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ID0910508200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6315A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 20 Abs. 2 GO: Hansen fraktionslos 6315 B Dr. Jenninger CDU/CSU 6316 B Dr. Linde SPD 6316 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6317 A Präsident Stücklen 6317 C Absetzung der Punkte 5, 9 und 10 von der Tagesordnung 6317C, 6383 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1981 — Drucksachen 9/1406, 9/1695 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 6317 D Horn SPD 6320 A Popp FDP 6322 C Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6324 C Heistermann SPD 6327 C Dr Apel Bundesminister BMV g 6329 C Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 6332 B Möllemann FDP 6334 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 6337 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sterk-ken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksachen 9/1121, 9/1693 — Schäfer (Mainz) FDP 6342A, 6344 D Klein (München) CDU/CSU 6342 B Dr. Soell SPD 6343 C Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6346 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag — Drucksachen 9/1445, 9/1450, 9/1694 — Dr. Wulff CDU/CSU 6348 B Neumann (Bramsche) SPD 6349 B Möllemann FDP 6351 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6352 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit Dritter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 8/3570, 9/93, 9/1623 — Dr. Laufs CDU/CSU 6353 C Dr. Wernitz SPD 6355 B Dr. Hirsch FDP 6356 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 6358 A Zur Geschäftsordnung: Coppik fraktionslos 6359 B Schwarz CDU/CSU 6359 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte — Drucksache 9/1671 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6360 B Lennartz SPD 6362 B Frau Matthäus-Maier FDP 6364 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksachen 9/953, 9/1690 — Dr. Laufs CDU/CSU 6366 B Schäfer (Offenburg) SPD 6367 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6368 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erhaltung der nationalen Filmförderung — Drucksache 9/1727 — Broll CDU/CSU 6370 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 6371 B, 6381 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6382 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Oktober 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) — Drucksache 9/1443 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1692 — 6383A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vorschaltgesetzes zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1982 — Drucksache 9/1533 — 6383 B Beratung der Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1663 — 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein sektorielles Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen — konzertierte Aktion — (1982 bis 1986) — Drucksachen 9/961 Nr. 13,9/1655 —: 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines Verfahrens zur vorherigen Information und Konsultation im Steuerbereich — Drucksachen 9/1272 Nr. 41, 9/1652 — . 6383D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Begrenzung der Schallemissionen von Drehflügelflugzeugen — Drucksachen 9/1041 Nr. 16, 9/1677 — . 6383 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates 80/51/ EWG vom 20. Dezember 1979 zur Verringerung der Schallemissionen von Unterschall-Flugzeugen — Drucksachen 9/934 Nr. 27, 9/1678 — 6384 A Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Präsident Stücklen 6371 D Ansprache des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Ronald Reagan, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika 6372 D Nächste Sitzung 6384 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6385* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6385* B Anlage 3 Sperrung des Rheins nach der Havarie eines Containerschiffes bei Unkel sowie Verzicht auf den Einsatz von Bundeswehrspezialeinheiten bei der Bergung MdlAnfr 11 23.04.82 Drs 09/1591 Immer (Altenkirchen) SPD ErgSchrAntw PStSekr Mahne BMV auf ZusFr Peter (Kassel) SPD 6385* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 6315 105. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 9. 6. Dr. Ahrens * 9. 6. Brandt 9. 6. Conrad (Riegelsberg) 9. 6. Frau Dr. Däubler-Gmelin 9. 6. Dallmeyer 9. 6. Eimer (Fürth) 9. 6. Frau Dr. Engel 9. 6. Engelhard 9. 6. Ertl 9. 6. Ewen 9. 6. Frau Fuchs 9. 6. Dr. George 9. 6. Haar 9. 6. Hölscher 9. 6. Frau Huber 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Dr.-Ing. Laermann 9. 6. Lampersbach 9. 6. Dr. Langner 9. 6. Matthöfer 9. 6. Dr. Müller * 9. 6. Dr. Mitzscherling 9. 6. Niegel 9. 6. Frau Noth 9. 6. Dr. Osswald 9. 6. Rentrop 9. 6. Rohde 9. 6. Rosenthal 9. 6. Roth 9. 6. Schmidt (Kempten) 9. 6. Schmitt (Wiesbaden) 9. 6. Schröer (Mülheim) 9. 6. Schulte (Unna) * 9. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 9. 6. Dr. Ueberschär 9. 6. Wolfram (Recklinghausen) 9. 6. Wrede 9. