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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Hubrig . . . . 5711 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Verfahren der EG-Kommission gegen den Zehnten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — Drucksache 9/1449 — Dr. Unland CDU/CSU 5711 C Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 5712 D Dr. Haussmann FDP 5714 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5715A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Neunundvierzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/1239, 9/1471 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Einundfünfzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/1238, 9/1471 — Echternach CDU/CSU 5715C Leuschner SPD 5717 B Funke FDP 5718 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5719 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachsturn und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksachen 9/1400, 9/1488 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1501 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1507 — Dr. Kreile CDU/CSU 5721 B Westphal SPD 5725 C Dr. Haussmann FDP 5729 D Schmidt, Bundeskanzler 5732 A Dr. Kohl CDU/CSU 5740 D Dr. Linde SPD 5748C, 5749 B Dr. Jenninger CDU/CSU 5749 A Dr. Graf Lamsdorff, Bundesminister BMWi 5749 C Hansen fraktionslos 5753 C Frau Matthäus-Maier FDP 5755 C Dr. von Wartenberg CDU/CSU 5755 C Dr. Mertens (Bottrop) SPD 5756 C Gattermann FDP 5758 C Nächste Sitzung 5760 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5761 *A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5761* B Anlage 3 Rückflüsse von Wohnungsfürsorgemitteln und ihre Verwendung für den Wohnungsbau MdlAnfr 3 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5761* D Anlage 4 Interessenüberschneidungen zwischen dem libyschen Staatschef Gaddhafi und einem Teil der deutschen Friedensbewegung MdlAnfr 12 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 5762* B Anlage 5 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Verzehnfachung der Einheitswerte für unbebaute Baugrundstücke MdlAnfr 55, 56 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 5762* C Anlage 6 Auswirkungen des 6,3-Milliarden-DMProgramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf die Beschäftigungslage und auf Investitionen MdlAnfr 57, 58 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5763* A Anlage 7 Beschäftigungslage im Bauhauptgewerbe MdlAnfr 59 19.03.82 Drs 09/1481 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5763* D Anlage 8 Unterschiedliche Gewährung von Frachthilfe an die durch Schneebruch betroffene Forstwirtschaft der Zonenrandgebiete in Bayern und Hessen MdlAnfr 64, 65 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Rumpf FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5764* A Anlage 9 Wirtschaftlichkeit von Solarzellen für die dezentrale Stromerzeugung in den nächsten 15 Jahren; Aufstellung eines Forschungsprogramms über regenerative Energiequellen unter Berücksichtigung finanzieller und rechtlicher Markteinführungsbeihilfen MdlAnfr 66, 67 19.03.82 Drs 09/1481 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5764* C Anlage 10 Umsetzung von Bediensteten aus der Stellenvermittlung und der Berufsberatung in die Leistungsabteilung der Arbeitsämter; Einsatz Bediensteter aus anderen Behörden in den Leistungsabteilungen MdlAnfr 76, 77 19.03.82 Drs 09/1481 Feile SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 5765* A Anlage 11 Kostenregelung bei Überweisung psychisch Kranker in komplementäre Einrichtungen der Psychiatrie MdlAnfr 78 19.03.82 Drs 09/1481 Sielaff SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5765* B Anlage 12 Militärische Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1981 und 1982 MdlAnfr 84, 85 19.03.82 Drs 09/1481 Coppik fraktionslos SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 5765* C Anlage 13 Berücksichtigung der Grundrechte bei Einrichtung eines Krebsregisters MdlAnfr 89 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5766 *A Anlage 14 Tierarzneimittelmißbrauch in der EG; Schutz der Verbraucher vor Schadstoffrückständen im Fleisch MdlAnfr 92, 93 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5766* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 III Anlage 15 Verhinderung des illegalen Vertriebs von Tierarzneimitteln; Kontrolle der Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch die Apotheken MdlAnfr 94, 95 19.03.82 Drs 09/1481 Marschall SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5767* B Anlage 16 Einbeziehung von Apotheken und Tierärzten in die Nachweisführung für Tierarzneimittel; Beurteilung des Einsatzes von Antibiotika, Beruhigungsmitteln und Beta-Blockern bei der Viehmast MdlAnfr 96, 97 19.03.82 Drs 09/1481 Frau Blunck SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5767* D Anlage 17 Kontrolle und rechtliche Absicherung der Anwendung von Tierarzneimitteln MdlAnfr 98, 99 19.03.82 Drs 09/1481 Frau Zutt SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5768* B Anlage 18 Forschungsmittel für konventionelle und unkonventionelle Krebstherapien, insbesondere für die Misteltherapie; Tierversuche mit bereits klinisch getesteten Arzneimitteln wie z. B. Iscador MdlAnfr 100, 101 19.03.82 Drs 09/1481 Fiebig SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5768* C Anlage 19 Verbesserung der Krebsbekämpfung, insbesondere durch Förderung der Krebsforschung MdlAnfr 102 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5769* B Anlage 20 Einführung des Warenbegleitscheins für Weinimporte nach Rheinland-Pfalz; Stand des von der EG-Kommission angestrengten Verfahrens über die Weinbezeichnung „Liebfrauenmilch" MdlAnfr 103, 104 19.03.82 Drs 09/1481 Herberholz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 5769* C Anlage 21 Regreßansprüche von Reiseveranstaltern an die Bundesbahn; Anpassung der Haftungsklauseln des § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung an das AGB-Gesetz MdlAnfr 105, 106 19.03.82 Drs 09/1481 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5770 *A Anlage 22 Verspätungen der Transitzüge aus Berlin (West) durch Kapazitätsengpässe in Berlin (Ost) MdlAnfr 107, 108 19.03.82 Drs 09/1481 Dolata CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5770* C Anlage 23 Gefährdung Jugendlicher durch Videospielgeräte im Eingangsbereich von Bahnhöfen MdlAnfr 109 19.03.82 Drs 09/1481 Purps SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5770* D Anlage 24 Kenntnis der Bundesländer von den Kürzungen der Investitionsmittel der Bundesbahn sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation MdlAnfr 110 19.03.82 Drs 09/1481 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5771 *A Anlage 25 Neubau der Bundesbahnstrecke Hannover-Würzburg sowie Mittel für den Bau des Teilstücks Kassel-Fulda in den Jahren 1982 und 1983 MdlAnfr 111, 112 19.03.82 Drs 09/1481 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5771* B Anlage 26 Verringerung des Förderanteils Bayerns im Entwurf eines ÖPNV-Programms 1982 MdlAnfr 113 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5771 *C Anlage 27 Benachteiligung des Hafens Emden durch unzureichende Ausbaggerung der Ems MdlAnfr 114 19.03.82 Drs 09/1481 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5771* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Anlage 28 Teilnahme von Jungangestellten des Postscheckamts Stuttgart am Berufsschulunterricht MdlAnfr 115, 116 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 5772* A Anlage 29 Postversorgung auf dem Lande, insbesondere im Zonenrandgebiet Niedersachsens MdlAnfr 117, 118 19.03.82 Drs 09/1481 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 5772* C Anlage 30 Widerspruch zwischen der Gewährung einer Investitionszulage zur Entlastung der Wirtschaft und der Erhöhung der Postgebühren MdlAnfr 119 19.03.82 Drs 09/1481 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 5772* D Anlage 31 Verzicht Polens auf seinen Gebührenanteil ausschließlich für Paketsendungen an kirchliche und soziale Organisationen MdlAnfr 120 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 5773 *A Anlage 32 Schäden durch sogenannte interkristalline Korrosion am Schnellen Brüter in Kalkar und ihre Auswirkungen auf seine Lebensdauer; Höhe der Betriebskosten des SNR-300 in Kalkar und des Gewinns aus der Stromerzeugung nach Inbetriebnahme MdlAnfr 121, 122 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5773* B Anlage 33 Höhe des Betriebskostendefizits des SNR-300 in Kalkar und seine Deckung MdlAnfr 123, 124 19.03.82 Drs 09/1481 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5773* D Anlage 34 Tarifgestaltung der kommerziellen Energieversorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der Kosten des SNR-300 in Kalkar MdlAnfr 125 19.03.82 Drs 09/1481 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5774 *A Anlage 35 Beteiligung des Bundes am Bau des Speicherringes HERA MdlAnfr 126, 127 19.03.82 Drs 09/1481 Echternach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5774* B Anlage 36 Verhandlungen mit Mexiko über einen Auftrag zum Bau von 20 Kernkraftwerken MdlAnfr 128 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5774* C Anlage 37 Untersuchung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung für die unmittelbare Endlagerung abgebrannter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle MdlAnfr 129, 130 19.03.82 Drs 09/1481 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5775 *A Anlage 38 Fortschreibung des „Aktionsprogramms Schulsport" unter Berücksichtigung der Förderung des Hochschulsports MdlAnfr 136, 137 19.03.82 Drs 09/1481 Schirmer SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5775* D Anlage 39 Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse MdlAnfr 138, 139 19.03.82 Drs 09/1481 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5776* A Anlage 40 Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse MdlAnfr 140 19.03.82 Drs 09/1481 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5777* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5711 95. Sitzung Bonn, den 26. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein *** 26. 3. Dr. Ahrens ** 26. 3. Dr. Althammer 26. 3. Bahner 26. 3. Böhm (Melsungen) ** 26. 3. Broll 26. 3. Büchner (Speyer) * 26. 3. Engelsberger 26. 3. Dr. Feldmann 26. 3. Franke (Hannover) 26. 3. Dr. Geißler 26. 3. Dr. Hackel 26. 3. Frau Hoffmann (Soltau) 26. 3. Dr. Holtz * 26. 3. Horn *** 26. 3. Frau Hürland 26. 3. Jung (Kandel) ** 26. 3. Kittelmann * 26. 3. Lamers 26. 3. Dr. Lenz (Bergstraße) 26. 3. Lorenz 26. 3. Dr. Marx 26. 3. Meinike (Oberhausen) 26. 3. Dr. Müller ** 26. 3. Niegel 26. 3. Pensky * 26. 3. Picard 26. 3. Frau Roitzsch 26. 3. Schlaga 26. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 3. Schröer (Mülheim) 26. 3. Dr. 'Sprung 26. 3. Dr. Vohrer * 26. 3. Dr. Warnke 26. 3. Wartenberg (Berlin) 26. 3. Dr. Wieczorek 26. 3. Baron von Wrangel 26. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *e* für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mit Schreiben vom 25. März 1982 den Jahresbericht 1981 des Wehrbeauftragten (Drucksache 9/1406) - auch im Einvernehmen mit dem Ältestenrat - gemäß § 114 der Geschäftsordnung dem Verteidigungsausschuß überwiesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 mitgeteilt, daß der Ausschuß von den nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Abschaffung der Todesstrafe in der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 9/645) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des Terrorismus (Drucksache 9/679) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verantwortung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften für die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten (Drucksache 9/968) Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat betr.: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1979 (Jahresrechnung 1979) (Drucksache 9/1442) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Zweiter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 9/1458) zuständig: Innenenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 9/1508) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 3): Wie hoch sind die Rückflüsse aus den Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes auf Grund der Beschlüsse zum 2. Haushaltsstrukturgesetz, und wie ist sichergestellt, daß diese Mittel zusätzlich für den Wohnungsbau verwendet werden? Nach Angaben der Oberfinanzdirektionen sind unter den bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Ablösungsbedingungen rd. 110 Millionen DM als Ablösung gezahlt worden. Angaben darüber, in welcher Größenordnung noch mit Ablösungen auf Grund der bis zum 30. Juni 1982 geltenden Übergangsbestimmungen zu rechnen ist, können derzeit nicht gemacht werden. Rückflüsse aus Wohnungsfürsorgedarlehen des Bundes sind im Rahmen ihrer Zweckbindung nach § 20 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wie die 5762* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Rückflüsse aus Darlehen an Länder für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues einzusetzen. Die Ablösungsbeträge, die noch auf das Haushaltsjahr 1981 gebucht worden sind, sind demgemäß den Ländern zusätzlich zu den im Bundeshaushaltsplan 1981 vorgesehenen Ansätzen für Finanzhilfen zur Wohnungsbauförderung bereitgestellt worden. Die im Haushaltsjahr 1982 aufkommenden Mehreinnahmen werden ebenfalls für Finanzhilfen zur Wohnungsbauförderung eingesetzt. Über die für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln zum 1. April 1982 wirksam werdende vertragliche Anhebung der Zinsen hinaus, sollen nunmehr die Zinsen auch auf Grund des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen im Rahmen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes angehoben werden. Eine Rechtsverordnung des Bundes dazu ist in Vorbereitung. Genaue Angaben über die auf Grund der Rechtsverordnung zu erwartenden Mehreinnahmen sind derzeit nicht möglich, da einmal die Zahl der verbliebenen Familienheimdarlehen nach Änderung der Ablösungsbedingungen unter Berücksichtigung der bis Mitte des Jahres geltenden Übergangsbestimmung noch nicht feststeht und zum anderen noch nicht abzusehen ist, wieweit die nach § 18 a des Wohnungsbindungsgesetzes „angemessen" zu begrenzende Zinserhöhung insbesondere bei Mietwohnungen wirken wird. Unter diesem Vorbehalt wird eine Mehreinnahme bis zu 35 Millionen DM jährlich nicht für ausgeschlossen gehalten. Da der Bund aus der Höherverzinsung der Wohnungsfürsorgemittel auf Grund der noch zu erlassenden Rechtsverordnung erst ab 1983, mit Schwergewicht ab 1984, Mehreinnahmen erzielen wird, kann über die Verwendung des zusätzlichen Rückflußaufkommens erst im Rahmen der Bundeshaushaltspläne ab 1983 entschieden werden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 12): Sind für die Bundesregierung andere „objektive Interessenüberschneidungen" zwischen dem libyschen Staatschef Gaddhafi und dem mit ihr kooperierenden Teil der deutschen „Friedensbewegung" erkennbar als der ihnen gemeinsame heftige Antiamerikanismus? Ihre Frage geht offenbar auf Pressemeldungen über ein Treffen zwischen dem libyschen Staatschef Gaddhafi und Mitgliedern der deutschen „Friedensbewegung" zurück. Die Bundesregierung hat hier- über keine Informationen. Dies gilt vor allem für die etwaigen Motive der Teilnehmer. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 55 und 56): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der von ihr im sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetz vorgesehenen Verzehnfachung der Einheitswerte für unbebaute Baulandparzellen soziale Härtefälle zu vermeiden, die sich vor allem für solche Eigentümer eines Baugrundstücks ergeben, die zwar bauen wollen, es aber in absehbarer Zeit infolge der hohen Bau- und Kapitallasten nicht können? Wie beurteilt die Bundesregierung die gegen die von ihr geplante Verzehnfachung der Einheitswerte speziell für unbebaute Baugrundstücke vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere das, eine derartige Sonderbehandlung des unbebauten Baulands verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes? Zu Frage 55: Die Neubewertung der baureifen Grundstücke wird bauwillige Eigentümer eines Baugrundstücks bei der Vermögensteuer in der Regel nicht belasten. Hier wird der allgemeine Vermögensteuerfreibetrag von 70 000 DM, der sich entsprechend der Zahl der Familienangehörigen vervielfacht, in der Regel auch künftig die überwiegende Zahl der Eigentümer eines baureifen Grundstücks von der Vermögensteuer freistellen, soweit diese nicht über weiteres Vermögen von Gewicht verfügen. Bei der Grundsteuer wird, soweit der Verkehrswert des neuen Hauptfeststellungszeitpunkts erreicht wird, die Belastung künftig jährlich etwa 1 v. H. des Verkehrswertes vom 1. Januar 1983 betragen. Um bauwillige Eigentümer insbesondere in der Phase der konkreten Planung und während des Baues gleichwohl zu entlasten, bestimmt der neu einzufügende § 13 a des Grundsteuergesetzes, daß im Fall der Bebauung des unbebauten baureifen Grundstücks die sich durch die Teilhauptveranlagung 1983 ergebende zusätzliche Grundsteuerbelastung pauschal für einen Zeitraum von 3 Jahren vor Fortschreibung zum bebauten Grundstück zu erstatten ist. Um auch einen Liquiditätsentzug während der Bebauungszeit auszuschließen, bietet § 13 a Abs. 2 GrStG die Möglichkeit, in Fällen, in denen mit dem Bau begonnen und innerhalb der Erstattungsfrist mit dem Abschluß des Baus zu rechnen ist, die Vollziehung der Grundsteuererhebung insoweit auszusetzen. Zu Frage 56: Nach Auffassung der Bundesregierung verletzt die Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Sie bedeutet vielmehr einen ersten Schritt auf dem Weg einer von der Bundesregierung vorbereiteten allgemeinen Neubewertung des Grundbesitzes mit zeitnahen Werten, deren Zugrundelegung bei der Be- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5763* Steuerung auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 57 und 58): Ist der Bundesregierung die Untersuchung der Industrie-und Handelskammer Koblenz bekannt, wonach das sogenannte 6,3 Milliarden DM Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau überwiegend Mitnahmeeffekte provoziert habe, und wenn ja, wie beurteilt sie den Erfolg dieses Zinsverbilligungsprogramms? Kann die Bundesregierung angeben, welche Beschäftigungswirkungen und zusätzlichen Investitionen von dem 6,3 Milliarden DM Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau bisher ausgegangen sind? Zu Frage 57: Die Untersuchung der Industrie- und Handelskammer Koblenz, die der Bundesregierung bekannt ist, ist nicht geeignet, Hinweise auf die Wirkungen des Sonderprogramms für Investitionskredite zu geben oder etwaige Mitnahmeeffekte zu ermitteln. Die telefonische Umfrage bei 100 Unternehmen, auf die sich diese Untersuchung stützt, fand etwa einen Monat vor Programmeröffnung statt. Zu diesem Zeitpunkt waren Programmkriterien und -konditionen den Unternehmen noch nicht bekannt, so daß ihre Antworten zwangsläufig spekulativen Charakter tragen. Daneben bezog sich die Umfrage ausschließlich auf geplante Investitionsvorhaben zur Einsparung von Energie und berücksichtigte somit nicht die Vorhaben zum Ersatz von Erdöl, zur Einsparung von Rohstoffen sowie für Produkt- und Prozeßinnovationen. Die Umfrage vernachlässigte damit wesentliche Teile des Sonderprogramms. Schließlich wurden lediglich die vermuteten Auswirkungen des Sonderprogramms auf die für 1981 geplanten Energieeinsparvorhaben erfragt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Sonderprogramm eine wirkungsvolle Maßnahme zur Stützung der Investitionstätigkeit, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, darstellt. Folgende positive Wirkungen sind besonders hervorzuheben: 1. In einer Zeit extrem hoher Zinsen wurde durch das Sonderprogramm eine angemessene Finanzierung volkswirtschaftlich vordringlicher Investitionen durch das Angebot langfristiger Kredite zu festen Konditionen sichergestellt. Der notwendige strukturelle Anpassungsprozeß wurde dadurch erleichert und beschleunigt. 2. Das Finanzierungsangebot führte in großem Umfang zur Vorverlegung geplanter Maßnahmen. Zudem wären — nach den Erkenntnissen der Kreditanstalt für Wiederaufbau — ohne das Sonderprogramm viele Vorhaben zurückgestellt oder aufgegeben worden. 3. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die von den hohen Zinsen in besonders starkem Maße betroffen sind, wurden durch das Sonderprogramm davor bewahrt, bei der Realisierung ihrer strukturellen Anpassungsmaßnahmen existenzgefährdende Risiken und Belastungen übernehmen zu müssen. 4. Insgesamt hat das Sonderprogramm deutlich dazu beigetragen, das Potential für Energie- und 01-substitution auszuschöpfen, Produkt- und Prozeßinnovationen zu erleichtern sowie beschleunigt durchzuführen und die Maßnahmen zur Einsparung von Rohstoffen zu intensivieren. Zu Frage 58: Bis zum 18. März 1982 wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 8 323 Darlehen über 4 013 Millionen DM zugesagt. Die hierdurch geförderten Investitionen belaufen sich auf 9 556 Millionen DM. Mit diesen Vorhaben werden rd. 31 000 Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß mit dem Sonderprogramm in erster Linie Vorhaben gefördert werden, die der Energieeinsparung und Ölsubstitution. der Entwicklung neuer Energietechnologien, der Rohstoff- und Materialeinsparung sowie der Produkt- und Prozeßinnovation dienen. Diese Vorhaben tragen entscheidend dazu bei, die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern. Konkrete Angaben über die zusätzlich durch das Programm initiierten Investitionen sind nicht möglich. Ich verweise dazu auf meine Ausführungen zu Ihrer ersten Frage über die Bedeutung, die die Bundesregierung dem Programm beimißt. Diese Beurteilung stützt sich im wesentlichen auf die Erfahrungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau bei der Abwicklung des Programms. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 59): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Beschäftigungslage im Bauhauptgewerbe angesichts der Tatsache, daß die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe im Dezember 1981 gegenüber dem Vorjahr um 70 000 zurückgegangen sind, daß der Auftragseingang im gleichen Zeitraum je nach Bauart zwischen 12 und 30 v. H. nachließ, und daß sich die Baugenehmigungen im Hochbau im gleichen Zeitraum um etwa 12 v. H. verringerten? Die Bundesregierung hat zu Jahresanfang in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Lage der Bauwirtschaft ausführlich zu den aktuellen Problemen dieses Wirtschaftszweiges Stellung genommen. Sie hat darin u. a. zum Ausdruck gebracht, in welch starkem Maße die Bauwirtschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und vom Kurs der Finanz-, Geld-, Wohnungs- und Verkehrspolitik abhängig ist. Eine nachhaltige Besserung der Lage der Bauwirtschaft kann deshalb nur erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung wieder günstiger werden. Mit der von der Bundesregierung beschlosse- 5764* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 nen Gemeinschaftsinitiative sind entscheidende Schritte in diese Richtung unternommen worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rumpf (FDP) (Drucksache 9/1481 Fragen 64 und 65): Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Forderung von Forst- und Holzwirtschaft zu reagieren, zur Beseitigung der großen Schneebruchschäden vom vergangenen Winter verstärkte Frachtbeihilfe zu gewähren? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesländer Bayern und Hessen in der Gewährung von Frachtbeihilfen für die Zonenrandgebiete unterschiedlich reagieren und dadurch Wettbewerbsverzerrungen bewirken, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 64: Bei der Frachthilfe des Bundes gemäß Zonenrandförderungsgesetz handelt es sich um eine Maßnahme zum Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands bedingten Frachtmehrkosten (Wettbewerbsnachteile). Wie der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen vom November 1981 zur Frachthilfe generell ausgeführt hat, läßt es diese Zielsetzung grundsätzlich nicht zu, mit der Frachthilfe auch solchen besonderen Marktsituationen I Rechnung zu tragen, die nicht auf der deutschen Teilung beruhen. Die Bundesregierung sieht bei dieser Rechtslage keine Möglichkeit, über die bereits gewährte Frachthilfe für Industrieholz hinaus weitergehende Frachthilfen wegen der Schneebruchschäden zu gewähren. Die Gewährung von Frachtbeihilfen bei Naturkatastrophen fällt nach den Artikeln 30, 83 und 104 a Abs. 1 Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder. Eine Zuständigkeit des Bundes kann nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Katastrophe nationalen Ausmaßes. Davon kann nach meinen Informationen gegenwärtig nicht ausgegangen werden. Zu Frage 65: Im Gegensatz zu Hessen wird in Bayern Frachthilfe für Industrieholz gemäß Zonenrandförderungsgesetz gewährt. Diese unterschiedliche Praxis entspricht den unterschiedlichen Benachteiligungen der betroffenen Wirtschaft in beiden Ländern. Maßgebend für die Aufstellung der Güterlisten der Frachthilfe in den einzelnen Ländern sind insbesondere die unterschiedlichen Auswirkungen der Grenzziehung und die damit einhergehende Änderung der wirtschaftlichen Struktur, vornehmlich der Absatz- und Bezugsmärkte. Die bayerische Holzwirtschaft ist gemäß diesen Kriterien stärker betroffen als die hessische Holzwirtschaft. Klagen über Wettbewerbsverzerrungen sind mir insoweit nicht bekannt. Auf etwaige autonome zusätzliche Beihilfen eines Landes für Schneebruchholz hat die Bundesregierung allerdings keinen Einfluß. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Solarzellen für dezentrale Stromerzeugung auf Grund der Prognosen in den nächsten 10 bis 15 Jahren, und hält sie es für erforderlich, neben Forschung und Entwicklung auch die Innovation durch Erleichterung des Genehmigungsverfahrens zu verbessern? Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bis heute noch nicht erreicht, daß im Bereich der regenerativen Energiequellen ein Forschungsprogramm existiert, in dem neben der Forschung und Entwicklung auch Markteinführungsbeihilfen finanzieller Art und rechtlicher Art zusammengefaßt werden? Zu Frage 66: Für die Wirtschaftlichkeit von Solarzellen wird — neben der Energiepreisentwicklung — primär entscheidend sein, durch neue Verfahrenstechniken die Fertigungskosten maßgeblich zu senken. Trotz von der Bundesregierung verstärkt geförderter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ist kein genauer Zeitpunkt absehbar, wann der wirtschaftliche Durchbruch erreicht sein wird. Außerdem wird — auch nach Auffassung der Herstellerindustrie — selbst bei wesentlicher Senkung der Produktionskosten die Wirtschaftlichkeitsschwelle für Solarzellen zuerst in den sonnenreichen Ländern erreicht. Auf-Grund der geringeren Strahlungsintensität und Sonnenscheindauer in der Bundesrepublik wäre die Wirtschaftlichkeit bei uns erst durch noch weitergehende Senkung der Herstellungskosten erreichbar. Da, wie in den Antworten auf Ihre Fragen (86. Sitzung, Anlage 49) und in der Antwort vom 24. März 1982 auf Ihre Schriftliche Frage dargelegt, nur wirtschaftliche und nicht rechtliche Probleme der Stromerzeugung aus Solarzellen entgegenstehen, sieht die Bundesregierung in einer Änderung rechtlicher Vorschriften keinen Beitrag für eine entsprechenden Innovationseffekt. Zu Frage 67: Wie in der Antwort zu Ihrer Frage Nr. 155 dargelegt, kann bereits heute im Rahmen bestehender Programme die Anwendung von regenerativen Energiequellen und damit auch Solarzellen gefördert werden. Eine Einbeziehung der anwendungsorientierten Förderung in das Energieforschungsprogramm ist schon auf Grund der Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung und im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerten Länderaufgaben nicht möglich. Die Förderung regenerativer Energiequellen ist sinnvollerweise in die Förderprogramme zur Energieeinsparung eingebunden. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die regenerativen Energiequellen aus Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5765* diesen Programmen auszukoppeln und zu zentralisieren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 76 und 77): Treffen Meldungen zu, wonach bei verschiedenen Arbeitsämtern durch Umsetzung von Bediensteten in die Leistungsabteilung die Bereiche Stellenvermittlung und Berufsberatung personell eingeschränkt sind und damit die wichtigen Aufgaben der Stellenvermittlung und Berufsberatung nicht in dem eigentlich erforderlichen Umfang wahrgenommen werden können? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, durch den vorübergehenden Einsatz von Bediensteten aus anderen Behörden eine entsprechende personelle Verstärkung der Leistungsabteilungen bei den Arbeitsämtern sicherzustellen? Zu Ihrer ersten Frage darf ich auf die ausführliche Erörterung der Problematik in der Fragestunde vom 10. März 1982 (90. Sitzung, Seite 5424 C) Bezug nehmen; ein neuer Sachstand hat sich seitdem nicht ergeben. Zu Ihrer zweiten Frage muß ich Ihnen mitteilen, daß mir ein Vorschlag, eine personelle Verstärkung der Leistungsabteilungen durch den vorübergehenden Einsatz von Bediensteten aus anderen Behörden sicherzustellen, bisher nichtbekannt geworden ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Behörden bereit wären, auf die Dienstleistungen eines Teils ihrer Mitarbeiter zu verzichten, um sie den Arbeitsämtern zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist gerade bei der besonderen Aufgabenstellung der Leistungsabteilungen die fachliche Qualifikation der eingesetzten Kräfte sehr wichtig. Eingearbeitete und rechtzeitig geschulte Fachkräfte können am ehesten aus dem vorhandenen Personalbestand anderer Abteilungen der Dienststellen der Bundesanstalt einschließlich der Hauptstelle und der Landesarbeitsämter gewonnen werden. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1481 Frage 78): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, darauf hinzuwirken, daß bei der Überweisung eines psychisch Kranken in komplementäre Einrichtungen der Psychiatrie durch die Problematik der Kostenübernahme keine Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Behandlung des Kranken eintreten? Die Selbständigkeit der Leistungsträger läßt eine direkte Einwirkung nicht zu. Konzeption und Kostenträgerschaft komplementärer Einrichtungen für psychisch Kranke sind jedoch Gegenstand der Überprüfung im Rahmen des Modellprogramms der Bundesregierung zur Reform der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter, dessen Ergebnisse vor denkbaren gesetzgeberischen Initiativen der Bundesregierung abzuwarten sind. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Coppik (fraktionslos) (Drucksache 9/1481 Fragen 84 und 85): Welchen Ländern hat die Bundesregierung 1981 und 1982 welche militärische Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen gewährt oder zugesagt, und welchen Umfang hatten diese Hilfen? Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Gewährung militärischer Ausrüstungs- und Ausbildungshilfen zugrunde? Zu Frage 84: Ich bitte, zwischen militärischer Ausbildungshilfe und Ausrüstungshilfe zu unterscheiden. Das Gesamtprogramm für die militärische Ausbildungshilfe 1981 und 1982 wurde nach Zustimmung des Bundesministers des Auswärtigen durch den Bundesminister der Verteidigung am 30. Juni 1980 und am 12. August 1981 genehmigt. Militärische Ausbildungshilfe umfaßt die Vermittlung militärischer Ausbildungs- und Führungsgrundsätze sowie technischer Kenntnisse in Einrichtungen der Bundeswehr. 1981 wurde 142 Soldaten aus 58 Ländern, 1982 wird insgesamt 155 Soldaten aus 57 Ländern militärische Ausbildungshilfe gewährt. Im Rahmen des Ausrüstungshilfeprogramms der Bundesregierung 1979/1981 ist 1981 für Ausrüstungshilfe an rund 30 Entwicklungsländer ein Betrag von ca. 40,3 Millionen DM verausgabt worden. Das Programm für den Zeitraum 1982-1984 wird in Kürze dem Auswärtigen Ausschuß und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen der Ausrüstungshilfe wird im wesentlichen Material zur Verbesserung des Transportwesens, der Fernmeldeverbindungen und des Sanitätsdienstes sowie polizeispezifische Ausrüstung geliefert. Beratung und Ausbildung sind auch im Zusammenhang mit solchen Materiallieferungen möglich. Waffen und Munition sowie Maschinen zu ihrer Herstellung sind von der Ausrüstungshilfe ausgenommen. Es wird im wesentlichen nur genehmigungsfreies Material geliefert. Weitere Einzelheiten der Vereinbarungen mit den Empfängerländern werden vertraulich behandelt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, daß ich meine Antwort auf diese Auskünfte beschränke. Die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages (Auswärtiger Ausschuß, Verteidigungsausschuß und Haushaltsausschuß) sind über die Hilfsmaßnahmen jedoch im einzelnen unterrichtet. 5766* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Zu Frage 85: Militärische Ausbildungshilfe und Ausrüstungshilfe wird nach Maßgabe der verfügbaren Ausbildungskapazitäten und Haushaltsmittel nur auf Antrag — Ausrüstungshilfe ausschließlich Entwicklungsländern — gewährt. Bei der Bewilligung spielt die Übereinstimmung mit der außenpolitischen Zielsetzung der Bundesregierung einschließlich der Beachtung der Menschenrechte eine wichtige Rolle. Das im Rahmen der Ausrüstungshilfe gelieferte Material ist überwiegend zur Verbesserung der Infrastrukturen der Empfängerländer bestimmt. Die Ausrüstungshilfe soll die Entwicklungshilfe im Sicherheitsbereich ergänzen. Sie konzentriert sich vornehmlich auf afrikanische Staaten. In den Abkommen mit den Empfängerländern wird u. a. festgelegt, daß der Einsatz des Materials nicht im Widerspruch zum Grundsatz des friedlichen Zusammenlebens der Völker stehen darf. Die Zusammenarbeit im Polizeibereich läßt sich von dem Grundsatz leiten, die Ausbildung rechtsstaatlicher Strukturen, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der Verbrechensaufklärung nach modernen Methoden, zu fördern. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 89): Welche Schlußfolgerung beabsichtigt die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in seinem Vierten Tätigkeitsbericht vom 30. Dezember 1981 zu ziehen, nach dem der mit der Einrichtung eines Krebsregisters verbundene Eingriff in Grundrechtspositionen der Betroffenen nur durch ein Gesetz zu legitimieren ist, in dem eine Reihe von präzisen Vorgaben beachtet ist? Die Bundesregierung teilt .die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, daß für die Einrichtung von Krebsregistern und für damit verbundene Eingriffe in grundrechtlich geschützte Belange des betroffenen Patienten ein Gesetz erforderlich ist. Im Rahmen des Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung hat die Arbeitsgruppe „Epidemiologie" den Inhalt eines Mustergesetzes für Krebsregistergesetze der Länder beraten. Damit ist vielfachen Forderungen, auch aus Gremien des Deutschen Bundestages, entsprochen worden. Der Mustergesetzentwurf ist mit Schreiben vom 8. Februar 1982 an die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder übersandt worden. Es soll auf den nächsten Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten und der Gesundheitsministerkonferenz beraten werden. Die Vorgaben, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem 4. Tätigkeitsbericht für ein Krebsregistergesetz gemacht hat, sind in dem Mustergesetz weitgehend berücksichtigt. In einem wesentlichen Punkt ist allerdings der Forderung der Datenschutzbeauftragten, daß die Meldung personenbezogener Daten an das Krebsregister nur mit Einwilligung des Patienten zulässig sein soll, in dem Mustergesetz nicht entsprochen worden. Die Landesgesetzgeber werden nun die Entscheidung zu treffen haben, ob es aus gesundheitspolitischen Gründen im Interesse einer epidemiologischen Krebsforschung zumutbar erscheint, die Bedenken der Datenschutzbeauftragten zurückzustellen. Eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern ist dringend geboten, und es ist sehr zu wünschen, daß bei den bevorstehenden Beratungen eine Einigung über die Grundfragen erzielt werden kann. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 92 und 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in der EG in bezug auf den Tierarzneimittelmißbrauch, und wie können unsere Verbraucher vor Rückständen in importiertem Fleisch und Fleischkonserven genauso wirksam geschützt werden, wie vor den Rückständen im Fleisch aus deutscher Produktion? Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Tierarzneimittelmißbrauch insbesondere in der Intensivtierhaltung im Hinblick auf gesundheitlich unbedenkliches und qualitativ einwandfreies Fleisch verhindert werden, und in welchem Maß hat der Verbraucher die Möglichkeit, zwischen Fleischangeboten aus Betrieben mit Intensivmast und Angeboten aus Betrieben mit anderen Produktionsmethoden auszuwählen? Zu Frage 92: Regelungen über Tierarzneimittel in den übrigen EG-Mitgliedstaaten haben derzeit noch sehr unterschiedlichen Umfang. Deshalb hat sich die Bundesregierung in Brüssel energisch dafür eingesetzt, daß die Richtlinien über Tierarzneimittel und über das Verbot bestimmter Stoffe im Herbst vorigen Jahres verabschiedet werden konnten. Sie setzt sich gleichermaßen auch für die weitere Harmonisierung der Vorschriften über die Anwendung dieser Stoffe und die Rückstandskontrolle ein. Um den Verbraucher vor Rückständen in importiertem Fleisch und Fleischkonserven genauso wirksam zu schützen wie vor den Rückständen im Fleisch aus deutscher Produktion, müssen Fleisch und Fleischerzeugnisse, die für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt sind, bereits im Versandland auf Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirksamkeit untersucht worden sein. Diese Rückstandsuntersuchungen im versendenden EG-Mitgliedstaat sind derzeit noch nach deutschen oder nach Anforderungen des Versandlandes durchzuführen, wenn diese den deutschen Anforderungen gleichwertig sind. Darüber hinaus unterliegen Importe auf Grund bestehender fleischbeschaurechtlicher Vorschriften in Verdachtsfällen einer Rückstandskontrolle, insbesondere, wenn der Sendung keine Bescheinigung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5767* beigefügt ist, daß in dem versendenden EG-Mitgliedstaat bereits eine Rückstandsuntersuchung durchgeführt worden ist. Zu Frage 93: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Tierarzneimittelmißbrauch insbesondere in der Intensivtierhaltung wirksam nur durch eine intensive Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich ihrer Anwendung und durch eine wirksame Rückstandsüberwachung bei den der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und den von diesen gewonnenen Lebensmitteln verhindert werden kann. Daß in der letzten Zeit so viele Verstöße aufgedeckt werden konnten, ist nicht zuletzt auf die verstärkte Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden und auf verbesserte Nachweismethoden zurückzuführen. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Ländern die bekanntgewordenen Erfahrungen ausgewertet und ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorbereitet, daß dem Bundesrat bereits zur Stellungnahme vorgelegen hat und in Kürze dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden wird. Die Möglichkeit, zwischen Fleischangeboten aus Betrieben mit Intensivmast und Angeboten aus Betrieben mit anderen Produktionsmethoden auszuwählen, ergibt sich daraus allerdings nicht. Dies würde eine Kennzeichnung der Schlachttiere und des Fleisches in allen Handelsstufen voraussetzen. Eine auf dem Gesetz- oder Verordnungswege erzwungene Kennzeichnung des Fleisches bzw. von Fleischerzeugnissen über die Produktionsmethoden ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht praktikabel. Wie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Februar dieses Jahres auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. SkarpelisSperk ausgeführt hat, wäre es an den beteiligten Wirtschaftskreisen durch Sicherung des Herkunftsnachweises auf den einzelnen Handelsstufen mit einem Warenzeichen Verbraucherwünschen nach Information über bestimmte Produktionsmethoden Rechnung zu tragen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 94 und 95): Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß der illegale Vertrieb von Tierarzneimitteln durch Großhandelsbetriebe verhindert wird, und wie wird die bei einem Teil der Gewerbetreibenden festgestellte Unkenntnis über arzneimittelrechtliche Vorschriften und über die gesundheitlichen Auswirkungen des fahrlässigen Umgangs mit solchen Arzneimitteln möglichst schnell behoben werden können? Ist die Nachweispflicht für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln für Apotheken noch zu regeln, wie dies Minister Dr. Haak (Nordrhein-Westfalen) im Bundesrat fordert, oder sind die Apotheken schon jetzt in die notwendigen Kontrollen einbezogen? Zu Frage 94: Durch eine Ergänzung der Ermächtigung in § 54 des Arzneimittelgesetzes soll in Zukunft vorgeschrieben werden können, daß Arzneimittelgroßhandelsbetriebe den Geschäftsbetrieb erst dann aufnehmen dürfen, wenn sie amtlich anerkannt sind. Dabei kann die Anerkennung versagt werden, wenn der Betriebsinhaber die erforderliche Zuverlässigkeit oder Sachkenntnis nicht hat. Es ist ferner beabsichtigt, Großhändlern aufzuerlegen, über den Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln gegliedert nach den einzelnen Produkten und ihren Abnehmern Nachweis zu führen. Zu Frage 95: In dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, zu dem der Bundesrat am 5. März 1982 seine Stellungnahme beschlossen hat, ist eine Regelung der Nachweispflicht für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln für Apotheken nicht enthalten. Eine Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Regelungen über die Führung und Aufbewahrung von Nachweisen u. a. über das Abgeben von Arzneimitteln in Apotheken zu treffen, findet sich jedoch in § 21 des Gesetzes über das Apothekenwesen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme gebeten, die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Aussicht gestellten Vorschriften über die Ergänzung der Nachweispflicht für Apotheken in der Apothekenbetriebsordnung dem Bundesrat alsbald nach Inkrafttreten der Änderung des Arzneimittelgesetzes zuzuleiten. Dies wird geschehen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 96 und 97): Für welche Fälle hält die Bundesregierung die getrennte Nachweisführung für jedes Tierarzneimittel bei Herstellern und Großhändlern für erforderlich, und warum soll diese produktbezogene Nachweisführung nicht auch für Apotheken und Tierärzte gelten? Wie beurteilt die Bundesregierung den massiven Einsatz von Antibiotika, Beruhigungsmitteln und Beta-Blockern bei der Tiermast unter Verbraucherschutzgesichtspunkten? Zu Frage 96: Nach dem derzeitigen Beratungsstand hält die Bundesregierung einen getrennten Nachweis, der für jedes Tierarzneimittel die Menge des Erwerbs und die jeweiligen Empfänger erkennen läßt, zumindest für alle verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel für erforderlich. Nach Auffassung der Bun- 5768* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 desregierung muß eine produktbezogene Nachweisführung auch für Apotheken und Tierärzte gelten, es sei denn, daß zum Beispiel bei geringen diesbezüglichen Umsätzen, auch auf anderem Wege eine ausreichende Überwachung sichergestellt werden kann. Zu Frage 97: Antibiotika, Beruhigungsmittel und Beta-Blocker haben ihren notwendigen und sinnvollen Platz bei tierärztlich begründeter, therapeutischer Anwendung. Ein unzulässig massenhafter Einsatz solcher Arzneimittel bei der Tiermast wäre unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes dagegen äußerst bedenklich. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Rückstände, wenn die vom Bundesgesundheitsamt festgesetzten Wartezeiten nicht korrekt eingehalten werden, als auch im Hinblick auf die Fleischqualität. Bei einem massiven Einsatz von Antibiotika können möglicherweise gesundheitlich belastete Tiere zur Schlachtreife gebracht werden, die sonst nicht zur Schlachtung kämen und bei denen eine mindere Fleischqualität nicht auszuschließen ist. Beim Einsatz von Beta-Blockern oder Beruhigungsmitteln überstehen auch Tiere mit labilem Kreislauf den Transport, die sonst, wenn sie nicht besonders schonend behandelt werden, gefährdet wären. In solchen Fällen kann man weder eine mindere Fleischqualität noch Rückstände der verwendeten Arzneimittel ausschließen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 98 und 99): Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Kontrollen bezüglich der Rückstände von verbotenen Tierarzneimitteln im Stall ermöglicht und rechtlich abgesichert werden, wenn die Anzeigepflicht der Erzeuger vor der Abgabe von Schlachttieren nicht eingeführt werden sollte? Wie soll die Kontrolle der Einhaltung der Wartezeiten bei der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln im Stall sichergestellt werden, und soll die Kontrolle bezüglich der Rückstände von Tierarzneimitteln auch auf die Handels- und Transportbetriebe ausgedehnt werden? Zu Frage 98: Unabhängig von der Anzeigepflicht der Erzeuger ist die Kontrolle verbotener Tierarzneimittel bereits jetzt auf Grund lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Stall möglich. Ohne die im Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, vorgesehene Anzeigepflicht für den Erzeuger ist diese Kontrolle jedoch nicht ausreichend wirksam. Die Anzeigepflicht der Erzeuger vor der Abgabe von Schlachttieren zur Schlachtung, wie sie im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgesehen ist, sollte neben der Kontrolle der Anwendung von verbotenen Tierarzneimitteln im Stall in erster Linie eine Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Wartezeiten bei der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln im Rahmen des Fleischbeschaugesetzes ermöglichen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die im Interesse des Gesundheitsschutzes erforderliche fleischbeschaurechtliche Absicherung der Kontrollen im Erzeugerbetrieb ohne eine Anzeigepflicht des Erzeugers vor der Abgabe von Schlachttieren nicht ausreichend sichergestellt wird. Zu Frage 99: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Anzeigepflicht des Erzeugers vor der Abgabe in Verbindung mit der Kennzeichnung der Schlachttiere der am besten geeignete Weg ist, die Einhaltung der Wartezeiten wirksam zu kontrollieren. Im Rahmen der Schlachttier- und Fleischbeschau ist ein Verstoß gegen die angeordneten Wartezeiten in vielen Fällen heute noch gar nicht oder sehr viel schwerer festzustellen als am lebenden Schlachttier. Die Bundesregierung hält es in jedem Fall für erforderlich, daß die Kontrolle auch auf die Handels-und Transportbetriebe ausgedehnt wird; so werden z. B. bei streßanfälligen Schlachtschweinen, bei denen lange Transportwege nicht unüblich sind, Beruhigungsmittel und Beta-Blocker gerade für den Transport angewendet. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 100 und 101): Wie ist das Verhältnis der von der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Chancengleichheit der verschiedenen Therapierichtungen für unkonventionelle Krebstherapien — insbesondere der Misteltherapie — bewilligten oder verausgabten Forschungsmittel im Verhältnis zu den übrigen mit Bundesmitteln direkt oder indirekt geförderten konventionellen Krebsforschungsprojekten? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, wenn ein in der klinischen Prüfung erprobtes — also im Tierversuch bereits getestetes — Medikament wie z. B. Iscador noch einmal Tierversuchen durch das Deutsche Krebsinstitut unterworfen wird, obwohl bereits Erfahrungen in der Krebstherapie am Menschen vorliegen (auf dem Deutschen Fortbildungskongreß in Berlin 1980 vorgetragen, in der Zeitschrift für Allgemeinmedizin 57, Heft 5, veröffentlicht und von der zuständigen Aufbereitungskommission C des Bundesgesundheitsamts aufgearbeitet) und dieses aus Forschungsmitteln der Bundesregierung finanziert wird? Zu Frage 100: Eine Gesamtaufstellung der für die Krebsforschung aus Mitteln des Bundes direkt und indirekt aufgewandten Beträge läßt sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Antwortzeit nicht ermitteln. Hierzu müßten die Haushalte der Deutschen Forschungsgemeinschaft und insbesondere auch des Deutschen Krebsforschungszentrums durchgesehen werden sowie andere einschlägige Zuwendungen. Aus den unmittelbar durch die Bundesressorts vergebenen Forschungsmitteln ergibt sich ein Verhältnis der für konventionelle Ansätze gegenüber Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5769* denen für unkonventionelle Ansätze ausgegebenen Beträgen ein Verhältnis von etwa 5 : 1. Es wäre unrichtig, wenn daraus der Eindruck entstünde, als hätten Anträge auf unkonventionelle Forschungsansätze schlechtere Chancen auf Förderung, es ist bei ihnen nur ungleich schwieriger, die auch hier unerläßlichen Begutachtungen durchzuführen, um zumindest eine wissenschaftliche Plausibilität sicherzustellen und rein spekulative Gedanken auszuscheiden. Schon die Zahl der eingehenden Anträge auf Förderung von Forschungsvorhaben außerhalb der Schulmedizin ist trotz der Ankündigung der Bundesregierung, auch sie zu fördern, außerordentlich gering. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung bewußt, auch den unkonventionellen Ansätzen und Methoden bei der Krebsforschung besondere Beachtung zu schenken. Dafür wurde im Sommer 1981 im Rahmen des „Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" eine besondere Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, erfolgversprechende Ansätze aufzuspüren, die Antragsteller ggf. zu beraten und solche Forschungsvorhaben bis zur Entscheidungsreife zu entwickeln. Zu der von Ihnen erwähnten Misteltherapie liegen dem Bundesminister für Forschung und Technologie derzeit zwei Anträge auf Forschungsförderung vor. Die genannte Arbeitsgruppe beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich ihrerseits grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Misteltherapie weiter zu untersuchen. Zu Frage 101: Es trifft zu, daß im Deutschen Krebsforschungszentrum Tierexperimente mit Iscador im Rahmen der dortigen Forschungsplanung und mit dortigen Mitteln durchgeführt wurden. Die Bundesregierung greift in die Planung einzelner Forschungsvorhaben nicht ein und bewertet sie nicht. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 102): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen bzw. hat sie bereits getroffen, um bundesweit bessere Voraussetzungen für eine wirksamere Krebsbekämpfung, insbesondere auf dem Gebiet der Krebsforschung, zu schaffen (Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11. März 1982, Seite 11)? Die Bundesregierung stimmt den in dem genannten Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 11. März 1982 zitierten Forschern zu, daß für die Erkennung ursächlicher Zusammenhänge bei der Krebsentstehung und damit insbesondere für eine gezieltere Prävention eine Intensivierung der epidemiologischen Forschung unabdingbar ist. Als Basis hierfür kann auf den Auf- und Ausbau von Krebserkrankungsregistern nicht verzichtet werden. Im Rahmen des „Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" hat sich seit Oktober 1980, gestützt auf Vorarbeiten der Bundesressorts, eine Arbeitsgruppe „Epidemiologie" damit befaßt, einen Mustergesetzentwurf für Gesetze zur Krebsregistrierung auf Länderebene zu erstellen. Der Gesetzentwurf ist den Bundesländern zugegangen und wird zur Zeit dort beraten (siehe auch meine Antwort auf die Frage Nr. 89 des Abgeordneten Dr. Faltlhauser). Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 103 und 104): Beabsichtigt die Bundesregierung, erneut auf die Landesregierung von Rheinland-Pfalz einzuwirken, auch dort das Warenbegleitscheinverfahren für den Weintransport einzuführen, da auf absehbare Zeit keine Vereinfachung des Verfahrens durch die EG in Brüssel zu erwarten und bei Beibehaltung der jetzigen Regelung in Rheinland-Pfalz mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu rechnen ist? Kann die Bundesregierung Auskunft über den gegenwärtigen Sach- und Streitstand in dem von der EG-Kommission angestrengten Verfahren über die Weinbezeichnung „Liebfrauenmilch" geben? Zu Frage 103: Ja. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit steht mit diesem Ziele mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz in Kontakt. Dieses strebt jedoch gewisse Erleichterungen an, zum Beispiel, daß anstelle des Erzeugers der übernehmende Weinkommissionär das Begleitdokument austeilen darf und daß die jetzt vorgeschriebene Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts durch die Dichte ersetzt werden kann. In den übrigen Bundesländern sind in diesen Punkten offenbar keine Probleme aufgetreten. Es wird daher zunächst geprüft, ob ihre Erfahrungen geeignet sind, die in Rheinland-Pfalz befürchteten Schwierigkeiten auszuräumen. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, wird die Bundesregierung die rheinland-pfälzischen Anliegen in die Beratungen eines von der EG-Kommission im Oktober 1981 vorgelegten Verordnungsentwurfs einbringen, in dem kleinere Änderungen der EWG-Verordnung über Weinbegleitdokumente vorgesehen sind. Zu Frage 104: In dem Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verwendung der Bezeichnung „Liebfrau(en)milch" hat die EG-Kommission der Bundesregierung mit Schreiben vom 15. Januar 1982 ihre mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die nach Artikel 169 EWG-Vertrag formelle Voraussetzung für die Klageerhebung zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist. Darauf hat das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des 5770* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 ) Landes Rheinland-Pfalz die für die amtliche Qualitätsprüfung zuständige Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 18. Februar 1982 angewiesen, für Qualitätsweine mit der Bezeichnung „Liebfrau(en)milch" eine amtliche Prüfungsnummer nur noch dann zu erteilen, wenn neben dieser Bezeichnung der Name des bestimmten Anbaugebiets angegeben wird, aus dem die verwendeten Weintrauben stammen. Damit ist sichergestellt, daß künftig nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verfahren wird. Die Bundesregierung hat die EG-Kommission über die geänderte Weisung an die Prüfungsstellen unterrichtet und geht davon aus, daß damit das Vertragsverletzungsverfahren seine Erledigung findet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 105 und 106): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß einerseits Pauschalreiseveranstalter nach dem Reiseveranstaltungsgesetz den Reisenden bei Verspätungen und Ausfällen von Verkehrsmitteln schadensersatzpflichtig sind, während sie andererseits wegen des Haftungsausschlusses z. B. nach § 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bei dem Reiseunternehmen, dessen Leistungen sie vermittelt haben, nicht Regreß erlangen können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, daß der Haftungsausschluß der Deutschen Bundesbahn nach § 17 EVO den Anforderungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entspricht, und wird sie eine entsprechende Anpassung der Haftungsklauseln der EisenbahnVerkehrsordnung vorbereiten? Zu Frage 105: Die Eisenbahnen haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber den Pauschalveranstaltern in gleicher Weise wie gegenüber allen anderen Kunden. Es ist im Einzelfall zweifelhaft, ob die Pauschalreiseveranstalter nach dem Reiseveranstaltungsgesetz für Verspätungen und Ausfälle von Verkehrsmitteln weitergehend als die Eisenbahn haften müssen. Ein erheblicher Teil der Risiken wird dem Reiseveranstalter durch § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch abgenommen. Aufgaben und Geschäftsbeziehungen eines Pauschalreiseunternehmens sind allerdings wesentlich anders ausgestaltet als bei der Eisenbahn und lassen deshalb auch eine unterschiedliche Bewertung von Haftungsfragen zu. Zu Frage 106: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Allerdings hat die Deutsche Bundesbahn Ausführungsbestimmungen zu § 17 EisenbahnverkehrsOrdnung erlassen, die eine Härteklausel enthalten und fortentwickelt werden sollen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 107 und 108): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die mehrfach kritisierten ungewöhnlichen Verspätungen der von Berlin (West) abgehenden Züge auch darauf zurückzuführen sind, daß der östliche Teil der Stadtbahn einschließlich des Betriebsbahnhofs Rummelsburg auf Grund von Kapazitätsengpässen sehr störanfällig ist? Hält die Bundesregierung die eigentlich sinnvollste Regelung nicht doch für praktikabel, die in Berlin (West) endenden Transitzüge nicht in Rummelsburg, sondern auf dem Gelände des Bahnhofs Grunewald abzustellen, wagendienstlich zu behandeln und auch mit hier beheimateten Triebfahrzeugen zu bespannen? Zu Frage 107: Nach der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen sind die von Ihnen erwähnten Zugverspätungen im Transit-Eisenbahnverkehr von Berlin (West) in das Bundesgebiet auf betriebliche Engpässe im Bereich des Bahnhofs Berlin-Rummelsburg zurückzuführen. Die dort befindliche Wasch- und Reinigungsanlage wird derzeit auf Grund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung von 1980 rekonstruiert. Betriebsstörungen lassen sich während der Bauphase üblicherweise nicht vermeiden. Die Deutsche Reichsbahn ist bemüht, die Verspätungen gering zu halten. Zu Frage 108: Die Bundesregierung hat, wie erwähnt, 1980 mit der DDR den Ausbau der Wasch- und Reinigungsanlage Rummelsburg vereinbart. Sie geht davon aus, daß nach Abschluß der betreffenden Bauarbeiten Ende 1983 diese Anlage ausreicht, um den Komfort der Transit-Reisezüge spürbar zu verbessern. Der Bau einer neuen Anlage in Berlin (West) kann daher gegenwärtig nicht in Betracht gezogen werden. Diese Frage könnte sich gegebenenfalls dann stellen, wenn die Zahl der in Berlin beginnenden und endenden Transit-Züge erheblich ansteigen würde. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1481 Frage 109): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Anordnung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die Dienststellenleiter in den Eingangsbereichen der Bahnhöfe Stellplätze für Videospielgeräte bereithalten müssen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5771* Ja. Die genannte Anordnung bezieht sich auf entbehrliche Flächen in den Bahnhofshallen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1481 Frage 110): Treffen Aussagen des rheinland-pfälzischen Staatsministers Holkenbrink zu, wonach den Bundesländern weder Art noch Umfang der in den einzelnen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland vorgenommenen Kürzungen der Investitionsmittel durch die Deutsche Bundesbahn bekanntgegeben werden, und welche Auswirkungen diese Kürzungen z. B. auf die Arbeitsplatzsituation haben? Die von Ihnen genannte Aussage trifft zu. Die Bestimmungen des Bundesbahngesetzes sehen eine direkte, förmliche Beteiligung der Bundesländer an der Erstellung des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn nicht vor. Die Länder sind jedoch über die Vertreter des Bundesrats im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn, an der Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan beteiligt. Im Übrigen betrug das Investitionsvolumen im Jahr 1981 rd. 4 Milliarden DM und lag damit in der gleichen Größenordnung wie in den Vorjahren. Für das Jahr 1982 ist eine Steigerung von rd. 300 Millionen DM geplant. Negative Auswirkungen auf die Auftragslage der Wirtschaft und damit auf die Arbeitsplatzsituation können daher im großen und ganzen ausgeschlossen werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 111 und 112): Wieviel finanzielle Mittel stehen bereit, um im Jahr 1982 und im Jahr 1983 im Teilstück Kassel-Fulda der geplanten Neubautrasse der Deutschen Bundesbahn tatsächlich verbaut zu werden? Wird überall im Bereich der geplanten Neubautrasse der Deutschen Bundesbahn von Hannover nach Würzburg, in denen das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, auch tatsächlich gebaut bzw. sind überall die Bauaufträge vergeben worden? Zu Frage 111: In der Wirtschafts- und mehrjährigen Investitionsplanung der Deutschen Bundesbahn sind für die Neubaustrecke Hannover-Würzburg Investitionen für 1982 in Höhe von 415 Millionen DM und 505 Millionen DM für 1983 vorgesehen. Die Bereitstellung anteiliger Investitionsmittel für den Teilabschnitt Kassel-Fulda (83 km) hängt von dem Fortschritt der eingeleiteten Planfeststellungsverfahren ab. Zu Frage 112: Im Teilabschnitt Fulda-Gemünden (km 227,7 bis 275,2) der Neubaustrecke Hannover-Würzburg sind alle Planfeststellungsverfahren bestandskräftig abgeschlossen. Die Bauarbeiten wurden in großem Umfang aufgenommen. Voraussetzung für den Baubeginn in weiteren betrieblich nutzbaren Streckenabschnitten ist der gesicherte bestandskräftige Abschluß der Planfeststellungsverfahren in diesen Bereichen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 113): Welches sind die Gründe für die Benachteiligung Bayerns im Entwurf eines ÖPNV-Programms 1982, die darin besteht, daß trotz der Vergrößerung des Fördervolumens des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 1982 um 32,69 Millionen DM der bayerische Anteil um 13,16 Millionen DM verringert wird, so daß der Förderanteil Bayerns von 15,5 v. H. auf 14,1 v. H. sinkt, obwohl der Anteil Bayerns bei der Wohnbevölkerung bei 17,7 v. H., beim Kfz-Bestand bei 18,5 v. H., bei der Fläche bei 28,3 v. H. und bei den Ein- und Auspendlern bei 20,4 v. H. liegt? Die Annahme, Bayern würde im Entwurf für das ÖPNV-Programm 1982-1986 benachteiligt, ist nicht zutreffend. Im Zeitraum 1982-1986 sind für den Freistaat Bayern Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 1 061 Millionen DM vorgesehen. Das entspricht einem Anteil von 16,6 % an den Gesamtmitteln. Der Anteil am ÖPNV-Programm 1981-1985 betrug demgegenüber 16,3 %. Die Reduzierung für das Jahr 1982 ergibt sich insbesondere daraus, daß der im Programm 1981-1985 eingeplante Betrag für die Flughafen-S-Bahn in München in diesem Jahr nicht benötigt wird. Das Vorhaben konnte entgegen der ursprünglichen Absicht im Jahre 1981 nicht begonnen werden, weil der Planfeststellungsbeschluß für den Flughafen — aus Gründen, die der Bund nicht zu vertreten hat — nicht rechtskräftig geworden ist. Der Baubeginn für die Flughafen-S-Bahn ist jetzt für 1983 vorgesehen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Planfeststellung für den Flughafen bis dahin rechtskräftig ist. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Beratungen mit den Ländern über das ÖPNV-Programm 1982-1986 noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CSU/ CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 114): Teilt der Bundesverkehrsminister die Sorgen zahlreicher Sachverständiger in Ostfriesland, daß der Hafen Emden durch unzureichende Ausbaggerung der Ems gegenüber den Häfen Bremen und Hamburg benachteiligt werden könnte, und ist er bereit zu garantieren, daß die in den Staatsverträgen vom 29. Juli 1921 und 18. Februar 1922 angestrebten Fahrwassertiefen in dem Sinn eingehalten werden, „daß die Fahrtiefe nach Emden nicht hinter der nach Bremerhaven und Hamburg zurücksteht"? 5772* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 Der Bund unterhält z. Z. die Ausbautiefen des Emsfahrwassers von 12,5 m unter Seekartennull (SKN) bis zum Leichterplatz Alte Ems/Dukegat und 8,5 m unter SKN vom Leichterplatz bis zum Hafen Emden. Darüber hinaus hat sich der Bund bereit erklärt, im Zusammenhang mit dem Projekt Dollarthafen die Zufahrt zum Hafen Emden für ca. 12,5 bis 13 m Schiffstiefgang zu vertiefen, wenn Investitionen, die für die Region Ostfriesland-Unterems von besonderer wirtschaftspolitischer Bedeutung sind, ohne diese Vertiefung nicht durchgeführt werden können. Damit sind die bei jedem Stromgebiet durch die hydrologischen und morphologischen Randbedingungen gesetzten Grenzen für die Ems erreicht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 115 und 116): Trifft es zu, daß 50 Jungangestellten des Postscheckamts Stuttgart, kurz vor der Abschlußprüfung, ab sofort die Teilnahme am Schulunterricht verboten wurde, und wenn ja, welches waren die Gründe dafür? Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Sofortmaßnahme das Verbot, die Berufschule zu besuchen, für die 50 Auszubildenden des Postscheckamts Stuttgart aufzuheben? § 78 Abs. 1 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg sieht für die jungen Angestellten in Anlernberufen vor, daß die Berufsschulpflicht mit Ablauf des Schuljahres endet, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige von dem 2. Schulhalbjahr beurlaubt werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, daß Volljährige die Berufsschule bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf Antrag freiwillig weiterbesuchen. Das Postscheckamt Stuttgart hat von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, volljährige Berufsschulpflichtige von dem 2. Schulhalbjahr beurlauben zu lassen, entsprechend der auch in der Vergangenheit üblichen Praxis — im Einvernehmen mit der Schulverwaltung des Landes —, in 28 Fällen Gebrauch gemacht. Von den betroffenen Angestellten haben lediglich 4 einen Antrag auf Freistellung zum weiteren Schulbesuch gestellt. Den freiwilligen Weiterbesuch der Berufsschule über die Schulpflicht hinaus ermöglicht die Deutsche Bundespost aus folgenden Gründen nicht: — Bei der hohen Eingangsqualifikation — Real-schulabschluß oder entsprechende Schulbildung — reicht die postinterne Ausbildung innerhalb der 5jährigen Angestelltenbeschäftigungszeit für die Übernahme in das Beamtenverhältnis des mittleren Dienstes aus. — Die Beschulung in Fachklassen für Versicherungsangestellte führt gegenüber dem Realschulabschluß im Hinblick auf die Beamtenausbildung zu keinem höheren Schulabschluß. — Die uneinheitliche Regelung in den Ländern — nur Baden-Württemberg und Hessen haben ein entsprechendes Angebot — würde zu einer Ungleichbehandlung des Personals führen. Die DBP strebt daher eine Neuordnung der Berufsbildung mit Berufsschulpflicht für die Gesamtdauer der Ausbildung an. Eine Sofortmaßnahme mit dem Ziel der Zulassung des Berufsschulbesuchs über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ist nicht beabsichtigt, da bei Inanspruchnahme dieser Möglichkeit durch alle betroffenen Angestellten der Deutschen Bundespost Personalkosten von rund 12 Millionen DM entstehen würden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 117 und 118): Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß, nach dem Konzept des Bundespostministers zur künftigen Postversorgung auf dem Lande, in den dünnbesiedelten Landesteilen Niedersachsens, insbesondere im Zonenrandgebiet, die Postversorgung weiter verringert wird und dadurch weitere Verschlechterungen für die Postkunden auf dem Lande eintreten, und daß eine solche weitere Verschlechterung der Postversorgung gerade dort verhindert werden sollte? Liegen der Bundesregierung Pläne vor, eventuell durch die Übertragung der Leitung von Poststellen als Nebentätigkeit auf die dort ansässigen Gewerbetreibenden mit entsprechenden Ladenräumen, um eine derartige Verschlechtung der Postversorgung zu verhindern? Eine Verschlechterung der Postversorgung durch das Konzept des Bundespostministers zur Postversorgung auf dem Lande ist nicht zu befürchten. Das Konzept, mit dem die Deutsche Bundespost nicht zuletzt im Kundeninteresse auf die sich verschlechternde Nachfrage nach Postdienstleistungen in strukturschwachen Gebieten reagiert, zielt auf die Sicherung der Postversorgung auch unter schwierigen Bedingungen. Die Übertragung von Posthaltertätigkeiten auch auf ortsansässige Geschäftsinhaber ist seit Jahrzehnten postalische Praxis. Die Erfahrungen aus dieser Praxis sind bei der Entwicklung des Konzepts zur Postversorgung auf dem Lande mit berücksichtigt worden. Neue Pläne zu diesem Thema erübrigen sich. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 119): Sieht die Bundesregierung einen offensichtlichen Widerspruch zwischen der Gewährung einer Investitionszulage zur Entlastung der Wirtschaft und der Erhöhung der Postgebühren ab 1. Juli 1982, die eine erhebliche finanzielle Belastung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5773* gerade mittelständischer Unternehmen bedeutet, in der Weise, daß auf der einen Seite vom Staat etwas gegeben wird, was auf der anderen Seite wieder genommen wird, oder sieht die Bundesregierung darin eine besondere Form der Umschichtung im Haushalt, so wie es die Bundesregierung zwischen der Investitionszulage und der Mehrwertsteuererhöhung darzustellen versucht hat? Der Posthaushalt, der sich aus eigenen Einnahmen finanzieren muß, ist ein vom Bundeshaushalt völlig getrenntes Sondervermögen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Widerspruch zwischen der Gewährung einer Investitionszulage zur Entlastung der Wirtschaft und der Erhöhung der Postgebühren. Es handelt sich hierbei auch nicht um irgendeine Form der Umschichtung im Bundeshaushalt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 120): Wie ist die Mitteilung zu verstehen, daß die Volksrepublik Polen nur bei Paketsendungen an kirchliche und soziale Organisationen auf die etwa 40 Prozent ihres Gebührenanteils verzichtet, und welchen Anteil machen die übrigen Sendungen im Verhältnis zu den Paketen an kirchliche und soziale Organisationen aus? Die zwischen der Deutschen Bundespost und der polnischen Postverwaltung laufenden Verhandlungen über die der polnischen Post zustehenden Gebühren für Geschenkpakete aus der Bundesrepublik Deutschland haben zu einem Teilerfolg geführt. Die polnische Postverwaltung ist bereit, bis zum 30. Juni 1982 auf Gebühren für Pakete zu verzichten, die an folgende kirchliche und soziale Organisationen in Polen adressiert sind: 1. Polnisches Rotes Kreuz 2. Polnisches Komitee für soziale Hilfe 3. Gesellschaft der Kinderfreunde 4. Verband der Katholiken/Caritas 5. Caritatives Komitee des polnischen Episkopats 6. Polnischer Ökumenischer Rat Über die Höhe des Sendungsaufkommens können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden, weil das Aufkommen erst seit der Bekanntgabe der Anschriften durch die polnische Postverwaltung ermittelt werden kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/1481 Fragen 121 und 122): In welchem Umfang und bis zu welcher Tiefe ist der zum Einbau in den Schnellen Brüter Kalkar vorgesehene Reaktortank und der sogenannte untere Natrium-Sammelbehälter verrostet (sogenannte interkristalline Korrosion), und welche Folgen ergeben sich daraus, daß das verrostete Material entfernt werden muß, für die Lebensdauer der Anlage? Welche Betriebskosten hat der Betreiber des SNR-300 nach dem jetzigen Stand seiner Kenntnisse unter Berücksichtigung der vermutlichen Baukosten und beschränkten Lebensdauer der Anlage ermittelt, und welche Erlöse stellt er diesen Kosten unter Zugrundelegung des Strompreisniveaus kommerzieller Stromerzeugungsanlagen gegenüber? Zu Frage 121: Die interkristalline Korrosion am Reaktortank erstreckt sich auf größere Bereiche der Tankfläche, die der Außenatmosphäre zugewandt waren. Innen war der Tank mit Schutzgas gefüllt. Die Tiefe ist im Mittel 0,7 mm. Beim unteren Sammelbehälter sind solche Schäden innen und außen aufgetreten. Auf die Lebensdauer hat die Reduzierung der Wandstärke infolge der Abtragung des Materials keinen Einfluß. Zu Frage 122: Sobald die noch ausstehenden Detailverhandlungen über die Beiträge der Elektrizitätswirtschaft zu den Errichtungskosten abgeschlossen sind, wird die Bundesregierung eine dem jetzigen Stand der Kenntnisse entsprechende neue Betriebskostenvorschau anfordern. Die dabei einzusetzenden Strompreise sowie weitere Einflußgrößen sind Gegenstand von Verhandlungen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß ich hierzu jetzt keine Angaben machen möchte. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 9/1481 Fragen 123 und 124): Ist es zutreffend, daß der Betreiber des SNR-300 in Kalkar gegenwärtig mit einem Betriebskostendefizit von 250 bis 300 Millionen DM pro Jahr rechnet, und wer soll diese Defizite tragen? Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung sich verpflichtet hat, diese Betriebskostendefizite ganz oder teilweise zu übernehmen? 1. Die angegebenen Zahlen in Höhe von 250 bis 300 Millionen DM/Jahr treffen nicht zu. 2. Ende 1972/Anfang 1973 haben die drei den SNR-300 fördernden Staaten mit dem Betreiber, der Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft, einen Risikobeteiligungsvertrag abgeschlossen. Danach übernehmen die Staaten während einer Anfangsperiode im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehende Verluste ganz, später zu 80 %. Nach diesem Vertrag ist die Verlustbeteiligung für die gesamte Betriebszeit auf 150 Millionen DM limitiert. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 105 Millionen DM. Im Vertrag ist unterstellt, daß bei einem definierten Normalbetrieb keine Verluste entstehen. Zahlungen aus dem Vertrag sind aus späte- 5774* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 ren Überschüssen zurückzuzahlen. Der Vertrag ist demnächst den Randbedingungen, wie sie bei Betriebsbeginn 1985/86 zu erwarten sind, anzupassen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 9/1481 Frage 125): In welcher Höhe ergeben sich Kosten des Betriebs und Kosten des Brennstoffkreislaufs beim SNR-300 in Kalkar, und wie sollen nach Meinung der Bundesregierung die Erlöse in der Weise „gestaltet" werden, daß die Kosten des SNR in den allgemeinen Strompreis der kommerziellen Energieversorgungsunternehmen einkalkuliert werden? Es ist nicht beabsichtigt, die Betriebskosten des SNR-300 in den allgemeinen Strompreis der kommerziellen Energieversorgungsunternehmen einzukalkulieren. Vielmehr sollen die für die Stromerzeugung im SNR-300 zu entrichtenden Strompreise am Strompreisniveau kommerzieller Stromerzeugungsanlagen ausgerichtet werden mit dem Ziel, für einen definierten Normalbetrieb des SNR-300 ausgeglichene Betriebsergebnisse zu ermöglichen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Echternach (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Fragen 126 und 127): Wann wird die Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes am Bau des vom Deutschen Elektronen Synchrotrons (DESY) geplanten Speicherrings HERA entscheiden, den der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie berufene Gutachterausschuß schon vor über einem Jahr grundsätzlich zur Förderung empfohlen hat? Welche Gründe stehen einer Entscheidung der Bundesregierung über das HERA-Projekt noch entgegen, und berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß der Bau des größeren Speicherrings nicht nur zur langfristigen Sicherung der Spitzenstellung der deutschen Kernforschung erforderlich ist, sondern daß mit dem Bau in einer Gesamtkostenhöhe von 650 Millionen DM (von denen der Bund die Hälfte zu tragen hätte) über 1000 Arbeitsplätze während der sechsjährigen Bauzeit gesichert werden könnten und mit dem Bau drei Monate nach der Entscheidung über die Finanzierung begonnen werden könnte? Die Grundsatzentscheidung zum Bau des Speicherrings HERA beim Deutschen Elektronen Synchrotron DESY wird in 1 bis 2 Jahren erfolgen. HERA erfordert den Bau eines Protonenringes nach einer völlig neuen Technik mit sog. supraleitenden Magneten. Die damit verbundenen technischen Probleme werden von DESY frühestens Anfang 1984 gelöst sein. Ein zweiter Punkt ist die internationale Beteiligung an HERA. Um die interessierten ausländischen Partner für eine Mitfinanzierung von HERA zu gewinnen, sollen die entsprechenden Bemühungen von DESY durch Verhandlungen auf Regierungsebene unterstützt werden. Erst danach wird klar sein, welche finanziellen Belastungen auf die Bundesregierung entfallen. Die Finanzierung dieses umfangreichen Projekts wird trotz der erhofften internationalen Beteiligung angesichts der angespannten Haushaltslage beträchtliche Schwierigkeiten bereiten, zumal HERA mit anderen, vom Gutachterausschuß ebenfalls positiv beurteilten Projekten konkurriert. Zweifellos würde DESY mit HERA seine internationale Bedeutung für die Wissenschaft noch steigern können. Ich teile die Auffassung, daß die Investitionen für das Projekt dem Hamburger Raum wirtschaftliche Impulse vermitteln können. Die Schätzungen der Beschäftigungswirkung dürfte tendenziell zutreffen. Dieser Effekt würde sich allerdings bei entsprechenden Forschungsinvestitionen in anderen Regionen in ähnlicher Weise einstellen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1481 Frage 128): Welches Mitglied der Bundesregierung hat sich bisher um den Auftrag bemüht, den die mexikanische Regierung für 20 Kernkraftwerke vergeben will, die bis zum Jahr 2000 in Mexiko errichtet werden sollen, und wird es wirklich dabei bleiben, daß die Bundesregierung dies ausschließlich Herrn Dr. Schmidt-Küster vom Bundesministerium für Forschung und Technologie überläßt, während sich von den konkurrierenden Staaten z. B. für Kanada Ministerpräsident Trudeau, für Frankreich Präsident Mitterrand und für die USA Präsident Reagan dieserhalb persönlich eingeschaltet haben? Die. Errichtung von Kernkraftwerken mit einer Gesamtleistung von 20 000 MW bis zum Jahr 2000 ist in noch nicht verbindlicher Weise in einem Energieprogramm der mexikanischen Regierung von 1980 angesprochen. Tatsächlich ausgeschrieben wurden zur Angebotsabgabe bis zum 1. Februar 1982 Reaktoren ohne Stromerzeugungsteil für eine elektrische Leistung von 1 800 MW bis 2 400 MW in zwei, maximal vier gleichen Einheiten für den Standort Laguna Verde. Hierfür hat die Kraftwerk Union ein Angebot abgegeben. In einer freien Wirtschaft ist es primär Aufgabe der Industrie, sich durch Qualität und Attraktivität ihres Angebots die erhofften Aufträge zu sichern. Andererseits spielen bei Großaufträgen auch politische Erwägungen eine Rolle. In der Erwartung eines Angebots der KWU hat deshalb der Bundesminister für Forschung und Technologie im Oktober 1981 anläßlich der Eröffnung der deutschen Industrieausstellung in Mexiko mit dem Staatspräsidenten Lopez Portillo und dem auch für Energie zuständigen Industrieminister Gespräche über deutsch-mexikanische Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung geführt und dabei die Leistungsfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie und den hohen Sicherheitsstandard der deutschen Kernkraftwerke besonders hervorgeho- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5775* ben. Er