/1349 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Stiegler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ehereformgesetz ist fünf Jahre alt. Es hat sich überwiegend bewährt. Nur in einigen Punkten sind Nachbesserungen und Nachkorrekturen erforderlich. Das ist bei einer so schwierigen Materie auch nicht verwunderlich.
    Wir haben auf der Grundlage des Regierungsentwurfs einen Teil der Nachkorrektur in Arbeit. Wir haben als Sozialdemokraten den Standpunkt vertreten, daß wir einen Punkt, nämlich den Ausgleich bei Betriebsrenten oder bei zusätzlichen Altersversorgungen schon jetzt korrigieren sollten, auch wenn über die vielen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht überhaupt noch nicht entschieden ist, auch wenn überhaupt nicht absehbar ist, ob etwa Karlsruhe das geltende Recht beanstanden wird. Immerhin hat der Bundesgerichtshof das geltende Recht für verfassungskonform gehalten. Gleichwohl waren und sind wir aus praktischen Gründen dafür, hier eine Lösung zu finden.



    Stiegler
    Die geltende Rechtslage führt dazu, daß beim Versorgungsausgleich in den Fällen, wo Betriebsrenten, Abgeordnetenversorgungen oder Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes ausgeglichen werden müssen, die berechtigten Frauen zwar Ansprüche bekommen, daß das aber sehr häufig Titel ohne Mittel sind, weil die entsprechenden Beträge nicht eingezahlt werden, so daß die Frauen dann doch auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich angewiesen sind.
    Wir sehen auf der anderen Seite auch die Belastungen der betroffenen Männer, die ja überwiegend als Ausgleichspflichtige in Frage kommen. Sie können für eine Rentenanwartschaft von 100 DM nicht leicht 18 000 DM auf den Tisch legen. Darum haben wir jetzt in einer Arbeitsgruppe der Sozialpolitiker und der Rechtspolitiker unserer Fraktion nach einem Jahr Arbeit in sehr eingehenden Beratungen unter Vorsitz von Frau Dr. Lepsius es für richtig gehalten, den geltenden Regierungsentwurf um eine Regelung über den sogenannten Direktausgleich zu erweitern.
    All denjenigen, die sagen, wir hätten das nicht tun sollen, wir hätten warten sollen, was Karlsruhe sagt, denen muß man antworten: selbst wenn Karlsruhe die gegenwärtige Regelung beanstandet hätte, wäre den Betroffenen nicht geholfen gewesen, weil dann j a wieder ein Auftrag an den Gesetzgeber hätte gegeben werden müssen — mit einer nicht absehbaren Zeit, die die Beratung in Anspruch nimmt. Statt hier daran herumzumäkeln, sollte man eigentlich anerkennen, daß es bei einer Materie, die von allen für schwierig gehalten wird, die von allen Fachleuten für äußerst kompliziert gehalten wird, gelungen ist, eine vernünftige Regelung vorzuschlagen.
    Wir lassen uns dabei von zwei Grundsätzen leiten. Erstens. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich soll auch in diesen Fällen beibehalten werden. Die Frauen sollen einen eigenständigen Anspruch bekommen. An diesem Grundsatz lassen wir Sozialdemokraten nicht rütteln. Wir suchen eine Methode — und haben sie gefunden —, wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, ohne daß die betroffenen Männer mit einer zu hohen Barzahlungsverpflichtung belastet werden. Darum werden wir hier das Quasi-Splitting, das bei der Beamtenversorgung in der Praxis da ist, einführen. Darum werden wir das, was in der Praxis bisher „Super-Splitting" genannt wird, in Form eines erweiterten Splittings vorschlagen. Darum werden wir Methoden der fiktiven Nachversicherung und auch der Realteilung auf freiwilliger Basis vorschlagen, wenn die Versicherungsträger dies mitmachen.
    Ich meine, meine Damen und Herren, man sollte anerkennen, daß wir bei Wahrung der Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs einen Weg gefunden haben, der die Verpflichteten nicht über Gebühr belastet und der den Berechtigten ihr Recht auch wirklich gibt und sie nicht nur mit einem Anspruch abspeist. — Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte gibt nicht nur den Koalitionsfraktionen, sondern auch der Bundesregierung Gelegenheit, ihre Überlegungen zur Überarbeitung des Versorgungsausgleichs öffentlich darzustellen — wenn auch in sehr kurzer Zeit. Sie gibt freilich auch Gelegenheit, unberechtigte Vorwürfe auszuräumen, Herr Kollege Erhard.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Unberechtigte, ja!)