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 28. Mai 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1705 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der nachstehenden Vorlage Kenntnis genommen hat: Vierter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 9/288) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 GO die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht über die bisherigen Aufwendungen und Auswirkungen des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (Drucksache 9/1670) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der bestehenden Gesamtvereinbarungen zwischen den Rehabilitationsträgern (Drucksache 9/1676) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Zentrums für Völkerfreundschaft und für die Förderung von Studien über den Widerstand gegen den Nazismus in Anogia, Kreta (Drucksache 9/1709) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1710) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des Drogenkonsums (Drucksache 9/1718) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Peter (Kassel) zur Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 11, 96. Sitzung, Seite 5782 B): 6386* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Auf die Zusatzfrage, ob im Rahmen der Bergungsarbeiten auch festgestellt worden ist, daß der Inhalt der Container in irgendeiner Form wasserempfindlich und damit umweltschädigend gewesen ist, hatte ich eine schriftliche Antwort zugesagt. Nach den Angaben, die die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Hinblick auf die Schiffahrtsbelange und die durchzuführenden Bergungsarbeiten unmittelbar nach dem Unfall von dem Belader erhalten hat, gab es keine Anhaltspunkte dafür, daß die Container gefährliche Güter enthielten. Danach konnte die Räumung der Container ohne Verzögerung aufgenommen werden. Inzwischen werden von den zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz die Angaben der Belader und die Fragen einer eventuellen Wassergefährdung oder Umweltschädigung durch Ladungsinhalte der Container eingehend überprüft. Diese Untersuchungen werden nach den mir zugegangenen Informationen nicht vor Ende Juni 1982 abgeschlossen sein. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen durch die Fachbehörden des Landes Rheinland-Pfalz gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß sich wassergefährdende Stoffe in den Containern befunden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuß des Bundestages hat dem Plenum zum Zweiten und Dritten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz eine insgesamt einstimmig angenommene Beschlußempfehlung unterbreitet. Die praktischen Erfahrungen bei der parlamentarischen Aufarbeitung der bisherigen Tätigkeitsberichte haben zu konkreten Empfehlungen an den Bundesdatenschutzbeauftragten für künftige Berichte geführt. Ich will daraus nur einige wesentliche Punkte herausgreifen.
    Erstens sollte in künftigen Berichten auf offengebliebene Fragen aus den Vorjahresberichten eingegangen und dargelegt werden, ob und inwieweit diese erledigt sind. Abgehakte Probleme sollten im Rahmen einer Bilanz zum Vorjahresbericht zusammenfaßt werden. Das brächte mehr Transparenz für alle, die mit den Berichten zu arbeiten haben.
    Ein zweiter Punkt. Es wird angeregt, in den folgenden Tätigkeitsberichten auch zur Frage des erforderlichen Kenntnisstandes sowie der Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung Stellung zu nehmen, die in datenschutzrelevanten Bereichen tätig sind. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Aspekt.
    Schließlich ein dritter Punkt. Die Bundesregierung sollte dem federführenden Innenausschuß und selbstverständlich auch den mitberatenden Ausschüssen zu Beanstandungen, Forderungen, Anregungen und divergierenden Rechtsauffassungen des Bundesbeauftragten, soweit ihnen nach Berichtsvorlage noch nicht Rechnung getragen worden ist oder auch an unterschiedlichen Rechtsauffassungen festgehalten werden soll, nach Berichtsvorlage eine umfassende, angemessene Stellungnahme zuleiten und darin ihre Haltung darlegen und begründen. Gerade die Erfahrungen, die wir bei der Beratung des Zweiten und Dritten Tätigkeitsberichtes durch die Parlamentsausschüsse gemacht haben, haben gezeigt, daß durch die hier vorgeschlagene Verfahrensweise ein koordiniertes und vor allem Mehrfach-Aufwand sparendes Vorgehen ermöglicht wird. Von einer Zuleitung an den Bundestag als Drucksache insgesamt sollte daher abgesehen werden; denn es kann nicht darum gehen, einen kompletten Gegenoder Alternativbericht der Bundesregierung zum jährlichen Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu präsentieren.
    Meine Damen und Herren, aus der Palette der bereichsspezifischen Anregungen und Feststellungen, in denen sich auch die Voten der zahlreichen mitberatenden Ausschüsse niedergeschlagen haben, seien hier nur drei Bereiche und Empfehlungen genannt: neue Medien, Datenschutz und wissenschaftliche Forschung und schließlich das immer brisante und aktuelle Kapitel öffentliche oder innere Sicherheit.
    Mit Koalitionsmehrheit wird in der Beschlußempfehlung bezüglich der neuen Medien an Bund und Länder appelliert, dafür Sorge zu tragen, daß die anlaufenden Erprobungen und die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften den Datenschutz von vornherein umfassend berücksichtigen. Der Datenschutz darf nach unserer Auffassung dem Einsatz neuer Technologien nicht nachhinken.
    Bekräftigt wird in der Beschlußempfehlung die Forderung nach einer umfassenden Regelung des Verhältnisses zwischen Datenschutz und wissenschaftlicher Forschung.
    Nun zum Kapitel öffentliche Sicherheit und Datenschutz. Hier hat Kollege Laufs schon zu Recht auf die einschlägige Passage in der Beschlußempfehlung hingewiesen. Ich darf sie hier wörtlich zitieren, weil der eine oder andere, der dieses Thema, das kontrovers behandelt wird, in der öffentlichen Diskussion und den Medien verfolgt, einen anderen Eindruck haben muß. Deshalb dieses Zitat:
    Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, daß die Regelungen des Datenschutzes nicht die Behörden von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben beeinträchtigten dürfen.
    Das ist eine im Grunde genommen selbstverständliche Aussage, die aber angesichts gewisser aktueller Kontroversen auf diesem Gebiet aus gegebenem Anlaß in Erinnerung gerufen werden muß.
    Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheit ist objektiv vorgegeben und läßt sich nicht leugnen und sollte auch nicht wegdiskutiert



