Rede:
ID0910105900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Fellner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6089 A Bestimmung des Abg. Dr. Bötsch zum ordentlichen Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 6089 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz) — Drucksachen 9/221, 9/875 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1649 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1630 — Dr. Bötsch CDU/CSU 6089 C Dr. Schöfberger SPD 6093 B Engelhard FDP 6097 A Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 6099 D Börner, Ministerpräsident des Landes Hessen 6102 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6104A Lummer, Senator des Landes Berlin . 6106A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 6108 B Baum, Bundesminister BMI 6112 B Fellner CDU/CSU 6115 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6117 D Dr. Hirsch FDP 6120 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 6122 B Coppik fraktionslos 6124A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Sommerzeit in den Jahren 1980 und 1981 — Drucksachen 9/1583, 9/1646 — . . . 6126C Nächste Sitzung 6126 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6127*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6127* B Anlage 3 Einleitung von Berufungsverfahren durch den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach erstinstanzlicher Anerkennung des Rechts auf Asyl MdlAnfr 48, 49 07.05.82 Drs 09/1631 Topmann SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 6127* D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 Anlage 4 Grund für den Kriegswaffenlieferstopp gegenüber Argentinien; Anwendung des Kriegswaffenkontrollgesetzes bei künftigen friedenstörenden Handlungen MdlAnfr 79 07.05.82 Drs 09/1631 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6128* B Anlage 5 Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinsichtlich der Waffenlieferungen an Argentinien; Beratung über Ausnahmegenehmigungen im Bundestag MdlAnfr 80, 81 07.05.82 Drs 09/1631 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6128* C Anlage 6 Umfang der noch nicht abgewickelten Waffengeschäfte mit Argentinien; Zahlungsfähigkeit Argentiniens MdlAnfr 83 07.05.82 Drs 09/1631 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129*A Anlage 7 Höhe des Strompreises aus Kernkraftwerken bei Einbeziehung der Aufwendungen zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie; Entwicklung des Anteils der privaten Haushalte am Stromverbrauch seit 1970 MdlAnfr 88, 89 07.05.82 Drs 09/1631 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129* B Anlage 8 Nutzung der Westkredite an Polen zur billigen Beschaffung westlicher Güter durch die Sowjetunion MdlAnfr 90, 91 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129*C Anlage 9 Wettbewerbsverzerrung durch spezielle Agrarkreditsysteme in einigen Bundesländern MdlAnfr 92 07.05.82 Drs 09/1631 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6130*A Anlage 10 Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über die Schließung von 100 000 Betrieben als einzige Alternative der Agrarpolitik; Koordinierung der Forschung der Bundesländer über die Ursachen des Tannensterbens MdlAnfr 93, 94 07.05.82 Drs 09/1631 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6130* B Anlage 11 Verbot von Fleischimporten aus Dänemark angesichts der dort herrschenden Maul-und Klauenseuche MdlAnfr 95, 96 07.05.82 Drs 09/1631 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6131*A Anlage 12 Verbot der Verwendung von Endrin und Lindan angesichts des Vogelsterbens am Bodensee MdlAnfr 97, 98 07.05.82 Drs 09/1631 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6131* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6089 101. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 5. Dr. van Aerssen * 14. 5. Bahr 14. 5. Böhm (Melsungen) ** 14. 5. Conrad (Riegelsberg) 14. 5. Dallmeyer 14. 5. Dr. Dregger 14. 5. Dr. Ehmke 14. 5. Dr. Ehrenberg 14. 5. Dr. Emmerlich 14. 5. Dr. Enders ** 14. 5. Francke (Hamburg) 14. 5. Frau Fuchs 14. 5. Gattermann 14. 5. Frau Geier 14. 5. Gerlach 14. 5. Glos 14. 5. Dr. Götz 14. 5. Handlos 14. 5. Frau Dr. Hellwig 14. 5. Herterich 14. 5. Frau Huber 14. 5. Ibrügger 14. 5. Dr. Kohl 14. 5. Dr. Kreile 14. 5. Frau Dr. Martiny 14. 5. Müller (Bayreuth) 14. 5. Neuhaus 14. 5. Neumann (Bramsche) 14. 5. Frau Dr. Neumeister 14. 5. Offergeld 14. 5. Dr. Pinger 14. 5. Dr. Rumpf 14. 5. Dr. Schneider 14. 5. Frau Schuchardt 14. 5. Dr. Solms 14. 5. Stockleben 14. 5. Voigt (Frankfurt) 14. 5. Dr. von Wartenberg 14. 5. Wehner 14. 5. Frau Dr. Wex 14. 5. Frau Dr. Wilms 14. 5. Frau Dr. Wisniewski 14. 5. Dr. Wörner 14. 5. Dr. Zumpfort 14. 5. Zywietz 14. 5. • für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1979 und 1980 (Drucksache 9/1589) zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1983 bis 1986 (Drucksache 9/1597) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bau eines Tunnels unter dem Ärmelkanal (Drucksache 9/1638) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 12. Mai 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine zweite Richtlinie des Rates zur Regelung der Sommerzeit (Drucksache 9/405 Nr. 25) Entwurf einer Richtlinie des Rates über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Verdienste der ständig und saisonal in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter (Drucksache 9/1041 Nr. 15) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 8. Mai 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) (Drucksache 9/1272 Nr. 45) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Topmann (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 48 und 49): Stimmt die Behauptung, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten grundsätzlich auf Formblatt Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eines Verwaltungsgerichts einlegt, wenn darin einem Asylbewerber das Recht auf Asyl zugestanden wird, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt, Asylverfahren beschleunigt abzuwickeln? Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Berufungsverfahrens, das der Bundesbeauftragte nach einem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsurteil anstrengt, und um welchen Zeitraum wird dadurch ein Asylverfahren verlängert? Zu Frage 48: Die Behauptung, der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten würde gegen jedes erstinstanzliche Urteil, mit dem einem Asylsuchenden das Asylrecht zuerkannt wird, grundsätzlich Berufung einlegen, trifft nicht zu. Die Dienststelle des Bundesbeauftragten ist schon aus personellen Gründen nicht in der Lage, jede Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Hauptaufgabe des Bundesbeauftragten liegt 6128* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 heute darin, im Rahmen seiner Beteiligung und ggf. durch Rechtsmitteleinlegung einem Auseinanderlaufen der Rechtsprechung der verschiedenen Verwaltungsgerichte entgegenzuwirken und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine obergerichtliche Klärung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung erfolgt auch die Berufungseinlegung. Die 1980 erfolgte Dezentralisierung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit hat allerdings eine Zunahme der Zahl der eingelegten Berufungen zur Folge. Zwar erfolgt die Berufungseinlegung — schon aus Gründen der Fristwahrung — überwiegend formularmäßig; die Berufungsbegründung erfolgt jedoch individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles. Zu Frage 49: Von den in den Jahren 1980 bis 1982 eingelegten Berufungen des Bundesbeauftragten wurden bisher 42 entschieden. In 40 Fällen wurde der Berufung des Bundesbeauftragten stattgegeben, lediglich in 2 Fällen wurde die Berufung zurückgewiesen. Der Zeitraum, um den sich ein Asylverfahren durch Einlegung der Berufung verlängert, ist unterschiedlich und hängt von der durchschnittlichen Dauer des Berufungsverfahrens bei den einzelnen Oberverwaltungsgerichten ab. Bei der hohen Erfolgsquote der Berufungen des Bundesbeauftragten kommt der Verfahrensverlängerung unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit der Entscheidung keine Bedeutung zu. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 79): Warum hat die Bundesregierung erst am 7. April 1982 einen Lieferstopp für Kriegswaffen, Munition und Rüstungsgüter verhängt, und ist gewährleistet, daß bei zukünftigen friedenstörenden Handlungen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverzüglich Anwendung finden kann? Argentinien hat am 2. April 1982 die Falkland-Inseln besetzt. Danach wurde unverzüglich geprüft, ob Ausfuhren anstehen, die Argentinien Waffen vermittelt hätten, die in dem Konflikt — mithin bei einer friedenstörenden Handlung — verwendet werden könnten. Der Bundesminister für Wirtschaft hat zudem — und zwar bereits am Montag, dem 5. April 1982 — das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Argentinien zu erteilen. Gleichzeitig wurde geprüft, welche weitergehenden Maßnahmen getroffen werden sollten. Diese Prüfung — auch in engem Kontakt mit Großbritannien und den übrigen EG- und Bündnispartnern — führte dann zu dem von Ihnen zitierten Beschluß der Bundesregierung vom 7. April 1982, der u. a. vorsieht, Waffenlieferungen an Argentinien zu verhindern. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde dann umgehend durch geeignete Maßnahmen wie Anweisungen an die Zollämter und Auflagen zu erteilten Genehmigungen sichergestellt, daß keine Waffenlieferungen nach Argentinien erfolgen. Die dargestellte Chronologie der einzelnen Maßnahmen macht deutlich, daß die Bundesregierung unverzüglich auf die Ereignisse im Südatlantik reagiert hat und dabei insbesondere auch den Erfordernissen des Kriegswaffenkontrollgesetzes gerecht geworden ist. Die Bundesregierung sieht hiernach keine Veranlassung zu weitergehenden Vorkehrungen für etwaige künftige friedenstörende Handlungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 80 und 81): Wann wird die Bundesregierung in bezug auf Waffenlieferungen für Argentinien die zur Einhaltung des Kriegswaffenkontrollgesetzes notwendigen Maßnahmen nach § 7 des Kriegswaffenkontrollgesetzes beschließen, oder ist eine Änderung des Gesetzes mit rückwirkender Kraft beabsichtigt? In welcher Weise werden nach den neuen Waffenexportrichtlinien in Zukunft Einzelentscheidungen über die Ausnahmen von der restriktiven Exportpolitik Gegenstand der Beratungen im Parlament sein? Zu Frage 80: Nach § 7 Kriegswaffenkontrollgesetz können Genehmigungen nach dem KWKG jederzeit widerrufen werden. Sie müssen widerrufen werden — und darauf scheint Ihre Frage abzustellen —, wenn ein zwingender Versagungsgrund nachträglich eingetreten ist. Ein zwingender Versagungsgrund bei den in Frage stehenden Argentinien-Genehmigungen setzt zweierlei voraus: Es muß eine friedenstörende Handlung vorliegen und es muß die Gefahr bestehen, daß die Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung verwendet werden. Die erste Voraussetzung ist gegeben; die zweite insofern nicht, als Argentinien aufgrund keiner der noch offenen Genehmigungen in den Besitz von Kriegswaffen gelangen könnte, die aus heutiger Sicht im Falklandkonflikt eingesetzt werden könnten. Zu Frage 