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    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon meine Vorredner ausgeführt haben, befinden wir uns hier in der politisch erfreulichen Situation, daß alle Fraktionen einstimmig eine wichtige Gesetzesänderung vornehmen. Ich hebe dies besonders deshalb hervor, weil ich glaube, daß damit unterstrichen wird, daß die Arbeit des Wehrbeauftragten nach einer entsprechenden Bewährungszeit von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragen wird.
    Das ist, glaube ich, im Interesse der Soldaten unserer Bundeswehr gut so. Die Soldaten können ein hohes Maß an Vertrauen in die Arbeit des Wehrbeauftragten setzen, und damit trägt der Wehrbeauftragte — so verstehe ich auch sein Amt — wesentlich mit zur Stabilisierung der inneren demokratischen Gepflogenheiten der Bundeswehr und zum Klima, in dem die Soldaten ihren Dienst tun, bei.
    Wir brauchen nicht zu verschweigen, daß daran natürlich auch die vom Bundestag gewählte Person des Wehrbeauftragten einen großen Anteil hat. Ich möchte namens meiner Fraktion Ihnen, Herr Wehr-
    beauftragter Berkhan, und Ihren Mitarbeitern herzlich dafür danken, daß Sie es allen Fraktionen des Deutschen Bundestages leicht gemacht haben, die auf Grund der praktischen Erfahrungen notwendig gewordenen Gesetzesänderungen vorzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich möchte mich darauf beschränken, auf diejenigen Änderungen einzugehen, die vom Geschäftsordnungsausschuß federführend behandelt worden sind. Im noch geltenden Gesetz über den Wehrbeauftragten gibt es den § 16 Abs. 2 Satz 3, der durch die jetzige Novellierung abgelöst werden soll. Dort steht:
    Die Beamten werden auf seinen — des Wehrbeauftragten —
    Vorschlag vom Präsidenten des Bundestages ernannt und entlassen.
    Bei der Änderung der Geschäftsordnung — wir müssen diese Änderung der Geschäftsordnung vornehmen — geht es darum, einen guten Teil dieser alten Vorschrift in die Geschäftsordnung zu übernehmen, nämlich die praktische und rechtliche Einflußmöglichkeit des Wehrbeauftragten auf die Auswahl derjenigen seiner Mitarbeiter, die ihm besonders wichtig sind. Da dies aus dem Wehrbeauftragtengesetz herausgenommen werden mußte, ist dies jetzt in § 7 der Geschäftsordnung eingebracht worden. Dabei war wichtig, dies so zu regeln, daß einerseits die Rechte des Präsidenten des Deutschen Bundestages als Dienstvorgesetzter gewahrt und andererseits dem Fach- und Arbeitsinteresse des Wehrbeauftragten Rechnung getragen werden kann.
    Meine Damen und Herren, im Grundsatz gilt für die Beamten des Wehrbeauftragten damit die gleiche Regelung wie für die Beamten des Deutschen Bundestages. Ich ergänze hier, daß dies bedeutet, daß die Mitarbeiter des Wehrbeauftragten personal-vertretungsmäßig vom Personalrat des Deutschen Bundestages vertreten werden. Dazu kommen, wie auch Herr Kollege Dr. Bötsch ausgeführt hat, die abgestuften Beteiligungsrechte des Wehrbeauftragten, auf die ich hier im einzelnen nicht mehr eingehen möchte. Mir scheint, daß durch diese Neuregelung die Stellung des Wehrbeauftragten im Personalentscheidungsbereich weiter gestärkt worden ist.
    Die mit dieser Regelung behobenen Schwierigkeiten geben den Wandel nicht nur im Selbstverständnis des Wehrbeauftragten als einer parlamentarischen Institution, sondern eben auch in verstärktem Maße einen Wandel in der Art und Weise wieder, wie der Wehrbeauftragte seine ihm zugewiesene Aufgabe wahrnimmt. Ursprünglich war man doch insofern von anderen Voraussetzungen ausgegangen, daß der Wehrbeauftragte mit einem relativ kleinen Stab durch die Lande reist und vor Ort prüft, welche Beschwernisse der Soldaten es gibt.
    Es hat sich im Laufe der Zeit erwiesen, daß der zunehmende Andrang, der Zulauf von Akten mit einer Fülle äußerst schwieriger Fälle durch eine etwas seßhaftere Institution bearbeitet werden muß. Natürlich wird es auch in Zukunft Inspektionsreisen



    Dr. Kübler
    des Wehrbeauftragen vor Ort von derselben Wichtigkeit geben müssen.
