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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6089 A Bestimmung des Abg. Dr. Bötsch zum ordentlichen Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 6089 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz) — Drucksachen 9/221, 9/875 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1649 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1630 — Dr. Bötsch CDU/CSU 6089 C Dr. Schöfberger SPD 6093 B Engelhard FDP 6097 A Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 6099 D Börner, Ministerpräsident des Landes Hessen 6102 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6104A Lummer, Senator des Landes Berlin . 6106A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 6108 B Baum, Bundesminister BMI 6112 B Fellner CDU/CSU 6115 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6117 D Dr. Hirsch FDP 6120 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 6122 B Coppik fraktionslos 6124A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Sommerzeit in den Jahren 1980 und 1981 — Drucksachen 9/1583, 9/1646 — . . . 6126C Nächste Sitzung 6126 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6127*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6127* B Anlage 3 Einleitung von Berufungsverfahren durch den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach erstinstanzlicher Anerkennung des Rechts auf Asyl MdlAnfr 48, 49 07.05.82 Drs 09/1631 Topmann SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 6127* D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 Anlage 4 Grund für den Kriegswaffenlieferstopp gegenüber Argentinien; Anwendung des Kriegswaffenkontrollgesetzes bei künftigen friedenstörenden Handlungen MdlAnfr 79 07.05.82 Drs 09/1631 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6128* B Anlage 5 Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinsichtlich der Waffenlieferungen an Argentinien; Beratung über Ausnahmegenehmigungen im Bundestag MdlAnfr 80, 81 07.05.82 Drs 09/1631 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6128* C Anlage 6 Umfang der noch nicht abgewickelten Waffengeschäfte mit Argentinien; Zahlungsfähigkeit Argentiniens MdlAnfr 83 07.05.82 Drs 09/1631 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129*A Anlage 7 Höhe des Strompreises aus Kernkraftwerken bei Einbeziehung der Aufwendungen zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie; Entwicklung des Anteils der privaten Haushalte am Stromverbrauch seit 1970 MdlAnfr 88, 89 07.05.82 Drs 09/1631 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129* B Anlage 8 Nutzung der Westkredite an Polen zur billigen Beschaffung westlicher Güter durch die Sowjetunion MdlAnfr 90, 91 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6129*C Anlage 9 Wettbewerbsverzerrung durch spezielle Agrarkreditsysteme in einigen Bundesländern MdlAnfr 92 07.05.82 Drs 09/1631 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6130*A Anlage 10 Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über die Schließung von 100 000 Betrieben als einzige Alternative der Agrarpolitik; Koordinierung der Forschung der Bundesländer über die Ursachen des Tannensterbens MdlAnfr 93, 94 07.05.82 Drs 09/1631 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6130* B Anlage 11 Verbot von Fleischimporten aus Dänemark angesichts der dort herrschenden Maul-und Klauenseuche MdlAnfr 95, 96 07.05.82 Drs 09/1631 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6131*A Anlage 12 Verbot der Verwendung von Endrin und Lindan angesichts des Vogelsterbens am Bodensee MdlAnfr 97, 98 07.05.82 Drs 09/1631 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6131* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6089 101. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 5. Dr. van Aerssen * 14. 5. Bahr 14. 5. Böhm (Melsungen) ** 14. 5. Conrad (Riegelsberg) 14. 5. Dallmeyer 14. 5. Dr. Dregger 14. 5. Dr. Ehmke 14. 5. Dr. Ehrenberg 14. 5. Dr. Emmerlich 14. 5. Dr. Enders ** 14. 5. Francke (Hamburg) 14. 5. Frau Fuchs 14. 5. Gattermann 14. 5. Frau Geier 14. 5. Gerlach 14. 5. Glos 14. 5. Dr. Götz 14. 5. Handlos 14. 5. Frau Dr. Hellwig 14. 5. Herterich 14. 5. Frau Huber 14. 5. Ibrügger 14. 5. Dr. Kohl 14. 5. Dr. Kreile 14. 5. Frau Dr. Martiny 14. 5. Müller (Bayreuth) 14. 5. Neuhaus 14. 5. Neumann (Bramsche) 14. 5. Frau Dr. Neumeister 14. 5. Offergeld 14. 5. Dr. Pinger 14. 5. Dr. Rumpf 14. 5. Dr. Schneider 14. 5. Frau Schuchardt 14. 5. Dr. Solms 14. 