81: Es ist von der Bundesregierung angeregt worden, künftig in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Einzelfällen des Rüstungsexports, die im Bundessicherheitsrat zur Entscheidung anstehen, die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und einen weiteren von den Fraktionsvorsitzenden zu bestimmenden Abge- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6129* ordneten vorab zu informieren und die Einzelfälle mit ihnen zu erörtern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 83): Auf welche Summe beziffern sich noch nicht abgewickelte Waffengeschäfte Argentiniens mit deutschen Lieferanten und wie beurteilt die Bundesregierung die Zahlungsfähigkeit Argentiniens? Ob, und in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Firmen von erteilten Genehmigungen Gebrauch machen, kann nur durch umfangreiche Recherchen festgestellt werden. Ich kann Ihnen deshalb keine Angaben darüber machen, welcher wertmäßige Lieferumfang bisher noch nicht abgewickelt ist. Die Frage der Zahlungsfähigkeit eines Landes wird bei Entscheidungen über Bürgschaften und Garantien stets sorgfältig beobachtet. Das gilt auch für Argentinien. Verläßliche Angaben über die Wirtschafts- und Devisenlage Argentiniens seit Anfang April liegen gegenwärtig nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Durcksache 9/1631 Fragen 88 und 89): Um wieviel müßte sich das Kilowatt Strom aus Kernkraftwerken verteuern, wenn die 13,6 Milliarden DM, die bisher als finanzielle Gesamtaufwendungen zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie von der öffentlichen Hand insgesamt aufgebracht wurden, in die Preiskalkulation der Energieversorgungsunternehmen eingingen? Wie hat sich der Anteil der privaten Haushalte am Stromverbrauch seit 1970 jährlich entwickelt? Zu Frage 88: Die öffentliche Hand wendet in vielen Bereichen erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung, aber auch — z. B. bei der Steinkohle — zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftszweiges auf. Diese Leistungen können, wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maße den Produktionskosten der jeweiligen Güter zugerechnet werden. Dies gilt auch für die von Ihnen genannten 13,6 Mrd. DM an Kernenergieaufwendungen der öffentlichen Hand. Dieser Betrag umfaßt, wie sich aus der Antwort des BMFT auf Ihre Fragen am 28. April 1982 ergibt, außerdem unterschiedliche Fördergegenstände wie z. B. auch die Aufwendungen der öffentlichen Hand für fortgeschrittene Reaktorlinien, insbesondere SNR und THTR, die technologische Optionen weiterer kernenergetischer Entwicklungen offenhalten sollen. Wie bei anderen Forschungssubventionen auch ergäbe sich hier das Problem der Aufteilung auf eine zukünftige Produktion aus einer unbekannten Zahl von Anlagen und Jahren. Forschungs-und Entwicklungsaufwendungen haben zudem industriepolitische Aspekte; sie dienen dem Ausbau eines technischen Potentials, dessen künftige Nutzung ungewiß und nicht unbedingt auf einen bestimmten Bereich der Energiewirtschaft bzw. die Energiewirtschaft überhaupt beschränkt ist. Eine von Methode und Ergebnis befriedigende Zurechnung der 13,6 Mrd. DM auf die Stromerzeugungskosten aus Kernenergie ist daher nicht möglich. Zu Frage 89: Der Stromverbrauch der privaten Haushalte ist von 43 075 GWh im Jahre 1970 auf 67 810 GWh im Jahre 1975 und 85 551 GWh im Jahre 1980 angestiegen. Der Gesamtstromverbrauch betrug zum Vergleich 218 576 GWh im Jahre 1970, 274 871 GWh im Jahre 1975 und 336 919 GWh im Jahre 1980. Der Haushaltsanteil ist damit von 19,7 % auf 25,4 % gestiegen. Die jährliche Verbrauchssteigerung im Haushaltsbereich hat sich dabei aber sehr stark von mehr als 10 % Anfang der 70er Jahre auf weniger als 3 % 1980 abgeflacht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1631 Fragen 90 und 91): Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß etwa seit dem Jahr 1976 der überwiegende Teil der Westkredite an Polen dazu benutzt worden ist, für die Sowjetunion hochspezialisierte Güter westlicher Produktion billig zu beschaffen, indem diese von Polen im Westen gekauft und an die Sowjetunion weitergeliefert werden mußten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sowjetunion bei eigenen Warenkäufen im Westen einen realistischen Wechselkurs von rund 2 Rubel für einen Dollar aufbringen muß, daß aber bei Käufen in Polen oder anderen Staatshandelsländern von der Sowjetunion nur ein sogenannter Transferrubel auf der Basis von 0,62 Rubel für 1 Dollar gezahlt wird und daß hierdurch eine wirtschaftliche Ausbeutung Polens in gigantischem Ausmaß verursacht worden ist? Zu Frage 90: Der Bundesregierung sind keine Fakten bekannt, die darauf hindeuten, daß seit 1976 der überwiegende Teil der Westkredite an Polen dazu benutzt wurde, für die Sowjetunion hochspezialisierte Güter westlicher Produktion billig zu beschaffen. Zu Frage 91: Der Rubel ist, wie die Währungen der anderen RGW-Staaten, nicht konvertibel. Die UdSSR ist daher gezwungen, bei Warenkäufen in westlichen Ländern in Hartwährungen zu kontrahieren, so daß die Frage des Wechselkurses sich nicht stellt. Zur Frage, ob die interne Bewertung des Transferrubels angemessen ist, kann die Bundesregierung keine gesicherte Feststellung treffen. Soweit die Bundesregierung Kenntnis von der Praxis des RGW-internen Handels hat, nimmt sie an, daß ent- 6130* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 sprechend dem dort angewandten besonderen Preisfestsetzungsmechanismus weder die Exporte Polens in die UdSSR noch die sowjetischen Exporte nach Polen in allen Fällen zu Weltmarktpreisen erfolgen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Frage 