Plenarprotokoll 9/111
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
111. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982
Inhalt:
Glückwünsche zu Geburtstagen . . . 6744 D
Begrüßung einer Parlamentsdelegation der Republik Südafrika 6744 D
Begrüßung einer Delegation der Nationalversammlung der Republik Senegal . 6761 C
Bericht zur Lage der Nation
Schmidt, Bundeskanzler 6745 A
Dr. Kohl CDU/CSU 6761 D
Brandt SPD 6773 D
Genscher FDP 6781 B
Dr. von Weizsäcker, Regierender Bürger-
meister des Landes Berlin 6788 B
Dr. Zimmermann CDU/CSU 6794 B
Dr. Ehmke SPD 6799A
Mischnick FDP 6806 A
Franke, Bundesminister BMB 6810 B
Lorenz CDU/CSU 6814A
Ronneburger FDP 6818 C
Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6821 D
Werner CDU/CSU 6823 D
Büchler (Hof) SPD 6826 B
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schiffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen
— Drucksache 9/1632 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr
— Drucksache 9/1811 — 6829 C
Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
— Drucksache 9/823 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft
— Drucksache 9/1946 — 6829 D
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte
— Drucksache 9/1886 — 6830A
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Oktober 1970 zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte (Gesetz zur Pharmazeutischen Inspektions-Convention-PIC)
— Drucksache 9/1901 — 6830A
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes
— Drucksache 9/1829 — 6830 B
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz)
— Drucksache 9/1910 — 6830 B
Beratung der Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 9/1744 — 6830 C
in Verbindung mit
Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 9/1782 — 6830 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zur Zukunft des EWG- Eisenbahnnetzes
— Drucksachen 9/1515, 9/1838 — . . . . 6830 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zum Bau eines Tunnels unter dem Ärmelkanal
— Drucksachen 9/1638, 9/1839 — . . . . 6830 D
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1979 — Einzelplan 20-
- Drucksachen 8/3967, 9/1758 — . . . . 6830 D
Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1981 — Einzelplan 20 -
- Drucksache 9/1786 — 6831 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette
— Drucksachen 9/1506 Nr. 11, 9/1747 — . 6831 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Beschleunigung der Agrarentwicklung in bestimmten Gebieten Griechenlands
— Drucksachen 9/1506 Nr. 12, 9/1768 — . 6831C Fragestunde
— Drucksache 9/1948 vom 3. September 1982 —
Verweigerung der Einreise in die ČSSR für den in der Bundesrepublik Deutschland arbeitenden Journalisten Raymund Hörhager
MdlAnfr 21, 22 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Soell SPD
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6741 B, D
ZusFr Dr. Soell SPD 6741B, D
Interpretation der Erklärungen auf den Gipfeltreffen von Versailles und Bonn zur Gewährung von Ostkrediten
MdlAnfr 23 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
6742 A, B, C
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6742A, B
Extraterritoriale Rechtswirkungen des Außenwirtschaftsgesetzes bei internationalen privatrechtlichen Auslandslieferverträgen und Lizenzvergaben ins Ausland
MdlAnfr 24 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6742 D,
6743 B
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6743A,B
Einsatz von Strafgefangenen, insbesondere politischen Häftlingen, beim Bau der sowjetisch-westeuropäischen Erdgasleitung
MdlAnfr 4 03.09.82 Drs 09/1948 Engelsberger CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6743C,
6744 A, B, C
ZusFr Engelsberger CDU/CSU . 6743D, 6744A, B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6744 B
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6744 C
Nächste Sitzung 6831 D
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982 III
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6833* A
Anlage 2
Glückwünsche zu Geburtstagen . . . . 6833* B
Anlage 3
Beseitigung von Hemmnissen im Handel mit Eiern innerhalb der EG
MdlAnfr 1, 2 03.09.82 Drs 09/1948 Eigen CDU/CSU
SchrAntw BMin Ertl BML 6833* B
Anlage 4
Bau einer Mauer entlang der innerdeutschen Grenze sowie Aufschiebung des Besuchs von SED-Chef Honecker
MdlAnfr 7, 8 03.09.82 Drs 09/1948 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 6833* D
Anlage 5
200. Geburtstag Simon Bolivars; Äußerungen Dr. von Dohnanyis über die konsularischen Beziehungen Hamburgs zu Bolivien
MdlAnfr 18, 19 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 6834*A
Anlage 6
Einsatz von Atomwaffen durch die USA im Kriegsfall
MdlAnfr 20 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Scheer SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 6834* C
Anlage 7
Anstieg der Zahl der Nichtseßhaften in den Jahren 1980/81, Anteil der Aussiedler und „Freigekauften" aus der DDR
MdlAnfr 32 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 6834* C
Anlage 8
Vereinheitlichung des europäischen Bankenrechts
MdlAnfr 33, 34 03.09.82 Drs 09/1948 Rapp (Göppingen) SPD
SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 6834* D
Anlage 9
Marxistische Indoktrination von Zivildienstleistenden bei einem Einführungslehrgang in Castrop-Rauxel
MdlAnfr 58 03.09.82 Drs 09/1948 Lowack CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 6835* D
Anlage 10
Änderung der EG-Verordnung Nr. 337/79 zwecks Zulassung einer Anreicherung um 4,5 Volumenprozent für die Weinbaugebiete Mosel-Saar-Ruwer, Ahr und Mittelrhein
MdlAnfr 59, 60 03.09.82 Drs 09/1948 Schartz (Trier) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 6836*A
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982 6741
111. Sitzung
Bonn, den 9. September 1982
Beginn: 8.30 Uhr
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982 6833*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 10.9.
