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    Plenarprotokoll 9/110 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 110. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Wirtschaftsausschusses des finnischen Reichstages 6733 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorlage neuer Haushaltsentwürfe — Drucksache 9/1933 (neu) — Dr. Häfele CDU/CSU 6715 B Walther SPD 6717 C Gärtner FDP 6720 B Lahnstein, Bundesminister BMF . . . 6721 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Mietrechtsänderungsgesetz 1982 — Drucksache 9/1941 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/1942 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1943 — Kleinert FDP 6723 D Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6724 B Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6724 C Gnädinger SPD 6725 D Gattermann FDP 6726 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sozialgesetzbuch — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — Drucksache 9/1944 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 6728 C Dolata CDU/CSU 6729 D Heyenn SPD 6731 B Eimer (Fürth) FDP 6733 C Fragestunde — Drucksache 9/1948 vom 3. September 1982 — Nutzen des Erdgas-Röhren-Geschäfts mit der Sowjetunion angesichts einer billigeren Gasversorgung aus westlichen Ländern MdlAnfr 3 03.09.82 Drs 09/1948 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6693 B, D, 6694A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 6693 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Studie des US-Außenministeriums über die Führbarkeit eines Atomkrieges und seine Auswirkungen auf Westeuropa MdlAnfr 10, 11 03.09.82 Drs 09/1948 Catenhusen SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6694 B,C,D ZusFr Catenhusen SPD 6694 B, C Reduzierung der Regelungsbefugnisse der Bundespost im Fernmeldewesen nach angelsächsischem Vorbild, insbesondere bei Endgeräten und Benutzersystemen MdlAnfr 14, 15 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Elias BMP 6695A,D, 6696 A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . 6695D, 6696A,B ZusFr Börnsen SPD 6696C, D Aktivitäten des amerikanischen Rechtsextremisten Gary Lauck in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 25, 26 03.09.82 Drs 09/1948 Duve SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 6697 A, C, D ZusFr Duve SPD 6697 B,C,D Zahl der nach dem 13. Dezember 1981 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen polnischen Staatsbürger MdlAnfr 31 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 6698 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6698 B Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Steuervorteile von Beziehern hoher Einkommen MdlAnfr 36 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Huonker BMF 6698D, 6699 B,C,D ZusFr Dr. Spöri SPD 6699 B ZusFr Conradi SPD 6699 C ZusFr Cronenberg FDP 6699 D Anerkennung der Gemeinnützigkeit der „Truppenkameradschaft des 1. Panzercorps der Waffen-SS, Leibstandarte Adolf Hitler" MdlAnfr 35 03.09.82 Drs 09/1948 Lambinus SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6700 B,C,D, 6701 A, B, C ZusFr Lambinus SPD 6700B,C ZusFr Conradi SPD 6700 D ZusFr Dr. Spöri SPD 6701A ZusFr Waltemathe SPD 6701 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 6701 B Wirksamkeit von Maßnahmen zur Einschränkung ungerechtfertigt hoher Steuervorteile MdlAnfr 37 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Huonker BMF . 6701 C, D, 6702 A ZusFr Dr. Spöri SPD 6701D, 6702A Berücksichtigung der Kritik von NRW-Finanzminister Dr. Posser an Fehlentwicklungen bei der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Bundeshaushalt 1983 MdlAnfr 38, 39 03.09.82 Drs 09/1948 Gobrecht SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . . 6702 B, D, 6703 A, B, C, D, 6704A ZusFr Gobrecht SPD 6702 C, D, 6703 D ZusFr Conradi SPD 6703 A ZusFr Leuschner SPD 6703 B ZusFr Waltemathe SPD 6703 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 6703 C ZusFr Dr. Spöri SPD 6704 A Vorschläge von NRW-Finanzminister Dr Posser zur Bekämpfung ungerechtfertigter Steuervorteile; Auslaufen derartiger Steuervorteile in den nächsten Jahren MdlAnfr 40, 41 03.09.82 Drs 09/1948 Poß SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . 6704 B,C Einschränkung ungerechtfertigter Steuervorteile, Haltung des Bundesrats MdlAnfr 42, 43 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Mertens (Bottrop) SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . 6704D, 6705A Umfang der Steuersubventionen; Berücksichtigung beim Subventionsabbau MdlAnfr 44, 45 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Struck SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6705 B,C,D, 6706 A, B, D, 6707 A ZusFr Dr. Struck SPD 6705 B, C, 6706 C ZusFr Conradi SPD 6705C, 6706 D ZusFr Waltemathe SPD 6705 D ZusFr Schlatter SPD 6706 A ZusFr Dr. Spöri SPD 6706 B ZusFr Leuschner SPD 6707 A ZusFr Lennartz SPD 6707 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 III Einkommensteuerliche Behandlung von Werbungskosten und Miet- und Pachtverlusten beim Bauherrenmodell MdlAnfr 46, 47 03.09.82 Drs 09/1948 Schlatter SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6707 B, C, D, 6708 A, B, C, D, 6709 B ZusFr Schlatter SPD 6707B, C ZusFr Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU 6707 D, 6709 A ZusFr Roth SPD 6708 A ZusFr Conradi SPD 6708 B ZusFr Lennartz SPD 6708 C ZusFr Urbaniak SPD 6709 B Wirkung des Wegfalls der Steuererleichterungen bei Veräußerung bestimmter Betriebe und Beteiligungen, insbesondere für Verlustzuweisungsgesellschaften; Einschränkung der Steuerbegünstigungen nach dem Auslandsinvestitionsgesetz MdlAnfr 48, 49 03.09.82 Drs 09/1948 Lennartz SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . . 6709C,D ZusFr Lennartz SPD 6709 D Deckung des Personalbedarfs der Arbeitsverwaltung MdlAnfr 50, 51 03.09.82 Drs 09/1948 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . 6710 A, C, D, 6711A,B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 6710 C, D, 6711A ZusFr Peter (Kassel) SPD 6711A ZusFr Urbaniak SPD 6711A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6711 B Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags ab 1983 für Empfänger landwirtschaftlicher Altershilfe MdlAnfr 52, 53 03.09.82 Drs 09/1948 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . . . . 6711C, 6712A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 6712A Umfang der 1982 auf Grund von Zusagen gegenüber ausländischen Regierungen erteilten Arbeitserlaubnisse; flexiblere Vermittlung von Arbeitskräften aus Gebieten mit hoher in Gebiete mit geringerer Arbeitslosigkeit MdlAnfr 54, 55 03.09.82 Drs 09/1948 Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . 6712B, 6713 A, B, C, D ZusFr Austermann CDU/CSU . . . . 6713 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 6713 B ZusFr Urbaniak SPD 6713C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 6713C Kostenentwicklung im Bereich der Kuren seit den Gesetzesänderungen vom 1. Januar 1982 und personelle Auswirkungen in Kurheimen MdlAnfr 56, 57 03.09.82 Drs 09/1948 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Egert BMA . . . 6713D, 6714 C, D, 6715A,B ZusFr Peter (Kassel) SPD 6714 B, C, D ZusFr Merker FDP 6715A Nächste Sitzung 6734 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6735* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6735* B Anlage 3 Zusammenlegung kleinerer Bahnpolizeiwachen und deren Auswirkung, insbesondere für Bebra und das Zonenrandgebiet MdlAnfr 5, 6 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6737* C Anlage 4 Pläne der US-Regierung hinsichtlich der Führbarkeit eines Atomkrieges MdlAnfr 9 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6737* D Anlage 5 Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen für Mädchen, Ausländer und Behinderte durch den Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen; Übernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerkerinnen durch die Bundespost im Rahmen des Modellversuchs „Mädchen in gewerblichtechnischen Ausbildungsberufen" MdlAnfr 16, 17 03.09.82 Drs 09/1948 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 6737* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Anlage 6 Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme eines ausschließlich im Wintersemester beginnenden technischen Studiums in Bayern MdlAnfr 12, 13 03.09.82 Drs 09/1948 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6738* A Anlage 7 Vorlage eines Berichtes der ExpertenKommission zur Lohnfortzahlung MdlAnfr 27, 28 03.09.82 Drs 09/1948 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6738* C Anlage 8 Zahl der Einstellungen von Anwärtern für den öffentlichen Dienst nach Kürzung der Anwärterbezüge MdlAnfr 29, 30 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6738* D Deutscher Bundestag -2 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6693 110. Sitzung Bonn, den 8. September 1982 Beginn: 12.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6735* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 10.9. Dr. Ahrens ** 10.9. Dr. Bardens ** 10.9. Büchner (Speyer) ** 10.9. Dr. Dregger 10.9. Eigen 8.9. Hauck 10.9. Hoppe 10.9. Kroll-Schlüter 8. 9. Müller (Bayreuth) 10.9. Müller (Remscheid) 8. 9. Pensky ** 10.9. Rentrop 8. 9. Rösch 10.9. Dr. Schachtschabel 10.9. Schlatter 8. 9. Schulte (Unna) ** 10.9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 10.9. Stöckl 10.9. Dr. Unland ** 10.9. Vogel (Ennepetal) 8. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Juli 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz — AsylVfG) Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Oktober 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) In seiner Sitzung am 2. Juli 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Mietrechtsänderungsgesetz 1982 (MietRÄndG 1982) Gesetz über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz — MSpG —) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1824 und 9/1823 verteilt. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983 — TeilhauptG 1983) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1822 verteilt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 8. Juli 1982 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zu dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983 — TeilhauptG 1983) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1841 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Abschaffung des Zündwarenmonopols Zweites Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes, des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982) Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: A) Zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982: Der Bundesrat bedauert, daß eine ordnungsgemäße Beratung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1982 im Bundesrat nicht möglich war. Obwohl der Gesetzentwurf bei der Beratung im Bundesrat im ersten Durchgang durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur „Gemeinschaftsinitiative" bereits überholt war, hat die Bundesregierung es nicht für notwendig erachtet, ihren Gesetzentwurf zu überarbeiten und dem Bundesrat erneut zuzuleiten. Sie hat vielmehr die weitgehenden Änderungen des Entwurfs erst im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages betrieben und damit ein verfassungspolitisch bedenkliches Verfahren gewählt. Der Bundesrat bedauert ferner, daß im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 abweichend von der bisherigen Praxis die Fördermittel für Unternehmen der Vertriebenen nicht gesondert ausgewiesen sind. Im Jahr 1981 wurden 63,6 Mio. DM ERP-Darlehen für Unternehmen der Vertriebenen gewährt. Auch im Jahr 1982 ist mit einer entsprechenden Nachfrage der Unternehmen der Vertriebenen zu rechnen. Die Bundesregierung wird gebeten, in Zukunft die Fördermittel für Vertriebene wieder gesondert auszuweisen. B) Zum Vierten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes: Der Bundesrat stellt fest, daß die in Artikel 1 Nr. 55 (§ 58 Abs. 3 letzter Satz) enthaltene Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung durch Artikel 75 GG nicht gedeckt ist, weil die Voraussetzungen des Artikels 72 GG nicht vorliegen. Die Festlegung der fachlichen Anforderungen an die bei den zuständigen Behörden in jedem Land zu beschäftigenden Prüfer (Weinkontrolleure) ist Sache des Laufbahnrechts der Länder, bei privatrechtlich Beschäftigten Sache der Personalhoheit der einzelnen öffentlichen Arbeitgeber. 