5. Stockleben 14. 5. Voigt (Frankfurt) 14. 5. Dr. von Wartenberg 14. 5. Wehner 14. 5. Frau Dr. Wex 14. 5. Frau Dr. Wilms 14. 5. Frau Dr. Wisniewski 14. 5. Dr. Wörner 14. 5. Dr. Zumpfort 14. 5. Zywietz 14. 5. • für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1979 und 1980 (Drucksache 9/1589) zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1983 bis 1986 (Drucksache 9/1597) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bau eines Tunnels unter dem Ärmelkanal (Drucksache 9/1638) zuständig: Ausschuß für Verkehr Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 12. Mai 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine zweite Richtlinie des Rates zur Regelung der Sommerzeit (Drucksache 9/405 Nr. 25) Entwurf einer Richtlinie des Rates über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Verdienste der ständig und saisonal in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter (Drucksache 9/1041 Nr. 15) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 8. Mai 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) (Drucksache 9/1272 Nr. 45) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Topmann (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 48 und 49): Stimmt die Behauptung, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten grundsätzlich auf Formblatt Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eines Verwaltungsgerichts einlegt, wenn darin einem Asylbewerber das Recht auf Asyl zugestanden wird, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt, Asylverfahren beschleunigt abzuwickeln? Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Berufungsverfahrens, das der Bundesbeauftragte nach einem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsurteil anstrengt, und um welchen Zeitraum wird dadurch ein Asylverfahren verlängert? Zu Frage 48: Die Behauptung, der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten würde gegen jedes erstinstanzliche Urteil, mit dem einem Asylsuchenden das Asylrecht zuerkannt wird, grundsätzlich Berufung einlegen, trifft nicht zu. Die Dienststelle des Bundesbeauftragten ist schon aus personellen Gründen nicht in der Lage, jede Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Hauptaufgabe des Bundesbeauftragten liegt 6128* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 heute darin, im Rahmen seiner Beteiligung und ggf. durch Rechtsmitteleinlegung einem Auseinanderlaufen der Rechtsprechung der verschiedenen Verwaltungsgerichte entgegenzuwirken und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine obergerichtliche Klärung herbeizuführen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung erfolgt auch die Berufungseinlegung. Die 1980 erfolgte Dezentralisierung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit hat allerdings eine Zunahme der Zahl der eingelegten Berufungen zur Folge. Zwar erfolgt die Berufungseinlegung — schon aus Gründen der Fristwahrung — überwiegend formularmäßig; die Berufungsbegründung erfolgt jedoch individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles. Zu Frage 49: Von den in den Jahren 1980 bis 1982 eingelegten Berufungen des Bundesbeauftragten wurden bisher 42 entschieden. In 40 Fällen wurde der Berufung des Bundesbeauftragten stattgegeben, lediglich in 2 Fällen wurde die Berufung zurückgewiesen. Der Zeitraum, um den sich ein Asylverfahren durch Einlegung der Berufung verlängert, ist unterschiedlich und hängt von der durchschnittlichen Dauer des Berufungsverfahrens bei den einzelnen Oberverwaltungsgerichten ab. Bei der hohen Erfolgsquote der Berufungen des Bundesbeauftragten kommt der Verfahrensverlängerung unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit der Entscheidung keine Bedeutung zu. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 79): Warum hat die Bundesregierung erst am 7. April 1982 einen Lieferstopp für Kriegswaffen, Munition und Rüstungsgüter verhängt, und ist gewährleistet, daß bei zukünftigen friedenstörenden Handlungen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverzüglich Anwendung finden kann? Argentinien hat am 2. April 1982 die Falkland-Inseln besetzt. Danach wurde unverzüglich geprüft, ob Ausfuhren anstehen, die Argentinien Waffen vermittelt hätten, die in dem Konflikt — mithin bei einer friedenstörenden Handlung — verwendet werden könnten. Der Bundesminister für Wirtschaft hat zudem — und zwar bereits am Montag, dem 5. April 1982 — das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft angewiesen, ab sofort und bis auf weiteres keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Argentinien zu erteilen. Gleichzeitig wurde geprüft, welche weitergehenden Maßnahmen getroffen werden sollten. Diese Prüfung — auch in engem Kontakt mit Großbritannien und den übrigen EG- und Bündnispartnern — führte dann zu dem von Ihnen zitierten Beschluß der Bundesregierung vom 7. April 1982, der u. a. vorsieht, Waffenlieferungen an Argentinien zu verhindern. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde dann umgehend durch geeignete Maßnahmen wie Anweisungen an die Zollämter und Auflagen zu erteilten Genehmigungen sichergestellt, daß keine Waffenlieferungen nach Argentinien erfolgen. Die dargestellte Chronologie der einzelnen Maßnahmen macht deutlich, daß die Bundesregierung unverzüglich auf die Ereignisse im Südatlantik reagiert hat und dabei insbesondere auch den Erfordernissen des Kriegswaffenkontrollgesetzes gerecht geworden ist. Die Bundesregierung sieht hiernach keine Veranlassung zu weitergehenden Vorkehrungen für etwaige künftige friedenstörende Handlungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 80 und 81): Wann wird die Bundesregierung in bezug auf Waffenlieferungen für Argentinien die zur Einhaltung des Kriegswaffenkontrollgesetzes notwendigen Maßnahmen nach § 7 des Kriegswaffenkontrollgesetzes beschließen, oder ist eine Änderung des Gesetzes mit rückwirkender Kraft beabsichtigt? In welcher Weise werden nach den neuen Waffenexportrichtlinien in Zukunft Einzelentscheidungen über die Ausnahmen von der restriktiven Exportpolitik Gegenstand der Beratungen im Parlament sein? Zu Frage 80: Nach § 7 Kriegswaffenkontrollgesetz können Genehmigungen nach dem KWKG jederzeit widerrufen werden. Sie müssen widerrufen werden — und darauf scheint Ihre Frage abzustellen —, wenn ein zwingender Versagungsgrund nachträglich eingetreten ist. Ein zwingender Versagungsgrund bei den in Frage stehenden Argentinien-Genehmigungen setzt zweierlei voraus: Es muß eine friedenstörende Handlung vorliegen und es muß die Gefahr bestehen, daß die Kriegswaffen bei einer friedenstörenden Handlung verwendet werden. Die erste Voraussetzung ist gegeben; die zweite insofern nicht, als Argentinien aufgrund keiner der noch offenen Genehmigungen in den Besitz von Kriegswaffen gelangen könnte, die aus heutiger Sicht im Falklandkonflikt eingesetzt werden könnten. Zu Frage 81: Es ist von der Bundesregierung angeregt worden, künftig in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Einzelfällen des Rüstungsexports, die im Bundessicherheitsrat zur Entscheidung anstehen, die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und einen weiteren von den Fraktionsvorsitzenden zu bestimmenden Abge- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6129* ordneten vorab zu informieren und die Einzelfälle mit ihnen zu erörtern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Grüner auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 83): Auf welche Summe beziffern sich noch nicht abgewickelte Waffengeschäfte Argentiniens mit deutschen Lieferanten und wie beurteilt die Bundesregierung die Zahlungsfähigkeit Argentiniens? Ob, und in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Firmen von erteilten Genehmigungen Gebrauch machen, kann nur durch umfangreiche Recherchen festgestellt werden. Ich kann Ihnen deshalb keine Angaben darüber machen, welcher wertmäßige Lieferumfang bisher noch nicht abgewickelt ist. Die Frage der Zahlungsfähigkeit eines Landes wird bei Entscheidungen über Bürgschaften und Garantien stets sorgfältig beobachtet. Das gilt auch für Argentinien. Verläßliche Angaben über die Wirtschafts- und Devisenlage Argentiniens seit Anfang April liegen gegenwärtig nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Durcksache 9/1631 Fragen 88 und 89): Um wieviel müßte sich das Kilowatt Strom aus Kernkraftwerken verteuern, wenn die 13,6 Milliarden DM, die bisher als finanzielle Gesamtaufwendungen zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie von der öffentlichen Hand insgesamt aufgebracht wurden, in die Preiskalkulation der Energieversorgungsunternehmen eingingen? Wie hat sich der Anteil der privaten Haushalte am Stromverbrauch seit 1970 jährlich entwickelt? Zu Frage 88: Die öffentliche Hand wendet in vielen Bereichen erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung, aber auch — z. B. bei der Steinkohle — zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftszweiges auf. Diese