Dr. Ahrens ** 10.9.
Dr. Bardens ** 10.9.
Büchner (Speyer) ** 10.9.
Dr. Dregger 10.9.
Eickmeyer ** 10.9.
Frau Geier 10.9.
Dr. Geißler 9. 9.
Grüner 9. 9.
Hauck 10.9.
Herterich 9. 9.
Hoppe 10.9.
Dr. Müller ** 10.9.
Müller (Bayreuth) 10.9.
Pensky ** 10.9.
Rösch 10.9.
Dr. Schachtschabel 10.9.
Schmidt (Wattenscheid) 10.9.
Schulte (Unna) ** 10.9.
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim ** 10.9.
Stöckl 10.9.
Dr. Unland ** 10.9.
Dr. Vohrer ** 10.9.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Glückwünsche zu Geburtstagen
am 11. Juli 1982 Abg. Wehner 76 Jahre
am 9. August 1982 Abg. Lampersbach 65 Jahre am 17. Juli 1982 Abg. Volmer 60 Jahre
am 24. Juli 1982 Staatsminister Wischnewski 60 Jahre
am 22. August 1982 Abg. Dr. Pohlmeier 60 Jahre am 30. August 1982 Abg. Ruf 60 Jahre
am 6. September 1982 Abg. Schmidt (Kempten) 60 Jahre
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 1 und 2):
Welche Handelshemmnisse im Handel mit Eiern gibt es in welchen Ländern der Europäischen Gemeinschaft?
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Der innergemeinschaftliche Warenverkehr mit Eiern, der im allgemeinen störungsfrei verläuft, wird zur Zeit insbesondere durch das seit dem 1. September 1981 geltende Einfuhrverbot behindert, das das Vereinigte Königreich mit der Begründung, hierdurch einen wirksameren Schutz gegen das Auftreten der Newcastle-Krankheit bei Geflügel zu erreichen, gegen Importe von Geflügelfleisch und Eiern aus bestimmten Mitgliedstaaten verhängt hat. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Einfuhrverbot, von dem insbesondere die nach dem Vereinigten Königreich exportierenden Mitgliedstaaten Frankreich und die Niederlande unmittelbar betroffen sind, nunmehr für vertragswidrig erklärt und das Vereinigte Königreich aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des freien Warenverkehrs zu treffen. Die Bundesregierung wird — wie schon bisher — die EG-Kommission darin unterstützen, die geeigneten Schritte zu unternehmen, um im Kontakt mit den britischen Stellen unverzüglich die Unterbrechung der Handelsströme zu beseitigen. Auf Intervention der deutschen Delegation im letzten Sonderausschuß für Landwirtschaft in Brüssel hat die EG-Kommission erklärt, daß sie das Vereinigte Königreich aufgefordert habe, Maßnahmen zu ergreifen, um das Einfuhrverbot bis spätestens zum 20. September 1982 aufzuheben.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 7 und 8):
Treffen Presseberichte zu, wonach die DDR entlang der innerdeutschen „Grenze" von der Ostsee bis zum Fichtelgebirge eine Mauer von ca. 1 393 km Länge und einer Höhe von 3 bis 4 m plant?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung für den Fall der Richtigkeit dieser Presseberichte gegenüber der DDR unternehmen, und wird die Bundesregierung einen Besuch des Staatsratsvorsitzenden Honecker in der Bundesrepublik Deutschland, nachdem mehrere führende Unionspolitiker nicht in die DDR einreisen durften, solange als unerwünscht betrachten, bis mit Sicherheit gewährleistet ist, daß die DDR von diesem „Bauvorhaben" abläßt?
