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    Plenarprotokoll 9/110 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 110. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Wirtschaftsausschusses des finnischen Reichstages 6733 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorlage neuer Haushaltsentwürfe — Drucksache 9/1933 (neu) — Dr. Häfele CDU/CSU 6715 B Walther SPD 6717 C Gärtner FDP 6720 B Lahnstein, Bundesminister BMF . . . 6721 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Mietrechtsänderungsgesetz 1982 — Drucksache 9/1941 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/1942 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1943 — Kleinert FDP 6723 D Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6724 B Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6724 C Gnädinger SPD 6725 D Gattermann FDP 6726 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sozialgesetzbuch — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — Drucksache 9/1944 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 6728 C Dolata CDU/CSU 6729 D Heyenn SPD 6731 B Eimer (Fürth) FDP 6733 C Fragestunde — Drucksache 9/1948 vom 3. September 1982 — Nutzen des Erdgas-Röhren-Geschäfts mit der Sowjetunion angesichts einer billigeren Gasversorgung aus westlichen Ländern MdlAnfr 3 03.09.82 Drs 09/1948 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6693 B, D, 6694A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 6693 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Studie des US-Außenministeriums über die Führbarkeit eines Atomkrieges und seine Auswirkungen auf Westeuropa MdlAnfr 10, 11 03.09.82 Drs 09/1948 Catenhusen SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6694 B,C,D ZusFr Catenhusen SPD 6694 B, C Reduzierung der Regelungsbefugnisse der Bundespost im Fernmeldewesen nach angelsächsischem Vorbild, insbesondere bei Endgeräten und Benutzersystemen MdlAnfr 14, 15 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Elias BMP 6695A,D, 6696 A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . 6695D, 6696A,B ZusFr Börnsen SPD 6696C, D Aktivitäten des amerikanischen Rechtsextremisten Gary Lauck in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 25, 26 03.09.82 Drs 09/1948 Duve SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 6697 A, C, D ZusFr Duve SPD 6697 B,C,D Zahl der nach dem 13. Dezember 1981 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen polnischen Staatsbürger MdlAnfr 31 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 6698 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6698 B Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Steuervorteile von Beziehern hoher Einkommen MdlAnfr 36 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Huonker BMF 6698D, 6699 B,C,D ZusFr Dr. Spöri SPD 6699 B ZusFr Conradi SPD 6699 C ZusFr Cronenberg FDP 6699 D Anerkennung der Gemeinnützigkeit der „Truppenkameradschaft des 1. Panzercorps der Waffen-SS, Leibstandarte Adolf Hitler" MdlAnfr 35 03.09.82 Drs 09/1948 Lambinus SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6700 B,C,D, 6701 A, B, C ZusFr Lambinus SPD 6700B,C ZusFr Conradi SPD 6700 D ZusFr Dr. Spöri SPD 6701A ZusFr Waltemathe SPD 6701 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 6701 B Wirksamkeit von Maßnahmen zur Einschränkung ungerechtfertigt hoher Steuervorteile MdlAnfr 37 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Huonker BMF . 6701 C, D, 6702 A ZusFr Dr. Spöri SPD 6701D, 6702A Berücksichtigung der Kritik von NRW-Finanzminister Dr. Posser an Fehlentwicklungen bei der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen im Bundeshaushalt 1983 MdlAnfr 38, 39 03.09.82 Drs 09/1948 Gobrecht SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . . 6702 B, D, 6703 A, B, C, D, 6704A ZusFr Gobrecht SPD 6702 C, D, 6703 D ZusFr Conradi SPD 6703 A ZusFr Leuschner SPD 6703 B ZusFr Waltemathe SPD 6703 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 6703 C ZusFr Dr. Spöri SPD 6704 A Vorschläge von NRW-Finanzminister Dr Posser zur Bekämpfung ungerechtfertigter Steuervorteile; Auslaufen derartiger Steuervorteile in den nächsten Jahren MdlAnfr 40, 41 03.09.82 Drs 09/1948 Poß SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . 6704 B,C Einschränkung ungerechtfertigter Steuervorteile, Haltung des Bundesrats MdlAnfr 42, 43 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Mertens (Bottrop) SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . 6704D, 6705A Umfang der Steuersubventionen; Berücksichtigung beim Subventionsabbau MdlAnfr 44, 45 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Struck SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6705 B,C,D, 6706 A, B, D, 6707 A ZusFr Dr. Struck SPD 6705 B, C, 6706 C ZusFr Conradi SPD 6705C, 6706 D ZusFr Waltemathe SPD 6705 D ZusFr Schlatter SPD 6706 A ZusFr Dr. Spöri SPD 6706 B ZusFr Leuschner SPD 6707 A ZusFr Lennartz SPD 6707 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 III Einkommensteuerliche Behandlung von Werbungskosten und Miet- und Pachtverlusten beim Bauherrenmodell MdlAnfr 46, 47 03.09.82 Drs 09/1948 Schlatter SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . 6707 B, C, D, 6708 A, B, C, D, 6709 B ZusFr Schlatter SPD 6707B, C ZusFr Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU 6707 D, 6709 A ZusFr Roth SPD 6708 A ZusFr Conradi SPD 6708 B ZusFr Lennartz SPD 6708 C ZusFr Urbaniak SPD 6709 B Wirkung des Wegfalls der Steuererleichterungen bei Veräußerung bestimmter Betriebe und Beteiligungen, insbesondere für Verlustzuweisungsgesellschaften; Einschränkung der Steuerbegünstigungen nach dem Auslandsinvestitionsgesetz MdlAnfr 48, 49 03.09.82 Drs 09/1948 Lennartz SPD Antw PStSekr Huonker BMF . . . . 6709C,D ZusFr Lennartz SPD 6709 D Deckung des Personalbedarfs der Arbeitsverwaltung MdlAnfr 50, 51 03.09.82 Drs 09/1948 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . 6710 A, C, D, 6711A,B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 6710 C, D, 6711A ZusFr Peter (Kassel) SPD 6711A ZusFr Urbaniak SPD 6711A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6711 B Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags ab 1983 für Empfänger landwirtschaftlicher Altershilfe MdlAnfr 52, 53 03.09.82 Drs 09/1948 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . . . . 6711C, 6712A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 6712A Umfang der 1982 auf Grund von Zusagen gegenüber ausländischen Regierungen erteilten Arbeitserlaubnisse; flexiblere Vermittlung von Arbeitskräften aus Gebieten mit hoher in Gebiete mit geringerer Arbeitslosigkeit MdlAnfr 54, 55 03.09.82 Drs 09/1948 Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . 6712B, 6713 A, B, C, D ZusFr Austermann CDU/CSU . . . . 6713 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 6713 B ZusFr Urbaniak SPD 6713C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 6713C Kostenentwicklung im Bereich der Kuren seit den Gesetzesänderungen vom 1. Januar 1982 und personelle Auswirkungen in Kurheimen MdlAnfr 56, 57 03.09.82 Drs 09/1948 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Egert BMA . . . 6713D, 6714 C, D, 6715A,B ZusFr Peter (Kassel) SPD 6714 B, C, D ZusFr Merker FDP 6715A Nächste Sitzung 6734 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6735* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6735* B Anlage 3 Zusammenlegung kleinerer Bahnpolizeiwachen und deren Auswirkung, insbesondere für Bebra und das Zonenrandgebiet MdlAnfr 5, 6 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6737* C Anlage 4 Pläne der US-Regierung hinsichtlich der Führbarkeit eines Atomkrieges MdlAnfr 9 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6737* D Anlage 5 Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen für Mädchen, Ausländer und Behinderte durch den Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen; Übernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerkerinnen durch die Bundespost im Rahmen des Modellversuchs „Mädchen in gewerblichtechnischen Ausbildungsberufen" MdlAnfr 16, 17 03.09.82 Drs 09/1948 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 6737* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Anlage 6 Vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme eines ausschließlich im Wintersemester beginnenden technischen Studiums in Bayern MdlAnfr 12, 13 03.09.82 Drs 09/1948 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6738* A Anlage 7 Vorlage eines Berichtes der ExpertenKommission zur Lohnfortzahlung MdlAnfr 27, 28 03.09.82 Drs 09/1948 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6738* C Anlage 8 Zahl der Einstellungen von Anwärtern für den öffentlichen Dienst nach Kürzung der Anwärterbezüge MdlAnfr 29, 30 03.09.82 Drs 09/1948 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6738* D Deutscher Bundestag -2 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6693 110. Sitzung Bonn, den 8. September 1982 Beginn: 12.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6735* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 10.9. Dr. Ahrens ** 10.9. Dr. Bardens ** 10.9. Büchner (Speyer) ** 10.9. Dr. Dregger 10.9. Eigen 8.9. Hauck 10.9. Hoppe 10.9. Kroll-Schlüter 8. 