Rede:
ID0909205400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. das: 1
    4. Wort: 1
    5. dem: 1
    6. Abgeordneten: 1
    7. Popp.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann hierzu salopp sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Denn nach zwölfjähriger Arbeit — zwei Jahren Vorarbeit und zehn Jahren Arbeit im Verteidigungsausschuß —, eingeleitet durch die sogenannte Rommerskirchen-Kommission, können wir die Arbeit an dem Gesetz heute wohl abschließen. Beteiligt waren vier Ausschüsse: der Verteidigungsausschuß, der Geschäftsordnungsausschuß, der Haushaltsausschuß und der Rechtsausschuß. Ich möchte ganz herzlich allen Kolleginnen und Kollegen für die gemeinsame Erarbeitung und die einstimmige Verabschiedung in den Ausschüssen — und wohl auch heute im Parlament — danken. Ich betrachte das als ein Zeichen dafür, daß hier, wie der Kollege Weiskirch ausgeführt hat, sachgerecht gearbeitet wird. Streit um die Erarbeitung und Durchsetzung von Positionen ist notwendig,



    Horn
    aber — dieses Gesetz hat es gezeigt — nicht Selbstzweck.
    Ich darf einige Reminiszenzen anfügen. Denn mein Dank und sicher auch der Dank aller Kollegen, die daran gearbeitet haben, gilt auch den Kollegen, die sich in früheren Jahren um das Gesetz bemüht haben. Ich denke an den ausgeschiedenen Kollegen Rommerskirchen, an den Kollegen Buchstaller und den Kollegen Ernesti. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß das Amt des Wehrbeauftragten seine Entstehung ganz wesentlich auch der Initiative von Abgeordneten meiner Fraktion verdankt: Ernst Paul, Adolf Arndt und Fritz Erler schufen zusammen mit Richard Jaeger und anderen Kollegen eine Institution nach dem Vorbild einer so bewährten Demokratie wie Schweden, eine Institution, die, wie Fritz Erler es einmal formulierte, Auge und Ohr des Parlaments in den Streitkräften sein sollte.
    Das Amt des Wehrbeauftragten wurde nach hartem parlamentarischem Ringen von den im Bundestag vertretenen Parteien einmütig beschlossen. Die beteiligten Ausschüsse und hier besonders der Verteidigungsausschuß haben diese würdige Tradition fortgesetzt, indem sie nach mehreren parlamentarischen Anläufen und über zehnjähriger Dauer die Beratung des Gesetzentwurfs zum Wehrbeauftragtengesetz nunmehr abgeschlossen haben.
    Die wichtigsten Neuerungen hat der Herr Kollege Weiskirch hier dankenswerterweise schon dargestellt. Sie bestehen in folgendem. Erstens. Die verfassungsrechtliche Stellung des Wehrbeauftragten ist eindeutiger definiert worden, wie schon aus § 1 hervorgeht. Zweitens. Das neue Gesetz bindet den Wehrbeauftragten und das Amt des Wehrbeauftragten näher an den Deutschen Bundestag. Drittens. Die Stellung des Leitenden Beamten wird in dem Gesetzentwurf herausgehoben; die Beschreibung seiner Tätigkeit steht im Vordergrund.
    Der Wehrbeauftragte stellt eine bedeutsame Klammer des Deutschen Bundestages zu unseren Soldaten dar. Ihm ist es aufgetragen, darüber zu wachen, daß die Menschenwürde des Staatsbürgers in Uniform gewahrt wird, daß die Grundsätze der Inneren Führung beachtet werden und daß das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft geordnet ist.
    Die Bundeswehr besteht nunmehr seit 25 Jahren. Wenn wir uns erinnern, welche Befürchtungen mit Ihrer Aufstellung verbunden waren, und uns nun fragen, was aus den Sorgen geworden ist, dann können wir gerade für den Bereich, für den der Wehrbeauftragte für und im Auftrag des Parlaments ganz wesentlich verantwortlich ist, eine positive Bilanz ziehen.
