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ID0909205200

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    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Weiskirch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, das wir heute hier in zweiter und dritter Lesung zu beraten und zu verabschieden haben, ist zwar — ich sage das ausdrücklich — kein Jahrhundertwerk; es hat jedoch eine über zehnjährige Geschichte hinter sich und ist durch vier Legislaturperioden hindurch erörtert, immer wieder beinahe verabschiedet und schließlich doch von Mal zu Mal weitergeschoben worden. Ehemalige Bundestagskollegen wie Josef Rommerskirchen, Werner Buchstaller und Leo Ernesti haben sich ihre Meriten um diese Novelle erworben. Und wenn der Kollege Horn von der SPD und ich als die letzten beiden Berichterstatter für dieses Gesetz heute hier einen Schlußstrich ziehen wollen und ziehen können, dann tun wir es im Gefühl der Erleichterung und auch der Befriedigung; denn dieses Gesetz in seiner nunmehr vorgelegten Fassung ist das Resultat einer wirkungsvollen und beispielhaften gemeinschaftlichen Arbeit aller drei Fraktionen des deutschen Bundestages, und es widerlegt die leider weit verbreitete Meinung, daß die Kluft zwischen den Parteien eine sachliche und eine sachdienliche Arbeit nicht mehr zuließe. Es gibt sie noch.
    Um was geht es in dieser Novelle, meine Damen und Herren? Lassen Sie mich die aus meiner Sicht wichtigsten drei Punkte nennen.
    Erstens. Der Wehrbeauftragte und sein Amt, also auch die bei ihm Beschäftigten, werden enger an den Deutschen Bundestag gebunden. Seine Amtsbefugnisse bleiben zwar unverändert, werden jedoch verdeutlicht und präzisiert.
    Zweitens. Das neue Gesetz stellt in der Konsequenz daraus dar, daß der Wehrbeauftragte bei seinen Amtshandlungen als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle handelt.
    Drittens. Die Vertretung des Wehrbeauftragten durch den Leitenden Beamten, der ja von den übrigen Beschäftigten im Amt deutlich abgehoben ist, wird neu geregelt. Der Wehrbeauftragte selbst — das gilt für die Amtsinhaber seit 1972 — hat diese Novelle immer mit gefördert und mit betrieben, und zwar aus der in der Praxis gewonnenen Erkenntnis heraus, daß der rechtliche und organisatorische Standort des Amtes im Bereich des Deutschen Bundestages verdeutlicht werden müsse. Die Novellierung des Gesetzes ist eben deshalb von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages angestrebt und befürwortet worden, weil der dem Wehrbeauftragten zugewiesene parlamentarische Kontrollauftrag so vollzogen werden sollte und vollzogen werden soll, wie er eigentlich schon immer gedacht war, nämlich frei von allen überflüssigen Reibungsverlusten. Auf die Konsequenzen für die Geschäftsordnung wird mein Kollege Bötsch nachher noch zu sprechen kommen. Ich sollte aber bei dieser Gelegenheit erwähnen, daß der Verteidigungsausschuß bei den Beratungen der Novelle sehr konstruktiv und einvernehmlich mit dem Rechtsausschuß und dem Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zusammengearbeitet hat und den von den beiden Ausschüssen vorgetragenen Empfehlungen weitgehend gefolgt ist.
    Dadurch, daß sich der Wehrbeauftragte gegenüber dem Parlament — sozusagen via facti — verselbständigt hatte, mußte eigentlich zwangsläufig die Frage aufkommen, ob sich auf diese Weise sein



    Weiskirch (Olpe)

    Auftrag eigentlich richtig erfüllen lasse. Die an der Novellierung Beteiligten haben nein gesagt. Die Fraktionen des Bundestages waren sich daher rasch einig, daß die verfassungsrechtlich begründete Zuordnung des Wehrbeauftragten zum Parlament hin mit diesem Auftrag in unmittelbarem Zusammenhang stehe und daß darum auch das Verhältnis des Wehrbeauftragten zur Verwaltung des Bundestages klarer definiert und festgelegt werden müsse.