    Bundesregierung und Koalitionsfraktionen nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Sie bemühen sich um möglichst schnelle gesetzgeberische Reaktion auf die Forderungen des Gerichts. Schwierige Rechtsprobleme — und um die handelt es sich hier — aber lassen sich nicht mit legislativen Schnellschüssen beantworten.
    Das Bundesverfassungsgericht hat alle zentralen Grundsätze des neuen Eherechts ausdrücklich als verfassungsmäßig anerkannt. Das gilt für das Zerrüttungsprinzip, das gilt für den Versorgungsausgleich, und das gilt für das Unterhaltsrecht. Für bestimmte Härtefällen hat das Gericht Korrekturen verlangt.
    Der im Dezember 1980 vorgelegte Regierungsentwurf des Eherechtsergänzungsgesetzes ist mit ganz geringfügigen Änderungen in den jetzt zur ersten Beratung anstehenden Koalitionsentwurf eingegangen. Er dient der Beseitigung möglicher Härten im Bereich des Versorgungsausgleichs. Im Laufe der Ausschußberatungen haben die Koalitionsfraktionen nun den weitergehenden Entwurf erarbeitet, der die überaus schwierige Materie des sogenannten Sofortausgleichs aufgreift und angemessen regelt. Hier kam es, wie die Praxis zeigte, im Einzelfall zu ungewöhnlich starken Belastungen ausgleichspflichtiger Ehegatten.
    Die Bundesregierung hatte bereits intensiv und lange Zeit an der Lösung dieser Probleme gearbeitet, als sich Mitglieder dieses Hauses entschieden, selber einen Entwurf zu erstellen. Die Bundesregierung hat daraufhin ihren Sachverstand und den Ertrag ihrer Vorarbeiten in die weiteren Erörterungen eingebracht. Ein eigener Regierungsentwurf könnte somit kaum anders aussehen als der Entwurf der Fraktionen der Koalition.
    Namens der Bundesregierung begrüße ich die von dem Koalitionsentwurf vorgeschlagenen Regelungen. Auf die Einzelheiten will ich hier nicht eingehen. Darüber wird in den Ausschüssen zu reden sein.
    Das Bundesministerium der Justiz hat die Probleme des Sofortausgleichs während der vorbereitenden Beratungen der Koalitionsfraktionen mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen, mit Mitgliedern des Deutschen Familiengerichtstages und mit Vertretern von Verbänden erörtert. Dabei hat sich gezeigt, daß die Regelungen dieses Entwurfs praktikabel sind. Über Änderungsanregungen der Länder wird man im Ausschuß sprechen müssen.



    Bundesminister Dr. Schmude
    Im Entwurf, meine Damen und Herren, sind die erforderlichen Abwägungen mit dem notwendigen Augenmaß vorgenommen worden. Daß das Ergebnis kompliziert ist, ließ sich leider nicht vermeiden. Unser Versorgungsrecht ist kompliziert. Es ist zu hoffen — und die Bundesregierung geht davon aus —, daß weitere gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich des Versorgungsausgleichs danach auf längere Zeit nicht mehr nötig sein werden. Ich begrüße es ausdrücklich, daß alle anstehenden Korrekturen nun durch ein einziges Gesetz vorgenommen werden. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)