Leistungen können, wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maße den Produktionskosten der jeweiligen Güter zugerechnet werden. Dies gilt auch für die von Ihnen genannten 13,6 Mrd. DM an Kernenergieaufwendungen der öffentlichen Hand. Dieser Betrag umfaßt, wie sich aus der Antwort des BMFT auf Ihre Fragen am 28. April 1982 ergibt, außerdem unterschiedliche Fördergegenstände wie z. B. auch die Aufwendungen der öffentlichen Hand für fortgeschrittene Reaktorlinien, insbesondere SNR und THTR, die technologische Optionen weiterer kernenergetischer Entwicklungen offenhalten sollen. Wie bei anderen Forschungssubventionen auch ergäbe sich hier das Problem der Aufteilung auf eine zukünftige Produktion aus einer unbekannten Zahl von Anlagen und Jahren. Forschungs-und Entwicklungsaufwendungen haben zudem industriepolitische Aspekte; sie dienen dem Ausbau eines technischen Potentials, dessen künftige Nutzung ungewiß und nicht unbedingt auf einen bestimmten Bereich der Energiewirtschaft bzw. die Energiewirtschaft überhaupt beschränkt ist. Eine von Methode und Ergebnis befriedigende Zurechnung der 13,6 Mrd. DM auf die Stromerzeugungskosten aus Kernenergie ist daher nicht möglich. Zu Frage 89: Der Stromverbrauch der privaten Haushalte ist von 43 075 GWh im Jahre 1970 auf 67 810 GWh im Jahre 1975 und 85 551 GWh im Jahre 1980 angestiegen. Der Gesamtstromverbrauch betrug zum Vergleich 218 576 GWh im Jahre 1970, 274 871 GWh im Jahre 1975 und 336 919 GWh im Jahre 1980. Der Haushaltsanteil ist damit von 19,7 % auf 25,4 % gestiegen. Die jährliche Verbrauchssteigerung im Haushaltsbereich hat sich dabei aber sehr stark von mehr als 10 % Anfang der 70er Jahre auf weniger als 3 % 1980 abgeflacht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1631 Fragen 90 und 91): Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß etwa seit dem Jahr 1976 der überwiegende Teil der Westkredite an Polen dazu benutzt worden ist, für die Sowjetunion hochspezialisierte Güter westlicher Produktion billig zu beschaffen, indem diese von Polen im Westen gekauft und an die Sowjetunion weitergeliefert werden mußten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sowjetunion bei eigenen Warenkäufen im Westen einen realistischen Wechselkurs von rund 2 Rubel für einen Dollar aufbringen muß, daß aber bei Käufen in Polen oder anderen Staatshandelsländern von der Sowjetunion nur ein sogenannter Transferrubel auf der Basis von 0,62 Rubel für 1 Dollar gezahlt wird und daß hierdurch eine wirtschaftliche Ausbeutung Polens in gigantischem Ausmaß verursacht worden ist? Zu Frage 90: Der Bundesregierung sind keine Fakten bekannt, die darauf hindeuten, daß seit 1976 der überwiegende Teil der Westkredite an Polen dazu benutzt wurde, für die Sowjetunion hochspezialisierte Güter westlicher Produktion billig zu beschaffen. Zu Frage 91: Der Rubel ist, wie die Währungen der anderen RGW-Staaten, nicht konvertibel. Die UdSSR ist daher gezwungen, bei Warenkäufen in westlichen Ländern in Hartwährungen zu kontrahieren, so daß die Frage des Wechselkurses sich nicht stellt. Zur Frage, ob die interne Bewertung des Transferrubels angemessen ist, kann die Bundesregierung keine gesicherte Feststellung treffen. Soweit die Bundesregierung Kenntnis von der Praxis des RGW-internen Handels hat, nimmt sie an, daß ent- 6130* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 sprechend dem dort angewandten besonderen Preisfestsetzungsmechanismus weder die Exporte Polens in die UdSSR noch die sowjetischen Exporte nach Polen in allen Fällen zu Weltmarktpreisen erfolgen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Frage 92): Ist es der Bundesregierung bekannt, daß es in einigen Bundesländern landeseigene spezielle Argarkreditsysteme bzw. landwirtschaftliche Existenzsicherungsprogramme gibt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die hierdurch auftretenden Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu tun? Die Bundesländer sind berechtigt, unterschiedliche Landesförderungsmaßnahmen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchzuführen. Von dieser Möglichkeit haben insbesondere die Flächenstaaten mit landeseigenen Agrarkreditprogrammen bzw. landwirtschaftlichen Existenzsicherungsprogrammen Gebrauch gemacht. Der Subventionswert der Agrarkreditprogramme ist — gemessen an den Konditionen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms — gering. Die Agrarkreditprogramme sind in erster Linie auf Landwirte ohne Betriebsentwicklungsplan ausgerichtet. Bei dieser Ausgestaltung sind Wettbewerbsverzerrungen nicht zu erwarten. Im übrigen wird auf Bundesebene seit 1978 der Bereich investiver Maßnahmen durch das spezielle Agrarkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgedeckt, das sich für die Jahre 1982 und 1983 auf 370 Mio. belaufen wird. Die in einigen Ländern bestehenden Konsolidierungsprogramme beschränken sich im wesentlichen auf die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten stark verschuldeter Betriebe. Wettbewerbsverzerrungen scheiden bei dem im Grunde sozialen Charakter dieser Maßnahmen aus. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 9/1631 Fragen 93 und 94): Trifft es zu, wie vom baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Weiser behauptet, daß der Parlamentarische Staatssekretär Gallus die Aufgabe von 100 000 Betrieben als einzige Alternative der Agrarpolitik ansieht, und was hat es mit diesen 100 000 Betrieben wirklich auf sich? Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, was auf dem Gebiet der Ursachenforschung für das „Tannensterben" tatsächlich geschieht, nachdem — wie in der Fernsehsendung „Report" im März behauptet — in Sachen „Tannensterben" jedes einzelne Bundesland unkoordiniert nach den Ursachen forschen läßt? Zu Frage 93: Die Behauptung trifft nicht zu. In der Landwirtschaft findet weiterhin ein mehr oder minder starker struktureller Wandel statt, der von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den landwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten abhängt. Dieser Wandel äußert sich u. a. in der Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe sowie im Übergang von der Vollerwerbslandwirtschaft zu einer nebenberuflichen Landbewirtschaftung. Davon betroffen sind in erster Linie einkommensschwache Vollerwerbsbetriebe. Bei einer Gliederung der Vollerwerbsbetriebe nach der Höhe ihrer Einkommen wurden im Wirtschaftsjahr 1979/80 etwa 100 000 und 1980/81 noch rd. 90 000 Betriebe ermittelt, deren durchschnittlicher Gewinn im Wirtschaftsjahr 1979/80 bei 7 590 DM und im besonders ungünstigen Wirtschaftsjahr 1980/81 bei 640 DM je Familien-AK lag. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser Gruppe von einkommensschwachen Betrieben — auch wenn sie kein einheitliches Bild darstellt und ein Teil der Betriebe im Zeitablauf in Gruppen mit höherem Einkommen aufsteigt — nur in geringem Umfang mit den Mitteln der Markt- und Preispolitik ein zufriedenstellendes Einkommen zu ermöglichen ist. Trotz der angespannten Arbeitsmarktlage wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft weitergehen, nicht zuletzt deshalb, weil für zahlreiche Betriebe ein Hofnachfolger fehlt. Im übrigen bleibt es der Entscheidung des Hofnachfolgers überlassen, ob er den Hof im Vollerwerb oder im Nebenerwerb weiter bewirtschaften möchte. Zu Frage 94: Die Bundesregierung ist über die laufenden Vorhaben zur Erforschung der Ursachen der auftretenden Waldschäden informiert. Sie unterrichtet ihrerseits die Bundesländer über diese Vorhaben. Der Bundesernährungsminister hat mit Sachverständigen der forstlichen Forschung einen „Rahmenplan zur Erforschung umweltbedingter Schäden am Wald" erstellt, der Bund und Ländern zur Koordinierung der Vergabe von Forschungsvorhaben und den Forschungseinrichtungen untereinander zur Koordinierung ihrer Forschungsaktivitäten dient. Das Tannensterben tritt seit 1980 mit besonderer Heftigkeit im natürlichen Verbreitungsgebiet der Weißtanne, d. h. in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg auf. Deshalb haben insbesondere diese beiden Bundesländer auch ihrerseits Vorhaben zur Klärung der Krankheitsursachen vergeben. Die anderen Länder, so z. B. auch das Land Hamburg haben Vorhaben zur Klärung der an anderen Baumarten aufgetretenen Schäden finanziert. Auch zur Durchführung der „immissionsökologischen Waldzustandserfassung" haben die Bundesländer ein einheitliches Verfahren beschlossen. Diese Waldzustandserfassung dient der fortlaufenden Beobachtung der Immissionsbelastung des Wal- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1982 6131* des und erlaubt Rückschlüsse auf die Waldschadenssituation. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 95 und 96): Wird die Bundesregierung ihre Haltung in bezug auf eine Sperrung der Grenze nach Dänemark für Fleischimporte überprüfen, nachdem feststeht, daß die Maul- und Klauenseuche nicht nur auf Fünen, sondern auch auf Seeland ausgebrochen ist? Wenn die Bundesregierung die Grenze nach Dänemark wegen der dort herrschenden Maul- und Klauenseuche nicht sperrt, ist sie dann bereit, die volle Haftung bei Folgeschäden zu übernehmen? Der Maul- und Klauenseucheausbruch im Südwesten der dänischen Insel Seeland am 4. Mai 1982 ist der erste Fall außerhalb des bisherigen Seuchengebietes auf der Insel Fünen. Das Ergebnis der epidemiologischen Bewertung dieser neuen Entwicklung hat mich veranlaßt, sofort eine Rechtsverordnung aufgrund § 7 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes zu erlassen, mit der insbesondere die Einfuhr und Durchfuhr lebender Klauentiere sowie die Einfuhr frischen Fleisches mit Herkunft vom gesamten Gebiet der dänischen Inseln Fünen und Seeland verboten werden. Die Verordnung vom 6. Mai 1982 wurde im Bundesanzeiger Nr. 86 vom 8. Mai verkündet und ist am 9. Mai in Kraft getreten. Die Verbotsmaßnahmen erfüllen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und sind fachlich ausreichend, um den verfolgten Zweck der Seuchenabwehr zu gewährleisten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 97 und 98): Kann die Bundesregierung angesichts des großen Vogelsterbens am Bodensee, welches auf die Verwendung des hochgiftigen Mittels Endrin zurückzuführen ist, angeben, in welcher Menge in der Bundesrepublik Deutschland chlorierte Kohlenwasserstoffe (Endrin, Lindan) verwendet werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Vertrieb, die Einfuhr und die Verwendung von Endrin und Lindan zu verbieten, und wann kann eine solche Verbotsregelung frühestens wirksam werden? In der Bundesrepublik Deutschland werden nach Angaben des Industrieverbandes Pflanzenschutz 10-20 t Endyin und 170-180 t Lindan jährlich im Pflanzenschutz angewandt. ,Es besteht der begründete Verdacht, daß das Vogelsterben am Bodensee Sauf die Anwendung von Endrin zur Bekämpfung von Wühlmäusen in Obstanlagen zurückzuführen ist. Ein Zusammenhang zwischen der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Lindan und dem Vogelsterben kann dagegen wohl ausgeschlossen werden. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft prüft derzeit im Rahmen ihrer Aufgabenstellung nach dem Pflanzenschutzgesetz intensiv die Sachlage. Das Land Baden-Württemberg wurde deshalb gebeten, seine einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so plant die Bundesregierung, die für Endrin seit langem bestehende Anwendungsbeschränkung ehestmöglich in ein Anwendungsverbot umzuwandeln. Vorsorglich wird bereits jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung mit den Ländern, deren Zustimmung hier erforderlich ist, beraten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, da Sie liebenswürdigerweise bereit sind, die Zwischenfrage zuzulassen: Würden Sie bitte auch dazu Stellung nehmen, daß sich in der Anhörung des Rechtsausschusses entgegen Ihrer Auffassung alle Sachverständigen — alle Richter, der Hohe Flüchtlingskommissar und alle anderen — ausdrücklich dahin gehend geäußert haben, daß die Erweiterung der Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden mit Sicherheit zu einer Verlängerung des Verfahrens und insbesondere zu einer weiteren Überlastung der Verwaltungsgerichte führen würde.


Rede von Dr. Wolfgang Bötsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich kann Ihnen nur sagen, daß in dem Hearing, an dem ich teilgenommen habe, eben offensichtlich nicht genügend zwischen den offensichtlich unbegründeten oder offensichtlich unzulässigen Asylanträgen und den anderen Anträgen unterschieden worden ist. Vielmehr hat man in dem Hearing alle Anträge einheitlich behandelt. Das ist der Sachverhalt. Wir aber wollen eben diese Unterscheidung.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist doch sachlich falsch!)

— Frau Kollegin, Sie können sich nachher zu Wort melden, um diese Ihre Auffassung nachhaltig zu begründen.

(Löffler [SPD]: Das wird sie auch tun!)

Meine Damen und Herren, wer den vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgezeichneten Weg ablehnt, wird den nach wie vor drängenden Asylproblemen nicht gerecht. Dies geschieht auch in keiner Weise durch die jetzt ins Auge gefaßte und in Hamburg — wohlgemerkt: nicht in einem Flächenstaat, sondern in einem Stadtstaat — versuchte dezentrale Ausgestaltung des Bundesamtes. Vielleicht wird es dann als ambulantes Gewerbe behandelt. Ich weiß noch nicht genau, wie das in den Ländern gehen soll. Jedenfalls ist damit kein nennenswerter Beschleunigungseffekt zu erreichen.