    Das ist nun in dem neuen Gesetz geschehen. Damit wird eine wichtige Institution in unserem demokratischen Staatswesen — wenn ich es einmal so salopp sagen darf — entschlackt. Sie wird neu geordnet, handhabbarer und, so denken wir, effizienter gemacht. Das ist der Wehrbeauftragte ja wohl: eine wichtige Institution.

    (Dr. Marx [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Wer in den 50er Jahren die damals für unser Land noch neuartige und ungewohnte Einrichtung mit Skepsis betrachtet haben sollte, dürfte inzwischen seine Meinung geändert haben. Mit dem Wehrbeauftragten ist zum Nutzen der Soldaten — ich sage das einmal so — ein großer Wurf gelungen, und zwar vor allem für die jungen Wehrdienstleistenden, die mit 47 % praktisch die Hälfte aller Bundeswehrsoldaten stellen und besondere Fürsorge beanspruchen können. Wer die jährlichen Berichte des Wehrbeauftragten gelesen hat, der weiß, wieviel er in den vergangenen Jahren an Mißständen in den Streitkräften aufgedeckt, an Fehlleistungen angeprangert, an direkten Hilfen für junge Soldaten geleistet und vor allem an wichtigen Revisionen, Veränderungen und Kurskorrekturen bewirkt hat.
    Ich weise deshalb darauf hin, weil wir hier heute formal auch den Jahresbericht 1980 des Wehrbeauftragten zu behandeln haben, der besonders eindrucksvolle Beispiele dafür liefert. Nachdem dieser Bericht 1980 aber bereits Gegenstand einer Plenardebatte gewesen ist und auch im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hinlänglich erörtert worden ist, brauche ich hier heute lediglich zu empfehlen, ihn — und zwar mit dem gebührenden Dank an den Herrn Wehrbeauftragten — offiziell zur Kenntnis zu nehmen.
    Ich möchte aber einige allgemeine Bemerkungen hinzufügen. Der Wehrbeauftragte ist also in erster Linie der Anwalt der Soldaten, wenn sie sich in ihrer menschlichen Würde verletzt oder wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Er hat darüber zu wachen, daß in unseren Streitkräften die Prinzipien der Inneren Führung geachtet werden. Von ihm erwarten die Soldaten unbeeinflußten Rat und — wenn es darauf ankommt — Fairneß und Stehvermögen. Zu seinen Obliegenheiten gehört aber auch die Sorge um ein gutes und ungestörtes Verhältnis zwischen den Streitkräften und ihrer gesellschaftlichen Umwelt. Und da wird niemand mehr so ohne weiteres sagen wollen, daß in dieser Hinsicht bei uns noch alles in Ordnung, noch alles im Lot wäre. Zwar hat es in den letzten Monaten — gottlob sage ich — keine spektakulären oder gar gewalttätigen Aktionen gegen Gelöbnisfeiern mehr gegeben. Aber die Diskussion aus der Gründerzeit der Bundeswehr in den 50er Jahren, ob und wie sich die Streitkräfte in die Gesellschaft
    einordnen ließen, ist plötzlich wieder aufgeflammt. Der jetzt amtierende Wehrbeauftragte — und nun muß ich doch noch einmal auf den Jahresbericht 1980 zu sprechen kommen — hat in seinem Bericht auf diesen beunruhigenden Sachverhalt hingewiesen. Er meinte wörtlich:
    Der in den Streitkräften nie ganz verschwundene Zweifel, ob die Gesellschaft sie tatsächlich angenommen habe, hat neue Nahrung erhalten.
    Es ist sicherlich vor allem die Aufgabe der demokratischen Parteien, darüber hinaus aber auch aller gesellschaftlichen Kräfte im Lande, die Bundeswehr davor zu bewahren, in eine nichtgewollte und gefährliche Isolierung zu geraten. Manche Friedensdiskussionen begünstigen, bewußt oder unbewußt, eine solche Entwicklung, indem sie die friedenssichernde Funktion unserer Streitkräfte und ihrer Soldaten ignorieren oder verzerren. Aber wenn es auch in den Medien wie in der Öffentlichkeit — Gott sei Dank — einen zunehmenden Trend gegen eine solche Fehlzeichnung der Bundeswehr und ihrer Aufgabe gibt, so ist es doch beruhigend, zu wissen, daß eine Institution sozusagen von Amts wegen Wache hält und notfalls Alarm schlägt: eben der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.