Zu Frage 7:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, aus denen sich ergibt, daß die DDR entlang der innerdeutschen Grenze von der Ostsee bis zum Fichtelgebirge eine fortlaufende Mauer plant. Presseberichte, in denen solche Vermutungen angestellt worden sind, können nicht bestätigt werden.
Richtig ist, daß an verschiedenen Abschnitten der innerdeutschen Grenze — insbesondere in oder gegenüber geschlossenen Ortschaften — der Metallgitterzaun durch Mauerwerk ersetzt worden ist. Diese punktuellen Veränderungen, die offenbar vor allem Einblicksmöglichkeiten und Sichtkontakte der Be-
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völkerung unterbinden sollen, stellen keine neuartige Entwicklung dar.
Zu Frage 8:
Da die Richtigkeit der betreffenden Pressemeldungen nicht unterstellt werden kann, sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, daran hypothetische Überlegungen zu knüpfen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 18 und 19):
Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, um 1983 einen angemessenen deutschen Beitrag anläßlich der Feier des 200. Geburtstags Simon Bolivars sicherzustellen, und sieht die Bundesregierung in diesen Veranstaltungen einen Weg, das durch den Falklandkonflikt getrübte Verhältnis zwischen Europa und Lateinamerika zu verbessern?
Kann sich die Bundesregierung die Rechtsauffassung des früheren Staatsministers im Auswärtigen Amt und jetzigen Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. von Dohnanyi, zu eigen machen, der am 16. August 1982 dem Botschafter der Republik Bolivien schrieb, „Das von Ihnen zitierte Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ist also von Hamburger Seite durch die vom Senat eingenommene Haltung gegenüber den Vorgängen um das bolivianische Generalkonsulat zu keinem Zeitpunkt verletzt worden", oder steht die Bundesregierung zu dem, was sie mir vor einigen Monaten in der Fragestunde in diesem Zusammenhang versichert hat?
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung beabsichtigt, des 200. Geburtstages des Befreiers Simon Bolivar offiziell zu gedenken. Im Herbst 1983 wird ein Festakt in Berlin in Anwesenheit des Bundespräsidenten an die Bedeutung von Simon Bolivar erinnern. Drei wissenschaftliche Tagungen in Berlin, Hamburg und Köln werden sich mit Fragen der Bolivar-Forschung und den deutschen Beziehungen zu Lateinamerika befassen. Ausstellungen und Veröffentlichungen sollen ein breites Publikum auf die Bedeutung des Vorkämpfers der Unabhängigkeit Lateinamerikas und seine Wirkung bis heute hinweisen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dies eine willkommene Gelegenheit bietet, um die traditionell freundschaftliche Verbundenheit der Bundesrepublik Deutschland mit den Staaten Lateinamerikas auszudrücken.
Eine unmittelbare Beziehung zum Falkland(Malwinen)-Konflikt besteht nicht. Die Vorbereitungen für die Gedenkveranstaltungen sind bereits im vergangenen Jahr angelaufen.
Zu Frage 19:
Die Bundesregierung steht weiterhin zu den Ausführungen, die sie am 4. März 1982 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der vorübergehenden Schließung des Generalkonsulats in Hamburg gemacht hat.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/1948 Frage 20):
Rechnet die Bundesregierung damit, daß Versuche von Heeresvertretern der Vereinigten Staaten von Amerika im Kongreß, im Kriegsfall die Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Atomwaffen zu erhalten, Erfolg haben werden, und wie wird die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagieren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht seitens des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika keinesfalls die Absicht, die Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Atomwaffen zu delegieren. Darauf hat der stellvertretende Regierungssprecher Dr. Rühl bereits in einer Pressekonferenz am 23. Juli 1982 hingewiesen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Frage 32):
Inwieweit kann die Bundesregierung die Angaben der Arbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe bestätigen, daß sich die Zahl der Nichtseßhaften 1980/81 um 35 v. H. erhöht hat, und wie erklärt sie es, daß die Gruppe der Aussiedler und „Freigekauften" aus der DDR überproportional vertreten sein soll?
Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe in Bethel hat sich 1981 nicht die Zahl der Nichtseßhaften, sondern die der sogenannten Neuauftritte von Nichtseßhaften im Vergleich mit 1980 um 35 v. H. erhöht. Der Bundesregierung liegen keine zusätzlichen Erkenntnisse, insbesondere aufgrund einer amtlichen Bundesstatistik hierüber vor. Sie geht aber davon aus, daß die Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft zutreffen.
Nach deren Angaben beträgt der Anteil der Flüchtlinge, Spätheimkehrer und freibekommenen DDR-Häftlinge an der Gesamtzahl der Nichtseßhaften 25 v. H. Diese Personengruppe ist damit im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerungsstruktur in der Bundesrepublik zwar nach wie vor überrepräsentiert, der Anteil an der Gesamtzahl der Nichtseßhaften ist aber in der Vergangenheit ständig gesunken. Die besonderen Gründe für die Nichtseßhaftigkeit dieses Personenkreises liegen in mangelnden sozialen Bindungen und abgewerteten oder nicht vorhandenen beruflichen Qualifikationen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1948 Fragen 33 und 34):
Welchen Stand haben die mit der Ersten Richtlinie des EG- Ministerrats vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. September 1982 6835*
die Tätigkeit der Kreditinstitute in Gang gekommenen Bemühungen zur Abstimmung und Vereinheitlichung des Bankenrechts in Europa auf dem Gebiet der Zusammenarbeit der nationalen Bankenaufsichtsbehörden und bezüglich der nationalen Gesetzgebungen erreicht, und wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedentlich geäußerte Sorge, daß es im Zuge dieser Bemühungen zu erhöhten administrativen Belastungen der deutschen Kreditinstitute und der Behörden kommen könnte?
Sind in den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Novelle des Kreditwesengesetzes bereits Ergebnisse — gegebenenfalls in welchen Positionen — der europäischen Bankenrechtskoordinierung eingegangen und glaubt die Bundesregierung, ausschließen zu können, daß es im Zuge der Koordinierung in einem dem Gesetzeszweck abträglichen Maß zu wiederholten Änderungen des Kreditwesengesetzes kommen könnte?
Zu Frage 33:
Die laufende Zusammenarbeit der nationalen Bankenaufsichtsbehörden in der EG obliegt vornehmlich dem „Kontaktausschuß", einer Art Arbeitsgemeinschaft der EG-Bankaufsichtsbehörden, die regelmäßig tagt, um gemeinsam interessierende Probleme zu erörtern. Die in Artikel 3 Abs. 7 der Ersten Bankrechtsrichtlinie vorgesehene europäische Bankenliste ist geschaffen und wird, wie in der Richtlinie vorgesehen, laufend aktualisiert. Ebenso ist der in Art. 11 der Richtlinie vorgesehene Beratende Ausschuß eingerichtet worden. Er tagt zweimal jährlich und berät unter anderem mit der EG- Kommission über neue Vorschläge zur weiteren Koordinierung im Bereich der Kreditinstitute. Er hat ferner die in Art. 6 der Richtlinie vorgesehenen Arbeiten an Beobachtungskoeffizienten aufgenommen und vier Beobachtungskoeffizienten entwickelt, die sich in der Erprobung befinden. Die Beobachtungskoeffizienten dienen dazu, vergleichbare Daten über die Situation der Banken in den EG-Mitgliedstaaten zu ermitteln und damit eine Grundlage für eine etwaige künftige Harmonisierung bankaufsichtlicher Grundsätze zu erhalten. Die entsprechenden Berechnungen führen die Bankaufsichtsbehörden durch. Die deutsche Kreditwirtschaft hat dazu auf freiwilliger Basis mit Informationen beigetragen.
Soweit die Erste Bankrechtsrichtlinie in den nationalen Gesetzgebungen Änderungen erforderlich machte, sind diese mit Ausnahmen von zwei EG-Mitgliedstaaten erfolgt. Nach Auffassung der Kommission müssen außerdem auch in der Bundesrepublik Deutschland noch einige Vorschriften der Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Sorge, es könne durch die Harmonisierungsbemühungen der EG auf dem Gebiet der Bankenaufsicht zu erhöhten administrativen Belastungen der deutschen Kreditinstitute und der Behörden kommen, hat sich hinsichtlich der bisherigen Harmonisierung nicht bestätigt. Die Bundesregierung achtet darauf, daß auch die weiteren Harmonisierungsschritte keinen unangemessenen Verwaltungsaufwand für Wirtschaft und Behörden mit sich bringen.
