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    Plenarprotokoll 9/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Inhalt: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 — Drucksache 9/1424 — Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 5515 B Pfeifer CDU/CSU 5519 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5522 B Neuhausen FDP 5525 A Rossmanith CDU/CSU 5528 A Schätz SPD 5530 D Frau von Braun-Stützer FDP 5533 D Frau Dr. Wilms CDU/CSU 5535 D Thüsing SPD 5539 A Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 5541 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 9/1367 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 9/420, 9/1368 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5545 B Horn SPD 5546 D Popp FDP 5548A Dr. Bötsch CDU/CSU 5549 B Dr. Kübler SPD 5550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1980 — Drucksachen 9/240, 9/1399 — . . . 5552A Nächste Sitzung 5552 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5553* A Anlage 2 Investitionszulage für den Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Startbahn West des Frankfurter Flughafens MdlAnfr 92 05.03.82 Drs 09/1425 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5553* C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Einbringung des Haushaltsentwurfs 1983 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes MdlAnfr 93, 94 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554*A Anlage 4 Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter auf 1500 DM MdlAnfr 95 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* A Anlage 5 Versteuerung des Beitragszuschusses zur Rentnerkrankenversicherung MdlAnfr 96, 97 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* B Anlage 6 Empfehlung der Finanzämter zur Anpassung der Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten MdlAnfr 98, 99 05.03.82 Drs 09/1425 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5554* D Anlage 7 Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA in den Haushaltsjahren 1982/83 MdlAnfr 104 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5555* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5515 92. Sitzung Bonn, den 12. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen " 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Bindig 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Brunner 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Conrad (Riegelsberg) 12. 3. Dr. Dübber 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Feinendegen 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Franke 12. 3. Frau Fromm 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Handlos 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Kroll-Schlüter 12. 3. Dr.-Ing. Laermann 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Liedtke 12. 3. Frau Luuk 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Neuhaus 12. 3. Frau Noth 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Rainer 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Schmitt (Wiesbaden) 12. 3. Schröer (Mülheim) 12. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 12. 3. Dr. So1ms 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Warnke 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann*** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 92): Trifft es zu, daß nach dem vereinbarten Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung, das Bundeskanzler Schmidt am 3. Februar 1982 der Presse vorgestellt hat, auch der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens mit einer zehnprozentigen Investitionszulage gefördert werden? Der Ausbau des Kernkraftwerks Biblis und der Ausbau der Startbahn West des Frankfurter Flughafens werden bekanntlich jeweils durch eine Kapitalgesellschaft durchgeführt. Nach dem vom Kabinett am 1. März 1982 beschlossenen Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sollen Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Inanspruchnahme der neuen Investitionszulage berechtigt sein. Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesellschaften im Jahre 1982 begünstigte Wirtschaftsgüter bestellen oder mit deren Herstellung beginnen. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, zu deren Durchführung eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszulage ist, daß die beweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12. 1983 geliefert bzw. fertiggestellt und die unbeweglichen Wirtschaftsgüter bis zum 31. 12. 1984 fertiggestellt werden. Soweit innerhalb dieses befristeten Zeitraums Investitionen vorgenommen werden, kann die 10 %ige Investitionszulage nur für die „Mehrinvestitionen" gewährt werden, die gegenüber Investitionen in den Jahren 1979 bis 1981 vorgenommen worden sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnte in den von Ihnen genannten Fällen eine Investitionszulage in Betracht kommen. 5554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 93 und 94): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 und die neue mittelfristige Finanzplanung beschließen? Wird sie dies so rechtzeitig und diesmal abschließend vor der Sommerpause 1982 tun, daß sie gemäß dem Gesetz den Entwurf des Bundeshaushalts 1983 spätestens in der ersten Sitzungswoche im September 1982 beim Bundestag einbringen kann? Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1983 zusammen mit dem Finanzplan bis 1986 so rechtzeitig zu beschließen, daß er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im September 1982 eingebracht wird. Auch der Haushalt 1982 ist termingerecht vorgelegt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 95): Mit welchen vorübergehenden Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für den Fall, daß sie die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter von z. Z. 800 DM auf 1 500 DM erhöht, und für wie hoch schätzt sie langfristig die durch diese Maßnahme bewirkten Steuermehreinnahmen auf Grund einer eventuellen Steigerung der Investitionsnachfrage? Die mit einer Anhebung der Wertgrenze von z. Zt. 800 DM auf 1500 DM verbundenen Steuermindereinnahmen lassen sich mangels statistischer Unterlagen nur ungenau schätzen. Sie liegen in einer Größenordnung zwischen 2 und 3 Milliarden DM. Aussagen darüber, ob von einer Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Verstärkung der Investitionstätigkeit und damit eine kunjunkturelle Belebung mit der Folge höherer Steuereinnahmen ausgehen könnte, lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine solche Maßnahme nicht geeignet wäre, neben oder anstelle der von ihr vorgeschlagenen befristeten Investitionszulage das Wirtschaftsgeschehen spürbar anzuregen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 96 und 97): . Ist es richtig, daß der Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der ab 1. Januar 1983 von den Rentenversicherungsträgern an die Rentner gezahlt werden soll, steuerlich als „wiederkehrende Bezüge" voll steuerpflichtig ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung, der kein Bestandteil der Rente ist, steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung das hierdurch erzielte Steuermehraufkommen? Zu Frage 96: Es ist zwar richtig, daß der bezeichnete monatliche Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung wiederkehrende Bezüge darstellt, die — nach Abzug von Werbungskosten — als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. In der Regel wird sich hierdurch jedoch eine Einkommensteuerbelastung der Rentner nicht ergeben. In der Mehrzahl der Fälle wird auch nach dem Bezug des Beitragszuschusses eine Steuerpflicht der Rentner nicht eintreten, weil ihr zu versteuerndes Einkommen die Besteuerungsfreigrenze nicht übersteigt. In Fällen, in denen Rentner schon bisher steuerbelastet sind, weil sie oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte neben der Rente noch andere Einkünfte beziehen, wird sich die Belastung regelmäßig nicht erhöhen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Einkommensteuergesetz). Lediglich in den — bei Rentnern selteneren — Fällen, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft werden, ist mit einer steuerlichen Auswirkung zu rechnen. Zu Frage 97: Die Zahl der Rentner, die durch den Beitragszuschuß zur Rentnerkrankenversicherung steuerpflichtig werden und in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß diese Zahl nicht sehr erheblich sein wird. Da die Zahl der Fälle nicht abzuschätzen ist, läßt sich auch das hierdurch erzielbare Steuermehraufkommen nicht beziffern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 98 und 99): Ist es zutreffend, daß Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese vom Staat ausgehende Preistreiberei unsinnig ist, und ist sie bereit, die Finanzämter zu einer Änderung ihrer diesbezüglichen Praxis zu veranlassen? Es tritt nicht zu, daß die Finanzämter in der Bundesrepublik Vermieter dazu anhalten, von den Mietern aus steuerlichen Gründen mindestens die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Vermutlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1982 5555` liegt Ihrer Anfrage folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz hat der Eigentümer den Nutzungswert seiner Wohnung im eigenen Haus im Falle der Selbstnutzung zu versteuern. Als Selbstnutzung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Bei einer Vermietung zu einem Mietpreis, der unter der ortsüblichen Miete liegt, müßte demnach der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich erzielten Miete und der ortsüblichen Miete von dem Vermieter versteuert werden. Die Finanzämter sind jedoch nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien angewiesen, den Unterschiedsbetrag zur ortsüblichen Miete nur dann anzusetzen, wenn die tatsächlich gezahlte Miete zu der ortsüblichen Miete in einem krassen Mißverhältnis steht. Setzt das Finanzamt in derartigen Fällen die ortsübliche Miete an, so ist nicht auszuschließen, daß der Vermieter dem Mieter die höhere Miete künftig in Rechnung stellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf die Besteuerung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nicht verzichtet werden kann. Dies bedingt, daß dieser Nutzungswert auch dann erfaßt werden muß, wenn der Eigentümer die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich einem Dritten überläßt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 104): Wie hoch ist der Prozentsatz der Neuverschuldung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, bezogen auf die Gesamtsumme aller Ausgaben der öffentlichen Hand und auf das jeweilige Bruttosozialprodukt im laufenden und im bevorstehenden Haushaltsjahr? Die Neuverschuldung der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften einschließlich Sozialversicherung) in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Jahre 1982 bezogen auf die Ausgaben der öffentlichen Hand 7 v. H. und in Beziehung zum Bruttosozialprodukt 3 1/2 v. H. Für 1983 kann nur von den geltenden Finanzplänen des Bundes und der Länder und Schätzungen für den Bereich der Gemeinden unter Zugrundelegung der dabei geltenden mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ausgegangen werden. Danach beträgt die Neuverschuldung der öffentlichen Hand im Jahre 1983 bezogen auf die Ausgaben knapp 6 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt knapp 3 v. H. Für die USA liegen nur Werte vor, die sich auf den Bundeshaushalt einschließlich Sozialversicherung beziehen. Für nachgeordnete Gebietskörperschaften gibt es noch keine Angaben für die Jahre 1982 bzw. 1983; sie können auch nicht geschätzt werden, da selbst das Jahr 1981 noch nicht vollständig im Ist vorliegt. Unter diesen Einschränkungen und den gegenüber internationalen Vergleichen gebotenen methodischen Vorbehalten beträgt die Neuverschuldung des Bundes der USA bezogen auf die Ausgaben 1982 17,5 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 3,9 v. H. Für 1983 beträgt die Neuverschuldung 16,1 v. H. der Ausgaben und 3,5 v. H. des Bruttosozialprodukts. Ich kann Ihnen auch noch die Vergleichsdaten des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland mitteilen: Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt 1982 bezogen auf die Ausgaben rund 11 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt 1,6 v. H. Für das Jahr 1983 beläuft sich die Nettokreditaufnahme gemäß geltendem Finanzplan und damit unter den bereits genannten Einschränkungen bezogen auf die Ausgaben auf gut 10 v. H. und auf das Bruttosozialprodukt auf 1,5 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Thüsing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, ist Ihnen entgangen, daß die von Ihnen erwähnten älteren und erfahrenen Ausbilder die Prüfung auf Grund der Ausbildereignungsverordnung nicht abzulegen brauchten, daß ihnen die Fähigkeit oder das Recht, weiter auszubilden, auf Grund ihrer langen Erfahrungen zuerkannt wurde, wie auch beispielsweise allen Handwerksmeistern?