92): Ist es der Bundesregierung bekannt, daß es in einigen Bundesländern landeseigene spezielle Argarkreditsysteme bzw. landwirtschaftliche Existenzsicherungsprogramme gibt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die hierdurch auftretenden Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu tun? Die Bundesländer sind berechtigt, unterschiedliche Landesförderungsmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchzuführen. Von dieser Möglichkeit haben insbesondere die Flächenstaaten mit landeseigenen Agrarkreditprogrammen bzw. landwirtschaftlichen Existenzsicherungsprogrammen Gebrauch gemacht. Der Subventionswert der Agrarkreditprogramme ist — gemessen an den Konditionen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms — gering. Die Agrarkreditprogramme sind in erster Linie auf Landwirte ohne Betriebsentwicklungsplan ausgerichtet. Bei dieser Ausgestaltung sind Wettbewerbsverzerrungen nicht zu erwarten. Im übrigen wird auf Bundesebene seit 1978 der Bereich investiver Maßnahmen durch das spezielle Agrarkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgedeckt, das sich für die Jahre 1982 und 1983 auf 370 Mio. belaufen wird. Die in einigen Ländern bestehenden Konsolidierungsprogramme beschränken sich im wesentlichen auf die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten stark verschuldeter Betriebe. Wettbewerbsverzerrungen scheiden bei dem im Grunde sozialen Charakter dieser Maßnahmen aus. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 9/1631 Fragen 93 und 94): Trifft es zu, wie vom baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Weiser behauptet, daß der Parlamentarische Staatssekretär Gallus die Aufgabe von 100 000 Betrieben als einzige Alternative der Agrarpolitik ansieht, und was hat es mit diesen 100 000 Betrieben wirklich auf sich? Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, was auf dem Gebiet der Ursachenforschung für das „Tannensterben" tatsächlich geschieht, nachdem — wie in der Fernsehsendung „Report" im März behauptet — in Sachen „Tannensterben" jedes einzelne Bundesland unkoordiniert nach den Ursachen forschen läßt? Zu Frage 93: Die Behauptung trifft nicht zu. In der Landwirtschaft findet weiterhin ein mehr oder minder starker struktureller Wandel statt, der von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den landwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten abhängt. Dieser Wandel äußert sich u. a. in der Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe sowie im Übergang von der Vollerwerbslandwirtschaft zu einer nebenberuflichen Landbewirtschaftung. Davon betroffen sind in erster Linie einkommensschwache Vollerwerbsbetriebe. Bei einer Gliederung der Vollerwerbsbetriebe nach der Höhe ihrer Einkommen wurden im Wirtschaftsjahr 1979/80 etwa 100 000 und 1980/81 noch rd. 90 000 Betriebe ermittelt, deren durchschnittlicher Gewinn im Wirtschaftsjahr 1979/80 bei 7 590 DM und im besonders ungünstigen Wirtschaftsjahr 1980/81 bei 640 DM je Familien-AK lag. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser Gruppe von einkommensschwachen Betrieben — auch wenn sie kein einheitliches Bild darstellt und ein Teil der Betriebe im Zeitablauf in Gruppen mit höherem Einkommen aufsteigt — nur in geringem Umfang mit den Mitteln der Markt- und Preispolitik ein zufriedenstellendes Einkommen zu ermöglichen ist. Trotz der angespannten Arbeitsmarktlage wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft weitergehen, nicht zuletzt deshalb, weil für zahlreiche Betriebe ein Hofnachfolger fehlt. Im übrigen bleibt es der Entscheidung des Hofnachfolgers überlassen, ob er den Hof im Vollerwerb oder im Nebenerwerb weiter bewirtschaften möchte. Zu Frage 94: Die Bundesregierung ist über die laufenden Vorhaben zur Erforschung der Ursachen der auftretenden Waldschäden informiert. Sie unterrichtet ihrerseits die Bundesländer über diese Vorhaben. Der Bundesernährungsminister hat mit Sachverständigen der forstlichen Forschung einen „Rahmenplan zur Erforschung umweltbedingter Schäden am Wald" erstellt, der Bund und Ländern zur Koordinierung der Vergabe von Forschungsvorhaben und den Forschungseinrichtungen untereinander zur Koordinierung ihrer Forschungsaktivitäten dient. Das Tannensterben tritt seit 1980 mit besonderer Heftigkeit im natürlichen Verbreitungsgebiet der Weißtanne, d. h. in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg auf. Deshalb haben insbesondere diese beiden Bundesländer auch ihrerseits Vorhaben zur Klärung der Krankheitsursachen vergeben. Die anderen Länder, so z. B. auch das Land Hamburg haben Vorhaben zur Klärung der an anderen Baumarten aufgetretenen Schäden finanziert. Auch zur Durchführung der „immissionsökologischen Waldzustandserfassung" haben die Bundesländer ein einheitliches Verfahren beschlossen. Diese Waldzustandserfassung dient der fortlaufenden Beobachtung der Immissionsbelastung des Wal- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6131* des und erlaubt Rückschlüsse auf die Waldschadenssituation. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 95 und 96): Wird die Bundesregierung ihre Haltung in bezug auf eine Sperrung der Grenze nach Dänemark für Fleischimporte überprüfen, nachdem feststeht, daß die Maul- und Klauenseuche nicht nur auf Fünen, sondern auch auf Seeland ausgebrochen ist? Wenn die Bundesregierung die Grenze nach Dänemark wegen der dort herrschenden Maul- und Klauenseuche nicht sperrt, ist sie dann bereit, die volle Haftung bei Folgeschäden zu übernehmen? Der Maul- und Klauenseucheausbruch im Südwesten der dänischen Insel Seeland am 4. Mai 1982 ist der erste Fall außerhalb des bisherigen Seuchengebietes auf der Insel Fünen. Das Ergebnis der epidemiologischen Bewertung dieser neuen Entwicklung hat mich veranlaßt, sofort eine Rechtsverordnung aufgrund § 7 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes zu erlassen, mit der insbesondere die Einfuhr und Durchfuhr lebender Klauentiere sowie die Einfuhr frischen Fleisches mit Herkunft vom gesamten Gebiet der dänischen Inseln Fünen und Seeland verboten werden. Die Verordnung vom 6. Mai 1982 wurde im Bundesanzeiger Nr. 86 vom 8. Mai verkündet und ist am 9. Mai in Kraft getreten. Die Verbotsmaßnahmen erfüllen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und sind fachlich ausreichend, um den verfolgten Zweck der Seuchenabwehr zu gewährleisten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 97 und 98): Kann die Bundesregierung angesichts des großen Vogelsterbens am Bodensee, welches auf die Verwendung des hochgiftigen Mittels Endrin zurückzuführen ist, angeben, in welcher Menge in der Bundesrepublik Deutschland chlorierte Kohlenwasserstoffe (Endrin, Lindan) verwendet werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Vertrieb, die Einfuhr und die Verwendung von Endrin und Lindan zu verbieten, und wann kann eine solche Verbotsregelung frühestens wirksam werden? In der Bundesrepublik Deutschland werden nach Angaben des Industrieverbandes Pflanzenschutz 10-20 t Endyin und 170-180 t Lindan jährlich im Pflanzenschutz angewandt. ,Es besteht der begründete Verdacht, daß das Vogelsterben am Bodensee Sauf die Anwendung von Endrin zur Bekämpfung von Wühlmäusen in Obstanlagen zurückzuführen ist. Ein Zusammenhang zwischen der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Lindan und dem Vogelsterben kann dagegen wohl ausgeschlossen werden. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft prüft derzeit im Rahmen ihrer Aufgabenstellung nach dem Pflanzenschutzgesetz intensiv die Sachlage. Das Land Baden-Württemberg wurde deshalb gebeten, seine einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so plant die Bundesregierung, die für Endrin seit langem bestehende Anwendungsbeschränkung ehestmöglich in ein Anwendungsverbot umzuwandeln. Vorsorglich wird bereits jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung mit den Ländern, deren Zustimmung hier erforderlich ist, beraten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind hier sehr erfreuliche Worte gebraucht worden, nicht nur von meinem Vorredner, sondern auch schon davor im Verlauf der Debatte. Ich danke aber meinem Vorredner besonders für seine ermutigenden Bemerkungen an das Hohe Haus, die Konzeption durch die haushaltsrechtlichen Vorkehrungen abzurunden, die getroffen werden müßten, um die Dezentralisierung zu bewirken.
    Ich danke meinem Vorredner auch für die sehr nachdenklichen Bemerkungen zur Rolle des Vermittlungsausschusses, die wir jetzt leider nicht vertiefen können. Ich glaube, es besteht Anlaß, dieses Thema einmal bei anderer Gelegenheit sehr viel grundsätzlicher zu behandeln.
    Ich weiß, daß einige Länder und einige Gemeinden besonders stark durch den Zustrom von Asylbewerbern belastet sind. Ich weiß, daß jetzt erneut eine Änderung vorgenommen werden muß, nachdem wir schon eine Menge getan haben. Aber ich möchte mir doch eine kurze Bemerkung zu der Gesamtlage in der Welt erlauben.
    Kommen wir doch bitte wenigstens eine kurze Zeit einmal davon ab, nur unsere eigenen Verhältnisse zu sehen. Sehen wir doch einmal über den Tellerrand hinaus, lassen wir doch einmal unsere eigenen Probleme beiseite. Sehen wir uns einmal an: Was geschieht denn in einigen Ländern der Welt? Hunderttausende von Flüchtlingen im Sudan, in Somalia, in Kambodscha, in Malaysia, in Hongkong! Länder, die von Armut gekennzeichnet sind, versuchen, mit diesen Problemen fertig zu werden. Der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen schätzt, daß es 10 bis 15 Millionen Flüchtlinge in der Welt gibt. Wir haben im letzten Jahr 50 000 Asylbewerber gehabt. Wir müssen doch auch einmal die Dimensionen zurechtrücken. Davon waren noch 30 % Polen. Wer wird denn einen Zweifel haben, daß hier zur Zeit jedenfalls politische Verfolgung sehr nahe liegt? Zusätzlich sind 6 % der Flüchtlinge Afghanen. Wer wird denn einen Zweifel haben, daß auch hier politische Verfolgung sehr nahe liegt?
    In Österreich — um noch eine weitere Zahl zu nennen — sind im letzten Jahr ca. 30 000 Polen angekommen, die um politisches Asyl nachgesucht haben. So sehr uns die Lasten drücken: Bitte sehen wir doch auch einmal, daß unser Land im Vergleich zu anderen Ländern Lasten trägt, die doch eigentlich bewältigt werden können, zumal wenn wir jetzt zusätzlich dazu kommen, die Dauer der Gerichtsverfahren weiter zu kürzen.
    Es geht also darum, daß die Grundrechte nicht etwas für Schönwetterperioden sind. Vielmehr ist die Wahrung des Grundrechts auf Asyl eben auch in schwierigen Zeiten ein Gradmesser für Humanität, für Rechtsstaatlichkeit. Und es geht darum, daß die Einhaltung des Asylrechts eben auch materielle Opfer verlangt, die durchaus schmerzlich sind. Es gibt keine Humanität zum Null-Tarif.
    Ich meine, der Ihnen vorliegende Entwurf trägt dem Rechnung. Er soll die notwendige Verkürzung der Dauer der Verfahren bewirken, und er wahrt die Substanz des Asylrechts und der Rechtsschutzgarantie im Asylverfahren. Der Entwurf macht keinen „kurzen Prozeß" mit den Asylbewerbern. Gerade in der Ausländerfrage müssen wir als Politiker mehr tun, als bloß den kleinsten gemeinsamen Nenner der Emotionen zu suchen, wie das in diesem Lande heute an vielen Stammtischen geschieht.

