Rede von
Dr.
Alfred
Emmerlich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Erhard, Sie haben bei Ihren Darlegungen übersehen, daß zwischen dem Problem der Beseitigung von Härten beim Versorgungsausgleich entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichts und dem Problem der Ablösung des Barausgleichs im Versorgungsausgleich ein sowohl sachlicher als auch politischer Zusammenhang besteht. Das Bestehen eines solchen Zusammenhangs hat die CDU/CSU in ihrem eigenen Gesetzentwurf in § 4 zum Ausdruck gebracht.
Die von der CDU/CSU vorgeschlagene Art der Ablösung des Barausgleichs erschien uns als absolut unzureichend. Wir haben es deshalb für notwendig angesehen, hinsichtlich der Ablösung des Barausgleichs eine alternative Regelung zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Diese alternative Regelung liegt nunmehr vor, sie wird gleich debattiert werden, und Sie werden unschwer erkennen können, daß zur Erarbeitung eines derartig um fangreichen Gesetzgebungsvorhabens eine Vorlaufzeit von etwa einem Jahr einfach normal und unausweichlich ist.
Die eingetretene Verzögerung beruht also auf unausweichlich gegebenen sachlichen Notwendigkeiten, und sie führt dazu, daß eine grundlegende Verbesserung und Fortentwicklung des Versorgungsausgleichs nunmehr zügig stattfinden kann. Der Vorwurf des Kollegen Erhard, daß wir, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negierend, nicht zügig dafür sorgen wollen, daß Härten im Versorgungsausgleich beseitigt werden, trifft nicht zu, und ich weise ihn zurück.
Im übrigen ist es so, daß bei den von einer zukünftigen Härteregelung betroffenen und begünstigten Bürgern, in der Tat zu einem großen Teil alten Leuten, die Versicherungsträger im Vorgriff auf die sich abzeichnende Regelung bereits einen diesen Regelungen entsprechenden Härteausgleich vornehmen, wenn auch nicht in vollem Umfang, wie ich zugebe, weil der mögliche Regelungsspielraum des Gesetzgebers von ihnen beachtet werden muß.
Insoweit hat Herr Kollege Erhard — ich nehme ihm das gar nicht übel — etwas dramatisiert: So schlimm, wie Herr Erhard sie geschildert hat, ist die Situation nicht, obwohl ich Ihnen zugestehe, Herr Erhard, daß es für manche schon eine doppelte Härte ist, einmal daß die Härte besteht, die das Verfassungsgericht festgestellt hat,
und daß die Beseitigung der Härte nicht in der aus der Sicht der Betroffnenen wünschbaren Geschwindigkeit möglich gewesen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, daß bei gutem Willen aller drei Fraktionen im Jahre 1983 sowohl die Härteregelung als auch die Ablösung des Barausgleichs zustande kommen kann. — Vielen Dank.