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ID0911501400

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    Plenarprotokoll 9/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Inhalt: Erklärung des Bundeskanzlers Schmidt, Bundeskanzler 7072 C Dr. Kohl CDU/CSU 7077 B Brandt SPD 7078 B Genscher FDP 7080 D Coppik fraktionslos 7082 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1785 — 7063A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 9/1937 — Bohl CDU/CSU 7063 D Dr. Ueberschär SPD 7065A Engelhard FDP 7066 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7066 C Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs — Drucksachen 9/34, 9/562, 9/1954 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 7067 D Dr. Emmerlich SPD 7068 B Engelhard FDP 7068 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 9/1981 — Stiegler SPD 7069 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7070 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7071 A Engelhard FDP 7072 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für die Haushaltsjahre 1978 und 1979 — Drucksachen 9/38, 9/978, 9/1759 — . . 7083 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/1720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1962 — 7083 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen — Drucksache 9/1951 — 7084A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen) — Drucksache 9/1952 — 7084A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 9/1905 — 7084 C Nächste Sitzung 7084 C Anlage Amtliche Mitteilungen 7085*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7063 115. Sitzung Bonn, den 17. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7085* Anlage Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über Stand und Ergebnisse von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung (Drucksache 9/1953) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8 September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Drucksache 9/1088 Nr. 20) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 76/895/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse (Drucksache 9/1272 Nr. 50) Bericht der Kommission über den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse und die technologische Entwicklung der Verwendung von Schwefeldioxyd bei der Herstellung von Weinen und Anlage zum Stenographischen Bericht Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 in bezug auf den höchstzulässigen Gesamtschwefeldioxydgehalt der Weine mit Ausnahme der Schaumweine und der Likörweine (Drucksache 9/1272 Nr. 51) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 8. September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft, Rahmen für eine Aktion auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 9/1131 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen in den Beziehungen zwischen den italienischen Trägern und den Trägern der übrigen Mitgliedstaaten bei der Erstattung der Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung (Drucksache 9/1459 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76 betreffend Finanzvorschriften für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76 betreffend Finanzvorschriften für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Drucksache 9/1349 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Bericht des Rechtsausschusses gibt in der Schilderung des zeitlichen Ablaufs die Tatsachen präzise wieder. Wir werden einräumen müssen, daß das vom zeitlichen Gang der Dinge her für uns alle ganz sicherlich kein parlamentarisches Ruhmesblatt ist. Ich bedauere, daß man nicht bei der verbundenen Debatte geblieben ist, sondern anschließend den vorliegenden Ergänzungsgesetzentwurf gesondert behandeln wird,



    Engelhard
    nicht nur weil auf Grund anderer politischer Ereignisse an diesem Vormittag nicht viel Zeit bleibt, sondern auch weil in der Sache den Betroffenen mit langen und vielen Worten ganz sicherlich nicht gedient ist. Es besteht zwischen den beiden Tagesordnungspunkten ja auch ein innerer Zusammenhang.
    Eine Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion hatte sich darangemacht, sich Fragen, die vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden waren, die aber in der Praxis zu großen Unzuträglichkeiten geführt haben, für eine Ausarbeitung vorzunehmen. Ich begrüße dies sehr; denn wie immer man zu den Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs stehen mag, alle politischen Kräfte dieses Hauses dürften sich darin einig sein, daß die Zielrichtung richtig ist, denjenigen, die bisher hohe Geldbeträge aufwenden mußten, um Rentenanwartschaften bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen, die Möglichkeit zu geben, zu anderen Formen des Versorgungsausgleichs zu kommen. Es war sicher schlecht und eine bedauerliche Begleiterscheinung dieses Vorgangs, daß dies wegen der umfangreichen und schwierigen Materie sehr lange Zeit in Anspruch genommen hat.
    Das ins Auge gefaßte Ziel ist jetzt, zu zügigen Beratungen zu kommen. Dazu ist zunächst einmal ein Hearing notwendig,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das dient der Beschleunigung!)