    Lassen Sie mich — hier wende ich mich besonders an den Wehrbeauftragten — kurz etwas zur Frage der haushaltsrechtlichen Einbindung sagen. Es würde der Stellung des Wehrbeauftragten nicht gerecht werden, wenn wir ein Einzelplanrecht beschließen würden, sondern wir werden mit-der jetzigen Regelung eines Kapitels innerhalb des Bundestags-Einzelplanes der Stellung des Wehrbeauftragten als parlamentarischer Institution gerechter.
    Eine Gesamtbewertung der Änderung bedeutet — dies ist auch vom Gesetzgeber so beabsichtigt — eine Stärkung der Stellung des Wehrbeauftragten als parlamentarischer Institution, um die praktischen Arbeits- und Wirkungsmöglichkeiten des Wehrbeauftragten zu erhöhen. Meine Fraktion spricht sich daher für die Annahme der Änderungen aus.
    Wir haben jetzt noch einen völlig anderen Punkt zu behandeln. Das ist die Frage der Behandlung von Unterrichtungen im Deutschen Bundestag und in den federführenden Ausschüssen. Lassen Sie mich im Hinblick darauf, daß die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und seinen Organen und dem Deutschen Bundestag und seinen Organen von Wichtigkeit ist, einige Anmerkungen dazu machen.
    Es geht hierbei nicht um die Frage des Drucks und der Verteilung von Entschließungen des Europäischen Parlaments als Bundestagsdrucksachen an den Bundestag — dies erfolgt nach wie vor —, sondern es geht um die Frage der Berichtspflicht des federführenden Bundestagsausschusses bei den gedruckten und verteilten Entschließungen des Europäischen Parlaments.
    Die jetzige Geschäftsordnung sieht keine ausdrückliche Berichtspflicht des federführenden Ausschusses vor. Im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages ist allerdings eine automatische Berichtspflicht auch nicht zweckmäßig. Eine Beschlußempfehlung und ein Bericht an den Bundestag sind bei Unterrichtungen grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn der federführende Ausschuß dem Bundestag einen über die Kenntnisnahme hinausgehenden Beschluß empfehlen will. Diese auf den ersten Blick als Detailfrage erscheinende klarstellende Neuregelung gehört, wie gesagt, zu dem großen Gesamtkomplex der vielen Fragen der wirkungsvollen Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem nationalen Parlament, also unserem Bundestag. Wir stehen hier eher noch am Anfang der Diskussion. Die Zusammenarbeit zwischen den Organen des Europäischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages muß in der Tat sowohl im informativen wie auch im Bereich der gegenseitigen Abstimmung stark intensiviert werden.
    Der am Mittwoch dieser Woche erfolgte Besuch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages beim Haushaltsausschuß und beim Wirtschafts- und Währungsausschuß des Europäischen Parlaments hat dies besonders deutlich gemacht. Es war im übrigen offensichtlich der erste offizielle Besuch eines Bundestagsausschusses bei Ausschüssen des Europäischen Parlaments. Diese Art von offiziellen Begegnungen zwischen Ausschüssen trägt sicher auch dazu bei, klarer zu erkennen, wann eine Berichterstattung des federführenden Ausschusses an den Bundestag erfolgen sollte.
    In diesem Sinne betrachtet meine Fraktion die Ergänzung des § 80 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages als einen Beitrag zur weiter dringend notwendigen Normalisierung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Bundestag. Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung auch zu diesem Änderungsantrag. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zuerst zur Einzelberatung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22 a: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/1367.
Ich rufe Art. 1 Nr. 1 bis 18 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind damit einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 19 auf. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 9/1441 ein Änderungsantrag der Abgeordneten Weiskirch (Olpe), Neumann (Stelle) und Möllemann vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung, sonst einstimmig angenommen.
Wer Art. 1 Nr. 19 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 1 Nr. 20, Art. 1 a und 2 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll sich jetzt die dritte Beratung unmittelbar anschließen. Da in der zweiten Beratung eine Änderung angenommen worden ist, müssen wir gemäß § 84 unserer Geschäftsordnung mit mindestens der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschließen, daß die dritte Beratung jetzt schon erfolgen kann. Ich frage deswegen, ob das Haus damit einverstanden ist. — Ich stelle ausdrücklich die Frage, ob Gegenstimmen oder Enthaltungen vorliegen. — Das



Vizepräsident Windelen
ist nicht der Fall. Dann ist das mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.
Wir treten damit in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22 b: Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 9/1368 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
Jahresbericht 1980
— Drucksachen 9/240, 9/1399 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Weiskirch (Olpe) Horn
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Verteidigungsausschusses auf Drucksache 9/1399 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 24. März 1982, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.