    (Beifall bei der FDP)




    Bundesminister Baum
    Heute morgen war das nicht der Fall. Ich wünschte mir aber, daß alle draußen auch so sprechen, wie sie es heute morgen in der Diskussion getan haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wie ist denn die tatsächliche Lage? Dem stetigen Anstieg der Asylbewerberzahlen hat die Bundesregierung in den Jahren 1978 und 1980 entgegengewirkt. Die Verfahren sind gestrafft und beschleunigt worden. Die Wiedereinführung des Sichtvermerkzwangs für verschiedene Länder — Afghanistan, Äthiopien, Ghana, Bangladesch, Indien, Sri Lanka und Türkei —, der vermehrte Einsatz dezentraler und ortsnaher Kräfte des Bundesamtes haben den Zustrom der Asylbewerber doch gebremst. Wir sind in unseren Gegenmaßnahmen doch auch flexibel. Ich erinnere Sie nur an die Maßnahme gegenüber Fluggesellschaften, die sich nicht an die Regeln halten, Herr Börner. Ich erinnere Sie daran, daß wir jetzt Sofortmaßnahmen getroffen haben, als wir feststellen mußten, daß in Pakistan Visastempel gefälscht werden. Alles das kann doch nicht vergessen werden, wenn wir über die Problematik des Mißbrauchs des Asylrechts reden.
    Wir haben im Jahre 1981 mit all diesen Maßnahmen einen Rückgang der Zahl der Asylbewerber um fast 55 % zu verzeichnen gehabt. Die Zahl der Asylbewerber aus der Türkei und aus Bangladesch ist im Zeitraum von 1980 bis 1981 um fast 90 % zurückgegangen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß in den Zahlen des Jahres 1981 ca. 30 % Flüchtlinge aus den Staaten Osteuropas, vor allen Dingen aus Polen, und 6 % aus Afghanistan enthalten sind.
    Man sollte also unsere Belastung immer auch in Relation zur Belastung anderer Länder setzen. Auch die Entwicklung der Asylbewerberzahlen in diesem Jahr — Herr Spranger, Sie machten einen Zwischenruf — ist entgegen anderslautenden Meldungen nicht alarmierend.

    (Spranger [CDU/CSU]: 28 % plus ist nicht alarmierend?)

    Der in den ersten vier Monaten zu verzeichnende leichte Anstieg gegenüber 1981 ist im wesentlichen auf die Asylsuchenden aus Polen zurückzuführen. Das ist doch die politische Realität. Verkennen Sie das bitte nicht.

    (Spranger [CDU/CSU]: Und in Frankfurt?)

    Wollen Sie denn eine Abschottung unseres Landes? Sind Sie der Meinung, daß das Leute sind, die das Asylrecht mißbrauchen?

    (Spranger [CDU/CSU]: Die fliegen doch nicht nach Frankfurt!)

    Während im ersten Drittel 1981 der Anteil der Asylbewerber aus Polen mit rund 1 000 Personen unter 1.0 % lag, liegt er im ersten Jahresdrittel mit knapp 4 000 Personen bei 25 %. Das ist also die Ursache für den Anstieg. Damit ist auf absehbare Zeit auch weiter zu rechnen.
    Dagegen ist der Zugang aus der Türkei weiter rückläufig. Das ist wichtig, weil wir gesehen haben, daß das Asylrecht hier von Arbeitssuchenden mißbraucht worden ist, vor allem im Jahre 1980. Gleichbleibend ist der Zugang bei Indien, Pakistan, Bangladesch und Sri Lanka.
    Der Zugang im April liegt, wenn man polnische Asylbewerber abzieht, deutlich, Herr Spranger, unter den Zahlen von 1981. Ich will nichts beschönigen. Ich weiß, das ist alles noch schwierig genug. Nur darf man nicht sagen, das Problem sei wieder alarmierend. Das ist angesichts der Zahlen nicht der Fall.
    Die angestrebte Asylverfahrensbeschleunigung und die Senkung der Zahl der Asylbewerber können sicherlich auch eine Entlastung der allgemeinen Ausländerproblematik bewirken. Hier bin ich mit meinen Vorrednern einig. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Funcke, hat gerade in jüngster Zeit — meines Erachtens zu Recht — gesagt, daß die Asylproblematik und die allgemeine Ausländerproblematik in unterträglicher Weise miteinander vermischt werden. Meine Damen und Herren, lassen wir es doch nicht zu, daß die Asylbewerber zum Prügelknaben für ungelöste Probleme der Ausländerpolitik werden!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Den wenigsten Mitbürgern ist bekannt, daß von den 4,7 Millionen Ausländern in der Bundesrepublik lediglich ca. 200 000 — das sind also rund 4 % der gesamten Ausländerzahl — Asylbewerber sind.
    Ich möchte jetzt zu einer wichtigen Einzelfrage des Gesetzentwurfs etwas sagen, die mich in meinen Zuständigkeitsbereich betrifft. Es handelt sich um die Zuständigkeit des Bundesamts in Zirndorf.
    Der Gesetzentwurf des Bundesrats sieht vor, die Zuständigkeit zur Entscheidung über offensichtlich unbegründete Asylanträge den Ausländerbehörden zu übertragen. Das ist hier schon mehrfach erwähnt worden. Wir sind der Meinung, daß die Zuständigkeit von Zirndorf gewahrt werden sollte. Wir haben dazu, wie wir meinen, gute Gründe.
    Erstens. Die Entscheidung über Asylanträge setzt eingehende Kenntnis über die politischen, sachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den Herkunftsländern der Asylbewerber voraus. Das Bundesamt und seine Mitarbeiter kennen diese Zusammenhänge auf Grund bald 30jähriger Tätigkeit. Sie haben eine umfassende Erfahrung und alle Mittel, um ihre Entscheidungen sachgerecht treffen zu können.