    Dr. Wernitz
    werden. Aber niemand, der sein Amt und seine Aufgabe, wo immer er steht, ernst nimmt, sollte sich dazu hergeben, in dieser Frage Emotionen zu schüren und eine falsche und schädliche Konfrontation zwischen Sicherheit und Datenschutz provozieren. Es geht hier um Bürgerrechte, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen, sondern die miteinander verbunden bleiben müssen. Die Parole kann weder lauten, wie Generalbundesanwalt Rebmann offensichtlich meint, wenn man seine Veröffentlichungen originär zur Kenntnis nimmt — jedenfalls in den letzten Wochen —, Sicherheit gehe vor Datenschutz, noch darf — das füge ich hinzu — umgekehrt die Devise pauschaliert werden: Datenschutz vor Sicherheit.
    Lösbar bleibt die Aufgabe nur bei anhaltender Bereitschaft aller Beteiligten zum disziplinierten, rationalen, zur Differenzierung fähigen Dialog mit Augenmaß. Nich pauschal und ein für allemal läßt sich dies bewältigen, sondern immer nur von Fall zu Fall. In allen Einzelfällen dieses schwierigen komplexen Bereichs kommt es darauf an und geht es darum, tragfähige Antworten auf das Gebot des Grundgesetzes zu finden, nämlich effektive Sicherheit in möglichst klaren rechtlichen Grenzen, aber eben unter Einschluß des Datenschutzes, oder anders formuliert: der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers. Datenschutz ist Grundrechtsschutz.
    Es läuft einem kalt den Rücken herunter, wenn man die These liest oder hört „Sicherheit vor Datenschutz", angesichts der Möglichkeiten, die wir hier haben. Wer dies so will und bis in die letzte Konsequenz zu Ende denkt, kommt weit über „1984" hinaus. Ich glaube, darüber sollte in diesem Hause Klarheit bestehen.
    Die abschließende parlamentarische Behandlung des Zweiten und Dritten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Datenschutz bietet Anlaß und Gelegenheit, Professor Bull noch einmal für die vorgelegten Jahresberichte und die darin enthaltenen Materialien zu danken. Aus gegebenem Anlaß und auch in Richtung auf die Opposition sei daran erinnert: der Datenschutzbeauftragte handelt im Sinne des Gesetzes, wenn er die Handhabung der Datenschutzvorschriften durch die Bundesbehörden in seinen Tätigkeitsberichten ungeschminkt, kritisch und engagiert darstellt und würdigt. Mit der Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes kommt der Datenschutzbeauftragte einem von uns, und zwar von uns allen, vom Gesetzgeber gewollten Auftrag nach, die verschiedenen Bereiche der Bundesverwaltung mit der Meßlatte des Datenschutzrechtes zu kontrollieren und zu beraten sowie diese Tätigkeit gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu dokumentieren. Parlament und Öffentlichkeit müssen heute wie morgen die Gewißheit haben, daß in den Tätigkeitsberichten sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Datenschutzes aktuell präsentiert werden. Wir werden auch künftig alle offenen oder versteckten Versuche, die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages zu behindern, abwehren, von wem auch immer diese Versuche kommen mögen. In diesem Sinne hat der
    Bundesbeauftragte für den Datenschutz unsere volle Unterstützung.
    Wir werden auch, was den Vierten Tätigkeitsbericht angeht, in dessen intensiver Beratung wir stehen, sorgfältig unter Wahrung und Abwägung aller Positionen, die hier eingebracht werden, diese Beratung zu Ende führen. Ich hoffe, daß wir dann im Spätherbst dieses Jahres noch einmal eine intensive, gründliche Beratung zum Kapitel Sicherheit und Datenschutz, und zwar im Vorfeld gewissermaßen auch der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, führen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt der vorgelegten Beschlußempfehlung zum Zweiten und Dritten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zu.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es nicht unterlassen, es als eine liebenswürdige Aufmerksamkeit zu bezeichnen, daß unsere Debatte über moderne Technologie gleichzeitig mit der Demonstration moderner Geräte verschönt wird, wie wir sie heute hier zum ersten Mal sehen, und nicht nur solcher Geräte selbst, sondern auch ihrer Vereinbarkeit mit den Accessoires überkommener Wohnlichkeit.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Funktioniert das auch für Sie!)