6736* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Das Risiko voneinander abweichender Regelungen bei Weinkontrolleuren rechtfertigt jedenfalls nicht eine Regelungskompetenz des Bundes. Mit Rücksicht auf den vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. September 1982 sowie im Hinblick auf die Dringlichkeit der Verabschiedung verzichtet der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer Streichung der Verordnungsermächtigung in § 58 Abs. 3 letzter Satz. Der Bundesrat will sein Anliegen bei der nächsten Novellierung des Weingesetzes erneut aufgreifen. Im übrigen würde der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung seine Zustimmung versagen. In seiner Sitzung am 16. Juli 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, zu dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1859 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Elfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 9/1642) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über das Realsplitting (Drucksache 9/1772) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung vom 10. Februar 1981 (Drucksache 9/165) — (Drucksache 9/1816) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Forschung und Technologie Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1982 (Drucksache 9/1819) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Stiftung (Drucksache 9/1817) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Maßnahmen im Anschluß an die Debatte des Europäischen Parlaments über den Hunger in der Welt, zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Hungers in der Welt sowie zu den zu diesem Thema eingereichten Entschließungsanträgen (Drucksache 9/1830) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Küstencharta (Drucksache 9/1831) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der europäischen Eisen- und Stahlindustrie (Drucksache 9/1832) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Entschließung des Europäischen Parlaments zu den während der belgischen Präsidentschaft im Funktionieren des europäischen Binnenmarktes erzielten Fortschritten (Drucksache 9/1833) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbesserung des europäischen Flugsicherungssystems (Drucksache 9/1834) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zum Mandat vom 30. Mai 1980 (Drucksache 9/1835) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bardepot für italienische Einfuhren (Drucksache 9/1836) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Binnenwasserstraßen in Europa (Drucksache 9/1875) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Berichten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Engpässe und die in Betracht kommenden Möglichkeiten für einen Beitrag sowie über Unterstützung der Gemeinschaft für Infrastrukturvorhaben im Verkehr: Die Bewertung der „gemeinschaftlichen Bedeutung" bei der Entscheidungsfindung (Drucksache 9/1876) zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem symbolisch leer bleibenden Stuhl im Europäischen Parlament (Drucksache 9/1877) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Nichtaufhebbare Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 9/1840) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 (Nachtragshaushaltsgesetz 1982) hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juli 1982 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/1899) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 28. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der WEU vom 14. bis 17. Juni 1982 (Drucksache 9/1837) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung Bericht über die Sondersitzung der Nordatlantischen Versammlung am 31. Mai 1982 in Funchal/Madeira (Drucksache 9/1857) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Viertes Hauptgutachten der Monopolkommission 1980/1981 (Drucksache 9/1892) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 (Drucksache 9/1919) zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 (Gasölverbilligung Landwirtschaft) (Drucksache 9/1926) zuständig: Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostenunterdeckung im öffentlichen Personennahverkehr (Drucksache 9/1658) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer wohnungspolitischer Instrumente (Drucksache 9/1708) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6737* zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Finanzausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/1938) überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 9. Dezember 1982 vorzulegen. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 24. Juni 1982 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1982 nebst Anlagenband und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1982 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Wirtschaftsplan und der Stellenplan liegen im Archiv zur Einsicht aus. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 20. Juli 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende, bereits verkündete EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangsoder Ausfuhrausgaben (Drucksache 9/1651 Nr. 11) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Juli 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende, bereits verkündete EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Richtlinie des Rates vom 3. März 1982 zur Änderung der Richtlinie 79/279/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse und der Richtlinie 80/390/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist (Drucksache 9/1416 Nr. 16) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 30. Juni 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur 5. Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Drucksache 9/1349 Nr. 2) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Drucksache 9/1272 Nr. 46) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebzehnten Änderung der Richtlinie 64/54/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 47) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/664/EWG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 48) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/664/EWG zur Festlegung der spezifischen Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxydierender Wirkung, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 49) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/1948 Fragen 5 und 6): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Überlegungen anstellt, kleinere Bahnpolizeiwachen zu größeren Einheiten zusammenzulegen, um die Effizienz des bahnpolizeilichen Einsatzes zu erhöhen? Ist von dieser Maßnahme auch die Bahnpolizeiwache des Eisenbahnknotenpunkts und Grenzbahnhofs Bebra betroffen, und welche negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in Bebra und im Zonenrandgebiet müssen befürchtet werden? Es trifft grundsätzlich zu, daß die Deutsche Bundesbahn eine Straffung der Organisation der Bahnpolizei anstrebt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat allen Bundesbahndirektionen den Auftrag erteilt, das Netz der Bahnpolizeiwachen und Bahnpolizeiposten auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß bei den Untersuchungen die Bedeutung des Bahnhofs Bebra als Grenzbahnhof im Wechselverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn gewürdigt werden wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/1948 Frage 9): Sind der Bundesregierung Pläne in der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bekannt, die auf die Führbarkeit eines mehrmonatigen Atomkriegs und seine Gewinnbarkeit abzielen und die den Aufbau eines Kommunikationssystems vorsehen, das im Widerspruch zum SALT 1-Vertrag stünde? Solche Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1948 Fragen 16 und 17): Welchen Erfolg hatte die Absicht des Bundespostministeriums (Verfügung 323-9 B 6814-1 vom 23. Januar 1982), für 1982 zusätzliche Ausbildungsstellen für Mädchen, Ausländer und Behinderte zur Verfügung zu stellen, und wie vielen Bewerbern ist über die Quote hinaus ein Ausbildungsplatz angeboten worden? Inwieweit sichert die Deutsche Bundespost die Absichten der Modellversuche „Mädchen in gewerblich-technischen Ausbildungsberufe" durch die Übernahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkerinnen, und wie vielen dieser jungen Frauen ist eine ausbildungsgerechte Weiterbeschäftigung am Ort angeboten worden? 6738* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Die Absicht des Bundespostministers, im Jahr 1982 zusätzliche Ausbildungsplätze für Mädchen, Ausländer und Schwerbehinderte zur Verfügung zu stellen, wurde erfolgreich realisiert. Es wurden in den Ausbildungsberufen zum Fernmeldehandwerker, zum Elektromechaniker sowie zum Kfz-Mechaniker insgesamt 59 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen und mit Bewerbern der o. g. Personengruppen besetzt. Im Rahmen der Modellversuche „Mädchen in gewerblich-technische Ausbildungsberufe", an denen sich die Deutsche Bundespost in Lübeck, Heusenstamm und Köln/Bonn beteiligt, werden 41 Mädchen ausgebildet. Allen weiblichen Auszubildenden für das Fernmeldehandwerk, die an den Modellversuchen teilnahmen, konnte bisher nach erfolgreich beendeter Ausbildung — soweit sie es wünschten — ein ausbildungsgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz erfolgt bei den Ausbildungsoder Nachbarämtern bzw. in 2 Fällen auf Wunsch der Betroffenen bei einem Amt in der Nähe ihres Wohnortes. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtigen, die in Bayern ein Studium an einer technischen Fachhochschule aufnehmen wollen, das nur im Wintersemester beginnt, und die deshalb eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr anstreben, die entsprechenden Anträge mit der Begründung abgelehnt werden, daß dieses Studium in anderen Bundesländern auch mit einem Sommersemester begonnen werden kann, und es als zumutbar angesehen wird, sich an einer solchen Hochschule um einen Studienplatz zu bemühen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine Änderung dieser Verfahrensweise herbeizuführen, weil in vielen Fällen nicht von den Wehrpflichtigen zu vertreten ist, daß sie verspätet einberufen werden und damit ihr beruflicher Ausbildungsbeginn nicht unerheblich verzögert wird, die Finanzierung des Studiums durch die eigene Familie oftmals nur gesichert ist, wenn der Betroffene für diese Zeit möglichst in unmittelbarer Nähe der häuslichen Gemeinschaft verbleiben kann bzw. durch die geschilderte Verfahrensweise die durch das Grundgesetz garantierte freie Wahl der Ausbildungsstätte eingeschränkt wird? Es trifft zu, daß Anträgen studierwilliger Soldaten auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule mit ausschließlichem Studienbeginn zum Wintersemester dann nicht entsprochen werden kann, wenn das beabsichtigte Studium an Fachhochschulen anderer Bundesländer innerhalb einer zumutbaren kürzeren Wartezeit nach Entlassung aus dem Wehrdienst im Sommersemester aufgenommen werden kann, sofern nicht im persönlichen Bereich des Soldaten liegende weitere Umstände