    Ich möchte für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch einmal nachdrücklich betonen, daß sie dem Amt des Wehrbeauftragten einen hohen Rang einräumt und daß sie das interfraktionelle Einvernehmen über die Novellierung des WehrbeauftragtenGesetzes begrüßt. Ich will bei dieser Gelegenheit dem derzeitigen Inhaber des Amtes, Herrn Karl Wilhelm Berkhan, und seinen Mitarbeitern, auch im Namen meiner Kollegen für seine Arbeit danken.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Ich wünsche, daß er und alle, die ihm einmal folgen werden, mit der hier zur Verabschiedung anstehenden Novelle zum Wehrbeauftragtengesetz zum Nutzen unserer Soldaten optimal arbeiten können und optimal arbeiten werden. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile dem Abgeordneten Horn das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann hierzu salopp sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Denn nach zwölfjähriger Arbeit — zwei Jahren Vorarbeit und zehn Jahren Arbeit im Verteidigungsausschuß —, eingeleitet durch die sogenannte Rommerskirchen-Kommission, können wir die Arbeit an dem Gesetz heute wohl abschließen. Beteiligt waren vier Ausschüsse: der Verteidigungsausschuß, der Geschäftsordnungsausschuß, der Haushaltsausschuß und der Rechtsausschuß. Ich möchte ganz herzlich allen Kolleginnen und Kollegen für die gemeinsame Erarbeitung und die einstimmige Verabschiedung in den Ausschüssen — und wohl auch heute im Parlament — danken. Ich betrachte das als ein Zeichen dafür, daß hier, wie der Kollege Weiskirch ausgeführt hat, sachgerecht gearbeitet wird. Streit um die Erarbeitung und Durchsetzung von Positionen ist notwendig,



    Horn
    aber — dieses Gesetz hat es gezeigt — nicht Selbstzweck.
    Ich darf einige Reminiszenzen anfügen. Denn mein Dank und sicher auch der Dank aller Kollegen, die daran gearbeitet haben, gilt auch den Kollegen, die sich in früheren Jahren um das Gesetz bemüht haben. Ich denke an den ausgeschiedenen Kollegen Rommerskirchen, an den Kollegen Buchstaller und den Kollegen Ernesti. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß das Amt des Wehrbeauftragten seine Entstehung ganz wesentlich auch der Initiative von Abgeordneten meiner Fraktion verdankt: Ernst Paul, Adolf Arndt und Fritz Erler schufen zusammen mit Richard Jaeger und anderen Kollegen eine Institution nach dem Vorbild einer so bewährten Demokratie wie Schweden, eine Institution, die, wie Fritz Erler es einmal formulierte, Auge und Ohr des Parlaments in den Streitkräften sein sollte.
    Das Amt des Wehrbeauftragten wurde nach hartem parlamentarischem Ringen von den im Bundestag vertretenen Parteien einmütig beschlossen. Die beteiligten Ausschüsse und hier besonders der Verteidigungsausschuß haben diese würdige Tradition fortgesetzt, indem sie nach mehreren parlamentarischen Anläufen und über zehnjähriger Dauer die Beratung des Gesetzentwurfs zum Wehrbeauftragtengesetz nunmehr abgeschlossen haben.
    Die wichtigsten Neuerungen hat der Herr Kollege Weiskirch hier dankenswerterweise schon dargestellt. Sie bestehen in folgendem. Erstens. Die verfassungsrechtliche Stellung des Wehrbeauftragten ist eindeutiger definiert worden, wie schon aus § 1 hervorgeht. Zweitens. Das neue Gesetz bindet den Wehrbeauftragten und das Amt des Wehrbeauftragten näher an den Deutschen Bundestag. Drittens. Die Stellung des Leitenden Beamten wird in dem Gesetzentwurf herausgehoben; die Beschreibung seiner Tätigkeit steht im Vordergrund.