9. Müller (Bayreuth) 10.9. Müller (Remscheid) 8. 9. Pensky ** 10.9. Rentrop 8. 9. Rösch 10.9. Dr. Schachtschabel 10.9. Schlatter 8. 9. Schulte (Unna) ** 10.9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 10.9. Stöckl 10.9. Dr. Unland ** 10.9. Vogel (Ennepetal) 8. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Juli 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz — AsylVfG) Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Oktober 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) In seiner Sitzung am 2. Juli 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Mietrechtsänderungsgesetz 1982 (MietRÄndG 1982) Gesetz über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz — MSpG —) Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als Drucksachen 9/1824 und 9/1823 verteilt. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983 — TeilhauptG 1983) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1822 verteilt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 8. Juli 1982 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zu dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983 — TeilhauptG 1983) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1841 verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Abschaffung des Zündwarenmonopols Zweites Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes, des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland Drittes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982) Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: A) Zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982: Der Bundesrat bedauert, daß eine ordnungsgemäße Beratung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1982 im Bundesrat nicht möglich war. Obwohl der Gesetzentwurf bei der Beratung im Bundesrat im ersten Durchgang durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur „Gemeinschaftsinitiative" bereits überholt war, hat die Bundesregierung es nicht für notwendig erachtet, ihren Gesetzentwurf zu überarbeiten und dem Bundesrat erneut zuzuleiten. Sie hat vielmehr die weitgehenden Änderungen des Entwurfs erst im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages betrieben und damit ein verfassungspolitisch bedenkliches Verfahren gewählt. Der Bundesrat bedauert ferner, daß im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 abweichend von der bisherigen Praxis die Fördermittel für Unternehmen der Vertriebenen nicht gesondert ausgewiesen sind. Im Jahr 1981 wurden 63,6 Mio. DM ERP-Darlehen für Unternehmen der Vertriebenen gewährt. Auch im Jahr 1982 ist mit einer entsprechenden Nachfrage der Unternehmen der Vertriebenen zu rechnen. Die Bundesregierung wird gebeten, in Zukunft die Fördermittel für Vertriebene wieder gesondert auszuweisen. B) Zum Vierten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes: Der Bundesrat stellt fest, daß die in Artikel 1 Nr. 55 (§ 58 Abs. 3 letzter Satz) enthaltene Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung durch Artikel 75 GG nicht gedeckt ist, weil die Voraussetzungen des Artikels 72 GG nicht vorliegen. Die Festlegung der fachlichen Anforderungen an die bei den zuständigen Behörden in jedem Land zu beschäftigenden Prüfer (Weinkontrolleure) ist Sache des Laufbahnrechts der Länder, bei privatrechtlich Beschäftigten Sache der Personalhoheit der einzelnen öffentlichen Arbeitgeber. 6736* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Das Risiko voneinander abweichender Regelungen bei Weinkontrolleuren rechtfertigt jedenfalls nicht eine Regelungskompetenz des Bundes. Mit Rücksicht auf den vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. September 1982 sowie im Hinblick auf die Dringlichkeit der Verabschiedung verzichtet der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer Streichung der Verordnungsermächtigung in § 58 Abs. 3 letzter Satz. Der Bundesrat will sein Anliegen bei der nächsten Novellierung des Weingesetzes erneut aufgreifen. Im übrigen würde der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung seine Zustimmung versagen. In seiner Sitzung am 16. Juli 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, zu dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1859 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Elfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 9/1642) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über das Realsplitting (Drucksache 9/1772) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung vom 10. Februar 1981 (Drucksache 9/165) — (Drucksache 9/1816) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Forschung