Nach § 28 Abs. 6 des Entwurfs dieses Asylverfahrensgesetzes, wie es uns heute vorliegt, ist auch in den Fällen — das ist der nächste Punkt, der uns zu unserer Ablehnung veranlaßt —, in denen das Verwaltungsgericht die Klage als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet abgewiesen hat, die Berufung zuzulassen, wenn ein in



Dr. Bötsch
§ 138 VwGO bezeichneter Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt. Damit wird dem Asylbewerber eine zweite Instanz eröffnet, die er zur Verfahrensverlängerung, jedenfalls wenn es ihm darauf ankommt, selbstverständlich auch in jedem Fall — gleichgültig, ob er sein Rechtsmittel für aussichtsreich oder aussichtslos hält — anrufen wird. Ich glaube, daß es eine völlig untergeordnete Rolle spielt, welche Zulassungsgründe das Gesetz dann einräumt, weil jede Nichtzulassungsbeschwerde das Verfahren verlängert, gleich, ob sie sich nun hinterher als unzulässig oder unbegründet erweist.
Sie müssen sich, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, fragen lassen, wie bei der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung ein Beschleunigungseffekt tatsächlich erreicht werden soll. Denn wir haben jetzt in dem Verfahren nach wie vor eine verwaltungsbehördliche Instanz und zwei verwaltungsgerichtliche Instanzen. Wir sind der Auffassung, daß eine volle Verwaltungs- und eine volle Gerichtsinstanz mit jeweiliger mündlicher Verhandlung zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage ausreichend sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dem Asylbewerber wird ausreichend Rechtsschutz gewährt, wenn ihm eine volle Gerichtsinstanz zur Verfügung steht, dies um so mehr, als über die Klage — wir haben diesen Vorschlag des Bundesrates, das zu ändern, j a nicht aufgegriffen — ja nicht der Einzelrichter, sondern die Kammer des Verwaltungsgerichts mit drei Richtern entscheidet. Eine echte Beschleunigung hätte auch der Bundesratsentwurf gebracht, der ausdrücklich bestimmt, daß die Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung unanfechtbar ist und damit das gerichtliche Verfahren eben auf eine Instanz beschränkt wird.
Meine Damen und Herren, eine mit der Neuregelung beabsichtigte Beschleunigung — damit komme ich zu unserem dritten Punkt — läßt sich mit bestem Willen auch nicht § 20 Abs. 2 des Koalitionsentwurfs entnehmen, der bestimmt, daß ein Beauftragter der Bundesregierung die Asylbewerber auf Grund eines bestimmten Schlüssels auf die einzelnen Bundesländer nach deren Anhörung verteilt. Im Gegenteil! Durch eine Verteilung wird das Asylverfahren verlängert, weil das Bundesamt erst dann tätig werden kann, wenn das Verteilungsverfahren abgeschlossen ist, und weil der Aufenthaltsort des Asylbewerbers häufiger wechselt.
Eine Verlängerung des Asylverfahrens tritt ferner ein, weil durch Umverteilungs- und Verteilungsanträge die Verwaltungsbehörden zusätzlich belastet werden. Dasselbe ist bei den Gerichten zu erwarten, die sich mit Rechtsmitteln gegen Verteilungsentscheidungen zu befassen haben. Durch im Ergebnis aussichtslose Anträge und Gerichtsverfahren können Asylbewerber damit den Abschluß des Asylverfahrens zusätzlich hinauszögern. Dadurch werden für Asylbewerber, die sich allein aus wirtschaftlichen Gründen auf das Asylrecht berufen, neue Möglichkeiten eröffnet, den Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlängern. Das Verteilungsverfahren schafft daher zusätzliche Anreize.
Abgesehen davon begegnet die Bestimmung über die Verteilung der Asylbewerber zumindest erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil die Aufteilung durch einen Beauftragten der Bundesregierung in die Hoheitsgewalt der Bundesländer eingreift. Diese Verteilung stellt sich als Gesetzesvollzug dar, der nach unserer Verfassung Sache der Länder ist. Dies folgt aus dem Bundesstaatsprinzip, das Bund und Länder als Staaten mit eigener unabgeleiteter Staatsgewalt anerkennt. Bund und Länder üben eben nicht nur miteinander eine einheitliche Staatsgewalt aus, sondern jedes von ihnen besitzt in seinem Bereich selbst, kraft eigenen Rechts, die — wenn auch beschränkte — unabgeleitete Staatsgewalt.
