Rede:
ID0909907200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 144
    1. die: 9
    2. Schulen: 8
    3. der: 6
    4. von: 5
    5. Frage: 4
    6. wird: 4
    7. Schüler: 4
    8. und: 4
    9. den: 4
    10. im: 3
    11. für: 3
    12. berufsbildenden: 3
    13. in: 3
    14. Abgeordneten: 2
    15. es: 2
    16. daß: 2
    17. Schülerunfallversicherung: 2
    18. werden: 2
    19. wie: 2
    20. aus: 2
    21. 1971: 2
    22. einen: 2
    23. an: 2
    24. —: 2
    25. privaten: 2
    26. allgemeinbildenden: 2
    27. dabei: 2
    28. sind: 2
    29. Länder: 2
    30. Die: 2
    31. mit: 2
    32. Ländern: 2
    33. 11: 1
    34. Frau: 1
    35. Steinhauer: 1
    36. entsprechend: 1
    37. Bitte: 1
    38. der\n: 1
    39. Vizepräsident: 1
    40. WindelenFragestellerin: 1
    41. schriftlich: 1
    42. beantwortet;: 1
    43. Antwort: 1
    44. als: 1
    45. Anlage: 1
    46. abgedruckt.Ich: 1
    47. rufe: 1
    48. 12: 1
    49. des: 1
    50. Graf: 1
    51. Waldburg-Zeil: 1
    52. auf:Trifft: 1
    53. zu,: 1
    54. Hinblick: 1
    55. auf: 1
    56. Unterschiede: 1
    57. zwischen: 1
    58. Schülern: 1
    59. allgemeinbildender: 1
    60. bzw.: 1
    61. beruflicher: 1
    62. Bereich: 1
    63. Privatschulen: 1
    64. gemacht: 1
    65. Egert,: 1
    66. Parl.: 1
    67. Staatssekretär:: 1
    68. Herr: 1
    69. Kollege,: 1
    70. Ihre: 1
    71. beantworte: 1
    72. ich: 1
    73. folgt:: 1
    74. Das: 1
    75. Gesetz: 1
    76. über: 1
    77. dem: 1
    78. Jahre: 1
    79. hat: 1
    80. beitragsfreien: 1
    81. Versicherungsschutz: 1
    82. staatlichen: 1
    83. begründet;: 1
    84. Versicherungsträger.: 1
    85. waren: 1
    86. schon: 1
    87. vor: 1
    88. versichert;: 1
    89. privater: 1
    90. berufsbildender: 1
    91. bei: 1
    92. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft: 1
    93. versichert.: 1
    94. Berufsgenossenschaft: 1
    95. erhebt: 1
    96. diesen: 1
    97. Beitrag: 1
    98. zur: 1
    99. Zeit: 1
    100. 1,05: 1
    101. DM: 1
    102. je: 1
    103. Monat.Um: 1
    104. öffentlichen: 1
    105. Zukunft: 1
    106. gleichzubehandeln,: 1
    107. wäre: 1
    108. erforderlich,: 1
    109. diese: 1
    110. gleichen: 1
    111. Aufwendungen: 1
    112. genannten: 1
    113. übernehmen.: 1
    114. Ob: 1
    115. eine: 1
    116. entsprechende: 1
    117. Regelung: 1
    118. bald: 1
    119. verwirklicht: 1
    120. kann,: 1
    121. hängt: 1
    122. ab: 1
    123. selbstverständlich: 1
    124. auch: 1
    125. deren: 1
    126. Finanzlage: 1
    127. beurteilt: 1
    128. werden.: 1
    129. Mit: 1
    130. ist: 1
    131. dieser: 1
    132. bereits: 1
    133. 1974: 1
    134. korrespondiert: 1
    135. worden.: 1
    136. Eine: 1
    137. Vereinheitlichung: 1
    138. jetzt: 1
    139. Zusammenhang: 1
    140. Einordnung: 1
    141. Unfallversicherung: 1
    142. das: 1
    143. Sozialgesetzbuch: 1
    144. angestrebt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5943 A Bestimmung des Abg. Gobrecht zum ordentlichen Mitglied im Vermittlungsausschuß und der Abg. Walther und Voigt (Frankfurt) zu ordentlichen Mitgliedern im Gemeinsamen Ausschuß 5943 A Aktuelle Stunde betr. Zwangsumtausch für Reisen in die DDR Lorenz CDU/CSU 5962 B Dr. Diederich (Berlin) SPD 5963 C Ronneburger FDP 5964 B Lintner CDU/CSU 5965 B Franke, Bundesminister BMB 5966 B Dr. Geßner SPD 5967 D Bergerowski FDP 5969 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 5969 D Löffler SPD 5970 D Hoppe FDP 5971 D Werner CDU/CSU 5972 B Steiner SPD 5973 C Fragestunde — Drucksache 9/1631 vom 7. Mai 1982 — Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Poststellen auf dem Lande MdlAnfr 1, 2 07.05.82 Drs 09/1631 Börnsen SPD Antw PStSekr Becker BMP 5943 B, C, 5944 A, B, D, 5945 A, B, C, D ZusFr Börnsen SPD 5943D, 5944 B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 5945A, 5945 C ZusFr Herberholz SPD 5945A, B ZusFr Auch SPD 5945 B Fortführung des Energiesparprogramms bzw. Gewährleistung der Bezuschussung der bis 31. Dezember 1981 gestellten Anträge MdlAnfr 3, 4 07.05.82 Drs 09/1631 Lennartz SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 5945D, 5946 A, C, D, 5947 A, B, C ZusFr Lennartz SPD . . . . 5946 B, C, 5947A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5947 C Schikanen der DDR-Kontrollen am Grenzübergang Hirschberg MdlAnfr 5, 6 07.05.82 Drs 09/1631 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMB . . 5947 D, 5948 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 5948 A, B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 5948A, D Meldung des Bedarfs an Arbeitskräften durch die Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes; Zahl der gemeldeten Stellen MdlAnfr 7, 8 07.05.82 Drs 09/1631 Müntefering SPD Antw PStSekr Egert BMA 5948 D, 5949 A, B, C, D, 5950 A ZusFr Müntefering SPD 5949 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 5949C, D ZusFr Auch SPD 5949 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 Aktion der Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Altersgrenze bei Kindergeldanspruch MdlAnfr 9, 10 07.05.82 Drs 09/1631 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA 5950 A, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 5950 C, D Gleichstellung von Schülern allgemeinbildender und beruflicher Privatschulen in der Schülerunfallversicherung MdlAnfr 12 07.05.82 Drs 09/1631 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA 5951A,B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5951 B Regreßpflicht für Zeitsoldaten bei Kriegsdienstverweigerung während der Dienstzeit MdlAnfr 18 07.05.82 Drs 09/1631 Sielaff SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 5951 D ZusFr Sielaff SPD 5951 D Schließung des Bundeswehrkrankenhauses in Osnabrück MdlAnfr 21 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 5952 A ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU 5952 A Vorbeugende Maßnahmen der Bundesregierung gegen ein Vordringen von DDR-Grenztruppen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 24 07.05.82 Drs 09/1631 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 5952B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 5952 B Anhörung des Bundes der Vertriebenen bei Änderungen des Lastenausgleichsrechts MdlAnfr 35 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 5952 C Zusammenhang zwischen der Neufestsetzung der Lärmschutzzone des Flugplatzes Büchel und dem Bau einer Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstoffe in diesem Bereich MdlAnfr 36, 37 07.05.82 Drs 09/1631 Herberholz SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 5952 D, 5953 A, B, C ZusFr Herberholz SPD 5952 D, 5953 A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 5953 C Bewertung der Forschungsergebnisse des IFEU-Instituts Heidelberg durch den Bundesminister des Innern; Einstellung der Förderung MdlAnfr 42 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . 5953D, 5954C,D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 5954 C ZusFr Jansen SPD 5954 D Personalmangel beim Bundesgrenzschutz im Bereich Braunschweig, insbesondere an den Übergangsstellen zur DDR, sowie mangelhafte Ausrüstung der Beamten MdlAnfr 43, 44 07.05.82 Drs 09/1631 Clemens CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 5954 D, 5955A, B,C, D ZusFr Clemens CDU/CSU . . . . 5955 A, B, C, D Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes im Zonenrandgebiet MdlAnfr 45 07.05.82 Drs 09/1631 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 5956 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 5956B,C ZusFr Rayer SPD 5956 C ZusFr Clemens CDU/CSU 5956 D Fristlose Kündigung des Bundestrainers Vlado Stenzel durch den Deutschen Handballbund MdlAnfr 50, 51 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 5957 A, B, C, D ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 5957 B,C ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 5957 D Klageverbindung bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren zwecks Reduzierung der Verfahrenskosten der Kläger MdlAnfr 55 07.05.82 Drs 09/1631 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5958A,B ZusFr Fischer (Osthofen) SPD 5958 B Erhöhung der steuerlichen Kilometergeldpauschale MdlAnfr 58 07.05.82 Drs 09/1631 Frau Benedix-Engler CDU/CSU Antw PStSekr Huonker BMF . 5958 C, D, 5959 A ZusFr Frau Benedix-Engler CDU/CSU 5958D, 5959 A ZusFr Stiegler SPD 5959A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 III Termin der Einbringung des Nachtragshaushalts 1982 im Deutschen Bundestag MdlAnfr 59 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Häfele CDU/CSU Antw PStSekr Huonker BMF 5959 B ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU 5959 B Rückgang der Zahl an Ausbildungsplätzen bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung im Jahr 1982 MdlAnfr 65, 66 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Huonker BMF 5959 C Verkauf von Kohle zu nicht genehmigten Preisen durch die Bergbauunternehmen im Jahre 1981 MdlAnfr 67, 68 07.05.82 Drs 09/1631 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5960 A, B, D, 5961A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 5960 C, D, 5961A,B Betriebsauflösungen im Jahre 1981 MdlAnfr 69, 70 07.05.82 Drs 09/1631 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5961 C, D, 5962A, B ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 5961C, 5962 A Nächste Sitzung 5974 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5975*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5975* B Anlage 3 Beitritt der Bundesregierung zum Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter MdlAnfr 11 07.05.82 Drs 09/1631 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Egert BMA 5975* C Anlage 4 Teilnahme jugendlicher Ausländer an Sprachförderungsmaßnahmen MdlAnfr 13 