und Technologie Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1982 (Drucksache 9/1819) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Stiftung (Drucksache 9/1817) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Maßnahmen im Anschluß an die Debatte des Europäischen Parlaments über den Hunger in der Welt, zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Hungers in der Welt sowie zu den zu diesem Thema eingereichten Entschließungsanträgen (Drucksache 9/1830) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Küstencharta (Drucksache 9/1831) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der europäischen Eisen- und Stahlindustrie (Drucksache 9/1832) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Entschließung des Europäischen Parlaments zu den während der belgischen Präsidentschaft im Funktionieren des europäischen Binnenmarktes erzielten Fortschritten (Drucksache 9/1833) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbesserung des europäischen Flugsicherungssystems (Drucksache 9/1834) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zum Mandat vom 30. Mai 1980 (Drucksache 9/1835) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bardepot für italienische Einfuhren (Drucksache 9/1836) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Binnenwasserstraßen in Europa (Drucksache 9/1875) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Berichten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Engpässe und die in Betracht kommenden Möglichkeiten für einen Beitrag sowie über Unterstützung der Gemeinschaft für Infrastrukturvorhaben im Verkehr: Die Bewertung der „gemeinschaftlichen Bedeutung" bei der Entscheidungsfindung (Drucksache 9/1876) zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem symbolisch leer bleibenden Stuhl im Europäischen Parlament (Drucksache 9/1877) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Nichtaufhebbare Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 9/1840) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 (Nachtragshaushaltsgesetz 1982) hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juli 1982 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/1899) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 28. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der WEU vom 14. bis 17. Juni 1982 (Drucksache 9/1837) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung Bericht über die Sondersitzung der Nordatlantischen Versammlung am 31. Mai 1982 in Funchal/Madeira (Drucksache 9/1857) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Viertes Hauptgutachten der Monopolkommission 1980/1981 (Drucksache 9/1892) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 (Drucksache 9/1919) zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 (Gasölverbilligung Landwirtschaft) (Drucksache 9/1926) zuständig: Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostenunterdeckung im öffentlichen Personennahverkehr (Drucksache 9/1658) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über das Zusammenwirken finanzwirksamer wohnungspolitischer Instrumente (Drucksache 9/1708) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6737* zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Finanzausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/1938) überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 9. Dezember 1982 vorzulegen. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 24. Juni 1982 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1982 nebst Anlagenband und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1982 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Wirtschaftsplan und der Stellenplan liegen im Archiv zur Einsicht aus. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 20. Juli 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende, bereits verkündete EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangsoder Ausfuhrausgaben (Drucksache 9/1651 Nr. 11) Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 1. Juli 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende, bereits verkündete EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Richtlinie des Rates vom 3. März 1982 zur Änderung der Richtlinie 79/279/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse und der Richtlinie 80/390/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist (Drucksache 9/1416 Nr. 16) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 30. Juni 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur 5. Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Drucksache 9/1349 Nr. 2) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Drucksache 9/1272 Nr. 46) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebzehnten Änderung der Richtlinie 64/54/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 47) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/664/EWG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 48) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/664/EWG zur Festlegung der spezifischen Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxydierender Wirkung, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksache 9/1272 Nr. 49) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/1948 Fragen 5 und 6): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Überlegungen anstellt, kleinere Bahnpolizeiwachen zu größeren Einheiten zusammenzulegen, um die Effizienz des bahnpolizeilichen Einsatzes zu erhöhen? Ist von dieser Maßnahme auch die Bahnpolizeiwache des Eisenbahnknotenpunkts und Grenzbahnhofs Bebra betroffen, und welche negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in Bebra und im Zonenrandgebiet müssen befürchtet werden? Es trifft grundsätzlich zu, daß die Deutsche Bundesbahn eine Straffung der Organisation der Bahnpolizei anstrebt. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat allen Bundesbahndirektionen den Auftrag erteilt, das Netz der Bahnpolizeiwachen und Bahnpolizeiposten auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß bei den Untersuchungen die Bedeutung des Bahnhofs Bebra als Grenzbahnhof im Wechselverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn gewürdigt werden wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/1948 Frage 9): Sind der Bundesregierung Pläne in der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bekannt, die auf die Führbarkeit eines mehrmonatigen Atomkriegs und seine Gewinnbarkeit abzielen und die den Aufbau eines Kommunikationssystems vorsehen, das im Widerspruch zum SALT 1-Vertrag stünde? Solche Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1948 Fragen 16 und 17): Welchen Erfolg hatte die Absicht des Bundespostministeriums (Verfügung 323-9 B 6814-1 vom 23. Januar 1982), für 1982 zusätzliche Ausbildungsstellen für Mädchen, Ausländer und Behinderte zur Verfügung zu stellen, und wie vielen Bewerbern ist über die Quote hinaus ein Ausbildungsplatz angeboten worden? Inwieweit sichert die Deutsche Bundespost die Absichten der Modellversuche „Mädchen in gewerblich-technischen Ausbildungsberufe" durch die Übernahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkerinnen, und wie vielen dieser jungen Frauen ist eine ausbildungsgerechte Weiterbeschäftigung am Ort angeboten worden? 6738* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 Die Absicht des Bundespostministers, im Jahr 1982 zusätzliche Ausbildungsplätze für Mädchen, Ausländer und Schwerbehinderte zur Verfügung zu stellen, wurde erfolgreich realisiert. Es wurden in den Ausbildungsberufen zum Fernmeldehandwerker, zum Elektromechaniker sowie zum Kfz-Mechaniker insgesamt 59 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen und mit Bewerbern der o. g. Personengruppen besetzt. Im Rahmen der Modellversuche „Mädchen in gewerblich-technische Ausbildungsberufe", an denen sich die Deutsche Bundespost in Lübeck, Heusenstamm und Köln/Bonn beteiligt, werden 41 Mädchen ausgebildet. Allen weiblichen Auszubildenden für das Fernmeldehandwerk, die an den Modellversuchen teilnahmen, konnte bisher nach erfolgreich beendeter Ausbildung — soweit sie es wünschten — ein ausbildungsgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz erfolgt bei den Ausbildungsoder Nachbarämtern bzw. in 2 Fällen auf Wunsch der Betroffenen bei einem Amt in der Nähe ihres Wohnortes. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtigen, die in Bayern ein Studium an einer technischen Fachhochschule aufnehmen wollen, das nur im Wintersemester beginnt, und die deshalb eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr anstreben, die entsprechenden Anträge mit der Begründung abgelehnt werden, daß dieses Studium in anderen Bundesländern auch mit einem Sommersemester begonnen werden kann, und es als zumutbar angesehen wird, sich an einer solchen Hochschule um einen Studienplatz zu bemühen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine Änderung dieser Verfahrensweise herbeizuführen, weil in vielen Fällen nicht von den Wehrpflichtigen zu vertreten ist, daß sie verspätet einberufen werden und damit ihr beruflicher Ausbildungsbeginn nicht unerheblich verzögert wird, die Finanzierung des Studiums durch die eigene Familie oftmals nur gesichert ist, wenn der Betroffene