    um uns bei denen, die tagtäglich mit dieser Materie umzugehen haben, zu versichern, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Ich bin dies alles zu hören und aufzunehmen völlig offen. Wir werden insbesondere die Familienrichter zu uns bitten müssen, und wir als Fraktion der FDP legen auch besonderen Wert darauf, die private Versicherungswirtschaft zu hören, die sich im Bereich von Möglichkeiten der Realteilung gleichfalls seit längerer Zeit Gedanken macht.
    Das Problem in diesem Zusammenhang ist nur: Wir sind zeitlich im Verzug. Wer darangeht, dies alles zu beraten, wird absehen müssen, wie lange er dazu braucht. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat uns ermahnt, nicht zu vergesssen, daß uns im Urteil vom 28. Februar 1980 aufgegeben worden ist, alsbald die Nachbesserung vorzunehmen. Es ist in dem Urteil auch der Hinweis enthalten, daß auch eine vorläufige Regelung ausreichen würde. In dieser Situation werden wir eine sehr konkrete Zeitplanung vornehmen müssen.
    Ich möchte eine letzte, persönliche Bemerkung anschließen. Ebenso wie der Kollege Emmerlich — wir beide hatten die Aufgabe und die Ehre, den Deutschen Bundestag im November 1979 vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten — empfinde ich persönlich den Auftrag des Gerichts als eine Verpflichtung, der wir jetzt sachbezogen, nachdrücklich, aber unverzüglich und den Auftrag „alsbald" nie vergessend nachkommen müssen. Dieser Auftrag sollte so erledigt werden, daß wir diesem Ziel gerecht werden. Dieser Auftrag des Gerichts richtet sich ja nicht an eine bestimmte Fraktion, eine bestimmte politische Richtung. sondern er wurde vom Bundesverfassungsgericht dem ganzen Parlament zur Erledigung aufgegeben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache vor. Ich schließe die Aussprache.
Eine Beschlußfassung über den Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ist nicht erforderlich.
Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich
— Drucksache 9/1981 —Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Meine Damen und Herren, ist das Haus damit einverstanden, daß für die Beratung des Gesetzentwurfs von der Frist unserer Geschäftsordnung für den Beginn der Beratung abgesehen werden kann? — Ich sehe, es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Dann hat das Haus mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.
Interfraktionell ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe auch da keinen Widerspruch.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Stiegler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Stiegler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ehereformgesetz ist fünf Jahre alt. Es hat sich überwiegend bewährt. Nur in einigen Punkten sind Nachbesserungen und Nachkorrekturen erforderlich. Das ist bei einer so schwierigen Materie auch nicht verwunderlich.
    Wir haben auf der Grundlage des Regierungsentwurfs einen Teil der Nachkorrektur in Arbeit. Wir haben als Sozialdemokraten den Standpunkt vertreten, daß wir einen Punkt, nämlich den Ausgleich bei Betriebsrenten oder bei zusätzlichen Altersversorgungen schon jetzt korrigieren sollten, auch wenn über die vielen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht überhaupt noch nicht entschieden ist, auch wenn überhaupt nicht absehbar ist, ob etwa Karlsruhe das geltende Recht beanstanden wird. Immerhin hat der Bundesgerichtshof das geltende Recht für verfassungskonform gehalten. Gleichwohl waren und sind wir aus praktischen Gründen dafür, hier eine Lösung zu finden.



    Stiegler
    Die geltende Rechtslage führt dazu, daß beim Versorgungsausgleich in den Fällen, wo Betriebsrenten, Abgeordnetenversorgungen oder Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes ausgeglichen werden müssen, die berechtigten Frauen zwar Ansprüche bekommen, daß das aber sehr häufig Titel ohne Mittel sind, weil die entsprechenden Beträge nicht eingezahlt werden, so daß die Frauen dann doch auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich angewiesen sind.
    Wir sehen auf der anderen Seite auch die Belastungen der betroffenen Männer, die ja überwiegend als Ausgleichspflichtige in Frage kommen. Sie können für eine Rentenanwartschaft von 100 DM nicht leicht 18 000 DM auf den Tisch legen. Darum haben wir jetzt in einer Arbeitsgruppe der Sozialpolitiker und der Rechtspolitiker unserer Fraktion nach einem Jahr Arbeit in sehr eingehenden Beratungen unter Vorsitz von Frau Dr. Lepsius es für richtig gehalten, den geltenden Regierungsentwurf um eine Regelung über den sogenannten Direktausgleich zu erweitern.
    All denjenigen, die sagen, wir hätten das nicht tun sollen, wir hätten warten sollen, was Karlsruhe sagt, denen muß man antworten: selbst wenn Karlsruhe die gegenwärtige Regelung beanstandet hätte, wäre den Betroffenen nicht geholfen gewesen, weil dann j a wieder ein Auftrag an den Gesetzgeber hätte gegeben werden müssen — mit einer nicht absehbaren Zeit, die die Beratung in Anspruch nimmt. Statt hier daran herumzumäkeln, sollte man eigentlich anerkennen, daß es bei einer Materie, die von allen für schwierig gehalten wird, die von allen Fachleuten für äußerst kompliziert gehalten wird, gelungen ist, eine vernünftige Regelung vorzuschlagen.
    Wir lassen uns dabei von zwei Grundsätzen leiten. Erstens. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich soll auch in diesen Fällen beibehalten werden. Die Frauen sollen einen eigenständigen Anspruch bekommen. An diesem Grundsatz lassen wir Sozialdemokraten nicht rütteln. Wir suchen eine Methode — und haben sie gefunden —, wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, ohne daß die betroffenen Männer mit einer zu hohen Barzahlungsverpflichtung belastet werden. Darum werden wir hier das Quasi-Splitting, das bei der Beamtenversorgung in der Praxis da ist, einführen. Darum werden wir das, was in der Praxis bisher „Super-Splitting" genannt wird, in Form eines erweiterten Splittings vorschlagen. Darum werden wir Methoden der fiktiven Nachversicherung und auch der Realteilung auf freiwilliger Basis vorschlagen, wenn die Versicherungsträger dies mitmachen.
    Ich meine, meine Damen und Herren, man sollte anerkennen, daß wir bei Wahrung der Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs einen Weg gefunden haben, der die Verpflichteten nicht über Gebühr belastet und der den Berechtigten ihr Recht auch wirklich gibt und sie nicht nur mit einem Anspruch abspeist. — Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)