hinzutreten, die eine solche Verweisung als unzumutbar erscheinen lassen. Im Falle einer Zumutbarkeit muß es den Soldaten im vorrangigen Interesse an der vollen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht überlassen werden, sich unter Zurückstellung persönlicher Interessen zur Vermeidung eines über die Dauer des Grundwehrdienstes hinausgehenden unverhältnismäßig großen und für die beabsichtigte Berufsausbildung nicht nutzbaren Zeitverlustes um Studienzulassung an einer Fachhochschule auch eines anderen Bundeslandes zu bemühen, an der eine Studienaufnahme in vertretbarer Wartezeit im Sommersemester möglich ist. Dem Wehrpflichtigen bleibt es hierbei überlassen, gegebenenfalls eine längere Wartezeit in Kauf zu nehmen oder späterhin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen Wechsel an die Fachhochschule seiner ursprünglichen Wahl anzustreben. Eine Änderung dieser Verfahrensweise ist nicht geboten. Sie entspricht der Rechtslage, insbesondere dem Gebot des Härteausgleichs durch Berücksichtigung besonderer persönlicher Härten infolge des Wehrdienstes nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz und ist von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 27 und 28): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den für März 1982 angekündigten Bericht der Expertenkommission zur Lohnfortzahlung bislang noch nicht vorgelegt? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr unverzüglich entweder den Gesamtbericht oder doch zumindest einen Zwischenbericht dem Parlament vorzulegen damit in dieser Frage auf der Grundlage der jüngsten Erkenntnisse im Parlament beraten und entschieden werden kann? Es liegt kein Auftrag des Parlaments an die Bundesregierung vor, einen Bericht zu Fragen der Lohnfortzahlung vorzulegen. Die Bundesregierung hat auch von sich aus keinen derartigen Bericht angekündigt. Es gibt dagegen einen regierungsinternen Prüfungsauftrag. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, daß die Prüfung zwischen den beteiligten Ressorts bisher noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 29 und 30): Wie viele Anwärter des öffentlichen Dienstes sind vom Bund zusätzlich eingestellt worden, nachdem die Kürzung der Bezüge für Anwärter nach dem 2. Haushaltsstrukturgesetz zum 1. Januar 1982 wirksam geworden ist? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die vom Gesetzgeber erwarteten Konsequenzen aus der ab 1. Januar 1982 erfolgten Kürzung der Anwärterbezüge inzwischen gezogen worden sind? Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6739* Die Zahl der bisher im Jahr 1982 in den Bundesdienst eingestellten Beamtenanwärter liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine entsprechende Erhebung war auch im Hinblick auf den Inhalt der Frage nicht sinnvoll, weil in den noch verbleibenden Monaten des Jahres 1982 weitere Einstellungen vorgenommen werden können. Eine Aussage zu den personalwirtschaftlichen Konsequenzen aus der Kürzung der Anwärterbezüge läßt sich derzeit also nicht machen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Sollzahlen für Einstellungen zur Beamtenausbildung bedarfsbezogen ermittelt werden. Die für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 vorgenommenen Planstellenkürzungen müssen sich deshalb auch bei der Zahl der Anwärter auswirken. Der bei den Anwärterbezügen auf Betreiben der Länder im Vermittlungsausschuß vorgenommene Eingriff bei den ab 1. Januar 1982 Eingestellten diente im übrigen nach der Auffassung des antragstellenden Bundesrates einer Neustrukturierung der grundsätzlich als zu hoch empfundenen Anwärterbezüge.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 109. Sitzung am 25. Juni 1982 das vorliegende Gesetz beschlossen, das in Art. 1 ein weiteres Kapitel des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs und in Art. 2 eine Reihe nur zum Teil in einem Zusammenhang damit stehende Änderungen anderer Gesetze enthält.
    Der Bundesrat hat in seiner 514. Sitzung am 16. Juli 1982 den Vermittlungsausschuß aus elf Gründen angerufen, von denen sich nur drei auf das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuchs — drittes Kapitel —, die übrigen acht auf andere Regelungsgegenstände bezogen. Hierzu gehörten vier Regelungen aus dem Bereich der sogenannten Operation '82, die in der Öffentlichkeit auf Kritik gestoßen waren und die in dem vorliegenden Gesetz eine Korrektur erfahren hatten.
    Der Vermittlungsausschuß hat den Ihnen in Bundestagsdrucksache 9/1944 vorliegenden Einigungsvorschlag beschlossen. Bei seiner Erläuterung möchte ich mich auf die folgenden Punkte beschränken, die auch im Mittelpunkt der Beratungen des Vermittlungsausschusses gestanden haben.
    Erstens zu der Frage der Arbeitsgemeinschaften und der Beauftragung eines Verbandes von Leistungsträgern. Bundestag und Bundesrat sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob das Sozialgesetzbuch eine ausdrückliche Regelung über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Leistungsträgern enthalten sollte und ob ein Leistungsträger berechtigt sein sollte, seinen Verband mit der Wahrnehmung ihm obliegender Aufgaben zu beauftragen. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bleibt es dabei, daß Leistungsträger auch ihre Verbände beauftragen können, wohingegen sich eine ausdrückliche Regelung der Bildung von Arbeitsgemeinschaften auf solche im Bereich der Rehabilitation beschränken soll. Damit wird eine konkrete Regelung im Gesetz nur für die auf diesem Gebiet tätigen Arbeitsgemeinschaften getroffen. Das Recht zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften auf anderen Gebieten wird hierdurch nicht berührt. Es gibt auf den verschiedensten Gebieten seit Jahren Arbeitsgemeinschaften, die auch ohne eine ausdrückliche Regelung in einem Gesetz gebildet worden sind. Diese Möglichkeit soll durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt werden.