    Häufig ist mit der Kenntnis der aktuellen Situation, meine Kolleginnen und Kollegen, überhaupt nichts gewonnen, sondern diese erhält erst Gewicht im Lichte historischer Entwicklungen.
    Dafür zwei Beispiele. Unter der — allerdings verhältnismäßig großen — Zahl von Asylbewerbern aus der Türkei seit 1980 befinden sich etwa 5 000 Türken christlicher Glaubenszugehörigkeit. Weil diese Frage heillos umstritten ist, ermittelt das Bundesamt seit anderthalb Jahren, ob diese Menschen auf Grund ihrer Glaubenszugehörigkeit — dafür könnte j a einiges sprechen — in asylrechtlich bedeutsamer Weise diskriminiert werden.
    Ganz ähnliche Probleme stellen sich bei dem kurdischen Bevölkerungsanteil. Ich kann jetzt nicht sagen, wie das Bundesamt entscheiden wird. Aber



    Bundesminister Baum
    ganz gleich, wie es entscheiden wird, — der Gefahr, daß all diese Fälle bei den Ausländerbehörden vom allgemeinen Denkraster, türkische Asylbewerber seien eben Armutsflüchtlinge und daher als Asylbewerber abzulehnen, erfaßt würden, wäre doch nur dadurch zu begegnen, daß bei jeder Ausländerbehörde, d. h. auch bei den dezentralisierten Stellen, dieser Kenntnisstand herbeigeführt wird, der in solchen Problemfällen unbedingt notwendig ist.
    Diese Entscheidungen würden zwar von den Verwaltungsgerichten überprüft und möglicherweise bestätigt werden, aber dann mit dem gesamten Aufklärungsaufwand, den jetzt das Bundesamt übernimmt. Dies würde nicht zu einer Beschleunigung, für die wir ja alle eintreten, sondern, wie ich meine, zu einer Verzögerung beitragen.
    Ich könnte Ihnen die Zahl der Beispiele für die Problemgruppen jetzt mühelos fortsetzen. Ich will das nicht tun, weil diese beiden Beispiele meines Erachtens genügen — Türken christlicher Glaubenszugehörigkeit und Kurden —, um die Schwierigkeiten deutlich zu machen.
    Zweitens. Für Verwaltungsentscheidungen gilt der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung. Schon die Dezentralisierung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit im Asylverfahren seit 1980 zeigt Ansätze für eine Zersplitterung der Rechtsprechung mit allen Nachteilen der Notwendigkeit sachlicher Zusammenführung durch ober- und oberstgerichtliche Entscheidungen.
    Wollen Sie aber diese Probleme durch die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf eine Vielzahl voneinander unabhängiger und überhaupt nicht mehr koordinierbarer Stellen auch noch im Verwaltungsverfahren potenzieren, meine Damen und Herren? Diese Frage müssen wir uns doch gemeinsam stellen.
    Durch die Zusammenfassung der Verfahren bei einer Bundesbehörde kann eine einheitliche Anwendung asylrechtlicher Grundsätze und damit eine gleiche Behandlung aller Asylbewerber am ehesten erreicht werden. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner wichtigen Entscheidung vom 25. Februar 1981 ausdrücklich hingewiesen. Ich füge hinzu, diese Regelung entspricht auch der nachdrücklichen Empfehlung des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen.
    Das dritte Argument gegen den Vorschlag des Bundesrates: Das Bundesamt hat in der Vergangenheit eindeutig bewiesen, daß es sich auch auf einen plötzlich steigenden Arbeitsanfall umstellen kann. Meine Damen und Herren, in meinem Verantwortungsbereich dauert die Bearbeitung eines Verfahrens ca. sechs Monate. Die Länge der Verfahren, die hier bedauert wird, entsteht durch die Gerichtsverfahren, die sich danach anschließen. Hier, im Bundesamt, sind es ca. sechs Monate!

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Da gibt es auch andere Zahlen!)

    Wie ist es dazu gekommen? 1978 hatten wir 138 Stellen, 1982 haben wir dank der Entscheidung des Bundestages 240 Stellen. Wir haben also die Personalausstattung um 80 % erhöht. Das muß doch auch einmal positiv gewürdigt werden! Ich möchte jetzt nicht auf die Zahlen der Personalstellen zurückgreifen, die Sie in den Ländern aufwenden müssen, um mit dem Arbeitsanfall dort fertig zu werden; bitte erkennen Sie aber an, daß hier erhebliche Anstrengungen gemacht worden sind. Das Ergebnis war: 1978 rund 13 000 entschiedene Anträge, 1979 29 000, 1980 78 000 und 1981 rund 62 000. Die Rückstände sind erheblich abgebaut worden. Gegenüber rund 53 800 Verfahren am 1. Januar 1981 waren am 1. Januar 1982 nur noch rund 29 000 Verfahren anhängig.
    Diese Mengenbewältigung hat keineswegs dazu geführt, daß die Entscheidungen des Bundesamtes von den Verwaltungsgerichten in vermehrtem Umfange aufgehoben worden wären. Dies ist nicht der Fall. Ich glaube, daraus läßt sich sehr wohl der Schluß ziehen, daß die Mitarbeiter des Bundesamtes eine gute Arbeit geleistet haben. Sie verdienen in einer sehr schwierigen Situation unseren Dank und unsere Anerkennung.