Rede von Ursula Benedix
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das ist mir selbstverständlich nicht entgangen. Wir sind es ja auch gewesen, die immer wieder darauf gedrungen haben, hier flexibel zu verfahren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber warum bestehen Sie bürokratisch auf dem letzten Rest? Warum eigentlich? Helfen Sie damit den Ausbildern? Ich glaube nicht.

(Zurufe von der SPD)

Das Prestige eines Berufes, die Gleichwertigkeit eines Berufes hängt auch wesentlich davon ab, welche Aufstiegschancen bestehen und welche Aufstiegschancen für die jungen Menschen deutlich gemacht werden. Auch hier setzen Sie immer wieder einen falschen Akzent. Sie erklären nämlich, daß berufliche Bildung nur dadurch gleichwertig werde, daß vor der Berufsbildung möglichst alle eine möglichst lange Schulausbildung haben. Herr Staatssekretär Granzow spricht in einer Pressemeldung vom 11. Februar 1982 davon, daß eine qualifizierte Ausbildung heute auch eine längere Schulzeit als in der Vergangenheit notwendig mache.
Nein, meine Damen und Herren, das Qualifikationsergebnis ist weitgehend abhängig von der Motivation, und die Motivation bildet sich aus den Erfolgserlebnissen im Beruf und nicht aus einer überlängten Schulzeit. Es gibt nämlich nirgendwo bessere Lernergebnisse als im berufspraktischen Bereich, die zudem sofort umgesetzt werden können.
Von daher komme ich zu dem Bereich, der heute noch gar nicht oder nur am Rande erwähnt worden ist, der aber in der Beilage zum Berufsbildungsbericht steht, nämlich dem Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Auch hier sollte man der Wirtschaft einmal Dank sagen für das, was sie in aller Stille und Selbstverständlichkeit mit ihren verschiedensten Einrichtungen natürlich im betriebswirtschaftlichen Interesse und natürlich auch im volkswirtschaftlichen Interesse, zugleich aber im Interesse der Berufstätigen geleistet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Etwas mehr Anerkennung würde nicht schaden.
Es mangelt aber nicht nur an der Anerkennung. Man hat im Rahmen des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes sogar vergleichsweise schmale
staatliche Förderungsmaßnahmen total eingestellt.

(Daweke [CDU/CSU]: Die gleichen Leute, die jetzt mit dem Finger auf uns zeigen!)

— So ist es. — Ich meine die Umwandlung der bisher als Zuschüsse gewährten Fördermittel in Rückzahlungsdarlehen für die jungen Menschen, die sich an den verschiedenen Bundesfachschulen des Handwerks weiter qualifizieren wollen.

(Daweke [CDU/CSU]: So ist das nämlich!)