    Zweitens zum Taschengeld für Heimbewohner. Ein weiterer Differenzpunkt zwischen Bundestag und Bundesrat ist, in welcher Weise die im zweiten Haushaltsstrukturgesetz getroffene Taschengeldregelung für Heimbewohner korrigiert werden soll.
    Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6729
    Staatsminister Schmidhuber (Bayern)

    Der Bundestag wollte das Taschengeld bundeseinheitlich im Gesetz auf 120 DM festsetzen und einer Dynamisierung unterwerfen, während es der Bundesrat bei der Festsetzung durch die oberste Landesbehörde belassen wollte. Der Höchstbetrag des Zusatztaschengeldes sollte nach der Regelung des Deutschen Bundestages auf 8 % des Regelsatzes, nach den Vorstellungen des Bundesrats auf 20 % des Regelsatzes festgesetzt werden.
    Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen einen mittleren Weg vor. Das Taschengeld soll mindestens 30 v. H. des Eckregelsatzes betragen, d. h. bei einem derzeitigen Eckregelsatz von 345 DM beträgt das Taschengeld mindestens 103,50 DM. Das liegt unterhalb des vom Deutschen Bundestag vorgesehenen Taschengeldes von DM 120, aber über, zum Teil erheblich über den augenblicklichen Taschengeldbeträgen in den Ländern. Durch die Ausgestaltung als Mindestregelung ist es möglich, daß die Sozialhilfeträger das Taschengeld auch auf einem höheren Niveau als 30 v. H. des Regelsatzes festsetzen.
    Die Höchstgrenze für das Zusatztaschengeld soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht auf 8 v. H., wie der Deutsche Bundestag das wollte, und auch nicht auf 20 v. H., wie der Bundesrat das anstrebte, sondern auf 15 v. H. des Regelsatzes festgesetzt werden. Bei einem Regelsatz von 345 DM entspräche das einem Betrag von 51,75 DM statt 27,60 DM wie nach dem Vorschlag des Deutschen Bundestags und 69 DM wie nach dem Vorschlag des Bundesrats. Mit dem Vorschlag, das Zusatztaschengeld zu verbessern, sollen die Bemühungen der Heimbewohner um eine eigene Lebensvorsorge mehr gewürdigt werden.
    Die neuen Regelungen zum Taschengeld, das künftig Barbetrag heißen soll, sollen am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten, d. h. bei Verkündung im Monat Oktober am 1. Dezember 1982.
    Drittens: Kostenbeitrag der Eltern behinderter Kinder in Heimen. Das war der zweite Punkt, den der Deutsche Bundestag korrigiert hat, nachdem die Regelung des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes in der Öffentlichkeit auf Ablehnung gestoßen war. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, es bei der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelung, nämlich der Rückkehr zum Recht vor Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes zu belassen, aber zugleich die Länder zu ermächtigen, Näheres über die Bemessung der beim häuslichen Unterhalt ersparten Aufwendungen zu bestimmen. Damit soll nach den Vorstellungen des Vermittlungausschusses erreicht werden, daß die Bemessung nach allen persönlichen Verhältnissen differenziert werden kann, ohne daß es im Einzelfall einer Offenbarung dieser Verhältnisse bedarf.
    Viertens: Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld. Nicht einig waren sich der Deutsche Bundestag und der Bundesrat über den Umfang der Anrechnung der Blindenhilfe auf das aus anderen Gründen gewährte Pflegegeld. Während der Bundestag eine Anrechnung nur zur Häfte vorsah, wollte der Bundesrat das Blindengeld in Stufen — bis zum 31. Dezember 1983 mit 50 v. H., im Jahre 1984
    mit 75 v. H. und vom 1. Januar 1985 an in voller Höhe — angerechnet wissen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, das Blindengeld bis zum 31. Dezember 1983 mit 25 v. H., im Jahre 1984 mit 50 v. H. und vom 1. Januar 1985 an mit 70 v. H. anzurechnen. Der Vermittlungsausschuß ging bei diesem Vorschlag allerdings davon aus, daß die Gesamtproblematik des Pflegegeldes bei Mehrfachbehinderungen einer gesetzlichen Neuregelung bedarf.
    Fünftens: Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung. Umstritten ist schließlich die Frage, wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, bei der Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung besteht, und ob eine entsprechende Regelung gemäß dem geltenden Recht bis zum 31. Dezember 1984 befristet bleiben soll oder nicht. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen folgende Regelung vor. Bis zum 31. Dezember 1984 soll eine geringfügige Beschäftigung dann vorliegen, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig 390 DM im Monat, bei höherem Arbeitsentgelt ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt. Ab 1. Januar 1985 soll eine geringfügige Beschäftigung dann vorliegen, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 im Vierten Abschnitt des Sozialgesetzbuchs), bei höheren Arbeitsentgelten ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt.