hat ferner darauf hingewiesen, daß sowohl die deutsche Industrie wie auch die Bundesregierung durch flankierende Maßnahmen bei der Zusammenarbeit der Kernforschungszentren zu einem umfassenden Technologietransfer bereit ist. Anfang Mai 1982 wird Bundesminister von Bülow nochmals nach Mexiko reisen und in Gesprächen mit Staatspräsident Lopez Portillo, dem Präsidentschaftskandidaten Miguel de la Madrid und weiteren wichtigen Persönlichkeiten die Vorzüge des deutschen Angebots und das Interesse der Bundesregierung an einer Auftragserteilung ausführlich erläutern. Unabhängig von den Gesprächen des BMFT wird der Bundesminister für Wirtschaft, der anläßlich der diesjährigen Hannovermesse mit dem mexikanischen Industrieminister zusammentrifft, auch diese Gelegenheit benutzen, um das Interesse der Bundesregierung an dem Auftrag zu unterstreichen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1481 Fragen 129 und 130): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung veranlaßt, daß das Endlager Gorleben sowohl für die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente als auch für die Endlagerung von hochaktivem Abfall untersucht wird, obwohl zwischen diesen beiden Kategorien von Abfall naturwissenschaftlich-technisch bedingte Unterschiede bestehen? In welchem Umfang wird die Kapazität eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall oder direkt endgelagerte Brennelemente beeinflußt durch die jeweilige geologische Formation (Salz, Schiefer, Granit), und welchen Einfluß hat eine längerfristige oberirdische Zwischenlagerung dieser Abfälle auf die Kapazität des Endlagers? Entsprechend dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 untersucht die Bundesregierung auch die Möglichkeit der direkten Endlagerung abgebrannter Brennelemente in Salzformationen. Aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede dieses Endlagerproduktes gegenüber dem hochaktiven Abfall aus der Wiederaufarbeitung wären bei der Endlagerung Änderungen erforderlich. Diese haben jedoch zunächst keinen Einfluß auf das bis Ende der 80er Jahre laufende geologische Erkundungsprogramm und auf die weiterreichende Planung bis zur Inbetriebnahme des Endlagers. Vielmehr spielen sie eine Rolle bei der Frage, welche Mengen hochaktiver Abfälle bzw. Brennelemente in Gorleben endgelagert werden können. Diese Frage kann erst nach Abschluß des Erkundungsprogramms beantwortet werden. Um einem möglichen Beschluß für die direkte Endlagerung Rechnung zu tragen, wird in der Terminplanung für das Endlager Gorleben dieser Entsorgungsweg ebenfalls berücksichtigt. Die Kapazität eines Endlagers für hochaktive Abfälle bzw. bearbeitete Brennelemente für die Endlagerung wird sowohl von der Größe der endlagergerechten Formation als auch von den geologischen Parametern wie Wassergehalt und wärmetechnischen Eigenschaften beeinflußt. Letztere zeigen größere Vorteile für Salz gegenüber Granit, während Schiefer- und Tonschichten unter den in Deutschland vorliegenden Verhältnissen als nachteiliger eingestuft und daher nicht in Erwägung gezogen werden. Laut einer internationalen Untersuchung von zwei typischen Endlagern in Salz und Granit ergeben sich aufgrund der besseren Wärmeleitfähigkeit und der Abwesenheit von Wasser in Salz die etwa 4fache Kapazität je Flächeneinheit bei verglasten hochaktiven Abfällen und die etwa 2fache Kapazität bei Brennelementen, jeweils bei 10 Jahren Abkühlung der Abfälle vor der Endlagerung. Die längere oberirdische Zwischenlagerung von z. B. 40 Jahren würde die Kapazität des Endlagers bei Granit etwa verdoppeln, und zwar sowohl für hochaktive Abfälle als auch für Brennelemente. Bei Salz hingegen verdoppelt sich lediglich die Kapazität für hochaktive Abfälle, während sie für Brennelemente nur um etwa 5 % zunimmt. Diese Unterschiede sind im wesentlichen begründet einerseits durch die begrenzende Oberflächentemperatur der Abfälle bei Granit, andererseits durch die zulässige Gesamt-Wärmemenge in Salz. Trotz des günstigen Einflusses längerer Zwischenlagerzeiten von hochaktiven Abfällen bei Endlagerung in Salz sieht die Bundesregierung keine Zwischenlagerzeiten von mehr als 10-20 Jahren vor, da die geforderte frühzeitige Gewährleistung der Entsorgung und speziell der Endlagerung als notwendig erachtet wird für die weitere Nutzung der Kernenergie. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 9/ 1481 Fragen 136 und 137): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Beratungen zur Fortschreibung des „Aktionsprogramms Schulsport", das erstmals 1972 als Gemeinschaftsinitiative der Bundesregierung, der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Sportbunds verabschiedet wurde, und welche Zielsetzungen strebt die Bundesregierung bei der Neufassung dieses Programms an? Ist die Bundesregierung bereit, bei den Beratungen zur Fortschreibung des „Aktionsprogramms Schulsport" dafür einzutreten, daß auch die Förderung des Hochschulsports bei der Neufassung des Programms angemessen berücksichtigt wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Kultusministerkonferenz (KMK) und der Deutsche Sportbund an getrennten Entwürfen zur Fortschreibung des Aktionsprogramms Schulsport arbeiten. Die Bundesregierung und die kommunalen Spitzenverbände, die das Aktionsprogramm 1972 mitgetragen und ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der Fortschreibung zum Ausdruck gebracht haben, sind bis- 5776* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 her nicht beteiligt worden. Einzelheiten über den Stand der Beratungen sind deshalb nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie an der Fortschreibung des Aktionsprogramms beteiligt wird. Sie sieht u. a. in den folgenden Bereichen Schwerpunkte eines fortzuschreibenden Aktionsprogramms — Sport an beruflichen Schulen — Sport an Sonderschulen und in sonderpädagogischen Einrichtungen — Bewegungserziehung und Sport im Kindergarten — Verbindung zwischen Freizeitsport und Schulsport — Öffnung der Sportlehrerausbildung für den sozialen und sozialpädagogischen Bereich. Die Bundesregierung hält die Förderung des Hochschulsports insbesondere auch unter dem Aspekt der Öffnung für Nichthochschulangehörige für dringlich und würde sich im Falle ihrer Beteiligung an der Fortschreibung dafür einsetzen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Weisskichen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/1481 Fragen 138 und 139): Welche Folgen hätte es für die Eltern und Schüler in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es in der Frage der Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse nicht zu einer Einigung kommen würde? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine bundesweite Anerkennungsvereinbarung der Tatsache Rechnung getragen werden muß, daß in einer Reihe von Ländern (Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen) die Gesamtschulen bereits einen Status erhalten haben, der demjenigen anderer weiterführender Schulen entspricht? Zu Frage 138: Die Verweigerung der Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse durch einzelne Bundesländer hätte die Folge, daß die Abschlüsse bei Wechsel in ein anderes Bundesland nach unterschiedlichen Maßstäben überprüft und möglicherweise nicht anerkannt werden. Aus den Länderverhandlungen über eine Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse ist bekannt geworden, daß dabei die Frage des Überprüfungsmaßstabes eine entscheidende Rolle spielt. Ein Teil der Länder will bei der Anerkennung nur die jeweils eigenen Anforderungen für die Abschlüsse des dreigliedrigen Schulsystems von Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugrunde legen. Eine derartige Überprüfungspraxis würde den Spielraum für selbständige bildungspolitische Entscheidungen der einzelnen Länder in unmittelbarer Weise einschränken und, wie übrigens auch der niedersächsische Kultusminister erklärt hat, den eigenen pädagogischen Charakter der Gesamtschule aufheben. Für Eltern und Schüler wäre nicht mehr sicher abzuschätzen, ob und unter welchen Bedingungen die Gesamtschulabschlüsse in anderen Bundesländern anerkannt werden. Die Bundesrepublik würde in zwei oder mehr bildungspolitische Länderzonen geteilt, in denen jeweils unterschiedliches Recht für die Anerkennung von Abschlüssen gilt. Dies hätte nicht nur Auswirkungen für Schüler mit einem Gesamtschulabschluß und für ihre Eltern, falls diese beabsichtigen, von einem Bundesland in ein anderes umzuziehen. Die unterschiedliche Anerkennungspolitik würde sich auch bei anderen Bildungsabschlüssen auswirken. Die bereits bestehenden Anerkennungsprobleme z. B. bei verschiedenen Arten der Hochschulzugangsberechtigung oder bei den Lehramtsabschlüssen würden voraussichtlich verschärft. Um so dringender ist daher eine Einigung über eine unbürokratische, bürgerfreundliche Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse. Zu Frage 139: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine Anerkennungsvereinbarung über die Gesamtschulabschlüsse der Tatsache Rechnung tragen muß, daß in mehreren Bundesländern die Gesamtschule nicht mehr den Charakter eines Modellversuchs, sondern inzwischen einen Status hat, der demjenigen anderer weiterführender Schulen entspricht. Diese Entscheidungen der Landesparlamente müssen nach Auffassung der Bundesregierung in einer Vereinbarung über die Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse respektiert werden. Die bis zum Juni 1982 noch geltende frühere Anerkennungsvereinbarung, die die inzwischen erfolgten landesgesetzlichen Änderungen noch nicht berücksichtigt, reicht deshalb künftig nicht mehr aus. Diese Überlegungen lagen im übrigen auch der Einigung zugrunde, die Bund und Länder 1979 im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans über die Notwendigkeit einer neuen Anerkennungsvereinbarung erreicht hatten. Seit 1979 haben die für diese Einigung ausschlaggebenden Gründe noch an Gewicht gewonnen, da seither weitere Landesparlamente der Gesamtschule einen mit anderer Schulformen vergleichbaren Status gegeben haben. Toleranz gegenüber verschiedenen Modellen im Bildungswesen und Respekt vor der Entscheidungsfreiheit der Landesparlamente sind nach Auffassung der Bundesregierung die unverzichtbaren Grundlagen für die notwendige Zusammenarbeit im föderativen Bildungssystem und auch für einen bildungspolitischen „Wettbewerb", der nicht auf Kosten der betroffenen Bürger, sondern zu deren Nutzen geführt wird. Die Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse ist ein wichtiger Testfall, der zeigen wird, ob diese Grundsätze im Interesse der Eltern und Schüler auch in der Praxis berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1982 5777* Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 9/1481 Frage 140): Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für eine Einigung in den Verhandlungen über eine Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse, wie sie 1979 im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans angekündigt worden waren? In der letzten Sitzung der Kultusministerkonferenz der Länder am 11./12. März 1982 wurden die seit fast drei Jahren laufenden Verhandlungen über eine neue Ländervereinbarung zur Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse erneut vertagt. Die Erfolgsaussichten werden von den Verhandlungspartnern unterschiedlich beurteilt. Die Verzögerungen in den Verhandlungen wurden bislang vor allem durch Forderungen Bayerns verursacht, für die Anerkennung ihrer Abschlüsse die Gesamtschule streng am dreigliedrigen Schulsystem auszurichten — und zwar an Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der „Erfolg" der Verhandlungen nicht nur daran zu messen, ob es überhaupt zu einer Anerkennungsvereinbarung kommt. Ebenso wichtig ist, daß eine unbürokratische Anerkennung erreicht wird, die den bildungspolitischen Entscheidungsspielraum der Landesparlamente und den eigenen pädagogischen Charakter der Gesamtschule respektiert. In der Europäischen Konvention zur Anerkennung von Reifezeugnissen haben sich viele europäische Staaten bereits in den 50er Jahren darauf geeinigt, die Abschlüsse der Signatarstaaten ohne gegenseitige bildungspolitische „Eignungsprüfung" anzuerkennen. Dieses Anerkennungsmodell sollte nach Auffassung der Bundesregierung auch das Vorbild für Anerkennungsvereinbarungen zwischen den Bundesländern sein. Kein Bürger könnte dafür Verständnis haben, daß zwischen den Bundesländern weniger bildungspolitisches Vertrauen besteht als zwischen den Staaten in Europa. Die Bundesregierung wendet sich deshalb gegen kleinliches und bürokratisches Verhalten in der Anerkennungspraxis unter dem Vorwand einer „Gleichwertigkeitsprüfung". Dies gilt auch — aber nicht nur — für die Anerkennung von Gesamtschulabschlüssen. Die z. Z. noch geltende Anerkennungsvereinbarung zu den Gesamtschulabschlüssen läuft im Juni aus. Bis dahin muß sich zeigen, ob es gelingt, die Anerkennung auf Dauer und ohne perfektionistische Detailregelungen zu sichern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 9/1449 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Der Antrag ist daher einstimmig angenommen.