    Erhebliche Zweifel haben doch einmal darüber bestanden, ob die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr funktionieren würde. Diese Zweifel sind längst ausgeräumt. Das Gegenteil kann nur behaupten, wer von der Sache nichts versteht. Aus der Furcht vor einem Staat im Staate ist die Realität „Streitkräfte in der Demokratie" geworden. Die Sorge vieler war es, die Aufstellung von Streitkräften könnte den Frieden in Europa gefährden. Die Tatsache ist, daß die Bundeswehr einen gewichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des militärischen Gleichgewichts und damit des Friedens leistet. Streitkräfte sind heute das Fundament unserer Entspannungspolitik.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Viele unserer Bürger haben vor der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gewarnt. Das war aus damaliger Sicht verständlich. Aber die Entscheidung hat sich als richtig erwiesen. Der Dienst junger Männer ist zum selbstverständlichen und unverzichtbaren Bestandteil unserer Verteidigungsanstrengungen und der geistigen Verfassung unserer Bundeswehr geworden.
    Gestern sagte Professor Klaus von Schubert von der Bundeswehrhochschule in München:
    Die allgemeine Wehrpflicht ist die einzige sowohl mit dem demokratischen Staat als auch mit der Industriegesellschaft und ihrem technischen Standard vereinbare Wehrform. Die Frage nach Krieg oder Frieden ist so fundamental für uns geworden, daß wir sie nicht bei einem spezialisierten Dienstleistungsunternehmen deponieren und beruhigt in der Tagesordnung fortfahren können. Die Wehrpflicht muß uns täglich an unsere politische Verantwortung erinnern.
    Ich darf diesen Passus mit einem Auszug aus dem Weißbuch von 1970 schließen, wo der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt sagte:
    Jede Ansammlung von Macht, politischer Macht, wirtschaftlicher und bewaffneter Macht, erzeugt in einer Demokratie Spannungen, Mißtrauen und Wachsamkeit. Die Bundeswehr ist eine der umfangreichsten und stärksten Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie macht nicht nur einen großen Teil der staatlichen Exekutive aus, sondern ist zugleich einer der größten Dienstleistungsbetriebe in unserem Lande und überdies das stärkste Instrument staatlicher Macht. Dieses Instrument bedarf deshalb der wachsamen Kontrolle.
    Diese Aussage gilt unverändert.
    Die häufigen Besuche des Wehrbeauftragten in der Truppe, vor Ort, garantieren dafür, daß die Nöte und Sorgen der Soldaten unmittelbar wahrgenommen und nicht nur vom Schreibtisch aus erledigt werden. Etwa die Hälfte unserer Soldaten sind Wehrpflichtige. Der Wehrbeauftragte ist ihr bester Anwalt.
    Das Amt des Wehrbeauftragten hat sich bewährt. Deshalb stellt die Novellierung des Gesetzes, die sich nunmehr an langjähriger Erfahrung orientieren konnte, einen echten Fortschritt dar. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetz zu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Popp.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl-Heinz Popp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Vorbereitung auf diese Debatte ist mir dasselbe Sprichwort in den Sinn gekommen, das der Kollege Horn gerade zitiert hat.

    (Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Das ist der Koalitionsgeist!)

    — Ich glaube, dieser Geist geht in diesem Fall noch über die Koalition hinaus.

    (Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Viel mehr ist aber nicht übriggeblieben!)

    Ich glaube, es ist wirklich ein gutes Gesetz geworden.
    Die Beratungen im Verteidigungsausschuß und auch im mitberatenden Haushaltsausschuß waren bei diesem Gesetz durchweg einvernehmlich. Wenn es auch einmal Meinungsunterschiede gegeben hat, so konnten schließlich doch gemeinsame Auffassungen gefunden werden.

    (Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU]: Das war wichtig!)