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Egert BMA 5975* D Anlage 5 Vorwurf von Bundeskanzler Schmidt gegen den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Stingl, wegen „Schwarzmalerei"; Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten MdlAnfr 14, 15 07.05.82 Drs 09/1631 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Egert BMA 5976* B Anlage 6 Zahl der Wehrpflichtigen, die weder Wehrnoch zivilen Ersatzdienst ableisten; Erhebung einer „Wehrausgleichsabgabe" MdlAnfr 16, 17 07.05.82 Drs 09/1631 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5976* C Anlage 7 Auswirkungen der Reduzierung des zivilen Wachdienstes bei der Bundeswehr MdlAnfr 19, 20 07.05.82 Drs 09/1631 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5976* D Anlage 8 Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen gegen gewaltsame Ausländerdemonstrationen MdlAnfr 38, 39 07.05.82 Drs 09/1631 Biehle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 5977*A Anlage 9 Kulturprogramm des Rastatter Freiheitsmuseums sowie Beginn der Baumaßnahmen im Rastatter Schloß MdlAnfr 46, 47 07.05.82 Drs 09/1631 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 5978*A Anlage 10 Planung eines Fernsehprogramms der europäischen Fernsehstationen für Europa MdlAnfr 52 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 5978* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 Anlage 11 Referenten des Bundesjustizministeriums für den Bereich der Wehrstrafgerichtsbarkeit sowie rechtliche Grundlage für die Rekrutierung des Personals für Wehrstrafgerichte MdlAnfr 53, 54 07.05.82 Drs 09/1631 Conradi SPD SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 5979*A Anlage 12 Anstieg der Kriminalität gegenüber den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern im Jahre 1982 MdlAnfr 56, 57 07.05.82 Drs 09/1631 Schröer (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5979* B Anlage 13 Unterbindung der Wertstellungspraktiken der Banken und Sparkassen durch gesetzliche Regelung MdlAnfr 60 07.05.82 Drs 09/1631 Poß SPD SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 5979* C Anlage 14 Steuerliche Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser MdlAnfr 63, 64 07.05.82 Drs 09/1631 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Huonker BMF . . . 5979* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 5943 99. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1982 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 14. 5. Dr. Ahrens ** 12. 5. Bernrath 12. 5. Brandt * 13. 5. Dr. Dregger 14. 5. Dr. Ehmke 14. 5. Dr. Emmerlich 14. 5. Frau Dr. Engel 13. 5. Gerlach 14. 5. Gerstein 12. 5. Gerster (Mainz) 13. 5. Haar 12. 5. Frau Dr. Hartenstein 13. 5. Hauser (Krefeld) 12. 5. Herterich 14. 5. Frau Huber 14. 5. Ibrügger 14. 5. Frau Dr. Martiny 14. 5. Rossmanith 12. 5. Schäfer (Mainz) 12. 5. Wehner 14. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. April 1982 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu stellen. In seiner Sitzung am 30. April 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) nicht zuzustimmen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1622 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 30. April 1982 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen hat, zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das Schreiben des Bundeskanzlers ist als Drucksache 9/1624 verteilt. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses hat mitgeteilt, daß der Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 12. Mai 1982 als Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Bürgermeister Koschnick Herrn Minister Dr. Posser zum Vorsitzenden gewählt hat. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere für deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des AngestelltenversicheAnlagen zum Stenographischen Bericht rungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1982) Gutachten des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 1983 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1996 (Drucksache 9/1551) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom Arbeitsgericht Reutlingen ein Normenkontrollverfahren wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach dem Gesetz für Kündigungsfristen für Angestellte aus dem Jahr 1926 in Bezug zu den Kündigungsfristen für Arbeiter eingeleitet wurde, und hat die Bundesregierung die Absicht, diesem Verfahren beizutreten? Der von Ihnen angesprochene Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Reutlingen aus dem Jahre 1975 ist der Bundesregierung vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit zugeleitet worden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dazu 1976 namens der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Stellung genommen. Zu einem weiteren, in der Sache gleichgerichteten Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Reutlingen aus dem Jahre 1979 hat sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung namens der Bundesregierung gegenüber dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf die vorerwähnte Stellungnahme bezogen, da sich aus dem zweiten Vorlagebeschluß keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte ergaben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Frage 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der geänderten Bemessungsgrundlage und der Leistungssätze für die Teilnahme an Sprachförderungsmaßnahmen jugendliche Aussiedler trotz fehlender Sprachkenntnisse das Angebot der Sprachförderung verweigern und sich gleich um einen Arbeitsplatz bemühen, und ist die Bundesregierung bereit, die Änderung der Sprachförderungs-Verordnung aus diesem Grund zu korrigieren? Nach der Sprachförderungsverordnung erhalten Aussiedler während der Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang seit 1. Januar 1982 Unterhaltsgeld in Höhe von 68 v. H des pauschalierten durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Bezieher 5976* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 von Arbeitslosengeld am 1. September des vorangegangenen Kalenderjahrs. Die Bemessung nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Bezieher von Arbeitslosengeld bringt Vorteile für die Aussiedler, die nur ein niedriges Arbeitsentgelt erzielen könnten; dazu gehören regelmäßig jugendliche Aussiedler. Soweit sie Leistungen nach der Sprachförderungsverordnung erhalten können, sind sie entweder Berufsanfänger oder Ungelernte. Ihrem Unterhaltsgeld war deshalb nach der Sprachförderungsverordnung in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung in aller Regel ein niedrigeres Arbeitsentgelt als das pauschalierte durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Arbeitslosengeldempfänger zugrunde zu legen. Der seit 1. Januar 1982 geltende Leistungssatz von 68 v. H. entspricht dem des Arbeitslosengeldes. Den Teilnehmern werden darüber hinaus die notwendigen Kosten erstattet, die durch die Maßnahme unmittelbar entstehen, insbesondere die Lehrgangskosten, Kosten für Lernmittel und Fahrtkosten. Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß die seit 1. Januar 1982 geltende Regelung jugendlichen Aussiedlern einen Anreiz bietet, an Deutsch-Sprachlehrgängen teilzunehmen. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen jugendliche Aussiedler wegen des seit 1. Januar 1982 geänderten Unterhaltsgelds von der Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang abgesehen und sich trotz fehlender Sprachkenntnisse um einen Arbeitsplatz bemüht haben. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb auch nicht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung der Sprachförderungsverordnung vorzuschlagen. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß jugendliche Aussiedler, die eine Ausbildung anstreben, nach der Sprachförderungsverordnung nicht gefördert werden. Für sie kommen die Leistungen des sog. Garantiefonds in Frage. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 14 und 15): Wie sind die Vorwürfe von Bundeskanzler Schmidt auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai, daß der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Stingl, mit den monatlich herausgegebenen Arbeitsmarktdaten „Schwarzmalerei" betreibe, zu verstehen? Erwartet der Bundeskanzler angesichts seiner geäußerten Vorwürfe, daß in Zukunft die bei der Bundesanstalt für Arbeit vorliegenden Daten über die Entwicklung des Arbeitsmarkts nicht mehr veröffentlicht werden sollen, und wenn j a, auf welche Weise soll die Wirtschaft und die interessierte Öffentlichkeit dann darüber unterrichtet werden? Die Bundesanstalt für Arbeit wird auch künftig die vorhandenen Daten über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts der Öffentlichkeit bekanntgeben. Es liegt dem Herrn Bundeskanzler fern, die Bekanntgabe dieser Daten als „Schwarzmalerei" zu bezeichnen; seine Kritik galt ausschließlich den in der Öffentlichkeit angestellten pessimistischen Überlegungen hinsichtlich der längerfristigen Entwicklung des Arbeitsmarkts. Derartige Schlußfolgerungen lassen sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten. Der sich andeutenden Erwärmung des konjunkturellen Klimas kann Schwarzmalerei nur schaden. Gerade in der derzeitigen Umschwungphase der wirtschaftlichen Entwicklung erscheint eine gewisse Zurückhaltung geboten; dies um so mehr, als die der Bundesanstalt für Arbeit obliegende Berichterstattung nur die aktuelle Arbeitsmarktlage, nicht aber die jeweilige Beschäftigungslage mit rund 22 Millionen abhängig Beschäftigten umfaßt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 16 und 17): Trifft es zu, daß 40 v. H. der Männer eines Geburtsjahrgangs weder Wehr- noch zivilen Ersatzdienst ableisten, und welche Gründe sind dafür gegebenenfalls maßgebend? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die mögliche Erhebung einer „Wehrausgleichsabgabe" zur Herstellung einer verbesserten Wehrgerechtigkeit? Eine aktuelle Zahl liegt mir für den Geburtsjahrgang 1953 vor, der im vergangenen Jahr aus der Grundwehrdienstpflicht herausgewachsen ist. Danach haben 66,1 v. H. Wehr- oder zivilen Ersatzdienst geleistet, 27,5 v. H. waren nicht wehrdienstfähig. Die restlichen 6,4 v. H. waren überwiegend wegen sonstiger Wehrdienstausnahmen und Einberufungshindernisse nicht heranziehbar. Die Einführung einer Wehrausgleichsabgabe ist seit langem auch in der Öffentlichkeit intensiv erörtert worden. Gegen eine solche Wehrabgabe sind aus dem Grundgesetz abgeleitete, verwaltungstechnische, steuerpolitische und auch historisch begründete Bedenken vorgebracht worden. Diese erscheinen erheblich. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 19 und 20): Welche Auswirkungen hat bzw. wird die in 1982 vorgesehene Auflösung von zivilem Bewachungspersonal für die Truppe hinsichtlich Dienstzeitbelastung und Einsatzbereitschaft der Verbände haben? Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der Reduzierung des zivilen Bewachungspersonals bei der Bundeswehr für 1983? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 5977* Der Wachdienst bei der Bundeswehr wird durch Soldaten, ziviles Personal der Bundeswehr und gewerbliche Bewachungsunternehmen geleistet. Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltskürzungen haben unter anderem zur Folge gehabt, daß das gewerbliche Wachpersonal um 722 Mann verringert werden muß. Diese Reduzierung wird vom militärischen Wachpersonal aufgefangen. Von einer Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr kann danach nicht die Rede sein. Durch unterschiedliche, den örtlichen Gegebenheiten angepaßte Maßnahmen wird darauf hingewirkt, daß es zu keiner nennenswerten Erhöhung der Dienstzeitbelastung der Truppe kommt. Die Möglichkeiten, ziviles Bewachungspersonal zu reduzieren und weitere Bewachungsaufgaben auf die Truppe zu übertragen, erscheinen jedoch begrenzt. Das wird auch bei den Beratungen des Bundeshaushalts 1983 beachtet werden müssen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 38 und 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht nur ein Mißbrauch des Gastrechts, sondern auch einen Verstoß gegen deutsches Recht darstellt, wenn Ausländergruppen die in ihren Heimatländern bestehenden politischen Gegensätze auf deutschem Boden gewaltsam austragen, und falls die Bundesregierung dieser Auffassung zustimmt, welche Konsequenzen beabsichtigt sie unter Berücksichtigung der jüngsten Ausschreitungen, die sich in Bonn und Mainz zugetragen haben, zu ziehen? Sind vorbeugende Maßnahmen gegen gewaltsame Ausländerdemonstrationen nicht auch nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um zu verhindern, daß die Rechte deutscher Bürger eingeschränkt und auch Leben und Gesundheit unserer Polizeibeamten aufs Spiel gesetzt werden, und stimmt die Bundesregierung zu, daß entsprechende Maßnahmen auch erforderlich sind, weil durch derartige Gewalttätigkeiten die Vorwürfe über angeblich in Teilen unserer Bevölkerung vorhandene Ausländerfeindlichkeit neue Nahrung erhalten können? Zu Frage 38: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß politische Gegensätze und Meinungsverschiedenheiten in unserem Lande nicht mit Gewalt ausgetragen werden dürfen. Der Ausschluß jeglicher Gewalt ist nicht nur eine politische Forderung. Es handelt sich dabei um ein grundlegendes Gebot unserer Verfassungs- und Rechtsordnung, das für Deutsche wie Ausländer in gleicher Weise gilt. Ein Verstoß gegen dieses Rechtsgebot ist von unserer Rechtsordnung mit vielfältigen Sanktionen bedroht. Bei Verstößen, die von Ausländern begangen werden, stehen neben den allen Rechtsverletzern gegenüber geltenden Eingriffsmöglichkeiten des Straf-, Polizei-, Versammlungs- und Vereinsrechts die besonderen Handhaben des Ausländerrechts. Ich nenne insbesondere die Möglichkeiten der Verhängung eines Verbots der politischen Betätigung, von Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen, vor allem aber auch der Ausweisung und Abschiebung. (§§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 3-5, 8 Abs. 2, 10, 13 AuslG). Die Bundesregierung ist sich in ständiger Praxis mit den Landesregierungen, die für die Anwendung der Gesetze nach dem Grundgesetz zuständig sind, darin einig, daß diese bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden müssen. Sie hat daher von der Absicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung, wegen der von Ihnen erwähnten Vorfälle in Mainz ausländerrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, zustimmend Kenntnis genommen. Zu Frage 39: 1. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Ausländergruppen können in der Lage sein, das Zusammenleben zwischen Deutschen und Ausländern zu stören. Bei einer Häufung derartiger Vorkommnisse ist die Gefahr nicht mehr auszuschließen, daß die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung, die Integration der auf Dauer hier lebenden Ausländer mitzutragen, schwindet. Um dieser Gefahr zu begegnen, reicht jedoch das den Ländern zur Verfügung stehende Instrumentarium grundsätzlich aus: Nach Artikel 8 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche das Grundrecht, sich „friedlich und ohne Waffen" zu versammeln. Das Versammlungsgesetz hat dieses Recht auch Ausländern eingeräumt (§ 1 VersG). Gewaltsame Demonstrationen werden von unserer Rechtsordnung mißbilligt. Das Versammlungsgesetz sieht daher die Möglichkeit vor, gewaltsame Versammlungen und Demonstrationen — von Deutschen und Ausländern — vorbeugend zu verbieten oder sie aufzulösen (§§ 5, 13,15 VersG). Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß von dieser rechtlichen Möglichkeit im Interesse der Sicherheit in unserem Land in geeigneten Einzelfällen Gebrauch gemacht werden sollte. Sie verkennt dabei allerdings die Schwierigkeiten nicht, die sich in der Praxis für die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden dadurch ergeben, daß häufig nur schwer mit einer für rechtliche Maßnahmen hinreichenden Sicherheit vorauszusehen ist, ob eine Demonstration oder Versammlung einen gewaltsamen Verlauf nehmen wird. Diese Schwierigkeit der Voraussehbarkeit läßt sich auch durch Rechtsänderungen nicht beheben. Entscheidend kommt es vielmehr auf einen schnellen und umfassenden Informationsaustausch der für die Sicherheit zuständigen Behörden an, damit diese rechtzeitig die notwendigen und wirksamen Maßnahmen treffen können. Das für diesen Informationsaustausch erforderliche Instrumentarium ist vorhanden. 2. Gewalttätige, die innere Sicherheit gefährdende Ausländerorganisationen sind vom Bundesminister des Innern in der Vergangenheit wiederholt verboten worden. Ich erinnere an entsprechende Maßnahmen gegen palästinensische und exilkroatische Organisationen. 5978* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 Der Bundesminister des Innern prüft selbstverständlich weiterhin, ob gegen bestimmte Ausländerorganisationen Verbotsmaßnahmen zulässig und zweckmäßig erscheinen. Ich bitte Sie aber um Verständnis, daß ich mich — entsprechend der ständigen Übung der Bundesregierung — zu konkreten Verbotsüberlegungen öffentlich nicht äußern kann. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 46 und 47): Welche Planungen sind von seiten des Bundesarchivs in Koblenz nach Fertigstellung der Dauerausstellung im Rastatter Freiheitsmuseum mittelfristig für die nächsten Jahre ins Auge gefaßt, und ist deren sachliche und wissenschaftliche Betreuung haushaltsmäßig abgesichert? Wann kann mit der definitiven Räumung noch im Rastatter Schloß befindlicher Dienststellen und dem Beginn von Bauarbeiten im Sibyllenflügel gerechnet werden, und welche konzeptionellen Auswirkungen wird die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten für das Rastatter Freiheitsmuseum haben? Zu Frage 46: Die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte im Rastatter Schloß wurde vom Bundesarchiv in den letzten Jahren erweitert und umgestaltet. Hierfür standen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die erweiterte Dauerausstellung der Erinnerungsstätte wird demnächst der Öffentlichkeit übergeben. Nach Fertigstellung der Dauerausstellung und der Bearbeitung des Katalogs plant das Bundesarchiv u. a. die Vorbereitung von Wechselausstellungen mit folgenden Arbeitstiteln: Bäuerliche Freiheitsbewegungen vom Spätmittelalter bis zur Französischen Revolution Der Kampf um Freiheitsrechte im Wilhelminischen Deutschland und die Revolution von 1918 Widerstand gegen den Nationalsozialismus Es ist beabsichtigt, für die Konzeption der Ausstellung „Bäuerliche Freiheitsbewegungen" Wissenschaftler heranzuziehen, die nicht dem Bundesarchiv angehören. Die wissenschaftliche Betreuung der anderen Ausstellungen übernehmen Mitarbeiter des Bundesarchivs. Darüber hinaus entstehen Sachkosten für die Produktion der Ausstellungen. Mittel hierfür stehen im Haushalt 1982 zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Restfinanzierung durch die Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu ermöglichen. Zu Frage 47: Die für die Erinnerungsstätte vorgesehenen Räume im Sibyllenbau des Rastatter Schlosses werden zur Zeit noch vom Finanzamt genutzt. Das Liegenschaftsamt Karlsruhe hat einen definitiven Räumungstermin bisher nicht nennen können. Die Bereitstellung zusätzlicher Räume wird für die Erinnerungsstätte von großem Wert sein. Es ist dann möglich, größere Ausstellungen über herausragende Ereignisse und Persönlichkeiten der deutschen Freiheitsbewegungen zu zeigen. Diese sollen dann, je nach Möglichkeit, durch wissenschaftliche Veranstaltungen, öffentliche Diskussionen und Öffentlichkeitsarbeit ergänzt und in ihrer Wirkung vervielfältigt werden. Außerdem könnten dann neben einem Film- und Vortragsraum auch ein Leseraum für die Spezialbibliothek und die Quellensammlungen zur Freiheitsgeschichte sowie Büroräume eingerichtet werden. Die Dauerausstellung könnte wieder um die Darstellung der Reaktionszeit 1850 bis 1860 ergänzt werden. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Frage 52): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag eines Fernsehprogramms der europäischen Fernsehstationen für Europa, und hat sie bereits Vorstellungen, ob dieses europäische Fernsehprogramm von den Anstalten des öffentlichen Rechts, des Bundesrechts oder Privatstationen entwickelt werden soll? Die Bundesregierung steht dem Vorschlag eines europäischen Fernsehprogramms positiv gegenüber. Z. Zt. steht der Bundesminister des Innern aufgrund eines Kabinettauftrags im Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, Herrn Ministerpräsident Vogel, über Möglichkeiten und Gestaltung eines deutsch/französischen Kulturkanals. Dieser Gedanke ist bei den deutsch/französischen Konsultationen im Februar 1981 in Paris erörtert worden. Inwieweit damit eine Entwicklung beginnt, in die später möglichst viele europäische Partner im Sinne eines europäischen Programms einbezogen werden, ist jetzt noch nicht abschließend zu beurteilen. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder wird den Bundesminister des Innern über das Votum der Länder zum Kulturkanal und damit zu Fragen der Trägerschaft voraussichtlich im Herbst dieses Jahres unterrichten. Angesichts der im vorliegenden Fall nach dem Lindauer Abkommen gebotenen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möchte die Bundesregierung davon absehen, den Vorstellungen der Länder vorzugreifen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 5979* Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 53 und 54): Trifft es zu, daß sich im Bundesjustizministerium drei Referenten mit der Wehrstrafgerichtsbarkeit befassen (Spiegel Nr. 15/82), und welche jährlichen Personalkosten verursachen diese Referate? Auf welcher rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlage rekrutiert das Bundesjustizministerium Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte für Wehrstrafgerichte? Zu Frage 53: Mit der Wehrstrafgerichtsbarkeit befassen sich im Bundesministerium der Justiz drei Referatsleiter, von denen einer im Rahmen des geltenden Wehrstrafrechts Aufgaben wahrzunehmen hat. Die jährlichen Personalkosten für diese Beamten und ihre Mitarbeiter betragen gegenwärtig DM 537 593,45. Zu Frage 54: Das Bundesministerium der Justiz rekrutiert keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellten für Wehrstrafgerichte. Die Richter, Staatsanwälte, Beamten und Angestellten sind aufgrund ihrer freiwilligen Meldung ausgewählt worden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Meldung wieder zurückzunehmen. Im übrigen darf ich auf die Antwort von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. de With in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 3. Februar 1982 verweisen, in der auf die Frage des Herrn Abgeordneten Lutz ausgeführt worden ist, daß die Richter und Beamten auf der Grundlage von Artikel 96 Abs. 2 des Grundgesetzes und nach Maßgabe des geltenden Richter- und Beamtenrechts ausgewählt worden sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Schröer (Mülheim) (SPD) (Drucksache 9/1631 Fragen 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Generalbundesanwaltschaft, daß die Kriminalität gegenüber in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern im Lauf dieses Jahrs in besorgniserregender Weise zugenommen hat? Wieviel und welche solcher kriminellen Handlungen gegen Ausländer sind in diesem Jahr begangen worden, bei denen als Motivation Ausländerfeindlichkeit angenommen werden muß? Zu Frage 56: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Zunahme strafbarer Handlungen gegenüber in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Jahr 1982 vor. Der Generalbundesanwalt hat auf Anfrage mitgeteilt, daß auch er über solche Erkenntnisse nicht verfügt; darüber hinaus hat er hervorgehoben, daß er die ihm in der Frage zugeschriebene Auffassung nicht geäußert hat. Zu Frage 57: Auch hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Es bestehen keine Statistiken, in denen solche kriminellen Handlungen gesondert ausgewiesen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/1631 Frage 60): Gedenkt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die die gegenwärtigen Wertstellungspraktiken der Banken und Sparkassen bei Buchungsvorgängen auf Girokonten vereinheitlicht und dadurch eine Vor- bzw. Rückdatierung im Interesse der Verbraucher unterbindet? Zum gleichen Thema hat Staatssekretär Dr. Schulmann auf die Schriftliche Frage Nr. 90 des Kollegen Dr. Langner für die Fragestunde am 19. April 1982 (BT-Drucksache 9/1593) folgendes geantwortet: Dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sind seit einiger Zeit vermehrt Kundenbeschwerden zugegangen, die die Wertstellungspraxis der Kreditinstitute betreffen. In einigen Fällen ergab sich, daß Kreditinstitute ihre diesbezüglichen bisherigen Gepflogenheiten geändert hatten. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat diese ersten und keineswegs Repräsentativität beanspruchenden Erkenntnisse zum Anlaß genommen, sich mit dem Zentralen Kreditausschuß in Verbindung zu setzen, um seinen Erkenntnisstand auf dem Gebiet der Wertstellungschancen zu verbessern. Ich füge hinzu: Sollte die Prüfung des Amtes Mißstände ans Licht bringen, so erwarte ich, daß diese durch Gespräche zwischen dem Aufsichtsamt und den Bankenverbänden abgestellt werden, ohne daß der Gesetzgeber bemüht werden muß. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb gegenwärtig nicht, die Wertstellungspraktiken der Kreditinstitute durch gesetzliche Regelungen zu vereinheitlichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1631 Fragen 63 und 64): Teilt die Bundesregierung die vom Bundesbauminister entgegen seiner Antwort vom 22. April 1982 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Talfahrt des Eigenheimbaus geäußerte Absicht, auch Bauherren und Erwerbern von Einfamilienhäusern die steuerliche Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen zu eröffnen (vgl. General-Anzeiger vom 7. Mai 1982)? Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die von ihr im 2. Haushaltsstrukturgesetz durchgesetzte Streichung der Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs für selbstge- 5980* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Mai 1982 nutzte Zweifamilienhäuser im Hinblick auf die vom Bundesbauminister mittelfristig verfolgte Zielsetzung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Eigenheime? Die Bundesregierung sieht in den Äußerungen des Bundesbauministers keinen Widerspruch zu den erst kürzlich beschlossenen wohnungspolitischen Maßnahmen oder zu der Antwort auf die von Ihnen zitierte Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bei den zitierten Äußerungen des Bundesbauministers handelt es sich — wie in dem von Ihnen zitierten Presseartikel deutlich wird — um mittelfristige Überlegungen im Rahmen der umfassenden Fachdiskussion zur Eigentumsförderung im Wohnungsbau. Die Bundesregierung hält die von den gesetzgebenden Körperschaften im Rahmen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes beschlossene Ausdehnung der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach wie vor für sachgerecht. Sie beabsichtigt deshalb gegenwärtig nicht, eine Änderung der geltenden Besteuerung selbstgenutzter Häuser vorzuschlagen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Stutzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Differenzen zwischen den hier erteilten Antworten und den Angaben im Statistischen Jahrbuch?
    Egert, Parl. Staatssekretär: Ich sehe diese Differenzen nicht. Sie müßten mich auf etwaige Differenzen präziser hinweisen.


Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frage 11 der Abgeordneten Frau Steinhauer wird entsprechend der Bitte der



Vizepräsident Windelen
Fragestellerin schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 12 des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil auf:
Trifft es zu, daß im Hinblick auf die Schülerunfallversicherung Unterschiede zwischen Schülern allgemeinbildender bzw. beruflicher Schulen im Bereich der Privatschulen gemacht werden (im einen Fall Gemeindeversicherungsverband, im anderen Fall Berufsgenossenschaften), die zu erheblichen Kostennachteilen für den beruflichen Bereich führen, und, wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode ein Änderung dieser Ungleichbehandlung herbeizuführen?
Egert, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Das Gesetz über die Schülerunfallversicherung aus dem Jahre 1971 hat einen beitragsfreien Versicherungsschutz für Schüler an — staatlichen und privaten — allgemeinbildenden Schulen begründet; dabei sind die Länder Versicherungsträger. Die Schüler an berufsbildenden Schulen waren schon vor 1971 versichert; dabei sind die Schüler privater berufsbildender Schulen bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Die Berufsgenossenschaft erhebt von diesen Schulen einen Beitrag von zur Zeit 1,05 DM je Schüler und Monat.
Um die privaten berufsbildenden Schulen mit den allgemeinbildenden und den öffentlichen berufsbildenden Schulen in Zukunft gleichzubehandeln, wäre es erforderlich, daß die Länder für diese die gleichen Aufwendungen wie für die genannten Schulen übernehmen. Ob eine entsprechende Regelung bald verwirklicht werden kann, hängt von den Ländern ab und wird selbstverständlich auch von deren Finanzlage aus beurteilt werden. Mit den Ländern ist in dieser Frage bereits 1974 korrespondiert worden. Eine Vereinheitlichung wird jetzt im Zusammenhang mit der Einordnung der Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch angestrebt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf von Waldburg-Zeil.