Dies ist exemplarisch für das Auseinanderklaffen von Berufsbildungspostulatenund Ihrem tatsächlichen politischen Handeln, meine Damen und Herren von der Koalition.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb muß ich dieses Beispiel einmal näher darstellen. Was sind das für junge Menschen, die sich für ein- oder zweijährige Lehrgänge an den verschiedenen überall im Bundesgebiet verstreuten Bundesfachschulen für die verschiedenen Handwerksarten entscheiden? Es sind die durch die Berufsausbildung, durch das duale System Gegangenen, die sich inzwischen zum Facharbeiter emporgearbeitet haben und die nun den Techniker oder den Meister anstreben. Sie sind meist verheiratet, sie haben für eine Familie zu sorgen, und sie gehen mit einem einjährigen Ausscheiden aus dem Beruf ein erhebliches Risiko ein. Zu einem solchen Schritt entschließt sich nur der, der ausgezeichnet motiviert ist, zumal diese Schulen sehr hohe Leistungsanforderungen stellen. Mit diesem Schritt können die jungen Arbeitnehmer eine Höherqualifizierung erreichen, ihre berufliche Mobilität verbessern, die Ausbildereignung erhalten, mit der Meisterprüfung auch die spätere Möglichkeit erlangen, eine eigene Existenz zu gründen, d. h. für einen breiten mittelständischen Besatz zu sorgen, den wir ja in einer freien sozialen Marktwirtschaft dringend brauchen, und vor allen Dingen selbst Ausbildung betreiben.
Meine Damen und Herren, jeder Verantwortliche muß doch wohl hier sagen: Hervorragend, hier werden alle Ziele, die wir erreichen möchten, gleichsam optimal angeboten, das ist der klassische Fall für staatliche Fort- und Weiterbildungsförderung. Aber was tun Sie? Es mutet wirklich geradezu grotesk an: Zunächst wurde 1976 der Rotstift angesetzt. Die Unterhaltsgelder wurden von 90 auf 58 % gekürzt. Jetzt streichen Sie die Zuschüsse ganz und gewähren nur noch rückzahlbare Darlehen. Zu dem Risiko, das dieser junge Arbeitnehmer mit dem Entschluß, einen solchen Lehrgang zu besuchen, für sich und seine Familie eingeht, kommt nun noch die große finanzielle Belastung, die nach Auskünften bei mindestens 20 000 DM liegt. Dies ist das Gegenteil einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier wird eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, wie sie richtiger in unserer Zeit überhaupt nicht sein kann, nicht nur nicht anerkannt, sondern wahrscheinlich in kurzer Zeit vernichtet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

25 000 sind durchschnittlich im Jahr in diese berufliche Fortbildungsmaßnahme eingestiegen. Das ist