    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 und 16 auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der aufhebbaren Neunundvierzigsten Verordnung der Bundesregierung
    zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/1239, 9/1471 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Echternach Funke
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der aufhebbaren Einundfünfzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
    — Drucksachen 9/1238, 9/1471 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Echternach Funke
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für diese Aussprache eine Kurzdebattenrunde vereinbart worden. — Ich sehe, das Haus ist damit einverstanden. Wir werden so verfahren.
    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Echternach.


Rede von Jürgen Echternach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute zur Debatte stehende Verordnung ist die Konsequenz der Entscheidung der Bundesregierung, dem 3. Internationalen Kakao-Abkommen beizutreten und dieses Abkommen in der Bundesrepublik in Kraft zu setzen. Aber anstatt das Abkommen dem Bundestag ordnungsgemäß zur Ratifizierung vorzulegen, wie Art. 59 des Grundgesetzes dies verlangt und wie das auch bei früheren Abkommen geschehen ist, versteckt die Bundesregierung ihre Entscheidung verschämt hinter der soundsovielten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Aber nicht verschämt!)

Ich weiß nicht, ob der Bundesregierung, Herr Kollege Wolfram, der ganze Vorgang peinlich ist, ob ihr möglicherweise die Argumente ausgegangen sind, weil ja die fachlich zuständigen Minister, wie wir wissen, vor diesem Abkommen dringend gewarnt haben. In jedem Falle aber ist dieses Abkommen wesentlich schlechter als seine beiden Vorläufer und gleichzeitig auch ein Paradebeispiel für die verfehlte Rohstoffpolitik dieser Regierung, die nicht mehr nach wirtschaftlicher und finanzieller Vernunft fragt, sondern nur opportunistisch agiert und dem Drängen der Länder der Dritten Welt nach einer neuen, dirigistischen Weltwirtschaftsordnung Schritt für Schritt nachgibt.

(Wehner [SPD]: Sie haben wohl schlecht geschlafen?)

Schon die ersten beiden Abkommen von 1972 und 1975 haben ihr Ziel, extreme Preisschwankungen zu verhindern, in keinem Fall erreichen können. Das einzige Ergebnis waren eine neue internationale Bürokratie in London mit einem erheblichen Verwal-



Echternach
tungsapparat — nicht gerade billig — und gleichzeitig erhebliche zusätzliche Verwaltungsmehrarbeit für unsere Importeure.
Dieses 3. Kakao-Abkommen krankt daran, daß es ein Drittel des Welthandels nicht erfaßt, daß sowohl das größte Erzeugerland, die Elfenbeinküste, als auch das größte Verbraucherland, die USA, dem Abkommen nicht beigetreten sind. Ich frage mich, welchen Wert denn ein solches Rumpfabkommen für uns überhaupt noch hat. Dem Kernstück des Abkommens, dem Ausgleichslager, fehlt damit ein wesentlicher Teil der erforderlichen Einkünfte, von den wirtschaftlichen Risiken des so entstandenen gespaltenen Marktes erst gar nicht zu reden. Dabei sollte das Abkommen nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur in Kraft treten, wenn 80 % der Erzeugerländer und 70 % der Verbraucherländer diesem Abkommen beigetreten sind; beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt worden. Deshalb hat die Bundesregierung im Juni letzten Jahres im Bundestag erklärt, sie habe ausdrücklich beschlossen, dieses Abkommen nicht in Kraft zu setzen. Daß sie dann drei Wochen später das Gegenteil tat, hat sie bis heute nicht begründet. Auch in der Bundestagsdrucksache, die uns heute vorliegt, hat sie nicht begründet, warum sie dann drei Wochen später das Gegenteil beschlossen hat.
Dies ist um so unbegreiflicher, als dieses Abkommen auch noch in einem anderen wesentlichen Punkt schlechter ist als seine Vorläufer: Während in den früheren Abkommen die Interventionspreise deutlich unter den Weltmarktpreisen lagen, ist es diesmal genau umgekehrt. Mit anderen Worten: Hier geht es also nicht mehr um das sicher anerkennenswerte Ziel der Stabilisierung der Rohstoffpreise, sondern hier geht es nur darum, daß die Preise mit Hilfe dieses Abkommens künstlich in die Höhe getrieben werden sollen. Während in den früheren Abkommen die Interventionspreise so realistisch festgesetzt waren, daß sie nur als Absicherung gegen ein zu starkes Absinken der Preise dienten mit der Konsequenz, daß der Buffer Stock, das Ausgleichslager, nicht zu intervenieren brauchte, sondern erhebliche finanzielle Rücklagen bilden konnte, sind die Mindestpreise jetzt so hoch festgesetzt worden, daß die deutschen Verbraucher jährlich 250 Millionen DM zusätzlich aufbringen müßten, wenn das angestrebte Ziel dieser Mindestpreise erreicht werden soll. Da die Rechnung in Devisen zu begleichen ist, bedeutet es gleichzeitig auch eine Verschlechterung unserer Leistungsbilanz um diese 250 Millionen DM. Dabei stieg der untere Interventionspreis in den letzten neun Jahren vom Ersten Kakao-Abkommen 1972 bis jetzt um über 450 %. Solange der Welthandel noch frei funktioniert, klappt es glücklicherweise mit derartig politisch festgesetzten Preise nicht so recht.
Zwar hat der Buffer Stock, das Ausgleichslager, in den letzten Monaten seit dem Abkommen im letzten Jahr kräftig Kakao aufgekauft und eingelagert; dennoch liegt der Weltmarktpreis immer noch 15 bis 20 % unter dem unteren Interventionspreis. Es muß also weiter interveniert werden. Da keine Mittel mehr vorhanden sind und da es bekanntlich der
Fluch der bösen Tat ist, daß sie fortzeugend Böses muß gebären, hat inzwischen der internationale Kakaorat auch beschlossen, die Exportabgabe schlicht zu verdoppeln und sich außerdem auch noch am internationalen Kapitalmarkt kräftig zu verschulden.

(Frau Dr. Skarpelis-Sperk [SPD]: Das hat Agrarpolitik so an sich!)

— So ist es. Die Frage ist, ob wir daraus nicht lernen sollten.
Aber auch diese Mittel werden nicht ausreichen, wenn man berücksichtigt, welche Produktionsüberschüsse zusätzlich auf den Weltmarkt drängen. 500 000 Tonnen nicht verkaufte Produktionsüberschüsse waren es in den letzten Jahren, und in diesem Jahr werden noch einmal wieder 100 000 Tonnen Produktionsüberschüsse auf den Markt kommen. Mit anderen Worten, also eine wesentlich größere Menge, als es überhaupt der Höchstmenge des Ausgleichslagers entspricht. Hier tut sich also ein Faß ohne Boden auf.
Als wenn wir nicht schon anderswo, wie soeben mit einem Zwischenruf deutlich wurde, Erfahrungen mit staatlich subventionierter und geförderter Überschußproduktion gesammelt hätten, sehen wir einmal mehr, wohin es führt, wenn die Preise nicht vom Markt gemacht, sondern politisch festgesetzt werden. Die Leidtragenden sind aber unsere Bürger, die diesen Unsinn auch noch durch überhöhte Preise bezahlen müssen.
Nun erklärt die Bundesregierung, nicht gegenüber dem Bundestag, wohl aber gegenüber den betroffenen Verbänden, sie habe sich über die fachlichen Bedenken wegen ihrer Verantwortung gegenüber den Entwicklungsländern hinweggesetzt. Ich frage mich allerdings, warum die Bundesregierung ein Abkommen in Kraft setzt, dem maßgebliche Entwicklungsländer ferngeblieben sind, wie die Elfenbeinküste, Malaysia, Togo, Äquatorial-Guinea, Dominikanische Republik und andere, die nicht nur ihren Beitritt, sondern damit auch ihren Anteil an der Finanzierung des Ausgleichslagers verweigert haben und nun in der Lage sind, ihre Produkte um so kostengünstiger auf dem Weltmarkt anbieten zu können.
Es fragt sich auch weiter, ob die Subventionierung zu hoher Preise wirklich den Ländern der Dritten Welt in ihrer Entwicklung hilft oder nicht eher zu einer Ausweitung der Produktion und damit zur Überschußproduktion führt und gleichzeitig die Nachfrage bremst, obwohl es das Ziel dieses Kakao-Abkommens war, die Nachfrage anzuregen. Aber schon in der Vergangenheit haben wir gesehen, daß die Verarbeiter bei zu hohen Preisausschlägen nach oben auf Substitute und die Verbraucher auf preiswertere Süßwaren ausgewichen sind.
Vor allem aber zementiert die zu hohe Subventionierung von Rohstoffen, wie Kakao, die Monostrukturen in den betroffenen Entwicklungsländern, und sie verhindert so den notwendigen Strukturwandel, die notwendige Diversifizierung, die notwendige In-



Echternach
dustrialisierung und nimmt damit den Entwicklungsländern die Chance zu mehr Unabhängigkeit.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Mit dem hier verpulverten Geld könnten sicher sinnvollere entwicklungspolitische Beiträge geleistet werden.
Dieses Dritte Kakao-Abkommen ist ein Lehrstück dafür, wohin der Ruf der Dritten Welt nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung,

(Dr. Dregger[CDU/CSU]: So ist es!)

nach verstärkter staatlicher Lenkung und Planung des Welthandels führt, wenn die Industrieländer nicht den Mut finden, dem zu widerstehen und dieser Forderung entgegentreten, sondern ihr opportunistisch folgen.
Wie wenig sich die Bundesregierung in ihrer Rohstoffpolitik an wirtschaftlichen und finanziellen Tatsachen orientiert, zeigt auch ein Blick in die verschiedenen Schriften der Bundesregierung und insbesondere des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das hat vor drei Monaten eine Kinderfibel herausgebracht, in der schon die Kleinsten über die böse Rolle der Industrieländer unterrichtet werden. Dort heißt es wörtlich:
Die Menschen, bei denen Kakao wächst, verkaufen ihn an andere Länder. Aber was er kosten soll, dürfen sie nicht bestimmen. Das legen die anderen fest, ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen.
Bei soviel Ignoranz gegenüber Tatsachen und Marktgesetzen verwundert dann auch die Rohstoffpolitik dieser Bundesregierung nicht mehr, deren jüngstes Produkt das Kakao-Abkommen ist. Niemand aber wird von der Opposition billigerweise verlangen können, daß sie einer solchen Rohstoffpolitik auch noch ihre Unterstützung gibt. Wie heißt es doch so schön bei Erich Kästner: „Was immer auch geschieht, nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." — Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leuschner.