    Der Wehrbeauftragte stellt eine bedeutsame Klammer des Deutschen Bundestages zu unseren Soldaten dar. Ihm ist es aufgetragen, darüber zu wachen, daß die Menschenwürde des Staatsbürgers in Uniform gewahrt wird, daß die Grundsätze der Inneren Führung beachtet werden und daß das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft geordnet ist.
    Die Bundeswehr besteht nunmehr seit 25 Jahren. Wenn wir uns erinnern, welche Befürchtungen mit Ihrer Aufstellung verbunden waren, und uns nun fragen, was aus den Sorgen geworden ist, dann können wir gerade für den Bereich, für den der Wehrbeauftragte für und im Auftrag des Parlaments ganz wesentlich verantwortlich ist, eine positive Bilanz ziehen.
    Erhebliche Zweifel haben doch einmal darüber bestanden, ob die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr funktionieren würde. Diese Zweifel sind längst ausgeräumt. Das Gegenteil kann nur behaupten, wer von der Sache nichts versteht. Aus der Furcht vor einem Staat im Staate ist die Realität „Streitkräfte in der Demokratie" geworden. Die Sorge vieler war es, die Aufstellung von Streitkräften könnte den Frieden in Europa gefährden. Die Tatsache ist, daß die Bundeswehr einen gewichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des militärischen Gleichgewichts und damit des Friedens leistet. Streitkräfte sind heute das Fundament unserer Entspannungspolitik.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Viele unserer Bürger haben vor der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gewarnt. Das war aus damaliger Sicht verständlich. Aber die Entscheidung hat sich als richtig erwiesen. Der Dienst junger Männer ist zum selbstverständlichen und unverzichtbaren Bestandteil unserer Verteidigungsanstrengungen und der geistigen Verfassung unserer Bundeswehr geworden.
    Gestern sagte Professor Klaus von Schubert von der Bundeswehrhochschule in München:
    Die allgemeine Wehrpflicht ist die einzige sowohl mit dem demokratischen Staat als auch mit der Industriegesellschaft und ihrem technischen Standard vereinbare Wehrform. Die Frage nach Krieg oder Frieden ist so fundamental für uns geworden, daß wir sie nicht bei einem spezialisierten Dienstleistungsunternehmen deponieren und beruhigt in der Tagesordnung fortfahren können. Die Wehrpflicht muß uns täglich an unsere politische Verantwortung erinnern.
    Ich darf diesen Passus mit einem Auszug aus dem Weißbuch von 1970 schließen, wo der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt sagte:
    Jede Ansammlung von Macht, politischer Macht, wirtschaftlicher und bewaffneter Macht, erzeugt in einer Demokratie Spannungen, Mißtrauen und Wachsamkeit. Die Bundeswehr ist eine der umfangreichsten und stärksten Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie macht nicht nur einen großen Teil der staatlichen Exekutive aus, sondern ist zugleich einer der größten Dienstleistungsbetriebe in unserem Lande und überdies das stärkste Instrument staatlicher Macht. Dieses Instrument bedarf deshalb der wachsamen Kontrolle.
    Diese Aussage gilt unverändert.
    Die häufigen Besuche des Wehrbeauftragten in der Truppe, vor Ort, garantieren dafür, daß die Nöte und Sorgen der Soldaten unmittelbar wahrgenommen und nicht nur vom Schreibtisch aus erledigt werden. Etwa die Hälfte unserer Soldaten sind Wehrpflichtige. Der Wehrbeauftragte ist ihr bester Anwalt.
    Das Amt des Wehrbeauftragten hat sich bewährt. Deshalb stellt die Novellierung des Gesetzes, die sich nunmehr an langjähriger Erfahrung orientieren konnte, einen echten Fortschritt dar. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetz zu.

    (Beifall bei allen Fraktionen)