    — Nein, ich habe hier eine bläuliche Mattscheibe vor den Augen, aber nur wenn ich zu den Seiten gucke. Nach vorn bietet sich wie immer das gewohnte Bild. Aber ich hoffe, das unsere Stenographen von ihrem mir verborgenen Standort aus in der Lage sein werden, Ihre Zwischenrufe in sachgerechter Weise aufzunehmen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Nicht nötig!)

    „Es ist nicht die Stunde", so heißt es immer, sich über irgend etwas aufzuregen. Die beiden Berichte, die wir hier behandeln, stammen aus dem Jahre 1979 und 1980. Sie enthalten eine Fülle von Hinweisen: von der zukünftigen Gesetzgebung über die Datenverarbeitung bis zur Steuerverwaltung und zum Bundesnachrichtendienst, vom Kreditwesen bis zur Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. Ich möchte dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz für diese umfangreiche Arbeit danken, ihm und seinen Mitarbeitern. Es ist eine eindrucksvolle Bilanz über den Umfang der Datenverarbeitung, die gleichzeitig zweierlei bewirkt. Erstens schärft sie unser Bewußtsein für die Unausweichlichkeit der EDV. Würde man sie abschaffen — aus welchen Gründen auch immer —, abschaffen wollen, würde man zweifellos ein Chaos anrichten. Aber diese umfangreiche Datenverarbeitung schärft gleichzeitig unseren Blick nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei den Anwendern für die Notwendigkeit eines wirksamen Datenschutzes.



    Dr. Hirsch
    Wenn der Generalbundesanwalt vorschlägt, die Jahresberichte des Bundesbeauftragten einzuschränken, dann muß man das in der Tat mit aller Entschiedenheit ablehnen, ebenso wie seinen merkwürdigen Vorschlag, erledigte Bemerkungen von allgemeiner Bedeutung erst gar nicht mitzuteilen, ob sie nun zum Sicherheitsbereich gehören oder wozu auch immer. Denn ich denke, daß ein Bericht über den Datenschutz in diesem Lande nicht eine Auflistung unerledigter Beanstandungen sein kann, sondern wir wollen etwas über die Wirklichkeit der Datenverarbeitung und über die Wirklichkeit des Datenschutzes sehen können. Wir möchten den Datenschutzbeauftragten ermuntern, in seinen Berichten in der bisherigen Weise fortzuführen.
    Der Datenschutz wird in zunehmendem Umfang diskutiert, auch streitig. Das hat angefangen mit den Bürgermeistern, die den Jubilaren unbedingt gratulieren wollten, sozusagen auf Teufel komm raus. Ob die Jubilare selber wollten, daß man ihnen gratuliert, oder nicht, spielte dabei nur eine sekundäre Rolle.
    Wir haben heftige Diskussionen mit der Opposition im Innenausschuß geführt. Den Herrn Generalbundesanwalt habe ich erwähnt. Der Landtag von Baden-Württemberg bemüht sich aus Leibeskräften darum, den Datenschutz zurückzuschneiden.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Die Mehrheit!)

    — Die Mehrheit dort, j a, das muß ich sagen. Die Noch-Mehrheit dort.