    Viertens. Das angestrebte Ziel einer Beschleunigung des verwaltungsmäßigen Verfahrens kann effektiv erreicht werden — jetzt komme ich auf den Punkt, den Herr Koschnick angesprochen hat —, wenn Bedienstete des Bundesamtes verstärkt in unmittelbarer räumlicher Nähe von zentralen Ausländerbehörden der Länder tätig werden. Die guten Erfahrungen mit einer — wenn auch auf Grund der derzeitigen Personalausstattung des Bundesamtes nur begrenzten — dezentralen Tätigkeit von Bediensteten des Bundesamtes nicht nur in Hamburg, sondern auch in Bergkamen, also in Nordrhein-Westfalen, in Schwalbach, Rastatt und Hannover haben zu dem Modellversuch Hamburg geführt. Es handelt sich hierbei um einen Versuch, der dazu dienen soll, noch während des Gesetzgebungsverfahrens erste Erfahrungen mit einem verstärkten Einsatz von Bediensteten des Bundesamtes vor Ort zu sammeln; und ich meine, die hier gewonnenen Erfahrungen sind in der Tat ermutigend, denn sie lassen bei einem verstärkten Einsatz von Bediensteten des Bundesamtes eine beträchtliche Beschleunigung der verwaltungsmäßigen Abwicklung erwarten. In Hamburg konnte die für den verwaltungsmäßigen Teil des Asylverfahrens bisher veranschlagte Verfahrensdauer von durchschnittlich 12 Monaten von der Antragstellung bei der Ausländerbehörde bis zur Entscheidung des Bundesamtes auf durchschnittlich zwei Monate verkürzt werden. Einen besseren Beweis für die Wirksamkeit dieses Verfahrens gibt es nicht.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir wollen dies nun auch in den anderen Ländern einführen. Voraussetzung ist allerdings, daß uns das notwendige Personal und die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
    Ich sehe in einem verstärkten dezentralen Einsatz des Bundesamtes — quasi Tür an Tür mit der zuständigen Ausländerbehörde — ein ganz entscheidendes und wesentliches Beschleunigungselement, und zwar eines, das nicht einen Verlust an rechtsstaatlicher Substanz zur Folge hat, weil es bürokrati-



    Bundesminister Baum
    sche Abläufe strafft, die für den Betroffenen nichts bringen, die den Prozeß der Klärung der Frage, ob politische Verfolgung vorliegt, nicht fördern.
    Ich meine, in einem solchen Verfahren kann sich kooperativer Föderalismus bewähren. Eine solche Praxis sollten wir anstreben. Ich bemühe mich nachdrücklich um Stellen und Mittel, um dies zu verwirklichen.
    Zusammenfassend möchte ich folgendes feststellen. Der heute zur Beratung vorliegende Entwurf eines Asylverfahrensgesetzes trägt zu einer wirksamen Beschleunigung des verwaltungsmäßigen Verfahrens sowie der gerichtlichen Verfahren bei, und dies unter Wahrung der Substanz des Asylrechts und der Rechtsweggarantie. Er bringt unsere humanitären und verfassungsrechtlichen Pflichten in Einklang mit unseren tatsächlichen Möglichkeiten.
    Wehren wir uns in unserem Lande gemeinsam gegen wachsende Ausländerfeindlichkeit! Wehren wir uns gegen leichtfertige Parolen wie „Ausländer raus" und unangenehme und schmutzige Ausländerwitze, die wieder die Runde machen! Wehren wir uns gegen die gefährliche Vermischung von Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus! Wehren wir uns dagegen, daß das Wort „Asylant", das ja auf einem Verfassungsartikel beruht, zu einem Schimpfwort verkommt!
    Wir wissen, daß wir als Deutsche nach den furchtbaren Erfahrungen, die in diesem Jahrhundert andere mit uns machen mußten, daran gemessen werden, wie wir mit Minderheiten umgehen und mit denen, die Schutz und Hilfe suchen. Die Menschenrechte in unserem Lande dürfen nicht bei denen enden, die einen deutschen Paß besitzen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Fellner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Fellner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie werden es sicherlich verzeihen, wenn ich mich zwar über die große Ehre freue, nach Ihnen zu sprechen, wenn ich mich aber doch eingangs mit den Äußerungen des Kollegen Schöfberger befassen muß. Denn es war ja wieder einmal ein starkes Stück, was er hier losgelassen hat. Ich beziehe micht auf Ihre Äußerungen, was in Bayern geschehen sei und was das Ergebnis anscheinend des Untersuchungsausschusses bezüglich der Abschiebung von Asylbewerbern sei. Sie haben wieder besseres Wissen, weil Ihnen das im Rechtsausschuß schon einmal erzählt worden ist, behauptet, daß der Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen sei, 56 Personen seien an der österreichischen Grenze abgeschoben worden. Sie wissen, was Tatsache ist. Tatsache ist einfach dies: daß 56 Bewerber deshalb wieder zurückgeschickt wurden, weil sie in Österreich bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hatten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das müssen Sie auch nach dem Entwurf tun, den Sie
    jetzt hier vorgelegt haben. Sie haben das alles gewußt. Es ist schade, daß Sie es da mit der Aufrichtigkeit nicht so halten. Ich hoffe nicht, daß Sie doch noch in die Verlegenheit kommen, in irgendeiner Funktion die Bremer Gerichte kennenzulernen. Ich glaube, es ist einfach gefordert, zu dem zu stehen, was Tatsache und Wahrheit ist.
    Ich hoffe, Herr Schöfberger, daß Sie auch dann so eifrig sind, wenn es darum geht, unanständigen Bestrebungen entgegenzuwirken, die ja mehr und mehr aufkommen, nämlich bei der Frage, ob es eigentlich gerechtfertigt ist, Osteuropäer bezüglich einer Abschiebung oder nicht gestatteten Abschiebung besser zu behandeln als Asylbewerber aus anderen Ländern. Es gibt ja diese Bestrebungen schon. Ich hoffe sehr, daß Sie sich dann genauso entschieden dagegen verwahren, wenn solche Bestrebungen weiter verfolgt werden sollten.