Zu Frage 34:
Im Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind die Erste Richtlinie sowie der Entwurf einer Richtlinie über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf konsolidierter Basis berücksichtigt. In Umsetzung der Ersten Richtlinie wird insbesondere die Zusammenarbeit des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und der Deutschen Bundesbank mit den Bankaufsichtsbehörden der EG-Mitgliedstaaten verbessert und der Bank aufsichtlich notwendige Informationsaustausch gesetzlich geregelt werden.
Der Entwurf einer Konsolidierungsrichtlinie, der von der Kommission im September des vergangenen Jahres dem Rat zugeleitet worden ist, beschränkt sich darauf, die Mitgliedstaaten im Grundsatz zu einer Bankaufsicht über Bankkonzerne durch Konsolidierung zu verpflichten, d. h., bankaufsichtlich bedeutsame Kennzahlen der zu einem Konzern gehörenden Kreditinstitute zusammenzufassen. Außerdem soll durch die Richtlinie der für diese erweiterte Bankaufsicht erforderliche Informationsaustausch im Kreise der Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Die Konsolidierungsrichtlinie läßt den einzelnen Mitgliedstaaten weitgehende Freiheit über die Ausgestaltung der Konsolidierung im einzelnen. Sollte die KWG-Novelle vor der Verabschiedung der Konsolidierungsrichtlinie in Kraft treten, ist wegen der weiten Fassung dieser Richtlinie nicht mit der Notwendigkeit einer weiteren Änderung des Gesetzes zu rechnen.
Im Rahmen des dem Deutschen Bundestag vorliegenden Bilanzrichtlinie-Gesetzes ist eine technische Anpassung einiger KWG-Vorschriften vorgesehen.
Andere Initiativen der Kommission zur Harmonisierung des Bankrechts befinden sich in einem so frühen Stadium, daß eine Umsetzung in deutsches Recht noch nicht absehbar ist. Bei den Verhandlungen in Brüssel wird die Bundesregierung darauf achten, daß es nicht zu Änderungen des KWG kommt, die dem Gesetzeszweck abträglich sind.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Frage 58):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Mitteilung von Zivildienstleistenden beim Einführungslehrgang in CastropRauxel rein marxistische Indoktrinierung „unverhüllt und intensiv" betrieben wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit das Bundesamt für Zivildienst seiner Aufsichtspflicht im notwendigen Umfang nachkommt?
Der Bundesregierung sind keine Äußerungen von Zivildienstleistenden bekannt, nach denen in den Einführungslehrgängen am Zivildienstzentrum Soziale Dienste Ruhrgebiet in Castrop-Rauxel „unverhüllt und intensiv marxistisch indoktriniert" worden sein soll. Auch für das Bundesamt für den Zivildienst, dem die hauptamtlichen Dozenten des Zivildienstzentrums als Mitarbeiter angehören, ergibt sich bisher kein Anhaltspunkt, der einen solchen
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Vorwurf rechtfertigen und Zweifel an der Verfassungstreue dieser Mitarbeiter begründen würde.
Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß den Vorwürfen nachgegangen wird. Sie bittet deshalb um Bekanntgabe der Ihnen offenbar zugänglichen Einzelheiten. Vom Ergebnis der dann anzustellenden Untersuchungen werden Sie selbstverständlich unterrichtet werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 59 und 60):
Hat die Bundesregierung, dem Beschluß des Deutschen Bundestages folgend, beantragt, die EG-Verordnung Nr. 337/79 dahin gehend zu ändern, daß für die Weinbaugebiete
Mosel-Saar-Ruwer, Ahr und Mittelrhein eine Anreicherung um 4,5 Volumenprozent ständig zugelassen wird?
Bis wann ist mit einer entsprechenden Änderung der EG- Verordnung Nr. 337/79 zu rechnen?
Zu Frage 59:
Nachdem nunmehr die Sommerpause der Europäischen Gemeinschaften beendet ist, wird die Bundesregierung unverzüglich wegen der Änderung des Artikels 32 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 entsprechend der Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Weingesetzes Verhandlungen mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufnehmen, die das alleinige Initiativrecht für Verordnungen hat.
Zu Frage 60:
Vorhersagen über den Erfolg und den zeitlichen Ablauf können nicht gemacht werden. Die Bundesregierung wird Sie über das Ergebnis der Verhandlungen zu gegebener Zeit unterrichten.