    Damit soll die Befristung bis zum 31. Dezember 1984 entfallen. Die Auswirkungen einer Festschreibung der Freigrenze auf 390 DM sollen dagegen bis zum 31. Dezember 1984 weiter bestehen.
    Neben diesen politisch besonders bedeutsamen Änderungen schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß eine Neuformulierung der Auskunftspflicht von Ärzten gegenüber einem Leistungsträger, eine Regelung über die Verpflichtung von Behörden zur Mitteilung bestimmter, ausländerrechtlich erheblicher Tatbestände an die Ausländerbehörde und eine klarstellende Ergänzung der Bestimmung über die Erstattungspflicht vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger vor.
    Die Beschränkung der Gewährung von Kinderkuren durch die Rentenversicherungsträger auf den Betrag des Jahres 1981, die der Bundesrat beseitigt wissen wollte, soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses aufrechterhalten bleiben. Es soll also bei der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelung verbleiben.
    Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die von ihm vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, diesen Vorschlägen zuzustimmen.

    (Beifall)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zur Abgabe einer Erklärung wünscht das Wort der Herr Abgeordnete Dolata.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Dolata


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion



    Dolata
    möchte ich folgende Erklärung abgeben. Dabei beziehe ich mich auf den Abschnitt der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses, der den sozialrechtlichen Teil betrifft.
    Hier handelt es sich, wie wir gehört haben, um die Zusammenarbeit der Leistungsträger und die Beziehungen zu Dritten, um das Taschengeld — jetzt „Barbetrag an Heimbewohner" genannt —, um die Kostenbeteiligung bei der Heimunterbringung behinderter Kinder, um die Anrechnung des Blindengelds auf das Pflegegeld und um die Regelung der Versicherungsfreigrenze.
    Die massiven Proteste der Betroffenen, zu denen es seit Herbst vorigen Jahres gekommen war, nachdem sich Bundestag und Bundesrat auf Änderungen im Sozialhilferecht geeinigt hatten, die auf spürbare finanzielle Einbußen hinausliefen, sind uns allen bekannt. Wir halten es für verfehlt, jetzt, da eine Lösung greifbar nah erscheint, die Schuldzuweisungen zu wiederholen, die im letzten Frühjahr zu diesem Thema zu hören waren.
    Allerdings sei der Hinweis erlaubt, daß die CDU/ CSU nicht für die Verzögerung verantwortlich ist, die zwischenzeitlich dadurch eingetreten ist, daß meine Fraktion bereits im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, mit dem der alte Rechtszustand wiederhergestellt werden sollte, die Koalition sich vor der Sommerpause aber leider nicht dazu aufraffen konnte, diese Anregungen schon damals in die Tat umzusetzen. Dann wären den Sozialhilfeempfängern wenigstens diese Verzögerungen erspart geblieben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Unter verfassungspolitischen Gesichtspunkten muß es ohnehin als bedenklich angesehen werden, daß es bei den Regierungsparteien zur Praxis geworden zu sein scheint, umstrittene Themen im Vermittlungsausschuß lösen zu wollen,

    (lebhafte Zurufe von der SPD)

    statt sie im üblichen Gesetzgebungsverfahren hier im Hause zu regeln.
    Wie gesagt: heute keine Geschichtsforschung mehr und keine Schuldzuweisung, es sei denn, man bekennt seine eigene Mitverantwortung.

    (Zurufe von der SPD)

    Jedenfalls sind wir sozusagen nach 14monatiger parlamentarischer Irrfahrt am Status quo angekommen.
    Unser Gesamtverhalten ist kein Ruhmesblatt. Das Kopfschütteln unserer Mitbürger und die Proteste der Betroffenen haben wir uns zu Recht eingehandelt. Wir alle haben uns aber jetzt zwar spät, aber noch nicht zu spät, wohl an bestimmte Tugenden erinnert, die auch Politiker haben sollten, nämlich zuhören, entscheiden, begründen und dann dazu stehen. Wir haben zugehört, was man uns seit Herbst vergangenen Jahres um den Kopf gehauen hat, wir werden heute mit guten Gründen entscheiden, und wir werden dann hoffentlich alle zu dieser Entscheidung stehen.
    Die Korrekturen an den Beschlüssen zum 2. Haushaltsstrukturgesetz, die das Sozialgesetzbuch betreffen, sind Kompromisse, denen wir alle zustimmen könnten und sollten. Da ist als erstes die Korrektur am Taschengeld für Heimbewohner, das, wie gesagt, jetzt nicht mehr Taschengeld heißt, sondern als Barbetrag deklariert wird, d. h. die Überlassung eines Betrages in bar zur persönlichen Verfügung. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang übrigens, daß die Fraktionen von SPD und FDP dem Vermittlungsausschuß einen Vorschlag unterbreitet hatten, der Änderungen beim Grundbarbetrag für die Heimbewohner vorsah, obwohl dieser durch das Haushaltsstrukturgesetz überhaupt nicht geändert wurde, sondern lediglich die Höhe des zusätzlich gewährten Barbetrages.