Frau Benedix-Engler
mit Abstand die größte Gruppe im Fortbildungsbereich des Handwerks. Schon jetzt zeichnet sich ab, daß die Anmeldungen bis zur Hälfte zurückgehen. Wie gesagt, grotesk ist vielleicht noch ein milder Ausdruck. Wer so handelt, sollte, unter welchen Bedingungen auch immer, eigentlich die Forderung nach Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung nicht mehr in den Mund nehmen.
Lassen Sie mich noch kurz einen Bereich ansprechen, der auch noch nicht erwähnt worden ist. Ich meine die berufliche Weiterbildung der Frauen. Wenn wir generell davon sprechen, daß die Erstausbildung heute nicht mehr ausreicht, so gilt das in besonderem Maße für die Frauen. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Familienphase gestaltet sich immer schwieriger. Der Berufsbildungsbericht beklagt die geringen Weiterbildungsbeteiligungen von Frauen und die von Resignation bestimmte Weiterbildungsmotivation. Er kommt zu dem Schluß, daß die Weiterbildungsangebote selber in Inhalt, Methode und Organisation die Lebensumstände der Frauen mehr berücksichtigen müssen; dies kann ich nur unterstreichen. Die latente Bereitschaft der Frauen, meine Damen und Herren, ist nämlich größer, als sich dies an der bisherigen Beteiligung auch an Modellversuchen zeigt. Die Angebote müssen deshalb anders akzentuiert werden, den Bedürfnissen der Frauen entgegenkommen. Das heißt, daß die Angebote dezentral, also familiennah gemacht werden müssen, daß die Unterrichtszeiten familienfreundlich, d. h. in Kombination mit den Familienaufgaben angeboten werden müssen und daß die Kurse praxisnah und möglichst mit Hospitationen in entsprechenden Arbeitsstellen verbunden sein sollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dadurch entstehen Kontakte, Vertrauen, Selbstbewußtsein und auch spätere Einstellungschancen. Die Kurse dürfen auch nicht zu lang sein. Ein Zeitabschnitt, der für Frauen keine zu große Hürde darstellt, sind sieben oder acht Wochen. Im übrigen können ja solche Kurse nach einer Pause fortgesetzt werden. Wichtig ist auch, daß mit der Meldung für eine Teilnahme an solchen Weiterbildungsveranstaltungen nicht sofort eine Entscheidung für den Wiedereintritt in den Beruf verbunden ist. Solche Weiterbildungsmaßnahmen, meine Damen und Herren, sollten den Frauen auch Hilfe zur Bewältigung ihrer jetzigen Familiensituation gewähren. Das heißt, in den Lehrplänen müßten auch Erziehungsfragen, rationelles Haushalten usw. angesprochen werden.
Ein Weiterbildungsangebot dieser Art wäre von vielen Trägern zu realisieren. Hier braucht man nämlich keine stärkere Motivationsphase, von der in dem Bericht die Rede ist. Hier ist kein Unterhaltsgeld erforderlich, das etwa über dem Satz der Sozialhilfe liegt, eine Forderung, die für längere Zeit sowieso unrealistisch sein dürfte. Und: Sie werden erstaunt sein, wie groß die Bereitschaft der Wirtschaft auch hier wieder ist, Hospitationsplätze bereitzustellen. Also, noch einmal: Auch hier müssen Ansätze korrigiert und eventuell liebgewordene Emanzipationsmodelle umgearbeitet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich muß zum Schluß noch einmal feststellen, daß der Wirtschaft die Sorge, die sie umtreibt, durch die Redebeiträge vor allem von Herrn Weisskirchen, von Herrn Thüsing und anderen mehr in keiner Weise genommen wurde, die Sorge nämlich, daß sie nach der ihr von Ihnen zeitweilig zugedachten Rolle des Retters in der Ausbildungsnachfrage und der Bildungsreform insgesamt nach 1985 wieder zu deren Opfer werden könnte, die Sorge, daß Sie die Betriebsausbildung dann zugunsten allgemeiner Bildungsgänge in einer noch stärkeren Verschulung erneut schwächen wollen.
Ich meine, Sie haben heute die Chance vertan, ein für allemal glaubwürdig deutlich zu machen, daß Sie Ihre Gedankenspiele einer stärkeren staatlichen Einflußnahme endlich überwunden haben. Herr Vogelsang, ich wende mich an Sie mit Ihrem letzten Interview: Herr Vogelsang, mit mehr Staat in der Berufsbildung wird es nicht besser, so wie es nirgends besser wird, wo der Staat in die Selbstverwaltung hineinregiert.

(Beifall bei der CDU/CSU — Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Die lernen das nie!)

Der Jugend ist damit ebensowenig geholfen und gedient wie der Wirtschaft, die sich dank Ihrer Politik um ihre Wettbewerbsfähigkeit Sorgen macht.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt vor, den Berufsbildungsbericht 1982 auf Drucksache 9/1424 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit und den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich stelle fest, daß sich kein Widerspruch erhebt. Dann ist das so beschlossen.
    Zu dem Berufsbildungsbericht 1982 liegen Entschließungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1444 und der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 9/1446 vor. Wird das Wort zur Begründung der Anträge gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich rufe dann zuerst den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1444 auf. Es ist beantragt worden, über Annahme oder Ablehnung dieser Anträge hier im Plenum abzustimmen. Wer dem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt worden.
    Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache



    Vizepräsident Windelen
    9/1446. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Entschließungsantrag ist gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU angenommen.
    Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages
    — Drucksache 9/419 —
    aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 9/1407 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Carstens (Emstek) Esters
    Gärtner
    bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß)

    — Drucksache 9/1367 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Horn Weiskirch (Olpe)


    (Erste Beratung 37. Sitzung)

    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
    Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    — Drucksachen 9/420, 9/1368 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Bötsch Dr. Kübler
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind für die Punkte 22 a) und 22 b) der Tagesordnung verbundene Debatte und eine Redezeit von insgesamt einer Stunde vereinbart worden. Darf ich das Haus fragen, ob es mit dieser Regelung einverstanden ist? — Ich stelle dies hier fest.
    Wird das Wort als Berichterstatter gewünscht? — Dies ist nicht der Fall.
    Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Weiskirch (Olpe).