für diese Zeit möglichst in unmittelbarer Nähe der häuslichen Gemeinschaft verbleiben kann bzw. durch die geschilderte Verfahrensweise die durch das Grundgesetz garantierte freie Wahl der Ausbildungsstätte eingeschränkt wird? Es trifft zu, daß Anträgen studierwilliger Soldaten auf vorzeitige Entlassung aus dem Grundwehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule mit ausschließlichem Studienbeginn zum Wintersemester dann nicht entsprochen werden kann, wenn das beabsichtigte Studium an Fachhochschulen anderer Bundesländer innerhalb einer zumutbaren kürzeren Wartezeit nach Entlassung aus dem Wehrdienst im Sommersemester aufgenommen werden kann, sofern nicht im persönlichen Bereich des Soldaten liegende weitere Umstände hinzutreten, die eine solche Verweisung als unzumutbar erscheinen lassen. Im Falle einer Zumutbarkeit muß es den Soldaten im vorrangigen Interesse an der vollen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht überlassen werden, sich unter Zurückstellung persönlicher Interessen zur Vermeidung eines über die Dauer des Grundwehrdienstes hinausgehenden unverhältnismäßig großen und für die beabsichtigte Berufsausbildung nicht nutzbaren Zeitverlustes um Studienzulassung an einer Fachhochschule auch eines anderen Bundeslandes zu bemühen, an der eine Studienaufnahme in vertretbarer Wartezeit im Sommersemester möglich ist. Dem Wehrpflichtigen bleibt es hierbei überlassen, gegebenenfalls eine längere Wartezeit in Kauf zu nehmen oder späterhin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einen Wechsel an die Fachhochschule seiner ursprünglichen Wahl anzustreben. Eine Änderung dieser Verfahrensweise ist nicht geboten. Sie entspricht der Rechtslage, insbesondere dem Gebot des Härteausgleichs durch Berücksichtigung besonderer persönlicher Härten infolge des Wehrdienstes nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz und ist von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 27 und 28): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den für März 1982 angekündigten Bericht der Expertenkommission zur Lohnfortzahlung bislang noch nicht vorgelegt? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr unverzüglich entweder den Gesamtbericht oder doch zumindest einen Zwischenbericht dem Parlament vorzulegen damit in dieser Frage auf der Grundlage der jüngsten Erkenntnisse im Parlament beraten und entschieden werden kann? Es liegt kein Auftrag des Parlaments an die Bundesregierung vor, einen Bericht zu Fragen der Lohnfortzahlung vorzulegen. Die Bundesregierung hat auch von sich aus keinen derartigen Bericht angekündigt. Es gibt dagegen einen regierungsinternen Prüfungsauftrag. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, daß die Prüfung zwischen den beteiligten Ressorts bisher noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1948 Fragen 29 und 30): Wie viele Anwärter des öffentlichen Dienstes sind vom Bund zusätzlich eingestellt worden, nachdem die Kürzung der Bezüge für Anwärter nach dem 2. Haushaltsstrukturgesetz zum 1. Januar 1982 wirksam geworden ist? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die vom Gesetzgeber erwarteten Konsequenzen aus der ab 1. Januar 1982 erfolgten Kürzung der Anwärterbezüge inzwischen gezogen worden sind? Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. September 1982 6739* Die Zahl der bisher im Jahr 1982 in den Bundesdienst eingestellten Beamtenanwärter liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine entsprechende Erhebung war auch im Hinblick auf den Inhalt der Frage nicht sinnvoll, weil in den noch verbleibenden Monaten des Jahres 1982 weitere Einstellungen vorgenommen werden können. Eine Aussage zu den personalwirtschaftlichen Konsequenzen aus der Kürzung der Anwärterbezüge läßt sich derzeit also nicht machen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Sollzahlen für Einstellungen zur Beamtenausbildung bedarfsbezogen ermittelt werden. Die für die Haushaltsjahre 1981 und 1982 vorgenommenen Planstellenkürzungen müssen sich deshalb auch bei der Zahl der Anwärter auswirken. Der bei den Anwärterbezügen auf Betreiben der Länder im Vermittlungsausschuß vorgenommene Eingriff bei den ab 1. Januar 1982 Eingestellten diente im übrigen nach der Auffassung des antragstellenden Bundesrates einer Neustrukturierung der grundsätzlich als zu hoch empfundenen Anwärterbezüge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Kollege Poß? — Nicht.
    Dann rufe ich die Frage 41 des Abgeordneten Poß auf:
    Welche Steuervorteile werden auf Grund von Übergangsregelungen in den nächsten Jahren automatisch auslaufen?