    Also kann man künftig von 30 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes nach dem BSHG ausgehen. Das sind 103 DM monatlich. Trägt allerdings der Hilfeempfänger einen Teil der Kosten des Aufenthalts in der Einrichtung selbst, so erhält er zusätzlich einen Barbetrag von 5%, maximal 15% des Eckregelsatzes der Sozialhilfe. Das wären 51,75 DM. Für Hilfeempfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, setzen die zuständigen Landesbehörden für die in ihrem Bereich vorhandenen Einrichtungen die Höhe des Barbetrages fest.
    Die CDU/CSU-Fraktion wird also den im Vermittlungsausschuß erzielten Kompromiß über Höhe und Berechnungsweise akzeptieren; denn er kommt den Vorschlägen, die die CDU/CSU im Vermittlungsausschuß gemacht hat, sehr nahe und ist darüber hinaus um etwa 20 bis 30 Millionen DM kostengünstiger als die von SPD und FDP mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossene Korrektur damals. SPD und FDP hatten eine bundeseinheitliche Barleistung von 120 DM bevorzugt, doch glücklicherweise hat der Vermittlungsausschuß unseren Vorschlag angenommen, daß die Grundbarleistung von den Ländern nach dem Bedarf des Empfängers bemessen wird. Der Geldwertschwund wird übrigens durch die Anbindung der Grundbarleistung an den Sozialhilferegelsatz wohl in etwa ausgeglichen werden können.
    Auch der Kompromiß des Vermittlungsausschusses zur Zusatzbarleistung entspricht dem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Diese Vorschriften ermöglichen übrigens auch eine stärkere Berücksichtigung der Eigenleistung der Heimbewohner und finden gerade auch deshalb unsere Zustimmung.
    Nun zur zweiten Korrektur bei der Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung behinderter Kinder in einer Vollzeitfördereinrichtung. Ursprünglich waren die häuslichen Ersparnisse mit 150 bis 300 DM anzusetzen. Nach dem 2. Haushaltsstrukturgesetz sollten die Kosten der Lebenshaltung und eventuell vorhandene Vermögen angesetzt werden, was eine Eigenbeteiligung von bis zu 850 DM monatlich ausmachen konnte. Wir im Bundestag wollten die Wiederherstellung des alten Zustandes. Der Bundesrat wollte, wie wir gehört haben, bis zur Höhe des doppelten Eckregelsatzes gehen, d. h. bis 690 DM, und dafür den Grundbetrag der Einkommensgrenze verdoppeln. Wenn wir nachher das beschließen, was der Vermittlungsausschuß vorschlägt, haben wir die Wiederherstellung des alten Zustandes. Dabei ist es
    Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6731
    Dolata
    nur folgerichtig, daß die Bemessung der häuslichen Ersparnisse durch die zuständigen Landesbehörden vorgenommen wird; denn bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten wird ja stets der klassische Warenkorb zitiert, und der wird nun einmal in den verschiedenen Landesteilen mit unterschiedlichen Preisen verkauft und eingekauft.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Völlig richtig!)

    Dabei können dann die Landesbehörden auch gleich die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der Betroffenen in ihren jeweiligen Ländern mitberücksichtigen. Die häuslichen Ersparnisse eines Fabrikarbeiters z. B. sind eben anders zu bemessen als die eines Direktors in irgendeinem Unternehmen.
    Nun zur dritten Korrektur, zur Korrektur bei der Anrechnung des sogenannten Blindengeldes auf das Pflegegeld: Nach dem 2. Haushaltsstrukturgesetz war eine volle Anrechnung vorzunehmen. Wir im Bundestag wollten eine 50%ige Anrechnung, der Bundesrat wollte eine stufenweise Anrechnung, ab 1. Januar 1985 dann die volle Anrechnung. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, stimmen dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Das heißt, bis zum 31. Dezember 1983 werden 25 % angerechnet, bis 31. Dezember 1984 werden 50 % angerechnet, und vom 1. Januar 1985 an werden 70 % angerechnet. Meine Fraktion erwartet allerdings — das möchten wir hier an dieser Stelle ganz besonders betonen —, daß noch eine Regelung für Mehrfachbehinderte erreicht wird. Denn die Mehrfachbetroffenen sollten nun wahrlich nicht mehrfach belastet werden.
    Zum Schluß noch zwei Bemerkungen zu den Kompromißlösungen bei den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
    Erstens. Hinsichtlich der Frage der Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Leistungsträgern wurde nunmehr eine, wie wir meinen, annehmbare Lösung gefunden.
    Zweitens. Die Korrektur der Sozialversicherungsfreigrenze, wie wir sie soeben in der Berichterstattung des Kollegen aus dem Bundesrat dargelegt bekommen haben, kommt nach unserer Auffassung dem mittelständischen Bereich insoweit besonders zugute, als zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf diese Weise vermieden werden kann. Die nach harten Verhandlungen im Vermittlungsausschuß gefundenen Kompromisse bieten, wie gesagt, Lösungen, die von uns allen getragen werden sollen.
    Meine Fraktion stimmt diesen Vorschlägen daher zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)