    Nun ist es nicht unbedingt Sinn und Zweck eines demokratischen Parlaments, immer und überall einmütige Auffassungen und einstimmige Beschlüsse zu erreichen. In vielen Fällen kann es dies nicht geben und soll es dies auch nicht geben. Dort, wo Gemeinsamkeiten um jeden Preis angestrebt werden, kommt es zur Verkleisterung und zur Verwischung unterschiedlicher politischer Auffassungen, und das kann nicht gut sein. Denn das es in einem freien Parlament unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gibt und diese auch zum Ausdruck gebracht werden können, zeichnet ja gerade ein demokratisches Parlament gegenüber einem Pseudoparlament à la Volkskammer aus. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, worin sich die Parteiauffassungen unterscheiden. Es ist deshalb kein Parteiengezänk, wenn in einem Parlament unterschiedliche Positionen mit Nachdruck, Engagement und Leidenschaft vertreten werden.
    Es ist aber ebensowenig ein Schaden, wenn auch einmal ein politisches Gesetz die ungeteilte Zustimmung des Hohen Hauses erhält. Das uns vorliegende Gesetz über den Wehrbeauftragten ist ein solches Gesetz. Es ist keineswegs nur eine Formalität oder eine Geschäftsordnungsfrage, was hier geregelt werden soll, sondern mit diesem Gesetz wird der politische Stellenwert des Wehrbeauftragten bekräftigt. Der Wehrbeauftragte ist der Beauftragte des Deutschen Bundestags. Es kann seine Position nur stärken, wenn er der Vertrauensmann aller Fraktionen ist.
    Es ist deshalb zu begrüßen, daß dieses Gesetz nicht nur einvernehmlich beraten wurde, sondern auch im Verteidigungsausschuß einstimmig verabschiedet und als gemeinsamer Gesetzentwurf aller drei Fraktionen vorgelegt wurde.
    So kann ich dem, was meine Vorredner hier gesagt haben, eigentlich nur uneingeschränkt zustimmen. Ich will die Debatte nicht unnötig verlängern. Wenn ich trotzdem ein paar Anmerkungen mache und einige Aspekte herausgreife, so deshalb, weil mir dieses Gesetz wichtig ist und nicht der Eindruck
    entstehen darf, als messe die FDP diesem Gesetz keine Bedeutung bei.
    Die Institution „Wehrbeauftragter" war ja ursprünglich — das ist bereits angeklungen - mehr oder weniger ein Kompromiß, der nicht überall ungeteilte Zustimmung fand. Heute wird diese Institution „Wehrbeauftragter" von allen Parteien nicht nur als Kompromiß hingenommen, sondern als nützliche Kontrollinstanz begrüßt. Und was besonders wichtig ist: Der Wehrbeauftragte genießt auch bei den Soldaten aller Dienstgrade und Dienststellungen Zustimmung und Vertrauen. Aus dem „institutionalisierten Mißtrauen", wie er einmal genannt wurde, ist ein „institutionalisiertes Vertrauen" geworden.
    Die Soldaten wissen, daß es eine Instanz gibt, an die sie sich wenden können, wenn sie sich beschwert fühlen, ohne den Dienstweg einhalten oder gar gleich gerichtliche Schritte unternehmen zu müssen. Allein die Möglichkeit zu haben, eine solche Instanz einzuschalten, gibt ein Gefühl des Nichtausgeliefertseins und der Sicherheit. Das ist viel wert in einer Armee, in der einige staatsbürgerliche Rechte notgedrungen eingeschränkt sind und die — zu Recht oder zu Unrecht — von ihren Vorgängerarmeen her manchmal vorbelastet erscheint und vielfach beargwöhnt wird.
    Der Wehrbeauftragte ist der Ombudsmann der Streitkräfte. Er ist gleichsam das Sicherheitsventil unserer demokratischen Armee. Subjektivem Unmut und subjektivem Unrechtsempfinden kann Luft gemacht werden, objektive Ungerechtigkeiten können beseitigt werden.
    Die Besuche des Wehrbeauftragten bei der Truppe, seine Gespräche mit den Soldaten und die Eingaben an den Wehrbeauftragten geben ihm nicht nur die Möglichkeit, im Einzelfall tätig zu werden, sondern sie geben ihm häufig auch wertvolle Hinweise auf Fehlentwicklungen oder Mißstände allgemeiner Art schon in den Ansätzen und ermöglichen oft rasche und rechtzeitige Abhilfe durch die Vorgesetzten. Der Wehrbeauftragte wurde deshalb auch als „Frühwarnsystem" bezeichnet. Viele Kommandeure haben mir bestätigt, daß sie deshalb in der Tätigkeit des Wehrbeauftragten eine willkommene Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sehen.
    Der jährliche Bericht des Wehrbeauftragten gibt den Abgeordneten des Bundestages, gibt der breiten Öffentlichkeit wertvolle Hinweise. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß der Wehrbeauftragte den Finger auf die Wunden legt, auf Mißstände hinweist, die es in ähnlicher Form und in ähnlichem Umfang auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft gibt, zumal in Gesellschaftsbereichen, in denen Menschen eng zusammenleben. Damit will ich die Mißstände keineswegs verniedlichen; ich möchte damit lediglich zum Ausdruck bringen, daß durch das Aufzeigen solcher Mängel gelegentlich der Eindruck entsteht, als herrschten in der Bundeswehr die Mißstände vor. Dieser Eindruck ist mit Sicherheit falsch und ist auch von dem Wehrbeauftragten mit seinen Berichten nicht beabsichtigt.