    (Zuruf)

    — Leider, Herr Kollege. Ich finde es sehr gut, daß Sie sagen: die Mehrheit dort; denn dies ist in der Tat kein Ruhmesblatt für die dortige Landtagsfraktion: daß sie sich bemüht, den Datenschutz zurückzuschneiden,

    (Zustimmung bei der SPD)

    um den wir hier damals, Anfang der 70er Jahre, gemeinsam gerungen haben und wo Sie sich in gar keiner Weise im Interesse am Individualschutz von anderen haben überbieten lassen. Nur muß man es durchhalten und darf nicht dann weiche Knie kriegen, wenn es anfängt, weh zu tun.
    Das ist in der Tat der Punkt: Wir hören Kritik von Interessierten und Interessenten; ich habe noch keine Kritik von einem Bürger darüber gehört, daß seine Daten zu viel geschützt würden. — Es ist wie beim Zahnarzt: Je heftiger die Reaktionen sind, desto näher kommt man offenbar an den Nerv.
    Um noch einmal auf Herrn Rebmann zurückzukommen und den Vorhalt, es seien heftige Vorwürfe, unangemessene Angriffe gegen die Sicherheitsbehörden erhoben worden: Das ist nicht zutreffend. Wenn man den Vierten Bericht liest, Herr Laufs, wird das deutlich. Ich will das zitieren. Der Datenschutzbeauftragte führt aus:
    Bei den im Berichtsjahr durchgeführten Prüfungen wurde nicht festgestellt, daß vorsätzlich personenbezogene Daten unzulässig verarbeitet wurden. Es gab jedoch eine erhebliche Anzahl von Fällen, in denen Behörden unzulässige
    Verarbeitungen für zulässig hielten und durchführten.
    Dieses Ergebnis hat der Datenschutzbeauftragte im Innenausschuß in eindrucksvoller Weise belegt.
    Ich denke, es gibt in Wirklichkeit keine Verunsicherung der Sicherheitsbehörden. Es hat auch bisher keinen Fall gegeben — jedenfalls ist uns keiner vorgetragen oder bekanntgeworden —, in dem durch den Datenschutz in der Tat ein Hindernis für den Erfolg der Arbeit der Sicherheitsbehörden eingetreten wäre.
    Es gibt manche, denen der Datenschutz lästig ist. Es ist häufig auch so, daß man manche lästigen Fragen unter Berufung auf den Datenschutz abwehrt; aber ich habe den Eindruck, daß der ganz überwiegende Teil der Behörden daran interessiert ist, wirksamen Datenschutz zu betreiben, und auch seine wirkliche Bedeutung erkennt — auch die Polizei. Es wird erkannt, daß der Datenschutz heute ein elementarer Bestandteil des Vertrauens des Bürgers in die Rechtsstaatlichkeit der Arbeit dieser Behörden ist, ein Vertrauen, das von großer Bedeutung ist und das wir schützen wollen, das wir dadurch schützen wollen, daß darauf geachtet wird, daß die Individualsphäre des Bürgers nicht mehr, als es notwendig ist, angetastet wird.
    Wenn man sich die Reizpunkte ansieht: Es gibt im Forschungsbereich, insbesondere im Bereich der statistischen Forschung Probleme, auch im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht. Die Frage der Gesundheitsregister muß uns hier beschäftigen, auch der Gesetzesvorschlag, den der hessische Datenschutzbeauftragte dazu gemacht hat. Der Bereich „Datenschutz und neue Medien" wird von wachsender Bedeutung sein. Zu erwähnen ist der Datenschutz im Bereich der Sozial- und Arbeitsverwaltung, in dem in der Tat gigantische Informationsmengen gesammelt werden. Alles das muß und wird uns in zunehmendem Maße beschäftigen; denn das Grundproblem ist unausweichlich: Die Datenverarbeitung hat nicht nur eine gewaltige Entwicklung genommen, sondern wird sie weiter nehmen. Sie kann nicht abgeschafft werden. Es ist wichtig, sie so zu gestalten, daß Mißbrauch wirksam verhindert wird. Ich glaube, daß sich manche Diskussionen um den Datenschutz — gerade vom Standpunkt konservativer Politiker her gesehen — daraus herleiten, daß man ein überkommenes Bild vom Staat und der Verwaltung erhalten will. Dahinter steht die Fiktion von der Einheit und der Allwissenheit der Verwaltung. Das wird ein großes Problem im Zusammenhang mit der Amtshilfe, über das wir im einzelnen sprechen werden, weil sich die überkommenen Strukturen der Amtshilfe unter dem Einfluß der modernen Technik verändern. Jeder, der sich mit Datenverarbeitung, mit On-line-Anschlüssen beschäftigt, weiß das.
    Ich hoffe, daß wir uns in absehbarer Zeit mit der notwendigen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschäftigen können. Wir werden die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und des Bundesinnenministers zum Schutz der persönlichen Daten



    Dr. Hirsch
    unterstützen, und wir werden der vorgelegten Beschlußempfehlung zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)