Zur Beschleunigung des Verfahrens — ich will auch noch aus einigen Vorschriften auszugsweise anführen, warum wir dieses Gesetz ablehnen — hielten wir auch eine schärfere Vorschrift über die Identitätsfeststellung des Asylbewerbers für geboten. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen sieht eine erkennungsdienstliche Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen vor, die in § 11 Abs. 1 des Entwurfs niedergelegt sind. Eine solche Einschränkung kann den Zweck der Vorschrift nicht erfüllen, der ja darin besteht, zu verhindern, daß Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, unter einem anderen Namen möglicherweise ein neues Asylverfahren betreiben. Solche Asylbewerber können unter ihrer wahren Identität nur dann erkannt werden, wenn sie bei der ersten Antragstellung erkennungsdienstlich — und zwar uneingeschränkt — behandelt worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um einen derartigen Mißbrauch zu verhindern, muß dies deshalb möglich sein.
Nach dem Entwurf kann die Ausländerbehörde dem Ausländer erlauben, den Bereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen. Wir halten eine solche Bestimmung für zu allgemein und haben im Ausschuß die Ergänzung empfohlen „wenn zwingende Gründe dies erfordern", weil dadurch der Behörde der Vollzug erleichtert wird und eine einheitliche Anwendung in der Praxis gewährleistet ist. Wir sind keineswegs der Auffassung, daß daraus vielleicht ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hergeleitet werden könnte.
Erfreulicherweise — ich habe das schon angedeutet — enthält der Entwurf auch Vorschriften, die der Verfahrensbeschleunigung dienen. Hierzu zu rechnen sind die Vorschriften, die bestimmte Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers begründen und aus einem Unterbleiben der Mitwirkung Folgerungen ziehen, die das Verfahren einem raschen Ende zuführen. Zu begrüßen ist auch die in den §§ 30 und 31 erfolgte Trennung bei den Sanktionen zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Meine Damen und Herren, trotz positiver Ansätze in dem Entwurf — das will ich nicht verhehlen — bleiben Zweifel, ob die Koalitionsparteien willens sind, wirklich wirksame Regelungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens zu treffen. Der vorliegende Entwurf, der unserer Auffassung nach auch nicht als eigenes Gesetz hätte verabschiedet werden



Dr. Bötsch
sollen, sondern der in das Ausländergesetz integriert gehörte, ist zwar ein umfangreiches Gesetzeswerk, enthält aber eben nur wenige Elemente, die zu einer echten Beschleunigung führen.
Ich habe bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß der Bundesrat dem Gesetzentwurf — die Ankündigungen liegen vor, und sicherlich sind die Herren des Bundesrates nicht hier, um heute ihre Zustimmung laut zu signalisieren — im Endergebnis nicht zustimmen kann und nicht zustimmen wird, wenn er nicht durch erhebliche beschleunigende Maßnahmen angereichert wird. Sie, meine Damen und Herren aus den Reihen von SPD und FDP, haben die Vorschläge der Bundesländer weitgehend unbeachtet gelassen und nehmen damit erneut eine Auseinandersetzung mit dem Bundesrat in Kauf. Schon heute dürfte feststehen, daß es dort eine Mehrheit gegen Ihren Gesetzentwurf gibt.

(Lambinus [SPD]: Daran sind wir gewöhnt!)

Wir haben damit wiederum einen nahezu klassischen Fall für ein Tätigwerden des Vermittlungsausschusses.
In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wurden sehr interessante Ausführungen zum Thema Vermittlungsausschuß gemacht. Die damals aufgezeigten Probleme werden sich beim Asylrecht so sicherlich nicht stellen. Aber wer beklagt, wie das im Vermittlungsausschuß so läuft, müßte sich eben bei seinen eigenen Vorschlägen schon darauf einstellen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD — Lambinus [SPD]: Das ist Ihr Parlamentsverständnis?!)

— Das ist das Parlamentsverständnis von zwei Kammern in Deutschland, Herr Kollege Lambinus. Vielleicht sollten Sie sich damit einmal etwas näher beschäftigen, und zwar mit all den damit zusammenhängenden Problemen.

(Lambinus [SPD]: Das ist Ihr Parlamentarierverständnis? Da kann ich nur lachen!)

Es wäre sicher besser gewesen, wenn Sie um der Sache willen von vornherein mehr Einsicht gezeigt

(Lambinus [SPD]: Lösen Sie doch den Bundestag auf!)

und die Vorschläge des Bundesrates angenommen oder zumindest so übernommen hätten, daß der Gesetzentwurf auch für die Mehrheit der Bundesländer zustimmungsfähig gewesen wäre. — Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schöfberger.