    Huonker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Poß, mit der Einführung des § 15a des Einkommensteuergesetzes, der für beschränkt haftende Unternehmer — zum Beispiel Kommanditisten — die Verrechnung von Verlustanteilen aus der Beteiligung mit positiven Einkünften grundsätzlich auf den Betrag der geleisteten Einlage beschränkt, sind Übergangsregelungen in diesem Bereich geschaffen worden. Das alte Recht gilt danach für Betriebe, die vor dem 11. Oktober 1979 eröffnet worden sind, sowie für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Berlin (West) bis 1984, für den sozialen Wohnungsbau sowie für die Seeschiffahrt bis 1989. Ich unterstelle, daß die Gründe für diese Übergangsfristen bekannt sind.
    Bei der Vermietung von Gebäuden haben die Bauherren nach derzeit geltendem Recht die Möglichkeit, gemäß § 9 des Umsatzsteuergesetzes — wir sprachen hier schon darüber — auf die für die Vermietung geltende Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten und sich damit die Berechtigung zum Abzug der auf den Baukosten ruhenden Vorsteuern zu verschaffen. Diese Gestaltungsmöglichkeit hat der Gesetzgeber im 2. Haushaltsstrukturgesetz bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden ausgeschlossen, und zwar für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1984 fertiggestellt werden.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine Zusatzfrage, Herr Kollege Poß? — Dann ist die Frage beantwortet.
Ich rufe die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) auf:
Welchen Fällen mißbräuchlicher Nutzung überhöhter Steuervorteile kann aus der Sicht der Bundesregierung gegenwärtig gesetzgeberisch nicht wirksam entgegengetreten werden?
Huonker, Parl. Staatssekretär: Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Mertens, ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage ebenso wie die Kollegen Dr. Spöri, Gobrecht und Poß darauf abzielen, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf die Bundesregierung sieht, um zu verhindern, daß durch die Ausnutzung gesetzlicher Vorschriften überhöhte Steuervorteile — insbesondere durch die Beteiligung an den hier mehrfach erwähnten Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften — entstehen. Ich muß hier nochmals auf den bereits mehrfach erwähnten, vom Bundesminister der Finanzen für das Bundeskabinett zu erstellenden Prüfungsbericht verweisen.
Die gesetzgeberischen Möglichkeiten werden geprüft. Wie ich schon sagte, können konkrete Ergebnisse noch nicht vorliegen. Ich muß deshalb erneut um Verständnis bitten, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Änderungsmöglichkeiten noch nicht andeuten kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Mertens? — Das ist nicht der Fall.



    Vizepräsident Dr. h. c. Leber
    Dann rufe ich die Frage 43 des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) auf:
    Welche gesetzgeberischen Einschränkungsversuche der Bundesregierung bei Steuervorteilen scheiterten bisher am Widerstand des Bundesrats?
    Huonker, Parl. Staatssekretär: Sehr geehrter Herr Kollege, auf den Widerstand des Bundesrates stieß in dem Bereich, den wir hier erörtern, der Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei Wohngebäuden, also die sogenannte Mehrwertsteueroption, eine Maßnahme, die besonders für Bauherrengemeinschaften von Bedeutung ist. Diese Maßnahme konnte erst nach einem Vermittlungsverfahren, das von der Bundesregierung beantragt wurde, nachdem der Bundesrat zunächst abgelehnt hatte, verwirklicht werden, und zwar in der Weise, daß der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung und dem Beschluß des Deutschen Bundestages um ein Jahr hinausgeschoben wurde.
    Die mögliche Tendenz des Bundesrates, steuerliche Vergünstigungen zu konservieren, zeigt sich übrigens in jüngster Zeit auch darin, daß der Bundesrat dem Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke nicht zugestimmt hat.
    Ob der Bundesrat, sehr geehrter Herr Kollege, der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Einschränkung der Verrechnung von Auslandsverlusten mit positiven Einkünften zustimmt, bleibt abzuwarten. Die eine oder andere Stimme — aus Bayern kommend —, die davon spricht, das gesamte Steuergesetz ausnahmslos abzulehnen, haben Sie sicherlich ebenso wie ich heute in der Zeitung lesen dürfen.