    Popp
    Ich halte diese Feststellung für wichtig, weil es gerade bei der Vorlage des Jahresberichts 1980 nicht selten vorkam, daß sich Mitbürger — das waren keineswegs böswillige — mit Empörung über den inneren Zustand der Bundeswehr erregten. Böswillige taten es natürlich auch; für die sind solche Berichte immer ein gefundenes Fressen. Aber damit muß man leben.
    Ich wage die Behauptung: Wenn es in anderen Bereichen — ich möchte gar keine Beispiele nennen — auch so etwas wie einen Wehrbeauftragten gäbe, gäbe es ähnliche Feststellungen. Gleichwohl müssen wir die vom Wehrbeauftragten aufgedeckten Probleme und Mißstände ernst nehmen.
    Es ist richtig, daß der Wehrbeauftragte in seinen Jahresberichten Schwerpunkte setzt, die Jahr für Jahr verschieden sind. Natürlich interessiert uns, ob die im vorjährigen Jahresbericht angesprochenen Probleme inzwischen an Bedeutung verloren haben oder weiterbestehen.
    Wir können heute feststellen, daß der Wehrbeauftragte eine geglückte Institution unseres demokratischen Staatswesens ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht meine Überzeugung verhehlen, daß das Wirken des derzeitigen Amtsinhabers nicht unwesentlich dazu beigetragen hat. Dafür ihm und seinem Amt unseren Dank!

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Aber auch seine beiden unmittelbaren Vorgänger haben positiv dazu beigetragen, daß sich das Amt des Wehrbeauftragten konsolidiert hat und das Ansehen gewinnen konnte, das es heute genießt.
    Mit dem vorliegenden Gesetz wird der verfassungsrechtliche Standort des Wehrbeauftragten verdeutlicht. Das ist schon angesprochen worden. Seine Funktion als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung aller seiner Aufgaben wird klar herausgestellt. Die Amtsbefugnisse des Wehrbeauftragten werden im Interesse einer intensiven parlamentarischen Kontrolle verstärkt. Sein Anhörungsrecht wird aufgewertet. Die Vertretung des Wehrbeauftragten wird durch die Stärkung der Stellung des leitenden Beamten, durch Fortfall einer wenig sinnvollen bisherigen Regelung neu gefaßt. Die Dienststelle des Wehrbeauftragten wird organisatorisch verstärkt in den Bundestag eingebunden.
    Ich hoffe und wünsche, daß damit die Arbeit des Wehrbeauftragten zum Nutzen unserer Soldaten unterstützt und erleichtert wird. Die FDP-Fraktion stimmt deshalb der Gesetzesvorlage zu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)